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VdS CEA 4001 / DIN EN 12845
POSITIONSPAPIERDie VdS-Richtlinie CEA 4001im Vergleich zur DIN EN 12845Die Fachgruppe Wasser-Löschanlagen im bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. nimmt zurDiskussion um die zukünftige Anwendung der Norm Stellung.
Die VdS-Richtlinie CEA 40011 und deren Vorgänger VdS 2092 sind
seit Jahrzehnten die Grundlage für die Installation von Sprinkler-
anlagen. Die VdS CEA 4001 setzt mit ihren Aktualisierungen den
Maßstab für den heutigen Stand der Technik in Deutschland für
Planung, Einbau und Betrieb von Sprinkleranlagen auch aus Sicht
der Versicherungswirtschaft. Die im Sommer 2009 als DIN-Norm
veröffentlichte EN 128452 orientiert sich bei der Planung, Installa-
tion und Instandhaltung von Sprinkleranlagen am kleinsten ge-
meinsamen europäischen Nenner und berücksichtigt nicht den
hohen deutschen Standard.
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Positionspapier VdS CEA 4001 / DIN EN 12845
Mangelnde Zuverlässigkeit: Die DIN EN 12845 erlaubt die Errich-
tung von Sprinkleranlagen, die sich qualitativ nicht mit den üb-
lichen VdS CEA 4001-Anlagen messen können. Es ist zu befürchten,
dass die Sprinkleranlagen nach DIN EN 12845 nicht die Wirksamkeit
und Zuverlässigkeit aufweisen, die bisher für erforderlich gehalten
werden.
Unzureichende Anlagenbeschreibung: Während bei der VdS CEA
4001 die Anforderungen immer sehr konkret und detailliert formu-
liert sind, bleibt die DIN EN 12845 in sehr vielen Punkten unge-
nau. Die Gliederung der vielen Erfordernisse für die Errichtung ei-
ner Anlage ist in der DIN EN 12845 mangelhaft, ja verwirrend. Dies
kann zur Verunsicherung beim Anwender der Norm beitragen und
birgt darüber hinaus potentiellen Konfliktstoff in der vertraglichen
Beziehung zwischen Auftraggeber, Errichter und Abnahmeinstitu-
tionen.
Fehlende Schutzkonzepte: Im Unterschied zu VdS CEA 4001 feh-
len in DIN EN 12845 in folgenden Fällen Schutzkonzepte, die in der
Praxis häufig benötigt werden:
• Spanplattenfertigung
• Automatische Parkgaragen
• Kabelkanäle / Kabelgeschosse in Kraftwerken
• Recyclingbetriebe
• Papiermaschinen• Sprinkleranlagen mit Schaumzumischung
• Mehrreihige Regale
• Podeste und Zwischengeschosse
• Optimierter Regalschutz in Produktionsbereichen (VdS CEA 4001
Kap. 11.6)
• Kleinteile-Regallager KTL
• Lagerung mit PP-, PE-, PS-Materialien (VdS CEA 4001 Anhang K7)
• Zusammenspiel mit anderen Schutzvorrichtungen, speziell RWA
• Schutz mit ESFR-Sprinklern
• Schutz mit anderen Sondersprinklern (Sprinkler mit K-Werten
> 115 und < 80)
• Schutz mit Hotel-Weitwurfsprinklern
Position 1
In der DIN EN 12845 fehlen maßgebliche Regelungen, um danach einebetriebssichere Sprinkleranlage zu planen und zu bauen.
Fehlende Wirtschaftlichkeit: Die VdS-Richtlinie CEA 4001 bietet
eine risikogerechte und auf jahrzehntelanger Erfahrung basierende
Auslegung, die sich auf das technisch Notwendige konzentriert und
unnötige Belastungen des Betreibers vermeidet. Dazu gehört auch
eine umfangreichere Aufzählung von Räumen, die keinen Sprinkler-
schutz erforderlich machen. Die DIN EN 12845 berücksichtigt zuläs-
sige Ausnahmen nicht in diesem Umfang.
Beispiele: Wegen der erleichterten Anforderungen an technische
Betriebsräume, bestimmte Kühlräume und elektrische Betriebsräu-
me mit entsprechenden baulichen Abtrennungen kann nach VdS
CEA 4001 risikogerechter und wirtschaftlicher gebaut werden. Im
Gegensatz dazu wird nach DIN EN 12845 der Einbau von Sprink-
lern auch in unkritischen Räumlichkeiten verlangt. Hieraus ergibt
sich eine höhere Wirtschaftlichkeit und mehr Risikogerechtigkeit
bei VdS CEA 4001.
1 VdS CEA 4001: 2008-11 – Sprinkleranlagen, Planung und Einbau2 Orts feste Brandbekämpfungsanlagen - Automatische Sprinkleranlagen -
Planung, Installation und Instandhaltung; Deutsche FassungEN 12845:2004+A2:2009
Position 2
Die Zuverlässigkeit einer nach VdS CEA 4001 gebauten Sprinkleranlage liegtbei über 98 %.
Anerkannte Errichterfirma: Zuverlässigkeit von mehr als 98 %
ist nur erreichbar, wenn Planung, Vorfertigung, Installation und
Instandhaltung, also die gesamte Errichtung der Sprinkleranlage,
durch eine VdS-zertifizierte Fachfirma durchgeführt werden. Das
bedeutet im Einzelnen:
• Hohe Qualität
• Zuverlässige Errichtung: der Errichter muss für jeden Anlagentyp,
den er installiert, anerkannt sein. Darüberhinaus ist zum Erhalt
der Anerkennung erforderlich, dass regelmäßig Anlagen errichtet
werden. Damit wird die erforderliche Erfahrung und Routine auf
Dauer sichergestellt.
• Kontinuierlicher Nachweis der Qualifikation z. B. durch Baustel-
lenkontrolle des VdS
• Schnelle Fertigstellung
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Positionspapier VdS CEA 4001 / DIN EN 12845
Anlagen der Klasse 1 in der VdS-Richtlinie CEA 4001 höhere und
detailliertere Anforderungen gestellt. Im langjährigen Mittel weist
VdS für die Anlagen eine Zuverlässigkeit von 98 % aus (vgl. VdS-
Jahresbericht).
Gesicherte Stromversorgung: Der in VdS CEA 4001 geregelte
Schaltschrank ist ein wesentliches Element für die Zuverlässigkeit
von Sprinkleranlagen. Bei den nach DIN EN 12845 geplanten und
gebauten Schaltschränken wird nicht durch eine entsprechende
Prüfung / Zertifizierung sichergestellt, dass die erforderlichen Si-
cherheitsanforderungen erfüllt werden. Gleiches gilt für die Kabel-
wege und die Stromversorgung: Die Stromversorgung gemäß VdS
CEA 4001 fordert Einspeisekabel mit einer Feuerwiderstandsdauer
von 90 Min. Hingegen fordert DIN EN 12845 lediglich „Schutz ge-
gen brandmechanische Beschädigung“ und lässt die Umsetzung of-
fen. Die Versorgung über Netzersatzaggregate ist in DIN EN 12845
im Gegensatz zu VdS CEA 4001 überhaupt nicht vorgesehen.
Erfordernis der Füllzeitregelung: VdS CEA 4001 fordert bei Tro-
ckenanlagen immer eine maximale Füllzeit von 60 s bzw. 90 s un-
abhängig vom Rohrnetzvolumen, um einen nur wenig verzögerten
Löschbeginn sicherzustellen. Dagegen gibt die DIN EN 12845 nur
ein maximales Rohrnetzvolumen an. Dies bedeutet u. U. so große
Verzögerungen, bis das Löschwasser austritt, dass es zu einem Si-
cherheits- bzw. Funktionsrisiko kommt.
Sprinklerschutz bei hohen Räumen: Die VdS CEA 4001 limitiert
die Raumhöhe auf 15 m, dagegen sieht die DIN EN 12845 keine Hö-
henbegrenzung vor. Wegen der bei großen Höhen sehr verlänger-
ten Auslösezeit der Sprinkler und der möglichen Verlagerung desAuslösepunktes durch thermische Strömungen können Anlagen in
höheren Räumen als 15 m u. U. nicht mehr wie geplant zuverläs-
sig auslösen. Die DIN EN 12845 begrenzt dieses Sicherheitsrisiko im
Gegensatz zur VdS CEA 4001 nicht.
Erfahrungswerte bei Lagerrisiken: Es bestehen Zweifel, dass be-
stimmte Lagerrisiken nach den Vorgaben der DIN EN 12845 wirk-
sam geschützt werden können. Entsprechende Erfahrungswerte, die
den Versicherern aus Schadensereignissen vorliegen, sind in die DIN
nicht eingeflossen. Beispielsweise stuft die DIN ein
• Gummireifen wie Kunststoff
• eingelagerte Teile aus PE, PP, PS (wie z. B. Spielzeugfahrzeuge
aus Kunststoffhohlkörpern) nicht so wie Behälter aus PE, PP, PS.
Anordnung von Sprinklern: VdS CEA 4001 sieht bei Sprinklern, die
in geringem Abstand zueinander angeordnet werden, grundsätzlich
die Installation von Einrichtungen vor, die das gegenseitige Besprü-
hen verhindern und damit die Auslösung des Sprinklers sicherstel-
len. Im Gegensatz dazu lässt die DIN EN 12845 die Installation von
Regalsprinklern ohne solche Schutzvorkehrungen zu. Damit ist die
Funktion in Frage gestellt.Bei Wandregalen bietet VdS CEA 4001 die Möglichkeit, das Sprink-
lerstrangrohr außerhalb des Regals im Zwischenraum zur Wand an-
zuordnen, der Betreiber hat damit erheblich mehr Flexibilität. Diese
Möglichkeit ist bei DIN EN 12845 untersagt.
Position 3
Die Sprinkleranlage nach DIN EN 12845 entspricht nicht dem Stand der Technik.
Zumischung von Schaumlöschmitteln: Nur VdS CEA 4001 ent-hält Anforderungen an die Zumischung von Schaumlöschmitteln
und beschreibt damit weiterentwickelte Schutzkonzepte, die in DIN
EN 12845 noch gar nicht vorhanden sind. Bei bestimmten Risiken
(Kunststoffe, brennbare Flüssigkeiten) sind die Schutzziele aber nur
unter Verwendung / Zumischung von Schaumlöschmitteln erreich-
bar. Vorteil ist die sehr schnelle und wirkungsvollere Löschung und
damit die Verringerung der Umweltbeeinträchtigungen und die Re-
duzierung der Gefährdung des Feuerwehrpersonals. Dieses Bei-
spiel zeigt die Fragwürdigkeit der Wirksamkeit der von der DIN EN
12845 beschriebenen Löschkonzepte (z. B. bei PET Lagerung etc.).
Hydraulisch berechnete (VdS CEA 4001) und vorberechnete(DIN EN 12845) Anlagen im Vergleich: Die Methode der Vorbe-
rechnung von Sprinkleranlagen mittels Rohrtabelle wurde in den
VdS-Richtlinien bereits Mitte der 80er Jahre abgeschaf ft, ist also
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anlagen – Planung und Einbau, 2008-11). Diese stellt die Grundla-
ge für die Installation von Sprinkleranlagen für VdS anerkannte Er-
richterfirmen dar und setzt den Maßstab für den heutigen hohen
Stand der Technik in Deutschland für Sprinkleranlagen nicht nur aus
Sicht der Versicherungswirtschaft. Seit mehr als 100 Jahren sichern
die VdS-Richtlinien das hohe technische Niveau für Planung, Einbau
und Instandhaltung von Sprinkleranlagen. Zur Zeit gelten daher die-
se Richtlinien als allgemein anerkannte Regel der Technik.
Die kürzlich herausgegebene DIN EN 12845 beruht auf dem 1988
begonnenen Normungsverfahren. Die ständigen Weiterentwick-
lungen wurden im Verlauf des über 20-jährigen Normungsverfah-
rens nur unvollständig eingearbeitet, so dass die DIN EN 12845
heute nicht der allgemeinen technischen Anschauung entspricht.
Die DIN EN 12845 erreicht deshalb nicht das Niveau der bisher in
Deutschland verwendeten technischen Regelwerke.
Zitat: Jörg Wilms-Vahrenhorst, VdSSchadenverhütung, Köln3
„Mit der Veröffentlichung der DIN EN 12845 steht in Deutschland ein
weiteres Planungs- und Einbauregelwerk für Sprinkleranlagen zur Ver-
fügung. Das ursprüngliche Ziel, für Europa eine einheitliche Norm ein-
zuführen, ist heute überholt. Zur Verbesserung des Standards habennämlich einige Länder die EN 12845 sinnvollerweise mit nationalen
Regelungen herausgegeben. In Deutschland wird der Sicherheitsstan-
dard für Sprinkleranlagen vermutlich sinken, sollte die DIN EN 12845
in größerem Umfang angewendet werden. Dies gilt nicht nur für den
Sachwertschutz, also für den Feuerversicherer, sondern vor allem im
Hinblick auf den Personenschutz. Das Baurecht geht davon aus, dass
der Einbau einer Sprinkleranlage eine sichere Evakuierung des Ge-
bäudes und sichere Löschmaßnahmen ermöglicht. Deshalb ist es in
Deutschland gängige Praxis, bei Installation einer Sprinkleranlage
die Anforderungen an den baulichen Brandschutz zu reduzieren. Da-
für wird vom Baurecht aber eine sehr hohe Zuverlässigkeit der Sprink-
leranlagen erwartet. Mit den aktuell aufgeführten Regalkonzepten ist
der Schutz von Palettenregalen möglich. Die fehlenden Konzepte für
Sonderregale, die heute häufig in verschiedensten Formen in der La-
gerlogistik vorkommen, schränken die Anwendung der Norm erheb-
lich ein. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass im Vorwort der DIN EN
12845 das Mischen von Anforderungen aus verschiedenen Regelwer-
ken untersagt ist. Durch eine solche Vermischung lässt sich das durch
die Norm festgelegte Schutzziel möglicherweise nicht mehr erreichen.
Mit dem Fehlen der Anforderungen für die Auswahl der Wasserversor-
gung, die für die Zuverlässigkeit der Sprinkleranlage maßgebend ist,
werden Sprinkleranlagen und damit der Schutzgrad von Risiken nicht
mehr miteinander vergleichbar. Dies ist gerade für den Feuerversi-
cherer von besonderer Bedeutung. Daher ist den Betreibern und Pla-
nern von Sprinkleranlagen zu empfehlen, den Feuerversicherer vorab
mit einzubeziehen. Die Bewertung von Sprinkleranlagen wird sich je-
doch nicht nur durch die fehlenden Anforderungen bzgl. der Wasser-
versorgung verkomplizieren. Auch die geänderten Anforderungen an
den Errichter der Sprinkleranlage sowie die Bauteile werden Einfluss
auf die Bewertung nehmen.
Für die Weiterentwicklung sind die angesprochenen Zeiträume von der
Erarbeitung neuerer Versionen bis zur Veröffentlichung kritisch anzu-
sehen. Die Akzeptanz eines Standards hängt im Wesentlichen von der
Aktualität der beschriebenen Schutzkonzepte ab. Hier muss man ab-
warten und kann nur hoffen, dass sich die Prozesse innerhalb des CEN
so entwickeln, dass sich künftig kürzere Erscheinungszyklen ergeben.“
3 schadenprisma 3/2009, S. 12
Infobox: Über den Verband
Der bvfa - Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. ist der
in Deutschland maßgebliche Verband für vorbeugenden und ab-
wehrenden Technischen Brandschutz. Der Verband wurde 1972
gegründet und hat seinen Sitz in Würzburg. In dem Verband sind
die führenden deutschen Anbieter von stationärer und mobiler
Brandschutztechnik sowie von Systemen des baulichen Brand-
schutzes vertreten. Die im Verband engagierten Unternehmen
haben sich das Ziel gesetzt, den technischen Brandschutz in
Deutschland voranzubringen, denn er dient der Sicherheit von
Menschen, Sachwerten und Umwelt. In den Forschungs- und
Entwicklungsabteilungen der Mitgliedsunternehmen wird praxis-
orientiert an der Optimierung bestehender und der Entwicklungneuer, innovativer Löschtechnik gearbeitet.
Der bvfa arbeitet eng mit Behörden, Gesetzgeber, Normungs-
instituten, Sachversicherern, Berufsgenossenschaften und be-
freundeten Verbänden zusammen. Die aus dieser intensiven Zu-
sammenarbeit resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse zu
den wichtigen Themen der Branche werden in aktuelle Informa-
tionen umgesetzt.
In der Fachgruppe Wasser-Löschanlagen des bvfa sind aus-
schließlich VdS-anerkannte Errichterfirmen zusammengeschlos-
sen. Die VdS-Errichteranerkennung gilt als Zugangskriterium für
die Mitgliedschaft, um die Qualität und Seriosität der Arbeit der
Mitgliedsunternehmen zu sichern und zu garantieren.
Impressum. Verantwortlich für den Inhalt: bvfa, Geschäftsstelle Würzburg. Geschäftsführer: Dr. Wolfram Krause, Koellikerstraße 13, D-97070 Würzburg,Telefon +49 931 35292-0, Fax +49 931 35292-29, info@bvfa.de, www.bvfa.de
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