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a) Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung ...................................................................................................... 4
1.1 Zweck & Ziel der Richtlinie .................................................................... 4
1.2 Anlieferzeiten & Kontaktpersonen ...................................................... 4
1.3 Datenblätter und Testzertifikate ......................................................... 5
2.Vorgehensweisen ........................................................................................ 6
2.1 Verpackungsanforderungen .................................................................. 6
2.1.1 Bildung von Ladeeinheiten ............................................................................................................................................... 6
2.1.2 Anforderungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen ........................................................................... 6
2.1.3 Abmessungen und Aufbau der Ladungsträger..................................................................................................... 7
2.1.4 Modularer Aufbau - Kleinladungsträger ................................................................................................................... 8
2.1.5 Transportsicherheit .............................................................................................................................................................. 8
2.1.6 Nicht genehmigte Verpackung .................................................................................................................................... 10
i. Besonderheiten bei der Anlieferung .............................................. 10
2.2.1 Elektronikbauteile ................................................................................................................................................................ 10
2.2.2 Blech- und Kupferteile ...................................................................................................................................................... 11
2.2.3 Kunststoffteile ....................................................................................................................................................................... 13
2.2.4 Kabelsets .................................................................................................................................................................................. 14
2.2.5 Umgang mit Mischpaletten ........................................................................................................................................... 14
2.2.6 Umgang mit Zeichnungsstand-Änderungen ....................................................................................................... 15
2.2.7 Umgang mit Mustersendungen .................................................................................................................................. 15
2.2.8 Sondervereinbarungen .................................................................................................................................................... 15
ii. Kennzeichnung und Begleitdokumente ........................................ 15
2.3.1 Lieferschein, Packliste und Begleitdokument ....................................................................................................... 15
2.3.2 Empfangslabel ...................................................................................................................................................................... 17
d) Reklamation von Anlieferungsfehlern ............................................. 27
i. Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Richtlinie ................. 27
e) Revisionen und Genehmigungen ...................................................... 28
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Beispiel für eine Palette mit Aufsteckrahmen (Europoolpalette muss genutzt
werden, sofern es die Abmessungen der Ware erlauben) .............................................................................................. 7
Abbildung 2 Abbildung genehmigtes und nicht genehmigte Palletten (Europoolpaletten
sind vepflichtend soweit es die Abmessungen der Ladung erlauben) ...................................................................... 8
Abbildung 3 Beispiel für Transport (un-)sichere Ladeeinheit................................................................................. 9
Abbildung 4 Beispiele für genehmigte und nicht genehmigte Verpackung/
Ladeeinheiten (Europoolpaletten benutzt) ........................................................................................................................... 10
Abbildung 5 Anlieferung von Blech- und Kupferteilen auf Europalette mit Steckrahmen .................. 11
Abbildung 6 Anlieferung von Blech- und Kupferteilen in KLT-Behältern ...................................................... 12
Abbildung 7 Gefahren von Ladeeinheiten großer Blechteile ............................................................................. 13
Abbildung 8 Anlieferung von Kunststoffteilen auf Europoolpalette mit Steckrahmen.......................... 13
Abbildung 9 Anlieferung von Kabelsets ........................................................................................................................ 14
Abbildung 10 Musterpackliste/ -Lieferschein (Position für Position = leicht zu lesen) .............................. 16
Abbildung 11 Begleitdokument als Zusatz zum Lieferschein ............................................................................... 17
Abbildung 12 Barcode mit Ruhe-Zonen und Start-/Stoppzeichen .................................................................... 21
Abbildung 13 Muster: Optimiertes Empfangslabel .................................................................................................... 22
Abbildung 14 Muster: Seriennummer Barcodelabel ................................................................................................. 24
Abbildung 15 Die Etiketten des Frachtführers verdecken die strichcodierte Information ..................... 25
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 GE Kontaktpersonen ...................................................................................................................................... 5
Tabelle 2 Empfangslabelinformationen ................................................................................................................. 19
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1.Einleitung
1.1 Zweck & Ziel der Richtlinie
In dieser Richtlinie werden den Lieferanten die Anforderungen der Logistik vermittelt. Die Richtlinie ist
Gegenstand der Lieferantenbeziehungen zwischen externen Zulieferern und GE Power Conversion Berlin
(GE PC) und prinzipiell einzuhalten, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen. Die Richtlinie ist
Bestandteil der Bestellung und gilt für alle Lieferungen, unabhängig vom Bestimmungsort, es sei denn es
wurden schriftlich abweichende Regelungen zwischen dem Lieferanten und GE PC vereinbart.
Diese Richtlinie ist insbesondere für die GE Power Conversion Fabrik in Berlin, Deutschland anzuwenden.
GE PC ist seit Jahren ein zuverlässiger Partner seiner Kunden. Dies ist unter anderem auf die eigenen
hohen Standard zurückzuführen. Die Sicherung dises hohen Standards beginnt in der Logistikkette bei
unseren Lieferanten.
Mit Hilfe dieser Richtlinie soll ein störungsfreier und rationeller Materialfluss zwischen Lieferanten und GE-
PC gewährleistet werden.
Ziel ist die Berücksichtigung logistischer Belange im Gesamtprozess zur Minimierung der Kosten und
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit durch die nachfolgenden gemeinsamen Prinzipien und Vorteile:
Minimale Komplexität und maximale Flexibilität
Vereinfachung bei Handhabung der Ware/Behälter
Gewährleistung der Prozesssicherheit
Passender Schutz der Komponenten zum Minimieren von Schäden
Vermeidung von Verschwendung, wenige Prozessvarianten und geringe Durchlaufzeit
Gelebter kontinuierlicher Verbesserungsprozess
1.2 Anlieferzeiten & Kontaktpersonen
GE Power Conversion Berlin akzeptiert die Anlieferung innerhalb der folgenden Zeiten::
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Montag - Donnerstag 07:00-09:00 09:20-12:00 12:25-15:00
Freitag 07:00-09:00 09:20-12:00 12:25-14:00
Für einige Hauptlieferanten ist ein fester Anlieferzeitplan implementiert und verpflichtend.
Anlieferungen außerhalb der Standardzeiten müssen mit der Logistikabteilung koordiniert warden (siehe
Kontaktpersonen Wareneingang).
Tabelle 1 GE Kontaktpersonen
Abteilung Kontaktperson Telefon E-Mail Materiallogistik
(Abteilungsleiter)
Sascha Hobert +49 30 76 22 - 2785 +160 909 032 67
Wareneingang >30kg (Großteile/ Palletten)
+49 30 76222670
Qualität Sebastian Koppelmeyer +49 30 76222290 [email protected]
Materialmgmt./ Einkaufsleitung
Anna Lindemann-Pehl +49 30 76222190 [email protected]
1.3 Datenblätter und Testzertifikate
Datenblätter und Prüfprotokolle zu beschafften Produkten sollen auschließlich an die folgende, zentrale E-
Mail-Adresse versandt werden:
Folgende Regel ist für die Benennung der Dateinamen zu beachten:
b) Dateiname für Datenblätter = GE PC Materialnummer
c) Dateiname für Prüfprotokolle = GE PC Bestellnummer
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2.Vorgehensweisen
2.1 Verpackungsanforderungen
2.1.1 Bildung von Ladeeinheiten
Bei der Bildung von Ladeeinheiten und deren Sicherung ist auf folgende Kriterien zu achten:
Sortenreine, beschädigungsfreie Teilanlieferung
Verwendung von beschädigungsfreien und sauberen Verpackungen,
Feuchtigkeits/Korrosionsschutz muss gewährleistet sein
Optimierte Laderaumnutzung durch Bildung von rationellen Ladeeinheiten
Festgelegte Füllmengen müssen eingehalten werden
Unvollständige Lagen, z.B. "Pyramidenstapelung" sind weitestgehend zu vermeiden, Stapelfähigkeit
Einhalten der vorgegebenen Standardabmessungen und kein Überragen der Außenkonturen der
Ladeeinheiten
Ladungssicherung durch Umreifung mit Kunststoffbändern (kein Metallband), Schrumpf-und/oder
Strechfolien, ggf. Kantenverstärkung, minimaler Packmitteleinsatz zur Ladungssicherung
Materialkombinationen oder Verbindungen sind zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu
beschränken und müssen nach Gebrauch einfach trennbar sein (z.B. Eisenklammern oder Nägel in
Holz)
Minimaler Einsatz von Einwegmaterialien zu Gunsten von Mehrwegverpackungen bei
Wirschaftlichkeit im Gesamtprozess
Handhabungsmöglichkeit mittels Flurförderzeug muss gewährleistet sein
Einfache Entnahmemöglichkeit der Teile
2.1.2 Anforderungen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen
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Abbildung 1 Beispiel für eine Palette mit Aufsteckrahmen (Europoolpalette muss genutzt werden,
sofern es die Abmessungen der Ware erlauben)
Verpackungen sind grundsätzlich unter ökonomischen und ökologischen Aspekten zu planen. Der Lieferant
wird die geltenden gesetzlichen Vorschriften einhalten, insbesondere die VerpackungsVO. Die
abfallwirschaftliche Zielsetzung der Umweltgesetzgebung beinhaltet entsprechend den ökologischen
Prioritäten:
1. Die Vermeidung, d.h. Verpackung auf das unmittelbar notwendige Maß beschränken
2. Die Verminderung, Wiederverwendung durch Einsatz von Mehrwegverpackungen: Der
Einweganteil ist zu reduzieren.
3. Die umweltverträgliche, stoffliche Verwertung: Einwegverpackungen müssen aus stofflich
verwertbaren Materialien, die flächendeckend zum Recycling akzeptiert werden, bestehen.
4. Keine Styroporflocken
5. Das verwendete Verpackungsmaterial muss grundsätzlich flächendeckend recyclebar sowie
eindeutig und sichbar gekennzeichnet sein.
2.1.3 Abmessungen und Aufbau der Ladungsträger
Es sind ausschließlich mehrwegfähige Europoolpaletten (Europalette, Flachpalette nach DIN EN 13698) zu
verwenden. Als Standardabmessung für jede Ladeeinheit gilt das folgende einzuhaltende Grundmaß:
1.200 x 800 mm (LxB)
1/2-Europoolpallets: 800 x 600 mm (LxB)
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1/4-Europoolpallets: 600 x 400 mm (LxB)
Das maximale Gewicht der Ladeeinheit beträgt 1.000 kg brutto. Die maximale Höhe der Ladungsträger
darf 1.500 mm nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch GE PC kann das
Grundmaß und Gewicht variiert werden. Zur seitlichen Abgrenzung der Palette empfiehlt sich die
Verwendung eines stapelbaren Palettenaufsteckrahmens. Die gestapelten Palettenaufsteckrahmen sind
der Verwendung von Einwegholzkisten vorzuziehen. Die gesamte Ladeeinheit muss mittels Flurfördermittel
gehandhabt werden können.
Abbildung 2 Abbildung genehmigtes und nicht genehmigte Palletten (Europoolpaletten sind
vepflichtend soweit es die Abmessungen der Ladung erlauben)
2.1.4 Modularer Aufbau - Kleinladungsträger
Setzt sich eine Ladeeinheit aus kleineren Spezial-, Universalbehältern oder Einwegverpackungen
zusammen, so müssen diese auf die Standardabmessungen abgestimmt sein und dürfen die Ladeeinheit
nicht überragen. Ferner muss die Stapelbarkeit der Ladeeinheit eingehalten werden. Kleinladungsträger
(KLT) sind stapelbar, haben ein maximales Gewicht von 15kg und sind gültig in den folgenden Größen:
300 x 200 mm (LxB)
400 x 300 mm (LxB)
600 x 300 mm (LXB)
2.1.5 Transportsicherheit
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Die gesamte Liefereinheit ist unter Zuhilfenahme von Kunststoffbändern, Schrumpf- und/oder Strechfolien
in Längs- und Querrichtung zu sichern. Hierbei dürfen die Umreifungsbänder die Liefereinheit nicht
einschneiden und beschädigen. Umreifungssysteme dürfen ausschließlich aus recyclingfähigen,
umweltschonenden Kunststoffen (kein Metallband) hergestellt sein. Wo es die Sicherheit der Ladung
erfordert, sind Eckverstärkungen zu verwenden.
Abbildung 3 Beispiel für Transport (un-)sichere Ladeeinheit
Die Einwegverpackungen werden vom Lieferanten gestellt. Einwegpaletten müssen den qualitativen
Anforderungen des Materialflusses entsprechen. Bei der Bildung von Ladeeinheiten sind die einzelnen
Komponenten so zu sichern, dass diese nicht verrutschen können. Einweg-Kartons müssen, soweit mit den
abgerufenen Mengen vereinbar, vollständige Lagen auf den Paletten aufweisen und auf die im Punkt 2.1.3
genannte Palettengrundmaße abgestimmt sein.
Sollten hierbei die befüllten Hauptpackmittel nicht ausreichen, so sind die Fehlenden mit leeren
Hauptpackmitteln aufzufüllen. Die leeren Packmittel sind hierbei mit der Kennzeichnung "Leer/Empty" zu
versehen. Bei Verwendung von Kartonage ist insbesondere auf die Eigenschaft der Stapelbarkeit zu
achten.
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2.1.6 Nicht genehmigte Verpackung
Bei nicht genehmigten Abweichungen von vereinbarten Verpackungen können dem Lieferanten die
notwendigen Handlings- und Umpackkosten in Rechnung gestellt werden.
Abbildung 4 Beispiele für genehmigte und nicht genehmigte Verpackung/ Ladeeinheiten
(Europoolpaletten benutzt)
2.2 Besonderheiten bei der Anlieferung
2.2.1 Elektronikbauteile
Elektrostatisch gefährdete Bauteile (EGB/ESD) müssen in elektrisch leitfähigen Verpackungen transportiert
werden.
Bauteile, wie z.B. offene Leiterplatten, Mikroprozessoren, ICs etc. können durch den Kontakt mit
Umgebungselektrizität zerstört werden. Der Lieferant muss unter Beachtung der EN 61340-5-1 im Einzelfall
festlegen, welche Teile elektrostatisch gefährdet sind und wie diese verpackt und gekennzeichnet werden.
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2.2.2 Blech- und Kupferteile
Jedes Blech- und Kupferteil muss direkt mit der GE PC Berlin Materialnummer (Nicht Zeichnungsnummer)
markiert sein. Die Teile sollen auf einer Europoolpalette mit Steckrahmen oder in KLT-Behältern geliefert
werden, die mit Warenempfanglabels markiert werden (s. Abschnitt 2.3.2). Für jede Vepackungseinheit (z.B.
Pallette mit Aufsteckrahmen, etc.) muss eine Nummer vergeben werden, sowie eine Packliste angeheftet
werden und die Colli-Nummer muss von außen lesbar sein.
Elektronischer Datenaustausch (EDI) ist wünschenswert.
Abbildung 5 Anlieferung von Blech- und Kupferteilen auf Europalette mit Steckrahmen
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Abbildung 6 Anlieferung von Blech- und Kupferteilen in KLT-Behältern
Große Blechteile müssen so gelagert sein, dass ein sicheres Handling ermöglicht wird. Keinesfalls dürfen
Blechteile so gelagert sein, dass sie umkippen können.
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Abbildung 7 Gefahren von Ladeeinheiten großer Blechteile
2.2.3 Kunststoffteile
Kunststoffteile sollen in einer Europalette mit Aufsteckrahmen geliefert werden. Das Material einer Position
in der Bestellung soll mit dem Empfangslabel (siehe Abschnitt 2.3.2) markiert werden. Elektronischer
Datenaustausch (EDI) ist wünschenswert.
Abbildung 8 Anlieferung von Kunststoffteilen auf Europoolpalette mit Steckrahmen
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2.2.4 Kabelsets
Kabelsets sollen in KLT-Behältern geliefert und mit 3 verschiedenen Labels entsprechend der Logistik-,
Fertigungs- und Engineeringanforderungen markiert werden (s. Abbildung 8).
Abbildung 9 Anlieferung von Kabelsets
2.2.5 Umgang mit Mischpaletten
Für das Bilden einer Mischpalette / gemischten Ladeeinheit (mehrere verschiedene Materialnummern in
einer Ladeeinheit) bedarf es der Genehmigung durch GE PC.
Eine Mischpalette enthält mehrere Materialnummern auf einer Palette. Beim Versand muss sichergestellt
werden, dass Kartons mit der gleichen Materialnummer auf dieselbe Palette gepackt werden. Restmengen
können auf eine Mischpalette gepackt werden. Jede Mischpalette ist mit einem Warenanhänger mit der
Aufschrift "Mischpalette" zu kennzeichnen.
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2.2.6 Umgang mit Zeichnungsstand-Änderungen
Beim Versand von Teilen mit einem geänderten Zeichnungsstand, ist bei der erstmaligen Anlieferung auf
jedem Ladungsträger eine zusätzliche Kennzeichnung mit Hinweis auf den neuen Zeichnungsstand
erforderlich.
2.2.7 Umgang mit Mustersendungen
Erfolgt die Lieferung von Mustern, so ist die Liefereinheit außer mit dem normalen Warenanhänger
zusätzliich auch mit einem Hinweis "Muster" zu versehen. Auf dem Lieferschein müssen der GE
Ansprechpartner, sowie seine Kontaktdaten vermerkt sein.
2.2.8 Sondervereinbarungen
Alle Sondervereinbarungen sind schriftlich mit dem Einkauf und der Abteilung Materiallogistik von GE PC
abzustimmen.
i. Kennzeichnung und Begleitdokumente
2.3.1 Lieferschein, Packliste und Begleitdokument
Abbildung 9 zeigt einen Musterlieferschein bzw. eine Musterpackliste. Falls möglich können Barcodes für
Lieferschein-/ Colli-/ Packlistenummer, GE Bestellnr., GE Materialnummer und tatsächlich gelieferte Menge
hinzugefügt werden. Zu jeder Bestellnummer müssen Positionsnummern aufsteigend von oben nach
unten angegeben werden.
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Abbildung 10 Musterpackliste/ -Lieferschein (Position für Position = leicht zu lesen)
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Abbildung 11 Begleitdokument als Zusatz zum Lieferschein
2.3.2 Empfangslabel
Das Empfangslabel dient zur eindeutigen Identifikation von Packstücken und Ladungsträgern im
unternehmensinternen Materialfluss udn auf dem Transportweg zwischen Warenlieferant - Spediteur -
Warenempfänger. Deshalb ist von den Lieferanten sicherzustellen, dass alle Packstücke und
Ladungsträger mit einem sorgfältig ausgefüllten und mit Barcode versehenen Empfangslabel beschriftet
sind.
Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die Angaben auf dem Empfangslabel mit dem im Packstück
oder Ladungsträger befindlichen Inhalt übereinstimmen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sind nicht
aktuelle Transportbeschriftungen bzw. Empfangslabel an Packstücken und Ladungsträgern von den
Lieferanten vor der Lieferung an GE PC zu entfernen.
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Empfangslabel zur Kennzeichnung der Versandeinheiten:
Jede Verpackungseinheit muss deutlich gekennzeichnet sein: 1 Empfangslabel pro Bestellposition
(Besser: Pro Verpackungseinheit können an zwei Seiten jeweils ein Empfangslabel horizontal am
äußeren oberen Rand oder einer oberen Ecke angebracht werden)
Bei Einsatz von mehreren Verpackungseinheiten auf einem Ladungsträger oder einer Palette soll
ein zusätzlicher Haupt-Warenanhänger (Master-Label) und/oder Colli-Nummer als Strichcode pro
Ladungsträger angebracht werden.
Insbesondere bei Ladungsträgern bei denen keine speziell dafür vorgesehene oder geeignete Stelle
vorhanden ist und zum Schutz der Warenanhänger vor Beschädigung sind im Bedarfsfalle Plastik-
Schutztaschen einzusetzen, um die Lesbarkeit der Warenanhänger zu erhalten.
Warenanhänger von vorherigen Lieferungen sind zu entfernen.
Idealerweise müssen Labels an dem untersten Palettenaufsteckrahmen angebracht werden, damit
diese auch nach Entfernen der übrigen Rahmen noch vorhanden sind.
Der Lieferant ist verantwortlich, dass an den Rahmen befindliche alte Warenanhänger durch sein
Personal entfernt bzw. unkenntlich gemacht werden.
2.3.2.1 Überblick über die Informationen auf dem Empfangslabel
Tabelle 2 zeigt die Informationen des Empfangslabels
Der Inhalt eines Barcodes muss jeweils in Reinschrift dem Barcode zuordenbar stehend zur manuellen
Erfassung wiedergegeben werden (siehe auch Abb. 12).
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Tabelle 2 Empfangslabelinformationen
Dateninhalt Empfangslabel auf
der Verpackung
Direkt auf
Material
Barcode Beispiel Kommentar
GE Bestellnummer X X 45000XXXXX
Advanced Shipping Notification # oderr
Lieferschein # oderr Colli# (Min. eine
Information als Barcode)
X X 36363
GE PC-Materialnr. X Falls
vereinbart
X PLB029-
396838
GE Materialnr. des
Artikels
Menge X X 1 - X Die tatsächliche Menge
Absender X Addresse des
Lieferanten
Empfänger X Gewöhnlich GE Power
Conversion
Bezeichnung, Lieferung, Leistung X z.B. welche
Kontaktperson „Hr.
Müller”
Nettogewicht [kg] Falls vereinbart
Bruttogewicht [kg] Falls vereinbart
Batch-Number Falls vereinbart Falls
vereinbart
X Variable Charge des Materials
Seriennummer Falls vereinbart Falls
vereinbart
x Variable Die eindeutige
Seriennummer des
Einzelteils
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2.3.2.2 Spezifikationen
Verwendung von Code 128b oder Code 39 alphanumerisch (Standard, nicht erweiterter ASCII-Zeichensatz)
Definition: siehe Anhang B. Vorzugsweise ist Code 128b zu verwenden, da hierbei die Teilenummern
deutlich weniger Platz benötigen als bei Code 39.
Die Felder müssen Strichcodes und menschenlesbare Zeichen entsprechend den Vorgaben und
den zur Verfügung gestellten Mustern gemäß Anlage A für Bestellnummer, Versionsnummer,
Teilenummer, Revisionsnummer, Anzahl, Seriennummer, Lieferavisnummer aufweisen (Lieferavis).
Alle Felder werden auf exakt dieselbe Weise wie in der Originalbestellung kodiert. Voran oder
nachgestellte Zeichen wie beispielsweise „GE“ sind nicht zulässig.
Die Felder eines jeden Etiketts sollten durch dünne waagerechte Linien getrennt sein und, wie in
den Beispielen dargestellt, ihre jeweilige Bezeichnung tragen.
Der Lieferant hat dies zu bestätigen und GE Power Conversion mithilfe des Vordrucks
„Strichcodeanforderung für Lieferanten“ Musteretiketten zu übersenden. Alle Ausnahmen sind vom
zuständigen Ansprechpartner bei GE Power Conversion zu prüfen.
Der Lieferant sollte einen einheitlichen Ansprechpartner benennen, der für alle Fragen im
Zusammenhang mit dem Strichcode zuständig ist.
Alle auf Eingangsetiketten gedruckten Strichcodes müssen qualitativ hochwertig, leicht zu scannen
und menschenlesbar sein.
Das Etikettenmaterial/ papier muss weiß sein und mit schwarzer Tinte beschriftet werden, die nicht
verläuft, wenn das Etikett nass wird. Vorzugsweise sollten Kisten mit mehreren Etiketten versehen
werden, damit durch zusätzliche Etiketten des Frachtführers nicht alle Etiketten verdeckt werden.
Siehe Anhang C.
Zusätzlich zum Strichcodeaufkleber mit der Seriennummer auf der Kiste ist ein weiteres Blatt mit
den Seriennummernbarcodes zusammen mit der Packliste erforderlich. Es wurde mehrfach
festgestellt, dass Seriennummernbarcodes nicht gescannt werden konnten, weil diese beim
Umschlag verkratzt oder beschädigt worden waren, so dass die Kiste im Wareneingang bei GE
Power Conversion einzeln geöffnet werden musste, um die Seriennummern auf den elektronischen
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Baugruppen gesondert zu scannen. Um Verschmutzung oder Beschädigung zu vermeiden, sind
Papiere wie beispielsweise Packzettel und Bögen mit dem Seriennummernstrichcode durch eine
Plastikhülle zu schützen, die an der Sendung zu befestigen ist. Siehe Anhang C.
Vorzugsweise ist der Code 39 oder der Code 128 zu werden. Code 39 ist in der ISO/IEC 16388, Code 128 in
der ISO/IEC 15417 spezifiziert.´
Start- und Stoppzeichen werden jeweils durch ein * dargestellt.
Die Ausrichtung des Barcodes erfolgt linksbündig.
Ruhezonen: Der Abstand von Beginn/Ende des Barcodes zu anderen Elementen sollte mindestens
6,4mm betragen.
Die Höhe eines Barcodes in Bezug zu seiner Länge sollte 15% und 13mm nicht unterschreiten.
Abbildung 12 Barcode mit Ruhe-Zonen und Start-/Stoppzeichen
Die Prüfziffer wird mittels einer Modulo-103-Berechnung der gewichteten Summe sämtlicher Zeichen
berechnet. Untertypen der Strichcodes in Code 128 können als 128A, 128B oder 128C generiert werden.
Innerhalb eines Strichcodes kann jederzeit zwischen den einzelnen Untertypen gewechselt werden.
128A: 0-9, A-Z, ASCII-Steuerzeichen, Sonderzeichen
128B: 0-9, A-Z, a-z, Sonderzeichen
128C: 00-99 (Kodierung ausschließlich numerischer Daten mit doppelter Dichte)
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Abbildung 13 Muster: Optimiertes Empfangslabel
1. Bestellnummer
Menschenlesbar und Strichcode (notwendig)
Bestellnummer von GE Power Conversion in der Form, in der diese auf der Bestellung von
GE Power Conversion angegeben ist.Release number
2. GE Materialnummer
Menschenlesbar und Strichcode (notwendig)
The GE Power Conversion part number as it appears on the GE Power Conversion purchase
order. Please do not use prefix or suffix like “GE” in your barcode.
3. Versionsnummer
Menschenlesbar und Strichcode erforderlich (nach Möglichkeit)
Teileversionsnummer von GE Power Conversion in der Form, in der diese auf der Bestellung
von GE Power Conversion angegeben ist.
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4. Menge
Menschenlesbar und Strichcode erforderlich (notwendig)
Ist-Menge der jeweiligen Position in der gelieferten Kiste.
5. Beschreibung
Menschenlesbar erforderlich (nach Möglichkeit)
Teilebeschreibung von GE Power Conversion in der Form, in der diese auf der Bestellung
von GE Power Conversion angegeben ist.
6. Seriennummer
Menschenlesbar erforderlich (nach Möglichkeit)
Bei Serienteilen ist zusätzlich zum Etikett mit dem Seriennummernstrichcode auf der Kiste
ein gesonderter Ausdruck der Seriennummernstrichcodes zusammen mit der Packliste in
einer Plastikhülle vorzusehen.
7. Herstellungsdatum
Menschenlesbar erforderlich (nach Möglichkeit)
Datum der Produktion der Teile.
8. Lieferavisnummer (ASN # Advanced Shipment Notification)
Menschenlesbar und Strichcode erforderlich (notwendig)
Der Lieferant soll den Lieferavisnummernstrichcode angeben.
GE Power Conversion plant künftig die Nutzung der Lieferavisnummer zur Automatisierung
des Wareneingangsprozesses.
Falls keine Lieferavisnummer vorhanden, Packliustennr., Lieferscheinnr. Oder Collinr.
angeben
9. Lieferantenanschrift
Menschenlesbar erforderlich (nach Möglichkeit)
Name und Anschrift des Lieferanten
10. Packing Slip/Invoice #
Menschenlesbar erforderlich (nach Möglichkeit)
Name und Anschrift des Lieferanten
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Anhang A: Muster: Seriennummer Strichcode-Blatt
Abbildung 14 Muster: Seriennummer Barcodelabel
Anhang B: Definition des Zeichensatzes von Code 39 (Standard, nicht erweiterter ASCII-
Zeichensatz)
Code 39 – (Code 3 aus 9) – Diskreter, längenvariabler Strichcodezeichensatz für die Zeichen 0 bis 9, A bis Z
und die folgenden Sonderzeichen: – (Gedankenstrich), . (Punkt), Leerzeichen, $ (Dollarzeichen), /
(Schrägstrich), + (Pluszeichen) und % (Prozentzeichen) sowie Sonderzeichen für Start und Stoppzeichen,
konventionsgemäß durch einen Stern * dargestellt. Jedes Code-39-Zeichen besteht aus einer führenden
Ruhezone, einem Startzeichenmuster, Symbolzeichen für Daten, einem Stoppmuster sowie einer
nachlaufenden Ruhezone. Jedes Code-39-Zeichen hat drei breite Elemente aus insgesamt neun
Elementen. Jedes Symbol besteht aus einer Abfolge von Symbolzeichen, die jeweils aus fünf Strichen und
vier Zwischenräumen bestehen. Zeichen werden durch Zwischenräume getrennt. Jedes Element (Strich
oder Zwischenraum) weist eine von zwei Breiten auf. Die Werte der X-Dimension und N sind im gesamten
Symbol konstant. Das spezifische Muster aus breiten und schmalen Elementen bestimmt das jeweils
kodierte Zeichen. Die Zwischenräume zwischen den Zeichen weisen eine Mindestnennbreite von 1X auf.
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Code 128 ist eine Strichcodezeichensatz von sehr hoher Dichte und ist weltweit in der Transport und
Verpackungsindustrie weit verbreitet. GS1-128 (früher UCC/EAN-128) ist eine Variante dieses Codes und
wird für alphanumerische oder ausschließlich numerische Strichcodes verwendet. Der Code kann alle 128
ASCII-Zeichen und darüber hinaus auch zwei Zahlen mit einer Zeichenbreite kodieren, was als doppelte
Dichte bezeichnet wird. Diese Eigenschaft zeigt, dass dieser Code entwickelt wurde, um den Flächenbedarf
des Strichcodes zu reduzieren und so den ständig wachsenden Anforderungen von Artikelkatalogen
gerecht zu werden. Jedes Druckzeichen kann eine von drei Bedeutungen haben, je nachdem, welcher von
drei verschiedenen Zeichensätzen verwendet wird. Code 128 ist der wichtigste Bestandteil des
Etikettierungsstandards für GS1-128 (früher UCC/EAN-128), der zur Produktkennzeichnung für Container
und Paletten im Einzelhandel verwendet wird.
Anhang C Beispiel für die Notwendigkeit der Beifügung einer zusätzlichen Kopie der
strichcodierten Informationen zur Packliste in einer Plastikhülle.
Abbildung 15 Die Etiketten des Frachtführers verdecken die strichcodierte Information
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2.3.2.4 Implementierungsprozess für das Empfangslabel
Falls noch nicht geschehen, soll der Lieferant Musterempfangslabel durch das Formular
Strichcodeanforderung für Lieferanten schicken und die Barcode-Anforderungen erfolgreich
implementieren. Eine genaue Einhaltung dieser Spezifikationen wird die Implementationskosten reduzieren
sowie Verbesserungen für sowohl den Lieferanten als auch GE Power Conversion ermöglichen.
Der Lieferant ist ausnahmslos verpflichtet, unter Verwendung des Vordrucks „Strichcodeanforderung für
Lieferanten“ Muster einzureichen und diese Strichcodevorschrift mit Wirkung ab 1. Dezember 2014
umzusetzen. Durch strikte Einhaltung dieser Vorgaben lassen sich Bearbeitungskosten senken, und auch
unsere Lieferanten und GE Power Conversion profitieren davon.
Die vom Lieferanten verwendeten Strichcodeetiketten müssen allen in diesem Dokument aufgeführten
Vorgaben genügen. Der Lieferant ist für die Prüfung der Genauigkeit des Etiketts sowie für die Aktualität
und Richtigkeit der Daten verantwortlich.
Bei eventuellen Ausnahmen hat der Lieferant eine verbindliche Prüfung durch den Ansprechpartner bei GE
Power Conversion vornehmen zu lassen, um alle Zweifel zu beseitigen und die Freigabe zu erhalten.
2.3.2.5 Strichcodeanforderung für Lieferanten
Füllen Sie bitte diesen Vordruck aus und reichen Sie diesen zusammen mit Ihren Mustern für die folgenden
Dokumente ein:
1. ETIKETT MIT STRICHCODE (Bitte in keinen Strichcodes vorangestellte Zeichen wie
beispielsweise ein „P“ verwenden)
2. LISTE DER SERIENNUMMERNSTRICHCODES
Beide Dokumente müssen die aktuellen Daten von GE Power Conversion enthalten.
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Angaben zum Lieferanten:
Name: _________________________
Anschrift: _________________________
_________________________
_________________________
Ansprechpartner: _________________________
Telefon #: _________________________
E-mail: _________________________
SEND TO:
d) Reklamation von Anlieferungsfehlern
Termingerechte Anlieferungen, der Logistikrichtlinie entsprechende Behälteretiketten und
Lieferdokumente, sowie saubere und unbeschädigte Verpackungen sind für einen reibungslosen
logistischen Prozess zwingend erforderlich. Durch Abweichungen können GE PC erhebliche zusätzliche
Aufwendungen entstehen.
Eingehende Lieferungen werden durch GE PC auch hinsichtlich der Einhaltung der Logistikrichtlinie geprüft.
Grundsätzlich behält sich GE PC das Recht vor, die Nichtbeachtung wie einen Qualitätsmangel zu
behandeln. Dies hat insbesondere negative Auswirkungen auf die Lieferantenbewertung.
i. Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Richtlinie
Kosten und Aufwendungen sowie Schäden, die aus der Nichteinhaltung der Logstikrichtlinie resultieren,
gehen zu lasten des Lieferanten. GE PC ist bei wesentlichen Verstößen nicht verpflichtet, die Lieferung
anzunehmen.
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e) Revisionen und Genehmigungen
Version Section Modified and Revision Description
Date Author
1.0 Logistics and Packaging Guideline for Suppliers
03/15/2016 M.Anklam
1.1 Add: Data Sheets and Test Logs Section
07/08/2016 M.Anklam
1.2 Add: Break time in 1.2 10/11/2017 A. Waniek
1.3 Add and/ or update: Points of Contact, Bar Code Requirements, Sample Packaging list, Redesign Layout of document: General format, Table of Contents, Table of figures, List of tables
23/11/2017 B. Jeschke
1.4 Add and/ or update: Points of Contact 01/17/2019 S. Koppelmeyer