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 VdS CEA 4001 / DIN EN 12845

POSITIONSPAPIERDie VdS-Richtlinie CEA 4001im Vergleich zur DIN EN 12845Die Fachgruppe Wasser-Löschanlagen im bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. nimmt zurDiskussion um die zukünftige Anwendung der Norm Stellung.

Die VdS-Richtlinie CEA 40011 und deren Vorgänger VdS 2092 sind

seit Jahrzehnten die Grundlage für die Installation von Sprinkler-

anlagen. Die VdS CEA 4001 setzt mit ihren Aktualisierungen den

Maßstab für den heutigen Stand der Technik in Deutschland für

Planung, Einbau und Betrieb von Sprinkleranlagen auch aus Sicht

der Versicherungswirtschaft. Die im Sommer 2009 als DIN-Norm

veröffentlichte EN 128452 orientiert sich bei der Planung, Installa-

tion und Instandhaltung von Sprinkleranlagen am kleinsten ge-

meinsamen europäischen Nenner und berücksichtigt nicht den

hohen deutschen Standard.

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Mangelnde Zuverlässigkeit: Die DIN EN 12845 erlaubt die Errich-

tung von Sprinkleranlagen, die sich qualitativ nicht mit den üb-

lichen VdS CEA 4001-Anlagen messen können. Es ist zu befürchten,

dass die Sprinkleranlagen nach DIN EN 12845 nicht die Wirksamkeit

und Zuverlässigkeit aufweisen, die bisher für erforderlich gehalten

werden.

Unzureichende Anlagenbeschreibung: Während bei der VdS CEA

4001 die Anforderungen immer sehr konkret und detailliert formu-

liert sind, bleibt die DIN EN 12845 in sehr vielen Punkten unge-

nau. Die Gliederung der vielen Erfordernisse für die Errichtung ei-

ner Anlage ist in der DIN EN 12845 mangelhaft, ja verwirrend. Dies

kann zur Verunsicherung beim Anwender der Norm beitragen und

birgt darüber hinaus potentiellen Konfliktstoff in der vertraglichen

Beziehung zwischen Auftraggeber, Errichter und Abnahmeinstitu-

tionen.

Fehlende Schutzkonzepte: Im Unterschied zu VdS CEA 4001 feh-

len in DIN EN 12845 in folgenden Fällen Schutzkonzepte, die in der

Praxis häufig benötigt werden:

• Spanplattenfertigung

• Automatische Parkgaragen

• Kabelkanäle / Kabelgeschosse in Kraftwerken

• Recyclingbetriebe

• Papiermaschinen• Sprinkleranlagen mit Schaumzumischung

• Mehrreihige Regale

• Podeste und Zwischengeschosse

• Optimierter Regalschutz in Produktionsbereichen (VdS CEA 4001

Kap. 11.6)

• Kleinteile-Regallager KTL

• Lagerung mit PP-, PE-, PS-Materialien (VdS CEA 4001 Anhang K7)

• Zusammenspiel mit anderen Schutzvorrichtungen, speziell RWA

• Schutz mit ESFR-Sprinklern

• Schutz mit anderen Sondersprinklern (Sprinkler mit K-Werten

> 115 und < 80)

• Schutz mit Hotel-Weitwurfsprinklern

Position 1

In der DIN EN 12845 fehlen maßgebliche Regelungen, um danach einebetriebssichere Sprinkleranlage zu planen und zu bauen.

Fehlende Wirtschaftlichkeit: Die VdS-Richtlinie CEA 4001 bietet

eine risikogerechte und auf jahrzehntelanger Erfahrung basierende

Auslegung, die sich auf das technisch Notwendige konzentriert und

unnötige Belastungen des Betreibers vermeidet. Dazu gehört auch

eine umfangreichere Aufzählung von Räumen, die keinen Sprinkler-

schutz erforderlich machen. Die DIN EN 12845 berücksichtigt zuläs-

sige Ausnahmen nicht in diesem Umfang.

Beispiele:   Wegen der erleichterten Anforderungen an technische

Betriebsräume, bestimmte Kühlräume und elektrische Betriebsräu-

me mit entsprechenden baulichen Abtrennungen kann nach VdS

CEA 4001 risikogerechter und wirtschaftlicher gebaut werden. Im

Gegensatz dazu wird nach DIN EN 12845 der Einbau von Sprink-

lern auch in unkritischen Räumlichkeiten verlangt. Hieraus ergibt

sich eine höhere Wirtschaftlichkeit und mehr Risikogerechtigkeit

bei VdS CEA 4001.

1  VdS CEA 4001: 2008-11 – Sprinkleranlagen, Planung und Einbau2  Orts feste Brandbekämpfungsanlagen - Automatische Sprinkleranlagen -

Planung, Installation und Instandhaltung; Deutsche FassungEN 12845:2004+A2:2009

Position 2

Die Zuverlässigkeit einer nach VdS CEA 4001 gebauten Sprinkleranlage liegtbei über 98 %.

Anerkannte Errichterfirma: Zuverlässigkeit von mehr als 98 %

ist nur erreichbar, wenn Planung, Vorfertigung, Installation und

Instandhaltung, also die gesamte Errichtung der Sprinkleranlage,

durch eine VdS-zertifizierte Fachfirma durchgeführt werden. Das

bedeutet im Einzelnen:

• Hohe Qualität

• Zuverlässige Errichtung: der Errichter muss für jeden Anlagentyp,

den er installiert, anerkannt sein. Darüberhinaus ist zum Erhalt

der Anerkennung erforderlich, dass regelmäßig Anlagen errichtet

werden. Damit wird die erforderliche Erfahrung und Routine auf

Dauer sichergestellt.

• Kontinuierlicher Nachweis der Qualifikation z. B. durch Baustel-

lenkontrolle des VdS

• Schnelle Fertigstellung

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Anlagen der Klasse 1 in der VdS-Richtlinie CEA 4001 höhere und

detailliertere Anforderungen gestellt. Im langjährigen Mittel weist

 VdS für die Anlagen eine Zuverlässigkeit von 98 % aus (vgl. VdS-

Jahresbericht).

Gesicherte Stromversorgung:  Der in VdS CEA 4001 geregelte

Schaltschrank ist ein wesentliches Element für die Zuverlässigkeit

von Sprinkleranlagen. Bei den nach DIN EN 12845 geplanten und

gebauten Schaltschränken wird nicht durch eine entsprechende

Prüfung / Zertifizierung sichergestellt, dass die erforderlichen Si-

cherheitsanforderungen erfüllt werden. Gleiches gilt für die Kabel-

wege und die Stromversorgung: Die Stromversorgung gemäß VdS

CEA 4001 fordert Einspeisekabel mit einer Feuerwiderstandsdauer

von 90 Min. Hingegen fordert DIN EN 12845 lediglich „Schutz ge-

gen brandmechanische Beschädigung“ und lässt die Umsetzung of-

fen. Die Versorgung über Netzersatzaggregate ist in DIN EN 12845

im Gegensatz zu VdS CEA 4001 überhaupt nicht vorgesehen.

Erfordernis der Füllzeitregelung: VdS CEA 4001 fordert bei Tro-

ckenanlagen immer eine maximale Füllzeit von 60 s bzw. 90 s un-

abhängig vom Rohrnetzvolumen, um einen nur wenig verzögerten

Löschbeginn sicherzustellen. Dagegen gibt die DIN EN 12845 nur

ein maximales Rohrnetzvolumen an. Dies bedeutet u. U. so große

 Verzögerungen, bis das Löschwasser austritt, dass es zu einem Si-

cherheits- bzw. Funktionsrisiko kommt.

Sprinklerschutz bei hohen Räumen:  Die VdS CEA 4001 limitiert

die Raumhöhe auf 15 m, dagegen sieht die DIN EN 12845 keine Hö-

henbegrenzung vor. Wegen der bei großen Höhen sehr verlänger-

ten Auslösezeit der Sprinkler und der möglichen Verlagerung desAuslösepunktes durch thermische Strömungen können Anlagen in

höheren Räumen als 15 m u. U. nicht mehr wie geplant zuverläs-

sig auslösen. Die DIN EN 12845 begrenzt dieses Sicherheitsrisiko im

Gegensatz zur VdS CEA 4001 nicht.

Erfahrungswerte bei Lagerrisiken: Es bestehen Zweifel, dass be-

stimmte Lagerrisiken nach den Vorgaben der DIN EN 12845 wirk-

sam geschützt werden können. Entsprechende Erfahrungswerte, die

den Versicherern aus Schadensereignissen vorliegen, sind in die DIN

nicht eingeflossen. Beispielsweise stuft die DIN ein

• Gummireifen wie Kunststoff

• eingelagerte Teile aus PE, PP, PS (wie z. B. Spielzeugfahrzeuge

aus Kunststoffhohlkörpern) nicht so wie Behälter aus PE, PP, PS.

Anordnung von Sprinklern: VdS CEA 4001 sieht bei Sprinklern, die

in geringem Abstand zueinander angeordnet werden, grundsätzlich

die Installation von Einrichtungen vor, die das gegenseitige Besprü-

hen verhindern und damit die Auslösung des Sprinklers sicherstel-

len. Im Gegensatz dazu lässt die DIN EN 12845 die Installation von

Regalsprinklern ohne solche Schutzvorkehrungen zu. Damit ist die

Funktion in Frage gestellt.Bei Wandregalen bietet VdS CEA 4001 die Möglichkeit, das Sprink-

lerstrangrohr außerhalb des Regals im Zwischenraum zur Wand an-

zuordnen, der Betreiber hat damit erheblich mehr Flexibilität. Diese

Möglichkeit ist bei DIN EN 12845 untersagt.

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Die Sprinkleranlage nach DIN EN 12845 entspricht nicht dem Stand der Technik.

Zumischung von Schaumlöschmitteln:  Nur VdS CEA 4001 ent-hält Anforderungen an die Zumischung von Schaumlöschmitteln

und beschreibt damit weiterentwickelte Schutzkonzepte, die in DIN

EN 12845 noch gar nicht vorhanden sind. Bei bestimmten Risiken

(Kunststoffe, brennbare Flüssigkeiten) sind die Schutzziele aber nur

unter Verwendung / Zumischung von Schaumlöschmitteln erreich-

bar. Vorteil ist die sehr schnelle und wirkungsvollere Löschung und

damit die Verringerung der Umweltbeeinträchtigungen und die Re-

duzierung der Gefährdung des Feuerwehrpersonals. Dieses Bei-

spiel zeigt die Fragwürdigkeit der Wirksamkeit der von der DIN EN

12845 beschriebenen Löschkonzepte (z. B. bei PET Lagerung etc.).

Hydraulisch berechnete (VdS CEA 4001) und vorberechnete(DIN EN 12845) Anlagen im Vergleich: Die Methode der Vorbe-

rechnung von Sprinkleranlagen mittels Rohrtabelle wurde in den

 VdS-Richtlinien bereits Mitte der 80er Jahre abgeschaf ft, ist also

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anlagen – Planung und Einbau, 2008-11). Diese stellt die Grundla-

ge für die Installation von Sprinkleranlagen für VdS anerkannte Er-

richterfirmen dar und setzt den Maßstab für den heutigen hohen

Stand der Technik in Deutschland für Sprinkleranlagen nicht nur aus

Sicht der Versicherungswirtschaft. Seit mehr als 100 Jahren sichern

die VdS-Richtlinien das hohe technische Niveau für Planung, Einbau

und Instandhaltung von Sprinkleranlagen. Zur Zeit gelten daher die-

se Richtlinien als allgemein anerkannte Regel der Technik.

Die kürzlich herausgegebene DIN EN 12845 beruht auf dem 1988

begonnenen Normungsverfahren. Die ständigen Weiterentwick-

lungen wurden im Verlauf des über 20-jährigen Normungsverfah-

rens nur unvollständig eingearbeitet, so dass die DIN EN 12845

heute nicht der allgemeinen technischen Anschauung entspricht.

Die DIN EN 12845 erreicht deshalb nicht das Niveau der bisher in

Deutschland verwendeten technischen Regelwerke.

Zitat: Jörg Wilms-Vahrenhorst, VdSSchadenverhütung, Köln3

„Mit der Veröffentlichung der DIN EN 12845 steht in Deutschland ein

weiteres Planungs- und Einbauregelwerk für Sprinkleranlagen zur Ver-

fügung. Das ursprüngliche Ziel, für Europa eine einheitliche Norm ein-

zuführen, ist heute überholt. Zur Verbesserung des Standards habennämlich einige Länder die EN 12845 sinnvollerweise mit nationalen

Regelungen herausgegeben. In Deutschland wird der Sicherheitsstan-

dard für Sprinkleranlagen vermutlich sinken, sollte die DIN EN 12845

in größerem Umfang angewendet werden. Dies gilt nicht nur für den

Sachwertschutz, also für den Feuerversicherer, sondern vor allem im

Hinblick auf den Personenschutz. Das Baurecht geht davon aus, dass

der Einbau einer Sprinkleranlage eine sichere Evakuierung des Ge-

bäudes und sichere Löschmaßnahmen ermöglicht. Deshalb ist es in

Deutschland gängige Praxis, bei Installation einer Sprinkleranlage

die Anforderungen an den baulichen Brandschutz zu reduzieren. Da-

für wird vom Baurecht aber eine sehr hohe Zuverlässigkeit der Sprink-

leranlagen erwartet. Mit den aktuell aufgeführten Regalkonzepten ist

der Schutz von Palettenregalen möglich. Die fehlenden Konzepte für

Sonderregale, die heute häufig in verschiedensten Formen in der La-

gerlogistik vorkommen, schränken die Anwendung der Norm erheb-

lich ein. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass im Vorwort der DIN EN

12845 das Mischen von Anforderungen aus verschiedenen Regelwer-

ken untersagt ist. Durch eine solche Vermischung lässt sich das durch

die Norm festgelegte Schutzziel möglicherweise nicht mehr erreichen.

Mit dem Fehlen der Anforderungen für die Auswahl der Wasserversor-

gung, die für die Zuverlässigkeit der Sprinkleranlage maßgebend ist,

werden Sprinkleranlagen und damit der Schutzgrad von Risiken nicht

mehr miteinander vergleichbar. Dies ist gerade für den Feuerversi-

cherer von besonderer Bedeutung. Daher ist den Betreibern und Pla-

nern von Sprinkleranlagen zu empfehlen, den Feuerversicherer vorab

mit einzubeziehen. Die Bewertung von Sprinkleranlagen wird sich je-

doch nicht nur durch die fehlenden Anforderungen bzgl. der Wasser-

versorgung verkomplizieren. Auch die geänderten Anforderungen an

den Errichter der Sprinkleranlage sowie die Bauteile werden Einfluss

auf die Bewertung nehmen.

Für die Weiterentwicklung sind die angesprochenen Zeiträume von der

Erarbeitung neuerer Versionen bis zur Veröffentlichung kritisch anzu-

sehen. Die Akzeptanz eines Standards hängt im Wesentlichen von der

Aktualität der beschriebenen Schutzkonzepte ab. Hier muss man ab-

warten und kann nur hoffen, dass sich die Prozesse innerhalb des CEN

so entwickeln, dass sich künftig kürzere Erscheinungszyklen ergeben.“ 

3  schadenprisma 3/2009, S. 12

Infobox: Über den Verband

Der bvfa - Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. ist der

in Deutschland maßgebliche Verband für vorbeugenden und ab-

wehrenden Technischen Brandschutz. Der Verband wurde 1972

gegründet und hat seinen Sitz in Würzburg. In dem Verband sind

die führenden deutschen Anbieter von stationärer und mobiler

Brandschutztechnik sowie von Systemen des baulichen Brand-

schutzes vertreten. Die im Verband engagierten Unternehmen

haben sich das Ziel gesetzt, den technischen Brandschutz in

Deutschland voranzubringen, denn er dient der Sicherheit von

Menschen, Sachwerten und Umwelt. In den Forschungs- und

Entwicklungsabteilungen der Mitgliedsunternehmen wird praxis-

orientiert an der Optimierung bestehender und der Entwicklungneuer, innovativer Löschtechnik gearbeitet.

Der bvfa arbeitet eng mit Behörden, Gesetzgeber, Normungs-

instituten, Sachversicherern, Berufsgenossenschaften und be-

freundeten Verbänden zusammen. Die aus dieser intensiven Zu-

sammenarbeit resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse zu

den wichtigen Themen der Branche werden in aktuelle Informa-

tionen umgesetzt.

In der Fachgruppe Wasser-Löschanlagen des bvfa sind aus-

schließlich VdS-anerkannte Errichterfirmen zusammengeschlos-

sen. Die VdS-Errichteranerkennung gilt als Zugangskriterium für

die Mitgliedschaft, um die Qualität und Seriosität der Arbeit der

Mitgliedsunternehmen zu sichern und zu garantieren.

Impressum. Verantwortlich für den Inhalt: bvfa, Geschäftsstelle Würzburg. Geschäftsführer: Dr. Wolfram Krause, Koellikerstraße 13, D-97070 Würzburg,Telefon +49 931 35292-0, Fax +49 931 35292-29, [email protected], www.bvfa.de

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