Permission Marketing Mit B!

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Buongiorno Vitaminic Buongiorno Deutschland Permission Marketing mit Buongiorno Vitaminic Mai 2005

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- Digitale Magazine - Newsletter mit redaktionellem Content plus Platzierung der Werbebotschaft

- Direct Email Marketing - Standalone Email als reine Werbemail

- SMS – Text-Werbebotschaft als Short Message aufs Handy

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B! & Permission Marketing

Buongiorno wahrt die sieben Richtlinien des Internet-Verbands eco:

1. Erklärung in verständlichen Worten, um Missverständnissen vorzubeugen

2. Interessenten erhalten nur explizit selbst angeforderte Werbung

3. Adressen werden nur zum angegebenen Zweck verwendet

4. Empfänger können sich selbst vom Verteiler streichen

5. Jede Nachricht enthält einen Hinweis auf Kündigungsmöglichkeit

6. Adresse wird nicht ohne Zustimmung weitergegeben

7. Umgang mit persönlichen Daten wird in einer Datenschutzrichtlinie erläutert

Buongiorno und die Transparenz im Permission Marketing:

- Ausschließlich Permission Marketing Inventar;

- Zeitpunkt und Umfeld einer jeden Registrierung über Buongiorno nachvollziehbar;

- Buongiorno gewährt Customer Care und führt User-Blacklistings

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B! & die 7 Rechtsvorschriften für korrekte Email-Newsletter

Einwilligung: E-Mail-Werbung ohne Einwilligung des Adressaten ist eine unzumutbare Belästigung. Gilt für Privatbereich wie auch bei Geschäftskunden. Ausnahme: bestehende Geschäftsbeziehungen. (§7 UWG)

Online-Anmeldung: Gesetz sieht die Möglichkeit einer elektronischen Einwilligung vor. Wichtig bei der Einwilligung: 1. eindeutige und bewusste Handlung, 2. muss protokolliert werden und 3. muss der Inhalt der Einwilligung jederzeit abgerufen werden können. (§4 TDDSG)

Abbestellmöglichkeit: schon bei der Adresserhebung darauf hinweisen, dass Ihr Newsletter jederzeit bequem wieder abbestellt werden kann. Und natürlich muss jede E-Mail am Ende auch immer eine Abbestellmöglichkeit enthalten (Hinweis auf Widerspruchsrecht nach §28 BDSG).

Keine Pflichtfelder: Sammeln Sie nur Daten, die Sie wirklich benötigen (Datensparsamkeit). Außer der E-Mail-Adresse darf es keine Pflichtfelder geben, damit anonyme Nutzung möglich ist. (§3 BDSG, §4 TDDSG).

Datenschutzhinweis: wenn Sie Daten wie zum Beispiel eine E-Mail-Adresse speichern, müssen Sie auf die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung hinweisen. Sagen Sie also, welche Inhalte Sie in welcher Frequenz zu versenden gedenken. Unterrichten Sie den Nutzer, wie Sie mit seinen Daten umgehen. (§4 TDDSG).

Anbieterkennzeichnung: Ein Newsletter braucht wie eine Website ein Impressum mit Namen, Anschrift, Vertretungsberechtigten, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Handelsregister- und Steuernummer.(§6 TDG).

Nutzungsprofile: Wenn Sie messen, welche Angebote von welchem Nutzer angeklickt werden, erstellen Sie Nutzungsprofile. Ihr E-Mail-System muss gewährleisten, dass die Nutzungsprofile pseudonymisiert sind und nicht mit den E-Mail-Adressen zusammengeführt werden können. (§6 TDDSG).

Koppelungsverbot: Sie dürfen die Erbringung von Telediensten nicht von der Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen. (§3 TDDSG).

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B! & der Ehrenkodex eMail-Marketing des DDV

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B! & Schritte der Registrierung (double opt-in)

1. Schritt:

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B! & die Literatur über Permission Marketing

Autoren:

Anja Förster ist Unternehmensberaterin und Managing Partner von Advanced Innovation, einem Beratungs- und Forschungsunternehmen. Sie ist Autorin mehrerer Businessbücher und referiert auf Fachtagungen.

Dr. Peter Kreuz unterrichtet Internationales Marketing und Management in Wien und ist Inhaber von Advanced Innovation. Er ist Autor einer Vielzahl von Fachartikeln, Studien und Managementbüchern und gefragter Redner auf Fachkongressen.

Marketing-Trends: Ideen und Konzepte für Ihren Markterfolg.erschienen im Gablerverlag 2003

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B! & die Literatur über Permission Marketing

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B! & die Literatur über Permission Marketing

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B! & die PWC-Zertifizierung

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