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International Office ............................................................................................................... Informationen für ausländische Studierende Studieren an der Universität Duisburg-Essen www.uni-due.de/international/ >> ............................................................................................................... ....................................................................................................................................................................................................... Akademisches Auslandsamt

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International Office

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Informationen fürausländische Studierende

Studieren an derUniversität Duisburg-Essen

www.uni-due.de/international/

>>

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Impressum

HerausgeberUniversität Duisburg-EssenAkademisches AuslandsamtRedaktion und Layout: Simone MüllerStand: 01/2006 (2. überarbeitete Auflage)

FotosUniversität Duisburg-EssenElisa GaleazzoEckhardt GollnowHeidrun v. IrmerBenedikt Lütke-SunderhausStudentenwerk Essen-Duisburg A.ö.R.Michael WeberAndre Zelck

Wir bemühen uns, die Broschüre immer rechtzeitigzu aktualisieren. Wenn Sie dennoch Fehler findensollten oder wenn Sie Ergänzungen vorschlagenwollen, sind wir für jede Anregung dankbar:

Akademisches AuslandsamtForsthausweg 2

Geb. LG, Zi. 115D-47057 Duisburg

Tel: 0203-379 1062Fax: 0203-379 3705

E-Mail: [email protected]

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International OfficeBegrüßung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Eine Hochschule – zwei Campi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Das Umfeld der Hochschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Anschriften und Öffnungszeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Ansprechpartner/-innen im Akademischen Auslandsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6Campus Duisburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Campus Essen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Das Bewerbungsverfahren/Der Weg zum Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Welcher Bewerbergruppe gehören Sie an? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Zugangsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Fit für Duisburg-Essen: Feststellungsprüfung und Studienkolleg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Bewerbungsfristen: Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Man spricht Deutsch: Sprachprüfungen (DSH) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Deutschkurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Anerkennung von Studienleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Is’ was Doc? Das Promotionsstudium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Kurzum: Wie bewerbe ich mich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Studienangebote und NC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - siehe Extrablatt - . . . 13Visum und Aufenthaltserlaubnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Checkliste vor der Abreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Nach der Ankunft in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Immatrikulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Meldepflicht bei der Ausländerbehörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Bibliotheksausweis und Internetzugang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Studieren in Duisburg-Essen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Organisation des Studiums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Studiendauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Sprach- und Schreibkurse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Akademisches Auslandsamt (AAA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Fachschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Spezielle Fachberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Akademisches Beratungszentrum (ABZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Sozialberatungsstelle des Studentenwerks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Sozialberatung des AStA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Studierendengemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

On Campus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Kosten des Studiums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Studiengebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Finanzierung des Studiums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Jobben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Stipendien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22BAföG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Eröffnung eines Girokontos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Unterkunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Studentisches Wohnen in Duisburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Studentisches Wohnen in Essen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Mensa und Cafeteria . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Mit Bus und Bahn zur Uni. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Kulturelles . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Adressen und Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Checkliste Bewerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Übersichtsplan (vor Studienbeginn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Lagepläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

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Willkommen an unserer Universität

Liebe Leserin, lieber Leser!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der Universität Duisburg-Essen.Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über die Universität und dieStudienangebote geben.Insbesondere wollen wir Sie über die Voraussetzungen informieren, die Sie erfüllen müssen,um bei uns studieren zu können. Und wir wollen Ihnen das Bewerbungsverfahren erläutern.Darüber hinaus soll diese Broschüre Ihnen als Wegweiser nach Ihrer Ankunft in Duisburgoder Essen dienen.

Sie werden merken, dass manches nicht ohne bürokratische Ausdrücke geht. Zur Erläute-rung dieser oft schwer verständlichen Begriffe finden Sie im Anhang ein >> Glossar.

Wenn Sie genauere Informationen zu einzelnen Studiengängen benötigen, schicken Sieuns bitte einen an Sie adressierten DIN-A4-Briefumschlag oder schauen Sie in unsereInternet-Seiten: http://www.uni-duisburg-essen.de/international/.

Eine schöne und erfolgreiche Studienzeit wünscht Ihnen

Ihr Team des Akademischen Auslandsamtes

Eine Hochschule – zwei Campi

Die Universität Duisburg-Essen zählt mit derzeit knapp 33.000 Studierenden zu den großenUniversitäten Deutschlands und ist eine Hochschule in zwei Ruhrgebietsgroßstädten. Trotzder hohen Studierendenzahlen ist die Universität Duisburg-Essen keine Massenuniversität.Beide Standorte sind überschaubare Campus-Unis, d.h. alle Gebäude liegen zentral undsind fußläufig schnell zu erreichen.

Das Akademische Auslandsamt ist für Sie die erste Anlaufstelle. Wir betreuenausländische Studierende, Promovenden und Studieninteressierte, beraten insbesonderebei Zulassungs- und Einschreibungsfragen und vergeben Studienplätze an ausländischeBewerber. Somit sind wir die zentrale Serviceeinrichtung der Universität Duisburg-Essenfür internationale Kontakte. Sie finden uns auf beiden Campi an den Standorten in Duisburgund Essen. Die Beratung findet - in Abhängigkeit des gewünschten Studiengangs - amjeweiligen Campus statt. Eingeschrieben sind momentan rund 4.300 ausländische Stu-dierende aus über 130 Ländern.

Die Universität Duisburg-Essen bietet mit 13 Fachbereichen ein weites Spektrum an wis-senschaftlichen Disziplinen. Unterschiedliche Studien- und Forschungsprofile konzentrie-ren sich am jeweiligen Campus:

In Duisburg liegt der Schwerpunkt auf der gesellschaftswissenschaftlichen undnatur- sowie ingenieurwissenschaftlichen Ausrichtung.In Essen liegt der Schwerpunkt auf den Geisteswissenschaften, Kunst und Designsowie den Life Sciences.An beiden Campi sind Fachbereiche mathematischer und wirtschaftswissen-schaftlicher Ausrichtung und weiterer spezieller Schwerpunktbildung angesiedelt.

Viele Studiengänge sind eindeutig einem Campus zugeordnet, d.h. Sie werden Service-einrichtungen wie das Akademische Auslandsamt, Universitätsbibliothek, Mensa, Wohn-heim etc. sowie die Lehrstühle an einem der Hochschulorte aufsuchen.

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International OfficeDas Umfeld der Hochschule

Die beiden Städte Duisburg und Essen liegen inmitten des Ruhrgebiets, dem größtenBallungszentrum Europas. Das Ruhrgebiet wurde durch die Montanindustrie geprägt undist durch Zuwanderung und Migration seit Jahrhunderten ein Schmelztiegel von Men-schen unterschiedlichster Kulturen und Ethnien. Die Menschen dieser Region gelten des-halb als sehr offen und tolerant.

Mit dem Rückgang der Montanindustrie unterzog sich das Ruhrgebiet einem umfassen-den Strukturwandel, der insbesondere infrastrukturelle, wirtschaftliche, technische undkulturelle Veränderungen mit sich brachte. Heutzutage verfügt die Region über ein inEuropa einmaliges Kulturangebot mit mehr als 200 Museen sowie Theatern, Musik-veranstaltungen, Kunstausstellungen und Denkmälern der Industriekultur.

Im Ruhrgebiet sind viele Unternehmen zuhause. Daneben gibt es Forschungszentren mitSpin-Offs, Technologieparks und einer engen Verzahnung mit Firmen verschiedensterBranchen. Das Ruhrgebiet hat die dichteste Hochschullandschaft Europas mit insgesamt170.000 Studierenden und ist auch durch die Nähe zu den Niederlanden und Belgien einattraktiver Standort.

Anschriften und Öffnungszeiten

Das Akademische Auslandsamt der Universität Duisburg-Essen ist Ansprechpartner inallen Fragen des internationalen Studiums, der internationalen Hochschulzusammenarbeitund des internationalen Wissenschaftleraustauschs.Das Akademische Auslandsamt berät und betreut ausländische Studierende und Studien-bewerber/-innen in allen Fragen, insbesondere auch in Zulassungs- und Einschreibungs-angelegenheiten. So erreichen Sie uns:

Universität Duisburg-EssenAkademisches Auslandsamt

Campus Duisburg Campus Essen

Anschrift Forsthausweg 2 Universitätsstr. 2D-47048 Duisburg D-45141 Essen

Gebäude (Bereich Lotharstr.) LG (Tannengrün) T03Stockwerk 1. Stock ErdgeschossZimmer-Nr. 114-115 und 121-125 Büros 9-14

Telefon +49 (0)203-379 3704/2304 +49 (0)201-183 4128Fax +49 (0)203-379 3705 +49 (0)201-183 2257

E-Mail [email protected] [email protected]

Internet http://www.uni-duisburg-essen.de/international/http://www.uni-due.de/international/

Öffnungszeiten/ mo 13:00 – 15:00 hSprechstunden di–fr 09:00 – 12:00 h

Ruhrgebiet - Akademisches Auslandsamt

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International OfficeAkademisches Auslandsamt

Ansprechpartner/-innen im Akademischen Auslandsamt

Sachgebietsleitung

Petra GüntherTel.: +49-(0)203-379 2459 im LG 114 (mo, mi)Tel.: +49-(0)201-183 2068 im T01, 4. Stock, B44 (di, do)E-Mail: [email protected]

Campus Duisburg

Erstberatung, Zulassungsinformationen

Elisabeth DurskiZugangsverfahren für alle übrigen Länder und für denauslandsorientierten Studiengang „Water Science“Tel: +49-(0)203-379 3706 im LG 123E-Mail: [email protected]

Christa GkabesesZugangsverfahren für alle Länder in Afrika und demNahen OstenTel: +49-(0)203-379 2458 im LG 124E-Mail: [email protected]

Ingrid RickesZugangsverfahren für die Länder Ost- und Südost-europa, Türkei, Mongolei, Indien und KoreaTel: +49-(0)203-379 2845 im LG 122E-Mail: [email protected]

Studienabschlussbeihilfen

Ilse MoellerTel: +49-(0)203-379 3106 im LG 121E-Mail: [email protected]

Außereuropäische Kooperationen, Informationsmanagement

Simone MüllerTel: +49-(0)203-379 1062 im LG 115E-Mail: [email protected]

EDV, Support Bewerberdatenbank

Ulrike LabuddaTel: +49-(0)203-379 3704 im LG 125E-Mail: [email protected]

Sekretariat

Gudrun WellerTel: +49-(0)203-379 2304 im LG 125E-Mail: [email protected]

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International OfficeAkademisches Auslandsamt

Campus Essen

Erstberatung, Zulassungsinformationen

Bärbel EngerZugangsverfahren für die Länder M-Z (Madagaskar-Zypern)Tel: +49-(0)201-183 2022 im T03, EG, Büro 12E-Mail: [email protected]

Elke KalleZugangsverfahren für die Länder A-L (Afghanistan-Luxemburg)Tel: +49-(0)201-183 3940 im T03, EG, Büro 9E-Mail: [email protected]

Kurt PollheimErstberatung, allgemeine Zulassungsinformationen,Chipkarte, Anfragen AusländerbehördeTel: +49-(0)201-183 2007 im T03, EG, Büro 14E-Mail: [email protected]

Studienabschlussbeihilfen, Betreuungsmaßnahmen,Stipendien; Sokrates-/Erasmus-Programm

Ira TerwyenTel: +49-(0)201-183 2032 im T03, EG, Büro 10Tel: +49-(0)203-379 3106 im LG 121 (nur mittwochs)E-Mail: [email protected]

Sokrates-/Erasmus-Programm

Marion KowalskiTel: +49-(0)201-183 4610 im T03, EG, Büro 11E-Mail: [email protected]

Erasmus-Dozentenmobilität, EU-Bildungsprogramme

Olga ZaglovTel: +49-(0)201-183 4128 im T03, EG, Büro 13E-Mail: [email protected]

Sekretariat

Christel KoniecznyTel: +49-(0)201-183 4128 im T03, EG, Büro 13E-Mail: [email protected]

Allgemeine Informationen erhalten Sie auchim Internet auf unseren Webseiten:http://www.uni-due.de/international/

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International OfficeDas Bewerbungsverfahren/Der Weg zum Studium

Wir unterscheiden drei Bewerbergruppen, für die jeweils eigene Bewerbungsverfahrengelten.

Welcher Bewerbergruppe gehören Sie an?

1) Ausländische Staatsangehörige mit deutschem Bildungsabschluss„Bildungsinländer“

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, aber eine deutsche Schulebesucht haben oder Ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schuleim Ausland erworben haben, sind Sie ein so genannter „Bildungsinländer“. Es gelten fürSie die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studienbewerber:Also: Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich direkt beim Studierenden-sekretariat der Universität Duisburg-Essen einschreiben. Für zulassungsbeschränkteStudiengänge gelten besondere Bewerbungsfristen.Wo und bis wann Sie sich bewerben müssen, entnehmen Sie bitte dem Extrablatt >>Studienangebote.

2) Bürger/-in eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und deutscheStaatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss

Für Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und für Bürger/-innen Islands, Liechtensteins,Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss geltendie gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Studienbewerber.D.h. für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich direkt beim Studierenden-sekretariat der Universität Duisburg-Essen einschreiben. Für zulassungsbeschränkteStudiengänge gelten besondere Bewerbungsfristen.Wo und bis wann Sie sich bewerben müssen, entnehmen Sie bitte dem Extrablatt >>Studienangebote bzw. der Übersicht >> Bewerbungstermine.

Aber: Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben,müssen Sie vor Beginn Ihres Studiums ausreichende deutsche Sprachkenntnissenachweisen. Dies tun Sie in der Regel durch die Deutsche Sprachprüfung für denHochschulzugang (DSH). Beachten Sie bitte, dass die DSH-Prüfung vor dem Ende derBewerbungs- und Einschreibfrist stattfindet. Ohne eine bestandene DSH-Prüfung könnenSie sich nicht immatrikulieren. >> DeutschkurseÜbrigens: Sie können in seltenen Einzelfällen von der DSH befreit werden. Fragen Sie dasAkademische Auslandsamt oder sehen Sie unter >> Sprachprüfungen nach.

3) Studienbewerber aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören

Wenn Sie als Bürger eines Staates außerhalb der EU über eine ausländische Hochschul-zugangsberechtigung verfügen, dann müssen Sie sich vor Ende der Bewerbungsfrist (15.Juli für einen Studienbeginn im Wintersemester und bis zum 15. Januar für einen Studien-beginn zum Sommersemester) beim Akademischen Auslandsamt online oder mit dem„Antrag auf Zulassung“ bewerben.

Wichtig: Wenn Ihr Antrag nicht bis zu den genannten Bewerbungsfristen im AkademischenAuslandsamt eingegangen ist, kann er nicht mehr berücksichtigt werden!

DeutscheHochschulreife?

EU-Bürger/-in?

Keine EU-Bürger/-in?

Das Bewerbungsverfahren/Der Weg zum Studium

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International OfficeAber Achtung: Manche Studiengänge werden nur zum Wintersemester angeboten. WeitereInformationen können Sie der Tabelle >> Studienangebote entnehmen.

Wenn Sie sich für einen Deutsch-Intensivkurs an der Universität Duisburg-Essen interes-sieren (siehe >> Man spricht Deutsch), müssen Sie sich bis spätestens acht Wochen vorKursbeginn (jeweils zum Quartal startend) mit dem „Antrag auf Zulassung“ bewerben.In seltenen Einzelfällen können Sie von der DSH befreit werden. Fragen Sie das Akade-mische Auslandsamt oder sehen Sie unter >> Sprachprüfungen nach.

Zugangsvoraussetzungen

Um zu erfahren, ob Sie mit der in Ihrem Heimatland erworbenen Ausbildung in Deutsch-land zum Studium zugelassen werden können, besuchen Sie bitte die Seite des DAAD:http://www.daad.de/deutschland/zulassung/voraussetzungen/04646.de.htmlsiehe auch unter >> Feststellungsprüfung und Studienkolleg

Wenn Sie sich für einen Studienplatz bewerben wollen, müssen Sie als erstes einenAntrag auf Zulassung beim Akademischen Auslandsamt (AAA) ausfüllen.Mehr Hinweise zum Antrag siehe >> Wie bewerbe ich mich?

Die Hochschule vermittelt selbst keine Unterkunft oder Zimmer in Studentenwohnheimen.Eine Bewerbung ist direkt beim Studentenwerk erforderlich. In der Regel braucht mandafür die Zulassung, Eingangs- oder die Bewerberbestätigung des Akademischen Aus-landsamtes. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu bewerben. Mehr zum Thema Wohnen erfah-ren Sie unter >> Unterkunft.

Fit für Duisburg-Essen: Feststellungsprüfung und Studienkolleg

Was ist zu tun, wenn festgestellt worden ist, dass die in Ihrem Heimatland erworbeneHochschulzugangsberechtigung einer deutschen nicht gleichwertig ist? Klar: Direkt könnenSie nicht für ein Studium an der Universität zugelassen werden. Sie müssen zuerst eineFeststellungsprüfung an einem Studienkolleg ablegen. Dort belegen Sie einen an Ihremspäteren Studienfach orientierten Schwerpunktkurs.

Das Studienkolleg dauert in der Regel ein Jahr. Für die Aufnahmeprüfung am Studienkol-leg müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die mindestens dem Niveau derabgeschlossenen Mittelstufe I (B1, d.h. 750 Unterrichtsstunden Deutsch) entsprechen.

Die Universität Duisburg-Essen bietet leider kein Studienkolleg an. Für die Feststellungs-prüfung oder die Aufnahme in ein Studienkolleg müssen Sie sich dort direkt bewerben:

StudienkollegBezirksregierung DüsseldorfPostfach 30 08 65D-40408 DüsseldorfTel: +49(0)211-475 0Fax:+49(0)211-475 5978

Wichtig: Die Bewerbungsfristen für das Studienkolleg sind andere als an der UniversitätDuisburg-Essen!Wintersemester: 15. MaiSommersemester: 31. Oktober

Achtung

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Studienkollegin Düsseldorf

Haben Sie dieHochschul-zugangs-

berechtigung?

Das Bewerbungsverfahren/Der Weg zum Studium

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International OfficeBewerbungsfristen: Übersicht

Viele Studiengänge beginnen nur zum Wintersemester. Mehr Informationen (auch wo Siesich genau bewerben müssen) entnehmen Sie bitte dem Extrablatt >> Studienangebote.

*) Die Einschreibfristen können variieren. Die jeweils aktuelle Übersicht finden Sie imInternet unter http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml. Diedirekte Einschreibung ist nur mit bestandener DSH möglich.

Man spricht Deutsch: Sprachprüfungen (DSH)

Die Unterrichtssprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in denenglischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprach-kenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländi-schen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die Deutsche Sprachprüfung fürden Hochschulzugang (DSH 2) bestehen.

Es gibt Ausnahmen von der Regel: Sie sind von der DSH-Prüfung befreit, wenn SieInhaber des deutschen Sprachdiploms (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSDII) sind,ein Zeugnis über die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts be-sitzen,Inhaber des Kleinen Deutschen Sprachdiploms und/oder das Große DeutscheSprachdiplom sind,das Studienkolleg erfolgreich abgeschlossen haben,die DSH an einer anderen deutschen Universität abgelegt haben (Gesamtergebnismindestens DSH-2),das TestDaF-Zertifikat in allen Teilbereichen mit TDN 4 oder besser abgeschlossenhaben,im Rahmen eines mit der Universität Duisburg-Essen vereinbarten Austausch-programms studieren,wenn Sie ein Germanistikstudium innerhalb der EU abgeschlossen haben (und infolgenden Ländern: Bulgarien und GUS-Staaten sowie weitere Länder, die die DSH-Kommission festlegen kann).

In Studiengängen mit Englisch als Zugangsvoraussetzung muss TOEFL oder Gleichwerti-ges nachgewiesen werden. Weitere Details erhalten Sie beim Akademischen Auslands-amt oder bei der Allgemeinen Studienberatung (Adresse siehe >> ABZ).

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Achtung:

Befreiung vonder DSH-Prüfungin bestimmtenFällen:

Das Bewerbungsverfahren/Der Weg zum Studium

S tud ie ng a ng

B e w e r b e r g r up p e

zulassungsfreierStudiengang = ohneNumerus Clausus (NC)

örtlich (Duisburg-Essen)zulassungsbeschränkterStudiengang = mit NumerusClausus (NC)

deutschlandweit (ZVS)zulassungsbeschränkterStudiengang = mit NumerusClausus (NC)

Bildungsinländer/-innenDirekteinschreibung*) StuSezum SS: 06.03.-07.04.2006zum WS: 20.09.-13.10.2006

Bewerbungsfrist StuSezum SS: 15. Januarzum WS: 15. Juli

Bewerbungsfrist bei der ZVSzum SS: 15. Januarzum WS: 31.05. bzw. 15.07.

Bürger/-innen der EUmit DSH

Direkteinschreibung*) StuSezum SS: 06.03.-07.04.2006zum WS: 20.09.-13.10.2006 Bewerbungsfrist StuSe

zum SS: 15. Januarzum WS: 15. Juli

Bewerbungsfrist bei der ZVSzum SS: 15. Januarzum WS: 31.05. bzw. 15.07.Bürger/-innen der EU

ohne DSH

Bewerbungsfrist StuSezum SS: Anfang Märzzum WS: Anfang September

Nicht-EU-Staatsangehörige

Bewerbungsfrist AAAzum SS: 15. Januarzum WS: 15. Juli

Bewerbungsfrist AAAzum SS: 15. Januarzum WS: 15. Juli

Bewerbungsfrist AAAzum SS: 15. Januarzum WS: 15. Juli

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International OfficeBei einer Zulassung zum Promotionsstudium kann auf den Nachweis von Deutsch-kenntnissen verzichtet werden, wenn die Promotionsordnung dies zulässt.

Deutschkurse

Wenn Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um zur DSH zugelassen zu werden, kön-nen Sie sich mit dem Zulassungsantrag auch für die Teilnahme an einem studienvor-bereitenden Deutschkurs an der Universität Duisburg-Essen bewerben (bis jeweils 8Wochen vor Kurs-/Quartalsbeginn).

Die Universität Duisburg-Essen bietet folgende Intensivkurse an:Grundstufe I: A1 für Bewerber ohne Vorkenntnisse

Grundstufe II: A2 für Bewerber, die bereits Deutschkenntnisse im Umfang von ca.250 Unterrichtsstunden erworben haben

Mittelstufe I: B1 für Bewerber, die bereits Deutschkenntnisse im Umfang von ca.500 Unterrichtssunden erworben haben

Mittelstufe II: B2 für Bewerber, die bereits Deutschkenntnisse im Umfang von ca.750 Unterrichtsstunden erworben haben

Alle Kurse dauern jeweils drei Monate und haben einen Umfang von 250 Unterrichtsstun-den. Die Sprachkurse sind kostenpflichtig. Pro Kurs fallen 520 Euro an. Bei Kursbeginnwird ein Einstufungstest durchgeführt, dessen Ergebnis über die Einstufung in einen Kurs

verbindlich entscheidet.Mit dem Zugangsbescheid des Akademischen Auslandsamtes er-halten Sie Informationen zum Sprachkurs und die Anmeldefor-mulare für die Kurse A1-B2.

Übrigens: Teilnehmer der studienvorbereitenden Sprachkursewerden als Studierende der Universität Duisburg-Essen einge-schrieben. Sie erhalten also einen Studierendenausweis und da-

mit alle Vergünstigungen, die „richtigen“ Studierenden zustehen. Sie haben dann dieMöglichkeit, sich um einen Platz im Studierendenwohnheim zu bewerben, Busse undBahnen im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zu nutzen und vergünstigt in der Mensa zu essen.

Nach Abschluss der Deutschkurse und bestandener DSH erfolgt nicht automatisch dieUmschreibung vom Deutschkurs in den (Fach-)Studiengang. Sie müssen daher fristge-recht einen „Antrag auf Studiengangwechsel“ stellen.

Als Studierende der Universität Duisburg-Essen (im Fachstudium) können Sie weiterhinan (kostenlosen) studienbegleitenden Deutschkursen teilnehmen. Mehr dazu unter>> Sprach- und Schreibkurse.

Anerkennung von Studienleistungen

Der Schein zählt - Anerkennung von im Heimatland erbrachten Studienleistungen undEinstufung in ein höheres Fachsemester: Die Vorgehensweise ist an beiden Campi unter-schiedlich. Wohin Sie sich zuerst wenden müssen, erfahren Sie auf der nächsten Seite...

studien-vorbereitende

Deutschkurse

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Promotion

Das Bewerbungsverfahren/Der Weg zum Studium

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International OfficeAm Campus Duisburg: Die Anerkennung von Studienleistungen, die im Heimatlanderbracht wurden, beantragen Sie über das zentrale Akademische Prüfungsamt beimPrüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs.

Am Campus Essen: Sie wenden sich direkt an das Akademische Auslandsamt, dassich mit dem zuständigen, dezentralen Akademischen Prüfungsamt in Verbindung setzt.Die Benachrichtigung erhalten Sie anschließend vom Akademischen Auslandsamt.

Das Prüfungsamt bzw. der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gleichwertigkeit derStudienleistungen und liefert damit die Grundlage für die Anrechnung und die Einstufungin ein höheres Fachsemester.

Bewerber für das Fach Medizin wenden sich zur Anerkennung ihrer Studienleistungenmit einem persönlichen Antrag an das:

Landesprüfungsamt für Medizin und PharmaziePostfach 10 34 5540025 DüsseldorfTel: +49-(0)211/4584-732 (Service Point)

Für Mediziner: Bitte vergessen Sie nicht, beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse beizufügen.

Is’ was Doc? Das Promotionsstudium

Ohne Professor/-in läuft nichts. Um zu einem Promotionsstudium zugelas-sen zu werden, müssen Sie zuerst eine/n Hochschullehrer/-in finden, derbereit ist, Ihr Promotionsverfahren zu betreuen.

Wenn Sie jemanden gefunden haben, dann können Sie Ihre Zeugnisse, IhrenZulassungsantrag und die Bestätigung durch den/die betreuende/n Professor/-inim Akademischen Auslandsamt einreichen.

Kontakte zu den Fachbereichen vermittelt das Akademische Auslandsamt gerne.Forschungsschwerpunkte der Fachbereiche finden Sie auch direkt im Internet: http://www.uni-due.de/fachbereiche/

Kurzum: Wie bewerbe ich mich?

Als Bürger/-innen von Nicht-EU-Staaten müssen Sie den „Antrag auf Zulassung zumStudium“ stellen. Richten Sie bitte Ihre Bewerbung an den Campus, der den StudiengangIhrer ersten Wahl anbietet. Den Standort entnehmen Sie bitte dem Extrablatt >>Studienangebote.

Sie können den „Antrag auf Zulassung“ bei uns abholen, im Internet abrufen http://www.uni-due.de/international/download.shtml

oder sich online bewerben: https://applyonline.uni-duisburg-essen.de/.

In jedem Fall muss der Antrag mit den Kopien Ihrer bisherigen Ausbildungsnachweiseinnerhalb der Bewerbungsfristen (siehe >> Bewerbungsfristen) in Papierform bei unseingegangen sein.

Sind IhrebisherigenStudienleistungengleichwertig?

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Betreuung IhrerPromotion

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Bitte legen Sie folgende Unterlagen Ihrem Bewerbungsantrag bei:Kopie des Abgangszeugnisses der Sekundarschule mit EinzelnotenNachweis über bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen

Das Bewerbungsverfahren/Der Weg zum Studium

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International OfficeStudiennachweise oder Studienabschlusszeugnis (wenn Sie in Ihrem Heimatlandbereits eine Hochschule besucht haben) bitte mit Fächer- und Notenübersicht(Belegen Sie Ihre Studienzeiten mit entsprechenden Nachweisen möglichst genau,zum Beispiel mit Transcript, Unité de valeur, Index usw. …)Bescheinigungen über bereits besuchte Deutschkurse und EnglischtestsZeugniskopie über die bestandene Feststellungsprüfung am Studienkolleg (wennSie ein Studienkolleg besucht haben)Nachweis über geleistete Praktika und sonstige abgelegte Prüfungen (z.B. Eig-nungstest für das Lehramt Sport oder die Designstudiengänge)Lebenslauf von der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Zeitpunkt der An-tragstellung

Zeugnisse, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, müssen mitÜbersetzung in eine der beiden Sprachen vorgelegt werden. Die Übersetzungen müssenvon einem staatlichen anerkannten Übersetzer sein.

Senden Sie bitte keine Originalzeugnisse und auch keine Beglaubigungen!Ausnahme: Bei chinesischen Bewerbern wird das APS-Zertifikat im Original benötigt.>> Eine Rückgabe der eingereichten Unterlagen ist leider nicht möglich! <<

Studienangebote und NC

Sie möchten sich über unsere Studienangebote informieren? Da häufiger mit Aktualisie-rungen zu rechnen ist, entnehmen Sie bitte weitere Informationen online http://www.uni-due.de/imperia/md/content/international/studienangebote.pdf oder dem beigefügtenExtrablatt.

Informationen zu zulassungsbeschränkten Studiengängen (Numerus Clausus) finden Sieim Internet auf der Seite: http://www.uni-due.de/international/nc.shtml

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Bewerbung undwürden uns freuen, Sie als Studierende an der Uni-versität Duisburg-Essen begrüßen zu können!

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Das Bewerbungsverfahren/Der Weg zum Studium

Bitte erkundigen Sie sich, ob zwischenzeitlich Änderungenbei den Studienangeboten eingetreten sind! Sie finden dieseInformationen aktuell im Internet unter:http://www.uni-due.de/international/studienangebote.shtml

WichtigerHinweis...!

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International Office

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Fragen Sie uns!Wir helfen gernweiter!

Checkliste vor der Abreise

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie zum Studium, zur DSH-Prüfung oder zu einemIntensivsprachkurs an der Universität Duisburg-Essen zugelassenwerden, erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid. Daskann aber ein paar Wochen dauern – es braucht einfach viel Zeitbis alle Anträge bearbeitet worden sind.

Mit dem Zulassungsbescheid können Sie dann ein Visum zuStudienzwecken bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland für die Einreise nachDeutschland beantragen. Hier können Sie übrigens auch alle Bedingungen zur Visumer-teilung erfragen. In der Regel erhalten Sie ein Visum für drei Monate.

Nach Ihrer Ankunft in Duisburg bzw. Essen müssen Sie sich dann bei der kommunalenAusländerbehörde anmelden (siehe >> Meldepflicht). Hier wird Ihr Visum zu Studien-zwecken in der Regel auf ein Jahr verlängert. Danach erhalten Sie eine weitere Verlänge-rung des Visums, wenn Sie ein ordnungsgemäßes Studium und eine gesicherte Finanzie-rung nachweisen können.

Wichtig: Bitte reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein – das läuft nach drei Monatenab und kann nicht verlängert oder geändert werden!

Und noch etwas: Eine Finanzierung des Studiums durch Arbeit in Deutschland istgrundsätzlich nicht möglich.

Das klingt alles kompliziert, und manches ist es auch. Bei vielen Problemen, die mit Visa,Arbeitserlaubnis und Finanzen zu tun haben, können wir jedoch helfen. Fragen Sie alsounbedingt das Akademische Auslandsamt. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!

Checkliste vor der Abreise

Bevor Sie von zu Hause abreisen, stellen Sie sich folgende Fragen:

Habe ich einen Zulassungsbescheid vom Akademischen Auslandsamt erhalten?Habe ich das erforderliche Geld, um in Deutschland studieren zu können? (monatlichmindestens € 600,00, siehe >> Kosten des Studiums),Habe ich alle Einreiseformalitäten (gültiger Pass, Visum etc.) erledigt?Habe ich daran gedacht, meine Originalzeugnisse und Originaldokumente (zurVorlage bei der Einschreibung/Immatrikulation) mitzunehmen?Habe ich genügend Passfotos dabei (1 für den Studierendenausweis, 2 für dieAusländerbehörde)?Habe ich mich um eine Unterkunft gekümmert? siehe >> UnterkunftIst der Transfer nach Deutschland sichergestellt?Habe ich ausreichende Informationen über das Leben in Deutschland?Informationen finden Sie im Internet unter http://www.campus-germany.de/und http://132.252.9.234:8080/ISOS/leben-in-deutschland.

Wenn Sie alle Fragen bejaht haben, können Sie ganz beruhigt auf die Reise gehen!

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Aufenthaltszweck:Ausbildung

Finanzierung

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International OfficeNach der Ankunft in Deutschland

Krankenversicherung

Um in Deutschland studieren zu dürfen, müssen Sie krankenversichert sein.Wenn Sie aus einem EU-Land kommen und dort krankenversichert sind, können Sie wäh-rend Ihres Aufenthaltes in Deutschland weiterhin in Ihrem Heimatland krankenversichertbleiben, wenn Sie das Formular E 111 oder Ihre EHIC-Karte (European Health InsuranceCard) einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vorlegen und sich gleichzeitig vonder gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Das Formular E 111 bekommenSie bei der Krankenkasse in Ihrem Land.

Wenn Sie nicht aus einem EU-Land kommen, müssen Sie sich bei einer deutschenKrankenkasse versichern. Wer jünger als 30 Jahre ist und das 14. Fachsemester nichtüberschritten hat, kann sich günstig als Student/-in versichern.

Sprachkursteilnehmer müssen sich bei einer deutschen privaten Krankenversi-cherung (gültig bis zum 30.09. für das Sommersemester bzw. bis zum 31.03. für dasWintersemester) versichern.

Nach Abschluss des Sprachkurses, z.B. mit bestandener DSH-Prüfung, und Wechsel insFachstudium kann von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gewechseltwerden. Dieser Wechsel sollte zeitgleich zum Studiengangwechsel (vom Sprachkurs insFachstudium) stattfinden. Wer sich nicht rechtzeitig für die gesetzliche Krankenversicherungentscheidet (und in der privaten bleibt), ist für die Dauer des Studiums vom Wechsel indie gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Privatversicherte müssen eineBefreiung von der gesetzlichen Krankenkasse vorlegen.

Immatrikulation

Welche Unterlagen Sie beim AAA zur Immatrikulation vorlegenmüssen, wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall gehören dazu:1. der „Antrag auf Einschreibung“ und ein Passfoto,2. der Nachweis, dass Sie für ein Semester krankenversichert

sind,3. Ihr Pass und4. Ihre Zeugnisse im Original.

Den Studierendenausweis (als Chipkarte) erhalten Sie nach derImmatrikulation.

Um Ihnen den Studierendenausweis nach Fertigstellung zusenden zu können,benötigen wir von Ihnen einen adressierten und mit 0,55 € frankierten Rückumschlag.Der Ausweis kann alternativ auch ein bis zwei Arbeitstage nach der Einschreibung während der Öffnungszeitenim Akademischen Auslandsamt abgeholt werden.

Die Standorte der Selbstbedienungsterminals und weitere Informationen zur Chipkartefinden Sie im Internet unter:http://www.uni-duisburg-essen.de/international/chipkarte.shtml

Wenn Sie die Wohnung wechseln, ändern Sie bitte unbedingt (am Selbst-bedienungsterminal mit Ihrer Chipkarte) direkt Ihre Anschrift!

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Nie vergessen!

Nach der Ankunft in Deutschland

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International OfficeMeldepflicht bei der Ausländerbehörde

Sobald Sie Ihren Studierendenausweis bekommen haben und Ihre Studienbescheinigungenam Selbstbedienungsterminal ausgedruckt haben, müssen Sie sich als Nicht-EU-Staats-angehörige/r eine Aufenthaltserlaubnis von der für Sie zuständigen >> Ausländer-behörde bzw. -amt (abhängig von Ihrem Wohnort) geben lassen und Ihren Wohnsitzanmelden. Für die Aufenthaltserlaubnis sind mehrere Unterlagen erforderlich:

1. 2 Passbilder,2. eine Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung,3. ein Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren können,4. Nachweis ausreichenden Wohnraums (mindestens 12 m²) und5. bei der Ersterteilung € 50,00 (für jede Verlängerung € 30,00).

EU-Staatsangehörige wenden sich an das >> Bezirks- oder Einwohneramt. Bei Fragen zudiesem bürokratischen Weg steht Ihnen das Akademische Auslandsamt zur Verfügung.Für Programmstudierende sind die Programmbeauftragten eine weitere Informationsquelle.

Bibliotheksausweis und Internetzugang

Um Bücher von der Uni-Bibliothek (UB) ausleihen zu können, müssen Sie IhrenStudierendenausweis (Chipkarte) frei schalten lassen. Neben Ihrem Studierendenausweis(Chipkarte) benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und die Meldebestätigung(EDV-Bescheinung, die von der Ausländerbehörde ausgestellt wird) zum Vorzeigen in derUB.Den Internetzugang mit Nutzerkennung erhalten Sie bei der Einschreibung im Akade-mischen Auslandsamt. Verwaltet wird Ihr Zugang allerdings vom Hochschulrechenzentrum(HRZ – siehe unter >> On Campus).

Studieren in Duisburg-Essen

Organisation des Studiums

Das Studium an deutschen Hochschulen ist in Wintersemester und Sommersemestereingeteilt. Das Wintersemester dauert von Oktober bis März, das Sommersemester vonApril bis September. Die Vorlesungszeit endet jedoch im Wintersemester im Februar, imSommersemester im Juli. Die übrige Zeit, die vorlesungsfreie Zeit oder so genanntenSemesterferien, ist für die Anfertigung von Hausarbeiten, Referaten, für Prüfungsvorbe-reitungen, Prüfungen und Praktika vorgesehen.

Die Hochschule organisiert sich zurzeit neu. Während einer Übergangszeit gibt es nebenden modular strukturierten Bachelor- und Masterstudiengängen noch die traditionellenDiplom-, Lehramts- und Magisterstudiengänge, in denen Sie Ihren Stundenplan selbstzusammenstellen müssen. In der Einführungsphase sollten Sie möglichst viele Angebotezur Studienplanung nutzen:

Orientierungstage des AAA: http://www.uni-due.de/international/orientation.shtml

Übersicht für Erstsemester: http://www.uni-due.de/erstsemester/

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Nach der Ankunft in Deutschland

Meldepflicht fürNicht-EU

Meldepflicht fürEU-Bürger/-innen

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International OfficeErstsemesterinfos: http://www.uni-due.de/erstsemester/erstsemesterinfo.shtml

Einführungsveranstaltungen (Fächer): http://www.uni-due.de/erstsemester/orientierungsphasen/

Erstsemesterinfos des AStA: http://www.asta.uni-due.de/

Erstellung des Stundenplans: http://www.uni-duisburg-essen.de/international/stundenplan.shtml

Vorlesungsverzeichnis (VV): http://www.uni-due.de/vv/ bzw. kommentiertesVorlesungsverzeichnis (KVV): http://www.uni-due.de/erstsemester/kvorlesungsverzeichnis.shtml

Schwarze Bretter: http://www.uni-due.de/erstsemester/aushaenge.shtml

In der Einführungsphase erhalten Sie auch viele Informationen darüber, worauf Sie beiIhrer Studienplanung achten müssen, welche Arten von Lehrveranstaltungen für Sie inFrage kommen und in welcher Form Leistungsnachweise erbracht und dokumentiertwerden.

Studiendauer

Die Dauer des ersten Fachstudiums ist zunächst abhängig von demjeweiligen Studiengang. Die Regelstudienzeit variiert je nach Studiengangund Abschluss zwischen 3 und 5 Jahren, das sind 6 bis 10 Semester.Falls Sie Deutschkurse zur Vorbereitung der DSH-Prüfung besuchen müs-sen, verlängert sich das Studium entsprechend.

Wenn Sie in Ihrem Heimatland studiert haben, können unter UmständenIhre dort erbrachten Studienleistungen angerechnet werden. Darüber ent-scheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs.Siehe >> Anerkennung von Studienleistungen.

Sprach- und Schreibkurse

Auch nachdem Sie die DSH bestanden haben, kann es nützlich sein, weitere studien-begleitende Sprachkurse sowie Kurse zum wissenschaftlichen Schreiben zu besu-chen. Über das Kursangebot informieren Sie das AAA, die schwarzen Bretter des FachesGermanistik oder das Internet:http://www.uni-essen.de/daz-daf/sprachen/deutschkurse.htm

Im Sprachlabor können Sie außerdem viele europäische undeinige nicht-europäische Sprachen im Selbststudium lernen bzw.Ihre Kenntnisse in der einen oder anderen Sprache vertiefen. In-formationen zum interaktiven Lernen finden Sie in:Duisburg: LB 245, Tel: (0203) 379-2916

Beratung

Falls Sie Fragen zum Studium haben, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden.Eine Übersicht der allgemeinen (nicht fachbezogenen) Beratungsstellen der Hochschulefinden Sie im Internet unter: http://uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/abz/bv_studiengaenge.pdf. Jede Beratungsstelle hat besondere Schwerpunkte:

studien-begleitendeDeutschkurse

Hier erhalten SieUnterstützung!

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Studieren in Duisburg-Essen

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International OfficeAkademisches Auslandsamt (AAA)Das Akademische Auslandsamt ist die erste Anlaufstelle für ausländische Studien-bewerber/-innen und Studierende bei Bewerbung, Zulassung und Einschreibung. Wäh-rend des Studiums finden Sie hier alle aktuellen Informationen und Hilfe bei aufenthalts-und arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen der Studienfinanzierung. Im Rahmen desBeratungsnetzwerkes leiten wir Sie an die zuständigen Beratungsstellen weiter.

Das Akademische Auslandsamt bietet ausländischen Studierenden zu Beginn eines jedenSemesters Orientierungstage an. Diese dauern zwei Tage. Hier erfahren Sie alles Wich-tige über beide Campi, über beide Städte und Allgemeines über das Leben und Studierenin Deutschland. Wenn Sie sich im Anschluss an die Orientierungstage für das kostenlosePatenschaftsprogramm entscheiden, werden wir Sie unter anderem mit den Fach-schaften bekannt machen und bei der Erstellung Ihres Stundenplans behilflich sein.

FachschaftJedes Fach hat einen Fachschaftsrat, der von den Studierenden des Faches gewählt wird.Er besteht aus mehreren Studierenden, die die Interessen aller Student(inn)en des Fa-ches vertreten. Der Fachschaftsrat, oft Fachschaft genannt, organisiert am Anfang jedesSemesters eine so genannte Orientierungswoche für Erstsemester. In dieser Wocheerklären Ihnen Studierende, die Erfahrung im Studentenleben haben, die praktischenSeiten des Studiums: Stundenplan, Studienordnung, Studienanforderungen, Praktika,etc.http://www.uni-due.de/studium/selbstverwaltung/fachschaften.shtml

Spezielle FachberatungMit den Hochschullehrern Ihres Faches besprechen Sie Fragen der Studienplanungund des Studienfortschritts sowie fachliche Fragen. Auch die Anerkennung von bereitserbrachten Studienleistungen kann mit ihnen geklärt werden.Eine Übersicht finden Sie im Netz: http://uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/abz/bv_studiengaenge.pdf

Akademisches Beratungszentrum (ABZ)Bei Schwierigkeiten mit der Arbeits- und Zeitplanung, bei Entscheidungsschwierigkeiten,Prüfungsangst, Überforderung oder allgemeinen Problemen im Studium wenden Sie sicham besten an die Allgemeine Studienberatung am Campus Duisburg oder Essen. Siebieten Ihnen zum einen Arbeitsgruppen, in denen Sie zum Beispiel Zeitplanung übenkönnen, zum anderen Einzelgespräche, bei denen der Berater oder die Beraterin Ihnenhilft, Ihre Schwierigkeiten zu klären.

Campus Duisburg Campus EssenBesucheranschrift: Geibelstr. 41 Universitätsstr. 2

SG 183 T02 S00 L12Persönliche Beratung Mo 14 – 16 Uhr und Mo 14 – 16 Uhr,ohne Anmeldung: Di, Do, Fr 10 – 12 Uhr Di bis Fr 10 – 12 UhrTelefonberatung: (0203) 379-2311 (0201) 183-2014

Mo 10 – 12 Uhr, Mo 10 – 12 Uhr,Mo, Di, Fr 13 – 14 Uhr Di, Fr 13 – 14:30 Uhr,

Mi, Do 08:30 – 10 UhrE-Mail: ABZ.Studienberatung.Duisburg@ ABZ.Studienberatung.Essen@

uni-due.de uni-due.de

Sehr wichtig:

Prüfungsangst?

Beratung

O-Tage

Patenschaft

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International OfficeNeben dem Informations- und Beratungsangebot zu allen Fragen der allgemeinen Studi-enberatung und des Studiums selbst bietet das ABZ auch Hilfe bei der Jobsuche und beider Berufsorientierung: www.uni-due.de/abz/

Campus Duisburg Campus EssenBesucheranschrift: Lotharstr. 65 Universitätsstr. 2

LK 072-083 T02 S00 L01/L04Telefon: (0203) 379-3650 (0201) 183-3285E-Mail: ABZ.Berufsorientierung.Duisburg@ ABZ.Berufsorientierung.Essen@

uni-due.de uni-due.de

SozialberatungsstelleDie Sozialberatungsstelle des Studentenwerkes ist Ansprechpartnerin in allen Fragenzu: Wohnen, Versicherung, Studieren mit Kind, Ausländerrecht oder Vergabe vonZuschüssen. Auch bei allgemeinen sozialen Fragen, Problemen im Wohnheim undpersönlichen Schwierigkeiten finden Sie bei der Sozialberatungsstelle Unterstützung. DieBeratungen sind selbstverständlich vertraulich und kostenfrei.

Campus Duisburg Campus EssenAnsprechpartnerin: Beate Wargalla Ulrike SandAnschrift: Lotharstr. 23-25 Reckhammerweg 3

(Hauptmensa MM) (Gästehaus)Tel: (0203) 379-4169 (0201) 820 10-70E-Mail: [email protected] [email protected]

Sozialberatung des AStADie AStA-Sozialberatung deckt u.a. den Bereich Studienfinanzierung (inkl. BAföG, Studien-gebühren etc.) und Studieren mit Kind ab. Eine (begrenzt) kostenfreie Rechtsberatungmit Beratungsschwerpunkten im Miet-, Unterhalts-, Prüfungs- und Arbeitsrecht sowie dieBeratung im Ausländerrecht werden auch angeboten.

Campus Duisburg Campus EssenAnschrift: Lotharstr. 65 Universitätsstr. 2

LF 026, AStA-Keller T02, AStA-Büro 4Tel: (0203) 317-9844 (0201) 183-2349E-Mail: [email protected] [email protected]

StudierendengemeindenAn die Evangelische Studentinnen- und Studentengemeinde (ESG) sowie das Ka-tholische Hochschulzentrum (KOM) können Sie sich in allen Glaubens- und Lebens-fragen wenden. Beide stehen auch Nichtchristen offen. Das genaue Semesterprogrammder ESG/KOM mit religiösen Angeboten, Vorträgen, Diskussionen über aktuelle Themenund geselligen Veranstaltungen liegt in beiden Häusern und in der Uni aus.Sollten Sie im Laufe des Studiums unvorhergesehen in finanzielle Not geraten, könnenSie bei der ESG oder KOM für eine kurze Zeit eine Beihilfe beantragen. Auch beimStudentenwerk Duisburg-Essen besteht die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen.

http://www.uni-duisburg.de/ESG/http://www-stud.uni-essen.de/~fev010/esg/http://www.ruhr-uni-bochum.de/kom/

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Beratung

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International OfficeOn CampusSie können an der Hochschule die verschiedensten Sportartenausüben. Das Kursangebot entnehmen Sie bitte der Hochschul-sport-Broschüre, die Sie beim AStA oder im Hochschulsport-Sekretariat erhalten (http://www.uni-duisburg-essen.de/erstsemester/hochschulsport.shtml).

Duisburg: Lotharstr. 65, LD 113, Tel: (0203) 379-22 56Essen: Henri-Dunant-Str. 65, Tel: (0201) 183-73 56

Multimedia

Das Medienzentrum (MZ) ist eine Medienbibliothek, in der Sie Filme, Platten, CDs undalte Zeitungen auf Mikrofilmen, Teleteaching etc. vorfinden. Sie können dort digitale undkonventionelle Medienmaterialien herstellen lassen, Filme anschauen und Zeitungen vomMikrofilm aus kopieren. Sie müssen dafür nur Ihren Uni-Bibliotheksausweis vorlegen.http://www.mz.uni-duisburg-essen.de/

Das Hochschulrechenzentrum (HRZ) hilft und unterstützt bei Computerproblemen,bietet Seminarangebote und verkauft günstig gebrauchte Computer. Eine Benutzerkennungmit Passwort erhalten Sie direkt bei der Einschreibung. Damit haben Sie Zugang zumInternet und eigener/n E-Mailadresse(n), z.B. [email protected].

Auf beiden Campi können Sie folgende Rechner- bzw. Clusterräume nutzen:Campus Duisburg Campus Essen

BA 022 (nur Unix-X-Terminals), T01 Mensa-Eingangsbereich (Infowand),

BA 028, T01 R01 D57 (nur Unix-X-Terminals),

LC 036, T02 S00 L46,

LF 051 (nur Unix-X-Terminals), R09 R00 H02,

MA 425 (nur Unix-X-Terminals), Pavillon für Info & Kommunikation (PIK) vor S05,

MC 327 sowie SH 212

in der Universitätsbibliothek (LK). SH 213 (nur Mo-Fr von 7:30-18 Uhr)Sie nutzen die Zugänge in den durch eine Schließanlage gesicher-ten Clusterräumen. Eine Magnetkarte für den Zugang bekommen

Benutzerbüro im LE 116 Sie gegen eine Kaution von 15 Euro im Benutzerbüro, im RaumÖffnungszeiten: Mo-Fr 13 – 15 Uhr. SH 203, während der Öffnungszeiten: Mo-Fr 10-12 Uhr, Mi auch

14-16 Uhr, Do auch 15-17 Uhr.

Wenn nicht gerade Lehrveranstaltungen in diesen Räumen abgehalten werden, könnenSie die Computer ohne Voranmeldung kostenlos nutzen. Eine Übersicht der Räume findenSie auch im Internet http://www.uni-due.de/hrz/kennung/hrz06260.shtml.

Internetzugangan den Campi

On Campus

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International OfficeKosten des Studiums

An der Universität Duisburg-Essen beträgt der Semesterbeitrag derzeit € 150,95. Ersetzt sich zusammen aus Studierendenschaftsbeitrag, Sozialbeitrag und dem Semester-ticket.Ihr Studierendenausweis (als Chipkarte mit Gültigkeitsaufdruck) gilt – allerdings nurzusammen mit Ihrem Personalausweis/Pass – zugleich als Fahrausweis (Semesterticket)für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), d.h.: freie Fahrt mit Bus und Bahn in derganzen Region das ganze Semester lang (auch in den Semesterferien). Benutzen Sie dieöffentlichen Verkehrsmittel, so fahren Sie konkurrenzlos billig.Trotzdem ist ein Studium in Deutschland relativ teuer, da die Lebenshaltungskostenziemlich hoch sind. Studierende müssen zurzeit mit monatlichen Ausgaben von € 500 bis€ 600 rechnen:

Eine Modellrechnung pro Monat könnte so aussehen:Miete ca. € 200,00Krankenversicherung: ca. € 55,00Lebensmittel: € 175,00 (Minimum)Semesterbeitrag: € 25,00unter Umständen Studiengebühren: € 108,00

Für Literatur, Kopien, Telefon, Kleidung und Kultur (Theater, Konzerte, Kino, Museen,Kneipe usw.) summieren sich auch einige Kosten.

Denken Sie daran, dass während der ersten Wochen Ihres Aufenthalts in Deutschlandhohe Kosten entstehen, wie zum Beispiel Gebühren für Ihre Aufenthaltserlaubnis, Kautionfür die Anmietung einer Wohnung (üblicherweise in Höhe von zwei Monatsmieten), Kostenfür Wörterbücher und andere Bücher usw., die schnell € 600,00 überschreiten.

Studiengebühren

Beim Erststudium fallen Studiengebühren nach dem Überschreiten der 1,5-fachen Re-gelstudienzeit an (z.B. Bachelor-Studiengang mit der Regelstudienzeit von 6 Semesternbedeutet, dass ab dem 10. Semester Studiengebühren fällig werden). Sie können IhrenStudiengang in den ersten beiden Semestern ein- bis zweimal wechseln, ohne dass Ih-nen Nachteile entstehen.Zweitstudium: Seit dem Wintersemester 2004/05 müssen neueingeschriebene auslän-dische Studierende, die einen Abschluss im Heimatland erworben haben, Studiengebührenin Höhe von derzeit 650,00 € pro Semester bezahlen. Ausgenommen sind konsekutiveStudiengänge beim direkten Wechsel vom ausländischen Bachelor- ins deutsche Master-studium.Teilnehmer/-innen eines Deutschkurses sowie Studierende im Promotionsstudiengangzahlen keine Studiengebühren.Studierende, die über ein Austauschprogramm wie ERASMUS oder ähnliches an dieHochschule kommen, sind ebenfalls von der Zahlung von Studiengebühren ausgenom-men. Austauschstudierende, die nach Ablauf ihres Programms als reguläre Studierendeeingeschrieben werden, erhalten ein Studienkonto, von dem angerechnete Semesterabgezogen werden.Weitere Informationen: http://www.uni-due.de/international/studiengebuehren.shtml

geschätzteKosten

monatlich

Das Erst-studium ist in

Nordrhein-West-falen (noch)

gebührenfrei.

Eine Gesetzesänderung ist

zum SS 2007 geplant! Bitte

erkundigen Sie sich nach dem

aktuellen Stand:

www.innovation.nrw.de/

(Stichwort „Studienbeiträge“)

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Kosten des Studiums

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International OfficeFinanzierung des Studiums

Mit dem Visumantrag haben Sie erklärt, dass Sie Ihr Studium selbst finanzieren können.Diese Erklärung bezieht sich auf die Dauer Ihres gesamten Studiums und wird von denAusländerbehörden sehr ernst genommen. Der Finanzierungsnachweis muss jedes Jahraufs Neue erbracht werden.Reisen Sie nicht mit der Hoffnung ein, Ihr Studium in Deutschland durch Arbeit finanzie-ren zu können!In letzter Zeit waren Studierende häufig aus finanziellen Gründen zum Studienabbruchgezwungen, weil die eigenen Finanzen nicht ausreichten und es nicht genügend Gele-genheiten gab, durch Nebentätigkeit die fehlenden Mittel aufzubringen.Da freie Stellen zuerst an Deutsche und EU-Angehörige vermittelt werden, ist es leiderfür ausländische Studierende aus anderen Ländern erfahrungsgemäß schwierig, einenStudentenjob zu finden.

Jobben

Mit einem Visum zu Studienzwecken ist in der Regel arbeitserlaubnisfreie Tätigkeit imUmfang von 90 ganzen oder 180 halben Tagen erlaubt. Wer als Student/-in mehr arbeitenwill, braucht eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde (unter Zustimmung derArbeitsagentur). Jobangebote finden Sie beim ABZ (Berufsorientierung), AStA und beimJob-Point der Arbeitsagentur.Nicht davon betroffen sind EU-Staatsangehörige einschließlich Zypern (griechischer Teil)und Malta. Für die restlichen neuen Beitrittsländer gilt die (befristete) Übergangsregelung,dass die Arbeitserlaubnis noch bei der Arbeitsagentur zu beantragen ist.Wenn Zweifel bestehen, ist immer bei der Ausländerbehörde oder bei der Arbeitsagenturnachzufragen, insbesondere weil das neue Zuwanderungsgesetz erst am 01.01.2005 inKraft getreten ist.

Stipendien

Die Universität Duisburg-Essen vergibt so gut wie keine Stipendien.Wenn Sie Ihr Studium durch ein DAAD-Stipendium finanzieren möchten, können Sie esnur von Ihrem Heimatland aus beantragen. In der Regel müssen Sie allerdings bereitseinen ersten Studienabschluss vorlegen. Informationen darüber geben Ihnen der DeutscheAkademische Austauschdienst bzw. seine Außenstellen oder die deutsche Botschaft oderdas deutsche Generalkonsulat in Ihrem Land. Übersicht über Stipendien: http://www.daad.de/deutschland/foerderung/stipendiendatenbank/00462.de.html

Andere Organisationen, wie zum Beispiel politische Stiftungen, vergeben in beschränktemUmfang Stipendien. Anträge sollten vom Heimatland aus gestellt werden. Informationendarüber erteilen Ihnen der DAAD und die Förderabteilungen der jeweiligen Stiftung oderOrganisation: http://www.daad.de/deutschland/foerderung/andere-organisationen/00465.de.html

Leider nicht zuunterschätzen!

Noch zuhausebeantragen!

Finanzierung des Studiums

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International OfficeBAföG

Das Folgende ist eine vereinfachte Darstellung. Die rechtlich bindenden Formulierungenfinden sich in § 8 BAföG.Unter bestimmten Umständen kann auch nicht-deutschen Staatsangehörigen auf AntragAusbildungsförderung gewährt werden, nämlich:

heimatlosen Ausländern,Personen,

• die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und als Asylberechtigte aner-kannt sind,

• die eine Niederlassungserlaubnis besitzen,• die als Flüchtlinge anerkannt wurden und im Gebiet der Bundesrepublik Deutsch-

land nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind,• die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wenn ein Elternteil oder der Ehe-

gatte Deutsche(r) im Sinne des Grundgesetzes ist,• die sich insgesamt fünf Jahre im Inland aufgehalten haben und rechtmäßig er-

werbstätig gewesen sind,• deren Vater oder Mutter sich während der letzten sechs Jahre insgesamt drei

Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist.

Allgemein gilt, dass bei Studienaufnahme das 30. Lebensjahr nicht überschritten seindarf (Ausnahmeregelungen sind möglich), und dass im Ausland abgeschlossene oderabgebrochene Studiengänge berücksichtigt werden.Für die Prüfung des Antrags benötigt das BAföG-Amt Nachweise, z. B. über die Aner-kennung des im Ausland abgeschlossenen Studiums, die Hochschulzugangsberechtigung,die Anzahl der studierten Semester sowie die Einstufungsbescheinigung des Prüfungs-amtes.

Das Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk hilft Ihnen gern weiter. DieSprechzeiten der BAföG-Beratung:

Öffnungszeiten Duisburg Essenwährend der Vorlesungen mo-do 9:30-14:00 Uhr mo+do 9:00-12:00 Uhr

di 13:00-15:00 Uhr

in den Semesterferien di+do 9:30-14:00 Uhr nur do 9:00-12:00 Uhr

Besucheranschrift Info-Center des Studentenwerks BAföG-Amt des StudentenwerksHauptmensa (Gebäude MM) Amt für AusbildungsförderungLotharstr. 23-25 Reckhammerweg 1

Ausführliche Informationen sind auch im Internet abrufbar unter der Adresse http://www.bafoeg.bmbf.de und http://studentenwerk.essen-duisburg.de.

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Finanzierung des Studiums

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International OfficeEröffnung eines Girokontos

Bei allen Banken und Sparkassen können Sie ein Girokonto eröffnen. Dazu benötigen Sieeinen Reisepass, Ihren Mietvertrag und Ihre Meldebescheinigung.Fragen Sie bei der Eröffnung auch nach der EC-(oder Maestro-)Karte, mit der Sie anGeldautomaten Geld abheben können und im europäischen Ausland bequem bargeldloszahlen können.Nach der Einrichtung eines Girokontos können Sie z.B. den Semesterbeitrag überweisenoder Daueraufträge einrichten (für sich wiederholende Zahlungen wie z.B. Miete,Krankenversicherung etc.).

Unterkunft

Die Zulassung zum Studium ist nicht, wie in anderen Ländernüblich, automatisch mit dem Angebot eines Wohnheimplatzesverbunden.In Duisburg und Essen gibt es eine Reihe von Studenten-wohnheimen, die größtenteils vom Studentenwerk Essen-Duisburg verwaltet werden. Wenn Sie ein Zimmer in einemWohnheim bekommen haben, haben Sie einen zivilrechtlichenMietvertrag abgeschlossen, das heißt, Sie haben sich verpflichtet, die Miete für die ver-einbarte Dauer zu zahlen. Da die Plätze knapp sind, können Sie nur eine begrenzte Zeitdort wohnen, zurzeit bis zu sechs Semestern. Zu Mietbeginn ist eine Kaution bei derWohnheimverwaltung des Studentenwerks in Höhe von 400 Euro zu hinterlegen. WennSie einen Mietvertrag zugeschickt bekommen haben, müssen Sie zwei Exemplare unter-schreiben und eins an das Studentenwerk schicken. Denken Sie unbedingt daran, wäh-rend der Bürozeiten anzureisen (mo-do, 10:30 – 14:00 Uhr in Duisburg und mo-fr, 9:00bis 11:00 Uhr in Essen). Nur dann erhalten Sie die Wohnungsschlüssel!Beliebt sind die Studentenwohnheime, weil die Zimmer möbliert sind, die Mietpreise inder Regel alle Nebenkosten (wie Strom, Wasser, Heizung) bereits enthalten und sichleicht Kontakte mit anderen Studierenden knüpfen lassen.Die Anschrift des Studentenwerks Essen-Duisburg finden Sie im Adressteil. Sie finden dieBewerbungsformulare im Internet unter der Rubrik >> Wohnen >> Formulare/Flyer:http://studentenwerk.essen-duisburg.de/.

Die Anzahl der Wohnheimplätze ist jedoch begrenzt und teilweise gibt es lange Wartelisten.Wenn Sie keinen Wohnheimplatz bekommen haben, müssen Sie sich eine Unterkunft aufdem freien Wohnungsmarkt suchen.Wer sich in Duisburg auf Wohnungssuche begibt oder dringende Fragen rund ums Wohnenhat, kann jederzeit (24 h) eine telefonische Notrufnummer anrufen (unbedingt auf dieMailbox sprechen und die Telefonnummer hinterlassen!) Tel: 0203-94 100 745. Dasstudentische Tutorenteam des Studentenwerks wird Sie dann zurückrufen.

Mit mehreren Mitbewohnern zusammen eine Wohnung zu mieten kann eine günstigeAlternative sein (Stichwort Wohngemeinschaft „WG“). Mitbewohner von WGs werdenoft auch über die Aushänge an den Schwarzen Brettern beider Campi gesucht. Bei Fragenhilft am Campus Duisburg auch gerne das TuDu-Team weiter.

Die Mitwohnzentrale vermittelt bundesweit (nicht nur für Studierende) Unterkünfte inWohngemeinschaften oder Wohnungen.

Ihre Unterkunftmüssen Sie sichselbst organi-sieren!

Alternativenzum Studenten-wohnheim

Unterkunft

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International OfficeSie sollten außerdem in dem Anzeigenteil der regionalen Tageszeitungen nach Zimmernoder Wohnungen suchen. Sie können auch selbst eine Anzeige aufgeben.

Als Studierende haben Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS),das heißt, Sie sind berechtigt, von der Stadt geförderte Wohnungen zu mieten. NachdemSie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie beim Bezirksamt (AbteilungWohnungswesen) einen Antrag auf einen WBS stellen. Sie sollen dem Antrag eineEinkommenserklärung beilegen, aus der hervorgeht, dass Ihr jährliches Einkommen nichtmehr als € 11.760,00 beträgt.

Wohngeld kann als Mietzuschuss einem Antragsteller gewährt werden,wenn kein BAföG-Anspruch besteht undwenn ein eigenständiger Haushalt gegründet (Hauptwohnsitz) wurde. Der Anspruchgilt nur dann, wenn bei den Eltern im Ausland kein Wohnraum mehr besteht bzw. Sieim Ausland abgemeldet sind und das nachweisen können. Dieser Nachweis ist nötig,weil anderenfalls beim Wohngeldamt in manchen Fällen ein Aufenthalt zu Studien-zwecken in Deutschland als temporärer Aufenthalt angenommen wird, so dass dannauch kein Anspruch auf Wohngeld bestehen würde.

Das Wohngeld ist abhängig von der Einkommenshöhe (ein Existenzminimum wirdvorausgesetzt) und der Miethöhe. Bei Fragen hilft Ihnen die Sozialberatungsstelle desStudentenwerks gerne weiter.

Für eine vorübergehende Unterkunft kommen auch Jugendherbergen in Frage.

Alle Anschriften finden Sie im >> Adressenteil.

Studentisches Wohnen in DuisburgDas Studentenwerk verwaltet in Duisburg neun Wohnanlagen mit knapp1000 Zimmern. Die meisten Zimmer verfügen über einen kostenfreienInternetanschluss.Für Austauschstudierende besteht ein Kontingent an freien Wohnheim-zimmern. Bitte bewerben Sie sich (gleichzeitig mit Ihrem Antrag aufZulassung) und unter Nennung Ihres Austauschprogramms direkt bei derWohnheimverwaltung des Studentenwerks.

Neben den Wohnheimen des Studentenwerkes gibt es auch noch zwei kirchlicheStudentenwohnheime. Davon eins, das Wohnheim am Dellplatz, zentral in der Innen-stadt gelegen, verfügt über 125 Zimmer.Das Bürgerbüro der Entwicklungsgesellschaft Duisburg (EG DU) vermittelt Studenten-wohnungen in DU-Bruckhausen und -Hochfeld: Reinerstr. 4, 47169 Duisburg, E-Mail:[email protected] können sich auch bei der kommunalen Wohnungsvermittlungsstelle in Duisburgfür eine Gebühr von € 11,00 als wohnungssuchend eintragen lassen. Öff-nungszeiten: montags bis freitags: 8:30 – 12:00 und 14:00 – 15:30 Uhr

Studentisches Wohnen in EssenDer Campus Essen kann auf ein breites Angebot an studentischemWohnraum zurückgreifen. In Essen verwaltet das Studentenwerk sechsgroße Wohnanlagen mit 1422 Zimmern und 41 studentische Wohnungen.

Mietzuschussin bestimmten

Fällen

Unterkunft

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International OfficeAußerdem gibt es zwei kirchliche Wohnheime.

Wohnen in der „Brücke“: Das Studentenwohnheim der ESG liegt auf dem Essener Cam-pus und beherbergt neben 175 Zimmern in 25 Wohngemeinschaften auch ein Café undeine Kneipe.

Sie können aber natürlich auch den städtischen Wohnungsmarkt sichten oder sichselbst an das Studentenwerk wenden.Die kommunale Wohnungsvermittlung in Essen hilft bei Wohnungsgesuchen und istim Einwohneramt im Gildehof zu finden. Es werden keine Gebühren erhoben. Dort findenSie auch Ansprechpartner zur Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins.Die Adressen finden Sie im Anhang.

Mensa und Cafeteria

Die Mensa ist die Kantine der Hochschule und wird vom Studentenwerk geführt. JedenTag werden zum Mittagessen drei verschiedene Menüs angeboten, darunter ein vegetari-sches. Für Studierende kostet eine Mahlzeit zurzeit zwischen € 1,60 und € 3,50. AktuelleInformationen finden sich im Internet: http://studentenwerk.essen-duisburg.de/ unterdem Menüpunkt Verpflegung.

In Duisburg haben wir drei Mensen: Zwei in der Lotharstraße, eine inder Bismarckstraße. In Essen haben wir eine Mensa und ein Restau-rant auf dem Campus (in T01) und eine am Klinikum.Zu jeder Mensa gehört eine Cafeteria. Sie ist für die kleine Kaffee-pause und den kleinen Hunger vorgesehen. Warme und kalte Geträn-ke sowie Kleinigkeiten zu essen und Süßigkeiten werden dort ange-boten. Telefonkarten, Streichhölzer und ähnliche Gebrauchsartikelkönnen Sie auch in der Cafeteria kaufen.

Mit Bus und Bahn zur Uni

Beide Campi erreichen Sie mühelos vom jeweiligen Hauptbahnhof.Ihr Studierendenausweis (Chipkarte mit Gültigkeitsaufdruck) gilt zusammen mit IhremPersonalausweis/Pass als Fahrkarte. Daher brauchen Sie sich nicht um Tickets innerhalbdes gesamten Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) zu kümmern.Zum Campus Duisburg fahren drei verschiedene Buslinien 923, 924 und 933 und eineStraßenbahnlinie, die 901.Den Campus Essen erreichen Sie am besten mit der U-Bahn der Linien U11, U17 undU18.

Kulturelles

Allein unternimmt man selten kulturelle Aktivitäten, erst recht nicht in einer Region, inder man sich nicht auskennt. Sie können zusammen mit anderen Studierenden Ausflüge

Mit demSemesterticketimmer günstigunterwegs...

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Studieren in Duisburg-Essen

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International Officein Nachbarstädte machen, Themenabende, ins Museum, insTheater und/oder ins Konzert gehen.Wir freuen uns auf Ihre Anregungen für die Gestaltung desKulturprogramms, ob sie die Wissenschafts- oder die Alltagskulturbetreffen.

Wir arbeiten zusammen mit:• Carl Duisberg Gesellschaft Niederrhein e.V. (Inwent gGmbH)• Evangelische Studentinnen- und Studentengemeinde (Campus Duisburg und Essen

siehe unter >> Adressen „ESG“ und „Die Brücke“)• Tu-DU-Team, Tutoren in den Duisburger Wohnheimen des Studentenwerks• ABZ Berufsorientierung: Vermittlung von Sprachtandem-Partnern http://www.uni-

duisburg-essen.de/abz/studierende/sprachtandem.shtml

Oder sprechen Sie uns bei Ideen einfach an. Wir vermitteln oder helfen beim Initiierengerne weiter.

Informationen zum studentischen Leben oder Freizeitmöglichkeiten finden Sie auch aufder Seite: http://www.uni-duisburg-essen.de/erstsemester/treffpunkte.shtml

Studieren in Duisburg-Essen

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International OfficeAdressen und Links

Akademisches Auslandsamt (AAA)Öffnungszeiten: mo 13 - 15 h

di-fr 09 - 12 hurl: http://www.uni-due.de/international/

AAA DuisburgGebäude LG, Räume 114-115, 121-125Forsthausweg 247057 DuisburgTel: (0203) 379-3704/-2304Fax: (0203) 379-3705E-Mail: [email protected]

AAA EssenGebäude T03, Räume 9 bis 14Universitätsstr. 245141 EssenTel: (0201) 183-4128Fax: (0201) 183-2257E-Mail: [email protected]

Akademisches Beratungszentrum (ABZ)http://www.uni-duisburg-essen.de/abz/hier: Allgemeine Studienberatung

ABZ am Campus DuisburgGeibelstr. 41, SG 18347057 DuisburgTel: (0203) 379-2311E-Mail: [email protected]

ABZ am Campus EssenUniversitätsstraße 2, T02 S00 L1245117 EssenTel: (0201) 183-2014E-Mail: [email protected]

Allgemeiner Studierendenausschusshttp://www.asta.uni-duisburg-essen.de/siehe >> AStA

Arbeitsagentur DuisburgWintgensstr. 29-3347058 DuisburgTel: (0203) 302-696oder im AkZent

Arbeitsagentur EssenBerliner Platz 1045116 EssenTel: (0201) 181-8524oder im T01 S00 L28

AStA DuisburgLotharstr. 65, Gebäude LF (Keller)47057 DuisburgTel: (0203) 37 00 47

AStA EssenUniversitätsstr. 2, T02 (unter der Mensa)45117 EssenTel: (0201) 183-2348

Ausländeramt für Einwohner vonDuisburg-Stadtmitte und Duisburg-SüdSittardsberger Allee 1447249 DuisburgTel: (0203) 2 83-7281 / -7176

Ausländeramt für Einwohner Duisburg-NordsDuisburger Str. 21347049 DuisburgTel: (0203) 283-5568

Ausländeramt für Einwohner Duisburg-WestsBismarckplatz 1 (Rheinhausen)47198 DuisburgTel: (0203) 283-8364

Ausländerbehörde EssenSchederhofstraße 4545121 EssenTel: (0201) 88-0

Ausländeramt Mülheim/RuhrViktoriastr. 17-1945468 Mülheim an der RuhrTel: (0208) 455 32-00http://www.muelheim-ruhr.de/informationen_fuer_auslaendische_studenten.html

BAföG-Amt, Studentenwerk DuisburgAmt für AusbildungsförderungReckhammerweg 145141 Essen, Tel: (0201) 820 10-55E-Mail: [email protected]

Bezirksamt InnenstadtAbt. Wohnungswesen(Wohnberechtigungsschein/Wohngeld)Zimmer 19, 20 und 21Sonnenwall 7347051 DuisburgTel: (0203) 283-3692/-3170für Essen siehe >> Einwohneramt

Die BrückeUniversitätsstr. 1945117 EssenTel: (0201) 23 97 37Fax: (0201) 22 59 50E-Mail: [email protected]://www.uni-essen.de/esg

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International Office

Beratung für ausländische Studierende durch HerrnKlein-RustebergE-Mail: [email protected]

Wohnen: [email protected]: (0201) 23 57 66Fax: (0201) 20 25 89

Bürgerbüro EGDUReinerstr. 247166 DuisburgTel: (0203) 99 429-60/61/62Tel: (0201) 188 3207, 0178-788 3419 H. EwertE-Mail: [email protected]

Carl-Duisberg-Gesellschaft e.V.Am Buchenbaum 4747051 DuisburgTel: (0203) 213 13E-Mail: [email protected] gGmbH http://www.inwent.org/

EinwohneramtFachabteilung für Wohnungsangelegenheiten(Wohnberechtigungsschein)Gildehof/Hollestr. 345121 EssenTel: (0201) 8833607 – 609http://www.essen.de/deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_33/1_33-5.htmfür Duisburg siehe >> Bezirksamt

Evangelische Studierendengemeinde (ESG)Holteistr. 8047057 Duisburg, Tel: (0203) 35 39 27

Evangelische Studierendengemeinde (ESG)Universitätsstraße 1945141 Essen, Tel: (0201) 23 97 37

Gästehaus E-WerdenHaus am Turm, Am Turm 745239 EssenTel: (0201) 40 40 67

Job-Point der ArbeitsagenturVenusgasse 11 (Galeria 1. Stock)47051 DuisburgTel: (0203) 30 25 10

Job- und PraktikumsvermittlungABZ Berufsorientierunghttp://www.uni-duisburg-essen.de/abz/

Campus Duisburg: Lotharstraße 65, LK 081Tel: (0203) 379 3659E-Mail: [email protected]

Campus Essen: Universitätsstraße 2, T02 S00 L01Tel: (0201) 183-2014E-Mail: [email protected]

Jugendherberge DU-NordLösorter Str. 13347137 Duisburg-MeiderichTel: (0203) 41 79 00

Jugendherberge DU-WedauKalkweg 148 E47055 Duisburg-WedauTel: (0203) 72 41 64 und 72 58 00

Jugendherberge E-WerdenPastoratsberg 245239 EssenTel: (0201) 49 11 63

Jugendherberge Mülheim/RuhrMendener Str. 345470 MülheimTel: (0208) 38 21 91

Katholisches Hochschulzentrum (KOM)St. Anna-Weg 547057 DuisburgTel: (0203) 35 87 07

Katholisches Hochschulzentrum (KOM)Universitätsstraße 245141 EssenTel.: (0201) 313210

Kommunale WohnungsvermittlungsstellePulverweg 3947051 DuisburgTel: (0203) 283-29 00 /-29 11http://www.duisburg.de/sozialamt/kwv.cfm

Kommunale WohnungsvermittlungsstelleEinwohneramt/WohnungsangelegenheitenGildehof/Hollestr. 345121 EssenTel: (0201) 8833607 – 609

Mitwohnzentrale DuisburgRuhrorter Straße 67-6947059 DuisburgTel: (0203) 19 430E-Mail: [email protected]://www.mwz-duisburg.de/?stadt=Duisburg

Mitwohnzentrale Essen REMAm Zehnthof 4445139 EssenTel: (0201) 19 430

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International OfficeFax (0201) 24 70 770E-Mail: [email protected]://www.mitwohnzentrale.de/

Mitwohnzentralen in Essen: Übersichthttp://www.essen.de/deutsch/Tourismus/Hotels/Mitwohn.htm

Sozialberatungsstellen des StudentenwerksCampus Duisburg (Frau Wargalla)Lotharstr. 23-25 (Foyer der Hauptmensa)47057 DuisburgTel: (0203) 379-41 69E-Mail: [email protected]

Campus Essen (Frau Sand)Reckhammerweg 3 (im Gästehaus)45141 EssenTel: (0201) 820 10-70E-Mail: [email protected]

Stadtverwaltung Duisburg (Zentrale)Tel: (0203) 28 30

Stadtverwaltung Essen (Zentrale)Tel: (0201) 880

Studentenwerk Essen-Duisburg AöRReckhammerweg 145141 EssenTel: (0201) 820 10-0E-Mail: [email protected]://studentenwerk.essen-duisburg.de

Studentenwohnheim „Adolph Kolping“Dellplatz 747051 DuisburgTel/Fax: (0203) 20 179E-Mail: [email protected]://www.dellplatz.de

Studentenwohnheim „Die Brücke“siehe >> Brücke

Studentenwohnheim „Holteistraße“siehe >> ESG Duisburg

Studentenwohnheim „Roncalli-Haus“Henri-Dunant-Str. 5345131 EssenTel: (0201) 26 55 07

Studienberatungsiehe >> Allgemeine Studienberatung (ABZ)http://www.uni-due.de/studium/beratung/

Studienkolleg (Bezirksregierung Düsseldorf)Postfach 30 08 6540408 DüsseldorfFax: (0211) 4 75 59 78

Studierendensekretariat am Campus DuisburgGebäude LB, Räume 12 und 13a bis 13eLotharstr. 6547057 DuisburgE-Mail: [email protected]Öffnungszeiten wie >> AAA

Studierendensekretariat am Campus EssenGebäude T03, Ebene R00Universitätsstr. 245141 EssenE-Mail: [email protected]Öffnungszeiten wie >> AAA

Tageszeitungen, regionaleWAZ, NRZ, Rheinische Post, an jedem Kiosk erhält-lich; Stadtpanorama und Wochenanzeiger zwei-wöchentlich kostenlos.

TOEFL-TestInternet: http://www.toefl.org/

Tourismuszentrale/FremdenverkehrsamtAm Hauptbahnhof 245127 EssenTel: (0201) 8872041

Tourismuszentrale/StadtinformationDuisburg-AgenturKönigstr. 5347051 DuisburgTel: (0203) 305250

TuDu-Team(Wohnheim-)Tutoren in DuisburgE-Mail: [email protected]://www.tudu-team.infoTel: 0203-94100745 (24 h mit Anrufbeantworter)

Wohngeldfür Duisburg siehe >> Bezirksamt Abteilung Wohngeldfür Essen siehe >> Einwohneramt Abteilung Wohngeld

Wohnheimesiehe >> Studentenwerk Essen-Duisburg AöR

Zentralstelle für die Vergabe vonStudienplätzen (ZVS)Sonnenstraße 17144137 Dortmundhttp://www.zvs.de/

Die Uni im Internet:http://www.uni-duisburg-essen.dehttp://www.uni-due.de

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International OfficeGlossar

Im Folgenden werden Begriffe erläutert, die zur „Hochschulsprache“ gehören unddie Sie immer wieder hören werden:

AAA (Abkürzung für Akademisches Auslandsamt)Das Akademische Auslandsamt ist der Ansprechpartner in allen Fragen des inter-nationalen Studiums, der internationalen Hochschulzusammenarbeit und desinternationalen Wissenschaftleraustauschs. Es betreut die internationalen Mobilitäts-programme und die Hochschulpartnerschaften.Das Akademische Auslandsamt ist Anlaufstelle für ausländische Studienbewerber/-innen und Studierende und berät deutsche Studierende über Auslandsstudien-möglichkeiten, Austauschprogramme und Stipendien.

Akademisches ViertelAkademisches Viertel bedeutet, dass Lehrende und Studierende immer eineViertelstunde später anfangen als in der Ankündigung der Veranstaltungenangegeben ist. Wenn ein Seminar zum Beispiel laut Aushang am Schwarzen Brettum 12:00 Uhr anfängt, so wird es um 12:15 Uhr (c. t., also cum tempore, eineViertelstunde später,) beginnen. Sollte die Lehrveranstaltung pünktlich zurgenannten Zeit beginnen, so steht hinter der Zeitangabe s. t., also sine tempore.

AOS (Abkürzung für Auslandsorientierter Studiengang)Dazu zählen der Studiengang „Water Science“ und die ISE-Studiengänge. Dieauslandsorientierten Studiengänge schließen mit den Abschlüssen Bachelor undMaster ab. Ein Teil des Studiums wird in Englisch angeboten.

AStA (Abkürzung für Allgemeiner Studierendenausschuss)Die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden die Studierenden-schaft. Sie wird vertreten vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). DerAStA setzt sich aus Studierenden zusammen, die von der gesamten Studierenden-schaft gewählt werden. Der AStA hat hochschulpolitische, soziale und kulturelleAufgaben. Er gibt Tipps und hilft über die ersten Hürden hinweg.

BAföG (Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz)Finanzielle staatliche Unterstützung für Studierende, die in Form von Teildarlehenmehrheitlich an deutsche Studierende ausgezahlt wird. In bestimmten Fällen habenauch ausländische Studierende einen Anspruch auf BAföG. Auskünfte erteilt hierzudas Studentenwerk.

BeglaubigungBestätigung der Übereinstimmung von Original und Kopie von einer siegelführendenStelle.

DekanDer Dekan leitet den Fachbereich und vertritt ihn innerhalb der Hochschule.

DSD Deutsches SprachdiplomDSH (Abkürzung für Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)

Sprachprüfung, die für ausländische Studierende in der Regel Voraussetzung fürein Universitätsstudium ist. Ausnahmen siehe >> Man spricht Deutsch: Sprach-prüfungen (DSH).

ESG (Abkürzung für Evangelische Studenten- und Studentinnengemeinde)Bietet Vorträge, Kurse und Diskussionsveranstaltungen, Exkursionen, aber auchBeratungen in Lebens- und Glaubensfragen.

Fachbereich (Abkürzung für FB)Organisatorische Einheit der Universität, die sich aus verschiedenen - in der Regelinhaltlich verwandten - Fächern zusammensetzt. Die Universität Duisburg-Essenist in 13 Fachbereiche gegliedert, die sich jeweils aus mehreren Instituten undFachgebieten zusammensetzen.

Glossar

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International OfficeFeststellungsprüfung

Vor einem Studienkolleg abzulegende Prüfung, die den Hochschulzugang erlaubt.Gasthörer/-innen

Gasthörerinnen bzw. Gasthörer dürfen an Veranstaltungen teilnehmen, sind abernicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Bewerbungen sind an das Studierenden-sekretariat zu richten.

GrundstudiumDer erste Studienabschnitt mit drei oder vier Semestern, der in der Regel miteiner Zwischenprüfung oder dem Vordiplom abgeschlossen wird.

HauptstudiumDer zweite Studienabschnitt, der zur Diplom-, Magister- oder Staatsexamens-prüfung führt.

HochschulzugangsberechtigungAbschlusszeugnis einer Sekundarschule, das dem Abitur gleichwertig ist, oderAbschlusszeugnis plus 1 oder 2 Jahre erfolgreichen Studiums an einer inDeutschland anerkannten Universität.

ISE (Abkürzung für International Studies in Engineering)Angebot des Fachbereichs für Ingenieurwissenschaften. Die Unterrichtsspracheist Englisch und Deutsch. Die DSH-Prüfung ist hier keine Zugangsvoraussetzung.

ImmatrikulationEinschreibung in die Liste der Studierenden, nachdem der „Antrag auf Einschrei-bung“ gestellt worden ist. Die Immatrikulation ist Voraussetzung für die Zugehö-rigkeit zur Hochschule und für die Ablegung von Prüfungen.

KlausurEine Klausur ist eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht. Bestanden gilt sie alsLeistungsnachweis im Sinne der Studienordnung.

KOM (Abkürzung für Katholisches Hochschulzentrum)Bietet Beratungen in allen Glaubens- und Lebensfragen.

Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (KVV)Viele Fächer bieten außerdem ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis an. AlleLehrveranstaltungen des jeweiligen Faches sind darin angekündigt und von denjeweiligen Veranstaltern kommentiert. Durch die Kommentare bekommen Sie einegenauere Vorstellung von dem, was Sie in den Lehrveranstaltungen erwartet.Kommentierte Vorlesungsverzeichnisse können Sie in den Fachsekretariaten, beiden jeweiligen Fachschaften oder beim AStA erwerben.

KommilitoneKommiliton(inn)en bedeutet soviel wie Studienkolleg(inn)en.

NC (Abkürzung für Numerus Clausus)Ein Numerus Clausus ist eine Zulassungsbeschränkung in einem Studiengang. EinFach mit NC bedeutet, dass nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen indiesem Fach vorhanden ist und besondere Fristen zu beachten sind. Die Zulassungerfolgt anhand eines Rankings nach Berechnung der Zeugnis-Durchschnittsnoten.

NN (Abkürzung für lat. nomen nominandum)Sie steht meistens bei Seminarankündigungen und bedeutet, dass der Name desSeminarleiters noch nicht bekannt ist.

PrüfungsamtDas Akademische Prüfungsamt der Universität ist zuständig für alle prüfungs-rechtlichen Fragen zum Studium, z.B. Prüfungsanmeldungen, Anerkennung vonStudienleistungen, Ausstellen des Notenspiegels und der Zeugnisse und Urkunden.

PrüfungsausschussDer Prüfungsausschuss des Fachbereichs ist zuständig für die ordnungsgemäßeDurchführung der Prüfungen und die durch die jeweilige Prüfungsordnungzugewiesenen weiteren prüfungsbezogenen Aufgaben im Rahmen des jeweiligenFaches.

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International OfficePrüfungsordnung

Die Prüfungsordnung bildet die rechtliche Grundlage, nach der Prüfungenabgehalten werden. Jeder Studiengang hat seine eigene Prüfungsordnung. Darinist festgelegt, welche Voraussetzungen bei der Meldung zur Prüfung erfüllt seinmüssen, wie das Prüfungsgremium zusammengesetzt sein soll, wie die Prüfungabzulaufen hat, wie viele Themenbereiche jeweils in welchem Umfang geprüftwerden und wie die Benotung erfolgt. Die Prüfungsordnung regelt aber auch,wann die Meldung zur Prüfung zurückgezogen oder die Prüfung unterbrochen undwiederholt werden kann.Sie können die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs im Prüfungsamt oder bei derAllgemeinen Studienberatung erhalten oder im Internet einsehen: http://www.uni-duisburg-essen.de/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung_ordnung.shtmlSiehe auch Studienordnung

RückmeldungWenn Sie einmal für einen Studiengang eingeschrieben sind und das Studium imkommenden Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich an den bereitstehen-den SB-Terminals fristgerecht zurückmelden (Bezahlung des Semesterbeitrags).Die Rückmeldungsfristen hängen in jedem Fachsekretariat aus, stehen im Vorle-sungsverzeichnis und im Internet unter http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml.

Schein (auch Leistungsnachweis)Es gibt Teilnahme- und Leistungsscheine, auch Teilnahme- und Leistungsnachweisegenannt. Die ersten weisen nach, dass man an einem Seminar teilgenommen hat;die anderen, dass man die im Seminar gestellten Anforderungen - Referat,Hausarbeit oder Klausur - erfüllt hat. Um sich zur Abschlussprüfung anmelden zukönnen, müssen Sie eine in der Studienordnung festgelegte Anzahl von Scheinenvorweisen.Mit der Umstellung zu Bachelor- und Master-Studiengängen erfolgt die Beurteilungin Form von Studien-, Kredit- oder sonstigen Punktesystemen. Die Art derLeistungskontrolle entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung.

StipendiumEin Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende. VerschiedeneInstitutionen vergeben Stipendien. Je nach Institution sind die Voraussetzungenfür den Erhalt eines Stipendiums unterschiedlich. Ausländische Studierende müssensich in der Regel von ihrem Heimatland aus um ein Stipendium bewerben.

StudentenwerkDas Studentenwerk ist nicht Teil der Hochschule, sondern eine eigene Institutionund hat in Zusammenarbeit mit den Hochschulen die Aufgabe, die Studierendenin allen sozialen und wirtschaftlichen Belangen zu betreuen.

StudiengangDer Studiengang bezeichnet das Studienfach in Bezug auf den Studienabschluss.Jeder Studienabschluss (Diplom, Magister Artium, Staatsexamen, Bachelor undMaster) hat seine eigene Prüfungs- und Studienordnung.

StudienkollegInstitut, das auf die Feststellungsprüfung vorbereitet. Das Studienkolleg müssendiejenigen ausländischen Studierenden besuchen, deren Hochschulzugangs-berechtigung nicht einer deutschen gleichwertig ist.

StudienordnungAusgehend von den Anforderungen der Prüfungsordnung legt die StudienordnungInhalt und Verlauf des Studiums eines Studiengangs fest.In Ihrer Studienordnung erfahren Sie u.a.:

die Zulassungsvoraussetzungen,

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International Officedie eventuell erforderlichen Zusatzqualifikationen (z. B. Sprachkenntnisse),welche Lehrveranstaltungen in welcher Reihenfolge Pflichtveranstaltungen sindund welche wahlweise besucht werden können,welche Zugangsvoraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungengestellt werden (z. B. Scheine oder Nachweise des abgeschlossenenGrundstudiums für den Besuch von Hauptseminaren).

Studienordnungen erhalten Sie von der Allgemeinen Studienberatung und imFachsekretariat.Siehe auch Prüfungsordnung

StudierendensekretariatZuständig für Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel und Exmatrikula-tion.

SWS (Abkürzung für Semesterwochenstunden)Eine einstündige Vorlesung, die für die Dauer eines Semesters einmal wöchentlichabgehalten wird, hat den Umfang von einer Semesterwochenstunde. Ein Seminar,das z.B. einmal wöchentlich von 14:00 bis 16:00 Uhr stattfindet, hat den Umfangvon 2 SWS. Es werden volle Stunden gerechnet, obwohl eine einstündige Ver-anstaltung faktisch nur 45 Minuten dauert.

TestDaFTest für Deutsch als Fremdsprache

UB oder BibAbkürzung für Universitätsbibliothek

Vorlesungsverzeichnis (VV)Verzeichnis aller Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Semester an der Hoch-schule angeboten werden. Es enthält außerdem das Verzeichnis und die Anschrif-ten aller Lehrenden sowie aller Einrichtungen (Bibliothek, Prüfungsämter, Bera-tungsstellen, etc.) der Hochschule. Sie erhalten es in den Buchhandlungen fürzurzeit € 3,60.Auch die Internetseiten der Fachbereiche enthalten entsprechende Teile des all-gemeinen Vorlesungsverzeichnisses oder ein kommentiertes Vorlesungsverzeich-nis.

ZOP (Abkürzung für Zentrale Oberstufenprüfung)Mit dem Zeugnis der bestandenen ZOP bescheinigt das Goethe-Institut, dass diedeutsche Sprache qualifiziert beherrscht wird.

Zulassungsbescheid bzw. ZugangsbescheidInformiert über die Zulassung zum Studium

Zulassungsfreier StudiengangStudiengang, in den man sich im Studierendensekretariat frei einschreiben kann.In den meisten Fällen ist trotzdem ein Antrag auf Zulassung zu stellen. Siehe >>Bewerbungsverfahren.

Zulassungsbeschränkter StudiengangStudiengang, der nur eine bestimmte Anzahl von Studierenden aufnimmt. Fürzentral zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine Bewerbung bei der ZVSerforderlich, für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie sich beimStudierendensekretariat bewerben.

ZVS (Abkürzung für Zentrale Vergabestelle für Studienplätze)Vergibt deutschlandweit Studienplätze für besonders nachgefragte Studiengänge(zentrale Zulassungsbeschränkung).

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International OfficeCheckliste Bewerbung

Kontrollieren Sie anhand dieser Liste, ob Sie alle Formalitäten erledigt und alle notwendigenUnterlagen zusammengestellt haben:

Ο Ist Ihr Bewerbungsantrag (Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländischeStudienbewerber/-innen) vollständig ausgefüllt und unterschrieben?

Ο Ist die Kopie des Abgangszeugnisses der Sekundarschule (mit Einzelnoten)beigelegt?

Ο Ist der Nachweis über bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen (sofernvorhanden) beigelegt?

Ο Sind Studiennachweise oder Studienabschlusszeugnisse (wenn Sie in IhremHeimatland bereits eine Hochschule besucht haben) beigefügt?

Ο Sind die Bescheinigungen über bereits besuchte Deutschkurse und Englischtestsbeigefügt?

Ο Sind Nachweise über geleistete Praktika oder sonstige abgelegte Prüfungenbeigelegt?

siehe auch >> Kurzum: Wie bewerbe ich mich?

Übersichtsplan (vor Studienbeginn)

VOR derBewerbung

So geht‘s NACHder erfolgreichen

Bewerbung weiter

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Übersichten: vor der Bewerbung und vor Studienbeginn

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International OfficeLageplan - Campus Duisburg: Bereich L, M und SG

Plan vom Campus Duisburg

Lageplan - Campus Duisburg: Bereich B

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International OfficeLageplan - Campus Essen

Plan vom Campus Essen

Lageplan - Campus Essen: Universitätsklinikum

Page 38: International Office · 2018. 6. 4. · Fit für Duisburg-Essen: ... Beachten Sie bitte, dass die DSH-Prüfung vor dem Ende der Bewerbungs- und Einschreibfrist stattfindet. Ohne eine

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International OfficeNotizen

Platz für Ihre Notizen

Page 39: International Office · 2018. 6. 4. · Fit für Duisburg-Essen: ... Beachten Sie bitte, dass die DSH-Prüfung vor dem Ende der Bewerbungs- und Einschreibfrist stattfindet. Ohne eine

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International Office

Akademisches AuslandsamtForsthausweg 2/Ecke Lotharstraßeim Duisburger Stadtteil Neudorf

Gebäude LG, 1. StockBüros 114-115 und 121-125

Bus-Haltestelle: Universität

Öffnungszeiten:mo 13 - 15 hdi - fr 09 - 12 hEventuelle Änderungen:http://www.uni-due.de/international/services.shtml

So finden Sie uns am Campus Duisburg:

So finden Sie uns am Campus Essen:

Akademisches AuslandsamtUniversitätsstr. 2in Essen Mitte

Gebäude T, Eingang 03, ErdgeschossBüros 9-14

U-Bahn-Haltestelle: Universität Essen

Öffnungszeiten:mo 13 - 15 hdi - fr 09 - 12 hEventuelle Änderungen:http://www.uni-due.de/international/services.shtml

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