Treuhandmodelle – mehr als nur Insolvenzsicherung · Mayer Brown LLP is a limited liability...
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Mayer Brown LLP is a limited liability partnership established under the laws of the State of Illinois, U.S.A.Mayer Brown LLP ist eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Illinois, U.S.A.
Treuhandmodelle – mehr als nurInsolvenzsicherung
Vortrag im Rahmen des Seminars „Treuhand, insbesondereContractual Trust Arrangements – ein Modell mit Potential“
Dr. Marco WilhelmRechtsanwalt/Partner
+49 (0)69 7941 [email protected]
Januar 2011
Inhaltsüberblick
• Anwendungsbereiche der Treuhand
• Treuhandverhältnisse – Ein Überblick
– Begriffsbestimmung
– Verwaltungstreuhand
– Sicherungstreuhand
– Doppelnützige Treuhand
– Treuhandverhältnisse in der Insolvenz
• Beispiel: Sanierungs-/Verkaufstreuhand
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Anwendungsbereiche der Treuhand (1/2)Funktion
• Sicherungszweck
→ Kreditsicherung
→ Schutz vor Strategiewechsel/Vertragsbruch
• Vereinfachung
→ Vermögensverwalter erwirbt Aktien für mehrere Kunden imAusland
→ Treuhandkommanditist bei Publikums-KG
• Schlichtung
→ Statt Gesellschafterausschluss
→ Treuhandliquidationsvergleich
• Verwaltung
→ Sanierungstreuhand
• Verwahrung
→ Treuhandkonten
• Durchsetzung
→ Inkasso
• Geheimhaltung
→ Anteilserwerb
• Umgehung/Verbergung
→ Strohmann/Strohfrau
→ Erwerbsbeschränkungen
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Anwendungsbereiche der Treuhand (2/2)Beispiele
• Escrow (Account) bei Transaktion, IP-Rechteketten, Insolvenzetc.
• Zahlungs- und Warenflusssicherung
– Insolvenz, z.B Woolworth, OKU
– Dauerschuldverhältnisse, z.B. BQG
– Absatzkette, z.B. Stromlieferung, Warenlieferung, EDV Plattform
• Kreditsicherheit / Sicherheitenagent / Sicherheitenpool
• Sanierungstreuhand / Verkaufstreuhand
• Inkasso
• Contractual Trust Agreement
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Treuhandverhältnisse – Ein ÜberblickBegriffsbestimmung (1/2)
• Treuhand: Rechtsverhältnis, bei dem eine Person(Treugeber) einer anderen Person (Treuhänder) ein Rechtmit der Maßgabe überträgt, von diesem Recht nicht bzw.nur nach Eintritt bestimmter Bedingungen zum eigenenVorteil Gebrauch zu machen
• Keine explizite gesetzliche Regelung
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Treuhandverhältnisse – Ein ÜberblickBegriffsbestimmung (2/2)
• Differenzierung nach
– Zweck: Verwaltungstreuhand, Sicherungstreuhand,Doppelnützige Treuhand
– Rechtsstellung des Treuhänders:
• Echte (Vollberechtigungs-) Treuhandschaft
• Unechte Treuhandschaft: Ermächtigungstreuhandschaft (Verfügung imeigenen Namen, § 185 BGB), Vollmachtstreuhandschaft (Verfügung imfremden Namen, §§ 164 ff. BGB)
– Güterbewegung: Übertragstreuhandschaft,Vereinbarungstreuhandschaft, Erwerbstreuhandschaft
– Publizität: Offene/Verdeckte Treuhandschaft
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Treuhandverhältnisse – Ein ÜberblickVerwaltungstreuhand
• Treuhänder hält ein Recht (Eigentum,Nießbrauch, Patent, Forderung, etc.)fremdnützig für einen Treugeber(uneigennützige Treuhand)
• Rechtsinhaber für fremde Rechnung:– Treuhänder = Rechtsinhaber– Treugeber = wirtschaftlich
Berechtigter; trägtwirtschaftlichesRisiko
→ Echte Verwaltungstreuhand Bsp.: Inkassozession
• Keine Rechtsinhaberschaft:– Treuhänder = ermächtigt oder
bevollmächtigt– Treugeber = Rechtsinhaber;
trägt wirtschaftliches Risiko
→ Unechte Verwaltungstreuhand Bsp.: Inkassomandat
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Treugeber Treuhänder
Treuhandvertrag
Anspruch auf Rückübertragung
Treu-gut
Treu-gut
Übereignung
Besitz
(§ 929 BGB)
Echte Verwaltungstreuhand
Treuhandverhältnisse – Ein ÜberblickSicherungstreuhand
• Treuhänder (Sicherungsnehmer) hält Rechtzur Sicherung, d.h. eigennützig zum Zweckseiner Befriedigung im Sicherungsfall(eigennützige Treuhand)
• Treugut wird formal (juristisch) auf denTreuhänder übertragen, gehört aberhaftungsrechtlich (wirtschaftlich) zumVermögen des Treugebers
• Auflösend bedingt durch Tilgung dergesicherten Forderung oder Treugeber hatschuldrechtlichen Rückübertragungs-anspruch
Bsp.: Sicherungsübereignung,Sicherungszession
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Treugeber= Sicherungs-
geber
Treuhänder= Sicherungs-
nehmerSicherungsvertrag
Anspruch auf Rückübertragung
Treu-gut
Treu-gut
Übereignung
Kein Besitz
(§ 930 BGB)
Echte Verwaltungstreuhand an beweglichen Sachen
Treuhandverhältnisse – Ein ÜberblickDoppelnützige Treuhand
• Mischform aus Sicherungstreuhand undVerwaltungstreuhand
• Drei-Parteien-Verhältnis oder Zwei-ParteienVerhältnis als echter Vertrag zugunstenDritter
Bsp.: Sanierungstreuhand, Verkaufstreuhand,Sicherheitenpool
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TreuhänderDrittbegünstigter
Treunehmer
SicherungsgeberTreugeber
Verwaltungs-treuhand
Forderung
Treugut
Doppeltreuhand mit Sicherungszweck
Verwaltungs-treuhand
Treuhandverhältnisse – Ein ÜberblickTreuhandverhältnisse in der Insolvenz (1/3)
• Verwaltungstreuhand:
– Treugut: wirtschaftliches Vermögen des Treugebers
– Treuhänder insolvent:
• Treugeber hat Aussonderungsrecht
– Treugeber insolvent:
• Treugut gehört zur Insolvenzmasse und der Insolvenzverwalter kannHerausgabe/Übertragung vom Treuhänder verlangen
• Treuhandverhältnis erlischt mit der Insolvenzeröffnung über dasVermögen des Treugebers
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Treuhandverhältnisse – Ein ÜberblickTreuhandverhältnisse in der Insolvenz (2/3)
• Sicherungstreuhand:
– Treugut: wirtschaftliches Vermögen des Treugebers aberSicherungscharakter
– Treuhänder insolvent:
• Treugeber hat Aussonderungsrecht nach Erfüllung der gesichertenForderung
– Treugeber insolvent:
• Treugut gehört zur Insolvenzmasse, aber Treuhänder hat einAbsonderungsrecht
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Treuhandverhältnisse – Ein ÜberblickTreuhandverhältnisse in der Insolvenz (3/3)
Wichtige Kriterien für die Insolvenzfestigkeit der Treuhand:
• Offenkundigkeitsprinzip: Treuhandcharakter muss ausreichenderkennbar sein
– BGH: zuletzt offen gelassen
• Unmittelbarkeitsprinzip: Treugut muss unmittelbar aus demVermögen des Treugebers zum Treuhänder gelangt sein
– BGH: zuletzt offen gelassen
– aber: ursprünglich unbeschränktes Volleigentum kann nichtdurch
schuldrechtliche Absprache zu Treuhandeigentum werden → dingliche Komponente erforderlich
• Bestimmtheitsprinzip: Keine Vermischung des Treugutes mitdem Vermögen des Treuhänders14
Sanierungs-/VerkaufstreuhandMotive
• Gläubiger:
– Sanierungskonzept
– Sanierung unter Begleitung undKontrolle eines unabhängigenDritten (Treuhänder)
– Besicherung Sanierungsdarlehen:Geschäftsanteile, freies Vermögen
– Verringerung des Einflusses derGesellschafter; Ermöglichen einerVeräußerung bzw. einesInvestoreneinstiegs
– Einheitliche/schnelle Willensbildung
– Bessere Verwertung imSicherungsfall
– Vermeidung einerGesellschafterstellung
• Gesellschafter:
– Keine Finanzierungsmöglichkeitoder kein Finanzierungswille
– Vermeidung der Insolvenz:
• Chance auf Erhaltung desWertes der Anteile
• Chance auf Rückführung vonGesellschafterdarlehen
• Vermeidung einesReputationsverlustes
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Sanierungs-/VerkaufstreuhandÜberblick Sanierungstreuhand
• Treugut: Anteile an dem Schuldner-Unternehmen
• Verwaltungstreuhand für bisherigeGesellschafter (Treugeber)
• Sicherungstreuhand für Gläubiger
• Rückübertragungsanspruch des Treugebersaus Treuhandvertrag bei Erreichung desvertraglich vereinbarten Sanierungsziels
• Veräußerung der Anteile bei Unterschreitenbestimmter Financial Covenants(Sicherungsfall)
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Verwaltungs-treuhand
TreuhänderGläubiger
Treunehmer
GesellschafterTreugeber
Gesellschaft
Verwaltungs-treuhand
Forderung(Sanierungsdarlehen)
treuhänderischeÜbertragung
Rücktragungs-pflicht bei
erfolgreicherSanierung
Zahlungspflicht beiVerwertung (Sicherungsfall)
ggf. Pfandrechts-bestellung
Anteile
ggf. (beschränkte)Weisungs-
rechte
Sanierungstreuhand
Sanierungs-/VerkaufstreuhandÜberblick Verkaufstreuhand
• Treugut: Anteile an dem Schuldner-Unternehmen
• Darlehensrückführung soll durchVeräußerung der Anteile an Investor erfolgen
• Unwiderruflicher Verwertungsauftrag anTreuhänder, ggf. mit Zielvorgaben
• Sicherstellung der Verkaufsfähigkeit derAnteile
• Rückübertragungspflicht nur bei AblösungDarlehen
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Verwaltungs-treuhand
TreuhänderGläubiger
Treunehmer
GesellschafterTreugeber
Gesellschaft
Verwaltungs-treuhand
Forderung(Darlehn)
treuhänderischeÜbertragung
Rücktragungs-pflicht bei
Darlehenstilgung
Zahlungspflicht nachVerwertung
Anteile
Verkaufstreuhand
Sanierungs-/VerkaufstreuhandInhalte Treuhandvertrag
• Dreiseitig oder echterVertrag zugunsten Dritter(Gläubiger)
• Gläubiger als Begünstigterim Sicherungsfall
• Abtretung der Anteile
• Ggf. beschränktesWeisungsrecht derTreugeber; i.d.R. freieEntscheidungsbefugnis desTreuhänders
• Wahrnehmung derStimmrechte
• Bestimmungen zurVerwertung (ob/wann/wie)
• Regelungen zurRückübertragung derAnteile und Erlösverteilung
• Rechte/Pflichten/HaftungTreuhänder
• Vergütung Treuhänder
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Sanierungs-/VerkaufstreuhandBehandlung in der Insolvenz (1/2)
• Insolvenz Treugeber
– Verwaltungstreuhand erlischt
– Sicherungstreuhandverhältnis bleibt bestehen
– Absonderungsrecht des Treuhänders zugunsten des(gesicherten) Gläubigers
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Sanierungs-/VerkaufstreuhandBehandlung in der Insolvenz (2/2)
• Insolvenz Gesellschaft
– Treuhandverhältnisse / Eigentumsposition bleiben unberührt
→ Relevant im Insolvenzplanverfahren
– i.d.R. ist Gläubiger kein faktischer Geschäftsführer
– i.d.R. ist Gläubiger kein Gesellschafter
• Juristischer Eigentümer: Treuhänder• Wirtschaftlicher Eigentümer: Treugeber• Absicherung: Voraussetzungen Sanierungsprivileg dokumentieren→ Kein Nachrang der besicherten Forderung → Keine Anfechtung nach §135 InsO (Gesellschafterdarlehen) • Vorsicht: Atypische Ausgestaltungen (Vermögens- und Mitwirkungsrechte
maßgeblich)• Rechtslage nach neuem Recht noch nicht abschließend geklärt
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Sanierungs-/VerkaufstreuhandVerlustabzugsbeschränkung, § 8c KStG
• Beteiligungserwerb:
– > 25 % und ≤ 50 %: Verlustabzug quotal beschränkt
– > 50 %: Untergang der Verlustvorträge
• Kein Problem bei Übertragung auf Treuhänder, da wirtschaftlicheZurechnung maßgeblich
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Sanierungs-/VerkaufstreuhandGrunderwerbsteuer
• Übernahme / Vereinigung von ≥ 95 % der Anteile löst Grunderwerbsteuer aus
→ Rechtliche, nicht wirtschaftliche Zurechnung maßgeblich
– Übertragung auf Treuhänder: GrESt(+)
– Übertragung auf Investor: GrESt (+)
– Rückübertragung: GrESt (-) (Ausnahmetatbestand)
• Lösungen:
– Bei Kapitalgesellschaften: Zwei Treuhänder: 94 % / 6 %
– Ein Treuhänder und Zusatzrechte:
→ 94 % Treuhänder / 6 % Drag Along Vereinbarung gesichert mit Verpfändung der Anteile und zusätzlicher Call Option
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Fragen? Gerne!
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Dr. Marco WilhelmPartner, Rechtsanwalt, Betriebswirt (VWA), FrankfurtLeiter Restructuring, Bankruptcy and InsolvencyT.: +49 69 79 41 2731E.: [email protected]