Evaluation der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg · Evaluation nur bei Vorliegen ausreichend...
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Evaluation der Ökokonto-Verordnung
Baden-Württemberg
Auftraggeberin: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Für den Inhalt des Berichts ist das PAN Planungsbüro für angewandten
Naturschutz GmbH verantwortlich.
Auftragnehmer: PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH
Rosenkavalierplatz 8
81925 München
Tel. (089) 122 85 69-00
Fax (089) 122 85 69-20 [email protected]
Bearbeitung: Beate Jeuther, Elisabeth Schubert, Reinhold Hettrich, Anne
Ruff, Evelyn Gussmann
Stand: 22.11.2018
Redaktionelle Bearbeitung durch die LUBW am 10.12.2018: Zusammensetzung der
Workshop-Gruppen (Abschn. 2.4.1), Datum vierte Beiratssitzung (Abschn. 2.5), An-
passung Verweise
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Inhaltsverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 3
Inhalt
1 Einleitung ......................................................................................................................... 7
1.1 Gegenstand und Ziel der Evaluierung ............................................................ 7
1.2 Grundlagen und Informationen der LUBW .................................................... 7
1.2.1 Vorgehen ................................................................................................ 7
1.2.2 Statistische Auswertung....................................................................... 8
1.3 Struktur und Ablauf des Evaluationsprozesses .......................................... 16
1.4 Zusammenfassung .......................................................................................... 18
2 Arbeitspakete der Evaluierung ................................................................................... 21
2.1 Fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen ....................... 21
2.1.1 Grundlagen .......................................................................................... 21
2.1.2 Vorgehensweise .................................................................................. 21
2.1.3 Zusammenfassende Ergebnisse ...................................................... 22
2.2 Recherche und Synopse kreiseigener Regelungen und der
Regelungen anderer Bundesländer .............................................................. 25
2.2.1 Grundlagen .......................................................................................... 25
2.2.2 Vorgehensweise .................................................................................. 25
2.2.3 Zusammenfassende Ergebnisse ...................................................... 25
2.3 Befragung der Akteursgruppen ..................................................................... 30
2.3.1 Grundlagen .......................................................................................... 30
2.3.2 Vorgehensweise .................................................................................. 30
2.3.3 Zusammenfassende Ergebnisse ...................................................... 34
2.4 Workshop mit den beteiligten Akteursgruppen ........................................... 40
2.4.1 Zielsetzung ........................................................................................... 40
2.4.2 Workshop-Themen und zusammenfassende Ergebnisse ............ 40
2.5 Beteiligung Projektbeirat ................................................................................. 44
3 Evaluationsthemen ....................................................................................................... 46
3.1 Schwerpunktthemen der Evaluierung ........................................................... 46
3.1.1 Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und
Zielzuständen von Biotopen .............................................................. 47
3.1.1.1 Grundlagen ..................................................................................... 47
3.1.1.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................... 48
3.1.1.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................... 58
3.1.1.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat ......... 68
3.1.1.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung .............................................. 70
3.1.2 Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz .......... 74
3.1.2.1 Grundlagen ..................................................................................... 74
3.1.2.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................... 74
3.1.2.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................... 83
3.1.2.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat ......... 88
3.1.2.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung .............................................. 90
3.1.3 Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung
spezifischer Arten“ .............................................................................. 93
3.1.3.1 Grundlagen ..................................................................................... 93
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Inhaltsverzeichnis
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3.1.3.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................... 94
3.1.3.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................. 105
3.1.3.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat ....... 124
3.1.3.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 126
3.1.4 Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen
„Wiederherstellung und Verbesserung von
Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“
sowie „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ .......... 129
3.1.4.1 Grundlagen ................................................................................... 129
3.1.4.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................. 130
3.1.4.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................. 145
3.1.4.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat ....... 151
3.1.4.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung der abiotischen
Wirkungsbereiche ........................................................................ 155
3.1.5 Fragestellungen zum Funktions- und Schutzgutbezug ............... 159
3.1.5.1 Grundlagen ................................................................................... 159
3.1.5.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................. 160
3.1.5.3 Problemstellung und Lösungsansätze ..................................... 163
3.1.5.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat ....... 168
3.1.5.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 170
3.1.6 Fragestellungen zum Umgang mit den Schutzgütern Klima,
Luft und Landschaftsbild .................................................................. 170
3.1.6.1 Grundlagen ................................................................................... 170
3.1.6.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................. 171
3.1.6.3 Problemanalyse und Lösungsansätze ..................................... 175
3.1.6.4 Rückmeldung Projektbeirat ........................................................ 183
3.1.6.5 Zusammenfassende Ergebnisse ............................................... 184
3.1.6.6 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 184
3.2 Weitere Themen der Evaluierung ............................................................... 185
3.2.1 Webanwendung ................................................................................ 185
3.2.1.1 Grundlagen ................................................................................... 185
3.2.1.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................. 185
3.2.1.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................. 186
3.2.1.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 196
3.2.2 Statistische Kennzahlen................................................................... 197
3.2.2.1 Grundlagen ................................................................................... 197
3.2.2.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................. 197
3.2.2.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................. 199
3.2.2.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 225
3.2.3 Effizienz der Verfahrensabläufe ..................................................... 226
3.2.3.1 Grundlagen ................................................................................... 226
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Inhaltsverzeichnis
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3.2.3.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................. 226
3.2.3.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse .............. 233
3.2.3.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 240
3.2.4 Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der
Maßnahmenanträge ......................................................................... 240
3.2.4.1 Grundlagen ................................................................................... 240
3.2.4.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................. 242
3.2.4.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse .............. 256
3.2.4.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 261
3.2.5 Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige
Maßnahmen und Umgang mit Mitnahmeeffekten........................ 262
3.2.5.1 Grundlagen ................................................................................... 262
3.2.5.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................. 263
3.2.5.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse .............. 267
3.2.5.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 271
3.2.6 Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen ................ 271
3.2.6.1 Grundlagen ................................................................................... 271
3.2.6.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den
Arbeitspaketen ............................................................................. 272
3.2.6.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse .............. 275
3.2.6.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 276
3.2.7 Klärung von Verständnisfragen zum Verfahren ........................... 277
3.2.7.1 Grundlagen ................................................................................... 277
3.2.7.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus der schriftlichen
Befragung...................................................................................... 277
3.2.7.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse .............. 278
3.2.7.4 Vorschläge zur Klärung von Verständnisfragen...................... 282
3.3 Ergänzende Themen ..................................................................................... 284
3.3.1 Verhältnis zwischen Eingriff, Ausgleich und Ökokonto-
Maßnahmen ....................................................................................... 284
3.3.1.1 Ergebnisse der schriftlichen Befragung ................................... 284
3.3.1.2 Prüf- und Klärungsbedarf ........................................................... 292
3.3.2 Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht ................................... 293
3.3.2.1 Ergebnisse der schriftlichen Befragung ................................... 293
3.3.2.2 Prüf- und Klärungsbedarf ........................................................... 296
4 Zusammenstellung der Vorschläge zur Weiterentwicklung der Ökokonto-
Verordnung und des Verfahrens .............................................................................. 297
4.1 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen mit sehr
hohem Handlungsbedarf .............................................................................. 300
4.1.1 Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Biotopen (zur
ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.1.1) ................................. 300
4.1.2 Herstellungskostenansatz (zur ausführlichen Darstellung s.
Abschn.3.1.2) .................................................................................... 301
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4.1.3 Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ (zur
ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.1.3) ................................. 301
4.1.4 Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige
Maßnahmen und Umgang mit Mitnahmeeffekten (zur
ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.2.5) ................................. 302
4.2 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen mit
hohem Handlungsbedarf .............................................................................. 304
4.2.1 Wirkungsbereiche „Wiederherstellung und Verbesserung von
Bodenfunktionen“ und „Verbesserung der Grundwassergüte“
(zur ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.1.4) ......................... 304
4.2.2 Webanwendung (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn.
3.2.1) ................................................................................................... 305
4.2.3 Effizienz Verfahrensabläufe (zur ausführlichen Darstellung s.
Abschn.3.2.3) .................................................................................... 306
4.2.4 Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der
Maßnahmenanträge (zur ausführlichen Darstellung s.
Abschn.3.2.4) .................................................................................... 306
4.2.5 Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen (zur
ausführlichen Darstellung s. Abschn.3.2.6) .................................. 307
4.3 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen mit
mittlerem Handlungsbedarf .......................................................................... 308
4.3.1 Umgang mit dem Schutzgut Landschaftsbild (zur
ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.1.6) ................................. 308
4.3.2 Statistische Kennzahlen (zur ausführlichen Darstellung s.
Abschn. 3.2.2) ................................................................................... 308
4.3.3 Verständnisfragen zum Verfahren (zur ausführlichen
Darstellung s. Abschn. 3.2.7) .......................................................... 309
4.3.4 Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums ....................... 309
4.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen mit
geringem bzw. ohne Handlungsbedarf ....................................................... 310
4.4.1 Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen ........................ 310
4.4.2 Funktions- und Schutzgutbezug (zur ausführlichen
Darstellung s. Abschn.3.1.5) ........................................................... 310
4.4.3 Umgang mit dem Schutzgut Klima/Luft (zur ausführlichen
Darstellung s. Abschn. 3.1.6) .......................................................... 310
5 Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................ 311
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 7
1 Einleitung
1.1 Gegenstand und Ziel der Evaluierung
Die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg ist am 1. April
2011 in Kraft getreten. Sie regelt „das Verfahren, die Zuständigkeiten, die Bewer-
tung und Anrechnung zu vorgezogenen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Öko-
konto-Maßnahmen) sowie die Grundsätze über den Handel mit diesen Maßnahmen
auf der Grundlage von Ökopunkten“ (§ 1 ÖKVO). Die Vorschriften der ÖKVO gelten
ausschließlich für vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Na-
turschutzrecht. Die ÖKVO gilt nicht für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach
dem Bauplanungsrecht (§ 12 Abs. 1 ÖKVO).
Im Begründungstext der ÖKVO (Fassung vom 19.12.2010) ist unter Ziffer „14. Eva-
luation“ aufgeführt, dass „nach spätestens 5 Jahren insbesondere das Verfahren,
die ökokontofähigen Maßnahmen und die auf fachlichen Konventionen beruhenden
Bewertungsvorgaben“ einer Prüfung unterzogen werden sollen.
Gemäß dieser Begründung besteht die Zielsetzung der Evaluation darin, herauszu-
finden, welche Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich Verfahren, Maßnahmen und
Bewertung bestehen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der bestehenden Ver-
ordnung einschließlich der Anforderungen an die Ressourcen zu unterbreiten. Die
Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die ÖKVO und nicht auf die Kompensations-
verzeichnis-Verordnung. Die Bewertung der Eingriffsseite ist nur insoweit einbezo-
gen, wie Ökokonto-Maßnahmen in Zulassungsverfahren zur Kompensation dieser
Eingriffe eingesetzt werden.
1.2 Grundlagen und Informationen der LUBW
In der Begründung zur ÖKVO ist unter Ziffer „14. Evaluation“ geregelt, dass eine
Evaluation nur bei Vorliegen ausreichend repräsentativer Erfahrungswerte durchge-
führt werden soll. Zur Ermittlung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wurden im Vor-
feld vom zuständigen Referat der LUBW die bis dahin anerkannten Ökokonto-
Maßnahmen statistisch ausgewertet. Wie die nachfolgenden Ergebnisse dieser
Auswertungen zeigen, lagen laut LUBW zu Beginn der Evaluation ausreichend re-
präsentative Erfahrungswerte vor.
1.2.1 Vorgehen
Die Datenfelder der Abteilung „Ökokonto Naturschutzrecht“ der Webanwendung
„Kompensationsverzeichnis & Ökokonto Baden-Württemberg“ wurden quantitativ
(statistisch) ausgewertet, um einen Überblick über die Entwicklung der bereits aner-
kannten Ökokonto-Einzelmaßnahmen zu erhalten. Aufgrund der Komplexität der
eingetragenen Daten sowie Fehlerquellen in der Datenbank können die Auswertun-
gen nicht automatisiert erfolgen. Daher wurde diese Auswertung von Seiten der
LUBW übernommen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
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Bei der Auswertung ist zu beachten, dass in der ÖKVO von Maßnahmen die Rede
ist, in der Webanwendung jedoch Maßnahmenkomplexe und Einzelmaßnahmen
unterschieden werden. In der Anwendung besteht ein Maßnahmenkomplex aus
einer oder mehreren Einzelmaßnahmen. Diese Einzelmaßnahmen beinhalten die
konkrete Ökokonto-Maßnahme mit Wirkungsbereichen, Bewertung und Anzahl der
erzielten Ökopunkte. Zur statistischen Auswertung wurden zunächst die Ökokonto-
Maßnahmenkomplexe betrachtet (Entwicklung der Anzahl, Art der Maßnahmenträ-
ger, Anzahl mit öffentlichen Fördermitteln und Art der Verfügbarkeit, Lage im Natur-
raum). Für die Auswertung nach Wirkungsbereichen wurden hingegen die Einzel-
maßnahmen herangezogen.
1.2.2 Statistische Auswertung
Zur statistischen Auswertung wurden alle Ökokonto-Maßnahmenkomplexe ausge-
wertet, die im Zeitraum vom 01.04.2011 bis 31.03.2016 anerkannt wurden (5 Jah-
res-Zeitraum). Es handelt sich insgesamt um 138 Ökokonto-Maßnahmenkomplexe.
Stand der Auswertung ist Mai 2016.
Maßnahmenträger
Gemeinde und Städte sind die häufigsten Träger für Ökokonto-Maßnahmen (Tab.
1). Mit 32,6 % haben sie auch den größten Anteil an allen Maßnahmenkomplexen.
Ebenfalls ein großer Anteil (28,3 %) an Maßnahmenkomplexen wurde von Unter-
nehmen durchgeführt. Hier handelt es sich jedoch insgesamt nur drei Unternehmen,
die als Maßnahmenträger aufgetreten sind.
Tab. 1: Übersicht über die Maßnahmenträger, die bisher Maßnahmen in
das Ökokonto eingestellt haben, sowie deren prozentualen Anteil
an allen Maßnahmenkomplexen
Anzahl Maßnahmen-
träger
Anzahl ÖK-Maßnahmen-komplexe
Anteil ÖK-Maßnahmen-komplexe (%)
Gemeinden/Städte 36 45 32,6%
Sonstige öffentli-che Verwaltung
5 14 10,1%
Energieversorger 4 6 4,3%
Immobilien/ Wohnungsbau
2 4 2,9%
Baustoffhersteller 4 9 6,5%
Forstbetriebe, -unternehmen
3 6 4,3%
Sonstige Unternehmen
3 39 28,3%
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
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Anzahl Maßnahmen-
träger
Anzahl ÖK-Maßnahmen-komplexe
Anteil ÖK-Maßnahmen-komplexe (%)
Landwirte 3 4 2,9%
Sonstige Privatpersonen
8 9 6,5%
Vereine 2 2 1,4%
Summe 70 138
Öffentliche Fördermittel: Bei wie vielen Maßnahmen wird ein Teil der Maß-
nahme mit öffentlichen Geldern gefördert?
Soweit für eine vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme öffentliche Förder-
mittel herangezogen werden, kann diese nicht als Ökokonto-Maßnahme anerkannt
werden. Bei bestimmten Konstellationen kann der Maßnahmenträger jedoch den
nicht geförderten Teil seiner Maßnahme in das Ökokonto einstellen. In die Weban-
wendung trägt der Maßnahmenträger dann die gesamte Maßnahme ein und gibt
hierzu den geförderten Anteil an.
Bei insgesamt 6 Ökokonto-Maßnahmenkomplexen wurde diese Angabe zu erhalte-
nen Fördermitteln gemacht, dies entspricht ca. 4 % aller Maßnahmenkomplexe. Ein
Maßnahmenkomplex wurde zu 30 % gefördert, zwei Maßnahmenkomplexe zu je
50 % und drei Maßnahmenkomplexe zu je 70 %.
Art der Verfügbarkeit der Flächen
Wie aus Tab. 2 hervorgeht, stammt ein Großteil der Flächen, auf den Ökokonto-
Maßnahmen durchgeführt wurden, aus Eigentum oder dinglicher Berechtigung.
Tab. 2: Anteile von Eigentum, dinglicher Sicherung, Pacht u. a. an den Flä-
chen
Verfügbarkeit Anzahl
Eigentum oder Dingliche Berechtigung 123
Pacht oder andere gleichwertige Nutzungsberechtigung 12
Teilweise Eigentum, Pacht oder Dingliche Berechtigung 3
138
Lage der Maßnahmenkomplexe: Anzahl der Maßnahmenkomplexe je Natur-
raum
Wenn ÖK-Maßnahmen im Pufferbereich der Naturraumgrenze liegen, werden sie
zwei Naturräumen zugeordnet (Doppelnennung). Von den 138 ÖK-
Maßnahmenkomplexen liegen 119 in einem Naturraum und 19 ÖK-
Maßnahmenkomplexe in zwei Naturräumen (vgl. Tab. 3, Tab. 4 und Tab. 5).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
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Tab. 3: Lage der Maßnahmenkomplexe – Auswertung für einen Naturraum
Naturraum Anzahl Maßnahmenkomplexe
Donau-Iller-Lech-Platte 4
Neckar- und Tauber-Gäuplatten 23
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland 43
Schwäbische Alb 6
Schwäbisches Keuper-Lias-Land 17
Schwarzwald 15
Voralpines Hügel- und Moorland 11
Summe 119
Tab. 4: Lage der Maßnahmenkomplexe – Auswertung für zwei Naturräume
Naturraum 1 Naturraum 2 Anzahl Maßnahmenkom-plexe
Schwäbische Alb Donau-Iller-Lech-Platte 1
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Neckar- und Tauber-Gäuplatten 3
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Schwarzwald 1
Schwarzwald Neckar- und Tauber-Gäuplatten 4
Schwäbisches Keuper-Lias-Land Schwäbische Alb 1
Neckar- und Tauber-Gäuplatten Schwäbisches Keuper-Lias-Land
8
Donau-Iller-Lech-Platte Voralpines Hügel- und Moorland 1
Summe 19
Tab. 5: Lage der Maßnahmenkomplexe – Zusammenfassung (mit Doppel-
nennungen)
Naturraum Anzahl Maßnahmenkomplexe
Donau-Iller-Lech-Platte 6
Neckar- und Tauber-Gäuplatten 38
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland 47
Schwäbische Alb 8
Schwäbisches Keuper-Lias-Land 26
Schwarzwald 20
Voralpines Hügel- und Moorland 12
Summe 157
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
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Auswertung der Einzelmaßnahmen nach den Wirkungsbereichen der ÖKVO
Generelle Hinweise zur Fläche, welche die Verlässlichkeit der dargestellten Zahlen
einschränken:
– Manche Maßnahmenträger tragen Flächen mit Aufwertungen in mehreren Wir-
kungsbereichen nicht als eine Einzelmaßnahme mit Aufwertung in mehreren
Wirkungsbereichen ein, sondern jeweils als Einzelmaßnahme mit Aufwertung in
einem Wirkungsbereich. Diese sich überlagernden Flächen konnten nicht über-
prüft werden.
– Sich überlappende Flächen von Einzelmaßnahmen verfälschen ebenfalls das
Flächenergebnis.
– Flächen von Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten (nach Anlage 2 Ab-
schn. 2 ÖKVO) sowie Flächen von punktuellen Maßnahmen (kleinflächige Maß-
nahmen mit großer Flächenwirkung nach Anlage 2 Nr. 1.3.5 ÖKVO) werden bei
der Antragstellung nicht immer gemäß der tatsächlichen Maßnahmenfläche ab-
gegrenzt. So kann für eine punktuelle Maßnahme von wenigen Quadratmetern
Fläche das gesamte Flurstück eingetragen sein.
– Der durch öffentliche Mittel geförderte Anteil von Aufwertungsmaßnahmen ist im
Wert zur Flächengröße enthalten, obwohl er der Ökokonto-Maßnahme nicht zu-
gerechnet werden kann.
– Anteile der Ökokonto-Maßnahme, die bereits einem Eingriff zugeordnet wurden
und damit nicht mehr im Ökokonto eingestellt sind, sind in dem Wert zur Flä-
chengröße ebenfalls enthalten.
Zu Informationszwecken im Rahmen größerer Maßnahmenkomplexe sind auch Ein-
zelmaßnahmen mit dem Aufwertungsgewinn „0 Ökopunkte“ in das Ökokonto einge-
tragen (Tab. 6). Für die weitere Auswertung werden nur ÖK-Einzelmaßnahmen be-
trachtet, die Ökopunkte aufweisen (Anzahl: 394).
In Tab. 7 ist die Anzahl der Einzelmaßnahmen, die Größe der Fläche sowie die Hö-
he der erreichten Ökopunkte zum Genehmigungszeitpunkt je Wirkungsbereich auf-
geführt. Ein prozentualer Vergleich zwischen den Wirkungsbereichen kann Abb. 1
entnommen werden. Aus dieser geht hervor, dass der allergrößte Anteil an Maß-
nahmen und Ökopunkten sowie an der Gesamtfläche in den Wirkungsbereichen
Biotope fällt. Es fällt jedoch auf, dass bei den punktuellen Maßnahmen ein überpro-
portionaler Anteil an Ökopunkten im Vergleich zum Anteil der Einzelmaßnahmen
erzielt wurde.
Tab. 6: Auswertung der Einzelmaßnahmen nach Anzahl der Ökopunkte
*Anerkannte Ökopunkte zum Genehmigungszeitpunkt
Anzahl Einzelmaßnahmen Fläche [m²] Ökopunkte*
Einzelmaßnahmen insge-samt
412 6.235.746 53.143.176
davon mit 0 Ökopunkten 18 70.694 0
davon mit > 0 Ökopunkten 394 6.165.052 53.143.176
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
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Tab. 7: Auswertung der Ökokonto-Einzelmaßnahmen nach Wirkungsberei-
chen
*Anerkannte Ökopunkte zum Genehmigungszeitpunkt (1)
Hierbei handelt es sich nur um 20% der ÖP, die der Maßnahmenträger erhält, bevor
sich die Art etabliert. (2)
An diesen Zahlen wird sehr deutlich, dass man aus ihnen keine Aussage ableiten
kann: jede punktuelle Maßnahme ist nach diesen Angaben im Schnitt knapp 1 Hektar
groß – wenn das so wäre, dürften sie nicht als ‚punktuelle‘ Maßnahmen bezeichnet und
bewertet werden!
Anzahl Einzel-maßnahmen
Fläche [m²]
Ökopunkte*
von den Einzelmaßnahmen mit Ökopunk-ten: mit Aufwertung in einem Wirkungsbe-reich
302 5.657.882 41.018.552
davon im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
17 760.168 1.268.597 (1)
davon im Wirkungsbereich „Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwerti-ger Biotoptypen“
242 4.595.216 25.560.716
davon im Wirkungsbereich „Wiederher-stellung und Verbesserung von Boden-funktionen“
16 59.858 327.723
davon punktuelle Maßnahmen 27 (2)
242.640 (2)
13.861.516
von den Einzelmaßnahmen mit Ökopunk-ten: mit Aufwertungen in zwei Wirkungs-bereichen
70 327.810 5.943.869
davon in den Wirkungsbereichen „Ver-besserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ und „Wieder-herstellung und Verbesserung von Bo-denfunktionen“
44 139.968 3.171.215
davon in den Wirkungsbereichen „Wie-derherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“ und „Verbesserung der Grundwassergüte“
4 3.506 63.108
davon in den Wirkungsbereichen „Ver-besserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ und „Förde-rung spezifischer Arten“
22 184.336 2.709.546
von den Einzelmaßnahmen mit Ökopunk-ten: mit Aufwertungen in drei Wirkungsbe-reichen
10 75.671 1.929.527
davon mit Aufwertungen in den Wir-kungsbereichen „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“ und „Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotoptypen“
5 29.791 932.635
davon mit Aufwertungen in den Wir-kungsbereichen „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Förderung spezifischer Arten“ und „Ver-besserung der Biotopqualität, Schaffung
5 45.880 996.892
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Anzahl Einzel-maßnahmen
Fläche [m²]
Ökopunkte*
höherwertiger Biotoptypen“
von den Einzelmaßnahmen mit Ökopunk-ten: mit Aufwertungen in vier Wirkungsbe-reichen („Förderung spezifischer Arten“, „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“ und „Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwerti-ger Biotoptypen“)
12 103.689 4.251.228
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
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Abb. 1: Prozentualer Anteil der Einzelmaßahmen, der Fläche und der Öko-
punkte zum Genehmigungszeitpunkt je Wirkungsbereich.
Zuordnung der Ökokonto-Maßnahme zu einem Eingriff
Im Untersuchungszeitraum der Evaluation (01.04.2011 bis 31.03.2016) wurden ins-
gesamt 551.156 Ökopunkte von sechs Ökokonto-Maßnahmenkomplexen zwölf Ein-
8,0%
1,9%
1,8%
5,1%
0,1%
6,0%
0,6%
2,4%
26,1%
48,1%
1,7%
0,7%
0,5%
3,0%
0,1%
2,3%
1,0%
12,3%
3,9%
74,5%
3,0%
1,3%
1,3%
5,6%
1,0%
11,2%
4,1%
4,3%
6,9%
61,4%
0% 20% 40% 60% 80%
Wirkungsbereichen Arten, Boden,Grundwasser, Biotope
Wirkungsbereiche Boden, Arten, Biotope
Wirkungsbereiche Boden, Grundwasser,Biotope
Wirkungsbereiche Biotope und Arten
Wirkungsbereiche Boden und Grundwasser
Wirkungsbereiche Biotope und Boden
Wirkungsbereich Boden
Wirkungsbereich Arten
punktuelle Maßnahmen
Wirkungsbereich Biotope
Anteil Einzelmaßnahmen Anteil Fläche Anteil Ökopunkte zum Genehmigungszeitpunkt
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 15
griffen zugeordnet (vgl. Tab. 8 und Tab. 9, zum Zeitpunkt der Auswertung keine
vollständige Abbuchung der Ökokonto-Maßnahmen).
Tab. 8: Überblick über Art und Anzahl der Eingriffe, denen Ökokonto-
Maßnahmen zugeordnet wurden
(1)Hinweis: Eingriffsvorhaben i.R. der Bauleitplanung werden nicht in das Kompensati-
onsverzeichnis nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung eingetragen. Offen-
sichtlich wurden hier fehlerhafte Eintragungen vorgenommen.
Eingriffsart Anzahl der Eingriffe
Straßen- und Wegebau 5
sonstige bauliche Anlage 3
sonstiger Eingriff (laut Eingriffsbeschreibungen handelt es sich bei allen drei Eingriffen um Bebauungspläne
(1))
3
keine Angabe 1
Summe 12
Tab. 9: Anzahl der in Teilen abgebuchten und zu Eingriffen zugeordneten
Ökokonto-Maßnahmenkomplexe
Eingriffsart Zugeordnete Ökokonto-Maßnahmenkomplexe
Straßen- und Wegebau 2
sonstige bauliche Anlage 1
sonstige bauliche Anlage & Straßen- und Wegebau 1
sonstiger Eingriff (Bebauungsplan) 1
keine Angabe 1
Summe 6
Insgesamt wurden 551.156 Ökopunkte den Eingriffen zugeordnet.
Da zu den Eingriffsvorhaben im Kompensationsverzeichnis keine Informationen zu
Lage und beeinträchtigten Schutzgütern geführt werden, können keine Auswertun-
gen hinsichtlich der räumlichen und Wirkungsbereichsbezogenen Zuordnung durch-
geführt werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 16
1.3 Struktur und Ablauf des Evaluationsprozesses
Im Jahr 2015 beauftragte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
damit, den Evaluationsprozess zu planen und den Auftrag zur Prüfung der ÖKVO an
einen unabhängigen Gutachter zu vergeben. Im Rahmen dieses Prozesses sollten
sowohl das Verfahren an sich als auch die ökokontofähigen Maßnahmen und die
auf fachlichen Konventionen beruhenden Bewertungsvorgaben einer Prüfung unter-
zogen werden. Der Evaluationsauftrag wurde 2016 von der LUBW ausgeschrieben.
Der Auftrag zur Evaluation der ÖKVO wurde im März 2017 an PAN Planungsbüro
für angewandten Naturschutz GmbH vergeben.
Zur Begleitung des Evaluationsprozesses wurden ein Projektbeirat sowie ein Pro-
jektteam eingerichtet:
– Der Projektbeirat wurde zur Begleitung der Evaluation und Diskussion wichtiger
Themen unter Leitung von Staatssekretär Dr. Andre Baumann eingerichtet. Dem
Beirat gehören 21 Mitglieder aus Ministerien, Behörden, kommunalen Landes-
verbänden, Naturschutzverbänden, beruflichem Naturschutz, Forst- und Land-
wirtschaft, Fachbüros, Maßnahmenträger, Wirtschaft und Wissenschaft an.
– Das Projektteam hat das externe Gutachterbüro fachlich begleitet. Ihm gehören
15 Mitglieder aus dem Umweltministerium, der LUBW, den unteren und oberen
Naturschutzbehörden sowie Fachexperten an.
Im Jahr 2017 wurde mit der Bearbeitung begonnen. Innerhalb einer Laufzeit von ca.
1,5 Jahren wurden folgende Meilensteine bearbeitet (vgl. Abb. 2):
– 2017: Erarbeitung der Grundlagen für die Evaluierung in den Arbeitspaketen A-C
(vgl. Abschn. 2).
Arbeitspaket A: Fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen
Arbeitspaket B: Recherche und Synopse kreiseigener Regelungen und der
Regelungen anderer Bundesländer
Arbeitspaket C: Befragung relevanter Akteursgruppen
– 2018: Diskussion und Bewertung
Zusammenstellung der Evaluationsthemen auf Grundlage der bisherigen Ar-
beitsergebnisse
Diskussion der Schwerpunktthemen im Projektbeirat und Projektteam sowie
im Rahmen eines Workshops
Zusammenstellung aller Ergebnisse im Evaluationsbericht.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 17
Abb. 2: Ablauf des Evaluationsprozesses
Die Ergebnisse der Arbeitspakete A-C werden in Abschn. 2 dieses Berichts vorge-
stellt. Ein Überblick über die Evaluationsthemen sowie die Bearbeitungstiefe der
einzelnen Themen findet sich in Abb. 3. Die Ergebnisse zu den Evaluationsthemen
werden inklusive der Beiträge der Workshop-Gruppen und des Projektbeirats in Ab-
schn. 3 dargelegt. Eine Zusammenstellung der Vorschläge zur Weiterentwicklung
der ÖKVO und des Verfahrens findet sich in Abschn. 4.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 18
Abb. 3: Überblick über Evaluationsthemen inkl. der jeweiligen Bearbei-
tungstiefe
1.4 Zusammenfassung
Die Evaluation der ÖKVO des Landes Baden-Württemberg wurde vom PAN Pla-
nungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH im Auftrag des Ministeriums für
Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der LUBW durchge-
führt. Unterstützt und begleitet wurde der Prozess von einem Projektteam sowie
dem Projektbeirat.
Als Grundlage für die Evaluation wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt (vgl.
Abb. 2):
– Fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen (Arbeitspaket A, vgl.
Abschn. 2.1).
– Recherche und Synopse kreiseigener Regelungen und der Regelungen anderer
Bundesländer (Arbeitspaket B, vgl. Abschn. 2.2).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 19
– Befragung der relevanten Akteursgruppen (Arbeitspaket C, vgl. Abschn. 2.3).
Basierend auf den Ergebnissen der Arbeitspakete A-C wurden 13 Evaluationsthe-
men definiert, von denen vier als Schwerpunktthemen im Rahmen eines Workshops
diskutiert wurden. Zwei weitere Schwerpunktthemen wurden im Projektbeirat be-
sprochen (vgl. Abb. 3). Die restlichen sieben Evaluationsthemen wurden anhand der
zur Verfügung stehenden Informationen und Unterlagen für den Endbericht aufge-
arbeitet und dokumentiert. Für alle 13 Evaluationsthemen werden im vorliegenden
Endbericht Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung unterbreitet (vgl.
Abschn. 4).
Zwei ergänzende Themen (vgl. Abschn. 3.3), die insbesondere von den Teilnehme-
rinnen und Teilnehmern an der schriftlichen Befragung aufgeworfen wurden, wurden
nicht im Rahmen der Evaluation aufgearbeitet, da sie nicht unmittelbar Gegenstand
der ÖKVO sind. Alle Rückmeldungen und Erkenntnisse zu diesen ergänzenden
Themen wurden für spätere Verwendungszwecke dokumentiert.
Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass sich zu manchen Evaluationsthemen
ein großer Bearbeitungsbedarf ergibt, während andere Themen durch einige kleine
Änderungen verwaltungsintern abgearbeitet werden können. In einigen wenigen
Fällen hat sich letztlich ergeben, dass trotz anfänglich großem Diskussionsbedarf
kein oder nur ein sehr geringer Änderungsbedarf besteht.
Unabhängig vom Umfang der notwendigen Bearbeitung betreffen manche Evalua-
tionsergebnisse Kernthemen der ÖKVO. Die aufgeworfenen Probleme sollten aus
diesem Grund zügig gelöst und in einer Novellierung der ÖKVO neu geregelt wer-
den. Andere Ergebnisse betreffen Fragen zur Anwendung der ÖKVO sowie zum
Ablauf des Verfahrens. Zur Klärung dieser Fragestellungen/Themen bedarf es in der
Regel keiner Änderungen in der ÖKVO, sondern diese können je nach Bedarf kurz-
bis mittelfristig durch die Bereitstellung von entsprechenden Arbeitshilfen und ande-
re Hilfestellungen gelöst werden.
Hieraus ergeben sich unterschiedliche Prioritäten bei der Bearbeitung der Evalua-
tionsergebnisse und der Entscheidung über die Weiterentwicklung der ÖKVO (wei-
tere Erläuterungen hierzu unter Abschn. 4; in Tab. 60sind auch die nachfolgend
verwendeten Einstufungen hinsichtlich ‚Dringlichkeit‘ und ‚Priorität‘ näher erläutert):
– Sehr dringlich zu bearbeitende Themen mit sehr hoher Priorität:
Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bio-
topen: Methodik der Bewertung von Biotopen
Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bio-
topen: Maßnahmen im Wald
Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz
Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Ar-
ten“
Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige Maßnahmen und Umgang
mit Mitnahmeeffekten
– Sehr dringlich zu bearbeitende Themen mit hoher Priorität:
Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bio-
topen: Erweiterung bzw. Reduktion von Maßnahmen (insb. PIK)
Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung und
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 20
Verbesserung von Bodenfunktionen“
Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen
– Sehr dringlich zu bearbeitende Themen mit mittlerer Priorität:
Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bio-
topen: Anpassung von Bewertungen
Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Verbesserung der Grund-
wassergüte“
– Dringliche Themen mit hoher Priorität: (ggfs. sind bei diesen Themen Änderun-
gen an der ÖKVO notwendig, die möglichst zeitnah ausgearbeitet werden müs-
sen)
Webanwendung
Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der Maßnahmenan-
träge
Effizienz der Verfahrensabläufe
– Dringliche Themen mit geringer Priorität:
Fragestellungen zum Funktions- und Schutzgutbezug (ggfs. sind Änderun-
gen an der ÖKVO notwendig, die möglichst zeitnah ausgearbeitet werden
müssen)
– Dringlich bis mittelfristig zu bearbeitende Themen mit mittlerer Priorität:
Fragestellungen zum Umgang mit dem Schutzgut Landschaftsbild
Statistische Kennzahlen (ggfs. sind Änderungen an der ÖKVO notwendig,
die möglichst zeitnah ausgearbeitet werden müssen)
Klärung von Verständnisfragen zum Verfahren
– Themen ohne weiteren Bearbeitungsbedarf:
Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürli-
cher Retentionsflächen“
Fragestellungen zum Umgang mit dem Schutzgut Klima und Luft.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 21
2 Arbeitspakete der Evaluierung
2.1 Fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen
2.1.1 Grundlagen
Die Prüfung des Verfahrens zur Genehmigung der Ökokonto-Maßnahmen war ein
wichtiger Bestandteil der Evaluation zum naturschutzrechtlichen Ökokonto. Ziel war,
zu klären, ob die Angaben der Maßnahmenträger bezüglich Bewertung, Durchführ-
barkeit und voraussichtlicher Wirksamkeit von Maßnahmen ausreichend für eine
Plausibilitätsprüfung bei den unteren Naturschutz- und Bodenschutzbehörden sind.
Hierzu wurden alle anerkannten oder in Umsetzung befindlichen Ökokonto-
Einzelmaßnahmen der Abteilung „Ökokonto Naturschutzrecht“ in dem Zeitraum vom
01.04.2011 bis 31.03.2016 ausgewertet. Insgesamt handelte es sich dabei um 138
Ökokonto-Maßnahmenkomplexe mit 412 Ökokonto-Einzelmaßnahmen. Weiterhin
wurden 7 Erläuterungsberichte mit den dazu gehörigen Maßnahmenkomplexen
ausgewertet. Dadurch erhöhte sich die Anzahl der ausgewerteten Maßnahmenkom-
plexe auf insgesamt 142 (mit insgesamt 480 Ökokonto-Einzelmaßnahmen), da 4
dieser 7 Maßnahmenkomplexe erst im Zeitraum April bis Juni 2016 anerkannt wor-
den waren. Ausgewertet wurden die Einzelmaßnahmen, da diese die konkrete Öko-
konto-Maßnahme mit Wirkungsbereich, Bewertung und Anzahl der erzielten Öko-
punkte beinhalten. Identische Einzelmaßnahmen innerhalb eines Maßnahmenkom-
plexes wurden jeweils zu einer Einzelmaßnahme zusammengefasst, Einzelmaß-
nahmen ohne Ökopunkte wurden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Dadurch
verringerte sich die Anzahl der Einzelmaßnahmen auf insgesamt 297. Eine konkrete
Erläuterung der Vorgehensweise bei der Zusammenfassung der Einzelmaßnahmen
findet sich in Abschn. 6.5.
2.1.2 Vorgehensweise
Die fachliche Durchsicht der anerkannten Maßnahmen und die Einschätzung ihrer
Plausibilität erfolgt gegliedert nach folgenden Themenbereichen:
1. Naturschutzfachliche Eignung der Maßnahmen
2. Beschreibung und Bewertung des Ausgangszustands
3. Beschreibung des Maßnahmenkomplexes bzw. der Einzelmaßnahmen in Hin-
blick auf den Ausgangszustand und die Zielerreichung
4. Beschreibung und Bewertung des Zielzustands.
Zu jedem dieser Themenbereiche wurden die Ziele der Prüfung definiert und ent-
sprechende Fragen formuliert. Diese Fragestellungen basieren im Wesentlichen auf
dem Entwurf „Checkliste zur Prüfung der fachlichen Plausibilität von Ökokonto-
Anträgen“ von Breunig (Institut für Botanik und Landschaftskunde) und Böhm
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 22
(LUBW), Stand 2016. Der Kriterienkatalog findet sich im ausführlichen Bericht zu
diesem Arbeitspaket im Anhang (vgl. Abschn.6.5).
2.1.3 Zusammenfassende Ergebnisse
In der Gesamtheit betrachtet ist die Mehrzahl der Maßnahmenkomplexe als Öko-
konto-Maßnahme naturschutzfachlich geeignet und erfüllt die grundsätzlichen Be-
dingungen für eine Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme. Es sind jedoch bei vie-
len Angaben zu den Einzelmaßnahmen deutliche Mängel zu erkennen. Dabei sind
nur 22 Maßnahmenkomplexe enthalten, deren Maßnahmen gänzlich „ohne Mangel“
eingestuft werden konnten. Weitere 41 Maßnahmenkomplexe enthalten Einzelmaß-
nahmen, die nur geringe Mängel (z. B. fehlende Angaben, Angaben nicht vollständig
nachvollziehbar) aufweisen. 37 der 142 geprüften Fälle mussten als Maßnahmen-
komplex mit gravierenden Mängeln eingestuft werden. Weitere 42 Maßnahmen-
komplexe wurden als mangelhaft eingestuft, da die Einzelmaßnahmen mehrere feh-
lerhafte, unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben enthielten.
Bei rund 80 % der Maßnahmenkomplexe wurde eine fachlich qualifizierte Betreuung
genannt, welche am Maßnahmenantrag beteiligt war. Bei den restlichen Maßnah-
menkomplexen war meist ein Ansprechpartner im Hause des Antragstellers aufge-
führt, der mit der Planung und Antragstellung betraut war, ohne weitere Angaben
zur fachlichen Qualifizierung.
Nur bei der Hälfte der Maßnahmenkomplexe fanden sich Hinweise auf eine natur-
schutzfachliche Gebietskulisse oder auf eine übergeordnete Planung. Wahrschein-
lich scheint hier, dass es durchaus häufiger einen Bezug auf vorhandene Planungen
gibt, diese aber nicht immer angeführt wurden. Am häufigsten wurden Natura-2000-
Gebiete als Gebietskulisse und das Alt- und Totholzkonzept als übergeordnete Pla-
nung aufgeführt. Die landesweite Biotopverbundplanung wurde dagegen selten ge-
nannt.
Ein naturschutzfachlicher Mehrwert war in fast allen Fällen erkennbar und bis auf
wenige Ausnahmen konnten die Maßnahmen einem gültigen Maßnahmentyp der
ÖKVO zugeordnet werden. Es erfolgte stets eine Aufwertung des Ausgangszu-
stands über den status quo hinaus und keine der Maßnahmen entsprach aus-
schließlich der guten landwirtschaftlichen Praxis oder der ordnungsgemäßen Wald-
bewirtschaftung. Dabei wurde die Aufwertung etwas häufiger durch Änderung des
Biotoptyps als durch Aufwertung innerhalb eines Biotoptyps erzielt.
Bei etwas mehr als der Hälfte der Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen mit
einer Aufwertung des Bestands, die auch eine Folge- bzw. Erhaltungspflege der
Fläche beinhalten. Etwa 40 % der Maßnahmen wurden als einmalige Maßnahme
ohne nennenswerte Folge- bzw. Erhaltungspflege beantragt und anerkannt. Dies
war beispielsweise bei Entsiegelungsmaßnahmen der Fall, hier wurde häufig keine
weitere Pflege der Fläche beschrieben bzw. auch nicht über eine andere Einzel-
maßnahme abgedeckt. Nur in einem Fall wurde nach der Entsiegelung eine an-
schließende Pflege beschrieben. Bei den restlichen Maßnahmen handelt es sich um
Flächen mit Erhaltungspflege, die keine Aufwertung des Bestands nach sich zieht
und für die daher auch keine Ökopunkte beantragt wurden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 23
Konflikte zu andern Vorhaben oder Anforderungen wie an den Hochwasserschutz
waren nur sehr selten gegeben. Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung ergaben
sich meist aus Hinweisen der amtlichen Biotopkartierung (z. B. Pflegehinweise in
der Beschreibung der Biotopkartierung). In der Regel wurden diese jedoch bei der
Maßnahmenplanung entsprechend berücksichtigt. Häufiger konnten dagegen inner-
fachliche Zielkonflikte festgestellt werden. In den meisten Fällen wurden diese in
den Maßnahmenanträgen entsprechend berücksichtigt oder ließen sich in der prak-
tischen Umsetzung lösen. Biotope und andere Schutzgüter wurden demnach in der
Regel nicht beeinträchtigt, Belange zum Schutzgut Boden waren bei der Anlage von
Amphibientümpeln betroffen, auf eine gesonderte Bilanzierung wurde in diesen Fäl-
len in der Regel verzichtet.
Rund 80 % der Maßnahmenkomplexe wurden in Bezug auf die naturschutzfachliche
Planung als ausreichend erachtet. Immerhin 28 Maßnahmenkomplexe wurden je-
doch als mit deutlichen Defiziten bewertet und zwei als unzureichend angesehen.
Dies lag unter anderem daran, dass rund ein Fünftel der Maßnahmen Defizite hin-
sichtlich der Maßnahmenbeschreibung oder hinsichtlich der Beschreibung von Aus-
gangs- und Zielzuständen aufwies. Insbesondere wurden häufig nicht alle geplanten
Maßnahmen(typen) vollständig in der Beschreibung des Maßnahmenkomplexes
aufgeführt und beschrieben. Vereinzelt fanden sich Inkonsistenzen zwischen der
Maßnahmenbezeichnung oder den formulierten Zielsetzungen und den tatsächli-
chen Maßnahmeninhalten.
Bei Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität“ und
„Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ wurde in rund 50 % der Fälle bei der Bewer-
tung des Ausgangszustands vom Normalwert abgewichen. Diese wurden gesondert
ausgewertet: In 90 % dieser Fälle handelte es sich um eine Abwertung der Be-
standseinstufung. Diese waren in fast 30 % der Fälle nicht ausreichend plausibel
begründet, in 20 % der Fälle ist anhand der Beschreibungen davon auszugehen,
dass der Bestand zu niedrig eingestuft wurde. Die Zielzustände der Biotop-
Maßnahmen mussten in fast 40 % der Fälle als nicht plausibel bzw. nicht kontrol-
lierbar eingestuft werden. In der Regel war hier die Einstufung zu hoch (ca. 70 %
der Fälle), dabei wurde häufig das falsche Modul verwendet.
Besonders bei Maßnahmen des Wirkungsbereichs „Wiederherstellung und Verbes-
serung von Bodenfunktionen“ ging die Zulässigkeit der Bewertung nur in rund 40 %
der Fälle einwandfrei aus den Maßnahmendaten hervor.
Bewertungen im Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“ waren in
der Regel ohne Mängel durchgeführt worden.
Bei den punktuellen Maßnahmen mit Bewertung nach dem Herstellungskostenan-
satz waren bei rund einem Viertel die erforderlichen Voraussetzungen nicht gege-
ben bzw. nicht plausibel dargestellt. Dabei hätten mind. drei dieser Maßnahmenty-
pen durchaus auch flächenhaft bewertet werden können.
Auch bei Maßnahmen zur „Förderung spezifischer Arten“ waren bei 24 von 54 Maß-
nahmen die Angaben zu den aktuellen und zu erwartenden Artvorkommen unzu-
reichend.
Auf Basis dieser Ergebnisse wurden Vorschläge zur Verbesserung der Antragstel-
lung sowie zur Verbesserung der Web-Anwendung entwickelt. Diese können dem
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 24
ausführlichen Bericht zu diesem Arbeitspaket im Anhang (vgl. Abschn.6.5) entnom-
men werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 25
2.2 Recherche und Synopse kreiseigener Regelungen und der
Regelungen anderer Bundesländer
2.2.1 Grundlagen
Zur Weiterentwicklung des Ökokontos Baden-Württemberg sowie zur Beurteilung
von Fachthemen wurden landkreiseigene Bewertungsverfahren in Baden-
Württemberg sowie Lösungen anderer Bundesländer ausgewertet und verglichen.
Die Synopse dieser Regelungen diente als Informationsquelle, die zur Entwicklung
von Vorschlägen für einzelne Evaluationsthemen genutzt werden (vgl. Abschn. 3).
2.2.2 Vorgehensweise
Die bestehenden Regelungen in der Region Bodensee-Oberschwaben sowie in den
Bundesländern Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen wurden recherchiert und
nach den folgenden Themen ausgewertet:
– Vorgehensweise bei punktuellen Maßnahmen
– Förderung spezifischer Arten
– Berücksichtigung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK)
– Berücksichtigung von Maßnahmen im Wald
– Behandlung von Maßnahmen im Wirkungsbereich Grundwasser
– Behandlung Schutzgut Klima/Luft
– Behandlung Schutzgut Landschaftsbild.
Zur Analyse des Schutzguts Boden wurden alle in den deutschen Bundesländern
vorliegenden Regelungen ausgewertet. Dabei wurden thematisch insbesondere
folgende Punkte näher betrachtet:
– Allgemeine Behandlung des Schutzguts Boden
– Bewertung des Schutzguts Boden
– Vorgaben für einen schutzgutbezogenen Ausgleich
– Anerkennungsfähige Maßnahmen zum Schutzgut Boden.
2.2.3 Zusammenfassende Ergebnisse
Die Auswertungen ergaben zusammengefasst folgende Ergebnisse:
Allgemeine Vorgehensweisen in Bezug auf das Ökokonto
– In den Bundesländern Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es keine
der ÖKVO Baden-Württemberg entsprechenden Verordnungen, die besondere
Bewertungsvorschriften für die Einstellung von Wertpunkten ins Ökokonto ent-
halten. Die Bewertungsvorschriften gelten in diesen Bundesländern für die Ein-
griffsregelung als Ganzes, Sondervorschriften für das Ökokonto existieren nicht.
– In Bayern und Nordrhein-Westfalen werden Wertpunkte nur in Bezug auf die
Biotope ermittelt, eine Verrechnung von Punkten über Schutzgutgrenzen hinweg
ist hier nicht vorgesehen. In Sachsen können für mehrere Schutzgüter Wert-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 26
punkte generiert werden. Hier erfolgt immer zuerst eine schutzgutbezogene Bi-
lanzierung. Ist bei einem Schutzgut kein vollständiger Ausgleich möglich, ist eine
Verrechnung mit Überschüssen aus anderen Schutzgütern möglich.
– Bei der Zuordnung von Ökokonto-Maßnahmen zu bestimmten Eingriffen gibt es
in allen drei Bundesländern Regelungen, dass ein gewisser funktionaler Zu-
sammenhang bestehen muss bzw. die Maßnahme geeignet sein muss, den
konkreten Eingriff auszugleichen. Ökopunkte können dort also nicht unabhängig
von ihrer „Entstehung“ für alle Eingriffe herangezogen werden.
– Die Bewertungsmethoden auf der Eingriffs- und auf der Maßnahmenseite sind in
den drei Bundesländern grundsätzlich identisch. Die ÖKVO in Nordrhein-
Westfalen enthält außerdem eine Regelung, dass bei Abweichungen eine Neu-
berechnung der Ökopunkte nach der beim Eingriff verwendeten Methodik erfol-
gen muss.
Vorgehensweise bei punktuellen Maßnahmen
– Ähnliche Regelungen wie in der ÖKVO, bei der sich die Bewertung von punktu-
ellen Kompensationsmaßnahmen an den Maßnahmenkosten orientieren, gibt es
in den anderen untersuchten Bundesländern nicht.
– Zur Förderung besonders kostenintensiver kleinflächiger Maßnahmen kommen
in einigen Bundesländern jedoch Aufwertungsfaktoren zum Einsatz, so dass
mehr Wertpunkte generiert werden können als sich aus der reinen Flächenbe-
rechnung ergeben.
– In Sachsen und Nordrhein-Westfalen können bei kleinflächigen Maßnahmen mit
großer Flächenwirkung auch die beeinflussten Flächen (z. B. Aufhebung Rück-
stau, Wiederherstellung Überschwemmungsbereiche) berücksichtigt werden.
Förderung spezifischer Arten
– Die Förderung spezifischer Arten in der ÖKVO durch die Generierung eigener
Öko-Punkte pro Revier, Population etc. ist vermutlich deutschlandweit einzigar-
tig. In den untersuchten Bundesländern gibt es jedenfalls keine entsprechenden
Regelungen. In allen Bundesländern werden Beeinträchtigungen von Habitaten
spezifischer Arten verbal-argumentativ behandelt. Der Ausgleich für entspre-
chende Beeinträchtigungen erfolgt i. d. R. multifunktional auf den „normalen“
Ausgleichs- und Ersatzflächen. Ein zusätzlicher Kompensationsbedarf für ge-
fährdete Arten ist im Einzelfall aber möglich.
– Bei der Einstellung von Maßnahmen ins Ökokonto ist die Förderung von evtl. auf
der Fläche vorkommende Arten in keinem der untersuchten Bundesländer ge-
sondert geregelt.
Berücksichtigung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen
(PIK)
– PIK-Maßnahmen sind in allen untersuchten Bundesländern als Kompensations-
maßnahmen anerkennungsfähig. Für die Einstellung ins Ökokonto kommen in
Bayern nach § 14 Abs. 1 BayKompV aber insbesondere dauerhafte Maßnahmen
gemäß den Anlagen zur BayKompV in Betracht. Dort werden PIK-Maßnahmen
wie Blühstreifen, doppelter Saatreihenabstand oder die Anlage von Lerchenfens-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 27
ter, die klassischerweise auf jährlich wechselnden Standorten stattfinden, nicht
als geeignete Ökokontomaßnahmen eingestuft. Die anderen Bundesländer un-
terscheiden bei ihren Regelungen zu PIK-Maßnahmen nicht zwischen „norma-
len“ Kompensationsflächen und Ökokontoflächen. In Bayern und Nordrhein-
Westfalen gibt es Detailregelungen zu PIK-Maßnahmen, in denen die Maßnah-
men und die erreichbaren Zielzustände aufgeführt sind. Grundsätzlich berechnet
sich die Aufwertung bei PIK-Maßnahmen, wie prinzipiell auch bei der Baden-
Württembergischen ÖKVO (allerdings werden PIK in der ÖKVO nicht als solche
bezeichnet), aus dem Vergleich der Biotoptypen vor und nach Umsetzung der
Maßnahme.
– Auch die Umstellung auf zertifizierten ökologischen Landbau wird in den beiden
Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen als Kompensationsmaßnahme
anerkannt. Laut Anlage zur BayKompV sind Maßnahmen des zertifizierten öko-
logischen Landbaus aber nicht zur Einstellung ins Ökokonto geeignet. In Nord-
rhein-Westfalen findet sich keine entsprechende Regelung. Konkrete Hinweise
zur Berechnung der Aufwertung im Ökolandbau gibt es in den Bundesländern
nicht. Die bayerische Arbeitshilfe zu PIK-Maßnahmen legt lediglich fest, dass bei
Maßnahmen des zertifizierten ökologischen Landbaus die anerkennungsfähige
Aufwertung einzelfallbezogen zu ermitteln ist
Berücksichtigung von Maßnahmen im Wald
– In allen untersuchten Bundesländern werden zahlreiche Maßnahmen im Wald
als ökokontofähig anerkannt. Diese reichen von Neuaufforstungen, über Wald-
umbau, der Wiederherstellung von Standortverhältnissen oder Nutzungsformen
bis zu Auflichtungen.
– Ein Nutzungsverzicht wird ebenfalls überall anerkannt. Allerdings enthalten alle
drei untersuchten Bundesländer Regelungen, nach denen Wälder, die de facto
nicht bewirtschaftbar sind, hierfür nicht herangezogen werden können. Aner-
kannt wird also nur die Einstellung einer bisher durchgeführten Nutzung.
– Eine strikte Regelung, dass Kompensationsmaßnahmen im Wald nur für Eingrif-
fe im Wald herangezogen werden können, gibt es in keinem Bundesland. Aller-
dings ist überall festgelegt, dass Ausgleich und Ersatz möglichst funktionsbezo-
gen erfolgen sollen.
Behandlung von Maßnahmen im Wirkungsbereich Grundwasser
– Das Schutzgut Grundwasser ist in den Bundesländern Bayern, Sachsen und
Nordrhein-Westfalen v. a. dann besonders zu berücksichtigen, wenn Gebiete mit
Funktionen von besonderer Bedeutung betroffen sind. Die Bewertung von Ein-
griff und Ausgleich erfolgt jeweils verbal-argumentativ.
– Besondere Maßnahmen zur Verbesserung von Grundwasserqualität oder -
quantität sind in keinem Bundesland festgelegt. Eine Berechnung von eigenen
Wertpunkten bezüglich des Grundwassers ist weder beim Eingriff noch bei den
Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.
Behandlung Schutzgut Klima/Luft
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 28
– In keinem der untersuchten Bundesländer und Regionen erfolgt eine Bewertung
des Schutzguts Klima/Luft in Form von Ökopunkten. Das Schutzgut wird aus-
schließlich verbal-argumentativ behandelt. Ziel ist es, in der Regel Beeinträchti-
gungen für das Schutzgut durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden.
Konkrete Angaben zu möglichen Kompensationsmaßnahmen sind nur vereinzelt
aufgeführt.
Behandlung Schutzgut Landschaftsbild
– Während die meisten Bundesländer das Schutzgut Landschaftsbild verbal-
argumentativ behandeln, existieren mit den Regelungen in Sachsen und in der
Region Bodensee-Oberschwaben auch zwei Modelle, in denen eine Umrech-
nung in Ökopunkte durchgeführt wird.
– In Sachsen wird dabei relativ pauschalisierend vorgegangen, das Modell in der
Region Bodensee-Oberschwaben ist dagegen sehr detailliert.
Behandlung Schutzgut Boden
– In den meisten Bundesländern wird beim Schutzgut Boden unterschieden, ob
Böden mit besonderer Bedeutung vorliegen oder nicht. Wenn keine entspre-
chenden Böden vorhanden sind, wird das Schutzgut nicht gesondert behandelt
und über das Biotopwertverfahren mit abgedeckt. Sind dagegen besonders
wertvolle Bodenfunktionen betroffen, so wird in mehreren Bundesländern eine
eigene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut durchgeführt. In eini-
gen Bundesländern wird auch die Versiegelung von Böden getrennt von den
sonstigen Eingriffen behandelt und ausgeglichen (z. B. Niedersachsen, Thürin-
gen).
– Die Bewertung der Böden erfolgt in aller Regel nach den Bodenfunktionen (Fil-
ter-, Puffer-, Lebensraum-, Ertrags-, Archivfunktion). Teilweise wird auch die Sel-
tenheit des Bodentyps oder die Nutzungsintensität miteinbezogen. Die Bewer-
tung erfolgt meist verbal-argumentativ. Häufig kann auf vorliegende Bewertun-
gen in den Bodeninformationssystemen der Bundesländer zurückgegriffen wer-
den. Eine Umrechnung in Wert-/Ökopunkte erfolgt in Hamburg und Berlin.
– Die Regelungen zum Schutzgutbezug der Kompensationsmaßnahmen sind in
den Bundesländern sehr unterschiedlich. Einige Bundesländer sehen ausdrück-
lich eine getrennte Bilanzierung der Schutzgüter vor. In anderen gibt es nur all-
gemeine Aussagen, dass ein schutzgutbezogener Ausgleich angestrebt werden
soll.
– Anerkennungsfähige Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Schutzguts
Boden sind in den meisten Bundesländern nicht konkret geregelt. Häufig wird je-
doch der Vorrang von Entsiegelungsmaßnahmen betont. Eine Extensivierung
der landwirtschaftlichen Nutzung wird in aller Regel unabhängig von den be-
troffenen Böden anerkannt. Hierbei ist zu beachten, dass – anders als bei der
Baden-Württembergischen ÖKVO – eine Differenzierung in Maßnahmen für das
Schutzgut Boden und Maßnahmen für das Schutzgut Biotope in den anderen
Bundesländern in der Regel nicht stattfindet. Die Bewertung einer Extensivie-
rung der landwirtschaftlichen Nutzung erfolgt über die Biotopbewertung.
Brandenburg sieht eine Ausgleichszahlung von 10 €/m2 vor, wenn ein Ausgleich
für Versieglungen auf andere Art nicht möglich oder sinnvoll ist. In den anderen
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 29
Bundesländern gibt es keine entsprechenden Regelungen.
– Die Problematik, dass Kompensationsmaßnahmen für andere Schutzgüter zu
Eingriffen in den Boden führen können (z. B. durch Oberbodenabtrag) ist nur in
Bayern – und hier nur für eine Spezialmaßnahme – explizit geregelt. In Nord-
rhein-Westfalen ist im Landesnaturschutzgesetz festgelegt, dass bei der Aus-
wahl der Kompensationsflächen Bodenschutzbelange zu berücksichtigen sind.
In Hessen ist vorgegeben, dass Böden mit einem bestehenden hohen Funkti-
onserfüllungsgrad als Kompensationsstandorte ungeeignet sind, wodurch evtl.
Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen minimiert werden.
In den Bundesländern, in denen eine getrennte Bilanzierung des Schutzguts Bo-
den erfolgt, könnten entsprechende Beeinträchtigungen durch Kompensations-
maßnahmen ausgeschlossen werden bzw. zu einem insgesamt höheren Kom-
pensationsbedarf führen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 30
2.3 Befragung der Akteursgruppen
2.3.1 Grundlagen
Im Rahmen einer schriftliche Befragung wurden Akteure kontaktiert, die aus ver-
schiedenen Perspektiven mit der ÖKVO befasst sind – beispielsweise Naturschutz-
verwaltungen und -verbände, Eingriffsverursacher, Maßnahmenträger, Fachbüros
und Zulassungsbehörden.
Ziel dieser Befragung war es, einen Einblick in die Erfahrungen dieser Akteure mit
der Anwendung der ÖKVO zu erhalten. Dabei sollten mögliche Probleme und
Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Verordnung identifiziert sowie konkrete Vor-
schläge für eine Anpassung der ÖKVO gesammelt werden. Im Rahmen kurzer tele-
fonischer Interviews wurden ergänzende Fragen zu einigen Antworten in der schrift-
lichen Befragung gestellt. Die Ergebnisse der Befragung dienten als ein wichtiger
Baustein für die weitere inhaltliche Ausrichtung der Evaluierung.
Zur Auswahl der schriftlich zu befragenden Personen wurden folgende Grundüber-
legungen angestellt:
1. Es sollten alle für die Anerkennung von Ökokonto-Maßnahmen zuständigen
Behörden (untere Naturschutzbehörden (UNB)) sowie alle höheren Natur-
schutzbehörden befragt werden, da diese über sehr konkrete Erfahrungen mit
der ÖKVO und eine große fachliche Expertise verfügen.
2. Weitere Behörden im Naturschutz aber auch aus anderen Politikfeldern, die
von der Umsetzung der ÖKVO betroffen sind, sollten ebenfalls befragt werden.
3. Sogenannte Fachkundige, die die Maßnahmenträger bei der Planung und Aus-
führung von Ökokonto-Maßnahmen unterstützen, verfügen ebenfalls über kon-
krete Erfahrungen mit der ÖKVO. Hierbei handelt es sich insbesondere um
Planungsbüros und Fachgutachter. Von diesen sollten möglichst viele Perso-
nen befragt werden.
4. Maßnahmen- und Vorhabenträger können aus ganz unterschiedlichen Berei-
chen kommen: Unternehmen, Kommunen sowie Land- und Forstwirtschaft.
Diese Bandbreite sollte sich in der Auswahl der zu befragenden Personen bzw.
Institutionen widerspiegeln.
5. Naturschutzverbände, Naturschutzbeauftragte sowie Personen aus der Wis-
senschaft sollten ebenfalls einbezogen werden, da sie über wichtige fachliche
Expertise und Wissen zu konkreten Maßnahmen verfügen.
2.3.2 Vorgehensweise
Basierend auf den oben dargestellten Vorüberlegungen wurden seitens der Auftrag-
geberin (LUBW) 13 Akteursgruppen identifiziert, die unter verschiedenen Blickwin-
keln von den Regelungen der ÖKVO betroffen sind (Tab. 10). Vertreterinnen und
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 31
Vertreter dieser Akteursgruppen sollten schriftlich zu ihren bisherigen Erfahrungen
mit der ÖKVO befragt werden.
Die Auswahl der zu befragenden Personen bzw. Institutionen innerhalb der genann-
ten Gruppen basierte im Wesentlichen auf Vorschlägen und Empfehlungen der
LUBW, des Projektteams sowie der Projektbeiratsmitglieder. Zudem erfolgte eine
Auswertung der Ökokonto-Maßnahmenanträge sowie der Anfragen, die bei der
LUBW zur ÖKVO eingegangen sind. Bevorzugt ausgewählt wurden dabei Perso-
nen, die besonders häufig im Zusammenhang mit der Antragstellung von Ökokonto-
Maßnahmen oder besonders häufig durch Fragestellungen in Bezug auf die An-
wendung der ÖKVO aufgetaucht sind. Weiterhin wurden alle Mitglieder des Projekt-
beirats befragt.
Als Ergebnis des Auswahlverfahrens wurden 133 Personen bzw. Institutionen ange-
schrieben und um die Beantwortung eines online zur Verfügung gestellten Fragebo-
gens gebeten. In vielen Fällen war explizit das Feedback bestimmter Institutionen
(z. B. Behörden oder Verbände) zur ÖKVO gewünscht. Diese wurden gebeten, in-
tern abgestimmte Antworten abzugeben, welche die Erfahrungen der jeweiligen
Institution mit der ÖKVO abbilden. Eine Auflistung, wie viele Personen bzw. Instituti-
onen pro Akteursgruppe für die schriftliche Befragung ausgewählt wurden, kann
Tab. 10 entnommen werden. Insgesamt haben 93 Personen/Institutionen an der
Befragung teilgenommen. Ein Überblick über den Rücklauf je Akteursgruppe findet
sich ebenfalls in Tab. 10.
Tab. 10: Übersicht über die Anzahl der angeschriebenen Personen bzw. In-
stitutionen und des Rücklaufs je Akteursgruppe
Akteursgruppe Angeschriebene Perso-nen/Institutionen
Rücklauf Zuordnung
(A) Naturschutzbehörden 50 40 1 x Ministerium
1 x LUBW
4 x HNB
44 x UNB
(B) Bodenschutzbehörden 5 5 1 x Ministerium
1 x LUBW
1 x HBB
2 x UBB
(C) Wasserbehörden 4 2 1 x Ministerium
3 x UWB
(D) Flurneuordnung 1 1 1 x LGL
(E) Straßenbauverwaltung 2 1 1 x Ministerium
1 x RP
(F) Naturschutzbeauftragte 4 4 Eine Befragung pro Re-gierungsbezirk
(G) Naturschutzverbände, be-ruflicher Naturschutz
4 4 3 x Verbände
1 x Berufsverband
(H) Forstwirtschaft 8 7 1 x Ministerium
1 x RP
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 32
Akteursgruppe Angeschriebene Perso-nen/Institutionen
Rücklauf Zuordnung
1 x Forstkammer
1 x FVA
2 x UFB
2 x Privatwald
(I) Landwirtschaft 9 6 1 x Ministerium
2 x ULB
3 x Verbände
3 x Landwirte
(J) Kommunen 15 6 1 x Ministerium
1 x Landkreistag
1 x Städtetag
1 x Gemeindetag
11 x Kommunen
(K) Fachbüros und anerkannte Stellen nach § 11 ÖKVO
19 10
(L) Sonstige Akteure 8 6 1 x BIMA
1 x Unternehmensver-bände
5 x Unternehmen
1 x Regionalverband
(M) Wissenschaft 4 1 2 x Landschaftsplanung
1 x Vegetations- und Standortkunde
1 x Forstwirtschaft
Gesamt 133 93
Die in die Befragung einbezogenen Akteursgruppen verfügen über zum Teil ganz
unterschiedliche Bezugspunkte zur ÖKVO. Um diesen Unterschieden Rechnung
tragen zu können, wurden zwei verschiedene Fragebögen entwickelt:
– Fragebogen für die unteren Naturschutzbehörden (UNBen): Hierbei handelte es
sich um einen umfangreichen Fragebogen, der alle Aspekte der Beantragung,
Prüfung, Genehmigung und Durchführung von Ökokonto-Maßnahmen abdeckt.
– Fragebogen für alle anderen Akteursgruppen: In diesem Fragebogen wurde auf
alle Fragen, die ausschließlich für die UNB als Zustimmungsbehörde relevant
sind, verzichtet (z. B. Fragen zur Prüfung und Genehmigung von beantragten
Ökokonto-Maßnahmen). Die restlichen Fragen waren in beiden Fragebögen
identisch.
Das Konzept der Fragebögen bestand darin, grundlegende Erfahrungen, Meinun-
gen und Ansichten zu den jeweiligen Themenblöcken in geschlossenen Fragen mit
vorgegebenen Antwortkategorien abzufragen. Bei diesen Fragen gab es in den al-
lermeisten Fällen auch die Möglichkeit, die Antwortkategorie „Keine Angabe“ zu
wählen. Ergänzend wurden offene Fragen zu bestimmten Aspekten der jeweiligen
Themenblöcke gestellt. Hierdurch war es den Befragten möglich, vertiefende Ant-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 33
worten und inhaltliche Ergänzungen abzugeben. Insgesamt wurden folgende Fra-
geblöcke mit einer Vielzahl von Einzelfragen abgefragt:
– Einführende Fragen
– Fragen zum Verfahren
– Fragen zum Themenkomplex „Ökokontofähige Maßnahmen“
– Fragen zum Themenkomplex „Bewertung“
– Fragen zur allgemeinen Zufriedenheit und zu weiteren Hinweisen zur ÖKVO
Die vollständigen Fragebögen finden sich im Anhang des ausführlichen Berichts zur
schriftlichen Befragung (vgl. Anhang 6.7).
Die Fragebögen standen den Befragten im Zeitraum von 17.08.-13.10.2017 online
zur Verfügung. Ergänzende telefonische Interviews zur Vertiefung einzelner Sach-
verhalte wurden im Zeitraum von 03.07.-10.07.2018 geführt.
Da der Rücklauf je Akteursgruppe in einzelnen Fällen gering war (vgl. Tab. 10),
konnte diese Einteilung nicht zur vertiefenden Analyse der Ergebnisse herangezo-
gen werden. Um dennoch das Antwortverhalten unterschiedlicher Gruppierungen
untersuchen zu können, wurden die Befragten anhand von eigenen Angaben, in
welchen Funktionen sie bisher mit dem naturschutzrechtlichen Ökokonto zu tun hat-
ten, in folgende Funktionsgruppierungen eingeteilt:
– Zustimmungsbehörden: In diese Gruppierung wurden alle Unteren Naturschutz-
behörden aufgenommen, da diese explizit in ihrer Funktion als Zustimmungsbe-
hörde befragt wurden. Andere Personen/Institutionen, die angegeben haben,
dass sie in der Funktion einer Zustimmungsbehörde mit Ökokonto-Maßnahmen
zu tun hatten, wurden nicht als Teil dieser Gruppierung betrachtet.
– Maßnahmen- und Vorhabenträger: Die Funktionen als Maßnahmen- und Vorha-
benträger wurden sehr häufig gemeinsam genannt. Aus diesem Grund wurden
die Maßnahmen- und Vorhabenträger in den nachfolgenden Auswertungen als
eine Funktionsgruppierung behandelt.
– Fachbehörden: In diese Gruppierung wurden alle Personen/Institutionen aufge-
nommen, die angegeben haben, dass sie bereits in der Funktion einer Fachbe-
hörde mit Ökokonto-Maßnahmen zu tun hatten. Zusätzlich wurden drei Behör-
den in diese Gruppierung aufgenommen, die keine der genannten Funktionen
angekreuzt hatten. Zwei davon hatten angegeben, dass sie bisher nicht mit kon-
kreten Maßnahmen zu tun hatten, eine Behörde hatte keine Angabe gemacht.
– Planungsbüros/Fachgutachter: In diese Gruppierung wurden alle Perso-
nen/Institutionen aufgenommen, die angegeben haben, dass sie bereits in der
Funktion als Planungsbüro/Fachgutachter mit Ökokonto-Maßnahmen zu tun hat-
ten.
– Sonstige: In diese Gruppierung wurden Personen/Institutionen aufgenommen,
die keine der möglichen Antwortkategorien angekreuzt haben. Bei diesen han-
delt es sich um Naturschutzverbände und Interessensvertretungen. Bei der In-
terpretation von prozentualen Angaben für diese Gruppe muss im Folgenden be-
rücksichtigt werden, dass sie insgesamt nur sechs Personen/Institutionen um-
fasst. Hierdurch werden sehr schnell hohe Prozentzahlen von beispielsweise
66,6 % erreicht, auch wenn nur die Zustimmung von vier Personen vorliegt.
Die Anzahl der Personen/Institutionen je Funktionsgruppierung kann Tab. 11 ent-
nommen werden. Da bei der Angabe, in welchen Funktionen die Befragten bisher
mit dem naturschutzrechtlichen Ökokonto zu tun hatten, Mehrfachnennungen mög-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 34
lich waren, sind einige Personen/Institutionen in mehreren Funktionsgruppierungen
vertreten.
Tab. 11: Zuordnung der befragten Personen/Institutionen zu Funktions-
gruppierungen
Funktionsgruppierung Anzahl der Personen/Institutionen
Zustimmungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) 33
Ökokonto-Maßnahmenträger 25
Vorhabenträger eines naturschutzrechtlichen Eingriffs
Fachbehörde (außer untere Naturschutzbehörden) 30
Planungsbüro/Fachgutachter 17
Sonstige 6
Detailinformationen zur Vorgehensweise bei der Befragung der Akteursgruppen und
der Auswertung der Ergebnisse finden sich in dem ausführlichen Bericht zur schrift-
lichen Befragung.
2.3.3 Zusammenfassende Ergebnisse
Eine detaillierte Aufbereitung und Analyse der Ergebnisse kann dem gesonderten
Bericht zur schriftlichen Befragung entnommen werden (vgl. Abschn.6.7). Im Fol-
genden werden die wichtigsten Ergebnisse stark verkürzt und zusammengefasst
dargestellt.
Zu den im Text verwendeten Prozentangaben ist zu beachten, dass 100 Prozent
jeweils die Gesamtanzahl der Befragten darstellt. [Anmerkung LUBW Referat 25:
insbesondere bei Fragestellungen, bei denen eine große Anzahl an Befragten keine
Angabe gemacht hat, führt dies zu einem verzerrten Ergebnis: Würden beispiels-
weise die ja-/nein-Aussagen direkt einander gegenübergestellt, ergäbe sich eine
klarere Aussage. Dies ist beim Lesen des Berichts zu berücksichtigen.] Da aber
nicht bekannt ist, aus welchem Grund ein Teil der Befragten keine Angabe gemacht
hat, ist diese Art der Interpretation nur mit Vorsicht anzuwenden.
Insgesamt zeigen sich die Befragten eher zufrieden mit der bisherigen ÖKVO (Abb.
4). Überdurchschnittlich positiv fällt das Urteil der Planungsbüros/Fachgutachter
sowie der Maßnahmen- und Vorhabenträger aus. Mehrheitlich eher unzufrieden ist
die Funktionsgruppierung der Sonstigen. Bei der Interpretation dieser Antworten
muss jedoch berücksichtigt werden, dass in letzterer Gruppierung nur sechs Perso-
nen/Institutionen vertreten sind, von denen vier die Antwortkategorie „eher unzufrie-
den“ gewählt haben.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 35
Abb. 4: Wie zufrieden sind Sie mit der bisherigen ÖKVO insgesamt?
Einführende Fragen
Zusammengezählt hat mehr als die Hälfte der Befragten mehrmals im Monat oder häufiger mit der ÖKVO zu tun. Auf über ein Drittel der Befragten trifft dies mehrmals im Jahr zu. Nur sehr wenige Personen/Institutionen geben an, dass sie nur einmal pro Jahr oder seltener mit der ÖKVO zu tun haben. Unterschiede gibt es zwischen den Funktionsgruppierungen: Die Zustimmungsbehörden sowie die Planungsbü-ros/Fachgutachter beschäftigen sich deutlich häufiger mit der ÖKVO als die restli-chen Gruppierungen.
Die befragten Akteure hatten bisher mit folgenden Wirkungsbereichen zu tun:
– Schaffung höherwertiger Biotoptypen (88,2 %)
– Verbesserung der Biotopqualität (78,5 %)
– Förderung spezifischer Arten (61,3 %)
– Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen (59,1 %)
Mit Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Grundwassergüte“
und „Wiederherstellung der Retentionsflächen“ hatte jeweils maximal ein Viertel der
Befragten zu tun.
Diese Angaben der Befragten spiegeln die Verteilung der bisher anerkannten Öko-
konto-Maßnahmen auf die Wirkungsbereiche recht gut wieder.
Fragen zum Verfahren
Innerhalb dieses Fragenblocks wurde deutlich, dass viele Anwenderinnen und An-
wender Probleme bei der Nutzung der Webanwendung („elektronische Vordrucke“)
haben. Statistische Kennzahlen mit Informationen zu den bisher beantragten und
durchgeführten Ökokonto-Maßnahmen wären insbesondere für die Fachbehörden
von Interesse.
0%
6%
3%
4%
0%
2%
33%
94%
63%
76%
67%
66%
67%
0%
23%
20%
18%
23%
0%
0%
0%
0%
3%
1%
0%
0%
10%
0%
12%
8%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=16)
Fachbehörde (N=30)
Maßnahmen- und Vorhabensträger(N=25)
Zustimmungsbehörden (N=33)
Gesamt (N=92)
Sehr zufrieden Eher zufrieden Eher unzufrieden Überhaupt nicht zufrieden Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 36
Die Funktion des in § 3 Abs. 2 Ziff. 5, 6 ÖKVO festgeschriebenen Fachkundigen
sollte nach Ansicht einer Mehrheit der Befragten zukünftig näher definiert werden.
Eine Zertifizierung wird jedoch von den Meisten (= relative Mehrheit derjenigen, die
die Frage beantwortet haben, die genaue Begriffsdefinition findet sich in Anhang
6.7, Abschn. 5) abgelehnt.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird in der Regel innerhalb der vorgegeben Frist
begonnen. Hier sehen die meisten Befragten keinen zusätzlichen Regelungsbedarf.
Fragen zur Plausibilitätsprüfung wurden nur den UNBen gestellt. Diese scheinen mit
den Begründungen für die prognostizierten Werte der Maßnahmen in der Regel
eher unzufrieden zu sein: Im Wirkungsbereich Biotope geben 17 von 29 UNBen an,
dass der Wert der Maßnahmen in Ökopunkten in der Regeln nur teilweise nachvoll-
ziehbar begründet wird. Nur acht UNB sind der Ansicht, dass in der Regel nachvoll-
ziehbare Begründungen von den Maßnahmenträgern geliefert werden. Auch in allen
anderen Wirkungsbereichen geben die Meisten an, dass die Begründungen der
prognostizierten Maßnahmenwerte nur teilweise nachvollziehbar sind.
Fragen zum Themenkomplex „Ökokontofähige Maßnahmen“
Ökokonto-Maßnahmen müssen eine naturschutzfachliche Aufwertung erbringen.
Mehr als die Hälfte der UNBen gibt an, dass die Maßnahmenträger in der Regel nur
teilweise plausibel darlegen, worin der naturschutzfachliche Wertzuwachs einer
Ökokonto-Maßnahme besteht. Allerdings werden die Maßnahmenanträge nur selten
oder nie aufgrund der fehlenden naturschutzfachlichen Aufwertung abgelehnt.
Erbringen Ökokonto-Maßnahmen keine naturschutzfachliche Aufwertung, so wird
dies im Rahmen dieser Evaluation als Mitnahmeeffekt bezeichnet. 51 % der Befrag-
ten sehen Fallkonstellationen, bei denen die Gefahr von Mitnahmeeffekten besteht.
Prinzipiell geben die Meisten an, dass die Definitionen der ökokontofähigen Maß-
nahmen ausreichend detailliert sind. Eine Ausnahme stellt der Wirkungsbereich
„Förderung spezifischer Arten“ dar. In diesem Wirkungsbereich scheint es einen
Verbesserungsbedarf zu geben.
Die bisher in Anlage 1 zur ÖKVO aufgeführten Maßnahmen finden prinzipiell Zu-
stimmung: Nur 21 % der Befragten geben an, dass bisher aufgeführte Maßnahmen
gestrichen werden sollten. Häufiger zur Streichung vorgeschlagen werden Maß-
nahmen zum Auftrag von Oberboden sowie zur Dachbegrünung. Eine knappe Hälfte
der Befragten ist der Meinung, dass es sinnvolle Maßnahmen gibt, die zusätzlich in
die Maßnahmenliste aufgenommen werden sollten.
Fragen zur Prüfung ökokontofähiger Maßnahmen wurden nur den UNBen gestellt.
Diese geben mit großer Mehrheit an, dass es selten oder nie vorkommt, dass nicht
eindeutig beurteilt werden kann, ob eine beantragte Maßnahme ökokontofähig ge-
mäß Anlage 1 der ÖKVO ist.
Befragt nach ökokontofähigen Maßnahmen in einzelnen Wirkungsbereichen zeigen
die Befragten Zweifel daran, ob die bestehenden Regelungen sicherstellen, dass im
Wald nur solche Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden können, die zu
einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 37
Der Herstellungskostenansatz wird prinzipiell von den meisten Befragten (41 %) für
sinnvoll gehalten. Etwas mehr als ein Drittel hält diese Regelung für teilweise sinn-
voll, während 9 % der Befragten die Regelung ablehnen. Bei dieser Thematik gehen
die Ansichten der Funktionsgruppierungen jedoch weit auseinander.
Über die Hälfte der Befragten hat keine Angabe dazu gemacht, ob die Regelungen
im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ bereits zu einer effektiven För-
derung der Arten geführt hat. Hieraus lässt sich schließen, dass in vielen Fällen
noch keine konkreten Erfahrungen zur Wirkung von Maßnahmen in diesem Bereich
vorliegen. Von den restlichen Befragten gaben 18 % an, dass eine effektive Förde-
rung der spezifischen Arten erreicht wurde. 17 % sehen dies teilweise, 7 % gar nicht
erfüllt.
Im Offenland sind Maßnahmen nur in Schutzgebieten, im Rahmen eines Land-
schaftsrahmenplans/Landschaftsplans oder auf Grundlage sonstiger fachlicher Pla-
nungen zulässig. Insgesamt geben die Meisten an, dass vorgegebene Mindeststan-
dards für die sonstigen fachlichen Planungen hilfreich wären. Besonders ausgeprägt
ist diese Ansicht bei den Fachbehörden und den Sonstigen. Dahingegen ist eine
Mehrheit der Zustimmungsbehörden sowie der Maßnahmen- und Vorhabenträger
der Ansicht, dass die bisherigen Vorgaben ausreichen.
Jeweils etwa ein Drittel der Befragten ist der Ansicht, dass die Forderung nach Ein-
bindung von Ökokonto-Maßnahmen in eine naturschutzfachliche Planung auf fol-
gende Bereiche ausgedehnt werden sollte:
– auf sämtliche Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Bio-
topqualität und Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ (z. B. auch für Maßnah-
men im Wald).
– auf Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden.
– auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
Etwas mehr als ein Fünftel der Befragten hält eine Ausdehnung der Anforderungen
für nicht sinnvoll. Diese Meinung wird überdurchschnittlich häufig von den Maßnah-
men- und Vorhabenträgern vertreten, während die Zustimmungs- und Fachbehör-
den sowie die Sonstigen eine Ausdehnung der Einbindung in eine naturschutzfach-
liche Planung überdurchschnittlich häufig befürworten.
Fragen zum Themenkomplex „Bewertung“
Die bestehenden Regelungen zur Bewertung der Ausgangs- und Zielzustände in
den Wirkungsbereichen Biotope sind nach Ansicht der meisten Befragten gut an-
wendbar. Gefragt, ob es bestimmte Biotoptypen gibt, bei denen gehäuft Schwierig-
keiten bei der Bewertung des Ausgangszustands auftreten, hat jeweils etwa der
gleiche Anteil der Befragten „Ja“, „Teilweise“ oder „Nein“ angekreuzt. Vor dem Hin-
tergrund, dass die Planungsbüros und Fachgutachter in der Regel diejenigen sind,
die den Ausgangszustand der Biotope bewerten und einstufen müssen, fällt das
abweichende Antwortverhalten dieser Funktionsgruppierung auf. Von ihnen geben
41 % an, dass es bestimmte Biotoptypen gibt, bei denen gehäuft Schwierigkeiten
auftreten.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 38
Insgesamt halten die meisten Befragten (30 %) die Höhe der vergebenen Ökopunk-
te beim Herstellungskostenansatz für teilweise gerechtfertigt. 23 % habe die Ant-
wortmöglichkeit „Nein“, 18 % die Antwortmöglichkeit „Ja“ gewählt. Von diesem Bild
weichen die Zustimmungsbehörden und die Sonstigen ab. Hier halten die Meisten
(32 % bzw. 50 %) die Höhe der vergebenen Punkte für nicht gerechtfertigt. Die
Maßnahmen- und Vorhabenträger geben dahingegen überdurchschnittlich häufig
an, dass die Höhe der vergebenen Punkte angemessen ist.
Rund 60 % der Befragten haben keine Angaben zur Bewertungsregeln und Schwie-
rigkeiten im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ gemacht. Von den rest-
lichen rund 40 % geben die Meisten an, dass die Regelungen teilweise gut anwend-
bar sind. Etwa ähnlich viele sagen, dass hierbei Schwierigkeiten aufgetreten sind.
Zur Anwendbarkeit der Bewertungsregeln sowie zu Schwierigkeiten im Wirkungsbe-
reich „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ haben über 80 % der Be-
fragten keine Angabe gemacht. Die meisten anderen Personen/Institutionen halten
die Regelungen für gut oder teilweise gut anwendbar. Jedoch geben auch die meis-
ten Befragten an, dass teilweise Schwierigkeiten aufgetreten sind.
Im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“
geben die Meisten an, dass die Regelungen zur Einordnung der Ausgangszustände
der Böden gut anwendbar sind. Doch auch bei diesem Wirkungsbereich scheinen in
der Praxis Schwierigkeiten aufzutreten: Die Meisten geben an, dass teilweise
Schwierigkeiten auftreten.
Zur Anwendbarkeit der Bewertungsregeln und zu Schwierigkeiten im Wirkungsbe-
reich „Verbesserung der Grundwassergüte“ haben rund 70 % der Befragten keine
Angabe gemacht. Von den restlichen Personen/Institutionen sind die Meisten der
Meinung, dass die Regelungen gut oder teilweise gut anwendbar sind und dass
keine Schwierigkeiten aufgetreten sind.
Die Bewertungsmethode in Anlage 2 ÖKVO wird sowohl bei der Ermittlung der Ein-
griffsschwere (bei Zuordnung einer Ökokonto-Maßnahme zu einem Eingriffsvorha-
ben) als auch für die Bewertung der Ökokonto-Maßnahme selbst herangezogen.
Den befragten Personen/Institutionen wurden verschiedene Aussagen hierzu vorge-
legt. Folgende Aussagen erhielten etwa gleich viel Zustimmung:
– (A) „Die bisherige Bewertung von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen stehen
in einem angemessenen Verhältnis zueinander.“
– (C) „Ökokonto-Maßnahmen werden in Relation zu Eingriffen in ähnlicher Dimen-
sion zu hoch bewertet.“
– (D) „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die ÖKVO vor allem auf die Bewer-
tung von Ökokonto-Maßnahmen ausgelegt ist. Aspekte, die für die Bewertung
von unterschiedlichen Eingriffsvorhaben relevant sind, treten hierbei in den Hin-
tergrund. Somit besteht Änderungsbedarf, weil die Bewertung von Eingriff und
Ökokonto-Maßnahmen bisher nicht nach denselben Regeln erfolgt.“
Der Aussage (B) („Ökokonto-Maßnahmen werden in Relation zu Eingriffen in ähnli-
cher Dimension zu gering bewertet“) stimmen nur wenige zu.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 39
Eine ausführliche Darstellung und Analyse der Befragungsergebnisse findet sich in
dem separaten Bericht zur schriftlichen Befragung. Die Analyse der Antworten dien-
te gemeinsam mit den Ergebnissen der restlichen Arbeitspakete als Grundlage für
die Definition und inhaltliche Bearbeitung der in Abschn. 3 dargestellten Evaluati-
onsthemen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 40
2.4 Workshop mit den beteiligten Akteursgruppen
2.4.1 Zielsetzung
Die Analyse der Befragungsergebnisse hat gezeigt, dass bei den unterschiedlichen
Akteuren zu einigen Themen kontroverse Ansichten und Meinungsbilder bestehen.
Diese Themen wurden im Rahmen eines Workshops am 26. April 2018 in Karlsruhe
vorgestellt und diskutiert. Zur Teilnahme an dem Workshop eingeladen wurden alle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Befragung sowie zusätzlich alle UNBen
(unabhängig von einer Teilnahme an der Befragung).
Wesentliches Ziel des Workshops war es, möglichst vielen Akteuren die Möglichkeit
zu geben, sich in ausreichendem Maße in das Verfahren einzubringen und in die-
sem Rahmen ihre Interessen angemessen zu vertreten. Insgesamt haben 76 Per-
sonen an dem Workshop teilgenommen. Diese verteilten sich folgendermaßen auf
die vier Workshop-Gruppen:
– Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bioto-
pen: Teilnahme von 20 Personen aus Naturschutzbehörden, Naturschutzver-
bänden bzw. beruflichem Naturschutz, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Fachbü-
ros sowie der Gruppe der sonstigen Akteure. Hinzu kamen zwei Personen für
Moderation sowie inhaltlichen Impuls und Fachfragen.
– Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz: Teilnahme von 13
Personen aus Naturschutzbehörden, Kommunen, Wasserschutzbehörden, Stra-
ßenbauverwaltung sowie der Gruppe der Naturschutzbeauftragten. Hinzu kamen
zwei Personen für Moderation sowie inhaltlichen Impuls und Fachfragen.
– Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“:
Teilnahme von 16 Personen aus Naturschutzbehörden, Fachbüros, Forstwirt-
schaft, Wasserbehörden und der Gruppe der Naturschutzbeauftragten. Ebenfalls
vertreten war die Gruppe Naturschutzverbände bzw. beruflicher Naturschutz.
Hinzu kamen zwei Personen für Moderation sowie inhaltlichen Impuls und Fach-
fragen.
– Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen „Wiederherstellung und
Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“ so-
wie „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“: Teilnahme von 15 Perso-
nen aus Naturschutzbehörden, Bodenschutzbehörden, Wasserbehörden, Land-
wirtschaft, Fachbüros und Wissenschaft. Hinzu kamen vier Personen für Mode-
ration sowie inhaltlichen Impuls und Fachfragen.
2.4.2 Workshop-Themen und zusammenfassende Ergebnisse
Zu Beginn des Workshops wurden im Plenum die bisherigen Arbeitsergebnisse zur
Evaluation sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen von Ökokonto-Maßnahmen
vorgestellt. Anschließend wurden in vier Workshop-Gruppen spezielle Fragestellun-
gen zu besonders kontroversen Evaluationsthemen diskutiert. Kurz zusammenge-
fasst haben die Workshop-Gruppen folgende Ergebnisse erarbeitet:
1. Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bio-
topen (vgl. Abschn. 3.1.1)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 41
– Das bestehende Bewertungsverfahren in den Wirkungsbereichen Biotope
wird prinzipiell befürwortet.
– Probleme in der praktischen Anwendung sollen mit Hilfe von Bewertungs-
hilfen, Arbeitshilfen und Checklisten gelöst werden.
– Ergebnisse bezüglich der ökokontofähigen Maßnahmen in den Wirkungs-
bereichen:
Es sind detailliertere Vorgaben für die Anerkennung von Waldrefugien
notwendig.
Es sollte keinen pauschalen Bonus für Maßnahmen geben, die zur
Schaffung des landesweiten Biotopverbunds beitragen. Es soll aber ge-
prüft werden, ob eine Erwähnung als aufwertendes Attribut in der Bio-
topwertliste sinnvoll ist, um die Bewertung auf dieser Ebene deutlicher
hervorzuheben.
Erweiterung des Maßnahmenkatalogs um produktionsintegrierte Maß-
nahmen (PIK): Solche Maßnahmen sind bereits durch die bestehende
Biotopbewertung abgedeckt. Es besteht jedoch Bedarf an Maßnahmen-
listen je Hauptnutzungstyp (Acker, Grünland …).
Vereinzelt wurde der Wunsch geäußert, den Ökolandbau in die Maß-
nahmenliste aufzunehmen. Allerdings ist eine Anerkennung nach der
ÖKVO bereits jetzt möglich, soweit eine naturschutzfachlich nachweis-
bare Aufwertung vorliegt. Eine pauschale Anerkennung des Ökoland-
baus als Ökokonto-Maßnahme wurde überwiegend abgelehnt.
Vernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit
dem Biber können bereits jetzt unter bestimmten Voraussetzungen an-
erkannt werden.
Die Aufwertung großer Extensivweiden (Schwarzwald) soll in den Maß-
nahmenkatalog aufgenommen werden.
2. Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz (vgl. Abschn. 3.1.2)
– Vorteile des Herstellungskostenansatzes werden in der einfach handhab-
baren Methodik und dem Anreiz zur Finanzierung punktueller Maßnahmen
gesehen.
– Nachteile sind u. a. die hohe Missbrauchsgefahr, die Kompensation von
großflächigen Eingriffsvorhaben durch sehr kleinflächige Maßnahmen, die
vergleichsweise geringere Attraktivität von flächigen Maßnahmen sowie der
Systembruch, da beim Herstellungskostenansatz nicht die ökologische
Aufwertung als Maßstab für die Bewertung dient.
– Votum der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: mehrheitlich für eine Abschaf-
fung des Herstellungskostenansatzes
– Als Alternativen wurden zwei Varianten erarbeitet: eine Variante zur Ab-
schaffung und eine zur Modifizierung des Herstellungskostenansatzes
Allgemein wurde die Festlegung einer abschließenden Maßnahmenliste für
punktuelle Maßnahmen gefordert. Die Berechnung der zu generierenden
Ökopunkte soll sich nicht allein an den Herstellungskosten orientieren.
Entweder soll auf die Berücksichtigung der Kosten komplett verzichtet wer-
den und direkt die zu erreichenden Ökopunkte pro Maßnahmentyp in Form
einer Wertspanne festgelegt werden. Oder – bei Beibehaltung der Orientie-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 42
rung an den Kosten – durch die Festlegung von Regel- und Höchstwerten
sowie Aufwertungs- und Abwertungsfaktoren eine stärkere Steuerung er-
folgen.
3. Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Ar-
ten“ (vgl. Abschn. 3.1.3)
– Die Angemessenheit der Höhe der Ökopunkte im Vergleich zur Biotopbe-
wertung von Ökokonto-Maßnahmen und der Bewertung von Ausgleichsflä-
chen im Rahmen der Eingriffsregelung wird für einzelne Arten bezweifelt.
Empfehlung: Fachliche Prüfung und ggf. Anpassung
– Die Angemessenheit einer Aufsummierung der Ökopunkte für mehrere
gleichzeitig geförderte Arten wird für Artkombinationen mit ähnlichen Le-
bensraumansprüchen bezweifelt.
Empfehlung: In bestimmten Fällen wird nur die am höchsten bewertete Art
zugrunde gelegt; Anrechnung weiterer Arten ggfs. nur mit einem prozentua-
lem Abschlag (z. B. 50 %)
– Bei der Anrechnung von 20 % der ÖP vor Maßnahmenerfolg (bereits bei
Anerkennung der Maßnahme) werden in der Praxis Mitnahme-Effekte ge-
sehen.
Empfehlung: Beibehaltung der Regelung, wenn fachliche Mindestanforde-
rungen an die Maßnahmen in artspezifischen Hinweispapieren definiert
werden.
– Das Fehlen einer artspezifischen Ökopunkte-Bilanzierung bei Eingriffen
wird als Problem/Defizit gesehen. Gemäß § 8 ÖKVO sind die spezifischen
Arten auf der Eingriffsseite zwar analog zu bewerten, in der Praxis scheint
diese Bewertung jedoch zumeist nicht zu erfolgen.
Empfehlung: Einheitliche Berücksichtigung und Verbesserung der Praxis.
– Bestehende Anwendungsprobleme und Unklarheiten bei Begriffsdefinitio-
nen sollen durch die Erstellung von Fachdokumenten (z. B. artspezifische
Hinweispapiere) behoben werden
– Anforderungen an das Monitoring/Erfolgskontrolle sollen ausgearbeitet
werden.
– Die mögliche Erweiterung bzw. Reduzierung von Arten aus der Liste in An-
lage 2 der ÖKVO soll geprüft werden. Angeregt wird, dass dokumentiert
werden sollte, für welche Arten Maßnahmenanträge mit dem zuständigen
RP abgestimmt werden sollten.
Die Beibehaltung des Wirkungsbereichs wird von einer deutlichen Mehrheit be-
fürwortet.
4. Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen „Wiederherstellung und
Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“
sowie „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ (vgl. Abschn. 3.1.4)
– Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen
Viele Fragen und Unklarheiten in der Anwendung sind bereits im
LUBW-Arbeitsheft Nr. 24 „Das Schutzgut Boden in der naturschutz-
rechtlichen Eingriffsregelung“ geregelt. Empfehlung: Die Regelungen
sollen entweder in die ÖKVO übernommen oder dort ein Hinweis auf
das Arbeitsheft ergänzt werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 43
Es werden kaum Möglichkeiten für zusätzliche ökokontofähige Maß-
nahmen beim Bodenschutz gesehen.
Streichung von Maßnahmen: Lediglich bei der Dachbegrünung spra-
chen sich die Workshop-Teilnehmer mehrheitlich für eine Streichung
aus. Umstritten war die Anerkennung von Oberbodenauftrag als öko-
kontofähige Maßnahme.
– Verbesserung der Grundwassergüte:
Neben den hydrogeologischen Einheiten sollten zukünftig weitere Krite-
rien berücksichtigt werden (z. B. die Durchlässigkeit der Deckschicht).
Es sollte zukünftig eine Verpflichtung geben, die positiven Wirkungen
einer Maßnahme für die Grundwassergüte verbal-argumentativ darzu-
legen und zu begründen.
– Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen
Trotz kontroverser Diskussion darüber, ob es sich bei diesem Wir-
kungsbereich nicht nur um reine Mitnahmeeffekte handelt, sprach sich
der Workshop für eine Beibehaltung der jetzigen Regelung aus.
Die Ergebnisse des Workshops zeigen, dass in allen Wirkungsbereichen der Bedarf
besteht, einzelne Aspekte eindeutiger zu regeln und bestehende Regelungen in
Form von Arbeitspapieren und Vollzugshinweisen für die Anwendung aufzubereiten.
Änderungsvorschläge wie bspw. die Erweiterung der ökokontofähigen Maßnahmen
sollten im Anschluss an die Evaluation diskutiert und nachfolgend entschieden wer-
den.
Zum Herstellungskostenansatz hat sich die Workshop-Gruppe überwiegend gegen
eine Beibehaltung des monetären Bewertungsansatzes ausgesprochen und Vor-
schläge für alternative Bewertungsmethoden für punktuelle Maßnahmen mit großer
Flächenwirkung entwickelt.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 44
2.5 Beteiligung Projektbeirat
Zur Beratung und Begleitung der Evaluierung sowie zur Diskussion der Evaluations-
themen wurde ein Projektbeirat eingerichtet, in dem wichtige Akteursgruppen und
gesellschaftliche Gruppen vertreten sind. Insgesamt hat der Projektbeirat 21 Mit-
glieder aus den in Tab. 10 aufgeführten Akteursgruppen. Die Projektbeiratssitzun-
gen wurden unter dem Vorsitz und der Leitung des Herrn Staatssekretärs Dr.
Baumann durchgeführt. Der Projektbeirat hat folgende Inhalte behandelt:
1. 27.10.2016: Konstituierende Sitzung des Beirats:
– Vorstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des Untersu-
chungsrahmens für die Evaluierung
– Vorstellung und Diskussion des Durchführungsplans für die Evaluierung
sowie Abgabe eines positiven Votums des Projektbeirats zum Durchfüh-
rungsplan
– Vorstellung und Diskussion der Leistungsbeschreibung zur Evaluierung
sowie Zustimmung des Beirats zur Ausschreibung des Evaluationsauftrags.
2. 26.01.2018: Zweite Sitzung des Projektbeirats
– Information des Beirats zum aktuellen Stand der Evaluierung.
– Vorstellung der Evaluationsthemen, die sich insbesondere aus den Ergeb-
nissen der Befragung ergeben haben.
– Diskussion des weiteren Umgangs mit den vorgeschlagenen Evaluations-
themen. Definition der Schwerpunktthemen der Evaluierung, die im Work-
shop sowie im Beirat vertieft behandelt werden sollen.
– Besprechung der Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Work-
shops.
3. 28.06.2018: Dritte Sitzung des Projektbeirats
– Vertiefende Diskussion von Evaluationsthemen:
Funktions- und Schutzgutbezug
Die Projektbeiratsmitglieder äußerten erhebliche Bedenken in Bezug
auf eine Stärkung des Funktions- und Schutzgutbezugs in der ÖKVO.
Beim abschließenden Votum sprach sich der überwiegende Teil des
Projektbeirats für eine Beibehaltung der derzeitigen, stark schutzgut-
übergreifenden Regelung aus. Details hierzu vgl. Abschn. 3.1.5.
Aufnahme des Schutzguts Klima/Luft in die ÖKVO
Der Projektbeirat sprach sich mehrheitlich gegen eine Aufnahme des
Schutzguts Klima/Luft in die ÖKVO aus, da Maßnahmen, die sich posi-
tiv auf Klima und Luft auswirken, bereits über andere Wirkungsbereiche
bzw. Maßnahmen abgedeckt sind.
Aufnahme des Schutzguts Landschaftsbild in die ÖKVO
Der Projektbeirat vertrat mehrheitlich die Auffassung, dass das Schutz-
gut Landschaftsbild derzeit nicht in die ÖKVO aufgenommen werden
sollte. Zwar sei eine stärkere Beachtung und In-Wert-Setzung des
Schutzgutes notwendig, für eine Aufnahme in die ÖKVO seien aber
noch vertiefte Untersuchungen notwendig.
– Diskussion der Workshop-Ergebnisse:
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 45
Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Biotopen
Im Großen und Ganzen schloss sich der Projektbeirat dem Votum der
Workshop-Gruppe mehrheitlich an. In Bezug auf die Integration von
PIK-Maßnahmen wurden seitens der Landwirtschaft kreative Lösungen
angeregt. So sei es bspw. denkbar, dass Gemeinden, Maschinenringe
oder Landschaftserhaltungsverbände PIK-Maßnahmen auf wechseln-
den Grundstücken umsetzen, ohne dass sich der einzelne Landwirt
lange binden muss (Konzept der „Ankergrundstücke“). Eine pauschale
Anerkennung der Umstellung auf Ökolandbau wurde mehrheitlich kri-
tisch gesehen.
Herstellungskostenansatz
Die Beiratsmitglieder sprachen sich mehrheitlich sowohl gegen eine
Streichung des Herstellungskostenansatzes als auch gegen eine un-
veränderte Beibehaltung aus. Der Ansatz sollte überarbeitet werden,
um Missbrauch zukünftig verhindern zu können.
Förderung spezifischer Arten
Die Ergebnisse des Workshops wurden im Projektbeirat unterstützt.
Kontrovers wurde diskutiert, ob die Liste der Arten (z. B. um die Pflan-
zenarten) gekürzt oder ausgeweitet (z. B. um weitere Arten mit Rote
Liste-Status 0, 1 oder 2) werden soll. Es wurde gefordert, dass die Ar-
tenliste überarbeitet und ein Monitoring vorgeschrieben wird.
Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen
Die Maßnahme „Oberbodenauftrag“ wurde auch im Projektbeirat kont-
rovers diskutiert. Die bestehende Rechtslage hierzu wurde kritisch ge-
sehen und eine Überprüfung hinsichtlich einer Lösung gefordert.
Verbesserung der Grundwassergüte
Keine Einwände des Beirats zu den Workshop-Ergebnissen.
Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen
Keine Einwände des Beirats zu den Workshop-Ergebnissen.
4. 11.10.2018: Vierte Sitzung des Projektbeirats
– Abschlussveranstaltung zur Vorstellung des Evaluationsberichts
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 46
3 Evaluationsthemen
Anhand der Ergebnisse der Befragung der Akteursgruppen, der fachlichen Durch-
sicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen sowie der Recherche und Synopse kreis-
eigener Regelungen und der Regelungen anderer Bundesländer (vgl. Abschn. 2)
wurden die Themen der Evaluation definiert. Für jedes Thema wurden die Ergebnis-
se aus den Arbeitspaketen zusammengetragen, analysiert und auf verschiedenen
Ebenen diskutiert. Anschließend wurden Lösungsmöglichkeiten zur Weiterentwick-
lung der jeweiligen Themenbereiche abgeleitet. Die Ergebnisse dieses Prozesses
werden im Folgenden anhand des jeweiligen Themas dargestellt. Die Textabschnit-
te sind jeweils wie folgt gegliedert nach:
– Grundlagen:
Kurze Einführung in das Thema bzw. die Themenschwerpunkte, Bezug zur
ÖKVO
– Ergebnisse aus den Arbeitspaketen:
Zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus den Ar-
beitspaketen
– Problemstellungen und Lösungsansätze:
Aufzeigen der verschiedenen Probleme und möglicher Lösungsansätze
– Diskussionen im Workshop und Projektbeirat:
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse aus den Workshop-
Arbeitsgruppen bzw. den Projektbeiratssitzungen zu dem jeweiligen Thema
– Vorschläge zur Weiterentwicklung:
Knappe Zusammenfassung von Empfehlungen für die weiteren notwendi-
gen Arbeitsschritte zur Aufbereitung der themenspezifischen Lösungsan-
sätze.
3.1 Schwerpunktthemen der Evaluierung
Die hier vorgestellten Schwerpunktthemen wurden im Rahmen der Evaluation ver-
tiefend bearbeitet (eine Übersicht über die Evaluationsthemen findet sich in Abb. 3).
Folgende Themen wurden im Rahmen eines Workshops diskutiert, da aus der Be-
fragung ein überwiegend kontroverses Meinungsbild zur Weiterentwicklung der je-
weiligen Themenbereiche abgeleitet wurde (vgl. Abschn. 2.4):
– Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bioto-
pen
– Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz
– Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
– Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen „Wiederherstellung und
Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“ so-
wie „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“
Wesentliches Ziel des Workshops war es, möglichst vielen Akteuren die Möglichkeit
zu geben, sich in ausreichendem Maße in das Verfahren einbringen und in diesem
Rahmen ihre Interessen angemessen zu vertreten. Die Ergebnisse des Workshops
wurden aufbereitet und anschließend im Projektbeirat vorgestellt und diskutiert.
Zwei weitere Schwerpunktthemen wurden ausschließlich im Projektbeirat erörtert:
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 47
– Fragestellungen zum Funktions- und Schutzgutbezug
– Fragestellungen zum Umgang mit den Schutzgütern Klima, Luft und Land-
schaftsbild
Hierzu wurden in Abstimmung mit dem Projektteam ein Fachvorschlag als Diskussi-
onsgrundlage erarbeitet, der bei der Beiratssitzung am 28.06.2018 vorgestellt und
diskutiert wurde (vgl. Abschn. 2.5).
3.1.1 Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen
von Biotopen
3.1.1.1 Grundlagen
Der Großteil der in den letzten Jahren anerkannten Ökokonto-Maßnahmen kann
den in § 2 Abs. 1 ÖKVO festgelegten Wirkungsbereichen „Verbesserung der Bio-
topqualität“ und „Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ (im Weiteren mit „Wirkungs-
bereiche Biotope“ bezeichnet) zugeordnet werden.
Ökokontofähige Maßnahmen in diesen Wirkungsbereichen sind abschließend in
Anlage 1 zur ÖKVO im Abschn. 1 aufgeführt. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf
die Schaffung oder Aufwertung von Offenlandbiotopen, Wäldern und Gewässer. Im
Offenland sind nur Maßnahmen in bestimmten Schutzgebieten oder auf Grundlage
naturschutzfachlicher Planungen ökokontofähig. Im Wald sind nur diejenigen Bio-
topmaßnahmen ökokontofähig, die eine Aufwertung, Neuanlage oder Entwicklung
eines geschützten Waldbiotops oder eines Eichen-Sekundärwalds bewirken. Au-
ßerdem werden Aufwertungsmaßnahmen in Waldschutzgebieten oder Waldrefugien
und
– unter bestimmten Voraussetzungen – die Neuanlage und flächige Erweiterung von
Waldschutzgebieten und Waldrefugien anerkannt.
Die Bewertungsregeln für Biotop-Maßnahmen sind im Abschn. 1 der Anlage 2 zur
ÖKVO festgelegt. Die Aufwertung wird dabei grundsätzlich anhand der Differenz
zwischen Ausgangs- und Zielwert ermittelt. Dazu sind in der Biotopwertliste (Tab. 1
in Anlage 2 ÖKVO) für alle Biotoptypen Baden-Württembergs Werte und Wertspan-
nen (Ökopunkte je Quadratmeter) vorgegeben. Anlage 2 enthält allgemeine Hinwei-
se dazu, wie ein konkreter Bestand bzw. ein Zielbiotop in die Wertspannen der Bio-
topwertliste einzuordnen ist, jedoch keine konkreten Vorgaben (Artenlisten o. ä.)
oder Rechenvorschriften. Hinweise zur Anwendung der ÖKVO und zur Bewertung
einzelner Biotoptypen stehen auf der Homepage der LUBW zur Verfügung.
Eine Ausnahme von diesem Biotopwertverfahren bildet die Schaffung von Bannwäl-
dern und Waldrefugien, die – ohne Bewertung von Ausgangs- und Zielzustand –
pauschal mit 4 Ökopunkten je Quadratmeter bewertet wird.
Bei der Schaffung von Pufferflächen zum Schutz empfindlicher Biotope vor Stoffein-
trägen werden – zusätzlich zur jeweiligen Biotopwertsteigerung – pauschal 3 Öko-
punkten je Quadratmeter Pufferfläche anerkannt.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 48
3.1.1.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
3.1.1.2.1 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen
Die bisherige Erfahrung mit der Anwendung der Regelungen in den Wirkungsberei-
chen Biotope war einer der Schwerpunkte der Befragung der Akteursgruppen. Da-
bei lassen sich folgende Themenkomplexe unterscheiden:
– Nachvollziehbarkeit von Bewertungen
– Unklarheiten bei der Bewertung
– Ökokontofähige Maßnahmen
– Maßnahmen im Wald
– Sonstige Anmerkungen zu Bewertungsfragen.
Fragen zur Nachvollziehbarkeit der Bewertungen
Die Festlegung des Ausgangs- und des Zielwerts ist bei der Beantragung von Öko-
konto-Maßnahmen häufig umstritten. Etwa 50 % aller befragten Zustimmungsbe-
hörden gaben an, dass sie die Einstufungen der Ausgangs- und Zielwerte in min-
destens der Hälfte der Fälle korrigieren (lassen) mussten (vgl. Tab. 12 und Tab. 13).
Nach Angaben der befragten Zustimmungsbehörden wurden in aller Regel der Aus-
gangswert zu gering und der Zielwert zu hoch angesetzt, um eine möglichst hohe
Aufwertung zu erreichen. Der vorhandene Arten- und Strukturreichtum (z. B. in Wäl-
dern, auf Grünland oder auf Äckern (Bodenbrüter)) wurde dabei häufig nicht ausrei-
chend berücksichtigt. Der angenommene Zielzustand ist dagegen z. T. kaum er-
reichbar, angrenzende Beeinträchtigungen (z. B. vielbefahrene Straßen) werden oft
nicht berücksichtigt.
Tab. 12: Wie häufig müssen Sie die Einstufung des Ausgangswerts eines
Biotoptyps vom Maßnahmenträger korrigieren lassen?
Die Fragen wurden nur an die Zustimmungsbehörden (ZB) gestellt.
Antwortmöglichkeiten Anzahl Antworten Anteil
Nie 4 14 %
Selten 5 18 %
In etwa der Hälfte der Fälle 6 21 %
Häufig 6 21 %
Nahezu immer 2 7 %
Keine Angabe 5 18 %
Summe 28 100 %
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 49
Tab. 13: Wie häufig müssen Sie den prognostizierten Wert der Maßnahmen
in Ökopunkten von den Maßnahmenträgern korrigieren lassen?
Die Fragen wurden nur an die Zustimmungsbehörden (ZB) gestellt.
Antwortmöglichkeiten Anzahl Antworten Prozentualer Anteil
Nie 3 10 %
Selten 6 21 %
In etwa der Hälfte der Fälle 3 10 %
Häufig 5 17 %
Nahezu immer 6 21 %
Keine Angabe 4 14 %
Ich habe bisher keine Ökokonto-Anträge in diesem Wirkungsbereich bearbeitet
2 7 %
Summe 29 100 %
Fragen zu Unklarheiten bei der Bewertung
Das Verfahren zur Bewertung des Ausgangszustands von Biotopen ist nach Ansicht
der meisten Befragten gut anwendbar (Abb. 5).
Insbesondere bei den Zustimmungsbehörden werden die Bewertungsregelungen
positiv beurteilt. Bei den Fachbehörden und Fachgutachtern gab dagegen die Hälfte
an, dass sie die Regelungen nur teilweise für geeignet hielten.
Abb. 5: Sind die Regelungen zur Bewertung des Ausgangszustands von
Biotopen in der Praxis gut anwendbar?
Auf die Frage, ob es bestimmte Biotoptypen gibt, bei denen gehäuft Schwierigkeiten
bei der Bewertung des Ausgangszustands auftreten, zeigt sich ein sehr ausgewo-
33%
47%
24%
56%
66%
46%
33%
41%
24%
20%
19%
23%
0%
6%
0%
4%
0%
2%
33%
6%
52%
20%
16%
29%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörde (N=29)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=32)
Gesamt (N=91)
Ja Teilweise Nein Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 50
genes Bild: Jeweils etwa der gleiche Anteil der Befragten hat „Ja“, „Teilweise“ oder
„Nein“ angekreuzt (Abb. 6). Vor dem Hintergrund, dass die Planungsbü-
ros/Fachgutachter in der Regel diejenigen sind, die den Ausgangszustand der Bio-
tope bewerten und einstufen müssen, fällt das abweichende Antwortverhalten dieser
Funktionsgruppierung auf. Von ihnen geben 41 % an, dass es bestimmte Biotopty-
pen gibt, bei denen gehäuft Schwierigkeiten auftreten.
Abb. 6: Gibt es bestimmte Biotoptypen, bei denen gehäuft Schwierigkeiten
bei der Bewertung des Ausgangszustands auftreten?
Schwierigkeiten bzw. Unklarheiten bei der Bewertung gibt es offensichtlich haupt-
sächlich beim Grünland (17 Antworten) und beim Wald (14 Antworten). Vereinzelt
wurde auch angegeben, dass bei Acker, Siedlungsbiotopen und Gewässern Bewer-
tungsprobleme bestehen (vgl. Tab. 61 im Anhang).
Ein Befragter gab an, dass er die Einteilung in 64 Stufen fachwissenschaftlich und
planungsmethodisch für „überdehnt“ halte und eine Einteilung in 5, äußerstenfalls 9
Stufen angemessener fände.
In Einzelfällen wurde die Ausgangsbewertung lt. Biotopwertliste als zu hoch ange-
sehen, so dass sich eine Aufwertung nicht „lohnt“, z. B.:
– Fettwiese und Magerwiese
– Neophyten-Dominanzbestand
– Brombeer-, Himbeer- und Kratzbeer-Gestrüpp.
Bei anderen Biotoptypen erscheint die Bewertung als zu gering, z. B. bei Grünwe-
gen.
Die Prognose des Zielwertes mit Hilfe des Feinmoduls (vgl. Anlage 2 Abschn. 1.1
der ÖKVO) oder des Planungsmoduls (vgl. Anlage 2 Abschn. 1.2 der ÖKVO) ist
nach Meinung der meisten Befragten (34 %) in der Praxis gut anwendbar sind (Abb.
7). Besonders positiv sehen dies die Maßnahmen- und Vorhabenträger sowie die
17%
41%
17%
28%
22%
22%
17%
6%
17%
20%
22%
20%
17%
29%
7%
28%
28%
20%
50%
24%
59%
24%
28%
38%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörde (N=29)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=32)
Gesamt (N=91)
Ja Teilweise Nein Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 51
Planungsbüros/Fachgutachter. Dahingegen sind bei den Zustimmungs- und Fach-
behörden sowie den Sonstigen die Meisten der Meinung, dass die Regelungen nur
in Teilen gut anwendbar sind. Dies zeigt, dass insbesondere die Zustimmungsbe-
hörden zumindest teilweise Schwierigkeiten haben, die Plausibilität der in den An-
trägen angegebenen Zielzustände zu prüfen und zu bewerten.
Ähnlich wie bei der Bewertung des Ausgangszustands eines Biotops beantworten
über 40 % der Befragten die Frage, ob bei der Bewertung des Zielzustands bei be-
stimmten Biotoptypen Schwierigkeiten auftreten, mit „Ja“ oder „Teilweise“.
Abb. 7: Sind die Regelungen zur Bewertung des Zielzustands von Biotopen
in der Praxis gut anwendbar?
Als Konsequenz der geäußerten Bewertungsprobleme wünschten sich viele Befrag-
ten Arbeitshilfen, Bewertungsbeispiele und Schulungen durch die LUBW. Außerdem
wurden zu einer Vielzahl von Detailbewertungen Vorgaben erbeten. Häufiger wur-
den dabei konkrete Vorgaben/Faktoren zum Umfang von Auf- und Abwertungen
innerhalb der Wertspannen als sinnvoll angesehen (vgl. Tab. 62 im Anhang). Ein
Befrager verwies darauf, dass es entsprechende Vorgaben im Rahmen der „Bewer-
tung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbe-
darfs in der Eingriffsregelung“ (LfU 2005) bereits gibt und diese in die ÖKVO über-
nommen werden sollten.
Fragen zu ökokontofähigen Maßnahmen
Die Anlage 1 der ÖKVO enthält eine abschließende Aufzählung der ökokontofähi-
gen Maßnahmen. Sie nimmt damit eine zentrale Stelle in der ÖKVO ein.
Der weit überwiegende Teil der Befragten gab an, dass die Definition der ökokon-
tofähigen Maßnahmen in der ÖKVO ausreichend detailliert sei (Abb. 8). Dabei
17%
53%
18%
48%
34%
34%
33%
35%
29%
20%
41%
29%
0%
6%
0%
8%
3%
3%
50%
6%
54%
24%
22%
33%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörde (N=28)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=32)
Gesamt (N=90)
Ja Teilweise Nein Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 52
nimmt die Zustimmung von den Offenlandbiotopen (ca. 64 % Zustimmung) über die
Waldbiotope (ca. 53 %) bis hin zu den Fließgewässern (ca. 42 %) jedoch ab.
Abb. 8: Ist die Definition ökokontofähiger Maßnahmen in § 2 i.V. mit Anlage
1 der ÖKVO nach Ihrer Erfahrung ausreichend detailliert?
Vereinzelt wurden Vorschläge zur Streichung ökokontofähiger Maßnahmen in Anla-
ge 1 der ÖKVO gemacht (z. B. Dachbegrünung, Anlage von Pufferstreifen; vgl. Tab.
63 im Anhang und Abschn. 3.2.5)
Im Gegenzug wurden von den befragten Personen und Institutionen zahlreiche Vor-
schläge zur Aufnahme neuer Maßnahmen in die Liste der ökokontofähigen Maß-
nahmen formuliert (vgl. Tab. 64 im Anhang), u. a.:
– Produktionsintegrierte Kompensations- (PIK-)Maßnahmen wie Buntbrachen und
Blühstreifen
– Umstellung auf Ökologischen Landbau
– Aufwertungsmaßnahmen in Wäldern außerhalb der bisherigen Kulissen
– Beseitigung von Wanderhindernissen im Freiland (Mauern, Zäune, Leitungen
etc.) zur Förderung des Biotopverbunds
– bauliche, naturnah gestaltete Verbesserungsmaßnahmen gegen Schlamm- und
Nährstoffeintrag bei naturnahen Gewässern
– punktförmige, linienhafte, niedrigschwellige Maßnahmen zur Erhöhung der
Strukturvielfalt & Konnektivität (Einrichtung von Blockhalden, Rainen etc.)
– Ablösung Wasserrechte an Kleinwasserkraftwerken
– Duldung von Vernässungsmaßnahmen durch den Biber.
Fragen zu „Maßnahmen im Wald“
28%
39%
34%
33%
42%
53%
64%
12%
18%
11%
38%
22%
21%
11%
60%
43%
55%
29%
36%
26%
24%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Zur Verbesserung der Grundwassergüte(N=90)
Zur Wiederherstellung und Verbesserung vonBodenfunktionen (N=89)
Zur Wiederherstellung natürlicherRetentionsflächen (N=89)
Zur Förderung spezifischer Arten (N=90)
Bei Fließgewässern (N=90)
Bei Biotopen im Wald (N=90)
Bei Biotopen im Offenland (N=90)
Ja Nein Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 53
Ökokontofähige Maßnahmen im Wald sind auf geschützte Waldbiotope, Wald-
schutzgebiete, Waldrefugien sowie einige weitere Maßnahmen beschränkt. Die
meisten Befragten (32 %) sind der Ansicht, dass diese Regelungen nur teilweise
sicherstellen, dass nur solche Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die
zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung in Wäldern führen (Abb. 9).
Abb. 9: Stellen diese Regelungen Ihrer Erfahrung nach sicher, dass nur
Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die zu einer na-
turschutzfachlichen Aufwertung der Wälder führen?
Hinsichtlich der Waldrefugien wurde häufig bemängelt, dass Flächen herangezogen
werden, die sowieso nicht nutzbar sind und dass die erreichbaren Ökopunkte für
diese Maßnahme zu hoch seien. Da bei der Neuanlage von Waldrefugien kein Ver-
gleich zwischen Ausgangs- und Zielzustand stattfindet (sondern pauschal 4 Punkte
pro Quadratmeter anerkannt werden), sei zudem nicht sichergestellt, dass mit der
Maßnahme eine Aufwertung stattfindet (vgl. Abschn. 3.2.5).
Die Beschränkung ökokontofähiger Maßnahmen auf Schutzgebiete und geschützte
Waldbiotope wurde in mehreren Antworten kritisiert. Viele sinnvolle Maßnahmen
könnten deshalb nicht ins Ökokonto aufgenommen werden. Auf der anderen Seite
wird durchaus die Gefahr einer Überfrachtung des Ökokontos mit Waldmaßnahmen
(die häufig großflächig sind und damit eine hohe Punktzahl generieren) gesehen.
Von einem Teilnehmer wurde deshalb vorgeschlagen die Maßnahmen besser zu
definieren und dann im Gesamtwald zuzulassen.
0%
18%
21%
36%
19%
21%
33%
59%
34%
24%
29%
32%
17%
12%
14%
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16%
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12%
31%
32%
29%
31%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörden (N=29)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=31)
Gesamt (N=90)
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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 54
Sonstige Anmerkungen zu Bewertungsfragen bei den Befragungen
In einer abschließenden Frage konnten die Befragten alle Wünsche, die sie an die
ÖKVO haben, frei formulieren. In Tab. 65 im Anhang aufgeführt sind alle Antworten,
die sich auf die Wirkungsbereiche Biotope beziehen.
Änderungswünsche betreffen insbesondere
– eine zu niedrige oder fehlende Bewertung bei Neupflanzungen von Hecken, Ge-
hölzen, Einzelbäumen und Streuobstwiesen,
– eine zu geringe Bewertung von Gewässerrenaturierungen (im Verhältnis zu den
Kosten der Maßnahmen) und
– eine Ergänzung von Maßnahmen im Kleinprivatwald sowie die Durchführung
entsprechender Schulungen für Privatwaldbesitzer.
3.1.1.2.2 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-
to-Maßnahmen
Im Rahmen der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen wurden
142 Maßnahmenanträge mit 297 Einzelmaßnahmen ausgewertet. Davon betrafen
249 die Wirkungsbereiche Biotope. Die Auswertungen ergaben folgende Ergebnis-
se:
1. Nur bei der Hälfte der Maßnahmenkomplexe fanden sich Hinweise auf eine
naturschutzfachliche Gebietskulisse oder auf eine übergeordnete Planung.
Am häufigsten wurden Natura-2000-Gebiete als Gebietskulisse und das Alt-
und Totholzkonzept als übergeordnete Planung aufgeführt. Die landesweite
Biotopverbundplanung wurde dagegen selten genannt.
2. Ein naturschutzfachlicher Mehrwert war in fast allen Fällen erkennbar und
bis auf wenige Ausnahmen konnten die Maßnahmen einem gültigen Maß-
nahmentyp der ÖKVO zugeordnet werden. Es erfolgte stets eine Aufwertung
des Ausgangszustands über den status quo hinaus und keine der Maßnah-
men entsprach ausschließlich der guten landwirtschaftlichen Praxis oder der
ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung. Dabei wurde die Aufwertung etwas
häufiger durch Änderung des Biotoptyps als durch Aufwertung innerhalb ei-
nes Biotoptyps erzielt.
3. Bei Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Biotopquali-
tät“ und „Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ wurde in rund 50 % der Fälle
bei der Bewertung des Ausgangszustands vom Normalwert abgewichen. In
90 % dieser Fälle handelte es sich um eine Abwertung der Bestandseinstu-
fung. Von diesen waren fast 30 % nicht ausreichend plausibel begründet, in
20 % der Fälle ist anhand der Beschreibungen davon auszugehen, dass der
Bestand zu niedrig eingestuft wurde. Die Zielzustände der Biotop-
Maßnahmen mussten in fast 40 % der Fälle als nicht plausibel bzw. nicht
kontrollierbar eingestuft werden. In der Regel war hier die Einstufung zu
hoch (ca. 70 % der Fälle), dabei wurde häufig das falsche Modul verwendet.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 55
4. Aus der Beschreibung des Maßnahmenkomplexes geht bei 29 Maßnahmen-
anträgen nicht in ausreichendem Maße hervor, welche Maßnahmen vorge-
sehen sind. Das bedeutet, dass bei gut 20 % der Anträge demnach aus der
Beschreibung des Maßnahmenkomplexes nicht sofort ersichtlich ist, welche
Maßnahmen oder Maßnahmentypen der Antrag umfasst. Bei 36 Maßnah-
menanträgen ist die Beschreibung der Einzelmaßnahmen in der Beschrei-
bung des Maßnahmenkomplexes nicht ganz vollständig oder nicht vollkom-
men stimmig.
5. Die Bewertung des Zielzustands war in 125 Fällen gut nachvollziehbar und
solide begründet. Zahlreiche Maßnahmen wiesen mehr oder weniger deutli-
che Defizite hinsichtlich der Bewertung des Zielzustands auf. Dies lag über-
wiegend daran, dass die Zielzustände zu hoch bewertet wurden (53 Fälle),
während nur bei einer Maßnahme der Zielzustand zu niedrig eingestuft wur-
de. In 10 % der Fälle war die Korrektheit der Bewertung des Zielzustands
nicht kontrollierbar, was in der Regel auf unzureichende Angaben bzw. unzu-
reichende Beschreibungen zurückzuführen war.
6. In 20 von 122 Fällen, in denen das verwendete Modul ersichtlich war, wurde
zur Bewertung von Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung
der Biotopqualität“ und „Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ das falsche
Bewertungsmodul verwendet. Insgesamt war das verwendete Modul in etwa
40 % der Fälle nicht ersichtlich, da dies in der Web-Anwendung nicht zwin-
gend angegeben werden muss.
7. Die Bewertung von zu erwartenden Artvorkommen im Planungsmodul (Auf-
wertung aufgrund überdurchschnittlicher Artenausstattung) ist laut ÖKVO S.
19 Anlage 2 Abschn. 1.2 nur bei fachlich begründeten, aktuellen Vorkommen
von Landesarten des Zielartenkonzeptes Baden-Württemberg oder von
Pflanzenarten der Gefährdungskategorien RL 0, 1, 2 oder R im nahen Um-
feld erlaubt. In den Maßnahmenanträgen wird dies jedoch in der Regel an-
ders umgesetzt. Dabei werden meist zwar Zielarten der ZAK-
Landesartenliste benannt, es wird jedoch nicht darauf eingegangen, ob wei-
tere in der ÖKVO aufgeführte Bedingungen, wie z. B. das Vorkommen der
Art in der unmittelbaren Umgebung, erfüllt sind.
8. Die Ausweisung von Waldrefugien innerhalb der Maßnahmen zur „Verbesse-
rung der Biotopqualität“ und „Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ fußt auf
dem Alt- und Totholzkonzept Baden-Württembergs. Dieses enthält konkrete
Kriterien für die Ausweisung von Waldrefugien. Dazu gehört unter anderem
das Alter des Bestands. In mehreren Maßnahmenanträgen werden dazu
aber keine Angaben gemacht oder es werden Zahlen genannt, welche deut-
lich unter denen in der „AuT Praxishilfe“ zur Ausweisung von Waldrefugien
genannten Werten liegen. Alternativ können als mögliche Gründe für die
Ausweisung auch andere Parameter dienen, wie das Vorliegen von Extrem-
standorten oder einer langen Habitattradition. Doch auch dazu fehlten in ei-
nigen Fällen, ohne entsprechende Altersangabe, die notwendigen Hinweise.
Die Praxishilfe nimmt speziell auf die Ausweisung zum Zwecke des Ökokon-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 56
tos Bezug. Dabei wird die Mindestgröße von einem Hektar genannt, welche
ebenfalls nicht immer eingehalten wurde.
9. Bei Maßnahmen im Wald wurde in einem von 17 Fällen beim Zielzustand
eine gemäß ÖKVO nicht zulässige Baumartenzusammensetzung angege-
ben. Diese enthielt immer noch standortfremde Gehölze.
Fazit zur fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen:
Insgesamt hat die fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen gezeigt,
dass diese Maßnahmen in fast allen Fällen einen naturschutzfachlichen Mehrwert
aufwiesen. Tendenziell scheinen aber in vielen Fällen der Ausgangsbestand zu
niedrig und der Zielzustand zu hoch bewertet zu werden, um möglichst viele Aufwer-
tungspunkte zu generieren.
Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass i. d. R. nur die Eintragungen in
der Webanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto Baden-Württemberg“
ausgewertet wurden. Es fanden keine Ortseinsicht und keine Rücksprache mit den
Zustimmungsbehörden statt. Die festgestellten Defizite können also auch darauf
beruhen, dass entscheidungserhebliche Punkte nicht dokumentiert wurden und so-
mit bei der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen nicht berück-
sichtigt werden konnten.
Lösungsansätze aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-
Maßnahmen:
1. Ergänzende Unterlagen
Für Maßnahmenanträge, die große Mengen von Ökowertpunkten generieren,
Maßnahmenanträge mit großer Gebietskulisse und komplexen Inhalte sowie
für Maßnahmen zur „Förderung spezifischer Arten“ bzw. zur „Verbesserung
der Biotopqualität“ und „Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ mit Aufwertung
durch voraussichtliche Artvorkommen, empfiehlt sich ein ergänzender Erläute-
rungsbericht mit Bestandsdarstellung und Maßnahmenplanung.
Hilfreich ist zudem, wenn für diese ergänzenden Unterlagen konkrete Anforde-
rungen formuliert werden z. B. bzgl.
– Gliederung des Berichts
– zwingend erforderliche Inhalte (z. B. nachvollziehbare Begründung und Do-
kumentation der Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen)
– Beschreibung der Planunterlagen
– Nennung wahlweiser Inhalte.
2. Die zahlreichen Probleme, die sich bei der Prüfung der Maßnahmenanträge in
Bezug auf die Bewertung von Ausgangs- und Zielzustand gezeigt haben, soll-
ten durch die Bereitstellung von ergänzenden Informationen (Arbeitshilfen)
zum Bewertungsverfahren behoben werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 57
3.1.1.2.3 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-
lungen und der Regelungen anderer Bundesländer
Bei der Analyse der Kompensationsregelungen in den Bundesländern Bayern,
Sachsen und Nordrhein-Westfalen, die jeweils auch die fachlichen Vorgaben für das
Ökokonto beinhalten, wurden keine allgemeinen Bewertungsfragen (Biotopwerte,
Wertspannen, ökokontofähige Maßnahmen etc.) ausgewertet. Für den vorliegenden
Wirkungsbereich „Biotope“ wurde jedoch in Bezug auf PIK-Maßnahmen, die Umstel-
lung auf ökologischen Landbau und auf Maßnahmen im Wald der Umgang mit die-
sen Themen geprüft.
Themenbereich Pik-Maßnahmen und Umstellung auf ökologischen Landbau
PIK-Maßnahmen sind in allen untersuchten Bundesländern als Kompensations-
maßnahmen anerkennungsfähig. Für die Einstellung ins Ökokonto kommen in Bay-
ern nach § 14 Abs. 1 BayKompV aber insbesondere dauerhafte Maßnahmen ge-
mäß den Anlagen zur BayKompV in Betracht. Dort werden PIK-Maßnahmen wie
Blühstreifen, doppelter Saatreihenabstand oder die Anlage von Lerchenfenster, die
klassischerweise auf jährlich wechselnden Standorten stattfinden, nicht als geeigne-
te Ökokontomaßnahmen eingestuft. Die anderen Bundesländer unterscheiden bei
ihren Regelungen zu PIK-Maßnahmen nicht zwischen „normalen“ Ausgleichsflächen
und Ökokontoflächen. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es Detailregelungen,
in denen die Maßnahmen und die erreichbaren Zielzustände aufgeführt sind:
– In der „Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen“ des
BayLfU aus dem Jahr 2014 werden die PIK-Maßnahmen näher erläutert.
Die Berechnung der Aufwertung durch die PIK-Maßnahmen bestimmt sich – wie
in der BayKompV üblich – in der Differenz der Bewertungen der Biotop- und
Nutzungstypen vor und nach Umsetzung der Maßnahme. Die Wertpunkte wer-
den also nicht den Maßnahmen(paketen) zugeordnet, sondern den erreichbaren
Biotop- und Nutzungstypen. So kann z. B. ein „Intensiv bewirtschafteter Acker“
(Typ A11; 2 Wertpunkte in einer Spanne von 0 bis 15) durch entsprechende
Maßnahmen zu einem „Acker mit standorttypischer Segetalvegetation (Typ A12;
4 Wertpunkte) oder zu einem „Extensiv bewirtschaften Acker mit seltener Sege-
talvegetation“ (Typ A13; 9 Wertpunkte) entwickelt werden. Angemerkt sei an
dieser Stelle, dass auf diese Weise auch gemäß der ÖKVO Baden-Württemberg
bilanziert wird.
Auch die vollständige Umstellung von konventioneller Bewirtschaftung auf zerti-
fizierten ökologischen Landbau wird in der BayKompV ausdrücklich als mögliche
Kompensationsmaßnahme genannt. Für die Einstellung ins Ökokonto sind Maß-
nahmen des zertifizierten ökologischen Landbaus laut Anlage zur BayKompV
aber nicht geeignet. Der Umfang der anerkennungsfähigen Aufwertung von Na-
tur und Landschaft wird bei Berücksichtigung als Kompensationsmaßnahme im
jeweiligen Einzelfall festgelegt. Sie ist abhängig von den standörtlichen und be-
trieblichen Voraussetzungen sowie dem naturschutzfachlichen Entwicklungspo-
tenzial. Die Aufwertung ist entsprechend den Biotop- und Nutzungstypen gem.
Biotopwertliste zu berechnen bzw. verbal-argumentativ zu bestimmen.
– Auch in Nordrhein-Westfalen richtet sich die Berechnung der Aufwertung durch
Ausgleichs- oder Ökokonto-Maßnahmen grundsätzlich nach dem Unterschied
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 58
des Biotopwerts vor und nach Umsetzung der Maßnahmen. In den Vorgaben der
LANUV sind jedoch Sonderregelungen für eine naturverträgliche Bodennutzung
enthalten. Diese regeln, mit welchen produktionsintegrierten Maßnahmen wel-
che Zielbiotope (und damit Aufwertungen) erreicht werden können. Dabei wird
zwischen Acker, Ackerbrachen, Grünland und Grünlandbrachen unterschieden.
Anhand der Bewirtschaftungsparameter „Pflanzenschutz“, „Düngung“ und
„Strukturen“ werden Maßnahmenkombinationen vorgegeben, mit denen unter-
schiedliche Extensivierungsgrade erreicht werden können. So hat zum Beispiel
ein intensiv genutzter Acker einen Biotopwert von 2 (innerhalb einer Skala von 0
bis 10). Dieser kann durch das Maßnahmenpaket
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und
keine Stickstoff-Düngung und
jährliches Belassen von mind. 3 m breiten Getreidestreifen bis Ende Februar
auf mind. 5 % der Bewirtschaftungseinheit
zu einem „Acker, wildkrautreich auf nährstoffreichen Boden“ mit einem Progno-
sewert von 4 aufgewertet werden. Die Bewirtschaftungspakete orientieren sich
weitgehend an den Maßnahmenpaketen des Kulturlandschaftsprogramms
(KULAP).
Nach § 31 Abs. 1 S.2 LNatSchG sind als Kompensationsmaßnahmen auch Maß-
nahmen des ökologischen Landbaus bis hin zu kompletten Betriebsumstellungen
möglich. Konkrete Regelungen dazu, wie die Anrechnung der Umstellung erfol-
gen kann, gibt es jedoch nicht.
Themenbereich „Maßnahmen im Wald“
In allen untersuchten Bundesländern werden zahlreiche Maßnahmen im Wald als
ökokontofähig anerkannt. Diese reichen von Neuaufforstungen, über Waldumbau,
der Wiederherstellung von Standortverhältnissen oder Nutzungsformen bis zu Auf-
lichtungen.
Eine Beschränkung der Waldmaßnahmen auf Schutzgebiete oder geschützte Wald-
biotope wie in Baden-Württemberg gibt es in den drei Bundesländern nicht.
Ein Nutzungsverzicht im Wald wird grundsätzlich in allen drei Ländern als Aus-
gleichs- bzw. Ökokonto-Maßnahme anerkannt. Voraussetzung ist jeweils, dass der
Wald eine naturnahe Baumartenzusammensetzung aufweist und bereits ein gewis-
ses Alter bzw. deutliche Merkmale und Strukturen der Alters- oder Zerfallsphase
erreicht hat. In allen drei untersuchten Bundesländern gibt es außerdem Regelun-
gen, nach denen Wälder, die de facto nicht bewirtschaftbar sind, hierfür nicht heran-
gezogen werden können. Anerkannt wird also nur die Einstellung einer bisher
durchgeführten Nutzung.
3.1.1.3 Problemstellungen und Lösungsansätze
Anhand der Analyse der unter Abschn. 3.1.1.2 dargestellten Evaluationsergebnis-
sen konnte eine Reihe von Problemen identifiziert werden, die sich bei der Anwen-
dung der ÖKVO in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität“ und
„Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ ergeben haben. Hinzu kommen Wünsche
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 59
und Anforderungen an eine Weiterentwicklung der ÖKVO in diesen Wirkungsberei-
chen. Im Folgenden werden die wichtigsten Problemstellungen und Wünsche für
eine Weiterentwicklung der ÖKVO zusammenfassend dargestellt. Zusätzlich werden
mögliche Lösungsansätze formuliert. Hierbei handelt es sich um eine Synthese aus
unterschiedlichen Vorschlägen und Anregungen:
– Vorschläge und Wünsche, die von den beteiligten Akteuren in der Befragung
oder im Workshop formuliert wurden sowie
– Anregungen des beauftragten Gutachterbüros auf Grundlage von Vergleichen
mit anderen Bundesländern sowie der Durchsicht bisher anerkannter Ökokonto-
Maßnahmen.
3.1.1.3.1 Nachvollziehbarkeit der Bewertungen
Bei der Bewertung des Ausgangs- und Zielzustands gibt die Biotopwertliste keine
festen Werte, sondern eine Wertspanne vor. Sowohl die Befragungen im Rahmen
der Evaluation als auch die fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen
haben ergeben, dass bei den Maßnahmenträgern eine starke Tendenz besteht,
beim Ausgangszustand einen möglichst niedrigen Wert innerhalb dieser Spanne
anzusetzen und beim Zielzustand von einem möglichst hohen Wert auszugehen.
Bei der Bewertung des Ausgangszustands werden aufwertende Faktoren wie z. B.
das Vorkommen von Kleinstrukturen oder Arten (z. B. Feldlerche auf Acker) nicht
berücksichtigt, beim Zielzustand wird dagegen häufig von unrealistischen Aufwer-
tungsmöglichkeiten ausgegangen, die nicht dem Entwicklungspotenzial der Fläche
entsprechen.
Dies führt dazu, dass die Bewertungen von Ausgangs- und Zielzustand im Zuge der
Anerkennung der Maßnahme häufig korrigiert werden müssen. Dadurch ergibt sich
ein erhöhter Aufwand für die Zustimmungsbehörden. Außerdem kann dies zu Un-
gleichbehandlungen (je nach Verhandlungsgeschick) führen.
Um die Nachvollziehbarkeit der Bewertungen nach ÖKVO Anlage 2 zu erhöhen,
sind folgende Lösungsansätze denkbar:
– Einführung von Vorgaben bei der Anwendung von Zu- und Abschlägen analog
zum Vorgehen in der „Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Be-
stimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung“ (LfU 2005). In
dieser Veröffentlichung ist für jeden Biotoptyp angegeben, welcher Zu-/Abschlag
bei welchen Voraussetzungen anzuwenden ist, z. B. bei Wacholderheiden
(Grundwert 35, Spanne 21 – 46):
Grundwert x 1,2 bei sehr artenreicher Ausbildung = 42 Wertpunkte
Grundwert x 0,6 bei starker Beeinträchtigung (z. B. Eutrophierung, Brache,
Tritt, Verbuschung) = 21 Wertpunkte
– Herausgabe von Arbeitshilfen und Bewertungsbeispielen zur genaueren Definiti-
on der Voraussetzungen für Auf- und Abwertungen (vgl. Bewertungsbeispiele zu
Fett- und Magerwiesen sowie Äckern auf der LUBW-Homepage, jedoch ohne
Angabe von Berechnungsfaktoren). In diesen sollten Hinweise enthalten sein,
welche Arten und Kleinstrukturen im Normalwert enthalten sind und welche
nicht.
– Hinweis in der ÖKVO, dass die Einordnung in die vorgegebene Wertspanne gut-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 60
achterlich zu begründen ist. Die derzeitige Möglichkeit in der Web-Anwendung
einfach vorgegebene Begründungen übernehmen zu können, darf nicht dazu
führen, dass keine fachliche Begründung mehr erfolgt. Eventuell könnte die
Web-Anwendung so überarbeitet werden, dass bei Auswahl eines Grunds für ei-
ne
Auf-/Abwertung automatisch ein Feld mit einer entsprechenden Begründung
auszufüllen ist.
3.1.1.3.2 Unklarheiten bei der Bewertung
Bei den durchgeführten Befragungen wurde das Bewertungssystem zwar insgesamt
positiv beurteilt. Bei vielen Detailbewertungen gaben die Befragten aber an, dass sie
Schwierigkeiten mit der Bewertung bestimmter Biotoptypen hätten (vgl. Tab. 14).
Dies betraf v. a. Grünland und Wald sowie vereinzelt Acker, Siedlungsbiotope und
Gewässer.
In Einzelfällen wurde die Einstufung lt. Biotopwertliste als zu hoch angesehen, bei
anderen Biotoptypen erschien den befragten die Bewertung als zu gering.
Tab. 14: Unklarheiten/Probleme bei der Bewertung
Bei der Befragung der Akteursgruppen aufgeführte Bewertungsprobleme
Biotoptypen, bei denen die Bewertung Probleme bereitet:
Wälder (v. a. heterogene Bestände)
Schlagfluren, da der vorangegangene Waldbiotoptyp nicht immer bekannt ist und für den Fall,
dass der vorangegangene Waldbiotoptyp geringwertiger als die Schlagflur (z. B. zwergstrauch-
reiche Ausbildungen anstelle vormaliger Fichten-Bestände)
Abgrenzung „Bruchwald“, „Sumpfwald“ und „Auwald“;
Abgrenzung der Grünlandtypen z. B. Umgang mit Übergangsbereichen Übergang von Fett- in
Nasswiese
Bewertung von Streuobst und anderen Baumpflanzungen in Kombination mit extensiven Wiesen
Abgrenzung von naturnahen und naturfernen Bereichen von Seen
Einzelbäume, Baumreihen, Baumgruppen
Differenzierung urbaner Biotoptypen
Berücksichtigung besonderer Artvorkommen auf Flächen bei der Bewertung des Ausgangszustands (z. B. Vorkommen von Feldlerche auf Acker)
Biotoptypen, bei denen die derzeitige Bewertung bzw. Wertspanne als zu hoch angesehen wird:
Wälder (z. B. Buchen-Wald als artenarme Dickung ausgeprägt, mind. 17 ÖP)
Land-Schilfröhricht, Rohrkolben-Röhricht (Differenzierung notwendig)
Neophyten-Dominanzbestand
Brombeer-, Himbeer- und Kratzbeer-Gestrüpp
Lianen- oder Kletterpflanzenbestand
Biotoptypen, bei denen die derzeitige Bewertung bzw. Wertspanne als zu gering angesehen wird:
Magerwiese
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 61
Bei der Befragung der Akteursgruppen aufgeführte Bewertungsprobleme
Kleinseggen-Riede
Gebüsch feuchter Standorte
Streuobstwiesen
Hecken und Gehölze
Acker mit Unkrautvegetation
Fehlende Vorgaben für Erfassungsmethodik und –zeiträume, insbesondere für die Erfassung der Grünlandtypen
Mit Hilfe von Arbeitshilfen und Bewertungsbeispiele können die meisten Unklarhei-
ten und Probleme bei der Bewertung nach ÖKVO Anlage 2 zukünftig vermieden
werden. Evtl. sollte in der ÖKVO bzw. in einer Arbeitshilfe ein Hinweis ergänzt wer-
den, dass für die Erfassung des Ausgangszustands der Biotope und Strukturen, die
„Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg“ anzuwenden ist.
Die Bewertung bzw. Wertspannen einzelner Biotoptypen kann im Rahmen der Eva-
luation nicht überprüft werden. Eine entsprechende Bearbeitung muss im Nachgang
zur Evaluation erfolgen.
3.1.1.3.3 Erweiterung bzw. Reduktion der Liste der ökokontofähigen Maß-
nahmen
Ökokontofähige Maßnahmen für die Wirkungsbereiche Biotope sind abschließend in
Anlage 1 zur ÖKVO im Punkt 1 aufgeführt. Hierbei sind überwiegend Maßnahmen-
bereiche formuliert, die eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen zulassen. Dennoch
besteht vereinzelt der Wunsch nach mehr Flexibilität.
Im Rahmen der Befragung der Akteursgruppen wurde vereinzelt vorgeschlagen
zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen (vgl. Tab. 15) bzw. eine „Öffnungsklausel“
aufzunehmen, so dass auch Maßnahmen ökokontofähig sind, die nicht explizit in
Anlage 1 aufgeführt sind.
Tab. 15: Maßnahmenvorschläge – Erweiterung
Maßnahmenvorschläge - Erweiterung Erläuterungen
Schaffung von Grenzlinienbiotopen (Raine)
mit Festlegung von Ökopunkten pro lfd. m
Anlage von punktförmigen, linienhaften,
niedrigschwelligen Maßnahmen zur Erhö-
hung der Strukturvielfalt & Konnektivität
(z. B. Einrichtung von Blockhal-
den/Stubbenwällen etc.)
In Zusammenhang mit flächigen Aufwertungsmaß-
nahmen, die einen naturschutzfachlichen Mehrwert
erbringen, sind alle Vorschläge bereits über einen
höheren zu erreichenden Zielzustand anrechen-
bar.
Diskutiert werden muss, ob ohne ergänzende flä-
chige Maßnahme, diese Vorschläge fachlich ziel-
führend sind und als Ergänzung in die Maßnah-
menliste aufgenommen werden sollen.
Zulassen von natürlichen Prozessen (z. B.
Vernässungen, die in Folge von Bibertätig-
keiten entstanden sind)
Die Maßnahme wird durchgeführt bevor der Antrag
gestellt werden kann, dies ist bislang grundsätzlich
nicht zulässig. Damit erfolgt die Abgrenzung und
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Maßnahmenvorschläge - Erweiterung Erläuterungen
Bewertung nach Durchführung der Maßnahme,
ebenso die Zustimmung durch die UNB.
Problem: Nachweis und Bewertung des Aus-
gangszustands.
Bauliche, naturnah gestaltete Verbesse-
rungsmaßnahmen gegen Schlamm- und
Nährstoffeintrag bei naturnahen Gewäs-
sern
Ablösung eines Wasserrechts
Diese Maßnahmen können zumindest teilweise
bereits über den Herstellungskostenansatz umge-
setzt werden.
Die Ablösung des Wasserrechts wäre ggf. eine
Erweiterung in Hinblick auf Verbesserung der
Durchgängigkeit, Wiederherstellung einer natürli-
chen Fließgewässerdynamik etc.
Beseitigung von Wanderhindernissen im
Freiland (Mauern, Zäune, Leitungen etc.)
Maßnahmen zur Verbesserung der Was-
serqualität bei Stillgewässern
Bekämpfung von Neophyten
Waldrandgestaltung
Anlage von Bunt- und Ackerbrachen
Böschungspflege (z. B. Rebböschungen)
Die Maßnahmen sind zumindest teilweise bereits
jetzt ökokontofähig (Herstellungskostenansatz).
Waldrandgestaltung ist nur innerhalb der in Anlage
1 Abschnitt 1 ÖKVO genannten Wald-Kulisse öko-
kontofähig.
Daneben wurden auch einige Maßnahmen zur Aufnahme in die ÖKVO vorgeschla-
gen, die als reine Erhaltungs- oder Minimierungsmaßnahmen (z. B. Erhaltung mar-
kanter Einzelbäume, Fassadenbegrünungen) nicht ökokontofähig sind. Andere Vor-
schläge wie die „Streuobstpflege bei verwilderten, ungepflegten Beständen“ sind
bereits jetzt ökokontofähig (soweit aufwertende Erstpflege).
Auf der anderen Seite wurde bei der Befragung z. T. kritisiert, dass nicht alle in der
Liste ökokontofähiger Maßnahmen aufgeführten Maßnahmen überall zu Aufwertun-
gen führen (z. B. Erstaufforstungen). Dementsprechend wurde die Streichung dieser
Maßnahmen angeregt (vgl. Tab. 16). Die aufgeführten Vorschläge zur Streichung
von Maßnahmen sollten geprüft werden. Maßstab bei der Beurteilung der Maßnah-
men ist dabei, ob sie zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen.
Daneben wurde auch die Streichung des Maßnahmentyps „Pufferstreifen entlang
von Gewässern“ gefordert, da dieser inzwischen rechtlich vorgeschrieben ist. Die
Handhabung des Maßnahmentyps ist inzwischen geregelt (vgl. LUBW-Homepage).
Die Umwandlung von Acker in Grünland oder Brache ist in einem 5 m breiten Strei-
fen am Ufer von Gewässern ab 2019 nicht mehr ökokontofähig. Darüber hinausge-
hende Puffersteifen können weiterhin anerkannt werden.
Tab. 16: Maßnahmenvorschläge – Streichung
Maßnahmenvorschläge - Streichung Erläuterung
Sukzession(wald) da hier keine ergänzenden Maßnahmen erforder-
lich sind und Sukzessionswald hoch bewertet ist
(Waldumbau dann nicht lohnenswert)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 63
Maßnahmenvorschläge - Streichung Erläuterung
Zulassung von natürlicher Dynamik (betrifft
Anlage 1 Abschnitt 1.7 „Erhöhung der Na-
turnähe von Gewässern und ihrer Uferberei-
che“ der ÖKVO)
diese Maßnahme ist zu pauschal formuliert
Förderung und Entwicklung von Grünland
mit Gehölzbestand (Wertholzwiese) und wei-
tere Agroforstmaßnahmen
Die Maßnahmen funktionieren oft nicht und gehen
ggf. auf Kosten hochwertiger Offenlandbestände
Dachbegrünung Der Vegetationsbestand der üblichen Dachbegrü-
nung ist keinem Biotoptyp der Liste in Anlage 2
zuordenbar. Eine Zuordnung zu Sand- oder Ma-
gerrasen wäre zwar naheliegend, die verwendeten
Sedum-Mischungen entsprechen aber nicht der
Artenzusammensetzung diesen Typs und würde
zudem zu einer unangemessenen hohen Aufwer-
tung führen, weil in der Regel die vom Bauwerk
bestandene Fläche einen Überschuss gegenüber
dem Ausgangszustand erzielen würde.
Die Aufwertung von Biotopen durch Pflegemaßnahmen ist ein klassisches Vorge-
hen, um Ökopunkte zu erzielen. Solche Maßnahmen lassen sich insbesondere den
beiden Wirkungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität“ und „Schaffung hö-
herwertiger Biotoptypen“ zuordnen. Ein typisches Beispiel ist die aufwertende Pflege
von brachgefallenem Extensivgrünland (Magerwiese, Magerrasen, Streuwiese,
Nasswiese etc.) durch Beseitigung von Streuauflage, Gehölzaufwuchs oder anderen
verdrängend wirkenden Arten. Ergebnisse sind zumeist artenreichere Bestände,
Bestände mit einem höheren Anteil wertgebender Arten oder Vegetationsbestände,
die eine höhere Bedeutung für die Fauna besitzen als vor der aufwertenden Pflege.
Im Rahmen der Evaluation wurde von einigen Teilnehmern der Wunsch vorgetra-
gen, dass nicht nur eine aufwertende Pflege ökokontofähig sein solle, sondern auch
die Sicherung bereits hochwertiger Biotope der Kulturlandschaft, die für ihren Fort-
bestand auf eine dauerhafte Pflege beziehungsweise auf eine in der Regel nicht
wirtschaftliche landwirtschaftliche Nutzung angewiesen sind. Dem steht jedoch der
Zweck von Ökokonto-Maßnahmen entgegen, nämlich ihre Verwendung als Aus-
gleichs- oder Ersatzmaßnahme bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Hier ist
zwingend eine Aufwertung erforderlich, durch welche der Eingriff kompensiert wer-
den kann.
3.1.1.3.4 Behandlung von Maßnahmen im Wald
Die Regelungen zu Maßnahmen in Wäldern in Anlage 1 gehören nach den durchge-
führten Befragungen zu den umstrittensten Teilen der ÖKVO.
Zum einen wird häufig die Beschränkung auf geschützte Waldbiotope, Waldschutz-
gebiete, Waldrefugien sowie einige weitere Maßnahmen kritisiert. Es wurde in der
Befragung der Akteursgruppen deshalb vorgeschlagen, bestimmte, genau definierte
Maßnahmen im gesamten Wald auf Grundlage eines naturschutzfachlichen Kon-
zepts zuzulassen, z. B. die Hute-, Mittel- und Niederwaldnutzung oder die Förde-
rung von Alt- und Totholz sowie Biotopbäumen. Auch die Anerkennung von Wald-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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kalkungen als ökokontofähige Maßnahme wurde gefordert. Auf der anderen Seite
wurden von vielen Befragten bei der Ausweisung von Waldrefugien größere Mit-
nahmeeffekte ohne tatsächliche naturschutzfachliche Aufwertung vermutet (da die
Wälder sowieso nicht genutzt wurden). Die zukünftige Behandlung von Waldrefugi-
en wird im Abschn. 3.2.5 diskutiert.
Außerdem wurde kritisiert, dass die Waldentwicklung auf naturschutzfachlich wert-
vollen Offenlandstandorten und in lichten Waldbereichen (z. B. verheidete offene
Moore) nicht zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führt. Hierzu ist anzumer-
ken, dass die Entwicklung von Waldbeständen durch Erstaufforstung oder Sukzes-
sion von Offenland laut Anlage 1 zur ÖKVO im Rahmen einer naturschutzfachlichen
Planung erfolgen muss und somit die Zerstörung naturschutzfachlich wertvoller Of-
fenlandstandorte eigentlich nicht möglich sein sollte.
3.1.1.3.5 Behandlung von produktionsintegrierten Kompensationsmaß-
nahmen (PIK-Maßnahmen) sowie der Umstellung auf ökologi-
schen Landbau
Von vielen im Rahmen der Evaluation befragten Personen wird die Erweiterung der
Anlage 1 ÖKVO um PIK-Maßnahmen (zusätzliche Maßnahmenliste) gewünscht.
Einige andere Befragte vertreten dahingegen die Meinung, dass insgesamt bereits
zu viele verschiedene Maßnahmen für den Ausgleich von Eingriffen herangezogen
werden können.
Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen können bereits mit der beste-
henden ÖKVO als Ökokonto-Maßnahmen anerkannt werden. Eine Auswahl ent-
sprechender Maßnahmen findet sich in Tab. 17. Insgesamt gilt es abzuwägen, wel-
che Vor- und Nachteile eine explizite Aufnahme von PIK-Maßnahmen in die ÖKVO
bringen können. Gleiches gilt für die Umstellung auf Ökolandbau. Wichtige Aspekte
sind hierbei die Kontrolle und langfristige Sicherung der Maßnahmen, bei denen
häufig keine Flächentreue (dauerhafte Festlegung einer bestimmten Maßnahmen-
fläche) möglich ist. Regelungen zu verschiedenen Möglichkeiten der Flächensiche-
rung, die speziell auf die Anforderungen von PIK-Maßnahmen abgestimmt sind, sind
aus anderen Bundesländern z. B. Bayern oder Nordrhein-Westfalen vorhanden (in
Bayern sind PIK-Maßnahmen auf jährlich wechselnden Standorten als Ökokon-
tomaßnahme i. d. R. nicht anerkennungsfähig). Aus diesen Bundesländern finden
sich auch Beispiele, wie die regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Maß-
nahmenumsetzung in Verantwortung der Maßnahmenträger durchgeführt werden
kann. Mögliche Ansätze für die weitere Behandlung von PIK-Maßnahmen sind in
Tab. 18 aufgeführt.
Tab. 17: Auswahl von PIK-Maßnahmen, die bereits mit der bestehenden
ÖKVO anerkannt werden können
PIK-Maßnahmen, die aktuell als Ökokonto-Maßnahmen anerkannt werden können
Maßnahmen Randstrukturen
Anlegen von Ackerrandstreifen
Aufwertung von Grünlandsäumen
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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PIK-Maßnahmen, die aktuell als Ökokonto-Maßnahmen anerkannt werden können
Aufwertung von Ackersäumen
Maßnahmen Äcker
Acker-Extensivierung
Verzicht auf bzw. Verringerung von Pflanzenschutz- und Düngemittel
Maßnahmen Grünland
Grünland-Extensivierung
Anlage aufwertender Strukturen (z. B. Hecke, Streuobst)
Wiedervernässung von Niedermoorbereichen
Pflege und Entwicklung von Sonderhabitaten (Trockenhänge, Quellmoore)
Wiesen- und Weidemanagement
Tab. 18: Lösungsansätze für PIK-Maßnahmen
Lösungsansätze PIK-Maßnahmen
Erstellung einer (abschließenden oder beispielhaften) Liste von PIK-Maßnahmen, die über die
ÖKVO anerkannt werden können, z. B. für die Bereiche Acker, Grünland, Wald, Saumstrukturen,
Agroforst.
Festlegung von grundsätzlichen fachlichen Anforderungen wie z. B.:
Erstellung eines fachlich fundierten Maßnahmenkonzepts mit Angaben zu Entwicklungszielen, Ziel-
arten und Biotopverbundaspekten
Verpflichtendes regelmäßiges Maßnahmencontrolling (mind. alle 2 Jahre)
Festlegung und Einhaltung von Mindestanforderungen an die Bewirtschaftung (z. B. Orientierung
an Agrarumweltmaßnahmen)
Umsetzungsbeispiel Variante 1:
Bewertung der Maßnahmen über die Differenz der Bewertung von Ist- zu Ziel-Zustand
Maßnahmen ohne Vorgaben frei wählbar – Beschreibung im Maßnahmenantrag.
Umsetzung ist so bereits möglich – es besteht kein weiterer Handlungsbedarf
Umsetzungsbeispiel Variante 2 (BayKompV):
Bewertung der Maßnahmen über die Differenz der Bewertung von Ist- zu Ziel-Zustand
Festlegung von Allgemeinen Mindestanforderungen für die Maßnahmenumsetzung (z. B. Verzicht
auf Einsatz von Düngemittel und Pestizide, Verwendung von Regio-Saatgut, ergänzende Bewirt-
schaftungsvorgaben)
Festlegung von Maßnahmenspezifischen Mindestanforderungen (z. B. Anlage von Habitatstruktu-
ren zur Förderung von Zielarten)
Mindeststandards für Maßnahmen festlegen
Umsetzungsbeispiel Variante 2 (NRW):
Die Bewertung der Maßnahmen erfolgt rechnerisch über die Differenz der Bewertung von Ist- zu
Ziel-Zustand
Es werden Maßnahmenpakete zur Erreichung von bestimmten Zielzuständen festgelegt
Die Erfüllung von weitergehenden Anforderungen kann über Punktzuschläge honoriert werden
Beispiel Maßnahmentyp: extensive Ackernutzung, Ackerrandstreifen zur Förderung von Ackerwild-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 66
Lösungsansätze PIK-Maßnahmen
kräutern
Mindestanforderungen zur Förderung von Ackerwildkräutern:
keine Pflanzenschutzmittel (PSM)
erweiterter bzw. verdoppelter Saatreihenabstand (auf ca. 24 bis 50 cm) oder Verwendung einer
reduzierten Saatgutmenge (max. 50 - 70 % der regulären Saatgutmenge)
begrenzte, dem Entwicklungsziel angepasste Erhaltungsdüngung mit Wirtschaftsdünger
Einsaat von standortheimischen, autochthonen Wildkrautgemengen (auf geeigneten mageren
Standorten mit Vorkommen von Ackerwildkräutern im Umfeld ist das Aufkommen von Spontanve-
getation der Einsaat vorzuziehen)
Verzicht auf mechanisch-thermische Unkrautbekämpfung sowie Untersaat
vielfältige, mind. viergliedrige Fruchtfolge mit Winterungen und Sommerungen (geeignete Getreide-
arten: Dinkel, Sommergerste, Roggen, Weizen, Triticale und Hafer)
Keine bodenverändernden Maßnahmen wie Entwässerung, Auffüllung, Abgrabung
Mindestdauer auf der selben Fläche: 10 Jahre (danach kann die Fläche gewechselt werden)
Weitergehende Anforderungen zur Förderung von Ackerwildkräutern bzw. für schlaginterne Segre-
gation
Zusatz 1:
Verzicht auf Kalkung, Bewässerung und Striegeleinsatz sowie vollständiger Verzicht auf Dünger-
einsatz
„wendende“ Bodenbearbeitung
Winterstoppel
Zusatz 2:
gezielte Auswahl von Standorten mit hohem Biotopentwicklungspotenzial (z. B. feuchte Senken,
trockene Kuppen innerhalb des Ackerschlags, Sandböden) bzw. mit besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund (Kartierung oder Auswertung Luftbild, Dokumentation)
Weitergehende Anforderungen zur Förderung weiterer Artengruppen
Zusatz 3:
Mindestbreite von 9 m zur Förderung von Kiebitz (Anlage nur innerhalb des Schlages, nicht an
Wegrändern)
Einschränkung der Bodenbearbeitung während der Brutzeit
integrierte Brachestreifen (auf 10 % der Fläche) und/oder Belassen von Streifen mit Ernteverzicht
Die Einstellung von PIK-Maßnahmen ins Ökokonto ist nur unter Verzicht der Leis-
tungen aus Agrarmitteln möglich. Für Landwirte dürfte es daher nur in Einzelfällen
von Interesse sein, derartige Maßnahmen - unter Verzicht auf Fördergelder - in das
Ökokonto einzustellen: Bei Einstellung einer Maßnahme in das Ökokonto besteht
zunächst die Unsicherheit, ob diese auf dem Ökopunktemarkt zu einem späteren
Zeitpunkt einen Abnehmer findet und somit eine Refinanzierung der Maßnahme
möglich wird. Auf Fördergelder muss aber bereits mit Einstellung der Maßnahme ins
Ökokonto verzichtet werden.
Da diese Unsicherheit bei Kompensationsmaßnahmen, die unmittelbar einem Ein-
griff zugeordnet werden, nicht besteht, kann die Anwendung von PIK in diesem Be-
reich dagegen für Landwirte von Interesse sein.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 67
Die Umstellung auf Ökolandbau ist in einzelnen Bundesländern als Ökokonto-
Maßnahme anrechenbar. Beispiele wie dies in den Bundesländern konkret umge-
setzt wird, waren den verfügbaren Unterlagen jedoch nicht zu entnehmen. Mögliche
Lösungsansätze sind in Tab. 19 aufgeführt.
Tab. 19: Lösungsansätze Umstellung auf Ökolandbau
Lösungsansätze Ökolandbau
Grundbewertung: Feste Punktwerte pro m2 für Verzicht auf Kunstdünger und Pestizideinsatz (Wir-
kungsbereich Boden)
Entwicklung von Verbundstrukturen (Säume, Hecken, …) auf konkret festzulegenden Flächen, Be-
wertung erfolgt auf Basis der bestehenden Möglichkeiten der ÖKVO
Beispiel in Anlehnung an BayKompV (jedoch in der BayKompV nicht als geeignete Ökokontomaß-nahme aufgeführt):
Festlegung von Mindestanforderungen:
Umsetzung von konventioneller Bewirtschaftung auf Bewirtschaftung nach den Vorschriften des
zertifizierten Ökologischen Landbaus
Die anerkennungsfähige Aufwertung von Natur und Landschaft wird für Acker- und Grünlandle-
bensräume des umstellenden Betriebes einzelfallbezogen ermittelt. Sie ist abhängig von den stan-
dörtlichen und betrieblichen Voraussetzungen sowie dem naturschutzfachlichen Entwicklungspo-
tenzial. Die Aufwertung ist entsprechend den Biotop- und Nutzungstypen gem. Biotopwertliste in
Wertpunkten bzw. verbal-argumentativ zu bestimmen.
Die Umsetzung von konkreten Maßnahmen erfolgt auf Basis der PIK-Maßnahmen.
3.1.1.3.6 Berücksichtigung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
landesweiten Biotopverbund
Im Koalitionsvertrag wird eine deutliche Verbesserung der Umsetzung des landes-
weiten Biotopverbundes formuliert. Diese Forderung wurde auch in der schriftlichen
Befragung von einem Teilnehmer wie folgt aufgegriffen: „Es sollten Maßnahmen
aufgenommen oder spezifisch als solche definiert werden (Katalog), die zur Schaf-
fung des Landesweiten Biotopverbunds beitragen.“
Die Förderung von Maßnahmen in Suchräumen des landesweiten Biotopverbunds
könnte durch die Vergabe von pauschalen Zusatzpunkten bei einer entsprechenden
Lage der Maßnahmen erfolgen. Dabei besteht jedoch die Gefahr von Mitnahmeef-
fekten.
Alternativ könnten Maßnahmen in Suchräumen des landesweiten Biotopverbunds
auch durch eine Aufwertung im Rahmen der vorgegebenen Wertspannen erfolgen.
Dabei müsste die höhere Qualität des Zielzustands aber jeweils gutachterlich be-
gründet werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 68
3.1.1.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat
3.1.1.4.1 Ergebnisse aus der Workshop-Arbeitsgruppe
Während der dreistündigen Workshop-Phase wurden kontrovers diskutierte Themen
behandelt, bei denen sich im Rahmen der Befragung kein einheitliches Stimmungs-
bild abgezeichnet hat. Im Folgenden werden die erzielten Ergebnisse und Lösungs-
vorschläge zusammenfassend dargestellt.
Nachvollziehbarkeit der Bewertungen sowie Unklarheiten bei der Bewertung
Das bestehende Bewertungsverfahren wird von den Teilnehmenden prinzipiell be-
fürwortet. Es wird kein grundlegender Änderungsbedarf gesehen. Viele der in der
Befragung identifizierten Probleme ergeben sich bei der praktischen Anwendung
des Verfahrens durch die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie den Plausibili-
tätsprüfungen der Maßnahmenanträge durch die Zustimmungsbehörden.
Lösungsvorschläge für die Probleme bei der Anwendung des Bewertungsverfah-
rens:
– Einführung von Vorgaben bzw. Arbeitshilfen/Checklisten zu einzelnen Maßnah-
men (Gewässer, Grünland, Wald)
– Einführung von Vorgaben bzw. Bewertungshilfen u. a. bezüglich des Zielzu-
stands bei Grünlandaufwertungen (unter welchen Bedingungen können Aufwer-
tungsfaktoren geltend gemacht werden?)
– Einführung von Bewertungshilfen für den Ausgangszustand in Form einer
Checkliste. Hierfür sollen bereits vorhandene Bewertungsverfahren aus anderen
Bereichen des Naturschutzes als Grundlage dienen.
Erweiterung bzw. Reduktion der Liste der ökokontofähigen Maßnahmen
Die Teilnehmenden haben eine Reihe von Vorschlägen zur Erweiterung bzw. Re-
duktion der Ökokontofähigen Maßnahmen diskutiert und folgendes Votum abgege-
ben:
– Waldrefugien: Ähnlich wie in anderen Bundesländern sollte die Ausweisung von
Waldrefugien in Wälder, die de-facto nicht bewirtschaftet werden, nicht als Öko-
konto-Maßnahme anerkannt werden. Vielmehr sollten diese Maßnahmen nur im
Zusammenhang mit einer tatsächlichen Nutzungsaufgabe ökokontofähig sein.
Da eine tatsächliche Nutzungsaufgabe nur schwer von einer vorgegebenen Nut-
zungsaufgabe zu unterscheiden ist, sollte als Beurteilungsgrundlage für die Zu-
stimmungsbehörden eine Definition von „nicht nutzungsfähigen Wäldern“ erstellt
werden, in denen eine Ausweisung von Waldrefugien nicht anerkannt wird. Hier-
bei handelt es sich um Wälder auf Standorten, die eine Nutzung nahezu nicht
zulassen, z. B. steile Felshänge, Wälder auf Blockhalden etc.
– Große Extensivweiden (Schwarzwald): Diese sollten in die ÖKVO aufgenommen
werden.
– Biber: Eine Bewertung von Maßnahmen zur Vernässung/Extensivierung im Zu-
sammenhang mit dem Biber ist in der ÖKVO unter bestimmten Voraussetzungen
bereits abgedeckt.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 69
Anerkennung von produktionsintegrierten Maßnahmen (PIK) sowie der Um-
stellung auf Ökolandbau
Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen können bereits mit der beste-
henden ÖKVO als Ökokonto-Maßnahmen anerkannt werden. Es besteht jedoch die
Schwierigkeit, dass bei diesen Maßnahmen häufig keine dauerhafte Festlegung auf
eine bestimmte Fläche möglich ist. Hierzu sollte eine Lösung gefunden werden.
Weiterhin ist die Veröffentlichung einer Auflistung zulässiger PIK-Maßnahmen ge-
wünscht, damit ersichtlich wird, welche Maßnahmen(bereiche) zulässig sind und
welche nicht. Diese Auflistung sollte auch Angaben zu den ungefähren Aufwer-
tungsmöglichkeiten in Ökopunkten beinhalten.
Zudem wurde vereinzelt der Wunsch geäußert, dass geprüft werden solle, ob pro-
duktionsintegrierte Maßnahmen oder die Umstellung auf Ökolandbau in die ÖKVO
aufgenommen werden können.
Berücksichtigung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Landesweiten
Biotopverbund
Von den Workshop-Teilnehmenden wurde der Vorschlag, für Maßnahmen zum lan-
desweiten Biotopverbund einen pauschalen Bonus von 2 bis 3 ÖP einzuführen, ab-
gelehnt. Als Begründung wurde angeführt, dass hierdurch andere Maßnahmen rela-
tiv abgewertet würden. Außerdem seien auf diese Weise Mitnahmeeffekte sehr
wahrscheinlich – auf Seiten des Ökokontos würde so oft wie möglich ein Verbund
postuliert, bei den Eingriffen dagegen so selten wie möglich die Zerschneidung ei-
nes solchen (Eingriffe müssten ebenfalls analog mit -2 bis -3 ÖP bilanziert werden).
Es wurde jedoch der Vorschlag gemacht, dass in Einzelfällen besonders hohe Auf-
wertungen durch Verbundwirkung verbal-argumentativ begründet werden können.
Entsprechende Regelungen hierzu sollten in einem Arbeitspapier o. ä. veröffentlicht
werden.
3.1.1.4.2 Rückmeldung Projektbeirat
Die Ergebnisse des Workshops wurden in der dritten Projektbeiratssitzung am
28.06.2018 diskutiert. Der Vorschlag, in mehreren Bereichen Bewertungs- und Ar-
beitshilfen sowie Checklisten zur Verfügung zu stellen, wurde von den Beiratsmit-
gliedern unterstützt.
Kontrovers wurden bei der Beiratssitzung die Waldrefugien diskutiert. Zum einen
wurden Mitnahmeeffekte bei Wäldern befürchtet, die sowieso nicht wirtschaftlich
sinnvoll genutzt werden können, zum anderen wurde die verbindliche Festlegung
des Nutzungsverzichts als förderwürdige Maßnahme angesehen. Der Prozess-
schutz in den Wäldern wurde – unabhängig von den Auswirkungen auf Artvor-
kommen – als „Wert an sich“ betrachtet.
Bezüglich PIK-Maßnahmen (produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen)
empfahl der Projektbeirat als Hilfestellung für Landwirte spezielle (aber nicht zu
aufwändige) Arbeitshilfen zu erstellen. Im Projektbeirat wurde die lange zeitliche
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 70
Bindung bei Ökokonto-Maßnahmen sowie die Thematik der Doppelförderung als
Problem gesehen. Auch die Kontrolle der Maßnahmenumsetzung dürfte angesichts
begrenzter personeller Ressourcen an den unteren Naturschutzbehörden äußerst
schwierig sein.
Da die Ausweitung von PIK-Maßnahmen von Seiten der Landwirtschaft gewünscht
wird, sollten Lösungen für diese Probleme entwickelt werden. So könnten mit Unter-
stützung von Gemeinden, Maschinenringen oder Landschaftserhaltungsverbänden
PIK-Maßnahmen auf wechselnden Grundstücken umgesetzt werden ohne dass sich
der einzelne Landwirt lange binden muss (Konzept der „Ankergrundstücke“).
Die allgemeine Anerkennung der Umstellung auf Ökolandbau wurde mehrheitlich
kritisch gesehen. Soweit sich durch den Ökolandbau nachweisbare Aufwertungen
von Äckern oder Wiesen ergeben, können diese bereits nach der jetzigen Methodik
anerkannt werden. Von einer pauschalen Aufwertung allein durch die Umstellung
kann aber nicht ausgegangen werden.
Der Vorschlag Flächen innerhalb von Biotopverbundachsen durch einen Zuschlag
von 2 bis 3 Ökopunkten zu fördern, wurde auch vom Projektbeirat mehrheitlich nicht
befürwortet. Allerdings kann bereits jetzt bei der Bewertung des Zielzustands inner-
halb der vorgegebenen Spannen die Lage in Biotopverbundbereichen positiv be-
rücksichtigt werden. Dies sollte explizit als aufwertendes Kriterium („besondere Be-
deutung für Biotopverbund“) in die ÖKVO aufgenommen werden, dafür müssen je-
doch weitergehende Regelungen getroffen werden. Ansonsten wäre zu befürchten,
dass alle Maßnahmen als „besonders bedeutend für den Biotopverbund“ betitelt
würden.
3.1.1.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung
3.1.1.5.1 Nachvollziehbarkeit der Bewertungen
Um den Arbeitsaufwand bei der Prüfung von Anträgen zu reduzieren, sollte geprüft
werden, wie der Tendenz entgegengewirkt werden kann, den Ausgangszustand zu
niedrig und den Zielzustand zu hoch zu bewerten (vgl. Abschn. 3.1.1.2.1). Dabei
erscheint es angeraten, striktere Vorgaben für die Anwendung von Zu- und Ab-
schläge zu machen. Als Vorbild könnte dabei die „Bewertung der Biotoptypen Ba-
den-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsrege-
lung“ (LfU 2005) dienen, die konkrete Auf- und Abwertungsfaktoren bei Vorlage be-
stimmter Tatbestände vorgibt (z. B. Grundwert x 1,2 bei artenreicher Ausbildung
oder Grundwert x 0,8 bei artenarmer Ausbildung). Dies würde eine landesweit ein-
heitliche Handhabung sicherstellen und zeitaufwändige Korrekturen der beantragten
Aufwertungen minimieren. Auch bei Vorgabe entsprechender Regeln für die Zu- und
Abschläge muss jedoch eine gutachterliche Begründung erfolgen (z. B. Beifügung
einer Artenliste). Hier sollte die Web-Anwendung dahingehend geändert werden,
dass nicht nur ein vorgegebener allgemeingültiger Grund ausgewählt werden muss,
sondern darüber hinaus eine gutachterliche Begründung mit der Angabe konkreter
Fakten ergänzt werden muss.
Aufgrund der relativ hohen Anzahl an Anträgen, bei denen Korrekturen der ur-
sprünglichen Einstufungen notwendig sind (vgl. Abschn. 3.1.1.2.1), zählen Vorga-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 71
ben für die Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen zu den prioritären Maß-
nahmen, die vorrangig angegangen werden sollten.
In diesem Zusammenhang wird auch vorgeschlagen, einen Hinweis in die ÖKVO
aufzunehmen, dass die Einordnung in die vorgegebene Wertspanne gutachterlich
zu begründen ist. Die Übernahme einer vorgegebenen pauschalen Begründung, wie
sie in der Web-Anwendung derzeit möglich ist, wird als nicht ausreichend erachtet.
Z. B. könnte die Web-Anwendung derart ergänzt werden, dass bei Auswahl eines
Grunds für eine Auf-/Abwertung automatisch ein Feld für eine entsprechende fachli-
che Begründung auszufüllen ist.
Weiterhin sollte geprüft werden, ob für Maßnahmenanträge, die große Mengen von
Ökopunkten generieren, Maßnahmenanträge mit großer Gebietskulisse und kom-
plexen Inhalte sowie für Maßnahmen, die eine Aufwertung durch prognostizierte
Artvorkommen beinhalten, die Erstellung ergänzender Unterlagen (wie Erläute-
rungsbericht, Bestandsdarstellung und Maßnahmenplanung) gefordert werden soll-
ten.
Hierzu sollten ggf. konkrete Anforderungen formuliert werden z. B.:
– zur Gliederung des Berichts
– Angabe zwingend erforderlicher Inhalte (z. B. nachvollziehbare Begründung und
Dokumentation der Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen)
– Beschreibung der Planunterlagen
– Listung von Inhalten, die nur in besonderen Fällen benötigt werden.
3.1.1.5.2 Bewertungsprobleme
Die Evaluationsergebnisse haben gezeigt, dass in der Praxis durchaus erhebliche
Schwierigkeiten in der Anwendung der Regelungen in den Wirkungsbereichen Bio-
tope bestehen. Viele dieser Schwierigkeiten sind jedoch begründet durch Unsicher-
heiten bei der Umsetzung und Interpretation der bestehenden Regelungen.
Zu den bei der Befragung vorgetragenen Bewertungsproblemen sollten Lösungs-
vorschläge erarbeitet und dann in Form von Arbeitshilfen veröffentlicht werden. Die
zu berücksichtigenden Themen sind in Tab. 14 aufgeführt.
Die Unterstützung bei den Bewertungsproblemen im Wirkungsbereich „Biotope“
durch Arbeitshilfen zählt ebenfalls zu den prioritären Maßnahmen.
3.1.1.5.3 Ökokontofähige Maßnahmen
Die von einigen Seiten gewünschten Erweiterungen bzw. Reduzierungen der Maß-
nahmenliste (vgl. Tab. 15 und Tab. 16 in Abschn. 3.1.1.3.3) sollten geprüft und kon-
krete Vorschläge ausgearbeitet werden.
3.1.1.5.4 Maßnahmen im Wald
Eine Ausdehnung der ökokontofähigen Maßnahmen im Wald kann nicht empfohlen
werden, da bereits heute mehr Ökopunkte im Wald generiert werden als im Offen-
land. Da die Mehrzahl der Eingriffe im Offenland stattfindet, ist davon auszugehen,
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 72
dass bereits jetzt viele Eingriffe im Offenland durch Maßnahmen im Wald kompen-
siert werden. Dieses Ungleichgewicht würde bei einer Zunahme von Waldmaßnah-
men noch verstärkt werden.
Auch Waldkalkungen sollten nicht als ökokontofähige Maßnahme ergänzt werden
(vgl. LUBW-Heft Bodenschutz 24).
Die Ausweisung von Waldrefugien sollte nur noch auf tatsächlich genutzten bzw.
nutzbaren Standorten ökokontofähig sein (vgl. Abschn. 3.2.5).
3.1.1.5.5 PIK/Ökolandbau
Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen wie z. B. die Extensivierung der
Grünlandnutzung sind bereits heute im Rahmen der ÖKVO anerkennungsfähig. Der
Umfang der generierten Ökopunkte ergibt sich aus dem Vergleich von Ausgangs-
und prognostiziertem Zielzustand.
Da die Prognose des Zielzustands für Landwirte nicht einfach zu ermitteln ist, sollten
hierzu Arbeitshilfen erarbeitet und veröffentlicht werden. Dabei können typische
Fallbeispiele dargestellt werden, bei welchem Ausgangszustand mit welchen Maß-
nahmen(paketen) welche Zielzustände erreicht werden können.
Da die langfristige Bindung für viele Landwirte nicht praktikabel sein dürfte, sollten
hierfür Lösungen entwickelt werden, bei denen die Dauerhaftigkeit der Maßnahme
durch die Unterstützung von Gemeinden, Maschinenringen oder Landschaftserhal-
tungsverbänden sichergestellt wird, ohne dass sich der einzelne Landwirt lange bin-
den muss (Konzept der „Ankergrundstücke“). Auch hierfür müssen in einer Arbeits-
gruppe noch konkrete Vorgaben erarbeitet werden.
Wegen des großen Interesses der Landwirtschaft an der Ausweitung von PIK-
Maßnahmen sollte diese Thematik prioritär behandelt werden.
Die pauschale Anerkennung der Umstellung auf Ökolandbau ist kritisch zu sehen,
da mit der Umstellung auf Ökolandbau keine automatische naturschutzfachliche
Aufwertung verbunden ist. Diese Bewirtschaftungsform ist demnach nicht als Öko-
konto-Maßnahme geeignet. Soweit einzelne Maßnahmen zur Schaffung höherwerti-
ger Biotoptypen bzw. zur Verbesserung der Biotopqualität bestehender Biotope füh-
ren, können diese aber bereits jetzt anerkannt werden. Hierzu sollten ebenfalls Ar-
beitshilfen erarbeitet werden.
Des Weiteren muss auch geklärt werden, wie der zusätzliche Arbeitsaufwand für die
Naturschutzbehörde bei der Prüfung der Maßnahmen (z. B. bei Maßnahmen auf
jährlich wechselnden Flächen) so gering wie möglich gehalten werden kann. Außer-
dem sollte geklärt werden, wie das Verbot von Doppelförderungen kontrolliert wer-
den kann.
3.1.1.5.6 Landesweiter Biotopverbund
Entsprechend den Voten im Workshop und durch den Projektbeirat wird keine pau-
schale zusätzliche Bepunktung für Maßnahmen, die in Suchräumen des landeswei-
ten Biotopverbunds liegen, empfohlen.
Soweit sich aufgrund der Lage innerhalb eines Biotopverbundsystems Möglichkeiten
für eine höherwertige Ausprägung eines Biotoptyps ergeben, kann dies aber durch
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 73
einen Zuschlag (innerhalb der vorgegebenen Wertspanne) berücksichtigt werden.
Darauf sollte in der ÖKVO auch hingewiesen werden. Um reine Mitnahmeeffekte zu
vermeiden, ist aber jeweils gutachterlich zu begründen, warum die Lage innerhalb
von Biotopverbundbereichen im konkreten Fall zu einer höherwertigen Ausprägung
führt (z. B. Angabe der zu erwartenden Artvorkommen).
3.1.1.5.7 Übersicht über die Vorschläge
Es werden folgende Schritte zur Weiterentwicklung der Wirkungsbereiche Biotope
empfohlen:
Festlegung von Standards
– Festlegung, wie eine landesweit einheitliche Handhabung der Zu- und Abschlä-
ge innerhalb der vorgegebenen Wertspannen gewährleistet werden kann
– Erarbeitung von Arbeitshilfen zur Bewertung der Ausgangs- und Zielzustände
bestimmter Biotoptypen (vgl. Tab. 14)
– Prüfung der vorgeschlagenen Erweiterungen und Streichungen auf der Maß-
nahmenliste
– Ausarbeitung von Vorschlägen im Umgang mit PIK-Maßnahmen, z. B. Definition
von fachlichen Mindestanforderungen, Klärung von Fragen zur rechtlichen Si-
cherung
– Prüfung der Vorschläge zum Ökolandbau z. B. im Rahmen einer Kompensati-
onsverordnung
– Formulierung von konkreten Anforderungen an die Erstellung ergänzender Un-
terlagen als Grundlage für die Beantragung einer Ökokonto-Maßnahme. Ggf.
sind hierfür auch Ergänzungen in § 3 Abs. 2 ÖKVO erforderlich.
Änderungen an der ÖKVO
– Nr. 1.4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Ergänzung von Voraussetzungen für
die Anerkennung von Waldrefugien als ökokontofähige Maßnahmen
– Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): je nach Ergebnis der Prüfung: Ergänzung oder
Streichung von Maßnahmentypen
– Tabelle 1 in Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): je nach Ergebnis der Prüfung: Änderungen
der Normalwerte und Wertspannen bei einzelnen Biotoptypen, Ergänzung von
Biotoptypen und/oder Vorgaben für die Vergabe von Zu- und Abschlägen
– Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): Ergänzung der „Lage im landesweiten Biotopverbund-
system“ als Kriterium für Zuschläge; Hinweis auf verbal-argumentative Begrün-
dungspflicht für Zuschläge
Herausgabe von Arbeitshilfen
– Arbeitshilfe zu einheitlichen Handhabung von Zu- und Abschlägen innerhalb der
vorgegebenen Wertspannen
– Arbeitshilfen zur Bewertung der Ausgangs- und Zielzustände von bestimmten
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 74
Biotoptypen z. B. von Grünland und Wäldern (vgl. Tab. 14).
– Arbeitshilfe zu PIK-Maßnahmen
– Ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.
Abschn. 4.3.4).
3.1.2 Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz
3.1.2.1 Grundlagen
In der ÖKVO ist in Anlage 2 unter Abschn. 1.3.5 festgelegt, dass „bei kleinflächigen
Ökokonto-Maßnahmen mit großer Flächenwirkung (punktuelle Maßnahmen) eine
Bewertung über die Maßnahmenkosten erfolgen kann. Dabei entsprechen im Regel-
fall 1 Euro Maßnahmenkosten 4 Ökopunkten. Dieser Herstellungskostenansatz ist
dann zulässig, wenn einer punktuellen Maßnahme keine konkrete Wirkungsfläche
zugeordnet werden kann. Dabei müssen die Herstellungskosten in einem adäqua-
ten Verhältnis zum voraussichtlich erzielbaren ökologischen Aufwertungsgewinn
stehen.
Zur Bewertung kleinflächiger (punktueller) Eingriffe kann der Kostenansatz nicht
herangezogen werden“.
In der Biotopwertliste werden folgende Aufwertungsmaßnahmen aufgeführt, für die
der Herstellungskostenansatz in Ansatz gebracht werden kann:
– Aufwertungsmaßnahmen durch Renaturierung verbauter Quellen
– Beseitigung von Wanderungshindernissen in ausgebauten Fließgewässerab-
schnitten
– Herstellung einer Zugänglichkeit für Fledermäuse in Höhlen und Stollen
– Herstellung von Trockenmauern.
3.1.2.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
3.1.2.2.1 Fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen
Insgesamt wurden 24 Maßnahmen geprüft, die als punktuelle Maßnahme mit großer
Flächenwirkung beantragt und anerkannt wurden. Davon wurden im Rahmen der
fachlichen Durchsicht fünf anerkannte Ökokonto-Maßnahmen als Maßnahme einge-
stuft, die entsprechend der Definition der ÖKVO (Anlage 2 Abschn. 1.3.5) nicht als
punktuelle Maßnahme mit großer Flächenwirkung einzustufen ist. Dies sind:
– Renaturierung eines Bachabschnitts durch Entfernung von Verbauungen, Ver-
änderung des Gewässerverlaufs, Uferabflachungen, Einbringen von Störelemen-
ten
– Abriss- und Entsiegelungsarbeiten, Zielzustand 35.62 Ruderalvegetation tro-
ckenwarmer Standorte
– Auffüllungen von Geländesenken rückgängig machen
– Beseitigung von Bauschutt
– Grabenabflachung.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 75
Weitere neun Maßnahmen sind zwar korrekt als punktuelle Maßnahme, die nach
Herstellungskosten bewertet wird, eingestuft. Die fachliche Begründung der Maß-
nahmen wird aber als nicht ausreichend eingeschätzt, es fehlt die Prüfung der An-
gemessenheit der Aufwertung im Verhältnis zu den Kosten. Die Begründungen sind
sehr allgemein gehalten und ohne konkreten Flächenbezug. Vereinzelt gibt es einen
Hinweis, dass eine fachliche Prüfung der Maßnahme durch die UNB erfolgt ist. Es
handelt sich hierbei um:
– Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern durch
die Entfernung bzw. naturnahe Umgestaltung von Absturzbauwerken
– die Sanierung Trockenmauern
– die Neuanlage bzw. Erneuerung von Amphibienleiteinrichtungen.
Zehn der anerkannten Maßnahmen sind hinsichtlich des Wirkungsbereichs korrekt
zugeordnet und ausreichend fachlich plausibel begründet.
In Tab. 66 im Anhang sind alle als punktuelle Maßnahme mit großer Flächenwirkung
anerkannten Maßnahmen mit Angabe der Art der Maßnahmen, dem Ergebnis der
fachlichen Durchsicht sowie der Höhe der generierten Ökopunkte aufgeführt. Ein
Vergleich der Anzahl der Ökokonto-Maßnahmen und der Höhe der Ökopunkte zum
Genehmigungszeitpunkt je Wirkungsbereich findet sich in Abb. 1.
Fazit zur Auswertung der anerkannten Maßnahmen:
Bei der Prüfung der anerkannten Maßnahmen hat sich gezeigt, dass es für die
Maßnahmenträger wie auch für die Zustimmungsbehörden schwierig zu sein
scheint, die Angemessenheit des Verhältnisses von Kosten zu fachlicher Aufwer-
tung einzuschätzen. Im Gegensatz zur Bewertung der flächigen Maßnahmen im
Wirkungsbereich „Aufwertung der Biotopqualität“ fehlen hier erforderliche Orientie-
rungswerte.
Auch bei der Einschätzung, ob eine Maßnahme als punktuelle Maßnahme mit gro-
ßer Flächenwirkung einzustufen ist, gibt es offensichtlich Unsicherheiten wie das
Beispiel der Anlage einer Insel als Rückzugsort und Brutgebiet für Vögel zeigt. An-
dere Maßnahmenanträge, wie z. B. der Rückbau von Gebäuden und die damit ver-
bundene Entsiegelung von befestigten Flächen sind eindeutig falsch eingestuft.
Einerseits eröffnen die ungenauen Vorgaben den unteren Naturschutzbehörden mit
einer hohen Flexibilität zu agieren und auch ungewöhnliche Maßnahmen zuzulas-
sen, wenn es ihnen fachlich angemessen erscheint. Andererseits führt es zu einer
massiven Ungleichbehandlung der Maßnahmenträger, da andere für exakt diesel-
ben Maßnahmen deutlich geringere Ökopunkte erhalten. Dies ist durch das Beispiel
des Gebäudeabbruchs eindeutig belegt. Über den Herstellungskostenansatz konn-
ten hier Abbruch- und Entsiegelungsarbeiten 102.268 Ökopunkte für eine Fläche
von 233 m2 generiert werden. Für dieselbe Fläche könnte unter Berücksichtigung
des angegebenen Zielzustands „dauerhafte Ruderalflur trockenwarmer Standorte“
(Typ 35.62) ein Maximalwert von 3.062 Ökopunkten erreicht werden. Dies ergibt
eine Differenz von 99.206 Punkten bzw. einen Punktwert von rund 439 Punkten pro
m2. Derartige Werte können über einen flächenhaften Ansatz nicht erreicht werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 76
Ein möglicher Ansatz für einen Abgleich der ökologischen Angemessenheit könnte
folgender sein:
Bei dem hier aufgeführten Zielzustand würde die Aufwertung pro m2 14 Punkte be-
tragen. 439 Punkte entsprechen dem 31,3 fachen von 14 Punkten. Demnach müss-
te sich die Maßnahme auf eine Fläche von 233 m2 * 31,3 = 7.304,9 m2 auswirken.
Lösungsansätze aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-
Maßnahmen:
Im Folgenden werden Lösungsansätze formuliert, die sich aus der fachlichen
Durchsicht der anerkannten Maßnahmen ergeben haben, unter der Voraussetzung,
dass der Herstellungskostenansatz beibehalten wird:
1. Es ist eine Konkretisierung der Definition von punktuellen Maßnahmen mit
großer Flächenwirkung erforderlich. Alternativ dazu ist auch die Erstellung ei-
ner abschließenden Maßnahmenliste möglich, in der fest gelegt ist, welche
Maßnahmen über den Herstellungskostenansatz beantragt werden dürfen.
2. Auch für die Beurteilung der Kosten im Verhältnis zur ökologischen Aufwertung
sind konkrete Vorgaben zu definieren. Dies kann in unterschiedlicher Art und
Weise erfolgen:
– Bei der Einschätzung der Angemessenheit muss eine Abschätzung der flä-
chenhaften Wirkung in m2 erfolgen. Die zu erreichenden Ökopunkte pro m2
dürfen (wie bei der Bewertung flächiger Maßnahmen) einen vorab festge-
legten Wert nicht überschreiten.
– Festlegung von konkreten Punktwerten pro Maßnahme, eventuell differen-
ziert in Kategorien (Bsp. Rückbau von Querbauwerken: Dimension des
Fließgewässers, Qualität des Fließgewässer, Vorkommen von Arten, die
durch die Maßnahme gefördert werden).
3.1.2.2.2 Recherche und Synopse kreiseigener Regelungen und der Rege-
lungen anderer Bundesländer
Im Ländervergleich wurde der Herstellungskostenansatz, wie er in der ÖKVO gere-
gelt ist, in Hinblick auf die folgende Fragestellungen geprüft:
– Existieren in anderen Bundesländern ebenfalls Bewertungsmethoden, die sich
an der Höhe der Maßnahmenkosten orientieren?
– Welche Voraussetzungen werden ggf. hierfür genannt?
– Falls nein, wie werden Maßnahmen zur Entfernung eines Wehrs oder zum Bau
eines Amphibiendurchlasses und ähnliche Maßnahmen bewertet?
– Wie werden Eingriffe mit einer großen Flächenwirkung in anderen Bundeslän-
dern bewertet?
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 77
Beispiele für die Bewertung punktueller Maßnahmen mit großer Flächenwir-
kung
– In Sachsen wird beim Rückbau von Wehranlagen zwischen dem Baubereich und
dem Umgebungsbereich unterschieden. Im Baubereich erfolgt durch Aufwer-
tungsfaktoren eine besonders starke Anrechnung (Faktor bis 6,0). Zusätzlich
wird die Flussstrecke, die durch den Rückbau aufgewertet wird (insbes. der weg-
fallende Rückstaubereich), mit einem Faktor von 2,0 angerechnet. Grundlage
der Bewertung ist die Gegenüberstellung der Biotopwerte der verbauten Strecke
(Ist-Zustand) im Vergleich zum Biotopwert einer naturnäheren Fließgewässer-
strecke (Soll-Zustand).
– Die signifikante Aufwertung einer Biotopverbundfunktion, z. B. durch die Anlage
einer Grünbrücke oder von Amphibiendurchlässen, kann in Sachsen auf bis zu
100 % der vernetzten Lebensräume als Ausgleich angerechnet werden (Aufwer-
tungsfaktor von max. 1,0 bezogen auf die Grundfläche der vernetzten Lebens-
räume). Dabei sind die Höhe des Faktors und die Größe der angenommenen
Grundfläche verbal-argumentativ zu begründen.
Für Gewässerabschnitte mit spezifischen Habitatfunktionen oder in Abschnitten,
in denen Maßnahmen hinsichtlich ihres Aufwertungseffektes für wandernde
Fischarten höher zu bewerten sind (z. B. nahe des Mündungsbereichs), kann die
erzielte Funktionsaufwertung über einen Funktionsaufwertungsfaktor in Anrech-
nung gebracht werden. Auch hier sind die Höhe des Faktors und die Ausdeh-
nung der angenommenen Grundfläche bzw. Fließstrecke verbal-argumentativ zu
begründen.
– In Nordrhein-Westfalen enthält die „Anleitung für die Bewertung von Kompensa-
tionsmaßnahmen an Fließgewässern und in Auen“ des MNULV aus dem Jahr
2009 Vorgaben zur Bewertung von Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern.
Demnach wird beim Um- oder Rückbau eines Querbauwerks auch die Gewäs-
serstrecke bis zum nächsten ober- und unterstromig gelegenen Querbauwerk
(max. 5 km) mit 0,2 Punkten pro m2 angerechnet. Wenn durch einen Deichrück-
bau eine Fläche wieder regelmäßig überschwemmt wird, kann diese Fläche mit
dem 1,5-fachen ihres normalen Biotopwerts angerechnet werden.
Beispiele für die Bewertung von Maßnahmen mit hohen Herstellungskosten
– Um besonders aufwendig Kompensationsmaßnahmen wie Entsiegelungen oder
den Abriss von Gebäuden zu fördern, gibt es in Sachsen eine Sonderregelung.
Für die mit diesen Maßnahmen verbundene Aufwertung des Landschaftsbilds
darf die aus dem Biotoptyp errechnete Aufwertung mit einem Faktor von 1,5 bis
2,0 multipliziert werden. Die Gesamtaufwertung ergibt sich dann aus der Summe
der Wertpunkte durch die Aufwertung des Biotopstyps und die zusätzlichen
Wertpunkte durch Aufwertung des Landschaftsbilds.
– In Nordrhein-Westfalen kann zur Förderung kostenintensiver Maßnahmen nach
den Vorgaben der LANUV (2008, S. 7) der Zielbiotopwert und damit die anre-
chenbare Aufwertung verdoppelt werden. Diese Regelung gilt für:
Entsiegelung von Flächen
Aufheben von Verrohrungen bei Fließgewässern
Beseitigung von Wehren, Uferbefestigungen sowie betonierten Sohlbefesti-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 78
gungen bei Fließgewässern.
– In Bayern werden Ökokonten mit größeren Flächenpools von Vereinen oder
Gemeinden angelegt. Diese enthalten dann in der Regel einen Pool an Flächen
und Maßnahmen. Dabei sollten sich die Flächen in einer in der BayKompV defi-
nierten Gebietskulisse befinden. Unterschiedliche Kosten bei der Maßnahmen-
herstellung der Aufwertungsflächen können ausgeglichen werden, in dem ein
Durchschnittswert für die Gesamtfläche berechnet wird.
Beispiele für die Bewertung von kleinflächigen Eingriffen mit großer Flächen-
wirkung (z. B. Zerschneidungen)
– Kleinflächige Eingriffe mit großer Flächenwirkung (z. B. Zerschneidungen) wer-
den in Bayern in der Regel verbal-argumentativ behandelt. Aus ihnen kann sich
ein zusätzlicher, über die Bilanzierung der Biotopwerte hinausgehender Kom-
pensationsbedarf ergeben. Darüber hinaus können Wirkzonen abgegrenzt wer-
den. Je nach Intensität der Beeinträchtigung, wird der Kompensationsbedarf für
Biotope innerhalb einer Zone mit einem Faktor von 0,4 oder 0,7 des jeweiligen
Biotopwertes berechnet. Der Kompensationsbedarf ergibt sich hier also nicht al-
lein aus der überbauten Fläche.
– In Sachsen können punktuelle Eingriffe mit großer Flächenwirkung über einen
Ausgleichs-/Ersatzbedarf für Funktionsverluste bzw. -minderungen analog zu
den Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden. Der Kompensationsbe-
darf ergibt sich hier also nicht allein aus der überbauten Fläche.
3.1.2.2.3 Befragung der Akteursgruppen
Im Rahmen der schriftlichen Befragung wurden verschiedene Fragen zum Themen-
komplex punktuelle Maßnahmen mit großer Flächenwirkung im Wirkungsbereich
Biotope gestellt. Die wesentlichen Ergebnisse hierzu sind im Folgenden dargestellt.
Wie Abb. 10 zeigt, hält der überwiegende Teil der Befragten den Herstellungskos-
tenansatz grundsätzlich für sinnvoll bzw. zumindest teilweise sinnvoll. Ein Bedarf,
derartige Maßnahmen gesondert zu regeln wird demnach gesehen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 79
Abb. 10: Halten Sie den Kostenansatz für sinnvoll?
Jedoch wurden auch verschiedene kritische Anmerkungen zum Herstellungskos-
tenansatz abgegeben. Diese betrafen insbesondere folgende Punkte:
– Der Ansatz wird abgelehnt, da die Festlegung fester Punktewert pro € einen
Systembruch in der Bewertungsmethodik ÖKVO darstellt.
– Kosten stellen nicht zwangsläufig ein Maß für die Qualität der Biotopaufwertung
da.
– Der Kostenansatz wird generell kritisch gesehen, kann aber bei bestimmten
Maßnahmen (z. B. Amphibienschutzeinrichtungen) sinnvoll sein
– Grundsätzlich wird ein solcher Ansatz zu befürworten, es sollte jedoch keine
starre Festlegung auf 4 ÖP je EUR geben. Vielmehr sollte sich die Bewertung
am ökologischen Nutzen orientieren. Dadurch ergäbe sich die Möglichkeit einer
Abwertung, z. B. bei einer Trockenmauer in ungünstiger Lage oder beim Bau ei-
ner Fischtreppe, wenn 100 m weiter ein Wehr besteht.
– Der Herstellungskostenansatz führt zu einem Missverhältnis zwischen Aufwand
und Nutzen
– Die Relation zu flächigen Maßnahmen muss stimmen.
– Grundsätzlich hat eine monetarisierte Bewertung das Problem, dass der Anreiz
verloren geht, Maßnahmen kosteneffizient durchzuführen.
– Mit Hilfe der monetarisierten Bewertung können durch kleinräumige, aber auf-
wändige Maßnahmen sehr viele Ökopunkte erzeugen. Beispielsweise ließe sich
durch die Anlage/Wiederherstellung von Trockenmauern mit wenigen Quadrat-
metern ganze Baugebieten ausgleichen.
– Punktuelle Maßnahmen entziehen sich grundsätzlich einer normierten Bilanzie-
rung. Es sind stets umfangreiche Einzelfallbetrachtungen mit ausführlichen ver-
bal-argumentativen Begründungen erforderlich, um eine fachgerechte Ermittlung
des Aufwertungsgewinns zu ermöglichen.
– Viele Maßnahmenträger versuchen, über den Herstellungskostenansatz mög-
lichst hohe Gewinne zu erzielen. Z.B. Bewertung der Entfernung einer Uferbe-
17%
59%
38%
60%
29%
41%
17%
24%
34%
12%
55%
36%
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6%
7%
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3%
9%
17%
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21%
20%
13%
14%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörden (N=29)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=31)
Gesamt (N=90)
Ja Teilweise Nein Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 80
festigung oder Bewertung eines Gebäudeabbruchs nach den Kosten, korrekt
wäre jedoch eine flächenhafte Bewertung dieser Art von Maßnahmen.
– Flächige Maßnahmen im Offenland sind häufig unattraktiv, wenn sie eine regel-
mäßige und kostenintensive Pflege benötigen. Im Vergleich dazu sind Maßnah-
men über den Kostenansatz oft attraktiv. Dies wird insbesondere dann als Prob-
lem angesehen, wenn großflächige Eingriffe über kleinflächige Ausgleichsmaß-
nahme (Trockenmauern, Amphibientunnel etc.) ausgeglichen werden.
Als Argument für den Herstellungskostenansatz wurde u. a. aufgeführt, dass die
meisten dieser Maßnahmen ohne Herstellungskostenansatz nicht durchführbar wä-
ren, da sie deutlich zu teuer sind. Zudem wird es von einigen Akteuren auch als
Vorteil angesehen, dass durch punktuelle Maßnahmen keine zusätzlichen Flächen
benötigt werden.
Ökokontofähige Maßnahmen nach dem Herstellungskostenansatz
Die Befragten wurden gebeten, möglichst alle Maßnahmen aufzuführen, für die sie
den Herstellungskostenansatz als sinnvoll erachten. Die entsprechende Auflistung
inkl. Begründungen findet sich in Tab. 67 im Anhang. Befürwortet werden insbeson-
dere Maßnahmen in den folgenden Bereichen:
– Maßnahmen an Gewässern
– Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen
– Maßnahmen zur Aufwertung/Schaffung von Lebensräumen sowie Artenschutz-
maßnahmen
Argumentiert wird in den meisten Fällen mit dem hohen naturschutzfachlichen Wert
sowie den hohen Kosten, die über einen Flächenansatz nicht gedeckt würden.
In einer weiteren Frage wurden Beispiele für Maßnahmen gesammelt, für die der
Kostenansatz für nicht sinnvoll gehalten wird (vgl. Tab. 68 im Anhang). An den Ant-
worten zeigt sich, dass einige Maßnahmen, die ein Teil der Akteure für sinnvoll hält
(vgl. Tab. 67 im Anhang) von anderen Akteuren abgelehnt werden. Besonders kont-
rovers diskutiert werden folgende Maßnahmen:
– Neubau oder Sanierung von Trockenmauern
– Anlage von Amphibienleitsystemen
– Beseitigung von Bauwerken an Gewässern
Weitere Kritikpunkte an ökokontofähigen Maßnahmen, die nach dem Herstellungs-
kostenansatz bewertet werden können, finden sich in Tab. 69 im Anhang. An diesen
Kritikpunkten zeigt, sich, dass für die Anwenderinnen und Anwender der ÖKVO
nicht in allen Fällen eindeutig geklärt zu sein scheint, ob eine Maßnahme nach dem
Herstellungskostenansatz oder nach der Biotopbewertung zu bewerten ist. So ist es
auch nicht verwunderlich, dass von verschiedenen Seiten gefordert wird, dass zu-
künftig abschließend geklärt werden soll, für welche Maßnahmen der Herstellungs-
kostenansatz angewendet werden kann.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 81
Bewertung und Prüfung von Maßnahmen nach dem Herstellungskostenansatz
In der Regel können bei Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz be-
wertet werden, vier Ökopunkte für einen Euro Maßnahmenkosten angerechnet wer-
den. Nur 18 % der Befragten halten die Höhe der hierfür vergebenen Punkte für
gerechtfertigt, während 23 % angeben, dass die die Höhe für nicht gerechtfertigt
halten (Abb. 11). Von diesem Bild weichen die Zustimmungsbehörden und die
Sonstigen ab. Hier halten noch mehr Befragte (32 % bzw. 50 %) die Höhe der ver-
gebenen Punkte für nicht gerechtfertigt. Die Maßnahmen- und Vorhabenträger ge-
ben dahingegen überdurchschnittlich häufig an, dass die Höhe der vergebenen
Punkte angemessen ist.
Begründungen für das Antwortverhalten können Tab. 70 im Anhang entnommen
werden. Diese enthalten insbesondere folgende Argumentationen:
– Antwortkategorie „Ja“: Der Flächenansatz hat sich bewährt. Punktuelle Maß-
nahmen mit einer hohen Flächenwirkung sind naturschutzfachlich sinnvoll und
würden aufgrund der hohen Kosten anders nicht umgesetzt werden.
– Antwortkategorien „Teilweise“ und „Nein“: Kritisiert wird die Generierung großer
Summen an Ökopunkten, die nicht immer im Sinne einer entsprechenden natur-
schutzfachlichen Aufwertung gerechtfertigt ist. Zudem wird die fehlende Verhält-
nismäßigkeit im Vergleich zur Bewertung von flächenhaften Maßnahmen be-
mängelt. Gefordert werden bessere Möglichkeiten, Maßnahmen differenziert zu
bewerten, sowie ein Überdenken des Verhältnisses von € zu Ökopunkten.
Der Wert in Ökopunkten von Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz
bewertet werden, wird nach Erfahrung der UNBen nicht immer nachvollziehbar be-
gründet: 11 UNBen geben an, dass der Wert der Maßnahmen in der Regel nur teil-
weise oder gar nicht nachvollziehbar begründet wird. 7 UNBen waren mit den bishe-
rigen Begründungen zufrieden.
In Summe geben neun UNBen an, dass sie selten oder nie Konkretisierungen der
Begründungen von Maßnahmen nach dem Herstellungskostenansatz nachfordern
müssen (Tab. 71 im Anhang). Dahingegen müssen fünf UNBen in ca. der Hälfte der
Fälle Konkretisierungen nachfordern, bei drei UNBen ist dies nahezu immer der Fall.
Als Gründe für notwendige Konkretisierungen nennen einige UNBen, dass in den
Anträgen pauschal vier Ökopunkte je Euro Investitionskosten aufgeführt werden,
ohne dass ein Bezug zur tatsächlich realisierten ökologischen Aufwertung der jewei-
ligen Maßnahme hergestellt wird. Darüber hinaus wurden in Vergangenheit auch
detailliertere Finanzaufschlüsselungen und tiefergehende naturschutzfachliche In-
formationen vermisst.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 82
Abb. 11: Einschätzung, ob die Höhe der Ökopunkte bei Maßnahmen nach
dem Herstellungskostenansatz gerechtfertigt ist
Antworten auf die Frage: „Ist die Höhe der hierfür vergebenen Punkte Ihrer Erfahrung
nach im Sinne einer adäquaten ökologischen Aufwertung gerechtfertigt?“
Von einigen Befragten wird das Verhältnis zwischen der Bewertung von Ökokonto-
Maßnahmen sowie der Bewertung entsprechender Eingriffe kritisiert (Tab. 72 im
Anhang). Hier wird u. a. angeführt, dass für Maßnahmen nach dem Herstellungs-
kostenansatz kein analoges Bilanzierungsverfahren für die Eingriffsseite existiert.
So werden beispielsweise Eingriffe, die mit einer Beeinträchtigung der Durchgän-
gigkeit von Gewässern verbunden sind, anders bewertet als die kostenintensive
Beseitigung eines Wehrs als Ökokonto-Maßnahme. Für den Fall, dass der Herstel-
lungskostenansatz bestehen bleibt, werden deshalb entweder neue Regelungen für
die Eingriffsbewertung oder die Einführung einer funktionalen Kompensation (z. B.
Neubau einer Trockenmauer als Ausgleich für die Beseitigung einer Trockenmauer)
gefordert.
Hilfestellungen und Änderungen der Vorgaben
In der Befragung wurde eine lange Liste an Wünschen für Hilfestellungen bzw. Än-
derungen der Vorgaben für die Bewertung von Maßnahmen nach dem Herstel-
lungskostenansatz gesammelt (Tab. 73 im Anhang). An dieser Liste zeigt sich deut-
lich, dass einige Aspekte von sehr vielen Befragten gefordert werden:
– Bereitstellung von Arbeitspapieren und Vollzugshinweisen sowie von eindeuti-
gen Definitionen wichtiger Begrifflichkeiten (z. B. „große Flächenwirkung“ oder
„Maßnahmenkosten“).
– Stärkung der Möglichkeiten, Maßnahmen differenziert zu bewerten: Insbesonde-
re wird sehr häufig gefordert, das Verhältnis von Ökopunkten pro 1 Euro Maß-
nahmenkosten zu flexibilisieren. Dies soll den UNBen einen größeren Spielraum
bei der Bewertung der Maßnahmen in Abhängigkeit von der naturschutzfachli-
17%
18%
10%
28%
16%
18%
17%
41%
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28%
26%
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24%
17%
12%
32%
23%
17%
18%
41%
32%
26%
29%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörde (N=29)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=31)
Gesamt (N=90)
Ja Teilweise Nein Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 83
chen Aufwertung geben.
– Stärkere Vorgaben für die Bewertung einzelner Maßnahmen: Einführung von
Obergrenzen, Richtwerten sowie auf- und abwertenden Faktoren für einzelne
Maßnahmentypen.
– Anpassung des Verhältnisses von Ökopunkten pro 1 Euro Maßnahmenkosten:
Gefordert wird eine Abwertung des Verhältnisses von Ökopunkten pro €
und/oder eine Anpassung an die Marktpreise der Ökopunkte.
– Änderungen und Erweiterungen des Herstellungskostenansatzes: Vorgeschla-
gen wird z. B. die Erstellung einer abschließenden Maßnahmenliste sowie die
Erweiterung um einzelne Maßnahmen und die Aufnahme spezieller Vorgaben
(Koppelung an eine naturschutzfachliche Planung, Stärkung des Bodenschut-
zes).
3.1.2.3 Problemstellungen und Lösungsansätze
3.1.2.3.1 Zusammenfassende Problemanalyse
Insgesamt wird aus den Ergebnissen der Befragung und des Workshops sowie aus
dem Votum des Beirats ersichtlich, dass prinzipiell die Notwendigkeit gesehen wird,
Maßnahmen, die mit hohen Herstellungskosten verbunden sind und gleichzeitig
eine hohe naturschutzfachliche Aufwertung bedeuten, angemessen in der ÖKVO zu
berücksichtigen. Diese Sichtweise beschränkt sich bei vielen Befragten nicht aus-
schließlich auf punktuelle Maßnahmen mit einer großen Flächenwirkung, wie es
bislang in der ÖKVO formuliert ist.
Trotzdem werden von den meisten Befragten viele Probleme bei der Anwendung
des Herstellungskostenansatzes benannt. Die vorgebrachte Kritik wird in vielen Fäl-
len auch durch die Arbeitsergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter
Ökokonto-Maßnahmen bekräftig.
Im Folgenden werden häufig genannte Probleme und Kritikpunkte bei der Anwen-
dung des Herstellungskostenansatzes zusammenfassend dargestellt:
1. Systembruch in der Ermittlung von Ökopunkten:
– Beim Herstellungskostenansatz wird die Maßnahme und nicht die erreich-
bare ökologische Aufwertung bewertet. Es wird also nicht die naturschutz-
fachliche Aufwertung im Verhältnis Ist- zu Ziel-Zustand bewertet, sondern
der Aufwand, der zur Herstellung der Maßnahme erforderlich ist. Dies ist
ein vollkommen anderer Ansatz als das Bewertungssystem der flächenbe-
zogenen Aufwertungsmaßnahmen.
– Ein Ungleichgewicht besteht hier insbesondere in Bezug auf die Bewertung
von flächenbezogenen Maßnahmen, die in der Herstellung und/oder in der
Erhaltungspflege sehr kostenintensiv sind. Kosten können bei der Bewer-
tung der flächenbezogenen Maßnahmen nicht berücksichtigt werden. Dies
hat zur Folge, dass kostenintensive flächenbezogene Maßnahmen in der
Regel nicht umgesetzt werden.
2. Dadurch dass punktuelle Eingriffe wie z. B. Zerschneidungseffekte nicht ent-
sprechend bewertet werden, entsteht ein Ungleichgewicht zwischen Eingriffs-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 84
bewertung und Bewertung der Ökokonto-Maßnahme.
3. Es besteht kein Anreiz, kostengünstige Maßnahmen umzusetzen, auch wenn
diese denselben naturschutzfachlichen Mehrwert erreichen würden.
4. Es besteht die Vermutung, dass der Markt mit Ökopunkten überschwemmt
wird, die durch teure punktuelle Maßnahmen generiert werden. Dadurch ent-
steht ein hoher Überschuss an Ökopunkten.
Da über den Herstellungskostenansatz mehr Punkte im Vergleich zu den flä-
chig bewerteten Biotopaufwertungsmaßnahmen generiert werden können,
führt dies dazu, dass dieser missbräuchlich angewendet wird z. B. für Maß-
nahmen, die dafür nicht vorgesehen sind (Gebäudeabriss).
5. Die Forderung in der Ökokonto-Verordnung, dass die Herstellungskosten in
einem adäquaten Verhältnis zum voraussichtlich erzielbaren ökologischen
Aufwertungsgewinn stehen müssen, ist nicht umsetzbar. Die Herstellungskos-
ten können nicht beliebig verändert werden, es kann nur der anrechenbare
Kostenanteil variiert werden oder die Höhe der Ökopunkte pro Euro.
6. Es bestehen Unklarheiten bei der Definition von punktuellen Maßnahmen mit
großer Flächenwirkung und bei der Begründung der Angemessenheit der er-
zielten Punkte im Vergleich zur naturschutzfachlichen Aufwertung:
– Die Abgrenzung von punktuellen Maßnahmen mit großer Flächenwirkung
und flächenbezogenen Maßnahmen ist nicht ausreichend genau definiert,
so dass der Herstellungskostenansatz missbräuchlich angewendet werden
kann. So wird er auch auf flächenbezogene Maßnahmen angewendet, die
mit hohen Herstellungskosten verbunden sind.
– In der Ökokonto-Verordnung ist explizit ein Beispiel für die Anwendung des
Herstellungskostenansatzes aufgeführt, das nicht der Definition entspricht
(Wiederherstellung einer Trockenmauer).
Eine große Flächenwirkung kann bei der Anlage von Trockenmauern nur
schwerlich nachgewiesen werden. Dies führt dazu, dass andere Maßnah-
men (z. B. Gebäudeabriss) ebenfalls als punktuelle Maßnahme beantragt
werden.
– Es fehlen Rahmenvorgaben für die Bewertung von punktuellen Maßnah-
men. Die naturschutzfachliche Aufwertung von punktuellen Maßnahmen
kann ohne Rahmenvorgaben nicht eingeschätzt und plausibel begründet
werden.
– Die Zustimmungsbehörden bewerten ähnliche Maßnahmen unterschied-
lich, so besteht auch eine ungleiche Behandlung gegenüber den Maßnah-
menträgern.
7. Angemessenheit der zu generierenden Punkte
– Bei punktuellen Maßnahmen (mit großer Flächenwirkung) können deutlich
mehr Ökopunkte erreicht werden, als bei der Bewertung flächenhafter
Maßnahmen (Beispiele hierfür können Abschn. 3.1.2.2.1 entnommen wer-
den).
– Die Höhe der zu generierenden Ökopunkte von punktuellen Maßnahmen
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 85
(mit großer Flächenwirkung) steht nicht immer in einem angemessenen
Verhältnis zur erreichbaren/angestrebten ökologischen Aufwertung. Zudem
fehlt ein Rahmen, der als Grundlage für die Ermittlung der Angemessenheit
der Maßnahmen herangezogen werden kann.
Beispiel: Durch die Anlage von Trockenmauern können sehr hohe Wert-
punktesummen generiert werden, ohne eine entsprechende naturschutz-
fachliche Aufwertung zu erzielen. Gleichzeitig wird die Beseitigung von
Trockenmauern i. d. R. anhand des flächenhaften Eingriffs bewertet, was
deutlich geringer ist als die Herstellungskosten pro laufenden Meter.
– Die Höhe der zu generierenden Ökopunkte steht nicht in einem angemes-
senen Verhältnis zum entsprechenden Eingriff, Bsp. die Beeinträchtigun-
gen durch die Zerschneidungswirkung beim Bau einer Autobahn wird nicht
in Ökopunkten ermittelt, die Anlage einer Grünbrücke generiert aufgrund
der sehr hohen Herstellungskosten jedoch enorm hohe Ökopunkte-
Summen.
– Nach Aussage einiger Maßnahmenträger gibt es Maßnahmen, bei denen
die anrechenbaren Ökopunkte nicht ausreichend sind, um die Kosten zur
Herstellung zu decken. (Dies gilt auch für die Herstellung von flächig be-
werteten Maßnahmen wie z. B. Entsiegelungen, Abbruch von Gebäuden,
die Entsorgung von belasteten Böden, die Herstellung von aufwändig zu
gestaltenden Biotopen)
Können die Kosten für die Herstellung einer Maßnahme nicht gedeckt wer-
den, wird die Maßnahme auch nicht ausgeführt.
8. Die UNBen haben nicht immer die erforderliche Sachkenntnis, um zu beurtei-
len, wie hoch die technischen Kosten von Baumaßnahmen sind. Insbesondere
wenn sie nur unregelmäßig von derartigen Maßnahmenanträgen betroffen
sind. Da die Kosten aber unmittelbar in Ökopunkte umgerechnet werden, ist
dies ein entscheidender Punkt.
9. Die Höhe der Kosten sagt nichts über die Qualität der Biotopaufwertung aus.
3.1.2.3.2 Lösungsansätze
Zur Lösung der in Abschn. 3.1.2.3.1 genannten Probleme bieten sich zwei grundle-
gende Herangehensweisen an:
1. Der Herstellungskostenansatz bleibt bestehen, wird jedoch modifiziert und
teilweise neu geregelt. Als Reaktion auf die bestehenden Kritikpunkte werden
konkrete Rahmenvorgaben erarbeitet, Bewertungsmethoden überdacht und
die Liste der möglichen Maßnahmen angepasst.
2. Der Herstellungskostenansatz wird abgeschafft. In Folge dessen werden neue
Regelungen zur Berücksichtigung von punktuellen Maßnahmen mit großer
Flächenwirkung in der ÖKVO erarbeitet.
Als weitere Variante ist grundsätzlich denkbar, dass der Herstellungskostenansatz
in seiner aktuellen Form (allgemeine Definition in Anlage 2 Ziffer 1.3.5 der ÖKVO)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 86
bestehen bleibt. Die Festlegung der Bewertung von beantragten Maßnahmen liegt
weiterhin im Ermessensspielraum der zuständigen Behörde. Zur Verbesserung der
Anwendung und Handhabbarkeit können konkrete Vorgaben für die verbal-
argumentative Begründung der geplanten Maßnahmen erarbeitet werden. Allerdings
bleiben damit die zahlreichen aufgeführten Probleme weitgehend bestehen.
Unabhängig von der Wahl des Lösungsansatzes muss in allen Fällen eine Anpas-
sung der Eingriffsbewertung erfolgen, so dass Eingriffe und Ökokonto-Maßnahmen
zukünftig gleich bewertet werden können. Anregungen, wie dies in anderen Bundes-
ländern geregelt wird, finden sich in Abschn. 3.1.2.2.2.
Eine weitere Überlegung ist, ob auch andere besonders kostenintensive Maßnah-
men zukünftig bei den beiden vorangegangenen Lösungsansätzen berücksichtigt
werden sollten, wie dies von einigen Teilnehmern der schriftlichen Befragung vorge-
schlagen wurde.
Im Folgenden sind zu den beiden oben aufgeführten grundsätzlichen Lösungsan-
sätzen einige wichtige Punkte aufgeführt, die zukünftig geregelt werden müssen.
1. Beibehaltung bzw. Modifizierung des Herstellungskostenansatzes
Die Einführung von einigen grundlegenden Regelungen ist auch bei der Bei-
behaltung des Herstellungskostenansatzes erforderlich. Dies wären z. B.:
– Es müssen Regelungen bzw. Vorgaben für eine adäquate Bewertung nach
dem Kostenansatz erarbeitet werden. Dies könnten sein:
Definition der adäquaten Bewertung von Maßnahmen nach dem Her-
stellungskostenansatz z. B. Vorgabe von Richtwerten, Orientierungs-
rahmen
Festlegen von Höchstwerten pro Maßnahmentyp,
Abstufung nach Reichweite bzw. Wertigkeit der Maßnahme anhand von
entsprechenden Beispielen.
– Festlegung von konkreten Maßnahmen, die anhand des Herstellungskos-
tenansatzes bewertet werden dürfen.
– Festlegung der Kosten, die zur Ermittlung der Ökopunkte angerechnet
werden dürfen.
– Abgleich von extremen Abweichungen zwischen der Maßnahmen- und der
Eingriffsbewertung (z. B. Trockenmauern).
2. Alternative Lösungsansätze zum Herstellungskostenansatz
Sollen punktuelle Maßnahmen mit großer Flächenwirkung nicht mehr anhand
der Herstellungskosten bewertet werden, so muss ein Bewertungssystem für
diese Maßnahmentypen gefunden werden. Als Anregung hierzu können die
nachfolgenden Beispiele und Ansätze dienen.
In allen Fällen sollte eine abschließende Maßnahmenliste erstellt werden. Die-
se sollte alle punktuellen Maßnahmen mit großer Flächenwirkung beinhalten,
welche nach dem neuen Bewertungssystem in Ansatz gebracht werden kön-
nen. Ggfs. kann diese Liste kategorisiert werden (z. B. Kategorie Amphibien-
durchlässe, Kategorie Rückbau Querbauwerke in Fließgewässern, Kategorie
Grünbrücke).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 87
Nachfolgend werden einige Beispiele für kostenunabhängige Bewertungsan-
sätze zur Berücksichtig von punktuellen Maßnahmen mit großer Flächenwir-
kung aufgeführt (Anwendung z. T. in anderen Bundesländern, vgl. Abschn.
3.1.2.2.2):
– Der flächenbezogene Bewertungsansatz wird ohne Ausnahme auf alle
Maßnahmen angewendet. Dazu muss vom Maßnahmenträger ein konkre-
ter Wirkungsbereich abgegrenzt werden. Die Bewertung erfolgt dann an-
hand der Differenz von Ist- zu Ziel-Zustand.
– Festlegung von konkreten Punktwerten für jeden Maßnahmentyp zur Ein-
stufung der Maßnahme.
Varianten hierzu:
Die festen Punktwerte (Normalwert) können anhand von Faktoren auf-
oder abgewertet werden:
Aufwertung für: besonders hohe naturschutzfachliche Bedeutung, z. B.
Artvorkommen, Natürlichkeitsgrad des Gewässers, naturschutzfachliche
Bedeutung des Gewässers in Bezug auf die Artenvielfalt, sonstige Be-
sonderheiten, großer Wirkungsbereich;
Abwertung für: geringe naturschutzfachliche Bedeutung, geringer Wir-
kungsbereich;
Auf- und Abwertung auf Eingriffsseite anhand der Beeinträchtigungsin-
tensität.
Auf- bzw. Abwertungsfaktoren können generell für alle oder nur für aus-
gewählte Maßnahmen eingeführt werden. Denkbar sind auch die Defini-
tion einer Aufwertungsfaktorspanne oder die Einführung eines Höchst-
werts. Die Anwendung derartiger Faktoren bedarf in der Regel einer
verbal-argumentativen Begründung.
Anstelle von Faktoren wird der Normalwert anhand von festen Punkt-
werten auf- oder abgewertet. Diese sind entweder festgelegt (z. B. Vor-
kommen von Rote Liste-Arten) oder deren Anwendung muss wiederum
verbal-argumentativ begründet werden.
– Flächenbezogene Bewertung mit Abgrenzung von Wirkungszonen.
Die Bezugsgröße für diese Wirkzonen kann unterschiedlich definiert wer-
den: Denkbar ist die Festlegung von definierten Flächen um die Maßnahme
herum (m²), von bestimmten Distanzen zur Maßnahme (m) oder eine ande-
re maßnahmenspezifische Abgrenzung von Wirkungszonen.
Beispiel: Eine flächenbezogene Bewertung erfolgt auf der Grundlage der
Biotopwerte. Dabei werden verschiedene Wirkungsbereiche der Maßnah-
me abgegrenzt:
konkrete Maßnahmenfläche,
Wirkungszone 1: Distanzbereich 200 m,
Wirkungszone 2: Distanzbereich 500 m.
Analog hierzu werden auch bei Eingriffen Wirkungszonen abgegrenzt:
überbaute Fläche,
Zone mit starker Beeinträchtigung,
Zone mit geringer Beeinträchtigung.
Diese Zonen können in Abhängigkeit von ihrem Wirkungsrad mit unter-
schiedlichen Aufwertungs- oder Beeinträchtigungsfaktoren belegt werden
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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(vgl. Bsp. Sachsen oder Deichrückbau NRW in Abschn. 3.1.2.2.2).
– Flächenbezogene Bewertung mit Definition von Aufwertungsfaktoren:
Die Anlage von Biotopverbundelementen (z. B. Grünbrücken, Amphibien-
durchlässe) wird auf 100 % der vernetzten Lebensräume angerechnet.
Hierzu wird der Biotopwert der vernetzten Lebensräume ermittelt und die-
ser mit einem angemessenen Aufwertungsfaktor multipliziert. Dabei sind
die Höhe des Faktors und die Größe der angenommenen Grundfläche bzw.
der Fließstrecke verbal-argumentativ zu begründen. In besonderen Fällen
kann auch ein höherer Aufwertungsfaktor als der Regelwert von 1,0 in An-
wendung gebracht werden (vgl. Bsp. Sachsen in Abschn. 3.1.2.2.2).
Beim Um- oder Rückbau eines Querbauwerks kann auch die Gewässer-
strecke bis zum nächsten ober- und unterstromig gelegenen Querbauwerk
(z. B. max. 5 km) mit einem festgelegten Punktwert (z. B. 0,2 Punkten pro
m2) angerechnet werden (vgl. Bsp. NRW).
3. Lösungsansätze zur Anwendung des Kostenansatzes auf (klein)flächige Maß-
nahmen mit sehr hohen Herstellungskosten (Anwendung in anderen Bundes-
ländern, vgl. Abschn. 3.1.2.2.2):
Grundsätzlich erfolgt die Bewertung über den flächigen Bewertungsansatz an-
hand der Differenz von Ist- zu Ziel-Zustand der Biotopbewertung. Eine Aufwer-
tung für besonders kostenintensive Maßnahme kann dann über die folgenden
Ansätze erreicht werden:
– Mögliche Aufwertung durch Berücksichtigung weiterer Schutzgüter: z. B.
können bei Entsiegelungsmaßnahmen oder Abriss von Gebäuden Aufwer-
tungsfaktoren für das Landschaftsbild, das Schutzgut Boden, das Schutz-
gut Grundwasser etc. in Ansatz gebracht werden. Durch eine Berücksichti-
gung weiterer Schutzgüter können ausreichend viele zusätzliche Ökopunk-
te generiert werden, so dass die Durchführung kostenintensiver Maßnah-
men attraktiv für die Maßnahmenträger ist.
– Erhöhung der anrechenbaren Aufwertung um einen festzulegenden Faktor,
z. B. Verdoppelung bei Entsiegelungsmaßnahmen, Rückbau von Verroh-
rungen, Beseitigung von Gewässerverbauungen in NRW.
3.1.2.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat
3.1.2.4.1 Workshop
Die Workshop-Gruppe zum Herstellungskostenansatz hat zu Beginn Vor- und Nach-
teile des Herstellungskostenansatzes gesammelt und anschließend Lösungsansät-
ze für die Nachteile diskutiert.
Grundsätzliche Vorteile des Herstellungskostenansatzes wurden darin gesehen,
dass er einen Anreiz für die Finanzierung punktueller Maßnahmen mit einer großen
Flächenwirkung bietet und einfach handhabbar ist. Eine echte „Gerechtigkeit“ bzgl.
der Höhe der Bewertung zwischen Maßnahmen, die nach dem Herstellungskosten-
ansatz bewertet werden, und anderen Ökokonto-Maßnahmen sowie Eingriffsvorha-
ben liegt zwar nicht vor. Dies wäre nach Einschätzung eines Gruppenteilnehmers
als Anforderung jedoch ohnehin zu hoch gegriffen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 89
Als Nachteile des Herstellungskostenansatzes wurden folgende Aspekte genannt:
– die hohe Missbrauchsgefahr (Kostentreiber),
– der hohe Flächenverbrauch durch Eingriffsvorhaben, die mithilfe dieses Ansat-
zes durch sehr kleinflächige Maßnahmen kompensiert werden können,
– sowie die Abwertung flächiger Ökokonto-Maßnahmen, die im Vergleich zum
Herstellungskostenansatz in der Bewertung weniger attraktiv, allerdings für den
Naturschutz äußerst wichtig sind.
Zudem wurde gefordert, dass der Maßstab für die Bewertung bei allen Ökokonto-
Maßnahmen die ökologische Aufwertung sein muss. Dies ist in der derzeitigen Pra-
xis des Herstellungskostenansatzes nicht der Fall, sodass hier ein Systembruch
vorliegt.
Nach einem Abwägen des Für und Wider des Herstellungskostenansatzes hat sich
eine Mehrheit der Gruppe gegen eine Beibehaltung dieses Bewertungsansatzes
ausgesprochen (neun TeilnehmerInnen). Sechs Personen waren für eine Beibehal-
tung des Ansatzes in abgewandelter Form.
In zwei Teilgruppen wurden folgende Lösungsansätze erarbeitet:
1. Die erste Gruppe beschäftigte sich mit der Fragestellung, wie der Herstel-
lungskostenansatz beibehalten und optimiert werden kann:
– Es soll ein abschließender Maßnahmenkatalog eingeführt werden, beste-
hend aus Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit von Fließge-
wässern, der Herstellung und Sanierung von Trockenmauern, der Anlage
von Amphibientunneln/-leiteinrichtungen und Kleintierdurchlässen.
– Pro Maßnahmentyp sollen ein Regelwert sowie naturschutzfachliche Auf-
und Abwertungsfaktoren festgelegt werden. Der anerkennungsfähige
Höchstpunktwert pro Maßnahme soll gedeckelt werden. Des Weiteren sind
fachliche Mindestvoraussetzungen (im Fall Trockenmauer z. B.: keine Her-
bizide, Verwendung von gebietstypischem Material, etc.) notwendig.
– Sofern die o.g. maßnahmenspezifischen Optimierungen nicht umsetzbar
sind, sollte ein allgemeiner Regelrahmen von 0,5 bis 2 ÖP/€ eingeführt
werden.
2. Die zweite Gruppe hat sich mit Alternativen zum Herstellungskostenansatz
beschäftigt:
– Die Abschaffung der Ökokontofähigkeit der fraglichen Maßnahmen wurde
als Alternative abgelehnt, da sie für naturschutzfachlich sinnvolle Maßnah-
men wie die Herstellung der Durchgängigkeit an Fließgewässern kaum be-
gründbar wäre. Eine verbal-argumentative Bewertung der Maßnahmen an-
stelle einer Bepunktung wurde als Alternative ebenfalls verworfen, da diese
innerhalb des Systems der ÖKVO nicht funktionieren würde (s. Verzinsung
etc.). Die Festlegung eines konkreten Wertes für jeden Maßnahmentyp
(analog zur Bewertung im Wirkungsbereich „Spezifische Arten“) wird eben-
falls kritisch gesehen, da somit keine Differenzierung in Bezug auf Ausge-
staltung der Maßnahme und ökologische Bedeutung im Einzelfall vorge-
nommen werden kann.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 90
– Im Ergebnis war die Gruppe der Auffassung, es sollten analog zur Bio-
topwertmethode ein Normalwert und eine Wertspanne für jeden Maßnah-
mentyp bei Festlegung einer abschließenden Maßnahmenliste eingeführt
werden, die jedoch völlig von den Herstellungskosten abgekoppelt sind und
sich ausschließlich am ökologischen Wert orientieren. Die auf- und abwer-
tenden Kriterien lauten dann beispielsweise für den Maßnahmentyp Am-
phibiendurchlass:
Frequentierung der Straße durch Fahrzeuge
Breite der Straße (falls diese sich auf das Tötungsrisiko auswirkt)
Anzahl betroffener Arten
Rote Liste-Status der betroffenen Arten
Anzahl betroffener Individuen
Qualität der Maßnahmenumsetzung (z. B. Abwertung, wenn ein vor-
handenes Bauwerk an der Straße eine optimale Umsetzung verhindert)
In maßnahmenspezifischen Hinweispapieren ist anhand einer Matrix (bzw.
eines Schemas für konkrete Ausprägungen der jeweiligen auf- und abwer-
tenden Kriterien) darzustellen, welcher Wert innerhalb der Wertspanne zu
wählen ist.
3.1.2.4.2 Rückmeldung Projektbeirat
In der Sitzung des Projektbeirats am 28.06.2018 wurden die Ergebnisse des Work-
shops vorgestellt und erläutert. Anschließend wurden diese vom Projektbeirat disku-
tiert. Hier wurden unterschiedliche Positionen bezogen: Einzelne Meinungen waren
für eine unveränderte Beibehaltung, einige für eine Modifizierung und andere für
eine Abschaffung des Herstellungskostenansatzes.
Die Mitglieder sprachen sich mehrheitlich sowohl gegen eine Streichung des Her-
stellungskostenansatzes als auch gegen eine unveränderte Beibehaltung aus. Der
Ansatz soll überarbeitet werden, um Missbrauch zukünftig verhindern zu können. Es
wurde darüber hinaus die Bitte geäußert, zu prüfen, ob zunächst ein Ausschöpfen
von Fachförderungen gefordert werden kann, bevor eine Maßnahme in das Ökokon-
to eingestellt werden kann.
3.1.2.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung
Als Ergebnis des Workshops sowie des Beiratsvotums kommen für eine Weiterent-
wicklung des Herstellungskostenansatzes zwei Lösungsansätze in Frage (vgl. Abb.
12):
1. Der Herstellungskostenansatz bleibt modifiziert bestehen.
2. Der Herstellungskostenansatz wird abgeschafft und durch ein neues Bewer-
tungsmodell ersetzt, das sich ausschließlich am naturschutzfachlichen Mehr-
wert einer Maßnahme orientiert.
Wie aus dem Entscheidungsmodell in Abb. 12 hervorgeht, muss in einem ersten
Schritt darüber entschieden werden, ob weiterhin die Herstellungskosten von punk-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 91
tuellen Maßnahmen betrachtet oder zukünftig komplett mit diesem System gebro-
chen werden soll. In einem zweiten Schritt sollte über die zukünftige Ausgestaltung
des gewählten Modells entschieden werden (z. B. Definition von Maßnahmenlisten,
Regelwerten, auf- und abwertenden Faktoren etc.). In einem dritten Schritt folgt
dann die konkrete Ausarbeitung von Vorgaben. Hierzu zählt auch eine Entschei-
dung darüber, wie die Eingriffsseite zukünftig so bewertet werden kann, dass ver-
gleichbare Eingriffe und Ökokonto-Maßnahmen in einem vertretbaren Verhältnis
zueinander stehen.
Für die grundlegende Entscheidung zum weiteren Umgang mit dem Herstellungs-
kostenansatz (Schritt 1 in Abb. 12) bieten sich auf Grundlage der dargestellten kon-
kreten Lösungsansätze verschiedene Möglichkeiten an. Hierbei sollten Empfehlun-
gen für die Ausgestaltung des Lösungswegs (Schritt 2 in Abb. 12) formuliert werden.
Die konkrete Ausarbeitung der neuen Regelungen kann auf Arbeitsebene erfolgen.
Entsprechende Änderungen müssten in Anlage 2 ÖKVO Abschn. 1.3.5 aufgenom-
men werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 92
Abb. 12: Entscheidungsbaum zum weiteren Umgang mit dem Herstellungs-
kostenansatz
Vorschläge basierend auf den Workshop-Ergebnissen.
Bewertung punktueller Maßnahmen über Kostenansatz beibehalten?
Ja
Herstellungskostenansatz bleibt modifiziert bestehen
Ausgestaltung:
– Einführung eines abschließenden Maßnahmenkatalogs
– Festlegung eines Regelwertes je Maßnahmentyp orientiert an den Herstellungskosten
– Festlegung von auf- und abwertenden Faktoren anhand von naturschutzfachlichen Kriterien
– Festlegung von fachlichen Mindestkriterien
– Hilfsweise, sofern die o.g. maßnahmenspezifische Modifizierung nicht möglich ist: Anpassung des Verhältnisses von Ökopunkt zu €
Nein
Abschaffung des Herstellungskostenansatzes
Ausgestaltung:
– Festlegung einer abschließenden Maßnahmenliste
– Einführung eines Normalwerts und einer Wertspanne orientiert am ökologischen Wert der Maßnahme pro Maßnahmentyp
– Definition von auf- und abwertenden Faktoren pro Maßnahmentyp mit konkreten Vorgaben, wieviele Ökopunkte bei welcher Ausprägung anrechenbar sind
Konkrete Ausarbeitung der zukünftigen Vorgaben
Anpassung der Eingriffsbewertung
Sc
hr
it
t
1
Sc
hr
it
t
2
Sc
hr
it
t
3
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 93
3.1.3 Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifi-
scher Arten“
3.1.3.1 Grundlagen
Ökokontofähige Maßnahmen im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
sind in Anlage 1 zur ÖKVO unter Punkt 2 aufgeführt. Sie beziehen sich auf Maß-
nahmen zur Entwicklung von Lebensräumen der in Tabelle 2 der Anlage 2 ab-
schließend aufgeführten Arten. Gemäß ÖKVO bzw. der Begründung zur ÖKVO
(Fassung vom 19.12.2010) handelt es sich bei den insgesamt 37 Tierarten „um
Landesarten des Zielartenkonzepts (ZAK) Baden-Württemberg, die europarechtlich
geschützt oder zielorientierte Indikatorenarten nach ZAK sind, deren Vorkommen
gut überprüft werden kann und für die erprobte Entwicklungsmaßnahmen zur Verfü-
gung stehen. Die ausgewählten (26) Pflanzenarten sind an Sonderstandorte gebun-
den, stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht und ihre Förderung ist nur durch
spezifische Maßnahmen möglich, die hohe Anforderungen an Planung und Pflege
stellen.“
In Anlage 2 Abschnitt 2 der ÖKVO sind die Voraussetzungen für die Anerkennung
von Maßnahmen des spezifischen Artenschutzes beschrieben. Diese lauten folgen-
dermaßen (vgl. ÖKVO Anlage 2 Abschnitt 2):
– Es muss ein aktuelles Vorkommen der Art im artspezifisch erreichbaren Umfeld
vorliegen.
– Es ist eine fachliche Prognose der Maßnahmenwirksamkeit mit hohen Erfolg-
saussichten vorzulegen. Dies beinhaltet insbesondere den Nachweis gut geeig-
neter standörtlicher Bedingungen sowie der notwendigen Habitat- und Nah-
rungsressourcen.
– Durch die Maßnahmen müssen neue Bestände der Art entstehen. Als neu gilt
sowohl ein Bestand, der räumlich vom bisherigen getrennt ist, als auch ein Be-
stand, der räumlich direkt an einen bestehenden anschließt.
– Die Planung der Maßnahme muss die Entwicklungs- und Erhaltungspflege dar-
stellen.
– Bei Tierarten sind nur Maßnahmen anrechenbar, die eine Reproduktion der be-
treffenden Art auf der Maßnahmenfläche ermöglichen.
– Anpflanzungen und Ansaaten von Pflanzenarten der Tabelle 2 sind nicht zuläs-
sig.
Die Bewertung der Maßnahmen in Ökopunkte errechnet sich zum einen aus der
Flächengröße des neu geschaffenen Bestands und/oder der Anzahl der neu ent-
standenen Populationseinheiten. Eine Kombination der Wirkungsbereiche ‚Verbes-
serung der Biotopqualität‘ bzw. ‚Schaffung höherwertiger Biotoptypen‘ und ‚Förde-
rung spezifischer Arten‘ ist möglich.
In Anlage 2 Tabelle 2 der ÖKVO sind die anrechenbaren Ökopunkte aufgeführt, die
zur Neuentwicklung von Fortpflanzungsstätten der gelisteten Tierarten und zur Neu-
entwicklung von Populationen der gelisteten Pflanzenarten erreicht werden können.
Diese bemessen sich bei Vögeln auf die Neuschaffung pro Revier, bei Amphibien
auf die Neuansiedlung pro Population, bei den Käfern (Held- und Alpenbock) auf die
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 94
Brutbaumgruppe und bei allen anderen Artengruppen (Tagaktive Schmetterlinge,
Heuschrecken, Libellen, Pflanzen) nach der Flächengröße pro m2. Grundsätzlich
werden unabhängig vom Erfolg der Maßnahme 20 % der anrechenbaren Ökopunkte
gutgeschrieben. Die restliche Summe kann erst auf Nachweis der Etablierung der
Art angerechnet werden.
Die Regelung über die Mindestfläche gilt bei Maßnahmen zur „Förderung spezifi-
scher Arten“ nicht, da diese häufig kleinflächig sind, aber ein hohes fachliches Auf-
wertungspotenzial aufweisen (vgl. Begründung zur ÖKVO).
Durch die LUBW ist bereits die Erstellung artspezifischer Hinweispapiere für diesen
Wirkungsbereich geplant. Dabei sollen vor allem zu den folgenden Aspekten fachli-
che Standards festgelegt werden:
– wie die Erfassung der Arten durchzuführen ist,
– welche Missbrauchsgefahren i.R. des Wirkungsbereichs Spezifische Arten be-
stehen (als Hintergrundinformation für die Antragsprüfung der UNBen),
– für welchen Zeitraum und anhand welcher Kriterien eine Art nachgewiesen wer-
den muss, um als ‚etabliert‘ zu gelten,
– dass bei Tierarten die gesamte Revierfläche gesichert werden muss – sofern der
Maßnahmenträger selbst keinen Zugriff auf die gesamte Fläche hat, muss die
übrige Fläche über ergänzende vertragliche Regelungen gesichert werden (da-
mit sich die angrenzenden Flächen nicht nachteilig verändern bzw. die aktuelle
Bewirtschaftung unverändert fortgeführt wird),
– welche Maßnahmen der Maßnahmenträger auch nach der Etablierung weiterhin
durchführen muss (die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Maßnahmenfläche
muss erhalten bleiben).
3.1.3.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
3.1.3.2.1 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen
Mit dem Wirkungsbereich Förderung spezifischer Arten hatten 61 % der Befragten
bereits zu tun. Die Rückmeldungen zu diesem Wirkungsbereich sind sehr kontro-
vers, das heißt, es gibt starke Befürworter, aber auch sehr skeptische Rückmeldun-
gen. Die wichtigsten Themen zum Wirkungsbereich Förderung spezifischer Arten,
die sich aus der schriftlichen Befragung ergeben haben, sind folgende:
– Einschätzung und erforderliche Angaben zum Ausgangszustand bzw. zur Be-
standssituation
– Fragen und Probleme zur Bewertung der Maßnahmen
– Prognose der Maßnahmenwirksamkeit, Etablierung der Arten, erforderliche
Nachweise, Erfolgskontrolle
– Erweiterung/Reduktion der in Tabelle 2 ÖKVO aufgeführten Artenliste
– Allgemeine Anmerkungen/Anregungen.
Themenbereich Ausgangszustand, Bestandssituation
Die Angaben zu aktuellen Vorkommen einer Art basieren zumeist auf bereits vor-
handenen Datengrundlagen, dies geben 14 von 26 Zustimmungsbehörden an.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 95
Zu prüfen wäre hier, ob die Daten bzgl. Aktualität und in Bezug auf den erforderli-
chen Gebietsumgriff der geplanten Maßnahme tatsächlich als ausreichend erachtet
werden können.
Die Durchführung eigener Bestandserhebungen wird von 11 von 26 Zustimmungs-
behörden angegeben. Als weitere Datenquellen werden benannt:
– Lokale Artenkenner
– Erhebungen aus Managementplänen
– Zielartenkonzept.
Nach Rückmeldung der Zustimmungsbehörden müssen die Angaben zum prognos-
tizierten Zielwert in diesem Wirkungsbereich nur selten korrigiert werden. In der Re-
gel wird auch der Wert der Maßnahme ausreichend begründet.
Zur Frage „Welche zusätzlichen Angaben (…) ggf. erforderlich [wären], um die
Plausibilität des aktuellen Vorkommens prüfen zu können?“ werden folgende Ant-
worten gegeben:
– Die Benennung der Datenquellen und der beteiligten Experten
– die Erfassung durch einen Gutachter oder ehrenamtlichen Artenkenner
– die Durchführung einer Kartierung mind. 1 Vegetationsperiode vor Antragstel-
lung einschließlich Dokumentation
– die Angabe des Jahres in dem die Kartierung durchgeführt wurde
– Angaben zur aktuellen Bestandserhebung, zum Potential des Lebensraums, zur
notwendigen Flächengröße und Biotopvernetzung
– Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da die Anforderungen von der Art und
deren Beweglichkeit abhängen. Maßnahmen für manche Arten (wie z. B. die
Grauammer (Buntbrachen)) sind auch wirksam, wenn diese nicht mehr im nähe-
ren Umfeld siedeln, für andere gilt das dagegen nicht (z. B. Braunkehlchen).
Auch Maßnahmen für den Laubfrosch sind nur da sinnvoll, wo im näheren Um-
kreis Vorkommen nachgewiesen werden konnten.
Von einem Teilnehmer der Befragung wird dagegen darauf hingewiesen, dass dem
Vorhabensträger die (in der ÖKOVO formulierten) Anforderungen oft nicht zugemu-
tet werden können.
In gut 20 % der Fälle müssen die Zustimmungsbehörden weitere Angaben zur Be-
standssituation nachfordern (vgl. Tab. 20). Als Gründe wurden hierfür aufgeführt:
– In der Begründung war nur angegeben, dass gemäß MAP XY die Art im artspe-
zifisch erreichbaren Umfeld vorkommt. Hierzu wurden keine weiteren Angaben
gemacht.
– Aktuelle Bestandserhebungen fehlen.
– Zu ungenaue Angaben.
Ein Teilnehmer äußerte zu dieser Frage, dass „Maßnahmen zur Förderung spezifi-
scher Arten bei Arten, bei welchen neue Populationen geschaffen werden, eine De-
finition des Begriffs lokale Population, eine Abgrenzung einer Fortpflanzungsstätte
und eine Einigung zu Mindestanforderungen an eine solche Maßnahme erfordern“.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 96
Tab. 20: Wie häufig müssen Sie eine Konkretisierung der Angaben nachfor-
dern?
27 UNB haben diese Frage beantwortet.
Antwortmöglichkeiten Anzahl Antworten Prozentual
Nie 5 18 %
Selten 4 15 %
In etwa der Hälfte der Fälle 1 4 %
Häufig 4 15 %
Nahezu immer 1 4 %
Keine Angabe 12 44 %
Summe 27 100 %
Folgende Gründe wurden angeführt, weshalb in der Vergangenheit eine Korrektur
der Bewertung einer Maßnahme in Ökopunkte erforderlich war:
– Es war teilweise mehr als 1 Art auf derselben Fläche.
– Die Fläche war fachlich ungeeignet, um eine Etablierung der Art zu erreichen
(z. B. Kiebitz).
– Die reale Etablierung der Art muss nachvollziehbar nachgewiesen werden.
– Die Abgrenzung der lokalen Population durch den Maßnahmenträger wurde von
der UNB nicht mitgetragen.
Weiterhin konnten die Befragten angeben, welche ergänzenden Angaben in Plänen
oder Erläuterungsberichten zu einer Verbesserung der Beurteilung des Ausgangs-
zustandes für diesen Wirkungsbereich beitragen können. Beispiele hierzu sind:
– Ggf. geographische Lage der Artvorkommen darstellen, Plausibilität evtl. mit
weiteren Entwicklungsmaßnahmen in der Umgebung erläutern
– Angaben darüber, wieso davon ausgegangen wird, dass sich die Art dort ansie-
deln wird, z. B. gesicherter Nachweis in der Umgebung etc.
– Die Angaben im digitalen Antrag genügen nicht für die Beurteilung. In der Regel
werden bereits Erläuterungsberichte von den Antragstellern verfasst (insbeson-
dere bei Maßnahmen im Wirkungsbereich spez. Arten). Wesentliche Punkte wie
z. B. Angaben über das Vorkommen bzw. Ansiedeln einer lokalen Population,
oder auch konkrete Angaben zur Herstellung und Folgepflege der Lebensräume
etc. fehlen. Diese müssen von der UNB nachgefordert werden. Zusätzliche Plä-
ne wären für eine übersichtliche Darstellung der Maßnahme sinnvoll.
Fragen zum Themenkomplex „Bewertung“
Insgesamt haben sich nur rund 40 % der Befragten dazu geäußert, ob die Regelun-
gen zur Bewertung von Maßnahmen in diesem Wirkungsbereich in der Praxis gut
anwendbar sind (Abb. 13). Mit rund 24 % äußern sich die Maßnahmen- und Vorha-
bensträger besonders positiv. Die Rückmeldungen der Zustimmungs- und die Fach-
behörden sind dagegen eher kritisch.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 97
Abb. 13: Sind die Regelungen zur Bewertung von Maßnahmen im Wirkungs-
bereich „Förderung spezifischer Arten“ in der Praxis gut anwend-
bar?
Rund die Hälfte der Befragten, die auf die Frage geantwortet haben, geben an, dass
bei der Bewertung Schwierigkeiten aufgetreten sind (Abb. 14). Nimmt man die Ant-
worten hinzu, dass teilweise Schwierigkeiten aufgetreten sind, liegt man bereits bei
einem Anteil von über 80 %.
In Tab. 74 (vgl. Anlage) sind die von den Teilnehmern genannten Schwierigkeiten
und Probleme, die in Bezug auf die Bewertung gesehen werden, aufgeführt.
Häufig genannt, wird die Höhe der zu erreichenden Ökopunkte, die nicht als ange-
messen empfunden wird. Ebenso die Anrechenbarkeit von 20 % der Wertsumme,
die unabhängig vom Erfolg der Maßnahmen angerechnet werden kann.
Ansonsten werden zahlreiche Probleme genannt, z. B. in Bezug auf die erforderli-
che Konkretisierung von Begrifflichkeiten wie die Abgrenzung eines Reviers oder
einer Population, oder zu Anforderungen, die an den zu erreichenden Zielzustand
und die Darstellung des Ausgangszustandes zu stellen sind. Diese sind im folgen-
den Abschn. Fragen zum Themenkomplex „Etablierung der Arten“ aufgeführt.
0%
18%
0%
24%
13%
12%
0%
41%
14%
24%
16%
19%
0%
6%
14%
12%
16%
12%
100%
35%
72%
40%
56%
57%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörde (N=29)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=32)
Gesamt (N=91)
Ja Teilweise Nein Keine Angabe
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Abb. 14: Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten?
Die Teilnehmer wurden aufgefordert, zu den von ihnen benannten Schwierigkeiten
mögliche Lösungsansätze vorzuschlagen. Diese sind in Tab. 75 (Anlage) auszugs-
weise in Bezug auf den Themenbereich Bewertung, Verhältnismäßigkeit zwischen
Bewertung und Eingriff aufgeführt. Unstimmigkeiten gibt es beispielsweise in Bezug
auf die Anrechnung von 20 % der Ökopunkte auch ohne Nachweis der Etablierung
der Art. Weiterhin wird gefragt, wie damit umzugehen ist, wenn die geförderte Art
nach erfolgreicher Etablierung wieder verschwindet und weiteres mehr.
Im Folgenden sind einige Wünsche und Vorschläge zu Arbeitshilfen, Klärung fach-
spezifischer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bewertung von Maßnah-
men aus dem Bereich „Förderung spezifischer Arten“, die von den Teilnehmern der
Befragung eingegangen sind, aufgeführt:
– Es wird die Offenlegung des Bewertungsalgorithmus gewünscht.
– Die Anrechnung von Ökopunkten soll erst nach Artnachweis erfolgen.
– Es wird vorgeschlagen, den Herstellungskostenansatz ohne 80/20-Regelung
anzuwenden und erst nach Nachweis der Etablierung in begründeten und aus-
sichtsreichen Fällen.
– Es werden klare Regeln für die Bewertung (Bemessung der Zahl der ÖP) mit der
Angabe von Spannweiten gewünscht zur Berücksichtigung von verschiedenen
Entwicklungsstadien.
– Es werden folgende Klarstellungen gewünscht:
Sofern der Maßnahmenkomplex noch nicht vollständig abgebucht ist, werden
die zusätzlichen 80 % Ökopunkte für die Etablierung der Art auf dem Konto
des Maßnahmenträgers gutgeschrieben. Wenn der Maßnahmenkomplex
vollständig abgebucht wurde, ist der Maßnahmenkomplex „verbraucht“ und
es werden keine weiteren Ökopunkte gutgeschrieben.
Die Anlage von Tümpeln, Gewässern für Amphibien sollte nicht zusätzlich
über die Bodenbewertung bilanziert werden müssen, da dies dem pauscha-
0%
27%
19%
17%
25%
20%
0%
27%
11%
29%
9%
14%
0%
7%
0%
13%
6%
7%
100%
40%
70%
42%
59%
59%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=15)
Fachbehörde (N=27)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=24)
Zustimmungsbehörden (N=32)
Gesamt (N=88)
Ja Teilweise Nein Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 99
len Ansatz widerspricht und nicht gewünscht sein kann.
– Es besteht grundsätzlicher Diskussionsbedarf zur Anwendung dieses Wirkungs-
bereiches. Als Alternative wird vorgeschlagen, das Vorhandensein besondere
Arten durch einen Aufwertungsfaktor im Biotopwert zu berücksichtigen.
Fragen zum Themenkomplex „Etablierung der Arten“
In Abschnitt 2, Anlage 1 der ÖKVO sind Voraussetzungen für die Anerkennung von
Maßnahmen des spezifischen Artenschutzes aufgeführt.
Zu diesen Anforderungen haben sich in den letzten Jahren der Anwendung zahlrei-
che Fragen und Probleme ergeben, die im Zuge der Befragung von den Teilneh-
mern eingebracht wurden (vgl. Tab. 76, Anlage). Auch zur Erfassung des Zielzu-
stands (Revier, Population), vgl. Tabelle 2 der ÖKVO, haben sich Fragen ergeben.
Die Befragten wurden auch gebeten, zu den von ihnen aufgeführten Schwierigkeiten
mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Die Fragen und Lösungsansätze lassen
sich grob in folgende Inhalte gliedern:
– Fragen zur Prognose der Maßnahmenwirksamkeit und zu den erforderlichen
Angaben zur Einschätzung des Ausgangsbestands
– Fragen zur Erreichung des Zielzustands
– Fragen und Probleme zur Umsetzung und Erhaltung der Maßnahmen.
Im Detail können die Probleme und Lösungsansätze der Tab. 77 im Anhang ent-
nommen werden.
In Tab. 78 (siehe Anlage) sind Wünsche und Vorschläge zu Arbeitshilfen, Klärung
fachspezifischer Fragestellungen usw., die von den Teilnehmern der Befragung ein-
gegangen sind, aufgeführt. Wichtige Punkte sind dabei u. a.:
– Klare Definitionen zu verschiedenen Begrifflichkeiten (Revier, Population etc.)
– Darstellung von Mindestanforderungen an Maßnahmen und an den Nachweis
der Etablierung einer Art.
– Angabe von Maßnahmenbeispielen.
Fragen zum Themenkomplex „Erweiterung/Reduktion der in Tabelle 2 ÖKVO
aufgeführten Artenliste“
Die Förderung spezifischer Arten ist auf die in Tabelle 2 ÖKOVO aufgeführten Arten
beschränkt.
Hierbei wird zum einen bemängelt, dass es sich um eine abschließende Liste han-
delt. Es werden zahlreiche Arten aufgeführt, die ergänzend in die Liste aufgenom-
men werden sollen. Entsprechend der im vorherigen Abschnitt beschriebenen Prob-
leme bzgl. der Bewertung gibt es aber auch zahlreiche Stimmen, die eine Reduktion
dieser Liste anstreben, bis hin zur vollständigen Streichung dieses Wirkungsberei-
ches aus der ÖKVO.
Die Vorschläge zur Erweiterung der Artenliste finden sich in einer zusammenfas-
senden Darstellung in Tab. 79 im Anhang. Dabei werden zum einen Vorschläge
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 100
gemacht, die sich auf Arten beziehen für die eine besondere Verantwortung oder
Gefährdung besteht, dies wären z. B.:
– Verantwortungsarten (z. B. Gelbbauchunke, Moorfrosch, Westliche Smarag-
deidechse, Guter Heinrich)
– Arten des Zielartenkonzepts (ZAK-Landesarten A und B)
– alle Arten der Roten Liste von Baden-Württemberg mit Status 1, 1 oder 2, oder
auch mit Status 3.
Zum anderen werden zahlreiche konkrete Arten genannt, für die ein besonderer
Bedarf gesehen wie z. B. Gelbbauchunke und Nördlicher Kammmolch.
Gründe, weshalb die Arten nicht über die Wertspannen bei den Biotopwerten be-
rücksichtigt werden können, sind in Tab. 80 (Anhang) aufgeführt.
Neben der Erweiterung der Artenliste stand auch die Frage zur Diskussion ob es
Arten gibt, die aus Tabelle 2 der Anlage 2 ÖKVO gestrichen werden sollten? Zu
dieser Frage wurde ebenfalls um eine Begründung gebeten.
11 Teilnehmer lehnten eine Reduktion der Liste kategorisch ab (4 x UNB, 1 x HNB,
6 x Maßnahmen- und Vorhabenträger). 6 Teilnehmer gaben konkrete Vorschläge
zur Streichung von Arten an (vgl. Tab. 81). Dabei wurden z. T. konkrete Arten ge-
nannt wie z. B. der Zitronenzeisig, da die Entwicklung geeigneter Lebensräume für
diese Art nicht innerhalb von kurzen Zeiträumen möglich scheint. Andere Arten wie
Kiebitz oder Braunkehlchen sollen gestrichen werden, weil diese zu hoch bewertet
werden. Ein weiterer Vorschlag betrifft Arten, die extrem selten sind, so dass es
nicht zielführend scheint, diese über das Ökokonto zu fördern (z. B. Zitronenzeisig,
Heldbock, Alpenbock, Schwarzer Apollofalter).
Von Seiten der LUBW wurden folgende Informationen zu diesem Thema einge-
bracht:
„Es soll geprüft werden, ob zusätzliche Arten in die Liste der spezifischen Arten auf-
genommen und welche Arten ggf. gestrichen werden sollten.
– Es sollten nur diejenigen Arten in der Liste enthalten sein, für die den Maßnah-
menträgern zur Sicherstellung einer naturschutzfachlich sinnvollen, überprüfba-
ren sowie dauerhaft wirksamen Maßnahme ausreichend konkrete Vorgaben
gemacht werden können. Dies betrifft bei Tierarten insbesondere die Größe der
zu sichernden Fläche: Wenn eine bestimmte Art eine so große Revierfläche be-
nötigt, dass die Forderung der Sicherung einer solchen Fläche durch den Maß-
nahmenträger unverhältnismäßig wäre, so ist die betreffende Art für das Öko-
konto nicht geeignet.
– Arten, bei denen verstärkt externe Faktoren (z. B. klimatische Effekte) wirksam
sind und deren Etablierung bzw. deren Verschwinden beeinflussen, sowie Arten,
bei denen nur in einzelnen Regionen Prognosesicherheit besteht, sollten eben-
falls keinen Eingang in die ÖKVO finden.“
Sonstige Anmerkungen und Erfahrungen zum Wirkungsbereich „Förderung
spezifischer Arten“
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Unter dieser Fragestellung konnten die Befragten Wünsche, die sie an die ÖKVO
haben, frei formulieren. Aufgeführt sind hier alle Antworten, die sich auf den Wir-
kungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ beziehen. Identische bzw. inhaltlich
sich entsprechende Antworten wurden reduziert (Tab. 21).
Erfahrungen mit Maßnahmen und deren Effektivität sind in Tab. 82 der Anlage zu-
sammenfassend dargestellt. Negative Einschätzungen wurden dabei ausschließlich
von den Zustimmungsbehörden abgegeben (4). Langfristige Erfahrungen liegen
bislang noch nicht vor, bei den Antworten handelt es sich daher überwiegend um
Mutmaßungen und fachliche Einschätzungen. Positive Erfahrungen wurden insbe-
sondere von Maßnahmen- und Vorhabensträgern (3), Planungsbüros (3) sowie von
3 Unteren Naturschutzbehörden aufgeführt.
Tab. 21: Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vor-
hergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?
Antworten
Prüfung der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen: keine uferlose Ausweitung des Kataloges
Erweiterung der Liste zur „Förderung spezifischer Arten“.
Zielartenkonzept für Arten auf Regionen konkretisieren (Verantwortungsarten)
Verbindliche Regelungen von Monitoring/Erfolgskontrolle
Maßnahmen für bestimmte Tierarten mit speziellen Habitatansprüchen und/oder großen Flächenan-sprüchen, z. B. Ödlandschrecke, sind in der ÖKVO nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt. Die ansetzbaren Punktwerte für die Biotoptypen, die diesen Arten als Habitat dienen, sind aus unserer Sicht zu gering, um die naturschutzfachliche Wertigkeit solcher Maßnahmen angemessen zu gewich-ten, zumal, wenn es sich um Zielarten des ZAK handelt. Hier sind Ergänzungen der ÖKVO wün-schenswert.
Die Multifunktionalität/multifunktionale Anrechnung von Ökokonto-Maßnahmen muss gestärkt werden (bislang umgesetzt für CEF- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen i.S.d. Artenschutz- bzw. Gebiets-schutzrechts). Eine multifunktionale Anrechnung muss auch für weitere Kompensationsanforderungen nachvollziehbar eröffnet werden, z. B. Biotopschutz oder forstrechtlicher Ausgleich. Dies muss tech-nisch umgesetzt werden.
Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft:
Aus landwirtschaftlicher Sicht ist die Wertschöpfung, die mit Ökopunkten erreicht werden kann, viel zu hoch. Ökokonto-Maßnahmen erfahren ein Vielfaches an Gewicht im Vergleich zur Landwirtschaftli-chen Nutzung. Zu hoch bewertet sind insbesondere die Etablierung von Lebensräumen spezifischer Arten und die Zuschläge bei Etablierung dieser Arten.
… Ökopunkte für Zielarten nur bei freiwilligen Maßnahmen ohne gesetzliche Verpflichtung (keine CEF/FCS-Maßnahmen)
Es besteht die Tendenz, alle denkbaren fachlich sinnvollen Naturschutzmaßnahmen ökokontofähig zu machen. Dies ist bei bestimmten Maßnahmen nur mit methodischen Klimmzügen möglich. Der LNV weist darauf hin, dass die Eingriffs-Ausgleichsregelung mit ihrer Vermeidungs- und Kompensations-pflicht vorrangig keine Finanzierungsquelle für Naturschutzmaßnahmen darstellt, sondern die rechtli-che Pflicht zur weitest möglichen Reparatur von Lebensraumzerstörung infolge von Baumaßnahmen. Dies gilt auch für das Ökokonto!
Für die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen stehen vielmehr der Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflegerichtlinie zur Verfügung. Über das Ökokonto sollten daher weder Pflege- und Be-wirtschaftungsmaßnahmen und nur in beschränktem Umfang Artenschutzmaßnahmen finanziert wer-den. Einer Ausweitung des Maßnahmenspektrums in der ÖKVO stehen wir deshalb ablehnend ge-genüber.
Es sollten in der Verordnung die Aussagen zu den spezifischen Tierarten vereinheitlicht werden:
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 102
Antworten
Ökokontofähig sind „Maßnahmen zur Entwicklung von Lebensräumen der in Tabelle 2 der Anlage 2
genannten Arten“. (Anlage 1 Abschnitt 2)
„Bei Tierarten sind nur Maßnahmen anrechenbar, die eine Reproduktion der betreffenden Art auf
der Maßnahmenfläche ermöglichen.“ (Anlage 2 Abschnitt 2)
Für „die aufgelisteten Tierarten [sind] Maßnahmen zur Neuentwicklung von Fortpflanzungsstätten
[…] anrechenbar“. (Anlage 2 Tabelle 2)
Anhand dieser Formulierungen geht beispielsweise nicht eindeutig hervor, welche Maßnahmenfläche bei der Kreuzotter anrechenbar ist (Der gesamte Lebensraum? Die Fortpflanzungsstätte – und wie ist in diesem Fall die ‚Fortpflanzungsstätte‘ einer Kreuzotter zu definieren?).
3.1.3.2.2 Ergebnisse der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-
Maßnahmen
Im Rahmen des Arbeitspakets A1 wurden 142 Maßnahmenanträge mit 297 Einzel-
maßnahmen ausgewertet. Davon können 54 Anträge dem Wirkungsbereich „Förde-
rung spezifischer Arten“ zugeordnet werden. 21 Anträge beinhalten ausschließlich
Maßnahmen, die diesem Wirkungsbereich zuzuordnen sind. In den restlichen 33
Maßnahmenanträgen ist dieser Wirkungsbereich als ergänzende Maßnahme zum
Wirkungsbereich „Verbesserung der Biotopqualität“ bzw. „Schaffung höherwertiger
Biotoptypen“ enthalten. Die Auswertungen ergaben folgende Ergebnisse:
1. Die Angabe einer Gebietskulisse bzw. die Vorlage einer eigenen naturschutz-
fachlichen Planung ist für Maßnahmen im Wirkungsbereich „Förderung spezifi-
scher Arten“ nicht erforderlich. Dennoch gibt es zu 15 Maßnahmenanträgen
Hinweise auf weitergehende Unterlagen wie Erläuterungsberichte, detaillierte
Kartierungen, Bezug auf ein vorliegendes Artenschutzkonzept.
2. Bei 38 Maßnahmenanträgen liegen Hinweise auf mögliche Zielkonflikte inner-
halb sowie zu anderen Schutzgütern, hier insbesondere zum Schutzgut Boden
vor. Eine entsprechende Bilanzierung fehlte in der Regel. Innerfachliche Ziel-
konflikte werden dagegen regelmäßig in ausreichendem Maße berücksichtigt.
3. Bei 32 Anträgen erfolgte eine Wertsteigerung von mehr als 10 Ökopunkten pro
m2, dies entspricht einem Anteil von knapp 60 %. Betrachtet man alle ausge-
werteten Maßnahmenanträge liegt dieser Anteil nur bei 36 %. In einzelnen Fäl-
len liegt die Aufwertung pro m2 deutlich über 10 Ökopunkte/m2, in einem Fall
bei rund 62 Ökopunkte/m2. Dies gelang durch die Förderung mehrerer Arten
der Tabelle 2 der ÖKVO auf einer Fläche. Dabei liegen dieser Punktzahl von
62 Ökopunkte/m2 nur die 20 % zugrunde, die vor Nachweis der Etablierung ei-
ner Art anrechenbar sind.
4. Bei der Kombination von Maßnahmen der Wirkungsbereiche „Verbesserung
der Biotopqualität“ und „Förderung spezifischer Arten“ auf einer Fläche, erfolgt
zum einen eine Bewertung anhand der Biotopbewertung und zum anderen
über die Förderung einer spezifischen Art. Für letzteren Punkt sind nicht immer
zusätzliche Maßnahmen angeführt oder diese beschränken sich beispielswei-
se auf das Aufhängen von Nistkästen. Weiterhin war bei der Durchsicht der
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 103
Maßnahmenanträge anhand der vorliegenden Unterlagen kaum prüfbar, ob die
Arten aus dem Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ zusätzlich über
einen entsprechenden Zuschlag beim Zielzustand im Wirkungsbereich „Ver-
besserung der Biotopqualität“ bewertet wurden. Da hier häufig nur ganz allge-
mein angemerkt wurde, dass mit dem Vorkommen von ZAK-Landesarten ge-
rechnet werden kann.
5. In 29 Anträgen konnte die prognostizierte Bestandsentwicklung plausibel dar-
gelegt werden. Bei weiteren 24 Maßnahmen war dies anhand der Angaben im
Maßnahmenantrag nicht seriös überprüfbar bzw. bei 4 Anträgen ist die prog-
nostizierte Bestandsentwicklung nicht nachvollziehbar, die Angaben nicht aus-
reichend und/oder die Arten wurden doppelt bewertet.
Fazit zur fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen in Bezug
auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“:
Insgesamt hat die fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen in Be-
zug auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ gezeigt, dass:
– bei nur gut der Hälfte der Maßnahmen die prognostizierte Bestandsentwicklung
plausibel begründet schien.
– tendenziell die Gefahr einer doppelten Bewertung besteht, wenn Biotopmaß-
nahmen aus dem Wirkungsbereich „Verbesserung der Biotopqualität“ im Zielzu-
stand aufgrund von zu erwartenden bedeutsamen Artvorkommen mit einem Zu-
schlag versehen werden.
– sehr hohe Punktsummen/m2 generiert werden, wenn mit einer Maßnahme die
Förderung mehrerer in Tabelle 2, Anlage 2 ÖKVO aufgeführten Arten verfolgt
wird.
– erkennbare Zielkonflikte, soweit prüfbar, sachgerecht abgearbeitet wurden.
– für eine sachgerechte Prüfung von Maßnahmenanträgen das Vorliegen eines
ausgearbeiteten Maßnahmenkonzepts in den meisten Fällen erforderlich
scheint.
Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass i. d. R. nur die Eintragungen in
der Webanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto Baden-Württemberg“
ausgewertet wurden. Es fanden keine Ortseinsicht und keine Rücksprache mit den
Zustimmungsbehörden statt. Die festgestellten Defizite können also auch darauf
beruhen, dass entscheidungserhebliche Punkte nicht dokumentiert wurden und so-
mit bei der Durchsicht der anerkannten Maßnahmenanträge nicht berücksichtigt
werden konnten.
Lösungsansätze aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-
Maßnahmen:
1. Ergänzende Unterlagen
Für Maßnahmenanträge, die große Mengen von Ökowertpunkten generieren,
Maßnahmenanträge mit großer Gebietskulisse und komplexen Inhalte sowie
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für Maßnahmen zur „Förderung spezifischer Arten“ insbesondere, wenn diese
mit Maßnahmen zur „Verbesserung der Biotopqualität“ und „Schaffung höher-
wertiger Biotoptypen“ mit Aufwertung durch voraussichtliche Artvorkommen
kombiniert sind, empfiehlt sich ein ergänzender Erläuterungsbericht mit Be-
standsdarstellung und Maßnahmenplanung.
Hilfreich ist zudem, wenn für diese ergänzenden Unterlagen konkrete Anforde-
rungen formuliert werden z. B. bzgl.
– Gliederung des Berichts
– zwingend erforderliche Inhalte (z. B. nachvollziehbare Begründung und Do-
kumentation der Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen)
– Beschreibung der Planunterlagen
– Nennung wahlweiser Inhalte.
2. Zu überdenken wäre außerdem, ob auf eine Summierung der Punktwerte bei
der Förderung mehrerer Arten nach Tabelle 2, Anlage 2 ÖKVO verzichtet oder
anders geregelt werden sollte (z. B. Festlegung Höchstsumme, es wird der
höchste Wert der Zielart angerechnet, die sich auf der Fläche etabliert hat).
Auch sollte ggf. auf einen Zuschlag bei der Bewertung des Zielzustands von
Biotopen aufgrund wertvoller Arten verzichtet werden, wenn auf derselben Flä-
che bereits eine Bewertung über den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer
Arten“ erfolgt.
3. Ein Ansatz wäre auch konkretere Anforderungen an die Maßnahmen zu stel-
len, die für die Förderung der in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO gelisteten Arten
zu erfüllen sind (vgl. auch Ländervergleich Abschn. 3.1.3.2.3).
4. Für manche, der in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO gelisteten Arten scheint
auch eine Bewertung anhand der „Verbesserung der Biotopqualität“ möglich,
welche dann nicht mit der Anforderung an eine Etablierung der Art gebunden
ist und eine angemessene Summe an Ökopunkten generiert (z. B. Wende-
hals).
3.1.3.2.3 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-
lungen und der Regelungen anderer Bundesländer
Auch das Thema „Förderung spezifischer Arten“ wurde im Zuge des Länderver-
gleichs in den Bundesländern Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen unter-
sucht.
In der BayKompV sind keine Regelungen enthalten, nach denen durch Maßnah-
men zur Förderung spezifischer Arten zusätzliche Wertpunkte generiert werden
könnten. Sowohl bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs als auch bei der
Festlegung der Maßnahmen werden Habitate gefährdeter Arten verbal-argumentativ
behandelt. Wertpunkte können dementsprechend nur aus der Bewertung der Bio-
top- und Nutzungstypen generiert werden.
In der Arbeitshilfe zu Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen sind je-
doch Maßnahmenpakete aufgeführt, die der Förderung von Zielarten dienen z. B.
„Maßnahmen zur Schaffung artspezifischer Habitate in Ackerlebensräumen“.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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In Sachsen gilt folgende Regelung zur Berücksichtigung seltener Arten:
Eingriffe in Bereiche mit spezifischer Lebensraumfunktion lösen einen zusätzlichen
Ausgleichsflächenbedarf aus. Dieser wird anhand der betroffenen Habitatfläche mit
einem sog. Funktionsminderungsfaktor berechnet, der zwischen 0,5 bis 2,0 liegt.
Diese Fläche wird dann zum sonstigen Kompensationsbedarf hinzugerechnet.
Analog muss die Entwicklung von Lebensräumen für entsprechende Arten als zu-
sätzliche Aufwertung angerechnet werden können. Der Funktionsaufwertungsfaktor
soll dabei aber in der Regel 1,5 nicht übersteigen, also geringer als der Minderungs-
faktor sein.
Diese Vorgehensweise gilt nach der Arbeitshilfe 2 der Handlungsempfehlungen für:
– Lebensräume im Bestand bedrohter Arten oder (bundesweit, landesweit, regio-
nal oder lokal) seltener Arten (einschl. der Räume für Wanderungen) sowie Le-
bensräume streng geschützter Arten,
– Flächen, die sich für die Entwicklung der genannten Lebensräume besonders
gut eignen und die für die langfristige Sicherung der Artenvielfalt benötigt werden
(z. B. potentielle Biotopvernetzungsflächen)
– Lebensräume der in einschlägigen Artenschutzabkommen aufgeführten Arten
(z. B. Anhang IV der FFH-Richtlinie, Bundesartenschutzverordnung, Ramsar-
Konvention).
Gesonderte Wertpunkte für die Förderung spezifischer Arten gibt es in Nordrhein-
Westfalen nicht. Zur Förderung spezieller Tierarten gibt es auch hier, ähnlich wie in
Bayern, Maßnahmenpakete z. B. zur Förderung von Arten der Äcker wie Feldhams-
ter, Feldhase, Feldlerche oder Grauammer (z. B. Anlage von mind. 3 m breiten Bra-
che- oder Getreidestreifen oder Einsaat mit geeignetem Saatgut sowie Verzicht auf
Tiefpflügen. Auch hier beruht die Berechnung der Aufwertung aber auf einem Zielbi-
otopwert.
Beeinträchtigungen von Habitaten spezifischer Tierarten sind gesondert zu ermitteln
und verbal-argumentativ zu bewerten. Sofern erhebliche Beeinträchtigungen beson-
derer faunistischer Funktionen nicht über den „normalen“ Kompensationsumfang
abgedeckt werden können, sind darüber hinaus Maßnahmen vorzusehen, die ge-
eignet sind, die gestörten Funktionsbeziehungen wiederherzustellen.
Wie in der ÖKVO werden auch in der Region Bodensee-Oberschwaben bei der
Förderung spezifischer Arten gesonderte Ökopunkte generiert. Die Liste (Tabelle 2,
Anlage 2 ÖKVO) wurde hier jedoch um 17 regional bedeutsame Arten erweitert.
Außerdem ist eine identische Vorgehensweise bei der Berechnung des Kompensa-
tionsbedarfs und bei der Berechnung der durch Maßnahmen generierten Ökopunkte
vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei Eingriffen in Habitate spezifischer Arten ein
zusätzlicher Kompensationsbedarf analog zu den Werten in Anlage 2 Tabelle 2 der
ÖKVO entsteht.
3.1.3.3 Problemstellungen und Lösungsansätze
Aus der Zusammenstellung der unter Abschn. 3.1.3.2 ausgewerteten Ergebnisse
haben sich in Bezug auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ einige
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Problemstellungen herauskristallisiert, die sich in den folgenden Themenschwer-
punkten zusammenfassen lassen:
1. Anforderungen an die Angaben zur Bestandssituation sowie zur Prognose der
Maßnahmenwirksamkeit
2. Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewertungen
3. Probleme und Fragen zur Zielerreichung, Etablierung der Arten
4. Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste in Tabelle 2, Anlage
2 der ÖKVO
Zu diesen Themen werden im Folgenden die aufgeführten Probleme und mögliche
(z. T. auch alternative) Lösungsansätze dazu dargestellt.
Von einigen Teilnehmern der Befragung wurde an mehreren Stellen darauf hinge-
wiesen, dass dieser Wirkungsbereich komplett aus der ÖKVO gestrichen werden
sollte. Stattdessen könnte eine Förderung der spezifischen Arten auch über einen
entsprechenden Zuschlag bei der Biotopaufwertung erfolgen. Dieser Lösungsansatz
wird in den Übersichtstabellen zu den Problemstellungen nicht gesondert aufgeführt.
3.1.3.3.1 Anforderungen an die Angaben zur Bestandssituation sowie zur
Prognose der Maßnahmenwirksamkeit
Zu diesem Themenbereich werden zahlreiche Probleme aufgeführt, die fachliche
Fragestellungen betreffen bzw. die eine spezielle Fachkunde zur Bearbeitung von
Maßnahmenanträgen in diesem Wirkungsbereich erfordern.
Von den Teilnehmern der schriftlichen Befragung wurden dabei zahlreiche konkrete
Probleme bzw. Schwierigkeiten angesprochen, zu denen weitere Informationen be-
nötigt werden oder zu denen fachlicher Klärungsbedarf gesehen wird.
Im Folgenden sind die Probleme zusammenfassend dargestellt, in Tab. 22 sind Lö-
sungsvorschläge ergänzt.
– Die Beurteilung der Bestandssituation sowie die Prognose der Maßnahmenwirk-
samkeit stellt hohe Anforderungen an die Fachkunde sowohl an den Maßnah-
menträger bzw. Planer wie auch an die Zustimmungsbehörden, um die erforder-
lichen Angaben bzw. Einschätzung vornehmen zu können. Beispiele hierfür sind:
die Einschätzung des artspezifisch erreichbaren Umfelds
die Angabe einer realistischen Prognose zur Etablierung einer Art
die richtige Einschätzung der Maßnahmenfläche hinsichtlich Flächengröße,
Entwicklungspotenzial etc.
die Einschätzung wie weit eine bestehende Population von einem neuen
Vorkommen entfernt sein muss, damit letzteres als eigenständige Population
angesehen werden kann (z. B. Entfernung zwischen bestehendem Amphi-
bientümpel von einem neu anzulegenden Amphibientümpel)
– Es besteht Klärungsbedarf zu verschiedenen fachlichen Fragestellungen, z. B.:
Auf welcher Datenbasis können ausreichend genaue Aussagen zur Be-
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standssituation getroffen werden? Die Ergebnisse aus der Befragung der Ak-
teursgruppen ergaben, dass regelmäßig auf vorhandene Bestandsdaten zu-
rückgegriffen wird, es ist allerdings fraglich, ob diese in Bezug auf Aktualität,
Gebietsumgriff etc. als ausreichend erachtet werden können. Nach Einschät-
zung von Referat 25 LUBW dürften bereits vorhandene Datenquellen in der
Regel nicht die genau für den Maßnahmenbereich erforderlichen konkreten
faunistischen oder floristischen Daten liefern. Eine Bestandserhebung ist da-
her in der Regel (zusätzlich) erforderlich.
Welcher Status muss z. B. bei Vogelarten vorliegen, um die Bedingung „Vor-
kommen im artspezifisch erreichbaren Umfeld“ zu erfüllen - durchziehend,
oder Brut in der „Nähe“ etc.? Muss belegt werden, dass sich die Art tatsäch-
lich im Gebiet reproduziert?
Es bestehen Unklarheiten in Zusammenhang mit dem Untersuchungsumfang
z. B. in Bezug auf den erforderlichen Umgriff für Bestandserhebungen, als
Ausgangsvoraussetzung für eine günstige Prognose der Maßnahmenwirk-
samkeit.
Bei einer stark schwankenden Anzahl von Revieren/Populationsdichten ist
unklar, welche Anzahl bei der Beschreibung des Ausgangszustands anzuge-
ben ist. In der Folge ist dann auch unklar wie die Zielerreichung zu definieren
ist.
Auch wenn das Vorkommen der Zielart bekannt ist, kann die Bewertung in
Bezug auf die Verbesserung der Population schwierig sein.
– Die Maßnahmenanträge enthalten häufig nicht alle Angaben, die zu einer Prü-
fung der Plausibilität erforderlich wären, z. B:
fehlende Angaben zur Anzahl, der im Umfeld bereits vorhandenen Populati-
onen/Reviere. Es wird nur allgemein angegeben, dass die Art im artspezi-
fisch erreichbaren Umfeld vorkommt.
Prognose zur Habitatgröße, -struktur, -qualität im Kontext zu anderen be-
troffenen Arten
– Die Anforderungen, die von manchen Zustimmungsbehörden an diesen Wir-
kungsbereich gestellt werden, sind aus Sicht der Maßnahmenträger zu hoch,
z. B.:
Ist die Betrachtung der gesamten Population, um die Bewertung von Umsied-
lungen auszuschließen, vom Maßnahmenträger nicht zu leisten.
Zudem bestehen Unklarheiten an die Anforderungen der Maßnahmenanträ-
ge bzw. diese werden uneinheitlich gehandhabt.
Grundsätzlich bieten sich zu diesen Fragestellungen folgende Lösungsansätze an:
– Klärung der Sachfragen
– Ausarbeitung von Arbeitshilfen mit konkreten Vorgaben (fachliche Anforderun-
gen, Entwicklung von Standards) für jede der in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO
aufgeführten Art (soweit dies möglich ist).
– Die Abstimmung von Maßnahmen aus diesem Wirkungsbereich sollte grund-
sätzlich unter Einbeziehung der übergeordneten Fachbehörde am RP erfolgen.
Teilweise wurde auch der Wunsch geäußert, nicht zu allen Fragestellungen konkre-
te Vorgaben auszuarbeiten. Stattdessen sollten den Zustimmungsbehörden Rah-
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menvorgaben z. B. in Form von Vollzugshinweise zur Anwendung des Wirkungsbe-
reiches zur Verfügung gestellt werden. Die Hauptverantwortung bzw. fachliche Ein-
schätzung der vorgeschlagenen Maßnahmenanträge würde somit bei der jeweiligen
UNB als zuständiger Zustimmungsbehörde verbleiben und damit auch gewisse
Spielräume bei der Bewilligung der Maßnahmenanträge belassen.
In Tab. 22 sind zu den oben aufgeführten Problemstellungen konkrete Lösungsan-
sätze zusammengestellt.
Tab. 22: Probleme und Lösungsansätze zu Anforderungen an die Angaben
zur Bestandssituation sowie zur Prognose der Maßnahmenwirk-
samkeit
Probleme Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen
Die Beurteilung der Bestandssitua-tion sowie die Prognose der Maß-nahmenwirksamkeit stellt hohe An-forderungen an die Fachkunde so-wohl an den Maßnahmenträger bzw. Planer wie auch an die Zu-stimmungsbehörden, um die erfor-derlichen Angaben bewerten zu können, z. B.:
Die Einschätzung des artspezi-
fisch erreichbaren Umfelds
Die richtige Einschätzung der
Maßnahmenfläche hinsichtlich
Flächengröße (z. B. auch bei
Pflanzen in Randbereichen eines
Vorkommens), Entwicklungspo-
tenzial etc.
Die Einschätzung wie weit eine
bestehende Population von einem
neuen Vorkommen entfernt sein
muss, damit letzteres als eigen-
ständige Population angesehen
werden kann (z. B. Amphi-
bienlachgewässer)
Ausarbeitung von Arbeitshilfen/Vollzugshinweisen mit kon-
kreten Vorgaben zu den Anforderungen an die in der Prob-
lemanalyse aufgeführten Punkte. Derartige Arbeitshilfen sind
durch die LUBW bereits in Planung (s.o.). Es ist zu prüfen,
ob weitere Inhalte aufzunehmen sind, z. B.:
- Angaben zum artspezifisch erreichbaren Umfeld
- Angaben zur Abgrenzung eigenständiger Populationen
Vorgaben zu Anforderungen an die Fachkunde, die zur Be-
arbeitung von Maßnahmenanträgen im Wirkungsbereich
„Förderung spezifischer Arten“ gestellt wird.
Fachliche Abstimmung mit zuständigem RP ist erforderlich,
da es nicht immer möglich ist, ausreichend genaue Vorga-
ben zu den aufgeführten Problemstellungen zu erarbeiten
(keine pauschalen Antworten möglich)
Es sollte geprüft werden, inwieweit die Bereitstellung von
Daten zur Gesamtpopulation relevanter Arten seitens der
Fachbehörden möglich ist.
Die Prüfung der Maßnahmenanträ-ge bzgl. der Bestandssituation durch die Zustimmungsbehörden wird z. T. als schwierig beschrieben, da die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen, z. B.:
fehlende Angaben zur Anzahl, der
im Umfeld bereits vorhandenen
Populationen/Reviere.
Prognose zur Habitatgröße, -
struktur, -qualität im Kontext zu
anderen betroffenen Arten.
Andererseits wird von Maßnahmen-
Es sollten Mindestanforderungen bzw. Standards für die Da-tenerhebung zur Feststellung der Ausgangssituation formuliert werden. Dies ist in Form von Hinweispapieren durch die LUBW derzeit in Planung (s.o.). Ggf. ist zu prüfen, ob diese zu erwei-tern sind. Vorschläge dafür sind:
Vorgaben zur Durchführung der Erfassung der Arten (Aktua-
lität der Daten, Anzahl erforderlicher Begehungen, Gebiets-
umgriff)
Angaben zu Datengrundlagen: Quelle, beteiligte Experten,
Erfassungsjahr
Vorgaben zum Untersuchungsumfang und zum erforderli-
chen Flächenumgriff
Durchführung einer Kartierung mind. 1 Vegetationsperiode
vor Antragstellung einschließlich Dokumentation der Ergeb-
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Probleme Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen
trägern bemängelt, dass die Anfor-derungen von manchen Zustim-mungsbehörden an die einzu-reichenden Unterlagen zu hoch sind.
nisse
Angaben zum Potential des Lebensraums, zur notwendigen
Flächengröße und Biotopvernetzung
Falls keine Standards festgelegt werden, sollte die Abstim-
mung zu den fachlichen Anforderungen (Untersuchungsum-
fang, Abgrenzung Untersuchungsgebiet etc.) zwingend mit
dem zuständigen RP erfolgen.
Die Angabe einer realistischen
Prognose zur Etablierung einer
Art wird als schwierig einge-
schätzt, weil diese von verschie-
denen (z. T. nicht beeinflussba-
ren) Faktoren abhängt.
Auch wenn das Vorkommen der
Zielart bekannt ist, kann die Be-
wertung in Bezug auf die Verbes-
serung der Population schwierig
sein.
Streichung von Arten aus der Liste für die keine ausreichen-
de Prognosesicherheit besteht.
Verzicht auf die Prognose der Ansiedlungswahrscheinlich-
keit. Stattdessen Nachweis Habitatpotenzial und Ansied-
lungsmöglichkeit (Biotopverbund, Mobilität, Verbreitungsge-
biet, Habitateigenschaften, Analogieschlüsse, ggf. nächstge-
legene Vorkommen)
Die Prognose zur Etablierung einer Art muss durch einen
qualifizierten Fachgutachter und in zwingender Abstimmung
mit dem RP erfolgen.
Welcher Status muss z. B. bei
Vogelarten vorliegen, um die Be-
dingung „Vorkommen im artspezi-
fisch erreichbaren Umfeld“ zu er-
füllen - durchziehend, oder Brut in
der „Nähe“ etc.? Muss belegt
werden, dass sich die Art tatsäch-
lich im Gebiet reproduziert?
Erarbeitung artbezogener Mindestanforderungen durch
Fachexperten, Ausarbeitung bzw. Zusammenstellung von
Vorgaben zur Bestandsanalyse, Prognose der Maßnah-
menwirksamkeit und der Zielerreichung für die betroffenen
Arten.
Fachliche Abstimmung mit dem zuständigen RP
Bei einer stark schwankenden
Anzahl der Reviere ist unklar,
welche Anzahl bei der Beschrei-
bung des Ausgangszustands an-
zugeben ist. In der Folge ist dann
auch unklar wie die Zielerreichung
zu definieren ist.
Erarbeitung der Anforderungen durch Fachexperten (Vor-
schlag eines Teilnehmers: Mittelwertbildung über 3, 5 oder 8
Jahre)
Fachliche Abstimmung mit dem zuständigen RP
Die artspezifische Erreichbarkeit von Habitaten ist nur eingeschränkt brauchbar, unter diesen Vorausset-zungen macht die Förderung der meisten in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO aufgeführten Arten keinen Sinn
Klärung der Frage, was unter artspezifischer Erreichbarkeit
z. B. bei den in der ÖKVO aufgeführten Pflanzenarten ver-
standen wird.
Ansaat bzw. Mähgutübertragung zur Förderung der Pflan-
zenarten zulassen
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3.1.3.3.2 Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewertungen
Bei den durchgeführten Befragungen wurde zumindest bei den Zustimmungsbehör-
den mehrfach bemängelt, dass die zu erreichenden Wertsummen deutlich zu hoch
sind. Dagegen gab es keinerlei Hinweise darauf, dass die Wertsummen als zu ge-
ring beurteilt wurden. Unabhängig davon wurden verschiedene Detailfragen in Be-
zug auf die Anwendung der Bewertung aufgeworfen.
Dabei wurde auch der Wunsch geäußert, den Bewertungsalgorithmus, der als
Grundlage für den Bewertungsschlüssel verwendet wurde, offenzulegen, um die
Beurteilung der Wertsummen besser beurteilen zu können.
Als Probleme werden genannt:
– Die Höhe der Wertsummen für die Etablierung von Arten wird in vielen Fällen als
zu hoch angesehen:
ohne vernünftige Sicherung sind die anrechenbaren ÖP zu hoch
Die Wertsummen stehen nicht im Verhältnis zur Eingriffsfläche: Beispiel: für
eine Kiebitzkolonie mit 10 Brutpaaren (4 Mio. ÖP) kann ein Gewerbegebiet
von 40 ha ausgeglichen werden.
Die anrechenbaren Wertsummen sind zum Teil zu hoch (z. B. bei den Vö-
geln, Braunkehlchenrevier 300.000 Ökopunkte) und stehen in keinem guten
Verhältnis zwischen den Arten. Beispiel: Ein Kiebitzrevier wird mit 400.000
ÖP bewertet, dies entspricht z. B. der Umwandlung von Acker in (Fett-)Wiese
auf 4,4 ha.
Die Punktzahlen sind im Vergleich zu anderen Kompensations-/Ökokonto-
Maßnahmen unverhältnismäßig hoch.
– Fragen zur Anwendung der Bewertungen:
Werden bei einer Förderung mehrerer Arten auf einer Maßnahmenfläche tat-
sächlich alle Ökopunkte pro Art summiert? Und wenn ja, ist das gerechtfertigt
und steht es in einem angemessenen Verhältnis zu anderen Maßnahmen?
Beispiel: Bei der Herstellung von mehreren Offenland-Kleingewässern mit
Pufferflächen könnte theoretisch die Situation entstehen, dass sich eine Po-
pulation der Gefleckten Heidelibelle ansiedelt, der Laubfrosch, das Braun-
kehlchen oder die Grauammer (oder gar beide und zusätzlich ein Paar des
Kiebitzes) und die Wanstschrecke.
Die Bewertung mit 100.000/Population z. B. für Amphibien wird als zu pau-
schal betrachtet, es fehlt die Möglichkeit, z. B. nach der Populationsgröße zu
differenzieren.
– Die Anerkennung von 20 % der Wertsumme für die Vorbereitung des Habitats
wird als zu hoch und unklar definiert angesehen:
Bereits bei der Antragstellung werden 20 % der Ökopunkte angerechnet,
auch wenn die Maßnahme nicht sofort umgesetzt wird.
Auch wenn die Arten wieder verschwinden gibt es keinen Abzug, die 20 %
bleiben anrechenbar bzw. die anerkannten Punktsummen nachdem der
Nachweis der Etablierung der Art erbracht wurde.
– Das Verhältnis zwischen Aufwand für die Maßnahmenherstellung zur erreichba-
ren Punktesumme ist nicht angemessen:
Die einfache Abschaltung des Prädatorendrucks (Fuchs) steht nicht im Ver-
hältnis zur Höhe der zu erreichenden Ökopunkte.
Es werden Maßnahmen angereizt, die zwar sehr geringe Investitionskosten,
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aber mit sehr hohen laufenden Betriebskosten verbunden sind. Das ist den
Maßnahmenträgern möglicherweise nicht immer klar.
– Das Verhältnis zwischen Maßnahmenbewertung und Eingriffsbewertung ist nicht
ausgeglichen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 ÖKVO ist die Bewertungssystematik für die Ein-
griffsseite analog anzuwenden. Nach bisheriger Kenntnis wurden Beeinträch-
tigungen von spezifischen Arten jedoch nicht entsprechend den Vorgaben
der ÖKVO bewertet. Es sollte daher geprüft werden, ob diese Regelung in
der Praxis umgesetzt wird oder ob nähere Erläuterungen/Hinweise zu dieser
Vorgabe nötig sind.
Für Arten, die nur über Auf-/Abschläge bei der Biotopbewertung berücksich-
tigt werden, erfolgt nach den aktuellen Vorgaben keine in ihrer Werthöhe
analoge Eingriffsbewertung zu den spezifischen Arten. Dies wirkt sich für
solche Arten negativ aus, die in ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit
gleichauf sind mit gewissen ‚spezifischen‘ Arten, jedoch aus verschiedenen
Gründen nicht in Anlage 2 Tabelle 2 ÖKVO aufgenommen worden sind. Die-
se Diskrepanz zwischen den beiden Bewertungsebenen lässt sich jedoch
nicht lösen, sofern der Wirkungsbereich ‚Förderung spezifischer Arten‘ be-
stehen bleiben soll.
– Es ist unklar, welcher Zeitpunkt bei wechselnden Brutbeständen zu wählen ist,
um die Wertsumme der Maßnahme festzustellen. Oder darf grundsätzlich der
Zeitpunkt der maximalen Punktebewertung gewählt werden (Beispiel Kiebitz-
Projekt)?
Auch hier steht immer wieder zur Diskussion, ob ein anderes Bewertungsmodell für
die Behandlung der spezifischen Arten besser geeignet bzw. gerechter wäre.
Grundsätzlich könnten alternative Bewertungsmethoden, wie sie z. B. in anderen
Bundesländern angewendet werden, geprüft werden. Beispiele hierfür liegen z. B.
aus Bayern oder NRW vor: Bewertung über Biotopaufwertung verbunden mit kon-
kreten Maßnahmen zur Habitataufwertung (PIK Bayern, NRW), Zuschlag für Förde-
rung spezifischer Arten.
In der folgenden Tabelle (vgl. Tab. 23) sind zu den oben aufgeführten Problemstel-
lungen konkrete Lösungsansätze zusammengestellt.
Tab. 23: Unklarheiten bzw. Probleme und Lösungsansätze zur Bewertung
von Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten
Probleme Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen
Die Wertsummen sind zu hoch
Die Wertsummen sind im Vergleich zur
Eingriffsfläche unverhältnismäßig hoch,
Beispiel: Für eine Kiebitzkolonie mit 10
Brutpaaren (ergibt 4 Mio. ÖP) kann ein
Prüfung der Wertsummen innerhalb eines Fachgremi-
ums und ggf. anpassen
Die Bewertung spezifischer Arten sollte ausschließlich
durch einen Aufwertungsfaktor im Biotopwert berück-
sichtigt werden.
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Probleme Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen
Gewerbegebiet von 40 ha ausgeglichen
werden.
Die Verhältnismäßigkeit der Wertsum-
men zwischen den Arten ist z. T. nicht
stimmig.
Häufig genannte Arten: Kiebitz und Wen-dehals
Anerkennung der vollen Punktsumme erst nach
mehrmaligem Nachweis (z. B. jährlicher Nachweis in
Folge über einen Zeitraum von mind. 5 Jahre) – dann
Höhe der Wertsumme gerechtfertigt
Ist die Summierung von Wertsummen ge-förderter Arten auf einer Maßnahmenfläche gerechtfertigt?
Beispiel: Anlage Wiesensenke für Gefleck-te Heidelibelle, Laubfrosch, Braunkehlchen
Gem. ÖKVO Anlage 1, Abschnitt 2 können die Maß-
nahmen dieses Wirkungsbereichs miteinander kombi-
niert werden. Die Regelung soll so beibehalten wer-
den.
Die Regelung sollte durch ein Fachgremium geprüft und ggf. geändert werden, Vorschläge hierzu sind:
Es ist eine Höchstsumme pro Maßnahmenfläche fest-
zulegen (entsprechend der Bewertung der Biotope).
Es ist grundsätzlich der Wert mit der höchsten Wert-
summe der etablierten Zielart anzurechnen.
Bei dem Vorkommen von Arten mit den komplett sel-
ben Lebensraumansprüchen erfolgt beispielsweise
eine abgestufte Bewertung (z. B. 1. Zielart zu 100 %,
2. Zielart zu 50 % des Gesamtwertes)
Die Bewertung pro Population wird als zu pauschal erachtet.
Differenzierung der Wertsummen nach Populations-
größen (festgelegte Stufen)
Es sollen klare Regeln für die Bewertung innerhalb
von Entwicklungsstadien eingeführt werden z. B. in
Form von Wertspannen.
Die Anerkennung von 20 % der Wertsum-me für die Vorbereitung des Habitats wird als zu hoch und unklar definiert angese-hen.
Die Anerkennung von 20 % der Wertsum-me auch ohne Artnachweis wird nach Aus-sage einzelner Maßnahmenträger von den Zustimmungsbehörden immer wieder in Frage gestellt.
Anrechnung erst nach Etablierung der Art
20 % der Punkte vorab nur dann, wenn die Maßnah-
me einen Zusatzaufwand erfordert. Ansonsten 100 %
der Punkte bei Etablierung der Art.
Mindestanforderungen an Maßnahmen zur Habi-
tataufwertung definieren (Bsp.: PIK Bayern, NRW)
Textliche Klarstellung, z. B. Einarbeitung in Vollzugs-
hinweise
Verhältnis zwischen Aufwand für Maßnah-menherstellung zur erreichbaren Punkte-summe ist nicht angemessen, als Beispiele wurden genannt:
Nistkästen aufhängen in Streuobstbestand
Prädatorendruck bekämpfen
Herstellungskostenansatz ohne 80/20-Regelung und
Nachweis der Etablierung in begründeten und aus-
sichtsreichen Fällen
Alternative Bewertungsmethode wählen, wie sie z. B.
in anderen Bundesländern angewandt wird: Bewer-
tung über Biotopaufwertung verbunden mit konkreten
Maßnahmen zur Habitataufwertung (PIK Bayern,
NRW)
Mindestanforderungen für Maßnahmen definieren (da
das Aufhängen von Nistkästen derzeit beispielsweise
keine ökokontofähige Maßnahme ist)
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Probleme Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen
Das Verhältnis zwischen Maßnahmenbe-wertung und Eingriffsbewertung ist nicht ausgeglichen. Es bestehen Zweifel, dass die Bewertungssystematik für die Eingriffs-seite analog angewandt wird (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 ÖKVO)
Eine Entschärfung dieses Problems könnte etwa
durch die Festlegung erreicht werden, dass Maßnah-
men zur Förderung spez. Arten ausschließlich Ein-
griffsvorhaben aus dem Wirkungsbereich Förderung
spezifischer Arten zugeordnet werden können.
Erstellung von Vollzugshinweisen, um sicher zu stel-
len, das alle spez. Arten bei Beeinträchtigungen durch
Eingriffsvorhaben untersucht und bilanziert werden.
Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Bewertung des
Eingriffs analog zur Bewertung der Ökontomaßnahme
anwendbar ist.
Es besteht eine Diskrepanz bzgl. der Be-wertung der Arten nach Anlage 2 Tabelle 2 ÖKVO zu anderen naturschutzfachlich hochwertigen Arten, die „nur“ über Auf-/Abschläge bei der Biotopbewertung be-rücksichtig werden
Es soll grundsätzlich eine einheitliche Vorgehenswei-
se bei der Bewertung von Arten über den Wirkungs-
bereich Arten angewendet werden.
Es soll grundsätzlich eine einheitliche Vorgehenswei-
se bei der Bewertung von Arten über Zuschläge bei
der Biotopbewertung angewendet werden.
Eine differenzierte Bewertung der Arten ist ge-
wünscht, da die in Tabelle 2, Anlage 2 ÖKVO aufge-
führten Arten besonders gefördert werden sollen bzw.
die Bewertung anhand der Biotope nicht angemessen
möglich ist.
Welcher Zeitpunkt ist bei wechselnden Brutbeständen zu wählen, um die Wert-summe der Maßnahme festzustellen bzw. darf grundsätzlich der Zeitpunkt der maxi-malen Punktebewertung gewählt werden?
Klärung der Frage und der folgenden Vorschläge:
Mittelwertbildung in einem festgelegten Zeitraum
(z. B. 3, 5 oder 8 Jahre)
Höchster Brutbestand
Geringster Brutbestand
Festlegung von Kategorien (Populationsgrößen)
Welcher Zeitpunkt ist für eine endgültige Bewertung der Maßnahmenfläche zu wäh-len?
Die aktuelle Regelung ist in Absprache mit dem UM
derzeit wie folgt: Solange der Maßnahmenkomplex
noch nicht vollständig abgebucht ist, werden die zu-
sätzlichen 80 % der Ökopunkte für die Etablierung der
Art auf dem Konto des Maßnahmenträgers gutge-
schrieben. Sobald der Maßnahmenkomplex vollstän-
dig abgebucht wurde, können keine weiteren Öko-
punkte gutgeschrieben werden.
Klärung der Frage innerhalb eines Fachgremiums
3.1.3.3.3 Probleme und Fragen zur Zielerreichung, Etablierung der Arten
Im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifi-
scher Arten“ haben sich zahlreiche grundsätzliche Fragen und Probleme ergeben,
die nun im Zuge der Befragung von den Teilnehmern aufgeworfen wurden.
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Daher wird von den meisten Teilnehmern der Befragung zu diesem Themenbereich
die Ausarbeitung wichtiger Grundlagen und Hinweispapiere gewünscht, z. B.:
– Klare Definitionen zu den wichtigsten Begrifflichkeiten (Revier, Population etc.),
– Darstellung von Mindestanforderungen an die Maßnahmen und die Nachweise
der Etablierung,
– Ausarbeitung von Arbeitshilfen, Praxisbeispielen, Schulungsangebote als Hand-
reichungen für eine einheitliche Vorgehensweise in Baden-Württemberg,
– Ausarbeitung eines Leitfadens, aber (mehr) Spielraum für die Zustimmungsbe-
hörde für z. B. „assisted Migration“ erhalten bzw. einräumen.
Von einem Teilnehmer der Befragung wird vorgeschlagen, dass als Grundlage für
die Ausarbeitung weiterer Regelungen alle bislang durchgeführten Maßnahmen aus
dem Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ systematisch ausgewertet
werden sollten.
Folgende Probleme wurden zu diesem Thema zusammengetragen:
– Es bestehen Bedenken der Vorhabensträger gegenüber diesen Maßnahmen
wegen der hohen Planungsunsicherheiten.
– Die artspezifische Erreichbarkeit von Habitaten ist nur eingeschränkt brauchbar,
unter diesen Voraussetzungen macht die Förderung der meisten Arten in Tabel-
le 2, Anlage 2 der ÖKVO keinen Sinn.
– Es wurden verschiedene Probleme/Fragen zu den konkreten Anforderungen an
die Zielerreichung aufgeworfen:
Wer ist verantwortlich bzw. was ist zu tun, wenn beispielsweise aufgrund von
unbeeinflussbaren Gründen, die Art wieder verschwindet?
Wie ist damit umzugehen, wenn die Ansiedlung z. B. von hochmobilen Arten
nur deshalb gelungen ist, weil diese aufgrund der besseren Bedingungen aus
der weiteren Umgebung abgewandert sind, so dass genau genommen kein
„neues“ Revier geschaffen wurde. Muss der Nachweis erbracht werden, dass
es sich nicht um ein abgewandertes Brutpaar aus dem näheren oder weite-
ren Umfeld handelt? Dieser Nachweis würde die Anforderungen an das Mo-
nitoring deutlich erhöhen, zumindest wenn die Art vorher bereits im Maß-
nahmengebiet vorkam.
Für die Etablierung einer Art muss ein mehrjähriges Vorkommen nachgewie-
sen werden. Für das Gelingen spielen jedoch sehr viele Faktoren eine Rolle.
Auch wenn das Habitat optimal ist, kann die Art über mehrere Jahre aus ver-
schiedensten Gründen ausfallen.
Es fehlen Beschreibungen z. B. bei den Vogelarten ab wann eine Art etabliert
ist bzw. welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um den Antrag für
100 % ÖP für eine Maßnahme stellen zu können.
– Es bestehen zahlreiche Unklarheiten bzw. der Wunsch nach Konkretisierung von
Begrifflichkeiten:
Wie ist ein Revier zu definieren, bzw. wie erfolgt die Abgrenzung/Definition
eines Reviers bei Koloniebrütern? (Bsp.: 1 Revier entspricht 1 Brutpaar oder
z. B. beim Kiebitz einer Kleinkolonie (Zahl der Brutpaare)?
Wie groß muss ein Revier sein?
Ab wann spricht man von Population bzw. wie sind die Populationsgrößen
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z. B. bei Amphibien definiert?
Die Messbarkeit einer Populationseinheit wird als schwierig erachtet. Kann
die Abgrenzung von lokalen Populationen genauer definiert werden?
Welcher Zeitpunkt ist zur Bestimmung der Zielerreichung im Fall von wech-
selnden Brutbeständen zu wählen (höchste erreichte Revierdichte – maxima-
le Punktbewertung)?
Was bedeutet „etabliert“ bzw. erfolgreiche Reproduktion? Es bedarf genauer
Vorgaben wie eine Brut, Bruterfolg, Brutstetigkeit zu definieren ist, da ein
Reproduktionsnachweis noch kein Beweis für eine Etablierung sein muss.
Wie ist die Abgrenzung der Schaffung eines Lebensraums für eine neue Po-
pulation von der Stärkung einer vorhandenen Population definiert?
– Weitere Probleme und Fragen wurden zum Thema Maßnahmenplanung einschl.
Entwicklungs- und Erhaltungspflege und Erfolgskontrolle formuliert:
Es muss sichergestellt werden, dass die Förderung einer Art auch die dauer-
hafte Nutzung bzw. Pflege von Flächen für das gesamte Revier beinhaltet
und sich nicht nur auf die Maßnahmenfläche beschränkt.
Der Erfolg der Maßnahme kann nicht geprüft werden, wenn es keine Nach-
weiskontrollen gibt. Hierzu gibt es keine konkreten Vorgaben. Wie kann z. B.
sichergestellt werden, dass die Art tatsächlich nachgewiesen wurde (unab-
hängiger Gutachter)?
Da das Monitoring als zu teuer erachtet wird, beschränkt sich der Vorhabens-
träger auf die 20 % der erreichbaren Wertsumme. Welche Verpflichtungen
verbleiben für die Maßnahmenfläche, wenn „nur“ die 20 % angerechnet wer-
den?
In Tab. 24 sind zu einigen der aufgeworfenen Fragestellungen konkrete Lösungs-
vorschläge zusammengestellt, die für die weitere Bearbeitung dieses Wirkungsbe-
reiches hilfreich sein können. Diese sollten nach einer Prüfung Eingang finden in die
durch die LUBW geplanten Hinweispapiere zu diesem Wirkungsbereich. In Tab. 25
sind noch einige weitere Fragestellungen zu anderen Themen einschl. Lösungsan-
sätze zu diesem Wirkungsbereich zusammengestellt.
Tab. 24: Fragestellungen und mögliche Lösungsansätze zur Zielerreichung,
Etablierung der Arten
Probleme/Handlungsbedarf Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen
Was bedeutet „etabliert“ bzw. erfolgreiche Re-
produktion? Es bedarf genauer Vorgaben wie
eine Brut, Bruterfolg, Brutstetigkeit zu definieren
ist, da ein Reproduktionsnachweis noch kein
Beweis für eine Etablierung sein muss.
Welcher Zeitpunkt ist zur Bestimmung der Ziel-
erreichung im Fall von wechselnden Brutbe-
ständen zu wählen (höchste erreichte Revier-
dichte – maximale Punktbewertung)?
Wer ist verantwortlich bzw. was ist zu tun, wenn
beispielsweise aufgrund von unbeeinflussbaren
Die Regelungen zur Etablierung einer Art
werden durch ein Fachgremium festgelegt
(Erarbeitung eines artspezifischen Hinweispa-
piers).
Es sollen einheitliche Standards für Bewer-
tungen/Erfassungen formuliert werden, die im
Zusammenhang mit allen Vorhaben, Eingrif-
fen und Kompensationsmaßnahmen anzu-
wenden sind, z. B. einmaliger Vorkommens-
nachweis gem. Trautner: „...Standards zur Er-
fassung von Tierartengruppen...“ oder An-
wendung derselben fachlichen Standards wie
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Probleme/Handlungsbedarf Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen
Gründen, die Art wieder verschwindet?
Auch wenn das Habitat optimal ist kann eine Art
über mehrere Jahre aus verschiedensten Grün-
den ausfallen. Ein Nachweis der etablierten Po-
pulationen/Brutpaare ist daher schwierig.
Ab wann gilt insbesondere bei den Vogelarten
eine Art als etabliert bzw. welche Voraussetzun-
gen müssen vorliegen, um den Antrag für 100 %
ÖP für eine Maßnahme stellen zu können.
bei der Eingriffsbeurteilung.
Folgende Vorschläge werden zum Nachweis der Etablierung gemacht:
Jährlicher Nachweis der Reproduktion inner-
halb von 5 Jahren.
Ein einmaliger Nachweis der Reproduktion
genügt, da dadurch belegt ist, dass das ange-
legte Habitat den Anforderungen der Art ent-
spricht. Bei einigen der aufgeführten Arten
werden höhere Anforderungen als fachlich
nicht korrekt erachtet. Z. B. in Bezug auf Pio-
nierarten (z. B. Kreuzkröte, Wechselkröte,
Laubfrosch, Kiebitz, Sympetrum flaveolum...),
da die Nutzung der Habitate u. a. von der Wit-
terung abhängen.
Wie kann sichergestellt werden, dass die Art
tatsächlich nachgewiesen wurde?
Der Nachweis der Reproduktion muss durch
einen unabhängigen Gutachter erbracht wer-
den.
Es sollten Vorgaben für den Nachweis bzw.
die Dokumentation des Nachweises erarbeitet
und zur Verfügung gestellt werden
Wie ist damit umzugehen, wenn die Ansiedlung
z. B. von hochmobilen Arten nur deshalb gelun-
gen ist, weil diese aufgrund der besseren Be-
dingungen aus der weiteren Umgebung abge-
wandert sind, so dass genau genommen kein
„neues“ Revier geschaffen wurde. Muss der
Nachweis erbracht werden, dass es sich nicht
um ein abgewandertes Brutpaar aus dem nähe-
ren oder weiteren Umfeld handelt? Dieser
Nachweis würde die Anforderungen an das Mo-
nitoring deutlich erhöhen, zumindest wenn die
Art vorher bereits im Maßnahmengebiet vorkam.
Prüfung durch ein Fachgremium und Erarbei-
tung von Standards zum Nachweis der Etab-
lierung einer Art (Erarbeitung eines artspezifi-
schen Hinweispapiers).
Wie ist ein Revier zu definieren, bzw. wie erfolgt
die Abgrenzung/Definition eines Reviers bei Ko-
loniebrütern?)(Bsp.: 1 Revier entspricht 1 Brut-
paar oder z. B. beim Kiebitz einer Kleinkolonie
(Zahl der Brutpaare)?
Wie groß muss ein Revier sein?
Ab wann spricht man von Population bzw. wie
sind die Populationsgrößen z. B. bei Amphibien
definiert?
Kann die Abgrenzung von lokalen Populationen
genauer definiert werden? Soll es sich um eine
eigene Population handeln, oder kann es sich
um eine Teilpopulation einer im Umfeld beste-
henden Gesamtpopulation handeln? Stellt z. B.
die Anlage eines neuen Laichgewässers für die
Kreuzkröte im Umfeld eines bestehenden Ge-
wässers einen neuen Bestand dar?
Erarbeitung von Unterlagen zu den hier aufge-
führten Fragestellungen durch ein Fachgremi-
um (Erarbeitung eines artspezifischen Hin-
weispapiers).
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Probleme/Handlungsbedarf Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen
Es muss sichergestellt werden, dass die Förde-
rung einer Art auch die dauerhafte Nutzung bzw.
Pflege von Flächen für das gesamte Revier be-
inhaltet und sich nicht nur auf die Maßnahmen-
fläche beschränkt. Bei Tierarten muss die ge-
samte Revierfläche gesichert werden – sofern
der Maßnahmenträger selbst keinen Zugriff auf
die gesamte Fläche hat, muss die übrige Fläche
über ergänzende vertragliche Regelungen gesi-
chert werden (damit sich die angrenzenden Flä-
chen nicht nachteilig verändern bzw. die aktuelle
Bewirtschaftung unverändert fortgeführt wird).
Erarbeitung von Regelungen zur langfristigen
Sicherung und Pflege der Maßnahmenflächen
und Dokumentation dieser Regelungen in Ar-
beitshilfen bzw. Vollzugshinweisen.
Tab. 25: Weitere Fragestellungen einschl. Lösungsansätze zu diesem Wir-
kungsbereich
Probleme/Handlungsbedarf Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen
Es bestehen Bedenken der Vorhabensträ-ger gegenüber diesen Maßnahmen wegen der hohen Planungsunsicherheiten.
Es besteht kein Änderungsbedarf, da die erfolgsun-
abhängige Anrechnung von 20 % der Wertsumme,
dieser Planungsunsicherheit gerecht wird.
Die Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten sind zwar häufig nur mit sehr geringen Investitionskosten verbunden, ziehen aber hohe laufende Betriebskosten nach sich. Es ist fraglich ob die Maßnahmenträger sich dessen immer bewusst sind.
Kein Änderungsbedarf, da dies für Biotopaufwer-
tungsmaßnahmen in demselben Maße gilt wie für
Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten.
Erarbeitung von Maßnahmenbeispielen inkl. Kosten-
schätzungen für Herstellung und Unterhaltung der
Maßnahmen insbesondere für Maßnahmen, die ho-
he laufende Kosten verursachen. Veröffentlichung
als Teil einer Arbeitshilfe für Maßnahmenträger.
Da das Monitoring als zu teuer erachtet wird, beschränkt sich der Vorhabensträger auf die 20 % der erreichbaren Wertsumme.
Welche Verpflichtungen verbleiben für die Maßnahmenfläche, wenn „nur“ die 20 % angerechnet werden?
Entwicklung eines klaren Kriterienkatalogs (fachli-
chen Standards) für den Nachweis und das Monito-
ring
Erfassungs- und Stichprobenvorgaben zur abschlie-
ßenden Bewertung der Maßnahme.
Entwicklung von Vorgaben zur Erhaltung der Habi-
tatqualität der Maßnahmenfläche
Die artspezifische Erreichbarkeit von Habi-taten ist anthropogen überprägt (Disjunkti-on) und als Kriterium lediglich hypothetisch brauchbar
Zulassen von gezielten Ansiedlungsprojekten wenn
nach „Stand der Forschung“ sinnvoll. Z. B. Ansaat
von Pflanzenarten der Tabelle 2 wenn Population in
der Umgebung durch anthropogene Disjunktion sich
nicht mehr ausbreiten kann. Gebiete zum Sammeln
von Samen der Arten müssten in Abstimmung mit
dem zuständigen RP erfolgen.
Die Ansaat von Pflanzenarten ist gem. Anlage 2
Abschnitt 2 ÖKVO derzeit nicht ökokontofähig, da
dies die Gefahr von Florenverfälschungen noch wei-
ter erhöhen würde.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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3.1.3.3.4 Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste in
Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO
Zahlreiche Teilnehmende an der Befragung bemängeln, dass es sich bei der Arten-
liste in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO um eine abschließende Liste handelt. Es wird
hier der Wunsch formuliert, die Liste zu öffnen. Neben einzelnen Arten (vgl. Tab. 27)
werden z. B. Arten der Roten Liste Baden-Württemberg, weitere ZAK-Arten für eine
Erweiterung der Liste vorgeschlagen, diese sind jeweils einschl. Begründungen in
Tab. 26 aufgeführt. Tab. 28 beinhaltet die Vorschläge zur Streichung von Arten.
Offensichtlich bestehen derzeit bei vielen Teilnehmern der Befragung Unklarheiten
darüber, wie die Liste der ökokontofähigen Arten zustande gekommen ist bzw. wel-
che Kriterien der Erstellung der Liste zugrunde liegen.
Für das allgemeine Verständnis beim Umgang mit diesem Wirkungsbereich wäre es
daher hilfreich, Erläuterungen hierzu in die durch die LUBW bereits geplanten Hin-
weispapiere aufzunehmen.
Insbesondere von den Vorhabensträgern wird eindringlich darauf hingewiesen, dass
aus deren Sicht ein großer Bedarf zur Aufnahme weiterer planungsrechtlich bedeut-
samer Arten in den Wirkungsbereich zur Förderung spezifischer Arten besteht. Da-
gegen sehen die Fach- und Zustimmungsbehörden das Ökokonto nicht als das ge-
eignete Instrument an, um den Ausgleich für diese Arten zu erfüllen.
Weiterhin wird die Erweiterung der Artenliste für Arten mit einer besonderen natur-
schutzfachlichen Bedeutung befürwortet. Dem wird entgegengehalten, dass zahlrei-
che dieser Arten auch über eine entsprechende Aufwertung geeigneter Biotoptypen
gefördert werden können.
Eine weitere Gruppe von Arten wird vorgeschlagen, da diese nicht in ausreichen-
dem Maße über eine Biotopaufwertung gefördert werden können, da z. B. die erfor-
derlichen Mindestflächengrößen nicht erreicht werden (wie z. B. bei Gelbbauchun-
ke). Für andere Arten (wie z. B. Moorfrosch) können im Verhältnis zur Bedeutung
der Art keine ausreichend hohen Ökopunktsummen generiert werden.
Insbesondere in Bezug auf Waldzielarten wird argumentiert, dass deren Habitatan-
sprüche eher strukturspezifisch und weniger biotopspezifisch definiert sind. Dem-
entsprechend wären andere Maßnahmen zur Förderung dieser Arten erforderlich,
als die in der Biotopaufwertung enthaltenen. Wobei grundsätzlich eine Aufwertung
von Biotoptypen durch die Anreicherung von Strukturelementen in der ÖKVO bereits
möglich ist.
Im Ergebnis sollten die Vorschläge zur Erweiterung bzw. Streichung der Artenlisten
in Tabelle 2 Anlage 2 der ÖKVO im Nachgang zur Evaluation geprüft und ggf. über-
arbeitet werden.
Tab. 26: Kategorisierte Vorschläge zur Erweiterung/Streichung von Arten
Vorschläge Allgemein Begründung/Erläuterung Problematik
Aufnahme von Verantwor-
tungsarten
Gelbbauchunke: die Kleinstgewässerkomplexe sind nach der
ÖKVO kaum bilanzierbar,
Moorfrosch: einige typische Maßnahmen zu seiner Förderung brin-
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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 119
Vorschläge Allgemein Begründung/Erläuterung Problematik
gen nach ÖKVO kaum Punkte, z. B. die Anlage von Tümpeln an-
stelle von Feuchtgebüschen (3 ÖP/m²),
Westliche Smaragdeidechse: die Ökotone sind nach der ÖKVO
kaum bilanzierbar,
Guter Heinrich: Ruderalpflanze
Aufnahme von Arten des
Zielartenkonzepts der
Landesarten A und B
Die Förderung dieser Arten ist mit sehr hohen Kosten für Pflege-
maßnahmen und Requisiten bei hohen Flächen- und Habitatan-
sprüchen verbunden.
Es bedarf einer gezielten Förderung spezifischer Wirtspflanzen im
gleichen, bestehenden Biotoptyp.
Aufnahme von Arten der
Rote Liste RL 1 und 2 BW
In Einzelfällen reicht der Maximalwert in der Biotopwertliste nicht
aus, um die Bedeutung für die Art zu repräsentieren. Speziell bei
Offenlandarten spiegelt der Biotopwert die Bedeutung der Arten
(vgl. Rebhuhn, Kiebitz, Bekassine) für die Artenvielfalt nicht wieder.
In der Regel ist eine Förderung der Art über die Biotopaufwertung
möglich. Ggf. müsste geprüft werden, ob fallweise eine Erhö-
hung/Überschreitung des Biotopwertes angemessen wäre.
Aufnahme von Arten der
Rote Liste 3 BW
Aufnahme von Arten, die
aufgrund ihrer Seltenheit,
Gefährdung oder hohen
Verantwortung gefördert
werden sollten
regionalspezifische Ar-
ten/Verantwortungsarten
in der Regel sind die Arten über die Biotopaufwertung abgedeckt
ggf. einzelne Arten durch Fachexperten prüfen lassen
Aufnahme von
allen streng geschützten
Arten
allen Arten der Anhänge II
und IV der FFH-RL, insbe-
sondere wenn sie gem. RL
einen Gefährdungsstatus
haben
Arten, die in den Geneh-
migungsverfahren eine
hohe Bedeutung haben
Ökokonto-Maßnahmen könnten dann besser zur Kompensation
konkreter Eingriffe genutzt werden, bzw. es erhöht sich die Chance,
dass eine Ökokonto-Maßnahme zu einem konkreten Eingriff und
den hiervon betroffenen Arten passt
Einer generellen Aufnahme europäisch geschützter Arten steht
entgegen, dass diese Arten zwar auf europäischer Ebene gefährdet
sind, im Land teilweise aber durchaus häufig vorkommen.
Das System der Eingriffsbewältigung durch Ökokonto-Maßnahmen
mit seiner Zinsregelung passt nur bedingt auf die vorgezogenen ar-
tenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen des § 44 Abs. 5 Satz
3 BNatSchG, bei denen ein vollständiger Ausgleich in der Natur für
die jeweils betroffene Art zum Zeitpunkt des Eingriffs gefordert wird.
Eine überdurchschnittliche Artenausstattung mit Arten des Anhangs
IV der FFH-Richtlinie oder mit sonstigen streng geschützten Arten
wird bei der Bewertung des Biotoptyps berücksichtigt (vgl. Anlage 2
Nr. 1.1.2).
Viele dieser Arten können bereits über die Aufwertung entspre-
chender Biotoptypen gefördert werden. Viele naturschutzfachlich
hoch bedeutsame Arten gehören nicht zu diesen Kategorien.
die Liste sollte generell für Möglichkeit eröffnen, bezogen auf den Naturraum weitere Arten in
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Vorschläge Allgemein Begründung/Erläuterung Problematik
Neuaufnahmen offen ge-
halten werden
Abstimmung mit UNB und RP vorzuschlagen und neu aufzuneh-
men.
Aufnahme von Tierarten
mit größeren Rauman-
sprüchen, z. B. Rotmilan
Einzelfallprüfung erforderlich
Waldzielarten Die Arten sind meist strukturspezifisch und weniger biotopspezi-
fisch und damit über die Biotoptypen nicht zwangsläufig greifbar.
Die Ansprüche der Arten (bzgl. Handlungsmaßnahmen) gehen über
die Ansprüche des Biotoptyps hinaus.
Ein Biotop, z. B. Waldrefugium, das der Förderung einer hochgra-
dig gefährdeten Art dient ist naturschutzfachlich höher einzustufen,
als eines ohne spezifische Artvorkommen.
Bei hochgradig gefährdeten Arten ist die räumliche Fokussierung
von Maßnahmen auf tatsächliche Vorkommen der Arten sinnvoller,
als auf die Gesamtheit des (vermutlich weiter verbreiteten) Bio-
toptyps.
Grundsätzlich gilt, dass zahlreiche spezielle Artenschutzmaßnah-
men nicht immer die notwendige Flächengröße erreichen bzw. nicht
zu einer entsprechenden Aufwertung im Biotopwertsystem führen.
Beispiel: Anlage von Stillgewässern könnte sogar zu einem Defizit
führen, Nistplätze etc. sind sehr kleinflächig.
Reduktion auf geeignete
Arten.
Es sollten nur diejenigen Arten in der Liste enthalten sein, für die
den Maßnahmenträgern zur Sicherstellung einer naturschutzfach-
lich sinnvollen, überprüfbaren sowie dauerhaft wirksamen Maß-
nahme ausreichend konkrete Vorgaben gemacht werden können.
Dies betrifft bei Tierarten insbesondere die Größe der zu sichern-
den Fläche: Wenn eine bestimmte Art eine so große Revierfläche
benötigt, dass die Forderung der Sicherung einer solchen Fläche
durch den Maßnahmenträger unverhältnismäßig wäre, so ist die
betreffende Art für das Ökokonto nicht geeignet.
Arten, bei denen verstärkt externe Faktoren (z. B. klimatische Effek-
te) wirksam sind und deren Etablierung bzw. deren Verschwinden
beeinflussen, sowie Arten, bei denen nur in einzelnen Regionen
Prognosesicherheit besteht, sollten ebenfalls keinen Eingang in die
ÖKVO finden.
Tab. 27: Vorschläge zur Erweiterung der Artenliste (Anlage 2 der ÖKVO)
Erweiterung Begründungen
Häufig genannte Arten
Gelbbauchunke eher „kleinflächige“ Maßnahmen/Biotope
Kleinstgewässer mit dauerhafter Neugestaltung sind aufgrund des hohen
Betreuungsaufwands unattraktiv
Auerhuhn Auerhuhnlebensraum oftmals außerhalb von Waldbiotopen
teure Maßnahmen, da ständige Pflegeeingriffe erforderlich, Planung
durch Fachbüro erforderlich
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 121
Erweiterung Begründungen
Lebensräume nur teilweise in Anlage 1 ÖKVO aufgeführt
Die Lebensräume der Art im Wald sind nur teilweise ökokontofähig
Roter Apollofalter benötigt Mauerpfeffer als Habitat – die Herstellung großflächiger geeig-
neter Habitatflächen lässt sich durch den Biotopwert nur schwierig reali-
sieren, da die Herstellung (Material, Maschinen) aus ökonomischer Sicht
oft nicht realisierbar ist.
Nördlicher Kamm-
molch
Benötigt spezielle Anforderungen an das Gewässer, die nicht immer über
die Biotopbewertung dargestellt werden können, da die Strukturen „klein-
flächig“ sind (etwas größere, besonnte, mindestens 70 cm tiefe und fisch-
freie Gewässer mit reicher Unterwasservegetation, lehmigem Unter-
grund).
Zauneidechse entsprechende Maßnahmen sind oft sehr kleinräumig und spiegeln sich
daher nicht ausreichend in Ökopunkten wider (z. B. Anlage von Stein-
und Totholzhaufen, artenreicher Ruderalvegetation, kleinflächigen Gebü-
schen)
mehrfach genannte Arten
Biber Es kann kein konkretes Zielbiotop definiert werden
Biber schafft oft in kurzer Zeit Biotope, wo dann der Ausgangszustand
nicht mehr nachvollziehbar ist.
Fledermäuse (z. B.
Kleine Bartfleder-
maus, Braunes
Langohr, Mopsfle-
dermaus)
Totholzanreicherung nicht über Biotopwerte darstellbar
wichtige Teilhabitate an Gebäuden, Förderung von Maßnahmen von Ge-
bäude bewohnenden Arten nicht über Biotopwert möglich
zu spezifische Ansprüche
Kostenansatz nicht attraktiv, schwierige Bewertung, da oft nur punktuell
Feldhamster profitieren nicht von Biotopaufwertung bei Acker
das Aufwertungspotential über Wertespanne im Biotopwert erscheint
nicht hoch genug
die Aufwertung wird oft in Abrede gestellt.
Feldlerche keine Bewertung über die Biotoptypen möglich
Feldlerchenfenster sehr kleinflächig.
Blauflügelige Ödland-schrecke, Blauflügeli-ge Sandschrecke
Gelbbauchunke, Nörd-licher Kammmolch, Bergmolch, Feuersa-lamander
Dohle, Uhu, Stein-schmätzer, Ufer-schwalbe, Flussre-genpfeifer, Bienen-fresser
Es werden spezifische Fortpflanzungshabitate benötigt.
Eine gezielte Anlage (ggf. Pflege) von z. B. vegetationsarmen Tümpeln
oder Brutplätzen in Felswänden/Abbruchkanten ist möglich und oft nötig
(Mangel an dynamischen Lebensräumen in der regulären Landschaft).
Eine Aufnahme von mehreren schützenswerten Arten mit gleichen Habi-
tatansprüchen (Gilden) erhöht die Erfolgsaussichten (windfall gain) und
steigert die Häufigkeit der Umsetzung (Akzeptanz).
Viele der Maßnahmen, die der Förderung der aufgeführten Arten dienen,
sind über die Biotopbewertung nicht ökokontofähig, da z. B. die Anlage
von Tümpeln, Steinhaufen etc. nicht zwingend die Flächengröße von
mind. 2.000 m² erfüllt.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 122
Erweiterung Begründungen
Feldlerche, Auerhuhn, Flussuferläufer, Fluss-regenpfeifer, Ufer-schwalbe, Bienenfres-ser, Neuntöter
Zauneidechse, Mau-ereidechse
Haselmaus
Kleine Bartfledermaus, Braunes Langohr
Sandlaufkäfer, Erd-bock
Blauflügelige Sand-schrecke, Blauflügeli-ge Ödlandschrecke
Gelbbauchunke, Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Nördli-cher Kammmolch, Geburtshelferkröte
Roter Apollofalter
Armleuchteralgen
Zahleiche Arten können nicht über den Biotopwert mit der Möglichkeit
optionaler Angaben gem. ÖKVO gefördert werden, da die dazugehörigen
Maßnahmen nicht die Anforderungen erfüllen, die aus der Biotopbewer-
tung entstehen. Z. B. wird die Flächenmindestgröße nicht immer erreicht
oder es findet keine Aufwertung im Sinne der Biotopwertspanne statt,
obwohl die Maßnahmen naturschutzfachlich sinnvoll und gewünscht sind.
Zu nennen sind insbesondere Feldlerchenfenster, Zauneidechsenmaß-
nahmen oder besonnte, vegetationsfreie Kleingewässer für die Gelb-
bauchunke. Bei der Herstellung von Laichgewässern kann nach Biotop-
bewertung sogar ein (naturschutzfachlich nicht gewünschtes) Defizit ent-
stehen. Hier ist ein pauschaler Ansatz zielführend.
Auch vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Leitarten (z. B. Auerhuhn)
und Verantwortungsarten (z. B. Gelbbauchunke) darunter sind, dürfte ei-
ne besondere Bewertung der Arten gerechtfertigt sein.
Für Vorhabenträger ist ein strategischer Umgang mit „planungsrelevan-
ten Arten“ besonders wichtig. Diese Arten sollten vorgezogen und spezi-
fisch gefördert werden können.
Einige der Arten sollten grundsätzlich aufgrund ihrer besonderen Bedeu-
tung in die Vorhabenzulassung aufgenommen werden. Nur über die
Ökokontofähigkeit lässt sich ein strategischer Umgang mit dem Arten-
schutz (losgelöst vom Eingriff) mit vorgezogen Maßnahmen umsetzen.
Weiterhin ist zu überlegen, ob bestimmte Arten, die vom Klimawandel
profitieren und spezielle Anforderungen an die Habitatstrukturen haben,
nicht ebenfalls aktiv über die Förderung spezifischer Arten gefördert wer-
den sollten, z. B. um durch die Anlage von Trittsteinbiotopen eine ent-
sprechende „Infrastruktur“ zu schaffen.
Tab. 28: Vorschläge zur Streichung von Arten
Vorschläge Streichung Begründung/Erläuterung Problematik
Zitronenzeisig Lebensraum kann kaum innerhalb kurzer Zeiträume entwi-
ckelt werden
Sämtliche Pflanzenarten da diese nicht aktiv eingebracht werden dürfen, lässt sich
deren Ansiedlung auf einer Ökokontofläche kaum prognos-
tizieren. Es reicht hier die Bewertung über die Biotopauf-
wertung, welche notwendig ist, um für diese Arten die not-
wendigen Voraussetzungen zu schaffen
Grundsätzlich streichen oder ge-
ringer bewerten
Da für manche Arten zu hohe Punktzahlen gewährt werden
Extrem seltene Arten (z. B. Zitro-
nenzeisig, Heldbock, Alpenbock,
Schwarzer Apollofalter, Salix star-
keana, Sedum villosum)
Die Eignung für das Ökokonto wird für extrem seltenen
Arten in Frage gestellt, da bei z. T. weniger als 5 Populati-
onen in BW kaum ein Wiederansiedelungspotenzial be-
steht und eine Förderung z. B. über das ASP als sinnvoller
erachtet wird.
Arten, die über den Biotoptyp ge-
schützt und bewertet werden kön-
nen
Arten, die in bestimmten Biotopen vorkommen und über
den Biotoptyp mit geschützt und bewertet werden können.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 123
3.1.3.3.5 Alternative Lösungsansätze, die aus dem Ländervergleich (Ar-
beitspaket B der Evaluation) abgeleitet wurden.
Der Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ wird von vielen Befragungsteil-
nehmern kritisch gesehen. Eine der in Baden-Württemberg vergleichbaren Methode
findet sich in keinem anderen Bundesland.
Im Folgenden werden Lösungsansätze vorgestellt, wie sie zur Förderung von spezi-
fischen Arten in anderen Bundesländern Anwendung finden (Quellen: Länderver-
gleich Arbeitspaket B, PAN). In der Regel sind diese innerhalb von Arbeitshilfen
geregelt.
In Bayern ist die gezielte Förderung von Arten, die nicht über die „übliche“ Biotop-
aufwertung erreicht werden könne, über die Anwendung von PIK-Maßnahmen mög-
lich, z. B. Maßnahmen zur Schaffung artspezifisch geeigneter Habitate in Ackerle-
bensräumen (vgl. Abschn. 2.1.3 Arbeitshilfe PIK, BayKompV).
Die Bewertung der Maßnahme erfolgt dabei grundsätzlich über die Differenz der
Bewertung von Ist- zu Zielzustand wie es derzeit auch in Baden-Württemberg der
Fall ist. Ergänzend hierzu werden aber grundsätzliche fachliche Anforderungen for-
muliert. Dies sind für Maßnahmen der extensiven Ackernutzung mit Förderung von
ausgewählten Zielarten z. B.:
– Erstellung eines fachlich fundierten Maßnahmenkonzepts mit Angaben zu Ent-
wicklungszielen, Zielarten und Biotopverbundaspekten, Standörtliche Vorausset-
zungen, Pflege-/Bewirtschaftungskonzept
– Verpflichtendes regelmäßiges Maßnahmencontrolling (mind. alle 2 Jahre)
– Festlegung und Einhaltung von Mindestanforderungen an die Bewirtschaftung
(z. B. Orientierung an Agrarumweltmaßnahmen) in Abhängigkeit der angestreb-
ten Zielarten
Außerdem werden Allgemeine Mindestanforderungen für die Maßnahmenumset-
zung vorgegeben. Dies wären beispielsweise:
– Verzicht auf Einsatz von Düngemittel und Pestizide,
– Verwendung von Regio-Saatgut,
– ergänzende Bewirtschaftungsvorgaben
In Abhängigkeit der zu fördernden Zielart können darüber hinaus weitere Anforde-
rungen aus Gründen des Artenschutzes festgesetzt werden, z. B.:
– Belassen von unbeernteten Streifen/flächenhafter Ernteverzicht (z. B. Feldhams-
ter)
– Einschränkung der Bewirtschaftung während der Brutzeit bei bestimmten Zielar-
ten (Gelegeschutz)
– Striegelverzicht im Frühjahr zur Verhinderung von bearbeitungsbedingten Brut-
verlusten von Bodenbrütern
– Festlegungen zur Bodenbearbeitung, zur Aussetzung der landwirtschaftlichen
Bearbeitung etc.
Zur Förderung spezieller Tierarten gibt es in Nordrhein-Westfalen Maßnahmenpake-
te (z. B. Förderung von Arten der Äcker wie Feldhamster, Feldhase, Feldlerche oder
Grauammer beispielsweise durch die Anlage von mind. 3 m breiten Brache- oder
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 124
Getreidestreifen oder Einsaat mit geeignetem Saatgut sowie Verzicht auf Tiefpflü-
gen). Auch hier beruht die Berechnung der Aufwertung auf einem Zielbiotopwert.
Beeinträchtigungen von Habitaten spezifischer Tierarten sind gesondert zu ermitteln
und verbal-argumentativ zu bewerten. Sofern erhebliche Beeinträchtigungen beson-
derer faunistischer Funktionen nicht über den „normalen“ Kompensationsumfang
abgedeckt werden können, sind darüber hinaus Maßnahmen vorzusehen, die ge-
eignet sind, die gestörten Funktionsbeziehungen wiederherzustellen.
3.1.3.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat
3.1.3.4.1 Ergebnisse aus der Workshop-Arbeitsgruppe
In der Workshop-Gruppe zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ ha-
ben sich die TeilnehmerInnen intensiv an den fachlichen Diskussionen, die z. T.
sehr kontrovers verliefen, beteiligt.
Zu Beginn der Diskussion wurde über die geplanten Hinweispapiere, die zu diesem
Wirkungsbereich durch die LUBW erstellt werden sollen. Weiterhin wurde die Vor-
gehensweise zur Auswahl sowie der Bewertung der Arten erläutert.
Im Wesentlichen wurden folgende Themen bearbeitet:
1. Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewertungen
2. Anforderungen an die Angaben zur Bestandssituation sowie zur Prognose der
Maßnahmenwirksamkeit
3. Probleme und Fragen zur Zielerreichung, Etablierung der Arten
4. Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste in Tabelle 2, Anlage
2 der ÖKVO
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Workshop-Arbeitsgruppe zu den einzel-
nen Themen kurz zusammengefasst:
1. Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewertungen
– Einführung von Mindestvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für
Mindestflächengrößen und ein kontinuierliches Monitoring.
– Prüfung folgender Fragestellungen:
ob der Wirkungsbereich spezifische Arten zusätzlich zur Biotopbewer-
tung tatsächlich gerechtfertigt ist und ob die Höhe der Wertsummen an-
gemessen ist.
inwieweit die Nachweise mehrerer Arten auf derselben Fläche anre-
chenbar sind (z. B. Verzicht auf die Summierung von Nachweisen meh-
rerer Arten, die dieselben Lebensraumansprüche aufweisen)
ob Koloniebrüter auf kleiner Fläche tatsächlich pro Brutpaar oder als
Kleinkolonie auf einer kleinen Fläche als Revier bewertet werden.
ob das Verhältnis von Eingriffs- zu Ausgleichs- bzw. Ökokontobewer-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 125
tung in Bezug auf die spezifischen Arten stimmig ist.
– unterschiedliche Meinungen zur 20 % / 80 %-Regel der ÖKVO:
Grundsätzlich sollte bei Beibehaltung der Regelung der Anspruch an
die 20 % der Ökopunkte an die Erfüllung von fachlichen Mindestanfor-
derungen an die Maßnahmenumsetzung geknüpft werden.
Die Regelung sollte gestrichen werden, damit derartige Maßnahmen
nur noch von Maßnahmenträgern durchgeführt werden, die fachlich
kundig genug sind, um die Erfolgsaussichten richtig einschätzen zu
können. Alternativ wäre auch ein freiwilliger Verzicht auf die 20 % der
Ökopunkte möglich, um bei einer verbleibenden Prognoseunsicherheit
trotzdem die Zustimmung der zuständigen UNB erhalten zu können.
Weiterhin wurde die Überlegung aufgegriffen, ob bei Beibehaltung der
20 %-Regelung auf eine zusätzliche Biotopbewertung der betroffenen
Fläche verzichtet werden sollte (derzeit ist eine zusätzliche Biotopbe-
wertung möglich, allerdings ohne erneute Berücksichtigung der jeweili-
gen Art als aufwertender Faktor im Rahmen der Biotopbewertung).
2. Anforderungen an die Angaben zur Bestandssituation sowie zur Prognose der
Maßnahmenwirksamkeit
– Es ist erforderlich fachliche Standards für die Datenerhebung zur Feststel-
lung der Ausgangssituation festzulegen und in entsprechenden Arbeitshil-
fen zu dokumentieren.
– Es sollte festgelegt werden, für welche Arten als Voraussetzung für die An-
erkennung eines Maßnahmenantrags eine Abstimmung mit dem zuständi-
gen RP zwingend erforderlich ist.
– Die Prüfung der Prognoseunsicherheit für die in der Anlage 2 aufgeführten
Tierarten ist laut dem Artexperten Herrn Trautner nicht erforderlich, da so-
fern die Maßnahmen mit der notwendigen Fachkunde geplant und ausge-
führt werden, eine ausreichende Prognosesicherheit gegeben ist.
3. Probleme und Fragen zur Zielerreichung, Etablierung der Arten
– In den durch die LUBW geplanten Hinweispapieren werden auch Aussagen
zu den Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Etablierung der Arten
getroffen werden.
– Darüber hinaus geprüft werden soll:
ob der Begriff „Population“ bei Amphibien ggf. ersetzt werden sollte und
ob die Bepunktungseinheit „Revier“ bei Koloniebrütern tatsächlich sinn-
voll bzw. gerechtfertigt ist.
– Bestätigt wurde die Regelung in der ÖKVO, dass zur Förderung von Pflan-
zenarten keine Ansaat erlaubt ist. Ggf. sollte dies auch auf ein Verbot von
Mähgutübertragung ausgeweitet werden.
4. Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste in Tabelle 2, Anlage
2 der ÖKVO
Der Themenbereich „Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste
in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO“ wurde ausschließlich in Bezug auf den Um-
gang mit den Pflanzenarten diskutiert. Ansonsten bestand weitgehend Einig-
keit, dass zum besseren Verständnis dieser Liste, über die Kriterien zur Aus-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 126
wahl der Arten informiert werden sollte.
– Die Pflanzenarten in Anlage 2 Tab. 2 ÖKVO sollen nicht gestrichen wer-
den, auch wenn nur wenige Maßnahmen zu deren Förderung gesehen
werden.
– In den Hinweispapieren sollten Vorgaben ergänzt werden, dass zum Bei-
spiel Mähgutübertrag nur in direkt angrenzenden Flächen möglich sein soll,
falls Mähgutübertrag überhaupt ökokontofähig ist. Bestätigt wurde die Re-
gelung, dass zur Förderung von Pflanzenarten keine Ansaat erlaubt ist.
– Zudem soll bei der Beantragung von Ökokonto-Maßnahmen für bestimmte
Arten eine zwingende Abstimmung mit dem zuständigen RP erfolgen müs-
sen.
Das abschließende Votum der Arbeitsgruppe lag mehrheitlich bei der Beibehaltung
des Wirkungsbereiches.
3.1.3.4.2 Rückmeldung Projektbeirat
Die Workshop-Ergebnisse zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
wurden im Projektbeirat vorgestellt und diskutiert. Dabei wurden die Ergebnisse des
Workshops im Projektbeirat mehrheitlich unterstützt.
– Die 20 %-Regelung (Anerkennung von 20 % der Ökopunkte bei Zustimmung zu
der Maßnahme, der restlichen 80 % bei Nachweis, dass sich die Arten etabliert
haben) soll beibehalten werden.
– Wenn mehrere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen auf einer Fläche
gefördert werden, sollen zukünftig die Ökopunkte in voller Höhe nur noch für ei-
ne der Arten anerkannt werden. Für weitere Arten sind dann beispielsweise Ab-
schläge vorzusehen.
– Kontrovers wurde diskutiert, ob die Liste der Arten (z. B. um die Pflanzenarten)
gekürzt oder ausgeweitet (z. B. um weitere Arten mit Rote Liste-Status 0, 1 oder
2) werden soll.
– Es wurde gefordert, dass die Artenliste überarbeitet und ein Monitoring vorge-
schrieben wird. Um eine Handhabung nicht zu erschweren, soll die Liste aber
begrenzt bleiben und nicht alle gefährdeten oder geschützten Arten umfassen.
– Insbesondere bei den Pflanzen wurde kontrovers diskutiert, ob diese in der Liste
bleiben sollen oder nicht, und ob eine Etablierung über Mahdgutübertragung an-
erkannt werden soll.
Dem Vorschlag der Workshop-Arbeitsgruppe, die andiskutierten Inhalte vertieft zu
behandeln, wurde vom Projektbeirat zugestimmt.
3.1.3.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung
Durch die LUBW ist bereits die Erstellung artspezifischer Hinweispapiere für den
Wirkungsbereich ‚Förderung spezifischer Arten‘ geplant. Zahlreiche in diesem Wir-
kungsbereich aufgeführte Probleme und Fragestellungen können demnach durch
die Berücksichtigung in diesen Hinweispapieren bereits abgearbeitet werden. Die-
ses Vorhaben hat hohe Priorität für die Fortführung der Maßnahmen zur „Förderung
spezifischer Arten“.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 127
3.1.3.5.1 Anforderungen an die Angaben zur Bestandssituation sowie zur
Prognose der Maßnahmenwirksamkeit
Zu diesem Themenschwerpunkt wurden folgende Lösungsansätze vorgeschlagen,
die vordringlich umgesetzt werden sollten:
– Festlegung von fachlichen Standards für die Datenerhebung zur Feststellung der
Ausgangssituation:
Vorgaben zur Durchführung der Erfassung der Arten (Zeitpunkt, Häufigkeit,
Dokumentation der Ergebnisse)
Angaben zu Datengrundlagen: Quelle, beteiligte Experten, Erfassungsjahr
Vorgaben zum Untersuchungsumfang und zum erforderlichen Flächenumgriff
Angaben zum Potential des Lebensraums, zur notwendigen Flächengröße
und Biotopvernetzung
– Klärung von Begrifflichkeiten und spezifischen fachlichen Fragestellungen (z. B.
Abgrenzung von Populationseinheiten, artspezifische Erreichbarkeit etc., vgl.
Tab. 22).
– Festlegung von Arten, für die eine zwingende fachliche Abstimmung mit dem
zuständigen RP als Voraussetzung für die Anerkennung eines Maßnahmenan-
trages erforderlich ist.
– Bereitstellung der Ergebnisse in Form von Arbeitshilfen/Vollzugshinweisen.
3.1.3.5.2 Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewertungen
Auch die Fragestellungen zum Thema Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewer-
tungen sind mit hoher Priorität weiter zu verfolgen und zu bearbeiten, da insbeson-
dere bei den Zustimmungsbehörden diesbezüglich große Bedenken bestehen, de-
nen in angemessenem Maße Rechnung getragen werden sollte.
Im Wesentlichen lässt sich das weitere Vorgehen wie folgt zusammenfassen:
– Prüfung und Ausarbeitung von fachlichen Inhalten:
Ausarbeitung von Mindestvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für die
Maßnahmenplanung (z. B. Mindestflächengrößen) und ein kontinuierliches
Monitoring.
– Fachliche Prüfung von Fragen zur Bewertung und ggf. Anpassung, z. B.:
Höhe und Angemessenheit der Wertsummen für einzelne Arten im Vergleich
zur Biotopbewertung, kompensierbaren Eingriffen und im Vergleich zu Arten,
die ausschließlich über einen Zuschlag bei den Biotopmaßnahmen bewertet
werden (Berücksichtigung: Konkrete Aufwertung, Entwicklung des finanziel-
len Wertes von Ökopunkten, Relation zu tatsächlichen Maßnahmenkosten
inkl. Pflege und Bestandskontrollen)
Prüfung und ggf. Ausarbeitung von Alternativen zur Bewertung beim Nach-
weis mehrerer Arten mit denselben Lebensraumansprüchen auf ein und der-
selben Fläche
Bewertung von Koloniebrütern auf kleiner Fläche pro Brutpaar oder alternativ
als ein Revier pro Kleinkolonie.
Differenzierung der Bewertung nach Populationsgrößen, z. B. bei Amphibien
Zeitpunkt bei wechselnden Brutbeständen, um die (endgültige) Wertsumme
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 128
der Maßnahme festzustellen
– Prüfung der Vorschläge zum Umgangs mit der 20 % / 80 %-Regel der ÖKVO
– Erarbeitung von Vollzugshinweisen zur Regelung des Verhältnisses von Ein-
griffs- zu Ausgleichs- bzw. Ökokontobewertung.
3.1.3.5.3 Probleme und Fragen zur Zielerreichung, Etablierung der Arten
Die Probleme und Fragestellungen zum Thema Zielerreichung, Etablierung der Ar-
ten sind ebenfalls mit hoher Priorität weiter zu verfolgen und zu bearbeiten, da sie
eine wesentliche Grundlage für die Maßnahmenplanung und Bewertung in diesem
Wirkungsbereich darstellen.
Dabei ist durch die durch die LUBW derzeit geplante Erstellung von artspezifischen
Hinweispapieren bereits ein wesentlicher erster Schritt eingeleitet, da in diesen auch
Aussagen zu den Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Etablierung der Ar-
ten getroffen werden.
Weitere dringliche Punkte sind:
– Klärung von Begrifflichkeiten und Erstellung von Fachdokumenten zu:
Revier, Population etc.
Umgang mit Koloniebrütern
Ersatz des Begriffs „Population“ bei Amphibien sinnvoll
– Darstellung von Mindestanforderungen an die Maßnahmen und die Nachweise
der Etablierung
– Festlegung von Anforderungen an Monitoring/Erfolgskontrolle
– Fachliche Prüfung und ggf. Festlegung an den Umgang bei der Etablierung von
Pflanzenarten durch die Möglichkeit der Mähgutübertragung (ggf. beschränkt auf
konkret zu definierende Fälle), sofern die Pflanzenarten nicht aus dem Wir-
kungsbereiche ‚Förderung spezifischer Arten‘ gestrichen werden (s. Abschn.
3.1.3.5.4).
3.1.3.5.4 Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste in
Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO
Eine hohe Dringlichkeit bzgl. der Prüfung der Artenliste in Bezug auf eine mögliche
Erweiterung oder Reduktion der Liste wird hier nicht gesehen.
Trotzdem bleibt die Erkenntnis sowohl aus dem Workshop wie auch aus dem Pro-
jektbeirat, dass die Artenliste überarbeitet wird, diese aber begrenzt bleiben sollte.
Eine Erweiterung auf alle gefährdeten und geschützten Tierarten wird eher abge-
lehnt. Vorrangig gesehen werden dagegen die die Ergänzung von Standards für ein
artenbezogenes Monitoring.
Ebenfalls als wichtig erachtet wird die Prüfung der Pflanzenarten. Es sollte insbe-
sondere aus den im Folgenden aufgeführten Gründen, geprüft werden, ob eine voll-
ständige Streichung der Pflanzenarten aus Tabelle 2 Anlage 2 der ÖKVO angemes-
sen wäre:
– Es ist fachlich kaum begründbar, weshalb einzelne wertgebende Pflanzenarten
über den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ gesondert bewertet
werden und ihr Vorkommen nicht durch eine entsprechende Erhöhung der Wer-
tigkeit des Biotoptyps, in dem sie vorkommt, berücksichtigt werden kann. Der
wichtigste Bewertungsparameter bei der Biotopbewertung ist die Artenausstat-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 129
tung.
– Eine „überdurchschnittliche Artenausstattung“ führt stets zu einer Bewertung im
oberen Bereich der Wertspannen des jeweiligen Biotoptyps, und kann bei „au-
ßergewöhnlich bedeutsamen Artvorkommen“ auch zu einer Bewertung oberhalb
dieser Wertspanne führen. Ortsgebundene Arten, deren Vorkommen konkret ei-
nem Biotoptyp zugeordnet werden können, sollten daher nicht über einen weite-
ren Wirkungsbereich zusätzlich bewertet werden. Dies führt sonst zu einer zu-
sätzlichen Bewertungsebene: Zum einen die Bewertung der Biotope an sich
(meist primär anhand ihrer Artenausstattung), und zum anderen die Bewertung
der Arten selbst.
– Um auf Artebene eine angemessene Bewertung durchführen zu können, müss-
ten sehr viele Artenvorkommen separat bewertet werden (dieses erfolgt bei den
Biotoptypen integrierend und generalisierend für den gesamten Artenbestand),
was einen enormen, in der Praxis nicht leistbaren Aufwand bedeuten würde.
Sehr fraglich erscheint, ob sich dadurch überhaupt eine an-gemessenere Bewer-
tung des Schutzguts ergeben würde. Beschränkt man sich dagegen auf eine
überschaubare Anzahl von Arten, ließe sich nicht rechtfertigen, aus welchem
Grund einzelne Arten separat bewertet werden, andere mit einer entsprechend
hohen wertgebenden Funktion dagegen nicht.
3.1.3.5.5 Ergänzende Unterlagen
Um die Prüfung von Maßnahmenanträgen zu erleichtern, können ergänzende Un-
terlagen mit Bestandsdarstellung und Maßnahmenplanung hilfreich sein. Dies gilt
insbesondere wenn diese große Mengen von Ökowertpunkten generieren, eine
große Gebietskulisse und/oder komplexe Inhalte umfassen, wie es häufig bei Maß-
nahmen zur „Förderung spezifischer Arten“ der Fall ist.
Zu diesen Unterlagen sollten ggf. konkrete Anforderungen formuliert werden, z. B.:
– Gliederung des Berichts
– Zwingend erforderliche Inhalte (z. B. nachvollziehbare Begründung und Doku-
mentation der Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen, Dokumentation der
Bestandserhebungen)
– Mindestanforderungen an die Planunterlagen (Bestand, Maßnahmenplanung).
3.1.4 Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen „Wiederherstel-
lung und Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der
Grundwassergüte“ sowie „Wiederherstellung natürlicher Retentions-
flächen“
3.1.4.1 Grundlagen
Die ÖKVO enthält für die Wirkungsbereiche „Wiederherstellung und Verbesserung
von Bodenfunktionen“, „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ und „Ver-
besserung der Grundwassergüte“ (im Weiteren mit „Wirkungsbereiche Ressourcen“
bezeichnet) eigene Bewertungsvorschriften:
– Zur Bewertung von Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung von
Bodenfunktionen wird der Ausgangszustand eines Bodens in eine von fünf
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 130
Wertstufen eingeordnet (0-4). Details hierzu finden sich in einem Leitfaden der
LUBW zur „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“.
Maßnahmen, die das Schutzgut Boden betreffen, werden nach Tabelle 3 der
ÖKVO bewertet. Danach besteht der Gewinn an Ökopunkten je Quadratmeter
im Regelfall in einem festen Punktwert. Im Übrigen werden in der Tabelle 3 auch
Wertspannen angegeben; insoweit ist der Gewinn in Ökopunkten entsprechend
der Verbesserung der Wertstufe zu ermitteln. Aufgrund der herausragenden Be-
deutung von Entsiegelungsmaßnahmen für das Schutzgut Boden werden hierfür
grundsätzlich 16 Ökopunkte je Quadratmeter entsiegelter Fläche festgelegt.
– Wirkt sich eine Maßnahme positiv auf die Grundwassergüte aus, können auf
Standorten mit mittlerer bis sehr hoher Wasserdurchlässigkeit zusätzliche Öko-
punkte generiert werden. Diese betragen je nach Hydrogeologischer Einheit zwi-
schen 1 und 3 Ökopunkte je Quadratmeter.
– Zu den anrechenbaren Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung
natürlicher Retentionsflächen“ zählen wieder hergestellte, zuvor ausgedeichte
oder überschüttete natürliche Retentionsflächen innerhalb der Hochwasserlinie
HQ 10. Für wiederhergestellte Retentionsflächen können jeweils 5 Ökopunkte je
Quadratmeter angerechnet werden.
Ökokontofähige Maßnahmen in den ressourcenbezogenen Wirkungsbereichen sind
abschließend in Anlage 1 zur ÖKVO im Punkt 1 aufgeführt. Sie umfassen z. B. Ent-
siegelungen, die Überdeckung baulicher Anlagen, Oberbodenauftrag, Tiefenlocke-
rung, Dachbegrünungen, Erosionsschutzmaßnahmen oder Nutzungsextensivierun-
gen.
3.1.4.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
3.1.4.2.1 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen
Im Rahmen der schriftlichen Befragung wurden Zustimmungsbehörden, Maßnah-
men- und Vorhabensträger, Fachbehörden, Planungsbüro/Fachgutacher und sons-
tige mit der ÖKVO beschäftigte Personen (insges. 91 Personen/Institutionen) nach
ihren Erfahrungen mit der ÖKVO befragt (vgl. Abschn. 2.3). Bei den ressourcenbe-
zogenen Wirkungsbereichen wurden dabei v. a. Fragen zu folgenden Themenkom-
plexen gestellt:
– Erfahrung mit den Wirkungsbereichen
– Nachvollziehbarkeit von Bewertungen
– Unklarheiten bei der Bewertung der drei Wirkungsbereiche
– Ökokontofähige Maßnahmen.
Fragen zur Erfahrung mit den ressourcenbezogenen Wirkungsbereichen
Nur ca. ein Viertel der Befragten hatte bereits Erfahrungen mit den Wirkungsberei-
chen „Verbesserung der Grundwassergüte“ und „Wiederherstellung natürlicher Re-
tentionsflächen“. Maßnahmen in diesen Wirkungsbereichen werden also offensicht-
lich nicht oft beantragt.
Mit dem Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktio-
nen“ hatten dagegen bereits ca. 60 % der Befragten zu tun. Gegenüber dem Wir-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 131
kungsbereich „Biotope“ (80 – 90 %) wurde aber auch dieser Wirkungsbereich noch
deutlich seltener genannt.
Tab. 29: Mit welchen der in der ÖKVO genannten Wirkungsbereiche hatten
Sie bisher zu tun?
Mehrfachnennungen möglich. 93 Personen/Institutionen haben diese Frage beantwortet.
Wirkungsbereiche Anzahl Antworten Prozentual
Schaffung höherwertiger Biotoptypen 82 88,2 %
Verbesserung der Biotopqualität 73 78,5 %
Förderung spezifischer Arten 57 61,3 %
Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktio-nen
55 59,1 %
Verbesserung der Grundwassergüte 24 25,8 %
Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen 20 21,5 %
Mit keinem der genannten Wirkungsbereiche 3 3,2 %
Fragen zum Thema Nachvollziehbarkeit der Bewertungen
Von den 27 befragten Vertretern der Zustimmungsbehörden hatten bisher 11
(Grundwassergüte) bzw. 16 (Boden) bzw. 8 (Retentionsraum) mit den ressourcen-
bezogenen Wirkungsbereichen zu tun. Auch diese konnten aber nicht immer Anga-
ben zu ihren Erfahrungen machen. Deshalb gibt es nur relativ wenige Antworten auf
die Frage, ob die von den Maßnahmenträgern angegebenen Aufwertungen nach-
vollziehbar waren. Die Antworten deuten jedoch darauf hin, dass bei den Boden-
funktionen und der Grundwassergüte ein stärkerer Korrekturbedarf bestand, wäh-
rend bei der Retentionsfunktion geringere Probleme bestehen (Abb. 15 und Abb.
16).
Zusätzliche Vorgaben wünschen sich beim Boden ca. 50 % der Befragten, bei den
beiden anderen Wirkungsbereichen werden zusätzliche Regelungen von ca. einem
Drittel der Befragten für sinnvoll gehalten (Tab. 30).
Eine Vorgabe, dass die Maßnahmen in den ressourcenbezogenen Wirkungsberei-
chen nur im Rahmen einer naturschutzfachliche Planung ökokontofähig sein sollten,
wird beim Boden und der Retentionsfunktion von 15 – 20 % der Befragten befürwor-
tet, bei der Gewässergüte sind es nur ca. 10 % (Tab. 31).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 132
Abb. 15: Wie häufig müssen Sie den prognostizierten Wert der Maßnahmen
in Ökopunkten von den Maßnahmenträgern korrigieren lassen?
3
5
4
1
2
3
6
6
6
3
1
1
3
2
2
0
2
2
5
2
1
0
4
2
6
1
1
0
0
0
4
3
6
4
7
3
2
9
7
19
11
16
0 5 10 15 20 25 30
Verbesserung der Biotopqualität undSchaffung höherwertiger Biotoptypen (N=29)
Maßnahmen, die nach demHerstellungskostenansatz bewertet werden
(N=28)
Förderung spezifischer Arten (N=27)
Wiederherstellung natürlicherRetentionsflächen (N=27)
Wiederherstellung und Verbesserung vonBodenfunktion (N=27)
Verbesserung der Grundwassergüte (N=27)
Nie
Selten
In etwa der Hälfte der Fälle
Häufig
Nahezu immer
Keine Angabe
Ich habe bisher keine Anträge in diesem Wirkungsbereich bearbeitet
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 133
Abb. 16: Wird der Wert der Maßnahmen in Ökopunkten von den Maßnah-
menträgern in der Regel nachvollziehbar begründet?
Tab. 30: Reichen diese Vorgaben in der Praxis aus? Falls nein: Welche zu-
sätzlichen Regelungen würden Sie sich wünschen?
Mehrfachnennungen möglich. 75 Personen/Institutionen haben diese Frage beantwortet.
Antwortmöglichkeiten Zustimmung (%)
Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns in den Wirkungsbereichen „Biotope“
68 %
Entwicklung von Standards zur Kontrolle der Ausgangszustände im Wir-kungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
67 %
Entwicklung von Standards zur Kontrolle der tatsächlichen Etablierung der Zielarten im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
69 %
Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Retentionsflächen“
37 %
Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“
49 %
Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“
33 %
Keine Angabe 16 %
8
7
6
0
3
2
17
9
7
2
5
3
1
2
1
0
0
0
1
3
6
7
8
6
2
7
7
18
11
16
0 10 20 30
Verbesserung der Biotopqualität und Schaffunghöherwertiger Biotoptypen (N=29)
Maßnahmen, die nach demHerstellungskostenansatz bewertet werden
(N=28)
Förderung spezifischer Arten (N=27)
Wiederherstellung natürlicherRetentionsflächen (N=27)
Wiederherstellung und Verbesserung vonBodenfunktion (N=27)
Verbesserung der Grundwassergüte (N=27)
Ja
Teilweise
Nein
Keine Angabe
Ich habe bisher keine Ökokonto-Anträge in diesem Wirkungsbereich bearbeitet
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 134
Tab. 31: Auf welche Bereiche sollte die Forderung nach Einbindung von
Ökokonto-Maßnahmen in eine naturschutzfachliche Planung aus-
gedehnt werden?
Mehrfachnennungen möglich. 89 Personen/Institutionen haben diese Frage beantwortet.
Antwortmöglichkeiten Zustimmung (%)
Auf sämtliche Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität und Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ (z. B. auch für Maß-nahmen im Wald)
33 %
Auf Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden 33 %
Auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ 30 %
Auf den Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ 16 %
Auf den Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Boden-funktionen“
20 %
Auf den Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“ 9 %
Eine Ausdehnung ist nicht sinnvoll. 22 %
Keine Angabe 30 %
Fragen zur Bewertung im Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher
Retentionsflächen“
Zur Anwendbarkeit der Bewertungsregelungen in diesem Wirkungsbereich haben
über 80 % der Befragten keine Angabe gemacht. Die meisten anderen Perso-
nen/Institutionen halten die Regelungen für gut oder teilweise gut anwendbar (Abb.
17). Ähnlich verhält es sich mit den Antworten auf die Frage, ob Schwierigkeiten
aufgetreten sind: Auch hier haben sehr viele Befragte keine Angabe gemacht. Die
meisten anderen Befragten gaben an, dass teilweise Schwierigkeiten aufgetreten
sind. Diese betrafen u. a.
– das Fehlen einer HQ10-Grenze bei kleineren Gewässern
– Unklarheiten bei der Definition der Maßnahmen
– die Beschränkung auf die Maßnahme „Rücknahme von Deichen“, wodurch die
Anhebung der Sohle bei eingetieften Gewässern nicht ökokontofähig ist
– die Definition „natürlicher Retentionsflächen“ bei vor langer Zeit verlegten Ge-
wässern
– die Diskrepanz zwischen dem erheblichen Eingriff in die Landschaft und der Ge-
nerierung von großen Mengen an Ökopunkten bei Großprojekten (z. B. Anlage
Polder).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 135
Abb. 17: Anwendbarkeit der Bewertungsregeln sowie Auftreten von Schwie-
rigkeiten im Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher Re-
tentionsflächen“
Fragen zur Bewertung im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesse-
rung von Bodenfunktionen“
Zur Bewertung von Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung von Bo-
denfunktionen wird der Ausgangszustand eines Bodens in eine von fünf Wertstufen
eingeordnet (0-4). Details hierzu finden sich in einem Leitfaden der LUBW zur „Be-
wertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“. Wie Abb. 18 zeigt, ist die Zufrie-
denheit mit diesen Regelungen vergleichsweise hoch. 39 % der Befragten geben
an, dass die Regelungen gut anwendbar sind. Knapp die Hälfte der Befragten hat
keine Angabe gemacht.
Doch auch bei diesem Wirkungsbereich scheinen in der Praxis Schwierigkeiten auf-
zutreten. 26 % geben an, dass teilweise Schwierigkeiten auftreten, weitere 8 % ha-
ben diese Frage mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet.
Folgende Probleme wurden dabei u. a. genannt:
– Datengrundlagen fehlend, nicht digital verfügbar, zu ungenau oder teilweise wi-
dersprüchlich
– Bewertung komplex und nur bei besonderer Fachkompetenz möglich
– Wertspanne/Differenzierung der Bewertung zu gering (Rückkehr zu einer 6-
stufigen Bewertungsskala, d. h. 0 – 5 Punkte).
83%
4%
9%
3%
82%
2%
8%
8%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%
Keine Angabe
Nein
Teilweise
Ja
Sind die Regelungen zur Bewertung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ in der Praxis gut anwendbar? (N=90)
Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten? (N=90)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 136
Abb. 18: Anwendbarkeit der Bewertungsregeln sowie Auftreten von Schwie-
rigkeiten bei der Einordnung des Ausgangszustands eines Bodens
Die Ermittlung des Wertstufengewinns bzw. -verlusts im Wirkungsbereich Boden
erfolgt auf Basis des Leitfadens „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung“ (LUBW Arbeitsheft 24). Auch in Bezug hierauf geben die Meisten
an, dass die Regelungen in der Praxis gut oder teilweise gut anwendbar sind (Abb.
19).
23 % der Befragten haben die Frage, ob Schwierigkeiten aufgetreten sind mit „Teil-
weise“ weitere 8 % mit „Ja“ beantwortet.
Als Schwierigkeiten wurden in diesem Bereich u. a. benannt:
– fehlende verbindliche landeseinheitliche Standards zur Beurteilung der Wirk-
samkeit und des Aufwertungsgewinns bei Maßnahmen (z. B. zur Wiedervernäs-
sung in Bezug auf Torfmächtigkeit, Wasserstand, und Zersetzungsgrad oder in
Bezug auf Dachbegrünungen)
– fehlende Differenzierungen bei Maßnahmen wie Oberbodenauftrag.
Von mehreren Befragten wurde angegeben, dass die Eingriffe in den Boden man-
gels zur Verfügung stehender bodenbezogener Ausgleichsmaßnahmen häufig
schutzgutübergreifend ausgeglichen werden müssen. Daher solle aus der Sicht des
Bodenschutzes die Suche nach bodenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen intensi-
viert und auch im Rahmen naturschutzfachlicher Planungen berücksichtigt werden.
Ein weiterer Befragter regte an, die anrechenbaren Kompensationsmaßnahmen für
das Schutzgut Boden zu erweitern und so den schutzgutbezogenen Ausgleich zu
fördern. Die Berechnung eines Eingriffs in den Boden bei Durchführung von Natur-
schutzmaßnahmen wurde von mehreren Befragten als unverhältnismäßig angese-
hen. Die Möglichkeit des Oberbodenabtrages als Naturschutzmaßnahme solle in
der ÖKVO ausdrücklich vorgesehen werden.
48%
18%
26%
8%
47%
4%
9%
39%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%
Keine Angabe
Nein
Teilweise
Ja
Sind die Regelungen zur Einordnung des Ausgangszustands eines Bodens in eine vonfünf Wertstufen in der Praxis gut anwendbar? (N=89)
Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten? (N=89)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 137
Weitere Wünsche der Befragten für zusätzliche Hilfestellungen und Änderungen der
Vorgaben finden sich in Tab. 83 im Anhang.
Abb. 19: Anwendbarkeit der Bewertungsregeln sowie Auftreten von Schwie-
rigkeiten bei der des Wertstufengewinns bzw. -verlusts eines Bo-
dens
Fragen zur Bewertung im Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwasser-
güte“
Zur Anwendbarkeit der Bewertungsregelungen im Wirkungsbereich „Verbesserung
der Grundwassergüte“ haben 70 % der Befragten keine Angabe gemacht. Von den
restlichen Personen/Institutionen sind die Meisten der Meinung, dass die Regelun-
gen gut oder teilweise gut anwendbar sind (Abb. 20).
Gleichzeitig gaben aber die Hälfte der Befragten, die geantwortet haben an, dass es
zumindest teilweise Schwierigkeiten bei der Bewertung gibt. Von mehreren Befrag-
ten wurden Praxisbeispiele, einheitliche Standards und genauere Definitionen der
Voraussetzungen für die Anerkennung von Grundwassermaßnahmen gefordert (vgl.
Tab. 84 im Anhang 6.4).
Ein Befragter gab an, dass Verbesserungen der Grundwassergüte wesentlich von
der Filter/Pufferfunktion der Deckschicht und deren Mächtigkeit abhängig sind und
deshalb diese Kriterien ergänzt werden sollten. Außerdem wurde eine Begrün-
dungspflicht, welche konkrete Aufwertung für das Grundwasser durch die jeweilige
Maßnahme entsteht, angemahnt.
51%
17%
23%
8%
51%
7%
14%
28%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%
Keine Angabe
Nein
Teilweise
Ja
Sind die Regelungen zur Ermittlung des Wertstufengewinns bzw. -verlusts im WirkungsbereichBoden in der Praxis gut anwendbar? (N=90)
Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten? (N=89)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 138
Abb. 20: Anwendbarkeit der Bewertungsregeln sowie Auftreten von Schwie-
rigkeiten im Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergü-
te“
Fragen zum Themenkomplex „Ökokontofähige Maßnahmen“
Die Anlage 1 der ÖKVO enthält eine abschließende Aufzählung der ökokontofähi-
gen Maßnahmen. Sie nimmt damit eine zentrale Stelle in der ÖKVO ein.
Die meisten Befragten gaben an, dass die Definition der ökokontofähigen Maßnah-
men in den ressourcenbezogenen Wirkungsbereichen ausreichend detailliert sei
(Abb. 21). Dies entspricht ungefähr dem Durchschnittswert in den anderen Wir-
kungsbereichen. Bemängelt wurde u. a., dass die Vorgaben für Erosionsschutz-
maßnahmen, Oberbodenauftrag und verschlämmungsempfindliche Böden sowie die
Aufwertung der Grundwassergüte nicht konkret genug seien (Tab. 85 im Anhang).
Zweifel am naturschutzfachlichen Wert von Maßnahmen bestanden bei einigen Be-
fragten v. a. beim Oberbodenauftrag, bei Erosionsschutzmaßnahmen und bei der
Tiefenlockerung von Böden. Dementsprechend wurde z. T. auch vorgeschlagen,
diese Maßnahmen aus der Liste ökokontofähiger Maßnahmen zu streichen. Glei-
ches gilt für Dachbegrünungen und die Überdeckungen baulicher Anlagen (z. B.
Tiefgaragen). Vereinzelt werden die Wirkbereiche Grundwassergüte und Boden
auch komplett in Frage gestellt (vgl. Tab. 86 und Tab. 87 im Anhang).
73%
13%
7%
6%
70%
3%
11%
16%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%
Keine Angabe
Nein
Teilweise
Ja
Sind die Regelungen zur Bewertung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“ in der Praxis gut anwendbar? (N=90)
Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten? (N=89)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 139
Abb. 21: Ist die Definition ökokontofähiger Maßnahmen in § 2 i.V. mit Anlage
1 der ÖKVO nach Ihrer Erfahrung ausreichend detailliert?
Im Gegenzug wurde aber auch die Ausweitung der ökokontofähigen Maßnahmen
gefordert (Tab. 88 im Anhang). Dies trifft v. a. auf den Wirkungsbereich Boden zu.
Hier wurde u. a. die Anerkennung von Altlastensanierungen, Waldkalkungen und
Verbesserung des Humusgehaltes vorgeschlagen. Auch die Beschränkung der An-
erkennung von Extensivierungsmaßnahmen auf bestimmte Standorte (Böden der
Bewertungsklasse 3 oder 4 bei der Funktion „Sonderstandort für naturnahe Vegeta-
tion“) wurde z. T. kritisiert.
Auch bei der Regelung zur „Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Stand-
ortverhältnisse“ wurde eine Änderung vorgeschlagen. Derzeit ist hier eine Wieder-
vernässung nur in Kombination mit einer Nutzungsextensivierung ökokontofähig.
Auf bereits extensiv genutzten Flächen wird die Maßnahme also nicht anerkannt.
Die Formulierung der Maßnahme in der ÖKVO sollte deshalb geändert werden:
„Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Standortverhältnisse durch Wieder-
vernässung bei gleichzeitiger Nutzungsextensivierung oder auf bereits extensiv oder
nicht genutzten Standorten (sofern dies nicht zu Beeinträchtigung der Biotopqualität
führt)“.
3.1.4.2.2 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-
to-Maßnahmen
Im Rahmen des Arbeitspakets A1 wurden 142 Maßnahmenanträge mit 297 Einzel-
maßnahmen ausgewertet. Davon betrafen 46 den Wirkungsbereich „Wiederherstel-
28%
39%
34%
33%
42%
53%
64%
12%
18%
11%
38%
22%
21%
11%
60%
43%
55%
29%
36%
26%
24%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Zur Verbesserung der Grundwassergüte(N=90)
Zur Wiederherstellung und Verbesserung vonBodenfunktionen (N=89)
Zur Wiederherstellung natürlicherRetentionsflächen (N=89)
Zur Förderung spezifischer Arten (N=90)
Bei Fließgewässern (N=90)
Bei Biotopen im Wald (N=90)
Bei Biotopen im Offenland (N=90)
Ja Nein Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 140
lung und Verbesserung von Bodenfunktionen“ und 21 den Wirkungsbereich „Ver-
besserung der Grundwassergüte“. Maßnahmen aus dem Wirkungsbereich „Wieder-
herstellung natürlicher Retentionsflächen“ waren bei den zu prüfenden Anträgen
nicht dabei.
Bei der Prüfung von Maßnahmenanträgen aus den Wirkungsbereichen „Wiederher-
stellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“ und der „Verbesserung der
Grundwassergüte“ sind folgende Punkte aufgefallen:
– Bei der Bewertung einer Maßnahme wurde angenommen, dass sich eine Ent-
siegelung auch positiv auf die Grundwassergüte auswirkt.
– Maßnahmen mit „Oberbodenauftrag“ dürfen laut ÖKOVO nur bei Böden, die
weder bei der Funktion »natürliche Bodenfruchtbarkeit« noch bei der Funktion
»Sonderstandort für naturnahe Vegetation« bereits eine hohe oder sehr hohe
Funktionserfüllung besitzen (Bewertungsklassen 3 und 4) anerkannt werden.
Aus den Antragsunterlagen geht die Einhaltung dieser Kriterien nicht immer ein-
deutig hervor.
– Die Umwandlung eines Ackers in einen Erlen-Eschen-Auwald bzw. Eichen-
Hainbuchenwald wurde mit 11 Ökopunkten bewertet. Für die „Verbesserung des
Wasseraufnahmevermögens“ können lt. ÖKVO 3 Ökopunkte vergeben werden
und für die „Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Standortverhältnisse
durch Wiedervernässung und Nutzungsextensivierung“ bis zu 8 Ökopunkte. Im
Maßnahmenantrag ist nicht nachzuvollziehen, mit welcher Begründung die 8
Ökopunkte angerechnet werden.
– Maßnahmen, welche die Verbesserung des Wasseraufnahmevermögens an-
streben, sind laut ÖKVO nur auf verschlämmungsempfindlichen Böden oder in-
nerhalb von HQ 10 ökokontofähig. In den Maßnahmenanträgen fehlen häufig die
konkreten Nachweise für diese Form der Aufwertung.
Die fachliche Durchsicht der anerkannten Ökokonto-Maßnahmen deutet also darauf
hin, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung von Maßnahmen nicht immer
gegeben waren bzw. die Voraussetzungen in den Unterlagen nicht ausreichend
belegt werden.
Ein weiteres Problem, dass sich bei der fachlichen Durchsicht der Maßnahme ge-
zeigt hat, sind Zielkonflikte zwischen den Wirkungsbereichen „Biotope“ und „Boden“.
34 der geprüften Ökokonto-Maßnahmen im Wirkungsbereich „Biotope“ führten zu
Beeinträchtigungen des Schutzguts Bodens (z. B. durch Oberbodenabtrag). Dieser
Eingriff ins Schutzgut Boden wurde aber – mit einer Ausnahme – nicht bilanziert und
gegengerechnet.
3.1.4.2.3 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-
lungen und der Regelungen anderer Bundesländer
Behandlung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und
Verbesserung von Bodenfunktionen“
Zur Analyse der Behandlung des Schutzguts Boden in der Eingriffsregelung bzw.
beim Aufbau eines Ökokontos wurden alle in den deutschen Bundesländern vorlie-
genden Regelungen verglichen. Dabei wurden thematisch insbesondere folgende
Punkte näher betrachtet:
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 141
– Allgemeine Behandlung des Schutzguts Boden
– Bewertung des Schutzguts Boden
– Vorgaben für einen schutzgutbezogenen Ausgleich
– Anerkennungsfähige Maßnahmen zum Schutzgut Boden.
Dabei ergaben sich folgende Ergebnisse:
– In den meisten Bundesländern wird beim Schutzgut Boden unterschieden, ob
Böden mit besonderer Bedeutung vorliegen oder nicht. Wenn keine entspre-
chenden Böden vorhanden sind, wird das Schutzgut nicht gesondert behandelt
und über das Biotopwertverfahren mit abgedeckt. Sind dagegen besonders
wertvolle
Bodenfunktionen betroffen, so wird in mehreren Bundesländern eine eigene Ein-
griffs-/Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut durchgeführt. In einigen Bun-
desländern wird auch die Versiegelung von Böden getrennt von den sonstigen
Eingriffen behandelt und ausgeglichen (z. B. Niedersachsen, Thüringen).
– Die Bewertung der Böden erfolgt in aller Regel nach den Bodenfunktionen (Fil-
ter-, Puffer-, Lebensraum-, Ertrags-, Archivfunktion). Teilweise wird auch die Sel-
tenheit des Bodentyps oder die Nutzungsintensität miteinbezogen. Die Bewer-
tung erfolgt meist verbal-argumentativ. Häufig kann auf vorliegende Bewertun-
gen in den Bodeninformationssystemen der Bundesländer zurückgegriffen wer-
den. Eine Umrechnung in Wert-/Ökopunkte erfolgt in Hamburg und Berlin.
– Die Regelungen zum Schutzgutbezug der Kompensationsmaßnahmen sind in
den Bundesländern sehr unterschiedlich. Einige Bundesländer sehen ausdrück-
lich eine getrennte Bilanzierung der Schutzgüter vor. In anderen gibt es nur all-
gemeine Aussagen, dass ein schutzgutbezogener Ausgleich angestrebt werden
soll.
– Anerkennungsfähige Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Schutzguts
Boden sind nur in einzelnen Bundesländern konkret geregelt (vgl. Tab. 32 mit
Maßnahmenbeispielen aus Nordrhein-Westfalen). Häufig wird jedoch der Vor-
rang von Entsiegelungsmaßnahmen betont. Eine Extensivierung der landwirt-
schaftlichen Nutzung wird in aller Regel unabhängig von den betroffenen Böden
anerkannt.
Brandenburg sieht eine Ausgleichszahlung von 10 €/m2 vor, wenn ein Ausgleich
für Versieglungen auf andere Art nicht möglich oder sinnvoll ist. In den anderen
Bundesländern gibt es keine entsprechenden Regelungen.
– Die Problematik, dass Kompensationsmaßnahmen für andere Schutzgüter zu
Eingriffen in den Boden führen können (z. B. durch Oberbodenabtrag) ist nur in
Bayern – und hier nur für eine Spezialmaßnahme – explizit geregelt. In Nord-
rhein-Westfalen ist im Landesnaturschutzgesetz festgelegt, dass bei der Aus-
wahl der Kompensationsflächen Bodenschutzbelange zu berücksichtigen sind.
In Hessen ist vorgegeben, dass Böden mit einem bestehenden hohen Funkti-
onserfüllungsgrad als Kompensationsstandorte ungeeignet sind, wodurch evtl.
Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen minimiert werden.
In den Bundesländern, in denen eine getrennte Bilanzierung des Schutzguts Bo-
den erfolgt, könnten entsprechende Beeinträchtigungen durch Kompensations-
maßnahmen ausgeschlossen werden bzw. zu einem insgesamt höheren Kom-
pensationsbedarf führen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 142
Tab. 32: Maßnahmenbeispiele aus Nordrhein-Westfalen
(Quelle: Landesbetrieb Straßenbau NRW / Bosch & Partner GmbH (2012): Arbeitshilfen
zum „Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben
(ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW“)
Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahme
Begründung/Erläuterung Problematik
Entsiegelung und Rückbau
Entsiegeln Erhöhen der Niederschlagsinfiltration
Steigern der Wasserretention und der Grundwasserneubildung
Zu berücksichtigen sind:
Versiegelungsbelag und Unterbau sind zu entfernen
Schadverdichtungen des Unterbodens sind zu beseitigen
Die entsiegelte oberste Bodenschicht muss vegetationstauglich
sein; ggf. Aufbringen einer vegetationstauglichen Bodenschicht
unter Berücksichtigung der angestrebten Bodenfunktion.
Schadstoffgehalte sollten unterhalb der Vorsorgewerte der
BBodSchV liegen
Durch die Entsiegelung dürfen keine unvertretbaren Belastungen
anderer Schutzgüter ausgelöst werden.
Abtragen von Bodenüberfor-mungen und Meliorationen, insbesondere von nicht natürli-chen Bodensubstraten
Rückführen des Bodenwasserhaushaltes auf die spezifischen
bodenbiologischen und chemischen Standortbedingungen
ggf. Auftrag von Oberbodenmaterial
Wiedervernässung
Wiedervernässen von hydro-morphen Böden und Mooren
Schließen von Drainagen und Aufstauen des Wassers in Gräben
Moorrenaturierung nur sinnvoll auf nicht zu stark degradierten
Standorten
vormals (stärker) durch Grundwasser beeinflusste Böden (Gleye
u. a.) können infolge einer Entwässerung gesackt oder in ihrem
Gefüge geschädigt sein; Fachwissen einbeziehen
vormals (stärker) durch Stauwasser beeinflusste Böden (Pseu-
dogleye u. a.) sind durch Oberflächenwasser bzw. oberflächen-
nahes Hangzugwasser wiederzuvernässen, nicht durch Grund-
wasseranstieg
Anheben des fließgewässerab-hängigen Grundwasserspiegels durch Wiederherstellen der natürlichen hydrologischen und morphologischen Fließgewäs-sereigenschaften (z. B.: Verrin-gern der Fließgeschwindigkeit, Anheben der Gewässersohle, Rückbau der Uferbereiche und Buhnen)
Steigern der Wasserretention
zu beachten:
Nutzungsumstellung in der Aue von Acker- zu Feucht-
/Nassgrünland oder Auwald als parallele Maßnahme notwendig
Nutzungswechsel
Waldumbau durch Überführen von Altersklassenwäldern mit Monokulturen und Kahlschlag-wirtschaft in gestufte Mischwäl-
Einschränken der mechanischen Bodenbeeinträchtigungen
Minimieren bzw. Vermeiden von Mineralisationsschüben
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 143
Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahme
Begründung/Erläuterung Problematik
der mit Plenterwirtschaft Reduzieren der Auskämmeffekte von Nadelbaum-Monokulturen
Erhöhen der Bestandsvitalität
Bodenruhe durch Anbau mehr-jähriger landwirtschaftlicher Kulturen ohne mechanische Bodenbearbeitung oder Wald-bewirtschaftung mit langen Umtriebszeiten, plenterartiger Bewirtschaftung ohne Einsatz schwerer Maschinen bei Durch-forstungsmaßnahmen und oh-ne Aufbau von Kurzumtriebs-plantagen (KUP)
Geringere mechanische Belastung der Böden und länger währende Bodenbedeckung mit folgenden Auswirkungen:
Gefügeaufbau und -stabilisierung gemäß crosscompliance
Erhöhen der Niederschlagsinfiltration
Steigern der Wasserspeicherkapazität und der Wasserleitfähigkeit
Verbessern der Durchwurzelbarkeit
Geringeres Schädigen der Bodentiere und -organismen
Anreichern der ausgeräumten Landschaft mit landschaftsglie-dernden Elementen wie He-cken oder Baumreihen
Steigern der Wasserretention
Erosionsschutz
Nutzungsextensivierung/-umwandlung nach gezielter Nährstoffaushagerung
Verringern des Nährstoffgehalts der Böden und folglich der Aus-
tragspotenziale
Einstellen des standorttypischen Stoffhaushaltes mit Rückwirkung
auf die Lebensraumbedingungen für Pflanzen und Tiere
Tiefenlockerung
Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Unter-grundmelioration (z. B. Kal-kung)
Erhöhen der Niederschlagsinfiltration
Steigern der Wasserspeicherkapazität und der Wasserleitfähigkeit
Verbessern der Durchwurzelbarkeit
zu beachten sind die erforderlichen Rahmenbedingungen:
hinreichender Tongehalt
hinreichende, tiefgründige Abtrocknung der Böden vor mechani-
scher Tieflockerung
nachfolgend geringere Auflast durch Befahrung
nachfolgend Gefügestabilisierung durch tief wurzelnde Pflanzen
Produktionsintegrierte Maßnahmen
Die Festsetzung der produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen erfordert eine regelmäßige Kontrolle zur Einhaltung von Auflagen und vereinbarungsgemäßen Durchführung
Humusanreicherung
Einbringen von organischer
Substanz (Zwischenfruchtan-
bau, Grünguthäcksel, Wirt-
schaftsdünger)
Fruchtfolgen mit lang wäh-
render Bodenbedeckung
z. B. durch integrierten Zwi-
schenfruchtanbau
Anlegen einer dauerhaften
Bodenbedeckung durch Ein-
saat, Anpflanzung oder Mul-
Unterstützung der Humusbilanz gemäß cross-compliance
Steigern der biologischen Aktivität und folglich des biologischen
Abbaus von organischen Schadstoffen
Zu bedenken:
Erhöhen des Nährstoffpools und folglich des Nitratauswa-
schungspotenzials
Erhöhung der Gefügestabilität
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 144
Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahme
Begründung/Erläuterung Problematik
chen
Einstellen des pH-Wertes durch Kalkung
Einstellen der standorttypischen Bodenreaktion und Säurepuffe-
rung mit Rückwirkung auf die Vegetation
Zu beachten:
Im Wald wird häufig keine Tiefenwirkung erreicht, stattdessen wird Mineralisation und Gefahr von Stickstoffaustrag gesteigert.
Einschränken der Düngung und Verteilen auf mehrere Teilga-ben bei N-Düngern
Verringern des Nährstoffgehalts der Böden und folglich der Aus-
tragspotenziale in das Grundwasser
Konservierende Bodenbearbei-tung oder Direktsaat auf Acker-flächen
Geringere mechanische Belastung der Böden und länger währende Bodenbedeckung mit folgenden Auswirkungen:
Gefügeaufbau und -stabilisierung gemäß crosscompliance
Erhöhen der Niederschlagsinfiltration
Steigern der Wasserspeicherkapazität und der Wasserleitfähigkeit
Verbessern der Durchwurzelbarkeit
Geringeres Schädigen der Bodentiere und –organismen
Aufhebung von Schadverdichtungen
Erhöhung der Gefügestabilität
Maßnahme kann pflanzenbauliche Probleme bewirken auf
nicht quellfähigen Tonböden
Sandböden u. feinsandigen Schluffböden
staunassen Böden
Bodenruhe zu Zeiten hoher biologischer Aktivität (Frühjahr u. Herbst); wendende Boden-bearbeitung möglichst nur im Sommer (Juli/August)
Schutz der Bodentiere und -organismen vor mechanischer Schä-
digung
Gefügeaufbau und -stabilisierung gemäß crosscompliance
Verringern des Eintrages von Pflanzenschutzmitteln
Einschränken der Beeinträchtigungen des Bodenlebens
Behandlung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Verbesserung der Grund-
wassergüte“
Für die Maßnahmen im Wirkungsbereich Grundwasser wurden die Regelungen in
der Region Bodensee-Oberschwaben sowie in den Bundesländern Bayern, Sach-
sen und Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Dabei ergaben sich folgende Ergebnis-
se:
– Das Schutzgut Grundwasser ist in den Bundesländern Bayern, Sachsen und
Nord-rhein-Westfalen v. a. dann besonders zu berücksichtigen, wenn Gebiete
mit Funktionen von besonderer Bedeutung betroffen sind. Die Bewertung von
Eingriff und Ausgleich erfolgt dann jeweils verbal-argumentativ.
– Besondere Maßnahmen zur Verbesserung von Grundwasserqualität oder
-quantität sind in keinem Bundesland festgelegt. Eine Berechnung von eigenen
(zusätzlichen) Wertpunkten bezüglich des Grundwassers ist weder beim Eingriff
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 145
noch bei den Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.
Behandlung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürli-
cher Retentionsflächen“
Dieser Wirkungsbereich wurde beim Ländervergleich nicht untersucht. Soweit be-
kannt gibt es auch in keinem anderen Bundesland eine mit der ÖKVO vergleichbare
Vorgehensweise für diesen Wirkungsbereich.
3.1.4.3 Problemstellungen und Lösungsansätze
Bei den in Abschn. 3.1.4.2 dargestellten Ergebnissen haben sich in Bezug auf die
ressourcenbezogenen Wirkungsbereiche folgende Schwerpunkte herauskristalli-
siert:
1. Grundsatzkritik an den ressourcenbezogenen Wirkungsbereichen
2. Unklarheiten/Probleme bei der Bewertung in allen drei Wirkungsbereichen
3. Erweiterung bzw. Reduktion der Liste der ökokontofähigen Maßnahmen in
allen drei Wirkungsbereichen
4. Schutzgutbezug bei Kompensationsmaßnahmen (v. a. bei Wirkungsbereich
Boden)
5. Zielkonflikte zwischen Wirkungsbereichen Biotope und Boden
3.1.4.3.1 Themenbereich 1: Grundsatzkritik an den Wirkungsbereichen
Nach Auswertung der Befragungen und der Durchsicht anerkannter Ökokonto-
Maßnahmen werden Maßnahmen in den Bereichen „Wiederherstellung natürlicher
Retentionsflächen“ und „Verbesserung der Grundwassergüte“ vergleichsweise sel-
ten beantragt. Auf der anderen Seite scheint es bei diesen Wirkungsbereichen be-
sonders große Probleme bei der Berechnung der Aufwertung zu geben. Deshalb
wurden diese Wirkungsbereiche teilweise komplett in Frage gestellt und im Work-
shop (siehe unten) grundsätzlich diskutiert.
Der Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“
wird deutlich häufiger genutzt als die anderen beiden ressourcenbezogenen Wir-
kungsbereiche. Zwar gibt es auch hier zahlreiche Schwierigkeiten bei der Bewer-
tung, eine komplette Streichung des Wirkungsbereichs Boden wurde aber nur ver-
einzelt angeregt. Die weit überwiegende Mehrheit der Anregungen bezog sich je-
doch auf Weiterentwicklungen und verbesserte Vorgaben zu diesem Wirkungsbe-
reich. Eine Grundsatzdiskussion zur kompletten Streichung des Wirkungsbereichs
Boden erscheint deshalb nicht notwendig.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 146
In Bezug auf den Wirkungsbereich Grundwasser und Retentionsraum konnten fol-
gende grundlegende Probleme identifiziert werden:
– geringe Nutzung
– schwierige Bewertung
– Ungleichbehandlung zwischen Eingriff und Ausgleich.
Entsprechend bieten sich folgende grundlegende Lösungswege zum Umgang mit
den Wirkungsbereichen Grundwasser und Retentionsraum an:
1. Die Wirkungsbereiche bleiben uneingeschränkt in der aktuellen Form beste-
hen. Zur Verbesserung der Anwendung und Handhabbarkeit werden konkrete-
re Vorgaben für die Maßnahmen erarbeitet.
2. Die Wirkungsbereiche bleiben bestehen, werden jedoch modifiziert und teil-
weise neu geregelt. Als Reaktion auf die bestehenden Kritikpunkte werden
konkrete Rahmenvorgaben erarbeitet, Bewertungsmethoden überdachte und
die Liste der möglichen Maßnahmen angepasst.
3. Die Wirkungsbereiche Grundwasser und Retentionsraum werden abgeschafft.
3.1.4.3.2 Themenbereich 2: Schutzgutbezug
Bei den Befragungen wurden v. a. von Seiten der Bodenschutzbehörden kritisiert,
dass Eingriffe in den Boden mangels zur Verfügung stehender bodenbezogener
Ausgleichsmaßnahmen häufig schutzgutübergreifend ausgeglichen werden müssen
(d. h. durch biotopbezogene Ausgleichsmaßnahmen).
Auf der anderen Seite kommen von Naturschutzvertretern häufig Bedenken gegen
Bodenmaßnahmen wie Oberbodenauftrag oder Tiefenlockerung von Böden, die nur
einen begrenzten Nutzen für den Boden sowie für Arten und Lebensräume haben.
Hintergrund dieser Probleme ist, dass in der ÖKVO eine schutzgutübergreifende
Nutzung aller generierten Ökopunkte vorgesehen ist. Diese werden addiert und bei
der späteren Ausbuchung ist es nicht mehr von Bedeutung, durch welchen Wir-
kungsbereich die Ökopunkte generiert wurden. Ökokonto-Maßnahmen können also
auch einem Eingriff mit einem völlig anderen Schwerpunkt zugeordnet werden.
Diese Thematik wird in Abschn. 3.1.5 näher behandelt.
3.1.4.3.3 Themenbereich 3: Unklarheiten/Probleme bei der Bewertung und
Einordnung von Maßnahmen
Obwohl die statistischen Auswertungen der Befragungen aufgrund der geringen
Anzahl an Antworten zu den ressourcengebundenen Wirkungsbereichen wenig
aussagekräftig sind, deuten sie darauf hin, dass in über der Hälfte der Fälle die An-
träge nicht vollständig nachvollziehbar waren und nachträglich Korrekturen notwen-
dig waren.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 147
Dementsprechend wurden z. T. auch Arbeitshilfen und die Vorgabe von Standards
befürwortet. Zum Teil wurde gefordert, dass eine Bearbeitung nur durch zertifizierte
Fachbüros erfolgen darf oder das Maßnahmen bei diesen Wirkungsbereichen im-
mer in ein natur-/bodenschutzfachliches Konzept eingebunden werden.
Mögliche Lösungsansätze sind in Tab. 33 zusammengestellt.
Tab. 33: Unklarheiten/Probleme bei der Bewertung und Einordnung von
Maßnahmen
Probleme Lösungsansätze
Allgemein
Unsicherheiten und häufiger Korrekturbedarf
bei der Berechnung der Ökopunkte
Herausgabe von Arbeitshilfen, Anleitungen und
Beispielen
Vorgabe von Standards
Bearbeitung nur durch zertifizierte Fachbüros
Einbindung in naturschutzfachliches Konzept
Wirkungsbereich Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen
Probleme durch mangelnde oder ungenaue
Datengrundlagen (z. B. im Siedlungsbereich);
(häufig genannt)
Herausgabe von Arbeitshilfen, Anleitungen und
Beispielen
Widersprüche in Datengrundlagen (Unter-
schiede der Wertstufen in der Bodenkartierung
und in der Bodenschätzung bis zu 2 Wertstu-
fen)
Herausgabe von Arbeitshilfen, Anleitungen und
Beispielen mit Vorgabe der anzuwendenden Da-
tengrundlagen
Begriffe z. T. nicht genau definiert, z. B. „ver-
schlämmungsempfindliche Böden“, „Verkür-
zung der Hanglänge“
Verweis auf LUBW-Heft 24
Ggf. Ergänzung der Angaben im LUBW-Heft 24
Probleme bei der Festlegung des Aufwer-
tungsgewinns bei Wiedervernässungen
Herausgabe von Arbeitshilfen, Anleitungen und
Beispielen (Vorgabe von Standards zur Beurtei-
lung der Wirksamkeit und des Aufwertungsge-
winns bei Maßnahmen zur Wiedervernässung in
Bezug auf Torfmächtigkeit, Wasserstand und
Zersetzungsgrad)
Wertspannen zu gering Einführung von Wertspannen in Tabelle 3, ins-
besondere bei Nutzungsextensivierungen, z. B.
1-10 Ökopunkte pro m²
Wert mancher Bodentypen wird über Methodik
nicht ausreichend erfasst (z. B. flachgründiger,
natürlich gewachsener Albboden (Rendzina))
Fachliche Klärung und Herausgabe von Arbeits-
hilfen oder Praxisbeispiele
Wirkungsbereich Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen
Bei kleinen Gewässern oft keine HQ10-Linie
vorhanden
Ermittlung anhand Abflusswerten und DGM mög-
lich
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 148
Probleme Lösungsansätze
Bewertung über Punkte ist nicht kompatibel
zur Förderung über FrWw und zum Hochwas-
serschutzregister nach § 65 (3) WG, denen
Kosten zugrunde liegen
Kompatibilität nicht erforderlich
Definition der Maßnahmen unklar und fachlich
nicht zielgenau, z. B.: Bei vor längerem verleg-
ten Gewässern greift der Wirkungsbereich
nicht, da es sich nicht um natürliche Re-
tentionsflächen handelt.
Begrenzung auf Rücknahme von Deichen
greift zu kurz, Retentionsflächen können auch
auf andere Weise wiederhergestellt werden
(z. B. Sohlanhebung)
Fachliche Klärung, ggf. Herausgabe einer Ar-
beitshilfe mit genauerer Definition der Maßnah-
me
Bei großflächigen Maßnahmen (Poldern) be-
steht Missverhältnis zwischen starkem Eingriff
in die Landschaft und gleichzeitiger Generie-
rung einer großen Menge von Ökopunkten
Fachliche Klärung, ggf. striktere Definition der
Maßnahme oder Einführung eines Maximalbe-
trags
Wirkungsbereich Verbesserung der Grundwassergüte
Maßnahmenträger/Planer tendieren dazu auf
Biotop- oder Bodenmaßnahmen Ökopunkte
für das Grundwasser aufzuschlagen, ohne zu
prüfen, ob sich die Maßnahme tatsächlich im
Einzelfall positiv auf die Grundwassergüte
auswirkt
In der ÖKVO sollte deutlich gemacht werden,
dass der Maßnahmenträger nur bei einer zu er-
wartenden, signifikanten Verbesserung der
Grundwassergüte Anspruch auf zusätzliche
Ökopunkte hat und dass diese Aufwertung ver-
bal-argumentativ begründet werden muss
Verbesserungen der Grundwassergüte ist
u. a. wesentlich abhängig von der Filter/Puffer-
funktion der Deckschicht und deren Mächtig-
keit
Unterscheidung nach geologischem Unter-
grund nicht sinnvoll
Hydrogeologische Einheiten zu wenig ausdif-
ferenziert, konkretere Angaben zur geologi-
schen Situation und zu den Böden notwendig
Überarbeitung der Voraussetzungen für ökokon-
tofähige Maßnahmen in diesem Wirkungsbereich
Unklarheit, ob Grünlandextensivierung in den
Wirkungsbereich fällt
Kein Handlungsbedarf, da in der ÖKVO eindeu-
tig geregelt
3.1.4.3.4 Themenbereich 4: Erweiterung bzw. Reduktion der Liste der
ökokontofähigen Maßnahmen
Ökokontofähige Maßnahmen für den Wirkungsbereich Biotope sind abschließend in
Anlage 1 zur ÖKVO im Punkt 1 aufgeführt. Bei den Befragungen ergaben sich so-
wohl Vorschläge für die Streichung von Maßnahmentypen als auch Erweiterungs-
vorschläge.
Die Maßnahmen zur Erweiterung betreffen sowohl völlig neue Maßnahmen als auch
Maßnahmen, die bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen ökokontofähig sind
(vgl. Tab. 34).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 149
Tab. 34: Maßnahmenvorschläge – Erweiterung
Maßnahmenvorschläge - Erweiterung Begründung/Erläuterung Problematik
Nutzungsextensivierung (ohne Einschrän-
kung – oder geringere Einschränkung)
bzw. Extensivierung bisher agrarisch in-
tensiv genutzter Flächen
Verzicht auf Beschränkung von Standorten der Be-
wertungsklasse 3 oder 4 der Bodenfunktion „Son-
derstandort für naturnahe Vegetation“
Verbesserung von Schutzgut Boden nicht von hoher
Bedeutung des Standorts abhängig
Wiederherstellung natürlicher oder natur-
naher Standortverhältnisse durch Wieder-
vernässung bei gleichzeitiger Nutzungsex-
tensivierung oder auf bereits extensiv oder
nicht genutzten Standorten (sofern dies
nicht zu Beeinträchtigung der Biotopquali-
tät führt)
Die bestehende Formulierung „Wiederherstellung
von Sonderstandorten für naturnahe Vegetation,
insbesondere durch Wiedervernässung und Nut-
zungsextensivierung“, schließt die Wiedervernäs-
sung bereits extensiv genutzter Flächen aus.
Wiederherstellung natürlicher oder natur-
naher Standortverhältnisse
Andere sinnvolle Maßnahmen (z. B. wenn ein
Lehmbodenauftrag auf einer Sanddüne oder ein
Bodenauftrag auf einem ehemals flachgründigen,
felsigen Hang beseitigt werden) sind nicht erfasst
Waldkalkung hohes Potential für einen schutzgutbezogenen Aus-
gleich bei Eingriffen in Böden.
Verbesserung des Humusgehaltes Gradmesser für Artenreichtum und -vielfalt beim
Bodenleben
Umstellung auf Ökolandbau Extensivierung bisher agrarisch intensiv genutzter
Flächen
Die vorgeschlagenen Maßnahmenerweiterungen wurden im Workshop mit Natur-
schutz- und Bodenfachleuten diskutiert (vgl. Abschn. 3.1.4.4.1).
Der Vorschlag, auch Altlastensanierungen als ökokontofähige Bodenschutzmaß-
nahmen anzuerkennen, kann nicht übernommen werden, da es sich dabei nicht um
eine Maßnahme des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 16 Abs. 1
BNatSchG, sondern um eine technische Umweltschutzmaßnahme handelt.
Vorschläge zur Streichung von Maßnahmen finden sich in Tab. 35.
Die Streichungsvorschläge wurden ebenfalls im Workshop eingehend diskutiert.
Tab. 35: Maßnahmenvorschläge – Streichung
Maßnahmenvorschläge - Streichung Begründung/Erläuterung Problematik
Auftrag von Oberboden (mehrfach ge-
nannt)
Mitnahmeeffekt ohne naturschutzfachliche Aufwer-
tung
dient häufig nur der Abraumentsorgung
Dachbegrünungen (mehrfach genannt) nur Minimierungs- aber keine Kompensationsmaß-
nahme
Überdeckung baulicher Anlagen (mehr-
fach genannt)
nur Minimierungs- aber keine Kompensationsmaß-
nahme
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 150
Maßnahmenvorschläge - Streichung Begründung/Erläuterung Problematik
selbstverständliche Maßnahme, soweit keine bauli-
chen Anlagen über der Tiefgarage
Erosionsschutz Bestandteil der guten fachlichen Praxis und damit
nicht ökokontofähig
Tiefenlockerung häufig wirtschaftlich motiviert
Themenbereich 5: Zielkonflikte zwischen Wirkungsbereichen Biotope und Bo-
den
Ökokonto-Maßnahmen zur Verbesserung der Biotopqualität oder Schaffung höher-
wertiger Biotoptypen sind häufiger mit Eingriffen in den Boden verbunden (z. B.
Oberbodenabtrag zur Schaffung/Wiederherstellung nährstoffarmer Standortbedin-
gungen, Anlage Tümpel, Renaturierung/Aufweitung Fließgewässer).
Die ÖKVO enthält keine explizite Regelung wie mit diesen Fällen umzugehen ist.
Grundsätzlich würde es die Methodik der ÖKVO aber ermöglichen, hier eine Ge-
samtbilanz zu erstellen, d. h. die Abwertung des Bodens von der Aufwertung der
Biotope abzuziehen. Bei den Befragungen wurde eine entsprechende Gegenrech-
nung auch angeregt. Die fachliche Durchsicht der anerkannten Ökokonto-
Maßnahmen hat jedoch gezeigt, dass diese Gegenrechnung in der Regel nicht
durchgeführt wird (nur in 1 von 34 Fällen).
Auf der anderen Seite wurde bei den Befragungen vorgebracht, dass in der ÖKVO
klargestellt werden sollte, dass Maßnahmen, die zunächst mit Veränderungen der
vorhandenen Bodenstruktur verbunden sind, nicht als Eingriff in das Schutzgut Bo-
den gewertet werden dürfen, wenn sie sich in der naturschutzfachlichen Gesamtbi-
lanz als günstig erweisen (z. B. Renaturierung und Wiederherstellung von Gewäs-
sern, die naturgemäß mit Bodenabgrabungen einhergehen).
Die Auswertung der Regelungen in den anderen Bundesländern ergab, dass dieser
Zielkonflikt auch dort i. d. R. nicht thematisiert wird. Lediglich in Bayern ist in der
BayKompV klargestellt, dass bei der Anlage von Trocken- und Magerrasen das Ab-
schieben des Oberbodens als Aushagerungstechnik für den Standort zu vermeiden
ist.
Mögliche Lösungsansätze zur Behebung der Zielkonflikte finden sich in Tab. 36.
Tab. 36: Zielkonflikte zwischen Wirkungsbereichen Biotopen und Boden
Probleme Lösungsansätze
z. T. Eingriffe in den Boden zur Schaffung bzw. Aufwertung von Biotopen notwendig
Explizite Regelung, dass keine Gegenrechnung erfolgen soll,
wenn sich die naturschutzfachliche Gesamtbilanz als positiv er-
weist und ein übergeordnetes naturschutzfachliches Ziel auf an-
dere Weise nicht erreicht werden kann
Regelung, dass bei bestimmten Maßnahmen Eingriffe in den Bo-
den nicht zulässig sind (z. B. Oberbodenabtrag zur Schaffung
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 151
Probleme Lösungsansätze
nährstoffarmer Verhältnisse)
ansonsten keine Gegenrechnung
Klarstellungen in der ÖKVO, dass bei allen Maßnahmen sowohl
der Wirkungsbereich Biotope als auch der Wirkungsbereich Bo-
den zu bilanzieren ist und immer eine Gesamtbilanz zu erstellen
ist
Erläuterung durch Arbeitshilfen und Berechnungsbeispiele
3.1.4.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat
Die dargestellten Lösungsansätze wurden beim Workshop am 26.04.2018 in Karls-
ruhe in einer eigenen Diskussionsgruppe behandelt. Die Ergebnisse dieser Diskus-
sion wurden dem Projektbeirat am 28.06.2018 vorgestellt.
3.1.4.4.1 Ergebnisse aus der Workshop-Arbeitsgruppe
Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Ver-
besserung von Bodenfunktionen“
Unklarheiten/Probleme bei der Bewertung:
– Die in der Befragung geäußerten Unklarheiten und Probleme bei der Anwen-
dung der Bewertungsregeln sind nach Auffassung der VertreterInnen des Bo-
denschutzes größtenteils eindeutig in der Arbeitshilfe zum Wirkungsbereich Bo-
den (Arbeitsheft 24) abgehandelt. Es wird angeregt, Hinweise auf diese Arbeits-
hilfe in die novellierte ÖKVO aufzunehmen und ggfs. einzelne Aspekte in zusätz-
lichen Hinweispapieren/Arbeitshilfe zu erläutern. Zudem sollte auch darüber
nachgedacht werden, einschränkende Regelungen (bspw. beim Oberbodenauf-
trag), die bisher nur in dem Arbeitsheft zu finden sind, in die ÖKVO aufzuneh-
men.
– Es existieren viele Datengrundlagen, diese sind jedoch nicht allen Akteuren be-
kannt. Anwender sollten wenn möglich die Bodenschätzungskarte nutzen und
sofern praktikabel auch die Erfahrungen der Bewirtschafter in ihre Planungen
einbeziehen.
– Eine Zertifizierung von Planungsbüros wurde nicht befürwortet. Der Bearbeiter
des Büros, der eine Ökokonto-Maßnahme für den Wirkungsbereich Boden plant,
muss hierfür qualifiziert sein. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass bei
Maßnahmen im Wirkungsbereich Boden eine bodenkundliche Baubegleitung
durchgeführt wird.
– Eine 6-stufige Bewertungsskala (von 0 bis 5) wird von vielen als sinnvoller er-
achtet als die aktuelle 5-stufige Skala (0 – 4). Mit dieser sei eine differenziertere
Bewertung möglich. Allerdings soll der Wirkungsbereich Boden keine größere
ÖP-Spanne erhalten (derzeit 0-16 ÖP/m²). Die Einführung von Bewertungs-
spannen war innerhalb der Workshop-Gruppe umstritten.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 152
Stärkung des Schutzgutbezugs zwischen Eingriff und Ausgleich:
Ein stärkerer Schutzgutbezug zum Ausgleich von Eingriffen in das Schutzgut Boden
wird prinzipiell gewünscht bzw. befürwortet. Dies scheitert jedoch am Fehlen wirk-
samer Maßnahmen bzw. den begrenzten Möglichkeiten, wirksame Ökokonto- bzw.
Ausgleichs-Maßnahmen zum Bodenschutz durchzuführen. Da die ökokontofähigen
Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Boden-
funktionen“ weitestgehend ausgereizt wurden, können Eingriffe in den Boden nicht
oder nicht allein durch Bodenmaßnahmen ausgeglichen werden. Aus Mangel an
Alternativen, muss der stark gelockerte Schutzgutbezug der ÖKVO beibehalten
werden.
Kurz diskutiert wird die Möglichkeit, Eingriffe, die nicht durch Bodenschutz-
Maßnahmen ausgeglichen werden können, zukünftig über Ersatzzahlungen auszu-
gleichen. Solche Regelungen sind jedoch nicht Bestandteil der ÖKVO und müssten
deshalb im Rahmen der Eingriffsregelung bzw. einer Kompensationsverordnung
diskutiert werden.
Erweiterung der ökokontofähigen Maßnahmen:
Prinzipiell wird die Problematik gesehen, dass es zu wenige Maßnahmen im Wir-
kungsbereich Boden gibt, um alle Eingriffe in dieses Schutzgut auszugleichen.
Gleichwohl gibt es auch nur wenige Möglichkeiten, die aktuell bestehenden Maß-
nahmen auszuweiten bzw. zu ergänzen. Folgende Möglichkeiten zur Erweiterung
der Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt Bodenschutz diskutiert:
– Anerkennung von Nutzungsextensivierungen im Wirkungsbereich Boden auf
anderen Standorten als auf Standorten der Bewertungsklassen 3 oder 4 der Bo-
denfunktion „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“: Eine solche Ausweitung
wird seitens des Bodenschutzes abgelehnt, da auf den bisher ausgeschlossenen
Bodenstandorten keine relevante Verbesserung der Bodenfunktionen zu erwar-
ten ist.
– Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Standortverhältnisse: Bisher sind
diese Maßnahmen auf Standorte beschränkt, bei denen eine Wiedervernässung
und Nutzungsextensivierung stattfindet. Eine Koppelung dieser beiden Bestand-
teile ist nicht unbedingt notwendig. Zukünftig sollte es auch möglich sein, Maß-
nahmen in das Ökokonto einzustellen, bei denen bereits extensiv genutzte
Standorte wiedervernässt werden.
– Beseitigung von standortfremden Bodenaufträgen, wie beispielsweise einer
Lehmabdeckung von Dünen: Solche Maßnahmen sollten sich auf kleine Flächen
beschränken und mit anderen Naturschutzaktivitäten (bspw. einem Naturschutz-
gebiet) gekoppelt werden. Unter dieser Voraussetzung werden solche Maßnah-
men aus bodenschutzfachlicher Sicht für unproblematisch erachtet und können
in die ÖKVO aufgenommen werden.
– Anerkennung Ökolandbau als Bodenmaßnahme: Ökolandbau ist nicht zwangs-
läufig mit einer Verbesserung der Bodenfunktionen verbunden. Eine Anerken-
nung als Ökokonto-Maßnahme wird deshalb abgelehnt. Darüber hinaus ist es
auch schwierig zu kontrollieren, dass keine Doppelförderung stattfindet.
– Konservierende Bodenbearbeitung oder Direktsaat auf Ackerflächen: Bei diesen
Maßnahmen besteht die Gefahr einer Doppelförderung. Eine Anerkennung als
Ökokonto-Maßnahme wird deshalb abgelehnt.
– Verbesserung des Humusgehaltes: Die Wirkung dieser Maßnahme lässt sich
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 153
kaum kontrollieren. Eine Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme wird deshalb
abgelehnt.
– Anerkennung von Waldkalkungen: Dies ist keine Bodenschutzmaßnahme son-
dern Teil der guten fachlichen Praxis im Waldbau. Eine Anerkennung als Öko-
konto-Maßnahme wird deshalb abgelehnt.
– Entsiegelungsmaßnahmen: Von verschiedenen Seiten wird eine Aufwertung von
Entsiegelungsmaßnahmen bspw. mithilfe eines Aufwertungsfaktors befürwortet.
Eine solche Aufwertung soll den Anreiz für Entsiegelungsmaßnahmen erhöhen.
Seitens des Bodenschutzes wird ein solcher Aufwertungsfaktor abgelehnt, da er
nicht in die Systematik der bisherigen Bodenbewertung passt: Bei Entsiege-
lungsmaßnahmen wären dann mehr Ökopunkte erreichbar als die Bewertungs-
skala für Böden maximal vorsieht. Bei einer Aufnahme des Schutzguts Klima in
die ÖKVO wäre jedoch ein entsprechender Zuschlag aufgrund der Klimaschutz-
funktion entsiegelter Böden denkbar.
– Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden in Städten (falls Schutzgut
Klima/Luft in die ÖKVO aufgenommen wird): Städtische Freiflächen haben eine
wichtige Funktion zur Verbesserung des Stadtklimas. Um diese Funktion zu
stärken, wäre es denkbar, die Beseitigung von Aufschüttungen und Überde-
ckungen von Böden in innerstädtischen Grünflächen/Grünanlagen als Ökokonto-
Maßnahme anzuerkennen. Anerkennungswürdig wären jedoch nur Maßnahmen
im Bestand.
Streichung von ökokontofähigen Maßnahmen:
– Oberbodenauftrag: Von Seiten einiger TeilnehmerInnen bestand der Wunsch,
die Maßnahme Oberbodenauftrag zu streichen. Allerdings wurde dieses Thema
kontrovers diskutiert. Einerseits wird die Maßnahme aufgrund von Mitnahmeef-
fekten kritisch gesehen, andererseits wird die Maßnahme insbesondere von Sei-
ten des Bodenschutzes als sinnvoll erachtet und sollte beibehalten werden. Es
wurde argumentiert, dass Dank der Regelungen in der ÖKVO verhindert werden
kann, dass neben den fachlich gewünschten Oberböden auch anderes Boden-
material aufgetragen wird. In der Diskussion konnte keine allseits befriedigende
Lösung gefunden werden.
Es wurde jedoch angemerkt, dass die Durchführung der Maßnahme muss fach-
gerecht erfolgen und die Rahmendbedingungen für die Auswahl der Flächen
eingehalten werden müssen. Entsprechende Regelungen, um Mitnahmeeffekte
und fachlich nicht wünschenswerte Maßnahmen zu verhindern, sind im Arbeits-
heft 24 enthalten. Es wäre zu überlegen, ob die Regelungen (oder ein dezidierter
Hinweis darauf) in die novellierte ÖKVO aufgenommen werden können.
– Dachbegrünung: Diese Maßnahme stellt aus Sicht der meisten Teilnehmenden
keine Bodenschutzmaßnahme dar und könnte aus diesem Grund gestrichen
werden. Nur ein Teilnehmer plädierte für die Erhaltung des Maßnahmentyps.
– Überdeckung baulicher Anlagen, Tiefenlockerung und Erosionsschutz: Alle drei
Maßnahmen sind aus Sicht des Bodenschutzes sinnvoll und begrüßenswert. Da
diese Maßnahmen nur bei Maßnahmen im Bestand genehmigungsfähig sind
(bei Maßnahmen im Rahmen von Eingriffsvorhaben handelt es sich um Minimie-
rungsmaßnahmen) wird auch kein Widerspruch mit den Grundsätzen der ÖKVO
gesehen. Es wäre zu überlegen, ob die Einschränkung auf Maßnahmen im Be-
stand explizit in die novellierte ÖKVO aufgenommen werden kann.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 154
Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Verbesserung der Grund-
wassergüte“
– Bzgl. der hydrogeologischen Einheiten ist eine stärkere Differenzierung erforder-
lich: in welchen Bereichen ist eine Anerkennung von Maßnahmen gerechtfertigt,
in welchen nicht? Hierzu können neben den hydrogeologischen Haupteinheiten
auch andere verfügbare Datenquellen, wie beispielsweise geologische Karten
verwendet werden. Außerdem wird die Notwenigkeit einer besseren verbal-
argumentativen Begründung der ökologischen Aufwertung im Antrag gesehen;
weitere Regelungen sollten jedoch nicht vorgegeben werden.
– Dass Eingriffe in das Grundwasser nicht gesondert bewertet werden, sondern
als „über die Bodenbewertung abgehandelt“ gelten, wurde in der Gruppe nicht
als Problem gesehen und soll in dieser Form beibehalten werden.
Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürli-
cher Retentionsflächen“
Die derzeitigen Regelungen zum Wirkungsbereich Wiederherstellung natürlicher
Retentionsflächen sind aus Sicht der Teilnehmenden einfach und brauchbar gere-
gelt. Eine Notwendigkeit für weitere Regelungen in Bezug auf das Bewertungssys-
tem und die Maßnahmen wurde nicht gesehen. Eine Ausweitung auf HQ100-
Bereiche soll aufgrund der sehr großen Flächen, der Seltenheit des Ereignisses und
der damit verbundenen geringen ökologischen Aufwertung nicht erfolgen. Die Auf-
nahme von Vorlandabtrag als mögliche Maßnahme wurde aufgrund der damit ein-
hergehenden Bodenbeeinträchtigung entschieden abgelehnt.
Ein differenziertes Meinungsbild gab es bzgl. der Sinnhaftigkeit des Wirkungsbe-
reichs: Handelt es sich bei der Beantragung als Ökokonto-Maßnahme nicht eher um
einen Mitnahmeeffekt? Zumindest stellt der Wirkungsbereich ein gutes Mittel dar,
um Gemeinden einen zusätzlichen Anreiz für eine Umsetzung dieser Maßnahmen
zu bieten. Die Mitnahme von Ökopunkten ist aufgrund der mit einer Deichrückverle-
gung einhergehenden naturschutzfachlichen Aufwertung der Flächen zulässig.
3.1.4.4.2 Rückmeldung Projektbeirat
Der Projektbeirat diskutierte die Ergebnisse des Workshops bei seiner 3. Sitzung
am 28.06.2018 in Stuttgart.
Beim Wirkungsbereich „Boden“ wurde v. a. der Oberbodenauftrag kontrovers gese-
hen. Unter anderem wurde vorgebracht, dass der Anteil der Standorte, auf denen
die Maßnahme als ökokontofähig anerkannt wird, zu hoch sei und nicht nur Böden
umfasse, die durch Erosion o. ä. beeinträchtigt seien. Nach Aussage des Umwelt-
ministeriums ist nach derzeitiger Regelung allerdings auf der Mehrzahl der Standor-
te ein Oberbodenauftrag nicht anerkennungsfähig (vgl. Abschn. 3.1.4.5.1).
Als besonders problematisch wurde die Regelung des § 13b BauGB (vereinfachtes
Verfahren) gesehen, nach der unter gewissen Voraussetzungen bei der Aufstellung
von Bebauungsplänen die Eingriffsregelung keine Anwendung findet. Oberboden-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 155
auftrag mit Material von diesen Flächen kann somit in das Ökokonto eingestellt wer-
den.
Bei den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Grundwassergüte“ und „Wiederher-
stellung natürlicher Retentionsflächen“ kamen aus dem Projektbeirat kamen keine
Anmerkungen zu den Workshop-Ergebnissen.
3.1.4.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung der abiotischen Wirkungsbe-
reiche
Als Ergebnis der Auswertungen der Befragungen und aus den Rückmeldungen der
Workshop-Arbeitsgruppe und dem Projektbeirat kann grundsätzlich festgehalten
werden, das die drei abiotischen Wirkungsbereiche in der ÖKVO verbleiben sollten.
Zwar gab es vereinzelt starke Kritik und Vorschläge zur Abschaffung der Wirkungs-
bereiche. Dabei handelte es sich aber um Einzelmeinungen. Im Workshop und im
Projektbeirat wurde die Beibehaltung der Wirkungsbereiche mit großer Mehrheit
unterstützt. Die Probleme bei der Anwendung der Wirkungsbereiche lassen sich
durch die unten angeführten Weiterentwicklungen der ÖKVO vermeiden bzw. stark
reduzieren.
Ein verstärkter Schutzgutbezug zwischen Eingriff und Kompensation wäre zwar
wünschenswert, ist aber beim Schutzgut Boden mangels ausreichender Potentiale
für Bodenschutzmaßnahmen kaum möglich. Detaillierte Ausführungen zum Funkti-
ons- und Schutzgutbezug sind in Abschn. 3.1.5 enthalten.
Auf Grundlage der Befragungen und Recherchen sowie unter Berücksichtigung der
Ergebnisse des Workshops und der Rückmeldung des Projektbeirats werden fol-
gende Weiterentwicklungen hinsichtlich der abiotischen Wirkungsbereiche vorge-
schlagen:
3.1.4.5.1 Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von
Bodenfunktionen“
Verweis auf LUBW-Arbeitsheft Nr. 24 und ggf. Ergänzung des Hefts
Im LUBW-Arbeitsheft Nr. 24 „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung“ sind bereits ausführliche Erläuterungen zum Wirkungsbereich
Boden enthalten. Da die Inhalte des Arbeitshefts offensichtlich nicht allgemein be-
kannt sind, sollte in der ÖKVO ein Hinweis auf das Heft ergänzt werden.
Außerdem sollte geprüft werden, ob die sonstigen bei den Befragungen aufgeführ-
ten Probleme durch eine Ergänzung des Hefts geregelt werden können.
Erweiterung ökokontofähiger Bodenschutzmaßnahmen
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 156
Die folgenden Empfehlungen der Workshop-Arbeitsgruppe sollten in die ÖKVO
übernommen werden:
– Anerkennung der Wiedervernässung auf bereits extensiv oder auf gar nicht ge-
nutzten Standorten als ökokontofähige Maßnahme
– Anerkennung der Beseitigung von standortfremden Bodenaufträgen, wie bei-
spielsweise einer Lehmabdeckung von Dünen, unter bestimmten Voraussetzun-
gen (Kleinflächigkeit, Vorliegen eines naturschutzfachlichen Konzepts).
Eine Ausweitung des Maßnahmentyps „Extensivierung“ auf weitere Standorte sowie
die Aufnahme neuer Maßnahmentypen (Waldkalkung etc.) wird entsprechend dem
Votum der Workshop-Arbeitsgruppe nicht vorgeschlagen.
Streichung ökokontofähiger Maßnahmen
Bei Dachbegrünungen handelt es sich um eine stark technisch geprägte Maßnahme
mit einem Aufbau aus mehreren Folien und Vliesen sowie speziellen Substraten
(z. B. Lava, Bims), die keinen Zusammenhang zu den örtlich anstehenden Böden
haben. Sie haben damit keine Bedeutung für das Schutzgut Boden (auch wenn sie
in geringem Umfang natürliche Bodenfunktionen wie Wasserspeicherung ersetzen).
Es wird dementsprechend empfohlen diesen Maßnahmentyp beim Wirkungsbereich
Boden zu streichen.
Weitere Streichungen werden entsprechend dem Ergebnis des Workshops nicht
empfohlen. Durch den oben vorgeschlagenen Verweis auf das LUBW-Arbeitsheft 24
wird jedoch klargestellt, dass die Überdeckung baulicher Anlagen und die Tiefenlo-
ckerung im Rahmen eines laufenden Bauvorhabens Vermeidungs- und Minimie-
rungsmaßnahmen und somit nicht ökokontofähig sind.
Neuregelung Oberbodenauftrag
Der Maßnahmentyp „Oberbodenauftrag“ stößt vor allem bei den Zustimmungsbe-
hörden auf Kritik, da der naturschutzfachliche Mehrwert oft schwer ersichtlich ist.
Nach LUBW-Arbeitsheft 24 wird die Maßnahme nur anerkannt, wenn es sich um
Böden mit mittlerer und geringer Leistungsfähigkeit handelt, die durch einen
Oberbodenauftrag verbessert werden können. Dies wird von den Boden-Fachleuten
nach wie vor befürwortet. Allerdings sind Oberbodenaufträge - entgegen dem offen-
sichtlich weit verbreiteten Eindruck – bereits nach der derzeitigen Regelung (nach
BBodSchV und Heft 24/LUBW) auf der Mehrzahl der Ackerstandorte nicht anerken-
nungsfähig, da die dortigen Böden durch Oberbodenaufträge nicht sinnvoll aufwert-
bar sind. Ein Bodenauftrag zur Bodenverbesserung, insbesondere zum Ausgleich
von Eingriffen, ist nicht zulässig oder aus fachlichen Gründen nicht sinnvoll:
– Bei Böden mit hoher Leistungsfähigkeit
natürliche Bodenfruchtbarkeit: Bewertungsstufe >=3 (Bodenzahl >60)
Sonderstandort für naturnahe Vegetation: Bewertungsstufe >3
– Auf Mooren/Moorböden
– In Wasserschutzgebieten
– In festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 65 WG), insbesondere HQ100-
Gebieten
– In Naturschutzgebieten, Nationalpark, Biosphärengebieten, Natura 2000 Gebie-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 157
ten, gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, Naturdenkmale
– Auf Grünland und im Wald
Diese Einschränkungen sollten in der ÖKVO oder im Heft 24 verdeutlicht werden.
Des Weiteren sollte überprüft werden, ob diese Regelungen ausreichen, um die
Anerkennung der Maßnahme auf die Standorte zu beschränken, bei denen der Bo-
den in seiner derzeitigen Ausprägung Defizite gegenüber dem natürlichen Zustand
aufweist, die durch einen Oberbodenauftrag kompensiert werden können.
Darüber hinaus sollte in der ÖKVO eine Klarstellung erfolgen, dass der Oberboden,
der im Rahmen einer Bebauung anfällt, bei der die Eingriffsregelung nach § 13b
BauGB keine Anwendung findet, nicht für eine Ökokonto-Maßnahme herangezogen
werden kann.
Die Klärung und Verdeutlichung der Anerkennungsvoraussetzungen für den Maß-
nahmentyp „Oberbodenauftrag“ werden wegen seines hohen Konfliktpotentials als
prioritär angesehen.
Zielkonflikte zwischen Bodenschutz und Arten- und Biotopschutz
Die Zielkonflikte, die sich ergeben, wenn bei einer Maßnahme des Arten- und Bio-
topschutzes in den Boden eingegriffen werden muss, sollten diskutiert und in einer
Arbeitshilfe geregelt werden. Ziel sollte es sein, anhand einer naturschutzfachlichen
Abwägung den Umgang mit Bodeneingriffen bereits im Vorfeld zu regeln, um zum
einen den Aufwand für die Maßnahmenträger möglichst gering zu halten. Zum an-
deren ist unter Anbetracht dessen, dass Bodeneingriffe letztlich wieder über Maß-
nahmen des Arten- und Biotopschutzes ausgeglichen werden müssen, da nur weni-
ge Bodenmaßnahmen zur Verfügung stehen, nicht zielführend hier weiteren Aus-
gleichsbedarf zu produzieren.
3.1.4.5.2 Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“
Grundsätzlich wird die Beibehaltung des Wirkungsbereichs „Verbesserung der
Grundwassergüte“ empfohlen. Allerdings sollten die Voraussetzungen für die Aner-
kennung der Maßnahme überarbeitet werden. Der derzeitige alleinige Bezug auf die
hydrogeologischen Einheiten erscheint zu grob gefasst. Hier sollten zusätzliche Kri-
terien wie die Durchlässigkeit der Deckschicht mit berücksichtigt werden. Außerdem
muss in der ÖKVO klargestellt werden, dass nicht jede Ökokonto-Maßnahme im
zulässigen Raum automatisch Zusatzpunkte für die Verbesserung der Grundwas-
sergüte erhält, sondern dass die positive Auswirkung auf das Grundwasser bei jeder
Maßnahme dargelegt und begründet werden muss, dies müsste ggf. auch in der
Web-Anwendung berücksichtigt werden. Unter dieser Voraussetzung stellt auch der
von verschiedenen Seiten befürchtete Mitnahmeeffekt kein gravierendes Problem
dar (vgl. Abschn. 3.2.5).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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3.1.4.5.3 Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflä-
chen“
Die derzeitigen Regelungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher
Retentionsflächen“ sollten beibehalten werden. Sie sind einfach und gut handhab-
bar. Eine Ausweitung auf Anerkennung von Maßnahmen im HQ100-Über-
schwemmungsgebiet ist fachlich nicht sinnvoll, da statistisch nur alle 100 Jahre vor-
kommende Ereignisse keine Aufwertung des Naturhaushalts darstellen. Auch die
Einschränkung auf „natürliche“ Retentionsflächen, die die künstliche Anlage von
Retentionsflächen (durch Vorlandabtrag oder Anlage von Rückhaltebecken) aus-
schließt, sollte beibehalten werden.
Einzelne Vollzugsprobleme wie
– die Definition „natürlicher Retentionsflächen“ bei vor längerem verlegten Gewäs-
sern
– die Berücksichtigung einer Wiederherstellung von Retentionsflächen durch nicht
in der ÖKVO genannte Maßnahmen (z. B. Sohlanhebungen)
– die Behandlung großflächiger Eingriffsvorhaben (z. B. Polder)
können bei Bedarf in Fachgremien diskutiert und ggf. im Rahmen einer Arbeitshilfe
geregelt werden. Angesichts der geringen Ausnutzung dieses Wirkungsbereichs
handelt es sich dabei aber nicht um ein prioritäres Handlungsfeld.
3.1.4.5.4 Übersicht über die Vorschläge zur Weiterentwicklung der abioti-
schen Wirkungsbereiche
Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte
– Anpassung der Webanwendung mit Pflicht zur Begründung des naturschutzfach-
lichen Mehrwerts bei allen Maßnahmen mit pauschaler Punktvergabe (z. B. bei
Grundwasserschutzmaßnahmen)
Festlegung von Standards
– Es sollte überprüft werden, ob die bestehenden Regelungen ausreichen, um die
Anerkennung der Maßnahme Oberbodenauftrag auf die Standorte zu beschrän-
ken, bei denen der Boden in seiner derzeitigen Ausprägung Defizite gegenüber
dem natürlichen Zustand aufweist, die durch einen Oberbodenauftrag kompen-
siert werden können
– Klärung von Detailfragen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher
Retentionsflächen“
– Neudefinition der Räume, in denen Zusatzpunkte für die „Verbesserung der
Grundwassergüte“ vergeben werden können
Änderungen der ÖKVO
– Ergänzung in § 3 Abs. 2 ÖKVO: Pflicht zu Erläuterung des naturschutzfachlichen
Mehrwerts bei allen Maßnahmen mit pauschaler Punktvergabe (z. B. bei Grund-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 159
wasserschutzmaßnahmen)
– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO):
Ergänzung eines Hinweises auf das LUBW-Arbeitsheft 24 (oder Übernahme
der dortigen Inhalte in die ÖKVO)
Änderung der Formulierung: „Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher
Standortverhältnisse durch Wiedervernässung bei gleichzeitiger Nutzungsex-
tensivierung oder auf bereits extensiv oder nicht genutzten Standorten (so-
fern dies nicht zu Beeinträchtigung der Biotopqualität führt)“
Streichung von „Dachbegrünungen“ als ökokontofähige Maßnahme im Wir-
kungsbereich „Boden“
Einschränkung der Standorte, auf denen Oberbodenauftrag ökokontofähig ist
Einschränkung, dass der Oberboden, der im Rahmen einer Bebauung anfällt,
bei der nach § 13b BauGB die Eingriffsregelung keine Anwendung findet,
nicht für eine Ökokonto-Maßnahme herangezogen werden kann.
– Nr. 3.2 der Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): Ergänzung von zusätzlichen Voraussetzun-
gen für die Anerkennung von Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasser-
güte.
Herausgabe von Arbeitshilfen
– Arbeitshilfe zum Oberbodenauftrag mit Angabe/Darstellung der Standorte, auf
denen die Maßnahme ökokontofähig ist
– evtl. Ergänzungen des LUBW-Arbeitshefts 24
– ggf. Arbeitshilfe zu Wirkungsbereichen „Verbesserung der Grundwassergüte“
und „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“.
– ggf. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum
3.1.5 Fragestellungen zum Funktions- und Schutzgutbezug
3.1.5.1 Grundlagen
Nach § 15 Abs. 2 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, unver-
meidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatz-
maßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beein-
trächtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt
sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestal-
tet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funk-
tionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise
hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.
Sowohl Ausgleichs- als auch Ersatzmaßnahmen knüpfen also an die durch den
Eingriff beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an. Dabei ist die Verbin-
dung bei Ausgleichsmaßnahmen, bei denen eine „gleichartige“ Wiederherstellung
verlangt wird, enger als bei Ersatzmaßnahmen, bei denen nur eine „gleichwertige“
Herstellung vorgegeben ist. Einen Vorrang von der Durchführung von Ausgleichs-
maßnahmen vor der Umsetzung von Ersatzmaßnahmen enthält das BNatSchG
nicht (mehr).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 160
Ökokonto-Maßnahmen werden in aller Regel Ersatzmaßnahmen darstellen. Dass
eine Ökokonto-Maßnahme funktional genau dem zugeordneten Eingriff entspricht
und in dessen räumlicher Nähe liegt (und somit als Ausgleichsmaßnahme anzu-
sprechen wäre), dürfte nur in Ausnahmefällen möglich sein. Durch eine Ökokonto-
Maßnahme werden also die durch den zugeordneten Eingriff beeinträchtigten Funk-
tionen des Naturhaushalts in der Regel „nur“ in gleichwertiger Weise hergestellt
werden können.
Was unter „gleichwertiger Weise“ zu verstehen ist, ist im BNatSchG nicht näher de-
finiert. Auch das Naturschutzgesetz Baden-Württembergs enthält dazu keine Rege-
lungen.
Die Zuordnung einer Ökokonto-Maßnahme als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme
zu einem Eingriff erfolgt gem. § 9 der ÖKVO im Verfahren der Vorhabenzulassung.
In der ÖKVO finden sich demnach keine Aussagen dazu, für welche Eingriffe die
Ökokonto-Maßnahmen herangezogen werden können. In der Systematik der ÖKVO
ist zwar eine Summierung der in den 6 Wirkungsbereichen generierten Ökopunkte
vorgesehen, womit in der Regel ein schutzgutübergreifender Ansatz quasi vorgege-
ben erscheint. Grundsätzlich kann dem Maßnahmenantrag anhand der Einzelmaß-
nahmen jedoch die Zuordnung der vergebenen Ökopunkte pro Schutzgut entnom-
men werden, so dass bei Bedarf auch ein entsprechender Schutzgutbezug herge-
stellt werden könnte.
Zum Teil ergibt sich zwar aus anderen Vorschriften die Notwendigkeit die vom Ein-
griff konkret betroffenen Lebensräume wiederherzustellen (z. B. nach § 30
BNatSchG geschützte Lebensräume, Lebensräume europarechtlich geschützter
Arten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG). Bei Eingriffen in andere Lebensräume oder
Schutzgüter können Eingriff und Kompensation aber voneinander abweichen, so-
weit sich in der Gesamtbilanz ein Ausgleich ergibt. Dies wird zum Teil kritisch gese-
hen. Im Rahmen der Evaluation soll deshalb geprüft werden, ob in der ÖKVO ein
stärkerer Schutzgut- oder Funktionsbezug vorgegeben werden kann und soll.
3.1.5.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
3.1.5.2.1 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-
to-Maßnahmen
Der Schutzgut- und Funktionsbezug war bei der fachlichen Durchsicht anerkannter
Ökokonto-Maßnahmen nicht prüfungsrelevant, da keine Angaben zur Zuordnung
der anerkannten Maßnahmen zu einem Eingriff vorlagen.
3.1.5.2.2 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-
lungen und der Regelungen anderer Bundesländer
Im Rahmen des Arbeitspakets B wurde die Behandlung des Schutzguts Boden in
den naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen aller Bundesländer ausgewertet.
Dabei wurden auch die Vorgaben für einen schutzgutbezogenen Ausgleich analy-
siert:
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 161
– Nach § 8 Abs. 3 S. 2 der Bayerischen Kompensationsverordnung ist bei Ersatz-
maßnahmen zuerst eine funktionale Kompensation zu prüfen. Wenn diese nicht
möglich ist, können die Beeinträchtigungen durch gleichwertige andere Funktio-
nen möglichst mit Wechselwirkungen zu den beeinträchtigten Funktionen ersetzt
werden. Hier ist also eine Rangfolge festgelegt, nach der zuerst eine Kompensa-
tion mit Funktions- und Schutzgutbezug anzustreben ist und nur nachrangig ein
Ersatz ohne konkreten Bezug zum Eingriff. Bayern ist damit das einzige Bundes-
land, das den Vorrang von schutzgut- und funktionsbezogenen Maßnahmen in
einer Verordnung vorgibt.
– Einige andere Bundesländer haben Arbeitshilfen und Vollzugshinweise heraus-
gegeben, die ebenfalls einen starken Schutzgutbezug beinhalten (ohne dass
dies in einer Verordnung verbindlich geregelt ist). So soll in Brandenburg nach
den „Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung“ für jedes Schutzgut eine ei-
gene Bilanzierung erfolgen. Für nicht kompensierbare Bodenversiegelungen sol-
len Ersatzzahlungen geleistet werden. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein
soll der Ausgleich für Neuversiegelungen schutzgutbezogen erfolgen, für andere
Beeinträchtigungen des Bodens ist ein schutzgutübergreifender Ersatz möglich.
– In Sachsen ist nur dann eine eigene Bilanzierung für ein Schutzgut notwendig,
wenn besondere Funktionen betroffen sind. Der Ausgleich oder Ersatz soll dann
vorrangig schutzgut- und funktionsbezogen erfolgen. Wenn dies nicht vollständig
möglich ist, ist aber auch eine Anrechnung von Wertpunkten über die Schutz-
gutgrenzen hinweg möglich. Ähnliche Regelungen, die einen eigenen Ausgleich
nur bei besonderer Betroffenheit eines Schutzguts vorsehen, gibt es auch in an-
deren Bundesländern.
– In den meisten Ländern wird ein multifunktionaler Ausgleich angestrebt, der sich
positiv auf mehrere Schutzgüter auswirkt. Soweit keine besonderen Funktionen
eines Schutzguts betroffen sind, kann die Kompensation i. d. R. schutzgutüber-
greifend erfolgen.
3.1.5.2.3 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen
Explizite Fragen nach dem Schutzgut- bzw. Funktionsbezug von Ökokonto-
Maßnahmen wurden bei der schriftlichen Befragung der Akteursgruppen nicht ge-
stellt. Einige Teilnehmer äußerten sich aber mit folgenden Hinweisen zu dem The-
ma:
1. Eingriffe ins Offenland sollten i. d. R. nicht durch Ökokonto-Maßnahmen im
Wald kompensiert werden können (und umgekehrt).
2. Ein Kritikpunkt ist, dass Eingriffe in den Boden häufig durch biotopbezogene
Maßnahmen kompensiert werden, womit ein Defizit beim Schutzgut Boden
verbleibt. Von anderer Seite wird dieser schutzgutübergreifende Ansatz aber
auch positiv bewertet.
3. In der schriftlichen Befragung wurde der Verdacht geäußert, dass mit Maß-
nahmen im Wald hohe Ökopunktwerte erzielt werden können. Dies könnte zu
einem hohen Überschuss an verfügbaren Ersatzmaßnahmen im Wald führen,
die dann aufgrund eines Mangels an Maßnahmen im Offenland auch für Ein-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 162
griffe im Offenland herangezogen werden1.
4. Ein Teilnehmer forderte, dass die Kompensation sich an den betroffenen Funk-
tionen ausrichten sollte und nicht an „abstrakten Punkten, die die Sachzusam-
menhänge nicht wiedergäben“.
5. In einer Rückmeldung wird Bezug auf das Verhältnis der ÖKVO zur Eingriffs-
Ausgleichs-Bilanzierung genommen. Darin wird angemahnt, dass die ÖKVO,
sofern sie zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung verwendet werden sollte, im
Blick auf die Eingriffsregelung dahingehend ergänzt werden müsste, dass der
räumlich-funktionale Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich zu be-
achten ist, und dass eine einzelfallbezogene verbal-argumentative Herleitung
der Maßnahmen und Bewertung zwingend erforderlich ist. Bezug genommen
wird dabei auf das BNatSchG: „Nach der Eingriffsregelung des BNatSchG ist
die Kompensation eines Eingriffs funktional zu vollziehen. Die Methode zur
Begründung von Art und Umfang der Kompensation ist die verbal-
argumentative einzelfallbezogene Bewertung. Kardinale Bewertungsverfahren
als alleinige Bewertungsinstrumente sind bewertungsmethodisch nicht zulässig
(siehe hierzu Schumacher/Fischer-Hüftle: Kommentar zum BNatSchG § 15,
Rn 166). Sie suggerieren eine grundsätzliche Austauschbarkeit von ökologi-
scher Wertigkeit (Qualität) und flächiger Ausdehnung (Quantität), was nicht zu-
trifft. Wird beispielsweise in einen Waldbestand eingegriffen, ist der betroffenen
Tier- und Pflanzenwelt nicht mit der Umwandlung einer um ein Vielfaches grö-
ßeren Ackerfläche in extensives Grünland geholfen. Diese Zusammenhänge
sollten bei einer Anpassung der ÖKVO klargestellt werden.“
Außerhalb der Befragung hat das Zukunftsforum Natur & Umwelt Ortenau e.V. ein
Positionspapier zur Evaluation der ÖKVO erstellt. Darin wird u. a. gefordert, dass
Ausgleichsmaßnahmen im Wald nur anerkannt werden, wenn auch der Eingriff im
Wald erfolgt ist. Eine schutzgutübergreifende Kompensation (biotopbezogener Aus-
gleich für Eingriffe in den Bodenhaushalt) soll sich auf Offenlandbiotope beschrän-
PAN Partnerschaft 162
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 162
1 Eine daraufhin von der LUBW durchgeführte Auswertung ergab, dass - bezogen auf den Wirkungs-
bereich Biotope – bis Ende 2017 fast doppelt so viele Ökopunkte für Waldmaßnahmen (ca. 65,3 Mio
ÖP) ins Ökokonto eingebucht wurden wie für Offenlandmaßnahmen (ca. 39,7 Mio ÖP). Dies unter-
stützt den Verdacht, dass Eingriffe ins Offenland zu einem nicht unerheblichen Anteil im Wald aus-
geglichen werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 163
ken. Hier werden also ebenfalls ein verstärkter Schutzgutbezug bzw. Einschränkun-
gen bei einem schutzgutübergreifenden Ausgleich angemahnt.
3.1.5.3 Problemstellung und Lösungsansätze
3.1.5.3.1 Zusammenfassende Problemanalyse
In der ÖKVO werden die durchgeführten Maßnahmen getrennt nach Wirkungsberei-
chen erfasst. Diese Vorgehensweise ermöglicht grundsätzlich auch einen schutz-
gutbezogenen Ausgleich von Eingriffen.
Andererseits scheint die ÖKVO auf einen stark schutzgutübergreifenden Ansatz hin
angelegt zu sein, da die Punktwerte pro Wirkungsbereich zu einer Gesamtsumme
addiert werden, welche dann für die Kompensation eines Eingriffs herangezogen
werden können. Bei dieser Vorgehensweise ist ein Schutzgut- bzw. Funktionsbezug
weitgehend hinfällig. Hier stellt sich insbesondere die Frage, ob in Bezug auf kon-
krete Eingriffe bzw. Maßnahmen ein besonderer Bedarf bzgl. einer getrennten Bi-
lanzierung besteht. Dies wären nach aktuellem Stand folgende Themen:
– Eingriffe in den Boden, insbesondere Versiegelung von Boden,
– Eingriffe bzw. Kompensationsmaßnahmen, die besondere Arten betreffen
– Eingriff bzw. Kompensation von Maßnahmen im Offenland/Wald.
Ein Überschuss von Ökokonto-Maßnahmen im Wald kann, bei nicht ausreichend
definiertem Schutzgut- bzw. Funktionsbezug dazu führen, dass Eingriffe im Offen-
land durch Maßnahmen im Wald kompensiert werden. Dies wäre insbesondere
dann der Fall, wenn entsprechende Maßnahmen im Offenland fehlen. Hierzu stellt
sich die Frage, welche Auswirkungen ein Ungleichgewicht von Offenland- und
Waldmaßnahmen vor dem Hintergrund hätte, dass im Bundesnaturschutzgesetz
(§ 15 Abs. 2 BNatSchG) gefordert wird, dass beeinträchtigte Funktionen des Natur-
haushalts mindestens in gleichwertiger Weise wiederhergestellt werden müssen.
Weitere Kritik am stark schutzgutübergreifenden Ansatz der ÖKVO kommt von Sei-
ten des Naturschutzes, der einzelne bodenbezogene ökokontofähige Maßnahmen
(z. B. Oberbodenauftrag) sehr kritisch sieht, solange diese auch für die Kompensa-
tion von Eingriffen aus dem Wirkungsbereich Biotope und Arten genutzt werden
können.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 164
3.1.5.3.2 Lösungsansätze
Grundsätzlich ist eine schutzgutübergreifende Kompensation bei Ersatzmaßnahmen
und damit auch bei Ökokonto-Maßnahmen möglich2. Insofern besteht keine rechtli-
che Verpflichtung den Schutzgut- und Funktionsbezug in Bezug auf Ökokonto-
Maßnahmen zu stärken.
Der Wortlaut von § 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG, wonach Ziel der Ersatzmaßnahme
eine gleichwertige Herstellung gerade der konkret „beeinträchtigten Funktionen des
Naturhaushalts“ ist, sowie die Rückmeldungen bei der schriftlichen Befragung und
im Rahmen des Workshops legen aber nahe, dass Möglichkeiten zur Stärkung des
Schutzgut- und Funktionsbezugs geprüft werden sollten. Auch in der Literatur zu
dieser Thematik wird nach der Auswertung von Dolde Mayen & Partner (2016)
i. d. R. davon ausgegangen, dass „sich der Ersatz am Ideal des Ausgleichs orientie-
ren“ müsse und grundsätzlich versucht werden müsse, „den durch die Beeinträchti-
gungen betroffenen Funktionen möglichst nahezukommen“.
Lösungsansätze für einen stärkeren Schutzgut- und Funktionsbezug zwischen Ein-
griff und Kompensation können aus der Analyse der Regelungen der anderen Bun-
desländer abgeleitet werden. Sie reichen von verbindlichen Regelungen, dass eine
Kompensation schutzgut-/funktionsbezogen erfolgen muss, über Empfehlungen
hinsichtlich der Rangfolge zu prüfender Kompensationsmaßnahmen bis zu Rege-
lungen, die eine übergreifende Kompensation zulassen, aber transparenter machen
(vgl. Abschn.2.2).
Die Maximalposition einer verbindlichen Regelung, die einen schutzgutübergreifen-
den Ersatz komplett untersagen würde, ist kaum praktikabel, da nur in Ausnahme-
fällen passgenaue Ökokonto-Maßnahmen zu einem Eingriff gefunden werden könn-
ten. Ein Eingriff müsste dann ggf. unterschiedlichen Ökokonto-Maßnahmen zur
Kompensation unterschiedlicher Schutzgüter zugeordnet werden. In vielen Fällen
müsste auf Ersatzzahlungen ausgewichen werden, da bei einzelnen Schutzgütern
(z. B. Boden) kein kompletter schutzgutbezogener Ausgleich möglich wäre. Im Übri-
gen ist dieser Ansatz vermutlich auch aus rechtlicher Sicht nicht zulässig, da der
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2 Ausnahme: Kompensation eines Eingriffs in den Naturhaushalt durch Aufwertung des Landschafts-
bilds lt. Urteil des VG Berlin vom 24.09.2015 (24 L 63.15) nicht zulässig
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Gesetzgeber mit der Einführung des Ökokontos den Zusammenhang zwischen Ein-
griff und Kompensation bewusst gelockert hat.
Damit verbleiben noch die nachfolgend aufgeführten drei Varianten für eine Stär-
kung des Schutzgut- und Funktionsbezugs zwischen Eingriff und Kompensation
sowie die Nullvariante:
Variante 1: Verbindliche Regelungen zum Schutzgut- und Funktionsbezug für
bestimmte Ausnahmefälle
Um die o. g. Nachteile eines generellen, verbindlich vorgeschriebenen Schutzgut-
und Funktionsbezugs zu reduzieren, könnte ein strikter Schutzgutbezug auf be-
stimmte Ausnahmefälle beschränkt werden.
Denkbar wäre z. B. die Beschränkung einer verbindlichen schutzgutbezogenen
Kompensation auf Fälle mit besonderer Betroffenheit eines Schutzguts oder einer
Funktion (Variante 1a). Andere Beeinträchtigungen im Rahmen des Eingriffs könn-
ten dann auch schutzgutübergreifend kompensiert werden. Eine besondere Betrof-
fenheit könnte z. B. vorliegen, wenn wertvolle Arten oder Lebensräume von einem
Eingriff betroffen sind. Die Kompensation müsste in diesem Fall funktional, d.h. für
dieselbe Art oder denselben Lebensraumtyp, erfolgen. Somit ließe sich auch ver-
meiden, dass für Beeinträchtigungen wertgebender Arten bodenbezogene Maß-
nahmen als Kompensation eingesetzt werden.
Eine verbindliche Regelung könnte sich auch auf einzelne, besonders häufig kriti-
sierte schutzgutübergreifende Maßnahmen (Variante 1b) beschränken, z. B.
– Festlegung, dass Kompensationsmaßnahmen im Wald nur Eingriffen in den
Wald zugeordnet werden können
– Festlegung, dass Neuversiegelungen nur durch bodenbezogene Maßnahmen
kompensiert werden können bzw. in Ermangelung verfügbarer Maßnahmen
durch Ersatzzahlungen (Der Weg über Ersatzzahlungen ist aus folgenden Grün-
den jedoch kritisch zu sehen:
es müssten dann alle Eingriffe in den Boden, die nicht vollständig über Bo-
denmaßnahmen kompensiert werden können, in die Abwägung zwischen
den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und anderen
Belangen eingestellt werden
auch die Ersatzzahlungen würden aufgrund fehlender Aufwertungsmöglich-
keiten für das Schutzgut Boden in vielen Fällen wiederum für das Schutzgut
Arten und Biotope eingesetzt werden und somit würde dieses Vorgehen kei-
nerlei Vorteil gegenüber einer schutzgutübergreifenden Kompensation bie-
ten.)
Durch den verbindlichen Charakter der Regelungen würde der Schutzgutbezug ein-
deutig gestärkt. In Bezug auf die ÖKVO hieße das jedoch, dass Ökokonto-
Maßnahmen in Bezug auf die verschiedenen Wirkungsbereiche bzw. Lebensraum-
typen klar getrennt beantragt werden müssten.
Die Regelung würde die Nutzung des Ökokontos relativ stark einschränken. Durch
den strikten Schutzgut- und/oder Funktionsbezug wäre immer wieder mit Fällen zu
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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rechnen, in denen keine geeignete Ökokonto-Maßnahme vorhanden ist. Dadurch
würden die Vorhaben behindert oder verzögert, ggf. müsste in der Eingriffskaskade
der Schritt der Abwägung gegangen und dann ggf. auf Ersatzzahlungen ausgewi-
chen werden.
Die Variante 1 hat damit ähnliche Nachteile wie eine generelle verbindliche Festle-
gung des Schutzgut- und Funktionsbezugs (wenn auch in geringerem Ausmaß).
Dementsprechend ist auch hier die rechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden
Regelung fraglich. Die Weiterverfolgung der Variante 1 wird deshalb nicht empfoh-
len.
Variante 2: Vorgabe einer Rangfolge bei der Festlegung von Ersatzmaßnah-
men einschl. Begründung
Eine weitere Möglichkeit zur Stärkung des Schutzgut- und Funktionsbezug besteht
in der Vorgabe einer Rangfolge bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen. Danach
muss zuerst geprüft werden, ob eine Aufwertung der beeinträchtigten Funktion mög-
lich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Funktions- oder Schutzgutbezug auf-
gelockert werden. Eine schutzgutübergreifende Kompensation ist also möglich, aber
an Bedingungen geknüpft und muss transparent gemacht werden3.
Ein konkreter Vorschlag für eine entsprechende Rangfolge bei der Prüfung von Er-
satzmaßnahmen ist z. B. in Dolde Mayen & Partner (2016)4 enthalten:
– vorrangig Maßnahmen mit funktioneller Kompensation, d. h. Aufwertung der be-
einträchtigten Funktion,
– danach Maßnahmen mit Aufwertung einer möglichst ähnlichen Funktion des
gleichen Schutzgutes,
– danach Maßnahmen mit Aufwertung von Funktionen anderer Schutzgüter mit
Wechselwirkungen zu den beeinträchtigten Funktionen,
– danach Maßnahmen mit Aufwertung von Funktionen anderer Schutzgüter, die
PAN Partnerschaft 166
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3 Eine ähnliche Regelung enthält § 8 Abs. 3 S. 2 der Bayerischen Kompensationsverordnung: „Ist bei
Ersatzmaßnahmen eine funktionale Kompensation nicht möglich, können die erheblichen Beeinträch-
tigungen durch gleichwertige andere Funktionen möglichst mit Wechselwirkungen zu den beeinträch-
tigten Funktionen ersetzt werden.“ 4 Vgl. Dolde Mayen & Partner (2016): Funktionsbezug von Ersatzmaßnahmen im Sinne von
§ 15 Abs. 2 BNatSchG. Rechtliche Stellungnahme im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwick-
lung und Umwelt – Abteilung Stadt- und Freiraumplanung des Landes Berlin
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den beeinträchtigten Funktionen möglichst nahe kommen, ohne Wechselwirkung
zu den beeinträchtigten Funktionen.
Konkret würde dies bedeuten, dass bei einem Eingriff in ein Offenland-Feuchtbiotop
zuerst geprüft werden muss, ob eine entsprechende Ökokonto-Maßnahme im Na-
turraum verfügbar ist oder eine konventionelle Kompensationsmaßnahme für diesen
Biotoptyp durchgeführt werden kann. Diese sollte dann vorrangig zugeordnet bzw.
festgesetzt werden. Nur wenn keine entsprechende Maßnahme vorhanden bzw.
umsetzbar ist, kann auf andere Maßnahmentypen zurückgegriffen werden. Dabei
wäre im Detail noch zu klären, wie die Abprüfung der Rangfolge durch den Vorha-
bensträger nachzuweisen ist und welche Prüfschritte hier als zumutbar anzusehen
sind.
Durch diese Regelung würde der Schutzgut- und Funktionsbezug gestärkt ohne die
Flexibilität zu verlieren, die ein Ökokonto auszeichnet. Die Vorgabe einer Reihenfol-
ge kann aber nicht garantieren, dass der Schutzgutbezug tatsächlich hergestellt
wird, da nicht sichergestellt ist, dass eine geeignete Kompensationsmaßnahme ver-
fügbar ist.
Variante 3: Transparente Darstellung der Auswirkungen pro Schutzgut und
einer schutzgutübergreifenden Kompensation
Die Gefahr, dass der Bezug zwischen Eingriff und Ökokonto-Maßnahmen zu nach-
lässig gehandhabt wird, könnte auch dadurch reduziert werden, dass bei der Bear-
beitung der Eingriffsregelung bei der Vorhabenszulassung ein verbal-argumentativer
Vergleich für jedes Schutzgut vorgeschrieben wird. Bei der Wahl der Kompensati-
onsmaßnahme ist der Vorhabensträger zwar prinzipiell frei, soweit eine schutzgut-
/funktionsübergreifende Kompensation gewählt wird, ist dies aber darzustellen. Dies
würde zumindest zu mehr Transparenz führen und nachvollziehbar machen, welche
Funktionen im Einzelfall tatsächlich funktionsintern kompensiert wurden und welche
nicht.
Der schutzgut- bzw. funktionsbezogene Vergleich zwischen Eingriff und Kompensa-
tion kann rein verbal-argumentativ erfolgen (Variante 3a). Dabei würden die be-
troffenen Schutzgüter und Funktionen benannt und bewertet, es erfolgt aber keine
Darstellung der Ökokonto-Bilanz pro Schutzgut.
In Bezug auf die Wirkungsbereiche der ÖKVO bietet es sich jedoch an, den Bedarf
an Ökopunkten aus dem Eingriff mit den im Rahmen der zugeordneten Ökokonto-
Maßnahme generierten Ökopunkten gegenüberzustellen (Variante 3b). Diese Ge-
genüberstellung könnte z. B. ergeben, dass für den Eingriff in den Boden ein Bedarf
von 20.000 ÖP und für den Eingriff in Offenland-Biotope ein Bedarf von 100.000 ÖP
besteht, der Ersatz jedoch allein über eine Wald-Biotopmaßnahme mit 120.000 ÖP
erfolgt. Damit würde transparent, dass der Eingriff insgesamt zwar vollständig kom-
pensiert wird, beim Schutzgut Boden und den Offenlandbiotopen aber ein Defizit
verbleibt.
Nullvariante
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 168
Als weitere Variante ist die Beibehaltung des bisherigen, schutzgut- und funktions-
übergreifenden Ansatzes (Nullvariante) zu sehen. Die bisherige Vorgehensweise
ermöglicht eine flexible und einfache Handhabung des Ökokontos. Sie erleichtert
die Kompensation und damit Umsetzung von Bauvorhaben, da – soweit keine be-
sonders geschützten Bestände oder Artvorkommen betroffen sind – für einen Ein-
griff jede Ökokonto-Maßnahme (mit ausreichenden Wertpunkten) herangezogen
werden kann.
3.1.5.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat
Der Funktions- und Schutzgutbezug wurde nicht als eigenes Thema im Workshop
diskutiert. In der Arbeitsgruppe, die sich mit den Bodenfunktionen auseinanderge-
setzt hat, wurde das Thema jedoch inhaltlich mit andiskutiert. Die Ergebnisse dazu
werden im folgenden Abschnitt dargestellt.
3.1.5.4.1 Ergebnisse aus der Workshop-Arbeitsgruppe
Im Rahmen des Workshops am 26.04.2018 in Karlsruhe wurde mit Vertretern von
Natur- und Bodenschutzbehörden darüber diskutiert, ob bzw. wie ein stärkerer
Schutzgutbezug bei der Kompensation von Eingriffen in den Boden umgesetzt wer-
den könnte.
Prinzipiell wurde v. a. von den Bodenschutzbehörden dabei ein stärkerer Schutz-
gutbezug gewünscht bzw. befürwortet. Es bestehen allerdings in der Praxis nur be-
grenzte Möglichkeiten, wirksame Ökokonto- bzw. Ausgleichs-Maßnahmen zum Bo-
denschutz durchzuführen. Aus diesem Grund waren sich die Teilnehmer einig, dass
es sich auch zukünftig nicht verhindern lassen wird, dass Eingriffe in den Boden
zumindest teilweise durch Biotop-Maßnahmen ausgeglichen werden. Vor allem von
Seiten der Bodenschutzbehörden wurde es aber als sinnvoll angesehen, durch eine
getrennte Bilanzierung der Eingriffe in Biotope und den Boden diesen schutzgut-
übergreifenden Ausgleich transparent zu machen.
3.1.5.4.2 Rückmeldung Projektbeirat
Die Projektbeiratsmitglieder äußerten erhebliche Bedenken gegen eine Stärkung
des Funktions- und Schutzgutbezugs. Dabei wurden folgende Argumente vorge-
bracht:
– Bereits jetzt bestehen erhebliche Schwierigkeiten Kompensationsflächen zu fin-
den. Dies sollte nicht durch einen verstärkten Schutzgut- und Funktionsbezug
zusätzlich erschwert werden.
– Da vorrangig der Ausgleich nach dem Artenschutzrecht, für die nach § 30
BNatSchG geschützten Biotope und nach dem Waldrecht durchgeführt wird und
dieser jeweils schutzgut- und funktionsbezogen erfolgen muss, ist bereits jetzt
ein hoher Schutzgut- und Funktionsbezug vorhanden. Für den „Restausgleich“,
der über das Ökokonto erfolgen kann, sollten deshalb keine weiteren Einschrän-
kungen vorgegeben werden.
– Die derzeitige Verteilung von Wald und Offenland ist historisch entstanden und
unterliegt ständigen Veränderungen. Es gibt deshalb keinen Grund, dass dieser
konserviert werden muss.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 169
– Soweit der hohe Anteil an Waldmaßnahmen als Problem gesehen wird, kann
dies durch die Höhe der Bepunktung gesteuert werden (z. B. durch eine Verrin-
gerung der Ökopunkte für Waldmaßnahmen).
– Die Vorgabe einer Rangfolge bei der Prüfung würde den Bearbeitungsaufwand
erhöhen ohne zu wirklichen Verbesserungen zu führen. Vor allem für einen
schutz-gutbezogenen Ausgleich bei Eingriffen in den Boden stehen nicht ausrei-
chend Flächen und Maßnahmen zur Verfügung. Dies ist auch allgemein be-
kannt, so dass auch eine transparentere Bilanzierung keinen Informationsgewinn
bedeuten würde.
3.1.5.4.3 Zusammenfassende Ergebnisse aus der Workshop-Gruppe und
dem Projektbeirat
Aus fachlicher Sicht wäre eine Stärkung des Schutzgut- und Funktionsbezugs, z. B.
durch die Vorgabe einer Rangfolge bei der Festlegung bzw. Zuordnung von Kom-
pensationsmaßnahmen, empfehlenswert, wenngleich dies gesetzlich nicht vorgege-
ben wird.
Angesichts der Tatsache, dass bereits heute Schwierigkeiten bestehen, Flächen für
Kompensationsmaßnahmen zu finden, sollten die Anforderungen an die Zuordnung
von Ökokonto-Maßnahmen zu bestimmten Eingriffen aber nicht zu hoch sein.
Außerdem ist bei Eingriffen in wertvolle, nach § 30 BNatSchG geschützte Biotopbe-
stände und bei den artenschutzrechtlichen Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG
unterliegenden Artvorkommen bereits heute ein Schutzgut- und Funktionsbezug
vorgegeben. Verbleibende Eingriffe betreffen häufig landwirtschaftlich intensiver
genutzte Bestände. Hier ist ein Funktions- und Schutzgutbezug von geringerer Re-
levanz.
Deshalb wird vom Projektbeirat empfohlen die derzeitige Regelung in der ÖKVO im
Wesentlichen beizubehalten. Zur besseren Nachvollziehbarkeit sollten entspre-
chend der Variante 3b die Wirkungsbereiche und Funktionen zukünftig jedoch ge-
trennt erfasst, ausgewertet und bilanziert werden.
Dazu sind vor allem Änderungen in der Web-Anwendung notwendig. Hier sollten
folgende Auswertungsmöglichkeiten integriert werden:
– Summierung der beantragten Wertpunkte getrennt nach Wirkungsbereichen
– Kategorisierte Erfassung nach Funktion der aufgewerteten Flächen (Feuchtge-
biet, Magerstandort, Wald, Lebensraum spezieller Arten, wertvoller Bodenstand-
ort etc.)
– zugeordneter Eingriff (mit Angabe der dort betroffenen Schutzgüter und Funktio-
nen).
Damit wären zukünftig zumindest statistische Auswertungen hinsichtlich der einzel-
nen Funktionen und Schutzgüter möglich. So könnte ausgewertet werden, in wel-
chem Ausmaß Eingriffe in den Boden durch Maßnahmen in anderen Wirkungsbe-
reichen ausgeglichen werden.
Außerdem könnte ein Vorhabenträger bei entsprechenden Auswertungsmöglichkei-
ten leichter eine „passende“ Ökokonto-Maßnahme mit höherem Funktions- und
Schutzgutbezug finden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Bei einer Beibehaltung der jetzigen Regelung blieben die folgenden, oben beschrie-
benen Probleme bestehen:
– hohen Überschuss an verfügbaren Ersatzmaßnahmen im Wald, dadurch häufig
Kompensation von Eingriffen im Offenland durch Maßnahmen im Wald
– häufige Kompensation von Eingriffen in den Boden durch Biotopmaßnahmen.
Da im Bereich des Bodens nicht ausreichend Maßnahmen zur Kompensation der
Eingriffe (z. B. Flächen für Entsiegelungen) zur Verfügung stehen, muss die Kom-
pensation über Biotopmaßnahmen akzeptiert werden. Durch die empfohlenen Ände-
rungen wird dieses Vorgehen aber transparent gemacht.
Der Überschuss an Ökokonto-Maßnahmen im Wald ließe sich evtl. durch andere
Maßnahmen steuern, z. B.:
– eine Reduzierung der zu erzielenden Ökopunkte für Aufwertungsmaßnahmen in
Wäldern,
– die Einführung einer Spanne (z. B. in Abhängigkeit von der Aufwertung durch
den Nutzungsverzicht in Waldrefugien) oder
– die Einführung einer Obergrenze der pro Maßnahme zu erzielenden Wertpunkte.
Die Festlegung eines strikteren Funktions- und Schutzgutsbezugs ist hierfür also
nicht zwingend notwendig.
3.1.5.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung
Zur Erhöhung der Nachvollziehbarkeit der Ökokonto-Maßnahmen nach Wirkungsbe-
reichen und Funktionsbezug wären Anpassungen in der Webanwendung erforder-
lich, die dann auch eine Erweiterung der Auswertungen ermöglichen.
In der ÖKVO müssen ggf. Vorgaben aufgenommen werden, welche Angaben bei
einer Zuordnung von Ökopunkten zu einem Eingriffsvorhaben hinsichtlich Wir-
kungsbereich, Maßnahmentyp etc. zu machen sind. Die Herausgabe von Arbeitshil-
fen wird nicht als notwendig angesehen.
3.1.6 Fragestellungen zum Umgang mit den Schutzgütern Klima, Luft und
Landschaftsbild
3.1.6.1 Grundlagen
Nach § 2 der ÖKVO müssen sich Ökokonto-Maßnahmen (mindestens) einem von
sechs aufgeführten Wirkungsbereichen zuordnen lassen. Dabei sind mit dem Re-
tentionsraum, der Grundwassergüte und dem Boden auch abiotische Wirkungsbe-
reiche aufgeführt.
Die Schutzgüter Klima/Luft und Landschaftsbild sind dagegen derzeit nicht über die
ÖKVO abgedeckt, da bei Erlass der ÖKVO keine geeigneten quantifizierenden Be-
wertungsmethoden vorlagen, die eine Bilanzierung in der Werteinheit Ökopunkte
ermöglicht hätten.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 171
3.1.6.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
3.1.6.2.1 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-
lungen und der Regelungen anderer Bundesländer
Im Rahmen des Ländervergleichs wurde die Behandlung der Schutzgüter Klima/Luft
und Landschaftsbild in den Bundesländern Bayern, Sachsen und Nordrhein-
Westfalen ausgewertet. Daneben wurde auch das Modell der Region Bodensee-
Oberschwaben analysiert. Ziel war es dabei zu ermitteln, ob in anderen Bundeslän-
dern bzw. im Kreis Bodensee-Oberschwaben Lösungen zur Integration der Schutz-
güter gefunden wurden, die als Vorbild für die Übernahme des Landschaftsbilds und
des Schutzguts Klima/Luft in die ÖKVO dienen könnten.
Schutzgut Klima/Luft
Die Auswertungen ergaben, dass in keinem der untersuchten Bundesländer und
Regionen eine Bewertung des Schutzguts Klima/Luft in Form von Ökopunkten er-
folgt. Das Schutzgut wird ausschließlich verbal-argumentativ behandelt (i. d. R. 4-
bis 5-stufig).
Ziel beim Schutzgut Klima/Luft ist es jeweils Beeinträchtigungen durch entspre-
chende Maßnahmen zu vermeiden, z. B. durch:
– Dachbegrünung und Durchgrünung von Baugebieten (Modell der Region Bo-
densee-Oberschwaben)
– Minimierung der Inanspruchnahme klimatisch wirksamer Flä-
chen/Vegetationsbestände bzw. Transportbahnen (Handlungsempfehlungen
Sachsen)
– Ausrichtung von Baukörpern entsprechend der Kalt- und Frischlufttransportbah-
nen (Handlungsempfehlungen Sachsen)
– Durchlässigkeit von Baukörpern für den Kalt- und Frischlufttransport (Hand-
lungsempfehlungen Sachsen)
– Verzicht auf Dammlagen oder Errichtung von Durchlassbauwerken im Bereich
von Kalt- und Frischluftleitbahnen (ELES-Arbeitshilfen Nordrhein-Westfalen)
– Einsatz emissionsarmer Maschinen (Handlungsempfehlungen Sachsen)
– Staubschutz (z. B. durch Befeuchten der Erdoberfläche) (Handlungsempfehlun-
gen Sachsen).
Für die Übernahme in die ÖKVO sind diese Vermeidungs- und Minimierungsmaß-
nahmen nicht geeignet.
Konkrete Angaben zu möglichen Kompensationsmaßnahmen im Bereich der
Schutzgüter Klima und Luft sind von den ausgewerteten Bundesländern nur in der
Bayerischen Kompensationsverordnung aufgeführt:
– Schaffung klimarelevanter Strukturen (Gehölze, Gewässer, Grünland)
– Pflanzungen zur örtlichen Klimaverbesserung und zur Schaffung von Frischluft-
schneisen
– Entsiegelung von Flächen mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotopp-
flege.
Landschaftsbild
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 172
In Bayern und Nordrhein-Westfalen wird das Schutzgut Landschaftsbild – wie in den
meisten Bundesländern – verbal-argumentativ behandelt (Ausnahme: Windkraftan-
lagen in Bayern – siehe unten). In Sachsen und in der Region Bodensee-Ober-
schwaben wird dagegen eine Umrechnung in Ökopunkte durchgeführt.
Sachsen
Nach den „Handlungsempfehlungen“ in Sachsen ist das Schutzgut Landschaftsbild
gesondert zu betrachten, wenn Funktionen besonderer Bedeutung betroffen sind,
z. B. historische Kulturlandschaften oder Gebiete mit guter Ausstattung an Infra-
struktureinrichtungen für die landschaftsbezogene Erholung (Rad-, Wanderwege-
netz, Bänke, Wegweiser).
Für die Berechnung des Kompensationsbedarfs wird die Fläche beeinträchtigter
(besonders bedeutsamer) Bereiche mit einem Funktionsminderungsfaktor zwischen
0,5 und 2,0 multipliziert. Im Bereich von Kompensationsmaßnahmen wird ein Funk-
tionsaufwertungsfaktor bis max. 1,5 angerechnet.
Durch die Multiplikation der betroffenen bzw. aufgewerteten Flächen mit dem Funk-
tionsminderungs- bzw. Funktionsaufwertungsfaktor erfolgt eine Umrechnung in
Wertpunkte. Der Ausgleich oder Ersatz soll vorrangig schutzgut- und funktionsbezo-
gen erfolgen. Wenn dies nicht vollständig möglich ist, ist aber auch eine Anrechnung
von Wertpunkten über die Schutzgutgrenzen hinweg möglich.
Konkrete Angabe zu Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftsbilds und zu
dem jeweils anzusetzenden Funktionsaufwertungsfaktor enthalten die Handlungs-
empfehlungen nicht. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass Abrissmaßnahmen
geeignet sein können.
Region Bodensee-Oberschwaben
Im Modell der Region Bodensee-Oberschwaben werden im Wirkungsbereich „Land-
schaftsbild“ sowohl der Eingriff als auch die Ausgleichsmaßnahmen in Ökopunkten
bewertet. Die Berechnung der Ökopunkte beruht im Wesentlichen auf NOHL (1993).
Folgende Faktoren fließen in die Berechnung ein (vgl. Abb. 22):
– Wirkzonen (Nah-/Mittel-/Fernzone) des Eingriffs bzw. der Aufwertung
– abgegrenzte Raumeinheiten (in sich homogene, abgrenzbare Landschaftsein-
heiten)
– beeinträchtigter bzw. aufgewerteter Wirkraum pro Raumeinheit und Wirkzone in
m2 (unter Berücksichtigung von Sichtverschattungen)
– Wert des beeinträchtigten bzw. aufgewerteten Raums: 5-stufige verbal-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 173
argumentative Bewertung
– Erheblichkeitsfaktor zwischen 0 und 1: verbal-argumentative Bewertung anhand
der Intensität des Eingriffs und der Verletzlichkeit des Raums; bei der Bewertung
der Maßnahmenseite „ist der Erheblichkeitsfaktor im positiven Sinne hinsichtlich
der Aufwertung der Landschaft durch Maßnahmen zu verwenden“5
– Wahrnehmungskoeffizient zwischen 0,04 und 0,6: differenziert nach Wirkzone,
Eingriffs-/Maßnahmentyp und Vorbelastung (Berücksichtigung der Abnahme der
Auswirkung mit Zunahme der Entfernung)
– Kompensationsflächenfaktor: pauschal 0,1
Die Berechnung des Eingriffs bzw. der Aufwertung erfolgt dann pro Wirkzone ent-
sprechend der nachfolgenden Abbildung. Dabei stellt die obere Zeile (beeinträchtig-
ter Wirkraum x Bedeutung Raumeinheit) die Bewertung des jeweils vom Eingriff
betroffenen Raums dar, während bei „der Ermittlung des Aufwertungspotentials von
Maßnahmen der ‚beeinträchtigte Wirkraum‘ als ‚aufgewerteter Wirkaum‘ zu verste-
hen“6 ist. Die Faktoren der zweiten Zeile (Erheblichkeitsfaktor x Wahrnehmungsko-
effizient x Kompensationsflächenfaktor) ergeben zusammen die Intensität des Ein-
griffs. Bei der Bewertung von Kompensationsmaßnahmen ist analog vorzugehen:
Der Erheblichkeitsfaktor ist hierbei, wie vorne erläutert, in positivem Sinne hinsicht-
lich der Aufwertung der Landschaft zu verwenden.
Abschließend werden die getrennt nach Wirkzonen ermittelten Ökopunkte addiert.
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5 Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen 2012, Seite 31
6 Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen 2012, Seite 29
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Abb. 22: Beispiel Landschaftsbildbewertung Modell Region Bodensee-
Oberschwaben
Quelle: Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (2012): Naturschutz-
rechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewertung
und Ökokonten. Seite 29
Diese Berechnungsmethode wurde von NOHL für mastenartige Eingriffe entwickelt
und wird im Modell der Region Bodensee-Oberschwaben auf Eingriffe durch Stra-
ßen, Gewerbegebiete etc. übertragen und gilt auch für die Berechnung der Aufwer-
tung des Landschaftsbilds durch Kompensationsmaßnahmen.
Eine Liste geeigneter Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes enthält
das Modell der Region Bodensee-Oberschwaben nicht.
Betreffen Eingriffe und Maßnahmen mehrere Wirkbereiche, werden die Ökopunkte
der einzelnen Naturgüter addiert. In der Eingriffs-Kompensationsbilanz wird der Ein-
griff in Ökopunkten als Gesamtsumme aller beeinträchtigten Naturgüter der Kom-
pensation in Ökopunkten aller aufgewerteten Naturgüter gegenübergestellt. Die Ver-
rechnung von Ökopunkten erfolgt also über alle Schutzgutgrenzen hinweg (s. hierzu
jedoch Kapitel 3.1.6.4, Landschaftsbild 1. Absatz).
Windenergie-Erlass Bayern
Im Rahmen des Windenergie-Erlasses (BayWEE) sind in Bayern spezielle Regeln
für die Kompensation von Eingriffen ins Landschaftsbild festgelegt. Dabei wird da-
von ausgegangen, dass ein Ausgleich oder Ersatz der Auswirkungen auf das Land-
schaftsbild bei Windenergieanlagen grundsätzlich nicht möglich ist und deshalb Er-
satzzahlungen notwendig werden.
Diese werden unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien festgelegt:
– Wirkraum (Umkreis des Fünfzehnfachen der Anlagenhöhe um die Anlage)
– Bewertung des Landschaftsbild (vierstufig) im Wirkraum
– Anzahl und Höhe der Windkraftanlagen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Die zu zahlenden Ersatzgelder variieren von 90 € bis 1.200 € pro laufendem Meter
Gesamtanlagenhöhe. Eine Umrechnung in Wertpunkte ist also auch im Windener-
gie-Erlass nicht vorgesehen. Eine analoge Vorgehensweise zur Ermittlung von
Wertpunkten wäre aber vorstellbar.
Das Vorgehen ähnelt dem Modell in der Region Bodensee-Oberschwaben, ist je-
doch stark vereinfacht.
3.1.6.2.2 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen
Explizite Fragen zu den Schutzgütern Klima, Luft und Landschaftsbild waren bei der
schriftlichen Befragung der Akteursgruppen (Zustimmungsbehörden, Maßnahmen-
und Vorhabensträger, Fachbehörden, Planungsbüro/Fachgutacher und sonstige)
nicht enthalten. 11 Teilnehmer der Befragung (sowohl Vorhabensträger als auch
Planungsbüros und Zustimmungsbehörden) regten aber an, diese Schutzgüter in
die ÖKVO aufzunehmen.
Beim Landschaftsbild wurde z.T. kritisiert, dass das Schutzgut überhaupt nicht in die
Bewertung eingeht, z. T. wurde vorgeschlagen, weitere ökokontofähige Maßnahmen
zu ergänzen, die zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes führen (z. B. die Anla-
ge von Baumreihen). Beim Schutzgut Klima wurde u. a. die Einführung eines
Klimabonus angeregt, z. B. bei Wiedervernässung von Moorböden (Klimaschutz)
oder bei der Verbesserung der Wasserrückhaltung und Grundwasseranreicherung
(Klimaanpassung). Konkrete Vorschläge zum Schutzgut Luft wurden nicht gemacht.
3.1.6.3 Problemanalyse und Lösungsansätze
Im Gegensatz zu den anderen Schutzgütern des BNatSchG sind Klima/Luft und
Landschaftsbild nicht in der ÖKVO enthalten, da bislang keine geeignete quantifizie-
rende Bewertungsmethode vorhanden ist. Maßnahmen für diese Schutzgüter wer-
den somit nicht in Ökopunkten bilanziert, sie können jedoch als konventionelle
Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Ökokontos festgesetzt und beispiels-
weise verbal-argumentativ bewertet werden.
Bei der Entscheidung, ob die ÖKVO um die Schutzgüter Klima/Luft und Land-
schaftsbild erweitert werden soll, sollten folgende Aspekte beachtet werden:
1. Grundsätzlich stellt die Aufnahme eines Schutzguts in die ÖKVO eine „In-Wert-
Setzung“ dar, die dafür sorgt, dass ein Schutzgut im Rahmen der Eingriffsrege-
lung angemessen berücksichtigt wird.
2. Eine verbal-argumentative Behandlung aller Schutzgüter ist auf der Eingriffs-
seite immer erforderlich (vgl. § 15 BNatSchG), dementsprechend wäre eine
Behandlung aller Schutzgüter (unabhängig von einer möglichen Bepunktung)
auch auf der Maßnahmenseite sinnvoll.
3. Es ist sicherzustellen, dass die gewählte Methode sich sowohl auf der Ein-
griffsseite als auch auf der Maßnahmenseite anwenden lässt.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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4. Die angestrebte Lösung sollte ggf. auch in einer Kompensationsverordnung
umsetzbar sein.
5. Die Aufnahme der Schutzgüter in die ÖKVO kann dazu führen, dass sich der
Aufwand für die Einbuchung einer Ökokonto-Maßnahme deutlich erhöht, da
evtl. zusätzliche Fachleute für lufthygienische oder landschaftsästhetische
Fachfragen eingeschaltet werden müssen.
Folgende grundsätzlichen Lösungsansätze für eine Integration der Schutzgüter Kli-
ma/Luft und Landschaftsbild in die ÖKVO lassen sich aus den Ergebnissen der ver-
schiedenen Arbeitspakete ableiten:
– Die Übernahme des Modells, wie es in der Region Bodensee-Oberschwaben
verwendet wird (Bewertung Klima/Luft verbal-argumentativ, Landschaftsbild in
Ökopunkten 7).
– Die gezielte – auf die Systematik der ÖKVO abgestimmte – neue Entwicklung
eines Modells zur Bewertung der Schutzgüter nach Ökopunkten (Bestands- und
Zielwerte).
– Die Erstellung einer abschließenden Liste möglicher Maßnahmen(bereiche), die
zur Aufwertung der Schutzgüter führen mit Festlegung einer erreichbaren
Höchstsumme an Ökopunkten pro Wirkungsbereich oder Maßnahmentyp.
– Erstellung einer abschließenden Liste möglicher Maßnahmen(bereiche), die zur
Aufwertung der Schutzgüter führen, Verzicht auf die Vergabe von Ökopunkten
für diese Wirkungsbereiche, verbal-argumentative Behandlung der Schutzgüter
auf der Eingriffs- wie auf der Maßnahmenseite, schutzgutinterne Kompensation.
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7 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in dem Modell Bodensee-Oberschwaben vorgesehene schutz-
gutübergreifende Kompensation zwischen dem Landschaftsbild und den anderen Schutzgütern nach
einem Urteil des VG Berlin nicht zulässig ist (siehe Kapitel 3.2.2, 1. Absatz)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Schutzgut Klima/Luft
Globalklima/Klimawandel
Teilweise wurden im Rahmen der Befragungen angeregt, Maßnahmen zum Klima-
schutz oder zur Klimaanpassung in die ÖKVO aufzunehmen. Im Rahmen der Ein-
griffsregelung ist jedoch das Kleinklima, nicht aber das Großklima (und damit auch
nicht der Klimawandel), zu betrachten. Somit können Maßnahmen gegen den Kli-
mawandel nicht als Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Bei der angesprochenen Wiedervernässung von Mooren liegen zudem noch keine
fundierten Untersuchungen zu den Auswirkungen der Maßnahme auf die Reduktion
klimaschädlicher Gase vor. Der Effekt von Moorrenaturierungsmaßnahmen als Koh-
lenstoff-Senke ist in Baden-Württemberg vermutlich nicht relevant, da ein entspre-
chendes Aufwertungspotential kaum vorhanden ist.
Die Integration von Maßnahmen für das Globalklima in die ÖKVO ist deshalb nicht
möglich.
Lokalklima
Dagegen sind Auswirkungen auf das Lokalklima im Rahmen der Eingriffsregelung
zu berücksichtigen, so dass dieser Aspekt auch für die ÖKVO relevant sein könnte.
Das Modell der Region Bodensee-Oberschwaben erscheint dabei aber nicht zielfüh-
rend. Das Modell macht lediglich Vorgaben für eine 5-stufige Bestandsbewertung
des Schutzguts (vgl. Abb. 23). Eine Umrechnung in Ökopunkte erfolgt nicht. Auf
eine Eingriffsbeurteilung wird verzichtet, „weil klimatische und lufthygienische Ver-
hältnisse großräumig zu betrachten sind und Auswirkungen durch Baugebiete und
Einzelvorhaben nur als geringe Abschläge … zu bilanzieren wären“. Bei einer Auf-
nahme des Schutzguts in die ÖKVO müsste dies anders geregelt werden, da auch
die Eingriffsseite durch die Methodik abgedeckt sein muss.
Eine Bewertung lufthygienisch positiver Maßnahmen ist damit über das Modell – mit
dem eine reine Bestandsbewertung erfolgt – nicht möglich bzw. vorgesehen.
Alternative Modelle zur Berücksichtigung des Schutzguts Klima/Luft anhand einer
Bewertung in Ökopunkten finden sich auch in keinem der anderen untersuchten
Bundesländer.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 178
Vorgaben für die Bewertung des Schutzguts Klima im Modell Bodensee-
Oberschwaben
Abb. 23: Beispiel Bewertung Schutzgut Klima im Modell Bodensee-
Oberschwaben
Quelle: Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (2012): Naturschutz-
rechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewertung
und Ökokonten. Seite 73
Es bestünden jedoch zwei grundsätzliche Varianten für die Berücksichtigung des
Schutzguts Klima/Luft in der ÖKVO:
Variante 1: Festlegung von Ökopunkten (Zusatzpunkten) für bestimmte Maßnahmen
Für das Schutzgut Klima/Luft könnte eine abschließende Maßnahmenliste erstellt
werden, bei denen aufgrund ihrer positiven Auswirkungen festgelegte Zusatzpunkte
vergeben werden.
Die Anerkennung dieser Maßnahmen wäre jedoch nur in klimatischen Belastungs-
gebieten oder in diesen Gebieten zugeordneten Entlastungsgebieten sinnvoll. Als
Belastungsgebiete kämen dabei v. a. größere Städte bzw. Bereiche mit einer groß-
flächigen Versiegelung in Frage. Entlastungsgebiete wären Bereiche mit Frisch- und
Kaltluftproduktion (z. B. Wälder, Grünland, Äcker), von denen aus über Leitbahnen
Luft in die Belastungsgebiete gelangt. Maßnahmen außerhalb dieser Gebiete führen
i. d. R. zu keinen signifikanten Aufwertungen für das Lokalklima.
Vereinfacht könnte auch ein fest definierter Puffer um Belastungsgebiete als Entlas-
tungsgebiet definiert werden (z. B. 100 – 500 m). Dies würde aber nur bei relativ
ebenem Gelände zu einer fachlich angemessenen Abgrenzung führen. Bei beweg-
tem Gelände gäbe dieser Puffer nicht die tatsächlich klimarelevanten Flächen wie-
der. Zudem wäre fraglich, ob sich ein solches Modell aufgrund sich ändernder Sied-
lungsgrenzen für das ganze Land funktionieren würde. Außerdem besteht bzgl.
§ 13b BauGB die Befürchtung, dass Ökokonto-Maßnahmen, die in einem solchen
Puffer liegen, einfach überplant werden könnten.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 179
Geeignete Maßnahmen zur Aufwertung des Schutzguts Klima/Luft könnten z. B.
sein:
– Entsiegelungen
– Durchgrünungen
– Wald- und Gehölzentwicklungen.
Soweit entsprechende Maßnahmen in den o. g. Belastungs- oder Entlastungsgebie-
ten liegen und durch die jeweilige Maßnahme im Einzelfall eine signifikante klimati-
sche Verbesserung zu erwarten ist, könnten hierfür Zusatzpunkte vergeben werden.
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf das Kleinklima müssten dabei im Rah-
men eines lufthygienischen/klimatologischen Gutachtens geprüft werden. Beispiels-
weise kann eine Gehölzpflanzung positive wie negative (z. B. wenn sie ein Tal ab-
riegelt und damit die Kaltluftzufuhr behindert) Auswirkungen auf das Kleinklima ha-
ben, so dass hier vertiefte Betrachtungen der lokalen Situation notwendig sind. Eine
weitere Förderung von Einzelbäumen als Kompensationsmaßnahme wird von Na-
turschutzseite z. T. kritisch gesehen, da diese bereits heute häufig geplant, aber
dann nicht (vollständig) realisiert werden. Außerdem wird der Wegfall von Bäumen
im späteren Innenbereich dann häufig nicht erfasst, wohingegen bei Verfahren nach
§ 13b BauGB sogar Ökopunkte generiert werden könnten: Baumpflanzungen müss-
ten nicht mehr als Verminderung/Kompensation durchgeführt werden, da die Ein-
griffsreglung als Ganzes entfällt, und könnten stattdessen auf ein Ökokonto einge-
bucht werden. Auch ist fraglich, ob Einzelbäume innerhalb des zu betrachtenden 25-
Jahreszeitraums einen signifikanten klimatischen Effekt haben.
Die Ökokontofähigkeit von technischen Umweltschutzmaßnahmen (Energiespar-
lampen, Wärmedämmung etc.) muss – wie bisher – ausgeschlossen werden. Hier-
bei handelt es sich nicht um Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschafts-
pflege.
Durch die Aufnahme des Schutzguts Klima/Luft in die ÖKVO und die Vergabe von
Zusatzpunkten bei entsprechenden Maßnahmen in Be- und Entlastungsgebieten
würden kleinklimatische und lufthygienische Aspekte eine stärkere Beachtung fin-
den. Durch die Beschränkung auf größere Städte bzw. deren Umfeld würde das
Schutzgut aber in der Praxis vermutlich eine untergeordnete Rolle spielen.
Wenn Zusatzpunkte für die Aufwertung des Schutzgutes Klima/Luft vergeben wer-
den, ist bei der Eingriffsbewertung analog vorzugehen. Dies würde bedeuten, dass
bei Eingriffen in Be- oder Entlastungsgebieten ein zusätzlicher Bedarf an Ökopunk-
ten entstehen würde.
Daraus könnten sich folgende Konsequenzen ergeben:
– Da sich Siedlungsentwicklungen i. d. R. im Anschluss an bestehende bebaute
Gebiete abspielen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass beim Eingriff ein zusätzlicher
Bedarf an Ökopunkten entsteht, relativ hoch (insbesondere für den Fall, dass
vereinfacht ein Puffer um die Siedlungen als Entlastungsgebiet angenommen
würde). Gleichzeitig werden Kompensationsmaßnahmen vermutlich selten in Be-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 180
oder Entlastungsgebieten stattfinden, so dass voraussichtlich nicht allzu viele
Ökopunkte generiert werden. Tendenziell würde der Kompensationsbedarf bei
Miteinbeziehung des Schutzguts Klima/Luft deshalb erhöht. Baumaßnahmen
würden aufgrund des zusätzlichen Kompensationsbedarfs teurer werden.
– Bei einer Siedlungserweiterung eines bestehenden Belastungsgebiets würde
sich ein erhöhter Bearbeitungsaufwand und bei zu hoher Versiegelung, fehlen-
der Durchgrünung oder Beeinträchtigung bestehender Kalt-/Frischluftbahnen ein
zusätzlicher Kompensationsbedarf entstehen. Die Aufnahme des Schutzguts
Klima/Luft würde damit tendenziell eine Siedlungsentwicklung außerhalb beste-
hender Städte begünstigen. Der dadurch entstehende zusätzliche Verkehr (zwi-
schen Wohnung und Arbeitsplatz oder zum Einkaufen) würde sich kontraproduk-
tiv auf das Schutzgut Klima/Luft auswirken.
Diese Aspekte sprechen gegen eine Aufnahme des Schutzguts Klima/Luft in die
ÖKVO in Form einer Bewertung in Ökopunkten.
Variante 2: Verbal-argumentative Behandlung des Schutzguts Klima/Luft
Eine Alternative zur Bewertung in Ökopunkten könnte die standardisierte verbal-
argumentative Bewertung des Schutzguts Klima/Luft im Rahmen der ÖKVO sein.
Bei der Behandlung des Schutzguts Klima/Luft liegt der Schwerpunkt aber in aller
Regel auf Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie der Erhaltung beste-
hender Kalt-/Frischluftbahnen oder einer ausreichenden Durchgrünung eines Bau-
gebiets. Diese der Eingriffsseite zuzurechnenden Aspekte können in der ÖKVO
aber nicht behandelt werden. Eine evtl. Standardisierung der verbal-argumentativen
Behandlung des Schutzguts Klima/Luft muss deshalb im Rahmen der Eingriffsrege-
lung bzw. einer umfassende Kompensationsverordnung geregelt werden.
Bei einer rein verbal-argumentativen Bewertung wäre jedoch keine schutzgutüber-
greifende Kompensation möglich.
Da für das Schutzgut Klima/Luft aufgrund der begrenzten Möglichkeiten jedoch ver-
hältnismäßig wenige Maßnahmen zu erwarten sind, wäre eine ausschließlich
schutzgutinterne Kompensation nicht praxistauglich.
Landschaftsbild
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Beim Schutzgut Landschaftsbild ist zu berücksichtigen, dass aus rechtlicher Sicht
eine Verrechnung von Ökopunkten aus dem Landschaftsbild mit Ökopunkten aus
den anderen Wirkungsbereichen nicht möglich ist. Nach § 15 BNatSchG ist eine
Beeinträchtigung ausgeglichen, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen
des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Land-
schaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Auch für den
Ersatz ist analog geregelt, dass beide Voraussetzungen unabhängig voneinander
erfüllt sein müssen.
Dementsprechend hat es das VG Berlin in seinem Urteil vom 24.09.2015 (24 L
63.15) nicht anerkannt, dass ein verbleibendes Defizit beim Naturhaushalt durch
eine Überkompensation beim Landschaftsbild ausgeglichen wird8. Beim Land-
schaftsbild muss also eine schutzgutinterne Kompensation erfolgen.
Vor diesem Hintergrund bieten sich drei Varianten für die Behandlung des Schutz-
gutes an:
Variante 1: Keine Aufnahme des Schutzgutes in die ÖKVO
Da ein schutzgutübergreifender Ausgleich beim Landschaftsbild nicht möglich ist,
stellt sich die Frage, ob eine Aufnahme in die ÖKVO zielführend ist. Sofern das
Schutzgut Landschaftsbild nicht in die ÖKVO aufgenommen wird, wäre das Land-
schaftsbild bei Eingriffen weiterhin nach anerkannten Methoden (z. B. verbal-
argumentativ) zu bewerten und außerhalb des Ökokontos zu kompensieren.
Variante 2: verbal-argumentative Beschreibung der Auswirkungen einer Ökokonto-
Maßnahme auf das Landschaftsbild (als Vorbereitung einer Bewertung bei der Aus-
buchung)
Für die Aufnahme des Schutzguts Landschaftsbild in die ÖKVO sprechen die damit
verbundene In-Wert-Setzung des Schutzgutes und die Vergleichbarkeit von Eingriff
und Kompensation bei der Ausbuchung bzw. Zuordnung zu einem Eingriff.
Da es beim Landschaftsbild keine allgemein akzeptierte Methode zur Bewertung
von Eingriff und Maßnahme gibt, würde es sich anbieten, bei der Einbuchung der
Ökokonto-Maßnahme deren Aufwertung für das Landschaftsbild lediglich zu be-
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8 Vgl. Dolde Mayen & Partner (2016): Funktionsbezug von Ersatzmaßnahmen im Sinne von
§ 15 Abs. 2 BNatSchG. Rechtliche Stellungnahme im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwick-
lung und Umwelt – Abteilung Stadt- und Freiraumplanung des Landes Berlin
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schreiben, so dass bei der späteren Ausbuchung die Methodik zur Bewertung frei
gewählt werden kann. Die anwendbaren Methoden können dann von einem rein
verbal-argumentativen Vergleich bis zu einer Berechnung von Punkten reichen.
Hierzu wären bei der Einbuchung mindestens folgende Angaben notwendig:
– Beschreibung des betroffenen Landschaftsraums hinsichtlich der Kriterien Viel-
falt, Eigenart, Naturnähe, Schönheit und Beeinträchtigungen (auch Lärm und
Geruch)
– Beschreibung des Wirkraums, also der Einsehbarkeit der Aufwertungsmaßnah-
me
– Beschreibung der aufwertenden Wirkung der Maßnahme auf das Landschafts-
bild, inkl. der Intensität der Aufwertung
Mit diesen Angaben könnte bei einer späteren Ausbuchung nach verschiedenen
Methoden ein Vergleich zwischen den Auswirkungen des Eingriffs und der Ökokon-
to-Maßnahme auf das Landschaftsbild durchgeführt werden.
Variante 3: Erarbeitung eines verbindlichen Bewertungsmodells für die Berechnung
von Ökopunkten beim Schutzgut Landschaftsbild
Um eine einheitliche Behandlung des Schutzgutes Landschaftsbild zu fördern, könn-
te aber auch eine Bewertungsmethodik mit Berechnung von Ökopunkten verbindlich
vorgegeben werden. Die Gefahr, dass die Auswirkungen auf das Schutzgut im
Rahmen einer verbal-argumentativen Behandlung nur oberflächlich behandelt wer-
den, würde damit vermieden.
Es liegen verschiedene Modelle zur Landschaftsbildbewertung vor (NOHL, Roser,
Roth). Das Modell der Region Bodensee-Oberschwaben sieht eine Berechnung in
Ökopunkten vor. Inwieweit sich dieses System in der Praxis bewährt hat, wäre noch
zu prüfen. Grundsätzlich ist es für die Bepunktung der Auswirkungen auf das Land-
schaftsbild aber geeignet:
– Die Angaben zu den Wirkzonen für einzelne Eingriffe ist eindeutig und nachvoll-
ziehbar (z. B. bei Anlagen größer 90/100 m Nahwirkung bis 200 m, Mittelzone
bis 1.500m, Fernwirkung bis 5.000 m).
– Die Kriterien für die Bestandsbewertung des Landschaftsraums sind umfassend:
Harmonie der Landschaft zur Bebauung
Harmonie zur Nutzung und Vegetation
Ausgeprägtheit der Landschaftselemente
Erlebniswert der Landschaft
Lärm - Stille
Kunst-Licht; Kunst-Schatten
Besondere Landschaftsformen von landeskundlicher Bedeutung, Kulturhisto-
rische Elemente.
– Über den Erheblichkeitsfaktor lassen sich die Wirkungsintensität und die Verletz-
lichkeit bzw. Beeinträchtigung des Raums berücksichtigen.
– Über den Wahrnehmungskoeffizient wird das Nachlassen der Auswirkungen mit
zunehmender Entfernung miteinberechnet.
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Auf den im Modell Bodensee-Oberschwaben verwendeten Kompensationsflächen-
faktor könnte man – bei einer ausschließlich schutzgutinternen Bilanzierung – ver-
zichten, da es sich um einen festen Wert handelt, der sowohl auf der Eingriffs- als
auch auf der Kompensationsseite zum Einsatz kommt, also bei einer Bilanzierung
keinen Einfluss hat.
Inwieweit die Berechnungsmethode in Bezug auf Eingriffs- und Ausgleichsseite
gleichermaßen gut praktikabel ist, wäre noch zu prüfen. So wäre z. B. zu diskutie-
ren, ob bei einer Aufwertung in einer bereits hochwertigen Landschaft mehr Öko-
punkte generiert werden sollen wie in einer stark vorbelasteten Landschaft (was
beim Modell Bodensee-Oberschwaben der Fall ist, da der Wert der Landschaft in
die Berechnung eingeht).
Insgesamt müsste anhand vertiefter Untersuchungen eine individuelle Methodik zur
Landschaftsbildbewertung für die ÖKVO entwickelt werden. Hierbei können bereits
bekannte Modelle zur Entwicklung und zum Vergleich herangezogen werden.
Maßnahmenliste
Bei den Varianten 2 und 3 sollte eine abschließende Liste potentiell für das Schutz-
gut geeigneter Maßnahmen in die ÖKVO aufgenommen werden.
Allerdings muss beim Schutzgut Landschaftsbild beachtet werden, dass sich diesel-
be Maßnahme in einem Landschaftsraum positiv und in einem anderen Raum nega-
tiv auf das Landschaftsbild auswirken kann (je nachdem ob sie der Eigenart des
Raums entspricht). Die Landschaftsbildmaßnahmen sollten deshalb zwingend in
eine naturschutzfachliche Planung integriert werden.
Unabhängig vom Landschaftsraum können vermutlich nur wenige Maßnahmen wie
der Rückbau oder die Eingrünung störender technischer Einrichtung in ganz Baden-
Württemberg als ökokontofähig eingestuft werden. Bei allen andern Maßnahmen
wäre im Rahmen der naturschutzfachlichen Planung zu untersuchen, ob sie der
Eigenart des jeweiligen Landschaftsraums entsprechen. Vor allem bei Gehölzpflan-
zungen, die wegen ihrer Fernwirkung vermutlich zu den bevorzugten Landschafts-
bildmaßnahmen zählen würden, wäre außerdem zu prüfen, ob diese sich im Maß-
nahmenraum negativ auf bodenbrütende Arten wie Kiebitz oder Feldlerche auswir-
ken können.
3.1.6.4 Rückmeldung Projektbeirat
Der Projektbeirat sprach sich auf seiner dritten Sitzung am 28.06.2018 gegen eine
Aufnahme des Schutzguts Klima/Luft in die ÖKVO aus. Die lufthygienischen As-
pekte wie die Erhaltung der Frisch- und Kaltluftzufuhr in städtische Belastungsgebie-
ten müssen im Umweltbericht im Rahmen der Bauleitplanung bereits heute behan-
delt und berücksichtigt werden. Vor allem größere Städte legen großen Wert auf die
Erhaltung der klimatischen Ausgleichsfunktionen. Eine zusätzliche In-Wert-Setzung
des Schutzgutes durch Aufnahme ins Ökokonto wird daher nicht als notwendig er-
achtet. Im Rahmen der Eingriffsregelung sei eine Berücksichtigung des Schutzguts
Klima jedoch erforderlich.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 184
Auch beim Schutzgut Landschaftsbild vertrat der Projektbeirat mehrheitlich die
Auffassung, dass dieses derzeit (noch) nicht in die ÖKVO aufgenommen werden
soll. Zwar sei eine stärkere Beachtung und In-Wert-Setzung des Schutzgutes drin-
gend notwendig, für eine Aufnahme in die ÖKVO seien aber noch vertiefte Untersu-
chungen notwendig.
Das Schutzgut Landschaftsbild sei auch eher im Rahmen einer umfassenden Kom-
pensationsverordnung zu regeln als in der ÖKVO. Vor allem bei mastenartigen Ein-
griffen sieht der Projektbeirat einen hohen Regelungsbedarf.
3.1.6.5 Zusammenfassende Ergebnisse
Fazit zum Schutzgut Klima/Luft
Vor diesem Hintergrund – und weil die sich positiv auf Klima und Luft auswirkenden
Maßnahmen grundsätzlich bereits über die Wirkungsbereiche „Boden“ und „Biotope“
abgedeckt sind (wenn auch ohne die Fokussierung auf Be- und Entlastungsgebiete)
– wird eine Aufnahme des Schutzguts in die ÖKVO nicht für erforderlich gehalten.
Fazit zum Schutzgut Landschaftsbild
Da es beim Schutzgut Landschaftsbild noch keine allgemein anerkannte, standardi-
sierte Methode zur Bewertung eines Eingriffs bzw. einer Aufwertungsmaßnahme
gibt, ist eine Aufnahme des Schutzguts zum derzeitigen Zeitpunkt nicht empfehlens-
wert.
Vor allem vor der Festlegung einer verbindlich anzuwendenden Methode (Variante
3) wären noch vertiefte Untersuchungen notwendig. Bei der Prüfung bzw. Entwick-
lung einer Methodik ist zu berücksichtigen, dass diese für alle Arten von Eingriffen
und Aufwertungsmaßnahmen anwendbar sein muss. Sie sollte dementsprechend
auch eher in eine umfassende Kompensationsverordnung aufgenommen werden
also in die ÖKVO.
Variante 2 ist eher kritisch zu sehen. Hier wäre der Bearbeitungsaufwand für die
Naturschutzbehörden vermutlich sehr hoch, da sie bei jedem Antrag prüfen müss-
ten, ob die angewandte Methodik angemessen ist.
3.1.6.6 Vorschläge zur Weiterentwicklung
Es wird empfohlen, die Schutzgüter Klima/Luft und Landschaftsbild weiterhin nicht in
die ÖKVO aufzunehmen.
Beim Landschaftsbild sollte jedoch mittelfristig eine Methodik entwickelt werden, wie
das Schutzgut in der Eingriffsregelung und im Rahmen der ÖKVO berücksichtigt
werden kann. Dabei ist die Vorgabe von einheitlich anzuwendenden Methoden und
Standards zu empfehlen, um eine landesweit einheitliche Behandlung des Schutz-
guts gewährleisten zu können und den Bearbeitungsaufwand für die Zustimmungs-
behörden möglichst gering zu halten.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 185
3.2 Weitere Themen der Evaluierung
Aus der Analyse der Arbeitspakete (vgl. Abschn. 2) ergaben sich bei einer ganzen
Reihe von Themen konkrete Arbeitsaufträge, die im Wesentlichen behördenintern
erörtert und umgesetzt werden können. Die inhaltlichen Beiträge aus den Arbeitspa-
keten zu diesen Themen wurden im Rahmen der Evaluation aufgearbeitet und do-
kumentiert. Im Nachgang zur Evaluierung sollte eine weitere Ausarbeitung und Um-
setzung dieser Themen in der Regel behördenintern erfolgen. Dies kann z. B. in
Form von Arbeitsgruppen und unter Hinzuziehen von Fachexperten erfolgen.
Bei den weiteren Evaluationsthemen gilt es, Sachverhalte fachlich zu prüfen und zu
diskutieren. In einigen Fällen können auch Änderungen an der ÖKVO notwendig
werden. Die Kommunikation der Ergebnisse an die Anwenderinnen und Anwender
kann beispielsweise mittels Arbeitshilfen oder Schulungen erfolgen.
3.2.1 Webanwendung
3.2.1.1 Grundlagen
In der ÖKVO besteht lediglich unter § 7 „Einsicht in das Ökokonto“ ein thematischer
Bezug zur Web-Anwendung: „Das Ökokonto-Verzeichnis ist über einen elektroni-
schen Zugang der unteren Naturschutzbehörde öffentlich einsehbar […]. Die Daten-
formate werden von der obersten Naturschutzbehörde landeseinheitlich festgelegt.“
Regelungen hinsichtlich der im Ökokonto-Verzeichnis zu vermerkenden Inhalte fin-
den sich unter § 4 „Aufnahme in das Ökokonto-Verzeichnis.“ Vorgaben zur Struktur
des Ökokonto-Verzeichnis existieren nicht.
Eine Anleitung zum Antragsverfahren Ökokonto in der Web-Anwendung wurde von
der LUBW mit dem „Benutzer-Leitfaden für Maßnahmenträger“ und dem „Benutzer-
Leitfaden für untere Naturschutzbehörden“ zur Verfügung gestellt.
3.2.1.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
Im Zuge der fachlichen Durchsicht der anerkannten Ökokonto-Maßnahmen wurden
Probleme/Schwierigkeiten in Bezug auf die Web-Anwendung identifiziert und Vor-
schläge zur Verbesserung der Web-Anwendung entwickelt (siehe auch Anhang
6.5). Dabei stand das Ziel im Vordergrund, die für eine Plausibilitätsprüfung der un-
teren Naturschutzbehörden erforderlichen Informationen in der Web-Anwendung
effektiver abbilden zu können.
Zudem wurden bei der schriftlichen Befragung verschiedene Akteure (Behördenver-
treter, Unternehmen etc.) zu Schwierigkeiten/Problemen im Zusammenhang mit der
Web-Anwendung und zu möglichen Verbesserungsvorschlägen befragt. Die Ergeb-
nisse sind in den nachfolgenden Abschnitten dargestellt.
Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Bedarfs an statistischen Kennzahlen soll-
ten zudem Vorschläge zur Verbesserung der Web-Anwendung in Bezug auf die
Möglichkeiten zur Ermittlung gewünschter statistischer Kennzahlen entwickelt wer-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 186
den (vgl. auch Anhang 6.5). Verbesserungsvorschläge der Web-Anwendung in Be-
zug auf statistische Kennzahlen finden sich demnach auch in Abschn. 3.2.2 zu den
statistischen Kennzahlen.
3.2.1.3 Problemstellungen und Lösungsansätze
Grundsätzlich konnten folgende Probleme/Schwierigkeiten in Bezug auf die Web-
Anwendung identifiziert werden:
1. Hohe Komplexität des Programms in Verbindung mit mangelnder Hilfestel-
lung
2. Defizite in Bezug auf Struktur und Funktionen der Web-Anwendung
3. mangelnde ALK-Datenaktualisierung
4. Eingeschränkte Funktionalität der Web-GIS-Anwendung
5. Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Bewertung des Ausgangs- und
Zielzustands
Eine detaillierte Aufstellung der Probleme/Schwierigkeiten mit konkreten Hinweisen
auf mögliche Verbesserungen gibt die nachfolgende Tabelle (Tab. 37).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 187
Tab. 37: Erfordernisse zur Verbesserung der Web-Anwendung
Quelle in Klammern: Funktionsgruppierungen; ZB: Zustimmungsbehörden (untere Naturschutzbehörden); FB: andere Fachbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT: Vor-
habenträger; PL: Planungsbüro/Fachgutachter; SO: Sonstige
Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag
1 Hohe Komplexität des Programms in Verbindung mit mangelnder Hilfestellung
1a hohe Komplexität
Grundsätzlich wird das Programm als sehr komplex empfunden. Dies gilt insbesondere für Nutzer, die das Programm nicht regelmäßig anwenden. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang insbesondere die fehlende Übersichtlichkeit des Programms.
Nach Aussage der LUBW Referat 25 wurde der Anwenderzugang für die Zustimmungsbehörden bei der Entwicklung bewusst sehr schlank gehalten, um eine einfache Bedienung und einen geringen Aufwand zu gewährleisten. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere der Anwenderzugang für Maßnahmenträger als komplex empfunden wird, da für eine Antragstellung diverse Angaben zu machen sind.
Fragebogen (ZB, MT)
Struktur bzw. Aufbau der Website zur Bearbeitung eines Maßnah-
menkomplexes verbessern (Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit
durch intuitive Menüführung)
Schulungen mit Vermittlung von Basiswissen
(ausführliche) Online-Hilfe
1b Mangelnde Hilfestellung
Als problematisch wird auch empfunden, dass kein direkt bekannter Ansprechpartner („Kümmerer“) für Rückfragen bei LUBW bekannt ist. Teilweise sind die Rückmeldungen auf schriftliche Anfragen an [email protected] verzögert.
Fragebogen (ZB, FB)
Festlegen eines Ansprechpartners bei technischen bzw. fachlichen
Problemen (inkl. eines Vertreters)
Festlegen von Bearbeitungsfristen zur Beantwortung von Fragen
ggf. Telefonsprechstunde/Hotline mit guter Erreichbarkeit
erweiterte FAQ-Liste in der LUBW-Rubrik „Service“ bei „Fragen
und Antworten“
2 Defizite in Bezug auf Struktur und Funktionen der Web-Anwendung
2a Defizite in der Anwender-freundlichkeit
Grundsätzlich wird die Web-Anwendung von vielen Nutzern als we-nig anwenderfreundlich gesehen. Unter anderem werden dafür fol-gende Begründungen angegeben:
Unübersichtlichkeit, umständliche Navigation
Eingabe von Daten schwer handhabbar. Dies betrifft z. B. die Ein-
gabe verschiedener Biotoptypen.
Fragebogen (ZB, FB, MT, VT, PL, SO)
Grundsätzlich sollten systembedingte Fehler oder Störungen (Insta-bilität etc.) behoben werden.
Aufgrund der hohen Komplexität der ÖKVO, sind jedoch eine grund-sätzliche Erhöhung der Übersichtlichkeit und eine Vereinfachung der Eingabefunktionen nur bedingt durchführbar. Sofern eine Verbesse-rung für einzelne Funktionen sinnvoll und möglich ist, wird dies in
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 188
Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag
Starre, statische, unflexible Programmfunktionen
Fehlfunktionen der Software: Instabilität, Programmabstürze, häu-
fige Fehlermeldungen, niedrige Geschwindigkeit der Web-
Anwendung
den nachfolgend aufgeführten Punkten erläutert.
Da unklar bleibt, was unter „starren Programmfunktionen“ zu verste-hen ist, kann hierzu kein konkreter Lösungsvorschlag angeboten werden.
2b fehlende Kor-rekturmöglich-keiten
Insbesondere von Seiten der UNB werden mangelnde Korrekturmög-lichkeiten als Problem gesehen, z. B.:
Die Löschung abgelehnter Anträge durch die UNB ist nicht mög-
lich.
Sobald Maßnahmen „in Umsetzung“ sind, besteht keine Korrek-
turmöglichkeit mehr. Beispielsweise können bei realen Änderun-
gen an der Maßnahmenfläche im Nachhinein keine Änderungen
mehr im Programm gemacht werden. Vielmehr ist bei einer Ände-
rung der Maßnahme ein Änderungsantrag zu stellen. Eine Korrek-
tur der Zinserträge ist ebenfalls nicht möglich.
Die Angaben zu Vorname/Nachname des Maßnahmenträgers sind
nicht mehr änderbar, sobald diese einmal ins Programm eingege-
ben wurden. Dies gilt auch für einen Zeitpunkt vor der offiziellen
Antragsstellung.
Fragebogen (ZB, SO)
Ermöglichen nachträglicher Änderungen/Korrekturen (u. a. von
anerkannten Maßnahmen) durch die Zustimmungsbehörde (Kor-
rekturmodus).
Vor Antragstellung sollten auch durch den Maßnahmenträger
sämtliche Daten geändert werden können, z. B. Angaben zum
Maßnahmenträger.
Schaffung einer Möglichkeit für die UNB, nicht anerkennungsfähige
Anträge zu löschen (in Arbeit/in Planung)
Um die Nachvollziehbarkeit von Änderungen zu gewährleisten,
wäre eine automatisiert erstellte zusammenfassende Historie als
Dokument (pdf) hilfreich.
2c eingeschränkte Benutzerrechte
anerkannte Maßnahmen können nur vom Maßnahmenträger „in Um-setzung“ gesetzt werden
Fragebogen (ZB)
Möglicherweise handelt es sich hier weniger um eine Schwachstel-
le der Web-Anwendung als um ein Kommunikationsproblem zwi-
schen Zustimmungsbehörde und Maßnahmenträger in Bezug auf
die Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe. Sofern das Defizit da-
rin besteht, dass Maßnahmenträger Maßnahmen versehentlich
nicht „in Umsetzung“ setzen, wäre nach der Zustimmung eine au-
tomatisierte Email an den Maßnahmenträger mit einem entspre-
chenden Hinweis sinnvoll.
Alternativ könnte eine anerkannte Maßnahme auch durch die Zu-
stimmungsbehörde „in Umsetzung“ gesetzt werden, dies sollte
dann aber zwingend mit einem automatisierten Schreiben (Email)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 189
Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag
an den Maßnahmenträger verbunden sein.
2d Unklarheiten bzgl. der Ver-antwortlichkeit
Den Nutzern ist zum Teil unklar, welcher Nutzer für welche Arbeits-schritte zuständig ist, z. B. Verantwortlichkeit für die Löschung der Punkte bei Verkauf etc.
Fragebogen (MT, VT, PL, SO)
siehe Punkt 1 („Komplexität des Programms / mangelnde Hilfestel-lung“)
2e fehlende upload-Funktion
Es besteht keine Möglichkeit zum upload von Dateien (außer von Bildern). Insbesondere komplexere Maßnahmenplanungen sind je-doch ausschließlich anhand der knappen Eingaben in der Web-Anwendung nur schwer nachvollziehbar.
Fragebogen
(ZB, SO)
Plausibilitäts-prüfung
Schaffung einer Möglichkeit zum Upload von Dateien (Karten, Er-
läuterungsberichte, Artenlisten, Pläne, etc.) ggf. mit Einschränkung
der Einsehbarkeit ausschließlich auf die zuständige Zustimmungs-
behörde.
ggf. Festlegen konkreter Anforderungen für ergänzende Unterla-
gen, z. B. Gliederung eines Berichts, zwingend erforderliche Inhal-
te eines Berichts, Vorgaben für Dokumentformate (PDF, JPG).
Hilfreich könnte auch die Einrichtung eines Anlageverzeichnisses
sein. Dieses würde aus gesetzten Häkchen und weiteren schriftli-
chen Angaben generiert werden. Die ausgegebene Liste stellt
dann übersichtlich dar, welche Nachweise und Unterlagen abge-
geben werden müssen (Vollständigkeitsgarantie).
2f fehlende Be-nachrichti-gungsfunktion
Bei Beantragung einer neuen Maßnahme bzw. Änderungen an einer Maßnahme erfolgt aktuell keine automatisierte Nachricht an die UNB. Der Ausdruck der Anträge wird von den Maßnahmenträgern oftmals erst nach erfolgter Abstimmung postalisch versendet. Dies führt da-zu, dass elektronisch gestellte Anträge unbemerkt bleiben.
Fragebogen (ZB)
Automatisch generierte Email-Nachricht bei Antragseingang, An-
tragsänderung- oder Aktualisierungsmitteilung an die UNB (Ände-
rung durch LUBW in Arbeit/Planung).
Ziel ist eine deutliche Vereinfachung der Kommunikation und eine Vermeidung unnötiger Verzögerungen.
2g fehlende Funk-
tionen zur Ab-
stimmung
Die Abstimmung der Anträge mit der UNB bzw. mit weiteren Behör-den in der Anwendung ist schwierig, da nur ein Kommentarfeld hier-für existiert.
Fragebogen (ZB)
Erweiterung der Kommentarfunktion zur Erleichterung der Abstim-
mung zwischen UNB und Maßnahmenträger. Prüfung, wie bzw.
unter welchen Bedingungen eine direkte Eingabe von Änderungs-
vorschlägen durch die UNB ergänzt werden kann.
Die Eingabe von Änderungsvorschlägen durch die UNB sollten
entsprechend kenntlich gemacht werden (z. B. durch eine farbliche
Hinterlegung, farbige Schrift), außerdem sollte dies mit einer auto-
matisierten Benachrichtigung an den Maßnahmenträger mit Anga-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 190
Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag
ben dazu, welches Feld durch die UNB geändert wurde, verbun-
den sein.
2h Zeichenbe-grenzung für Eingabefelder
Die Zeichenbegrenzung der Eingabefelder „Begründung“ (Menü-punkte Ausgangszustand/Zielzustand) ist mit 2.000 Zeichen insbe-sondere bei komplexeren Maßnahmen zu gering, um eine gute Nachvollziehbarkeit der Planung zu gewährleisten.
SO, MT Neben einer Erhöhung der Zeichenbegrenzung, könnte auch eine
Möglichkeit zum upload von Dateien die Nachvollziehbarkeit der
Planungen erhöhen (s. Punkt 2e)
2i keine Forma-tierungsmög-lichkeiten
In den Textfeldern bestehen keine Formatierungsmöglichkeiten. Fragebogen (ZB)
Einbindung von einfachen Formatierungsmöglichkeiten (fett, kur-
siv, Tiret)
2j fehlende Ko-pierfunktionen
Im Maßnahmenträger-Zugang besteht keine Möglichkeit, einen Maß-nahmenkomplex im Status „neu angelegt“ zu kopieren, um die bei-den Teile dann unterschiedlich bearbeiten zu können (z. B. für zeit-lich aufeinander folgende Zustimmungsanträge)
Fragebogen (ZB, FB
Einrichten eines Werkzeugs mit der Funktion: „kopieren eines
Maßnahmenkomplexes im Status „neu angelegt“ erstellen
2k mangelnde Schnittstelle zur Bauleitpla-nung
Die Umbuchung von Ökokonto-Maßnahmen vom naturschutzrechtli-chen ins baurechtliche Ökokonto und umgekehrt ist rechtlich zuläs-sig, jedoch technisch nicht möglich. In den bauplanungsrechtlichen Abteilungen der Webanwendung besteht keine automatisierte Mög-lichkeit der Eingriffsverrechnung mit der Ökokonto-Maßnahme. Eine Löschung von einem Teil der Ökopunkte einer naturschutzrechtli-chen Ökokonto-Maßnahme zur Einbuchung in das bauplanungs-rechtliche Ökokonto ist technisch aktuell nicht möglich.
Fragebogen (ZB)
Schaffung der Möglichkeit zur Löschung von einem Teil der Öko-
punkte einer naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahme zum
Zwecke des Einsatzes im Rahmen der Bauleitplanung.
(Ggf. Schaffung eines identischen Systems mit einer Umbuchungs-
funktion für beide Bereiche.)
2l Fehlende Mög-lichkeit der Dokumentati-on, Gegen-rechnung von Wechselwir-kungen
Bei Ökokonto-Maßnahmen, die selbst mit Eingriffen in andere Schutzgüter verbunden sind, kann diese Problematik nicht erfasst werden.
Beispiel: Bei einer Maßnahme zur Erhöhung der Biotopqualität, die zu Beeinträchtigungen des Bodens führt, kann der Wert des Verlusts von Bodenfunktionen nicht im System in Abzug gebracht werden. Die gewünschte Gegenrechnung kann aktuell nur durch das Anlegen eines fiktiven Eingriffs erfolgen.
Lt. Plausibilitätsprüfung erfolgte eine Beeinträchtigung des Schutz-guts Boden durch eine Vielzahl an Maßnahmen. Diese Beeinträchti-gungen wurden überwiegend nicht bilanziert.
Fragebogen (ZB)
Plausibilitäts-prüfung
Schaffung einer Option zur Eintragung von Beeinträchtigungen
einzelner Schutzgüter durch eine Ökokonto-Maßnahme (Änderung
durch die LUBW in Arbeit/Planung)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 191
Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag
3 mangelnde ALK-Datenaktualisierung
3a Aktualisie-rungsrhythmus unzureichend
Die ALK-Datenaktualisierung erfolgt nur einmal im Jahr. Dies führt dazu, dass die ALK-Daten der LUBW häufig nicht mit den ALK-Daten der Gemeinden/Maßnahmenträger übereinstimmen.
Fragebogen (ZB, SO)
Aktualisierung der ALK-Daten im mind. vierteljährlichem Rhyth-
mus.
4 Eingeschränkte Funktionalität der Web-GIS-Anwendung
4a Eingeschränkte Digitalisie-rungsfunktiona-litäten
Die GIS-Daten Eingabe wird von vielen Akteuren als kompliziert empfunden. Kritisiert werden auch fehlende Funktionalitäten beim Kartenmodul. Schwierigkeiten entstehen aufgrund der eingeschränk-ten Funktionalitäten der Web-GIS-Anwendung vor allem bei der Ein-gabe von Ausgangszuständen mit hoher Komplexität (z. B. Einzelob-jekte wie Bäume) bzw. der Darstellung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen auf einer Fläche.
Fragebogen (ZB, FB, MT, VT, PL, SO)
Einrichtung weiterer „Zeichentools“ zur Optimierung und Vereinfa-
chung der Digitalisierung im Web-GIS, z. B. duplizieren von Flä-
chen.
4b Unklare Ab-grenzung Aus-gangs- und Zielzustand
Kartographische Abgrenzungen des Ausgangszustandes und Zielzu-stands sind bei komplexen Biotoperfassungen sehr unübersichtlich.
Es ist nur schwer nachvollziehbar, welche Flächen dem Ausgangs-zustand und welche Flächen dem Zielzustand zuzuordnen sind, da die Abgrenzungen im Antrags-PDF mit den gleichen Farben darge-stellt werden. Besonders komplexe Planungen (mosaikartige Struktu-ren mit zahlreichen Ausgangs- und Zielzuständen) sind nicht nach-vollziehbar darstellbar, so dass auch deshalb zusätzlich umfangrei-che Erläuterungsberichte mit dem Antrag eingereicht werden, die aber dann nicht in der Online-Plattform beigefügt werden können.
Fragebogen (MT, VT, PL, SO, UNB)
Die unübersichtliche Darstellung der Abgrenzungen des Aus-
gangszustands und Zielzustands sollte in der GIS-basierten An-
wendung so verbessert werden, dass unterschiedliche Ausgangs-
und Zielzustände flächenscharf darstellbar sind:
Bei einer Teilung der Maßnahmenfläche (unterschiedliche Aus-
gangs- und oder Zielzustände) wäre es wünschenswert, dass eine
neue Flächenabgrenzung je m² entsteht, damit der Biotoptyp ent-
sprechend für diese neue Fläche angegeben werden kann. Bisher
können bei einer Teilung der Fläche keine zwei getrennten Biotope
nach m² ausgewählt werden. Dies schränkt die Anwendung der
GIS-Funktion deutlich ein.
4c Import von Shapefiles komplex
Importierte Daten müssen regelmäßig redaktionell überarbeitet wer-den. Dies liegt u. a. daran, dass im Shapefile die Anzahl der max. Zeichen formatbedingt bei 255 liegt. Bei einer Eingabe über die An-wendung sind 2.000 Zeichen zulässig.
Fragebogen (ZB, FB, MT, VT, PL, SO)
Ermöglichen des Imports von Feature-classes aus File-
Geodatabases: Dieses Format würde eine gleiche Anzahl der max.
Zeichen pro Feld entsprechend der Web-Anwendung erlauben.
4d Flächige Ab-grenzung von Maßnahmen
Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet wer-den, sind in der Regel punktuelle oder lineare Maßnahmen. Diese werden im Kartendienst jedoch häufig als Fläche erfasst (z. B. Zu-
Plausibilitäts-prüfung
Schaffung einer Möglichkeit zur Erfassung von Punkt- und Linien-
daten im Web-GIS bzw. zum Import von Punkt- oder Liniendaten.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 192
Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag
im Herstel-lungskosten-ansatz
ordnung zu einem Flurstück). Dadurch ergeben sich Flächenüber-schneidungen und falsche Flächengrößen bei Auswertungen.
5 Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Bewertung des Ausgangs- und Zielzustands
5a Wirkungsberei-che Biotope
Zum Teil bestehen lt. Plausibilitätsprüfung Defizite hinsichtlich der Überprüfbarkeit der Bewertung des Ausgangs- bzw. Zielzustands.
Bei etwa 40 % der überprüften Flächen lag der festgelegte Aus-gangswert unter dem Normalwert. Auch wurden Zielzustände bei etlichen Maßnahmenflächen höher als der Normalwert eingestuft. Die Korrektheit dieser Bewertung ist i. d. R. nicht kontrollierbar. So ist anhand der Angaben in der Web-Anwendung nicht ersichtlich, ob zur Bewertung des Zielzustands das Fein- oder Planungsmodul verwen-det wurde.
Plausibilitäts-prüfung
Verpflichtendes Auswahlfeld mit Angabe zur Anwendung von Fein-
oder Planungsmodul
Verpflichtendes Kommentarfeld zur Eingabe der Begründung von
abweichenden Zu- oder Abschlägen vom Normalwert
5b Wirkungsberei-che Biotope
Ausweisung Waldrefugien
Die Ausweisung von Waldrefugien fußt auf den strengen Kriterien des Alt- und Totholzkonzeptes Baden-Württembergs, z. B. zum not-wendigen Alter des Bestands. Entsprechende Angeben können ak-tuell nur als Freitext in das Begründungsfeld übernommen werden und sind in der Eingabemaske nicht verpflichtend auszufüllen.
Plausibilitäts-prüfung
Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes (ja/nein) „Waldrefugium“ im
Menüpunkt Wirkungsbereich Biotopmaßnahme – Zielzustand (evtl.
nur bei bestimmten Ziel-Biotoptypen erscheinend, z. B. Buchen-
wälder, Eichenwälder)
Ergänzung eines Pflicht-Freitext-Feldes „Begründung der Auswei-
sung als Waldrefugium“ und Ergänzung einer Hilfestellung zu den
Auswahlkriterien in der Web-Anwendung bzw. im Benutzer-
Leitfaden.
5c Wirkungsberei-che Biotope Arten
Die Bewertung von zu erwartenden Artvorkommen im Planungsmo-dul (Aufwertung aufgrund überdurchschnittlicher Artenausstattung) ist lt. ÖKVO nur bei fachlich begründeten, aktuellen Vorkommen hochwertiger Rote-Liste-Arten im nahen Umfeld erlaubt. Lt. Plausibili-tätsprüfung fehlen in den Anträgen häufig Angaben zur Entfernung der nächsten Vorkommen und die Quelle der Artnachweise.
Plausibilitäts-prüfung
Ergänzung von Pflichtfeldern
Auswahlfeld ja/nein: „aktuelles Vorkommen der Art im artspezifisch
erreichbaren Umfeld vorliegend“
Auswahlfeld: Geländeerfassung, andere Datengrundlage (zu letz-
terem ergänzende Freitexteingabe, zur Eingabe der Art der Daten-
grundlage)
Stand der Datenerhebung (Jahresangabe)
Freitext-Pflichtfeld: „fachliche Prognose der Maßnahmenwirksam-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 193
Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag
keit“
5d Wirkungsbe-reich Boden
Maßnahmen mit „Oberbodenauftrag“ dürfen laut ÖKVO nur bei Bö-den, die weder bei der Funktion „natürliche Bodenfruchtbarkeit“ noch bei der Funktion „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ bereits eine hohe oder sehr hohe Funktionserfüllung besitzen (Bewertungs-klassen 3 und 4) anerkannt werden. Angaben zum Bestand des Schutzgutes Boden werden im Freitextfeld „Beschreibung Aus-gangszustand/Begründung“ dargestellt, in das oftmals nicht sämtli-che notwendigen Angaben eingetragen werden. Somit geht aus den Antragsunterlagen die Einhaltung der o. g. Kriterien nicht immer ein-deutig hervor.
Plausibilitäts-prüfung
Ergänzung eines Pflichtfeldes zur Bestandsbewertung Boden im
Menüpunkt „Wirkungsbereich Boden“ untergliedert in die Boden-
funktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im
Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Sonderstandort
für naturnahe Vegetation.
Ergänzung des Benutzer-Leitfadens bzgl. der notwendigen Anga-
ben zur Bestandsbewertung.
Verlinkung auf Arbeitsheft 24 ergänzen
5e Herstellungs-kostenansatz
Lt. Plausibilitätsprüfung werden bei punktuellen Maßnahmen, die nach Herstellungskostenansatz berechnet werden, Maßnahmen häu-fig nicht ausreichend begründet. Beispielsweise wird der ökologische Aufwertungsgewinn nicht dargestellt, zum Teil wird kein Hinweis auf die Reichweite der Wirkung der Maßnahme gegeben. Die unzu-reichende Begründung von punktuellen Maßnahmen mit Bewertung nach Herstellungskostenansatz stellte häufig die Zulässigkeit der Bewertung über diesen Bewertungsansatz in Frage.
Plausibilitäts-prüfung
Ergänzung des Benutzer-Leitfadens bzgl. der notwendigen Inhalte
der Maßnahmenbegründung
Hilfestellung in der Eingabemaske bzgl. der notwendigen Inhalte
der Maßnahmenbegründung, z. B. unterhalb des Feldes „Begrün-
dung“
Ergänzung Freitext-Pflichtfeld: „Reichweite der Wirkung der Maß-
nahmen“
Laut ÖKVO entsprechen bei der Anwendung des Herstellungskos-tenansatzes „im Regelfall 1 Euro Maßnahmenkosten 4 Ökopunkten.“ In der Web-Anwendung entspricht jedoch 1 € Herstellungskosten standardmäßig 4 Ökopunkten. Eine Abweichung vom Regelfall ist hier nicht möglich.
Fragebogen Ergänzung einer Möglichkeit zur Abweichung vom „Regelfall“; Er-
gänzung Freitext-Pflichtfeld: „Begründung Abweichung von Regel-
fall“
6 Schwierigkeiten in Bezug auf die fachliche Prüfung von Maßnahmenanträgen sowie die Ermittlung gewünschter statistischer Kennzahlen
(eine ausführliche Beschreibung der Thematik findet sich im Text zu den statistischen Kennzahlen Abschn. 3.2.2)
6a Maßnahmen-träger
Die Angaben zum Maßnahmenträger können aktuell nur indirekt aus den Kontodaten aus den Feldern Vorname/Präfix“, „Nachna-me/Firma“ und „Zusatz“ übernommen werden.
Fragebogen, Plausibilitäts-prüfung
Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „Maßnahmenträger“: Ge-
meinden/Städte, Sonstige öffentliche Verwaltung, Energieversor-
ger, Immobilien/Wohnungsbau, Baustoffhersteller, Forstbetriebe, -
unternehmen, Sonstige Unternehmen, Landwirte, Sonstige Privat-
personen, Vereine/Verbände etc.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 194
Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag
6b fachliche Be-treuung
Angaben zur fachlichen Betreuung werden aktuell nur unzureichend erfasst. Ein Eingabefeld zur fachlichen Qualifikation existiert aktuell nicht.
Fragebogen, Plausibilitäts-prüfung
Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „Typ Institution“, z. B. Pla-
nungsbüro, Universität, Fachbehörde, Privatperson, Sonstige etc.
Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „berufliche Qualifikation“,
z. B. Biologe, Landschaftsarchitekt, Forstwirt, Geograph, Sonstiges
6c Lage in Schutzgebie-ten/Gebietskulisse
Aktuell kann anhand der ausgegebenen pdfs nicht ermittelt werden, ob sich ein Maßnahmenkomplex innerhalb oder außerhalb eines Schutzgebietes befindet. Statistische Auswertungen zur Flächengrö-ße bzw. zum Anteil von Ökokonto-Flächen in Schutzgebieten sind somit nicht möglich.
Um Überschneidungen von Schutzgebieten mit Ökokonto-Flächen zu prüfen, können diese im Kartendienst der Webanwendung einge-blendet werden. Behördenintern sind Auswertungen zur Überschei-dung von Ökokonto-Maßnahmen und Schutzgebieten auch über das UIS-Berichtssystem möglich.
Fragebogen, Plausibilitäts-prüfung
Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes (ja/nein) „Lage in Schutz-
gebiet“ mit Nennung verschiedener Schutzgebietstypen, ggf. unter
Angabe der %-Anteile innerhalb eines Schutzgebietes.
6e Wirkungsberei-che Biotope
Aktuell ist anhand der in der Web-Anwendung eingegebenen Da-tensätze nicht ermittelbar, wie viele Maßnahmenkomplexe im Wald oder im Offenland liegen.
Fragebogen Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „Kategorie Landnutzung“:
Auswahlfelder Wald, Offenland, Gewässer“. Für Wald-Offenland-
Komplexe müsste zusätzlich eine Eingabemöglichkeit für %-Anteile
eingerichtet werden.
6f Wirkungsbe-reich Boden
Flächenangaben beziehen sich in der Web-Anwendung beim Wir-kungsbereich Boden immer auf die gesamte Fläche und nicht auf ggf. abgegrenzte Teilflächen, auf denen tatsächlich die Maßnahme aus dem Wirkungsbereich Boden durchgeführt wird. Die Berechnung korrekter Flächenstatistiken in Bezug auf den Wirkungsbereich Bo-den ist somit nicht möglich.
Fragebogen Wenn eine Maßnahme nur in Teilbereichen eine Aufwertung im
Wirkungsbereich Boden (oder in einem anderen Wirkungsbereich)
beinhaltet, muss derzeit eine weitere Maßnahme innerhalb des
Maßnahmenkomplexes in der Eingabemaske angelegt werden
(dazu ist die Option zum Anlegen mehrerer (Einzel-)Maßnahmen
u. a. da).
Die Zuordnung der Bodenmaßnahmen im Menüpunkt „Wirkungs-
bereich Boden“ sollte teilflächenscharf erfolgen. Optimal wäre eine
Zuordnung zu den im „Wirkungsbereich Biotope“ abgegrenzten
Flächen, sofern hier Flächen abgegrenzt wurden.
6g Wirkungsbe-reich
Wie beim Schutzgut Boden beziehen sich Flächenangaben in der Web-Anwendung immer auf die gesamte Fläche und nicht auf ggf.
Fragebogen Wenn eine Maßnahme nur in Teilbereichen eine Aufwertung im
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 195
Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag
Natürliche Re-tentionsflächen
abgegrenzte Teilflächen, auf denen tatsächlich die Maßnahme durchgeführt wird. Zudem wird nicht dokumentiert, ob sich die Maß-nahme vollständig innerhalb der Hochwasserlinie HQ10 befindet. Die Berechnung korrekter Flächenstatistiken in Bezug auf den Wirkungs-bereich Retention ist somit nicht möglich.
Wirkungsbereich Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen
(oder in einem anderen Wirkungsbereich) beinhaltet, muss derzeit
eine weitere Maßnahme innerhalb des Maßnahmenkomplexes in
der Eingabemaske angelegt werden (dazu ist die Option zum An-
legen mehrerer (Einzel-)Maßnahmen u. a. da).
Die Zuordnung der Retentionsmaßnahmen im Menüpunkt „Wir-
kungsbereich Retention“ sollte teilflächenscharf erfolgen. Optimal
wäre eine Zuordnung zu den im „Wirkungsbereich Biotope“ abge-
grenzten Flächen, sofern hier Flächen abgegrenzt wurden.
6h Maßnahmen-typen
Auswertungen zu speziellen Maßnahmentypen, z. B. Typen die in der ÖKVO (Anlage 1) aufgelistet sind (Beispiel „Beseitigung beschat-tender Gehölze“), lassen sich nur mit hohem Nachbearbeitungsauf-wand aus den Daten der Web-Anwendung filtern.
Fragebogen Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „Maßnahmentyp“: Möglich-
keit zur Mehrfach-Auswahl aus einer Liste gem. Anlage 1 der
ÖKVO.
6i Plausibili-tät/Qualität der Eingabe
Den Eingaben der Web-Anwendung kann nicht entnommen werden, ob für die Bewertung des Zielzustands das Planungsmodul oder das Feinmodul verwendet wurde. Demnach kann nicht ermittelt werden, wie oft im Zielzustand ein vom Normalwert abweichender Wert an-gegeben wurde.
Plausibilitäts-prüfung
Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „Modul“: Auswahlfelder
Planungsmodul, Feinmodul
Um eine vom Normalwert abweichende Bewertung im Zielzustand besser nachvollziehen zu können, könnte in der Eingabemaske standardmäßig der Normalwert eingetragen werden. Falls der Nutzer Abweichungen vom Normalwert eintragen will, könnte dies in extra Feldern ausgewählt werden.
Wert des Zielzustands unterhalb des Normalwerts aufgrund vorlie-
gender abwertender Kriterien
Wert des Zielzustands oberhalb des Normalwerts aufgrund vorlie-
gender aufwertender Kriterien
In einem neuen Feld „Zielwert [Ökopunkte/m²]“ könnte dann der ge-wünschte Wert nach Auf-/Abwertung eingetragen werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 196
Unabhängig von möglichen Problemen/Schwierigkeiten in Bezug auf die Web-
Anwendung schlagen die befragten Akteure zusätzlich folgende Verbesserungen
vor:
– Insbesondere für Behörden wäre in Anbetracht der zunehmenden Anzahl an
Maßnahmen die Einrichtung einer Such- und Filterfunktion (z. B. über Zeitraum,
Status etc.) sinnvoll. Dies würde auch dazu dienen, schnell herauszufinden, ob
es bereits vergleichbare Ökokonto-Maßnahmen im Land gibt. (Anmerkung: Im
UIS-Berichtssystem ist dies für Behörden allerdings schon möglich.)
– Im Sinne der Effizienzsteigerung wird von einigen Zustimmungsbehörden vorge-
schlagen, in die Web-Anwendung eine automatische Generierung des Gebüh-
renbescheids nach einheitlichem Standard zu integrieren. Dies ist aus rechtli-
chen Gründen jedoch nicht möglich. Zudem wird eine Wiedervorlage-Funktion
angeregt, um künftig bei einer Vielzahl anerkannter Maßnahmen die erteilten
Auflagen zur Erfolgskontrolle/Monitoring überwachen zu können.
– Um dem Vier-Augen-Prinzip gerecht werden zu können, wird vorgeschlagen,
dass die geplanten Maßnahmen erst durch die höhere Behörde oder die LUBW
freigegeben werden.
– Für Kaufinteressenten von Ökopunkten wäre eine Plattform differenziert nach
Naturraum zum Austausch mit Anbietern nützlich. Auch eine Möglichkeit zur Re-
servierung von Ökokonto-Maßnahmen wäre für diese Akteursgruppe von Inte-
resse.
– Zur Optimierung der Schnittstelle zwischen Planern und Maßnahmenträgern,
wäre aus Sicht der Planer ein Planer-Zugang hilfreich, der mehrere Auftraggeber
(Maßnahmenträger) verwalten kann. Sofern die Eingabe über einen Planer er-
folgt, wäre ein zusätzlicher Zugang für den Maßnahmenträger sinnvoll.
Von einzelnen Akteuren werden ferner Defizite in Bezug auf die Gestaltung der
Website außerhalb der Web-Anwendung gesehen. So wird der Link-Zugang zu der
Eingabemaske für Maßnahmenanträge in der Web-Anwendung auf der Homepage
der LUBW als schwer auffindbar beschrieben.
3.2.1.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung
Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte
Folgende Inhalte sollten von einem verwaltungsinternen Gremium bearbeitet und
entschieden werden:
– Prüfung der Möglichkeit einer grundlegenden Änderung der Struktur bzw. des
Aufbaus der Web-Anwendung: Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit durch Einrich-
ten einer intuitiven Menüführung.
– Prüfung, ob ein fester Ansprechpartner bei technischen bzw. fachlichen Fragen
festgesetzt werden sollte.
– Schaffung einer Möglichkeit zum Upload von Dateien (Karten, Erläuterungsbe-
richte, Artenlisten, Pläne, etc.) inkl. Festlegen konkreter Anforderungen für er-
gänzende Unterlagen.
– Prüfung von Vorschlägen zur Optimierung der Funktionalitäten der Web-GIS-
Anwendung, z. B. Einrichtung weiterer Zeichentools, Schaffung einer Möglichkeit
zur Erfassung von Punkt- und Liniendaten.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 197
– Ergänzung von Pflichtfeldern mit Angaben, die zur Vereinfachung der Prüfung
von Maßnahmenanträgen beitragen, z. B. Maßnahmenträger, Institution, Lage in
Schutzgebiet, weitergehende Angaben bei Bewertung des Ausgangs- bzw. Ziel-
zustands außerhalb des Normalwertes. Zur Prüfung einzelner Maßnahmenan-
träge können Schutzgebiete im Kartendienst der Webanwendung eingeblendet
und so hinsichtlich einer Überschneidung mit Ökokonto-Flächen überprüft wer-
den. Für statistische Auswertungen mehrerer Anträge wäre eine ergänzende
Angabe im Webformular jedoch hilfreich.
Ergänzung Benutzer-Leitfaden
Als Hilfestellung zur Beantragung von Maßnahmen in der Web-Anwendung existiert
der „Benutzer-Leitfaden für Maßnahmenträger“. Grundsätzlich sollte mit der Um-
strukturierung der Web-Anwendung das Ziel verfolgt werden, die intuitive Menüfüh-
rung und Nutzerfreundlichkeit der Website so zu optimieren, dass der Benutzer-
Leitfaden überflüssig wird. Allenfalls wäre eine Ergänzung des Leitfadens mit fachli-
chen Inhalten und Beispielen für Feldinhalte sinnvoll.
Textliche Änderungen der ÖKVO
Sollten Pflichtangaben ergänzt werden, die bislang nicht in der ÖKVO aufgeführt
sind, wären entsprechende Änderungen der ÖKVO unter § 3 Abs. zu ergänzen. Bei
den vorliegenden Vorschlägen, handelt es sich nach aktueller Einschätzung i.d.R.
um Erweiterungen der Web-Anwendung, die in der ÖKVO bereits abgedeckt sind.
3.2.2 Statistische Kennzahlen
3.2.2.1 Grundlagen
Die Verfügbarkeit statistischer Kennzahlen ist aus verschiedensten Gründen von
zentraler Bedeutung. In Zentrum dieses Themenfeldes steht daher zum einen die
Ermittlung des Bedarfs an statistischen Kennzahlen aus der Sicht verschiedener
Akteursgruppen sowie von Politik und Verwaltung. Der ermittelte Bedarf ist an-
schließend zu prüfen und zu bewerten. Zudem ist zu prüfen inwieweit die benötigten
Kennzahlen unter den aktuellen Voraussetzungen ermittelt werden können bzw.
welche Änderungen ggf. erforderlich wären, um diese vorzugsweise anhand auto-
matisierter Abfragen generieren zu können.
3.2.2.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
Im Rahmen der schriftlichen Befragung (Arbeitspaket C) wurden verschiedenen
Akteuren (Behördenvertreter, Unternehmen etc.) zwei Fragen zur Ermittlung des
Bedarfs an statistischen Kennzahlen gestellt. Dabei wurde zum einen abgefragt, zu
welchem Zweck statistische Kennzahlen benötigt werden, zum anderen welche
Kennzahlen konkret benötigt werden. Zudem wurden vorhandene Landtagsanträge
bzw. die Stellungnahme der LUBW vom 21.04.17 zum Landtagsantrag 1899 in Be-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 198
zug auf politisch erwünschte statistische Kennzahlen ausgewertet (vgl. Tab. 39). Auf
Basis dieser Grundlagen wurde eine Liste mit erwünschten statistischen Kennzah-
len erstellt und ermittelt, ob:
– die Kennzahlen anhand der in die Web-Anwendung eingegebenen Informatio-
nen generiert werden können,
– die gewünschten Kennzahlen fachlich sinnvoll und/oder politisch relevant sind.
Abschließend wurde dann geprüft, an welchen Stellen die Web-Anwendung ange-
passt werden müsste, um die statistischen Kennzahlen ermitteln zu können.
Zweck statistischer Kennzahlen
In Tab. 38 findet sich eine Zusammenstellung, zu welchem Zweck verschiedene
Akteure statistische Kennzahlen benötigen.
Tab. 38: Angaben zum Zweck statistischer Kennzahlen
Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen (FG): ZB: Zustimmungsbehörden (un-
tere Naturschutzbehörden); FB: andere Fachbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT:
Vorhabenträger; PL: Planungsbüro/Fachgutachter; SO: Sonstige
FG Zweck Erläuterung
ZB, FB
politische Anfragen
Berichterstattung an
Behördenleitung
Öffentlichkeitsarbeit
Gremien, Termine mit
Verbänden
Für sämtliche Behördenvertreter ist es ein großes Anliegen mit statistischen Kennzahlen auf politische Anfragen Externer (Poli-tik, Verbände) reagieren zu können bzw. der Behördenleitung Bericht erstatten zu können. Zudem können statistische Kenn-zahlen als Basis von Diskussionen in Gremien, zur Gestaltung von Vorträgen und zur Vorbereitung von Terminen mit Verbän-den dienen.
ZB Vergleichbarkeit,
Gleichbehandlung der
Antragsteller
Um eine Gleichbehandlung der Antragsteller in den verschiede-nen Landkreisen zu gewährleisten, wird von den UNB ein Ver-gleich zwischen Anträgen im eigenen Landkreis und anerkann-ten Anträgen in anderen Regionen bzw. anderen Landkreisen als hilfreich angesehen.
ZB, FB
Erfahrungsaustausch Für die Bearbeitung der Anträge wäre es auf Ebene der UNB hilfreich, einen Kontakt zu KollegInnen mit ähnlichen Fällen her-stellen zu können, um Anforderungen an die Angaben zu den Maßnahmen, Bewertungen etc. abgleichen bzw. fachlich disku-tieren zu können. Dies gilt insbesondere für Fälle, die erstmals in einem Landkreis auftreten. Unter anderem könnte dieser Erfah-rungsaustausch dazu dienen, die Verhältnismäßigkeit und Zu-mutbarkeit spezifischer Maßnahmen besser prüfen zu können.
ZB Datengrundlage für
Steuerung als Auf-
sichtsbehörde
Kennzahlen zu Ökokonto-Maßnahmen können Informationen zur Entwicklung bestimmter Biotoptypen in den Landkreisen liefern, beispielsweise zur Entwicklung von FFH-Grünland. Diese Infor-mationen wiederum könnten als Basis zur Steuerung von Maß-nahmen dienen, z. B. zur gezielten Förderung bestimmter Maß-nahmentypen oder zur Förderung des Biotopverbunds.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 199
FG Zweck Erläuterung
ZB Nachverfolgbarkeit
durchgeführter Maß-
nahmen
Grundsätzlich ist durch die UNBs ein Überblick aller Kompensa-tionsmaßnahmen im Landkreis erwünscht. Kennzahlen zum Verkauf und Zuordnung von Ökopunkten würden die Nachver-folgbarkeit, welche Maßnahmen im Lkr. durchgeführt wurden, erleichtern. Optimal wäre nach Aussagen der UNBs eine Zuord-nung der Maßnahmenfläche zum jeweiligen Eingriff.
ZB, FB, SO
Evaluation der ÖKVO
allgemein
bzw. im Speziellen in
Bezug auf das Schutz-
gut Boden
Insbesondere Naturschutzverbände, aber auch Behörden und Forschungseinrichtungen wünschen sich statistische Kennzah-len, um die Eingriffskompensation und die ÖKVO im Allgemei-nen bewerten zu können.
Den Antworten verschiedener Akteure lässt sich weiter entneh-men, dass allgemeine Angaben zum Stellenwert des Schutzgu-tes Boden in der ÖKVO bislang noch nicht ausreichend vorlie-gen, z. B. Anzahl der Umsetzung bodenbezogener Maßnahmen.
ZB, FB
Berichtspflichten: FFH-
Monitoring
Berichte zur Umset-
zung der WRRL
Einzelne Behördenvertreter äußern den Wunsch, aus den Ein-gaben in der Datenbank der ÖKVO Informationen zu weiteren Themengebieten generieren zu können, z. B. für das FFH-Monitoring oder für Berichte zur Umsetzung der WRRL.
PB, SO, ZB, MT, VT
Beratung und Betreu-
ung von Antragstellern
Risikobewertung im
Vorfeld der Projektrea-
lisierung
Ein Großteil der Akteure geht davon aus, dass mit geeigneten statistischen Kennzahlen eine gezieltere und bessere Beratung von Antragstellern, z. B. Waldbesitzern, Landwirten oder Trägern von Großvorhaben möglich ist. Dies betrifft insbesondere Kenn-zahlen zu Kosten von Maßnahmen, der Bewertung von Öko-punkten pro qm oder den gezahlten Preisen für Ökopunkte.
Kennzahlen zu Standorten und zum Erfolg spezifischer Maß-nahmen, insb. Artenschutz/Kohärenzsicherung würden für Un-ternehmen eine präzisere Risikobewertung im Vorfeld der Pro-jektrealisierung ermöglichen.
PB Umsetzung der Pflege
Planungsbüros gehen davon aus, dass die Ausgabe geeigneter statistischer Kennzahlen sie beim Pflegemanagement der Maß-nahmenflächen unterstützen könnte.
3.2.2.3 Problemstellungen und Lösungsansätze
In der nachfolgenden Tab. 39 sind konkrete Fragen verschiedener Akteure einschl.
der möglichen Lösungsansätze aufgelistet, zu deren Beantwortung die Erhebung
statistischer Kennzahlen notwendig ist. Die Fragestellungen werden dabei soweit
wie möglich zusammengefasst und in verschiedene Themenbereiche gegliedert.
Diese Themenbereiche entsprechen weitgehend der Struktur der Web-Anwendung,
z. B. Menüpunkte „Kontodaten“, „Bewertung“.
Für jede Frage wird grob abgeschätzt, inwiefern die gewünschten statistischen
Kennzahlen aus den aktuell im Eingabeformular erfassten Daten generiert werden
können (Feld „A“ = Auswertbarkeit) und welche Auswertungen aktuell möglich sind
(Feld „mögliche Auswertungen“). Zusätzlich wird erläutert, welche Probleme aktuell
im Hinblick auf die gewünschten Auswertungen bestehen (Feld „Proble-
me/Schwierigkeiten“). Diese können zum Beispiel in zu knappen Ausführungen im
Benutzer-Leitfaden liegen oder aber durch die Struktur der Web-Anwendung be-
gründet sein. Einen Schwerpunkt der Tabelle bildet zudem die Darstellung von Lö-
sungsmöglichkeiten in Bezug auf die aufgezeigten Probleme (Feld „Lösungsvor-
schlag“). Dies umfasst zum einen die Verbesserung/Ergänzung des Benutzer-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 200
Leitfadens für Maßnahmenträger und zum anderen die Verbesserung der Web-
Anwendung. Sofern sich keine sinnvollen Lösungsmöglichkeiten ergeben bzw. mög-
liche Lösungsvorschläge mit erheblichem Mehraufwand für die Anwender verbun-
den wären, wird auf diese Problematik hingewiesen.
Das Hauptproblem zur Ermittlung statistischer Kennzahlen liegt momentan darin,
dass die Inhalte der Datenbank zu den Ökokonto-Flächen, die über die Web-
Anwendung eingegeben werden, nicht in einem Format ausgegeben werden kön-
nen, das mit gängigen Programmen wie Access, Excel oder Ähnlichem auswertbar
ist. Für Behörden existiert die Möglichkeit, über das UIS-Berichtssystem Ökokonto-
Daten als Excel-Datei oder Shapefile zu speichern. Das Berichtssystem bietet der-
zeit jedoch nur für einen Teil der Ökokonto-Daten Auswertungsoptionen und bedarf
der Überarbeitung. Die Ausgabe von Informationen erfolgt aktuell ausschließlich
über die Ausspielung von pdf-Dateien zu einzelnen Maßnahmen bzw. einzelnen
Maßnahmenkomplexen. Zur Ermittlung statistischer Kennzahlen, die sich auf meh-
rere Maßnahmenkomplexe beziehen, z. B. „Gesamtfläche der Ökokontoflächen“,
müssen die Informationen aus den einzelnen pdf-Dateien händisch zusammenge-
schrieben und in ein auswertbares Format übertragen werden. Diese Vorgehens-
weise ist sehr arbeitsaufwändig und für komplexere Fragestellungen nicht mit einem
vertretbaren Zeitaufwand leistbar. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die An-
zahl der Ökokonto-Maßnahmen stetig zunimmt, wäre es daher dringend anzuraten,
eine Möglichkeit zur Ausspielung der Datensätze in die Web-Anwendung zu integ-
rieren. Empfehlenswert wäre aufgrund der Komplexität der Datenstruktur eine Aus-
gabe als Access-Datenbank.
Ein weiteres zentrales Problem zur Ermittlung statistischer Kennzahlen besteht da-
rin, dass nicht alle Angaben, die für eine statistische Auswertung interessant wären,
über die Web-Anwendung in der erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Hier
sind insbesondere folgende Aspekte zu nennen:
– Aktuell existiert in der Eingabemaske für den Wirkungsbereich Biotope keine
flächenscharfe Abgrenzung des Zielzustands für Biotoptypen. Sofern auf einer
Bestandsfläche bzw. mehreren Bestandsflächen unterschiedliche Ziel-
Biotoptypen entwickelt werden, werden diese unterschiedlichen Ziel-Biotoptypen
in der Regel nicht GIS-technisch abgegrenzt, da dies derzeit aufwändig über die
Eingabe mehrerer Einzelmaßnahmen erfolgen muss. Vielmehr wird der Ziel-
Biotoptyp prozentual angegeben. Lt. Benutzerhandbuch ist dies nur zulässig,
wenn die verschiedenen Zieltypen flächenmäßig nicht in differenzierbare Bio-
toptypen unterteilt werden können („Biotoptypengemenge“). In der Praxis wird
dies jedoch häufig wie oben beschrieben gehandhabt. Beispielsweise werden
auf einer Intensivwiese und einem daran angrenzenden Intensivacker eine Ma-
gerwiese und ein Kleingewässer angelegt. Diese Ziel-Biotoptypen werden nicht
abgegrenzt, sondern es wird angegeben, dass z. B. auf 10 % der Gesamtfläche
des Maßnahmenkomplexes ein Kleingewässer und auf 90 % der Fläche ein Ma-
gerrasen entwickelt werden soll. Dies hat zur Folge, dass nicht klar ist, ob das
Kleingewässer auf dem Acker oder auf dem Intensivgrünland entsteht.
Bei den Wirkungsbereichen Arten, Boden, und Grundwasser bezieht sich die Be-
rechnung der Ökopunkte (anhand der qm) auf die gesamte Einzelfläche eines
Maßnahmenkomplexes. Beispielsweise hat eine Einzelfläche eine Größe von
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 201
1.000 m². Die Ökopunkte für eine Maßnahme aus dem Wirkungsbereich Boden
beziehen sich automatisch auf die gesamten 1.000 m², auch wenn nur auf der
Hälfte der Fläche Maßnahmen aus dem Wirkungsbereich Boden geplant sind.
Dies führt dazu, dass die Antragsteller in vergleichbaren Fällen neue Einzel-
maßnahmen anlegen, um falsche Flächenangaben zu vermeiden.
Um korrekte statistische Auswertungen erstellen zu können, wäre eine flächen-
scharfe GIS-technische Abgrenzung des Ausgangs- und Zielzustands der Maß-
nahmen differenziert nach den verschiedenen Wirkungsbereichen innerhalb ei-
nes einzigen Shapefiles notwendig. Die Erstellung eines entsprechenden Shape-
files wäre jedoch mit erhöhten Anforderungen an die technische Qualifikation der
Antragsteller und mit einer deutlichen Erweiterung der Funktionalitäten der Web-
GIS-Anwendung verbunden.
– Bei einem Großteil der Felder der Web-Anwendung mit Inhalten, die relevant für
die gewünschten statistischen Kennzahlen sind, handelt es sich um freie Text-
felder, z. B. bei den Angaben zum Maßnahmenträger oder zur fachlichen Be-
treuung. Dies erschwert die Auswertbarkeit der Angaben in den Maßnahmenan-
trägen deutlich, da nachträglich eine Kategorisierung der Eingaben erfolgen
muss. Grundsätzlich wäre ein Ersetzen der freien Textfelder durch Auswahlfel-
der sinnvoll.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 202
Tab. 39: Erfordernisse für statistische Kennzahlen
Auswertbarkeit (A): + = auswertbar, ± = eingeschränkt auswertbar, – = nicht auswertbar
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
1 Kontodaten
1a Maßnah-menträger
Welche Träger haben bisher Maßnahmen in das Ökokonto einge-stellt?
Wie viele Maßnahmen-träger sind öffentlich bzw. privat? Wie vertei-len sich die Anteile öf-fentlich/privat an den Maßnahmenkomplexen?
± Anzahl der anerkann-
ten Ökokonto-
Maßnahmenkomplexe
pro Maßnahmenträger
Prozentualer Anteil
der Maßnahmenträger
an den anerkannten
Ökokonto-
Maßnahmenkomple-
xen
Die Angaben zum Maßnahmenträger können aktuell nur indirekt aus den Kontodaten übernommen werden. Dazu ist eine manuelle Zuordnung der Felder „Vorname/Präfix“, „Nachna-me/Firma“ und „Zusatz“ zu verschie-denen Träger-Kategorien (z. B. Ge-meinden/Städte, Energieversorger, Landwirte etc.) notwendig.
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
Zur besseren Auswertbarkeit von Fragestellungen in Bezug auf verschiedene Kategorien von Maßnahmenträger, wäre es sinnvoll ein Pflicht-Auswahlfeld „Maßnahmenträger“ in der Eingabemaske zu den Kontodaten zu ergänzen. Dieses Auswahlfeld könnte gem. den statistischen Auswertungen der LUBW folgende Maßnahmenträger enthalten:
Gemeinden/Städte, Sonstige öffentliche Verwaltung,
Forstbetriebe, -unternehmen, Landwirte, Energieversorger,
Immobilien/Wohnungsbau, Baustoffhersteller, Sonstige Un-
ternehmen, Vereine/Verbände, Privatpersonen etc.
1b fachliche Betreuung
Ist eine Auswertung ein-zelner Fragen mit Unter-scheidung zwischen „Qualifizierung“ der fach-lichen Betreuung mög-lich?
– – Die Angaben zur fachlichen Betreuung werden in der Web-Anwendung in der Eingabemaske zu den Kontodaten eingetragen. Bei den Eingabefeldern handelt es sich überwiegend um reine Adressfelder (z. B. Anrede, Name, Straße, PLZ). Lediglich das Feld „Insti-tution“ kann zum Teil Rückschlüsse auf die Qualifikation der fachlichen Betreuung zulassen. Allerdings han-delt es sich dabei nicht um ein Pflicht-feld. Es findet sich demnach kein Feld, das Aufschluss über die berufliche Qualifikation der fachlichen Betreuung gibt.
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
Um Angaben zur fachlichen Qualifikation der Betreuung auswerten zu können, wäre es sinnvoll das Feld „Institution“ in ein Pflichtfeld (Auswahlfeld) umzuwandeln. Zudem wäre die Anlage zusätzlicher Pflichtfelder zu empfehlen:
Auswahlfeld „Typ Institution“, z. B. Planungsbüro, Universi-
tät, Fachbehörde, Privatperson, Sonstige etc.
Auswahlfeld „berufliche Qualifikation“, z. B. Biologe, Land-
schaftsarchitekt, Forstwirt, Geograph, Sonstiges
Auch wäre ein zusätzliches Freitext-Feld „Internetadresse“ (analog zu den Angaben zum Maßnahmenträger) zu empfeh-len.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 203
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
2 Stammdaten der Maßnahmenkomplexe
2a Öffentliche Fördermit-tel
Bei wie vielen Maßnah-men wird ein Teil der Maßnahme mit öffentli-chen Geldern gefördert?
+ Anzahl der Maßnah-
menkomplexe, die öf-
fentliche Fördermittel
erhalten haben
Anzahl der Maßnah-
menkomplexe grup-
piert nach prozentua-
lem Anteil der För-
dermittel
(Beispiel: 1 Maßnah-
menkomplex zu 30%,
2 zu 50% und 3 zu
70% gefördert)
Die entsprechenden Angaben wer-
den in der Web-Anwendung erfasst,
können aktuell jedoch nur als jeweils
ein pdf pro Maßnahmenkomplex
(getrennt nach Einzelmaßnahmen)
ausgegeben werden.
Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)
Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-
Anwendung: Zur Optimierung der Auswertbarkeit sollte ei-
ne Möglichkeit zur Ausspielung der Datensätze aus der
Web-Anwendung in einem auswertbaren Format (z. B. Ac-
cess) geschaffen werden.
2b Art der Verfügbar-keit der Flächen
Wie ist die Art der Ver-fügbarkeit auf den Öko-konto-Flächen?
Wie verteilen sich die prozentualen Anteile von Eigentum, dinglicher Berechtigung und Pacht?
+ Anzahl bzw. prozen-
tualer Anteil der drei
Kategorien an allen
Maßnahmenkomple-
xen
Die entsprechenden Angaben werden
in der Web-Anwendung als Auswahl-
feld erfasst. Allerdings gibt es ein
Kombi-Feld, das jeweils eine anteilige
Flächenverfügbarkeit über Eigentum
und dingliche Berechtigung beinhal-
tet. Hierzu fehlt dann eine konkrete
Flächenangabe
Dem Antrag in Papierform sind im-
mer die entsprechenden Verträge.
Grundbuchauszüge beigefügt. Diese
sind nicht in der Datenbank zur
Web-Anwendung hinterlegt und so-
mit nur mit erhöhtem Aufwand über-
prüfbar.
Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)
Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-
Anwendung (wie oben beschrieben).
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
Zum Auswahlfeld „Anteil Eigentum oder Dingliche Berech-
tigung“, Flächenangabe ergänzen.
Zum Auswahlfeld „Pacht oder andere gleichwertige Nut-
zungsberechtigung“, Flächenangabe ergänzen.
Auswahlfeld „Teilweise Eigentum, Pacht oder Dingliche
Berechtigung“ löschen (ist durch die Ergänzung der Flä-
chenangabe bei den o.g. Feldern obsolet)
Um sämtliche Antragsunterlagen unmittelbar verfügbar zu
haben, würde es sich anbieten, in der Eingabemaske zu
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 204
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
den Stammdaten für den Maßnahmenkomplex eine Mög-
lichkeit zu schaffen Grundbuchauszüge, Pachtverträge etc.
als pdf-Dokument hochzuladen. Die Einsehbarkeit hochge-
ladener Dokumente sollte jedoch unbedingt auf die zu-
ständige Zustimmungsbehörde beschränkt sein.
2c Anzahl Maßnah-men
Wie hoch ist die Anzahl der Maßnahmen?
Wie hat sich die Anzahl der Maßnahmenkomple-xe seit Inkrafttreten der ÖKVO entwickelt?
+ Anzahl der Maßnah-
menkomplexe insge-
samt und Anzahl der
Einzelmaßnahmen
Zeitliche Entwicklung
der Anzahl der aner-
kannten Ökokonto-
Maßnahmenkomple-
xe: Gesamtzahl der
Maßnahmenkomplexe
pro Jahr, pro Halbjahr
etc.
Die entsprechenden Angaben wer-
den in der Web-Anwendung erfasst,
können aktuell jedoch nur als jeweils
ein pdf pro Maßnahmenkomplex
(getrennt nach Einzelmaßnahmen)
ausgegeben werden.
Bei manchen Einzelmaßnahmen
handelt es sich um reine Pflege-
maßnahmen ohne Ökopunkte
ergibt in der Gesamtsumme fehler-
hafte Auswertung
Teilweise werden auf derselben Flä-
che mehrere Einzelmaßnahmen aus
unterschiedlichen Wirkungsberei-
chen angelegt, dies führt zu miss-
verständlichen Aussagen bei der
Summierung der Einzelmaßnahmen
Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)
Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-
Anwendung (wie oben beschrieben).
2e Fläche Wie groß ist die Gesamt-fläche der Ökokontoflä-chen?
+ Gesamtfläche der
Ökokontoflächen
Manche Maßnahmenträger tragen
Flächen mit Aufwertungen in mehre-
ren Wirkungsbereichen nicht als ei-
ne Einzelmaßnahme mit Aufwertung
in mehreren Wirkungsbereichen ein,
sondern jeweils als Einzelmaßnah-
me mit Aufwertung in einem Wir-
kungsbereich. Bei bestimmten Aus-
Umstrukturierung Web-Anwendung (Web-GIS)
Um korrekte statistische Auswertungen erstellen zu kön-
nen, wäre eine flächenscharfe GIS-technische Abgrenzung
der Ausgangs- und Zielzustände der Maßnahmen differen-
ziert nach den verschiedenen Wirkungsbereichen inner-
halb eines einzigen Shapefiles notwendig. Die Erstellung
eines entsprechenden Shapefiles wäre jedoch mit erhöh-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 205
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
wertungen, beispielsweise bei der
Auswertung der Maßnahmenflächen
nach Wirkungsbereichen, werden
Flächen von derartig eingetragenen
Einzelmaßnahmen mehrfach in der
Statistik abgebildet und die ermittelte
Gesamtflächengröße stimmt so nicht
mit der tatsächlichen Flächengröße
aller Ökokonto-Maßnahmen überein.
Die Ursache für diese Art der Einga-
be dürfte darin liegen, dass sich bei
den Wirkungsbereichen Arten, Bo-
den, und Grundwasser die Berech-
nung der Ökopunkte (anhand der
qm) auf die gesamte Einzelfläche
eines Maßnahmenkomplexes be-
zieht. Beispielsweise besteht eine
Einzelmaßnahme mit 1.000 m² zu 50
% aus einer versiegelten Fläche und
zu 50 % aus Extensivgrünland. Eine
Bodenmaßnahme (z. B. Entsiege-
lung) bezieht sich nur auf 50 % der
Fläche, also 500 m². Die Maßnahme
im Wirkungsbereich Boden kann
aber im Menü für die Einzelmaß-
nahme nur der Gesamtfläche der
Einzelmaßnahme mit 1.000 m² zu-
geordnet werden. Um ein korrektes
Ergebnis zu erhalten, müsste die
Maßnahmenfläche in zwei Teilflä-
chen aufgeteilt werden und für beide
Teilflächen müssten jeweils die zu-
ten Anforderungen an die technische Qualifikation der An-
tragsteller und mit einer deutlichen Erweiterung der Funkti-
onalitäten der Web-GIS-Anwendung verbunden.
Sofern diese Umstrukturierung nicht gewünscht ist, wäre
eine zusätzliche Funktion in der Web-GIS-Anwendung
sinnvoll: Aktuell können digitalisierte Flächen nicht dupli-
ziert werden, sondern müssen neu digitalisiert werden, was
zu Abweichungen in der Abgrenzung der Flächen führt. Ei-
ne zusätzliche Funktion „Übernahme Fläche“ im Online-
GIS wie es für ALK-Flächen auch gibt, würde zumindest
garantieren, dass für die Wirkungsbereiche Boden, Re-
tention und Grundwasser extra angelegte Einzelflächen die
gleichen Abgrenzungen aufweisen wie die ggf. angelegten
Biotopflächen. (Eine anschließende Teilung der Fläche, so-
fern nicht die gesamte Biotopfläche übernommen werden
soll, wäre mit dem „Schere-Werkzeug“ des Online-GIS
möglich.) Ergänzend hierzu sollten derartige Maßnahmen
gesondert gekennzeichnet werden, damit diese bei einer
Summierung aller Einzelflächen die Doppelungen entspre-
chend berücksichtigt werden können.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 206
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
treffenden Wirkungsbereiche ange-
geben werden.
2e Sich überlappende Flächen von Ein-
zelmaßnahmen verfälschen das Flä-
chenergebnis. Dieses Problem be-
trifft hauptsächlich die Auswertung
der Maßnahmenfläche pro Maß-
nahmentyp oder Wirkungsbereich,
Eine Auswertung der Gesamtfläche
aller Ökokonto-Maßnahmen insge-
samt ist dagegen möglich.
Kleinere Überlappungen sind aller
Wahrscheinlichkeit nach das Ergeb-
nis der Online-GIS Anwendung, die
nur eingeschränkte Digitalisierungs-
funktionen beinhaltet. Die einfache
Struktur hat zwar den Vorteil, dass
auch Anwender ohne GIS-Erfahrung
auf einfache Weise Flächen digitali-
sieren können, jedoch werden
dadurch Ungenauigkeiten gefördert
(vgl. auch Teilbericht zur Web-
Anwendung, Punkt 4a und 4b). Die-
se Art der Flächenunschärfe spielt
nach Erfahrungswerten der LUBW
für umfangreichere Auswertungen
nur eine untergeordnete Rolle.
Lt. LUBW gibt es auch Fälle, bei
denen sich Einzelmaßnahmen tat-
sächlich überlappen. Beispiel: Eine
Fläche wird wiedervernässt. Ein Teil
Umstrukturierung Web-Anwendung (Web-GIS)
Einrichtung weiterer „Zeichentools“ zur Optimierung und
Vereinfachung der Digitalisierung im Web-GIS, z. B. dupli-
zieren von Flächen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
der Fläche wird im Ausgangszu-
stand extensiv genutzt, ein anderer
Teil intensiv. Der intensiv genutzte
Teil wird i.R. der Maßnahme exten-
siviert. Außerdem liegen einige Flä-
chen der bisher intensiv genutzten
Teilfläche topografisch zu hoch für
eine Vernässung. Dadurch ergeben
sich Überlappungen von Einzelmaß-
nahmen.
2e Flächen von Maßnahmen zur Förde-
rung spezifischer Arten (nach Tab. 2
ÖKVO) sowie Flächen von punktuel-
len Maßnahmen (kleinflächige Maß-
nahmen mit großer Flächenwirkung
nach Anlage 2 Nr. 1.3.5 ÖKVO)
werden bei der Antragstellung nicht
immer gemäß der tatsächlichen
Maßnahmenfläche abgegrenzt. So
kann für eine punktuelle Maßnahme
von wenigen Quadratmetern Fläche
das gesamte Flurstück eingetragen
sein.
Umstrukturierung Web-Anwendung (Web-GIS)
Eingabe von Punktdaten für punktuelle Maßnahmen er-
möglichen
flächenscharfe GIS-technische Abgrenzung des Ausgangs-
und Zielzustands der Maßnahmen differenziert nach den
verschiedenen Wirkungsbereichen innerhalb eines einzi-
gen Shapefiles
2e Der durch öffentliche Mittel geförder-
te Anteil von Aufwertungsmaßnah-
men ist im Wert zur Flächengröße
enthalten, obwohl er der Ökokonto-
Maßnahme nicht zugerechnet wer-
den kann.
Anmerkung PAN: Die Ökopunkte be-ziehen sich auf die gesamte Fläche,
Zusätzliche rechnerische Auswertungen
Diese Problematik könnte rechnerisch gelöst werden: Die
anhand der angegebenen Anteile berechnete „mit öffentli-
chen Mitteln finanzierte“ Fläche müsste bei den statisti-
schen Auswertungen von der Gesamtfläche in Abzug ge-
bracht werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 208
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
obwohl diese z. T. mit öffentlichen Mit-teln generiert wurden. Dies hat zur Folge, dass auch die gesamte Fläche rechtlich gesichert werden muss. Al-lerdings werden von den auf der Flä-che erzeugten Ökopunkten anteilsmä-ßig die Ökopunkte abgezogen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Somit wäre eine reine Flächenberech-nung nicht falsch. Falsch wäre hinge-gen eine Berechnung der Kosten von Ökopunkten/m²
2e Anteile der Ökokonto-Maßnahme,
die bereits einem Eingriff zugeordnet
wurden und damit nicht mehr im
Ökokonto eingestellt sind, sind noch
im Wert zur Flächengröße enthalten.
Zusätzliche rechnerische Auswertungen
Diese Problematik könnte rechnerisch gelöst werden: Es
könnte für die Ökokonto-Maßnahme ein durchschnittlicher
Wert von Ökopunkten pro m² und damit eine theoretische
Fläche bereits zugeordneter Ökopunkte berechnet werden.
Diese „bereits zugeordnete“ Fläche könnte bei den statisti-
schen Auswertungen von der Gesamtfläche in Abzug ge-
bracht werden.
Alternativer Lösungsansatz
Verzicht auf Summierung aller Ökopunkte, stattdessen
nach Wirkungsbereichen und Zielbiotopen getrennte
Summierung der Ökopunkte
2f Lage - Naturraum
Wie hoch ist die Anzahl der Maßnahmenkomple-xe je Naturraum?
± Anzahl Maßnahmen-
komplexe pro Natur-
raum
Anzahl Maßnahmen-
komplexe, die sich
über zwei Naturräume
erstrecken unter Nen-
Maßnahmen im Pufferbereich der
Naturraumgrenzen werden in der
Web-Anwendung zwei Naturräumen
zugeordnet. Daher kommt es in den
Auswertungen der Anzahl der Natur-
räume zu Doppelnennungen.
Zusätzliche GIS-technische Auswertungen
Außerhalb der Web-Anwendung könnten statistische Wer-
te anhand einer Verschneidung mit den Naturraumgrenzen
ermittelt werden. So könnte durch Flächenverschneidun-
gen ermittelt werden zu welchen Anteilen ein Maßnahmen-
komplex jeweils in einem Naturraum liegt. Beispielsweise
befinden sich im Naturraum Schwäbische Alb sechs Maß-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 209
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
nung der betreffenden
Naturräume
nahmenkomplexe. Dazu kommt ein Maßnahmenkomplex,
der zu 70 % innerhalb des Naturraums Schwäbisches
Keuper-Lias-Land liegt. Somit ist die Anzahl der Komplexe
im Naturraum Schwäbische Alb 6,3.
2f Wie viele Ökopunkte wurden pro Naturraum vergeben?
± Anzahl Ökopunkte pro
Naturraum
Ökopunkte in Maßnahmenkomplexen, die sich über zwei Naturräume erstre-chen, werden zwei Naturräumen zu-geordnet.
Zusätzliche GIS-technische Auswertungen
Die Ermittlung von Ökopunkten auf Basis GIS-technischer
Verschneidungen analog zur Ermittlung der Anzahl von
Ökokonto-Maßnahmen pro Naturraum wäre mit Fehlern
behaftet. So wäre die Verteilung der Anzahl der Ökopunkte
gemäß prozentualem Anteil des Maßnahmenkomplexes
am Naturraum nicht korrekt, da keine Aussage darüber
möglich ist, welcher Teil der Fläche (in welchem Natur-
raum) wie viele Ökopunkte generiert.
Umstrukturierung Web-Anwendung (Web-GIS)
Um das Problem der korrekten Zuordnung von Maßnah-
men zu Naturräumen zu beheben, müssten die Flächen
wie unter Punkt 2e beschrieben eindeutig nach Ausgangs-
und Zielzustand differenziert digitalisiert werden.
2g Lage - Schutzge-biete
Wie viele Maßnahmen-komplexe befinden sich in Schutzgebieten? Wie hoch ist der Anteil von Maßnahmenkomplexen in Schutzgebieten?
– – Aktuell wird in der Web-Anwendung nicht festgehalten, ob sich ein Maß-nahmenkomplex innerhalb oder au-ßerhalb eines Schutzgebietes befindet.
Zusätzliche GIS-technische Auswertungen
Außerhalb der Webanwendung können analog zur Vorge-
hensweise bei den Naturräumen (siehe Punkt 2f) Ver-
schneidungen mit Schutzgebietsabgrenzungen vorge-
nommen und so beispielsweise Auswertungen zu Ökokon-
to-Maßnahmen innerhalb von Naturschutzgebieten erstellt
werden. Exakte Aussagen, z. B. zur Anzahl von Ökopunk-
ten innerhalb bestimmter Schutzgebiete ließen sich jedoch
– wie bei den Verschneidungen mit den Naturräumen –
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 210
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
nicht treffen (siehe vorherige Fragestellung).
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
Für eine direkte Auswertung dieser Fragestellung, könnten
in der Web-Anwendung Pflicht-Auswahlfelder mit Angaben
zur Lage in Schutzgebieten angelegt werden. Allerdings
müsste für jeden Schutzgebietstypus ein Auswahlfeld
(ja/nein) angelegt werden.
Die Auswertbarkeit müsste sich dennoch auf grobe Anga-
ben beschränken (z. B. innerhalb Naturschutzgebiet:
ja/nein). Für exakte Aussagen zur Anzahl von Ökopunkten
innerhalb verschiedener Schutzgebiete, müssten die Flä-
chen wie unter Punkt 2e beschrieben eindeutig nach Aus-
gangs- und Zielzustand differenziert digitalisiert werden.
2h Lage - Landkreis
Wie hoch ist die Anzahl der Maßnahmenkomple-xe je Landkreis/Stadt?
+ Anzahl der Maßnah-menkomplexe je Land-kreis/Stadt
Über die öffentlichen Verzeichnisse bei den Kreisen sowie behördenintern über das Berichtssystem ist diese Auswertung bereits möglich.
3 Wert (Ökopunkte), Zwischenbewertung, Handel, Eingriffszuordnung, Abbuchung
3a Zuordnung der Maß-nahme zu Eingriff
Wie viele Ökokonto-Maßnahmen und wie viele Ökopunkte wurden bisher Eingriffen zuge-ordnet?
Um welche Art des Ein-griffsvorhabens handelt es sich?
± Angaben zur Anzahl
der in Teilen oder voll-
ständig abgebuchten
und zu Eingriffen zu-
geordneten Maßnah-
menkomplexen
Anzahl Maßnahmen-
komplexe/Ökopunkte
pro Eingriffsart
Die Zuordnung erfolgt durch die Zulas-sungsbehörde des Eingriffsvorhabens über deren Zugang zur Webanwen-dung. Dort findet eine Angabe der Ein-griffsart statt, nach der ausgewertet werden kann.
Lt. Auswertungen der LUBW wurden vermutlich auch Bebauungspläne als Eingriffsvorhaben in die Web-Anwendung eingetragen. Dabei han-delt es sich um einen Fehler, da Ein-griffsvorhaben i.R. der Bauleitplanung
Ergänzung Benutzer- Leitfaden für Zulassungsbehörden
Hier wäre es sinnvoll darauf hinzuweisen, dass Eingriffsvor-haben i.R. der Bauleitplanung nicht in das Kompensations-verzeichnis nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung eingetragen werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 211
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
nicht in das Kompensationsverzeichnis nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung eingetragen werden.
3b Kosten Wie hoch ist die An-
zahl der gehandelten
bzw. abgebuchten
Ökopunkte pro Natur-
raum?
± Anzahl der gehandelten bzw. abgebuchten Öko-punkte pro Naturraum
Die Anzahl der pro Naturraum gehan-delten bzw. abgebuchten Ökopunkte könnte mit Einschränkungen in Bezug auf die Genauigkeit (Problematik Na-turraumpuffer) ermittelt werden.
siehe Abschnitt 2f
Wie hoch war deren
Preis?
In welchem Verhältnis
stehen Angebot und
Nachfrage zu ÖP?
– – Es ist fraglich, ob die Maßnahmenträ-ger Aussagen zum Preis von Öko-punkten und Angaben zur Nachfrage (z. B. Anzahl der Anfragen) veröffentli-chen möchten (Datenschutz).
Anfragen von Trägern von Eingriffs-vorhaben zum Erwerb von Ökopunk-ten laufen nicht über die Eingabemas-ke des Ökokontos.
–
3c Ökopunkte Welche Gesamtanzahl
Ökopunkte haben die
Einzelmaßnahmen er-
halten?
Wie schlüsseln sich
die erhaltenen Öko-
punkte nach den Wir-
kungsbereichen (Ar-
ten, Biotope, Boden,
Grundwasser) auf?
Wie viele Ökokonto-
± Anzahl anerkannte
Ökopunkte zum Zu-
stimmungszeitpunkt
(Summe der Einzel-
maßnahmen)
Anzahl anerkannte
Ökopunkte zum Zu-
stimmungszeitpunkt
pro Wirkungsbereich
Anzahl anerkannte
Ökopunkte zum Zu-
stimmungszeitpunkt
Auswertungen aufgrund der Struktur
(pdf) der aus der Web-Anwendung
ausgegebenen Daten arbeitsauf-
wändig.
Manche Maßnahmenträger erfassen
Maßnahmen unterschiedlicher Wir-
kungsbereiche auf derselben Fläche
innerhalb einer Einzelmaßnahme,
andere legen hierfür getrennte Ein-
zelmaßnahmen an. Eine Auswer-
tung nach Wirkungsbereichen bzw.
Einzelmaßnahmen ist daher nicht
Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)
Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-
Anwendung (wie oben beschrieben).
Vereinheitlichung der Anlage von Einzelmaßnahmen in der
Web-Anwendung: Entweder Anlage einer Fläche pro Wir-
kungsbereich oder Anlage sämtlicher Wirkungsbereiche auf
einer Fläche.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 212
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
Maßnahmen erbringen
ausschließlich Aufwer-
tungen in einem Wir-
kungsbereich?
bei Einzelmaßnahmen
mit Aufwertung
1. - in 1, 2, 3 oder 4
Wirkungsbereichen
2. - punktuelle Maßnah-
men
möglich.
Wie hoch sind die
durchschnittlichen
Maßnahmenkosten im
Vergleich mit der pau-
schalen Anrechnung
von 4 ÖP/€ bei punk-
tuellen Maßnahmen?
– – In der Datenbank der Web-Anwendung existieren keine Angaben zu den Kosten der gehandelten Öko-punkte. Ebenso wenig existieren (au-ßer für die punktuellen Maßnahmen nach Herstellungskostenansatz) Kos-tenangaben zu den Maßnahmen.
Die Kosten der Maßnahme sind zu Beginn der Antragstellung bzw. zum Zeitpunkt der Genehmigung noch nicht im Einzel-nen absehbar und müssten daher im Nachhinein ergänzt bzw. laufend aktualisiert werden. Dies ist für den Antragstel-ler kaum leistbar. Zudem ist fraglich, ob die Antragsteller ent-sprechende Aussagen zu den Kosten überhaupt veröffentli-chen möchten (Datenschutz).
3d Abbuchung Ökokonto-Maßnah-men
Ist zwischen Eingriff
und Ökokontofläche
eine Wirkungsbe-
reichs-bezogene Zu-
ordnung möglich?
Beispiel: Kann ein
Eingriff in Extensiv-
grünland durch Öko-
punkte ausgeglichen
werden, die durch die
Entwicklung von Ex-
tensivgrünland gene-
riert wurden?
– – Da zu den Eingriffsvorhaben im Kom-pensationsverzeichnis keine Informati-onen zu beeinträchtigten Schutzgütern geführt werden, können keine Auswer-tungen hinsichtlich der Wirkungsbe-reichsbezogenen Zuordnung durchge-führt werden.
Auch handelt es sich bei der Abbu-chung aktuell um eine reine Abbu-chung von Ökopunkten. Angaben, in welchen Wirkungsbereichen und durch welche Maßnahmen die abgebuchten Punkte generiert wurden, sind aktuell nicht vorgesehen und nicht möglich.
Umstrukturierung Web-Anwendung (Web-GIS)
Um zukünftig derartige Auswertungen zu ermöglichen, müss-te die Summierung der Ökopunkte pro Maßnahme getrennt nach Wirkungsbereich und Maßnahmentyp bzw. Zielbiotop erfolgen.
Weiterhin wäre eine Änderung der Vorgehensweise bei der Abbuchung der Ökopunkte erforderlich: Wie die Ermittlung der Ökopunkte müsste dann auch die Abbuchung flächenbe-zogen erfolgen, so dass eine genaue Zuordnung der abge-buchten Ökopunkte zu einer Maßnahme bzw. einem Wir-kungsbereich möglich wäre.
Dies wäre jedoch mit einem deutlichen technischen Aufwand für die Maßnahmenträger verbunden. Außerdem müsste die Web-Anwendung für die Abbuchung von Ökopunkten ent-sprechend weiterentwickelt werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 213
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
4 Maßnahmen
4a Bewertung Wie hoch sind die Auf-wertungen verschiede-ner Wirkungsbereiche auf einer Maßnahmen-fläche?
± Anzahl Ökopunkte pro
Wirkungsbereich für
den gesamten Maß-
nahmenkomplex bzw.
pro Einzelmaßnahme
Aktuell kann für jede Einzelmaßnahme eines Maßnahmenkomplexes für jeden Wirkungsbereich die Aufwertung in Ökopunkten angegeben werden. Auf Basis dieser Angaben lassen sich wei-tergehende Auswertungen, z. B. für den gesamten Maßnahmenkomplex durchführen.
Die entsprechenden Angaben werden in der Web-Anwendung erfasst, kön-nen aktuell jedoch nur als jeweils ein pdf pro Maßnahmenkomplex (getrennt nach Einzelmaßnahmen) ausgegeben werden.
Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)
Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-
Anwendung (wie oben beschrieben).
Können Angaben zur Höhe der Bewertung (ÖP/m²) beim Aus-gangszustand und beim Zielzustand gemacht werden?
Können Angaben zur durchschnittlich gene-rierten Anzahl von Öko-punkten pro m² gemacht werden?
± Ökopunkte/m² im
Ausgangs- und Ziel-
zustand pro Einzel-
maßnahme bzw. pro
Maßnahmenkomplex
für die Wirkungsberei-
che Biotope (für Maß-
nahmen mit Pau-
schalbeträgen, z. B.
Ausweisung von
Waldrefugien, ist dies
jedoch nicht möglich)
Summe generierte
Ökopunkte pro m² pro
Einzelmaßnahme
bzw. pro Maßnah-
Zur Problematik bzw. Unschärfe von Flächenauswertungen siehe Fragestel-lung 2e.
siehe Fragestellung 2e.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 214
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
menkomplex
4b Biotopty-pen
Wie viele Streuobst-Maßnahmen gibt es? Welche Fläche nehmen diese ein?
± Anzahl der Maßnah-
menkomplexe mit
Streuobst als Aus-
gangszustand bzw.
als Zielzustand
Eine reine Auswertung der Anzahl von Maßnahmenkomplexen eines be-stimmten Biotoptyps als Ausgangs- bzw. Zielzustand ist möglich. Ebenso die Ermittlung der Gesamtfläche von Streuobst im Ausgangs- oder Zielzu-stand. Nicht möglich ist ein flächen-scharfer Vergleich des Ausgangs- und Zielzustands von Streuobstflächen (siehe obige Ausführungen).
–
Wie viele Ökokonto-Maßnahmen liegen im Wald, im Offenland, in Gewässern?
Wie groß ist deren Flä-che?
Für welchen Wirkungs-bereich wurden sie an-erkannt?
– – Diese Frage lässt sich nicht ohne wei-teres auswerten, da der Antragsteller in der Web-Anwendung keine Anga-ben zur Lage im Offenland, Wald, Ge-wässer machen muss.
Für die Auswertung der Biotop-und Nutzungsänderung durch die Maß-nahmen besteht zusätzlich die Schwie-rigkeit der n:n-Beziehung von Bio-toptypen im Ausgangs- und Zielzu-stand.
Weiterhin stellt die ungenaue Erfas-sung der Maßnahmen nach Herstel-lungskostenansatz ein Problem für flächenbezogene Auswertungen dar.
Zusätzliche GIS-technische Auswertungen
Außerhalb der Web-Anwendung können Verschneidungen mit den ALK-Daten zur Flächennutzung vorgenommen und so beispielsweise Auswertungen zu Ökokonto-Maßnahmen im Offenland, im Wald durchgeführt werden, zu Fließgewäs-sern ist dies jedoch nicht möglich.
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
In der Eingabemaske könnte ein Auswahlfeld „Kategorie Landnutzung“ Wald/Offenland/Gewässer ergänzt werden, das entsprechende Auswertungen erleichtern würde. Für Wald-Offenland-Komplexe müsste zusätzlich eine Eingabe-möglichkeit für %-Anteile eingerichtet werden.
Alternative Lösung
Zuordnung der Biotoptypen in die Kategorien Wald, Offen-land und Gewässer (evtl. entsprechend der Zuordnungen für den landesweiten Biotopverbund). Auf dieser Basis wäre dann zumindest eine überschlägige Auswertung getrennt nach Ausgangs- und Zielzustand möglich.
[Anmerkung LUBW Referat 25: Dieser Vorschlag löst u.E.
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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
nicht die in der Spalte ‚Probleme/Schwierigkeiten‘ genannte Thematik der n:n-Beziehungen: Bei Ökokonto-Maßnahmen der Biotop-Wirkungsbereiche liegen häufig komplexe n:n-Beziehungen verschiedener Biotoptypen im Ausgangs- und Zielzustand vor (eine Ökokonto-Maßnahme kann im Aus-gangs- und Zielzustand aus mehreren Biotopen bestehen), aufgrund derer eine verlässliche Aussage zu Nutzungsände-rungen kaum möglich ist.]
4c Arten Wie viele Ökokonto-Maßnahmen, vorgezo-gene Ausgleichsmaß-nahmen (CEF-Maßnahmen) bzw. Maß-nahmen zur Kohärenzsi-cherung wurden durch-geführt?
+ Anzahl potentieller
Kohärenzsicherungs-
maßnahmen (Diffe-
renzierung nach Arten
möglich)
Anzahl potentieller
vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahmen
(CEF-Maßnahmen)
(Differenzierung nach
Arten möglich)
Anzahl Ökokonto-
Maßnahmen zur „För-
derung spezifischer
Arten“ (Differenzie-
rung nach Arten mög-
lich)
Die entsprechenden Angaben werden in der Web-Anwendung erfasst, kön-nen aktuell jedoch nur als jeweils ein pdf pro Maßnahmenkomplex (getrennt nach Einzelmaßnahmen) ausgegeben werden
Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)
Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-
Anwendung (wie oben beschrieben).
4c Wo befinden sich diese Maßnahmen?
± siehe Frage 2f Allgemeine Erläuterungen zur Lage in Naturräumen, Schutzgebieten, Land-kreisen siehe Erläuterungen unter Frage 2f.
Die Angaben zur potentiellen Verwen-
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
Ergänzung Erläuterungen zu CEF- und Kohärenzmaß-
nahmen in den Erläuterungen der Voraussetzungen für die
Anerkennung von Maßnahmen für spezifische Arten nach
Anlage 2 ÖKVO im Menüpunkt „Wirkungsbereich Förde-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 216
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
dung als vorgezogenen Ausgleichs-maßahmen und Kohärenzsicherungs-maßnahmen erfolgt in der Eingabe-maske im Menüpunkt „Stammdaten der Maßnahmenkomplexe“.
rung spezifischer Arten“ der Web-Anwendung.
4c Wie viele Ökopunkte wurden für den Wir-kungsbereich „Förde-rung spezifischer Arten“ vergeben?
+ Ökopunkte pro Öko-
konto-Maßnahme für
den Wirkungsbereich
„Förderung spezifi-
scher Arten“
Die entsprechenden Angaben werden in der Web-Anwendung erfasst, kön-nen aktuell jedoch nur als jeweils ein pdf pro Maßnahmenkomplex (getrennt nach Einzelmaßnahmen) ausgegeben werden
Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)
Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-
Anwendung (wie oben beschrieben).
Summierung der Ökopunkte nach Wirkungsbereichen
4c Waren die Maßnahmen erfolgreich?
± Anzahl/Anteil der
Maßnahmen mit Zwi-
schenbewertung bei
denen das Feld Art 4c
etabliert mit „ja“ aus-
gefüllt wurde.
Eine Auswertung des Erfolgs von Maßnahmen kann nur für Maßnah-menkomplexe mit durchgeführter Zwi-schenbewertung durchgeführt werden.
Einführung regelmäßiger Zwischenbewertungen (z. B. in
einem Zeitraum von 3 bis 5 Jahren) und Angaben zum
Maßnahmenkomplex auch nach Abbuchung der Ökopunk-
te beibehalten. Eine Einführung verpflichtender Zwischen-
bewertungen erscheint jedoch nicht zielführend. Die Durch-
führung einer Zwischenbewertung nach Etablierung der Art
liegt ohnehin im Interesse des/der MaßnahmenträgerIn, da
auf diesem Weg die vollständige Anzahl an Ökopunkten für
die Maßnahme anerkannt wird. Bei Maßnahmen, für die
zum Zeitpunkt der Auswertung noch keine Zwischenbewer-
tung vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass das
Maßnahmenziel noch nicht erreicht wurde.
4d Boden Wie viele Maßnahmen aus dem Wirkungsbe-reich Boden wurden durchgeführt?
Wie hoch ist der Anteil der ÖP des Wirkungsbe-reichs Boden an allen Wirkungsbereichen?
+ siehe Frage 3c Die entsprechenden Angaben werden in der Web-Anwendung erfasst, kön-nen aktuell jedoch nur als jeweils ein pdf pro Maßnahmenkomplex (getrennt nach Einzelmaßnahmen) ausgegeben werden
Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)
Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-
Anwendung (wie oben beschrieben).
Summierung der Ökopunkte nach Wirkungsbereichen
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
4d Welche bodenbezoge-nen Maßnahmentypen wurden in welcher An-zahl durchgeführt?
– siehe Frage 4f – siehe Frage 4f
4d Wie hoch wurden die bodenbezogenen Maß-nahmen bewertet?
± Summe Anzahl Öko-
punkte für bodenbe-
zogene Maßnahmen
Durchschnittlicher
Wert Ökopunkte pro
m²
Flächenangaben beziehen sich beim Wirkungsbereich Boden auf die ge-samte Einzelfläche, nicht auf ggf. vor-handene Unterteilung von Einzelflä-chen in weitere Teilflächen bzw. nach prozentualen Anteilen. Eine korrekte Bewertung kann bei betroffenen Teil-flächen somit nur erfolgen, sofern für den Wirkungsbereich eine gesonderte Einzelmaßnahme angelegt wird. (siehe 2e)
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
Es sollte, wie für die Biotopmaßnahme, die Möglichkeit
gegeben sein, eine konkrete Flächenangabe zu machen.
Ansonsten müsste für diesen Wirkungsbereich eine zu-
sätzliche Einzelmaßnahme angelegt werden. Letzteres ist
nicht wünschenswert, da auf diese Art und Weise Flächen-
überschneidungen entstehen, die zu Fehlern in der Ge-
samtflächenstatistik führen.
Summierung der Ökopunkte nach Wirkungsbereichen
4e Retentions-flächen
Wie viele Maßnahmen
aus dem Wirkungsbe-
reich Retentionsflä-
chen wurden durchge-
führt?
+ siehe Frage 3c Die entsprechenden Angaben werden in der Web-Anwendung erfasst, kön-nen aktuell jedoch nur als jeweils ein pdf pro Maßnahmenkomplex (getrennt nach Einzelmaßnahmen) ausgegeben werden
Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)
Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-
Anwendung (wie oben beschrieben).
Summierung der Ökopunkte nach Wirkungsbereichen
4e Wie hoch wurden die-
se Maßnahmen be-
wertet?
± Summe Anzahl Öko-
punkte für Maßnah-
men im Wirkungsbe-
reich „Wiederherstel-
lung natürlicher Re-
tentionsflächen“
Flächenangaben beziehen sich beim Wirkungsbereich Retentionsflächen auf die gesamte Einzelfläche, nicht auf ggf. vorhandene Unterteilung von Ein-zelflächen in weitere Teilflächen bzw. nach prozentualen Anteilen. (vgl. Wir-kungsbereich Boden)
Eine korrekte Bewertung kann somit nur erfolgen, sofern sich die gesamte Einzelfläche innerhalb der Hochwas-serlinie HQ10 befindet bzw. wenn eine
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
Es sollte, wie für die Biotopmaßnahme, die Möglichkeit
gegeben sein, eine konkrete Flächenangabe zu machen.
Ansonsten müsste für diesen Wirkungsbereich eine zu-
sätzliche Einzelmaßnahme angelegt werden. Letzteres ist
nicht wünschenswert, da auf diese Art und Weise Flächen-
überschneidungen entstehen, die zu Fehlern in der Ge-
samtflächenstatistik führen.
Summierung der Ökopunkte nach Wirkungsbereichen
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
extra Maßnahmenfläche für diesen Wirkungsbereich abgegrenzt wird.
4f Maßnah-mentypen
Wie hoch sind die
durchschnittlich er-
reichbaren ÖP pro
Maßnahmentyp? Wel-
che Ökokonto-
Maßnahmen bringen
viele Ökopunkte und
welche Maßnahmen
eher nicht?
Wie hoch ist die
Summe der ÖP nach
Maßnahmentyp? (z. B.
Entsiegelungen)
Wie verteilen sich die
Maßnahmen auf die
Wirkungsbereiche?
In welcher Weise und
in welchem Umfang
werden bislang Öko-
punkte eingesetzt
werden, um Gewäs-
serrandstreifen zu
ökologisieren?
– – Auswertungen zu speziellen Maßnah-mentypen, z. B. Typen die in der ÖKVO (Anlage 1) aufgelistet sind (Bei-spiel „Beseitigung beschattender Ge-hölze“), lassen sich nur mit hohem Nachbearbeitungsaufwand aus den Daten der Web-Anwendung filtern.
Standardisierte Eingabefelder existie-ren zum Ausgangs- und Zielzustand für die Wirkungsbereiche Biotope, die Maßnahme selbst wird jedoch in zwei Freitext-Feldern in der „Durchfüh-rungsbeschreibung“ erläutert. Für eine Auswertung müssten diese Angaben zunächst klassifiziert werden.
Zudem sind die Maßnahmen auf einer Fläche unterschiedlich groß, d.h. nicht nur der Wert der Maßnahme/des Maßnahmenkomplexes sondern auch der Ökopunkte/m²-Wert ist entschei-dend, um anzugeben, welche Maß-nahmentypen die meisten/die wenigs-ten Ökopunkte erbringen. Ein Maß-nahmenkomplex kann aus mehreren Einzelmaßnahmen bestehen. Zudem können mehrere Einzelmaßnahmen auf derselben Fläche liegen.
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
Eine bessere Auswertbarkeit kann durch die Ergänzung
eines Pflichtfeldes „Maßnahmentyp“ in der Eingabemaske
zur „Durchführungsbeschreibung“ erreicht werden.
Dazu sollte über das Feld „Maßnahmentyp“ eine Mehrfach-
auswahl von Maßnahmentypen ermöglicht werden, indem,
die auf einer Liste (gem. Anlage 1 der ÖKVO) beruhen. Die
Liste sollte wenn möglich auf der zweiten Hierarchiebene
der ÖKVO basieren, z. B. „1.4. Förderung und Entwicklung
naturnaher Wälder“
4g Plausibili-tätskontrol-le/Qualität der Einga-
Wie häufig wird für den Zielzustand ein Wert oberhalb des Normal-
± Anzahl bzw. prozen-
tualer Anteil der Maß-
nahmenkomplexe, bei
Die Auswertung dieser Fragestellun-gen ist aktuell nur eingeschränkt mög-lich.
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
Um nachvollziehen zu können, ob das Feinmodul oder das Planungsmodul zur Bewertung verwendet wurde, sollten
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
ben wertes gewählt?
denen der Zielwert
höher ist als der Nor-
malwert (Unterschi-
dung Planungsmo-
dul/Feinmodul)
Es könnte in der Datenbank mittels einer Abfrage gefiltert werden, bei wie vielen Maßnahmenkomplexen der prognostizierte Wert des Zielzustands höher ist als der Normalwert. Dabei muss zwischen Planungsmodul und Feinmodul unterschieden werden. Ob die Bewertung des Zielzustands aber tatsächlich zu hoch ist, könnte nur an-hand weiterer Datengrundlagen ge-prüft werden.
Geprüft werden kann, ob eine Begrün-dung für die Bewertung des Aus-gangszustands und des Zielzustands vorliegt. Allerdings ist diese Auswer-tung kompliziert, da die Begründung für die Aufwertung aktuell nur dem Freitext-Feld „Begründung“ entnom-men werden kann, sofern diese ausge-füllt wurde. Zwar existieren Vorschläge für „auf (+) und ab(-)wertende Attribu-te“, die in das Freitext-Feld „Beschrei-bung Ausgangszustand/Begründung“ bzw. „Begründung Zielzustand“ über-nommen werden können, jedoch ist eine Eingabe einer Begründung aus den Vorschlägen nicht zwingend vor-gegeben. [Anmerkung LUBW Referat 25: Bei den „Vorschlägen für auf- und abwertende Attribute“ handelt es sich um die in der ÖKVO Anlage 2 Tabelle 1 beispielhaft genannten Attribute zur Bewertung ober- oder unterhalb des Normalwertes. Die Aufzählung der
zwei Auswahlfelder zum „Anhaken“ (Pflichtfelder)
Planungsmodul
Feinmodul
angelegt werden. Um die Aufwertung des Zielzustands bes-ser nachvollziehen zu können, könnte in der Eingabemaske standardmäßig der Normalwert eingetragen werden. Falls Abweichungen vom Standardwert vorliegen, könnte dies in extra Feldern ausgewählt werden.
Wert des Zielzustands unterhalb des Normalwerts auf-
grund vorliegender abwertender Kriterien
Wert des Zielzustands oberhalb des Normalwerts aufgrund
vorliegender aufwertender Kriterien
In einem neuen Feld „Zielwert [Ökopunkte/m²]“ könnte dann der gewünschte Wert des Zielzustands unterhalb bzw. ober-halb des Normalwerts eingetragen werden.
Wichtig für die Nachvollziehbarkeit bzw. für spätere Auswer-tungen wäre in diesem Zusammenhang auch ein Pflichtfeld zur Begründung des Werts des Zielzustands unterhalb bzw. oberhalb des Normalwerts. Eine verpflichtende Übernahme von Begründungen aus dem bestehenden Feld „auf (+) und ab(-)wertende Attribute“ würde sich zum Ausfüllen dieses Pflichtfeldes anbieten.
Aus fachlicher Sicht sollten diese festgelegten Begriffe je-doch mit konkreten Fakten in einem Freitextfeld mit konkre-ten Inhalten belegt werden.
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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
Bewertungsattribute ist nicht abschlie-ßend, im Einzelfall sind weitere Bewer-tungsfaktoren heranzuziehen. Bei dem Begründungfeld in der Anwendung handelt es sich jedoch um ein Pflicht-feld. Ohne Eintragung in dieses Feld kann kein Antrag gestellt werden.]
4g Wie häufig wird der Ziel-zustand zu hoch bewer-tet?
– – Bei der Fragestellung handelt es sich um eine fachliche Frage, die nicht au-tomatisiert ausgewertet werden kann. Dazu müsste eine Überprüfung des Antrags anhand weiterer Datenquellen bzw.- anhand einer Geländebegehung erfolgen.
–
4g Wie häufig gibt es die Kombination Abwertung des Ausgangszustands & Aufwertung des Ziel-zustands?
– – Eine Kombination der Ab-/Aufwertung des Ausgangs/-Zielzustands ist gem. den obigen Ausführungen aktuell nur sehr eingeschränkt möglich. Um in der Zukunft entsprechende Auswertungen durchführen zu können, wären zusätz-liche Eingabefelder in der Web-Anwendung (s. o.) notwendig.
s. o.
4g Wie häufig wird das Feinmodul bzw. das Planungsmodul falsch angewandt?
– – Aktuell kann nicht aus der Datenbank entnommen werden, ob der angege-bene Zielwert dem Feinmodul oder dem Planungsmodul entspringt. Der obere Wert der Wertspanne des Pla-nungsmoduls bei einer Aufwertung entspricht i. d. R. dem Normalwert des Feinmoduls. Beispielsweise liegen beim Biotoptyp 13.80 Naturnahe Be-reiche eines Sees, Weihers oder Tei-ches der Normalwert des Feinmoduls bei 53 und der Normalwert des Pla-
Ergänzung Benutzer- Leitfaden für Maßnahmenträger
Im Benutzer-Leitfaden für Maßnahmenträger zum Antrags-verfahren Ökokonto sollte ein Abschnitt zur Verwendung des Feinmoduls bzw. Planungsmoduls eingefügt werden.
[Anmerkung LUBW Referat 25: In Anlage 2 der ÖKVO ist die Verwendung der beiden Module beschrieben.]
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
Für eine zukünftige Auswertbarkeit dieser Fragestellung wä-ren zum einen die Anforderungen aus der Fragstellung 4g
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 221
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
nungsmoduls bei 40 Ökopunkten mit einer Wertspanne von 24 – 53 Öko-punkten. Wird für diesen Biotoptyp als Zielwert 53 Ökopunkte vergeben, so wird entweder der Normalwert prog-nostiziert (Feinmodul) oder es handelt sich um eine Aufwertung des Pla-nungsmoduls. Ob eine Aufwertung stattfand ist aktuell nur aus dem Feld „Begründung“ zu ermitteln, welches jedoch nicht zwangsläufig Angaben hierzu enthält.
Eine falsche Verwendung des Fein- bzw. Planungsmoduls könnte auch darauf beruhen, dass den Anwendern nicht klar ist welches Modul verwendet werden darf. In der Ökokonto-Verordnung wird zwischen den Wir-kungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität“ und „Schaffung höher-wertiger Biotoptypen“ unterschieden, in der Web-Anwendung sind diese unter dem Titel „Wirkungsbereich Bio-topmaßnahme“ zusammengefasst. Je nach Wirkungsbereich in der Ökokon-to-Verordnung sind jedoch Feinmodul oder Planungsmodul anzuwenden: „Das Feinmodul dient der Bestimmung des Ausgangs- und des Zielwertes bei dem Wirkungsbereich Verbesserung der Biotopqualität sowie zur Bestim-mung des Ausgangswertes bei dem Wirkungsbereich Schaffung höherwer-tiger Biotoptypen. Außerdem ist es zur
(zusätzliche Felder in Eingabemaske für Werte des Aus-gangs- und Zielzustands oberhalb/unterhalb des Normwerts) zu berücksichtigen. Zudem wären folgende Änderungen in der Eingabemaske der Web-Anwendung sinnvoll:
In der Web-Anwendung sollte bei den Angaben zu den Wer-ten bei Feinmodul und Planungsmodul erläutert werden, wann welcher Wert zum Einsatz kommt, z. B. Feinmodul = Zielwert bereits erreicht (bei Zwischenbewertungen), Fein-modul = Zielwert wird in kurzer Zeit entstehen oder Pla-nungsmodul = Zielwert wird im Zuge der Maßnahme erst allmählich entstehen.
Um nachvollziehen zu können, ob das Feinmodul oder das Planungsmodul zur Bewertung verwendet wurde, sollten zwei Auswahlfelder zum „Anhaken“ (Pflichtfelder)
Planungsmodul
Feinmodul
angelegt werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
Bestimmung des Zielwertes bei dem Wirkungsbereich Schaffung höherwer-tiger Biotoptypen heranzuziehen, so-weit diese Biotoptypen im Zuge der Maßnahme in kurzer Zeit entstehen.“
(Anlage 2 Abschnitt 1 ÖKVO)
5 Sonstiges
5a Biotopver-bund
Wie viele Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Schaffung des Landes-weiten Biotopverbunds?
– – In der Datenbank der Web-Anwendung sind keine Angaben zum Biotopverbund enthalten, z. B. zur La-ge in Biotoptopverbundachsen. Aus-wertungen aus der Datenbank sind somit nicht möglich.
Zusätzliche GIS-technische Auswertungen
Außerhalb der Webanwendung kann ein Abgleich mit Daten der Biotopverbundplanung erfolgen. Dazu müssten jedoch die Ziel-Biotope dem jeweiligen Biotopverbund-Haupttyp (z. B. Offenland feucht/trocken) zugeordnet werden.
Alternativ: Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemas-ke)
Hinterlegen der Suchräume des landesweiten Biotopver-
bunds als Zusatzinformation in der Web-Anwendung.
Schaffung eine Auswahlfelds „Lage im landesweiten Bio-
topverbund“ (ja/nein), das anhand eines Abgleichs der
Suchräume der Web-Anwendung mit den Ziel-Biotoptypen
ausgefüllt werden könnte.
Dieser Lösungsvorschlag erfordert jedoch eine hohe fachli-che Kompetenz des Antragstellers in Bezug auf das The-menfeld Biotopverbund.
5b Umset-zungsstand
Wie ist der Umsetzungs-stand der Maßnahmen?
Gibt es Monitoring-Ergebnisse?
± Anzahl/Anteil bean-
tragter Maßnahmen,
anerkannter Maß-
nahmen und aner-
kannter Maßnahmen
mit Zwischenbewer-
Aus der Datenbank kann aktuell ent-nommen werden, ob die Maßnahme beantragt bzw. anerkannt ist. Für an-erkannte Maßnahmen kann ausgesagt werden, ob mit der Maßnahmenums-etzung bereits begonnen wurde. Der Erfolg einer Maßnahme kann derzeit
Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)
Ergänzung eines Feldes in der Web-Anwendung zum
Stand der Umsetzung, z. B. als Auswahlfeld mit 25 %-
Schritten.
Das Themenfeld Stand der Umsetzung steht auch in en-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 223
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
tung sowie anerkann-
ter Maßnahmen, mit
deren Umsetzung be-
gonnen wurde
Ergebnisse der Zwi-
schenbewertung
auch nicht bzw. nur sehr einge-schränkt aus einer durchgeführten Zwischenbewertung abgeleitet wer-den.
Eine turnusmäßige Zwischenbewer-tung im Sinne eines Monitorings wäre sowohl für die Antragsteller als auch die UNBs mit einem sehr hohen Ar-beits- und Kostenaufwand verbunden.
gem Zusammenhang mit der Vorgehensweise der Verzin-
sung der Ökopunkte. Aktuell beginnt die Verzinsung einer
Ökokonto-Maßnahme mit Beginn der Herstellung, aber un-
abhängig vom Umfang der Herstellung (siehe auch Detail-
bericht zum Thema „Verzinsung“). Mögliche Änderungen
der Regelungen zur Verzinsung, beispielsweise Beginn der
Verzinsung erst nach Fertigstellung von Teilen der Maß-
nahme, könnten nur umgesetzt werden, wenn der Stand
der Umsetzung dokumentiert würde.
5c Wechsel-wirkungen
Wie hoch ist die An-
zahl an Maßnahmen,
bei denen neben den
ökologischen Aufwer-
tungen auch Beein-
trächtigungen in ande-
ren Wirkungsberei-
chen bzw. für andere
Funktionen vorliegen?
– – In der Datenbank der Web-Anwendung sind keine Angaben zu Wechselwirkungen enthalten.
Die Prüfung der Wechselwirkungen sollte anhand der ggf. regelmäßig durchzuführenden Plausibilitätsprüfungen in fest-gelegten Zeitabständen (z. B. alle 5 Jahre) erfolgen.
5d Landwirt-schaft
Anzahl Maßnahmen,
für die landwirtschaft-
lich genutzte Flächen
in Anspruch genom-
men werden?
Anzahl Maßnahmen,
bei denen anschlie-
ßend keine weitere
landwirtschaftliche
Nutzung mehr möglich
ist?
Anzahl produktionsin-
– – Diesbezügliche Auswertungen sind aktuell nur eingeschränkt möglich. Angaben zur landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Flächen (vor bzw. nach Herstellung der Maßnahme) können allenfalls aus den Angaben zum Ausgangs- und Zielzustand der Biotoptypen entnommen werden. PIK-Maßnahmen wären Maßnahmen bei denen Ausgangs- und Zielzustand jeweils eine landwirtschaftliche Nut-zung zulassen.
Diese Auswertungen wären jedoch mit deutlichem Aufwand bzw. auch mit
–
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 224
Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen
Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag
tegrierter Maßnah-
men?
Unsicherheiten verbunden (siehe Ant-worten zu Frage 4b).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 225
Von einem Großteil der Akteure wird zusätzlich zu den oben aufgeführten Fragestel-
lungen eine Ausgabe bestimmter Kennzahlen für einen bestimmten auswählbaren
Bereich (z. B. Gemeinde, größere Maßnahmenkomplexe) in tabellarischer Form
gewünscht. Relevante Kennzahlen für diese Tabellen sind:
– Nr. Maßnahmenkomplex
– Art der Maßnahme
– Zeitpunkt Beginn der Maßnahme
– Flächengröße
– Summe Ökopunkte
– Lage
Entsprechende Kennzahlen werden aktuell bereits über die öffentlich einsehbaren
Verzeichnisse der Kreise zur Verfügung gestellt. Alternativ wäre denkbar, die Aus-
wertungen in einer Access-Datenbank durchzuführen, sofern eine Funktion geschaf-
fen wird, die Datenbank der Web-Anwendung in einem entsprechenden Format
auszugeben. Im öffentlich einsehbaren Verzeichnis der Stadt- und Landkreise kön-
nen die Maßnahmen bereits nach Gemeinden oder nach der Anzahl der Ökopunkte
sortiert werden. Im UIS-Berichtssystem sind für die Behörden ebenfalls Auswertun-
gen nach bestimmten Gemeinden möglich. Das Berichtssystem bietet derzeit jedoch
nur für einen Teil der Ökokonto-Daten Auswertungsoptionen und bedarf der Überar-
beitung.
3.2.2.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung
Folgende Inhalte sollten in einem verwaltungsinternen Gremium, das mit Fachleuten
aus den Bereichen EDV, Webdesign, Datenbanken, Ökokonto zusammengesetzt
ist, geprüft werden:
– Datenausgabe: Es sollte geprüft werden, inwieweit die in die Web-Anwendung
eingegebenen Daten bereits jetzt in einem besser auswertbaren Format, z. B.
Excel oder Access, ausgegeben werden können. Ansonsten wäre zu prüfen, ob
bzw. welche anderen Möglichkeiten es gibt, den Export der Daten zu verbes-
sern.
– Datenstruktur: Umsetzbarkeit der Änderungsvorschläge in Bezug auf die Daten-
struktur prüfen, z. B. Erweiterung von Feldern, Ersetzen von Freitext-Feldern
durch Auswahlfelder, Summierungen von Flächen oder Ökopunkten anhand von
Wirkungsbereichen.
– GIS-Funktionalitäten: Umsetzbarkeit der Änderungsvorschläge bzgl. der Struktur
der zu erfassenden GIS-Daten und die damit verbundene Weiterentwicklung der
Funktionalitäten des Web-GIS. Korrekte statistische Auswertungen wären nur
anhand einer flächenscharfen GIS-technischen Abgrenzung des Ausgangs- und
Zielzustands der Maßnahmen differenziert nach den verschiedenen Wirkungsbe-
reichen innerhalb eines einzigen Shapefiles möglich.
– Prüfung, ob die abgebuchten Ökopunkte bestimmten Maßnahmen und Wir-
kungsbereichen und damit flächenscharf abgrenzbaren Bereiche zugeordnet
werden sollten (= wirkungsbereichs- und/oder flächenbezogene Zuordnung zwi-
schen Eingriff und Ökokontofläche).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 226
– ÖKVO: Die Einführung neuer Pflichtangaben in der Web-Anwendung zur Opti-
mierung der Auswertung statistischer Kennzahlen hätte ggf. eine Änderung der
ÖKOVO § 3 Abs. (2) zur Folge.
3.2.3 Effizienz der Verfahrensabläufe
3.2.3.1 Grundlagen
Gemäß der Begründung der ÖKVO besteht eine Zielsetzung der Evaluation unter
anderem darin, Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich des Verfahrens herauszufin-
den und darauf aufbauend Vorschläge zur Weiterentwicklung der bestehenden Ver-
ordnung einschließlich der Anforderungen an die Ressourcen zu entwickeln. Hierzu
ergaben sich insbesondere aus der schriftlichen Befragung einige wesentliche As-
pekte.
Die maßgeblichen Vorgaben zum Verfahren sind in der ÖKVO unter § 3 „Antrags-
verfahren“ und § 4 „Aufnahme in das Ökokonto-Verzeichnis“ festgelegt. In den ent-
sprechenden Paragraphen ist klar geregelt, dass die Zustimmung zu Ökokonto-
Maßnahmen den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) obliegt (= Zustimmungsbe-
hörde). Zudem ist die UNB verantwortlich dafür, dass die Maßnahme in das von der
UNB zu führende Ökokonto-Verzeichnis eingestellt wird. Ferner wird in den genann-
ten Paragraphen festgesetzt, welche Inhalte im Maßnahmenantrag zwingend ent-
halten sein müssen (z. B. Angaben zum Maßnahmenträger, Naturraum, Flurstücke
etc.), und welche Inhalte im Ökokonto-Verzeichnis zu vermerken sind (z. B. Datum
der Einbuchung, Ausgangzustand, Höhe der zu erzielenden Ökopunkte etc.).
Weitere Normen zur Durchführung des Verfahrens finden sich in § 6 „Rechte und
Pflichten des Maßnahmenträgers“, § 7 „Einsicht in das Ökokonto“, § 8 „Bewertung“,
§ 9 „Zuordnung von Ökokonto-Maßnahmen“, § 10 „Handelbarkeit“, § „11 Anerkann-
te Stellen“ und § 12 „Verhältnis zum Baurecht“.
Regelungen zu den Verfahrensabläufen z. B. hinsichtlich der Kommunikation zwi-
schen Maßnahmenträger und Vorhabensträger sind in der ÖKVO allerdings nicht
enthalten. Es existieren auch keine zusätzlichen Regelwerke bzw. Anleitungen wie
z. B. Vollzugshinweise zur ÖKVO mit entsprechenden Inhalten.
3.2.3.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
3.2.3.2.1 Ergebnisse aus der schriftlichen Befragung
Im Rahmen der schriftlichen Befragung im Arbeitspaket C wurden insgesamt 91 mit
der ÖKVO befasste Personen bzw. Institutionen nach ihren Erfahrungen mit der
ÖKVO befragt. Dabei wurde zwar nicht gezielt nach der Effizienz der Verfahrensab-
läufe gefragt, jedoch tangieren einige Fragen bzw. die Antworten auf diese Fragen
das Themenfeld.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 227
Themenfeld „Web-Anwendung“
Die Kommentare zur Web-Anwendung (Tab. 40) zeigen deutlich, dass hier Optimie-
rungsbedarf in Bezug auf die Funktionen zur Abstimmung zwischen UNB und Maß-
nahmenträger (z. B. automatische Benachrichtigung, Kommentarfunktionen) be-
steht. Zudem herrscht teilweise offenbar Unklarheit bzgl. der Zuständigkeiten für die
Eingaben in der Web-Anwendung). Vorschläge zur Verbesserung der Web-
Anwendung finden sich in Tab. 41.
Tab. 40: Fragen/Kommentare zur Web-Anwendung
Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt
Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-
ge
FG Welche Schwierigkeiten sind bei der Arbeit mit der Webanwendung aufgetreten?
ZB Wir möchten darauf hinweisen, dass es nach wie vor keine automatisierte Nachricht an
die UNB gibt, sobald eine neue Maßnahme beantragt oder Änderungen getätigt wurden.
Den Ausdruck schicken viele ja erst her, wenn die Abstimmung bereits erledigt ist. Also
bleiben Anträge oftmals länger unbemerkt.
die Abstimmung der Anträge mit der UNB in der Anwendung ist schwierig, da fehlendes
Kommentarfeld
Benachrichtigung, Arbeitsschritte nicht klar, wer macht was über welchen Zugang (Lö-
schung der Punkte bei Verkauf u. ä., zuständige Behörde bei Kompensationsverzeichnis
nicht die UNB)?
SO Kein direkt bekannter Ansprechpartner („Kümmerer“) für Rückfragen bei LUBW bekannt. Teilweise nur verzögerte Rückmeldung auf schriftliche Anfragen an [email protected] .
Tab. 41: Verbesserungsvorschläge zur Web-Anwendung
Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt
Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-
ge
FG Durch welche Ergänzungen oder Änderungen könnte die Webanwendung verbessert werden?
ZB Automatische Email- Nachricht bei Antragseingang.
Änderungs-/Aktualisierungsmitteilung per Mail
Automatische Beteiligung der Landwirtschaftsbehörde und des Wasserwirtschaftsamtes.
Automatische Generierung des Gebührenbescheids nach einheitlichem Standard, ab-
hängig von ÖPs.
Freigeben durch höhere Behörde oder LUBW (Vier Augen- Prinzip).
Um künftig bei einer Vielzahl anerkannter Maßnahmen die erteilten Auflagen zur Erfolgs-
kontrolle/Monitoring überwachen zu können, wird eine Wiedervorlage-Funktion angeregt.
Erleichterung der Abstimmung zwischen UNB und Maßnahmenträger in der Anwendung
durch Erweiterung der Kommentarfunktion oder durch die Möglichkeit direkt Änderungs-
vorschläge einzugeben
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 228
FG Durch welche Ergänzungen oder Änderungen könnte die Webanwendung verbessert werden?
SO Es sollte eine Kommunikation über die Online-Plattform z. B. durch automatische E-Mails
stattfinden (bei Status „„in Abstimmung“„ an Gutachter und Maßnahmenträger, Benach-
richtigung an UNB bei Online-Antragstellung (bisher wird UNB erst informiert, wenn An-
trag auf dem Postweg eingeht)).Dies würde die Kommunikation deutlich vereinfachen und
unnötige Verzögerungen vermeiden.
Themenfeld „Maßnahmenumsetzung“
Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass bezüglich des Umsetzungsbeginns der
Maßnahmen nur vereinzelt Probleme in Bezug auf das Themenfeld „Effizienz“ be-
stehen (Tab. 42).
Tab. 42: Fragen/Kommentare zum Zeitpunkt des Umsetzungsbeginns der
Maßnahmen
Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt
Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-
ge
FG Laut ÖKVO muss innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Welche weiteren Erfahrungen haben Sie hierzu ge-macht?
ZB In einigen Fällen hatten Maßnahmenträger bereits vor offizieller Genehmigung mit der
Umsetzung begonnen. Wir regen an, in Fällen, in denen die Naturschutzbehörde von An-
fang an eingebunden war und der Zustand dokumentiert war, dies zuzulassen.
Maßnahmenträger haben bei mit der UNB grundsätzlich bereits abgestimmten Maßnah-
men schon mehrmals eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor Fertig-
stellung des Antrags und vor Eintrag in die Eingabemaske erbeten.
FB Sehr unterschiedlich, je nach Verlauf der i. d. R. mit den Maßnahmen verbundenen Ver-
fahren und Überlegungen. In der Regel wird der für die Ausgangslage passende Zeitraum
genutzt (Stilllegung = sofort; Aufforstung je nach Genehmigungsverfahren und Witte-
rung/Arbeitsabläufe; Aufwertung von Biotopen nach forstbetrieblichen Rahmenbedingun-
gen). Eine längere Frist ist im Wald i. d. R. unproblematisch und gelegentlich sogar hilf-
reich, um die rechtlichen Rahmenbedingungen vor weiteren Entscheidungen entspre-
chend vorzubereiten bzw. herzustellen.
Es divergiert sehr stark.
SO Verzögerungen sind unvorhersehbar aber eher die Regel - und meist auf Dritte (Dienst-
leister) und höhere Gewalt (Klima/Wetter) zurückzuführen
Viele Maßnahmen werden gar nicht oder nicht korrekt umgesetzt, vor allem bei baurecht-
lichem Ausgleich.
Unserer Erfahrung nach wurde die Umsetzung der Maßnahmen zeitnah begonnen. Den-
noch wäre es sinnvoll hierfür einen angemessenen Zeitraum vorzugeben. Um die Qualität
der Maßnahmen zu sichern, sollten diese noch näher spezifiziert werden müssen.
Gut, sollte beibehalten werden.
Nach drei Jahren oder sogar später. Spezieller Fall: Die Maßnahme wird anerkannt und
länger als 5 Jahre bevorratet. Es wurden daher schon Maßnahmen beinahe gelöscht,
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 229
FG Laut ÖKVO muss innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Welche weiteren Erfahrungen haben Sie hierzu ge-macht?
wenn sie nicht als „In Umsetzung“ gekennzeichnet wurden. Das ist bei der „Bevorratung“
problematisch.
Regelmäßig relativ rasche Umsetzung, um auch die Verzinsung in Anspruch nehmen zu
können.
Die Umsetzung ist abhängig vom konkreten Vorhaben. Mit Beginn der Projektrealisierung
bzw. bei vorgezogenen Maßnahmen auch entsprechend vorher werden nach unseren Er-
fahrungen im Allgemeinen auch die Kompensationsmaßnahmen realisiert.
Es ist nicht ersichtlich aus der Verordnung.
der Erfolg einer Bodenmaßnahme ist oft zeitabhängig (Witterung), ein Warten auf eine
Genehmigung trotz vorliegender baurechtlicher und naturschutzrechtlicher Genehmigung
ist kontraproduktiv
Die Idee zur Einführung einer verpflichtenden Dokumentation von erfolgten Prüfun-
gen im Ökokonto-Verzeichnis wird von den Befragten aufgrund des hohen Auf-
wands eindeutig abgelehnt (siehe Tab. 43).
Tab. 43: Fragen/Kommentare zur Dokumentation erfolgter Prüfungen im
Ökokonto-Verzeichnis
Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt
Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-
ge
FG Sollten erfolgte Prüfungen (z. B. Prüfung der Bewertung des Ausgangszustands etc.) im Ökokonto-Verzeichnis dokumentiert werden? Welche weiteren Ergänzungen wä-ren Ihrer Erfahrung nach sinnvoll?
ZB Bürokratie abbauen nicht weiter aufbauen!!!
Das kann nur mit ausreichendem, zusätzlichem Personal und Mitteln gewährleistet wer-
den.
SO Sicherstellung einer einheitlichen Umsetzung. Einvernehmliche Beteiligung der ULB (Be-
achtung von § 15 Abs. 3 BNatschG)
Eine weitere Erhöhung des mit Ökokonto-Maßnahmen verbundenen Verwaltungsauf-
wands halten wir angesichts der vorliegenden Erfahrungen weder für erforderlich noch für
die Umsetzung (und damit naturschutzfachliche Aufwertung) hilfreich. Stattdessen sollte
ernsthaft geprüft werden, wo Verwaltungsaufwand abgebaut werden kann. Dieser Frage
geht die vorliegende Evaluation bislang in unzureichender Weise nach.
Themenfeld „Ökokontofähige Maßnahmen“
Schwierigkeiten bei der Prüfung von Ökokonto-Anträgen treten lt. Angaben der UNB
vor allem bei Planungen auf, die nicht unmittelbar in der Kernkompetenz des Natur-
schutzes liegen, z. B. Maßnahmen im Wald oder aus dem „Wirkungsbereich Boden“
(Tab. 44):
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Tab. 44: Fragen/Kommentare zu Schwierigkeiten bei der Prüfung der Öko-
konto Anträge
Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt
Antworten erfolgten ausschließlich durch Zustimmungsbehörden
Wie häufig kommt es bei der Prüfung der Ökokonto-Anträge vor, dass nicht eindeutig beurteilt werden kann, ob eine beantragte Maßnahme ökokontofähig gemäß Anlage 1 der ÖKVO ist? Können Sie Gründe für Schwierigkeiten bei der Beurteilung nennen?
Überschneidung der Wirkungsbereiche, Beteiligung anderer Fachbehörden
Ökokontofähige Maßnahmen im Wald sind auf geschützte Waldbiotope, Waldschutzgebiete, Waldrefugien sowie einige weitere Maßnahmen beschränkt. Stellen diese Regelungen Ihrer Erfahrung nach sicher, dass nur Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung der Wälder führen? Können Sie Beispiele nennen?
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist dies oft schwer abzugrenzen, da der waldbauliche und forstliche
Sachverstand fehlt, insbesondere ist unklar wo die Grenzen der guten fachlichen Praxis sind. Auch
ist es oft schwierig, die Umsetzbarkeit der Maßnahme zu beurteilen. Hier ist eine Beteiligung des
Forstamts unumgänglich.
Die Zusammenarbeit mit dem Forst ist nicht immer erfolgreich.
Sind die Regelungen zur Ermittlung des Wertstufengewinns bzw. -verlusts im Wirkungsbe-reich Boden in der Praxis gut anwendbar? Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten? Wenn ja: Welche Schwierigkeiten treten auf?
Wenn die untere Bodenschutzbehörde zuarbeitet, treten keine Schwierigkeiten auf. Ansonsten The-ma kaum durch Naturschutzkompetenz abgedeckt.
Welche zusätzlichen Hilfestellungen bzw. Änderungen der Vorgaben wünschen Sie sich für die Bewertung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“?
Diese Anträge sollten immer getrennt laufen und bei der Bodenschutzbehörde eingehen.
Unterstützung durch untere Bodenschutzbehörde
Themenfeld „allgemeine Zufriedenheit und weitere Hinweise zur ÖKVO“
Die ausführlichen Antworten auf die Nachfrage zu Änderungswünschen an der
ÖKVO zeigt eindeutig, dass Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Verfahren-
sabläufe besteht (siehe Tab. 45).
Tab. 45: Fragen/Kommentare zu weiteren Änderungswünschen
Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt
Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-
ge
FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?
ZB […] ist insgesamt viel zu bürokratisch. Wenn man nur wenige Male im Jahr damit zu tun
hat, muss man sich jedes Mal wieder intensiv einlesen. Aktuell wurde von der LUBW mit-
geteilt, dass die Zuordnung von Ökopunkten zu einem Eingriffsvorhaben auch dann
schon möglich ist, wenn mit der Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde
(sofern die in § 4 Abs. 2 Satz 2 ÖKVO genannten 5 Jahre noch nicht überschritten sind).
Das heißt man kann sich Punkte anrechnen lassen, ohne bisher etwas gemacht zu ha-
ben. Das ist also das Ökokonto, das jedermann ohne rechtliche Verpflichtung im Vorfeld
der Natur Gutes tun kann, was er sich später anrechnen lassen kann? Das hat damit
nicht viel zu tun. Das Ökokonto ist eine reine Handelsplattform, die von findigen Planern
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FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?
exzessiv genutzt werden kann. Von etlichen Interessenten bei Gemeinden und Fachpla-
nern haben wir die Auskunft bekommen: viel zu bürokratisch. Aufwand und Nutzen ste-
hen nicht im Verhältnis. daher wird es kaum genutzt.
Personell von UNB nicht bewältigbar und Daten werden nicht genutzt, da nur unüber-
sichtlich nacheinander aufgereiht, keine einheitliches Az. usw..
Vier Augen- Prinzip. Automatische Beteiligung der anderen Fachbehörden. Zertifizierung
der Büros. Gebührenrahmen, automatische Benachrichtigung, Mittel, Personal. Ggf. Ein-
griffsregelung ersetzen durch Kompensationsabgabe an Naturschutzfonds in Zusam-
menarbeit mit zertifizierten Büros (unter Regel- Auflage von Eingrünung aller Bauten in
Außenbereich).
Bewertungsmodul ist ok. UNB hat nicht die Zeit, um sich in die wirtschaftlich bedeutenden
Konsequenzen der Anerkennung entsprechend einzuarbeiten. Da nur sehr wenig Fälle,
kann auch nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.
Vorschlag: Zentralisierung der Einbuchung.
Bürokratie abbauen nicht weiter aufbauen!!!
FB Zur Berücksichtigung agrarstruktureller Belange (§15) sind die ULB frühzeitig einzubin-
den. Dies ist in die Verordnung aufzunehmen. Keine Ökokonto-Maßnahmen auf Parzel-
len, die innerhalb von Bewirtschaftungseinheiten liegen. In Anlage 2 müssen ökokon-
tofähige Landnutzungsformen des Ackerbaus aufgenommen werden um § 15 Abs.3
Rechnung tragen zu können.
Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Eingriffsregelung (z. B. bei der LUBW) zur
Beratung der unteren Naturschutzbehörden bei schwierigen Einzelfällen wäre sinnvoll:
Nach unserer Erfahrung wäre es für die UNBen der 44 Stadt- und Landkreise wichtig,
sich bei Maßnahmenanträgen, die mit komplexen Fachfragen verbunden sind, an ein
zentrales Kompetenzzentrum wenden zu können. Die Plausibilitätsprüfung der Ökokonto-
Maßnahmen im Zuge des Anerkennungsverfahrens erfordert ein sehr breites und zum
Teil auch tief gehendes Fachwissen, unter anderem aus den Bereichen Fauna, Flora und
Vegetation, aber auch Standort- und Bodenkunde, Hydrologie, Land- und Forstwirtschaft
usw. Bei schwierigen Fragestellungen sollte den MitarbeiterInnen der UNBen hierbei Un-
terstützung angeboten werden.
SO Einführung einer Bearbeitungsfrist der zuständigen Behörden für eingereichte Ökokonto-
Maßnahmen-Anträge.
Fristen für die Behörden bis zur Genehmigung.
Beschränkung der Bearbeitungszeit von ÖKVO-Maßnahmenanträgen durch die UNB
analog zu Eingriffsvorhaben auf 4 Wochen. Eine Bearbeitungsdauer von regelmäßig
mehreren Jahren ist völlig inakzeptabel.
Einführung Bearbeitungsfristen der UNB für eingereichte Maßnahmenanträge (Frist, in-
nerhalb derer eine Entscheidung der zuständigen Behörde erfolgen muss).
Einführung einer angemessenen Frist in der die Behörde über Maßnahmenbewilligung
entscheidet (hier treten aktuell mitunter massive Verzögerungen auf - gerne auch mehr
Mitarbeiter)
Wegen der hohen Verantwortung der Sachbearbeiter bei der UNB und den hohen wirt-
schaftlichen Werten, über die entschieden wird, wäre ein Kontrollsystem sinnvoll (4-
Augen-Prinzip). Dies wurde auch schon von UNBs vorgeschlagen.
Bearbeitung erfolgt zersplittert bei den UNB, die zwangsläufig nur geringe Fallzahlen und
damit Erfahrungen haben. Im Gegensatz dazu steht die enorme wirtschaftliche Bedeu-
tung. Eine Konzentration der Einbuchungen bei den HNB erscheint sinnvoll. Abbuchun-
gen müssen allerdings auf der verfahrensführenden Ebene bleiben, also i.d.R. den UNB.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 232
FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?
Zusammenführung von bau- und naturschutzrechtlichem Ökokonto; Vertrauensschutz in
die Ökokonto-Verordnung d.h. Maßnahmen dürfen nicht nachträglich abgewertet werden;
Einführung einer Frist, innerhalb derer eine Behörde Entscheidungen treffen muss
Regelung der Informationsweitergabe an den Maßnahmenträger: Mitteilung des Zeitpunk-
tes der Zuordnung einer Ausgleichsmaßnahme zu einem Eingriffsvorhaben
ULB für Agrarstruktur zuständig: Der BLHV fordert neben dem Schutz für landw. Flächen
auch eine grundsätzlich bessere Rücksichtnahme agrarstruktureller Belange. Der Ver-
weis des Landes auf den § 15 (3) BNatSchG reicht nicht aus, denn diese rechtliche
Grundlage wird von den UNB allein schon wegen fehlender Sachkenntnis nicht sachge-
recht beachtet. Die Beurteilung agrarstruktureller Belange darf künftig nicht dem Natur-
schutz-Sachbearbeiter im Landratsamt überlassen bleiben. Die ÖKVO sollte ein Vierau-
genprinzip mit einvernehmlicher Beteiligung der Landwirtschaftsverwaltung verlangen.
3.2.3.2.2 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-
to-Maßnahmen (Arbeitspaket A1)
Im Rahmen des Arbeitspaketes A1 wurden insgesamt 142 Ökokonto-
Maßnahmenkomplexe hinsichtlich ihrer Plausibilität geprüft. Aus den Ergebnissen
dieser Begutachtung ergaben sich folgende Ideen zu möglichen Verbesserungen
der Antragstellung, die in thematischem Zusammenhang mit der „Effizienz der Ver-
fahrensabläufe“ stehen:
1. Einführung einer Möglichkeit zur Abgabe ergänzender Unterlagen
Die fachliche Prüfung von Maßnahmen nur auf Basis der Eingaben in der
Web-Anwendung ist bei komplexen Anträgen nur begrenzt möglich. Es wird
daher empfohlen, für ausgewählte Maßnahmenanträge die Erstellung ergän-
zender Unterlagen z. B. in Form eines Erläuterungsberichts mit Bestandsdar-
stellung und Maßnahmenplanung einzuführen. Dies empfiehlt sich insbesonde-
re für:
– Maßnahmenanträge, die große Mengen an Ökopunkten generieren,
– Maßnahmenanträge mit großer Gebietskulisse und komplexen Inhalten,
– Maßnahmenanträge, die die Förderung von Arten beinhalten.
Für diese Unterlagen sollten konkrete Anforderungen bzgl. Struktur und Inhalt
festgelegt werden.
Außerdem sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, diese Unterlagen (wie
auch andere Unterlagen), dem Maßnahmenantrag digital beizufügen.
2. Erstellung von Arbeitshilfen und Vollzugshinweisen
Bei der Plausibilitätsprüfung wurden Probleme bei der Bewertung von Aus-
gangs- und Zielzustand sichtbar. Dies zeigt die Notwendigkeit, zum Bewer-
tungsverfahren ergänzende Informationen in Form von Arbeitshilfen, Schu-
lungsunterlagen und Vollzugshinweisen zur Verfügung zu stellen. Folgende
Themenbereiche sind hier von besonderer Relevanz:
– Nennung von Beispielen zur Anwendung von Zu- und/oder Abschlägen bei
der Bewertung von Ist- und Zielzuständen. Dies betrifft in erster Linie Bio-
toptypen, die sehr breite Wertspannen aufweisen, z. B. Grünland.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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– Erläuterung von Sonderfällen bei der Bestandsbewertung von Biotopen
z. B.: Umgang mit der Bewertung von Streuobstbeständen, Berücksichti-
gung von Artvorkommen bei der Bewertung etc.
– Umgang bei der Betroffenheit von mehreren Wirkungsbereichen auf ein
und derselben Maßnahmenfläche.
Zudem wurden im Rahmen der Plausibilitätsprüfung Schwächen der Web-
Anwendung identifiziert und Vorschläge zur Verbesserung ausgearbeitet. Diese sind
detailliert im Bericht zum Themenbereich „Webanwendung“ dargestellt. Die nachfol-
gend genannten Problemfelder hängen inhaltlich mit dem Themengebiet „Effizienz
der Verfahrensabläufe“ zusammen.
– Hohe Komplexität des Programms in Verbindung mit mangelnder Hilfestellung
– Fehlende Benachrichtigungsfunktion bei Änderungen am Datenbestand
– Fehlende Funktionen zur Abstimmung zwischen Antragstellern und Genehmi-
gungsbehörden
– Fehlende upload-Funktion, z. B. von Gemeindebestätigungen, Planunterlagen
etc.
– Fehlende Korrekturmöglichkeiten
– Mangelnde Schnittstelle zur Bauleitplanung
– Fehlende (maßnahmenübergreifende) Such- und Filterfunktion
– Datenausgabe ausschließlich als pdf
Eine ausführliche Analyse der Probleme und die Vorstellung von Lösungsansätzen
findet sich in Abschn. 3.2.3.3.1.
3.2.3.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse
Grundsätzlich konnten folgende Probleme/Schwierigkeiten in Bezug auf die Effizi-
enz der Verfahrensabläufe identifiziert werden:
1. Effizienzbezogene Defizite, die über Anpassungen der Web-Anwendung gelöst
werden können
2. Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Ökokonto-Anträge
3. Probleme in Bezug auf den Verfahrensablauf im Antragsverfahren (Kommuni-
kation, Termine) von Ökokonto-Maßnahmen
3.2.3.3.1 Effizienzbezogene Defizite der Web-Anwendung
Die Web-Anwendung wird von vielen Nutzern grundsätzlich als sehr komplex und
wenig anwenderfreundlich eingeschätzt. Eine ausführliche Beschreibung der Prob-
leme/Schwierigkeiten und entsprechende Lösungsvorschläge gibt der Bericht zum
Themenbereich „Webanwendung“. Im Folgenden werden ausschließlich die Defizite
in der Webanwendung aufgeführt, die im Zusammenhang mit dem Thema „Effizienz
der Verfahrensabläufe“ stehen.
1. Problem: Hohe Komplexität des Programms in Verbindung mit mangelnder
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 234
Hilfestellung
Von den Nutzern der Web-Anwendung wird problematisch empfunden, dass
bei der LUBW kein direkt bekannter Ansprechpartner („Kümmerer“) für Rück-
fragen benannt ist, der bei schwierigen Fällen Hilfestellung geben kann. Teil-
weise sind die Rückmeldungen auf schriftliche Anfragen an oekokon-
[email protected] verzögert, was sich wiederum negativ auf die Bearbeitungs-
dauer bei der Erstellung der Anträge auswirkt. Ein Themenfeld, bei dem die
Nutzer einen erhöhten Bedarf an Hilfestellung benötigen, ist die Verteilung der
Verantwortlichkeiten bei den Eingaben in der Web-Anwendung, z. B. Verant-
wortlichkeit für die Löschung der Punkte bei Verkauf etc.
Lösungsansatz:
Verbesserung des Aufbaus der Website bzw. der Anwenderfreundlich-
keit (intuitive Menüführung)
Festlegen eines Ansprechpartners bei technischen bzw. fachlichen
Problemen (inkl. eines Vertreters)
Festlegen von Bearbeitungsfristen zur Beantwortung von technischen
oder fachlichen Fragen zur Web-Anwendung
ggf. Telefonsprechstunde/Hotline mit guter Erreichbarkeit
erweiterte FAQ-Liste in der LUBW-Rubrik „Service“ bei „Fragen und
Antworten“
2. Problem: Fehlende Benachrichtigungsfunktion / fehlende Funktionen zur Ab-
stimmung zwischen UNB und Maßnahmenträger
Bei Beantragung einer neuen Maßnahme bzw. Änderungen an einer Maß-
nahme erfolgt aktuell keine automatisierte Nachricht an die UNB. Der Ausdruck
der Anträge wird von den Maßnahmenträgern oftmals erst nach erfolgter Ab-
stimmung versendet. Dies führt dazu, dass Anträge unbemerkt bleiben.
Lösungsansatz: Automatisch generierte Email-Nachricht (Aktualisierungs-
mitteilung) bei Antragseingang oder Antragsänderung an die UNB bzw. an den
Maßnahmenträger (Hinweis: Änderung durch LUBW bereits in Arbeit/Planung).
Ziel ist eine deutliche Vereinfachung der Kommunikation und eine Vermeidung
unnötiger Verzögerungen.
Die Abstimmung der Anträge mit der UNB in der Web-Anwendung ist schwie-
rig, da keine entsprechenden Felder hierfür existieren.
Lösungsansatz: Erweiterung der Kommentarfunktion zur Erleichterung der
Abstimmung zwischen UNB und Maßnahmenträger. Die Eingabe von Ände-
rungsvorschlägen durch die UNB sollten entsprechend kenntlich gemacht wer-
den (z. B. durch eine farbliche Hinterlegung, farbige Schrift), außerdem sollte
dies mit einer automatisierten Benachrichtigung an den Maßnahmenträger mit
Angaben dazu, welches Feld durch die UNB geändert wurde, verbunden sein.
3. Problem: Fehlende Korrekturmöglichkeiten
Insbesondere von Seiten der UNB werden mangelnde Korrekturmöglichkeiten
als Problem gesehen. Vielmehr ist bei einer Änderung der Maßnahme ein auf-
wändiger Änderungsantrag zu stellen.
Lösungsansatz:
Ermöglichen nachträglicher Änderungen/Korrekturen (u. a. von aner-
kannten Maßnahmen) durch die Zustimmungsbehörde (Korrekturmo-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 235
dus).
Vor Antragstellung sollten auch durch den Maßnahmenträger sämtliche
Daten geändert werden können, z. B. Angaben zum Maßnahmenträger.
Schaffung einer Möglichkeit für die UNB, nicht genehmigungsfähige An-
träge zu löschen (in Arbeit/in Planung)
Um die Nachvollziehbarkeit von Änderungen zu gewährleisten, wäre ei-
ne automatisiert erstellte zusammenfassende Historie als Dokument
(pdf) hilfreich.
4. Problem: Fehlende Upload-Funktion / Einführung einer Möglichkeit zur Abgabe
ergänzender Unterlagen
Es besteht keine Möglichkeit zum Upload von Dateien. Insbesondere komple-
xere Maßnahmenplanungen sind jedoch ausschließlich anhand der knappen
Eingaben in der Web-Anwendung nur schwer nachvollziehbar.
Lösungsansatz:
Schaffung einer Möglichkeit zum Upload von Dateien (Karten, Erläute-
rungsberichte, Artenlisten, Pläne, Fotos, etc.) ggf. mit Einschränkung
der Einsehbarkeit ausschließlich auf die zuständige Zustimmungsbe-
hörde.
Festlegen konkreter Anforderungen für ergänzende Unterlagen
5. Problem: Fehlende (maßnahmenübergreifende) Such- und Filterfunktion
Insbesondere für Behörden wäre in Anbetracht der zunehmenden Anzahl an
Maßnahmen die Einrichtung einer Such- und Filterfunktion (z. B. über Zeit-
raum, Status etc.) sinnvoll. Dies würde auch dazu dienen, schnell herauszufin-
den, ob es bereits vergleichbare Ökokonto-Maßnahmen im Land gibt.
Lösungsansatz: Implementierung einer Such- und Filterfunktion in die Web-
Anwendung
6. Problem: Datenausgabe ausschließlich als pdf
Die Datenausgabe aus der Web-Anwendung erfolgt aktuell ausschließlich
durch pdf-Dateien zu einzelnen Maßnahmen bzw. einzelnen Maßnahmenkom-
plexen. Diese Dateien können (aufgrund des Dateiformats) weder durch die
Nutzer weiterbearbeitet werden, noch können aus ihnen ohne zeitaufwändige
Zwischenschritte statistische Auswertungen generiert werden (siehe auch de-
taillierte Beschreibung im Bericht zum Thema „Statistische Kennzahlen“).
Maßnahmenträger können jedoch über ihren Anwenderzugang eine Shapefile
mit ihren Maßnahmenflächen exportieren.
Für Behörden existiert die Möglichkeit, über das UIS-Berichtssystem Ökokon-
to-Daten als Excel-Datei oder Shapefile zu speichern. Das Berichtssystem bie-
tet derzeit jedoch nur für einen Teil der Ökokonto-Daten Auswertungsoptionen
und bedarf der Überarbeitung.
Lösungsansatz: Ausgabe in einem Format, das mit gängigen Programmen
wie Access, Excel oder Ähnlichem auswertbar bzw. weiter bearbeitbar ist und
Weiterentwicklung des behördeninternen UIS-Berichtssystems.
7. Problem: Mangelnde Schnittstelle zur Bauleitplanung
Die Umbuchung von Ökokonto-Maßnahmen vom naturschutzrechtlichen ins
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 236
baurechtliche Ökokonto und umgekehrt ist rechtlich zulässig. Es besteht je-
doch keine technische Möglichkeit der Eingriffsverrechnung mit der Ökokonto-
Maßnahme. Eine Löschung von einem Teil der Ökopunkte einer naturschutz-
rechtlichen Ökokonto-Maßnahme ist aktuell nicht möglich.
Lösungsansatz:
Schaffung der Möglichkeit zur Löschung von einem Teil der Ökopunkte
einer naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahme zum Zwecke des
Einsatzes im Rahmen der Bauleitplanung.
(Ggf. Schaffung eines identischen Systems mit einer Umbuchungsfunk-
tion für beide Bereiche.)
Im Sinne der Effizienzsteigerung wird von einigen UNB vorgeschlagen, in die Web-
Anwendung eine automatische Generierung des Gebührenbescheids nach einheitli-
chem Standard zu integrieren. Zudem wird eine Wiedervorlage-Funktion angeregt,
um künftig die erteilten Auflagen zur Erfolgskontrolle/Monitoring effizienter überwa-
chen zu können.
3.2.3.3.2 Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Ökokonto-Anträge
Grundsätzlich kommt es eher selten vor, dass nicht eindeutig beurteilt werden kann,
ob eine beantragte Maßnahme gemäß Anlage 1 der ÖKVO ökokontofähig ist.
Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Ökokonto-Anträge ergeben sich vor allem
bei Überschneidungen von Wirkungsbereichen oder bei Themengebieten, für die
Spezialwissen erforderlich ist. Folgende Problemstellungen treten im Einzelnen auf:
1. Problem: Fehlende organisatorisch geregelte Unterstützung der Unteren Na-
turschutzbehörden bei komplexen Fachfragen
– Zum Teil erfordert die Plausibilitätsprüfung von Ökokonto-Maßnahmen ein
breites und tiefgehendes Fachwissen unter anderem aus den Bereichen
Fauna, Flora und Vegetation, aber auch Standort- und Bodenkunde, Hydro-
logie oder Land- und Forstwirtschaft. Eine organisatorisch geregelte Unter-
stützung der Unteren Naturschutzbehörden bei komplexen Fachfragen fehlt
bislang.
Lösungsansatz: Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums Ein-
griffsregelung (z. B. bei der LUBW) zur Beratung der UNB bei schwierigen
Einzelfällen (vgl. auch Abschn. zu mangelnder Hilfestellung in der Web-
Anwendung).
– Maßnahmen aus dem Wirkungsbereich Boden sind zum Teil durch die
UNB fachlich nur eingeschränkt zu prüfen, entsprechendes Spezialwissen
fehlt. Eine enge Zusammenarbeit mit der Unteren Bodenschutzbehörde
trägt hier wesentlich zum Erfolg von Ökokonto-Maßnahmen bei.
Lösungsansatz: Sämtliche Anträge aus dem Wirkungsbereich „Wieder-
herstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“ sollten sowohl bei der
UNB als auch bei der Bodenschutzbehörde eingehen. Die Untere Boden-
schutzbehörde sollte der UNB standardmäßig Unterstützung bieten. Ent-
sprechend sollten bei Maßnahmen aus den Wirkungsbereichen „Wieder-
herstellung natürlicher Retentionsflächen“ und „Verbesserung der Grund-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 237
wassergüte“ die Unteren Wasserbehörden mit eingebunden werden.
– Bei ökokontofähigen Maßnahmen im Wald ist von Seiten der UNB oft nur
schwer zu beurteilen, ob diese zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung
führen, da vertieftes waldbauliches und forstliches Fachwissen fehlt. Insbe-
sondere ist unklar wo die Grenzen der guten fachlichen Praxis liegen und
inwiefern die Maßnahmen umsetzbar sind. Bei der Betreuung und Prüfung
von Ökokonto-Maßnahmen im Wald ist somit eine enge Zusammenarbeit
zwischen UNB und Forst erforderlich.
Lösungsansatz: Automatische Beteiligung der Forstämter bei Wald-
Maßnahmen. Eine automatisierte Beteiligung der Forstämter oder von
Fachbehörden wäre durch die Ergänzung von Pflicht-Auswahlfeldern in der
Web-Anwendung mit den Eingabemöglichkeiten ja/nein für „Forst“, „Was-
ser“, „Landwirtschaft“ und „Boden“ möglich. Das Ankreuzen des Feldes
könnte eine Email-Benachrichtigung an die entsprechenden Behörden initi-
ieren und z. B. einen Zugang zum Antrag freischalten.)
2. Problem: Dezentralisierte Einbuchung in das Ökokonto führt zu geringen Fall-
zahlen und mangelnder Routine.
Die Prüfung der Ökokonto-Maßnahmenanträge erfolgt durch die jeweils zu-
ständigen UNBen. Folglich haben manche UNBen nur geringe Fallzahlen und
können somit kaum auf Erfahrungswerte zurückgreifen. Darunter könnte theo-
retisch zum einen die Gleichbehandlung von Maßnahmenanträgen in ver-
schiedenen Landkreisen leiden. Zum anderen stellt die mangelnde Routine
auch für die UNB ein Problem dar, da diese sich immer wieder zeitaufwändig
in die komplexen Regelungen der ÖKVO und in die Bearbeitung der Maßnah-
menanträge über die Web-Anwendung einarbeiten müssen.
Lösungsansatz:
Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums Eingriffsregelung (z. B.
bei der LUBW) zur Beratung der UNB bei schwierigen Einzelfällen (vgl.
auch Punkt 1 und Abschn. 3.2.3.3.1).
Zentralisierung der Einbuchung z. B. auf die Ebene der Regierungsprä-
sidien. Abbuchungen müssten jedoch auf der verfahrensführenden
Ebene (UNB) bleiben. Dieser Lösungsansatz wird allerdings auch kri-
tisch gesehen, da die konkrete Ortskenntnis in der Regel bei den UN-
Ben liegt und bei den Regierungspräsidien momentan keine ausrei-
chenden Arbeitskapazitäten verfügbar sind.
3. Problem: Mangelnde Kontrolle der Entscheidungen der UNB
Die Anerkennung von Ökokonto-Maßnahmen hat eine enorme wirtschaftliche
Bedeutung, entsprechend hoch ist die Verantwortung der Sachbearbeiter bei
den Unteren Naturschutzbehörden.
Lösungsansatz:
Einführung eines Kontrollsystems (Vier-Augen-Prinzip). Dabei wäre
noch zu klären, ob dieses auf Ebene der Unteren Naturschutzbehörde
stattfinden sollte oder ob es sinnvoll wäre, die Kontrolle über die Regie-
rungspräsidien oder eine zuständige an der LUBW zu organisieren.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 238
4. Problem: Mangelnde Berücksichtigung agrarstruktureller Belange.
Der § 15 (3) BNatSchG wird nach Auffassung der Landwirtschaft bei der Prü-
fung der Anträge durch die UNB nicht ausreichend beachtet. Zudem sind in der
ÖKVO bislang keine ökokontofähigen Landnutzungsformen des Ackerbaus
enthalten.
Lösungsansatz:
Einführung eines Vieraugenprinzips mit einvernehmlicher Beteiligung
der Landwirtschaftsverwaltung in der ÖKVO, vgl. auch Punkt 1.
ökokontofähige Landnutzungsformen u. a. auch Ackerbau sind in der
ÖKVO bereits enthalten und möglich.
Verstärkung des Kontakts zwischen UNB und ULB zur gezielten „An-
werbung“ von ökokontofähigen Maßnahmen auf landwirtschaftlich ge-
nutzten Flächen.
3.2.3.3.3 Probleme in Bezug auf die zeitliche Umsetzung von Ökokonto-
Maßnahmen
Als Kennzahl für die Ermittlung der Effizienz der Verfahrensabläufe kann der Zeit-
punkt des Beginns der Umsetzung von Ökokonto-Maßnahmen gelten. Die Ergeb-
nisse der Befragung zeigen, dass der Umsetzungsbeginn verschiedener Maßnah-
menkomplexe stark variiert. Jedoch wird entsprechen der Befragungsergebnisse in
der Regel sofort bzw. innerhalb der ersten zwei bis drei Jahre nach der Genehmi-
gung mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Sofern auf einer Ökokonto-
Fläche auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für ein bestimmtes Bauvorhaben
realisiert werden, wird die Maßnahme oftmals sogar unmittelbar nach Genehmigung
vollständig umgesetzt. Trotz dieser insgesamt positiven Bilanz bestehen folgende
Problemstellungen:
1. Problem: Lange Bearbeitungsdauer der Behörden bei der Prüfung von Anträ-
gen.
Zum Teil kommt es aufgrund von knapper Personalausstattung, hoher Kom-
plexität der Maßnahmenanträge und einem hohen Abstimmungsaufwand zu
Verzögerungen bei der Prüfung und Genehmigung von Maßnahmenanträgen.
Lösungsansatz:
Einführung von Bearbeitungsfristen für eingereichte Maßnahmenanträ-
ge. Ein Vorschlag war z. B. analog zu Eingriffsvorhaben eine Frist von 4
Wochen. Da ein Maßnahmenantrag in Bezug auf Größe und Komplexi-
tät der fachlichen Inhalte sehr unterschiedlich sein können, scheint die
Einführung einer festgelegten Bearbeitungsfrist in vielen Fällen nicht re-
alistisch umsetzbar. Alternativ wäre ein Ansatz, eine Frist für die Rück-
meldung an den Antragsteller nach Antragseingang und Antragsände-
rung festzulegen. Als Konsequenz daraus könnte sich ergeben, dass
die verfügbaren Personalkapazitäten erhöht werden müssen.
Fachliche Unterstützung der UNB bei der Prüfung von Anträgen durch
die LUBW bzw. das zuständige RP und weitere Fachbehörden (vgl. Ab-
schn. 3.2.3.3.2)
Der Erfolg einer Ökokonto-Maßnahme ist oftmals abhängig von der Jahreszeit
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 239
bzw. Witterung, z. B. bei Bodenmaßnahmen. Insofern kann sich in bestimmten
Fällen eine zeitliche Verzögerung durch die Zustimmungsbehörde durch eine
besonders lange zeitliche Verzögerung in Bezug auf die Maßnahmenumset-
zung auswirken.
Lösungsansatz:
Maßnahmenanträge mit Maßnahmen, die nur in einem sehr engen Zeit-
fenster und relativ zeitnah durchgeführt werden können, sollten nach
Einschätzung von Teilnehmern der schriftlichen Befragung prioritär ge-
prüft werden.
Dem könnte man entgegensetzen, dass eine Prüfung in der Reihenfol-
ge des Eingangs bei der Zustimmungsbehörde eine übliche und allseits
anerkannte Vorgehensweise ist. Unter Berücksichtigung des oben ge-
nannten Lösungsansatzes, dass ggf. Bearbeitungsfristen eingeführt
werden, würde sich letzteres Problem ggf. erübrigen.
In einigen Fällen wird von den Maßnahmenträgern um eine Zustimmung zum
vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor Fertigstellung des Antrags und vor dem
Eintrag in die Eingabemaske gebeten.
Lösungsansatz: Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, bei Maß-
nahmen, in denen die UNB eng in die Maßnahmenplanung eingebunden ist.
2. Problem: Versehentliche Löschung von „bevorrateten“ Maßnahmen
Laut ÖKVO muss innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mit der Umset-
zung der Maßnahmen begonnen werden. Offenbar ist diese Regelung nicht
sämtlichen Maßnahmenträgern bekannt. Bei „bevorrateten“ Maßnahmen,
wenn sie nicht als „in Umsetzung“ gekennzeichnet sind, besteht ansonsten die
Gefahr einer versehentlichen Löschung der Maßnahme in der Web-
Anwendung.
Lösungsansatz:
Deutlicher Hinweis auf Umsetzungsfrist im anerkannten Maßnahmenan-
trag
Einführung einer automatisierten Benachrichtigung per email, um den
Maßnahmenträger rechtzeitig daran zu erinnern, dass seine Maßnahme
in Kürze gelöscht wird, sofern er nicht mit der Maßnahmenumsetzung
beginnt.
Einführung einer automatisierten regelmäßigen Benachrichtigung per
email (z. B. 1mal jährlich), solange die Maßnahme noch nicht als „in
Umsetzung“ gemeldet ist, um die Maßnahmenträger daran zu erinnern,
dass der erfolgte Umsetzungsbeginn gemeldet werden sollte.
3.2.3.3.4 Zusammenfassende Ergebnisse
Insgesamt wird die Beantragung, Prüfung und Genehmigung von Ökokonto-
Maßnahmen sowohl von Maßnahmenträgern als auch von den Genehmigungsbe-
hörden als kompliziert und zeitaufwändig empfunden. Daher wird von mehreren
Beteiligten angeregt zu prüfen, inwiefern der Verwaltungsaufwand generell abge-
baut werden könnte.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 240
Eine Vereinfachung des Verfahrens ist aufgrund der komplexen Inhalte der ÖKVO
nur begrenzt möglich. Verbesserungsmöglichkeiten bestehen in erster Linie in
– einer Optimierung der technischen Umsetzung (Web-Anwendung)
– Anbieten von zusätzlichen Hilfestellungen für Maßnahmenträger und untere Na-
turschutzbehörden
– Festlegung von Abläufen, organisatorischen Strukturen und Zuständigkeiten
– Nutzen von Synergieeffekten (z. B. Zusammenlegung von baurechtlichem und
naturschutzrechtlichem Ökokonto)
Auf der anderen Seite werden von einigen Befragten die Einführung einer Kontrolle
der Genehmigungsbehörden (Vier-Augen-Prinzip) und eine standardmäßige Beteili-
gung weiterer Fachbehörden (z. B. Forst, Landwirtschaft) gewünscht, was zu einem
zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen würde.
Bei einer Weiterentwicklung des Ökokontos sollte daher genau abgewogen werden,
ob der Nutzen einer Einführung zusätzlicher Regelungen einen ggf. eintretenden
zusätzlichen bürokratischen Aufwand rechtfertigt.
3.2.3.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung
Zusammengefasst handelt es sich dabei um folgende inhaltliche Schwerpunkte:
– Prüfung der Vorschläge zur Optimierung der Web-Anwendung
– Prüfung der Einführung eines zentralen Kompetenzzentrums Eingriffsregelung
(z. B. bei der LUBW)
– Prüfbedarf, der ggf. eine Änderung der ÖKVO zur Folge hätte:
Prüfung einer standardisierten Einbindung weiterer Fachbehörden in das
Genehmigungsverfahren bei den Wirkbereichen „Wiederherstellung natürli-
cher Retentionsflächen“ (Untere Wasserbehörde), „Verbesserung der
Grundwassergüte“ (Untere Wasserbehörde), „Wiederherstellung und Ver-
besserung von Bodenfunktionen“ (Untere Bodenschutzbehörde), bei Maß-
nahmen im Wald (Forstämter) und bei Maßnahmen auf landwirtschaftlich ge-
nutzten Flächen (Untere Landwirtschaftsbehörde).
Prüfung der Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer zentraleren Bearbeitung der
Ökokonto-Anträge.
Prüfung der Einführung eines Vier-Augen-Prinzips bei der Genehmigung von
Ökokonto-Anträgen.
Prüfung und Ausarbeitung der Vorschläge in Bezug auf Kommunikation und
Bearbeitung der Maßnahmenanträge (vgl. Abschn. 3.2.3.3.3).
3.2.4 Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der Maß-
nahmenanträge
3.2.4.1 Grundlagen
Das Thema „Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der Maßnah-
menanträge, einschl. Anforderungen an die Maßnahmenbeschreibung und -planung
in Bezug auf den Zielzustand“ setzt sich mit Defiziten bei der Antragsstellung von
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 241
Ökokonto-Maßnahmen auseinander, die sich einerseits aus der Durchsicht und Prü-
fung von anerkannten Maßnahmenanträgen ergeben haben und andererseits aus
der schriftlichen Befragung rückgemeldet wurden.
Im Rahmen der Evaluation werden die Probleme zusammengetragen und mögliche
Lösungsansätze vorgeschlagen. Die Ausarbeitung und technische Umsetzung sollte
möglichst kurzfristig im Anschluss an die Evaluation durchgeführt werden.
In § 3 „Antragsverfahren“ der ÖKVO sind unter Abs. 2 Nr. 5 und 6 die Bereiche be-
nannt für die besondere Anforderungen an die Fachkunde bestehen. Diese umfas-
sen „auf die Wirkungsbereiche bezogene Angaben zum Ausgangszustand, bei bio-
top- und bodenbezogenen Wirkungsbereichen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4)
auch zum Ausgangswert in Ökopunkten“, sowie „auf die Wirkungsbereiche bezoge-
ne Beschreibungen der vorgesehenen Maßnahmen und ihre Bewertung in Öko-
punkten“. In der Begründung zur ÖKVO heißt es weiterhin: „Neben Fachbüros für
Naturschutz und Landschaftspflege kommen hierfür auch Personen und Institutio-
nen in Frage, die über entsprechende Kenntnisse verfügen, beispielsweise Forstleu-
te bei der Aufwertung von Waldflächen“.
Gemäß § 11 der ÖKVO kann die oberste Naturschutzbehörde Stellen anerkennen,
die „die Gewähr bieten, dass die Aufgaben nach Absatz 1 ordnungsgemäß erfüllt
werden“. Dies wären:
– Planung und Durchführung von Ökokonto-Maßnahmen,
– Pflege und Unterhaltung von Ökokonto-Maßnahmen oder
– Weitergabe oder Veräußerung von Maßnahmenflächen oder Ökopunkten.
Es besteht für den Maßnahmenträger aber kein Zwang, eine dieser anerkannten
Stellen für die fachliche Unterstützung bei der Antragsstellung in Anspruch zu neh-
men.
In § 3 sind weitere formelle Inhalte gelistet, die im Maßnahmenantrag enthalten sein
müssen. Fachliche Anforderungen an die Maßnahmen, erforderliche Begründungen,
die Lage der Flächen, die Art der Maßnahme etc. sind an mehreren Stellen in den
Anlagen 1 und 2 der ÖKVO enthalten. Unter anderem sind hier auch die Vorausset-
zungen definiert, die für die Ökokontofähigkeit einer Maßnahme zu erfüllen sind.
Aufgabe der Zustimmungsbehörden ist es, die Ökokontofähigkeit der beantragten
Maßnahmen anhand dieser Vorgaben zu prüfen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass
zahlreiche der bereits vorliegenden Maßnahmenanträge qualitativ nicht ausreichend
sind, um die Angaben und Bewertungen angemessen beurteilen zu können. Bei
mangelhafter Qualität der Maßnahmenanträge entsteht aber für die Zustimmungs-
behörden ein erheblicher Mehraufwand zur Prüfung der Anträge bzw. sind diese gar
nicht überprüfbar.
Andererseits sollten die Anforderungen an die Maßnahmenanträge derart sein, dass
der Aufwand für die Maßnahmenträger zur Planung und Erstellung der Anträge im-
mer noch in einem angemessenen Rahmen bleiben.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 242
3.2.4.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
3.2.4.2.1 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-
to-Maßnahmen (Arbeitspaket A1)
Im Rahmen des Arbeitspaketes A1 wurden insgesamt 142 Ökokonto-
Maßnahmenanträge in Hinblick auf verschiedene Fragestellungen anhand abge-
stimmter naturschutzfachlicher Kriterien überprüft. Aus den Ergebnissen dieser Prü-
fung lassen sich verschiedene Vorschläge für mögliche Verbesserungen der An-
tragstellung insbesondere in Bezug auf die fachliche Qualität wie auch auf die Voll-
ständigkeit der erforderlichen Angaben ableiten.
Ergebnisse zum Themenkomplex Fachkunde
Bei insgesamt 104 Anträgen wurden fachlich qualifizierte Stellen angegeben (Aner-
kannte Stelle gemäß § 11 ÖKVO bzw. Fachplaner, Planungsbüro), die an der Er-
stellung des Maßnahmenantrags beteiligt waren. Weitere 9 Anträge wurden durch
Mitarbeiter forstlicher Institutionen bearbeitet, zu den restlichen 29 Anträgen liegen
keine konkreten Informationen zur fachlichen Qualifikation vor.
Rund 40 % der Maßnahmen, die von Maßnahmenträgern beantragt wurden, für die
kein Nachweis einer Fachkunde vorliegt, sind mangelhaft (Stufen: nicht plausibel,
mit gravierenden Mängeln, mit Mängeln). Bei den Anträgen, die nachweislich durch
Fachkundige erstellt wurden, liegt dieser Anteil bei 47 %.Eine Auswertung zu die-
sem Thema findet sich in Tab. 46.
Ein direkter Zusammenhang zwischen fachlicher Qualifikation und Qualität bzw.
Plausibilität der Maßnahmenanträge lässt sich aus diesem Ergebnis nicht direkt
ableiten. Um konkretere Aussagen treffen zu können, müssten hierzu weitere Aus-
wertungen durchgeführt werden. Beispielsweise könnte man spekulieren, dass die
Anträge, die durch Fachkundige erstellt wurden, häufiger auch Maßnahmen mit
fachlich komplexen Zusammenhängen betreffen, wodurch die Fehleranfälligkeit
deutlich steigt. Die Einführung einer Zertifizierung für Fachkundige würde hierfür
aber keine Verbesserung erwarten lassen. Dagegen könnten entsprechende Ar-
beitshilfen zu komplexen Fragestellungen, wie sie zu verschiedenen Themenstel-
lungen im Rahmen der Evaluation vorgeschlagen werden, eindeutige Vorgaben bei
der Bewertung bzw. Begründung von Ist- und Zielzuständen etc. zielführender sein.
Tab. 46: Auswertung der Maßnahmenanträge bzgl. der Fachkunde
Fachkunde: Dem Maßnahmenantrag kann keine Angabe zur beruflichen Qualifizierung
entnommen werden
%-Anteil Maßn. gesamt: Summe der Maßnahmen/Gesamtmaßnahmen (= 315) in %
%-Anteil Maßn. Fachk.: Summe der Maßnahmen/Summe der Maßnahmen mit nachge-
wiesener Fachkunde (= 268) bzw. Summe der Maßnahmen ohne nachgewiesener
Fachkunde (= 47) in %
Fettdruck: es ist jeweils der höhere prozentuale Anteil des Prüfungsergebnisses im
Vergleich zwischen nachgewiesener und fehlender Angabe der Fachkunde angegeben
Ergebnis Prüfung Fachkunde Summe Maß-nahmen
%-Anteil Maßn. gesamt
%-Anteil Maßn. Fachk.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Ergebnis Prüfung Fachkunde Summe Maß-nahmen
%-Anteil Maßn. gesamt
%-Anteil Maßn. Fachk.
nicht plausibel kein Nachweis 1 0,3 % 2,1 %
nachgewiesen 6 1,9 % 2,2 %
gravierende Mängel kein Nachweis 5 1,6 % 10,6 %
nachgewiesen 68 21,6 % 25,8 %
mit Mängel kein Nachweis 13 4,1 % 27,7 %
nachgewiesen 51 16,2 % 19,0 %
geringe Mängel kein Nachweis 17 5,4 % 36,2 %
nachgewiesen 94 29,8 % 35,1 %
ohne Mangel kein Nachweis 11 3,5 % 23,4 %
nachgewiesen 49 15,6 % 18,3 %
Summe gesamt 315
kein N. 47
nachgew. 268
100,0 % 200,0 %
100,0 %
100,0 %
Naturschutzfachliche Planung
Im 1. Abschnitt Anlage 1 der ÖKVO ist als Anforderung an die Ökokontofähigkeit
von Maßnahmen zur „Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger
Biotoptypen“ für Offenlandbiotope formuliert, dass neben Ökokonto-Maßnahmen in
definierten Gebietskulissen auch außerhalb dieser Gebiete Maßnahmen u. a. auf
der Grundlage sonstiger naturschutzfachlicher Planungen ökokontofähig sind. Es
fehlt allerdings bislang ein Hinweis darauf, welche konkreten Anforderungen an eine
„sonstige naturschutzfachliche Planung“ gestellt werden.
Zu 86 von 142 geprüften Maßnahmenanträgen lag keinerlei Hinweis auf eine natur-
schutzfachliche Planung vor (vgl. Tab. 47). Nur bei 4 Anträgen war dem Maßnah-
menantrag eindeutig zu entnehmen, dass dem Antrag eine naturschutzfachliche
Planung zugrunde lag. Eine Auswertung der 142 Anträge in Bezug auf die einzelnen
Maßnahmen ergibt in Bezug auf festgestellte Mängel folgendes Ergebnis:
Tab. 47: Auswertung naturschutzfachliche Planung
Ergebnis Maßnahmenprüfung Planung Summe Maßnahmen
nicht plausibel nein 4
gravierende Mängel nein 53
mit Mängel nein 45
mit geringen Mängeln nein 69
mit geringen Mängeln ja 4
ohne Mangel nein 36
ohne Mangel ja 2
Summe Maßnahmen 213
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Der Anteil der Maßnahmen mit eindeutigen Mängeln (= nicht plausibel, gravierende
Mängel, mit Mängel) für die keinerlei Planung vorliegt, ist sehr hoch (102 Maßnah-
men). Die wenigen Maßnahmenanträge mit naturschutzfachlicher Planung weisen
insgesamt höchstens geringfügige Fehler auf. Die Ausarbeitung von ergänzenden
planerischen Unterlagen scheint demnach zu einer Verbesserung der fachlichen
Qualität eines Maßnahmenantrages beizutragen.
Die fachliche Prüfung von Maßnahmen nur auf Basis der vorliegenden Anträge oh-
ne ergänzende Unterlagen stößt zudem stellenweise an klare Grenzen. Dies betrifft
insbesondere Maßnahmenanträge
– die eine große Gebietskulisse und komplexe Inhalte in Bezug auf die Bestandsi-
tuation und die Zielentwicklung aufweisen.
– die die Förderung spezifischer Arten beinhalten („Förderung spezifischer Arten“
oder zur „Verbesserung der Biotopqualität“ und „Schaffung höherwertiger Bio-
toptypen“ mit Aufwertung durch voraussichtliche Artvorkommen).
– die hohe Summen an Ökopunkten generieren.
Für derartige Maßnahmenanträge wird der Bedarf gesehen, ergänzende Unterlagen
mit ausführlichen Erläuterungen auszuarbeiten. Zudem besteht hier ein besonders
hoher Bedarf an die Formulierung qualitativer Anforderungen.
Bewertung Ausgangs- und Zielzustand
Bei der Prüfung der Antragsunterlagen wurden mehrfach Fehler bei der Bewertung
von Ausgangs- und Zielzuständen festgestellt (Fehler, die auch ohne Ortseinsicht zu
erkennen waren). In der Regel ist dann die Bewertung des Ausgangszustands zu
niedrig und die des Zielzustands zu hoch. Dadurch erhöhen sich unberechtigter-
weise die zu generierenden Ökopunkte für eine Maßnahme. Begründungen für die
Bewertungen sind in der Regel zwar vorhanden, diese sind aber häufig nicht plausi-
bel oder beschränken sich auf allgemeine Angaben (Vorkommen Roter Liste-Arten
in der näheren Umgebung u. ä., ohne Nennung konkreter Arten).
Die fachliche Prüfung der Bewertung des Ausgangs- und Zielzustands ausschließ-
lich anhand der Maßnahmenanträge ist nur in eingeschränktem Maße möglich. Um
die Bewertungen zweifelsfrei prüfen zu können, wäre eine Geländeeinsicht erforder-
lich. Dies ist aber auch für die Zustimmungsbehörden nicht in jedem Fall leistbar.
Beschreibung der Maßnahmen
Die Beschreibung der Maßnahmen ist häufig nicht ausreichend:
– Dies betrifft zum einen die Beschreibung für den Gesamtantrag des Maßnah-
menkomplexes und zum anderen die Beschreibung der Einzelmaßnahmen.
– Bei der Beschreibung der Einzelmaßnahmen fehlen Angaben oder sind nicht
ausreichend konkret, dies betrifft z. B. Angaben zur Herstellung bzw. zur an-
schließenden Pflege der Flächen. Dementsprechend kann nicht geprüft werden,
ob die Erreichung des angegebenen Entwicklungszieles realistisch ist.
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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 245
Lösungsansätze
Folgende Lösungsansätze lassen sich aus den vorab beschriebenen Problemen
ableiten:
– Es müssen konkrete (Mindest-)Anforderungen an die sonstige naturschutzfachli-
che Planung formuliert werden, z. B. zu Bestandserfassung (Kartiermethodik,
Datenaufbereitung), Darstellung der Bewertungsergebnisse, Maßnahmenpla-
nung etc.
– Im Maßnahmenantrag (Web-Anwendung) sollte ein verpflichtendes Feld ergänzt
werden, in dem dargelegt werden muss, dass bestehende naturschutzfachliche
Planungen bzw. naturschutzfachliche Entwicklungsziele in bestehenden Schutz-
gebieten bei der Maßnahmenplanung insbesondere hinsichtlich aufgetretener
naturschutzfachlicher Zielkonflikte berücksichtigt wurden.
– Es wird empfohlen, für ausgewählte Maßnahmenanträge (große Gebietskulisse,
komplexe Maßnahmenplanung, Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“,
hohe Ökopunktsummen) die verpflichtende Erstellung ergänzender Unterlagen
(naturschutzfachliche Planung) z. B. in Form eines Erläuterungsberichts mit Be-
standsdarstellung und Maßnahmenplanung einzuführen. Für die Erstellung die-
ser Unterlagen sollten konkrete Anforderungen formuliert werden z. B.:
zwingend erforderliche Inhalte wie z. B. Dokumentation der Bestandssituati-
on, nachvollziehbare Begründungen zur Bewertung von Ausgangs- und Ziel-
zuständen, Angaben zur fachlichen Prognose der Maßnahmenwirksamkeit
etc., Erläuterungen zur Herstellung der Maßnahmen sowie zur anschließen-
den Entwicklungs- und Erhaltungspflege.
Beschreibung der einzureichenden Planunterlagen, z. B. Bestandsplan,
Maßnahmenplan
Listung von Inhalten, die nur in besonderen Fällen benötigt werden (z. B. für
Maßnahmenanträge zur Förderung spezifischer Arten).
– Die Festlegung von konkreten Vorgaben für die Einstufung von Ausgangs- und
Zielzuständen würde die fachliche Prüfung der Maßnahmenanträge deutlich er-
leichtern (z. B. in Bezug auf die Vergabe von Ab- oder Zuschlägen).
– Die Durchführung von Geländekontrollen zu Maßnahmenanträgen, die in ihrer
Gesamtheit hohe Ökopunktsummen generieren bzw. die eine hohe Aufwer-
tungsspanne bzw. hohe Abweichungen vom Normalwert aufweisen, sind für eine
Prüfung der Plausibilität der Maßnahmen einzuführen.
– Web-Anwendung: Ergänzung einer Hilfefunktion mit Beispielen für die Eintra-
gung in das Begründungsfeld für die Bewertung von Ausgangs- und Zielzustän-
den.
Aus der Prüfung von Erläuterungsberichten, die ergänzend zu einigen Maßnahmen-
anträgen erstellt wurden, ergaben sich folgende positiven Ergebnisse, aus denen
sich Empfehlungen für die Anforderungen an die Erstellung naturschutzfachlicher
Planungen ableiten lassen:
– Darstellung von wichtigen Grundlagendaten z. B.:
Es wird angegeben, welche Datengrundlagen verwendet wurden
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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 246
Die Darstellung eines erweiterten Gebietsumgriffs mit wesentlichen Informa-
tionen z. B. zu Schutzgebieten, amtlicher Biotopkartierung, vorhandenen Art-
nachweisen etc.
– Ergänzende Bestandsdarstellungen:
Bestandskarten mit Biotoptypenkartierung und Artnachweisen für den Maß-
nahmenbereich
Ergänzende Darstellung von Artnachweisen im weiteren Umfeld des Maß-
nahmenantrags inkl. Artenlisten
Übersichtliche Darstellung der Bestandsdaten z. B. in tabellarischer Form
(als Artenlisten zu Flora, Fauna, Biotoptypen) mit Angaben zum Rote Liste-
Einstufung, Schutzstatus, Anzahl der Nachweise
Ergänzende Erläuterungen zu wichtigen Standortfaktoren (Boden, Expositi-
on, Nutzung)
Erläuterung zur Bewertung des Ausgangszustands
– Ergänzende Informationen zur Maßnahmenplanung:
Kartographische Darstellung komplexer Maßnahmenkonzepte
Textliche Erläuterung zur Lösung von Zielkonflikten
Ergänzende Erläuterungen zur Bewertung des Zielzustandes
Differenzierte Beschreibung von Herstellungsmaßnahmen sowie der erfor-
derlichen Pflegeleistungen z. B. differenziert in kurz- und langfristige Pflege-
maßnahmen
3.2.4.2.2 Ergebnisse aus der schriftlichen Befragung
Aus der schriftlichen Befragung (Arbeitspaket C) können insbesondere aus Rück-
meldungen der Zustimmungsbehörden wichtige Aspekte zu den Themenfeldern
Fachkunde, naturschutzfachliche Planung und fehlende Angaben in den Maßnah-
menanträgen entnommen werden.
Grundsätzlich wird mehrfach von den Befragten darauf hingewiesen, dass es als
problematisch erachtet wird, wenn in der ÖKVO höhere Anforderungen formuliert
werden, als dies im Rahmen der Eingriffsregelung der Fall ist. Es bestehen hier die
Bedenken, dass dadurch die Akzeptanz zur Durchführung von Ökokonto-
Maßnahmen schwindet.
Jeweils etwa die Hälfte der UNBen gibt an, dass in der Vergangenheit Angaben zum
Bestand, der Artausstattung oder zur geplanten Pflege der Fläche fehlten (Tab. 48).
Acht von 20 UNBen sagen, dass es an detaillierten Angaben zur Herstellung der
geplanten Maßnahme mangelte.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Tab. 48: Welche Angaben fehlten in der Vergangenheit, um die Plausibilität
des Werts der Maßnahmen in ÖP prüfen zu können?
Mehrfachnennungen möglich. 20 UNBen haben diese Frage beantwortet.
Antwortmöglichkeiten Anzahl Antworten
Es fehlten detaillierte Informationen zum Bestand. 11
Es fehlten ausreichende Angaben zur Artenausstattung. 10
Es fehlten detaillierte Angaben zur Herstellung der geplanten Maßnahmen. 8
Es fehlten Angaben zur geplanten Pflege der Ökokontoflächen nach Her-stellung der Maßnahmen.
11
Keine Angabe 5
Nur wenige Zustimmungsbehörden geben an, dass in der Vergangenheit Maßnah-
menanträge abgelehnt werden mussten. Es wird angemerkt, dass auf die Beantra-
gung fachlich ungeeigneter Maßnahmen aufgrund einer entsprechenden Beratung
der UNBen im Vorfeld i. d. R. verzichtet wird.
Als Gründe für die Ablehnung von Anträgen werden zum einen fachliche Gründe
genannt zum anderen verschiedene Formfehler:
– Fachliche Gründe:
fehlende fachliche Begründung,
fehlendes Konzept,
fachlich ungeeignet,
keine ökokontofähige Maßnahme
falsche Bewertung
Pflege nicht gesichert
mangelnde Erfolgsaussichten
Aufforstung statt Offenhaltung,
– Formfehler:
Maßnahme ist bereits anderweitig verrechnet, Bestehende rechtliche Ver-
pflichtung zur Herstellung der Maßnahme
Flächengröße zu gering
Mindestkriterien nicht erfüllt
Maßnahmenbeginn vor Einführung der Ökokonto-Verordnung
forstrechtliche Unzulässigkeit der Maßnahmenumsetzung im Wald
Themenfeld „Fachkunde“
Etwas mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, dass zukünftig noch näher definiert
werden sollte, was unter einem Fachkundigen verstanden wird (Abb. 24). Dies wir
insbesondere von den Fachbehörden gewünscht. Dagegen sind 60 % der Maß-
nahmen- und Vorhabenträger der Ansicht, dass hier kein zusätzlicher Handlungs-
bedarf besteht und auch bei den Planungsbüros/Fachgutachtern sind 47 % der Mei-
nung, dass die aktuelle Definition des Fachkundigen ausreicht.
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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 248
Die meisten Befragten (44 %) beantworten die Frage nach einer einheitlichen Zerti-
fizierung für Fachkundige mit „Nein“. Nur von 40 % wird sie bejaht (Abb. 25). Auch
hier sprechen sich die Maßnahmen- und Vorhabenträger deutlich gegen eine Zertifi-
zierung aus, während die Zustimmungs- und Fachbehörden eher zu einer Zertifizie-
rung tendieren.
Dabei ist eine überwiegende Mehrheit derjenigen, die eine weitere Definition des
Fachkundigen für unnötig halten, auch der Meinung, dass es keine Zertifizierung für
Fachkundige geben sollte. Umgekehrt will die Mehrheit derjenigen, die zukünftig
gerne eine nähere Definition des Fachkundigen hätten, auch eine landesweit ein-
heitliche Zertifizierung.
Insbesondere für die Bearbeitung von Maßnahmen aus den Bereichen Bodenfunkti-
on und Grundwassergüte wird vereinzelt von Fachbehörden die Forderung gestellt,
dass die Maßnahmen „… nur durch ein zertifiziertes Fachbüro ausgearbeitet werden
dürfen“.
Abb. 24: Sollte zukünftig noch näher definiert werden, was unter einem
Fachkundigen verstanden wird?
50%
41%
61%
36%
48%
51%
17%
47%
29%
60%
45%
39%
33%
12%
11%
4%
6%
10%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüros/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörden (N=28)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=31)
Gesamt (N=90)
Ja Nein Keine Angabe
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Abb. 25: Sollte es zukünftig eine landesweit einheitliche Zertifizierung für
Fachkundige im Sinne der ÖKVO geben?
Themenfeld „Naturschutzfachliche Planung“
Etwa ein Drittel der Befragten ist der Ansicht, dass die Forderung nach Einbindung
von Ökokonto-Maßnahmen in eine naturschutzfachliche Planung insbesondere auf
folgende Bereiche ausgedehnt werden sollte:
– Auf sämtliche Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Bio-
topqualität und Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ (z. B. auch für Maßnah-
men im Wald).
– Auf Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden.
– Auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
Ein großes Interesse hierzu besteht insbesondere bei den Zustimmungs- und Fach-
behörden.
Begründungen der Befragten zu ihrem Antwortverhalten sind zusammengefasst in
den folgenden beiden Tabellen enthalten. Tab. 49 enthält die positiven Statements,
Tab. 50 die Begründungen für die ablehnende Haltung.
Tab. 49: Begründungen für die Ausweitung der Forderung einer natur-
schutzfachlichen Planung an weitere Wirkungsbereiche
Begründung zur Frage: „Auf welche Bereiche sollte die Forderung nach Einbindung von
Ökokonto-Maßnahmen in eine naturschutzfachliche Planung ausgedehnt werden?“
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT:
Vorhabenträger; FB: Fachbehörde; PL: Planungsbüro/Fachgutachter; SO: Sonstige
FG Als Gründe für eine Ausweitung wurden aufgeführt:
ZB Entwicklungsmaßnahmen auch im Zuge des Ökokontos können nur so sinnvoll räumlich
gelenkt werden
33%
24%
43%
20%
48%
40%
50%
41%
39%
68%
39%
44%
17%
35%
18%
12%
13%
16%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörden (N=28)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=31)
Gesamt (N=89)
Ja Nein Keine Angabe
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FG Als Gründe für eine Ausweitung wurden aufgeführt:
Dies begründet das Planungsziel und verhindert Maßnahmen aus vorwiegend wirtschaft-
lichen Interessen
Bessere Koordination und Übersichtlichkeit auf höherer Ebene
Eine Einbindung in eine übergeordnete fachliche Planung ist grundsätzlich erforderlich,
um den naturschutzfachlichen Mehrwert von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
(wirksamere und zusammenhängende Maßnahmen) zu erreichen.
Oft wird nur geschaut, dass eine Maßnahme viele Punkte generiert. Die Sinnhaftigkeit der
Maßnahmen spielt kaum eine Rolle.
… grundsätzlich sollten naturschutzfachliche Konzepte die Grundlage naturschutzfachli-
chen Handelns sein.
Sinnvolle Vernetzung der Vorkommen Zerschneidungswirkung / Erhöhung Tötungsri-
siko muss vermieden werden.
Bei Oberbodenauftrag sollten Anforderungen erhöht werden, da oftmals „günstige Ent-
sorgung“
Grundsätzlich ist eine Kulisse sinnvoll, dürften aber für sinnvolle Maßnahmen kein Aus-
schlusskriterium sein. Denn naturschutzfachlich gibt es hochwertige Insel und Trittsteinbi-
otope die durchaus sinnvolle Ökokonto-Maßnahmen wären.
FB Hinweis: Die Waldbiotopkartierung erfasst keine Potenzialflächen für Waldbiotope. Mit
einer entsprechenden Erweiterung der Kartierung auf Potenzialflächen könnte eine ent-
sprechende Planungsgrundlage für den Wald geschaffen werden. Gilt analog auch fürs
Offenland.
Errichtung eines landesweiten Biotopverbunds auf der Basis des Fachplans Landesweiter
Biotopverbund ist als gesetzliche Vorgabe im Landesrecht neu hinzugekommen.
Verbundeffekt sollte gegeben sein
Häufig müssen die Eingriffe in den Boden mangels zur Verfügung stehender bodenbezo-
gener Ausgleichsmaßnahmen schutzgutübergreifend ausgeglichen werden. Daher sollte
aus der Sicht des Bodenschutzes die Suche nach bodenbezogenen Ausgleichsmaßnah-
men intensiviert und auch im Rahmen naturschutzfachlicher Planungen berücksichtigt
werden.
Wichtig, Maßnahmen in ein Gesamtkonzept einzubinden, Steigerung Effektivität, Umset-
zung Biotopverbund.
Ökokonto-Maßnahmen sollten aus naturschutzfachlichen Konzepten/Planungen entwi-
ckelt bzw. in naturschutzfachliche Konzepte/Planungen eingebunden sein. Daher sollte
das Vorhandensein einer naturschutzfachlichen Planung für sämtliche Ökokonto-
Maßnahmen (nicht nur wie bisher für Biotopmaßnahmen im Offenland, sondern für alle
Wirkungsbereiche) gefordert werden. Flächenentsiegelungen könnten von dieser Pflicht
ggf. befreit werden, da Maßnahmen zur Entsiegelung immer als naturschutzfachlich sinn-
voll angesehen werden können.
Insbesondere bei teuren Maßnahmen, die Synergien zum Artenschutzprogramm, Arten-
hilfskonzepten ermöglichen
Zielkonflikte und Widersprüche ausräumen. Der Nachweis, dass Schutz- und Erhaltungs-
ziele gesetzlich geschützter Biotope ausreichend geprüft wurden, muss er-
bracht/dokumentiert werden.
PL Die Beschränkung auf Schutzgebiete und Planungen engt die Möglichkeit von Ökokonto-
Maßnahmen räumlich zu sehr ein. Zwar sollen durch die Beschränkung vermutlich räum-
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FG Als Gründe für eine Ausweitung wurden aufgeführt:
lich isoliert liegende Maßnahmenflächen verhindert werden, allerdings ist der Naturschutz
auf jede Fläche angewiesen.
Es könnten ggfls. dann mehr Ökokonto-Maßnahmen im Wald zugelassen werden, wenn
diese in eine naturschutzfachliche Planung eingebunden sind
Die vorliegenden naturschutzfachlichen Planungen sind nicht flächendeckend, aktuell und
feinkörnig genug. Daher ist ein Spielraum auf lokaler Ebene erforderlich. Bei Retentions-
flächen, Boden und Grundwasser fehlen ausreichend detaillierte Planungen.
VT Zunehmender Qualitätsverlust von bestimmten Biotoptypen
SO Ökokonto-Maßnahmen auf der Grundlage von Fachplanungen haben mehr naturschutz-
fachliche Grundlage.
Letztendlich ziemlich egal, da v. a. Kommunen Punkte brauchen und alles was nicht im
naturschutzrechtlichen Ökokonto geht dann ins baurechtliche verschoben wird.
Generell ist aus naturschutzfachlicher Sicht die räumliche Bündelung von Kompensati-
onsmaßnahmen gegenüber einer dispersen Verteilung von Maßnahmen auf Kleinflächen
anzustreben. Aktuelle qualifizierte Maßnahmenkonzepte der Landschaftsplanung, v. a.
der im Benehmen mit der HNB aufgestellten Landschaftsrahmenpläne, können hierfür ei-
ne Grundlage bieten. Wegen des flächendeckenden und schutzgutübergreifenden Be-
trachtungsfokus der Landschaftsplanung sollte auch außerhalb des Offenlands sowie be-
züglich des Artenschutzes, der Gewässer- und Retentionsflächenentwicklung, der
Grundwassersanierung sowie des Bodenschutzes vorrangig eine Bezugnahme auf die
hierfür in der Landschaftsplanung vorgesehenen Entwicklungsräume erfolgen, sofern die-
se vorliegen bzw. hierzu Aussagen getroffen werden.
Tab. 50: Begründungen für die Ablehnung der Ausweitung der Forderung
einer naturschutzfachlichen Planung auf weitere Wirkungsbereiche
Begründung zur Frage: „Auf welche Bereiche sollte die Forderung nach Einbindung von
Ökokonto-Maßnahmen in eine naturschutzfachliche Planung ausgedehnt werden?“
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT:
Vorhabenträger; FB: Fachbehörde; PL: Planungsbüro/Fachgutachter; SO: Sonstige
FG Als Gründe für die Ablehnung einer Ausweitung werden aufgeführt:
ZB Spielräume sollen belassen werden.
FB Zu starke Einschränkung
MT, VT, FB, PL
Übergeordnete Planungen können aufgrund langer Planungszeiträume recht träge sein
(z. B. Landschaftsplan 1990) und spiegeln daher oft die aktuellen Gegebenheiten bzw.
neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht wieder. Beispiel: Bevorzugung von Gehölzan-
reicherungen statt Maßnahmen im Offenland (s. Insektensterben)
MT, VT, PL
Es sollte Ausnahmen für das Fehlen eines Konzeptes in begründeten Fällen geben. Es
werden wunderbar naturschatzfachlich geeignete Flächen abgewiesen, weil das Konzept
fehlt. Dies kann dann auch ein veralteter Landschaftsplan sein. Das ist unverhältnismä-
ßig. Wenn z. B. das Vorkommen einer seltenen Art plötzlich bekannt wird oder eine Flä-
che mit besonderen Standortfaktoren aus der Nutzung genommen werden kann, möchte
man schneller agieren und nicht erst ein Gesamtkonzept entwickeln müssen.
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FG Als Gründe für die Ablehnung einer Ausweitung werden aufgeführt:
SO Flexibilität erhalten. Naturschutzfachliche Planungen machen bei der Erstellung und Um-setzung allen Beteiligten Aufwand.
Darüber hinaus spielt die naturschutzfachliche Planung aus Sicht einer Fachbehör-
de auch eine große Rolle bei der Frage nach dem naturschutzfachlichen Mehrwert:
„Von großer Wichtigkeit ist […] eine naturschutzfachliche Planung: Maßnahmen,
denen keine fundierte naturschutzfachliche Planung zu Grunde liegt und die deshalb
nur eine bilanzierte, aber keine tatsächliche ökologische Aufwertung bewirken, sind
zukünftig unbedingt zu vermeiden.“
Als Beispiel wird aufgeführt: „In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach disku-
tiert, ob die Umwandlung eines intensiv genutzten Ackers in eine Fettwiese ökokon-
tofähig ist. U.E. ist es fraglich, welche naturschutzfachliche Planung hinter der Um-
wandlung eines Ackers in eine Fettwiese stehen soll. Bei der Umwandlung von
Acker in Fettwiese dürfte in vielen Fällen kein naturschutzfachlicher Mehrwert er-
kennbar sein.“
Auch bei Maßnahmen in Wäldern wird von Seiten einer Zustimmungsbehörde be-
mängelt, dass ohne Einbindung der Maßnahme in ein fachliches Konzept, eine Be-
urteilung des naturschutzfachlichen Mehrwerts nur schwer möglich ist.
Eine knappe Mehrheit derjenigen, die sich inhaltlich zu der Frage geäußert haben,
geben an, dass vorgegebene Mindeststandards hilfreich wären (Abb. 26). Vorschlä-
ge für vorgegebene Mindeststandards können Tab. 51 entnommen werden.
Abb. 26: Wären vorgegebene Mindeststandards für die „sonstigen natur-
schutzfachlichen Planungen“ als Grundlage für Ökokonto-
Maßnahmen hilfreich für Ihre Arbeit?
67%
35%
38%
20%
28%
33%
0%
35%
21%
56%
31%
30%
33%
29%
41%
24%
41%
37%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörde (N=29)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=32)
Gesamt (N=91)
Ja, vorgegebene Mindeststandards wären hilfreich.
Nein, die bisherigen Vorgaben reichen aus.
Keine Angabe
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Tab. 51: Vorschläge für Mindeststandards für die „sonstigen naturschutz-
fachlichen Planungen“
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT:
Vorhabenträger; FB: Fachbehörde; PL: Planungsbüro/Fachgutachter; SO: Sonstige
FG Welche Mindeststandards sollten aufgenommen werden?
ZB MAPs oder PEPL für Schutzgebiete: Natura 2000-Gebiete, NSG, ND
Fachkonzeption
Landesweiter Biotopverbund reicht als fachliches Kriterium nicht aus, Gesamtzusammen-
hang zwischen Maßnahmenplanung und Umgebung bzw. Einbindung oft nur mangelhaft
begründet
Flächengröße
Pflegevorgaben
Es bedarf m.E. keiner weiteren Standards. Soweit die Förderung bestimmter Arten oder
die Planung plausibel ist, wird das von der UNB als naturschutzfachliche Planung aner-
kannt.
MT, VT, FB, PL
Ganzheitliche Betrachtung der Maßnahme in Bezug auf die Wirkung/Vernetzung dem
Leitbild entsprechend.
Kurzer Planungsbericht
Konzept zur Ökopunktebilanzierung
der Maßnahmenkatalog, der durch die Web-Anwendung erzeugt wird
FB LUBW-Unterlagen zum Fachplan Landesweiter Biotopverbund (Arbeitsbericht und Ar-
beitshilfe)
Standards zur Grünordnungsplanung
Grundlage Gesamtkonzept
Es sollten sowohl konkretere Kriterien und Anforderungen an eine solche naturschutz-
fachliche Planung als auch die erforderlichen Inhalte sowie der Umfang festgelegt wer-
den. Beispielsweise sollte näher ausgeführt werden, dass das naturschutzfachliche Ziel
der Maßnahme detailliert erläutert werden muss. Nicht ausreichend sind Planungen mit
schlagwortartigen Begründungen, die auf jede Fläche angewandt werden können, wie
z. B. „Erhöhung der Artenvielfalt“, „Verbesserung des Biotopverbunds“ und „Vergröße-
rung der Strukturvielfalt“, ohne dass der konkret erzielte ökologische Mehrwert ersichtlich
wird.
Bei Maßnahmenkomplexen soll konkret dargelegt werden, welche ökologischen Aufwer-
tungen insgesamt im Planungsgebiet zu erwarten sind und wodurch. Bei den Einzelmaß-
nahmen soll konkret dargelegt werden, zu welchen ökologischen Verbesserungen sie im
Planungsgebiet führen bzw. weshalb sie im Rahmen des Maßnahmenkomplexes erfor-
derlich sind.
Erläuterungen im Internet, FAQ vorhanden
Größe der Fläche
Lage der Fläche im Verbund
landwirtschaftsverträgliche Extensivierungsmaßnahmen
PL Aktualität;
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FG Welche Mindeststandards sollten aufgenommen werden?
fachliche Qualifizierung „weitgehende Übereinstimmung mit aktuellem Wissensstand“
SO Die sonstige naturschutzfachliche Planung sollte von einer Naturschutzbehörde als
Grundlage für Ökokonto-Maßnahmen geprüft und anerkannt worden sein (z. B. Biodiver-
sitätschecks oder Planungen auf der Grundlage des Fachplans Biotopverbund Offen-
land).
Um die Mindeststandards zukünftig erreichen zu können, ist ein weiterer Vorschlag:
die Durchführung von „Planspielen für Behörden und Planer zur Erreichung mög-
lichst landeseinheitlicher Beurteilungs- und Bewertungsstandards.“
Acht UNBen bejahten die Frage, ob die fachliche Beurteilung von Ökokonto-
Maßnahmen durch zusätzliche Pläne und Erläuterungsberichte erleichtert werden
könnte. Sieben sind der Ansicht, dass dies nicht der Fall wäre. Fast die Hälfte der
UNBen hat hierzu keine Angabe gemacht.
Konkrete Vorschläge zu Inhalten, die in den zusätzlichen Plänen und Erläuterungs-
berichten enthalten sein sollten, sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt:
– besser lesbare Pläne, Übersichtskarte zu allen Teilmaßnahmen,
– Auszüge aus übergeordneten Planungen,
– bessere Beschreibung der Standortverhältnisse,
– fundierte Angaben zum Bestand, insbesondere zur Artausstattung:
Aussagen zum Artenbestand von Flora und Fauna,
Erhebungen eine Vegetationsperiode vor Antragstellung,
ggf. Darstellung der geographischen Lage der Artvorkommen,
Angaben darüber, weshalb davon ausgegangen wird, dass sich die Art im
Maßnahmengebiet ansiedeln wird, z. B. anhand eines gesicherten Nachwei-
ses der Art in der Umgebung etc.
Verwendung von Kartierbögen.
– Erläuterung der Plausibilität evtl. anhand von weiteren Entwicklungsmaßnahmen
in der Umgebung,
– detaillierte Beschreibungen,
– konkrete Angaben zur Herstellung und Folgepflege der Lebensräume,
– Angaben zum Monitoring.
Themenfeld „Bewertung Ausgangs- und Zielzustand“
Angaben zu Schwierigkeiten bei der Bewertung des Ausgangs- und Zielzustands
wurden im Zusammenhang mit verschiedenen Fragestellungen rückgemeldet. Im
Folgenden sind die wichtigsten Kommentare aus den Befragungen gelistet:
– Zur Frage „Welche Angaben fehlten in der Vergangenheit, um die Plausibilität
des Werts der Maßnahmen in Ökopunkten prüfen zu können?“ wurden von den
Zustimmungsbehörden (ZB) folgende Rückmeldungen gegeben:
Standortwald, Forsteinrichtung, Bodenwerte, Grundwasserstand, Zustim-
mung von Landwirtschafts-, Wasserwirtschafts- und Forstamt, Angaben
übergeordneter Planungen (Biotopverbund, MaP, Schutzgebietskonzepte,
GEP, Landschaftsplan etc.),
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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i.d.R. fehlten Angaben nicht, sondern die Angaben wurden aus Sicht der
UNB überzogen zugunsten des Antragstellers ausgelegt,
Kartiermethodik,
Fachlich hinreichende Begründung zur Wirksamkeit,
fehlende Kenntnisse über lokale Verhältnisse,
bei Gewässermaßnahmen fehlende Längs- und Querschnitte sowie Bo-
denanalysen und –bewertungen (Bohrstockanalysen).
– Der Ausgangszustand ist laut Angaben der ZB nicht ausreichend gut dokumen-
tiert, dies erschwert die Prüfung und Beurteilung von Ökokonto-Anträgen. Bei-
spiele: Waldmaßnahmen, Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten und
Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden.
– Auch in Bezug auf Oberbodenauftrag werden von den ZB Probleme gesehen:
Es ist oft unklar wie der Eingriff verrechnet wurde, insbesondere bei Material
aus anderen Landkreisen,
Ist das Material evtl. belastet, wird es richtig eingebaut (bodenkundliche Bau-
begleitung?). Wer kontrolliert die korrekte Umsetzung der Maßnahme? Ist die
Maßnahme tatsächlich anrechenbar, da der Oberboden sowieso wiederver-
wendet werden muss?
Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
– Von einigen Maßnahmenträgern lt. Angaben der Fachbehörden (FB) werden
unrealistische Prognosen bezüglich etablierbarer Populationen/Reviere getrof-
fen, teilweise ist die gewählte Maßnahmenfläche für die betreffende Art gar völlig
ungeeignet.
Bei den meisten Maßnahmenanträgen wird nicht angegeben, wie viele Populati-
onen/Reviere im Ausgangszustand im Umfeld bereits vorhanden sind, sondern
lediglich, dass die betreffende Art im artspezifisch erreichbaren Umfeld bereits
vorkommt. Eine solche Aussage ist für die Plausibilitätsprüfung völlig unzu-
reichend.
– Von den ZB werden zur Frage „Welche zusätzlichen Angaben wären ggf. erfor-
derlich, um die Plausibilität des aktuellen Vorkommens prüfen zu können?“ fol-
gende Hinweise gegeben:
Benennung der Datenquellen und der beteiligten Experten
Kartierung mind. 1 Vegetationsperiode vor Antragstellung mit Dokumentation
lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt von den Arten und deren
Beweglichkeit ab. So dürften z. B. Maßnahmen für die Grauammer (Buntbra-
chen) auch wirken, wenn die Art nicht in der Nähe siedelt (zuletzt hier im
Kreis Neuansiedlung), Maßnahmen für das Braunkehlchen wirken erfah-
rungsgemäß nicht mehr, Maßnahmen für den Laubfrosch sollten aber nur
dort erfolgen, wo im näheren Umkreis Vorkommen sind. Das ist aber dem
Vorhabensträger oft nicht zuzumuten.
Jahresangabe der Kartierung
Aktuelle Bestandserhebungen, Potential des Lebensraums, notwendige Flä-
chengröße und Biotopvernetzung
Wenn ein Vorkommen von einem Gutachter oder auch von ehrenamtlichem
Artenkenner kartiert wurde, werden diese Angaben i.d.R. von uns akzeptiert.
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Maßnahmen nach Herstellungskostenansatz
– Folgende Gründe wurden von den ZB benannt, weshalb bzw. zu welchen Be-
langen in der Vergangenheit Konkretisierungen der Angaben nachgefordert wer-
den mussten?
Es fehlten Angaben zu den übergeordneten Planungen.
Der räumliche Wirkungsbereich war unzureichend beschrieben.
Biologie und Lebensraumanforderungen waren nicht ausreichend berück-
sichtigt.
Technische Ausführungsbeschreibungen haben gefehlt.
FFH-Vorprüfung hat gefehlt.
Untersuchung auf Neozonen bei Durchgängigkeitsmaßnahmen (z. B. Signal-
krebs) hat gefehlt.
Themenfeld „Beschreibung der Maßnahmen“
13 von 28 UNBen antworten mit „Ja“ auf die Frage, ob die Beschreibungen der ge-
planten Maßnahmen in der Regel ausreichend detailliert sind, 10 mit „Nein“. Am
häufigsten wird bemängelt, dass Angaben zur Pflege der Maßnahmenflächen feh-
len. Im Folgenden ist zusammenfassend dargestellt, welche Angaben in den Maß-
nahmenbeschreibungen von den Zustimmungsbehörden vermisst werden:
– Es fehlen Angaben zur Pflege, die erforderlich wäre, um das angestrebte Ziel zu
erreichen, z. B. zu:
Angaben differenziert nach Entwicklungspflege, Erhaltungsmaßnahmen
Art, Dauer und Zeitpunkt der Pflege bzw. Bewirtschaftungsvorgaben
– Es fehlt eine Beschreibung zur Durchführung der Maßnahme, z. B.:
Lage der einzelnen Elemente
Beachtung von Belangen des Artenschutzes bei der Herstellung der Maß-
nahmen
Angaben zur Herkunft des Saatguts
Baustraßen
indirekte Wirkungen
– Es fehlen Vorschläge für ggf. notwendige Nachbesserungen z. B. aufgrund mög-
licher Beeinträchtigungen (z. B. Umgang mit Neophyten-Problematik).
Auch im Zusammenhang mit anderen Fragestellungen werden Probleme bzgl. der
Maßnahmenbeschreibungen aufgeführt:
– Maßnahmen, die das Umfeld nicht sachkundig genug betrachten (z. B. Berück-
sichtigung von Beeinträchtigungen durch Gehölz-Neuanlagen, Ufergehölzent-
wicklung in Wiesenbrütergebieten und offenen Ackerfluren mit Nachweisen von
Arten wie Feldlerche oder Rebhuhn).
3.2.4.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse
3.2.4.3.1 Fachkunde/Qualifikation
Weder aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmenanträge
noch aus der schriftlichen Befragung kann ein dringender Handlungsbedarf hinsicht-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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lich formaler Anforderungen (wie die Einführung einer Zertifizierung für Fachkundi-
ge) an die Fachkunde bzw. Qualifikation der Bearbeiter von Maßnahmenanträgen
abgeleitet werden.
Empfehlung
Für zukünftige Auswertungen wird empfohlen, im Maßnahmenantrag ein (Auswahl-)
Feld zu ergänzen, in dem die berufliche Qualifikation der fachlichen Betreuung an-
gegeben werden muss.
Anstelle einer Zertifizierung der fachlichen Betreuung wird stattdessen mehrfach
vorgeschlagen, fachliche Mindestanforderungen z. B. an die Erstellung einer natur-
schutzfachlichen Planung zu formulieren (vgl. Abschn. 3.2.4.3.2). Weiterhin scheint
der Ansatz sachbezogene Arbeitshilfen zu verschiedenen Themenstellungen, wie
sie an verschiedener Stelle in der Evaluation vorgeschlagen und im Abschn. Klä-
rung von Verständnisfragen zum Verfahren zusammengestellt sind, Erfolg verspre-
chender zu sein.
3.2.4.3.2 Anforderungen an die naturschutzfachliche Planung
Aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen geht klar hervor,
dass zahlreiche Maßnahmen deutliche Mängel in Hinblick auf die Plausibilität ihrer
naturschutzfachlichen Eignung aufweisen. Anträge, zu denen eine naturschutzfach-
liche Planung vorlag, wiesen dagegen deutlich weniger Mängel auf. Andererseits
wird von einigen Befragten auch rückgemeldet, dass es Unsicherheiten in Bezug auf
die konkreten Anforderungen an eine naturschutzfachliche Planung gibt bzw. was
konkret unter einer „sonstigen naturschutzfachlichen Planung“ zu verstehen ist.
Empfehlungen
1. Problem: Zum Einen bestehen immer wieder Unklarheiten bzgl. des Begriffs
„sonstige naturschutzfachliche Planung“, zum Anderen fehlt in den Maßnah-
menanträgen häufig ein Hinweis, ob und wenn ja, welche naturschutzfachliche
Planung als Grundlage für die Antragstellung verwendet wurde.
Auf der Homepage der LUBW findet sich bei den Fragen und Antworten fol-
gender Hinweis zur Erläuterung des Begriffs „sonstige naturschutzfachliche
Planung“ (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-
landschaft/okokonto-naturschutzrecht#collapse-wdlk_-2).
Damit ist bereits ausreichend konkret definiert, was unter einer sonstigen na-
turschutzfachlichen Planung zu verstehen ist. Das wären zusammengefasst:
– zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorhandene naturschutzfachliche Pla-
nungen,
– eine eigens für den Maßnahmenantrag erstellte naturschutzfachliche Pla-
nung
– der Maßnahmenantrag, sofern er von der Zustimmungsbehörde als natur-
schutzfachliche Planung als ausreichend erachtet wird.
Lösungsansätze:
– Ergänzung eines verpflichtenden (Auswahl-)Feldes in der Web-
Anwendung, in dem anzugeben ist, welche Planung als Grundlage für den
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 258
Maßnahmenantrag verwendet wurde.
– Ergänzung eines verpflichtenden Feldes in der Web-Anwendung, in dem
bestätigt wird, dass ggf. vorhandene Zielkonflikte zwischen geplanter Maß-
nahme und vorh. naturschutzfachlicher Planung berücksichtigt wurden.
(Freies Textfeld für weitere Erläuterungen).
– Übersichtliche inhaltliche Gliederung aller Erläuterungen, Arbeitshilfen, Bei-
spielen etc. zur ÖKVO auf einer Seite der Homepage, um das Auffinden
von konkreten Inhalten zu verbessern (evtl. Suchfunktion ergänzen).
2. Problem: Mangelhafte Qualität der Maßnahmenanträge, fehlende Darstellung
der Bestandssituation in Hinblick auf den Gebietsumgriff, Einbindung der Maß-
nahme in einen naturschutzfachlichen Gesamtzusammenhang.
Insgesamt legen die Ergebnisse aus den Befragungen und der fachlichen
Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen Nahe, dass die Erstellung na-
turschutzfachlicher Planungen zu einer Verbesserung der Qualität der bean-
tragten Maßnahmen führen kann. Andererseits wird von mehreren Befragten
auch angemahnt, dass für die Erstellung von naturschutzfachlichen Planungen
zusätzlicher Aufwand für alle Beteiligten entsteht und hierdurch zu starke Be-
schränkungen entstehen könnten.
Lösungsansatz:
Schlanke Planungen beschränkt auf die wesentlichen Inhalte für Gebiete mit
besonderen Anforderungen. Die Erstellung naturschutzfachlicher Planungen
könnte auf folgende Fälle (unabhängig vom Wirkungsbereich) ausgeweitet
werden:
– Es ist keine ausreichend detaillierte naturschutzfachliche Planung vorhan-
den und es handelt sich um einen Maßnahmenantrag der:
eine große Gebietskulisse und komplexe Inhalte in Bezug auf die Be-
standsituation und die Zielentwicklung aufweist.
die Förderung spezifischer Arten beinhaltet.
eine Aufwertung durch voraussichtliche Artvorkommen in den Wir-
kungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität“ und „Schaffung hö-
herwertiger Biotoptypen“.
hohe Summen an Ökopunkten generiert.
nach Herstellungskostenansatz bewertet wird.
– Es ist eine ausreichend detaillierte naturschutzfachliche Planung vorhan-
den und es bestehen Zielkonflikte zwischen beantragter Maßnahme und
vorhandener Planung.
3. Problem: Es fehlen fachliche Anforderungen an die naturschutzfachliche Pla-
nung, die lt. Lösungsansatz unter Punkt 2 als Grundlage für bestimmte Öko-
konto-Maßnahmen erstellt werden sollte.
Die Definition von Mindestanforderungen soll dazu beitragen, dass die für die
Prüfung der Antragsunterlagen notwendigen Angaben vollständig inhaltlich ab-
gearbeitet werden. Um den Aufwand für die Beteiligten zu minimieren ist je-
doch von hoher Bedeutung, dass sich die naturschutzfachliche Planung auf die
wesentlichen Inhalte beschränkt. Die Darstellung der Mindestanforderungen
kann dazu beitragen, dass keine unnötigen Inhalte produziert werden. Eine
Doppelung der Inhalte aus dem Maßnahmenantrag soll z. B. vermieden wer-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 259
den (Verweise auf die Planung möglich).
Lösungsansätze:
– Festlegung von zwingend erforderlichen Inhalten wie z. B.:
Dokumentation der Bestandssituation mit Aussagen zum Artenbestand
von Flora und Fauna (z. B. in Form von Artenlisten) inkl. Angaben zur
Lage der Vorkommen, Beschreibung der Standortverhältnisse
Darstellung und Begründung der Bewertungen von Ausgangs- und Ziel-
zuständen,
Angaben zur fachlichen Prognose der Maßnahmenwirksamkeit etc.,
Angaben zur Herstellung der Maßnahmen sowie zur anschließenden
Entwicklungs- und Erhaltungspflege.
– Beschreibung erforderlicher Planunterlagen, z. B. Bestandsplan, Maßnah-
menplan
– Listung von Inhalten, die nur in besonderen Fällen benötigt werden (z. B.
für Maßnahmenanträge zur Förderung spezifischer Arten und für Maßnah-
men, die nach Herstellungskostenansatz bewertet werden).
3.2.4.3.3 Anforderungen an die Dokumentation und Bewertung von Aus-
gangs- und Zielzuständen
Die Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen wird häufig nicht ausreichend
plausibel dargestellt. Dies ergibt sich aus der fachlichen Durchsicht anerkannter
Maßnahmenanträge sowie aus den Rückmeldungen der schriftlichen Befragung.
1. Problem: Es fehlen Angaben zur Bestandssituation, dadurch kann die angege-
bene Bewertung (Höhe der Ökopunkte) nicht geprüft werden, bzw. die Inter-
pretation der Bestandsdaten wird von den Zustimmungsbehörden nicht als
fachlich angemessen beurteilt.
Lösungsansatz:
– Es muss klar gestellt werden, dass allgemein formulierte Begründungen für
Ab- oder Zuschläge in der Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen
nicht ausreichen, sondern dass diese mit konkreten Inhalten/Daten (Artan-
gaben, Bestandsdaten) hinterlegt werden müssen. Entsprechenden
Vorgaben/Hinweise oder auch Beispiele könnten in der Web-Anwendung
z. B. über einen Hilfe-Button aufgerufen werden.
– Erstellung von Anleitungen/Regelungen zu Bestandserfassung (insbeson-
dere im Wirkungsbereich Förderung spezifischer Arten), z. B.: Kartierme-
thodik, Kartierbögen, Zeitraum. Erstellung von Arbeitshilfen zu den Wir-
kungsbereichen Förderung spezifischer Arten, Erfassung und Bewertung
von Biotopen, Bewertung von punktuellen Maßnahmen mit großer Flä-
chenwirkung anhand der Herstellungskosten.
2. Problem: Die Bewertung des Zielzustands bzw. die fachliche Prognose der
Maßnahmenwirksamkeit wird nicht ausreichend plausibel begründet. Es fehlen
häufig Angaben, auf welcher Basis die positive Prognose des Zielzustands er-
folgt.
Lösungsansatz:
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 260
– Die Angaben, die im Maßnahmenantrag zur Begründung der Bewertung
des Zielzustandes gemacht werden müssen, sollten konkretisiert und bei-
spielhaft dargestellt werden. Die entsprechenden Vorgaben/Hinweise
könnten in der Web-Anwendung z. B. über einen Hilfe-Button aufgerufen
werden.
– In der Web-Anwendung sollte das Feld für den Wirkungsbereich „Förde-
rung spezifischer Arten“, in dem die Begründung für den Maßnahmenerfolg
eingetragen werden muss, entsprechend umbenannt werden. Aktuell ist
dieses Feld mit „Bemerkung“ überschrieben, besser wäre hier das Wort
„Begründung“ zu verwenden.
– Erstellung von Anleitungen/Regelungen zu Bestandserfassung (insbeson-
dere im Wirkungsbereich Förderung spezifischer Arten), z. B.: Kartierme-
thodik, Kartierbögen, Zeitraum. Erstellung von Arbeitshilfen zu den Wir-
kungsbereichen Förderung spezifischer Arten, Erfassung und Bewertung
von Biotopen, Bewertung von punktuellen Maßnahmen mit großer Flä-
chenwirkung anhand der Herstellungskosten
3.2.4.3.4 Anforderungen an die Beschreibung der Maßnahmen
1. Problem: Die Beschreibung der Maßnahmen ist häufig nicht ausreichend. Dies
betrifft zum einen die Beschreibung für den Gesamtantrag des Maßnahmen-
komplexes und zum anderen die Beschreibung der Einzelmaßnahmen.
Lösungsansatz:
– Klar definieren, welche Inhalte in der Beschreibung des Maßnahmenkom-
plexes und welche Inhalte in der Beschreibung zu den Einzelmaßnahmen
erwartet werden.
Zum Beispiel Beschreibung Maßnahmenkomplex:
Kurze Gebietsbeschreibung
Gebietsbezogene Entwicklungsziele
Listung der Einzelmaßnahmen
Zum Beispiel Beschreibung Einzelmaßnahme:
Kurze Bestandsbeschreibung der Fläche(n) inkl. Beeinträchtigungen
Angaben zu Artvorkommen, bei Maßnahmen im Wirkungsbereich spezi-
fische Arten auch Beschreibung der Artvorkommen im Umfeld und Er-
läuterung der Maßnahmenwirksamkeit
Einzelmaßnahmenbezogenes Entwicklungsziel
2. Problem: Die Beschreibungen zur Durchführung der Maßnahmen sind häufig
nicht ausreichend, um das angegebene Entwicklungsziel hinreichend zu be-
gründen.
Lösungsansatz:
– In der Web-Anwendung besteht bereits jetzt die Möglichkeit für die Be-
schreibung der Durchführung der Maßnahme mehrere Felder anzulegen.
Es wird empfohlen, hier bereits 3 Felder als Pflichtfelder anzulegen mit fol-
genden Überschriften:
Beschreibung der Herstellung der Maßnahme
Beschreibung der Maßnahmen zur kurzfristigen Entwicklungspfle-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 261
ge/Folgepflege
Beschreibung der langfristigen Unterhaltungspflege
3.2.4.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung
Es gibt einige Probleme hinsichtlich der Qualität der beantragten Maßnahmen. Die
Angaben sind häufig nicht vollständig oder nicht in ausreichender Qualität, um die
Maßnahme fachlich prüfen zu können.
Grundsätzlich können einige der Probleme über folgende Ansätze verbessert wer-
den:
– Erweiterung und Konkretisierung von Angaben bei der digitalen Erfassung der
Maßnahmenanträge in der Web-Anwendung
– Verbesserung der fachlichen Hilfestellungen in der Web-Anwendung z. B. durch
konkretere Vorgaben bei der Begründung der Bewertungen, Abrufen von Bei-
spielhaften Einträgen über einen Hilfe-Button etc.
– Bereitstellung von Arbeitshilfen (z. B. zur Bewertungsmethodik, Vergabe von Zu-
und Abschlägen, Bestandserfassung)
– verpflichtende Anwendung von naturschutzfachlichen Planungen auf weitere
Maßnahmen und Wirkungsbereiche
– Festlegung von Inhalten, Gliederungen zu naturschutzfachlichen Planungen, die
als Grundlage für den Maßnahmenantrag erstellt werden, aber: Beschränkung
auf wesentliche Inhalte, das Ziel sollte eine schlanke Planung sein, kein aufge-
blähtes Planwerk.
Es wird dagegen kein Handlungsbedarf bzgl. einer Zertifizierung als Grundlage für
die Bearbeitung von Ökokonto-Maßnahmen gesehen. Stattdessen wird vorgeschla-
gen, sachbezogene Arbeitshilfen zu verschiedenen Themenstellungen, wie sie an
verschiedenen Stellen in der Evaluation vorgeschlagen und im Abschn. 3.2.7 ‚Klä-
rung von Verständnisfragen zum Verfahren‘ zusammengestellt sind, zur Verfügung
zu stellen. Um zukünftig Fragestellungen bzgl. der fachlichen Qualifikation einfacher
auswerten zu können, wird vorgeschlagen, im Maßnahmenantrag ein Feld zu er-
gänzen, in dem die berufliche Qualifikation der Fachlichen Betreuung angegeben
werden muss.
Ausarbeitung der Lösungsvorschläge
Die unter Abschn. 3.2.4.3 vorgeschlagenen Empfehlungen/Lösungsansätze sollten
geprüft und ausgearbeitet werden. Dies sind im Wesentlichen:
– Entscheidungen zum Thema Fachkunde und Aufnahme der Ergebnisse in die
Maßnahmenanträge (Web-Anwendung)
– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zum Thema Naturschutz-
fachliche Planung (Formulierung von Mindestanforderungen, Ergänzungen in
der Web-Anwendung)
– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zum Thema Dokumentati-
on und zur Begründung von Bewertungen des Ausgangs- und Zielzustands
– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zur differenzierteren Be-
schreibung der Maßnahmen insbesondere in Bezug auf Herstellung und Pflege
und Unterhaltungspflege.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 262
Änderungen an der ÖKVO
Zu einigen der vorgeschlagenen Empfehlungen ist dann ggf. eine Änderung der
ÖKVO erforderlich (§ 3 ÖKVO Abschn. (2)).
3.2.5 Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige Maßnahmen und
Umgang mit Mitnahmeeffekten
3.2.5.1 Grundlagen
Maßnahmen sind nach § 2 Abs. 1 BNatSchG nur dann ökokontofähig, wenn sie
– zu einer Verbesserung der Biotopqualität,
– zur Schaffung höherwertiger Biotoptypen,
– zur Förderung spezifischer Artvorkommen oder
– zur Wiederherstellung oder Verbesserung bestimmter abiotischer Funktionen
führen. Sie müssen also eine naturschutzfachliche Aufwertung erbringen.
Nach § 16 Abs. 1 BNatSchG darf außerdem keine anderweitige rechtliche Verpflich-
tung zur Durchführung der Maßnahmen bestehen und es dürfen dafür keine öffentli-
chen Fördermittel in Anspruch genommen worden sein (Vermeidung von Doppelför-
derungen).
Nach § 2 Abs. 3 ÖKVO sind Maßnahmen nicht ökokontofähig,
1. die ausschließlich der guten landwirtschaftlichen Praxis oder der ordnungsge-
mäßen Waldbewirtschaftung entsprechen,
2. die einen vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft sichern, aber keine
Aufwertung des Naturhaushalts bewirken,
3. die auf Flächen durchgeführt werden sollen, welche für andere, den Maßnah-
menzielen entgegenstehende Zwecke überplant sind, für die ein entsprechen-
des Zulassungs- oder Bauleitplanverfahren förmlich eingeleitet wurde oder für
die eine entsprechende Entscheidung in einem vorgelagerten Verfahren vor-
liegt.
Im Rahmen der Evaluation sollte geprüft werden, ob alle derzeit zulässigen ökokon-
tofähigen Maßnahmen diesen Anforderungen entsprechen, insbesondere ob sie
wirklich zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen.
Soweit die Ökopunkte nach dem Biotopwertverfahren ermittelt werden, d. h. durch
eine Bewertung des Ausgangs- und des Zielzustands, sind Fälle, bei denen Öko-
punkte ohne eine tatsächliche Aufwertung entstehen, kaum denkbar.
Anders ist dies bei Maßnahmen, bei denen pauschal Punkte vergeben werden (also
kein Vergleich von Ausgangs- und Zielzustand stattfindet). Hier besteht potentiell die
Möglichkeit, dass Ökopunkte generiert werden, ohne dass es zu einer naturschutz-
fachlichen Aufwertung kommt.
Unter Mitnahmeeffekten versteht man in der Regel, dass eine Förderung (hier: Ge-
nerierung von Ökopunkten) für Maßnahmen in Anspruch genommen wird, obwohl
diese Maßnahme auch ohne diese Förderung durchgeführt worden wäre. Mitnah-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 263
meeffekte stellen damit auf die Motivation einer Handlung ab und sind somit schwer
zu ermitteln.
Unter „Mitnahmeeffekt“ wird hier außerdem die Einstellung von Maßnahmen ins
Ökokonto verstanden, die keine ökologische Aufwertung erbringen, da es sich bei-
spielsweise um einen Nutzungsverzicht einer Fläche handelt, die vorher bereits
nicht mehr genutzt worden war.
Von der Frage der naturschutzfachlichen Aufwertung und der Mitnahmeeffekte zu
unterscheiden sind Probleme bei der Umsetzung der ÖKVO. Wenn eine Maßnahme
gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. die Anlage von Gewässerrandstreifen), kann sie
nicht als Ökokonto-Maßnahme anerkannt werden. Soweit dies doch geschieht, han-
delt es sich um ein Vollzugsproblem. Anpassungen der ÖKVO sind hier nicht not-
wendig.
3.2.5.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
3.2.5.2.1 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-
to-Maßnahmen
Bei der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen wurde geprüft, ob
die beantragten Maßnahmen grundsätzlich ökokontofähig waren (Frage F3). Dabei
ging es zum einen um die Frage, ob die Maßnahmen einem gültigen Maßnahmen-
typ der ÖKVO zugeordnet werden konnten (was bis auf wenige Ausnahmen der Fall
war). Zum anderen wurde gefragt, welcher naturschutzfachliche Mehrwert sich
durch die Maßnahme ergibt (Frage F5). Dabei wurde auch die Höhe der Wertsteige-
rung ermittelt.
Aussagen dazu, ob Mitnahmeeffekte, wie unter Abschn. 3.2.5.1 beschrieben, vorlie-
gen bzw. die gültigen Maßnahmen tatsächlich zu Aufwertungen des Naturhaushalts
führen, können aus der fachlichen Durchsicht der anerkannten Maßnahmen jedoch
nicht abgeleitet werden.
3.2.5.2.2 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-
lungen und der Regelungen anderer Bundesländer
Bei der Auswertung der Regelungen in ausgewählten Bundesländern und im Kreis
Bodensee-Oberschwaben wurde unter anderen die Frage behandelt, ob ein Nut-
zungsverzicht im Wald als Kompensation anerkannt wird. Dies war in allen unter-
suchten Bundesländern (also Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen) der Fall.
Allerdings gibt es in allen drei Bundesländer auch Regelungen, nach denen Wälder,
die de facto nicht bewirtschaftbar sind, hierfür nicht herangezogen werden können.
Anerkannt wird also nur die Einstellung einer bisher durchgeführten Nutzung.
Sonstige Auswertungen zu den Themen „ökokontofähige Maßnahmen“ und „Mit-
nahmeeffekte“ wurden bei den Länder- bzw. Kreisrecherchen nicht durchgeführt.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 264
3.2.5.2.3 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen
Bei der Beteiligung der Akteursgruppen wurde gezielt danach gefragt, ob Fallkons-
tellationen gesehen werden, bei denen die Gefahr besteht, dass Ökokonto-
Maßnahmen keine naturschutzfachliche Aufwertung bringen. Dies wurde von etwa
der Hälfte der Befragten bejaht (Abb. 27). Besonders hoch wurde diese Gefahr von
den Zustimmungs- und Fachbehörden eingeschätzt.
Abb. 27: Sehen Sie Fallkonstellationen, bei denen die Gefahr besteht, dass
Ökokonto-Maßnahmen nach Anlage 1 ÖKVO keine naturschutz-
fachliche Aufwertung erbringen?
Als Beispiele für entsprechende Maßnahmentypen wurden genannt:
– Waldrefugien (siehe unten: naturschutzfachliche Aufwertung durch Ökokonto-
Maßnahmen im Wald)
– Oberbodenauftrag: Hierfür werden derzeit (auf bestimmten Standorten) pauschal
4 Ökopunkte pro m2 anerkannt. Als Kritik wurde hier von Verbänden, Zustim-
mungs- und Fachbehörden geäußert, dass lediglich überschüssiges Bodenmate-
rial entsorgt würde ohne dass es zu einer Verbesserung für den Naturhaushalt
kommt.
– Weitere Bodenmaßnahmen (Dachbegrünung, Überdeckung baulicher Anlagen,
Tiefenlockerung, Erosionsschutz): Hier wurde vorgetragen, dass es sich um Mi-
nimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen handelt bzw. die Maßnahmen Be-
standteil der guten fachlichen Praxis seien (Erosionsschutz).
In vielen Fällen wurden bei dieser Frage auch Maßnahmentypen aufgeführt, die
zwar grundsätzlich zu einer Aufwertung führen, bei denen aber die Bepunktung als
zu hoch angesehen wird (z. B. im Rahmen des Herstellungskostenansatzes).
Auch die nachfolgenden Maßnahmen führen nach Angaben der Befragten nicht
immer zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung:
– Anlage anthropogener Stillgewässer (z. B. Baggerseen)
67%
41%
54%
28%
61%
51%
17%
29%
32%
60%
10%
29%
17%
29%
14%
12%
29%
20%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter(N=17)
Fachbehörden (N=28)
Maßnahmen- undVorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=31)
Gesamt (N=89)
Ja Nein Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 265
– Böschungsbegrünungen
– Maßnahmen auf kleineren Flächen, die heute bereits kaum noch landwirtschaft-
lich genutzt werden.
Da bei diesen Maßnahmentypen, die Ökopunkte durch den Vergleich von Aus-
gangs- und Zielzustand ermittelt werden, dürften Ökopunkte hier aber nur entste-
hen, wenn tatsächlich eine Aufwertung stattgefunden hat.
Die naturschutzfachliche Aufwertung durch Ökokonto-Maßnahmen im Wald wurde
bei der Befragung noch einmal gesondert untersucht. Dabei bezweifelten 16 % der
Befragten, dass nur Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die zu einer
naturschutzfachlichen Aufwertung der Wälder führen (Abb. 28). 32 % waren der
Auffassung, dass dies nur teilweise der Fall sei.
Abb. 28: Stellen diese Regelungen Ihrer Erfahrung nach sicher, dass nur
Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die zu einer na-
turschutzfachlichen Aufwertung der Wälder führen?
Vor allem die Anerkennung von Waldrefugien auf Standorten, auf denen auch
bisher kaum eine Nutzung erfolgt, wurde von vielen Zustimmungsbehörden kritisch
gesehen. Soweit nicht die vollständige Abschaffung dieses Maßnahmentyps
gefordert wurde, wurde zumindest eine Reduzierung der Ökopunkte (bisher
pauschal 4 ÖP pro m2) bzw. die Angabe einer Spanne hierfür empfohlen.
Ansonsten wurden bei dieser Frage häufig Vollzugsprobleme (z. B. Schwierigkeiten
bei der Bewertung von Maßnahmen in sekundären Eichenwäldern) angegeben.
Trotz der teilweise weitreichenden Kritik an der geringen naturschutzfachlichen Auf-
wertung durch einzelne Maßnahmentypen befürworteten nur 21 % der Befragten
eine Streichung von Maßnahmen (Abb. 29).
0%
18%
21%
36%
19%
21%
33%
59%
34%
24%
29%
32%
17%
12%
14%
8%
23%
16%
50%
12%
31%
32%
29%
31%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörden (N=29)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=31)
Gesamt (N=90)
Ja Teilweise Nein Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 266
Abb. 29: Gibt es in Anlage 1 aufgeführte Maßnahmen, die Ihrer Ansicht nach
gestrichen werden sollten?
Aufgeführt wurden hier u. a.:
– Verbesserung der Biotopqualität in geschützten Waldbeständen
– Wertholzwiesen (da Monokultur)
– Erstaufforstungen
– Sukzession
– Oberbodenauftrag
– Maßnahmen an technischen Bauwerken, z. B. Dachbegrünung und Überde-
ckung baulicher Anlagen
– Tiefenlockerung, Erosionsschutz
– Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwassergüte
– Gewässerrandstreifen
– Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“.
3.2.5.2.4 Workshop
Die Themen „ökokontofähige Maßnahmen“ und „Mitnahmeeffekte“ wurden im Work-
shop bei den Arbeitsgruppen zu den Wirkungsbereichen „Biotope“ und „abiotische
Ressourcen“ behandelt (vgl. Abschn. 2.4.2):
– In Bezug auf Waldrefugien empfahl die Workshopgruppe „Biotope“, dass die
Maßnahme zukünftig auf Standorten, die derzeit nicht bewirtschaftet werden und
auch nicht sinnvoll bewirtschaftet werden können (z. B. steile Felshänge, Wälder
auf Blockhalden etc.), nicht mehr anerkannt werden soll. Hierzu müsste eine De-
finition von „nicht nutzungsfähigen Wäldern“ in die ÖKVO aufgenommen werden.
– Der Maßnahmentyp „Oberbodenauftrag“ wurde in der Workshop-Gruppe „Abioti-
sche Ressourcen“ kontrovers diskutiert. Einerseits wurde die Maßnahme auf-
grund von Mitnahmeeffekten kritisch gesehen, andererseits insbesondere von
50%
12%
17%
8%
25%
21%
33%
59%
47%
76%
34%
50%
17%
29%
37%
16%
41%
29%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Sonstige (N=6)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)
Fachbehörden (N=30)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)
Zustimmungsbehörden (N=32)
Gesamt (92)
Ja Nein Keine Angabe
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 267
Seiten des Bodenschutzes als sinnvoll erachtet. Einigkeit bestand darüber, dass
die Durchführung der Maßnahme fachgerecht erfolgen muss und die Rahmen-
bedingungen für die Auswahl der Flächen (vgl. LUBW-Arbeitsheft 24 „Das
Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) eingehalten
werden müssen.
– Der Maßnahmentyp „Dachbegrünung“ kann nach Auffassung der Mehrheit der
Workshop-Gruppe beim Wirkungsbereich Boden gestrichen werden.
– Die anderen kritisierten Bodenschutzmaßnahmen (Überdeckung baulicher Anla-
gen, Tiefenlockerung und Erosionsschutz) sollen beibehalten werden. Es sollte
aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Maßnahmen nur bei
Maßnahmen im Bestand genehmigungsfähig sind (bei aktuellen Maßnahmen
handelt es sich um Minimierungsmaßnahmen).
– Hinsichtlich der Wirkungsbereiche „Verbesserung der Grundwassergüte“ und
„Wiederherstellung natürlicher Retentionsräume“ wurde ebenfalls über Mitnah-
meeffekte diskutiert. Letztendlich sprach sich die Workshop-Gruppe aber für kei-
ne grundsätzlichen Änderungen bei diesen Wirkungsbereichen aus.
3.2.5.2.5 Rückmeldung Projektbeirat
In der dritten Projektbeiratssitzung am 28.6.2018 in Stuttgart wurden die Ergebnisse
des Workshops diskutiert. Auch hier wurde der Maßnahmentyp „Waldrefugien“ kont-
rovers gesehen. Zum einen wurden Mitnahmeeffekte bei Wäldern befürchtet, die
sowieso nicht wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können, zum anderen wurde die
verbindliche Festlegung des dauerhaften Nutzungsverzichts als förderwürdige Maß-
nahme angesehen.
Auch beim Oberbodenauftrag gab es unterschiedliche Meinungsäußerungen. Unter
anderem wurde vorgebracht, dass der Anteil der Standorte, auf denen die Maß-
nahme als ökokontofähig anerkannt wird, zu hoch sei. Nach Aussage des Umwelt-
ministeriums ist nach derzeitiger Regelung allerdings auf der Mehrzahl der Standor-
te ein Oberbodenauftrag nicht anerkennungsfähig (vgl. Abschn. 3.1.4.5.1). Die an-
deren Ergebnisse des Workshops zu diesem Thema (vgl. Abschn.3.1.4.4.1) wurden
von den Beiratsmitgliedern unterstützt.
3.2.5.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse
Probleme in Bezug auf mögliche Mitnahmeeffekte werden v. a. in Bezug auf die
folgenden Maßnahmentypen gesehen:
– Ausweisung von Waldrefugien
– Oberbodenauftrag
– Dachbegrünung (beim Wirkungsbereich Boden)
– Wiederherstellung von Retentionsraum
– Verbesserung der Grundwassergüte.
Waldrefugien
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 268
Nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 der ÖKVO sind Biotopmaßnahmen, welche die Auf-
wertung von Biotopen beziehungsweise die Schaffung höherwertiger Biotoptypen in
Waldschutzgebieten oder Waldrefugien bewirken, ökokontofähig. Die Schaffung von
Bannwäldern und Waldrefugien wird dabei einmalig mit 4 Ökopunkten je Quadrat-
meter bewertet.
Waldrefugien sind nur ökokontofähig, sofern sie dem Alt- und Totholzkonzept von
ForstBW (AuT-Konzept) entsprechen. Nach dem AuT-Konzept sind Waldrefugien
auf Dauer eingerichtete Waldflächen, die ihrer natürlichen Entwicklung bis zum Zer-
fall überlassen werden. Für die Ausweisung sind nach dem AuT-Konzept vor allem
alte sowie extensiv bewirtschaftete Wälder geeignet.
Der Maßnahmentyp wird v. a. im Kommunalwald relativ häufig genutzt, da er ohne
Probleme bei der Flächenbeschaffung umsetzbar ist.
Als Kritik wird geäußert, dass durch die Ausweisung von Waldrefugien in de facto
nicht nutzbaren Wäldern keine naturschutzfachliche Aufwertung stattfindet. Maß-
nahmen, die nur den vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft sichern, aber
keine Aufwertung des Naturhaushalts bewirken, sind nach § 2 Abs. 3 ÖKVO jedoch
nicht ökokontofähig. Von verschiedenen Seiten wurde daher vorgeschlagen, dass
Wälder auf nicht nutzbaren Standorten (z. B. Felshänge) aus der Maßnahmenliste
der ÖKVO herausgenommen werden.
Dem gegenüber steht die Auffassung, dass es – technisch gesehen – keine „nicht
nutzbaren Standorte“ gibt. Die Rahmenbedingungen, die dazu führen, dass be-
stimmte Standorte derzeit nicht wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können, kön-
nen sich in Zukunft wieder ändern. Nur der dauerhafte Nutzungsverzicht durch die
Ausweisung von Waldrefugien (wie er auch als Ökokonto-Maßnahme definiert ist)
stelle die natürliche Entwicklung des Waldes bis zur Reife- und Zerfallsphase sicher.
Trotz dieser Entgegnung erscheinen die Argumente für eine Neuregelung und Ein-
schränkung des Maßnahmentyps „Waldrefugien“ überzeugender. Entsprechend der
Vorgabe in § 2 Abs. 3 ÖKVO sind Maßnahmen, die nur den vorhandenen Zustand
von Natur und Landschaft sichern, nicht ökokontofähig. Wenn ein Waldbestand de
facto nicht genutzt werden kann, stellt die Ausweisung als Waldrefugium und der
damit verbundene Nutzungsverzicht keine weitere Aufwertung dar. Entsprechend
den Ergebnissen des Workshops und den Regelungen in anderen Bundesländern
wird deshalb empfohlen, zukünftig die Ausweisung von Waldrefugien in nicht ge-
nutzten und nicht nutzbaren Wäldern nicht mehr als ökokontofähig einzustufen. Da-
zu müsste eine entsprechende Regelung in Anlage 1 der ÖKVO aufgenommen
werden und die betroffenen Standorte nach fachlichen Gesichtspunkten festgelegt
werden. Zur Umsetzung wäre die Herausgabe einer Arbeitshilfe empfehlenswert.
Die Neuregelung des Maßnahmentyps „Waldrefugien“ wird wegen seines hohen
Konfliktpotentials als prioritär angesehen.
Oberbodenauftrag
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Für Oberbodenauftrag werden derzeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
(gem. § 12 BBodSchV und Heft 24/LUBW) pauschal 4 Ökopunkte pro m2 vergeben.
Ausgeschlossen sind Standorte mit Böden, die bei den Funktionen »natürliche Bo-
denfruchtbarkeit« und »Sonderstandort für naturnahe Vegetation« bereits eine hohe
oder sehr hohe Funktionserfüllung besitzen.
Der Maßnahmentyp stößt vor allem bei den Zustimmungsbehörden auf Kritik, da der
naturschutzfachliche Mehrwert oft schwer ersichtlich ist. Oberbodenauftrag stelle
eine Standortveränderung dar, die zu einer Nivellierung der Landschaft führe, und
solle naturschutzfachlich als Eingriff gewertet werden. Als besonders problematisch
wird die Regelung des § 13b BauGB (vereinfachtes Verfahren) gesehen, nach der
unter gewissen Voraussetzungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die
Eingriffsregelung keine Anwendung findet. Oberbodenauftrag mit Material von die-
sen Flächen kann somit in das Ökokonto eingestellt werden.
Im LUBW-Arbeitsheft 24 wird die teilweise Anerkennung der Maßnahme damit be-
gründet, dass Böden mit mittlerer und geringer Leistungsfähigkeit durch einen
Oberbodenauftrag verbessert werden können. Dies wird von den Boden-Fachleuten
nach wie vor befürwortet. Außerdem führt Oberbodenauftrag zu einem erhöhten
Wasserrückhalt. Allerdings sind Oberbodenaufträge - entgegen dem offensichtlich
weit verbreiteten Eindruck – bereits nach der derzeitigen Regelung (nach
BBodSchV und Heft 24/LUBW) auf der Mehrzahl der Ackerstandorte nicht anerken-
nungsfähig, da die dortigen Böden durch Oberbodenaufträge nicht sinnvoll aufwert-
bar sind (vgl. Abschn. 3.1.4.5.1).
Diese Einschränkungen sollten in der ÖKVO oder im Heft 24 verdeutlicht werden.
Des Weiteren sollte überprüft werden, ob diese Regelungen ausreichen, um die
Anerkennung der Maßnahme auf die Standorte zu beschränken, bei denen der Bo-
den in seiner derzeitigen Ausprägung Defizite gegenüber dem natürlichen Zustand
aufweist, die durch einen Oberbodenauftrag kompensiert werden können.
In diesem Zusammenhang sollte auch die Frage geklärt werden, ob generell davon
ausgegangen werden kann, dass die Verbesserung der Bodenfunktionen und ein
erhöhter Wasserrückhalt durch einen Oberbodenauftrag auf der einen Seite die Ni-
vellierung der Landschaft auf der anderen Seite in der Bedeutung für den Natur-
haushalt übersteigen. Sofern dies der Fall ist, sollte der Maßnahmentyp Oberbo-
denauftrag in der ÖKVO erhalten bleiben. Wenn jedoch davon auszugehen ist, dass
der Vorteil für die Bodenfunktionen eine entsprechende Nivellierung der Landschaft
nicht rechtfertigen kann, sollte der Maßnahmentyp aus der ÖKVO gestrichen wer-
den.
Außerdem sollte in der ÖKVO eine Klarstellung erfolgen, dass der Oberboden, der
im Rahmen einer Bebauung anfällt, bei der nach § 13b BauGB die Eingriffsregelung
keine Anwendung findet, nicht für eine Ökokonto-Maßnahme herangezogen werden
kann.
Die Klärung und Verdeutlichung der Anerkennungsvoraussetzungen für den Maß-
nahmentyp „Oberbodenauftrag“ werden wegen seines hohen Konfliktpotentials als
prioritär angesehen.
Dachbegrünung (beim Wirkungsbereich Boden)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 270
Bei Dachbegrünungen handelt es sich um eine stark technisch geprägte Maßnahme
mit einem Aufbau aus mehreren Folien und Vliesen sowie speziellen Substraten
(z. B. Lava, Bims), die keinen Zusammenhang zu den örtlich anstehenden Böden
haben. Sie haben damit keine Bedeutung für das Schutzgut Boden (auch wenn sie
in geringem Umfang natürliche Bodenfunktionen wie Wasserspeicherung ersetzen).
Die Vergabe von Zusatzpunkten beim Wirkungsbereich „Boden“ wurde bei Dachbe-
grünungen deshalb im Rahmen der Befragungen häufiger kritisiert und auch im
Rahmen des Workshops und des Projektbeirats als problematisch angesehen. Die
Empfehlung lautet daher hier, die Maßnahme künftig zu streichen. Da Dachbegrü-
nungen nur bei Maßnahmen im Bestand ökokontofähig sind und vermutlich selten
als Maßnahmentyp genutzt werden, werden sich dadurch nur geringe Auswirkungen
auf die Praxis ergeben.
Wiederherstellung natürlicher Retentionsräume und Verbesserung der
Grundwassergüte
Bei der Rückverlegung von Deichen oder der Extensivierung von Nutzungen entste-
hen in der Regel höherwertige Biotoptypen, so dass beim Wirkungsbereich „Bioto-
pe“ Ökopunkte generiert werden. Außerdem gibt es über den Wirkungsbereich
„Wiederherstellung natürlicher Retentionsräume“ und „Verbesserung der Grund-
wassergüte“ bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen jeweils bis zu 3 Zusatz-
punkte.
Es wird kritisiert, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht wegen der erzielbaren Zu-
satzpunkte durchgeführt werden, sondern diese nur „mitgenommen“ werden.
Andererseits wird argumentiert, dass die Zusatzpunkte im Einzelfall aber eine gute
Argumentationshilfe sein können, um eine bestimmte Maßnahme bzw. einen be-
stimmten Maßnahmenort auszuwählen. Die „Mitnahmeeffekte“ können als Steue-
rungsinstrumente also durchaus erwünscht sein (z. B. bei der Vergabe von Zusatz-
punkten, wenn eine Extensivierung auf empfindlichen Grundwasserstandorten
durchgeführt wird).
Insgesamt wurde bei Workshop und in der Beiratssitzung empfohlen, die Regelun-
gen zur „Wiederherstellung von Retentionsräumen“ und „Verbesserung der Grund-
wassergüte“ grundsätzlich beizubehalten. Bei beiden Wirkungsbereichen ist zwar
durchaus von Mitnahmeeffekten auszugehen. Die naturschutzfachliche Aufwertung
steht bei beiden Maßnahmentypen aber außer Frage.
Weitere Maßnahmentypen
Bei den anderen kritisierten Maßnahmentypen handelt es sich häufig um Bewer-
tungs- und Vollzugsprobleme:
– Im Rahmen eines aktuellen Projekts sind Tiefgaragenüberdeckungen oder die
Auflockerung verdichteter Flächen klassische Vermeidungs- und Minimierungs-
maßnahmen. Sie sind damit nicht ökokontofähig. Bei Maßnahmen im Bestand,
z. B. auf alten Kasernenflächen, bei denen keine gesetzliche Verpflichtung zur
Sanierung der Böden besteht, können die Maßnahmen dagegen anerkannt wer-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 271
den.
– Soweit die Anlage von Gewässerrandstreifen gesetzlich vorgeschrieben ist, ist
eine entsprechende Maßnahme nach § 2 Abs. 3 ÖKVO nicht ökokontofähig.
– Beim Herstellungskostenansatz ist die Anzahl der zu erzielenden Ökopunkte von
den Maßnahmenkosten abhängig. Dabei besteht z. T. ein Missverhältnis zwi-
schen den zu erzielenden Punkten und der tatsächlichen naturschutzfachlichen
Aufwertung. Dieses Problem muss jedoch durch eine Anpassung der Be-
punktung gelöst werden (vgl. Abschn. 3.1.2). Die Aufwertung des Naturhaushalts
und damit die Ökokontofähigkeit stehen bei diesen Maßnahmen (z. B. Wieder-
herstellung der Durchgängigkeit an Fließgewässern) außer Frage.
Diese Bewertungs- und Vollzugsprobleme müssen durch entsprechende Arbeitshil-
fen oder Schulungen gelöst werden.
3.2.5.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung
Zusammenfassend wird bei den Themenbereichen „ökokontofähige Maßnahmen“
und „Mitnahmeeffekte“ folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
Festlegung von Standards
– Definition nicht nutzbarer Waldstandorte, bei denen die Ausweisung eines Wald-
refugiums nicht ökokontofähig ist
– Es sollte überprüft werden, ob die bestehenden Regelungen ausreichen, um die
Anerkennung der Maßnahme Oberbodenauftrag auf die Standorte zu beschrän-
ken, bei denen der Boden in seiner derzeitigen Ausprägung Defizite gegenüber
dem natürlichen Zustand aufweist, die durch einen Oberbodenauftrag kompen-
siert werden können.
Änderungen an der ÖKVO
Die erforderlichen Änderungen an der ÖKVO sind in den entsprechenden Abschnit-
ten 3.1.4.5.4 und 3.1.1.5.7 aufgeführt.
Herausgabe von Arbeitshilfen
– Arbeitshilfe zur Festlegung von nicht nutzungsfähigen Waldstandorten
– Arbeitshilfe zum Oberbodenauftrag
3.2.6 Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen
3.2.6.1 Grundlagen
Die Verzinsung von Ökokonto-Maßnahmen ist in § 5 der ÖKVO wie folgt geregelt:
„Vom Beginn einer eingestellten Maßnahme bis zu ihrer Zuordnung, jedoch höchs-
tens für einen Zeitraum von zehn Jahren, werden Ökopunkte verzinst. Die jährliche
Verzinsung beträgt 3 Prozent ohne Zinseszins. Grundlage der Berechnung sind die
zum Zeitpunkt einer Bewertung festgestellten Ökopunkte“.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 272
Diese Regelung hat zur Folge, dass eine Ökokonto-Maßnahme ab dem Beginn der
Herstellung verzinst wird – unabhängig vom Umfang der Maßnahmenherstellung
und dem Zeitpunkt der vollständigen Fertigstellung.
3.2.6.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
Fragen im Zusammenhang mit der Verzinsung der Maßnahmen wurden in keinem
der Arbeitsschritte zur Grundlagenermittlung explizit untersucht. Einige Teilnehmen-
de an der Befragung haben sich jedoch in ihren Kommentaren auf diese Thematik
bezogen (Tab. 52). Folgende Kritikpunkte wurden hierbei geäußert:
– Verzinsung der Maßnahmen bzw. eines gesamten Maßnahmenkomplexes ab
dem Beginn der Herstellung und unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung
wird kritisch gesehen.
– Höhe der Verzinsung.
Zum Zeitpunkt, ab dem eine Ökokonto-Maßnahme zukünftig verzinst werden sollte,
wurden von den Befragten folgende Vorschläge gemacht:
– Verzinsung erst ab Fertigstellung einer Einzelmaßnahme (Mehrfachnennung).
– Verzinsung der Maßnahmen nur bei nachgewiesenem Erfolg.
– Unterteilung umfangreicher Maßnahmen in Teilmaßnahmen, die ab Fertigstel-
lung verzinst werden.
– Beginn der Verzinsung erst bei weitgehender Umsetzung der Maßnahmen.
– Übernahme der 20/80 %-Regelung aus dem Wirkungsbereich „Förderung spezi-
fischer Arten“ für sämtliche Wirkungsbereiche: Zu Beginn erhält der Maßnah-
menträger 20 % der errechneten Ökopunkte, zum Zeitpunkt der Zielerreichung
dann die übrigen 80 %. In diesem Fall erhält der Maßnahmenträger bis zur Fer-
tigstellung der Maßnahmen nur Zinsen auf 20 % der Ökopunkte.
Um eine rasche Herstellung der Maßnahmen zu fördern, wird zudem ein Stopp der
Verzinsung bei verzögerter Umsetzung vorgeschlagen.
Des Weiteren wird von den Befragten mehrfach angemerkt, dass die Höhe der Ver-
zinsung nicht angemessen ist und deshalb reduziert werden sollte.
Tab. 52: Kommentare zur Verzinsung der Maßnahmen
Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-
ge
FG Kommentar
ZB Mit Beginn der Maßnahmenumsetzung werden Ökopunkte einer gesamten Maßnahme
verzinst. Das Interesse des Maßnahmenträgers an einer zeitnahen Fertigstellung der
Maßnahme ist daher nicht gegeben. Bei umfangreichen Maßnahmen ist eine Umsetzung
innerhalb eines Kalenderjahres gar nicht möglich (z. B. Errichtung von hunderten Torf-
bauwerken zur Wiedervernässung von Moorgebieten). Vorgeschlagen wird daher, den
Beginn der Verzinsung erst nach Fertigstellung und Abnahme durch die untere Natur-
schutzbehörde zu regeln. Durch Einteilung umfangreicher Projekte in Teilmaßnah-
men/Bauabschnitte könnte eine angemessene, dem Baufortschritt/Umsetzung entspre-
chende Lösung erreicht werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 273
FG Kommentar
Verzinsung erst nach erfolgter Umsetzung
Anpassung der Verzinsung (Deutliche Reduzierung der Verzinsung)
FB In der Evaluation sollte geprüft werden, wie sich in der ÖKVO verankern lässt, dass eine
zügige und kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt. Um die tatsächliche Um-
setzung der Maßnahmen zu prüfen/sicherzustellen, sollte eine Pflicht zur Kontrolle durch
die UNB oder durch unabhängige Sachverständige aufgenommen werden. Denkbar wäre
auch ein Stopp der Verzinsung oder eine Zurücknahme der Genehmigung, wenn die Um-
setzung zu zögerlich erfolgt (hierfür wären entsprechende Grenzwerte/Bedingungen fest-
zulegen).
Vorzugsweise sollte folgende Regelung in die ÖKVO aufgenommen werden: Zinsen wer-
den erst ab dem angezeigten bzw. nachgewiesenen Maßnahmenerfolg gewährt: Wenn
der Maßnahmenträger Zinsen haben möchte, muss er nachweisen, welche Aufwertung
inzwischen eingetreten ist. Sofern dieser Vorschlag nicht umgesetzt werden kann, sollte
bei Maßnahmenkomplexen, die aus mehr als einer Einzelmaßnahme bestehen, zumin-
dest geregelt werden, in welchem Umfang mit den Einzelmaßnahmen begonnen werden
muss, um Zinsen für den gesamten Maßnahmenkomplex zu erhalten. Die Verzinsung
sollte bei dieser Lösungsvariante erst bei weitgehender Umsetzung des Maßnahmen-
komplexes erfolgen. Die Verzinsung sollte im Übrigen auf 2 % reduziert werden.
Sinnvoll wäre auch die Einführung der 20/80 %-Regelung aus dem Wirkungsbereich
‚Förderung spezifischer Arten‘ für sämtliche Wirkungsbereiche: Zu Beginn erhält der
Maßnahmenträger 20 % der errechneten Ökopunkte, zum Zeitpunkt der Zielerreichung
dann die übrigen 80 %.
SO § 4 Abs. 2 Satz 2 sollte i. V. mit § 3 Abs. 6 und § 5 wie folgt geändert werden: Die Fertig-
stellung der Maßnahme ist der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und in das
Ökonkonto-Verzeichnis aufzunehmen (Datum der Einbuchung). Begründung: Der Beginn
der Maßnahme als Einbuchungsdatum verschafft den Maßnahmenträgern einen unge-
rechtfertigten Mehrwert durch Beginn der Verzinsung, ohne dass dem ein ökologischer
Mehrwert gegenüber steht, umso mehr dann, wenn nach dem „ersten Spatenstich“ über
Monate und Jahre nichts weiter erfolgt. [Dieser Kommentar wurde 2x von zwei verschie-
denen Befragten aus der Funktionsgruppierung der Sonstigen abgegeben]
Eine Verzinsung von Ökokonto-Maßnahmen in Höhe von 3 % vom ersten Spatenstich an,
der naturschutzfachlich überhaupt keine Relevanz hat, ist in Zeiten von Nullzinsen für
SparerInnen nicht akzeptabel. Wenn es unbedingt eine Verzinsung geben soll, muss sie
an einschlägige Leitzinsen geknüpft werden, so dass die 3 % nur die Obergrenze darstel-
len. Und der Beginn des Verzinsungszeitraumes darf erst mit der behördlich festgestellten
Fertigstellung der Maßnahme beginnen. [Dieser Kommentar wurde 2x von zwei verschie-
denen Befragten aus der Funktionsgruppierung der Sonstigen abgegeben]
Anpassung der Verzinsung, deutliche Reduzierung der Verzinsung
Mit der Verzinsung von Maßnahmen und somit der Honorierung vorgezogener
Kompensationsmaßnahen eng verbunden, sind Fragen rund um die Kontrolle der
Maßnahmenumsetzung sowie des Maßnahmenerfolgs. In den Kommentaren in Tab.
52 zeigt sich, dass von verschiedenen Seiten gefordert wird, eine solche Honorie-
rung zukünftig an die Kontrolle der Umsetzung und ggfs. der Zielerreichung zu kop-
peln.
Insgesamt scheinen Kontrolle und Qualitätssicherung aus Sicht der Befragten bisher
nicht ausreichend geregelt zu sein. 67 % der Befragten geben an, dass die bisheri-
gen Vorgaben nicht ausreichen und dass es wünschenswert wäre, zusätzliche
Standards vorzugeben (Abb. 30). Nur die Maßnahmen- und Vorhabenträger wei-
chen deutlich von dieser Meinung ab. Hier sind 44 % der Meinung, dass die not-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 274
wendigen Kontrollen in der ÖKVO bzw. im NatSchG ausreichend detailliert vorge-
geben sind. Andererseits wünschen sich ebenfalls 44 % der Maßnahmen- und Vor-
habenträger standardisierte Vorgaben für die Durchführung von Kontrollen.
Gefragt nach gewünschten zusätzlichen Regelungen nennt mehr als Zweidrittel der
antwortenden Personen/Institutionen Standards zur Kontrolle des Aufwertungsge-
winns in den Wirkungsbereichen „Biotope“ sowie der Ausgangszustände und der
tatsächlichen Etablierung der Zielarten im Wirkungsbereich „Förderung spezifische
Arten“ (Tab. 53). Knapp die Hälfte wünscht sich Standards zur Kontrolle des Aufwer-
tungsgewinns im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bo-
denfunktionen“. Für zusätzliche Regelungen zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns
in den Wirkungsbereichen „Retentionsflächen“ und „Verbesserung der Grundwas-
sergüte“ sprechen sich rund ein Drittel der Befragten aus.
Abb. 30: In der ÖKVO werden relativ wenige Vorgaben zur Kontrolle der
Ausgangszustände und der Maßnahmenumsetzung gemacht. Rei-
chen diese Vorgaben in der Praxis aus?
17%
83%
0%
20%
67%
13%
20%
67%
13%
12%
44%
44%
15%
73%
12%
15%
67%
18%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Keine Angabe
Nein, es wäre wünschenswert, Standards fürdie Kontrolle vorzugeben.
Ja, die notwendigen Kontrollen sind in derÖKVO
/ im NatSchG ausreichend detailliertvorgegeben.
Gesamt (N=93) Zustimmungsbehörden (N=33)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25) Fachbehörden (N=30)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17) Sonstige (N=6)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Tab. 53: Falls nein: Welche zusätzlichen Regelungen würden Sie sich wün-
schen?
Mehrfachnennungen möglich. 75 Personen/Institutionen haben diese Frage beantwortet.
Antwortmöglichkeiten Zustimmung (%)
Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns in den Wirkungsbereichen „Biotope“
68 %
Entwicklung von Standards zur Kontrolle der Ausgangszustände im Wir-kungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
67 %
Entwicklung von Standards zur Kontrolle der tatsächlichen Etablierung der Zielarten im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
69 %
Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Retentionsflächen“
37 %
Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“
49 %
Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“
33 %
Keine Angabe 16 %
3.2.6.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse
Aus den o. g. Kommentaren von Teilnehmenden an der schriftlichen Befragung
können folgende drei Problemstellungen abgeleitet werden:
1. Es ist fraglich, ob der Beginn der Verzinsung in voller Höhe der Ökopunkte ab
Beginn der Herstellung einer Maßnahme angemessen ist.
2. Es ist fraglich, ob eine Verzinsung in Höhe von 3 % angemessen ist.
3. Es wird die Frage aufgeworfen, ob im Zusammenhang mit der Verzinsung eine
Kontrolle der Maßnahmenumsetzung bzw. der Zielerreichung erforderlich ist.
Zudem besteht in Bezug auf Kontrolle und Qualitätssicherung ein Bedarf an
zusätzlichen Regelungen und Standards. Dies betrifft insbesondere die Kon-
trolle des Aufwertungsgewinns in den Wirkungsbereichen „Biotope“ sowie der
Ausgangszustände und der tatsächlichen Etablierung der Zielarten im Wir-
kungsbereich „Förderung spezifische Arten“
Nachfolgende Lösungsansätze ergeben sich ebenfalls aus den Kommentaren der
Befragten:
Zu 1.:
– Ein unproblematisch umzusetzender Lösungsansatz liegt in der Verzinsung der
Ökopunkte ab dem Zeitpunkt der vollständigen Fertigstellung einer Maßnahme.
Im Fall von Maßnahmenkomplexen können auch die einzelnen Maßnahmen ab
der jeweiligen Fertigstellung verzinst werden. Dieser Lösungsweg lässt sich
fachlich gut begründen, da erst nachdem eine Maßnahme vollständig hergestellt
wurde, ein tatsächlicher naturschutzfachlicher Mehrwert entsteht. Dieser wird mit
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 276
der Verzinsung der Maßnahme anerkannt.
Ein ähnliches Vorgehen findet sich auch in anderen Bundesländern. So ist bei-
spielsweise der Beginn der Verzinsung in Bayern lt. BayKompV wie folgt gere-
gelt: „Für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen zeitlichen Realisierung erfolgt
ein Zuschlag an Wertpunkten nach Abs. 1 in Höhe von drei v. H. der nach Abs. 1
festgestellten Aufwertung ohne Zinseszins über einen Zeitraum von höchstens
zehn Jahren. Die Verzinsung beginnt in dem Kalenderjahr der Herstellung der
Maßnahme, die durch die untere Naturschutzbehörde nach § 15 Abs. 1 Satz 2
bestätigt wurde. Das Kalenderjahr der Herstellung der Maßnahme und das Ka-
lenderjahr der Abbuchung der Ökokonto-Maßnahme werden vollständig berück-
sichtigt“)
– Als ein weiterer Vorschlag wurde die Übernahme der Regelung aus dem Wir-
kungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ auf alle anderen Wirkungsbereiche
genannt: Mit der Anerkennung der Maßnahme werden 20 % der Ökopunkte zu-
gewiesen und ab Beginn der Maßnahmenherstellung auch verzinst, ohne dass
weitere Nachweise erbracht werden müssen. Eine Zuweisung der restlichen
80 % der Ökopunkte erfolgt erst mit dem Nachweis der vollständigen Maßnah-
menherstellung.
– Alle weiteren Lösungsvorschläge (Verzinsung ab weitgehender Fertigstellung
oder Verzinsung nur bei nachgewiesenem Erfolg bzw. nachgewiesener Zieler-
reichung) sind mit zusätzlichem Regelungsbedarf verbunden. In diesen Fällen
müssten klare Definitionen für die gestellten Bedingungen („weitgehende Um-
setzung“ oder „nachgewiesener Erfolg“) formuliert und in Arbeitshilfen erläutert
werden. Ein solches Vorgehen wäre mit einem deutlich erhöhten Aufwand für al-
le Beteiligten verbunden.
Zu 2.: Sofern für Punkt 1. eine angemessene Lösungen gefunden werden kann,
erscheint die Höhe der Verzinsung fachlich angemessen (in Bayern und Schleswig-
Holstein wird beispielsweise ebenfalls mit 3 % ohne Zinseszins verzinst).
Zu 3.: Bei einem Beginn der Verzinsung nach festgelegten Kriterien, wie z. B. der
Fertigstellung und Abnahme der Maßnahme durch die untere Naturschutzbehörde
oder nach erfolgter Zielerreichung, müssten Standards für die Kontrollen festgelegt
werden. Denkbar wären beispielsweise die Erstellung eines Durchführungsberichts
durch den Maßnahmenträger, eine gemeinsame Begehung vor Ort oder die Doku-
mentation der Bestandsentwicklung z. B. anhand von Vegetationsaufnahmen. Unter
Umständen müssen für jeden Wirkungsbereich eigene Standards für die notwendi-
gen Kontrollen festgelegt werden. Dies würde auch dem in der Befragung geäußer-
ten Bedarf an zusätzlichen Regelungen und Standards zu Kontrollen und Qualitäts-
sicherung in den einzelnen Wirkungsbereichen Rechnung tragen.
3.2.6.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung
Mögliche Änderungen in Bezug auf den Zeitpunkt des Beginns der Verzinsung von
Ökokonto-Maßnahmen sind zu prüfen. Die vorgenannten Lösungsansätze können
dabei als Grundlage dienen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Die Umsetzung neuer Regelungen müsste dann über entsprechende Änderungen in
der ÖKVO in § 5 (Verzinsung) erfolgen.
3.2.7 Klärung von Verständnisfragen zum Verfahren
3.2.7.1 Grundlagen
Aus zahlreichen Rückmeldungen von Teilnehmern der schriftlichen Befragung zeig-
te sich, dass bei verschiedenen Akteuren (z. B. untere Naturschutzbehörden, Fach-
behörden, Planungsbüros etc.) Verständnisprobleme in Bezug auf verschiedenste
Themen bzw. Sachfragen in Bezug auf die Anwendung der ÖKVO bestehen.
Dabei handelt es sich um Fragestellungen, die inhaltlich in der ÖKVO oder über
bereits verfügbare Arbeitshilfen geklärt sind, in der Anwendung aber trotzdem Prob-
leme bereiten. Diese Themen werden in diesem Abschnitt zusammengestellt. Aus
den Ergebnissen können Hinweise abgeleitet werden, zu welchen Sachverhalten
verstärkt Hilfsangebote bereitgestellt werden sollten, ob in Form von Schulungsan-
geboten, Arbeitshilfen oder Vollzugshinweisen für die Zustimmungsbehörden.
3.2.7.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus der schriftlichen Befra-
gung
Im Folgenden sind die wichtigsten Verständnisprobleme in Bezug auf die inhaltliche
Anwendung des Verfahrens aufgeführt, die sich bei der Auswertung der schriftlichen
Befragung ergaben:
– Fragen zum Verfahren
Aktuell bestehen deutliche Unklarheiten bzgl. der Zuständigkeiten, der Vor-
gehensweise und der Dokumentation der Überprüfung von Ökokonto-
Maßnahmen.
Es besteht der Wunsch, häufig verwendete Begrifflichkeiten wie naturschutz-
rechtliches Ökokonto, baurechtliches Ökokonto, Kompensationsverzeichnis
zu erläutern.
Grundsätzlich wird die Web-Anwendung als sehr komplex und unübersicht-
lich wahrgenommen. Als problematisch wird auch empfunden, dass kein di-
rekter Ansprechpartner für Rückfragen bei der LUBW bekannt ist und Rück-
meldungen auf schriftliche Anfragen verzögert eintreffen.
– Fragen zu den Wirkungsbereichen
Bei allen befragten Funktionsgruppen besteht ein ausdrücklicher Wunsch
nach Definition und Konkretisierung ökokontofähiger Maßnahmen. Dies be-
trifft sämtliche Wirkungsbereiche, wobei ein besonderer Klärungsbedarf im
Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ und im Wirkungsbereich
„Biotope“ besteht.
In der schriftlichen Befragung wurde für den Themenbereich Herstellungs-
kostenansatz gezielt nach gewünschten Hilfestellungen gefragt. Dabei wird
deutlich, dass ein Bedarf nach Arbeitshilfen, Schulungen und exakteren Defi-
nitionen der Maßnahmen besteht.
Bei der Bewertung im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ be-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 278
stehen Unklarheiten bezüglich der Bewertung im Falle einer Nicht-
Etablierung von Arten und im Falle der Etablierung mehrerer Zielarten.
Ebenso bestehen Unklarheiten bei der Bewertung von Biotopen insbesonde-
re in Bezug auf Typen mit sehr breiten Bewertungsspannen, außerdem für
verschiedene einzelne Biotoptypen.
3.2.7.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse
Im Folgenden sind einige Vorschläge zusammengestellt, die, basierend auf den
Ergebnissen der schriftlichen Befragung, zur Lösung einiger dringlicher Probleme
bzw. Unklarheiten zu verschiedenen Aspekten des Verfahrens beitragen können:
– Erweiterung des Angebots an Arbeitshilfen und Vollzugshinweisen zur Anwen-
dung der ÖKVO
– Erweiterung des Angebots an Schulungen einschl. Ausarbeitung von Schu-
lungsunterlagen
– Implementierung eines zentralen Kompetenzzentrums zu den Themen: Ökokon-
to, Eingriffsregelung, Eingriffs-/Ausgleichsregelung nach Baurecht
– Übersichtliche Darstellung aller verfügbaren Hilfestellungen zu den Themen:
Ökokonto, Eingriffsregelung und Eingriffs-/Ausgleichsregelung nach Baurecht
auf einer Seite der Homepage der LUBW
– Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit der Web-Anwendung
– Ergänzung von Hinweisen in der ÖKVO z. B. zur Anwendung von Kartieranlei-
tungen zur Erfassung und Bewertung von Biotopen. Dies ist allerdings nur erfor-
derlich, falls keine Arbeitshilfen zu diesem Themenbereich erstellt werden. Dann
würde es ausreichen, derartige Hinweise in die Arbeitshilfen aufzunehmen.
Erweiterung des Angebots an Arbeitshilfen und Vollzugshinweisen
Zu folgenden Aspekten der ÖKVO stehen bereits Arbeitshilfen zur Verfügung, dies
sind:
– Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Arbeits-
heft Nr. 24 (LUBW 2012c)
– Naturschutzrechtliches Ökokonto bei der Fließgewässerrenaturierung – Grund-
lagen zur Bewertung von Ökokonto-Maßnahmen und Maßnahmenbeispiele
(LUBW 2016)
– Benutzer-Leitfaden zur Web-Anwendung für Maßnahmenträger (LUBW 2017e)
Diese Arbeitshilfen weisen bzgl. ihrer Struktur der Inhalte Unterschiede auf. Erstge-
nannter Leitfaden umfasst ausschließlich den Wirkungsbereich Boden, der zweite
Leitfaden umfasst sämtliche Wirkungsbereiche im Zusammenhang mit dem Thema
Fließgewässerrenaturierung, z. B. „Förderung spezifischer Arten“ oder „Wiederher-
stellung natürlicher Retentionsflächen“. Der dritte Leitfaden ist für Maßnahmenträ-
ger, die die Internetanwendung zur Antragstellung und Maßnahmenverwaltung von
Ökokonto-Maßnahmen nutzen.
Für spezielle und komplexe Themengebiete wie die Fließgewässerrenaturierung
stellt ein Leitfaden, der sämtliche Wirkungsbereiche behandelt eine sinnvolle Hilfe-
stellung dar. Eine Erstellung entsprechender Leitfäden für sämtliche relevanten
Themengebiete, z. B. Renaturierung Moore, Entwicklung Extensivgrünland etc. er-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 279
scheint jedoch aufgrund der Fülle an möglichen Themengebieten zum einen nicht
leistbar und zum anderen auch nicht erforderlich. Um eine möglichst umfassende
Darstellung möglicher Ökokonto-Maßnahmen zu erreichen, wäre daher eine Auf-
gliederung nach Wirkungsbereichen zu empfehlen. Dies könnte in Form einzelner
Arbeitshilfen pro Wirkungsbereich oder als übergreifende Arbeitshilfe mit je-
weils einem eigenen Kapitel für jeden Wirkungsbereich erfolgen.
Folgende Themen sollten differenziert nach Wirkungsbereich in den Arbeitshilfen/in
der Arbeitshilfe enthalten sein:
1. Anleitungen zur Bestandserfassung und Bewertung
– Angaben zur Methodik, verfügbaren Grundlagen etc. z. B. Anwendung der
„Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg“ (LUBW,
2016)
– Entwicklung von Methodenstandards zu den Bestandserhebungen (z. B.
Anzahl Durchgänge, Jahreszeit etc.) bzw.
– Vorgaben bzw. Beispiele zur Bewertung (z. B. Definition der „fachlichen
Prognose der Maßnahmenwirksamkeit“ im Wirkungsbereich „Förderung
spezifischer Arten“) bzw. Hinweise auf bestehende Bewertungsanleitungen
(z. B. „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-
lung“)
2. Detaillierte Beschreibung Ökokonto-Maßnahmen gem. Anlage 1 der ÖKVO
– Angabe von fachlichen Mindestanforderungen an die Ökokonto-
Maßnahmen, z. B. Mindestflächengrößen insbesondere im Bereich Förde-
rung spezifischer Arten, Standortpotenzial
– Angaben zur Maßnahmenherstellung, differenziert nach:
Herstellungsmaßnahmen
kurzfristiger Entwicklungspflege
langfristiger Unterhaltungspflege.
3. Leitfaden zur Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen
– Angaben zur Methodik der Überprüfung der Ökokontoflächen (z. B. Häufig-
keit, Methodenstandards Monitoring) vgl. auch Anleitungen zur Bestandser-
fassung und Bewertung
– Hinweise zur Dokumentation der Prüfungsergebnisse.
Zielgruppen für die Anwendung der Arbeitshilfen wären Zustimmungsbehörden,
Fachbehörden, Maßnahmenträger, Vorhabenträger und Planungsbü-
ros/Fachgutachter.
Die nachfolgenden Abschnitte enthalten eine Aufstellung der Inhalte für die ein be-
sonderer Bedarf nach Hilfestellung besteht.
– Wirkungsbereich „Biotope“
Mit den Anleitungen zur Biotopkartierung (Offenland: Kartieranleitung Offenland-
Biotopkartierung Baden-Württemberg, 2016; Wald: Waldbiotopkartierung Baden-
Württemberg Kartierhandbuch, 2010) liegen ausreichend detaillierte Erfas-
sungsanleitungen für Biotope vor. Allerdings zeigen die Ergebnisse der fachli-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 280
chen Durchsicht der Maßnahmen, dass deutliche Unklarheiten bzgl. der Ver-
wendung des Fein- und Planungsmoduls bestehen. Hier sollte deutlich darauf
hingewiesen werden bei welchen zu entwickelnden Biotoptypen und unter wel-
chen Voraussetzungen die Verwendung des Planungsmoduls zulässig ist. Zu-
dem wäre das Bereitstellen einer genauen Definition der Voraussetzungen für
Auf- und Abwertungen des Ausgangs- und Zielzustands zu empfehlen (vgl. Ab-
schn. 3.1.1.3). Ein weiterer Schwerpunkt sollte eine detaillierte Beschreibung
und Definition ökokontofähiger Maßnahmen gem. Anlage 1 der ÖKVO sein, wel-
che bislang nicht vorliegt. Der Fokus sollte dabei insbesondere auf den The-
mengebieten „Förderung und Entwicklung naturnaher Wälder“ und „Erhöhung
der Naturnähe von Gewässern und ihrer Uferbereiche“ liegen. Zudem sollten
Hinweise zur Methodik der Überprüfung der Ökokontoflächen differenziert nach
Ziel-Biotoptyp gegeben werden.
– Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“
Es besteht ein dringender Bedarf nach Anleitungen zu Bestandserfassung (z. B.
Untersuchungsumfang, erforderlicher Flächenumgriff für Bestandserhebungen)
und Bewertung (z. B. Bewertung bei stark schwankenden Populationsdichten)
der in Anlage 2 (zu § 8) Tabelle 2 der ÖKVO gelisteten Arten (vgl. Abschn.
3.1.3.3). Zum Teil könnten diese aus bestehenden Standardwerken entnommen
werden, z. B. für die Artengruppe der Vögel aus den Methodenstandards des
DDA. Bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Entwicklung von Lebensräumen der
gelisteten Arten bestehen aktuell keine Angaben in der ÖKVO. Dementspre-
chend sollte ein Maßnahmenkatalog mit detaillierter Beschreibung möglicher
Maßnahmen und ggf. Maßnahmenbeispiele für Herstellung und Unterhaltung der
Maßnahmen erstellt werden. Auch bezüglich der Überprüfung durchgeführter
Maßnahmen bestehen noch größere Unklarheiten, die in dem Leitfaden behan-
delt werden sollten. Dies betrifft zum einen die Methodenstandards zur Überprü-
fung der Etablierung von Arten, aber auch den Umgang mit den Ergebnissen der
Überprüfung. Der Schwerpunkt sollte hier auf einer Definition von Begrifflichkei-
ten (z. B. Etablierung, Population, Revier) und dem Festlegen von Grenzwer-
ten/Mindestanforderungen (z. B. Angaben zum artspezifisch erreichbaren Um-
feld, Angaben zur Abgrenzung eigenständiger Populationen, Angaben zur not-
wendigen Flächengröße und Biotopvernetzung) liegen. Auch der Umgang mit
Sonderfällen sollte thematisiert werden, beispielsweise falls als Ergebnis der
Maßnahme mehrere unerwartete Zielarten auftreten.
– Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“
Für den Wirkungsbereich Boden liegt mit dem Leitfaden „Das Schutzgut Boden
in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ bereits ein Leitfaden zur Bewer-
tung des Schutzgutes und zu möglichen Ökokonto-Maßnahmen vor. Die Be-
schreibung und Definition der genannten Maßnahmen könnte jedoch zum Teil
mehr in die Tiefe gehen, z. B. bei den Maßnahmen „Dachbegrünung“, „Nut-
zungsextensivierung“. Hinweise zur Überprüfung des Erfolgs der Maßnahmen
werden im Leitfaden nicht gegeben und sollten entsprechend ergänzt werden.
Dies betrifft allerdings nur wenige Maßnahmen mit einem längeren Entwick-
lungszeitraum, z. B. „Erosionsschutz“ oder „Wiedervernässung“.
– Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“
Gem. Anlage 2 (zu § 8) der ÖKVO (Abschnitt 3 Boden und Grundwasser) wer-
den auf Standorten mit mittlerer bis sehr hoher Wasserdurchlässigkeit je nach
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 281
hydrogeologischer Einheit ein bis drei Ökopunkte je Quadratmeter vergeben, so-
fern sich „eine Maßnahme zusätzlich positiv auf die Grundwassergüte“ auswirkt.
Es bleibt jedoch offen, um welche Maßnahmen es sich hierbei handeln könnte.
Daher wäre das Erstellen eines Maßnahmenkatalogs geeigneter Maßnahmen
mit Verweis auf die zulässigen Maßnahmen aus den anderen Wirkungsberei-
chen zu empfehlen.
Ein weiteres wesentliches Element ist die Bereitstellung von Vollzugshinweisen.
Diese sollten im Wesentlichen Erläuterungen zu Verfahrensabläufen, Zuständigkei-
ten und rechtlichen Vorgaben enthalten, dies wären beispielsweise:
– Welcher Akteur ist für die Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmenumset-
zung verantwortlich?
– Welcher Akteur in der Web-Anwendung zuständig für das „Umschalten“ der an-
erkannten Maßnahme auf „in Umsetzung“?
– Wie ist das weitere Vorgehen, falls sich die Fläche nicht planmäßig entwickelt?
– Welche Möglichkeiten der Flächensicherung gibt es?
Sehr hilfreich wäre zudem, wenn der Benutzer-Leitfaden zur Web-Anwendung
(LUBW 2017e) erweitert werden würde, um anhand von Beispielen die notwendigen
einzugebenden fachlichen Inhalte besser erläutern zu können.
Persönlicher Ansprechpartner und/oder Implementierung eines Kompetenz-
zentrums zum Thema Ökokonto/Eingriffsregelung
Die Bearbeitung der Eingriffsregelung ist ein zentrales Aufgabenfeld der unteren
und höheren Naturschutzbehörden. Zur Unterstützung der Zustimmungsbehörden
bei Verständnisfragen zum Verfahren, wären feste Ansprechpartner für technische
bzw. fachliche Probleme (sowie Vertreter) hilfreich. Dabei könnte auch die Klärung
von Fragen im Rahmen einer Telefonsprechstunde angeboten werden.
Die Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums Eingriffsregelung (z. B. bei der
LUBW) könnte den organisatorischen Rahmen für unmittelbare Hilfestellungen bie-
ten. Im Aufgabenbereich dieses Kompetenzzentrums könnte auch die Durchführung
von Schulungen liegen (siehe nachfolgender Abschn.).
Erweiterung des Angebots zur Durchführung von Schulungen
Um die Qualität der Maßnahmenanträge weiter zu verbessern, hat sich die Durch-
führung von Schulungen bewährt. Es wird hier empfohlen, das bestehende Angebot
an Schulungen und Workshops für unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Zustim-
mungsbehörden, Planungsbüros/Fachgutachter) zu prüfen und ggf. zu erweitern.
Schulungen bieten sich zu folgenden Fragstellungen/Problemstellungen an:
– Methodik Web-Anwendung
– Spezielle Schulungen zu den unterschiedlichen Wirkungsbereichen, vorrangig
zu nennen sind hier:
Bewertungsmethodik Wirkungsbereich Biotope
Bestandserfassung im Wirkungsbereich Biotope
Verschiedenste Aspekte zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Ar-
ten“
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 282
Wirkungsbereich „Bodenfunktionen“
Wirkungsbereich „punktuelle Maßnahmen mit großer Flächenwirkung“
Da verschiedene Akteure nicht immer die Zeit für ganztägige Schulungen haben,
könnten sich auch Online Tutorials, z. B. für die Web-Anwendung als sinnvoll er-
weisen. Hierdurch könnte eine größere Anzahl an Akteuren erreicht werden.
Übersichtliche Darstellung aller verfügbaren Hilfestellungen auf der Homepa-
ge der LUBW
Aktuell finden sich die Hilfestellungen (Ansprechpartner, FaQ, Beispiele, Erläuterun-
gen) auf der Homepage der LUBW auf verschiedenen Unter-Menüpunkten der Seite
„Eingriffsregelung, Ökokonto“ (www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-
landschaft/eingriffsregelung-oekokonto). Beispielsweise befindet sich die Rubrik
„Fragen und Antworten“ und „Dokumente“ im Menüpunkt „Service“, die „Hinweise
zur Anwendung der ÖKVO“ sind dann unter dem Menüpunkt „Ökokonto im Natur-
schutzrecht“ eine Hierarchieebene darunter zu suchen. Die o. g. Arbeitshilfen, z. B.
„Naturschutzrechtliches Ökokonto bei der Fließgewässerrenaturierung“ werden zwar
genannt, sind aber nicht auf die Homepage zum naturschutzrechtlichen Ökokonto
verlinkt.
Empfehlenswert wäre es demnach die Homepage hinsichtlich der Auffindbarkeit von
Hilfestellungen zu optimieren. Ziel wäre eine übersichtliche inhaltliche Gliederung
aller Erläuterungen, Arbeitshilfen, Beispielen etc. zur ÖKVO auf einer Seite der
Homepage.
Umstrukturierung der Web-Anwendung zu den Ökokonto-
Maßnahmenanträgen
Um die Eingabe der Maßnahmenanträge in die Web-Anwendung zu vereinfachen,
ist eine Optimierung der Web-Anwendung anzuraten. Im Vordergrund sollte dabei
die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit durch Einrichten einer intuitiven Menü-
führung stehen. Zudem könnte die Hilfsfunktion durch intelligente Zeiger oder Erläu-
terungen ausgebaut werden (vgl. auch Abschn. 3.2.1).
3.2.7.4 Vorschläge zur Klärung von Verständnisfragen
Die Ausarbeitung der vorgeschlagenen Lösungsansätze sollte verwaltungsintern
unter fallweiser Einbeziehung von Experten erfolgen. Folgende Lösungsvorschläge
wären zu diskutieren bzw. weiter auszuarbeiten:
– Festlegung der konkreten Inhalte zu den erforderlichen Arbeitshilfen
– Festlegung bzw. ggf. Erweiterung von Inhalten für Schulungen, Ausarbeitung
von Schulungsunterlagen
– Prüfung der Einführung eines zentralen Kompetenzzentrums zur Eingriffsrege-
lung (z. B. bei der LUBW)
– Optimierung der Struktur der LUBW-Homepage zum Thema Ökokonto insbe-
sondere in Hinblick auf eine verbesserte Auffindbarkeit von verfügbaren Hilfe-
stellungen
– Prüfung von Möglichkeiten zu einer Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 283
der Web-Anwendung.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 284
3.3 Ergänzende Themen
Aus den Ergebnissen der schriftlichen Befragung können zwei Themen abgeleitet
werden, die aus Sicht vieler Teilnehmer der Befragung von großer Relevanz sind,
jedoch nicht Bestandteil dieser Evaluierung sind, da sie inhaltlich nicht in der ÖKVO
geregelt werden. Dies sind:
– Verhältnis zwischen Eingriff, Ausgleich und Ökokonto-Maßnahmen: In § 8 der
ÖKVO ist geregelt, dass die Bewertungsmethode in Anlage 2 ÖKVO sowohl bei
der Ermittlung der Eingriffsschwere als auch für die Bewertung der Ökokonto-
Maßnahme selbst herangezogen wird. Im Fall der Eingriffsbewertung trifft diese
Bestimmung nur dann zu, wenn eine Ökokonto-Maßnahme einem Eingriffsvor-
haben zugeordnet werden soll. Alle weiteren wichtigen Aspekte in Bezug auf die
Bewertung und Kompensation von Eingriffen finden sich in der naturschutzrecht-
lichen Eingriffsregelung im Außenbereich (vgl. LfU 1999). Das Verhältnis zwi-
schen Eingriff, Ausgleich und Ökokonto-Maßnahme fällt damit nicht in die allei-
nige Zuständigkeit der ÖKVO und ist nicht Bestandteil dieser Evaluierung. Eine
abschließende Klärung des Verhältnisses zwischen Eingriff, Ausgleich und Öko-
konto-Maßnahme muss daher außerhalb dieser Evaluation erfolgen. Ein geeig-
netes Instrument zur Klärung dieser Inhalte wäre z. B. die Erstellung einer alle
Belange betreffenden Kompensationsverordnung. In einer solchen Verordnung
müsste auch geklärt werden, ob Kompensation zukünftig stärker schutzgutbezo-
gen erfolgen sollte.
– Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht: Die Regelungen des naturschutzfach-
lichen Ökokontos werden in vielen jedoch nicht allen Teilen Baden-
Württembergs auch für das baurechtliche Ökokonto angewendet. Die Antworten
auf die schriftliche Befragung zeigen, dass in der Praxis ein großer Bedarf an ei-
ner Vereinheitlichung und ggfs. auch Zusammenführung der beiden Ökokonten
besteht. Dieser Regelungsbedarf betrifft jedoch zu einem großen Teil das Bau-
recht und ist aus diesem Grund nicht Bestandteil der laufenden Evaluierung der
ÖKVO.
Nachfolgend werden alle Ergebnisse und Antworten zu diesen beiden Themen do-
kumentiert. Eine weitere Bearbeitung und Bewertung erfolgt aus den oben genann-
ten Gründen nicht.
3.3.1 Verhältnis zwischen Eingriff, Ausgleich und Ökokonto-Maßnahmen
3.3.1.1 Ergebnisse der schriftlichen Befragung
In der schriftlichen Befragung wurden den befragten Personen/Institutionen ver-
schiedene Aussagen zur Eingriffs- und Kompensationsbewertung vorgelegt. Fol-
gende Aussagen erhielten etwa gleich viel Zustimmung (Abb. 31):
– (A) „Die bisherige Bewertung von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen stehen
in einem angemessenen Verhältnis zueinander.“
– (C) „Ökokonto-Maßnahmen werden in Relation zu Eingriffen in ähnlicher Dimen-
sion zu hoch bewertet.“
– (D) „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die ÖKVO vor allem auf die Bewer-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 285
tung von Ökokonto-Maßnahmen ausgelegt ist. Aspekte, die für die Bewertung
von unterschiedlichen Eingriffsvorhaben relevant sind, treten hierbei in den Hin-
tergrund. Somit besteht Änderungsbedarf, weil die Bewertung von Eingriff und
Ökokonto-Maßnahmen bisher nicht nach denselben Regeln erfolgt.“
Der vierten Aussage (Aussage (B) – „Ökokonto-Maßnahmen werden in Relation zu
Eingriffen in ähnlicher Dimension zu gering bewertet“) stimmen nur 8 % der Befrag-
ten zu.
Betrachtet man die Funktionsgruppierungen getrennt, so zeigt sich folgendes Bild:
– Zustimmungsbehörden:
Das Antwortverhalten der Zustimmungsbehörden entspricht in etwa dem des
Durchschnitts. Jeweils rund ein Drittel der Befragten stimmt den Aussagen A, C
und D zu. Nur 3 % stimmen der Aussage B zu.
– Maßnahmen- und Vorhabenträger:
Die meisten Befragten (36 %) in dieser Gruppierung sind der Ansicht, dass die
Bewertung von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen in einem angemessenen
Verhältnis zueinander stehen. Weitere 24 % stimmen Aussage D zu. Auffallend
ist die überdurchschnittlich hohe Zustimmung zu der Aussage, dass Ökokonto-
Maßnahmen zu gering bewertet werden (Aussage B), während der Aussage C
(Ökokonto-Maßnahmen werden zu hoch bewertet) deutlich weniger zugestimmt
wird.
– Fachbehörden:
Die meisten Fachbehörden (34 %) sind der Ansicht, dass Ökokonto-Maßnahmen
in Relation zu Eingriffen in ähnlicher Dimension zu hoch bewertet werden. Eine
ähnlich hohe Zustimmung erhält Aussage D. Aussage A (Bewertung von Eingrif-
fen und Ökokonto-Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zuei-
nander) erhält nur eine Zustimmung von 10 %.
– Planungsbüros/Fachgutachter:
Jeweils über 40 % der Planungsbüros/Fachgutachter stimmen den Aussagen A
und D zu. Den Aussagen B und C stimmen nur 6 % bzw. 12 % zu.
– Sonstige:
Die Meisten (33 %) stimmen Aussage D zu. Alle anderen Aussagen erhalten ei-
ne Zustimmung von 17 %.
Beispiele und Gründe, warum bzw. in welchen Fällen die Bewertungen von Eingrif-
fen und Ökokonto-Maßnahmen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander
stehen, können Tab. 54 entnommen werden.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
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Abb. 31: Eingriffs- und Kompensationsbewertung – Welchen der folgenden
Aussagen hierzu können Sie zustimmen?
Mehrfachnennungen möglich.
[…]*Somit besteht Änderungsbedarf, weil die Bewertung von Eingriff und Ökokonto-
Maßnahmen bisher nicht nach denselben Regeln erfolgt.
17%
33%
17%
17%
17%
6%
47%
12%
6%
41%
34%
31%
34%
7%
10%
16%
24%
12%
16%
36%
23%
30%
33%
3%
33%
22%
29%
27%
8%
28%
0% 10% 20% 30% 40% 50%
Keine Angabe
(D) Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die ÖKVO vor allem auf die Bewertung von
Ökokonto-Maßnahmen ausgelegt ist. Aspekte, die für die Bewertung von unterschiedlichen
Eingriffsvorhaben relevant sind, treten hierbei in den Hintergrund […]*
(C) Ökokonto-Maßnahmen werden in Relationzu Eingriffen in ähnlicher Dimension zu hoch
bewertet.
(B) Ökokonto-Maßnahmen werden in Relationzu Eingriffen in ähnlicher Dimension zu gering
bewertet.
(A) Die bisherige Bewertung von Eingriffen undÖkokonto- Maßnahmen stehen in einemangemessenen Verhältnis zueinander.
Gesamt (N=89) Zustimmungsbehörden (N=30)
Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25) Fachbehörde (N=29)
Planungsbüro/Fachgutachter (N=17) Sonstige (N=6)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 287
Darüber hinaus haben die Befragten bei einigen anderen Fragen Antworten mit Be-
zug zum Verhältnis zwischen Eingriff und Ausgleich gegeben. Diese finden sich in
Tab. 55 und Tab. 56.
Tab. 54: Nennung von Beispielen und Gründen dafür, dass die Bewertungen
von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen nicht in einem angemes-
senen Verhältnis zueinander stehen.
Sortiert nach Antworten der Funktionsgruppierungen zu den einzelnen Wirkungsberei-
chen
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger;
VT: Vorhabenträger; FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonsti-
ge
FG Können Sie ggf. Beispiele und Gründe nennen, warum bzw. in welchen Fällen die Be-wertungen von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen?
Förderung spezifischer Arten
ZB 400.000 ÖP/Kiebitzrevier, also 4 Mio ÖP für eine Kolonie (10 Brutpaare), stehen unseres
Erachtens nicht im Verhältnis zur Eingriffsfläche (40 ha Gewerbegebiet)
Berechnete ÖP für Ansiedlung einzelner Arten ist ohne vernünftige Sicherung zu hoch.
Alleine die Vorbereitung eines Habitats mit 20 % zu bewerten ist viel zu hoch und unklar
definiert.
FB Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 ÖKVO ist die Bewertungssystematik für die Eingriffsseite analog
anzuwenden. Nach unserer bisherigen Kenntnis wurden Beeinträchtigungen von spezifi-
schen Arten bisher jedoch nicht entsprechend den Vorgaben der ÖKVO bewertet […] An
dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass für Arten, die nur über Auf-/Abschläge bei
der Biotopbewertung berücksichtigt werden, nach den aktuellen Vorgaben keine in ihrer
Werthöhe analoge Eingriffsbewertung zu den spezifischen Arten erfolgt. Dies wirkt sich für
solche Arten negativ aus, die in Ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit gleichauf sind mit
gewissen ‚spezifischen‘ Arten, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht in Anlage 2 Ta-
belle 2 ÖKVO aufgenommen worden sind. Diese Diskrepanz zwischen den beiden Bewer-
tungsebenen lässt sich u.E. jedoch nicht lösen, sofern der Wirkungsbereich ‚Förderung
spezifischer Arten‘ bestehen bleiben soll.
Wirkungsbereiche Boden, Grundwassergüte und Retention
ZB .Eingriff in Schutzgut Boden z.T. sehr hoch bewertet (z. B. bei Maßnahmen an Gewäs-
sern. Hier steht eine relativ hohe negative Bilanzierung des Bodens dem Aufwertungsge-
winn der Gewässerrenaturierung entgegen)
FB Für den Wirkungsbereich Boden werden bei einer Entsiegelung pauschal 16 Ökopunkte
angerechnet, unabhängig davon, wie groß die ökologische Aufwertung tatsächlich ist. Bei
einer Versiegelung wird die tatsächliche Beeinträchtigung bilanziert. Aufgrund der großen
Bedeutung von Entsiegelungen sollte der „Bonus“ bei derartigen Maßnahmen jedoch er-
halten bleiben.
In den Wirkungsbereichen der ÖKVO ist für Ökokonto-Maßnahmen eine additive Bewer-
tung möglich, wohingegen auf der Eingriffsseite nicht alle Wirkungsbereiche bewertet
werden bzw. nicht nach den Bewertungsregeln der ÖKVO bewertet werden können. Bei-
spiel: Beeinträchtigungen der Grundwassergüte gelten – im Gegensatz zu Aufwertungen
des Grundwassers bei Ökokonto-Maßnahmen – als ‚über die Bodenbewertung abgedeckt'
(vgl. Anlage 2 Abschnitt 3.2 der ÖKVO: „Eingriffe in das Grundwasser werden durch die
Bewertung des Schutzguts Boden abgedeckt“) […]Fraglich ist auch, ob die Bewertung ei-
ner eingriffsbedingten Reduktion des Retentionsvolumens abgedeckt ist.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 288
FG Können Sie ggf. Beispiele und Gründe nennen, warum bzw. in welchen Fällen die Be-wertungen von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen?
PL Probleme gibt es wenn Eingriff und Ausgleich in unterschiedlichen Bewertungsmethoden
berechnet wurden und z. B. Boden und Wasser getrennt behandelt werden (schwierige
Umrechnung)
Wirkungsbereiche Biotope
ZB Herstellung der Durchgängigkeit an Fließgewässern sowie AuT werden sehr hoch bewer-
tet, inbes. im Vergleich zu Eingriffen, die im Offenland durchgeführt werden (aber auch im
Verhältnis zu anderen Ökokonto-Maßnahmen, bes. Offenland-Maßnahmen).
Flächige Maßnahmen im Offenland sind meist unattraktiv, wenn sie eine regelmäßige und
kostenintensive Pflege benötigen. Maßnahmen über den Kostenansatz dagegen sind oft
attraktiv. Das Problem ist jedoch, dass großflächige Eingriffe über kleinflächige Aus-
gleichsmaßnahme wie z. B. Trockenmauer, Amphibientunnel etc. ausgeglichen werden
können.
Beispiele: Bäume in 25 Jahren geben zu viele Punkte […], Pflanzung junger Bäume für
die Fällung alter Bäume,
MT, VT, PL
Bei Baugebieten ist es schwer vermittelbar, wenn man die doppelte Flächengröße für
Ausgleichsmaßnahmen benötigt. Maximal 1:1 kann nachvollzogen werden. Bei den häufi-
gen Lebensräumen hier (Streuobst, Offenland) ist dies aber fast unmöglich.
VT Teilweise wird die zwei- bis dreifache Fläche als Ausgleich verlangt
FB Anlage von Hecken bei Autobahnböschung deckt einen kompletten Autobahnausbau ab.
Derzeit können einige Eingriffe anhand der ÖKVO nicht ausreichend bilanziert werden,
beispielsweise langfristige Eingriffe mit einer Änderung des Biotoptyps wie z. B. im Kie-
sabbau.
Eingriffe werden gerne minimal angesetzt, Ökokonto-Maßnahmen dagegen mit dem ma-
ximal erreichbaren Biotoptypwert, auch wenn dieser aufgrund verschiedenster Umstände
gar nicht entwickelt werden kann.
Herstellungskostenansatz
ZB Flächige Maßnahmen im Offenland sind meist unattraktiv, wenn sie eine regelmäßige und
kostenintensive Pflege benötigen. Maßnahmen über den Kostenansatz dagegen sind oft
attraktiv. Das Problem ist jedoch, dass großflächige Eingriffe über kleinflächige Aus-
gleichsmaßnahme wie z. B. Trockenmauer, Amphibientunnel etc. ausgeglichen werden
können.
MT, VT, FB, PL
Teure, nur schwer begründbare Gewässermaßnahmen mit hoher monetärer Bewertung
(nach dem Prinzip: je teurer, desto mehr Ökopunkte) - oft ginge es auch weniger aufwän-
dig!
FB Punktuelle Eingriffe werden nicht wie punktuelle Maßnahmen nach dem Herstellungskos-
tenansatz bewertet (Anlage 2 Abschnitt 1.3.5 ÖKVO). Wie sollten beispielsweise die Be-
einträchtigungen durch den Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage an einem Fließge-
wässer bewertet werden (s.u.)? Für Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz
bewertet werden, existiert aktuell kein in seinem Bewertungsumfang analoges Bilanzie-
rungsverfahren auf der Eingriffsseite. Insbesondere zur Bewertung der Zerschneidungs-
wirkung von Eingriffen liegt momentan überhaupt kein geeignetes Bewertungsinstrument
vor. Der Zerschneidung durch eine Straße wird beispielsweise nicht derselbe Umfang an
ÖP (hier in Form von negativen ÖP) zugewiesen, wie dem Bau eines Amphibiendurchlas-
ses als Ökokonto-Maßnahme. Auch die Beeinträchtigung der Durchgängigkeit bei Eingrif-
fen in Fließgewässern wird nicht analog zur Entfernung eines Wehres oder zum Bau einer
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 289
FG Können Sie ggf. Beispiele und Gründe nennen, warum bzw. in welchen Fällen die Be-wertungen von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen?
Fischauf-/Fischabstiegsanlage bewertet. Das gleiche gilt im Übrigen auch für andere
Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden, z. B. für die Sa-
nierung oder den Neubau einer Trockenmauer im Vergleich zur Beseitigung einer sol-
chen. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden: Nach unserer Auffassung sollten
derartige Maßnahmen in Zukunft nicht mehr ökokontofähig sein. Sofern diesem Vorschlag
nicht gefolgt werden kann, sollte eine der beiden folgenden Vorgaben in die ÖKVO aufge-
nommen werden: a) Eingriffe müssen genauso hoch (in Form von negativen ÖP) bewertet
werden wie die jeweils analogen Maßnahmen, d.h. wenn der durchschnittliche Wert einer
Fischaufstiegsanlage 40.000 ÖP beträgt, so ist die Beeinträchtigung der Durchgängigkeit
eines Fließgewässers durch ein Eingriffsvorhaben mit 40.000 Minus-ÖP zu bewerten; o-
der b) die betreffenden Maßnahmen dürfen ausschließlich i.R. einer funktionalen Kom-
pensation eingesetzt werden, d.h. die Sanierung einer Trockenmauer kann nur dem Ein-
griff in eine andere Trockenmauer zugeordnet werden, der Bau eines Amphibiendurchlas-
ses nur einem Eingriff mit zerschneidender Wirkung, usw. Eine Bewertung nach dem Her-
stellungskostenansatz wäre somit hinfällig.
SO Manche nach dem Kostenansatz bewertete Maßnahmen (Trockenmauern)
Schutzgüter Klima, Luft und Landschaft
ZB Das Landschaftsbild fließt nicht in die Bewertung ein.
PL Gerade bei Landschaftsbild und Klima können die Maßnahmen nicht dem Eingriff Rech-
nung tragen, weil diese keine Bewertung finden in der ÖKVO;
Allgemeine Anmerkungen
ZB Bewertung aller Schutzgüter
Planer verlieren sich in der Generierung von Punkten, ohne die Realisierbarkeit und tat-
sächliche Wirkung der Maßnahmen zu betrachten.
Höchstens Problem "time-lag"
ZB, FB
Bei großflächigen Maßnahmen stehen die Bewertungen des Eingriffs und Ausgleichs in
großem Missverhältnis.
MT, VT
Mitarbeiter der Behörden sind nicht entsprechend geschult, bzw. halten an abweichen-
den/älteren Bewertungsverfahren fest
MT, VT, FB, PL
Anforderungen an Ökopunktemaßnahmen müssen den Anforderungen an Kompensati-
onsmaßnahmen gleichgestellt werden
VT Die Eingriffe werden tendenziell zu niedrig und der Ausgleich bzw. Ökokonto-Maßnahme
werden zu optimistisch bewertet
FB Die Bewertungsmodelle beim Baurechtsökokonto und naturschutzfachlichen Ökokonto
triften teilweise nach wie vor weit auseinander. Zudem ist die Schwankung zwischen den
Büros/UNBen/Vorhaben vermutlich höher als das Problem, dass evtl. die Eingriffsbewer-
tung sich nicht mit der Bewertung beim naturschutzrechtlichen Ökokonto deckt. Ich halte
diese Frage für nicht relevant.
Bei Eingriffen werden i.d.R. nur die Normalwerte verwendet (Pauschalbewertung).
Bei großflächigen Maßnahmen stehen die Bewertungen des Eingriffs und Ausgleichs in
großem Missverhältnis.
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Tab. 55: Weitere Änderungswünsche mit Bezug zum Verhältnis zwischen
Eingriff und Ausgleich.
Frage: Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden be-
reits genannten Änderungswünsche hinaus?
Sortiert nach Antworten der jeweiligen Funktionsgruppierungen
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger;
VT: Vorhabenträger; FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonsti-
ge
FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?
ZB Maßnahmen und die Bewertung der Maßnahmen (Ökopunkte) sollten entsprechend der
Genehmigung dann auch bei Eingriffszuordnung grundsätzlich anerkannt werden. (Si-
cherheit für Maßnahmenträger bei Verkauf Ökopunkte; Reduzierung Verwaltungsaufwand
durch mehrfaches Betrachten und Bewerten).
Ansatz für Schutzgüter Boden/Grundwasser ist bei der E/A-Bilanzierung sehr hoch mit
entsprechenden Folgen für die Kompensationsforderung
ZB, PL
Konkrete Regelungen i. Zsh. mit KompVZ
MT, VT
Kleine Schlechterstellung gegenüber der Praxis der Eingriffsregelung.
Die Multifunktionalität/multifunktionale Anrechnung von Ökokonto-Maßnahmen muss ge-
stärkt werden (bislang umgesetzt für CEF- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen i.S.d.
Artenschutz- bzw. Gebietsschutzrechts). Eine multifunktionale Anrechnung muss auch für
weitere Kompensationsanforderungen nachvollziehbar eröffnet werden, z. B. Bio-
topschutz oder forstrechtlicher Ausgleich. Dies muss technisch umgesetzt werden.
Optionale Angaben (CEF-Maßnahmen/Kohärenzsicherungsmaßnahmen) sollten losge-
löst von den Ökopunkten angerechnet werden können. Das würde letztlich bedeuten,
dass die Fläche in zwei unterschiedlichen Vorhaben zu Kompensationszwecken einge-
setzt werden kann (in einem Vorhaben als CEF-Maßnahme ohne Zuordnung der Öko-
punkte in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und in einem weiteren Vorhaben würden
dann die Ökopunkte zur Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einge-
setzt). Eine getrennte Anrechnung der unterschiedlichen „Anrechnungsberechtigungen“
wird in der Praxis bislang nicht akzeptiert, was zu erheblichen Mehrkosten für Vorhaben-
träger führt.
Einführung einer Freistellungserklärung, nach der Eingriffsverursacher die Verantwortung
an dafür geeignete Institutionen übertragen können.
Natur auf Zeit: Im Falle der Erarbeitung einer umfassenden Kompensationsverordnung
sollte das Konzept Natur Zeit umgesetzt werden.
Dem [Befragten, Anonymisierung durch die Autoren] wäre wichtig, dass die Regelungen
zu den Ökokonto-Maßnahmen/Ökopunkten in einer umfassenden Kompensationsverord-
nung nach bayerischem Vorbild (einschl. Vollzugshinweisen für die einzelnen Vorhaben-
träger) aufgehen, die insbesondere:
- einheitliche Bewertungssysteme für die Eingriffsbewertung (alle Schutzgüter) und die Bewertung der Kompensations-/Ökokonto-Maßnahmen enthält (Vermeidung von Doppelaufwand)
- die Möglichkeit der Übertragung der Verantwortung für die Unterhaltung und Si-cherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Absatz 4 BNatSchG an insolvenzunfähige Dritte mit befreiender Wirkung vorsieht.
- Regelungen zum erforderlichen Unterhaltungszeitraum und zum Erfordernis der dinglichen Sicherung trifft
MT, VT,
Einführung umfassender Regelungen zur Abarbeitung der Anforderungen der Eingriffsre-
gelung. Dabei müssen Kriterien zur Bewertung weiterer Schutzgüter eingeführt werden
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FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?
PL (Klima, Luft, Landschaftsbild). Ökokonto-Maßnahmen, die günstige Wirkungen auf weite-
re Schutzgüter des Naturhaushalts haben, müssen entsprechend bewertet werden kön-
nen.
Die Multifunktionalität/multifunktionale Anrechnung von Ökokonto-Maßnahmen muss ge-
stärkt werden (bislang umgesetzt für CEF- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen i.S.d.
Artenschutz- bzw. Gebietsschutzrechts). Eine multifunktionale Anrechnung muss auch für
weitere Kompensationsanforderungen nachvollziehbar eröffnet werden, z. B. Bio-
topschutz oder forstrechtlicher Ausgleich.
Insgesamt sollte an der Gleichstellung des Ökokontos mit der naturschutzrechtlichen Ein-
griffsregelung gearbeitet werden. Das Ökokonto darf nicht schlechter gestellt werden, d.h.
die Anforderungen an Ökokonto-Maßnahmen dürfen nicht wesentlich höher sein als die
Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen in Landschaftspflegerischen Begleitplä-
nen (z. B. Anforderungen Ökokontofähigkeit im Wald oder die teilweise sehr strenge Aus-
legung des Begriffs „sonstige naturschutzfachliche Planung“ im Offenland). Eine beson-
dere Erwartungshaltung an das Ökokonto ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, werden
die Anforderungen allerdings zu hoch, führt das dazu, dass Ökokonto-Maßnahmen auf-
grund der zu hohen Planungs- und Umsetzungskosten uninteressant werden.
Einführung einer Freistellungserklärung (wie z. B. in Hessen umgesetzt).
Klarstellung: Die Zuordnung von Ökopunkten zu einem Eingriffsvorhaben ist auch dann
möglich, wenn mit der Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde – sofern
die in § 4 Abs. 2 Satz 2 ÖKVO genannten fünf Jahre noch nicht überschritten sind.
MT, PL
Erster und mit Abstand wichtigster Wunsch: DIE ÖKVO MUSS !!! ZU EINER KOMPVO
WERDEN! Gleiches Recht für alle Kompensationsmaßnahmen!!!
FB Anstelle des Begriffs „Ökopunkt“ sollte der Begriff „Eingriffszertifikat“ verwendet werden,
um zu verdeutlichen, dass durch Ökokonto-Maßnahmen kein Mehrwert entsteht, sondern
diese lediglich zum Ausgleich von Eingriffen dienen. Dies ist unserer Erfahrung nach in
der Öffentlichkeit und z.T. auch in Fachkreisen noch nicht ausreichend präsent. Immer
wieder argumentieren Maßnahmenträger, Planer, Naturschutzverbände u. a. Interessen-
vertreter damit, man würde mit Ökokonto-Maßnahmen ausschließlich „etwas Gutes tun“,
ohne zugleich auch die Eingriffsseite zu sehen.
PL Es gibt eine Reihe von Maßnahmen mit Eingriffen in den Naturhaushalt, die verfahrens-
frei ablaufen. Dazu gehören z. B. der Ausbau oder die Befestigung von Feldwegen oder
die Entfernung von nicht geschützten Bäumen. In manchen Fällen handelt es sich um
ausgleichspflichtige Eingriffe; da es aber kein Verfahren gibt, in dessen Rahmen der Aus-
gleich abgehandelt werden könnte, entfällt er. Hier sind geeignete Mechanismen vorzu-
sehen. Grundsätzlich gibt es hier das Problem einer „Asymmetrie“. Wenn Bäume ge-
pflanzt werden oder eine Teerfläche entsiegelt wird, so ist das als Kompensation anre-
chenbar. Wenn umgekehrt Bäume ohne Schutzstatus beseitigt werden oder eine Fläche
verfahrensfrei neu versiegelt wird, ist das nicht immer ausgleichspflichtig. Diese Situation
widerspricht eigentlich dem Ziel der Ausgleichsregelung: „no net loss“. Ob und wie dies
bereinigt werden kann, ist offen.
SO Grundsätzlich gilt: Die ÖKVO kann nur so gut sein wie die Anwendung, rechtliche Siche-
rung, öffentliche Kontrolle und Sanktion der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsre-
gelungen und Kompensationsmaßnahme (denn Ökokonto-Maßnahmen sind Kompensa-
tionsmaßnahmen in spe) [Antwort wurde von zwei Befragten aus der Gruppe der Sonsti-
gen abgegeben].
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 292
Tab. 56: Weitere Kommentare und Anmerkungen aus der schriftlichen Be-
fragung mit Bezug zum Verhältnis zwischen Eingriff und Ausgleich
Antworten auf diverse Fragen der schriftlichen Befragung sowie schriftlich übermittelte
Stellungnahmen mit Bezug zum Verhältnis zwischen Eingriff und Ausgleich.
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger;
VT: Vorhabenträger; FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonsti-
ge
FG Kommentare und Anmerkungen
MT, PL
Viele UNB benachteiligen Ökokonto-Maßnahmen systematisch gegenüber direkt zuge-
ordneten Kompensationsmaßnahmen, insbesondere durch erheblich umfangreichere
Kontrollen und langwierige (in vielen Fällen über mehrere Jahre) Prüfungen. ÖkVO-
Maßnahmen werden aussterben, wenn aus der ÖkVO nicht eine allgemeingültige
KompVO wird, so dass alle Kompensationsmaßnahmen die gleichen Anforderungen er-
füllen müssen.
PL Die ÖKVO ist u. E. nicht zur Bilanzierung von Eingriffen und Ausgleich vorgesehen. Ihr
Ziel ist vorrangig die Bewertung vorgezogener Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (§ 1
ÖKVO). Sie spezifiziert auch nicht, wie Angaben über eine geplante Zuordnung zu einem
Eingriffsvorhaben gemacht werden sollen (§ 3 Abs. 2 Satz 4) und stellt in diesem Sinne
keine Kompensationsverordnung dar. Sie mag zur Plausibilisierung von Eingriff und Aus-
gleich unter den unten aufgeführten Einschränkungen anwendbar sein. Soll sie zur Ein-
griffs-Ausgleichs-Bilanzierung verwendet werden, müsste sie im Blick auf die Eingriffsre-
gelung dahingehend ergänzt werden, dass der räumlich-funktionale Zusammenhang zwi-
schen Eingriff und Ausgleich zu beachten ist, und dass eine einzelfallbezogene verbal-
argumentative Herleitung der Maßnahmen und Bewertung zwingend erforderlich ist.
Nach der Eingriffsregelung des BNatSchG ist die Kompensation eines Eingriffs funktional
zu vollziehen. Die Methode zur Begründung von Art und Umfang der Kompensation ist
die verbal-argumentative einzelfallbezogene Bewertung. Kardinale Bewertungsverfahren
als alleinige Bewertungsinstrumente sind bewertungsmethodisch nicht zulässig (siehe
hierzu Schumacher/Fischer-Hüftle: Kommentar zum BNatSchG § 15, Rn 166). Sie sugge-
rieren eine grundsätzliche Austauschbarkeit von ökologischer Wertigkeit (Qualität) und
flächiger Ausdehnung (Quantität), was nicht zutrifft. Wird beispielsweise in einen Waldbe-
stand eingegriffen, ist der betroffenen Tier- und Pflanzenwelt nicht mit der Umwandlung
einer um ein Vielfaches größeren Ackerfläche in extensives Grünland geholfen. Diese
Zusammenhänge sollten bei einer Anpassung der ÖKVO klargestellt werden.
Fazit: Wir empfehlen aus fachlicher Sicht die ÖKVO so zu ergänzen, dass die Grundzüge
der Eingriffsregelung beachtet werden. Dies bedeutet neben der quantifizierenden Bewer-
tung die zwingende Berücksichtigung des Einzelfallbezuges, der räumlich-funktionalen
Zusammenhänge zwischen Eingriff und Kompensation sowie die ausreichende verbal-
argumentative Begründung.
3.3.1.2 Prüf- und Klärungsbedarf
Zusammengefasst werden von den Befragten folgende Fragen aufgeworfen, die bei
einer ganzheitlichen Betrachtung von Eingriff und Ausgleich geprüft und bedacht
werden sollten:
– Grundsätzlich ist in der ÖKVO § 8 festgelegt, dass die Bewertung „des Eingriffs
(§ 9 Abs. 1 Satz 2) und die Festsetzung des Wertes einer Maßnahme in Öko-
punkten (§ 9 Abs. 2 Satz 1) nach den Regelungen in Anlage 2“ erfolgen. Trotz-
dem gibt es Bedenken, dass bei der Bewertung von Eingriff und Ökokonto-
Maßnahme Differenzen bestehen:
Stimmt die Relation zwischen Maßnahmenbewertung und hierdurch kom-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 293
pensierbarer Dimension des Eingriffs bzw. besteht hier Korrekturbedarf? Bei-
spielsweise können (hoch bepunktete) punktuelle Ökokonto-Maßnahmen für
den Ausgleich großflächiger Eingriffe herangezogen werden.
Wird die Kompensationsmaßnahme genauso bewertet wie der entsprechen-
de Eingriff oder gibt es für die Maßnahme mehr Punkte? Ein Beispiel hierfür
ist die Anlage von Trockenmauern: Da die Anlage von Trockenmauern als
Ökokonto-Maßnahme nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden
kann, wird diese deutlich höher bewertet als der entsprechende Eingriff bei
der Beseitigung einer Trockenmauer.
Sind die aktuellen Bewertungsregeln geeignet, um jeden Eingriff bewerten zu
können (z. B. Zerschneidungseffekte, langfristige Eingriffe mit Änderung des
Biotoptyps wie z. B. Kiesabbau etc.)?
– Können/Sollen die verschiedenen bestehenden Regelungen zu einer einheitlich
anzuwendenden Kompensationsverordnung zusammen geführt werden? Vortei-
le hiervon wären z. B.:
Reduzierung Verwaltungsaufwand,
einheitliche Bewertungssysteme für alle Arten von Kompensationsmaßnah-
men, Eingriffsbewertung und Ökokonto-Maßnahmen
Gleichbehandlung aller Schutzgüter
– Ist eine Stärkung der Multifunktionalität/multifunktionale Anrechnung von Öko-
konto-Maßnahmen auf weitere Bereiche (z. B. forstrechtlicher Ausgleich) mög-
lich?
– Ist die Anrechenbarkeit einer Ökokonto-Maßnahme auf mehrere Eingriffe mög-
lich bzw. soll dies zukünftig ermöglicht werden? Z. B. sind CEF-
Maßnahmen/Kohärenzsicherungsmaßnahmen losgelöst von den Ökopunkten
anrechenbar. Ökokonto-Maßnahmen können dann einem weiteren (zusätzli-
chen) Eingriff zugeordnet werden.
– Sind die Anforderungen an Ökokonto-Maßnahmen höher als die für Kompensa-
tionsmaßnahmen innerhalb der Eingriffsregelung?
3.3.2 Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
3.3.2.1 Ergebnisse der schriftlichen Befragung
Die vorliegende Evaluierung bezieht sich ausschließlich auf das naturschutzrechtli-
che Ökokonto. Aus diesem Grund wurden in der schriftlichen Befragung keine Fra-
gen zum baurechtlichen Ökokonto gestellt. Da in der Praxis jedoch häufig die Be-
wertungsregeln für Ökokonto-Maßnahmen aus dem Naturschutzrecht auch auf das
Baurecht übertragen werden und zudem beide Ökokonten nebeneinander geführt
werden, haben einige Befragte in ihren Antworten Bezug zum baurechtlichen Öko-
konto genommen (vgl. Tab. 57, Tab. 58 und Tab. 59). Aus diesen Antworten gehen
zusammengefasst folgende Kritikpunkte, Anregungen und Anmerkungen hervor:
– Bei den Anwenderinnen und Anwendern besteht ein großer Bedarf, die Ökokon-
ten nach Naturschutzrecht und nach Baurecht zu vereinheitlichen und die Zu-
ständigkeiten für Genehmigung und Kontrolle bei Umbuchungen zwischen den
Ökokonten eindeutig zu regeln (Tab. 57).
– Es wird die Kritik geäußert, dass Maßnahmen, die nicht den fachlichen Anforde-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 294
rungen der ÖKVO entsprechen, im baurechtlichen Ökokonto möglich sind. Durch
die Möglichkeit der Umbuchung zwischen den beiden Ökokonten können fachli-
che Anforderungen unterlaufen werden (vgl. insbesondere Tab. 59).
– Bei den Anwenderinnen und Anwendern besteht ein großer Bedarf, die Online-
Verwaltung der Maßnahmen beider Ökokonten zu vereinheitlichen (Tab. 58).
Tab. 57: Änderungswünsche mit Bezug zum Verhältnis zwischen dem na-
turschutzrechtlichen und dem baurechtlichen Ökokonto
Sortiert nach Antworten der Funktionsgruppierungen
FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger;
VT: Vorhabenträger; FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonsti-
ge
FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?
ZB In einem Fall hat eine Gemeinde eine naturschutzrechtlich anerkannte Ökokonto-
Maßnahme aus dem Nachbarkreis gekauft und sich baurechtlich anerkenne lassen. Wel-
che Behörde ist für die Überprüfung, Kontrolle zuständig? Diejenige, in deren Zuständig-
keitsbereich anerkannt wurde (und die damit die Akten führt) oder diejenige, in deren Be-
reich die Maßnahme liegt (die aber keine Eingriffsakte führt und in deren Zuständigkeits-
bereich die Maßnahme nicht mehr naturschutzrechtlich geführt wird?
Meine Anmerkungen beruhen in der Hauptsache auf Erfahrungen in der Anwendung der
ÖKVO im baurechtlichen Bereich. Es ist mir bewusst, dass im Baurecht die ÖKVO nicht
angewendet werden muss, sie ist aber in unserem LKR bei allen Gemeinden Standard!
Eine Vereinheitlichung des bau- und naturschutzrechtlichen Ökokontos bzw. der jeweili-
gen Eingriffsregelung ist m.E. dringend erforderlich. Ich habe den Eindruck, dass der Wi-
derstand der Gemeinde nicht so groß wäre, schließlich wenden sie die ÖKVO ja ständig
an.
Anpassung an die Bauleitplanung um ein einheitliches Bewertungssystem zu haben.
ZB,MT Grundsätzlich ist das Konzept ein guter Ansatz, wichtig wären […] Angleichung des Bau-
rechtlichen Ökokontos
MT, VT, FB
Anpassung an Baurecht
MT, VT, FB, PL
Zusammenführung von bau- und naturschutzrechtlichem Ökokonto
„richtiges“ Eingriffsmodel, d. h. Anpassung an das Modell bei der Bauleitplanung (LfU
2005)
FB Weitere Vereinheitlichung von baurechtlichem und naturschutzfachlichem Ökokonto,
mehr Flexibilität und Schwerpunktlegung auf die Schaffung und Erhaltung von wichtigen
(nicht nur seltenen) Lebensräumen, wie beispielsweise dem Wald.
Strengere Beachtung der Trennung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs von baurecht-
lichen oder anderen Ausgleichsanforderungen.
Sollte auch für die Bauleitplanung gelten!!
FB,PL Eine weitere Annäherung der baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Ökokonten ist
der Vereinfachung halber zu begrüßen.
PL Die Parallelität zweier ähnlicher Bewertungsmethoden schafft Verwirrung. Warum wird
nicht eine gemeinsame Methode für baurechtliche und naturschutzrechtliche Projekte
eingerichtet?
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 295
FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?
SO Solange es keine Vorgaben zur Eingriffs- und Kompensationsbewertung im Baugesetz-
buch gibt, muss die Anwendung der ÖKVO BW durch die Kommunen bei ihrer Ausgestal-
tung immer mit bedacht werden. Die Evaluierung der Anwendung der ÖKVO durch die
Kommunen bei Ökokonto- und Kompensationsmaßnahmen ist daher noch wichtiger (weil
flächenmäßig bedeutender und weit schlechter kontrolliert) als die Evaluierung der An-
wendung nach Naturschutzrecht. Grundsätzlich gilt: Die ÖKVO kann nur so gut sein wie
die Anwendung, rechtliche Sicherung, öffentliche Kontrolle und Sanktion der naturschutz-
und baurechtlichen Eingriffsregelungen und Kompensationsmaßnahme (denn Ökokonto-
Maßnahmen sind Kompensationsmaßnahmen in spe). [Antwort wurde von zwei Befrag-
ten aus der Gruppe der Sonstigen abgegeben]
Vereinheitlichung naturschutz- und bauleitplanungsrechtliches Ökokonto
Tab. 58: Kritik und Änderungswünsche hinsichtlich der Online-Verwaltung
von Ökokonto-Maßnahmen nach Naturschutzrecht und Baurecht
Sortiert nach Antworten der Funktionsgruppierungen
ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT: Vorhabenträger;
FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonstige
F Kritik und Änderungswünsche
ZB Eine Anwendungsfunktion zur Übernahme eines Maßnahmenkomplexes (oder Teilmenge
an Ökopunkten) in das Kommunales Ökokonto wäre hilfreich.
Übertragung der Anwendung für das naturschutzrechtliche Konto auf das bauplanungs-
rechtliche
Umbuchung von naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zu bauplanungsrechtli-
chen oder anders herum nicht einfach möglich
Die Umbuchung von Ökokonto-Maßnahmen vom naturschutzrechtlichen ins baurechtli-
che Ökokonto und umgekehrt ist rechtlich zulässig. Technisch lässt sich dies allerdings
nicht durchführen. Es wird daher für beide Bereiche ein identisches System mit einer
Umbuchungsfunktion für dringend erforderlich gehalten.
Umbuchung ermöglichen
MT, VT, PL
Technische Zusammenführung der beiden Ökokonten (baurechtliches und naturschutz-
rechtliches Ökokonto). Für Ökokonto-Maßnahmen nach BauGB muss die landesweite
Plattform freiwillig anwendbar sein.
Löschung von einem Teil der Ökopunkte einer naturschutzrechtlichen Ökokonto-
Maßnahme zum Zwecke des Einsatzes im Rahmen der Bauleitplanung.
MT,PL Baurechtliche Ökokonto-Maßnahmen müssen (mind. freiwillig) im Online-Modul geführt
werden können.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 296
Tab. 59: Weitere Anmerkungen und Anregungen zum Verhältnis zwischen
naturschutzrechtlichem und baurechtlichem Ökokonto.
Sortiert nach unterschiedlichen Fragen in der schriftlichen Befragung
ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT: Vorhabenträger;
FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonstige
F Anmerkungen und Anregungen
Sollten erfolgte Prüfungen (z. B. Prüfung der Bewertung des Ausgangszustands etc.) im Ökokonto-Verzeichnis dokumentiert werden?
PL Wäre besonders wichtig im baurechtlichen Bereich – auch wenn das nicht Gegenstand
der Evaluation ist.
Ökokontofähige Maßnahmen im Wald sind auf geschützte Waldbiotope, Waldschutzgebiete, Wald-refugien sowie einige weitere Maßnahmen beschränkt. Stellen diese Regelungen Ihrer Erfahrung nach sicher, dass nur Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die zu einer naturschutz-fachlichen Aufwertung der Wälder führen?
ZB Waldmaßnahmen sind im Fokus des kommunalen Ökokontos in der Bauleitplanung und
werden gut eingebucht. Bei einer Umbuchung ins naturschutzfachliche Ökokonto müssen
zwar grundsätzlich auch die hierfür geltenden Kriterien erfüllt werden, gibt aber doch
Grund zu Diskussionen.
FB Die Beschränkung ist weiterhin sinnvoll und wirksam. Allerdings wird sie oft umgangen,
indem der naturschutzfachliche Ausgleich mit dem baurechtlichen oder forstrechtlichen
Ausgleich verknüpft wird, wodurch dann auch Wälder einbezogen werden, die nicht zu
den oben aufgeführten Kategorien zählen, und in denen dann die geforderte naturschutz-
fachliche Aufwertung nicht erzielt wird.
Auf welche Bereiche sollte die Forderung nach Einbindung von Ökokonto-Maßnahmen in eine na-turschutzfachliche Planung ausgedehnt werden?
SO Letztendlich ziemlich egal, da v. a. Kommunen Punkte brauchen und alles was nicht im
naturschutzrechtlichen Ökokonto geht dann ins baurechtliche verschieben.
3.3.2.2 Prüf- und Klärungsbedarf
Zusammengefasst wird von den Befragten folgender Klärungs- und Prüfbedarf ge-
äußert:
– Behebung bestehender Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeiten bei Um-
buchungen zwischen den beiden Ökokonten.
– Ist eine Vereinheitlichung der beiden Ökokonten möglich?
– Vereinheitlichung und bessere Kompatibilität bei der Online-Verwaltung der
Maßnahmen in den beiden Ökokonten.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 297
4 Zusammenstellung der Vorschläge zur Weiterentwicklung
der Ökokonto-Verordnung und des Verfahrens
In den folgenden Textabschnitten werden die wichtigsten Vorschläge zur Weiter-
entwicklung der ÖKVO zusammengestellt. Diese sind nach dem Handlungsbedarf in
Bezug auf die Bearbeitung eines Themas sortiert.
Dabei ergibt sich für manche Evaluationsthemen ein großer Bearbeitungsbedarf,
während andere Themen durch einige kleine Änderungen verwaltungsintern abge-
arbeitet werden können. Für manche der Themen hat sich als Ergebnis der Evalua-
tion gezeigt, dass sich trotz anfänglich hohem Diskussionsbedarf doch kein nen-
nenswerter Änderungsbedarf ergeben hat.
Unabhängig vom Umfang der notwendigen Bearbeitung betreffen manche Evalua-
tionsergebnisse Kernthemen der ÖKVO. Die aufgeworfenen Probleme sollten aus
diesem Grund zügig gelöst und in einer Novellierung der ÖKVO neu geregelt wer-
den. Andere Ergebnisse betreffen Fragen zur Anwendung der ÖKVO sowie zum
Ablauf des Verfahrens. Zur Klärung dieser Fragestellungen/Themen bedarf es in der
Regel keiner Änderungen in der ÖKVO, sondern diese können je nach Bedarf kurz-
bis mittelfristig durch die Bereitstellung von entsprechenden Arbeitshilfen und ande-
re Hilfestellungen gelöst werden. Prinzipiell gilt, dass in allen Fällen überprüft wer-
den muss, ob Änderungen in Folge der Evaluierungsergebnisse auch Auswirkungen
auf die Eingriffsbewertung haben.
Tab. 60 enthält einen Vorschlag zur Priorisierung der bearbeiteten Themen der Eva-
luation. Dabei wird differenziert in die Bedeutung, die einem Thema bei der Weiter-
entwicklung der Ökokonto-Verordnung zufällt sowie die Dringlichkeit des Hand-
lungsbedarfs in Bezug auf die zeitliche Dimension, in der die Bearbeitung des The-
mas erfolgen sollte.
Die Priorisierung in Bezug auf Bedeutung und Dringlichkeit der Themen wurde an-
hand folgender Kriterien vorgenommen:
– Eine erste Priorisierung der Themen erfolgte bereits bei der Themenauswahl
und der Bearbeitung der Themen. Dabei wurde den Themen eine besonders
hohe Priorität beigemessen, zu denen sich nach Auswertung der schriftlichen
Befragung der Akteursgruppen ein besonders großer Diskussionsbedarf ergab.
Dementsprechend wurden diese Themen intensiv innerhalb des Workshops be-
arbeitet und anschließend im Projektbeirat erörtert.
Innerhalb des Evaluationsprozesses fand eine weitere Differenzierung der Dring-
lichkeit von Einzelaspekten innerhalb dieser Themenschwerpunkte statt. Das
Ergebnis spiegelt sich in der in Tab. 60 dargestellten Priorisierung dieser The-
men wieder.
– Auch aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen ergab
sich eine Dringlichkeit zur Bearbeitung von Themen, die zu einem großen Teil
durch die Ergebnisse der schriftlichen Befragung bestätigt wurden. Teilweise
handelt es sich hierbei um Themen, die innerhalb des Workshops bearbeitet
wurden. Des Weiteren wurden die Themen „Anforderungen an die Fachkunde
und die Ausgestaltung der Maßnahmenanträge“ und „Webanwendung“ anhand
der genannten Analysen als dringlich eingestuft.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 298
Den Themen wurde zudem eine hohe Priorität zugeordnet, da Verbesserungen
in den hier aufgeführten Bereichen zu einer verbesserten (da standardisierten)
Prüfung der Maßnahmenanträge und demnach auch zu einer Vereinheitlichung
der Bewertung und Anerkennung von Maßnahmen beitragen sollen.
Dies gilt in gleichem Maße für die Themen „Effizienz von Verfahrensabläufen“
und „Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen“.
– Die Themen mit mittlerer Priorität umfassen insbesondere Themen, die nicht zur
Lösung akuter Probleme beitragen. Nichtsdestotrotz haben sie eine wichtige Be-
deutung und sollten daher in einem angemessenen Zeitrahmen bearbeitet wer-
den. Statistische Kennzahlen beispielsweise haben mittel- bis längerfristig eine
wichtige Bedeutung, nehmen aber nicht in jedem Fall Einfluss auf die ÖKVO an
sich. Sofern zur Erstellung statistischer Kennzahlen jedoch zusätzliche Daten –
über die in § 3 Abs. 2 ÖKVO genannten Daten hinaus – erforderlich sind, müs-
sen diese in der ÖKVO als Pflichtangaben bei der Antragstellung ergänzt wer-
den. Das Schutzgut Landschaftsbild wird zwar von vielen Teilnehmerinnen und
Teilnehmern am Evaluationsverfahren als wichtiges Thema angesehen, vom
Beirat wurde aber dennoch empfohlen, dieses Schutzgut derzeit nicht in die
ÖKVO aufzunehmen, da hierfür erst weitere vertiefende Untersuchungen durch-
geführt werden sollen (vgl. Abschn. 3.1.6). Bei den Verständnisfragen ergibt sich
ein Handlungsbedarf, der teilweise bereits über die Themen mit sehr hoher und
hoher Priorität abgedeckt ist. Ansonsten besteht nur ein geringer Handlungs-
druck, da es sich nicht um Probleme handelt, die über die Bereitstellung von zu-
sätzlichen Arbeitshilfen und allgemein zugänglichen Informationen gelöst werden
können. Einen direkten Einfluss auf die ÖKVO nehmen sie nicht und es besteht
auch kein Bedarf an fachlich-inhaltlichen Diskussionen.
– Bei den Themen mit geringer bzw. ohne Handlungspriorität hat sich im Laufe
des Verfahrens gezeigt, dass diese entweder nicht weiter behandelt werden sol-
len oder dass keine offenen Punkte verblieben sind bzw. mit geringem Aufwand
Lösungen gefunden werden können.
Tab. 60: Übersicht über die Priorität und die Dringlichkeit zur Bearbeitung
der Evaluationsthemen
1: sehr hohe Priorität; 2: hohe Priorität; 3: mittlere Priorität; 4: geringe Priorität
a: sehr dringlich zu bearbeiten, da Modifizierung in ÖKVO erforderlich;
b: dringlich (möglichst kurzfristig umzusetzen, aber kein Änderungsbedarf innerhalb der
ÖKVO);
c: mittelfristig zu bearbeiten (z. B. Vorbereitung von Themen für zukünftige Überarbei-
tungen der ÖKVO)
Thema Priorität Dringlichkeit
Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzustän-den von Biotopen:
Anpassung von Bewertungen 3 a
Methodik der Bewertung von Biotopen 1 a
Waldmaßnahmen 1 a
Erweiterung bzw. Reduktion von Anlage 1 der ÖKVO (Ökokon-
tofähige Maßnahmen)
2 a
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 299
Thema Priorität Dringlichkeit
Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz 1 a
Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezi-fischer Arten“
1 a
Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen:
„Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“ 2 a
„Verbesserung der Grundwassergüte“ 3 a
„Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ – –
Fragestellungen zum Funktions- und Schutzgutbezug 4 a/b
Fragestellungen zum Umgang mit dem Schutzgut Klima und Luft – –
Fragestellungen zum Umgang mit dem Schutzgut Landschaftsbild 3 c
Webanwendung 2 a/b
Statistische Kennzahlen 3 a/b
Effizienz der Verfahrensabläufe 2 a/b
Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der Maß-nahmenanträge
2 a/b
Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige Maßnahmen und Umgang mit Mitnahmeeffekten
1 a
Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen 2 a
Klärung von Verständnisfragen zum Verfahren 3 c
Im Folgenden werden nun die wichtigsten Vorschläge zur Weiterentwicklung der
Evaluationsthemen zusammenfassend dargestellt. Detailliertere Erläuterungen und
Ausführungen finden sich in dem jeweiligen Themenkapitel unter Abschn. 3.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 300
4.1 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen
mit sehr hohem Handlungsbedarf
4.1.1 Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Biotopen (zur ausführlichen
Darstellung s. Abschn. 3.1.1)
Wie in Tab. 60 dargestellt, werden die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs hier the-
menspezifisch unterschiedlich eingeschätzt. Für eine einfachere Handhabung wird
der Themenkomplex jedoch vollständig im Bereich mit sehr hoher Bedeutung und
hoher Handlungspriorität abgehandelt.
Folgende Schritte zur Weiterentwicklung der Wirkungsbereiche Biotope sollten im
Einzelnen unternommen werden:
Festlegung von Standards:
– Festlegung, wie eine landesweit einheitliche Handhabung der Zu- und Abschlä-
ge innerhalb der vorgegebenen Wertspannen gewährleistet werden kann
– Erarbeitung von Arbeitshilfen zur Bewertung der Ausgangs- und Zielzustände
bestimmter Biotoptypen
– Prüfung der vorgeschlagenen Erweiterungen und Streichungen auf der Maß-
nahmenliste
– Ausarbeitung von Vorschlägen im Umgang mit PIK-Maßnahmen, z. B. Definition
von fachlichen Mindestanforderungen, Klärung von Fragen zur rechtlichen Si-
cherung.
Änderungen an der ÖKVO
– Nr. 1.4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Ergänzung von Voraussetzungen für
die Anerkennung von Waldrefugien als ökokontofähige Maßnahmen
– Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): ggf. Ergänzung oder Streichung von Maßnah-
mentypen
– Tabelle 1 in Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): ggf. Änderungen der Normalwerte und
Wertspannen bei einzelnen Biotoptypen, Ergänzung von Biotoptypen und/oder
Vorgaben für die Vergabe von Zu- und Abschlägen
– Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): Ergänzung der „Lage im landesweiten Biotopverbund-
system“ als Kriterium für Zuschläge; Hinweis auf verbal-argumentative Begrün-
dungspflicht für Zuschläge.
Herausgabe von Arbeitshilfen
– Arbeitshilfe zu einheitlichen Handhabung von Zu- und Abschlägen innerhalb der
vorgegebenen Wertspannen
– Arbeitshilfen zur Bewertung der Ausgangs- und Zielzustände von bestimmten
Biotoptypen z. B. von Grünland und Wäldern
– Arbeitshilfe zu PIK-Maßnahmen
– Ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.
Abschn. 4.3.4).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 301
4.1.2 Herstellungskostenansatz (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn.3.1.2)
Für eine Weiterentwicklung des Herstellungskostenansatzes kommen zwei Lö-
sungsansätze in Frage:
1. Der Herstellungskostenansatz bleibt modifiziert bestehen.
2. Der Herstellungskostenansatz wird abgeschafft und durch ein neues Bewer-
tungsmodell ersetzt, das sich ausschließlich am naturschutzfachlichen Mehr-
wert einer Maßnahme orientiert.
Entwicklung eines alternativen Konzepts
– Entscheidung über den prinzipiellen Lösungsansatz
– Entwicklung von Vorschlägen für die zukünftige Ausgestaltung des gewählten
Modells (z. B. Definition von Maßnahmenlisten, Regelwerten, auf- und abwer-
tenden Faktoren etc.)
– Empfehlungen für die zukünftige Bewertung der Eingriffsseite.
Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte
– Konkrete Ausarbeitung von Vorgaben für die zukünftige Bewertung von Eingrif-
fen und Ökokonto-Maßnahmen in Bezug auf punktuelle Maßnahmen mit einer
großen Flächenwirkung.
Änderungen an der ÖKVO
– Änderungen am Herstellungskostenansatz müssten in Anlage 2 ÖKVO Abschn.
1.3.5 aufgenommen werden.
4.1.3 Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ (zur ausführlichen
Darstellung s. Abschn. 3.1.3)
Festlegung von Standards
– Festlegung von fachlichen Standards für die Datenerhebung zur Feststellung der
Bestandssituation sowie zur Prognose der Maßnahmenwirksamkeit, z. B.:
Vorgaben zur Durchführung der Erfassung der Arten
Angaben zu Datengrundlagen
Vorgaben zum Untersuchungsumfang und zum erforderlichen Flächenumgriff
Angaben zum Potential des Lebensraums, zur notwendigen Flächengröße
und Biotopvernetzung
– Klärung von Begrifflichkeiten und spezifischen fachlichen Fragestellungen zur
Einschätzung der Bestandssituation sowie zur Etablierung von Arten (z. B. Ab-
grenzung von Populationseinheiten, artspezifische Erreichbarkeit, Definition Re-
vier, Umgang mit Koloniebrütern etc.)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 302
– Ausarbeitung von Mindestvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für die
Maßnahmenplanung (z. B. Darstellung von Mindestanforderungen u. a. in Bezug
auf Mindestflächengrößen), die Nachweise der Etablierung und die Anforderun-
gen an ein Monitoring/Erfolgskontrolle
– Formulierung von konkreten Anforderungen an ergänzende Unterlagen zu Be-
standsdarstellung und Maßnahmenplanung
– Fachliche Prüfung von Fragen zur Bewertung und ggf. Anpassung im Rahmen
der Evaluation
– Prüfung der Tierarten in der Artenliste in Bezug auf eine mögliche Erweiterung
oder Reduktion der Liste
– Prüfung, ob eine vollständige Streichung der Pflanzenarten aus Tabelle 2 Anlage
2 der ÖKVO angemessen wäre (Anregung Projektteam)
– Soweit Pflanzenarten nicht gestrichen werden: Prüfung des Umgangs bei der
Etablierung von Pflanzenarten durch Mähgutübertragung
– Festlegung von Arten, für die eine zwingende fachliche Abstimmung mit dem
zuständigen RP als Voraussetzung für die Anerkennung eines Maßnahmenan-
trages erforderlich ist.
Änderungen an der ÖKVO
In Abhängigkeit von den Ergebnissen der o. g. Prüfungen werden folgende Ände-
rungen an der ÖKVO notwendig:
– Anlage 2 Abschnitt 2 (zu § 8 ÖKVO):
Änderungen an den Voraussetzungen für die Anerkennung von Maßnahmen
Änderungen an der Berechnung der erreichbaren Ökopunkte
Änderungen an der Möglichkeit, Maßnahmen zu kombinieren
Änderungen an der 20 %-Regelung
– Anlage 2 Tabelle 2 (zu § 8 ÖKVO): Änderungen an der Artenliste und der Höhe
der erreichbaren Punkte pro Art.
Herausgabe von Arbeitshilfen und Vollzugshinweisen
– Ausarbeitung der bereits durch die LUBW geplanten artspezifischen Hinweispa-
piere unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Evaluation (vgl. Abschn.
3.1.3) bzw. der Ergebnisse der o. g. Prüfungen
– Erarbeitung von Vollzugshinweisen zur Regelung des Verhältnisses von Ein-
griffs- zu Ökokontobewertung
– ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.
Abschn. 4.3.4).
4.1.4 Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige Maßnahmen und
Umgang mit Mitnahmeeffekten (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn.
3.2.5)
Zusammenfassend wird bei den Themenbereichen „ökokontofähige Maßnahmen“
und „Mitnahmeeffekte“ folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 303
Festlegung von Standards
– Definition nicht nutzbarer Waldstandorte, bei denen die Ausweisung eines Wald-
refugiums nicht ökokontofähig ist. Alternativ hierzu könnten die Voraussetzungen
für die Anerkennung von Waldrefugien weiter konkretisiert werden, um zu ver-
meiden, dass lediglich Flächen ins Ökokonto eingestellt werden, die ohnehin
nicht bewirtschaftet werden.
– Prüfung/Neudefinition von Standorten, auf denen ein Oberbodenauftrag fachlich
sinnvoll ist und zu einer Aufwertung führt und somit ökokontofähig ist.
Änderungen an der ÖKVO
– Ergänzung in § 3 Abs. 2 ÖKVO: Pflicht zu Erläuterung des naturschutzfachlichen
Mehrwerts bei allen Maßnahmen mit pauschaler Punktvergabe (z. B. bei Grund-
wasserschutzmaßnahmen)
– Nr. 1.4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Ergänzung von Voraussetzungen für
die Anerkennung von Waldrefugien als ökokontofähige Maßnahmen
– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Ergänzung eines Hinweises auf das
LUBW-Arbeitsheft 24 (oder Übernahme der dortigen Inhalte in die ÖKVO)
– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Streichung von „Dachbegrünungen“
als ökokontofähige Maßnahme im Wirkungsbereich „Boden“
– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): ggf. Einschränkung der Standorte, auf
denen Oberbodenauftrag ökokontofähig ist
– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Einschränkung, dass der Oberboden,
der im Rahmen einer Bebauung anfällt, bei der nach § 13b BauGB die Eingriffs-
regelung keine Anwendung findet, nicht für eine Ökokonto-Maßnahme herange-
zogen werden kann.
Herausgabe von Arbeitshilfen
– Arbeitshilfe zur Festlegung von nicht nutzungsfähigen Waldstandorten
– Arbeitshilfe zum Oberbodenauftrag mit Angabe/Darstellung der Standorte, auf
denen die Maßnahme ökokontofähig ist (evtl. Anpassung des LUBW-
Arbeitshefts 24)
– ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.
Abschn. 4.3.4).
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 304
4.2 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen
mit hohem Handlungsbedarf
4.2.1 Wirkungsbereiche „Wiederherstellung und Verbesserung von Boden-
funktionen“ und „Verbesserung der Grundwassergüte“ (zur ausführli-
chen Darstellung s. Abschn. 3.1.4)
Auch wenn der Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“ nur mit mitt-
lerer Priorität einzustufen ist, wird dieser Themenkomplex hier mit behandelt, da die
Bearbeitung bzw. Klärung der aufgeworfenen Fragestellungen parallel erfolgen
kann.
Verwaltungsinterne Bearbeitung
– Anpassung der Webanwendung mit Pflicht zur Begründung des naturschutzfach-
lichen Mehrwerts bei allen Maßnahmen mit pauschaler Punktvergabe (z. B. bei
Grundwasserschutzmaßnahmen)
Festlegung von Standards
– Prüfung/Neudefinition von Standorten, auf denen ein Oberbodenauftrag fachlich
sinnvoll ist und zu einer Aufwertung führt und somit ökokontofähig ist, sowie Klä-
rung weiterer Bodenschutz-Fragen
– Neudefinition der Räume, in denen Zusatzpunkte für die „Verbesserung der
Grundwassergüte“ vergeben werden können.
Änderungen der ÖKVO
– Ergänzung in § 3 Abs. 2 ÖKVO: Pflicht zu Erläuterung des naturschutzfachlichen
Mehrwerts bei allen Maßnahmen mit pauschaler Punktvergabe (z. B. bei Grund-
wasserschutzmaßnahmen)
– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO):
Ergänzung eines Hinweises auf das LUBW-Arbeitsheft 24 (oder Übernahme
der dortigen Inhalte in die ÖKVO)
Änderung der Formulierung: „Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher
Standortverhältnisse durch Wiedervernässung bei gleichzeitiger Nutzungsex-
tensivierung oder auf bereits extensiv oder nicht genutzten Standorten (so-
fern dies nicht zu Beeinträchtigung der Biotopqualität führt)“
Streichung von „Dachbegrünungen“ als ökokontofähige Maßnahme im Wir-
kungsbereich „Boden“
ggf. Einschränkung der Standorte, auf denen Oberbodenauftrag ökokon-
tofähig ist
Einschränkung, dass der Oberboden, der im Rahmen einer Bebauung anfällt,
bei der nach § 13b BauGB die Eingriffsregelung keine Anwendung findet,
nicht für eine Ökokonto-Maßnahme herangezogen werden kann.
– Nr. 3.2 der Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): Ergänzung von zusätzlichen Voraussetzun-
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 305
gen für die Anerkennung von Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasser-
güte.
Herausgabe von Arbeitshilfen
– Arbeitshilfe zum Oberbodenauftrag mit Angabe/Darstellung der Standorte, auf
denen die Maßnahme ökokontofähig ist
– evtl. Ergänzungen des LUBW-Arbeitshefts 24
– ggf. Arbeitshilfe zu Wirkungsbereichen „Verbesserung der Grundwassergüte“
und „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“.
– ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.
Abschn. 4.3.4).
4.2.2 Webanwendung (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.2.1)
Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte
Folgende Inhalte sollten von einem verwaltungsinternen Gremium bearbeitet und
entschieden werden:
– Prüfung der Möglichkeit einer grundlegenden Änderung der Struktur bzw. des
Aufbaus der Web-Anwendung: Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit durch Einrich-
ten einer intuitiven Menüführung.
– Prüfung, ob ein fester Ansprechpartner bei technischen bzw. fachlichen Fragen
festgesetzt werden sollte.
– Schaffung einer Möglichkeit zum Upload von Dateien (Karten, Erläuterungsbe-
richte, Artenlisten, Pläne, etc.) inkl. Festlegen konkreter Anforderungen für er-
gänzende Unterlagen.
– Prüfung von Vorschlägen zur Optimierung der Funktionalitäten der Web-GIS-
Anwendung, z. B. Einrichtung weiterer Zeichentools, Schaffung einer Möglichkeit
zur Erfassung von Punkt- und Liniendaten.
– Ergänzung von Pflichtfeldern mit Angaben, die zur Vereinfachung der Prüfung
von Maßnahmenanträgen beitragen, z. B. Maßnahmenträger, Institution, Lage in
Schutzgebiet, weitergehende Angaben bei Bewertung des Ausgangs- bzw. Ziel-
zustands außerhalb des Normalwertes.
Ausarbeitung und Veröffentlichung von Arbeitshilfen, Checklisten und Umset-
zungsbeispielen
Als Hilfestellung zur Beantragung von Maßnahmen in der Web-Anwendung existiert
der „Benutzer-Leitfaden für Maßnahmenträger“. Grundsätzlich sollte mit der Um-
strukturierung der Web-Anwendung das Ziel verfolgt werden, die intuitive Menüfüh-
rung und Nutzerfreundlichkeit der Website so zu optimieren, dass der Benutzer-
Leitfaden überflüssig wird. Allenfalls wäre eine Ergänzung des Leitfadens mit fachli-
chen Inhalten und Beispielen für Feldinhalte sinnvoll.
Textliche Änderungen der ÖKVO
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 306
Sollten Pflichtangaben ergänzt werden, die bislang nicht in der ÖKVO aufgeführt
sind, wären entsprechende Änderungen der ÖKVO unter § 3 Abs. zu ergänzen. Bei
den vorliegenden Vorschlägen, handelt es sich nach aktueller Einschätzung i.d.R.
um Erweiterungen der Web-Anwendung, die in der ÖKVO bereits abgedeckt sind.
4.2.3 Effizienz Verfahrensabläufe (zur ausführlichen Darstellung s. Ab-
schn.3.2.3)
Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte
Zusammengefasst sollten folgende Lösungsansätze weiter ausgearbeitet und um-
gesetzt werden:
– Prüfung der Vorschläge zur Optimierung der Web-Anwendung
– Prüfung der Einführung eines zentralen Kompetenzzentrums Eingriffsregelung
(z. B. bei der LUBW, vgl. Abschn. 4.3.4)
– Prüfung einer standardisierten Einbindung weiterer Fachbehörden in das Ge-
nehmigungsverfahren bei den Wirkbereichen „Wiederherstellung natürlicher Re-
tentionsflächen“ (Untere Wasserbehörde), „Verbesserung der Grundwassergüte“
(Untere Wasserbehörde), „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunk-
tionen“ (Untere Bodenschutzbehörde), bei Maßnahmen im Wald (Forstämter)
und bei Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Untere Landwirt-
schaftsbehörde).
– Prüfung der Einführung eines Vier-Augen-Prinzips bei der Genehmigung von
Ökokonto-Anträgen. Die Einführung eines Vier-Augen-Prinzips hätte jedoch nicht
nur Vorteile, da schon derzeit zwei Prüfungen erfolgen müssen: Zum einen prüft
die Zustimmungsbehörde eine beantragte Maßnahme im Rahmen der Einbu-
chung in das Ökokonto. Zum anderen findet eine Prüfung bei der Zuordnung der
Ökopunkte zu einem Eingriffsvorhaben durch die zuständige Zulassungsbehörde
statt. Die Einführung weiterer Kontrollinstanzen würde zudem dem Ziel einer
Verkürzung der Bearbeitungszeit für die Anerkennung von Maßnahmenanträgen
entgegenlaufen.
– Prüfung und Ausarbeitung der Vorschläge in Bezug auf Kommunikation und Be-
arbeitung der Maßnahmenanträge (vgl. Abschn. 3.2.3.3.3).
4.2.4 Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der Maß-
nahmenanträge (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn.3.2.4)
Ausarbeitung von Lösungen und Festlegung von Standards
Die in Abschn. 3.2.4.3 dargelegten Lösungsansätze sollten geprüft und ggf. ent-
sprechende Standards ausgearbeitet werden:
– Entscheidungen zum Thema Fachkunde und Aufnahme der Ergebnisse in die
Maßnahmenanträge (Web-Anwendung) (vgl. Abschn. 3.2.4.3.1)
– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zum Thema naturschutz-
fachliche Planung (vgl. Abschn. 3.2.4.3.2)
– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zum Thema Begründung
von Bewertungen des Ausgangs- und Zielzustands (vgl. Abschn. 3.2.4.3.3)
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 307
– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zur differenzierteren Be-
schreibung der Maßnahmen in Bezug auf Herstellung, Pflege und Unterhal-
tungspflege (vgl. Abschn. 3.2.4.3.4).
Herausgabe von Arbeitshilfen/Webanwendung
– Bereitstellung von Arbeitshilfen z. B. zur Bewertungsmethodik, zur Vergabe von
Zu- und Abschlägen und zur Bestandserfassung.
– Durchführung notwendiger Änderungen in der Web-Anwendung bzw. Ergänzun-
gen im Benutzer-Leitfaden zur Webanwendung.
– ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.
Abschn. 4.3.4).
4.2.5 Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen (zur ausführlichen
Darstellung s. Abschn.3.2.6)
Festlegung von Standards
Die unter Abschn. 3.2.6.3 aufgeführten, möglichen Änderungen in Bezug auf den
Zeitpunkt des Beginns der Verzinsung von Ökokonto-Maßnahmen sollten geprüft
und ggfs. ausgearbeitet sowie umgesetzt werden.
Änderungen an der ÖKVO
Die Umsetzung neuer Regelungen müsste über entsprechende Änderungen in der
ÖKVO in § 5 (Verzinsung) erfolgen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 308
4.3 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen
mit mittlerem Handlungsbedarf
4.3.1 Umgang mit dem Schutzgut Landschaftsbild (zur ausführlichen Darstel-
lung s. Abschn. 3.1.6)
Es wird empfohlen, das Schutzgut Landschaftsbild weiterhin nicht in die ÖKVO auf-
zunehmen. Es sollte jedoch ggf. eine Methodik entwickelt werden, wie das Schutz-
gut in der Eingriffsregelung und im Rahmen der Ökokonto-Verordnung berücksich-
tigt werden kann. Dabei ist die Vorgabe von einheitlich anzuwendenden Methoden
und Standards zu empfehlen, um eine landesweit einheitliche Behandlung des
Schutzguts gewährleisten zu können und den Bearbeitungsaufwand für die Zustim-
mungsbehörden möglichst gering zu halten.
4.3.2 Statistische Kennzahlen (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.2.2)
Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte
Folgende Inhalte sollten in einem verwaltungsinternen Gremium, das mit Fachleuten
beispielsweise aus den Bereichen EDV, Webdesign, Datenbanken, Ökokonto zu-
sammengesetzt ist, geprüft werden:
– Datenausgabe: Es sollte geprüft werden, inwieweit die in die Web-Anwendung
eingegebenen Daten bereits jetzt in einem besser auswertbaren Format, z. B.
Excel oder Access, ausgegeben werden können. Ansonsten wäre zu prüfen, ob
bzw. welche anderen Möglichkeiten es gibt, den Export der Daten zu verbes-
sern.
– Datenstruktur: Umsetzbarkeit der Änderungsvorschläge in Bezug auf die Daten-
struktur prüfen, z. B. Erweiterung von Feldern, Ersetzen von Freitext-Feldern
durch Auswahlfelder, Summierungen von Flächen oder Ökopunkten anhand von
Wirkungsbereichen.
– GIS-Funktionalitäten: Umsetzbarkeit der Änderungsvorschläge bzgl. der Struktur
der zu erfassenden GIS-Daten und die damit verbundene Weiterentwicklung der
Funktionalitäten des Web-GIS. Korrekte statistische Auswertungen wären nur
anhand einer flächenscharfen GIS-technischen Abgrenzung des Ausgangs- und
Zielzustands der Maßnahmen differenziert nach den verschiedenen Wirkungsbe-
reichen innerhalb eines einzigen Shapefiles möglich.
– Prüfung, ob die abgebuchten Ökopunkte bestimmten Maßnahmen und Wir-
kungsbereichen und damit flächenscharf abgrenzbaren Bereiche zugeordnet
werden sollten (= wirkungsbereichs- und/oder flächenbezogene Zuordnung zwi-
schen Eingriff und Ökokontofläche). In diesem Fall wäre zudem zu klären, wie
mit den durch Verzinsung generierten Ökopunkten zu verfahren ist.
Änderungen an der ÖKVO
Ggfs. Aufnahme von Vorgaben zur transparenten Darstellung abgebuchter Öko-
punkte, die aus bestimmten Maßnahmentypen und Wirkungsbereichen stammen.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 309
4.3.3 Verständnisfragen zum Verfahren (zur ausführlichen Darstellung s. Ab-
schn. 3.2.7)
Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte
Folgende Lösungsvorschläge wären zu diskutieren bzw. weiter auszuarbeiten:
– Festlegung der konkreten Inhalte zu den erforderlichen Arbeitshilfen
– Festlegung bzw. ggf. Erweiterung von Inhalten für Schulungen, Ausarbeitung
von Schulungsunterlagen
– Prüfung der Einführung eines zentralen Kompetenzzentrums zur Eingriffsrege-
lung (z. B. bei der LUBW, vgl. Abschn. 4.3.4)
– Optimierung der Struktur der LUBW-Homepage zum Thema Ökokonto insbe-
sondere in Hinblick auf eine verbesserte Auffindbarkeit von verfügbaren Hilfe-
stellungen.
4.3.4 Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums
Viele Probleme, die im Rahmen der durchgeführten Evaluation erkannt wurden,
können durch fachlich kompetente und regelmäßig erreichbare Ansprechpartner, die
zu Fachfragen Hilfestellung geben können, gelöst werden. Die Einrichtung eines
zentralen Kompetenzzentrums könnte hierfür ein geeigneter Lösungsansatz sein.
Die Bündelung von Kompetenzen in Hinblick auf die Anwendung, Auslegung und
Ausgestaltung der Regelungen der ÖKVO wäre nicht nur für die Nutzer der ÖKVO
von großem Vorteil. Dies wären unter anderem:
– Feste Ansprechpartner mit guter Erreichbarkeit zur regelmäßigen und auch kurz-
fristigen Beantwortung von Spezialfragen rund um die Beantragung und Bewer-
tung von Maßnahmen und die Auslegung der ÖKVO.
– Verbesserung der Effizienz durch Entwicklung von standardisierten Verfahren-
sabläufen (bspw. zur Einbindung weiterer Fachbehörden).
– Unterstützung der Zustimmungsbehörden bei komplexen Fachfragen zu den
Wirkungsbereichen.
– Unterstützung bei der Nutzung der Web-Anwendung
– Einführung eines Kontrollsystems und Prüfung kritischer Maßnahmenanträge im
Sinne eines Vier-Augen-Prinzips. Ggfs. auch Zentralisierung der Einbuchung
von Maßnahmen in das Ökokonto-Verzeichnis.
– Homogenisierung der Bewertung von Maßnahmenanträgen, so dass regionale
Unterschiede und somit Ungleichgewichte in der Bewertung zukünftig stärker
vermieden werden können.
– Entwicklung und Herausgabe von Arbeitshilfen, Checklisten und Umsetzungs-
beispielen zu den Regelungen der ÖKVO.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 310
4.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen
mit geringem bzw. ohne Handlungsbedarf
4.4.1 Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen
Die derzeitigen Regelungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher
Retentionsflächen“ sollten beibehalten werden. Sie sind einfach und gut handhab-
bar. Klärungsbedarf besteht nur in Detailfragen.
4.4.2 Funktions- und Schutzgutbezug (zur ausführlichen Darstellung s. Ab-
schn.3.1.5)
Aus fachlicher Sicht wäre eine Stärkung des Schutzgut- und Funktionsbezugs zwar
wünschenswert, aber es wird derzeit kein Handlungsbedarf für erforderliche Ände-
rungen im Rahmen der ÖKVO gesehen, da für die wesentlichen Eingriffe (in nach
§ 30 BNatSchG geschützte Biotopbestände und bei artenschutzrechtlichen Eingrif-
fen des § 44 Abs. 1 BNatSchG) bereits heute ein Schutzgut- und Funktionsbezug
vorgegeben ist.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird jedoch empfohlen die Wirkungsbereiche dif-
ferenzierter zu erfassen (z. B. Wald – Offenland) und bei der Zuordnung zu einem
Eingriff, die dort betroffenen Wirkungsbereiche zu dokumentieren, damit diese An-
gaben entsprechend ausgewertet und bilanziert werden können. Dies kann anhand
von Änderungen in der Web-Anwendung und entsprechenden Vorgaben in der Ver-
ordnung erfolgen.
Änderungen an der ÖKVO
Ggfs. Aufnahme von Vorgaben, welche Angaben bei einer Zuordnung von Öko-
punkten zu einem Eingriffsvorhaben hinsichtlich Wirkungsbereich, Maßnahmentyp
etc. gemacht werden müssen.
4.4.3 Umgang mit dem Schutzgut Klima/Luft (zur ausführlichen Darstellung s.
Abschn. 3.1.6)
Das Schutzgut Klima/Luft soll auch weiterhin nicht in die ÖKVO aufgenommen wer-
den. Es besteht demnach kein weiterer Handlungsbedarf.
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 311
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nfuerungserlass_fachl_hinweise_streuobst.pdf&FIS=200 (zuletzt gesehen
am 23.07.2018)
NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastenartige
Eingriffe. Materialien für die naturschutzfachliche Bewertung und Kompensa-
tionsermittlung. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Raum-
ordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Geänderte
Fassung August 1993. Kirchheim b. München
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 315
SPD (2017): Antrag der Abg. Gabi Rolland u.a. SPD. Gewässerrandstreifen – Um-
setzung des Wassergesetzes im Land. Drucksache 16/1899. – Antrag Land-
tag von Baden-Württemberg, 2 S.
STADTLANDFLUSS (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur
und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang
von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung (Teil A: Bewer-
tungsmodell). – Wolfschlugen. – Im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt-
schutz Baden-Württemberg, 31 S.
Erlasse und Verordnungen
BayWEE / Windenergie-Erlass (2016): Hinweise der Bayerischen Staatsministerien
des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und
Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucherschutz, für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege zur
Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) vom 19. Juli
2016 (AllMBl. S. 1642)
ÖKVO / Ökokonto-Verordnung (2010): Verordnung des Ministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig
durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen vom 19.
Dezember 2010 (GBl. 2010 S. 1089)
Begründung zur ÖKVO (2010): Auszüge aus der Begründung zur ÖKVO (Fassung
vom 19. Dezember 2010, 19 S.)
KompVzVO / Kompensationsverzeichnis-Verordnung (2011): Verordnung des Minis-
teriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Führung von Kom-
pensationsverzeichnissen vom 17. Februar 2011 (GBl. 2011 S. 79).
Umsetzungsrelevante Auszüge aus der Begründung zur KompVzVO (Fassung vom
14. Februar 2011, 7 Seiten).
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ BADEN-
WÜRTTEMBERG (2011b): Fachliche Hinweise zur Anerkennung der Pflege
von Streuobstbeständen einschließlich ihres Unterwuchses als Naturschutz-
rechtliche Kompensationsmaßnahme (Endversion 9.8.2011). – Stuttgart, 7 S.
Online abrufbar unter http://www.fachdokumente.lubw.baden-
wuerttemberg.de/servlet/is/101240/fachliche_hinweise-
endversion.pdf?command=downloadContent&filename=fachliche_hinweise-
endversion.pdf&FIS=200 (zuletzt gesehen am 23.07.2018)
Datengrundlagen zur Auswertung der kreiseigenen Bewertungsverfahren und
Regelungen sowie Verfahren anderer Bundesländer
Verwendete Datengrundlagen Bayern
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 316
Datengrundlage Quelle
Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Land-schaft (Bayerische Kompensationsverordnung – BayKompV) vom 7. August 2013
Alle abrufbar unter:
http://www.stmuv.bayern.de/the-men/naturschutz/bay_komp_vo/
Begründung zur Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)
Biotopwertliste zur Anwendung der BayKompV - Stand 28.02.2014 (mit redaktionellen Änderungen vom 31.03.14)
Vollzugshinweise zur BayKompV für den staatlichen Straßenbau - Stand 28.02.2014
Vollzugshinweise Kompensation und Hochwasserschutz zur Anwen-dung der BayKompV - Stand: 01.04.2014
Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen ge-mäß § 9 Abs. 2 BayKompV - Stand: 16.10.2014
Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation gem. BayKompV - Stand: 28.10.2014
Vollzugshinweise zum Ausgleich bestimmter vertikaler Eingriffe gem. BayKompV - Stand 28.05.2015
Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - Vollzugshinweise Ländliche Entwicklung - Stand: 17.06.2015
Arbeitshilfe zu einfachen Bauvorhaben im Außenbereich
Arbeitshilfe zur Biotopwertliste
Arbeitshilfe zur produktionsintegrierten Kompensation
Das Schutzgut Boden in der Planung. Bewertung natürlicher Boden-funktionen und Umsetzung in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bayerisches Landesamt für Umwelt 2003
https://www.lfu.bayern.de/boden/boden_planung/index.htm
Umweltatlas Bayern
Online-Angebot des Bayerisches Landesamts für Umwelt mit Informa-tionen und Bewertungen zum Schutzgut Boden
http://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Bauen im Einklang mit der Natur. Ein Leitfaden (Ergänzte Fassung). Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfra-gen 2003
https://www.stmi.bayern.de/buw/staedtebau/oekologie/leitfadeneingriffsrege-lung/index.php
Hinweise zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald für Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem Naturschutzrecht.
Bayerische Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Juli 2013.
Nicht online verfügbar, aber im Büro vorhanden
Windenergie-Erlass (BayWEE): Hinweise zur Planung und Genehmi-gung von Windenergieanlagen (WEA)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucher-schutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesund-heit und Pflege vom 19. Juli 2016
http://www.stmwi.bayern.de/filead-min/user_upload/stmwivt/Publikatio-nen/2016/Windenergie-Erlass_2016.pdf
Verwendete Datengrundlagen Berlin
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 317
Datengrundlage Quelle
Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Ber-lin. (Verfasser: TU BERLIN; Hrsg.: SENATSVERWALTUNG FÜR
STADTENTWICKLUNG UND UMWELT Aktualisierung 2013)
http://www.stadtentwicklung.ber-lin.de/umwelt/landschaftsplanung/bbe/index.shtml
Umweltatlas Berlin. Karte 01.13 Planungshinweise zum Bodenschutz (Ausgabe 2015) (SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG UND
UMWELT 2015)
http://www.stadtentwicklung.ber-lin.de/umwelt/umweltatlas/din_113.htm
Planungshinweise zum Bodenschutz. Leitbild und Maßnahmenkatalog
für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin (SENATSVERWALTUNG FÜR
STADTENTWICKLUNG UND UMWELT 2015)
http://www.stadtentwicklung.ber-lin.de/umwelt/umweltatlas/download/gerstenberg2015_Leitbild_Ma%C3%9Fnahmenkatalog.pdf
Umweltprüfungen. Berliner Leitfaden für die Stadt- und Landschafts-planung (SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG 2006)
http://www.stadtentwicklung.ber-lin.de/umwelt/landschaftsplanung/uvp/de/eingriffs-regelung.shtml
Verwendete Datengrundlagen Brandenburg
Datengrundlage Quelle
Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) (Hrsg.: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLUV) 2009)
http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.322347.de
Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Land-wirtschaft. „Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation“ und „Erhö-hung des Entsiegelungsfaktors bei der Kompensation durch den Abriss von Hochbauten“ vom 1. Juni 2016
Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Maßnahmen- und Flächenpools in Brandenburg (Flächenpoolver-ordnung - FPV) vom 24. Februar 2009
http://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212442
Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Stra-ßenbauvorhaben im Land Brandenburg (HB LBP). Stand: 03/2015. (Hrsg.: MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND LANDESPLANUNG – MIL Ab-teilung 4 – Verkehr)
http://www.ls.brandenburg.de/media_fast/4055/HB%20LBP%2002-2009_1.%20-Fortschr%2010-2009.-15742053.pdf
Anforderungen des Bodenschutzes bei Planungs- und Zulassungsver-fahren im Land Brandenburg - Handlungsanleitung. – In: Fachbeiträge des Landesumweltamtes Nr. 78 - Bodenschutz 1. Potsdam, Mai 2003.
http://www.lugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/lua_bd78.pdf
Verwendete Datengrundlagen Bremen
Datengrundlage Quelle
Handlungsanleitung zur Anwendung der Eingriffsregelung für die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) inkl. Anhang. Auftraggeber: Freie Hansestadt Bremen vertreten durch den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr. Auftragnehmer: GOTTFRIED WILHELM LEIBNIZ UNIVERSITÄT
HANNOVER INSTITUT FÜR UMWELTPLANUNG. 2006
http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.24260.de
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 318
Datengrundlage Quelle
Erfassung und Bewertung des derzeitigen ökologischen Bestandes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde). Forschungs- und Ent-wicklungsvorhaben im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen, vertre-ten durch den Senator für Bau und Umwelt. Auftragnehmer: UNIVERSITÄT HANNOVER - INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSPFLEGE UND
NATURSCHUTZ (ILN 2000)
http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Erfas-sung%20und%20Bewertung%20des%20derzeitigen%20%F6kologischen%20Bestandes%20der%20Freien%20-Hansestadt%20Bremen.PDF
Erfassung und Bewertung des derzeitigen ökologischen Bestandes
Karte 4: Biotische Ertragsfunktion und andere Bodeneigenschaften
Bestand und Bewertung
http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/kar-te_a41_Biotische_Ertragsfunktion%20Bewertung.pdf
NIBIS Niedersächsisches Bodeninformationssystem http://nibis.lbeg.de/cardomap3/
Verwendete Datengrundlagen Hamburg
Datengrundlage Quelle
Erläuterungen zur Eingriffsregelung allgemein http://www.hamburg.de/eingriffsregelung/
Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Hamburg
Ergebnis des Staatsräte-Arbeitskreises am 28. Mai 1991 (STAATSRÄTEMODELL)
Anlage 1
http://www.isebek-initia-tive.de/uploads/sn/FHH_ 910528_Staatsraetemodell.pdf
Hinweise zur Handhabung des Staatsrätemodells. UMWELTBEHÖRDE. NATURSCHUTZAMT HAMBURG, Stand 12.07.1999
http://www.isebek-initia-tive.de/uploads/sn/FHH_-990712_Handhabungshinweise_Staatsraetemodell.pdf
Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB. Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung.
BUND/LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENSCHUTZ (LABO). Stand: Ja-nuar 2009
http://www.hamburg.de/boden/1602240/bodenschutz-in-der-umweltpruefung/
Verordnung zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
(Ökokontoverordnung - ÖkokontoVO)
Vom 3. Juli 2012
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/por-tal/page/bshaprod.psml;jsessionid=4B66E7B1F266B47-F90F2929BD9705175.jp15?showdoccase=1&st=lr&-doc.id=jlr-%C3%96koKVHA-pP2&doc.part=X&doc.origin=bs
Verwendete Datengrundlagen Hessen
Datengrundlage Quelle
Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichs-abgaben (Kompensationsverordnung - KV), gültig vom 14.09.2005 bis zum 31.12.2018.
https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/naturschutz/ eingriff-kompensation/ kompensation
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 319
Datengrundlage Quelle
Hinweise für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Wald vom 21.07.2009
Arbeitshilfe zur Verordnung über die Durchführung von Kompensati-onsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (Kompensationsverordnung – KV) vom 01.09.2005
Leitfaden Verwendung der Ersatzzahlungen in Hessen
Bodenschutz in der Bauleitplanung. Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen.
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ. Stand: Februar 2011
https://www.hlnug.de/themen/boden/vorsorge/bodenschutz-in-der-planung.html
Verwendete Datengrundlagen Mecklenburg-Vorpommern
Datengrundlage Quelle
Hinweise zur Eingriffsregelung,
Schriftenreihe des LANDESAMTES FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND
GEOLOGIE MECKLENBURG – VORPOMMERN Heft 3/1999
Alle abrufbar unter:
http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Umwelt/Naturschutz-und-Landschaftspflege/Eingriffs-regelungen-und-%C3%96kokontoma%C3%9Fnahmen/
Korrekturblatt (Stand:19.12.2001)
zur DV-technischen Version der „Hinweise zur Eingriffsregelung“
Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Wind-kraftanlagen, Antennenträger und vergleichbare Vertikalstrukturen;
LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE 2006
Leitfaden zur Erstellung und Prüfung Landschaftspflegerischer Be-gleitpläne zu Straßenbauvorhabgen in Mecklenburg-Vorpommern.
Erstellt im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (FROEHLICH & SPORBECK 2002)
Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in Mecklenburg-Vorpommern.
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND NATURSCHUTZ DES LANDES
MECKLENBURG-VORPOMMERN. 1995
https://www.umweltkarten. mv-regierung.de/meta/ LABL_95.pdf
Verordnung zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen, zur Einrichtung von Verzeichnissen und zur Anerkennung von Flä-chenagenturen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Ökokontoverord-nung - ÖkoKtoVO M-V) Vom 22. Mai 2014
http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-%C3%96koKVMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
Verwendete Datengrundlagen Niedersachsen
Datengrundlage Quelle
Der Schutz des Bodens in der Eingriffsregelung (BREUER 2015).
Beiträge zur Eingriffsregelung VI. Informationsdienst Naturschutz Nie-dersachsen
Nicht online erhältlich; Zu bestellen unter:
http://nlwkn-webshop.webshopapp.com/
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Aus- und Neubau von Stra-ßen
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 320
Datengrundlage Quelle
(NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDE FÜR STRAßENBAU UND VERKEHR &
NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ - GESCHÄFTSBEREICH NATURSCHUTZ 2006).
Beiträge zur Eingriffsregelung V. Informationsdienst Naturschutz Nie-dersachsen
Landwirtschaftliche Bauten: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Wa-rum, wo und wie? (BREUER 2006).
Beiträge zur Eingriffsregelung V. Informationsdienst Naturschutz Nie-dersachsen
Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN, Überarbeitete Fassung (Stand: 14.11.2001)
http://www.zile.niedersachsen.de/download/2566/Leitlinie_Naturschutz_und_Landschaftspflege_in_Verfahren_-nach_dem_FlurbG.pdf
Arbeitshilfe zur Anwendung der Eingriffsregelung bei Bodenabbauvor-haben auf der Grundlage des „Leitfadens zur Zulassung des Abbaus von Bodenschätzen nach dem NNatG und dem NWG“
Herausgeber: NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM, NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE; Stand: 24.09.2002
http://www.umwelt.niedersachsen.de/download/6396/Arbeitshilfe_zur_Anwendung _der_ Eingriffsregelung_bei_ Bodenabbauvorhaben_ Stand_24.9.2002_.pdf
Ergänzung "Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Ein-griffsregelung in der Bauleitplanung" (BREUER 2015).
Beiträge zur Eingriffsregelung VI. Informationsdienst Naturschutz Nie-dersachsen
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/servlets/download?C=38881017&L=20
Verwendete Datengrundlagen Nordrhein-Westfalen
Datengrundlage Quelle
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. LANUV 2008
Alle abrufbar unter:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/?no_ cache=1
Hinweise zur Kompensation im Zusammenhang mit Wald. Handha-bung der Eingriffsregelung nach Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und Baugesetzbuch und der Ersatzaufforstungen nach Lan-desforstgesetz Nordrhein-Westfalen bei Eingriffen in den Wald und der Kompensation im Wald. MUNLV 2008. Stand 16. Juli 2008
Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen
Anleitung für die Bewertung von Kompensationsmaßnahmen an Fließ-gewässern und in Auen, MUNLV 2009
http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/Anleitung_f%C3%BCr_die_Bewertung_von_Kompensationsma%C3%9F nahmen_an_Flie%C3%9F gew%C3%A4ssern_und_in_den_Auen
Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Lan-desnaturschutzgesetzes vom 18. April 2008
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000728#FN1
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 321
Datengrundlage Quelle
ELES-Arbeitshilfen: Arbeitshilfen zum „Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Ein-griffe
durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW“. Stand: Oktober 2012 (Bosch & Partner sowie Lan-desbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen)
https://www.strassen.nrw.de/umwelt/publikationen.html
Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)
Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft (ADAM, NOHL, VALENTIN, 1986; Hrsg. MUNLV)
Nicht online verfügbar (nicht ausgewertet)
Bewertungsrahmen für die Straßenplanung (ARGE EINGRIFF/AUSGLEICH 1994; Hrsg.: MWMTV, MUNLV) - veraltet
Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotopty-pen (LUDWIG, MEINIG, 1991)
Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Bewertungsrahmen für unterirdische Rohrleitungen für nicht wassergefährdende Stoffe (FROELICH und SPORBECK, SMEETS und DAMASCHEK, REINSCH 2002; im Auftrag des BGW und DVGW)
Verwendete Datengrundlagen Rheinland-Pfalz
Datengrundlage Quelle
Landesnaturschutzgesetz vom 06.10.2015 http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+RP&psml=bsrlpprod.psml
Rundschreiben zu „Vollzug des Landesnaturschutzgesetzes - Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ersatzzahlungen“ des MULEWF vom 05.11.2015
https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Themen/Naturschutz/Eingriff_und_Kompensation/Rundschreiben/schneid_1_.pdf
Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) vom Dezember 1998
Die HVE sind in rechtlicher Hinsicht überholt. Auf der Homepage des LfU wird jedoch mitgeteilt, dass die HVE weiterhin für die fachliche Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft herangezogen wer-den können.
https://lfu.rlp.de/fileadmin/lfu/Natur-schutz/Dokumente/HVE.pdf
https://lfu.rlp.de/de/naturschutz/flaechennutzungen-und-biotoppflege/eingriffs-regelung/
Hinweise zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald vom 20.03.2003
https://www.wald-rlp.de/de/bewahren/naturschutz-im-wald/oekokonto.html
Themenhafte Vorsorgender Bodenschutz. Bodenfunktionsbewertung
für die Planungspraxis.
LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU RHEINLAND-PFALZ (LGB). Stand 2016
https://mueef.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcen-schutz/bodenschutz/rundschreiben-und-arbeitshilfen/arbeitshilfen/
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 322
Verwendete Datengrundlagen Saarland
Datengrundlage Quelle
Leitfaden Eingriffsbewertung vom November 2001 https://www.saarland.de/8880.htm
Geoportal Saarland (Bodeninformationssystem) http://geoportal.saarland.de/por-tal/de/fachanwendungen/bodenschutz.html
Verwendete Datengrundlagen Sachsen
Datengrundlage Quelle
Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. Im Auftrag des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Dresden; Juli 2003
Alle abrufbar unter:
https://www.umwelt.sach-sen.de/umwelt/natur/8516.htm
Fallbeispiel zur Anwendung der Handlungsempfehlung
Hinweise zu naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Wald
Entsiegelungserlass
Ermittlung des ökologischen Wertes von Wehrrückbauten
Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Gutachten zur allgemeinen Bewertung der naturschutzrechtlichen Ein-griffsregelung bei der Umnutzung stillgelegter oder entwidmeter Bahntrassen zu Rad- und Wanderwegen
Leitfaden Bodenschutz bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Aktualisierung (Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie 2008)
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/13847
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Ökokonto und das Kompensationsflächenka-taster (Sächsische Ökokonto-Verordnung – SächsÖKoVO) vom 2. Juli 2008
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10363-Saechsische-Oekokonto-Verordnung
Einführungserlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Verordnung zum Ökokonto und Kompensati-onsflächenkataster vom 8. August 2008
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/15205.htm
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Lan-desentwicklung über den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Land-schaft (Naturschutz-Ausgleichsverordnung – NatSchAVO) vom 30. März 1995
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3131-Natur-schutz-Ausgleichsverordnung
Bodeninstrument Sachsen.
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE, 2009
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/boden/Bodenbewertungsinstru-ment_Sachsen_092014%281%29.pdf
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 323
Verwendete Datengrundlagen Sachsen-Anhalt
Datengrundlage Quelle
Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 12.03.2009 (inkl. Anlagen 1 und 2)
http://www.landesrecht. sachsen-anhalt.de/jportal/ ?quelle=jlink&query=VVST-791620-MLU-20090312-SF&psml=bssahprod.psml&max=true
Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchge-führter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung) vom 21. Januar 2005 (letzte Änderung am 15.01.2015)
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/ portal/t/16j8/page/ bssahprod.psml/media-type/html?action=controls. jw.MaxMinDocument&showdoccase=1&max=true
Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landesamtes für Umwelt-schutz Sachsen-Anhalt (BFBV-LAU). Vorläufige Handlungsempfehlung zur Anwendung des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens.
LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT. Stand: Mai 2013 (Änderung im Anhang 2014)
https://lau.sachsen-anhalt.de/boden-wasser-abfall/bodenschutz/ bodenfunktionsbewertung/
Verwendete Datengrundlagen Schleswig-Holstein
Datengrundlage Quelle
Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermitt-lung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen Landschaftspflegeri-scher Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben (Kompensationser-mittlung Strassenbau) inkl. Erläuterungsteil I und II (LANDESAMT FÜR STRAßENBAU UND -VERKEHR, 2004)
http://www.schleswig-holstein.de/DE/ Landesregierung/LBVSH/ Aufgaben/Umwelt/dossier_ umwelt.html?cms_notFirst= true&cms_docId=1837698
Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht
inkl. Anlage: Hinweise zur Anwendung der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung
(MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND
LÄNDLICHE RÄUME, INNENMINISTERIUM, 2013)
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fach inhalte/E/eingriffsregelung/ nfl12_Eingriffsregelung_01_natur.html
Grundsätze zur Planung von und zur Anwendung der naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen
(MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND
LÄNDLICHE RÄUME, STAATSKANZLEI, INNENMINISTERIUM, MINISTERIUM FÜR
WIRTSCHAFT, ARBEIT, VERKEHR UND TECHNOLOGIE, 2016)
Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des
Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaß-nahmen
(Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO)
Vom 28. März 2017
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 324
Verwendete Datengrundlagen Thüringen
Datengrundlage Quelle
Die Eingriffsregelung in Thüringen. Bilanzierungsmodell. THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND
UMWELT. Stand: August 2005
http://www.thueringen.de/th8/tmuen/naturschutz/recht/eingriff/index.aspx
Flächenpools in Thüringen. Vorbereitete Angebote für unterschiedliche Eingriffe. THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND
UMWELT. Stand: August 2005
Verwendete Datengrundlagen Region Bodensee-Oberschwaben
Datengrundlage Quelle
Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurtei-lung, Kompensationsbewertung und Ökokonten. Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen
https://www.bodenseekreis.de/uplo-ads/tx_organisationguidejw/Handlungsanlei-tung_Bewertungssystematik_2013_2013_07_22.pdf
Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 325