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GE Power Conversion Berlin Qualitäts-Management-System Logistik & Verpackung Uncontrolled when Printed or Transmitted Electronically GE Proprietary – Class II (Internal) 7.4.2-GER-G001D - Rev: 1.4 a) Inhaltsverzeichnis 1.Einleitung ...................................................................................................... 4 1.1 Zweck & Ziel der Richtlinie .................................................................... 4 1.2 Anlieferzeiten & Kontaktpersonen ...................................................... 4 1.3 Datenblätter und Testzertifikate......................................................... 5 2.Vorgehensweisen ........................................................................................ 6 2.1 Verpackungsanforderungen .................................................................. 6 2.1.1 Bildung von Ladeeinheiten ............................................................................................................................................... 6 2.1.2 Anforderungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen ........................................................................... 6 2.1.3 Abmessungen und Aufbau der Ladungsträger..................................................................................................... 7 2.1.4 Modularer Aufbau - Kleinladungsträger ................................................................................................................... 8 2.1.5 Transportsicherheit .............................................................................................................................................................. 8 2.1.6 Nicht genehmigte Verpackung ....................................................................................................................................10 i. Besonderheiten bei der Anlieferung .............................................. 10 2.2.1 Elektronikbauteile ................................................................................................................................................................10 2.2.2 Blech- und Kupferteile ......................................................................................................................................................11 2.2.3 Kunststoffteile .......................................................................................................................................................................13 2.2.4 Kabelsets..................................................................................................................................................................................14 2.2.5 Umgang mit Mischpaletten ...........................................................................................................................................14 2.2.6 Umgang mit Zeichnungsstand-Änderungen .......................................................................................................15 2.2.7 Umgang mit Mustersendungen ..................................................................................................................................15 2.2.8 Sondervereinbarungen ....................................................................................................................................................15 ii. Kennzeichnung und Begleitdokumente ........................................ 15 2.3.1 Lieferschein, Packliste und Begleitdokument .......................................................................................................15 2.3.2 Empfangslabel ......................................................................................................................................................................17 d) Reklamation von Anlieferungsfehlern ............................................. 27 i. Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Richtlinie ................. 27 e) Revisionen und Genehmigungen ...................................................... 28

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a) Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung ...................................................................................................... 4

1.1 Zweck & Ziel der Richtlinie .................................................................... 4

1.2 Anlieferzeiten & Kontaktpersonen ...................................................... 4

1.3 Datenblätter und Testzertifikate ......................................................... 5

2.Vorgehensweisen ........................................................................................ 6

2.1 Verpackungsanforderungen .................................................................. 6

2.1.1 Bildung von Ladeeinheiten ............................................................................................................................................... 6

2.1.2 Anforderungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen ........................................................................... 6

2.1.3 Abmessungen und Aufbau der Ladungsträger..................................................................................................... 7

2.1.4 Modularer Aufbau - Kleinladungsträger ................................................................................................................... 8

2.1.5 Transportsicherheit .............................................................................................................................................................. 8

2.1.6 Nicht genehmigte Verpackung .................................................................................................................................... 10

i. Besonderheiten bei der Anlieferung .............................................. 10

2.2.1 Elektronikbauteile ................................................................................................................................................................ 10

2.2.2 Blech- und Kupferteile ...................................................................................................................................................... 11

2.2.3 Kunststoffteile ....................................................................................................................................................................... 13

2.2.4 Kabelsets .................................................................................................................................................................................. 14

2.2.5 Umgang mit Mischpaletten ........................................................................................................................................... 14

2.2.6 Umgang mit Zeichnungsstand-Änderungen ....................................................................................................... 15

2.2.7 Umgang mit Mustersendungen .................................................................................................................................. 15

2.2.8 Sondervereinbarungen .................................................................................................................................................... 15

ii. Kennzeichnung und Begleitdokumente ........................................ 15

2.3.1 Lieferschein, Packliste und Begleitdokument ....................................................................................................... 15

2.3.2 Empfangslabel ...................................................................................................................................................................... 17

d) Reklamation von Anlieferungsfehlern ............................................. 27

i. Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Richtlinie ................. 27

e) Revisionen und Genehmigungen ...................................................... 28

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Beispiel für eine Palette mit Aufsteckrahmen (Europoolpalette muss genutzt

werden, sofern es die Abmessungen der Ware erlauben) .............................................................................................. 7

Abbildung 2 Abbildung genehmigtes und nicht genehmigte Palletten (Europoolpaletten

sind vepflichtend soweit es die Abmessungen der Ladung erlauben) ...................................................................... 8

Abbildung 3 Beispiel für Transport (un-)sichere Ladeeinheit................................................................................. 9

Abbildung 4 Beispiele für genehmigte und nicht genehmigte Verpackung/

Ladeeinheiten (Europoolpaletten benutzt) ........................................................................................................................... 10

Abbildung 5 Anlieferung von Blech- und Kupferteilen auf Europalette mit Steckrahmen .................. 11

Abbildung 6 Anlieferung von Blech- und Kupferteilen in KLT-Behältern ...................................................... 12

Abbildung 7 Gefahren von Ladeeinheiten großer Blechteile ............................................................................. 13

Abbildung 8 Anlieferung von Kunststoffteilen auf Europoolpalette mit Steckrahmen.......................... 13

Abbildung 9 Anlieferung von Kabelsets ........................................................................................................................ 14

Abbildung 10 Musterpackliste/ -Lieferschein (Position für Position = leicht zu lesen) .............................. 16

Abbildung 11 Begleitdokument als Zusatz zum Lieferschein ............................................................................... 17

Abbildung 12 Barcode mit Ruhe-Zonen und Start-/Stoppzeichen .................................................................... 21

Abbildung 13 Muster: Optimiertes Empfangslabel .................................................................................................... 22

Abbildung 14 Muster: Seriennummer Barcodelabel ................................................................................................. 24

Abbildung 15 Die Etiketten des Frachtführers verdecken die strichcodierte Information ..................... 25

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 GE Kontaktpersonen ...................................................................................................................................... 5

Tabelle 2 Empfangslabelinformationen ................................................................................................................. 19

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1.Einleitung

1.1 Zweck & Ziel der Richtlinie

In dieser Richtlinie werden den Lieferanten die Anforderungen der Logistik vermittelt. Die Richtlinie ist

Gegenstand der Lieferantenbeziehungen zwischen externen Zulieferern und GE Power Conversion Berlin

(GE PC) und prinzipiell einzuhalten, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen. Die Richtlinie ist

Bestandteil der Bestellung und gilt für alle Lieferungen, unabhängig vom Bestimmungsort, es sei denn es

wurden schriftlich abweichende Regelungen zwischen dem Lieferanten und GE PC vereinbart.

Diese Richtlinie ist insbesondere für die GE Power Conversion Fabrik in Berlin, Deutschland anzuwenden.

GE PC ist seit Jahren ein zuverlässiger Partner seiner Kunden. Dies ist unter anderem auf die eigenen

hohen Standard zurückzuführen. Die Sicherung dises hohen Standards beginnt in der Logistikkette bei

unseren Lieferanten.

Mit Hilfe dieser Richtlinie soll ein störungsfreier und rationeller Materialfluss zwischen Lieferanten und GE-

PC gewährleistet werden.

Ziel ist die Berücksichtigung logistischer Belange im Gesamtprozess zur Minimierung der Kosten und

Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit durch die nachfolgenden gemeinsamen Prinzipien und Vorteile:

Minimale Komplexität und maximale Flexibilität

Vereinfachung bei Handhabung der Ware/Behälter

Gewährleistung der Prozesssicherheit

Passender Schutz der Komponenten zum Minimieren von Schäden

Vermeidung von Verschwendung, wenige Prozessvarianten und geringe Durchlaufzeit

Gelebter kontinuierlicher Verbesserungsprozess

1.2 Anlieferzeiten & Kontaktpersonen

GE Power Conversion Berlin akzeptiert die Anlieferung innerhalb der folgenden Zeiten::

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Montag - Donnerstag 07:00-09:00 09:20-12:00 12:25-15:00

Freitag 07:00-09:00 09:20-12:00 12:25-14:00

Für einige Hauptlieferanten ist ein fester Anlieferzeitplan implementiert und verpflichtend.

Anlieferungen außerhalb der Standardzeiten müssen mit der Logistikabteilung koordiniert warden (siehe

Kontaktpersonen Wareneingang).

Tabelle 1 GE Kontaktpersonen

Abteilung Kontaktperson Telefon E-Mail Materiallogistik

(Abteilungsleiter)

Sascha Hobert +49 30 76 22 - 2785 +160 909 032 67

[email protected]

Wareneingang >30kg (Großteile/ Palletten)

+49 30 76222670

Qualität Sebastian Koppelmeyer +49 30 76222290 [email protected]

Materialmgmt./ Einkaufsleitung

Anna Lindemann-Pehl +49 30 76222190 [email protected]

1.3 Datenblätter und Testzertifikate

Datenblätter und Prüfprotokolle zu beschafften Produkten sollen auschließlich an die folgende, zentrale E-

Mail-Adresse versandt werden:

[email protected]

Folgende Regel ist für die Benennung der Dateinamen zu beachten:

b) Dateiname für Datenblätter = GE PC Materialnummer

c) Dateiname für Prüfprotokolle = GE PC Bestellnummer

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2.Vorgehensweisen

2.1 Verpackungsanforderungen

2.1.1 Bildung von Ladeeinheiten

Bei der Bildung von Ladeeinheiten und deren Sicherung ist auf folgende Kriterien zu achten:

Sortenreine, beschädigungsfreie Teilanlieferung

Verwendung von beschädigungsfreien und sauberen Verpackungen,

Feuchtigkeits/Korrosionsschutz muss gewährleistet sein

Optimierte Laderaumnutzung durch Bildung von rationellen Ladeeinheiten

Festgelegte Füllmengen müssen eingehalten werden

Unvollständige Lagen, z.B. "Pyramidenstapelung" sind weitestgehend zu vermeiden, Stapelfähigkeit

Einhalten der vorgegebenen Standardabmessungen und kein Überragen der Außenkonturen der

Ladeeinheiten

Ladungssicherung durch Umreifung mit Kunststoffbändern (kein Metallband), Schrumpf-und/oder

Strechfolien, ggf. Kantenverstärkung, minimaler Packmitteleinsatz zur Ladungssicherung

Materialkombinationen oder Verbindungen sind zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu

beschränken und müssen nach Gebrauch einfach trennbar sein (z.B. Eisenklammern oder Nägel in

Holz)

Minimaler Einsatz von Einwegmaterialien zu Gunsten von Mehrwegverpackungen bei

Wirschaftlichkeit im Gesamtprozess

Handhabungsmöglichkeit mittels Flurförderzeug muss gewährleistet sein

Einfache Entnahmemöglichkeit der Teile

2.1.2 Anforderungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen

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Abbildung 1 Beispiel für eine Palette mit Aufsteckrahmen (Europoolpalette muss genutzt werden,

sofern es die Abmessungen der Ware erlauben)

Verpackungen sind grundsätzlich unter ökonomischen und ökologischen Aspekten zu planen. Der Lieferant

wird die geltenden gesetzlichen Vorschriften einhalten, insbesondere die VerpackungsVO. Die

abfallwirschaftliche Zielsetzung der Umweltgesetzgebung beinhaltet entsprechend den ökologischen

Prioritäten:

1. Die Vermeidung, d.h. Verpackung auf das unmittelbar notwendige Maß beschränken

2. Die Verminderung, Wiederverwendung durch Einsatz von Mehrwegverpackungen: Der

Einweganteil ist zu reduzieren.

3. Die umweltverträgliche, stoffliche Verwertung: Einwegverpackungen müssen aus stofflich

verwertbaren Materialien, die flächendeckend zum Recycling akzeptiert werden, bestehen.

4. Keine Styroporflocken

5. Das verwendete Verpackungsmaterial muss grundsätzlich flächendeckend recyclebar sowie

eindeutig und sichbar gekennzeichnet sein.

2.1.3 Abmessungen und Aufbau der Ladungsträger

Es sind ausschließlich mehrwegfähige Europoolpaletten (Europalette, Flachpalette nach DIN EN 13698) zu

verwenden. Als Standardabmessung für jede Ladeeinheit gilt das folgende einzuhaltende Grundmaß:

1.200 x 800 mm (LxB)

1/2-Europoolpallets: 800 x 600 mm (LxB)

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1/4-Europoolpallets: 600 x 400 mm (LxB)

Das maximale Gewicht der Ladeeinheit beträgt 1.000 kg brutto. Die maximale Höhe der Ladungsträger

darf 1.500 mm nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch GE PC kann das

Grundmaß und Gewicht variiert werden. Zur seitlichen Abgrenzung der Palette empfiehlt sich die

Verwendung eines stapelbaren Palettenaufsteckrahmens. Die gestapelten Palettenaufsteckrahmen sind

der Verwendung von Einwegholzkisten vorzuziehen. Die gesamte Ladeeinheit muss mittels Flurfördermittel

gehandhabt werden können.

Abbildung 2 Abbildung genehmigtes und nicht genehmigte Palletten (Europoolpaletten sind

vepflichtend soweit es die Abmessungen der Ladung erlauben)

2.1.4 Modularer Aufbau - Kleinladungsträger

Setzt sich eine Ladeeinheit aus kleineren Spezial-, Universalbehältern oder Einwegverpackungen

zusammen, so müssen diese auf die Standardabmessungen abgestimmt sein und dürfen die Ladeeinheit

nicht überragen. Ferner muss die Stapelbarkeit der Ladeeinheit eingehalten werden. Kleinladungsträger

(KLT) sind stapelbar, haben ein maximales Gewicht von 15kg und sind gültig in den folgenden Größen:

300 x 200 mm (LxB)

400 x 300 mm (LxB)

600 x 300 mm (LXB)

2.1.5 Transportsicherheit

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Die gesamte Liefereinheit ist unter Zuhilfenahme von Kunststoffbändern, Schrumpf- und/oder Strechfolien

in Längs- und Querrichtung zu sichern. Hierbei dürfen die Umreifungsbänder die Liefereinheit nicht

einschneiden und beschädigen. Umreifungssysteme dürfen ausschließlich aus recyclingfähigen,

umweltschonenden Kunststoffen (kein Metallband) hergestellt sein. Wo es die Sicherheit der Ladung

erfordert, sind Eckverstärkungen zu verwenden.

Abbildung 3 Beispiel für Transport (un-)sichere Ladeeinheit

Die Einwegverpackungen werden vom Lieferanten gestellt. Einwegpaletten müssen den qualitativen

Anforderungen des Materialflusses entsprechen. Bei der Bildung von Ladeeinheiten sind die einzelnen

Komponenten so zu sichern, dass diese nicht verrutschen können. Einweg-Kartons müssen, soweit mit den

abgerufenen Mengen vereinbar, vollständige Lagen auf den Paletten aufweisen und auf die im Punkt 2.1.3

genannte Palettengrundmaße abgestimmt sein.

Sollten hierbei die befüllten Hauptpackmittel nicht ausreichen, so sind die Fehlenden mit leeren

Hauptpackmitteln aufzufüllen. Die leeren Packmittel sind hierbei mit der Kennzeichnung "Leer/Empty" zu

versehen. Bei Verwendung von Kartonage ist insbesondere auf die Eigenschaft der Stapelbarkeit zu

achten.

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2.1.6 Nicht genehmigte Verpackung

Bei nicht genehmigten Abweichungen von vereinbarten Verpackungen können dem Lieferanten die

notwendigen Handlings- und Umpackkosten in Rechnung gestellt werden.

Abbildung 4 Beispiele für genehmigte und nicht genehmigte Verpackung/ Ladeeinheiten

(Europoolpaletten benutzt)

2.2 Besonderheiten bei der Anlieferung

2.2.1 Elektronikbauteile

Elektrostatisch gefährdete Bauteile (EGB/ESD) müssen in elektrisch leitfähigen Verpackungen transportiert

werden.

Bauteile, wie z.B. offene Leiterplatten, Mikroprozessoren, ICs etc. können durch den Kontakt mit

Umgebungselektrizität zerstört werden. Der Lieferant muss unter Beachtung der EN 61340-5-1 im Einzelfall

festlegen, welche Teile elektrostatisch gefährdet sind und wie diese verpackt und gekennzeichnet werden.

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2.2.2 Blech- und Kupferteile

Jedes Blech- und Kupferteil muss direkt mit der GE PC Berlin Materialnummer (Nicht Zeichnungsnummer)

markiert sein. Die Teile sollen auf einer Europoolpalette mit Steckrahmen oder in KLT-Behältern geliefert

werden, die mit Warenempfanglabels markiert werden (s. Abschnitt 2.3.2). Für jede Vepackungseinheit (z.B.

Pallette mit Aufsteckrahmen, etc.) muss eine Nummer vergeben werden, sowie eine Packliste angeheftet

werden und die Colli-Nummer muss von außen lesbar sein.

Elektronischer Datenaustausch (EDI) ist wünschenswert.

Abbildung 5 Anlieferung von Blech- und Kupferteilen auf Europalette mit Steckrahmen

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Abbildung 6 Anlieferung von Blech- und Kupferteilen in KLT-Behältern

Große Blechteile müssen so gelagert sein, dass ein sicheres Handling ermöglicht wird. Keinesfalls dürfen

Blechteile so gelagert sein, dass sie umkippen können.

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Abbildung 7 Gefahren von Ladeeinheiten großer Blechteile

2.2.3 Kunststoffteile

Kunststoffteile sollen in einer Europalette mit Aufsteckrahmen geliefert werden. Das Material einer Position

in der Bestellung soll mit dem Empfangslabel (siehe Abschnitt 2.3.2) markiert werden. Elektronischer

Datenaustausch (EDI) ist wünschenswert.

Abbildung 8 Anlieferung von Kunststoffteilen auf Europoolpalette mit Steckrahmen

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2.2.4 Kabelsets

Kabelsets sollen in KLT-Behältern geliefert und mit 3 verschiedenen Labels entsprechend der Logistik-,

Fertigungs- und Engineeringanforderungen markiert werden (s. Abbildung 8).

Abbildung 9 Anlieferung von Kabelsets

2.2.5 Umgang mit Mischpaletten

Für das Bilden einer Mischpalette / gemischten Ladeeinheit (mehrere verschiedene Materialnummern in

einer Ladeeinheit) bedarf es der Genehmigung durch GE PC.

Eine Mischpalette enthält mehrere Materialnummern auf einer Palette. Beim Versand muss sichergestellt

werden, dass Kartons mit der gleichen Materialnummer auf dieselbe Palette gepackt werden. Restmengen

können auf eine Mischpalette gepackt werden. Jede Mischpalette ist mit einem Warenanhänger mit der

Aufschrift "Mischpalette" zu kennzeichnen.

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2.2.6 Umgang mit Zeichnungsstand-Änderungen

Beim Versand von Teilen mit einem geänderten Zeichnungsstand, ist bei der erstmaligen Anlieferung auf

jedem Ladungsträger eine zusätzliche Kennzeichnung mit Hinweis auf den neuen Zeichnungsstand

erforderlich.

2.2.7 Umgang mit Mustersendungen

Erfolgt die Lieferung von Mustern, so ist die Liefereinheit außer mit dem normalen Warenanhänger

zusätzliich auch mit einem Hinweis "Muster" zu versehen. Auf dem Lieferschein müssen der GE

Ansprechpartner, sowie seine Kontaktdaten vermerkt sein.

2.2.8 Sondervereinbarungen

Alle Sondervereinbarungen sind schriftlich mit dem Einkauf und der Abteilung Materiallogistik von GE PC

abzustimmen.

i. Kennzeichnung und Begleitdokumente

2.3.1 Lieferschein, Packliste und Begleitdokument

Abbildung 9 zeigt einen Musterlieferschein bzw. eine Musterpackliste. Falls möglich können Barcodes für

Lieferschein-/ Colli-/ Packlistenummer, GE Bestellnr., GE Materialnummer und tatsächlich gelieferte Menge

hinzugefügt werden. Zu jeder Bestellnummer müssen Positionsnummern aufsteigend von oben nach

unten angegeben werden.

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Abbildung 10 Musterpackliste/ -Lieferschein (Position für Position = leicht zu lesen)

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Abbildung 11 Begleitdokument als Zusatz zum Lieferschein

2.3.2 Empfangslabel

Das Empfangslabel dient zur eindeutigen Identifikation von Packstücken und Ladungsträgern im

unternehmensinternen Materialfluss udn auf dem Transportweg zwischen Warenlieferant - Spediteur -

Warenempfänger. Deshalb ist von den Lieferanten sicherzustellen, dass alle Packstücke und

Ladungsträger mit einem sorgfältig ausgefüllten und mit Barcode versehenen Empfangslabel beschriftet

sind.

Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die Angaben auf dem Empfangslabel mit dem im Packstück

oder Ladungsträger befindlichen Inhalt übereinstimmen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sind nicht

aktuelle Transportbeschriftungen bzw. Empfangslabel an Packstücken und Ladungsträgern von den

Lieferanten vor der Lieferung an GE PC zu entfernen.

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Empfangslabel zur Kennzeichnung der Versandeinheiten:

Jede Verpackungseinheit muss deutlich gekennzeichnet sein: 1 Empfangslabel pro Bestellposition

(Besser: Pro Verpackungseinheit können an zwei Seiten jeweils ein Empfangslabel horizontal am

äußeren oberen Rand oder einer oberen Ecke angebracht werden)

Bei Einsatz von mehreren Verpackungseinheiten auf einem Ladungsträger oder einer Palette soll

ein zusätzlicher Haupt-Warenanhänger (Master-Label) und/oder Colli-Nummer als Strichcode pro

Ladungsträger angebracht werden.

Insbesondere bei Ladungsträgern bei denen keine speziell dafür vorgesehene oder geeignete Stelle

vorhanden ist und zum Schutz der Warenanhänger vor Beschädigung sind im Bedarfsfalle Plastik-

Schutztaschen einzusetzen, um die Lesbarkeit der Warenanhänger zu erhalten.

Warenanhänger von vorherigen Lieferungen sind zu entfernen.

Idealerweise müssen Labels an dem untersten Palettenaufsteckrahmen angebracht werden, damit

diese auch nach Entfernen der übrigen Rahmen noch vorhanden sind.

Der Lieferant ist verantwortlich, dass an den Rahmen befindliche alte Warenanhänger durch sein

Personal entfernt bzw. unkenntlich gemacht werden.

2.3.2.1 Überblick über die Informationen auf dem Empfangslabel

Tabelle 2 zeigt die Informationen des Empfangslabels

Der Inhalt eines Barcodes muss jeweils in Reinschrift dem Barcode zuordenbar stehend zur manuellen

Erfassung wiedergegeben werden (siehe auch Abb. 12).

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Tabelle 2 Empfangslabelinformationen

Dateninhalt Empfangslabel auf

der Verpackung

Direkt auf

Material

Barcode Beispiel Kommentar

GE Bestellnummer X X 45000XXXXX

Advanced Shipping Notification # oderr

Lieferschein # oderr Colli# (Min. eine

Information als Barcode)

X X 36363

GE PC-Materialnr. X Falls

vereinbart

X PLB029-

396838

GE Materialnr. des

Artikels

Menge X X 1 - X Die tatsächliche Menge

Absender X Addresse des

Lieferanten

Empfänger X Gewöhnlich GE Power

Conversion

Bezeichnung, Lieferung, Leistung X z.B. welche

Kontaktperson „Hr.

Müller”

Nettogewicht [kg] Falls vereinbart

Bruttogewicht [kg] Falls vereinbart

Batch-Number Falls vereinbart Falls

vereinbart

X Variable Charge des Materials

Seriennummer Falls vereinbart Falls

vereinbart

x Variable Die eindeutige

Seriennummer des

Einzelteils

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2.3.2.2 Spezifikationen

Verwendung von Code 128b oder Code 39 alphanumerisch (Standard, nicht erweiterter ASCII-Zeichensatz)

Definition: siehe Anhang B. Vorzugsweise ist Code 128b zu verwenden, da hierbei die Teilenummern

deutlich weniger Platz benötigen als bei Code 39.

Die Felder müssen Strichcodes und menschenlesbare Zeichen entsprechend den Vorgaben und

den zur Verfügung gestellten Mustern gemäß Anlage A für Bestellnummer, Versionsnummer,

Teilenummer, Revisionsnummer, Anzahl, Seriennummer, Lieferavisnummer aufweisen (Lieferavis).

Alle Felder werden auf exakt dieselbe Weise wie in der Originalbestellung kodiert. Voran oder

nachgestellte Zeichen wie beispielsweise „GE“ sind nicht zulässig.

Die Felder eines jeden Etiketts sollten durch dünne waagerechte Linien getrennt sein und, wie in

den Beispielen dargestellt, ihre jeweilige Bezeichnung tragen.

Der Lieferant hat dies zu bestätigen und GE Power Conversion mithilfe des Vordrucks

„Strichcodeanforderung für Lieferanten“ Musteretiketten zu übersenden. Alle Ausnahmen sind vom

zuständigen Ansprechpartner bei GE Power Conversion zu prüfen.

Der Lieferant sollte einen einheitlichen Ansprechpartner benennen, der für alle Fragen im

Zusammenhang mit dem Strichcode zuständig ist.

Alle auf Eingangsetiketten gedruckten Strichcodes müssen qualitativ hochwertig, leicht zu scannen

und menschenlesbar sein.

Das Etikettenmaterial/ papier muss weiß sein und mit schwarzer Tinte beschriftet werden, die nicht

verläuft, wenn das Etikett nass wird. Vorzugsweise sollten Kisten mit mehreren Etiketten versehen

werden, damit durch zusätzliche Etiketten des Frachtführers nicht alle Etiketten verdeckt werden.

Siehe Anhang C.

Zusätzlich zum Strichcodeaufkleber mit der Seriennummer auf der Kiste ist ein weiteres Blatt mit

den Seriennummernbarcodes zusammen mit der Packliste erforderlich. Es wurde mehrfach

festgestellt, dass Seriennummernbarcodes nicht gescannt werden konnten, weil diese beim

Umschlag verkratzt oder beschädigt worden waren, so dass die Kiste im Wareneingang bei GE

Power Conversion einzeln geöffnet werden musste, um die Seriennummern auf den elektronischen

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Baugruppen gesondert zu scannen. Um Verschmutzung oder Beschädigung zu vermeiden, sind

Papiere wie beispielsweise Packzettel und Bögen mit dem Seriennummernstrichcode durch eine

Plastikhülle zu schützen, die an der Sendung zu befestigen ist. Siehe Anhang C.

Vorzugsweise ist der Code 39 oder der Code 128 zu werden. Code 39 ist in der ISO/IEC 16388, Code 128 in

der ISO/IEC 15417 spezifiziert.´

Start- und Stoppzeichen werden jeweils durch ein * dargestellt.

Die Ausrichtung des Barcodes erfolgt linksbündig.

Ruhezonen: Der Abstand von Beginn/Ende des Barcodes zu anderen Elementen sollte mindestens

6,4mm betragen.

Die Höhe eines Barcodes in Bezug zu seiner Länge sollte 15% und 13mm nicht unterschreiten.

Abbildung 12 Barcode mit Ruhe-Zonen und Start-/Stoppzeichen

Die Prüfziffer wird mittels einer Modulo-103-Berechnung der gewichteten Summe sämtlicher Zeichen

berechnet. Untertypen der Strichcodes in Code 128 können als 128A, 128B oder 128C generiert werden.

Innerhalb eines Strichcodes kann jederzeit zwischen den einzelnen Untertypen gewechselt werden.

128A: 0-9, A-Z, ASCII-Steuerzeichen, Sonderzeichen

128B: 0-9, A-Z, a-z, Sonderzeichen

128C: 00-99 (Kodierung ausschließlich numerischer Daten mit doppelter Dichte)

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Abbildung 13 Muster: Optimiertes Empfangslabel

1. Bestellnummer

Menschenlesbar und Strichcode (notwendig)

Bestellnummer von GE Power Conversion in der Form, in der diese auf der Bestellung von

GE Power Conversion angegeben ist.Release number

2. GE Materialnummer

Menschenlesbar und Strichcode (notwendig)

The GE Power Conversion part number as it appears on the GE Power Conversion purchase

order. Please do not use prefix or suffix like “GE” in your barcode.

3. Versionsnummer

Menschenlesbar und Strichcode erforderlich (nach Möglichkeit)

Teileversionsnummer von GE Power Conversion in der Form, in der diese auf der Bestellung

von GE Power Conversion angegeben ist.

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4. Menge

Menschenlesbar und Strichcode erforderlich (notwendig)

Ist-Menge der jeweiligen Position in der gelieferten Kiste.

5. Beschreibung

Menschenlesbar erforderlich (nach Möglichkeit)

Teilebeschreibung von GE Power Conversion in der Form, in der diese auf der Bestellung

von GE Power Conversion angegeben ist.

6. Seriennummer

Menschenlesbar erforderlich (nach Möglichkeit)

Bei Serienteilen ist zusätzlich zum Etikett mit dem Seriennummernstrichcode auf der Kiste

ein gesonderter Ausdruck der Seriennummernstrichcodes zusammen mit der Packliste in

einer Plastikhülle vorzusehen.

7. Herstellungsdatum

Menschenlesbar erforderlich (nach Möglichkeit)

Datum der Produktion der Teile.

8. Lieferavisnummer (ASN # Advanced Shipment Notification)

Menschenlesbar und Strichcode erforderlich (notwendig)

Der Lieferant soll den Lieferavisnummernstrichcode angeben.

GE Power Conversion plant künftig die Nutzung der Lieferavisnummer zur Automatisierung

des Wareneingangsprozesses.

Falls keine Lieferavisnummer vorhanden, Packliustennr., Lieferscheinnr. Oder Collinr.

angeben

9. Lieferantenanschrift

Menschenlesbar erforderlich (nach Möglichkeit)

Name und Anschrift des Lieferanten

10. Packing Slip/Invoice #

Menschenlesbar erforderlich (nach Möglichkeit)

Name und Anschrift des Lieferanten

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Anhang A: Muster: Seriennummer Strichcode-Blatt

Abbildung 14 Muster: Seriennummer Barcodelabel

Anhang B: Definition des Zeichensatzes von Code 39 (Standard, nicht erweiterter ASCII-

Zeichensatz)

Code 39 – (Code 3 aus 9) – Diskreter, längenvariabler Strichcodezeichensatz für die Zeichen 0 bis 9, A bis Z

und die folgenden Sonderzeichen: – (Gedankenstrich), . (Punkt), Leerzeichen, $ (Dollarzeichen), /

(Schrägstrich), + (Pluszeichen) und % (Prozentzeichen) sowie Sonderzeichen für Start und Stoppzeichen,

konventionsgemäß durch einen Stern * dargestellt. Jedes Code-39-Zeichen besteht aus einer führenden

Ruhezone, einem Startzeichenmuster, Symbolzeichen für Daten, einem Stoppmuster sowie einer

nachlaufenden Ruhezone. Jedes Code-39-Zeichen hat drei breite Elemente aus insgesamt neun

Elementen. Jedes Symbol besteht aus einer Abfolge von Symbolzeichen, die jeweils aus fünf Strichen und

vier Zwischenräumen bestehen. Zeichen werden durch Zwischenräume getrennt. Jedes Element (Strich

oder Zwischenraum) weist eine von zwei Breiten auf. Die Werte der X-Dimension und N sind im gesamten

Symbol konstant. Das spezifische Muster aus breiten und schmalen Elementen bestimmt das jeweils

kodierte Zeichen. Die Zwischenräume zwischen den Zeichen weisen eine Mindestnennbreite von 1X auf.

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Code 128 ist eine Strichcodezeichensatz von sehr hoher Dichte und ist weltweit in der Transport und

Verpackungsindustrie weit verbreitet. GS1-128 (früher UCC/EAN-128) ist eine Variante dieses Codes und

wird für alphanumerische oder ausschließlich numerische Strichcodes verwendet. Der Code kann alle 128

ASCII-Zeichen und darüber hinaus auch zwei Zahlen mit einer Zeichenbreite kodieren, was als doppelte

Dichte bezeichnet wird. Diese Eigenschaft zeigt, dass dieser Code entwickelt wurde, um den Flächenbedarf

des Strichcodes zu reduzieren und so den ständig wachsenden Anforderungen von Artikelkatalogen

gerecht zu werden. Jedes Druckzeichen kann eine von drei Bedeutungen haben, je nachdem, welcher von

drei verschiedenen Zeichensätzen verwendet wird. Code 128 ist der wichtigste Bestandteil des

Etikettierungsstandards für GS1-128 (früher UCC/EAN-128), der zur Produktkennzeichnung für Container

und Paletten im Einzelhandel verwendet wird.

Anhang C Beispiel für die Notwendigkeit der Beifügung einer zusätzlichen Kopie der

strichcodierten Informationen zur Packliste in einer Plastikhülle.

Abbildung 15 Die Etiketten des Frachtführers verdecken die strichcodierte Information

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2.3.2.4 Implementierungsprozess für das Empfangslabel

Falls noch nicht geschehen, soll der Lieferant Musterempfangslabel durch das Formular

Strichcodeanforderung für Lieferanten schicken und die Barcode-Anforderungen erfolgreich

implementieren. Eine genaue Einhaltung dieser Spezifikationen wird die Implementationskosten reduzieren

sowie Verbesserungen für sowohl den Lieferanten als auch GE Power Conversion ermöglichen.

Der Lieferant ist ausnahmslos verpflichtet, unter Verwendung des Vordrucks „Strichcodeanforderung für

Lieferanten“ Muster einzureichen und diese Strichcodevorschrift mit Wirkung ab 1. Dezember 2014

umzusetzen. Durch strikte Einhaltung dieser Vorgaben lassen sich Bearbeitungskosten senken, und auch

unsere Lieferanten und GE Power Conversion profitieren davon.

Die vom Lieferanten verwendeten Strichcodeetiketten müssen allen in diesem Dokument aufgeführten

Vorgaben genügen. Der Lieferant ist für die Prüfung der Genauigkeit des Etiketts sowie für die Aktualität

und Richtigkeit der Daten verantwortlich.

Bei eventuellen Ausnahmen hat der Lieferant eine verbindliche Prüfung durch den Ansprechpartner bei GE

Power Conversion vornehmen zu lassen, um alle Zweifel zu beseitigen und die Freigabe zu erhalten.

2.3.2.5 Strichcodeanforderung für Lieferanten

Füllen Sie bitte diesen Vordruck aus und reichen Sie diesen zusammen mit Ihren Mustern für die folgenden

Dokumente ein:

1. ETIKETT MIT STRICHCODE (Bitte in keinen Strichcodes vorangestellte Zeichen wie

beispielsweise ein „P“ verwenden)

2. LISTE DER SERIENNUMMERNSTRICHCODES

Beide Dokumente müssen die aktuellen Daten von GE Power Conversion enthalten.

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7.4.2-GER-G001D - Rev: 1.4

Angaben zum Lieferanten:

Name: _________________________

Anschrift: _________________________

_________________________

_________________________

Ansprechpartner: _________________________

Telefon #: _________________________

E-mail: _________________________

SEND TO:

[email protected]

d) Reklamation von Anlieferungsfehlern

Termingerechte Anlieferungen, der Logistikrichtlinie entsprechende Behälteretiketten und

Lieferdokumente, sowie saubere und unbeschädigte Verpackungen sind für einen reibungslosen

logistischen Prozess zwingend erforderlich. Durch Abweichungen können GE PC erhebliche zusätzliche

Aufwendungen entstehen.

Eingehende Lieferungen werden durch GE PC auch hinsichtlich der Einhaltung der Logistikrichtlinie geprüft.

Grundsätzlich behält sich GE PC das Recht vor, die Nichtbeachtung wie einen Qualitätsmangel zu

behandeln. Dies hat insbesondere negative Auswirkungen auf die Lieferantenbewertung.

i. Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Richtlinie

Kosten und Aufwendungen sowie Schäden, die aus der Nichteinhaltung der Logstikrichtlinie resultieren,

gehen zu lasten des Lieferanten. GE PC ist bei wesentlichen Verstößen nicht verpflichtet, die Lieferung

anzunehmen.

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7.4.2-GER-G001D - Rev: 1.4

e) Revisionen und Genehmigungen

Version Section Modified and Revision Description

Date Author

1.0 Logistics and Packaging Guideline for Suppliers

03/15/2016 M.Anklam

1.1 Add: Data Sheets and Test Logs Section

07/08/2016 M.Anklam

1.2 Add: Break time in 1.2 10/11/2017 A. Waniek

1.3 Add and/ or update: Points of Contact, Bar Code Requirements, Sample Packaging list, Redesign Layout of document: General format, Table of Contents, Table of figures, List of tables

23/11/2017 B. Jeschke

1.4 Add and/ or update: Points of Contact 01/17/2019 S. Koppelmeyer