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OMC Group Otte Management Consulting AG Heiligenbreite 52 D-88662 Überlingen a. B. Tel.: +49 7551 30808 0 Fax: +49 7551 30808 33 web: www.omc-group.com mail: [email protected]
September 2012
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Inhalt:
HCM: Rentenversicherungsbeitrag in 2013 ........................................................................ 3
Beschluss der Bundesregierung - Senkung auf 19,0 Prozent ................................................... 3
HCM: ELStAM -Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ................................................. 3
Umsetzung in SAP®-HCM ......................................................................................................... 3
Bankleitzahlendatei .......................................................................................................... 6
Bankleitzahlendatei zum 3. September 2012 .......................................................................... 6
SAP®-HCM: DEÜV .............................................................................................................. 6
UVMG-Korrekturen I -BG-Brutto bei UV-Freiheit .................................................................... 6
UVMG-Korrekturen II BG-Bruttoabweichungen DEÜV/BG-Lohnnachweis ............................. 7
SAP®-HCM: Betriebliche Altersvorsorge (BAV) ................................................................... 9
Neue Version der Bescheinigung zum Versorgungsausgleich V31 .......................................... 9
SAP®-HCM: EEL-Meldewesen Entgeltesatzleistungen ......................................................... 9
Korrekturen und Erweiterungen I -Rückmeldungen und Ausgangsmeldungen ..................... 9
Korrekturen und Erweiterungen II -Prozesssicht .................................................................. 10
SAP®-HCM: Bescheinigungswesen ................................................................................... 11
Korrekturen und Ergänzungen .............................................................................................. 11
SAP®-HCM: BV -Beschäftigungsverbot und Mutterschutz ................................................. 11
Falsche Berücksichtigung zukünftiger Änderungen ............................................................... 11
SAP®-HCM: Altersteilzeit öffentlicher Dienst .................................................................... 12
Störfall bei Beginn von Entgeltumwandlung in der Freiphase ............................................... 12
SAP®-HCM: SB-Verzeichnis gem. § 80 Abs. 2 SGB IX ......................................................... 13
Fehlende Einträge bei Altersteilzeit ....................................................................................... 13
SAP®-HCM: Änderungen zum Jahreswechsel 2012 to 2013 ............................................... 14
Funktionalitäten ..................................................................................................................... 14
Auslieferung über HR-SP's ...................................................................................................... 14
SAP®-HCM: Stabilitätsgesetz 2012 I & II .......................................................................... 14
Änderungen in der Personalabrechnung ............................................................................... 14
SAP®-HCM: Quellensteuer .............................................................................................. 16
Falscher QSt-Prozentsatz bei Gehalt ...................................................................................... 16
Die nächste Ausgabe ............................................................................................................ 16
SAP®-HCM: -aktuell verfügbare HR-SP's ......................................................................... 17
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HCM: Rentenversicherungsbeitrag in 2013
Beschluss der Bundesregierung - Senkung auf 19,0 Prozent
Ab 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der Rentenversicherung um 0,6 Prozent. Er wird
dann bei 19,0 Prozent liegen. Die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland führt schon
im zweiten Jahr zu einem Plus in der Rentenkasse. Beschäftigte und die Wirtschaft werden um
jeweils rund 2,7 Milliarden Euro entlastet.
Das Bundeskabinett hat das Gesetz am 29.08.2012 beschlossen.
Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland ist erfreulich und gibt Spielraum bei der
Nachhaltigkeitsrücklage. Dieser wird nun entsprechend der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen genutzt. Daher kann der Beitragssatz in der Rentenversicherung Anfang
nächsten Jahres auf 19,0 Prozent gesenkt werden. Er wird in voller Höhe an die
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler weitergegeben. Davon profitieren auch und gerade
die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen.
weitere Infos unter:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/08/2012-08-29-rentenbeitrag-
sinkt-2013.html
HCM: ELStAM -Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
Umsetzung in SAP®-HCM
Die bisherige Papierlohnsteuerkarte wird durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt.
Künftig speichert die Finanzverwaltung die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden
Merkmale, wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge und andere Freibeträge, für alle
Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers und nach
einer Berechtigungsprüfung werden dem Arbeitgeber aus dieser Datenbank die für die Lohn-
und Gehaltsabrechnung erforderlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale zum elektronischen Abruf
bereitgestellt.
Im Oktober und November 2011 haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein In-
formationsschreiben über ihre erstmals gebildeten Elektronischen Lohnsteuer-
abzugsmerkmale erhalten.
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Der für den 01.01.2012 geplante Starttermin für den Abruf der elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale durch die Arbeitgeber wurde aus technischen Gründen
verschoben. Ein Einsatz ist derzeit zum 1.1.2013 geplant.
Mit der Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) wird zum 01.
Januar 2013 die Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Dieses Verfahren wird auch als „elektronische Lohnsteuerkarte“ bezeichnet.
Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der
Lohnsteuerkarte eingetragen waren:
• Steuerklasse,
• ggf. Faktor (bei Steuerklasse IV),
• Kirchensteuermerkmal,
• ggf. Kirchensteuermerkmal des Ehegatten,
• Zahl der Kinderfreibeträge,
• Frei- und Hinzurechnungsbetrag
Im elektronischen Verfahren sind diese Informationen in einer Datenbank beim
Bundeszentralamt für Steuern (ELStAM-Datenbank) gespeichert und können durch den
Arbeitgeber abgerufen werden.
Für den Arbeitgeber sind grundsätzlich nur noch die elektronisch gespeicherten Daten
(ELStAM) verbindlich. Ändern sich diese Daten (z. B. bei einem Steuerklassenwechsel), wird
dies durch eine Änderungsliste angezeigt. Diese wird dem Arbeitgeber am Anfang jeden
Monats elektronisch zum Abruf bereitgestellt.
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Arbeitnehmer müssen zu Beginn einer neuen Beschäftigung ihrem Arbeitgeber folgende
Informationen einmalig mitteilen:
• das Geburtsdatum
• die Steueridentifikationsnummer (IdNr.)
• ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Der Arbeitgeber kann mithilfe dieser Angaben seine Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank
anmelden. Vom Bundeszentralamt für Steuern erhält der Arbeitgeber daraufhin elektronisch
eine sog. Anmeldebestätigungsliste mit den aktuellen ELStAM der von ihm angemeldeten
Arbeitnehmer. Mit den abgerufenen ELStAM kann dieser anschließend den individuellen
Lohnsteuerabzug für seine Arbeitnehmer vornehmen. Kann der Arbeitgeber die ELStAM nicht
abrufen (z. B. aufgrund einer vom Arbeitnehmer beantragten Sperrung), ist er verpflichtet,
den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI zu besteuern. Bei Beendigung eines
Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer in der
ELStAM-Datenbank abzumelden.
Für die Änderung der ELStAM sind seit dem Jahr 2011 ausschließlich die Finanzämter
zuständig. Änderungen von melderechtlichen Daten (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes,
Kirchenein- oder Kirchenaustritt) werden nach wie vor durch die Meldebehörden
vorgenommen. Diese übermitteln die geänderten Daten anschließend direkt an das
Bundeszentralamt für Steuern. Dadurch ist die Aktualität der ELStAM gewährleistet.
Die Übermittlung und Speicherung der Lohnsteuerdaten in der ELStAM-Datenbank erfolgt auf
Grundlage des § 39e Einkommensteuergesetz (EStG) sowie des § 139b Abgabenordnung (AO).
Nur die aktuellen Arbeitgeber sind berechtigt, die ELStAM abzurufen. Mit Beendigung des
Arbeitsverhältnisses entfällt diese Berechtigung. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer keine
Angaben zu Abrufberechtigungen des Arbeitgebers machen. Sie können jedoch beim
Finanzamt beantragen, dass nur bestimmte Arbeitgeber ihre ELStAM abrufen können
(Positivliste). Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, konkrete oder alle Arbeitgeber für
den Abruf ihrer ELStAM auszuschließen (Teil- oder Vollsperrung). Dabei gilt es aber zu
beachten, dass der Arbeitgeber im Falle einer Abrufsperre verpflichtet ist, den Arbeitslohn
nach Steuerklasse VI zu besteuern. Auskünfte darüber, welche ELStAM beim
Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind und welche Arbeitgeber sie in den letzten zwei
Jahren abgerufen haben, erhalten die Arbeitnehmer mit Beginn des Verfahrens im ELSTER-
Online-Portal. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der IdNr. notwendig. Eine
eventuell bereits bestehende Authentifizierung im ElsterOnline-Portal ohne IdNr. reicht dafür
nicht aus. Darüber hinaus können diese Auskünfte auch beim zuständigen Finanzamt
eingeholt werden.
Die Funktionalitäten wurden bereits von SAP® ausgeliefert, eine sofortige Umsetzung ist
möglich. Wir empfehlen eine baldmöglichste Umsetzung in ihrem SAP-HCM-System. Dadurch
wird das Zeitfenster bei den weiteren Jahreswechselanpassungen optimiert. Sprechen Sie mit
ihrem HCM-Support!
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Bankleitzahlendatei
Bankleitzahlendatei zum 3. September 2012
In der zum 3. September 2012 gültigen Bankleitzahlendatei sind für die Santander Consumer
Bank folgende BIC zu korrigieren:
Bankleitzahl RichtigerBIC
10033300 SCFBDE33XXX
20133300 SCFBDE33XXX
36033300 SCFBDE33XXX
50033300 SCFBDE33XXX
55033300 SCFBDE33XXX
60133300 SCFBDE33XXX
70133300 SCFBDE33XXX
86033300 SCFBDE33XXX
Die Santander Consumer Bank bittet, dies soweit möglich in den Zahlungsverkehrsan-
wendungen zu berücksichtigen.
Die Deutsche Bundesbank hat auf Ihrer Internetseite ein entsprechend korrigiertes
Bankleitzahlenverzeichnis unter der nachfolgenden Internetadresse zum Abruf zur Verfügung
gestellt:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Za
hlungsverkehr/bankleitzahlen_download.html
SAP®-HCM: DEÜV
UVMG-Korrekturen I -BG-Brutto bei UV-Freiheit
Symtom:
Das BG-Brutto /6U0 fehlt in Abrechnungsperioden mit teilweiser UV-Freiheit. Falls ein
Mitarbeiter in einem Teilzeitraum der Abrechnungsperiode einen Infotyp 0029-Satz mit UV-
Besonderheit X, A oder B hat und anschließend ein UV-pflichtiger Teilzeitraum vorliegt, in dem
KEIN Infotyp 0029 vorhanden ist (die BG-Zuordnung also über Teilapplikation BG02 erfolgt),
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dann wird für den UV-pflichtigen Teilzeitraum in der Abrechnung kein BG-Brutto (Lohnart
/6U0) gebildet.
Die UV-Besonderheit (X, A oder B) des vorangegangenen Infotyp 0029-Satzes wird irrtümlich
auch für den nachfolgenden UV-pflichtigen Teilzeitraum angenommen.
Notwendige Aktionen nach Einspielen der Korrekturanleitung bzw. des SAP®-HCM-Support
Packages:
Ermitteln Sie die Mitarbeiter, bei denen folgende Konstellation vorliegt:
o Es gibt einen Infotyp 0029-Satz mit UV-Besonderheit X, A oder B, der untermonatig endet
und keinen unmittelbar anschließenden Nachfolge-Satz hat ("Lücke")
o Nach Ende des Infotyp 0029-Satzes mit UV-Besonderheit X, A oder B ist der Mitarbeiter UV-
pflichtig (DEÜV-melderelevant), so dass die BG-Daten aus Teilapplikation BG02 ermittelt
werden und eigentlich ein BG-Brutto (Lohnart /6U0) gebildet werden müsste. Rechnen Sie
diese Mitarbeiter zurück auf den ersten Monat, in dem diese Konstellation vorliegt.
Die Korrektur wurde von SAP® mit HR Support Package ausgeliefert. Bitte beachten sie die o.a.
notwendigen Aktionen.
UVMG-Korrekturen II BG-Bruttoabweichungen DEÜV/BG-Lohnnachweis
Symtom:
1. Es gibt Abweichung des BG-Bruttos zwischen DEÜV-Meldung und BG-Lohnnachweis bei
Wertguthaben-Lohnarten ohne SV-Split.
Wenn die Kundenlohnarten für Aufbau des Wertguthabens bzw. Freistellung aus dem
Wertguthaben ohne SV-Split erzeugt werden, dann haben auch die daraus berechneten
Korrekturlohnarten
- /6U8 (Korrektur BG-Brutto lfd)
- /6U9 (Korrektur BG-Brutto Einmalzahlung)
keinen SV-Split.
Da das daraus resultierende BG-Brutto /6U0 dann ebenfalls keinen SV-Split hat, kann es vom
Report RPCD3VD0 (DEÜV-Meldungen erstellen) nicht eingelesen werden und fehlt im
Datenbaustein DBUV. Im BG-Lohnnachweis (Report RPLBGND0) wird die Lohnart trotz des
fehlenden SV-Splits zum BG-Brutto addiert, da dort die Verarbeitung nicht auf SV-Splits
ausgerichtet ist.
2. Bildung von BG-Brutto aus Arbeitsentgelt, das aus einem nicht BG-pflichtigen Zeitraum
stammt.
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Unter folgenden Voraussetzungen kann es in der Abrechnung vorkommen, dass ein Teil des
Arbeitsentgelts, das aus einem Zeitraum ohne BG-Pflicht stammt, einem BG-pflichtigen
Zeitraum zugeordnet wird und dadurch ins BG-Brutto /6U0 fließt:
- in der Abrechnungsperiode liegen Zeiträume sowohl mit BG-Pflicht als auch ohne BG-Pflicht
vor, d.h. Infotyp 0029 ist untermonatig abgegrenzt und in einem Teilzeitraum ist das
Kennzeichen 'Besonderheit' auf A oder B gesetzt
- im gesamten BG-pflichtigen Teilzeitraum liegt eine unbezahlte Abwesenheit vor, d.h. in
diesem Teilzeitraum wurde überhaupt kein Arbeitsentgelt gezahlt
- beide Teilzeiträume liegen in einem gemeinsamen SV-Split, d.h. es ändern sich keine SV-
relevanten Daten und die Abwesenheit führt auch nicht zu einem SV-Split (z.B. bei
unbezahltem Urlaub ist also die Monatsfrist nicht überschritten)
Da dann das SV-Brutto /102, das dem SV-Split zugeordnet ist, beide Zeiträume (BG-pflichtig
und nicht BG-pflichtig) umfaßt, wird es in der Regel DBG1 mit der Operation DAV 6 auf die
beiden WPBP-Zeiträume mit und ohne BG-Pflicht verteilt und daraus ein BG-Brutto /6U0
gebildet. Dabei wird nicht berücksichtigt, daß im WPBP-Zeitraum mit BG-Pflicht aufgrund der
unbezahlten Abwesenheit überhaupt kein BG-Brutto entstanden sein kann.
Lösung:
1. Abweichung des BG-Bruttos zwischen DEÜV-Meldung und BG-Lohnnachweis bei
Wertguthaben-Lohnarten ohne SV-Split
Normalerweise sollten alle Kundenlohnarten für Freistellung bzw. Aufbau des Wertguthabens
einen SV-Split haben. Falls eine Lohnart /6U8 bzw. /6U9 gebildet wurde, die keinen SV-Split
hat, wird sie in Regel DBG6 auf SV-Zeiträume aufgeteilt. Damit ist sichergestellt, dass das
daraus resultierende BG-Brutto /6U0 in der DEÜV-Meldung berücksichtigt wird.
2. Bildung von BG-Brutto aus Arbeitsentgelt, das aus einem nicht BG-pflichtigen Zeitraum
stammt
Es wird ein neuer Parameter 7 der Operation DAV ausgeliefert. Der Aufruf DAV 7 bewirkt, dass
bei der Verteilung auf WPBP-Splits nur diejenigen WPBP-Splits berücksichtigt werden, für die
es mindestens einen 'DEÜV-Tag' gibt, d.h. einen Tag mit DEÜV-Kennzeichen J, A oder B im
Schichtplan PSP. WPBP-Splits, die ausschließlich Tage mit unbezahlter Abwesenheit enthalten,
erhalten dadurch also kein BG-Brutto. Da die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines
solchen Fehlers extrem klein ist (es muss ein untermonatiger Wechsel in der BG-Pflicht
auftreten, zusätzlich muss im ganzen Rest des Monats eine unbezahlte Abwesenheit
vorhanden sein, aber im Zeitraum, der nicht BG-pflichtig ist, muss mindestens ein Tag bezahlt
sein), wird die Korrektur ohne zeitliche Abgrenzung ausgeliefert, d.h. sie gilt ab 01/2009. Eine
gezielte Korrektur der betroffenen Mitarbeiter (falls es welche gibt) wäre damit prinzipiell
möglich, erscheint aber unnötig aufwendig.
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Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert.
SAP®-HCM: Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
Neue Version der Bescheinigung zum Versorgungsausgleich V31
Für die Bescheinigung zum Versorgungsausgleich V31 'Auskunft über Anrechte'
(Bescheinigung 0099) wurde von SAP® eine neue Version veröffentlicht.
Im Einzelnen bestehen die folgenden Änderungen zu dem bisher veröffentlichten Vordruck:
o Neuer Punkt 'Auskunftsbogen <lfd. Nr.> / <Gesamtzahl>' im Kopf der Bescheinigung
o Neuer Punkt 1 'Bezeichnung und Anschrift des Versorgungsträgers'; dadurch wird die
Nummerierung der bisherigen Punkte 1 bis 7 entsprechend angepasst
o Änderung der Erläuterungen zu Punkt 5 'Vorschlag für den Ausgleichswert'
o Neuer Unterpunkt 'maßgeblicher Zinssatz' unter Punkt 7 'Teilungsform'. Die Vorgabe des
Wertes erfolgt als manuelles Feld.
o Ergänzung der Erläuterungen zu Punkt 8 'Rechtliche Grundlagen'
o Neuer Punkt am Ende der Bescheinigung mit Verweis auf weitere bzw. keine weiteren
Anrechte.
Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert .Eine
Vorabkorrektur incl. manueller Nachbearbeitung ist möglich.
SAP®-HCM: EEL-Meldewesen Entgeltesatzleistungen
Korrekturen und Erweiterungen I -Rückmeldungen und Ausgangsmeldungen
Von SAP® werden folgende Fehler beim Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen korrigiert:
1. Report 'Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen' (RPCEEVD0_OUT), Er-
stellung der Entgeltbescheinigungsmeldungen
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Beim Ändern der Zeitraumselektion von 'Stichtag' auf 'Abrechnungsperiode' wird das
Ankreuzfeld 'Anforderung Vorerkrankungen' inaktiv, die Auswahl bleibt aber bestehen.
Obwohl das Feld damit scheinbar nicht markiert ist, werden trotzdem Anfragen erstellt. Zur
Korrektur wird nun bei einer Änderung der Zeitraumselektion auf 'Abrechnungsperiode' das
Ankreuzfeld 'Anforderung Vorerkrankungen' sowie bei einer Änderung der Zeitraumselektion
auf 'Stichtag' das Ankreuzfeld 'beitragspfl. Einnahmen' gelöscht. b) Bei einem Stundenlöhner
mit regelmäßiger Mehrarbeit und Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit wird im
Datenbaustein DBUN nur der erste Zeitraum der lohnsteuerfreien Zuschläge gefüllt. In diesem
Fall müssen aber analog zum Datenbaustein DBAE alle drei Zeiträume gemeldet werden. Zur
Korrektur werden nun auch in diesem Fall alle drei Zeiträume im Datenbaustein DBUN
gemeldet.
Bitte beachten Sie, dass bereits erstellte Meldungen für die dieser Sachverhalt zutrifft
hierdurch storniert und neu gemeldet werden, da bezüglich der Aufrollungstiefe von bereits
erstellten Meldungen bisher noch keine Regelung vorhanden ist.
2. Report 'Rückmeldungen der Entgeltersatzleistungen verarbeiten' (RPCEEVD0_IN)
a) Die Selektion über Personalnummernintervalle funktioniert seit einer bereits ausgelieferten
Korrektur nicht mehr. Es werden statt der im Intervall vorgegebenen alle Personalnummern
mit entsprechenden Eingangsmeldungen selektiert.
Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert .Eine
Vorabkorrektur möglich.
Korrekturen und Erweiterungen II -Prozesssicht
Für einige Prozesse, welche auf verknüpften Abwesenheiten im Infotyp 'Abwesenheiten'
(2001) basieren, wird der Prozess zu den Entgeltbescheinigungen und damit der
Gesamtprozess nicht auf den Status 'abgeschlossen' gesetzt.
Der Report 'EEL-Sachbearbeiterliste Prozesssicht' (RPCEELD0_PROCESS) liest die Tabelle
P01EE_STAT, um die einzelnen Meldungen für den Prozess zu ermitteln. In der Regel wird bei
der Erzeugung des Prozessobjektes eine Tabelle von Abwesenheiten mitgegeben, in welcher
die verknüpften Abwesenheiten zusammengefasst sind. Für den letzten zu erzeugenden EEL-
Prozess einer Personalnummer wird aufgrund eines Programmfehlers aber die Tabelle mit
den Orginaleinträgen aus dem Infotyp 2001 mitgegeben, in der die Abwesenheiten nicht
verknüpft sind.
Lösung:
Die Verknüpfung der Abwesenheiten wird nun für alle zu erzeugenden EEL-Prozesse
berücksichtigt.
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Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert .Eine
Vorabkorrektur möglich.
SAP®-HCM: Bescheinigungswesen
Korrekturen und Ergänzungen
Folgende Korrekturen und Ergänzungen für das Bescheinigungswesen werden von SAP®
ausgeliefert:
1. Fiktive Nettoberechnung
Bei der Berechnung der Steuer innerhalb der fiktiven Nettoberechnung wird ein PV-Zuschlag
berücksichtigt, obwohl der Mitarbeiter innerhalb der PV privat versichert ist. Der Fehler tritt
nur für die Mitarbeiter auf, die nur in der PV, nicht aber in der KV privat versichert sind.
2. Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III (Bescheinigung 0021)
a) Falls innerhalb der unter Punkt 5 aufgeführten Zeiträume ein Wechsel der Juristischen
Person erfolgte, wird dieser Zeitraum falsch bescheinigt.
b) Unter Punkt 2.1 werden die Berufsbezeichnungen aus Infotyp 0020 (DEÜV) auch dann
abgekürzt, wenn der Text aus weniger als 40 Zeichen besteht. Zur Korrektur werden nun nur
Texte länger als 40 Zeichen abgekürzt.
Die Korrekturen und Ergänzungen werden von SAP® mit HR Support Package September 2012
ausgeliefert.
SAP®-HCM: BV -Beschäftigungsverbot und Mutterschutz
Falsche Berücksichtigung zukünftiger Änderungen
Bei der maschinellen Berechnung eines Ausgleichsbetrages im Falle eines
Beschäftigungsverbotes werden zukünftige Änderungen des Entgelts, die während der
Mutterschutzfrist durch Änderung eines Ehegatten- oder eines Kinderbestandteils
(beispielsweise durch die Geburt des Kindes) begründet sind, bereits vor dem Zeitpunkt der
Änderung im Ausgleichsbetrag berücksichtigt. Dadurch ist der Ausgleichsbetrag zu hoch (bzw.
bei Wegfall des Bestandteils zu niedrig). Sofern das Beschäftigungsverbot in den
Grundlagemonaten für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld liegt, ist auch dieser falsch.
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Voraussetzung ist, dass die Teilapplikation MGBV zur maschinellen Berechnung des
Ausgleichsbetrages bei Beschäftigungsverbot aktiviert ist. Darüber hinaus muss die
Teilapplikation MGB6 (Beschäftigungsverbot in den Grundlagemonaten zum MuschG aktiv
sein. In der Standardauslieferung ist das der 01.01.2012. Betroffen sind lediglich Fälle, bei
denen während der Mutterschutzfrist eine zahlungsrelevante Änderung des Infotypen 0595
vorhanden ist. Dies kann eine Änderung des Ehegatten- oder des Kinderbestandteils eines
Familien-, Orts- oder Sozialzuschlags sein. Sofern der Infotyp 0595 überhaupt nicht verwendet
wird, tritt der Fehler überhaupt nicht auf.
Die Korrektur wird unabhängig von einer Teilapplikation ausgeliefert. Personalfälle mit
Änderungen im Infotypen 0595 während der Mutterschutzfrist müssen zurückgerechnet
werden bzw. werden automatisch korrigiert, sofern eine Periode innerhalb der
Mutterschutzfrist abgerechnet wird.
Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert .Eine
Vorabkorrektur ist möglich.
SAP®-HCM: Altersteilzeit öffentlicher Dienst
Störfall bei Beginn von Entgeltumwandlung in der Freiphase
Mit Umsetzung der Entscheidung des BFH vom 09.12.2010 steuerlichen Bewertung der
Arbeitnehmerbeteiligung im Kapitaldeckungsverfahren der Zusatzversorgung entsteht in
vielen Fällen zum 1.1.2011 der Anspruch auf Steuerfreiheit der Arbeitnehmerbeteiligung.
Aufgrund des Rundschreibens der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 2.11.2010 zu
den Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtlichen Auswirkungen des
Altersteilzeitgesetzes löst eine Entgeltumwandlung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
dann keinen Störfall aus, wenn der Arbeitgeber während der Arbeitsphase die Hälfte des
Vollzeitarbeitsentgelts (vor der Entgeltumwandlung) ins Wertguthaben einstellt und
festgelegt wird, dass auch während der Freistellungsphase aus diesem Wertguthaben eine
entsprechende Entgeltumwandlung erfolgt.
Lt. Rundschreiben des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen-Anhalt vom 16.12.2011
führt die Steuerfreiheit der Arbeitnehmerbeteiligung aufgrund der BFH-Entscheidung zu
einem Störfall, falls die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit erst in der Freiphase der
Altersteilzeit erfolgt.
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Eine Kennzeichnung der von diesem Sachverhalt betroffenen Personalfälle und die
entsprechende automatische Störfallverarbeitung ist im SAP-System bisher nicht vorgesehen.
Durch SAP® wurde nun die neue Lohnart OH41 Störfall bei Wandlung ZV ausgeliefert.
Die Lohnart OH41 dient dazu, diejenigen Abrechnungsperioden zu kennzeichnen, in denen
eine Entgeltumwandlung für die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zu einem Störfall
führt. Dies betrifft insbesondere solche Fälle, in denen sich der Beginn der
Entgeltumwandlung zum 1.1.2011 aufgrund der Entscheidung des BFH vom 9.12.2010 zur
steuerlichen Bewertung der Arbeitnehmeranteils am Zusatzbeitrag ergibt und sich der
Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits in der Freiphase der Altersteilzeit befindet. Die
Lohnart OH41 muss in denjenigen Monaten mit beliebig gefülltem Anzahlfeld vorgegeben
werden, in denen die Entgeltumwandlung für die Zusatzversorgung aufgrund der
beschriebenen Voraussetzungen zu einem Störfall führt. In den mit dieser Lohnart markierten
Abrechnungsperioden wird der Betrag der Lohnart /5R6 AVmG Kürzung lfd. SV-frei welcher
aufgrund des im Infotyp Zusatversorgung (0051) eingetragenen Vertragsmodells entsteht, im
Beispielfall eines Personalfalls aus dem Rechtskreis Ost ohne Erwerbsminderung zusätzlich in
die Lohnart /62K Stoerfall O WG-ATZ gestellt. Falls der Betrag des noch vorhandenen
Wertguthabens kleiner ist als der Wandlungsbetrag, wird der Betrag des Störfalls auf den
Betrag des Wertguthabens begrenzt. Durch die Störfalllohnart im Abrechnungsergebnis wird
durch das nach der Abrechnung ausgeführte Programm RPCSVWD0 eine Batch-Input Mappe
für den Infotyp Störfall (0124) erzeugt. Der so erzeugte Satz des Infotyps Störfall (0124) führt
im Korrekturlauf der Abrechnung zur Verbeitragung des Störfallentgelts.
Die Auslieferung durch SAP® erfolgte bereits.
SAP®-HCM: SB-Verzeichnis gem. § 80 Abs. 2 SGB IX
Fehlende Einträge bei Altersteilzeit
Im Report RPLEHAD3 'Anzeige gem. §80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter)' fehlen
Einträge im Protokoll, wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters in Altersteilzeit in Spalte 3
gezählt wird.
Lösung:
Das Protokoll wurde verbessert. Wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters in Altersteilzeit in
Spalte 3 (kein Arbeitsplatz) oder in Spalte 5 (Pflichtarbeitsplatz) gezählt wird, gibt es nun auch
Langetexte im Protokoll, die die Gründe dafür erläutern.
Die Korrektur wird von SAP® mit HR Support Package Oktober 2012 ausgeliefert .Eine
Vorabkorrektur ist möglich.
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SAP®-HCM: Änderungen zum Jahreswechsel 2012 to 2013
Aktuell verfügbare Informationen zum Jahreswechsel 2012-2013 in der Personalabrechnung.
Funktionalitäten
Bisher sind folgende Änderungen bekannt:
• ELSTAM Verfahren ab 01.11.2012
• GKV Monatsmeldungen -Berücksichtigung der BBG Überschreiter
• Neue Version des AAG Meldeverfahrens
• Fehlerrückmeldungen im SV-Beitragsnachweis Verfahren
• evtl. Beitragssatzsenkung RV-Beitrag auf 19,0 %
Auslieferung über HR-SP's
Die Auslieferung der Jahreswechselanpassungen erfolgt durch SAP® ausnahmslos mittels HR
Support Package. Hier die geplanten Auslieferungsversionen und Termine:
Rel. JW SP 1. Datum JW-SP 2 Datum
500 A6 06.12.2012 A7 17.12.2012
600 89 06.12.2012 90 17.12.2012 604 55 06.12.2012 56 17.12.2012 605 32 06.12.2012 33 17.12.2012
Bitte planen Sie bereits jetzt ein entsprechendes Zeitfenster für die Aktualisierung des HCM-
Systems ein und vereinbaren den Beratungstermin mit Ihrer HCM-Beratung.
SAP®-HCM: Stabilitätsgesetz 2012 I & II
Änderungen in der Personalabrechnung
Mit dem Stabilitätsgesetz (1 und 2) werden sich folgende Änderungen in der Personal-
abrechnung ergeben.
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o Solidarabgabe für Besserverdiener ab 01.01.2013(§ 67 Abs 1 und 2 EStG)
o Ältere Dienstnehmer in der Arbeitslosenversicherung ab 01.01.2013(§1 Abs 2 lit e AlVG bzw
§ 12 Abs 2 IESG)
a) Neuregelung der AlV-Beitragsbefreiung ab 1. 1. 2013
b) Anhebung der Altersgrenze beim IESG-Zuschlag
o Altersteilzeit: Abschaffung des Blockmodells ab 01.01.2013(Info)
Aufgrund einer kontinuierlichen Altersteilzeitvereinbarung wird auch künftig Altersteilzeitgeld
bei Nichtinanspruchnahme eines früher möglichen Pensionsantritts bis zur Vollendung des
gesetzlichen Regelpensionsalters (Frauen 60 Jahre, Männer 65 Jahre) gewährt (§ 27 Abs 3
AlVG). Gleichzeitig wird in § 27 Abs 2 AlVG jedoch wieder verankert, dass Altersteilzeitgeld
längstens für die Dauer von 5 Jahren gewährt werden kann (dies war schon bis 31. 12. 2010
geltendes Recht; § 82 Abs 4 AlVG). Blockzeitvereinbarungen hingegen begründen künftig nur
mehr dann einen Anspruch auf Altersteilzeitgeld, wenn eine zuvor arbeitslose Ersatzkraft
eingestellt oder ein Lehrling zusätzlich ausgebildet wird. (§ 27 Abs 3 und Abs 5 Z 3 AlVG.
Die neuen Bestimmungen treten mit 1. 1. 2013 in Kraft und gelten für Ansprüche auf
Altersteilzeitgeld, die zur Gänze für Zeiträume nach Ablauf des 31. 12. 2012 zuerkannt
werden. (§ 79 Abs 122 AlVG).
o Erhöhung SV-Höchstbeitragsgrundlage ab 01.01.2013(§ 108 Abs 3 ASVG)
Außertourliche Erhöhung (dh zusätzlich zur normalen Aufwertung) der monatlichen
Höchstbeitragsgrundlage um EUR 90,- ab 1.1.2013.
o Erhöhung Nachtschwerarbeitsbeitrag ab 01.01.2013(Art XIII Abs 12 iVm Art XI Abs 5 NSchG)
Der NSchG-Beitrag wird im Wege einer Verordnung auf voraussichtlich 5 % angehoben
werden (derzeit 2 %).
o Einführung einer Abgabe bei Auflösung von Dienstverhältnissen ab 01.01.2013(§ 2b AMPFG)
a) Höhe und Voraussetzung der Abgabenpflicht
b) Ausnahmen von der Auflösungsabgabe
c) Hinweise zur einvernehmlichen Auflösung
d) Hinweise
o BKUVG Verminderung DG-Beitrag um 0,35 % (lfd.+SZ) (Artikel 42) ab 04.09.2012
Absenkung des Dienstgeberbeitrags in der KV der Beamten (B-KUVG) in den Jahren 2012 und
2013 um 0,35 Prozentpunkte und 2014 bis 2016 um 0,33 Prozentpunkte. Gleichzeitig kommt
es zu einer Flexibilisierung des Behandlungsbeitrags, wobei der derzeit geltende Prozentsatz
von 20% als Höchstgrenze gesetzlich verankert wird.
o Senkung Dienstgeberbeitrag Krankenversicherung BVA
o Erhöhung der Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (U-Bahnsteuer)ab 01.06.2012
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o Gemeindeabgabe Wien: Korrektur für Kalenderwoche 22 in 2012
Für die im System notwendigen Anpassungen werden jeweils eigene SAP®-Hinweise
veröffentlicht, sobald die dafür notwendigen Details geklärt sind.
SAP®-HCM: Quellensteuer
Falscher QSt-Prozentsatz bei Gehalt
Sie rechnen einen quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter mit dem "Abrechnungstreiber
Schweiz" (RPCALCC0) ab, der ein Gehalt über 100.000 CHF pro Monat erhält. Der hier
anzuwendende Quellensteuersatz soll aus View "QSt Steuerberechnung" (T5C2D) mit dem
Wert "Maximaler Prozentsatz" ('STEUA' = '2') ermittelt werden.
Es kommt zu folgendem Fehler:
Die zu bezahlende Quellensteuer, Lohnart "Quellensteuer" (/310), ist zu hoch, da ein zu hoher
Quellensteuerprozentsatz ermittelt wurde.
Bem: Falls der Mitarbeiter nach einem anderen quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter
abgerechnet wird, kann es sein, dass trotzdem der richtige maximale anzuwendende
Quellensteuerprozentsatz aus der View 'T5C2D' ermittelt wird.
Ursache und Voraussetzungen:
Es liegt ein Programmfehler vor. Sie sind vom Fehler betroffen, wenn Sie
quellensteuerpflichtige Mitarbeiter mit dem "Abrechnungstreiber Schweiz" (RPCALCC0)
abrechnen, die ein Gehalt über 100.000 CHF erhalten und der maximal anzuwendende QSt-
Prozentsatz aus View 'T5C2D' ermittelt werden soll.
Die Korrektur/Ergänzung wird durch SAP® mit HR Support Package September 2012
ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist möglich.
Die nächste Ausgabe
Die nächste Ausgabe des OMC-HCM-Infobriefes erscheint im Oktober 2012.
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SAP®-HCM: -aktuell verfügbare HR-SP's
Rel. SP-Nr. Datum SP-Nr. Datum SP-Nr. Datum
500 A3 06.09.2012 A4 11.10.2012 A5 08.11.2012
600 86 06.09.2012 87 11.10.2012 88 08.11.2012 604 52 06.09.2012 53 11.10.2012 54 08.11.2012 605 29 06.09.2012 30 11.10.2012 31 08.11.2012
Ihr Fachbereich HCM OMC Group September 2012