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Der IDW-Standard S 6:Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten
Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.02. März 2010
WP/StB Bernhard Steffan
2
Gliederung der Präsentation
Intention des IDW / wesentliche Neuerungen des S 6
Kernanforderungen an das Sanierungskonzept
Grundlagen
Sanierungsfähigkeit / Krisenstadium
Bestandsgefährdung / Verantwortlichkeit
Stufenkonzept des IDW
Stadiengerechte Bewältigung der Unternehmenskrise
1. Stufe: Sicherung des Unternehmensbestandes
Fortführungsprognose
2. Stufe: Erstellung und Umsetzung des Sanierungskonzeptes
Schaffen nachhaltiger Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit
Stufenübergreifende Maßnahmen
Analyse des Unternehmens und der Krisenursachen/ Managementqualität
Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens
Integrierte Sanierungsplanung / Kennzahlen
Berichterstattung und zusammenfassende Schlussbemerkung
Anforderungen an Sanierungskonzepte und -gutachten in der Rechtsprechung
Verlautbarungen des IDW
3
Intention des IDW zum S 6 / Wesentliche Neuerungen
Beibehaltung der Grundkonzeption des IDW FAR 1/1991 – durch umfassende Überarbeitung jedoch deutlich erhöhter Praxisbezug
IDW S 6 soll Standardsetter werden
Orientierung am Leitbild des sanierten Unternehmens
2-Stufenkonzept des IDW (modularer Ansatz)
Ziel: Kreditentscheidung Banken künftig auch auf Ergebnis Fortführungsprognose möglich? (derzeit teilw. noch Konflikt zu MaRisk?)
Der Begriff Sanierungsfähigkeit des Krisenunternehmens wurde neu gefasst
Der Begriff „integrierter Sanierungsplan“ ersetzt die „Planverprobungsrechnung“
Ergänzung der integrierten Planung um Kennzahlen
Nachhaltige Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Wandlungs- und Adaptionsfähigkeit werden gefordert
Regelungen zur Prüfung sind nicht mehr enthalten
Muster für zusammenfassende Schlussbemerkungen
4
Integrierter
Unternehmens-
plan
Maßnahmen
zur stadiengerechten
Bewältigung der
Krise Darstellung und
Ausrichtung am Leit-
bild des sanierten
Unternehmens
Analyse
Krisenstadium
und -ursachen
Darstellung
wirtschaftliche
Ausgangslage
Beschreibung
Auftragsgegenstand
und -umfang
Kern-
anforderungen
Kernanforderungen an das Sanierungskonzept
5
Grundlagen (1/4): Sanierungsfähigkeit versus Sanierungswürdigkeit
Sanierungs-
Würdigkeit
(alte Recht-
sprechung
des BFH)
Sanierungs-
fähigkeit
Sanierungswürdigkeit schließt subjektive Wertungselemente aus
Sicht eines Stakeholders ein , ob sie aus ihrer individuellen
Interessenlage heraus bereit sind, sich an einer Sanierung zu
beteiligen. Die Entscheidungen der Stakeholder bilden jedoch den
objektiven Rahmen für die möglichen Sanierungsmaßnahmen Nicht erwähnt
Sanierungsfähig ist ein erwerbswirtschaftliches Unternehmen nur
dann, wenn es ergänzend zur positiven Fortführungsprognose (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) durch geeignete Maßnahmen nachhaltig sowohl
die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Renditefähigkeit wieder
erlangen kann und es damit nachhaltig fortführungsfähig ist.
Dauerhaft „schwarze Null“ ist nicht ausreichend
Sanierungsfähigkeit beurteilt
durch die Erzielung eines
Einnahmeüberschusses
IDW S 6IDW FAR 1/1991
6
Grundlagen (2/4)Auftragsinhalt ist abhängig vom Krisenstadium
Stakeholder-krise
Strategie-krise
Produkt-undAbsatzkrise
Erfolgs-krise
Liquiditäts-krise
Insolvenz-reife
Bedrohungsgrad
Handlungsdruck
Aufgabenkomplexität
Schwierigkeit der Erkennung
Summe der versäumten Gegenmaßnahmen
7
Grundlagen (3/4)Bestandsgefährdung des Unternehmens
Über-schuldung
Zahlungs-unfähigkeit
Drohende Zahlungs-
unfähigkeit
Drohende Über-
schuldung
Bestands-gefährdung
Akute Bestands-
gefährdungInsolvenz-antragspflicht
Insolvenz-antragsrecht
8
Grundlagen (4/4)Auftragsinhalt und Verantwortlichkeit
Abschätzung der Unternehmenslage
Abhängigkeit vom Krisenstadium
Klare Festlegung des Auftragsgegenstandes
Modularer Aufbau nach Krisenstadium und Bedarf
Auskunftsrecht/Vollständigkeitserklärung vereinbaren
Wer sind Adressaten und welchen Zwecken dient das Arbeitsergebnis?
Haftung klären
Voraussetzungen Überlassung der Arbeitsergebnisse klären
Erstellung ist unvereinbar mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer
→ Unproblematisch aber Prüfung des Sanierungskonzeptes
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Stufenkonzept des IDW: (1/3)Stadiengerechte Bewältigung der Unternehmenskrise
Überwindung der Stakeholder-krise
Überwindung der Produkt- und Absatzkrise
Überwindung der Erfolgskrise
Überwindung der Strategiekrise
Überwindung der Liquiditäts-krise
Vermeidung der Insolvenz
Überwindung der Insolvenz
Nachhaltige Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
Einleiten von Sofortmaßnahmen Das jeweilige Krisenstadium bestimmt
Inhalte und Maßnahmen
1. Stufe: Überlebensfähigkeit sichern
durch operative/schnellgreifende
Sofortmaßnahmen
2. Stufe: Sanierungskonzept erstellen
und Umsetzen
Nachhaltiger Sanierungserfolg nur zu
erreichen, wenn alle vorgelagerten
Krisenursachen beseitigt werden
Ziel: Wiedergewinnung der Rendite-
und Wettbewerbsfähigkeit, dabei
Ausrichtung am Leitbild des sanierten
Unternehmens
1.St
ufe
2.St
ufe
10
Stufenkonzept des IDW (2/3)Inhalt der zwei Stufen
Erste Stufe: Maßnahmen zur Sicherung der
Fortführungsfähigkeit im Sinne einer
positiven Fortführungsprognose nach § 252
Abs. 1 Ziff. 2 HGB (Going-Concern) =>
beinhaltet Prüfung:
Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungs-
unfähigkeit (Fortbestehensprognose) und
(drohende) Überschuldung sowie operative
Sofortmaßnahmen zum Unternehmenserhalt
Zweite Stufe: Erstellen und Umsetzen eines
Sanierungskonzeptes zur nachhaltigen
Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit des
Unternehmens mit Ausrichtung am Leitbild
des sanierten Unternehmens
2. Stufe: Sanierungskonzept erstellen und Umsetzen zur nachhaltigen
Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit
Wandlungs- und Adaptionsfähigkeit
des Unternehmens
1. Stufe: Sicherstellen
positive Fortführungsprognose
≠ Insolvenz-
antragsgründe
kurzfristige Sicherung des
Unternehmensbestandes
≠ Drohende
Überschuldung
11
Stufenkonzept des IDW: (3/3)Grenzen für Maßnahmen zwischen den Stufen sind fließend
Fest
stel
len
t in Jahren Kris
enur
sach
en
•Sofortm
aßnahm
en z. Existenzsicherung
I •Analyse des U
nternehm
ens
-Verm
eiden Insolve
nz
-Überwinden Liq
uiditätskrise
•Organisatorische Vo
raussetzungen für
0
nachhaltige Sanierung schaffe
n
1. Stufe 2. Stufe
Ende
For
tfüh
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Erst
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Fort
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Unt
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hmen
I
prog
nose
•Weitergehende Analysen (insb. M
arkt)
Um
setz
en S
anie
rung
s-
konz
ept u
. Maß
-
nahm
enko
ntro
lle
•Leistungssortiment stra
ffen
•Funktionen / Prozesse bündeln
•Ko
stenstruktur verbessern
•Fokussierung auf Kundenbedarf
•Verbesserung Absatzm
öglichkeiten
•Produktverbesserung / N
euprodukte
•Strategische Neuausrich
tung
•Vertrauen zu Stakeholdern aufbauen
3 - 5
Nac
hhal
tig re
ndite
- u.
Unt
erne
hmen
skris
e
12
Stufe 1: Zahlungsunfähigkeit vs. Zahlungsstockung
• Urteil des BGH vom 24.05.2005 (IX ZR 123/04), bestätigt durch Urteil vom 12.10.2006 (IX ZR 228/03) u.W.
• Regelt Beweislastverteilung
• Übernahme/Umsetzung in PS 800 vom 06.03.2009
Zahlungsunfähigkeit Zahlungsstockung
Keine insolvenzrechtlichen
FolgenInsolvenzantragspflicht
13
Anforderungen an Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Planung nimmt mit Höhe und Dauer der Liquiditätslücke zu!
Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass die Lücke
vollständig oder fast vollständig beseitigt wird und Gläubigern ein Abwarten
zuzumuten ist.
Liquiditätslücke (F-Status 1)und nicht
innerhalb von 3 Wochen zu beseitigen
(F-Status 2)<10 % >= 10 %
In absehbarer Zeit vollstän-dig beseitigt
In absehbarer Zeit keine Verschlechter-ung der Lage, d.h. weiter < 10%
Regelfall
Zahlungs-fähigkeit
Zahlungsunfähigkeitsoweit dauerhaft (d.h.> 3 bzw. 6 Mon.: F-Status 3)
Zahlungs-unfähigkeit
Zahlungs-unfähigkeit
Zahlungsfähigkeit (Frist in Aus-nahmefällen 3 bis längstens 6 Monate: F-Status 3)
Absehbar, dass sich die Lage weiter verschlechtert
Stufe 1: Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsstockungvgl. PS 800 (n. F.) , Rz. 20 – 29
Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass die Lücke vollständig oder fast vollstän-dig beseitigt wird und Gläubigern ein Abwarten zuzumuten ist.
14
• Bei uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers keine substanziellen Zweifel gegen positive Fortbestehensprognose
• Maßgebend sind alle Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestäti-gungsvermerks
• Praxislösung für das Henne-Ei-Dilemma: Testatsankündigung14
Stufe 1: Fortbestehens- vs. Fortführungsprognose
Fortbestehensprognose Fortführungsprognose
- Insolvenzrechtlich geprägt
- zielt auf Finanzkraft des Unternehmens ab
- Vorausschau über Zahlungs-fähigkeit des Unternehmens
- Planungszeitraum idR. lfd. und nächstes Jahr
- Teil der Fortführungsprognose
- Going-Concern-Prämisse
- handelsrechtlicher Bewertungszweck § 252 HGB
- kein Entgegenstehen tatsächlicher / rechtlicher Gegebenheiten
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Stufe 1: Abgrenzung Überschuldungsbegriff
• Unterbilanz: bilanzielles Reinvermögen deckt das Stammkapital nicht mehr
• Bilanzielle Überschuldung: EK-Anteile sind durch Verluste aufgezehrt und ein nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB) entsteht
• Rechtliche Überschuldung
(§ 19 Abs. 2 InsO):
bisherige Rechtslage: Vermögen deckt die
bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr
…. was versteht man unter „Überschuldung“?
neue Rechtslage: „…es sei denn, die Fortführung
des Unternehmens ist nach den Umständen
überwiegend wahrscheinlich.“
16
Stufe 1: Der Überschuldungsbegriff im Wandel
t
01.0
1.19
99
19.1
0.20
08
01.0
1.20
14
Konkursordnung (KO)
Insolvenzordnung (InsO)
Insolvenzordnung i.d.F. des FMStG
Insolvenzordnung (InsO)
• Zweistufiger modifizierter Überschuldungsbegriff (Karsten Schmidt, BGH)
• Keine Überschuldung bei überwiegend wahrscheinlicher positiver Fortbestehensprognose
• Überschuldungsstatus nur bei negativer Fortbestehensprognose zu Liquidationswerten erforderlich
• Fortbestehensprognose bestimmt lediglich Bewertungsansatz des Vermögens im Status
• Überschuldungsstatus zwingend zur Feststellung der Überschuldung notwendig
u.U. Aufhebung der Befristung (?)
§ 19 Abs. 2 InsO: „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die
bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens
ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“
Neue Rechtslage (FMStG):
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Stufe 1: Vorgehen Überschuldungsprüfung nach Änderung §19 Abs. 2 InsO durch FMStG
Integrierte Finanz-, Ertrags- und Bilanzplanung auf Basis „vorläufiges Konzept“
Fortbestehensprognose (i.d.R. laufendes und nächstes Geschäftsjahr)
Überschuldungsstatus zu Liquidations-werten
positiv negativ
Keine Überschuldung positives Reinvermögen
Ggf. drohende Überschuldung
negatives Reinvermögen
Überschuldung
Befristung der Änderung bis 01.01.2014
Klärungsbedarf: ist ein Plan-Status aufzustellen, wenn der Prognosezeitraum - am 31.12.2013 ausläuft bzw.- über den 31.12.2013 hinausgeht?
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Stufe 1: Inhalte und Sofortmaßnahmen
Feststellung der fortgeschrittenen Unternehmenskrise
Grobanalyse des Unternehmens und des Unternehmensumfeldes
Sicherung des des Unternehmensbestands als 1. Stufe der Sanierung
Unterstützung durch externe Fachkräfte
Stakeholder, Unternehmensteilbereiche und Märkte
Sofortmaßnahmen im operativen Bereich
Abwendung Insolvenzantragsgründe, Handlungs-spielraum schaffen
Erstellung und Umsetzung eines nachhaltigen Sanierungskonzeptes
Leistungswirtschaftliche Maßnahmen Finanzwirtschaftliche BeiträgeEinkauf Personal Produktion/Logistik
Vertrieb Finanzen/Controlling …
Kreditinstitute Lieferantengläubiger
Gesellschafter …
Voraussetzung für
Stu
fe1
Stu
fe 2
19
Stufe 1: Leistungswirtschaftliche Maßnahmen (1/2) Beispiele für Sofortmaßnahmen im operativen Bereich
Einkauf (Verhandlungsposition meistens nicht gut)– Nachverhandlung Beschaffungskosten, Lieferbedingungen, Rabatt- und Bonussysteme– Erhöhung des Zahlungsziels bzw. des Lieferanten- Kreditrahmens– Erlass von Verzugszinsen/Stundung von Lieferantenverbindlichkeiten– Vereinbarung von Sonderkonditionen/Zahlungsaufschub, Akzeptanz von Wechseln– Weitergabe lieferantenseitiger Rationalisierungserfolge/Verzicht auf Preiserhöhungen
Personal– Abbau von Überstunden durch bessere Arbeitsaufteilung, Reduzierung Überstundengehälter– Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Arbeitszeitmodelle bzw. Anpassung der Arbeitszeit– Versetzungen und Umsetzungen nach betrieblichem Bedarf und Mitarbeiterqualifikation – Festlegung des Urlaubs in Monate mit schwacher Auslastung, ggf. unbezahlter Urlaub– Einstellungsstopps zur Ausnutzung der natürlichen Fluktuation– Aufhebungsverträge; diese führen allerdings zu kurzfristiger Liquiditätsbelastung durch
Abfindungszahlungen– Altersteilzeit hält know how im Unternehmen, staatliche Zuschüsse sind möglich– Kündigung unter Beteiligung des Betriebsrates und Beachtung der rechtlichen Aspekte
20
Stufe 1: Leistungswirtschaftliche Maßnahmen (2/2) Beispiele für Sofortmaßnahmen im operativen Bereich
Produktion/Logistik– Niedrigere Umlauf- und Lagerbestände, Verringerung der Durchlaufzeiten, Reichweiten-Analyse– Abbau von Zwischenlagern, Optimierung der Produktionslosgrößen, Senken der Transportkosten– Just in Time Belieferung bzw. Lagerung beim Lieferanten durchsetzen– Instandhaltung, Wartung und Reparatur selbst durchführen bzw. verschieben– Für kurzfristige Leerkapazitäten Lohnarbeiten akquirieren – Make or buy nach kurzfristigen Liquiditätsgesichtspunkten optimieren
Vertrieb– Straffung Vertriebsprozess: Kundenkontakt erhöhen und Abläufe vereinfachen– Sonderverkäufe hoher Vorratsbestände zur Verflüssigung von Vermögenswerten– Spezielle Vertriebsprogramme (Alt-, Neukundengewinnung sowie produktspezifisch)– Zielvereinbarungen mit Vertriebsinnen- und Außendienst, straffe Kontrolle der Zielerreichung– Liquiditätsorientiertes Anreizsystem (Deckungsbeitragsprovision bei Zahlungseingang)– Konzentration auf Projekte mit hoher und kurzfristiger Realisierungschance
Finanzen/Controlling– Einzahlungen absichern und beschleunigen, Auszahlungen verschieben, Zahlungsziele verkürzen– Mit Nachdruck mahnen, ggf. gerichtliche Verfahren anstrengen, Factoring/Inkassobüro einsetzen
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Stufe 1: Finanzwirtschaftliche BeiträgeBeispiele für Sofortmaßnahmen im operativen Bereich
Kreditinstitute
– Weitergewährung von Kreditlinien in der Krise verhandeln– Zins- und Tilgungsmoratorien anstreben– Gewährung eines Überbrückungskredites verhandeln
Gesellschafter
– Kapitalerhöhung/Einzahlung auf ausstehende Einlagen– Gesellschafterdarlehen
Lieferantengläubiger
– Zahlungsaufschub, Moratorium mit Tilgungsplan,
– (Teil-) Erlass sowie die Umwandlung von Krediten in eine Beteiligung (debt-equity-swap)
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Stufe 1: Erfolgsfaktoren zur Sicherung des Unternehmensbestandes (auch für Stufe 2)
Stu
fe1
Feststellung der fortgeschrittenen Unternehmenskrise
Sicherung Liquidität sowie Vermeiden/Abwenden Überschuldung
Externe Management-unterstützung
Vertrauensfördernde Kommunikation mit
Stakeholdern
Solide Datenbasis aus Grobanalyse
Schaffen organisatorische Voraussetzungen für
Sanierung
Straffe Umsetzung der Sofortmaßnahmen
Erfolgsfaktoren zur Sicherung des
Unternehmensbestandes
Stu
fe 2
Erstellung und Umsetzung eines nachhaltigen Sanierungskonzeptes
23
Stufe 2: (1/5) Schaffen nachhaltiger Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
Überwindung der
Stakeholderkrise
Überwindung der
Strategiekrise
Überwindung
der Produkt- und
Absatzkrise
Überwindung
der Erfolgskrise
nachhaltige
Wettbewerbs- und
Renditefähigkeit
24
Stufe 2: (2/5) Schaffen nachhaltiger Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
Beispiele zum Überwinden der Erfolgskrise:
Ziel: nachhaltige, branchenübliche Umsatzrendite
Bezugspreise, Lagerkosten und Ausschussquote senken, Verbrauchsmengen optimieren
Leistungssortiment straffen, Fertigungstiefe reduzieren
Gleichteile verwenden
Bündelung von Funktionen und Prozessen
Geschäftsbereiche aufgeben, bündeln bzw. neu in Portfolio aufnehmen
Verbesserung Kapazitätsauslastung
Senkung bzw. Flexibilisierung der Fixkosten
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Stufe 2: (3/5) Schaffen nachhaltiger Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
Beispiele zum Überwinden der Produkt- und Absatzkrise:
(lediglich) vorübergehende Krise:
– Maßnahmen identifizieren, um Schwächephase durchzustehen
Absatzbereich: Verbesserung der Absatzmöglichkeiten, z.B.:
– Sonderaktionen, Rabatte, Werbung– Beseitigen der Schwächen im Marketing und Vertrieb
Problematik auf Ebene der Leistungserbringung:
– Produktverbesserungen bzw. Neuprodukte– Beseitigen von:
KostennachteilenQualitäts- und Belieferungsmängeln
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Stufe 2: (4/5) Schaffen nachhaltiger Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
Beispiele zum Überwinden der Strategiekrise:
Orientierung am Leitbild des sanierten Unternehmens
Kundenbedürfnisse verstärkt berücksichtigen
Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit durch Wettbewerbsvorteile sicher stellen
Geeignete Ressourcen- sowie Produkt-Markt-Strategien
Formulierung und Leben der Unternehmensstrategie
Strategieansätze:
– Kosten-/Preiswettbewerb– Qualitäts-/Leistungswettbewerb– Wettbewerb um Zeitvorteile („Responsewettbewerb“)– Innovations-/Technologiewettbewerb– Wettbewerb um die beste Wertschöpfungsarchitektur (sog. Layer
Competition)
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Stufe 2: (5/5) Schaffen nachhaltiger Wettbewerbs- und Renditefähigkeit
Beispiele zum Überwinden der Stakeholderkrise:
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen relevanten Stakeholdern
Konsens mit Stakeholdern
Gemeinsame Zielstruktur mit Stakeholdern
Zeitnahe, offene und vertrauensvolle Kommunikation
Einhalten von Vereinbarungen, Zusagen, Covenants etc.
Ggf. spezifische Berichterstattung über Sanierungsfortschritte/Stand der Sanierung
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Stufenübergreifend: Analyse des Unternehmens
Basisinformationen über das Unternehmen (intern)
– Rechtliche und organisatorische Verhältnisse– Finanzwirtschaftliche Verhältnisse– Leistungswirtschaftliche Verhältnisse– Personalwirtschaftliche Verhältnisse
Analyse des Umfeldes (extern):
– Umfeld – Branchenentwicklung– Beziehungen zu Stakeholdern
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Stufenübergreifend:Analyse der Krisenursachen
Unternehmenskrisen sind i.d.R. Resultat mehrstufiger Ursache-Wirkungs-Ketten mit mehreren
zusammenwirkenden, sich verstärkenden oder abschwächenden Ursachen
Unterscheidung in externe / interne Krisenursachen sowie Ursachen und Symptomen der Krise:
Externe Krisenursachen: Interne Krisenursachen:
- Konjunktureinflüsse - Qualitätsprobleme- Steigende Wettbewerbsintensität - operative Defizite in der Leistungserstellung- Marktveränderungen - Managementprobleme
Systematische Ursachenanalyse durch Eingrenzung der kritischen Bereiche
Krisenursachen der Geschäftsbereiche entsprechend den Krisenstadien analysieren und
dokumentieren
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Stufenübergreifend: Managementqualität
Mitglieder der Führungsebenen sind bei der Analyse der Unternehmenslage einzubeziehen:
– Im Hinblick auf die Beschaffung notwendiger Informationen– Auch bezüglich ihrer unternehmerischen und fachlichen Kompetenz
Die Einbeziehung der Qualität des Managements in die Lagebeurteilung ist auch für die
Entwicklung, Akzeptanz und Durchsetzung geeigneter Sanierungsmaßnahmen bedeutsam
Erfolgsaussicht der Sanierung wird maßgeblich durch die Überzeugungskraft des
Sanierungskonzeptes sowie die Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit der handelnden Personen
bestimmt
Unterstützung des Managements durch kompetente Fachkräfte wie sanierungserfahrene
Wirtschaftsprüfer, Sanierungs-/Restrukturierungsberater und Rechtsanwälte u.U. sinnvoll
31
Stufenübergreifend: Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens
Unternehmen damals (gesund)
Unternehmensumfeld
Unternehmen heute (Krise)
Unternehmensumfeld
Leitbild des sanierten
Unternehmens
Unternehmensumfeld
Krisenursachen
1. Sofortmaßnahmen zur Existenzsicherung
Ursachenanalyse Analyse und Sofortmaßnahmen Analyse und Mittel- / Langfristmaßnahmen
Rückschau Planungt
2. Erarbeitung und Umsetzung des Sanierungskonzepts
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Stufenübergreifend: Integrierte Fortführungs-/Sanierungsplanung
Ausgehend von betrieblichen Teilplänen
(Absatzplanung, Investitionsplanung,
Personalkostenplanung etc.)
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung
Finanzplan
Plan-Bilanz (monatlich, quartalsweise, halbjährlich,
jährlich)
Rechnerische Verprobung mit geeigneten Kennzahlen
Darstellung der Problem- und Verlustbereiche
Darstellung Restrukturierungserfordernisse und
Maßnahmeneffekte
Kritische Prämissen hervorheben
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Stufenübergreifend: Kennzahlen zur Ergänzung der Integrierten Planung
Verwendung von Kennzahlen, die das Urteil der Fortführungs-/Sanierungsfähigkeit stützen. In Betracht kommen:
Liquiditätskennzahlen, insbesondere:– Liquiditätsgrade I bis III– Cashflow in % vom Umsatz– Schuldentilgungsdauer in Jahren– Kapitaldienstdeckungsfähigkeit - Debt Service Coverage
Ertragskennzahlen, insbesondere:– Gesamtkapital-, Eigenkapital-, und Umsatzrentabilität– Material-/Fremdleistungsquote– Personalaufwandsquote– EBITDA in % vom Umsatz
Vermögenskennzahlen, insbesondere:– Eigenmittelquote– Verschuldungsgrad– Anlagendeckung– Working Capital– Debitoren- und Kreditorenlaufzeit sowie Vorratsreichweite in Tagen
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Berichterstattung und zusammenfassende Schlussbemerkung
Gliederung und Inhalt der Berichterstattung abhängig
vom Auftragsumfang
Berichterstattung gem. vorgegebener Inhalte IDW S 6
Beurteilung Sanierungsfähigkeit/Eingehen auf kritische
Faktoren und Annahmen (Chancen und Risiken)
Schlussbericht soll nur zusammen mit Erstellungsbericht
an Dritte weitergeben werden
Einschränkung Schlussbemerkung wenn nur
Teilbereiche Auftragsgegenstand
Muster für zusammenfassende Schlussbemerkung mit
positiver Gesamtaussage im IDW S 6 enthalten:
„Nach meiner/unserer Auffassung ist das Unternehmen unter
den im Konzept genannten Bedingungen sanierungsfähig.“…(Auszug IDW S 6)
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Anforderungen an Sanierungskonzepte und -gutachten in der Rechtsprechung (1/3)
Allgemeine Feststellungen:
IDW S 6 geht über die (bisherige) BGH-Rechtsprechung hinaus
Gerichte stützen sich zunehmend auf IDW-Verlautbarungen
Es ist damit zu rechnen, dass IDW S 6 zum Benchmark wird
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Schlüssiges und erfolgversprechendes Sanierungskonzept, nach Möglichkeit
bereits Umsetzung der Maßnahmen.
- Ernsthafte und begründete Erfolgsaussichten
- Rettung des Unternehmens steht im Vordergrund
- Positive Prognose erscheint vertretbar und nachvollziehbar
BGH, 12.11.1992 (Az.: IX ZR 236/91)
Urteilsfall zur Benachteiligungsabsicht
bei einer Rechtshandlung im Zshg.
mit dem Sanierungskonzept
(§ 31 KO Nr. 1)
Enthaltene Anforderungen an SanierungskonzepteUrteil
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Anforderungen an Sanierungskonzepte und -gutachten in der Rechtsprechung (2/3)
- Schlüssiges Sanierungskonzept, das von erkannten und erkennbaren tatsächlichen
Gegebenheiten ausgeht.
- Keine offensichtliche Undurchführbarkeit
- Unvoreingenommener, brachenkundiger Fachmann (muss nicht unbeteiligt sein!)
- Analyse:
- der wirtschaftlichen Lage im Branchenkontext
- der Krisenursachen
- der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Anforderungen gelten grundsätzlich auch für die Sanierung kleinerer Unternehmen
BGH, 4.12.1997 (Az.: IX ZR 47/97)
Urteilsfall zur
Gläubigerbenachteiligung
(§ 31 KO Nr. 1)
Enthaltene Anforderungen an SanierungskonzepteUrteil
- Nachweis des praktischen Nutzens des Konzeptpapiers zum InsolvenzplanBGH, 6.12.2007 (Az.: IX ZR 113/06)
Urteilsfall zur Anfechtung Bargeschäft
(§ 142 InsO)
- Anhaltspunkt für die Abwendung der Insolvenz infolge der Sanierungsbemühungen kann
ein objektiv sachgerecht angelegter Sanierungsversuch sein.
BGH, 03.12.1998 (Az.: IX ZR 313/97)
Urteilsfall zur inkongruenten Deckung
bei der Verstärkung von Sicherheiten
(§§ 30,31,37 KO, § 10 GesO)
37
Anforderungen an Sanierungskonzepte und -gutachten in der Rechtsprechung (3/3)
Enthaltene Anforderungen an SanierungskonzepteUrteil
- FAR 1/1991 -> Prüfpunkte stellen Zusammenfassung einleuchtender
Vernunfterwägungen dar, welche bei jeder Sanierung angestellt werden müssen
(-> Benchmark).
- Zusammenstellung von Power-Point Präsentationen mit allgemein gehaltenen Ansätzen
für die Erörterung von Sanierungsplänen nicht ausreichend
- Vorgelegte Sanierungskonzepte nicht verwertbar, da:- Keine bzw. mangelnde Beschreibung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
- Fehlende Krisenursachenanalyse, mangelnde SWOT-Analyse- Keine Herausarbeitung des Leitbilds des sanierten Unternehmens bzw. der Erfolgspotenziale
- Prämissen der Planverprobungsrechnung nicht erkennbar- Keine Erläuterungen des Mengengerüsts Plausibilität der Annahmen und Maßnahmen sowieFolgerichtigkeit können nicht beurteilt werdenMaßnahmen können nicht beurteilt werden
- Sanierungsmaßnahmen zu schematisch und global definiert, kein konkreter Unternehmensbezug
- Fehlende zeitliche Vorgaben bzgl. Umsetzung- Keine detaillierte Planungsrechnung, Plan-Bilanz und fehlende Szenariorechnungen
OLG Köln, 24.9.2009
(Az.: 18 U 134/05)
Urteilsfall zu Eigenkapitalersatz und
Sanierungsprivileg
(§ 32 a GmbHG)
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Verlautbarungen des IDW
Juni 2008: Verabschiedung folgender IDW Rechnungslegungshinweise:– IDW RH HFA 1.010: Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren– IDW RH HFA 1.011: Insolvenzspezifische Rechnungslegung im Insolvenzverfahren– IDW RH HFA 1.012: Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren
März 2009: Neufassung IDW PS 800: Beurteilung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen
Frühjahr 2009: Diskussion IDW ES 6 mit Vertretern BaFin und evtl. Vertretern des Bankenverbandes
Frühjahr 2009: Veröffentlichung einer Reihe von Begleitaufsätzen zum ES 6 in einem Sonderheft des IDW
September 2009: Verabschiedung IDW S 6
Parallele Überarbeitung IDW FAR 1/1996: Überschuldungsprüfung bei Unternehmen
Aktuell: Beginn Projekt „Anforderungen an Fortführungsprognosen“
39
Bernhard Steffan
WirtschaftsprüferSteuerberater
E-Mail [email protected]. +49 711 2049-1178Fax +49 711 2049-1180
Prüfung und Steuerberatung
Internationale Rechungslegung
Due Diligence
Unternehmensbewertung
Unternehmenssanierung
Umfangreiche Mitwirkung in anerkanntenFachgremien des Berufsstandes
40
Standorte im Überblick
BerlinChausseestraße 128/12910115 BerlinTelefon +49 30 283992-0Telefax +49 30 [email protected]
BonnPortlandweg 153227 BonnTelefon +49 228 85029-0Telefax +49 228 [email protected]
DüsseldorfKönigsallee 6440212 DüsseldorfTelefon +49 211 9219-70Telefax +49 211 [email protected]
FrankfurtBockenheimer Landstraße 10760325 Frankfurt a. M.Telefon +49 69 7104883-0Telefax +49 69 [email protected]
HamburgAdmiralitätstraße 1020459 HamburgTelefon +49 40 37097-400Telefax +49 40 [email protected]
HannoverKarl-Wiechert-Allee 1d30625 HannoverTelefon +49 511 936227-0Telefax +49 511 [email protected]
KielKüterstraße 14 - 18 24103 KielTelefon +49 431 696799-0Telefax +49 431 [email protected]
ReutlingenKaiserstraße 88/172764 ReutlingenTelefon +49 7121 9489-0Telefax +49 7121 [email protected]
SolingenKonrad-Adenauer-Straße 72 - 7442651 SolingenTelefon +49 212 2520-60Telefax +49 212 [email protected]
StuttgartKronenstraße 30 70174 StuttgartTelefon +49 711 2049-0Telefax +49 711 [email protected]
KölnGereonstraße 43/6550670 KölnTelefon +49 221 20643-0Telefax +49 221 [email protected]
LeipzigWurzner Straße 154a04318 LeipzigTelefon +49 341 24443-0Telefax +49 341 [email protected]
MünchenArnulfstraße 2780335 MünchenTelefon +49 89 549018-0Telefax +49 89 [email protected]