Software Escrow
Hintergrundinformationen zur Hinterlegung von Software Quellcode
19. Januar 2011 SIBB Praxisworkshop in Berlin
© 2001-2011 Deposix Software Escrow GmbH
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Software Escrow –
unbekanntes Tier
bekanntes Untier?
oder
Wie viele der Anwesenden kennen Escrow bereits?
Wie viele haben Escrow bereits aktiv genutzt?
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1. Kurzübersicht: Was ist Software Escrow?
Lizenznehmer/
Anwender
Lizenzgeber/
Softwareentwickler
Software-Lizenzvertrag
• Escrow-Agent: Prüft und verwahrt Quellcode; ggf.
technische Verifizierung/Gutachtenerstellung
• Überwacht Aktualisierungen
• Übergibt ggf. Quellcode bei Eintritt einer
Herausgabebedingung an den Lizenznehmer
• Lizenzgeber: Entwickelt Software
• Übergibt Objektcode (ausführbare
Programme) an Lizenznehmer
• Liefert Quellcode an
Escrow- Agenten
• Lizenznehmer: Nutzt Software
• Hat Investition abgesichert
• Erhält ggf. Quellcode bei Eintritt
einer Herausgabebedingung
Escrow-Agent
Escrow-Vertrag
Objektcode
(ausführbare Programme)
Escrow ist …
ein Bündel von Dienstleis-
tungen rund um die Hinter-
legung von Quellcode
Quellcode Quellcode
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Software escrow is insurance for the software purchaser …
Software Purchaser
Software Developer
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… and a sales tool for developers to compete against the giants
Software Giant
e.g. Oracle
Smaller Developer;
Deposix Client
= “Sling Shot”
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2. Vorteile einer Hinterlegung von Quellcodes
Vorteile einer Hinterlegung
(Software Escrow)
… für Lizenznehmer
(LN)
… für Lizenzgeber
(LG)
… für General–
unternehmer (GU)
• Sichert den LN gegen Ausfall des
Lizenzgebers durch z.B. Insolvenz,
Verkauf oder Geschäftsaufgabe
• Garantiert Zugriff auf den
Quellcode einer beim LN
eingesetzten Software
• Ermöglicht ununterbrochene
Pflege/Wartung/Weiterentwicklung
der Software durch eigene
Mitarbeiter oder Dritte
• Allgemein: Escrow stellt einen
Investitionsschutz für IT-Projekte
dar
• Wendet erfolgreich eine Heraus-
gabe des eigenen Quellcodes an
Kunden (LN) oder Partner ab
• Schützt effektiv das eigene
„geistige Eigentum“ (Intellectual
Property, IP)
• Sichert Wettbewerbsvorteile
• Dient als vertrauensbildende
Maßnahme und steigert dadurch
den Absatz der eigenen Produkte
• Hilft LG, sich im Wettbewerb gegen
Wettbewerber zu positionieren
• Reduziert erheblich die durch
potenziellen Wegfall eines
Zulieferers bestehenden Risiken
• Ermöglicht (Service-) Zusagen, die
von Drittanbietern (Softwareher-
stellern, LG) abhängen
• Sichert Verträge und gegenüber
Kunden eingegangene
Verpflichtungen ab
• Stärkt eigene Glaubwürdigkeit im
Markt
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3. Wie funktioniert eine Hinterlegung? Der Escrowprozess
Entscheidung
für Escrow
Vertrags-
vorbereitung
Zusammen-
stellung
Quellcode
Ersthinter-
legung
laufende
Vertrags-
betreuung
1 2 3 4 5 6
Deposix unterstützt Kunden bei jedem Schritt und übernimmt auf Wunsch die komplette Prozessverantwortung
(*) Quellcode und Dokumentation müssen Dritte in angemessener Zeit in die Lage versetzen, das Material zu kompilieren, zu linken und daraus ein ausführbares Programm zu erstellen
• Informationsmaterial
sichten und Escrow
kennen lernen
• Entscheidung für Escrow
treffen
• Einbindung des Partners -
je nach Rollenverteilung
den LG (Lizenzgeber)
oder den LN (Lizenz-
nehmer)
• Zustimmung des Partners
einholen
1
• Benötigte
Informationen
(Details siehe
nächste Seite)
sammeln und in
Vertragvorlage
eintragen
• Ggf. Abstimmung
zwischen
Lizenzvertrag und
Escrowvertrag
2
Abschluss
(Unter-
Schrift)
3
• Formaler
Vertrags-
schluss
zwischen
den
beteiligten
Parteien
• Drei Unter-
schriften
• Alle relevanten
Programme und
Dateien (*)
• Alle relevante
Dokumentation
inklusive Program-
mierhandbuch und
Build Guide
• Namen der
wichtigsten
Programmierer
• Deposix erhält
Quellcode und prüft:
Stufe A (automatisch)
und ggf. Stufe B oder C
(kostenpflichtig)
• Offizielle
Benachrichtigung an
beide Parteien
• Absicherung des
Lizenznehmers beginnt
• Regelmäßige
Aktualisierungen
• Deposix verwaltet
das Depot im
Namen von
Lizenzgeber und
Lizenznehmer
4 5 6
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4. Wann sollte Quellcode hinterlegt werden? Ein Kriterienkatalog
Bildet die Software kritische Prozesse oder Daten ab? …..……………
Wäre ein kurzfristiger Ersatz der Software ggf. teuer/aufwendig? …….
Kann die SW-Pflege nicht auf Dauer zu 100% garantiert werden? ……
Ist die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Dritten von
der eingesetzten Software abhängig? …………..…………..…………..
Escrow-Checkliste:
Wenn eines dieser Kriterien zutrifft, sollte
eine Hinterlegung angestrebt werden.
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5. Was wird für den Abschluss eines Escrowvertrages benötigt?
Input: Output (*):
Vertragsmuster (Einzel oder Multi)
WORD-Dokument zu erhalten bei Deposix (kurze Email an
Je nach Rollenverteilung kommen neben dem Einzelvertrag
auch verschiedene Rahmenverträge in Betracht
(Sammelverträge mit Lizenzgebern oder Lizenznehmern).
Folgende Informationen (*):
Offizielle Vertragspartner (juristische Personen, d.h. LG +
LN), plus Anschriften und Unterschriftsberechtigte
Datum gewünschter Vertragsbeginn
Bezeichnung der Software (Name, Versionsnummer, …)
Gewünschter Aktualisierungszeitraum (z.B. alle 12 Monate)
Gewünschter Umfang für technische Verifizierung (Stufe A
inklusive, Stufen B und C kostenpflichtig)
Kontaktdetails Ansprechpartner (vertraglich, technisch, …)
Ggf. Angaben zu verwendeter Drittsoftware (Tools, etc.)
+
Escrowvertrag zwischen
Lizenz-nehmer,
Lizenzgeber und
Deposix als Escrow-
Agent:
(*) Deposix nimmt die nötigen Informationen von den Projektverantwortlichen auf und bereitet den Vertrag zur Unterschrift vor.
Escrowvereinbarung Vertragsnummer: 04307-091-0241 / 001
zwischen
Muster-Anwender GmbH, Berlin
in der Rolle als Lizenznehmer
und
Muster-Software AG, Stuttgart
- nachstehend kurz „Lizenzgeber“ genannt –
sowie
Deposix Software Escrow GmbH, München
als Hinterlegungsstelle für Quellcode
… … …
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6. Mögliche Escrow-Vertragstypen
1. Einzelvertrag (EZL)
… ein Hersteller, eine Software, ein Anwender/Lizenznehmer
2. Sammelvertrag Lizenznehmer (SLN)
… ein Anwender, beliebig viele Softwareanwendungen u. Hersteller
3. Sammelvertrag Lizenzgeber (SLG)
… ein Hersteller, eine Softwareanwendung, beliebig viele Lizenznehmer
4. Sammelvertrag Lizenzgeber Multi (MUL)
… ein Hersteller, mehrere Anwendungen, beliebig viele Lizenznehmer
Musterverträge sind auf Anfrage jederzeit in deutsch und englisch verfügbar.
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Verbandsgründung:
„OSE International“ nimmt in 2005 Arbeit auf
Verbandsziele:
Aufklärung zum Thema „Schutz von Software Investitionen“
Steigerung des Bekanntheitsgrades von Escrow
Entwicklung von Standards für die Escrowbranche, und somit
Gewährleistung gleich bleibend hoher Qualität der
Escrowdienstleistungen von Mitgliedsunternehmen
Schaffung von Rechtssicherheit für Hinterlegungsverträge
6. OSE Symposium am 28.01.2011 in München: Neue Herausforderungen
für Escrow - Cloud, Virtualisierung und projektsynchrone Hinterlegung
7. Verbandsgründung OSE in 2005
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8. Ausgewählte Referenzen
Stand: 08.07.09
1. Agfa-Gevaert
2. Agilent Technologies
3. Atisreal Real Estate (a BNP Paribas Co.)
4. Axa Group
5. Alfa Bank Moskau
6. Allianz SE
7. BMF und BMU (Bundesministerien der Finanzen und Umwelt)
8. BMW
9. Bundesdruckerei
10. CA (Computer Associates)
11. CSC (Computer Science Corporation)
12. Delmia (Dassault Systèmes, USA)
13. Deutsche Bank, Deutsche Bank Direkt
14. div. Mitglieder des deutschen Sparkassenverbundes
15. Deutsche Post
16. DHL
17. D-Link
18. D-Trust
19. eBay
20. empolis Flextronics I (Bertelsmann)
21. Flextronics International
22. freenet AG
23. Fujitsu Technology Solutions (formerly FSC, Fujitsu Siemens Computers)
24. Go Yellow
25. HP (Hewlett Packard)
26. IBM
27. ING DiBa – Bank (Niederlande)
28. Kordoba (Fidelity)
29. neckermann.de
30. Philip Morris
31. Pirelli
32. SAP
33. SIS (Siemens AG)
34. Siemens Enterprise Communications
35. Südzucker
36. Swarovski
37. SWISS (ehemals Swiss Airlines, jetzt Teil von Lufthansa)
38. T-Systems und Deutsche Telekom
39. Vocaltec
40. Vogel Medien
41. VoiceObjects (Vareo)
42. XCOM
43. mehrere deutsche Automobilhersteller
44. mehrere NASDAQ-notierte Softwarehersteller
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9. Kontakt: [email protected]
Deposix Software Escrow GmbH
Ansprechpartner:
Stephan Peters Katharina Hertzog
Geschäftsführer Vertragsmanagement
[email protected] [email protected]
www.deposix.com Infanteriestraße 11a
Telefon: (089) 9901-3654 D-80797 München
Schwesterfirma: Deposix Software Escrow LLC in San Diego, Kalifornien
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10. Ihre Fragen, bitte
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