Bürokratieabbau durch Präqualifikation? · 9/11/2003 · Business and Systems Aligned. Business...
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Bürokratieabbau durch Präqualifikation?
Workshop PräqualifikationBerlin, 11. September 2003
Jon AbeleDr. Martin PlewniaStefan Reppekus
Dr. Clemens Antweiler
© BearingPoint GmbH, Frankfurt/Main, 2003 2
Agenda
Vorstellung BearingPoint
Ausgangssituation, Ziele, Vorgehensweise
Nutzenpotenziale
Übersicht Präqualifikationssysteme in Europa
Bewertung der Varianten
Vergaberechtliche und organisatorische Umsetzung
Diskussion
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Agenda
Vorstellung BearingPoint
Ausgangssituation, Ziele, Vorgehensweise
Nutzenpotenziale
Übersicht Präqualifikationssysteme in Europa
Bewertung der Varianten
Vergaberechtliche und organisatorische Umsetzung
Diskussion
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Vorstellung BearingPoint
Mitarbeiter:
16.000 weltweit
davon 3.000 Berater in D, A, CH
Umsatz:
US$ 2,4 Mrd. weltweit
576 Mio. € in D, A, CH
Niederlassungen:
39 Länder
13 Standorte in D, A, CH
42 % des Umsatzes im öffentlichen Bereich Schwerpunkte: Strategie-, Prozess-undTechnologieberatungAusgewählte Projekte und Studienim Bereich der öffentlichen Beschaffung— „Chancen und Risiken inverser Auktionen“,
BMWA— „Einsatzmöglichkeiten von elektronischen
Signaturen in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft“,BMWA
— Realisierung von Einkaufspotenzialen, Bundesanstalt für Arbeit
— Redesign von Beschaffungsprozessen im Rahmen von BundOnline, BMI
— Optimierung Beschaffungsprozesse, Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen
— Beschaffungsstrategie unter Nutzung von Internettechnologie, Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
— Reorganisation der Beschaffungsorganisation, Landesbetrieb Informationstechnik Berlin
als Partner des öffentlichen Sektors:weltweit:
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Ausgangssituation, Ziele, Vorgehensweise
Nutzenpotenziale
Übersicht Präqualifikationssysteme in Europa
Bewertung der Varianten
Vergaberechtliche und organisatorische Umsetzung
Diskussion
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Ausgangssituation: Eignungsnachweise in öffentlichen Vergaben
Der maximale Umfang der von Auftraggebern zu fordernden Eignungsnachweise ist durch die Verdingungsordungen detailliert beschrieben
Er umfasst u. a. Nachweise zur
— Fachkunde (Referenzen und fachspezifische Zeugnisse)
— Leistungsfähigkeit (finanzielle Situation, technische und personelle Ausstattung)
— Zuverlässigkeit (gewerberechtliche oder strafrechtliche Nachweise)
Der konkret geforderte Umfang wird in den Verdingungs- bzw. Teilnahmeunterlagen in jedem Vergabeverfahren individuell spezifiziert
In jedem Vergabeverfahren wird die Eignung individuell durch das Unternehmen nachgewiesen...
...und durch den Auftraggeber überprüft
Dieser Prozess wird von vielen Unternehmen und Auftraggebern als bürokratisch und aufwändig empfunden
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Definition und Abgrenzung vonPräqualifikationsverfahren (PQV)
Wir verstehen Präqualifikation (PQ) im Folgenden als...
…eine Methode zur Durchführung von Eignungs-nachweisen und Eignungsprüfungen (Fachkunde,Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
— Unternehmen weisen Eignungsnachweise einem Dritten periodisch nach, der sie in bestimmtem Umfang überprüft
— Vergabestellen haben auf diese Eignungs-nachweise und/oder das Prüfungsergebnis Zugriff und können/müssen bei Vergaben auf eine individuelle Prüfung von Nachweisen verzichten
Präqualifikation verstehen wir im Folgenden nicht als…
…direkt vorgeschaltetenTeilnahmewettbewerb ineinem konkreten Vergabeverfahren
…eine Methode zur Gestaltung und Optimierung von Lieferantenbeziehungen
…Ersatz für die wirtschaftliche Bewertung von Angeboten
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Beispiel offenes Verfahren:Prozess ohne Präqualifikation
AngebotAngeboterstellenerstellen
EignungEignungnachweisen nachweisen
NachNach--fragefrage
identifiidentifi--zierenzieren
BedarfBedarfbekanntbekannt--machenmachen
Vergabestelle
Eignung prüfenEignung prüfen Angebot Angebot bewertenbewerten
UnternehmenZuschlag
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Vergabestelle
UnternehmenZuschlag
BedarfBedarfbekanntbekannt--machenmachen
Eignung prüfenEignung prüfen
AngebotAngeboterstellenerstellen
EignungEignungnachweisen nachweisen
Angebot Angebot bewertenbewerten
NachNach--fragefrage
identifiidentifi--zierenzieren
⇒ Präqualifikation kann den Aufwand reduzieren, derwiederkehrend (nicht vergabespezifisch) ist
⇒ Präqualifikation kann den Aufwand reduzieren, derwiederkehrend (nicht vergabespezifisch) ist
Beispiel offenes Verfahren:Prozess mit Präqualifikation
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Wie kann man möglichen Bürokratieabbaudurch Präqualifikation konkretisieren?
Entlastung der Unternehmen von Prozessaufwand
+ Entlastung der Auftraggeber von Prozessaufwand
– Aufwand für vergaberechtliche Implementierung
– Aufwand für Durchführung des Verfahrens
= „Netto-Bürokratieabbau“
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Im Rahmen dieser Untersuchungwerden folgende Aufgaben bearbeitet
1: Ermittlungder Potenziale
Prozessaufwand Bieter
Prozessaufwand Vergabestelle
Durchlaufzeit Vergabeprozess
Prozessqualität(Transparenz, Standardi-sierung, Dokumentation)
Qualität Vergabeergebnis(Vergabe an BeststattBilligstbieter)
1: Ermittlungder Potenziale
Prozessaufwand Bieter
Prozessaufwand Vergabestelle
Durchlaufzeit Vergabeprozess
Prozessqualität(Transparenz, Standardi-sierung, Dokumentation)
Qualität Vergabeergebnis(Vergabe an BeststattBilligstbieter)
2: Bewertung der wichtigsten Varianten
Kriterien:
Ausschöpfung der Potenziale
Einschränkungen desWettbewerbs
Auswirkungen aufdie Anbieterstruktur...
...insbesondere Mittelstandund/oder Bietergemein-schaften
Entstehung neuer Bürokratie
Aufwand für vergaberechtlicheImplementierung
2: Bewertung der wichtigsten Varianten
Kriterien:
Ausschöpfung der Potenziale
Einschränkungen desWettbewerbs
Auswirkungen aufdie Anbieterstruktur...
...insbesondere Mittelstandund/oder Bietergemein-schaften
Entstehung neuer Bürokratie
Aufwand für vergaberechtlicheImplementierung
3: Vorschläge zur Umsetzung
Grundsätzliche Alternativen: Zulassungsystem, Zertifikat,Informationsdienstleister
VergaberechtlicheImplementierung
Organisation
Gestaltung der wichtigstenMerkmale
GrundlagenProzessablauf
Anforderungen an IT-Unterstützung
3: Vorschläge zur Umsetzung
Grundsätzliche Alternativen: Zulassungsystem, Zertifikat,Informationsdienstleister
VergaberechtlicheImplementierung
Organisation
Gestaltung der wichtigstenMerkmale
GrundlagenProzessablauf
Anforderungen an IT-Unterstützung
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Ausgangssituation, Ziele, Vorgehensweise
Nutzenpotenziale
Übersicht Präqualifikationssysteme in Europa
Bewertung der Varianten
Vergaberechtliche und organisatorische Umsetzung
Diskussion
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Geschätzte Kosten pro Eignungsnachweis variieren zwischen 150 und 250 €
Folgende Nachweise können von den Vergabestellen verlangt werden:
— Referenzen und Erfahrungsnachweise
— Zahlung von Sozialbeiträgen, Berufsgenossenschaft, Steuern
— Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
— Bestehende Betriebshaftpflichtversicherungen
— Meisterbriefe, Ingenieurzeugnisse oder Berufsabschlüsse
— Handwerkskarte und/oder IHK-Zugehörigkeitsbescheinigung
— Angaben über Mitarbeiterzahlen, Maschinen, Geräte und Fahrzeugbestand,
— Finanzielle Leistungsfähigkeit
— Sonstige Nachweise (Qualitätssicherungsverfahren, Öko-Audits,...)
Tatsächliche Anforderungen der Auftraggeber variieren individuell
Insgesamt wird von einem Zeitaufwand von ca. sechs Stunden pro Teilnahme ausgegangen
Bei Durchschnittskosten für einen Sachbearbeiter von 50.000 € p. a. und einer Jahresarbeitszeit von 1.500 Stunden ergeben sich Kosten von 200 € pro mittlerer (nicht offener) Vergabe
Freihändige Vergaben (weniger Aufwand) kosten 150 € und offene Vergaben (mehr Aufwand) 250 €
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Vorgehensweise bei der PotenzialabschätzungBerechnung der Prozesspotentiale:
Nutzenpotenzial = Prozesstreiber * (Prozesskosten alt – Prozesskosten neu) – neue Aufwände
Treiber ist die Zahl der Verfahren multipliziert mit der durchschnittlichen Zahl der Teilnehmer
Wichtigste Annahmen:Im Baubereich 252.000 Vergabeverfahren pro Jahr (2001, Hochrechnung) mit durchschnittlich 11,5 Teilnehmern
Unternehmensseitige Kosten für Eignungsnachweis zwischen 150 € und 250 €
Die Personalkosten für den jährlichen Eignungsnachweis gegenüber der Präqualifikationsstelle entsprechen denen für den individuellen Eignungsnachweis
Externe Kosten für die Präqualifikationsagentur werden auch auf 150 bis 250 € geschätzt.
Die Personalkosten nach der Teilnahme an Präqualifikationsverfahren betragen 5 € (Nachfragen, ergänzende Unterlagen usw. )
Wichtigste DatenquellenStatistisches Bundesamt: Vergabestatistik für Baumaßnahmen
Bauvergabestatistiken der Länder Niedersachsen und Schleswig Holstein
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PQV können Aufwand der Unternehmen im Bereich öffentl. Bauvergaben um ca. 580 Mio. EUR senken
Die Kosten für Eignungsnachweise können von ca. 620 Mio. € auf ca. 40 Mio. € pro Jahr sinken. Dabei sind die Aufwände für die Erreichung der Präqualifikation berücksichtigt
Das bedeutet 2 % des Vergabevolumens von knapp 30 Milliarden EUR
Die Kosten zur Erstellung der „eigentlichen“ Angebote wurden als konstant angesehen, könnten in der Praxis jedoch durch reduzierte Erstellung von chancenlosen Angeboten aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit sinken
Bei Betrachtung des Gesamtvergabe-volumens öffentlicher Auftraggeber (geschätzt 210 Milliarden) sindentsprechend höhere Potenzialezu erwarten
Berechnung Einsparung beim EignungsnachweisEinsparungen (Mio. €)
23002300
620
23002300
40
Ohne PQ
Mit PQEignungs-nachweis
ErstellungAngebot,sonstige Vertriebs-kosten
PotentialPotential580 Mio. € 580 Mio. €
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Bei der Prüfung der Eignungsnachweise durch die Auftraggeber reduziert sich der Aufwand ebenfalls
Daraus ergeben sich Effizienzpotenziale von ca. 70 Mio. € oder 1400 FTE
Prüfaufwand Vergabestellen(Mio. €)
8787
1717
Ohne PQV
Mit PQV
Prüfung des Eignungs-nachweises
Berechnungsgrundlagen
In Deutschland werden alleine bei der Vergabe von Bauleistungen ca. 2,9 Millionen Eignungsprüfungen durchgeführt
Wir rechnen mit Personalkostenvon 50.000 € p. a.
Geschätzte Aufwandsreduzierung pro Eignungsprüfung um 80 % von 30 € auf 6 €
Die Kosten der Angebotsbewertung werden als konstant angesehen und hier nicht weiter betrachtet
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Vorstellung BearingPoint
Ausgangssituation, Ziele, Vorgehensweise
Nutzenpotenziale
Übersicht Präqualifikationssysteme in Europa
Bewertung der Varianten
Vergaberechtliche und organisatorische Umsetzung
Diskussion
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Es wurden fünf Verfahren exemplarischuntersucht
Frankreichqualibat.fr
qualifelec.fr
Belgienmineco.fgov.be
Österreichankoe.at
(Auftragnehmerkataster)
Land BerlinULV-VOL (VOB)
bao-berlin.de
United Kingdomconstructionline.co.uk
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Die betrachteten PQ-Systeme stellen einen repräsentativen Querschnitt dar
Key FeaturesBeschränkt auf Baubranche
Nur zugelassene Unternehmendürfen an Vergabe teilnehmen
Staatliches System
Rasterung: etwa 50 Gewerbe
Zweistufig:
— Registrierung (régistration)
— Zulassungssystem (agréation)
Auftragsgrößenklassennach Umsatz, Eigenkapital und Mitarbeiterzahlen
Klassifizierung auch nachKomplexität des Auftrags
Zulassung erfolgt durchMinisterium
Key FeaturesBeschränkt auf Baubranche
Nur zugelassene Unternehmendürfen an Vergabe teilnehmen
Staatliches System
Rasterung: etwa 50 Gewerbe
Zweistufig:
— Registrierung (régistration)
— Zulassungssystem (agréation)
Auftragsgrößenklassennach Umsatz, Eigenkapital und Mitarbeiterzahlen
Klassifizierung auch nachKomplexität des Auftrags
Zulassung erfolgt durchMinisterium
Belgien
Belgienmineco.fgov.be
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Key FeaturesPrüforganisation zusammen-gesetzt aus Staat und Verbänden
Legitimiert sich aus Gesetzvon 1949
Qualitätsprüfung vergleichbar ISO
Allein im Baubereich 600Gewerbekategorien
Vier Qualitätskategorien
Stark regionale Organisation(Département-orientiert)
Zertifizierung lokal durch Audits
Web-Portal-umfangreiche Suchkriterien
Viele Branchen abgedeckt
Key FeaturesPrüforganisation zusammen-gesetzt aus Staat und Verbänden
Legitimiert sich aus Gesetzvon 1949
Qualitätsprüfung vergleichbar ISO
Allein im Baubereich 600Gewerbekategorien
Vier Qualitätskategorien
Stark regionale Organisation(Département-orientiert)
Zertifizierung lokal durch Audits
Web-Portal-umfangreiche Suchkriterien
Viele Branchen abgedeckt
Die betrachteten PQ-Systeme stellen einen repräsentativen Querschnitt dar
Frankreichqualibat.fr
qualifelec.fr...
Frankreich
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Key FeaturesOrganisiert durch Auftrags-beratungsstelle der IHK
Mindestanforderungen strikt nach VOL (VOB)
Geeignete Unternehemer werden in die Liste aufgenommen
Umfang Leistungen nach VOL (analoges Verzeichnis für Bauleistungen)
Scope: öffentliche Auftraggeberim Land Berlin
Freiwillige Teilnahmefür Unternehmen
Nach der VOL auch zur „Markterkundung“ geeignet
Key FeaturesOrganisiert durch Auftrags-beratungsstelle der IHK
Mindestanforderungen strikt nach VOL (VOB)
Geeignete Unternehemer werden in die Liste aufgenommen
Umfang Leistungen nach VOL (analoges Verzeichnis für Bauleistungen)
Scope: öffentliche Auftraggeberim Land Berlin
Freiwillige Teilnahmefür Unternehmen
Nach der VOL auch zur „Markterkundung“ geeignet
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlin
BerlinULV-VOL
Unternehmer- und Lieferanten-Verzeichnis
bao-berlin.de
Berlin
© BearingPoint GmbH, Frankfurt/Main, 2003 22
Key FeaturesHervorgegangen aus Unter-nehmensliste desWirtschaftsministeriums (DTI)
Als PPP organisiert,private Betreibergesellschaft
Rein freiwillige Teilnahmefür Unternehmen/Auftraggeber
Wettbewerb/nicht exklusiv
Charakter eines Informations-systems (Suche, Selektion)
Starke Nutzung in nicht offenenVerfahren (Erzeugen von „long lists“)
Key FeaturesHervorgegangen aus Unter-nehmensliste desWirtschaftsministeriums (DTI)
Als PPP organisiert,private Betreibergesellschaft
Rein freiwillige Teilnahmefür Unternehmen/Auftraggeber
Wettbewerb/nicht exklusiv
Charakter eines Informations-systems (Suche, Selektion)
Starke Nutzung in nicht offenenVerfahren (Erzeugen von „long lists“)
Die betrachteten PQ-Systeme stellen einen repräsentativen Querschnitt dar
Großbritannien
United Kingdomconstructionline.co.uk
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Key FeaturesEntstanden aus Auftragnehmer-kataster der Stadt Wien
Seit 2002 legitimiert durch Bundesvergabegesetz
Verein, kontrolliert durch Bund und Länder
Kostenpflichtig für Vergabestelle
Freiwilliges Angebot für Unter-nehmer und Auftraggeber
Auch zur (Lieferanten-)Selektiongeeignet
Online-Einbindung weiterer Informationsdienste (z. B Zentralregister, Finanz-auskunfteien)
Key FeaturesEntstanden aus Auftragnehmer-kataster der Stadt Wien
Seit 2002 legitimiert durch Bundesvergabegesetz
Verein, kontrolliert durch Bund und Länder
Kostenpflichtig für Vergabestelle
Freiwilliges Angebot für Unter-nehmer und Auftraggeber
Auch zur (Lieferanten-)Selektiongeeignet
Online-Einbindung weiterer Informationsdienste (z. B Zentralregister, Finanz-auskunfteien)
Die betrachteten PQ-Systeme stellen einen repräsentativen Querschnitt dar
Österreichankoe.at
(Auftragnehmerkataster)
Österreich
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Es gibt einen gemeinsamen Leistungsumfangder betrachteten Verfahren
Erheben und Sammeln von Eignungsnachweisen:
— Finanzielle Leistungsfähigkeit
— Gewerbeerlaubnis
— Fachkunde und spezifische Erfahrung (Referenzen)
— Administrative Nachweise (Steuern, Sozialversicherung, Haftpflicht, etc.)
— Technische Ausrüstung und Mitarbeiterqualifikation
— Diverse Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Auswertung der Nachweise (Plausibilität, Vollständigkeit)
Rasterung der Eignungsprüfung nach bestimmten Gewerbekategorien (bei Leistungen) oder Warengruppen (bei Lieferungen)
Prinzipiell Unterstützung aller Vergabearten
periodische Erneuerung der Qualifikation der Unternehmen
Kostenbeitrag für Unternehmen
Zumindest formell kein Teilnahmezwang für ausländische Bewerber
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Zur Diskussion der Unterschiede wird eine Kategorisierung in drei Varianten vorgeschlagen
ZulassungssystemNur zugelassene Unternehmen dürfen an Vergaben teilnehmen
Erteilt Zulassung als Ergebnis der Prüfung
Verankerung in Gesetzen
Zulassung gerastert nach Auftragsgröße
Wird durch Behörde oder Beliehenen durchgeführt
ZulassungssystemNur zugelassene Unternehmen dürfen an Vergaben teilnehmen
Erteilt Zulassung als Ergebnis der Prüfung
Verankerung in Gesetzen
Zulassung gerastert nach Auftragsgröße
Wird durch Behörde oder Beliehenen durchgeführt
ZertifikatTeilnahme freiwilligfür Unternehmen
Kann privatwirtschaftlichorganisiert werden
Prüft auf bestimmteMindeststandards…
…und dokumentiert siemit einem Zertifikat
Verleiht „Gütesiegel”
Umfangreiche Abnahme der Prüfung vor Ort
Die Auftraggeber sehen das Ergebnis, aber nicht die Nachweise selbst
ZertifikatTeilnahme freiwilligfür Unternehmen
Kann privatwirtschaftlichorganisiert werden
Prüft auf bestimmteMindeststandards…
…und dokumentiert siemit einem Zertifikat
Verleiht „Gütesiegel”
Umfangreiche Abnahme der Prüfung vor Ort
Die Auftraggeber sehen das Ergebnis, aber nicht die Nachweise selbst
InformationssystemTeilnahme freiwilligdurch Unternehmen
Kann privatwirtschaftlichorganisiert werden
Strukturiert und aggregiertInformationen
Bindet evtl. weitere Informationen ein
Auftraggeber haben Zugriff auf Eignungsnachweise
Schafft Transparenz und Vergleichbarkeit der Eignungsnachweise
Bewertung der Informationenerfolgt durch Auftraggeber
InformationssystemTeilnahme freiwilligdurch Unternehmen
Kann privatwirtschaftlichorganisiert werden
Strukturiert und aggregiertInformationen
Bindet evtl. weitere Informationen ein
Auftraggeber haben Zugriff auf Eignungsnachweise
Schafft Transparenz und Vergleichbarkeit der Eignungsnachweise
Bewertung der Informationenerfolgt durch Auftraggeber
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ZulassungssystemZulassungssystem ZertifikatZertifikat InformationssystemInformationssystem
Die betrachteten Verfahren lassen diesenVarianten wie folgt zuordnen
FrankreichBelgien ÖsterreichULV Berlin
UK
⇒ Abgrenzung Zertifikat und Informationsdienstleister ist nicht immer möglich. Merkmale beider Verfahren können kombiniert auftreten
⇒ Abgrenzung Zertifikat und Informationsdienstleister ist nicht immer möglich. Merkmale beider Verfahren können kombiniert auftreten
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Agenda
Vorstellung BearingPoint
Ausgangssituation, Ziele, Vorgehensweise
Nutzenpotenziale
Übersicht Präqualifikationssysteme in Europa
Bewertung der Varianten
Vergaberechtliche und organisatorische Umsetzung
Diskussion
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Bewertung der Potenzialausschöpfung der Verfahrensvarianten
ZulassungssystemAlternativen
Aufwand U
Zertifikat
Aufwand V
+
Informationssystem
Ausschöpfung o.k. aber:Hoher PrüfaufwandTrend zu Aufblähung der Kriterien
+ + volle Ausschöpfung
+ Ausschöpfung o.k. aber:Hoher Zertifizierungsaufwand
+ + volle Ausschöpfung
+ +Ausschöpfung o.k. Geringer Prüfaufwand durchOnline-Aktualisierung
+Hohe Ausschöpfung Hohe Aktualität Aber: Verantwortung bleibt beim Auftraggeber
Bürokratie-aufbau
– – – +BehördenaufbauPersonalaufwandRegelungsaufwand
hoher PrüfaufwandPersonalaufwand
Schlanke Organisation Moderater Personalaufwand Aufwand fürInformationssystem
+Hoher Regelungs-aufwand
Aufwand für Definition der Kriterien, Verfahren undOrganisation
Rechtliche Implementierung
– + geringer Regelungsaufwand–
–
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Bewertung hinsichtlich weiterer Kriterienund Nebenbedingungen
– – –Einschränkung durchhohe Qualitätsanford.„Closed shop“Rasterung: Gewerbe, Auftragsgrößen
Auftragsgrößenklassen zementieren MarktverhältnisseHoher Zulassungsaufwand
Einschränkung durch hohe Qualitätsanfor-derungenAusgrenzung derNichtqualifizierten
Hoher ZertifizierungsaufwandRedundanzen zu anderen Zertifkaten (z. B. Meister-prüfung)
Geringe Einschränkung,da keine Mindestanforder-ungen gestellt werden
Keine Auswirkung
Wettbewerb
„Mittelstands-freundlichkeit“
+
– – +
+Prüfaufwand proportionalzu AnforderungenHoher Mindeststandard schränkt Wettbewerb ein
+Entscheidungsunterstützung durch strukturierte Informationen Hohe Transparenz und Vergleichbarkeit
QualitätVergabe +
Prüfaufwand proport.zu AnforderungenHoher Mindeststandard schränkt Wettbewerb ein
ZulassungssystemAlternativen Zertifikat Informationssystem
– –
–
–
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Zusammenfassung und Fazit derVariantenbewertung
Alle Varianten führen zu einer Reduktion des Prozessaufwands für Nachweis und Prüfung der Eignung
Die Variante Zulassungssystem kann jedoch aus folgenden Gründen nicht empfohlen werden
— Es wird neue Bürokratie in erheblichem Maße aufgebaut
— Es besteht erhebliches Risiko eines Aufbaus von Wettbewerbshürden
Von den verbleibenden Varianten bevorzugen wir die Variante „Informationsdienstleister“:
— Der rechtliche und organisatorische Regelungsaufwand ist am geringsten
— Auftraggeber werden bei Vergaben unterstützt, anstatt sie zu bevormunden
— Eignungsnachweise können immer aktuell gehalten werden
— Durch klare Rollen und Verantwortlichkeiten werden Haftungsrisiken minimiert
— Das Risiko des Aufbaus von Markteinschränkungen ist minimal
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Agenda
Vorstellung BearingPoint
Ausgangssituation, Ziele, Vorgehensweise
Nutzenpotenziale
Übersicht Präqualifikationssysteme in Europa
Bewertung der Varianten
Vergaberechtliche und organisatorische Umsetzung
Diskussion
© BearingPoint GmbH, Frankfurt/Main, 2003 32
Europarechtliche Zulässigkeit des Präqualifikations-verfahrens außerhalb des Sektorenbereichs
Präqualifikationsverfahren sind bisher nur für Sektorenauftraggeber ausdrücklich vorgesehen (Art. 30 SKR)
— Sektorenauftraggeber können Präqualifikationsverfahren einrichten
— Sektorenauftraggeber müssen dafür objektive Regeln und Kriterien aufstellen
Für andere öffentliche Auftraggeber gilt:
— Keine Regelungen zum Präqualifikationsverfahren in BKR, LKR und DKR
— Die Einführung eines Präqualifikationsverfahrens ist aber nicht ausgeschlossen, soweit die Eignungsprüfung nach den in der BKR, LKR und DKR genannten Eignungskriterien erfolgt
⇒ Es bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Einführung eines Präqualifikationsverfahrens.
⇒ Es bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Einführung eines Präqualifikationsverfahrens.
© BearingPoint GmbH, Frankfurt/Main, 2003 33
Eine Agentur auf freiwilliger Basisist einer Behörde vorzuziehen
Agentur als Behörde
Agentur als Behörde
auf Bundes-und
Landesebene
auf Bundes-und
Landesebene
⇒ Hoher Personal-und Regelaufwand,neue Bürokratie
auf Bundes-ebene
auf Bundes-ebene
Agentur als Beliehene
Agentur als Beliehene
auf Bundes-und
Landesebene
auf Bundes-und
Landesebene
auf Bundes-ebene
auf Bundes-ebene
Agentur auf freiwilliger Basis
Agentur auf freiwilliger Basis
⇒ Personal-und Regelaufwandähnlich wie Behörde
⇒ Geringer Aufwand,Legitimation z. B. durch Konsens der beteiligten Interessengruppen, evtl. Nutzung vorhandener Strukturen
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Alternativen für eine Einführung des Präqualifikationsverfahrens
Änderungen der Verdingungsordnungen
Änderung der Vergabeverordnung
— Ermächtigungsgrundlage: § 97 Abs. 6 GWB
— Regelungen zum Präqualifikationsverfahren sind Bestimmungen über die Auswahl und Prüfung der Unternehmen und Angebote
Vorschlag: Zulassung des Präqualifikationsverfahrens durch Änderung der Vergabeverordnung
Inhaltliche Mindestanforderungen:
— Festlegung der Prüfungskriterien und der Prüfungsverfahren
⇒ Die Einführung des Präqualifikationsverfahrens wäre durch eine Änderung der Vergabeverordnung mit geringem Aufwand möglich.
⇒ Die Einführung des Präqualifikationsverfahrens wäre durch eine Änderung der Vergabeverordnung mit geringem Aufwand möglich.
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Vorschläge zur organisatorischenImplementierung und Gestaltung
Organisation/RechtsformKeine Vorgaben in VgVMöglichkeit GmbH, Gesellschafter sind Verbände und staatliche Stellen Alternativ e. V. analog Österreich, Mitglieder sindebenfalls Verbände und staatliche Stellen
Organisation/RechtsformKeine Vorgaben in VgVMöglichkeit GmbH, Gesellschafter sind Verbände und staatliche Stellen Alternativ e. V. analog Österreich, Mitglieder sindebenfalls Verbände und staatliche Stellen
Ausschluss von der VergabeÜber Ausschluss entscheidet – wie bisher – der Auftraggeber im konkreten Verfahren
Er kann über bestimmte „Statusmerkmale“ durch das Informationssystem unterstützt werden
Z. B. kann der Dienstleister einen Status „Mängel“setzen, wenn Zweifel an der Eignung bestehen
Ausschluss von der VergabeÜber Ausschluss entscheidet – wie bisher – der Auftraggeber im konkreten Verfahren
Er kann über bestimmte „Statusmerkmale“ durch das Informationssystem unterstützt werden
Z. B. kann der Dienstleister einen Status „Mängel“setzen, wenn Zweifel an der Eignung bestehen
Umfang/Rasterung der KriterienZunächst Orientierung an Verdingungsordnungen
Rasterung evtl. parallel nach Gewerbe undinternationalen Codes (NACE)
Weitere Rasterungen werden nicht empfohlen,da implizit über Informationssystem beliebige „dynamische“ Raster möglich sind
Umfang/Rasterung der KriterienZunächst Orientierung an Verdingungsordnungen
Rasterung evtl. parallel nach Gewerbe undinternationalen Codes (NACE)
Weitere Rasterungen werden nicht empfohlen,da implizit über Informationssystem beliebige „dynamische“ Raster möglich sind
Haftung bei FalschinformationenGrundsätzlich haftet nach wie vor das Unternehmen, das Nachweise einstellt
Dienstleister haftet nur bei grober Fahrlässigkeit
Haftung bei FalschinformationenGrundsätzlich haftet nach wie vor das Unternehmen, das Nachweise einstellt
Dienstleister haftet nur bei grober Fahrlässigkeit
Rechtsmittel der UnternehmenZivilrechtlich, abhängig von Organisationsform
Insbesondere aber keine Zuständigkeit der Vergabekammer und des Vergabesenats
Kein besonderer Regelungsbedarf in VgV
Rechtsmittel der UnternehmenZivilrechtlich, abhängig von Organisationsform
Insbesondere aber keine Zuständigkeit der Vergabekammer und des Vergabesenats
Kein besonderer Regelungsbedarf in VgV
Bietergemeinschaften/Generalunter-nehmer
Da über Zulassung/Ausschluss wie bisher erst im Vergabeverfahren entschieden wird, ändert sich nichts
Bietergemeinschaften/Generalunter-nehmer
Da über Zulassung/Ausschluss wie bisher erst im Vergabeverfahren entschieden wird, ändert sich nichts
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Ausgangssituation, Ziele, Vorgehensweise
Nutzenpotenziale
Übersicht Präqualifikationssysteme in Europa
Bewertung der Varianten
Vergaberechtliche und organisatorische Umsetzung
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Backup
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Berechnungsgrundlagen und PrämissenDas Gesamtvergabevolumen für Bauleistungen der Bundesrepublik Deutschland inklusive Länder und Gemeinden beträgt knapp 30 Mrd. € . Das betrachtete Volumen ohne Kleinstaufträge liegt bei ca. 25 Mrd. €.(Quelle Statistisches Bundesamt)
Betrachtet wurden keine Kleinstvergaben (Vergabewert unter 10.000 €). Diese Kleinstvergaben machen ca. 15 % des Vergabevolumens aus.
Die unternehmensseitigen Kosten für die Erstellung und Übermittlung des Angebots ausschließlich des Eignungsnachweises betragen 0,8 Prozent des Auftragswerts.
Die unternehmensseitigen Kosten für den Nachweis der Eignung betragen je nach Verfahren zwischen 150 € und 250 € und sind auch bei kleineren Auftragssummen näherungsweise konstant.
Berechnungsbasis sind 252.000 Vergabeverfahren pro Jahr, verteilt nach dem Berechnungsszenario:
— Durchschnittswerte und Anzahl der einzelnen Vergaben nach Vergabearten:(Quelle: Hochrechnung aus vorhandenen Zahlen der Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein,..)
— 76.000 im offenen/öffentlichen Vergabeverfahren mit einem Durchschnittswert von 216.000 €
— 126.000 im nicht offenen/beschränkten Verfahren mit TNW und einem Durchschnittswert von 58.000 €
— 50.000 im freihändigen/Verhandlungsverfahren mit einem Durchschnittswert von 30.000 €
Prämisse Teilnehmerzahl/Verfahren: im Schnitt 15 Bewerber im offenen/öffentlichen Verfahren, 12 Teilnehmer im nicht offenen/beschränkten Verf., wovon fünf ein Angebot abgeben sowie fünf im freihändigen/Verhandlungsverfahren
Prämisse Zahl 50 Teilnahmen/pro Jahr und Unternehmen
Die Berechnung der Einsparungen der Vergabestellen beruht auf den oben genannten Prämissen für die Anzahl der Eignungsprüfungen. Die Kosten pro Prüfung sinken um 80 % von 30 € auf 6 €.
Back-up
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Zwischenstand:Aussagen zum Nutzenpotenzial
Prozesskosten BieterNur durch Verlagerung der Eignungsprüfung können auf der Bieterseite ca. 20 % Vertriebs-kosten bzw. 2 % Gesamtkosten gespart werden
Weitere Potenziale können durch Übergang zu nicht offenen Verfahren realisiert werden
Prozesskosten BieterNur durch Verlagerung der Eignungsprüfung können auf der Bieterseite ca. 20 % Vertriebs-kosten bzw. 2 % Gesamtkosten gespart werden
Weitere Potenziale können durch Übergang zu nicht offenen Verfahren realisiert werden
Prozesskosten VergabestelleEinsparungen analog zum Eignungsnachweis.Schätzung: 0,5 % des Vergabevolumens
Durch Übergang zu nicht offenen Verfahren weitere Potenziale erschließbar
Prozesskosten VergabestelleEinsparungen analog zum Eignungsnachweis.Schätzung: 0,5 % des Vergabevolumens
Durch Übergang zu nicht offenen Verfahren weitere Potenziale erschließbar
ProzesszeitenAbgabefristen: bleiben unverändert (Polster für Nichtteilnehmer muss bleiben)
Bearbeitungsfristen Vergabestelle: kann reduziert werden durch Aufwandsreduktion (bei gleicher Kapazität)
Wenn im nicht offenen Verfahren durch Präqualifikation auf den Teilnahmewettbewerb verzichtet werden kann, entfallen Prozesszeitenfür Eignungsprüfung komplett
ProzesszeitenAbgabefristen: bleiben unverändert (Polster für Nichtteilnehmer muss bleiben)
Bearbeitungsfristen Vergabestelle: kann reduziert werden durch Aufwandsreduktion (bei gleicher Kapazität)
Wenn im nicht offenen Verfahren durch Präqualifikation auf den Teilnahmewettbewerb verzichtet werden kann, entfallen Prozesszeitenfür Eignungsprüfung komplett
ProzessqualitätDurch Standardisierung besser dokumentierbar
Durch professionelle zentralisierte Prüfung höhere Sicherheit
ProzessqualitätDurch Standardisierung besser dokumentierbar
Durch professionelle zentralisierte Prüfung höhere Sicherheit
VergabeergebnisMindeststandard garantiert durch PQ
Ansonsten geringer Einfluss
Implizit durch Kapazitätseinsparung bei Eignungsprüfung
VergabeergebnisMindeststandard garantiert durch PQ
Ansonsten geringer Einfluss
Implizit durch Kapazitätseinsparung bei Eignungsprüfung
© BearingPoint GmbH, Frankfurt/Main, 2003 40
Zwischenstand: Aussagen zu Risiken und Nebenbedingungen
WettbewerbAbhängig vom Verfahren: Zwangssysteme, Qualitätsklassen, sehr detaillierte Raster führen zu höherer Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Eine gewisse Ausgrenzung der Nichtteilnehmer (z. B. Ausländer) muss in Kauf genommen werden
WettbewerbAbhängig vom Verfahren: Zwangssysteme, Qualitätsklassen, sehr detaillierte Raster führen zu höherer Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Eine gewisse Ausgrenzung der Nichtteilnehmer (z. B. Ausländer) muss in Kauf genommen werden
BietergemeinschafenDa über Zulassung/Ausschluss wie bisher erst im Vergabeverfahren entschieden wird, ändert sich nichts
BietergemeinschafenDa über Zulassung/Ausschluss wie bisher erst im Vergabeverfahren entschieden wird, ändert sich nichts
MittelstandAufwand für Eignungsprüfung ist fast unabhängig von der Auftragsgröße. Dadurch profitieren KMUsüberdurchschnittlich
MittelstandAufwand für Eignungsprüfung ist fast unabhängig von der Auftragsgröße. Dadurch profitieren KMUsüberdurchschnittlich
BürokratieabbauAbhängig vom Verfahren ist zunächst ein Aufbau von neuen bürokratischen Instanzen nötig: je höher Zwang und Detaillierung, desto größer der Aufwand
Ausnahme: Präqualifikationsverfahren auf freiwilliger Basis
Der notwendige Aufbau wird aber durch Aufwandsreduktion bei Bieter und Vergabestellen überkompensiert
BürokratieabbauAbhängig vom Verfahren ist zunächst ein Aufbau von neuen bürokratischen Instanzen nötig: je höher Zwang und Detaillierung, desto größer der Aufwand
Ausnahme: Präqualifikationsverfahren auf freiwilliger Basis
Der notwendige Aufbau wird aber durch Aufwandsreduktion bei Bieter und Vergabestellen überkompensiert
GeneralunternehmerDa über Zulassung/Ausschluss wie bisher erst im Vergabeverfahren entschieden wird, ändert sich nichts
GeneralunternehmerDa über Zulassung/Ausschluss wie bisher erst im Vergabeverfahren entschieden wird, ändert sich nichts
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Wichtige Unterscheidungsmerkmaleder Varianten und typische Vertreter
Zulassungs-system
Varianten
Zwang zur TeilnahmeAuftraggeber
Zertifikat Informations-dienstleister
Mindeststandard
Raster Auftragsgrößen
Frankreich Österreich
ja
Zwang zur TeilnahmeUnternehmen
DurchführendeStelle
neinnein
Belgien
Informationen fürAuftraggeber
ja Empfehlung nein
ja Pro Qualitätsstufe
8
nein
Umsatz
Behörde
wenig wenig viel
UnterjährigeAktualisierung nein ja
Privat-unternehmen
Beispiel
nein
Verein
nein
Inhaltliche Prüfung ja ja Eingeschränkt
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Der Informationsdienstleister ermöglicht Zugriff auf Eignungsnachweise und weitere Informationen
AuftraggeberAuftraggeber
InformationsdienstleisterInformationsdienstleister
UnternehmenUnternehmen
WeitereInformations-
quellen
WeitereInformations-
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Abruf Nachweiseund Informationen
ÜbermittlungNachweise
Aktualisierung
OnlineEinbindung
Aufbereitung
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