Environmental Management and Audit Scheme EMAS–ko-Audit • E nvironmental M anagement and A udit...
Transcript of Environmental Management and Audit Scheme EMAS–ko-Audit • E nvironmental M anagement and A udit...
EG-Öko-Audit
• Environmental Management and Audit Scheme
• EMAS
1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010
EMAS II 2001
EMAS 1993altes Logo
neues Logo
Gesetzgebungs- verfahren seit 1990Inkrafttretenalt: April 1995 neu: März 2001
Literatur
• Engelfried, Justus: Nachhaltiges Umweltmanagement. Oldenbourg, 2004
• Burschel/Losen/Wiendl: Betriebswirtschaftslehre der Nachhaltigen Unternehmung, Oldenbourg, 2004
• Müller-Christ, Georg: Umweltmanagement. Vahlen, 2001 (alte EMAS in der Auflage von 2001)
• EMAS – Das neue EG-Öko-Audit in der Praxis, Broschüre hrsg. vom Umweltpakt Bayern, 2001 (instruktiv und umsonst!)
Lehrbücher
Literatur
• Rennings, K. u.a.: Innovationen durch Umweltmanagement. Pysika 2004
• Zeschmann, E.-G., Wilken M.: Anleitung für ein Umweltmanagementsystem. Expert-Verlag, 2000
• Öko-Audit und Öko-Controlling. Lutz Schimmelpfennig, Dietrich Machmer (Hrsg.), Eberhard Blottner Verlag, 1996
• Aufbau eines Umweltmanagementsystems. Empfehlungen für die betriebliche Umsetzung. Deutsche Gesellschaft für Qualität (Hrsg.). 1996
Ratgeber und Forschung
Die Anstöße liegen in betrieblichen Audit-Ansätzen in den USA(Compliance Audits) und einer Veröffentlichung der Internationalen Handelskammer (ICC) von 1989Environmental Auditing – ICC Position Paper on Environmental Audits,Publication Nr. 468, Paris 1989.
Kontext:5. EG- Umwelt-Aktionsprogramm:Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung
Diagnosezunehmende Regelungsdichte und zunehmendes Vollzugsdefizit
Therapie(versuch)Eigenverantwortung der Unternehmen im Umweltschutz stärkenund zum Gegenstand eines kontinuierlichen Verbesserungsprozessesmachen
Parallelen zum Qualitäts-Management
TQMkontinuierlicher Verbesserungsprozeß
ISO 9000 ff.
Organisation
1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005
EMAS II 2001
EMAS I 1993
amerikanische Umwelt-Audits
British Standard 7750 aus 1992
2006 nächste Überarbei- tung
ISO 14.0001996
Instrumente derEG-Umweltpolitik
OrdnungsrechtVerbote,Gebote
monetäre AnreizeSteuern
Zertifikate
indirekte Regelungen
EMAS
EMAS
Kooperations- Verursacher- und Vorsorgeprinzip Nutzung der Marktkräfte
1. Generation 2. Generation
EMAS die Schwerpunkte des Umweltmanagement
• Sicherstellung der Rechtskonformität • Reduktion der Umweltauswirkungen
nach dem Stand der Technik• Sicherstellung einer kontinuierlichen
Verbesserung des Umweltschutzes• Einbeziehung der Mitarbeiter
Die EMAS greift auf bekannte Elemente der Struktur und des Prozesses von Management
zurück
• Festlegung von Umweltzielen• Erstellung eines Umweltprogrammes• Aufbau eines Umwelt-Managementsystems• Durchführung einer Umwelt-Betriebsprüfung
Einbau des Umweltschutzes in den bekannten Regelkreis von
Planung – Durchführung – Kontrolle
Planung
Durchführung
Kontrolle
Notwendigkeit eines Informationssystems
Öko-Audit
Umweltmanagement und seine kontinuierliche und systematische Überprüfung
plan, do, check, act
Anforderungen der EMAS an ein Informationssystem
• Erhebung von Informationen betriebsintern und betriebsextern
• Erhebung, Dokumentation, Prüfung und Beurteilung der Umweltauswirkungen eines Standortes
• Erstellung eines Verzeichnisses von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Teilnahme der Unternehmen an EMASBitte einige statistische Daten zur Anzahl der Unternehmen, die teilnehmen.
Der Umweltpakt Bayern sieht vor, daß 500 Unternehmen zertifiziert werden bzw. ein Öko-Audit durchführen
Teilnahme von Emas in Deutschland
höchste EMAS Teilnehmerzahl in Deutschland
LandEMAS- Standorte
Gutachter bzw. Gutachter-
OrganisationenDeutschland 2.147 237Österreich 251 18Schweden 184 6Dänemark 160 4Spanien 82 8GB 78 10Norwegen 63 4Italien 54 4Frankreich 35 8Niederlande 27 6übrige 53 9zusammen 3.134 314
Teilnahme bei Auslaufen der EMAS I Verordnung
Quelle: Handbuch zum europäischen und deutschen Umweltrecht, S. 1240
Ökologisierungsprozeß im Unternehmen
Emas will nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Unternehmen darstellen, sondern einen Ökologisierungsprozeß anstoßen
Die bestehenden Vorschriften sind der Ausgangs- punkt
Es werden keine einheitlichen Umweltstandards für alle Unternehmen angestrebt
Umweltmanagement als Maßanzug
Die Unternehmen sollen ihre individuellen Handlungspotenzialeim Umweltschutz nutzen
Die Prozesse in den einzelnen Unternehmen sind zu vielfältig,um einheitliche Standards zusetzen.
LieferantenUnternehmen
werden zur Teilnahme gedrängt
Kunden
Umwelt- Betriebs-
prüfer
Forderungen
Wer- bung
Die EMAS soll eine Eigendynomik entwickeln.Nutzung der Kräfte des Marktes
„Quasi-Verpflichtung“ zur Teilnahme
Forderungen
Die 21 Artikel der alten EMAS
Artikel 1 Das Umweltmanagement- und Umweltbetriebssystem und seine Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Beteiligung am System
Artikel 4 Umweltbetriebsprüfung und Gültigkeitserklärung
Artikel 5 Umwelterklärung
Artikel 6 Zulassung der und Aufsicht über die Umweltgutachter
Artikel 7 Liste der zugelassenen Umweltgutachter
Artikel 8 Eintragung der Standorte
Artikel 9 Veröffentlichung des Verzeichnisses der eingetragenen Standorte
Artikel 10 Teilnahmeerklärung
Artikel 11 Kosten und Gebühren
Artikel 12 Verhältnis zu einzelstaatlichen, europäischen und internationalen Normen
Artikel 13 Förderung der Teilnahme von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen
Artikel 14 Einbeziehung weiterer Sektoren
Artikel 15 Information
Die 21 Artikel der alten EMAS
Artikel 16 Verstöße
Artikel 17 Anhänge
Artikel 18 Zuständige Stellen
Artikel 19 Ausschluß
Artikel 20 Überprüfung
Artikel 21 Inkrafttreten
Anhang 1 Vorschriften in bezug auf die Umweltpolitik, Umweltprogramm und Umweltmanagementsysteme
Anhang 2 Anforderungen in bezug auf die Umweltbetriebsprüfung
Anhang 3 Anforderungen für die Zulassung der Umweltgutachter und ihre Aufgaben
Anhang 4 Teilnahmeerklärungen
Anhang 5 Auskünfte, die den zuständigen Stellen bei der Vorlage des Antrages auf Eintragung in das Verzeichnis oder bei Vorlage einer anschließend für gültig erklärten Umwelterklärung zu erteilen sind
Die 18 Artikel der neuen EMASArtikel 1 Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem und seine Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Beteiligung an EMAS
Artikel 4 Zulassungssystem
Artikel 5 Zuständige Stellen
Artikel 6 Eintragung von Organisationen
Artikel 7 Verzeichnis der eingetragenen Organisationen und Liste der Umweltgutachter
Artikel 8 Zeichen
Artikel 9 Beziehung zu europäischen und internationalen Normen
Artikel 10 Beziehung zu Umweltvorschriften in der Gemeinschaft
Artikel 11 Förderung der Teilnahme von Organisationen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen
Artikel 12 Information
Artikel 13 Verstöße
Artikel 14 Ausschluß
Artikel 15 Überarbeitung
Artikel 16 Kosten und Gebühren
Artikel 17 Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93
Artikel 18 Inkrafttreten
Die 8 Anhänge der neuen EMAS
Anhang I A. Forderungen an das UmweltmanagementsystemB. Fragen, auf die an EMAS teilnehmende Organisationen eingehen müssen
Anhang II Anforderungen an die interne UmweltbetriebsprüfungAnhang III UmwelterklärungAnhang IV ZeichenAnhang V Zulassung, Überwachung und Aufgaben der UmweltgutachterAnhang VI UmweltaspekteAnhang VI I UmweltprüfungAnhang VIII Bei der Eintragung erforderliche Informationen
Das Ablaufschema der EMAS
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
Umweltbetriebsprüfungmindestens alle 3 Jahre
Anpassung UmweltzieleUmweltprogramm, Managementsystem
aktualisierte Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
2. Durch- lauf
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
Die oberste Ebene der Unter- nehmensführung wird gezwungen, sich schriftlich auf eine Umweltpolitik festzulegen
Erarbeitung der Aussagen zur Umwelt- politik beispielsweise in Workshops unter externer Moderation bei Teilnahme von Vertretern aus den Bereichen des Unternehmens und dem Betriebsrat.
Aussagen müssen angemessen sein.
Nicht gemeint sind Verpflichtungen zum Öko-Sponsoring etc.;es geht um betriebliche Ziele, also die betrieblichen Abläufe betreffend.
Welche Punkte sollen/können in der Umweltpolitik angesprochen werden?
• Förderung des Umweltbewußtseins der Mitarbeiter• Einbeziehung der Beschäftigten in den Umweltschutz• Beurteilung neuer Verfahren, Tätigkeiten und Produkte
auf die Umweltauswirkungen• zu den aktuellen Umweltauswirkungen
Rohstoffeinsatz Energieeinsatz Wasserverbrauch Emissionen Abfall/Entsorgung Lärm
Welche Punkte sollen/können in der Umweltpolitik angesprochen werden?
• Tierversuche• Einsatz von Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen• Altlastenbeseitigung• Maßnahmen zur Veremeidung von Störfällen• Verhalten zur Gentechnik• Maßnahmen bei Nichteinhaltung der umweltpolitischen Ziele bzw.
der Ziele im Umweltprogramm• Umgang mit Behörden• Umgang mit der Öffentlichkeit• Beratung von Kunden bezüglich des umweltschonenden Umgangs
mit Produkten• Umgang mit Vertragspartnern bezüglich der Einhaltung von
Umweltstandards• Geltungsbereich der Umweltpolitik
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
Die Umweltprüfung ist eine erste Bestandsaufnahme über die stofflichen Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt.
Inventur zum Ist-Zustand des eigenen Umweltverhaltens
1. Identifizierung der Schwachstellen2. Beseitigung von Rechtsunsicherheiten3. Bewertung der Umweltorganisation4. Schaffung einer Informationsbasis für
die Bestimmung von Umweltzielen und zur Optimierung von Maßnahmen
Die Verordnung enthält eine lange Liste über die zu prüfenden Sachverhalte
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
EMASArtikel 2: Begriffsbestimmungen definiert die Umweltprüfung als
„eine erste umfassende Untersuchung, der Umweltauswirkungen und der Umweltleistung in Zusammenhang mit den Tätigkeiten einer Organisation.“
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
EMAS, Anhang VII spezifiziert die Anforderungen:Bei der Prüfung sind fünf Schlüsselbereiche zu berücksichtigen:
1. Rechts- und Verwaltungsvorschriften und sonstige Vorschriften zu deren Einhaltung sich die Organisation verpflichtet;
2. Erfassung aller Umweltaspekte, die wesentliche Umweltauswirkungen nach Anhang VI haben und die ggf. qualitativ einzustufen und zu quantifizieren sind, wobei ein Verzeichnis der als wesentlich ausgewiesenen Aspekte zu erstellen ist;
3. Beschreibung der Kriterien zur Bewertung der Wesentlichkeit der Umweltauswirkungen gemäß Anhang VI Abschnitt 6.4;
4. Untersuchung aller angewandten Techniken und Verfahren des Umweltmanagements;
5. Bewertung der Reaktion auf frühere Vorfälle.
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
offene Fragen
Wer führt die Prüfung durch?Wer nimmt daran teil?Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Prüfung?
emfehlenswert erscheint die Bildung eines Projekt-Teams (Beteiligung des Betriebsrats)
Projekt Management nötig
Teilnahme eines Beraters sinnvoll (Erfahrung)
Konzentration auf die wesentlichen Dinge!
strukturiertes Vorgehen erleichtert die anderen Schritte
Checklisten sind hilfreich
Die Umweltprüfung (Prüfung der Umweltauswirkungen) als Projekt
• Festlegung der Ziele• Festlegung der materiellen Ressourcen• Festlegung der personellen Ressourcen unter
Berücksichtigung der notwendigen Qualifikationen• Festlegung des Prüfungszeitraums und der
Prüfungsdauer
Die Unabhängigkeit der prüfenden Personen muß gewährleistet sein!
Zusammenstellungdes Prüfungsteams
Erstellung des Plans für die Durchführung
Durchführung der Prüfung
Dokumentation der Ergebnisse
Prüfungsinhalte
Erfassung der umweltrelevanten Bereiche
Erfassung der Input- und Outputströme
Erfassung der Input- und Outputströme der vor- und nachgelagerten Bereiche
Ermittlung der Umweltauswirkungen der erfaßten Ströme
Bewertung der Umweltauswirkungen
Erfassung anderer relevanter Aspektebeispielsweise:• Einhaltung von Rechtsvorschriften• Kenntnisstand der Beschäftigten• Technologien zur Reduzierung der
Umweltauswirkungen
Inhalte der Umweltprüfung
• Energieeinsatz nach Energieträgern• Materialeinsatz nach Materialarten• Wassereinsatz nach Herkunft des Wassers• Flächeneinsatz, Berücksichtigung von Kontaminationen
des Bodens• Wirkungen auf Biotope (Biodiversität)• Emissionen und deren Zusammensetzung• Transportvorgänge für Güter und Beschäftigte nach
Verkehrsmitteln• Abfallaufkommen nach Zusammensetzung• Abwassermengen mit Inhaltsstoffen• Lärmemissionen nach Stärke und Verteilung (Lärmprofil)• weitere Aspekte, z.B. Licht, Erschütterungen
nach Engelfried 2004, S. 45
Energie und StoffströmeInput Output
Inputstrom Einheit Outputstrom EinheitEnergiedavon nicht regenerativÖl Kohle Gas davon regenerativHolzStrom aus eigenem WindkraftwerkStrom aus eigenem Wasserkraftw.
MJ Abwärme MJ
Materialdavon nicht regenerativ
davon regenerativ
kg ProdukteVerpackungen
Abfälledavon zur Verwertung
davon zur Entsorgung
Stück/kg
Wasser m3
nach Engelfried 2004, S. 46, unvollständig
Die Erfassung der Energie- und Stoffströme ist auch für dievor- und nachgelagerten Bereiche vorzunehmen.
Die dafür notwendigen Informationen sind sicher oft nicht einfachzu erheben.
Unternehmen/ Standort
vorgelagerte Bereiche
nachgelagerte Bereiche
Absicht: Nur bei Beachtung der gesamten Wertschöpfungskette kann eine Minimierung der Umweltwirkungen erreicht werden.
Verschiebung der Umweltauswirkungen auf vor- und nach- gelagerte Bereiche soll nicht stattfinden.
Die Ermittlung der Umweltauswirkungen soll nicht nur für die normalen Betriebsbedingungen stattfinden, sondern auch für nicht normale Betriebsbedingungen.
z.B. für Anfahren der ProduktionHerunterfahren der ProduktionWartung der Anlagen
Bei der Ermittlung der Umweltauswirkungen zu berücksichtigen
• nicht normale Betriebsbedingungen• Störfälle, Unfälle• geplante Tätigkeiten• frühere Tätigkeiten • Umgang mit den Einsatzstoffen vor der Nutzung am
Standort• Umgang mit Abfällen, Abwässern sowie mit den nicht
mehr genutzten Produkten durch Dritte• Verpackung
Bewertung der Umweltauswirkungen
Es ist keine Bewertung in monetären Einheiten gemeint.
Die Wirkungen der ermittelten Stoffströme ist zu beschreibenund daraufhin zu beurteilen, ob sie wesentlich ist.
Also zwei Schritte:
1. Wirkungsanalyse
2. Bewertung als wesentlich oder unwesentlich
Bewertung der UmweltauswirkungenUmweltauswirkung Quantifizierung Bedeutung
RessourcenabnahmeEnergie MJ
Klimawirkung
Ozonabbau
Gesundheitsgefährdung
Versauerung von Böden
Eutrophierung von Gewässern
Lärmbelästigung
Geruchsbelästigungen
nach Engelfried 2004, S. 54 f., verändert und unvollständig
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
Beschreibung der konkreten Ziele u. Vorhaben, dieeinen besseren Schutz der Umwelt gewährleisten sollen.
standortbezogen
quantitativ bestimmt und zeitbezogen
Verantwortlichkeit für die Durchführung
zur Verfügung stehende Mittel
ohne Festlegung der Verantwortlichkeitund der Mittel wäre eine Durchführungder Maßnahmen nicht gewährleistet.
Das Umweltprogramm ist zentraler Ausgangs- punkt der Umwelt-Betriebsprüfung.
Oberziel
Leitlinie 1 Leitlinie 2 Leitlinie 3
Ziel 1.1
Ziel 1.1.1
Ziel 1.1.2
Ziel 1.1.3
Ziel 1.2
Ziel 1.2.1
Ziel 1.2.2
Ziel 1.2.3
Ziel 2.1 Ziel 3.1
Umweltpolitik
Umwelt- programm
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
Artikel 2 der EMAS definiert
„Umweltzielsetzung“ ein sich aus der Umweltpolitik ergebendes und nach Möglichkeit zu quantifizierendes Gesamtziel, das sich eine Organisation gesetzt hat.
„Umwelteinzelziel“ eine detaillierte Leistungs- anforderung, die nach Möglichkeit zu quanti- fizieren ist, für die gesamte Organisation oder Teile davon gilt, sich aus den Umweltzielsetzungen ergibt und festgelegt und eingehalten werden muß, um diese Zielsetzungen zu erreichen.
„Umweltprogramm“ eine Beschreibung der zur Erreichung der Umweltzielsetzungen und –einzelziele getroffenen oder geplanten Maßnahmen (Verantwortlichkeiten und Mittel) und der zur Erreichung der Umweltziel- setzungen und –einzelziele festgelegten Fristen.
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
Artikel 2 der EMAS definiert
„Umweltmanagementsystem“ als „den Teil des gesamten Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Verhaltensweisen, Vorgehensweisen, Verfahren und Mittel für die Festlegung, Durchführung, Verwirklichung, Überprüfung und Fortführung der Umweltpolitik betrifft.“
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
Überprüfung in regelmäßigen Abständen,Anpassung an geänderte Verhältnisse.
Bei geplanter Einführung neuer Produkte und Verfahren sind Umweltziele und entsprechende Vorhaben zu definieren.
Bei der Überarbeitung des Umweltprogrammesist auf kontinuierliche Verbesserung zu achten.
Bei der Aufstellung des Umweltprogrammessind die Prioritäten entsprechend demAusmaß der Belastungen zu setzen.
Wo Luftverschmutzung das größte Problem ist, soll das Umweltprogramm prioritär aufLuftverschmutzung ausgerichtet sein.
Kostenintensive und kostensparende Maß- nahmen sollte man verbinden.
Umweltprogramm
Ziel Maßnahme Zeitpunkt der Zielerreichung
Verantwort -lichkeit
Priorität
Reduzierung des Energieeinsatzesum 3%
Verbesserung der Wärme- dämmung von Gebäude 3
1/2007 Leiter Immobilien- verwaltung
1
Nutzung der Abwärme der Anlage X
6/2008 Leiter Produktion
2
.......................
Reduzierung des Abfalls zur Entsorgung um 5%
Verbesserung der Mülltrennung in der Produktion
6/2007 Abfall- beauftragter
1
..............................
nach Engelfried 2004, S. 63, verändert und unvollständig
Umweltmanagementsystem und Umweltmanagementhandbuch
Teil des gesamten Managementsystems,der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten,Verhaltens- und Vorgehensweisen, Verfahren und Mittel für die Festlegung und Umsetzung, Über- prüfung und Fortführung der Umweltpolitik betrifft.
schriftlich zu dokumentieren in der Form eines Umweltmanagementhandbuches
Eine Person im Unternehmen muß für die Pflege des Umweltmanagement-Handbuches verantwortlich sein.
Umweltmanagementsystem und Umweltmanagementhandbuch
Sind im Unternehmen andere Managementsysteme implementiert?
z.B. ISO 9000
Können vorhandene Regelungen genutzt werden?
Kompetenzüberschneidungen sind unbedingt zu vermeiden!
Umweltmanagementsystem und Umweltmanagementhandbuch
Falls ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9.000 implementiert ist, sollten Umwelt- und Qualitätsmanagement- Handbuch unbedingt verbunden werden.
Beispiel Beschaffungen:
Anforderungen an die Qualitätssicherung durch den Lieferanten stehen im QM-Handbuch
ökologische Anforderungen an die Lieferanten stehen im UM-Handbuch
Aufbau bzw. Gliederung eines Umweltmanagementhandbuches
• Inhaltsverzeichnis• Definitionen• Kurzbeschreibung des Standortes, Lageplan• Umweltpolitik des Unternehmens• Umweltprogramm des Unternehmens• vollständiges Verzeichnis der rechtlichen Regelungen (Gesetze,
Verordnungen, Richtlinien)• Auflistung weiterer umweltrelevanter Anforderungen• Verweise auf mitgeltende Unterlagen• Regelung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das
Umweltmanagementsystem• Organisation des Umweltmanagementsystems• Managementaufgaben• Umweltrelevante Bereiche
nach Engelfried 2004, S. 85 f., verändert
das ist der eigentliche Inhalt!
Organisation des Umweltmanagementsystems
• Organigramm
• Regelung der Verantwortlichkeiten für die einzelnen Tätigkeiten
• Regelung der Dokumentenlenkung
• Beschreibung der Erstellung und des Zwecks von Umweltverfahrensanweisungen und Umweltarbeitsanweisungen
nach Engelfried 2004, S. 86
Dokumentenlenkung
Unter Dokumenten sind alle umweltrelevanten Unterlagen zu verstehen.
z.B.• Genehmigungsbescheide• Prüfvorschriften• Meß-, Prüf- und Wartungsprotokolle• alle Aufzeichnungen über umweltrelevante Tätigkeiten• Sitzungsprotokolle• Aufzeichnungen von Schulungen• Produktkennzeichnungen
Es ist zu gewährleisten, daß die Dokumente überall dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden.
Dokumentenlenkung
Zu regeln ist
ErstellungHerausgabeÄnderung bzw. Anpassung, AktualisierungAufbewahrungBeseitigungArchivierungSicherung vor unbefugter ÄnderungÜberprüfung, GenehmigungVerteilung
Wer kommt mit welchem Dokument wie in Berührung?
Dokumentenmatrix
Stelle 1
Stelle 2
Stelle 3
Stelle 1 ........
Dokument 1
Dokument 2
Dokument 3
Dokument 4
....................
nach Engelfried 2004, S. 90, verändert
Umweltverfahrensanweisungen und Umweltarbeitsanweisungen
Die Bezeichnungen sind unglücklich,
Umweltverfahrensanweisungen sind Regelungen „höherer Ordnung“für höhere Managementebenen.
Umweltarbeitsanweisungen sind Regelungen für einzelne Arbeitsplätze.
Umweltverfahrensanweisungen und Umweltarbeitsanweisungen
• Beschreibung der Tätigkeit (wie, wann, Intervalle, Zweck)
• Durchführung, Stellvertretung, Informationsweitergabe
• Dokumente, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, ihre Erstellung, Änderung, Aufbewahrung, Weitergabe, Beseitigung, Archivierung
Gliederung des Abschnittes „übergeordnete Managementaufgaben“
• Umweltmanagementsystem• Umweltpolitik• Umweltprüfung, einschließlich Bewertung der Umweltauswirkungen• Umweltprogramm• Vertragsprüfung (Auswahl der Partner, also Lieferanten, Entsorger)• Personalpolitik (Beteiligung, Schulung, interne Kommunikation)• externe Kommunikation• Notfallvorsorge• Umweltbetriebsprüfung einschließlich Bewertungskriterien• Vorgehen bei Abweichungen, Korrekturmaßnahmen• Validierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren, Umwelterklärung
nach Engelfried 2004, S. 99, verändert
Gliederung des Abschnittes „umweltrelevante Unternehmensbereiche“
• Beschreibung des Unternehmensbereiches• Begriffsbestimmungen• mitgeltende Unterlagen (insbes. Qualitätsmanagement)• Bedeutung für die Umwelt• Auswirkungen der einzelnen Tätigkeiten bzw. des
Unterlassens auf die Umwelt, Rolle der einzelnen Personen
• Aufgaben- bzw. Verantwortungsmatrix• Dokumentenmatrix• Umweltarbeitsanweisungen für den
Unternehmensbereich
nach Engelfried 2004, S. 100, verändert
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
Die EMAS verlangt die Einbeziehung der Öffentlichkeit, deshalb die Umwelterklärung.
knappe, verständliche Form!
„ökologische Visitenkarte“
Eine Umwelterklärung muß nach jeder Umwelt-Betriebsprüfung, also alle 3 Jahreerstellt werden.
Jährliche Aktualisierung, diese entfällt aberfür kleine Betriebe.
Die Verordnung regelt genau welche Punkteenthalten sein müssen (Anhang III).
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
Bei auszugsweiser Veröffentlichung (Faltblatt) muß der Umweltgutachterden Inhalt auch prüfen und bestätigen.
Beispiel?
Inhalt einer Umwelterklärung nach EMAS• Beschreibung der Tätigkeiten des Unternehmens,
insbes. am Standort• Beurteilung der wichtigen Umweltfragen mit Bezug auf
die jeweiligen Tätigkeiten• Zusammenfassung der Zahlenangaben über
Schadstoffemissionen, Abfallaufkommen, Rohstoff-, Energie- und Wasserverbrauch, ggf. auch Lärm u.a. wesentliche Umweltaspekte (Angemessenheit)
• sonstige Faktoren, die den betrieblichen Umweltschutz betreffen
• Darstellung der Umweltpolitik, des Umweltprogramms, des Umweltmanagements für den Standort
• Termin der Vorlage der nächsten Umwelterklärung• Name des zugelassenen Umweltgutachters
Titelblatt der Umwelterklärung
Bezeichnung als Umwelterklärung
Bezeichnung der Standorte
Jahr der Validierung
Berichtszeitraum
EMAS-Logo
Hinweis auf EMAS-VO
Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003
Inhaltsverzeichnis der Umwelterklärung
Nicht vorgeschrieben!
dient der Übersichtlichkeit
Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003
Vorwort der Umwelterklärung
Die Unternehmensleitung identifiziert sich mit den Umweltzielen
Nicht vorgeschrieben!Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003
Die Organisation
„.... eine klare und eindeutige Beschreibung der Organisation,...., und eine Zusammenfassungihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungensowie ggf. der Beziehung zur Muttergesellschaft ...“ Anhang III 3.2 EMAS-VO
• Name, Organisationsform, Wirtschaftszweig• klare Angabe der Teilbereiche der Organisation, für die EMAS gilt• geografische Lage der Organisation / der Standorte• räumliche Abgrenzung• Betriebseinrichtungen (Energieerzeugung, Deponien)• Mitarbeiterzahl
notwendig!
weitere Angaben können nützlich sein
Tätigkeiten, Produkte, Dienstleistungen
Zusammenfassung der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation Anhang III 3.2 a EMAS-VO
Verknüpfung mit den wesentlichen Umweltaspekten und Umweltauswirkungen ist empfehlenswert.
notwendig!
Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003
Umweltpolitik
Die Umweltpolitik mußvollständig in der Umwelterklärung wiedergegeben werden.
Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003
Umweltmanagementsystem
Angaben zu Aufbau-und Ablauforganisation,Aufgaben, Befugnissenund Verantwortlichkeiten
dies ist sicher ein eher problematischer Bestandteil
Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003
Umweltaspekte
.... eine Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation führen, und eine Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen.“ Anhang 3.2 c EMAS-VO
Gliederung nach Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen oder nach Umweltmedien
Im Falle wesentlicher indirekter Auswirkungen ist es notwendig, zwischen den direkten und den indirekten Auswirkungen zu unter- scheiden und auf die indirekteneinzugehen.
Umweltleistung
... eine Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umwelt- zielsetzungen und –einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen; die Zusammenfassung kann Zahlenangaben über die Emission von Schadstoffen, das Abfallaufkommen, den Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser, Lärm sowie andere Aspekte der Umwelt gemäß Anhang IV enthalten; die Daten sollten einen Vergleich auf Jahresbasis ermöglichen, damit beurteilt werden kann, wie sich die Umweltleistung der Organisation entwickelt.“ Anhang III 3.2 e EMAS-VO
Beispiel Lechwerke AG Augsburg Input-Output-Bilanz
Einhaltung der Rechtsvorschriften und sonstige Faktoren der Umweltleistung
„.... sonstige Faktoren der Umweltleistung, einschließlich der Einhaltung von Rechtsvor- schriften im Hinblick auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen Anhang III 3.2 f EMAS-VO
?
am sinnvollsten erscheint eine Gegenüberstellung von Grenzwerten etc. mit den erreichten Werten.„sonstige Faktoren“ können
vielfältig sein
Umweltziele der Organisation
„.... eine Beschreibung der Umweltzielsetzungen und-einzelziele im Zusammenhangmit den wesentlichen Umwelt- aspekten und –auswirkungen ...“.Anhang III 3.2 d EMAS-VO
• vollständige Aufzählung der Ziele• Angabe der Fristen zur Erreichung• Zusammenhang zwischen Umweltzielen
Umweltaspekten und Umweltauswirkungen• Zielerreichungsgrad, Begründung bei
Nichterreichung
Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003
Gültigkeitserklärung„.... Name und Zulassungsnummer des Umweltgutachters und Datum der Gültigkeitserklärung ..... „Anhang III 3.2 g EMAS-VO
notwendig!
oft wird die Registrierungsurkunde abgedruckt
Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003
Umwelterklärung: Beispiel
Im Internet www.herbaria.dewww.landbrot.de/umwelterklärungwww.landmarkt.de/wm/web/php/umwelt.php4www.ihre-baeckerei-schmidt.de/umwelterklärung2000.pdfwww.hoffmann-ollinger.de
Berichtdetaillierte Prüfungen
Besuch des Geländes
Sichtung der Unterlagen
Die Arbeitsschritte des Umweltgutachters
Auswahl des Umweltgutachters
Der Umweltgutachter muß vom Unternehmenunabhängig sein.
Er muß für die Branche zugelassen sein.
Die Einführung des Umweltmanagementsystems sollte 3 Monate zurückliegen, bevor die Begutachtung stattfindet.
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
Der Umweltgutachter prüft:
• Dokumentation über den Standort/die Organisation sowie die Tätigkeiten
• Umweltpolitik• Umweltprogramm• Beschreibung des
Umweltmanagementsystems• Ergebnisse der Umweltprüfung
bzw. Umweltbetriebsprüfung• Berichte über die Prüfungen• Entwurf der Umwelterklärung
Kriterien
• Vollständigkeit bzw. Lücken• Konsistenz• Übereinstimmung mit Gesetzen• Übereinstimmung mit EMAS-
Anforderungen
Der Gutachter erstellt einen Audit-Plan
für das weitere Vorgehen
Berichtdetaillierte PrüfungenBesuch des Geländes
Sichtung der Unterlagen
Die Arbeitsschritte des Umweltgutachters
Berichtdetaillierte PrüfungenBesuch des Geländes
Sichtung der Unterlagen
Die Arbeitsschritte des Umweltgutachters
Gespräche mit den Beschäftigten
Sind sie mit dem Umweltmanagement- system vertraut?
Kennen sie die Vorschriften?
Inaugenscheinnahme der Technik, z.B. der Labors für die Wasseranalysen, der Filteranlagen, der Müllsammlung, der Vorkehrungen für Störfälle
Einsichtnahme in bisher nicht geprüfte Unterlagenz.B. Verträge
Berichtdetaillierte Prüfungen
Besuch des Geländes
Sichtung der Unterlagen
Die Arbeitsschritte des Umweltgutachters
Prüfung des
• Umweltmanagementsystems• Verfahren der Umweltprüfung
bzw. der Umweltbetriebsprüfung• Entwurf der Umwelterklärung
Sind die Anforderungen der EMAS-VO kompletterfüllt?
Sind die Daten glaubwürdig und richtig?
Liegen alle Genehmigungen für die Anlagen vor?
Werden alle Rechtsvorschriften eingehalten?
Berichtdetaillierte PrüfungenBesuch des Geländes
Sichtung der Unterlagen
Die Arbeitsschritte des Umweltgutachters
Der mitwirkende Umweltgutachter verfaßteinen Bericht an die Unternehmensleitung
1. festgestellte Verstöße gegen die Verordnung
2. festgestellte technische Mängel
3. Einwände gegen den Entwurf der Umwelt- erklärung, Einzelheiten der Änderungen und Zusätze, die in die Umwelterklärung aufgenommen werden müssen.
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
Die Eintragung in das Standortregister bildet den Abschluß der inhaltlichen und formalen Umsetzung der EMAS-VO
www.emas-register.de
hier kann man registrierte Unternehmenbzw. Standorte suchen
Die Registrierung erfolgt durch die zuständige IHK bzw Handwerkskammer
Umweltpolitik
Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)
UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
notwendige Angaben für die Registrierung
• Name des Unternehmens und Anschrift• Ansprechpartner• NACE-Code der Tätigkeit• Anzahl der Arbeitnehmer• Name des Umweltgutachters• Zulassungsnummer des Umweltgutachters• Gegenstand und Umfang der Zulassung des
Umweltgutachters• Datum der nächsten Umwelterklärung• Bezeichung der für das Unternehmen zuständigen
vollziehenden Behörde(n)• Datum und Unterschrift des Vertreters
des Unternehmens
Die Angaben werden durch die IHK geprüft, dann erfolgt die Eintragung in das Standortregister.
www.emas-register.de
hier finden sich die registrierten Unternehmenbzw. Standorte
Die Registrierungsnummer wird dem Unternehmen mit- geteilt.
Dann kann die endgültige Fassung der Umwelterklärung gedruckt werden.
Gültigkeitserklärung der Umwelterklärung durch den Gutachter
• Die Umweltpolitik im Einklang mit den Vorschriften der EMAS festgelegt wurde
• die Umweltprüfung bzw. die Umweltbetriebsprüfung in technischer Hinsicht zufriedenstellend ist
• im Umweltprogramm alle bedeutsamen Fragestellungen angesprochen sind
• das Umweltmanagementsystem die Anforderungen des Anhangs I erfüllt
• die Erklärung sich als genau, hinreichend detailliert und mit den Anforderungen des Systems vereinbar erweist.
Der Gutachter erklärt die Umwelterklärung für gültig, wenn ...
nach Müller-Christ, 2001, S. 296
Im EU-Amtsblatt werden die eingetragenen Standorte veröffentlicht (jährlich)
Der Begriff „Teilnahmeerklärung“ erklärtsich dadurch, daß das Logo nur zusammenmit einem Text verwendet werden darf,der auf die Teilnahme hinweist.
Die Teilnahmeerklärung darf nicht imZusammenhang mit einem Produkt verwendet werden, sondern nur für den Standort.
Umweltpolitik
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UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme
Umwelterklärung
Begutachtung und Registrierung
Teilnahmeerklärung
Die neuen Logos
geprüftes Umweltmanagement
geprüfteInformation
Dies weist auf die Teilnahme des Unternehmens an EMAS hin. Verwendung auf Briefköpfen, Berichten und sonstigen Medien der Unternehmenswerbung
Dient der Veröffentlichung von Umwelterklärungen sowie be- stimmter Informationen aus der Umwelterklärung , die in direktem oder indirekten Zusammenhang mit Produkten, Tätigkeiten oder Dienstleistungen stehen. Keine Produktkennzeichnung!Art. 8 von EMAS: Use of EMAS Logo
www.emas-logo.de
Verwendung der EMAS-Logos
• auf Briefköpfen der eingetragenen Organisation
• auf Unterlagen, in denen die Beteiligung der Organisation an EMAS mitgeteilt wird.
• auf oder in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen; hier ist auch Version 2 zulässig
• auf für gültig erklärten Umwelterklärungen
• auf oder in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen; hier ist auch Version 2 zulässig
• auf für gültig erklärten Informationen gemäß Anhang III 3.5
GEPRÜFTESUMWELTMANAGENT
GEPRÜFTEINFORMATION
Verwendung des EMAS Logos
Nur in Verbindung mit klarer Verbindung zumNamen der teilnehmendenOrganisation
Nur mit der Registrierungsnummer
Nicht auf Produkten
GEPRÜFTES UMWELTMANAGEMENT
D-000-00000
3-stellige Kennzahl für den Bezirk
Ansonsten darf das Logo von Behörden zur Werbung für EMAS verwendet werden.
Die wesentlichen Änderungen in der neuen EMAS (ab 2001)
• Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Dienstleister, öffentliche und sonstige Einrichtungen
• Ersetzung des strengen Standortsbezugs durch einen Organisationsbezug, so daß mehrere Standorte eines Unternehmens oder auch Netzwerke von Unternehmen teilnehmen können
• Einbeziehung indirekter Umweltauswirkungen, also die Auswirkungen der Produkte und Leistungen
• Harmonisierung mit der ISO 14.001, Übernahme von deren Systematik
• Beteiligung der Arbeitnehmer erweitert
• jährliche Validierung (Gültigkeitserklärung) der Umwelterklärung durch den Umweltgutachter
Verhindert die „kontinuierliche Verbesserung“ rasche Fortschritte?
nicht zu harte Anforderungen
erhöhen die Zahl der Teilnehmer
weil kontinuierliche Ver-besserung verlangt wird,
werden die Anforderungenanfangs nicht gleich so
hoch gelegt
Lernprozeß
Ist Umweltmanagement vorteilhaft?
Einführung kontinuierliche Verbesserung
In einer ersten Phase umso größere Kosten- einsparungen, je größer die Verschwendung von Ressourcen im Unter- nehmen ist.
Nutzung von Wett- bewerbsvorteilen, ggf. Vorteile bei Genehmigungen, Akzeptanzvorteile bei Kunden, geringeres Risiko von Störfällen und Image-Schäden, Nutzen durch Innovationen.
Je schneller die Konkurrenz nachzieht, desto schneller schwinden die Wett- bewerbsvorteile.
Die Kosten liegen zwar objektiv höher, aber die nachziehende Konkurrenz hat vergleichbare Kosten.
Ist Umweltmanagement vorteilhaft?
Das Bayerische Umweltministerium hat 2004 eine Broschüre veröffentlicht,in der 33 Fälle dargestellt werden, in denen Unternehmen von der Einführung eines Umweltmanagementsystems profitiert haben.
Unter den Beispielen sind einige bekannte große Unternehmen, aber auch relativ viele kleine Betriebe (Gastronomie, Landwirtschaft, Handwerk).
Mehr Bürokratie?
mehr Dokumentationder Stoffströme
mehr Erhebungsaufwand
mehr Berichterstattung
nicht mehr Hierarchie
mehr Transparenz
mehr Wissen
mehr Steuerungsmöglichkeitenund mehr Steuerung
Deregulierung für zertifizierte Unternehmen?
Deregulierung im eigentlichen Sinne ist nicht zu erwarten
Die Öko-Audits substituieren in gewisser Weise staatliche Kontrollen durch interne Kontrollen.
Doppelbealstungen durch staatliche Kontrollen könnten vermieden werden.
Eine Minderung der Umwelt-Standards ist nicht gemeint.
Beispiel für Absichtserklärungen: Umwelt-Pakt-Bayern.
In Bayern werden nach EMAS zertifizierte Unternehmen bei manchen Gebühren positiv diskriminiert, insbes. in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Deregulierung für zertifizierte Unternehmen?
Die Geschäftsstelle des Umweltpaktes Bayern hat eine Broschüre herausgegeben, die „Erleichterungen“ im Bereich des • Immissionsschutzrechtes,• Wasserrechtes und des • Abfallrechtes auflistet.
Die Vorteile können am besten realisiert werden, wenn die Erfassung der Umweltdaten intern auf die externen Anforderungen abgestellt wird.Dies ist aber ohnehin mehr als naheliegend.Entsprechend wurde von Verbänden der bayer. Wirtschaft mit dem Ministerium ein Vorschlag zur Strukturierung der Datensammlung für die Umweltberichterstattung erarbeitet.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf einer EMAS-Priviligierungsverordnungvorgelegt (19.9. 2001, www.bmu.de/download/dateien/ emas-priviligierungsverordnung.pdf).
Die Akteure bei EMAS
Bundesministerium für Umwelt
Umweltgutachterausschuß
Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH
Bundesverwaltungsamt (Widerspruchsbehörde)
Umweltgutachter
IHK und HWK
DIHK
Die für das EMAS-System zuständigen Stellen in Deutschland
DAU GmbH - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH zuständig für Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern
IHK - Industrie- und Handelskammern, HWK - Handwerkskammern zuständig für Registrierung der Standorte
BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Rechtsaufsicht über UGA, Rechts- und Fachaufsicht über DAU GmbH
UGA - Umweltgutachterausschuss zuständig für Richtlinien, Prüferliste, Sachverständige, Beratung, Förderung und Verbreitung von EMAS
BVA - Bundesverwaltungsamt zuständig für Widersprüche bei Zulassung und Aufsicht
Aufgaben des Umweltgutachterausschusses
• Erlaß von Richtlinien für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern
• Beratung des Bundesumweltministeriums
• Führung der Prüferliste für die Prüfungsausschüsse der DAU
• Empfehlung von Sachverständigen für die Widerspruchsbehörde (Bundesverwaltungsamt)
• Förderung der Verbreitung von EMAS
• Anhörungsrecht vor dem Erlaß von Rechtsverordnungen zu EMAS
Informationen unter www.umweltgutachterausschuss.de
DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH
Die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH ist eine privatrechtlich organisierte GmbH, der die staatlichen Aufgaben der Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übertragen worden sind.
50 % der Gesellschaftsanteile der DAU GmbH werden von Wirtschaftsverbänden gehalten. Weitere Gesellschafter sind der Deutsche Industrie- und Handels- kammertag (DIHK), der Zentralverband des deutschen Handwerk (ZDH) und der Bundesverband freier Berufe (BfB). Die DAU GmbH arbeitet nach den Richtlinien des UGA und steht unter der Rechts- und Fachaufsicht des BMU.
Für die Prüfung und die Aufsicht über die Umweltgutachter werden externe Fachleute, z. B. von der Prüferliste des UGA, hinzugezogen.
Adresse für Umweltgutachter mbH (DAU GmbH), Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonnwww.dau-bonn.de
BVA – Bundesverwaltungsamt
Die Aufgabe der Widerspruchsbehörde gegen Verwaltungsakte der Zulassungsstelle nach § 24 UAG nimmt das Bundesverwaltungsamt wahr. Es unterliegt dabei den fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Entscheidung wird - ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen - von einem Beamten/einer Beamtin getroffen, der/die die Befähigung zum Richteramt besitzt. Das Bundesverwaltungsamt ist ebenfalls zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §37 UAG.
Kontakt Bundesverwaltungsamt Referat II B 4 - Koordinierungs- und Ordnungsaufgaben - Postanschrift: 50728 Köln
Besuchsadresse ist Köln-Braunsfeld, Eupener Str. 125
Ansprechpartner: Reinhard Lipski, Tel: 01888 / 3 58-40 07 E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin: Janina Munz, Tel: 01888 / 3 58-40 40 E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bva.bund.de/aufgaben/umweltaudit/
IHK - Industrie- und Handelskammern HWK – Handwerkskammern
Die Registrierung der EMAS-Teilnehmer erfolgt bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) und den Handwerkskammern (HWK).
Diese einzelnen Register sind in einem deutschen Register zusammengefasst, das der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) regelmäßig der Kommission für die Erstellung des europäischen Registers übermittelt.
Für die zentralen Aufgaben der Registrierung gibt es eine gemeinsame Stelle der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.
Eine Liste sämtlicher IHKs und HWKs findet sich in der Broschüre des UGA Das EMAS-Logo - öffentlichkeitswirksam verwenden sowie unter www.emas-logo.de.
Aufgaben des Umweltgutachterausschusses·
Erlass von Richtlinien für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern
Beratung des Bundesumweltministeriums in Fragen zu EMASFührung der Prüferliste für die Prüfungsausschüsse der DAU
Auf dieser Liste werden Fachleute geführt, die über mindestens 5 Jahre praktische Erfahrung im betrieblichen Umweltschutz und vertiefte unternehmensspezifische Kenntnisse verfügen. Sie führen die für die Umweltgutachterzulassung notwendige mündliche Prüfung durch und können, z. B. bei so genannten Witness-Audits, für die Aufsicht über die Umweltgutachter berufen werden. Der UGA entscheidet über die Aufnahme eines Bewerbers nach Vorprüfung in der AG "Zulassung, Prüfung und Aufsicht" durch Beschluss. Bei der Bewerbung als Prüfer wird ein Qualifikationsprofil abgefragt. Bewerber können einen Vordruck bei der UGA- Geschäftsstelle anfordern.
Empfehlungen aussprechen für die Benennung von Sachverständigen durch die Widerspruchsbehörde Beim Bundesverwaltungsamt (BVA) kann Widerspruch gegen die Entscheidungen der DAU GmbH in Zulassungs- und Aufsichtsfragen erhoben werden. Die Sachverständigen dürfen nicht dem UGA angehören und müssen im betrieblichen Umweltschutz über gründliche Fachkenntnisse und mindestens dreijährige praktische Erfahrungen verfügen. Der UGA entscheidet über die Aufnahme eines Bewerbers nach Vorprüfung din der AG "Zulassung, Prüfung und Aufsicht" durch Beschluss. Bei der Bewerbung wird ein Qualifikationsprofil abgefragt.
Förderung der Verbreitung von EMASDer UGA initiiert Veranstaltungen und Werbekampagnen und gibt Informationsbroschüren rund um das Thema EMAS heraus.
Wahrnehmung des Anhörungsrechts vor dem Erlass von Rechtsverordnungen zu EMAS z. B. bei der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung
ISO 14.000 ff.
seit 1996
weltweit gültig
ohne Beschränkung auf Wirtschaftsbereiche, Organisationen jeder Art und Größe
ISO 14.001• Implementierung, Aufrechterhaltung und Verbesserung
eines Umweltmanagementsystems
• Sicherstellung der Konformität mit der selbsterklärten Umweltpolitik
• Nachweis der Konformität anderen gegenüber
• Zertifizierung des Umweltmanagementsystems durch eine externe Organisation
• Selbstermittlung und Selbsterklärung der Konformität mit dieser internationalen Norm
ISO 14.001
• Umweltpolitik• Planung• Implementierung und Durchführung• Kontroll- und Korrekturmaßnahmen• Bewertung durch die oberste Leitung
Umweltpolitik
Planung
Implementierung und Durchführung
Kontroll- undKorrekturmaßnahmen
Bewertung durchdie oberste Leitung
Festlegung angemessener Umweltziele Kapitel 4.2 der ISO 14.001
Umweltpolitik
Planung
Implementierung und Durchführung
Kontroll- undKorrekturmaßnahmen
Bewertung durchdie oberste Leitung
Alle relevanten Umweltaspekte müssen erfaßt und bei allen Entscheidungenberücksichtigt werden;ein Umweltprogramm muß aufgestellt werden.
Kapitel 4.3 ff. der ISO 14.001
Umweltpolitik
Planung
Implementierung und Durchführung
Kontroll- undKorrekturmaßnahmen
Bewertung durchdie oberste Leitung
Die in der Planung festgelegten Verfahren müssen in Organisationsstrukturen (Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse) übersetzt werden und in Dokumenten festgehaltenwerden.Die Mitarbeiter müssen entsprechend geschultwerden.
Kapitel 4.4 ff. der ISO 14.001
Umweltpolitik
Planung
Implementierung und Durchführung
Kontroll- undKorrekturmaßnahmen
Bewertung durchdie oberste Leitung
Es müssen Verfahren eingeführt werden, die sowohl die alltägliche Arbeit hinsichtlichihrer Umweltauswirkungen kontrollieren,die Erfüllung der Vorschriften überwachenals auch die Funktionsfähigkeit des gesamtenUmweltmanagementsystems (Durchführungeines Audits) gewährleisten.
Kapitel 4.5 ff der ISO 14.001
Umweltpolitik
Planung
Implementierung und Durchführung
Kontroll- undKorrekturmaßnahmen
Bewertung durchdie oberste Leitung
Die Funktionsfähigkeit des gesamten Umweltmanagementsystems muß aufgrundder Ergebnisse des Audits ggf. geändertwerden.
Kapitel 4.6 der ISO 14.001
EG Öko-Audit-Verordnung ISO 14.001
erste Umweltprüfung
• zwingend vorgeschrieben• Bewertung der Umweltaus-
wirkungen (Art. 2b,3c)• Anhang I, C und D
• freiwillig bzw. optional, keine Pflicht
Umweltpolitik
• Voraussetzung zur Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen schaffen
• Anhang I, C und D
• Verpflichtung zur Einhaltung rechtlicher Anforderungen
• keine beste verfügbare Technik
Umweltziele und Umweltprogramm
• standortbezogen• Anhang I, B
• Umweltplanung gemäß Element 4.3
• Ablauflenkung gemäß 4.4.6
Umweltaudit Umweltbetriebsprüfung
• Beurteilung des UMS und der Zielerfüllung alle 3 Jahre
• Anhang II
• stärkerer Systembezug• Auditzyklus ist nicht festgelegt• Managementreview (4.5)
Umwelterklärung• Erstellung ist Pflicht, Inhalte
sind zwingend vorgegeben• EG-VO Art. 5
• nicht vorgesehen
Müller-Christ 2001: Umweltmanagement, S. 203, Abb 93
formale Unterschiede EMAS – ISO 14.000
• EMAS ist eine Rechtsnorm (öffentlich), während ISO 14.000 eine Norm (privatrechtlich) ist.
• EMAS gilt in der EU, ISO 14.000 weltweit
• bei EMAS ist der Standortbezug höher
nach Müller-Christ 2001: Umweltmanagement, S. 203
inhaltliche Unterschiede EMAS und ISO 14.000
• EMAS verlangt eine Umwelterklärung, die ISO 14.000 beinhaltet keine Veröffentlichungspflicht
• Die Begutachtung ist im Rahmen des EG-Öko-Audit- Systems Pflicht, die Zertifizierung nach ISO 14.000 ist optional
• Die EMAS zielt auf die kontinuierliche Verbesserung der Umweltschutzleistung. Die Einhaltung der relevanten Gesetze und die Erfüllung der selbstgesetzen Umweltziele gehören zum zwingenden Prüfungsumfang. Die ISO 14.000 zielt auf eine kontnuierliche Verbesserung des Umweltmanagements und hat damit einen stärker system- und organisationsbezogenen Ansatz.
nach Müller-Christ 2001: Umweltmanagement, S. 203 f.
Die halbprivaten AkteureVerband für nachhaltiges Umweltmanagement (VNU)
Umweltgutachterausschuß UGA
Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft fürUmweltgutachter m.b.H. (DAU)
DIHK
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Deutscher Akkreditierungsrat
Trägergemeinschaft für Akkreditierung GMBH (TGA)
Die Qualifikation der Umweltgutachter
EMAS
abgeschlossenes Hochschulstudium und mind. 3 Jahre Tätigkeit im betrieblichen Umweltschutz,odermind. 5 Jahre Aufgaben im beantragten Zulassungsbereich in leitender Stellung oder selbständig.
mündliche Prüfung bei der DAU
Die Dau führt ein Register der zugelassenen Umweltgutachter.
Regelungen im Umweltauditgesetz
ISO