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Evaluation der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg

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Evaluation der Ökokonto-Verordnung

Baden-Württemberg

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Auftraggeberin: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Für den Inhalt des Berichts ist das PAN Planungsbüro für angewandten

Naturschutz GmbH verantwortlich.

Auftragnehmer: PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH

Rosenkavalierplatz 8

81925 München

Tel. (089) 122 85 69-00

Fax (089) 122 85 69-20 [email protected]

Bearbeitung: Beate Jeuther, Elisabeth Schubert, Reinhold Hettrich, Anne

Ruff, Evelyn Gussmann

Stand: 22.11.2018

Redaktionelle Bearbeitung durch die LUBW am 10.12.2018: Zusammensetzung der

Workshop-Gruppen (Abschn. 2.4.1), Datum vierte Beiratssitzung (Abschn. 2.5), An-

passung Verweise

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Inhalt

1 Einleitung ......................................................................................................................... 7

1.1 Gegenstand und Ziel der Evaluierung ............................................................ 7

1.2 Grundlagen und Informationen der LUBW .................................................... 7

1.2.1 Vorgehen ................................................................................................ 7

1.2.2 Statistische Auswertung....................................................................... 8

1.3 Struktur und Ablauf des Evaluationsprozesses .......................................... 16

1.4 Zusammenfassung .......................................................................................... 18

2 Arbeitspakete der Evaluierung ................................................................................... 21

2.1 Fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen ....................... 21

2.1.1 Grundlagen .......................................................................................... 21

2.1.2 Vorgehensweise .................................................................................. 21

2.1.3 Zusammenfassende Ergebnisse ...................................................... 22

2.2 Recherche und Synopse kreiseigener Regelungen und der

Regelungen anderer Bundesländer .............................................................. 25

2.2.1 Grundlagen .......................................................................................... 25

2.2.2 Vorgehensweise .................................................................................. 25

2.2.3 Zusammenfassende Ergebnisse ...................................................... 25

2.3 Befragung der Akteursgruppen ..................................................................... 30

2.3.1 Grundlagen .......................................................................................... 30

2.3.2 Vorgehensweise .................................................................................. 30

2.3.3 Zusammenfassende Ergebnisse ...................................................... 34

2.4 Workshop mit den beteiligten Akteursgruppen ........................................... 40

2.4.1 Zielsetzung ........................................................................................... 40

2.4.2 Workshop-Themen und zusammenfassende Ergebnisse ............ 40

2.5 Beteiligung Projektbeirat ................................................................................. 44

3 Evaluationsthemen ....................................................................................................... 46

3.1 Schwerpunktthemen der Evaluierung ........................................................... 46

3.1.1 Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und

Zielzuständen von Biotopen .............................................................. 47

3.1.1.1 Grundlagen ..................................................................................... 47

3.1.1.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................... 48

3.1.1.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................... 58

3.1.1.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat ......... 68

3.1.1.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung .............................................. 70

3.1.2 Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz .......... 74

3.1.2.1 Grundlagen ..................................................................................... 74

3.1.2.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................... 74

3.1.2.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................... 83

3.1.2.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat ......... 88

3.1.2.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung .............................................. 90

3.1.3 Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung

spezifischer Arten“ .............................................................................. 93

3.1.3.1 Grundlagen ..................................................................................... 93

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3.1.3.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................... 94

3.1.3.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................. 105

3.1.3.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat ....... 124

3.1.3.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 126

3.1.4 Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen

„Wiederherstellung und Verbesserung von

Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“

sowie „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ .......... 129

3.1.4.1 Grundlagen ................................................................................... 129

3.1.4.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................. 130

3.1.4.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................. 145

3.1.4.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat ....... 151

3.1.4.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung der abiotischen

Wirkungsbereiche ........................................................................ 155

3.1.5 Fragestellungen zum Funktions- und Schutzgutbezug ............... 159

3.1.5.1 Grundlagen ................................................................................... 159

3.1.5.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................. 160

3.1.5.3 Problemstellung und Lösungsansätze ..................................... 163

3.1.5.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat ....... 168

3.1.5.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 170

3.1.6 Fragestellungen zum Umgang mit den Schutzgütern Klima,

Luft und Landschaftsbild .................................................................. 170

3.1.6.1 Grundlagen ................................................................................... 170

3.1.6.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................. 171

3.1.6.3 Problemanalyse und Lösungsansätze ..................................... 175

3.1.6.4 Rückmeldung Projektbeirat ........................................................ 183

3.1.6.5 Zusammenfassende Ergebnisse ............................................... 184

3.1.6.6 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 184

3.2 Weitere Themen der Evaluierung ............................................................... 185

3.2.1 Webanwendung ................................................................................ 185

3.2.1.1 Grundlagen ................................................................................... 185

3.2.1.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................. 185

3.2.1.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................. 186

3.2.1.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 196

3.2.2 Statistische Kennzahlen................................................................... 197

3.2.2.1 Grundlagen ................................................................................... 197

3.2.2.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................. 197

3.2.2.3 Problemstellungen und Lösungsansätze ................................. 199

3.2.2.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 225

3.2.3 Effizienz der Verfahrensabläufe ..................................................... 226

3.2.3.1 Grundlagen ................................................................................... 226

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3.2.3.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................. 226

3.2.3.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse .............. 233

3.2.3.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 240

3.2.4 Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der

Maßnahmenanträge ......................................................................... 240

3.2.4.1 Grundlagen ................................................................................... 240

3.2.4.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................. 242

3.2.4.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse .............. 256

3.2.4.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 261

3.2.5 Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige

Maßnahmen und Umgang mit Mitnahmeeffekten........................ 262

3.2.5.1 Grundlagen ................................................................................... 262

3.2.5.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................. 263

3.2.5.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse .............. 267

3.2.5.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 271

3.2.6 Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen ................ 271

3.2.6.1 Grundlagen ................................................................................... 271

3.2.6.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den

Arbeitspaketen ............................................................................. 272

3.2.6.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse .............. 275

3.2.6.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung ............................................ 276

3.2.7 Klärung von Verständnisfragen zum Verfahren ........................... 277

3.2.7.1 Grundlagen ................................................................................... 277

3.2.7.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus der schriftlichen

Befragung...................................................................................... 277

3.2.7.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse .............. 278

3.2.7.4 Vorschläge zur Klärung von Verständnisfragen...................... 282

3.3 Ergänzende Themen ..................................................................................... 284

3.3.1 Verhältnis zwischen Eingriff, Ausgleich und Ökokonto-

Maßnahmen ....................................................................................... 284

3.3.1.1 Ergebnisse der schriftlichen Befragung ................................... 284

3.3.1.2 Prüf- und Klärungsbedarf ........................................................... 292

3.3.2 Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht ................................... 293

3.3.2.1 Ergebnisse der schriftlichen Befragung ................................... 293

3.3.2.2 Prüf- und Klärungsbedarf ........................................................... 296

4 Zusammenstellung der Vorschläge zur Weiterentwicklung der Ökokonto-

Verordnung und des Verfahrens .............................................................................. 297

4.1 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen mit sehr

hohem Handlungsbedarf .............................................................................. 300

4.1.1 Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Biotopen (zur

ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.1.1) ................................. 300

4.1.2 Herstellungskostenansatz (zur ausführlichen Darstellung s.

Abschn.3.1.2) .................................................................................... 301

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4.1.3 Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ (zur

ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.1.3) ................................. 301

4.1.4 Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige

Maßnahmen und Umgang mit Mitnahmeeffekten (zur

ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.2.5) ................................. 302

4.2 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen mit

hohem Handlungsbedarf .............................................................................. 304

4.2.1 Wirkungsbereiche „Wiederherstellung und Verbesserung von

Bodenfunktionen“ und „Verbesserung der Grundwassergüte“

(zur ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.1.4) ......................... 304

4.2.2 Webanwendung (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn.

3.2.1) ................................................................................................... 305

4.2.3 Effizienz Verfahrensabläufe (zur ausführlichen Darstellung s.

Abschn.3.2.3) .................................................................................... 306

4.2.4 Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der

Maßnahmenanträge (zur ausführlichen Darstellung s.

Abschn.3.2.4) .................................................................................... 306

4.2.5 Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen (zur

ausführlichen Darstellung s. Abschn.3.2.6) .................................. 307

4.3 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen mit

mittlerem Handlungsbedarf .......................................................................... 308

4.3.1 Umgang mit dem Schutzgut Landschaftsbild (zur

ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.1.6) ................................. 308

4.3.2 Statistische Kennzahlen (zur ausführlichen Darstellung s.

Abschn. 3.2.2) ................................................................................... 308

4.3.3 Verständnisfragen zum Verfahren (zur ausführlichen

Darstellung s. Abschn. 3.2.7) .......................................................... 309

4.3.4 Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums ....................... 309

4.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen mit

geringem bzw. ohne Handlungsbedarf ....................................................... 310

4.4.1 Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen ........................ 310

4.4.2 Funktions- und Schutzgutbezug (zur ausführlichen

Darstellung s. Abschn.3.1.5) ........................................................... 310

4.4.3 Umgang mit dem Schutzgut Klima/Luft (zur ausführlichen

Darstellung s. Abschn. 3.1.6) .......................................................... 310

5 Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................ 311

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1 Einleitung

1.1 Gegenstand und Ziel der Evaluierung

Die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-Württemberg ist am 1. April

2011 in Kraft getreten. Sie regelt „das Verfahren, die Zuständigkeiten, die Bewer-

tung und Anrechnung zu vorgezogenen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Öko-

konto-Maßnahmen) sowie die Grundsätze über den Handel mit diesen Maßnahmen

auf der Grundlage von Ökopunkten“ (§ 1 ÖKVO). Die Vorschriften der ÖKVO gelten

ausschließlich für vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Na-

turschutzrecht. Die ÖKVO gilt nicht für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach

dem Bauplanungsrecht (§ 12 Abs. 1 ÖKVO).

Im Begründungstext der ÖKVO (Fassung vom 19.12.2010) ist unter Ziffer „14. Eva-

luation“ aufgeführt, dass „nach spätestens 5 Jahren insbesondere das Verfahren,

die ökokontofähigen Maßnahmen und die auf fachlichen Konventionen beruhenden

Bewertungsvorgaben“ einer Prüfung unterzogen werden sollen.

Gemäß dieser Begründung besteht die Zielsetzung der Evaluation darin, herauszu-

finden, welche Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich Verfahren, Maßnahmen und

Bewertung bestehen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der bestehenden Ver-

ordnung einschließlich der Anforderungen an die Ressourcen zu unterbreiten. Die

Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die ÖKVO und nicht auf die Kompensations-

verzeichnis-Verordnung. Die Bewertung der Eingriffsseite ist nur insoweit einbezo-

gen, wie Ökokonto-Maßnahmen in Zulassungsverfahren zur Kompensation dieser

Eingriffe eingesetzt werden.

1.2 Grundlagen und Informationen der LUBW

In der Begründung zur ÖKVO ist unter Ziffer „14. Evaluation“ geregelt, dass eine

Evaluation nur bei Vorliegen ausreichend repräsentativer Erfahrungswerte durchge-

führt werden soll. Zur Ermittlung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wurden im Vor-

feld vom zuständigen Referat der LUBW die bis dahin anerkannten Ökokonto-

Maßnahmen statistisch ausgewertet. Wie die nachfolgenden Ergebnisse dieser

Auswertungen zeigen, lagen laut LUBW zu Beginn der Evaluation ausreichend re-

präsentative Erfahrungswerte vor.

1.2.1 Vorgehen

Die Datenfelder der Abteilung „Ökokonto Naturschutzrecht“ der Webanwendung

„Kompensationsverzeichnis & Ökokonto Baden-Württemberg“ wurden quantitativ

(statistisch) ausgewertet, um einen Überblick über die Entwicklung der bereits aner-

kannten Ökokonto-Einzelmaßnahmen zu erhalten. Aufgrund der Komplexität der

eingetragenen Daten sowie Fehlerquellen in der Datenbank können die Auswertun-

gen nicht automatisiert erfolgen. Daher wurde diese Auswertung von Seiten der

LUBW übernommen.

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Bei der Auswertung ist zu beachten, dass in der ÖKVO von Maßnahmen die Rede

ist, in der Webanwendung jedoch Maßnahmenkomplexe und Einzelmaßnahmen

unterschieden werden. In der Anwendung besteht ein Maßnahmenkomplex aus

einer oder mehreren Einzelmaßnahmen. Diese Einzelmaßnahmen beinhalten die

konkrete Ökokonto-Maßnahme mit Wirkungsbereichen, Bewertung und Anzahl der

erzielten Ökopunkte. Zur statistischen Auswertung wurden zunächst die Ökokonto-

Maßnahmenkomplexe betrachtet (Entwicklung der Anzahl, Art der Maßnahmenträ-

ger, Anzahl mit öffentlichen Fördermitteln und Art der Verfügbarkeit, Lage im Natur-

raum). Für die Auswertung nach Wirkungsbereichen wurden hingegen die Einzel-

maßnahmen herangezogen.

1.2.2 Statistische Auswertung

Zur statistischen Auswertung wurden alle Ökokonto-Maßnahmenkomplexe ausge-

wertet, die im Zeitraum vom 01.04.2011 bis 31.03.2016 anerkannt wurden (5 Jah-

res-Zeitraum). Es handelt sich insgesamt um 138 Ökokonto-Maßnahmenkomplexe.

Stand der Auswertung ist Mai 2016.

Maßnahmenträger

Gemeinde und Städte sind die häufigsten Träger für Ökokonto-Maßnahmen (Tab.

1). Mit 32,6 % haben sie auch den größten Anteil an allen Maßnahmenkomplexen.

Ebenfalls ein großer Anteil (28,3 %) an Maßnahmenkomplexen wurde von Unter-

nehmen durchgeführt. Hier handelt es sich jedoch insgesamt nur drei Unternehmen,

die als Maßnahmenträger aufgetreten sind.

Tab. 1: Übersicht über die Maßnahmenträger, die bisher Maßnahmen in

das Ökokonto eingestellt haben, sowie deren prozentualen Anteil

an allen Maßnahmenkomplexen

Anzahl Maßnahmen-

träger

Anzahl ÖK-Maßnahmen-komplexe

Anteil ÖK-Maßnahmen-komplexe (%)

Gemeinden/Städte 36 45 32,6%

Sonstige öffentli-che Verwaltung

5 14 10,1%

Energieversorger 4 6 4,3%

Immobilien/ Wohnungsbau

2 4 2,9%

Baustoffhersteller 4 9 6,5%

Forstbetriebe, -unternehmen

3 6 4,3%

Sonstige Unternehmen

3 39 28,3%

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Anzahl Maßnahmen-

träger

Anzahl ÖK-Maßnahmen-komplexe

Anteil ÖK-Maßnahmen-komplexe (%)

Landwirte 3 4 2,9%

Sonstige Privatpersonen

8 9 6,5%

Vereine 2 2 1,4%

Summe 70 138

Öffentliche Fördermittel: Bei wie vielen Maßnahmen wird ein Teil der Maß-

nahme mit öffentlichen Geldern gefördert?

Soweit für eine vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme öffentliche Förder-

mittel herangezogen werden, kann diese nicht als Ökokonto-Maßnahme anerkannt

werden. Bei bestimmten Konstellationen kann der Maßnahmenträger jedoch den

nicht geförderten Teil seiner Maßnahme in das Ökokonto einstellen. In die Weban-

wendung trägt der Maßnahmenträger dann die gesamte Maßnahme ein und gibt

hierzu den geförderten Anteil an.

Bei insgesamt 6 Ökokonto-Maßnahmenkomplexen wurde diese Angabe zu erhalte-

nen Fördermitteln gemacht, dies entspricht ca. 4 % aller Maßnahmenkomplexe. Ein

Maßnahmenkomplex wurde zu 30 % gefördert, zwei Maßnahmenkomplexe zu je

50 % und drei Maßnahmenkomplexe zu je 70 %.

Art der Verfügbarkeit der Flächen

Wie aus Tab. 2 hervorgeht, stammt ein Großteil der Flächen, auf den Ökokonto-

Maßnahmen durchgeführt wurden, aus Eigentum oder dinglicher Berechtigung.

Tab. 2: Anteile von Eigentum, dinglicher Sicherung, Pacht u. a. an den Flä-

chen

Verfügbarkeit Anzahl

Eigentum oder Dingliche Berechtigung 123

Pacht oder andere gleichwertige Nutzungsberechtigung 12

Teilweise Eigentum, Pacht oder Dingliche Berechtigung 3

138

Lage der Maßnahmenkomplexe: Anzahl der Maßnahmenkomplexe je Natur-

raum

Wenn ÖK-Maßnahmen im Pufferbereich der Naturraumgrenze liegen, werden sie

zwei Naturräumen zugeordnet (Doppelnennung). Von den 138 ÖK-

Maßnahmenkomplexen liegen 119 in einem Naturraum und 19 ÖK-

Maßnahmenkomplexe in zwei Naturräumen (vgl. Tab. 3, Tab. 4 und Tab. 5).

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Tab. 3: Lage der Maßnahmenkomplexe – Auswertung für einen Naturraum

Naturraum Anzahl Maßnahmenkomplexe

Donau-Iller-Lech-Platte 4

Neckar- und Tauber-Gäuplatten 23

Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland 43

Schwäbische Alb 6

Schwäbisches Keuper-Lias-Land 17

Schwarzwald 15

Voralpines Hügel- und Moorland 11

Summe 119

Tab. 4: Lage der Maßnahmenkomplexe – Auswertung für zwei Naturräume

Naturraum 1 Naturraum 2 Anzahl Maßnahmenkom-plexe

Schwäbische Alb Donau-Iller-Lech-Platte 1

Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland

Neckar- und Tauber-Gäuplatten 3

Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland

Schwarzwald 1

Schwarzwald Neckar- und Tauber-Gäuplatten 4

Schwäbisches Keuper-Lias-Land Schwäbische Alb 1

Neckar- und Tauber-Gäuplatten Schwäbisches Keuper-Lias-Land

8

Donau-Iller-Lech-Platte Voralpines Hügel- und Moorland 1

Summe 19

Tab. 5: Lage der Maßnahmenkomplexe – Zusammenfassung (mit Doppel-

nennungen)

Naturraum Anzahl Maßnahmenkomplexe

Donau-Iller-Lech-Platte 6

Neckar- und Tauber-Gäuplatten 38

Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland 47

Schwäbische Alb 8

Schwäbisches Keuper-Lias-Land 26

Schwarzwald 20

Voralpines Hügel- und Moorland 12

Summe 157

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Auswertung der Einzelmaßnahmen nach den Wirkungsbereichen der ÖKVO

Generelle Hinweise zur Fläche, welche die Verlässlichkeit der dargestellten Zahlen

einschränken:

– Manche Maßnahmenträger tragen Flächen mit Aufwertungen in mehreren Wir-

kungsbereichen nicht als eine Einzelmaßnahme mit Aufwertung in mehreren

Wirkungsbereichen ein, sondern jeweils als Einzelmaßnahme mit Aufwertung in

einem Wirkungsbereich. Diese sich überlagernden Flächen konnten nicht über-

prüft werden.

– Sich überlappende Flächen von Einzelmaßnahmen verfälschen ebenfalls das

Flächenergebnis.

– Flächen von Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten (nach Anlage 2 Ab-

schn. 2 ÖKVO) sowie Flächen von punktuellen Maßnahmen (kleinflächige Maß-

nahmen mit großer Flächenwirkung nach Anlage 2 Nr. 1.3.5 ÖKVO) werden bei

der Antragstellung nicht immer gemäß der tatsächlichen Maßnahmenfläche ab-

gegrenzt. So kann für eine punktuelle Maßnahme von wenigen Quadratmetern

Fläche das gesamte Flurstück eingetragen sein.

– Der durch öffentliche Mittel geförderte Anteil von Aufwertungsmaßnahmen ist im

Wert zur Flächengröße enthalten, obwohl er der Ökokonto-Maßnahme nicht zu-

gerechnet werden kann.

– Anteile der Ökokonto-Maßnahme, die bereits einem Eingriff zugeordnet wurden

und damit nicht mehr im Ökokonto eingestellt sind, sind in dem Wert zur Flä-

chengröße ebenfalls enthalten.

Zu Informationszwecken im Rahmen größerer Maßnahmenkomplexe sind auch Ein-

zelmaßnahmen mit dem Aufwertungsgewinn „0 Ökopunkte“ in das Ökokonto einge-

tragen (Tab. 6). Für die weitere Auswertung werden nur ÖK-Einzelmaßnahmen be-

trachtet, die Ökopunkte aufweisen (Anzahl: 394).

In Tab. 7 ist die Anzahl der Einzelmaßnahmen, die Größe der Fläche sowie die Hö-

he der erreichten Ökopunkte zum Genehmigungszeitpunkt je Wirkungsbereich auf-

geführt. Ein prozentualer Vergleich zwischen den Wirkungsbereichen kann Abb. 1

entnommen werden. Aus dieser geht hervor, dass der allergrößte Anteil an Maß-

nahmen und Ökopunkten sowie an der Gesamtfläche in den Wirkungsbereichen

Biotope fällt. Es fällt jedoch auf, dass bei den punktuellen Maßnahmen ein überpro-

portionaler Anteil an Ökopunkten im Vergleich zum Anteil der Einzelmaßnahmen

erzielt wurde.

Tab. 6: Auswertung der Einzelmaßnahmen nach Anzahl der Ökopunkte

*Anerkannte Ökopunkte zum Genehmigungszeitpunkt

Anzahl Einzelmaßnahmen Fläche [m²] Ökopunkte*

Einzelmaßnahmen insge-samt

412 6.235.746 53.143.176

davon mit 0 Ökopunkten 18 70.694 0

davon mit > 0 Ökopunkten 394 6.165.052 53.143.176

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Tab. 7: Auswertung der Ökokonto-Einzelmaßnahmen nach Wirkungsberei-

chen

*Anerkannte Ökopunkte zum Genehmigungszeitpunkt (1)

Hierbei handelt es sich nur um 20% der ÖP, die der Maßnahmenträger erhält, bevor

sich die Art etabliert. (2)

An diesen Zahlen wird sehr deutlich, dass man aus ihnen keine Aussage ableiten

kann: jede punktuelle Maßnahme ist nach diesen Angaben im Schnitt knapp 1 Hektar

groß – wenn das so wäre, dürften sie nicht als ‚punktuelle‘ Maßnahmen bezeichnet und

bewertet werden!

Anzahl Einzel-maßnahmen

Fläche [m²]

Ökopunkte*

von den Einzelmaßnahmen mit Ökopunk-ten: mit Aufwertung in einem Wirkungsbe-reich

302 5.657.882 41.018.552

davon im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

17 760.168 1.268.597 (1)

davon im Wirkungsbereich „Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwerti-ger Biotoptypen“

242 4.595.216 25.560.716

davon im Wirkungsbereich „Wiederher-stellung und Verbesserung von Boden-funktionen“

16 59.858 327.723

davon punktuelle Maßnahmen 27 (2)

242.640 (2)

13.861.516

von den Einzelmaßnahmen mit Ökopunk-ten: mit Aufwertungen in zwei Wirkungs-bereichen

70 327.810 5.943.869

davon in den Wirkungsbereichen „Ver-besserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ und „Wieder-herstellung und Verbesserung von Bo-denfunktionen“

44 139.968 3.171.215

davon in den Wirkungsbereichen „Wie-derherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“ und „Verbesserung der Grundwassergüte“

4 3.506 63.108

davon in den Wirkungsbereichen „Ver-besserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ und „Förde-rung spezifischer Arten“

22 184.336 2.709.546

von den Einzelmaßnahmen mit Ökopunk-ten: mit Aufwertungen in drei Wirkungsbe-reichen

10 75.671 1.929.527

davon mit Aufwertungen in den Wir-kungsbereichen „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“ und „Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotoptypen“

5 29.791 932.635

davon mit Aufwertungen in den Wir-kungsbereichen „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Förderung spezifischer Arten“ und „Ver-besserung der Biotopqualität, Schaffung

5 45.880 996.892

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 13

Anzahl Einzel-maßnahmen

Fläche [m²]

Ökopunkte*

höherwertiger Biotoptypen“

von den Einzelmaßnahmen mit Ökopunk-ten: mit Aufwertungen in vier Wirkungsbe-reichen („Förderung spezifischer Arten“, „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“ und „Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwerti-ger Biotoptypen“)

12 103.689 4.251.228

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Abb. 1: Prozentualer Anteil der Einzelmaßahmen, der Fläche und der Öko-

punkte zum Genehmigungszeitpunkt je Wirkungsbereich.

Zuordnung der Ökokonto-Maßnahme zu einem Eingriff

Im Untersuchungszeitraum der Evaluation (01.04.2011 bis 31.03.2016) wurden ins-

gesamt 551.156 Ökopunkte von sechs Ökokonto-Maßnahmenkomplexen zwölf Ein-

8,0%

1,9%

1,8%

5,1%

0,1%

6,0%

0,6%

2,4%

26,1%

48,1%

1,7%

0,7%

0,5%

3,0%

0,1%

2,3%

1,0%

12,3%

3,9%

74,5%

3,0%

1,3%

1,3%

5,6%

1,0%

11,2%

4,1%

4,3%

6,9%

61,4%

0% 20% 40% 60% 80%

Wirkungsbereichen Arten, Boden,Grundwasser, Biotope

Wirkungsbereiche Boden, Arten, Biotope

Wirkungsbereiche Boden, Grundwasser,Biotope

Wirkungsbereiche Biotope und Arten

Wirkungsbereiche Boden und Grundwasser

Wirkungsbereiche Biotope und Boden

Wirkungsbereich Boden

Wirkungsbereich Arten

punktuelle Maßnahmen

Wirkungsbereich Biotope

Anteil Einzelmaßnahmen Anteil Fläche Anteil Ökopunkte zum Genehmigungszeitpunkt

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 15

griffen zugeordnet (vgl. Tab. 8 und Tab. 9, zum Zeitpunkt der Auswertung keine

vollständige Abbuchung der Ökokonto-Maßnahmen).

Tab. 8: Überblick über Art und Anzahl der Eingriffe, denen Ökokonto-

Maßnahmen zugeordnet wurden

(1)Hinweis: Eingriffsvorhaben i.R. der Bauleitplanung werden nicht in das Kompensati-

onsverzeichnis nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung eingetragen. Offen-

sichtlich wurden hier fehlerhafte Eintragungen vorgenommen.

Eingriffsart Anzahl der Eingriffe

Straßen- und Wegebau 5

sonstige bauliche Anlage 3

sonstiger Eingriff (laut Eingriffsbeschreibungen handelt es sich bei allen drei Eingriffen um Bebauungspläne

(1))

3

keine Angabe 1

Summe 12

Tab. 9: Anzahl der in Teilen abgebuchten und zu Eingriffen zugeordneten

Ökokonto-Maßnahmenkomplexe

Eingriffsart Zugeordnete Ökokonto-Maßnahmenkomplexe

Straßen- und Wegebau 2

sonstige bauliche Anlage 1

sonstige bauliche Anlage & Straßen- und Wegebau 1

sonstiger Eingriff (Bebauungsplan) 1

keine Angabe 1

Summe 6

Insgesamt wurden 551.156 Ökopunkte den Eingriffen zugeordnet.

Da zu den Eingriffsvorhaben im Kompensationsverzeichnis keine Informationen zu

Lage und beeinträchtigten Schutzgütern geführt werden, können keine Auswertun-

gen hinsichtlich der räumlichen und Wirkungsbereichsbezogenen Zuordnung durch-

geführt werden.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 16

1.3 Struktur und Ablauf des Evaluationsprozesses

Im Jahr 2015 beauftragte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Baden-Württemberg die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)

damit, den Evaluationsprozess zu planen und den Auftrag zur Prüfung der ÖKVO an

einen unabhängigen Gutachter zu vergeben. Im Rahmen dieses Prozesses sollten

sowohl das Verfahren an sich als auch die ökokontofähigen Maßnahmen und die

auf fachlichen Konventionen beruhenden Bewertungsvorgaben einer Prüfung unter-

zogen werden. Der Evaluationsauftrag wurde 2016 von der LUBW ausgeschrieben.

Der Auftrag zur Evaluation der ÖKVO wurde im März 2017 an PAN Planungsbüro

für angewandten Naturschutz GmbH vergeben.

Zur Begleitung des Evaluationsprozesses wurden ein Projektbeirat sowie ein Pro-

jektteam eingerichtet:

– Der Projektbeirat wurde zur Begleitung der Evaluation und Diskussion wichtiger

Themen unter Leitung von Staatssekretär Dr. Andre Baumann eingerichtet. Dem

Beirat gehören 21 Mitglieder aus Ministerien, Behörden, kommunalen Landes-

verbänden, Naturschutzverbänden, beruflichem Naturschutz, Forst- und Land-

wirtschaft, Fachbüros, Maßnahmenträger, Wirtschaft und Wissenschaft an.

– Das Projektteam hat das externe Gutachterbüro fachlich begleitet. Ihm gehören

15 Mitglieder aus dem Umweltministerium, der LUBW, den unteren und oberen

Naturschutzbehörden sowie Fachexperten an.

Im Jahr 2017 wurde mit der Bearbeitung begonnen. Innerhalb einer Laufzeit von ca.

1,5 Jahren wurden folgende Meilensteine bearbeitet (vgl. Abb. 2):

– 2017: Erarbeitung der Grundlagen für die Evaluierung in den Arbeitspaketen A-C

(vgl. Abschn. 2).

Arbeitspaket A: Fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen

Arbeitspaket B: Recherche und Synopse kreiseigener Regelungen und der

Regelungen anderer Bundesländer

Arbeitspaket C: Befragung relevanter Akteursgruppen

– 2018: Diskussion und Bewertung

Zusammenstellung der Evaluationsthemen auf Grundlage der bisherigen Ar-

beitsergebnisse

Diskussion der Schwerpunktthemen im Projektbeirat und Projektteam sowie

im Rahmen eines Workshops

Zusammenstellung aller Ergebnisse im Evaluationsbericht.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 17

Abb. 2: Ablauf des Evaluationsprozesses

Die Ergebnisse der Arbeitspakete A-C werden in Abschn. 2 dieses Berichts vorge-

stellt. Ein Überblick über die Evaluationsthemen sowie die Bearbeitungstiefe der

einzelnen Themen findet sich in Abb. 3. Die Ergebnisse zu den Evaluationsthemen

werden inklusive der Beiträge der Workshop-Gruppen und des Projektbeirats in Ab-

schn. 3 dargelegt. Eine Zusammenstellung der Vorschläge zur Weiterentwicklung

der ÖKVO und des Verfahrens findet sich in Abschn. 4.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 18

Abb. 3: Überblick über Evaluationsthemen inkl. der jeweiligen Bearbei-

tungstiefe

1.4 Zusammenfassung

Die Evaluation der ÖKVO des Landes Baden-Württemberg wurde vom PAN Pla-

nungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH im Auftrag des Ministeriums für

Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der LUBW durchge-

führt. Unterstützt und begleitet wurde der Prozess von einem Projektteam sowie

dem Projektbeirat.

Als Grundlage für die Evaluation wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt (vgl.

Abb. 2):

– Fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen (Arbeitspaket A, vgl.

Abschn. 2.1).

– Recherche und Synopse kreiseigener Regelungen und der Regelungen anderer

Bundesländer (Arbeitspaket B, vgl. Abschn. 2.2).

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 19

– Befragung der relevanten Akteursgruppen (Arbeitspaket C, vgl. Abschn. 2.3).

Basierend auf den Ergebnissen der Arbeitspakete A-C wurden 13 Evaluationsthe-

men definiert, von denen vier als Schwerpunktthemen im Rahmen eines Workshops

diskutiert wurden. Zwei weitere Schwerpunktthemen wurden im Projektbeirat be-

sprochen (vgl. Abb. 3). Die restlichen sieben Evaluationsthemen wurden anhand der

zur Verfügung stehenden Informationen und Unterlagen für den Endbericht aufge-

arbeitet und dokumentiert. Für alle 13 Evaluationsthemen werden im vorliegenden

Endbericht Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung unterbreitet (vgl.

Abschn. 4).

Zwei ergänzende Themen (vgl. Abschn. 3.3), die insbesondere von den Teilnehme-

rinnen und Teilnehmern an der schriftlichen Befragung aufgeworfen wurden, wurden

nicht im Rahmen der Evaluation aufgearbeitet, da sie nicht unmittelbar Gegenstand

der ÖKVO sind. Alle Rückmeldungen und Erkenntnisse zu diesen ergänzenden

Themen wurden für spätere Verwendungszwecke dokumentiert.

Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass sich zu manchen Evaluationsthemen

ein großer Bearbeitungsbedarf ergibt, während andere Themen durch einige kleine

Änderungen verwaltungsintern abgearbeitet werden können. In einigen wenigen

Fällen hat sich letztlich ergeben, dass trotz anfänglich großem Diskussionsbedarf

kein oder nur ein sehr geringer Änderungsbedarf besteht.

Unabhängig vom Umfang der notwendigen Bearbeitung betreffen manche Evalua-

tionsergebnisse Kernthemen der ÖKVO. Die aufgeworfenen Probleme sollten aus

diesem Grund zügig gelöst und in einer Novellierung der ÖKVO neu geregelt wer-

den. Andere Ergebnisse betreffen Fragen zur Anwendung der ÖKVO sowie zum

Ablauf des Verfahrens. Zur Klärung dieser Fragestellungen/Themen bedarf es in der

Regel keiner Änderungen in der ÖKVO, sondern diese können je nach Bedarf kurz-

bis mittelfristig durch die Bereitstellung von entsprechenden Arbeitshilfen und ande-

re Hilfestellungen gelöst werden.

Hieraus ergeben sich unterschiedliche Prioritäten bei der Bearbeitung der Evalua-

tionsergebnisse und der Entscheidung über die Weiterentwicklung der ÖKVO (wei-

tere Erläuterungen hierzu unter Abschn. 4; in Tab. 60sind auch die nachfolgend

verwendeten Einstufungen hinsichtlich ‚Dringlichkeit‘ und ‚Priorität‘ näher erläutert):

– Sehr dringlich zu bearbeitende Themen mit sehr hoher Priorität:

Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bio-

topen: Methodik der Bewertung von Biotopen

Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bio-

topen: Maßnahmen im Wald

Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz

Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Ar-

ten“

Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige Maßnahmen und Umgang

mit Mitnahmeeffekten

– Sehr dringlich zu bearbeitende Themen mit hoher Priorität:

Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bio-

topen: Erweiterung bzw. Reduktion von Maßnahmen (insb. PIK)

Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung und

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Einleitung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 20

Verbesserung von Bodenfunktionen“

Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen

– Sehr dringlich zu bearbeitende Themen mit mittlerer Priorität:

Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bio-

topen: Anpassung von Bewertungen

Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Verbesserung der Grund-

wassergüte“

– Dringliche Themen mit hoher Priorität: (ggfs. sind bei diesen Themen Änderun-

gen an der ÖKVO notwendig, die möglichst zeitnah ausgearbeitet werden müs-

sen)

Webanwendung

Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der Maßnahmenan-

träge

Effizienz der Verfahrensabläufe

– Dringliche Themen mit geringer Priorität:

Fragestellungen zum Funktions- und Schutzgutbezug (ggfs. sind Änderun-

gen an der ÖKVO notwendig, die möglichst zeitnah ausgearbeitet werden

müssen)

– Dringlich bis mittelfristig zu bearbeitende Themen mit mittlerer Priorität:

Fragestellungen zum Umgang mit dem Schutzgut Landschaftsbild

Statistische Kennzahlen (ggfs. sind Änderungen an der ÖKVO notwendig,

die möglichst zeitnah ausgearbeitet werden müssen)

Klärung von Verständnisfragen zum Verfahren

– Themen ohne weiteren Bearbeitungsbedarf:

Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürli-

cher Retentionsflächen“

Fragestellungen zum Umgang mit dem Schutzgut Klima und Luft.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 21

2 Arbeitspakete der Evaluierung

2.1 Fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen

2.1.1 Grundlagen

Die Prüfung des Verfahrens zur Genehmigung der Ökokonto-Maßnahmen war ein

wichtiger Bestandteil der Evaluation zum naturschutzrechtlichen Ökokonto. Ziel war,

zu klären, ob die Angaben der Maßnahmenträger bezüglich Bewertung, Durchführ-

barkeit und voraussichtlicher Wirksamkeit von Maßnahmen ausreichend für eine

Plausibilitätsprüfung bei den unteren Naturschutz- und Bodenschutzbehörden sind.

Hierzu wurden alle anerkannten oder in Umsetzung befindlichen Ökokonto-

Einzelmaßnahmen der Abteilung „Ökokonto Naturschutzrecht“ in dem Zeitraum vom

01.04.2011 bis 31.03.2016 ausgewertet. Insgesamt handelte es sich dabei um 138

Ökokonto-Maßnahmenkomplexe mit 412 Ökokonto-Einzelmaßnahmen. Weiterhin

wurden 7 Erläuterungsberichte mit den dazu gehörigen Maßnahmenkomplexen

ausgewertet. Dadurch erhöhte sich die Anzahl der ausgewerteten Maßnahmenkom-

plexe auf insgesamt 142 (mit insgesamt 480 Ökokonto-Einzelmaßnahmen), da 4

dieser 7 Maßnahmenkomplexe erst im Zeitraum April bis Juni 2016 anerkannt wor-

den waren. Ausgewertet wurden die Einzelmaßnahmen, da diese die konkrete Öko-

konto-Maßnahme mit Wirkungsbereich, Bewertung und Anzahl der erzielten Öko-

punkte beinhalten. Identische Einzelmaßnahmen innerhalb eines Maßnahmenkom-

plexes wurden jeweils zu einer Einzelmaßnahme zusammengefasst, Einzelmaß-

nahmen ohne Ökopunkte wurden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Dadurch

verringerte sich die Anzahl der Einzelmaßnahmen auf insgesamt 297. Eine konkrete

Erläuterung der Vorgehensweise bei der Zusammenfassung der Einzelmaßnahmen

findet sich in Abschn. 6.5.

2.1.2 Vorgehensweise

Die fachliche Durchsicht der anerkannten Maßnahmen und die Einschätzung ihrer

Plausibilität erfolgt gegliedert nach folgenden Themenbereichen:

1. Naturschutzfachliche Eignung der Maßnahmen

2. Beschreibung und Bewertung des Ausgangszustands

3. Beschreibung des Maßnahmenkomplexes bzw. der Einzelmaßnahmen in Hin-

blick auf den Ausgangszustand und die Zielerreichung

4. Beschreibung und Bewertung des Zielzustands.

Zu jedem dieser Themenbereiche wurden die Ziele der Prüfung definiert und ent-

sprechende Fragen formuliert. Diese Fragestellungen basieren im Wesentlichen auf

dem Entwurf „Checkliste zur Prüfung der fachlichen Plausibilität von Ökokonto-

Anträgen“ von Breunig (Institut für Botanik und Landschaftskunde) und Böhm

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 22

(LUBW), Stand 2016. Der Kriterienkatalog findet sich im ausführlichen Bericht zu

diesem Arbeitspaket im Anhang (vgl. Abschn.6.5).

2.1.3 Zusammenfassende Ergebnisse

In der Gesamtheit betrachtet ist die Mehrzahl der Maßnahmenkomplexe als Öko-

konto-Maßnahme naturschutzfachlich geeignet und erfüllt die grundsätzlichen Be-

dingungen für eine Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme. Es sind jedoch bei vie-

len Angaben zu den Einzelmaßnahmen deutliche Mängel zu erkennen. Dabei sind

nur 22 Maßnahmenkomplexe enthalten, deren Maßnahmen gänzlich „ohne Mangel“

eingestuft werden konnten. Weitere 41 Maßnahmenkomplexe enthalten Einzelmaß-

nahmen, die nur geringe Mängel (z. B. fehlende Angaben, Angaben nicht vollständig

nachvollziehbar) aufweisen. 37 der 142 geprüften Fälle mussten als Maßnahmen-

komplex mit gravierenden Mängeln eingestuft werden. Weitere 42 Maßnahmen-

komplexe wurden als mangelhaft eingestuft, da die Einzelmaßnahmen mehrere feh-

lerhafte, unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben enthielten.

Bei rund 80 % der Maßnahmenkomplexe wurde eine fachlich qualifizierte Betreuung

genannt, welche am Maßnahmenantrag beteiligt war. Bei den restlichen Maßnah-

menkomplexen war meist ein Ansprechpartner im Hause des Antragstellers aufge-

führt, der mit der Planung und Antragstellung betraut war, ohne weitere Angaben

zur fachlichen Qualifizierung.

Nur bei der Hälfte der Maßnahmenkomplexe fanden sich Hinweise auf eine natur-

schutzfachliche Gebietskulisse oder auf eine übergeordnete Planung. Wahrschein-

lich scheint hier, dass es durchaus häufiger einen Bezug auf vorhandene Planungen

gibt, diese aber nicht immer angeführt wurden. Am häufigsten wurden Natura-2000-

Gebiete als Gebietskulisse und das Alt- und Totholzkonzept als übergeordnete Pla-

nung aufgeführt. Die landesweite Biotopverbundplanung wurde dagegen selten ge-

nannt.

Ein naturschutzfachlicher Mehrwert war in fast allen Fällen erkennbar und bis auf

wenige Ausnahmen konnten die Maßnahmen einem gültigen Maßnahmentyp der

ÖKVO zugeordnet werden. Es erfolgte stets eine Aufwertung des Ausgangszu-

stands über den status quo hinaus und keine der Maßnahmen entsprach aus-

schließlich der guten landwirtschaftlichen Praxis oder der ordnungsgemäßen Wald-

bewirtschaftung. Dabei wurde die Aufwertung etwas häufiger durch Änderung des

Biotoptyps als durch Aufwertung innerhalb eines Biotoptyps erzielt.

Bei etwas mehr als der Hälfte der Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen mit

einer Aufwertung des Bestands, die auch eine Folge- bzw. Erhaltungspflege der

Fläche beinhalten. Etwa 40 % der Maßnahmen wurden als einmalige Maßnahme

ohne nennenswerte Folge- bzw. Erhaltungspflege beantragt und anerkannt. Dies

war beispielsweise bei Entsiegelungsmaßnahmen der Fall, hier wurde häufig keine

weitere Pflege der Fläche beschrieben bzw. auch nicht über eine andere Einzel-

maßnahme abgedeckt. Nur in einem Fall wurde nach der Entsiegelung eine an-

schließende Pflege beschrieben. Bei den restlichen Maßnahmen handelt es sich um

Flächen mit Erhaltungspflege, die keine Aufwertung des Bestands nach sich zieht

und für die daher auch keine Ökopunkte beantragt wurden.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 23

Konflikte zu andern Vorhaben oder Anforderungen wie an den Hochwasserschutz

waren nur sehr selten gegeben. Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung ergaben

sich meist aus Hinweisen der amtlichen Biotopkartierung (z. B. Pflegehinweise in

der Beschreibung der Biotopkartierung). In der Regel wurden diese jedoch bei der

Maßnahmenplanung entsprechend berücksichtigt. Häufiger konnten dagegen inner-

fachliche Zielkonflikte festgestellt werden. In den meisten Fällen wurden diese in

den Maßnahmenanträgen entsprechend berücksichtigt oder ließen sich in der prak-

tischen Umsetzung lösen. Biotope und andere Schutzgüter wurden demnach in der

Regel nicht beeinträchtigt, Belange zum Schutzgut Boden waren bei der Anlage von

Amphibientümpeln betroffen, auf eine gesonderte Bilanzierung wurde in diesen Fäl-

len in der Regel verzichtet.

Rund 80 % der Maßnahmenkomplexe wurden in Bezug auf die naturschutzfachliche

Planung als ausreichend erachtet. Immerhin 28 Maßnahmenkomplexe wurden je-

doch als mit deutlichen Defiziten bewertet und zwei als unzureichend angesehen.

Dies lag unter anderem daran, dass rund ein Fünftel der Maßnahmen Defizite hin-

sichtlich der Maßnahmenbeschreibung oder hinsichtlich der Beschreibung von Aus-

gangs- und Zielzuständen aufwies. Insbesondere wurden häufig nicht alle geplanten

Maßnahmen(typen) vollständig in der Beschreibung des Maßnahmenkomplexes

aufgeführt und beschrieben. Vereinzelt fanden sich Inkonsistenzen zwischen der

Maßnahmenbezeichnung oder den formulierten Zielsetzungen und den tatsächli-

chen Maßnahmeninhalten.

Bei Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität“ und

„Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ wurde in rund 50 % der Fälle bei der Bewer-

tung des Ausgangszustands vom Normalwert abgewichen. Diese wurden gesondert

ausgewertet: In 90 % dieser Fälle handelte es sich um eine Abwertung der Be-

standseinstufung. Diese waren in fast 30 % der Fälle nicht ausreichend plausibel

begründet, in 20 % der Fälle ist anhand der Beschreibungen davon auszugehen,

dass der Bestand zu niedrig eingestuft wurde. Die Zielzustände der Biotop-

Maßnahmen mussten in fast 40 % der Fälle als nicht plausibel bzw. nicht kontrol-

lierbar eingestuft werden. In der Regel war hier die Einstufung zu hoch (ca. 70 %

der Fälle), dabei wurde häufig das falsche Modul verwendet.

Besonders bei Maßnahmen des Wirkungsbereichs „Wiederherstellung und Verbes-

serung von Bodenfunktionen“ ging die Zulässigkeit der Bewertung nur in rund 40 %

der Fälle einwandfrei aus den Maßnahmendaten hervor.

Bewertungen im Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“ waren in

der Regel ohne Mängel durchgeführt worden.

Bei den punktuellen Maßnahmen mit Bewertung nach dem Herstellungskostenan-

satz waren bei rund einem Viertel die erforderlichen Voraussetzungen nicht gege-

ben bzw. nicht plausibel dargestellt. Dabei hätten mind. drei dieser Maßnahmenty-

pen durchaus auch flächenhaft bewertet werden können.

Auch bei Maßnahmen zur „Förderung spezifischer Arten“ waren bei 24 von 54 Maß-

nahmen die Angaben zu den aktuellen und zu erwartenden Artvorkommen unzu-

reichend.

Auf Basis dieser Ergebnisse wurden Vorschläge zur Verbesserung der Antragstel-

lung sowie zur Verbesserung der Web-Anwendung entwickelt. Diese können dem

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ausführlichen Bericht zu diesem Arbeitspaket im Anhang (vgl. Abschn.6.5) entnom-

men werden.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 25

2.2 Recherche und Synopse kreiseigener Regelungen und der

Regelungen anderer Bundesländer

2.2.1 Grundlagen

Zur Weiterentwicklung des Ökokontos Baden-Württemberg sowie zur Beurteilung

von Fachthemen wurden landkreiseigene Bewertungsverfahren in Baden-

Württemberg sowie Lösungen anderer Bundesländer ausgewertet und verglichen.

Die Synopse dieser Regelungen diente als Informationsquelle, die zur Entwicklung

von Vorschlägen für einzelne Evaluationsthemen genutzt werden (vgl. Abschn. 3).

2.2.2 Vorgehensweise

Die bestehenden Regelungen in der Region Bodensee-Oberschwaben sowie in den

Bundesländern Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen wurden recherchiert und

nach den folgenden Themen ausgewertet:

– Vorgehensweise bei punktuellen Maßnahmen

– Förderung spezifischer Arten

– Berücksichtigung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK)

– Berücksichtigung von Maßnahmen im Wald

– Behandlung von Maßnahmen im Wirkungsbereich Grundwasser

– Behandlung Schutzgut Klima/Luft

– Behandlung Schutzgut Landschaftsbild.

Zur Analyse des Schutzguts Boden wurden alle in den deutschen Bundesländern

vorliegenden Regelungen ausgewertet. Dabei wurden thematisch insbesondere

folgende Punkte näher betrachtet:

– Allgemeine Behandlung des Schutzguts Boden

– Bewertung des Schutzguts Boden

– Vorgaben für einen schutzgutbezogenen Ausgleich

– Anerkennungsfähige Maßnahmen zum Schutzgut Boden.

2.2.3 Zusammenfassende Ergebnisse

Die Auswertungen ergaben zusammengefasst folgende Ergebnisse:

Allgemeine Vorgehensweisen in Bezug auf das Ökokonto

– In den Bundesländern Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es keine

der ÖKVO Baden-Württemberg entsprechenden Verordnungen, die besondere

Bewertungsvorschriften für die Einstellung von Wertpunkten ins Ökokonto ent-

halten. Die Bewertungsvorschriften gelten in diesen Bundesländern für die Ein-

griffsregelung als Ganzes, Sondervorschriften für das Ökokonto existieren nicht.

– In Bayern und Nordrhein-Westfalen werden Wertpunkte nur in Bezug auf die

Biotope ermittelt, eine Verrechnung von Punkten über Schutzgutgrenzen hinweg

ist hier nicht vorgesehen. In Sachsen können für mehrere Schutzgüter Wert-

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 26

punkte generiert werden. Hier erfolgt immer zuerst eine schutzgutbezogene Bi-

lanzierung. Ist bei einem Schutzgut kein vollständiger Ausgleich möglich, ist eine

Verrechnung mit Überschüssen aus anderen Schutzgütern möglich.

– Bei der Zuordnung von Ökokonto-Maßnahmen zu bestimmten Eingriffen gibt es

in allen drei Bundesländern Regelungen, dass ein gewisser funktionaler Zu-

sammenhang bestehen muss bzw. die Maßnahme geeignet sein muss, den

konkreten Eingriff auszugleichen. Ökopunkte können dort also nicht unabhängig

von ihrer „Entstehung“ für alle Eingriffe herangezogen werden.

– Die Bewertungsmethoden auf der Eingriffs- und auf der Maßnahmenseite sind in

den drei Bundesländern grundsätzlich identisch. Die ÖKVO in Nordrhein-

Westfalen enthält außerdem eine Regelung, dass bei Abweichungen eine Neu-

berechnung der Ökopunkte nach der beim Eingriff verwendeten Methodik erfol-

gen muss.

Vorgehensweise bei punktuellen Maßnahmen

– Ähnliche Regelungen wie in der ÖKVO, bei der sich die Bewertung von punktu-

ellen Kompensationsmaßnahmen an den Maßnahmenkosten orientieren, gibt es

in den anderen untersuchten Bundesländern nicht.

– Zur Förderung besonders kostenintensiver kleinflächiger Maßnahmen kommen

in einigen Bundesländern jedoch Aufwertungsfaktoren zum Einsatz, so dass

mehr Wertpunkte generiert werden können als sich aus der reinen Flächenbe-

rechnung ergeben.

– In Sachsen und Nordrhein-Westfalen können bei kleinflächigen Maßnahmen mit

großer Flächenwirkung auch die beeinflussten Flächen (z. B. Aufhebung Rück-

stau, Wiederherstellung Überschwemmungsbereiche) berücksichtigt werden.

Förderung spezifischer Arten

– Die Förderung spezifischer Arten in der ÖKVO durch die Generierung eigener

Öko-Punkte pro Revier, Population etc. ist vermutlich deutschlandweit einzigar-

tig. In den untersuchten Bundesländern gibt es jedenfalls keine entsprechenden

Regelungen. In allen Bundesländern werden Beeinträchtigungen von Habitaten

spezifischer Arten verbal-argumentativ behandelt. Der Ausgleich für entspre-

chende Beeinträchtigungen erfolgt i. d. R. multifunktional auf den „normalen“

Ausgleichs- und Ersatzflächen. Ein zusätzlicher Kompensationsbedarf für ge-

fährdete Arten ist im Einzelfall aber möglich.

– Bei der Einstellung von Maßnahmen ins Ökokonto ist die Förderung von evtl. auf

der Fläche vorkommende Arten in keinem der untersuchten Bundesländer ge-

sondert geregelt.

Berücksichtigung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen

(PIK)

– PIK-Maßnahmen sind in allen untersuchten Bundesländern als Kompensations-

maßnahmen anerkennungsfähig. Für die Einstellung ins Ökokonto kommen in

Bayern nach § 14 Abs. 1 BayKompV aber insbesondere dauerhafte Maßnahmen

gemäß den Anlagen zur BayKompV in Betracht. Dort werden PIK-Maßnahmen

wie Blühstreifen, doppelter Saatreihenabstand oder die Anlage von Lerchenfens-

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 27

ter, die klassischerweise auf jährlich wechselnden Standorten stattfinden, nicht

als geeignete Ökokontomaßnahmen eingestuft. Die anderen Bundesländer un-

terscheiden bei ihren Regelungen zu PIK-Maßnahmen nicht zwischen „norma-

len“ Kompensationsflächen und Ökokontoflächen. In Bayern und Nordrhein-

Westfalen gibt es Detailregelungen zu PIK-Maßnahmen, in denen die Maßnah-

men und die erreichbaren Zielzustände aufgeführt sind. Grundsätzlich berechnet

sich die Aufwertung bei PIK-Maßnahmen, wie prinzipiell auch bei der Baden-

Württembergischen ÖKVO (allerdings werden PIK in der ÖKVO nicht als solche

bezeichnet), aus dem Vergleich der Biotoptypen vor und nach Umsetzung der

Maßnahme.

– Auch die Umstellung auf zertifizierten ökologischen Landbau wird in den beiden

Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen als Kompensationsmaßnahme

anerkannt. Laut Anlage zur BayKompV sind Maßnahmen des zertifizierten öko-

logischen Landbaus aber nicht zur Einstellung ins Ökokonto geeignet. In Nord-

rhein-Westfalen findet sich keine entsprechende Regelung. Konkrete Hinweise

zur Berechnung der Aufwertung im Ökolandbau gibt es in den Bundesländern

nicht. Die bayerische Arbeitshilfe zu PIK-Maßnahmen legt lediglich fest, dass bei

Maßnahmen des zertifizierten ökologischen Landbaus die anerkennungsfähige

Aufwertung einzelfallbezogen zu ermitteln ist

Berücksichtigung von Maßnahmen im Wald

– In allen untersuchten Bundesländern werden zahlreiche Maßnahmen im Wald

als ökokontofähig anerkannt. Diese reichen von Neuaufforstungen, über Wald-

umbau, der Wiederherstellung von Standortverhältnissen oder Nutzungsformen

bis zu Auflichtungen.

– Ein Nutzungsverzicht wird ebenfalls überall anerkannt. Allerdings enthalten alle

drei untersuchten Bundesländer Regelungen, nach denen Wälder, die de facto

nicht bewirtschaftbar sind, hierfür nicht herangezogen werden können. Aner-

kannt wird also nur die Einstellung einer bisher durchgeführten Nutzung.

– Eine strikte Regelung, dass Kompensationsmaßnahmen im Wald nur für Eingrif-

fe im Wald herangezogen werden können, gibt es in keinem Bundesland. Aller-

dings ist überall festgelegt, dass Ausgleich und Ersatz möglichst funktionsbezo-

gen erfolgen sollen.

Behandlung von Maßnahmen im Wirkungsbereich Grundwasser

– Das Schutzgut Grundwasser ist in den Bundesländern Bayern, Sachsen und

Nordrhein-Westfalen v. a. dann besonders zu berücksichtigen, wenn Gebiete mit

Funktionen von besonderer Bedeutung betroffen sind. Die Bewertung von Ein-

griff und Ausgleich erfolgt jeweils verbal-argumentativ.

– Besondere Maßnahmen zur Verbesserung von Grundwasserqualität oder -

quantität sind in keinem Bundesland festgelegt. Eine Berechnung von eigenen

Wertpunkten bezüglich des Grundwassers ist weder beim Eingriff noch bei den

Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.

Behandlung Schutzgut Klima/Luft

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– In keinem der untersuchten Bundesländer und Regionen erfolgt eine Bewertung

des Schutzguts Klima/Luft in Form von Ökopunkten. Das Schutzgut wird aus-

schließlich verbal-argumentativ behandelt. Ziel ist es, in der Regel Beeinträchti-

gungen für das Schutzgut durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden.

Konkrete Angaben zu möglichen Kompensationsmaßnahmen sind nur vereinzelt

aufgeführt.

Behandlung Schutzgut Landschaftsbild

– Während die meisten Bundesländer das Schutzgut Landschaftsbild verbal-

argumentativ behandeln, existieren mit den Regelungen in Sachsen und in der

Region Bodensee-Oberschwaben auch zwei Modelle, in denen eine Umrech-

nung in Ökopunkte durchgeführt wird.

– In Sachsen wird dabei relativ pauschalisierend vorgegangen, das Modell in der

Region Bodensee-Oberschwaben ist dagegen sehr detailliert.

Behandlung Schutzgut Boden

– In den meisten Bundesländern wird beim Schutzgut Boden unterschieden, ob

Böden mit besonderer Bedeutung vorliegen oder nicht. Wenn keine entspre-

chenden Böden vorhanden sind, wird das Schutzgut nicht gesondert behandelt

und über das Biotopwertverfahren mit abgedeckt. Sind dagegen besonders

wertvolle Bodenfunktionen betroffen, so wird in mehreren Bundesländern eine

eigene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut durchgeführt. In eini-

gen Bundesländern wird auch die Versiegelung von Böden getrennt von den

sonstigen Eingriffen behandelt und ausgeglichen (z. B. Niedersachsen, Thürin-

gen).

– Die Bewertung der Böden erfolgt in aller Regel nach den Bodenfunktionen (Fil-

ter-, Puffer-, Lebensraum-, Ertrags-, Archivfunktion). Teilweise wird auch die Sel-

tenheit des Bodentyps oder die Nutzungsintensität miteinbezogen. Die Bewer-

tung erfolgt meist verbal-argumentativ. Häufig kann auf vorliegende Bewertun-

gen in den Bodeninformationssystemen der Bundesländer zurückgegriffen wer-

den. Eine Umrechnung in Wert-/Ökopunkte erfolgt in Hamburg und Berlin.

– Die Regelungen zum Schutzgutbezug der Kompensationsmaßnahmen sind in

den Bundesländern sehr unterschiedlich. Einige Bundesländer sehen ausdrück-

lich eine getrennte Bilanzierung der Schutzgüter vor. In anderen gibt es nur all-

gemeine Aussagen, dass ein schutzgutbezogener Ausgleich angestrebt werden

soll.

– Anerkennungsfähige Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Schutzguts

Boden sind in den meisten Bundesländern nicht konkret geregelt. Häufig wird je-

doch der Vorrang von Entsiegelungsmaßnahmen betont. Eine Extensivierung

der landwirtschaftlichen Nutzung wird in aller Regel unabhängig von den be-

troffenen Böden anerkannt. Hierbei ist zu beachten, dass – anders als bei der

Baden-Württembergischen ÖKVO – eine Differenzierung in Maßnahmen für das

Schutzgut Boden und Maßnahmen für das Schutzgut Biotope in den anderen

Bundesländern in der Regel nicht stattfindet. Die Bewertung einer Extensivie-

rung der landwirtschaftlichen Nutzung erfolgt über die Biotopbewertung.

Brandenburg sieht eine Ausgleichszahlung von 10 €/m2 vor, wenn ein Ausgleich

für Versieglungen auf andere Art nicht möglich oder sinnvoll ist. In den anderen

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Bundesländern gibt es keine entsprechenden Regelungen.

– Die Problematik, dass Kompensationsmaßnahmen für andere Schutzgüter zu

Eingriffen in den Boden führen können (z. B. durch Oberbodenabtrag) ist nur in

Bayern – und hier nur für eine Spezialmaßnahme – explizit geregelt. In Nord-

rhein-Westfalen ist im Landesnaturschutzgesetz festgelegt, dass bei der Aus-

wahl der Kompensationsflächen Bodenschutzbelange zu berücksichtigen sind.

In Hessen ist vorgegeben, dass Böden mit einem bestehenden hohen Funkti-

onserfüllungsgrad als Kompensationsstandorte ungeeignet sind, wodurch evtl.

Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen minimiert werden.

In den Bundesländern, in denen eine getrennte Bilanzierung des Schutzguts Bo-

den erfolgt, könnten entsprechende Beeinträchtigungen durch Kompensations-

maßnahmen ausgeschlossen werden bzw. zu einem insgesamt höheren Kom-

pensationsbedarf führen.

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2.3 Befragung der Akteursgruppen

2.3.1 Grundlagen

Im Rahmen einer schriftliche Befragung wurden Akteure kontaktiert, die aus ver-

schiedenen Perspektiven mit der ÖKVO befasst sind – beispielsweise Naturschutz-

verwaltungen und -verbände, Eingriffsverursacher, Maßnahmenträger, Fachbüros

und Zulassungsbehörden.

Ziel dieser Befragung war es, einen Einblick in die Erfahrungen dieser Akteure mit

der Anwendung der ÖKVO zu erhalten. Dabei sollten mögliche Probleme und

Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Verordnung identifiziert sowie konkrete Vor-

schläge für eine Anpassung der ÖKVO gesammelt werden. Im Rahmen kurzer tele-

fonischer Interviews wurden ergänzende Fragen zu einigen Antworten in der schrift-

lichen Befragung gestellt. Die Ergebnisse der Befragung dienten als ein wichtiger

Baustein für die weitere inhaltliche Ausrichtung der Evaluierung.

Zur Auswahl der schriftlich zu befragenden Personen wurden folgende Grundüber-

legungen angestellt:

1. Es sollten alle für die Anerkennung von Ökokonto-Maßnahmen zuständigen

Behörden (untere Naturschutzbehörden (UNB)) sowie alle höheren Natur-

schutzbehörden befragt werden, da diese über sehr konkrete Erfahrungen mit

der ÖKVO und eine große fachliche Expertise verfügen.

2. Weitere Behörden im Naturschutz aber auch aus anderen Politikfeldern, die

von der Umsetzung der ÖKVO betroffen sind, sollten ebenfalls befragt werden.

3. Sogenannte Fachkundige, die die Maßnahmenträger bei der Planung und Aus-

führung von Ökokonto-Maßnahmen unterstützen, verfügen ebenfalls über kon-

krete Erfahrungen mit der ÖKVO. Hierbei handelt es sich insbesondere um

Planungsbüros und Fachgutachter. Von diesen sollten möglichst viele Perso-

nen befragt werden.

4. Maßnahmen- und Vorhabenträger können aus ganz unterschiedlichen Berei-

chen kommen: Unternehmen, Kommunen sowie Land- und Forstwirtschaft.

Diese Bandbreite sollte sich in der Auswahl der zu befragenden Personen bzw.

Institutionen widerspiegeln.

5. Naturschutzverbände, Naturschutzbeauftragte sowie Personen aus der Wis-

senschaft sollten ebenfalls einbezogen werden, da sie über wichtige fachliche

Expertise und Wissen zu konkreten Maßnahmen verfügen.

2.3.2 Vorgehensweise

Basierend auf den oben dargestellten Vorüberlegungen wurden seitens der Auftrag-

geberin (LUBW) 13 Akteursgruppen identifiziert, die unter verschiedenen Blickwin-

keln von den Regelungen der ÖKVO betroffen sind (Tab. 10). Vertreterinnen und

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Vertreter dieser Akteursgruppen sollten schriftlich zu ihren bisherigen Erfahrungen

mit der ÖKVO befragt werden.

Die Auswahl der zu befragenden Personen bzw. Institutionen innerhalb der genann-

ten Gruppen basierte im Wesentlichen auf Vorschlägen und Empfehlungen der

LUBW, des Projektteams sowie der Projektbeiratsmitglieder. Zudem erfolgte eine

Auswertung der Ökokonto-Maßnahmenanträge sowie der Anfragen, die bei der

LUBW zur ÖKVO eingegangen sind. Bevorzugt ausgewählt wurden dabei Perso-

nen, die besonders häufig im Zusammenhang mit der Antragstellung von Ökokonto-

Maßnahmen oder besonders häufig durch Fragestellungen in Bezug auf die An-

wendung der ÖKVO aufgetaucht sind. Weiterhin wurden alle Mitglieder des Projekt-

beirats befragt.

Als Ergebnis des Auswahlverfahrens wurden 133 Personen bzw. Institutionen ange-

schrieben und um die Beantwortung eines online zur Verfügung gestellten Fragebo-

gens gebeten. In vielen Fällen war explizit das Feedback bestimmter Institutionen

(z. B. Behörden oder Verbände) zur ÖKVO gewünscht. Diese wurden gebeten, in-

tern abgestimmte Antworten abzugeben, welche die Erfahrungen der jeweiligen

Institution mit der ÖKVO abbilden. Eine Auflistung, wie viele Personen bzw. Instituti-

onen pro Akteursgruppe für die schriftliche Befragung ausgewählt wurden, kann

Tab. 10 entnommen werden. Insgesamt haben 93 Personen/Institutionen an der

Befragung teilgenommen. Ein Überblick über den Rücklauf je Akteursgruppe findet

sich ebenfalls in Tab. 10.

Tab. 10: Übersicht über die Anzahl der angeschriebenen Personen bzw. In-

stitutionen und des Rücklaufs je Akteursgruppe

Akteursgruppe Angeschriebene Perso-nen/Institutionen

Rücklauf Zuordnung

(A) Naturschutzbehörden 50 40 1 x Ministerium

1 x LUBW

4 x HNB

44 x UNB

(B) Bodenschutzbehörden 5 5 1 x Ministerium

1 x LUBW

1 x HBB

2 x UBB

(C) Wasserbehörden 4 2 1 x Ministerium

3 x UWB

(D) Flurneuordnung 1 1 1 x LGL

(E) Straßenbauverwaltung 2 1 1 x Ministerium

1 x RP

(F) Naturschutzbeauftragte 4 4 Eine Befragung pro Re-gierungsbezirk

(G) Naturschutzverbände, be-ruflicher Naturschutz

4 4 3 x Verbände

1 x Berufsverband

(H) Forstwirtschaft 8 7 1 x Ministerium

1 x RP

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Akteursgruppe Angeschriebene Perso-nen/Institutionen

Rücklauf Zuordnung

1 x Forstkammer

1 x FVA

2 x UFB

2 x Privatwald

(I) Landwirtschaft 9 6 1 x Ministerium

2 x ULB

3 x Verbände

3 x Landwirte

(J) Kommunen 15 6 1 x Ministerium

1 x Landkreistag

1 x Städtetag

1 x Gemeindetag

11 x Kommunen

(K) Fachbüros und anerkannte Stellen nach § 11 ÖKVO

19 10

(L) Sonstige Akteure 8 6 1 x BIMA

1 x Unternehmensver-bände

5 x Unternehmen

1 x Regionalverband

(M) Wissenschaft 4 1 2 x Landschaftsplanung

1 x Vegetations- und Standortkunde

1 x Forstwirtschaft

Gesamt 133 93

Die in die Befragung einbezogenen Akteursgruppen verfügen über zum Teil ganz

unterschiedliche Bezugspunkte zur ÖKVO. Um diesen Unterschieden Rechnung

tragen zu können, wurden zwei verschiedene Fragebögen entwickelt:

– Fragebogen für die unteren Naturschutzbehörden (UNBen): Hierbei handelte es

sich um einen umfangreichen Fragebogen, der alle Aspekte der Beantragung,

Prüfung, Genehmigung und Durchführung von Ökokonto-Maßnahmen abdeckt.

– Fragebogen für alle anderen Akteursgruppen: In diesem Fragebogen wurde auf

alle Fragen, die ausschließlich für die UNB als Zustimmungsbehörde relevant

sind, verzichtet (z. B. Fragen zur Prüfung und Genehmigung von beantragten

Ökokonto-Maßnahmen). Die restlichen Fragen waren in beiden Fragebögen

identisch.

Das Konzept der Fragebögen bestand darin, grundlegende Erfahrungen, Meinun-

gen und Ansichten zu den jeweiligen Themenblöcken in geschlossenen Fragen mit

vorgegebenen Antwortkategorien abzufragen. Bei diesen Fragen gab es in den al-

lermeisten Fällen auch die Möglichkeit, die Antwortkategorie „Keine Angabe“ zu

wählen. Ergänzend wurden offene Fragen zu bestimmten Aspekten der jeweiligen

Themenblöcke gestellt. Hierdurch war es den Befragten möglich, vertiefende Ant-

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worten und inhaltliche Ergänzungen abzugeben. Insgesamt wurden folgende Fra-

geblöcke mit einer Vielzahl von Einzelfragen abgefragt:

– Einführende Fragen

– Fragen zum Verfahren

– Fragen zum Themenkomplex „Ökokontofähige Maßnahmen“

– Fragen zum Themenkomplex „Bewertung“

– Fragen zur allgemeinen Zufriedenheit und zu weiteren Hinweisen zur ÖKVO

Die vollständigen Fragebögen finden sich im Anhang des ausführlichen Berichts zur

schriftlichen Befragung (vgl. Anhang 6.7).

Die Fragebögen standen den Befragten im Zeitraum von 17.08.-13.10.2017 online

zur Verfügung. Ergänzende telefonische Interviews zur Vertiefung einzelner Sach-

verhalte wurden im Zeitraum von 03.07.-10.07.2018 geführt.

Da der Rücklauf je Akteursgruppe in einzelnen Fällen gering war (vgl. Tab. 10),

konnte diese Einteilung nicht zur vertiefenden Analyse der Ergebnisse herangezo-

gen werden. Um dennoch das Antwortverhalten unterschiedlicher Gruppierungen

untersuchen zu können, wurden die Befragten anhand von eigenen Angaben, in

welchen Funktionen sie bisher mit dem naturschutzrechtlichen Ökokonto zu tun hat-

ten, in folgende Funktionsgruppierungen eingeteilt:

– Zustimmungsbehörden: In diese Gruppierung wurden alle Unteren Naturschutz-

behörden aufgenommen, da diese explizit in ihrer Funktion als Zustimmungsbe-

hörde befragt wurden. Andere Personen/Institutionen, die angegeben haben,

dass sie in der Funktion einer Zustimmungsbehörde mit Ökokonto-Maßnahmen

zu tun hatten, wurden nicht als Teil dieser Gruppierung betrachtet.

– Maßnahmen- und Vorhabenträger: Die Funktionen als Maßnahmen- und Vorha-

benträger wurden sehr häufig gemeinsam genannt. Aus diesem Grund wurden

die Maßnahmen- und Vorhabenträger in den nachfolgenden Auswertungen als

eine Funktionsgruppierung behandelt.

– Fachbehörden: In diese Gruppierung wurden alle Personen/Institutionen aufge-

nommen, die angegeben haben, dass sie bereits in der Funktion einer Fachbe-

hörde mit Ökokonto-Maßnahmen zu tun hatten. Zusätzlich wurden drei Behör-

den in diese Gruppierung aufgenommen, die keine der genannten Funktionen

angekreuzt hatten. Zwei davon hatten angegeben, dass sie bisher nicht mit kon-

kreten Maßnahmen zu tun hatten, eine Behörde hatte keine Angabe gemacht.

– Planungsbüros/Fachgutachter: In diese Gruppierung wurden alle Perso-

nen/Institutionen aufgenommen, die angegeben haben, dass sie bereits in der

Funktion als Planungsbüro/Fachgutachter mit Ökokonto-Maßnahmen zu tun hat-

ten.

– Sonstige: In diese Gruppierung wurden Personen/Institutionen aufgenommen,

die keine der möglichen Antwortkategorien angekreuzt haben. Bei diesen han-

delt es sich um Naturschutzverbände und Interessensvertretungen. Bei der In-

terpretation von prozentualen Angaben für diese Gruppe muss im Folgenden be-

rücksichtigt werden, dass sie insgesamt nur sechs Personen/Institutionen um-

fasst. Hierdurch werden sehr schnell hohe Prozentzahlen von beispielsweise

66,6 % erreicht, auch wenn nur die Zustimmung von vier Personen vorliegt.

Die Anzahl der Personen/Institutionen je Funktionsgruppierung kann Tab. 11 ent-

nommen werden. Da bei der Angabe, in welchen Funktionen die Befragten bisher

mit dem naturschutzrechtlichen Ökokonto zu tun hatten, Mehrfachnennungen mög-

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lich waren, sind einige Personen/Institutionen in mehreren Funktionsgruppierungen

vertreten.

Tab. 11: Zuordnung der befragten Personen/Institutionen zu Funktions-

gruppierungen

Funktionsgruppierung Anzahl der Personen/Institutionen

Zustimmungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) 33

Ökokonto-Maßnahmenträger 25

Vorhabenträger eines naturschutzrechtlichen Eingriffs

Fachbehörde (außer untere Naturschutzbehörden) 30

Planungsbüro/Fachgutachter 17

Sonstige 6

Detailinformationen zur Vorgehensweise bei der Befragung der Akteursgruppen und

der Auswertung der Ergebnisse finden sich in dem ausführlichen Bericht zur schrift-

lichen Befragung.

2.3.3 Zusammenfassende Ergebnisse

Eine detaillierte Aufbereitung und Analyse der Ergebnisse kann dem gesonderten

Bericht zur schriftlichen Befragung entnommen werden (vgl. Abschn.6.7). Im Fol-

genden werden die wichtigsten Ergebnisse stark verkürzt und zusammengefasst

dargestellt.

Zu den im Text verwendeten Prozentangaben ist zu beachten, dass 100 Prozent

jeweils die Gesamtanzahl der Befragten darstellt. [Anmerkung LUBW Referat 25:

insbesondere bei Fragestellungen, bei denen eine große Anzahl an Befragten keine

Angabe gemacht hat, führt dies zu einem verzerrten Ergebnis: Würden beispiels-

weise die ja-/nein-Aussagen direkt einander gegenübergestellt, ergäbe sich eine

klarere Aussage. Dies ist beim Lesen des Berichts zu berücksichtigen.] Da aber

nicht bekannt ist, aus welchem Grund ein Teil der Befragten keine Angabe gemacht

hat, ist diese Art der Interpretation nur mit Vorsicht anzuwenden.

Insgesamt zeigen sich die Befragten eher zufrieden mit der bisherigen ÖKVO (Abb.

4). Überdurchschnittlich positiv fällt das Urteil der Planungsbüros/Fachgutachter

sowie der Maßnahmen- und Vorhabenträger aus. Mehrheitlich eher unzufrieden ist

die Funktionsgruppierung der Sonstigen. Bei der Interpretation dieser Antworten

muss jedoch berücksichtigt werden, dass in letzterer Gruppierung nur sechs Perso-

nen/Institutionen vertreten sind, von denen vier die Antwortkategorie „eher unzufrie-

den“ gewählt haben.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 35

Abb. 4: Wie zufrieden sind Sie mit der bisherigen ÖKVO insgesamt?

Einführende Fragen

Zusammengezählt hat mehr als die Hälfte der Befragten mehrmals im Monat oder häufiger mit der ÖKVO zu tun. Auf über ein Drittel der Befragten trifft dies mehrmals im Jahr zu. Nur sehr wenige Personen/Institutionen geben an, dass sie nur einmal pro Jahr oder seltener mit der ÖKVO zu tun haben. Unterschiede gibt es zwischen den Funktionsgruppierungen: Die Zustimmungsbehörden sowie die Planungsbü-ros/Fachgutachter beschäftigen sich deutlich häufiger mit der ÖKVO als die restli-chen Gruppierungen.

Die befragten Akteure hatten bisher mit folgenden Wirkungsbereichen zu tun:

– Schaffung höherwertiger Biotoptypen (88,2 %)

– Verbesserung der Biotopqualität (78,5 %)

– Förderung spezifischer Arten (61,3 %)

– Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen (59,1 %)

Mit Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Grundwassergüte“

und „Wiederherstellung der Retentionsflächen“ hatte jeweils maximal ein Viertel der

Befragten zu tun.

Diese Angaben der Befragten spiegeln die Verteilung der bisher anerkannten Öko-

konto-Maßnahmen auf die Wirkungsbereiche recht gut wieder.

Fragen zum Verfahren

Innerhalb dieses Fragenblocks wurde deutlich, dass viele Anwenderinnen und An-

wender Probleme bei der Nutzung der Webanwendung („elektronische Vordrucke“)

haben. Statistische Kennzahlen mit Informationen zu den bisher beantragten und

durchgeführten Ökokonto-Maßnahmen wären insbesondere für die Fachbehörden

von Interesse.

0%

6%

3%

4%

0%

2%

33%

94%

63%

76%

67%

66%

67%

0%

23%

20%

18%

23%

0%

0%

0%

0%

3%

1%

0%

0%

10%

0%

12%

8%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=16)

Fachbehörde (N=30)

Maßnahmen- und Vorhabensträger(N=25)

Zustimmungsbehörden (N=33)

Gesamt (N=92)

Sehr zufrieden Eher zufrieden Eher unzufrieden Überhaupt nicht zufrieden Keine Angabe

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Die Funktion des in § 3 Abs. 2 Ziff. 5, 6 ÖKVO festgeschriebenen Fachkundigen

sollte nach Ansicht einer Mehrheit der Befragten zukünftig näher definiert werden.

Eine Zertifizierung wird jedoch von den Meisten (= relative Mehrheit derjenigen, die

die Frage beantwortet haben, die genaue Begriffsdefinition findet sich in Anhang

6.7, Abschn. 5) abgelehnt.

Die Umsetzung der Maßnahmen wird in der Regel innerhalb der vorgegeben Frist

begonnen. Hier sehen die meisten Befragten keinen zusätzlichen Regelungsbedarf.

Fragen zur Plausibilitätsprüfung wurden nur den UNBen gestellt. Diese scheinen mit

den Begründungen für die prognostizierten Werte der Maßnahmen in der Regel

eher unzufrieden zu sein: Im Wirkungsbereich Biotope geben 17 von 29 UNBen an,

dass der Wert der Maßnahmen in Ökopunkten in der Regeln nur teilweise nachvoll-

ziehbar begründet wird. Nur acht UNB sind der Ansicht, dass in der Regel nachvoll-

ziehbare Begründungen von den Maßnahmenträgern geliefert werden. Auch in allen

anderen Wirkungsbereichen geben die Meisten an, dass die Begründungen der

prognostizierten Maßnahmenwerte nur teilweise nachvollziehbar sind.

Fragen zum Themenkomplex „Ökokontofähige Maßnahmen“

Ökokonto-Maßnahmen müssen eine naturschutzfachliche Aufwertung erbringen.

Mehr als die Hälfte der UNBen gibt an, dass die Maßnahmenträger in der Regel nur

teilweise plausibel darlegen, worin der naturschutzfachliche Wertzuwachs einer

Ökokonto-Maßnahme besteht. Allerdings werden die Maßnahmenanträge nur selten

oder nie aufgrund der fehlenden naturschutzfachlichen Aufwertung abgelehnt.

Erbringen Ökokonto-Maßnahmen keine naturschutzfachliche Aufwertung, so wird

dies im Rahmen dieser Evaluation als Mitnahmeeffekt bezeichnet. 51 % der Befrag-

ten sehen Fallkonstellationen, bei denen die Gefahr von Mitnahmeeffekten besteht.

Prinzipiell geben die Meisten an, dass die Definitionen der ökokontofähigen Maß-

nahmen ausreichend detailliert sind. Eine Ausnahme stellt der Wirkungsbereich

„Förderung spezifischer Arten“ dar. In diesem Wirkungsbereich scheint es einen

Verbesserungsbedarf zu geben.

Die bisher in Anlage 1 zur ÖKVO aufgeführten Maßnahmen finden prinzipiell Zu-

stimmung: Nur 21 % der Befragten geben an, dass bisher aufgeführte Maßnahmen

gestrichen werden sollten. Häufiger zur Streichung vorgeschlagen werden Maß-

nahmen zum Auftrag von Oberboden sowie zur Dachbegrünung. Eine knappe Hälfte

der Befragten ist der Meinung, dass es sinnvolle Maßnahmen gibt, die zusätzlich in

die Maßnahmenliste aufgenommen werden sollten.

Fragen zur Prüfung ökokontofähiger Maßnahmen wurden nur den UNBen gestellt.

Diese geben mit großer Mehrheit an, dass es selten oder nie vorkommt, dass nicht

eindeutig beurteilt werden kann, ob eine beantragte Maßnahme ökokontofähig ge-

mäß Anlage 1 der ÖKVO ist.

Befragt nach ökokontofähigen Maßnahmen in einzelnen Wirkungsbereichen zeigen

die Befragten Zweifel daran, ob die bestehenden Regelungen sicherstellen, dass im

Wald nur solche Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden können, die zu

einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen.

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Der Herstellungskostenansatz wird prinzipiell von den meisten Befragten (41 %) für

sinnvoll gehalten. Etwas mehr als ein Drittel hält diese Regelung für teilweise sinn-

voll, während 9 % der Befragten die Regelung ablehnen. Bei dieser Thematik gehen

die Ansichten der Funktionsgruppierungen jedoch weit auseinander.

Über die Hälfte der Befragten hat keine Angabe dazu gemacht, ob die Regelungen

im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ bereits zu einer effektiven För-

derung der Arten geführt hat. Hieraus lässt sich schließen, dass in vielen Fällen

noch keine konkreten Erfahrungen zur Wirkung von Maßnahmen in diesem Bereich

vorliegen. Von den restlichen Befragten gaben 18 % an, dass eine effektive Förde-

rung der spezifischen Arten erreicht wurde. 17 % sehen dies teilweise, 7 % gar nicht

erfüllt.

Im Offenland sind Maßnahmen nur in Schutzgebieten, im Rahmen eines Land-

schaftsrahmenplans/Landschaftsplans oder auf Grundlage sonstiger fachlicher Pla-

nungen zulässig. Insgesamt geben die Meisten an, dass vorgegebene Mindeststan-

dards für die sonstigen fachlichen Planungen hilfreich wären. Besonders ausgeprägt

ist diese Ansicht bei den Fachbehörden und den Sonstigen. Dahingegen ist eine

Mehrheit der Zustimmungsbehörden sowie der Maßnahmen- und Vorhabenträger

der Ansicht, dass die bisherigen Vorgaben ausreichen.

Jeweils etwa ein Drittel der Befragten ist der Ansicht, dass die Forderung nach Ein-

bindung von Ökokonto-Maßnahmen in eine naturschutzfachliche Planung auf fol-

gende Bereiche ausgedehnt werden sollte:

– auf sämtliche Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Bio-

topqualität und Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ (z. B. auch für Maßnah-

men im Wald).

– auf Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden.

– auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

Etwas mehr als ein Fünftel der Befragten hält eine Ausdehnung der Anforderungen

für nicht sinnvoll. Diese Meinung wird überdurchschnittlich häufig von den Maßnah-

men- und Vorhabenträgern vertreten, während die Zustimmungs- und Fachbehör-

den sowie die Sonstigen eine Ausdehnung der Einbindung in eine naturschutzfach-

liche Planung überdurchschnittlich häufig befürworten.

Fragen zum Themenkomplex „Bewertung“

Die bestehenden Regelungen zur Bewertung der Ausgangs- und Zielzustände in

den Wirkungsbereichen Biotope sind nach Ansicht der meisten Befragten gut an-

wendbar. Gefragt, ob es bestimmte Biotoptypen gibt, bei denen gehäuft Schwierig-

keiten bei der Bewertung des Ausgangszustands auftreten, hat jeweils etwa der

gleiche Anteil der Befragten „Ja“, „Teilweise“ oder „Nein“ angekreuzt. Vor dem Hin-

tergrund, dass die Planungsbüros und Fachgutachter in der Regel diejenigen sind,

die den Ausgangszustand der Biotope bewerten und einstufen müssen, fällt das

abweichende Antwortverhalten dieser Funktionsgruppierung auf. Von ihnen geben

41 % an, dass es bestimmte Biotoptypen gibt, bei denen gehäuft Schwierigkeiten

auftreten.

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Insgesamt halten die meisten Befragten (30 %) die Höhe der vergebenen Ökopunk-

te beim Herstellungskostenansatz für teilweise gerechtfertigt. 23 % habe die Ant-

wortmöglichkeit „Nein“, 18 % die Antwortmöglichkeit „Ja“ gewählt. Von diesem Bild

weichen die Zustimmungsbehörden und die Sonstigen ab. Hier halten die Meisten

(32 % bzw. 50 %) die Höhe der vergebenen Punkte für nicht gerechtfertigt. Die

Maßnahmen- und Vorhabenträger geben dahingegen überdurchschnittlich häufig

an, dass die Höhe der vergebenen Punkte angemessen ist.

Rund 60 % der Befragten haben keine Angaben zur Bewertungsregeln und Schwie-

rigkeiten im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ gemacht. Von den rest-

lichen rund 40 % geben die Meisten an, dass die Regelungen teilweise gut anwend-

bar sind. Etwa ähnlich viele sagen, dass hierbei Schwierigkeiten aufgetreten sind.

Zur Anwendbarkeit der Bewertungsregeln sowie zu Schwierigkeiten im Wirkungsbe-

reich „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ haben über 80 % der Be-

fragten keine Angabe gemacht. Die meisten anderen Personen/Institutionen halten

die Regelungen für gut oder teilweise gut anwendbar. Jedoch geben auch die meis-

ten Befragten an, dass teilweise Schwierigkeiten aufgetreten sind.

Im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“

geben die Meisten an, dass die Regelungen zur Einordnung der Ausgangszustände

der Böden gut anwendbar sind. Doch auch bei diesem Wirkungsbereich scheinen in

der Praxis Schwierigkeiten aufzutreten: Die Meisten geben an, dass teilweise

Schwierigkeiten auftreten.

Zur Anwendbarkeit der Bewertungsregeln und zu Schwierigkeiten im Wirkungsbe-

reich „Verbesserung der Grundwassergüte“ haben rund 70 % der Befragten keine

Angabe gemacht. Von den restlichen Personen/Institutionen sind die Meisten der

Meinung, dass die Regelungen gut oder teilweise gut anwendbar sind und dass

keine Schwierigkeiten aufgetreten sind.

Die Bewertungsmethode in Anlage 2 ÖKVO wird sowohl bei der Ermittlung der Ein-

griffsschwere (bei Zuordnung einer Ökokonto-Maßnahme zu einem Eingriffsvorha-

ben) als auch für die Bewertung der Ökokonto-Maßnahme selbst herangezogen.

Den befragten Personen/Institutionen wurden verschiedene Aussagen hierzu vorge-

legt. Folgende Aussagen erhielten etwa gleich viel Zustimmung:

– (A) „Die bisherige Bewertung von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen stehen

in einem angemessenen Verhältnis zueinander.“

– (C) „Ökokonto-Maßnahmen werden in Relation zu Eingriffen in ähnlicher Dimen-

sion zu hoch bewertet.“

– (D) „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die ÖKVO vor allem auf die Bewer-

tung von Ökokonto-Maßnahmen ausgelegt ist. Aspekte, die für die Bewertung

von unterschiedlichen Eingriffsvorhaben relevant sind, treten hierbei in den Hin-

tergrund. Somit besteht Änderungsbedarf, weil die Bewertung von Eingriff und

Ökokonto-Maßnahmen bisher nicht nach denselben Regeln erfolgt.“

Der Aussage (B) („Ökokonto-Maßnahmen werden in Relation zu Eingriffen in ähnli-

cher Dimension zu gering bewertet“) stimmen nur wenige zu.

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Eine ausführliche Darstellung und Analyse der Befragungsergebnisse findet sich in

dem separaten Bericht zur schriftlichen Befragung. Die Analyse der Antworten dien-

te gemeinsam mit den Ergebnissen der restlichen Arbeitspakete als Grundlage für

die Definition und inhaltliche Bearbeitung der in Abschn. 3 dargestellten Evaluati-

onsthemen.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Arbeitspakete der Evaluierung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 40

2.4 Workshop mit den beteiligten Akteursgruppen

2.4.1 Zielsetzung

Die Analyse der Befragungsergebnisse hat gezeigt, dass bei den unterschiedlichen

Akteuren zu einigen Themen kontroverse Ansichten und Meinungsbilder bestehen.

Diese Themen wurden im Rahmen eines Workshops am 26. April 2018 in Karlsruhe

vorgestellt und diskutiert. Zur Teilnahme an dem Workshop eingeladen wurden alle

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Befragung sowie zusätzlich alle UNBen

(unabhängig von einer Teilnahme an der Befragung).

Wesentliches Ziel des Workshops war es, möglichst vielen Akteuren die Möglichkeit

zu geben, sich in ausreichendem Maße in das Verfahren einzubringen und in die-

sem Rahmen ihre Interessen angemessen zu vertreten. Insgesamt haben 76 Per-

sonen an dem Workshop teilgenommen. Diese verteilten sich folgendermaßen auf

die vier Workshop-Gruppen:

– Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bioto-

pen: Teilnahme von 20 Personen aus Naturschutzbehörden, Naturschutzver-

bänden bzw. beruflichem Naturschutz, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Fachbü-

ros sowie der Gruppe der sonstigen Akteure. Hinzu kamen zwei Personen für

Moderation sowie inhaltlichen Impuls und Fachfragen.

– Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz: Teilnahme von 13

Personen aus Naturschutzbehörden, Kommunen, Wasserschutzbehörden, Stra-

ßenbauverwaltung sowie der Gruppe der Naturschutzbeauftragten. Hinzu kamen

zwei Personen für Moderation sowie inhaltlichen Impuls und Fachfragen.

– Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“:

Teilnahme von 16 Personen aus Naturschutzbehörden, Fachbüros, Forstwirt-

schaft, Wasserbehörden und der Gruppe der Naturschutzbeauftragten. Ebenfalls

vertreten war die Gruppe Naturschutzverbände bzw. beruflicher Naturschutz.

Hinzu kamen zwei Personen für Moderation sowie inhaltlichen Impuls und Fach-

fragen.

– Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen „Wiederherstellung und

Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“ so-

wie „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“: Teilnahme von 15 Perso-

nen aus Naturschutzbehörden, Bodenschutzbehörden, Wasserbehörden, Land-

wirtschaft, Fachbüros und Wissenschaft. Hinzu kamen vier Personen für Mode-

ration sowie inhaltlichen Impuls und Fachfragen.

2.4.2 Workshop-Themen und zusammenfassende Ergebnisse

Zu Beginn des Workshops wurden im Plenum die bisherigen Arbeitsergebnisse zur

Evaluation sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen von Ökokonto-Maßnahmen

vorgestellt. Anschließend wurden in vier Workshop-Gruppen spezielle Fragestellun-

gen zu besonders kontroversen Evaluationsthemen diskutiert. Kurz zusammenge-

fasst haben die Workshop-Gruppen folgende Ergebnisse erarbeitet:

1. Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bio-

topen (vgl. Abschn. 3.1.1)

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 41

– Das bestehende Bewertungsverfahren in den Wirkungsbereichen Biotope

wird prinzipiell befürwortet.

– Probleme in der praktischen Anwendung sollen mit Hilfe von Bewertungs-

hilfen, Arbeitshilfen und Checklisten gelöst werden.

– Ergebnisse bezüglich der ökokontofähigen Maßnahmen in den Wirkungs-

bereichen:

Es sind detailliertere Vorgaben für die Anerkennung von Waldrefugien

notwendig.

Es sollte keinen pauschalen Bonus für Maßnahmen geben, die zur

Schaffung des landesweiten Biotopverbunds beitragen. Es soll aber ge-

prüft werden, ob eine Erwähnung als aufwertendes Attribut in der Bio-

topwertliste sinnvoll ist, um die Bewertung auf dieser Ebene deutlicher

hervorzuheben.

Erweiterung des Maßnahmenkatalogs um produktionsintegrierte Maß-

nahmen (PIK): Solche Maßnahmen sind bereits durch die bestehende

Biotopbewertung abgedeckt. Es besteht jedoch Bedarf an Maßnahmen-

listen je Hauptnutzungstyp (Acker, Grünland …).

Vereinzelt wurde der Wunsch geäußert, den Ökolandbau in die Maß-

nahmenliste aufzunehmen. Allerdings ist eine Anerkennung nach der

ÖKVO bereits jetzt möglich, soweit eine naturschutzfachlich nachweis-

bare Aufwertung vorliegt. Eine pauschale Anerkennung des Ökoland-

baus als Ökokonto-Maßnahme wurde überwiegend abgelehnt.

Vernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit

dem Biber können bereits jetzt unter bestimmten Voraussetzungen an-

erkannt werden.

Die Aufwertung großer Extensivweiden (Schwarzwald) soll in den Maß-

nahmenkatalog aufgenommen werden.

2. Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz (vgl. Abschn. 3.1.2)

– Vorteile des Herstellungskostenansatzes werden in der einfach handhab-

baren Methodik und dem Anreiz zur Finanzierung punktueller Maßnahmen

gesehen.

– Nachteile sind u. a. die hohe Missbrauchsgefahr, die Kompensation von

großflächigen Eingriffsvorhaben durch sehr kleinflächige Maßnahmen, die

vergleichsweise geringere Attraktivität von flächigen Maßnahmen sowie der

Systembruch, da beim Herstellungskostenansatz nicht die ökologische

Aufwertung als Maßstab für die Bewertung dient.

– Votum der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: mehrheitlich für eine Abschaf-

fung des Herstellungskostenansatzes

– Als Alternativen wurden zwei Varianten erarbeitet: eine Variante zur Ab-

schaffung und eine zur Modifizierung des Herstellungskostenansatzes

Allgemein wurde die Festlegung einer abschließenden Maßnahmenliste für

punktuelle Maßnahmen gefordert. Die Berechnung der zu generierenden

Ökopunkte soll sich nicht allein an den Herstellungskosten orientieren.

Entweder soll auf die Berücksichtigung der Kosten komplett verzichtet wer-

den und direkt die zu erreichenden Ökopunkte pro Maßnahmentyp in Form

einer Wertspanne festgelegt werden. Oder – bei Beibehaltung der Orientie-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 42

rung an den Kosten – durch die Festlegung von Regel- und Höchstwerten

sowie Aufwertungs- und Abwertungsfaktoren eine stärkere Steuerung er-

folgen.

3. Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Ar-

ten“ (vgl. Abschn. 3.1.3)

– Die Angemessenheit der Höhe der Ökopunkte im Vergleich zur Biotopbe-

wertung von Ökokonto-Maßnahmen und der Bewertung von Ausgleichsflä-

chen im Rahmen der Eingriffsregelung wird für einzelne Arten bezweifelt.

Empfehlung: Fachliche Prüfung und ggf. Anpassung

– Die Angemessenheit einer Aufsummierung der Ökopunkte für mehrere

gleichzeitig geförderte Arten wird für Artkombinationen mit ähnlichen Le-

bensraumansprüchen bezweifelt.

Empfehlung: In bestimmten Fällen wird nur die am höchsten bewertete Art

zugrunde gelegt; Anrechnung weiterer Arten ggfs. nur mit einem prozentua-

lem Abschlag (z. B. 50 %)

– Bei der Anrechnung von 20 % der ÖP vor Maßnahmenerfolg (bereits bei

Anerkennung der Maßnahme) werden in der Praxis Mitnahme-Effekte ge-

sehen.

Empfehlung: Beibehaltung der Regelung, wenn fachliche Mindestanforde-

rungen an die Maßnahmen in artspezifischen Hinweispapieren definiert

werden.

– Das Fehlen einer artspezifischen Ökopunkte-Bilanzierung bei Eingriffen

wird als Problem/Defizit gesehen. Gemäß § 8 ÖKVO sind die spezifischen

Arten auf der Eingriffsseite zwar analog zu bewerten, in der Praxis scheint

diese Bewertung jedoch zumeist nicht zu erfolgen.

Empfehlung: Einheitliche Berücksichtigung und Verbesserung der Praxis.

– Bestehende Anwendungsprobleme und Unklarheiten bei Begriffsdefinitio-

nen sollen durch die Erstellung von Fachdokumenten (z. B. artspezifische

Hinweispapiere) behoben werden

– Anforderungen an das Monitoring/Erfolgskontrolle sollen ausgearbeitet

werden.

– Die mögliche Erweiterung bzw. Reduzierung von Arten aus der Liste in An-

lage 2 der ÖKVO soll geprüft werden. Angeregt wird, dass dokumentiert

werden sollte, für welche Arten Maßnahmenanträge mit dem zuständigen

RP abgestimmt werden sollten.

Die Beibehaltung des Wirkungsbereichs wird von einer deutlichen Mehrheit be-

fürwortet.

4. Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen „Wiederherstellung und

Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“

sowie „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ (vgl. Abschn. 3.1.4)

– Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen

Viele Fragen und Unklarheiten in der Anwendung sind bereits im

LUBW-Arbeitsheft Nr. 24 „Das Schutzgut Boden in der naturschutz-

rechtlichen Eingriffsregelung“ geregelt. Empfehlung: Die Regelungen

sollen entweder in die ÖKVO übernommen oder dort ein Hinweis auf

das Arbeitsheft ergänzt werden.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 43

Es werden kaum Möglichkeiten für zusätzliche ökokontofähige Maß-

nahmen beim Bodenschutz gesehen.

Streichung von Maßnahmen: Lediglich bei der Dachbegrünung spra-

chen sich die Workshop-Teilnehmer mehrheitlich für eine Streichung

aus. Umstritten war die Anerkennung von Oberbodenauftrag als öko-

kontofähige Maßnahme.

– Verbesserung der Grundwassergüte:

Neben den hydrogeologischen Einheiten sollten zukünftig weitere Krite-

rien berücksichtigt werden (z. B. die Durchlässigkeit der Deckschicht).

Es sollte zukünftig eine Verpflichtung geben, die positiven Wirkungen

einer Maßnahme für die Grundwassergüte verbal-argumentativ darzu-

legen und zu begründen.

– Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen

Trotz kontroverser Diskussion darüber, ob es sich bei diesem Wir-

kungsbereich nicht nur um reine Mitnahmeeffekte handelt, sprach sich

der Workshop für eine Beibehaltung der jetzigen Regelung aus.

Die Ergebnisse des Workshops zeigen, dass in allen Wirkungsbereichen der Bedarf

besteht, einzelne Aspekte eindeutiger zu regeln und bestehende Regelungen in

Form von Arbeitspapieren und Vollzugshinweisen für die Anwendung aufzubereiten.

Änderungsvorschläge wie bspw. die Erweiterung der ökokontofähigen Maßnahmen

sollten im Anschluss an die Evaluation diskutiert und nachfolgend entschieden wer-

den.

Zum Herstellungskostenansatz hat sich die Workshop-Gruppe überwiegend gegen

eine Beibehaltung des monetären Bewertungsansatzes ausgesprochen und Vor-

schläge für alternative Bewertungsmethoden für punktuelle Maßnahmen mit großer

Flächenwirkung entwickelt.

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2.5 Beteiligung Projektbeirat

Zur Beratung und Begleitung der Evaluierung sowie zur Diskussion der Evaluations-

themen wurde ein Projektbeirat eingerichtet, in dem wichtige Akteursgruppen und

gesellschaftliche Gruppen vertreten sind. Insgesamt hat der Projektbeirat 21 Mit-

glieder aus den in Tab. 10 aufgeführten Akteursgruppen. Die Projektbeiratssitzun-

gen wurden unter dem Vorsitz und der Leitung des Herrn Staatssekretärs Dr.

Baumann durchgeführt. Der Projektbeirat hat folgende Inhalte behandelt:

1. 27.10.2016: Konstituierende Sitzung des Beirats:

– Vorstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des Untersu-

chungsrahmens für die Evaluierung

– Vorstellung und Diskussion des Durchführungsplans für die Evaluierung

sowie Abgabe eines positiven Votums des Projektbeirats zum Durchfüh-

rungsplan

– Vorstellung und Diskussion der Leistungsbeschreibung zur Evaluierung

sowie Zustimmung des Beirats zur Ausschreibung des Evaluationsauftrags.

2. 26.01.2018: Zweite Sitzung des Projektbeirats

– Information des Beirats zum aktuellen Stand der Evaluierung.

– Vorstellung der Evaluationsthemen, die sich insbesondere aus den Ergeb-

nissen der Befragung ergeben haben.

– Diskussion des weiteren Umgangs mit den vorgeschlagenen Evaluations-

themen. Definition der Schwerpunktthemen der Evaluierung, die im Work-

shop sowie im Beirat vertieft behandelt werden sollen.

– Besprechung der Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Work-

shops.

3. 28.06.2018: Dritte Sitzung des Projektbeirats

– Vertiefende Diskussion von Evaluationsthemen:

Funktions- und Schutzgutbezug

Die Projektbeiratsmitglieder äußerten erhebliche Bedenken in Bezug

auf eine Stärkung des Funktions- und Schutzgutbezugs in der ÖKVO.

Beim abschließenden Votum sprach sich der überwiegende Teil des

Projektbeirats für eine Beibehaltung der derzeitigen, stark schutzgut-

übergreifenden Regelung aus. Details hierzu vgl. Abschn. 3.1.5.

Aufnahme des Schutzguts Klima/Luft in die ÖKVO

Der Projektbeirat sprach sich mehrheitlich gegen eine Aufnahme des

Schutzguts Klima/Luft in die ÖKVO aus, da Maßnahmen, die sich posi-

tiv auf Klima und Luft auswirken, bereits über andere Wirkungsbereiche

bzw. Maßnahmen abgedeckt sind.

Aufnahme des Schutzguts Landschaftsbild in die ÖKVO

Der Projektbeirat vertrat mehrheitlich die Auffassung, dass das Schutz-

gut Landschaftsbild derzeit nicht in die ÖKVO aufgenommen werden

sollte. Zwar sei eine stärkere Beachtung und In-Wert-Setzung des

Schutzgutes notwendig, für eine Aufnahme in die ÖKVO seien aber

noch vertiefte Untersuchungen notwendig.

– Diskussion der Workshop-Ergebnisse:

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 45

Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Biotopen

Im Großen und Ganzen schloss sich der Projektbeirat dem Votum der

Workshop-Gruppe mehrheitlich an. In Bezug auf die Integration von

PIK-Maßnahmen wurden seitens der Landwirtschaft kreative Lösungen

angeregt. So sei es bspw. denkbar, dass Gemeinden, Maschinenringe

oder Landschaftserhaltungsverbände PIK-Maßnahmen auf wechseln-

den Grundstücken umsetzen, ohne dass sich der einzelne Landwirt

lange binden muss (Konzept der „Ankergrundstücke“). Eine pauschale

Anerkennung der Umstellung auf Ökolandbau wurde mehrheitlich kri-

tisch gesehen.

Herstellungskostenansatz

Die Beiratsmitglieder sprachen sich mehrheitlich sowohl gegen eine

Streichung des Herstellungskostenansatzes als auch gegen eine un-

veränderte Beibehaltung aus. Der Ansatz sollte überarbeitet werden,

um Missbrauch zukünftig verhindern zu können.

Förderung spezifischer Arten

Die Ergebnisse des Workshops wurden im Projektbeirat unterstützt.

Kontrovers wurde diskutiert, ob die Liste der Arten (z. B. um die Pflan-

zenarten) gekürzt oder ausgeweitet (z. B. um weitere Arten mit Rote

Liste-Status 0, 1 oder 2) werden soll. Es wurde gefordert, dass die Ar-

tenliste überarbeitet und ein Monitoring vorgeschrieben wird.

Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen

Die Maßnahme „Oberbodenauftrag“ wurde auch im Projektbeirat kont-

rovers diskutiert. Die bestehende Rechtslage hierzu wurde kritisch ge-

sehen und eine Überprüfung hinsichtlich einer Lösung gefordert.

Verbesserung der Grundwassergüte

Keine Einwände des Beirats zu den Workshop-Ergebnissen.

Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen

Keine Einwände des Beirats zu den Workshop-Ergebnissen.

4. 11.10.2018: Vierte Sitzung des Projektbeirats

– Abschlussveranstaltung zur Vorstellung des Evaluationsberichts

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

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3 Evaluationsthemen

Anhand der Ergebnisse der Befragung der Akteursgruppen, der fachlichen Durch-

sicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen sowie der Recherche und Synopse kreis-

eigener Regelungen und der Regelungen anderer Bundesländer (vgl. Abschn. 2)

wurden die Themen der Evaluation definiert. Für jedes Thema wurden die Ergebnis-

se aus den Arbeitspaketen zusammengetragen, analysiert und auf verschiedenen

Ebenen diskutiert. Anschließend wurden Lösungsmöglichkeiten zur Weiterentwick-

lung der jeweiligen Themenbereiche abgeleitet. Die Ergebnisse dieses Prozesses

werden im Folgenden anhand des jeweiligen Themas dargestellt. Die Textabschnit-

te sind jeweils wie folgt gegliedert nach:

– Grundlagen:

Kurze Einführung in das Thema bzw. die Themenschwerpunkte, Bezug zur

ÖKVO

– Ergebnisse aus den Arbeitspaketen:

Zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus den Ar-

beitspaketen

– Problemstellungen und Lösungsansätze:

Aufzeigen der verschiedenen Probleme und möglicher Lösungsansätze

– Diskussionen im Workshop und Projektbeirat:

Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse aus den Workshop-

Arbeitsgruppen bzw. den Projektbeiratssitzungen zu dem jeweiligen Thema

– Vorschläge zur Weiterentwicklung:

Knappe Zusammenfassung von Empfehlungen für die weiteren notwendi-

gen Arbeitsschritte zur Aufbereitung der themenspezifischen Lösungsan-

sätze.

3.1 Schwerpunktthemen der Evaluierung

Die hier vorgestellten Schwerpunktthemen wurden im Rahmen der Evaluation ver-

tiefend bearbeitet (eine Übersicht über die Evaluationsthemen findet sich in Abb. 3).

Folgende Themen wurden im Rahmen eines Workshops diskutiert, da aus der Be-

fragung ein überwiegend kontroverses Meinungsbild zur Weiterentwicklung der je-

weiligen Themenbereiche abgeleitet wurde (vgl. Abschn. 2.4):

– Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Bioto-

pen

– Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz

– Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

– Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen „Wiederherstellung und

Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der Grundwassergüte“ so-

wie „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“

Wesentliches Ziel des Workshops war es, möglichst vielen Akteuren die Möglichkeit

zu geben, sich in ausreichendem Maße in das Verfahren einbringen und in diesem

Rahmen ihre Interessen angemessen zu vertreten. Die Ergebnisse des Workshops

wurden aufbereitet und anschließend im Projektbeirat vorgestellt und diskutiert.

Zwei weitere Schwerpunktthemen wurden ausschließlich im Projektbeirat erörtert:

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 47

– Fragestellungen zum Funktions- und Schutzgutbezug

– Fragestellungen zum Umgang mit den Schutzgütern Klima, Luft und Land-

schaftsbild

Hierzu wurden in Abstimmung mit dem Projektteam ein Fachvorschlag als Diskussi-

onsgrundlage erarbeitet, der bei der Beiratssitzung am 28.06.2018 vorgestellt und

diskutiert wurde (vgl. Abschn. 2.5).

3.1.1 Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzuständen

von Biotopen

3.1.1.1 Grundlagen

Der Großteil der in den letzten Jahren anerkannten Ökokonto-Maßnahmen kann

den in § 2 Abs. 1 ÖKVO festgelegten Wirkungsbereichen „Verbesserung der Bio-

topqualität“ und „Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ (im Weiteren mit „Wirkungs-

bereiche Biotope“ bezeichnet) zugeordnet werden.

Ökokontofähige Maßnahmen in diesen Wirkungsbereichen sind abschließend in

Anlage 1 zur ÖKVO im Abschn. 1 aufgeführt. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf

die Schaffung oder Aufwertung von Offenlandbiotopen, Wäldern und Gewässer. Im

Offenland sind nur Maßnahmen in bestimmten Schutzgebieten oder auf Grundlage

naturschutzfachlicher Planungen ökokontofähig. Im Wald sind nur diejenigen Bio-

topmaßnahmen ökokontofähig, die eine Aufwertung, Neuanlage oder Entwicklung

eines geschützten Waldbiotops oder eines Eichen-Sekundärwalds bewirken. Au-

ßerdem werden Aufwertungsmaßnahmen in Waldschutzgebieten oder Waldrefugien

und

– unter bestimmten Voraussetzungen – die Neuanlage und flächige Erweiterung von

Waldschutzgebieten und Waldrefugien anerkannt.

Die Bewertungsregeln für Biotop-Maßnahmen sind im Abschn. 1 der Anlage 2 zur

ÖKVO festgelegt. Die Aufwertung wird dabei grundsätzlich anhand der Differenz

zwischen Ausgangs- und Zielwert ermittelt. Dazu sind in der Biotopwertliste (Tab. 1

in Anlage 2 ÖKVO) für alle Biotoptypen Baden-Württembergs Werte und Wertspan-

nen (Ökopunkte je Quadratmeter) vorgegeben. Anlage 2 enthält allgemeine Hinwei-

se dazu, wie ein konkreter Bestand bzw. ein Zielbiotop in die Wertspannen der Bio-

topwertliste einzuordnen ist, jedoch keine konkreten Vorgaben (Artenlisten o. ä.)

oder Rechenvorschriften. Hinweise zur Anwendung der ÖKVO und zur Bewertung

einzelner Biotoptypen stehen auf der Homepage der LUBW zur Verfügung.

Eine Ausnahme von diesem Biotopwertverfahren bildet die Schaffung von Bannwäl-

dern und Waldrefugien, die – ohne Bewertung von Ausgangs- und Zielzustand –

pauschal mit 4 Ökopunkten je Quadratmeter bewertet wird.

Bei der Schaffung von Pufferflächen zum Schutz empfindlicher Biotope vor Stoffein-

trägen werden – zusätzlich zur jeweiligen Biotopwertsteigerung – pauschal 3 Öko-

punkten je Quadratmeter Pufferfläche anerkannt.

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3.1.1.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

3.1.1.2.1 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen

Die bisherige Erfahrung mit der Anwendung der Regelungen in den Wirkungsberei-

chen Biotope war einer der Schwerpunkte der Befragung der Akteursgruppen. Da-

bei lassen sich folgende Themenkomplexe unterscheiden:

– Nachvollziehbarkeit von Bewertungen

– Unklarheiten bei der Bewertung

– Ökokontofähige Maßnahmen

– Maßnahmen im Wald

– Sonstige Anmerkungen zu Bewertungsfragen.

Fragen zur Nachvollziehbarkeit der Bewertungen

Die Festlegung des Ausgangs- und des Zielwerts ist bei der Beantragung von Öko-

konto-Maßnahmen häufig umstritten. Etwa 50 % aller befragten Zustimmungsbe-

hörden gaben an, dass sie die Einstufungen der Ausgangs- und Zielwerte in min-

destens der Hälfte der Fälle korrigieren (lassen) mussten (vgl. Tab. 12 und Tab. 13).

Nach Angaben der befragten Zustimmungsbehörden wurden in aller Regel der Aus-

gangswert zu gering und der Zielwert zu hoch angesetzt, um eine möglichst hohe

Aufwertung zu erreichen. Der vorhandene Arten- und Strukturreichtum (z. B. in Wäl-

dern, auf Grünland oder auf Äckern (Bodenbrüter)) wurde dabei häufig nicht ausrei-

chend berücksichtigt. Der angenommene Zielzustand ist dagegen z. T. kaum er-

reichbar, angrenzende Beeinträchtigungen (z. B. vielbefahrene Straßen) werden oft

nicht berücksichtigt.

Tab. 12: Wie häufig müssen Sie die Einstufung des Ausgangswerts eines

Biotoptyps vom Maßnahmenträger korrigieren lassen?

Die Fragen wurden nur an die Zustimmungsbehörden (ZB) gestellt.

Antwortmöglichkeiten Anzahl Antworten Anteil

Nie 4 14 %

Selten 5 18 %

In etwa der Hälfte der Fälle 6 21 %

Häufig 6 21 %

Nahezu immer 2 7 %

Keine Angabe 5 18 %

Summe 28 100 %

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Tab. 13: Wie häufig müssen Sie den prognostizierten Wert der Maßnahmen

in Ökopunkten von den Maßnahmenträgern korrigieren lassen?

Die Fragen wurden nur an die Zustimmungsbehörden (ZB) gestellt.

Antwortmöglichkeiten Anzahl Antworten Prozentualer Anteil

Nie 3 10 %

Selten 6 21 %

In etwa der Hälfte der Fälle 3 10 %

Häufig 5 17 %

Nahezu immer 6 21 %

Keine Angabe 4 14 %

Ich habe bisher keine Ökokonto-Anträge in diesem Wirkungsbereich bearbeitet

2 7 %

Summe 29 100 %

Fragen zu Unklarheiten bei der Bewertung

Das Verfahren zur Bewertung des Ausgangszustands von Biotopen ist nach Ansicht

der meisten Befragten gut anwendbar (Abb. 5).

Insbesondere bei den Zustimmungsbehörden werden die Bewertungsregelungen

positiv beurteilt. Bei den Fachbehörden und Fachgutachtern gab dagegen die Hälfte

an, dass sie die Regelungen nur teilweise für geeignet hielten.

Abb. 5: Sind die Regelungen zur Bewertung des Ausgangszustands von

Biotopen in der Praxis gut anwendbar?

Auf die Frage, ob es bestimmte Biotoptypen gibt, bei denen gehäuft Schwierigkeiten

bei der Bewertung des Ausgangszustands auftreten, zeigt sich ein sehr ausgewo-

33%

47%

24%

56%

66%

46%

33%

41%

24%

20%

19%

23%

0%

6%

0%

4%

0%

2%

33%

6%

52%

20%

16%

29%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörde (N=29)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=32)

Gesamt (N=91)

Ja Teilweise Nein Keine Angabe

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genes Bild: Jeweils etwa der gleiche Anteil der Befragten hat „Ja“, „Teilweise“ oder

„Nein“ angekreuzt (Abb. 6). Vor dem Hintergrund, dass die Planungsbü-

ros/Fachgutachter in der Regel diejenigen sind, die den Ausgangszustand der Bio-

tope bewerten und einstufen müssen, fällt das abweichende Antwortverhalten dieser

Funktionsgruppierung auf. Von ihnen geben 41 % an, dass es bestimmte Biotopty-

pen gibt, bei denen gehäuft Schwierigkeiten auftreten.

Abb. 6: Gibt es bestimmte Biotoptypen, bei denen gehäuft Schwierigkeiten

bei der Bewertung des Ausgangszustands auftreten?

Schwierigkeiten bzw. Unklarheiten bei der Bewertung gibt es offensichtlich haupt-

sächlich beim Grünland (17 Antworten) und beim Wald (14 Antworten). Vereinzelt

wurde auch angegeben, dass bei Acker, Siedlungsbiotopen und Gewässern Bewer-

tungsprobleme bestehen (vgl. Tab. 61 im Anhang).

Ein Befragter gab an, dass er die Einteilung in 64 Stufen fachwissenschaftlich und

planungsmethodisch für „überdehnt“ halte und eine Einteilung in 5, äußerstenfalls 9

Stufen angemessener fände.

In Einzelfällen wurde die Ausgangsbewertung lt. Biotopwertliste als zu hoch ange-

sehen, so dass sich eine Aufwertung nicht „lohnt“, z. B.:

– Fettwiese und Magerwiese

– Neophyten-Dominanzbestand

– Brombeer-, Himbeer- und Kratzbeer-Gestrüpp.

Bei anderen Biotoptypen erscheint die Bewertung als zu gering, z. B. bei Grünwe-

gen.

Die Prognose des Zielwertes mit Hilfe des Feinmoduls (vgl. Anlage 2 Abschn. 1.1

der ÖKVO) oder des Planungsmoduls (vgl. Anlage 2 Abschn. 1.2 der ÖKVO) ist

nach Meinung der meisten Befragten (34 %) in der Praxis gut anwendbar sind (Abb.

7). Besonders positiv sehen dies die Maßnahmen- und Vorhabenträger sowie die

17%

41%

17%

28%

22%

22%

17%

6%

17%

20%

22%

20%

17%

29%

7%

28%

28%

20%

50%

24%

59%

24%

28%

38%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörde (N=29)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=32)

Gesamt (N=91)

Ja Teilweise Nein Keine Angabe

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Planungsbüros/Fachgutachter. Dahingegen sind bei den Zustimmungs- und Fach-

behörden sowie den Sonstigen die Meisten der Meinung, dass die Regelungen nur

in Teilen gut anwendbar sind. Dies zeigt, dass insbesondere die Zustimmungsbe-

hörden zumindest teilweise Schwierigkeiten haben, die Plausibilität der in den An-

trägen angegebenen Zielzustände zu prüfen und zu bewerten.

Ähnlich wie bei der Bewertung des Ausgangszustands eines Biotops beantworten

über 40 % der Befragten die Frage, ob bei der Bewertung des Zielzustands bei be-

stimmten Biotoptypen Schwierigkeiten auftreten, mit „Ja“ oder „Teilweise“.

Abb. 7: Sind die Regelungen zur Bewertung des Zielzustands von Biotopen

in der Praxis gut anwendbar?

Als Konsequenz der geäußerten Bewertungsprobleme wünschten sich viele Befrag-

ten Arbeitshilfen, Bewertungsbeispiele und Schulungen durch die LUBW. Außerdem

wurden zu einer Vielzahl von Detailbewertungen Vorgaben erbeten. Häufiger wur-

den dabei konkrete Vorgaben/Faktoren zum Umfang von Auf- und Abwertungen

innerhalb der Wertspannen als sinnvoll angesehen (vgl. Tab. 62 im Anhang). Ein

Befrager verwies darauf, dass es entsprechende Vorgaben im Rahmen der „Bewer-

tung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbe-

darfs in der Eingriffsregelung“ (LfU 2005) bereits gibt und diese in die ÖKVO über-

nommen werden sollten.

Fragen zu ökokontofähigen Maßnahmen

Die Anlage 1 der ÖKVO enthält eine abschließende Aufzählung der ökokontofähi-

gen Maßnahmen. Sie nimmt damit eine zentrale Stelle in der ÖKVO ein.

Der weit überwiegende Teil der Befragten gab an, dass die Definition der ökokon-

tofähigen Maßnahmen in der ÖKVO ausreichend detailliert sei (Abb. 8). Dabei

17%

53%

18%

48%

34%

34%

33%

35%

29%

20%

41%

29%

0%

6%

0%

8%

3%

3%

50%

6%

54%

24%

22%

33%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörde (N=28)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=32)

Gesamt (N=90)

Ja Teilweise Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 52

nimmt die Zustimmung von den Offenlandbiotopen (ca. 64 % Zustimmung) über die

Waldbiotope (ca. 53 %) bis hin zu den Fließgewässern (ca. 42 %) jedoch ab.

Abb. 8: Ist die Definition ökokontofähiger Maßnahmen in § 2 i.V. mit Anlage

1 der ÖKVO nach Ihrer Erfahrung ausreichend detailliert?

Vereinzelt wurden Vorschläge zur Streichung ökokontofähiger Maßnahmen in Anla-

ge 1 der ÖKVO gemacht (z. B. Dachbegrünung, Anlage von Pufferstreifen; vgl. Tab.

63 im Anhang und Abschn. 3.2.5)

Im Gegenzug wurden von den befragten Personen und Institutionen zahlreiche Vor-

schläge zur Aufnahme neuer Maßnahmen in die Liste der ökokontofähigen Maß-

nahmen formuliert (vgl. Tab. 64 im Anhang), u. a.:

– Produktionsintegrierte Kompensations- (PIK-)Maßnahmen wie Buntbrachen und

Blühstreifen

– Umstellung auf Ökologischen Landbau

– Aufwertungsmaßnahmen in Wäldern außerhalb der bisherigen Kulissen

– Beseitigung von Wanderhindernissen im Freiland (Mauern, Zäune, Leitungen

etc.) zur Förderung des Biotopverbunds

– bauliche, naturnah gestaltete Verbesserungsmaßnahmen gegen Schlamm- und

Nährstoffeintrag bei naturnahen Gewässern

– punktförmige, linienhafte, niedrigschwellige Maßnahmen zur Erhöhung der

Strukturvielfalt & Konnektivität (Einrichtung von Blockhalden, Rainen etc.)

– Ablösung Wasserrechte an Kleinwasserkraftwerken

– Duldung von Vernässungsmaßnahmen durch den Biber.

Fragen zu „Maßnahmen im Wald“

28%

39%

34%

33%

42%

53%

64%

12%

18%

11%

38%

22%

21%

11%

60%

43%

55%

29%

36%

26%

24%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Zur Verbesserung der Grundwassergüte(N=90)

Zur Wiederherstellung und Verbesserung vonBodenfunktionen (N=89)

Zur Wiederherstellung natürlicherRetentionsflächen (N=89)

Zur Förderung spezifischer Arten (N=90)

Bei Fließgewässern (N=90)

Bei Biotopen im Wald (N=90)

Bei Biotopen im Offenland (N=90)

Ja Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 53

Ökokontofähige Maßnahmen im Wald sind auf geschützte Waldbiotope, Wald-

schutzgebiete, Waldrefugien sowie einige weitere Maßnahmen beschränkt. Die

meisten Befragten (32 %) sind der Ansicht, dass diese Regelungen nur teilweise

sicherstellen, dass nur solche Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die

zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung in Wäldern führen (Abb. 9).

Abb. 9: Stellen diese Regelungen Ihrer Erfahrung nach sicher, dass nur

Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die zu einer na-

turschutzfachlichen Aufwertung der Wälder führen?

Hinsichtlich der Waldrefugien wurde häufig bemängelt, dass Flächen herangezogen

werden, die sowieso nicht nutzbar sind und dass die erreichbaren Ökopunkte für

diese Maßnahme zu hoch seien. Da bei der Neuanlage von Waldrefugien kein Ver-

gleich zwischen Ausgangs- und Zielzustand stattfindet (sondern pauschal 4 Punkte

pro Quadratmeter anerkannt werden), sei zudem nicht sichergestellt, dass mit der

Maßnahme eine Aufwertung stattfindet (vgl. Abschn. 3.2.5).

Die Beschränkung ökokontofähiger Maßnahmen auf Schutzgebiete und geschützte

Waldbiotope wurde in mehreren Antworten kritisiert. Viele sinnvolle Maßnahmen

könnten deshalb nicht ins Ökokonto aufgenommen werden. Auf der anderen Seite

wird durchaus die Gefahr einer Überfrachtung des Ökokontos mit Waldmaßnahmen

(die häufig großflächig sind und damit eine hohe Punktzahl generieren) gesehen.

Von einem Teilnehmer wurde deshalb vorgeschlagen die Maßnahmen besser zu

definieren und dann im Gesamtwald zuzulassen.

0%

18%

21%

36%

19%

21%

33%

59%

34%

24%

29%

32%

17%

12%

14%

8%

23%

16%

50%

12%

31%

32%

29%

31%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörden (N=29)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=31)

Gesamt (N=90)

Ja Teilweise Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 54

Sonstige Anmerkungen zu Bewertungsfragen bei den Befragungen

In einer abschließenden Frage konnten die Befragten alle Wünsche, die sie an die

ÖKVO haben, frei formulieren. In Tab. 65 im Anhang aufgeführt sind alle Antworten,

die sich auf die Wirkungsbereiche Biotope beziehen.

Änderungswünsche betreffen insbesondere

– eine zu niedrige oder fehlende Bewertung bei Neupflanzungen von Hecken, Ge-

hölzen, Einzelbäumen und Streuobstwiesen,

– eine zu geringe Bewertung von Gewässerrenaturierungen (im Verhältnis zu den

Kosten der Maßnahmen) und

– eine Ergänzung von Maßnahmen im Kleinprivatwald sowie die Durchführung

entsprechender Schulungen für Privatwaldbesitzer.

3.1.1.2.2 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-

to-Maßnahmen

Im Rahmen der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen wurden

142 Maßnahmenanträge mit 297 Einzelmaßnahmen ausgewertet. Davon betrafen

249 die Wirkungsbereiche Biotope. Die Auswertungen ergaben folgende Ergebnis-

se:

1. Nur bei der Hälfte der Maßnahmenkomplexe fanden sich Hinweise auf eine

naturschutzfachliche Gebietskulisse oder auf eine übergeordnete Planung.

Am häufigsten wurden Natura-2000-Gebiete als Gebietskulisse und das Alt-

und Totholzkonzept als übergeordnete Planung aufgeführt. Die landesweite

Biotopverbundplanung wurde dagegen selten genannt.

2. Ein naturschutzfachlicher Mehrwert war in fast allen Fällen erkennbar und

bis auf wenige Ausnahmen konnten die Maßnahmen einem gültigen Maß-

nahmentyp der ÖKVO zugeordnet werden. Es erfolgte stets eine Aufwertung

des Ausgangszustands über den status quo hinaus und keine der Maßnah-

men entsprach ausschließlich der guten landwirtschaftlichen Praxis oder der

ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung. Dabei wurde die Aufwertung etwas

häufiger durch Änderung des Biotoptyps als durch Aufwertung innerhalb ei-

nes Biotoptyps erzielt.

3. Bei Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Biotopquali-

tät“ und „Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ wurde in rund 50 % der Fälle

bei der Bewertung des Ausgangszustands vom Normalwert abgewichen. In

90 % dieser Fälle handelte es sich um eine Abwertung der Bestandseinstu-

fung. Von diesen waren fast 30 % nicht ausreichend plausibel begründet, in

20 % der Fälle ist anhand der Beschreibungen davon auszugehen, dass der

Bestand zu niedrig eingestuft wurde. Die Zielzustände der Biotop-

Maßnahmen mussten in fast 40 % der Fälle als nicht plausibel bzw. nicht

kontrollierbar eingestuft werden. In der Regel war hier die Einstufung zu

hoch (ca. 70 % der Fälle), dabei wurde häufig das falsche Modul verwendet.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 55

4. Aus der Beschreibung des Maßnahmenkomplexes geht bei 29 Maßnahmen-

anträgen nicht in ausreichendem Maße hervor, welche Maßnahmen vorge-

sehen sind. Das bedeutet, dass bei gut 20 % der Anträge demnach aus der

Beschreibung des Maßnahmenkomplexes nicht sofort ersichtlich ist, welche

Maßnahmen oder Maßnahmentypen der Antrag umfasst. Bei 36 Maßnah-

menanträgen ist die Beschreibung der Einzelmaßnahmen in der Beschrei-

bung des Maßnahmenkomplexes nicht ganz vollständig oder nicht vollkom-

men stimmig.

5. Die Bewertung des Zielzustands war in 125 Fällen gut nachvollziehbar und

solide begründet. Zahlreiche Maßnahmen wiesen mehr oder weniger deutli-

che Defizite hinsichtlich der Bewertung des Zielzustands auf. Dies lag über-

wiegend daran, dass die Zielzustände zu hoch bewertet wurden (53 Fälle),

während nur bei einer Maßnahme der Zielzustand zu niedrig eingestuft wur-

de. In 10 % der Fälle war die Korrektheit der Bewertung des Zielzustands

nicht kontrollierbar, was in der Regel auf unzureichende Angaben bzw. unzu-

reichende Beschreibungen zurückzuführen war.

6. In 20 von 122 Fällen, in denen das verwendete Modul ersichtlich war, wurde

zur Bewertung von Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung

der Biotopqualität“ und „Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ das falsche

Bewertungsmodul verwendet. Insgesamt war das verwendete Modul in etwa

40 % der Fälle nicht ersichtlich, da dies in der Web-Anwendung nicht zwin-

gend angegeben werden muss.

7. Die Bewertung von zu erwartenden Artvorkommen im Planungsmodul (Auf-

wertung aufgrund überdurchschnittlicher Artenausstattung) ist laut ÖKVO S.

19 Anlage 2 Abschn. 1.2 nur bei fachlich begründeten, aktuellen Vorkommen

von Landesarten des Zielartenkonzeptes Baden-Württemberg oder von

Pflanzenarten der Gefährdungskategorien RL 0, 1, 2 oder R im nahen Um-

feld erlaubt. In den Maßnahmenanträgen wird dies jedoch in der Regel an-

ders umgesetzt. Dabei werden meist zwar Zielarten der ZAK-

Landesartenliste benannt, es wird jedoch nicht darauf eingegangen, ob wei-

tere in der ÖKVO aufgeführte Bedingungen, wie z. B. das Vorkommen der

Art in der unmittelbaren Umgebung, erfüllt sind.

8. Die Ausweisung von Waldrefugien innerhalb der Maßnahmen zur „Verbesse-

rung der Biotopqualität“ und „Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ fußt auf

dem Alt- und Totholzkonzept Baden-Württembergs. Dieses enthält konkrete

Kriterien für die Ausweisung von Waldrefugien. Dazu gehört unter anderem

das Alter des Bestands. In mehreren Maßnahmenanträgen werden dazu

aber keine Angaben gemacht oder es werden Zahlen genannt, welche deut-

lich unter denen in der „AuT Praxishilfe“ zur Ausweisung von Waldrefugien

genannten Werten liegen. Alternativ können als mögliche Gründe für die

Ausweisung auch andere Parameter dienen, wie das Vorliegen von Extrem-

standorten oder einer langen Habitattradition. Doch auch dazu fehlten in ei-

nigen Fällen, ohne entsprechende Altersangabe, die notwendigen Hinweise.

Die Praxishilfe nimmt speziell auf die Ausweisung zum Zwecke des Ökokon-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 56

tos Bezug. Dabei wird die Mindestgröße von einem Hektar genannt, welche

ebenfalls nicht immer eingehalten wurde.

9. Bei Maßnahmen im Wald wurde in einem von 17 Fällen beim Zielzustand

eine gemäß ÖKVO nicht zulässige Baumartenzusammensetzung angege-

ben. Diese enthielt immer noch standortfremde Gehölze.

Fazit zur fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen:

Insgesamt hat die fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen gezeigt,

dass diese Maßnahmen in fast allen Fällen einen naturschutzfachlichen Mehrwert

aufwiesen. Tendenziell scheinen aber in vielen Fällen der Ausgangsbestand zu

niedrig und der Zielzustand zu hoch bewertet zu werden, um möglichst viele Aufwer-

tungspunkte zu generieren.

Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass i. d. R. nur die Eintragungen in

der Webanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto Baden-Württemberg“

ausgewertet wurden. Es fanden keine Ortseinsicht und keine Rücksprache mit den

Zustimmungsbehörden statt. Die festgestellten Defizite können also auch darauf

beruhen, dass entscheidungserhebliche Punkte nicht dokumentiert wurden und so-

mit bei der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen nicht berück-

sichtigt werden konnten.

Lösungsansätze aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-

Maßnahmen:

1. Ergänzende Unterlagen

Für Maßnahmenanträge, die große Mengen von Ökowertpunkten generieren,

Maßnahmenanträge mit großer Gebietskulisse und komplexen Inhalte sowie

für Maßnahmen zur „Förderung spezifischer Arten“ bzw. zur „Verbesserung

der Biotopqualität“ und „Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ mit Aufwertung

durch voraussichtliche Artvorkommen, empfiehlt sich ein ergänzender Erläute-

rungsbericht mit Bestandsdarstellung und Maßnahmenplanung.

Hilfreich ist zudem, wenn für diese ergänzenden Unterlagen konkrete Anforde-

rungen formuliert werden z. B. bzgl.

– Gliederung des Berichts

– zwingend erforderliche Inhalte (z. B. nachvollziehbare Begründung und Do-

kumentation der Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen)

– Beschreibung der Planunterlagen

– Nennung wahlweiser Inhalte.

2. Die zahlreichen Probleme, die sich bei der Prüfung der Maßnahmenanträge in

Bezug auf die Bewertung von Ausgangs- und Zielzustand gezeigt haben, soll-

ten durch die Bereitstellung von ergänzenden Informationen (Arbeitshilfen)

zum Bewertungsverfahren behoben werden.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 57

3.1.1.2.3 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-

lungen und der Regelungen anderer Bundesländer

Bei der Analyse der Kompensationsregelungen in den Bundesländern Bayern,

Sachsen und Nordrhein-Westfalen, die jeweils auch die fachlichen Vorgaben für das

Ökokonto beinhalten, wurden keine allgemeinen Bewertungsfragen (Biotopwerte,

Wertspannen, ökokontofähige Maßnahmen etc.) ausgewertet. Für den vorliegenden

Wirkungsbereich „Biotope“ wurde jedoch in Bezug auf PIK-Maßnahmen, die Umstel-

lung auf ökologischen Landbau und auf Maßnahmen im Wald der Umgang mit die-

sen Themen geprüft.

Themenbereich Pik-Maßnahmen und Umstellung auf ökologischen Landbau

PIK-Maßnahmen sind in allen untersuchten Bundesländern als Kompensations-

maßnahmen anerkennungsfähig. Für die Einstellung ins Ökokonto kommen in Bay-

ern nach § 14 Abs. 1 BayKompV aber insbesondere dauerhafte Maßnahmen ge-

mäß den Anlagen zur BayKompV in Betracht. Dort werden PIK-Maßnahmen wie

Blühstreifen, doppelter Saatreihenabstand oder die Anlage von Lerchenfenster, die

klassischerweise auf jährlich wechselnden Standorten stattfinden, nicht als geeigne-

te Ökokontomaßnahmen eingestuft. Die anderen Bundesländer unterscheiden bei

ihren Regelungen zu PIK-Maßnahmen nicht zwischen „normalen“ Ausgleichsflächen

und Ökokontoflächen. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es Detailregelungen,

in denen die Maßnahmen und die erreichbaren Zielzustände aufgeführt sind:

– In der „Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen“ des

BayLfU aus dem Jahr 2014 werden die PIK-Maßnahmen näher erläutert.

Die Berechnung der Aufwertung durch die PIK-Maßnahmen bestimmt sich – wie

in der BayKompV üblich – in der Differenz der Bewertungen der Biotop- und

Nutzungstypen vor und nach Umsetzung der Maßnahme. Die Wertpunkte wer-

den also nicht den Maßnahmen(paketen) zugeordnet, sondern den erreichbaren

Biotop- und Nutzungstypen. So kann z. B. ein „Intensiv bewirtschafteter Acker“

(Typ A11; 2 Wertpunkte in einer Spanne von 0 bis 15) durch entsprechende

Maßnahmen zu einem „Acker mit standorttypischer Segetalvegetation (Typ A12;

4 Wertpunkte) oder zu einem „Extensiv bewirtschaften Acker mit seltener Sege-

talvegetation“ (Typ A13; 9 Wertpunkte) entwickelt werden. Angemerkt sei an

dieser Stelle, dass auf diese Weise auch gemäß der ÖKVO Baden-Württemberg

bilanziert wird.

Auch die vollständige Umstellung von konventioneller Bewirtschaftung auf zerti-

fizierten ökologischen Landbau wird in der BayKompV ausdrücklich als mögliche

Kompensationsmaßnahme genannt. Für die Einstellung ins Ökokonto sind Maß-

nahmen des zertifizierten ökologischen Landbaus laut Anlage zur BayKompV

aber nicht geeignet. Der Umfang der anerkennungsfähigen Aufwertung von Na-

tur und Landschaft wird bei Berücksichtigung als Kompensationsmaßnahme im

jeweiligen Einzelfall festgelegt. Sie ist abhängig von den standörtlichen und be-

trieblichen Voraussetzungen sowie dem naturschutzfachlichen Entwicklungspo-

tenzial. Die Aufwertung ist entsprechend den Biotop- und Nutzungstypen gem.

Biotopwertliste zu berechnen bzw. verbal-argumentativ zu bestimmen.

– Auch in Nordrhein-Westfalen richtet sich die Berechnung der Aufwertung durch

Ausgleichs- oder Ökokonto-Maßnahmen grundsätzlich nach dem Unterschied

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 58

des Biotopwerts vor und nach Umsetzung der Maßnahmen. In den Vorgaben der

LANUV sind jedoch Sonderregelungen für eine naturverträgliche Bodennutzung

enthalten. Diese regeln, mit welchen produktionsintegrierten Maßnahmen wel-

che Zielbiotope (und damit Aufwertungen) erreicht werden können. Dabei wird

zwischen Acker, Ackerbrachen, Grünland und Grünlandbrachen unterschieden.

Anhand der Bewirtschaftungsparameter „Pflanzenschutz“, „Düngung“ und

„Strukturen“ werden Maßnahmenkombinationen vorgegeben, mit denen unter-

schiedliche Extensivierungsgrade erreicht werden können. So hat zum Beispiel

ein intensiv genutzter Acker einen Biotopwert von 2 (innerhalb einer Skala von 0

bis 10). Dieser kann durch das Maßnahmenpaket

Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und

keine Stickstoff-Düngung und

jährliches Belassen von mind. 3 m breiten Getreidestreifen bis Ende Februar

auf mind. 5 % der Bewirtschaftungseinheit

zu einem „Acker, wildkrautreich auf nährstoffreichen Boden“ mit einem Progno-

sewert von 4 aufgewertet werden. Die Bewirtschaftungspakete orientieren sich

weitgehend an den Maßnahmenpaketen des Kulturlandschaftsprogramms

(KULAP).

Nach § 31 Abs. 1 S.2 LNatSchG sind als Kompensationsmaßnahmen auch Maß-

nahmen des ökologischen Landbaus bis hin zu kompletten Betriebsumstellungen

möglich. Konkrete Regelungen dazu, wie die Anrechnung der Umstellung erfol-

gen kann, gibt es jedoch nicht.

Themenbereich „Maßnahmen im Wald“

In allen untersuchten Bundesländern werden zahlreiche Maßnahmen im Wald als

ökokontofähig anerkannt. Diese reichen von Neuaufforstungen, über Waldumbau,

der Wiederherstellung von Standortverhältnissen oder Nutzungsformen bis zu Auf-

lichtungen.

Eine Beschränkung der Waldmaßnahmen auf Schutzgebiete oder geschützte Wald-

biotope wie in Baden-Württemberg gibt es in den drei Bundesländern nicht.

Ein Nutzungsverzicht im Wald wird grundsätzlich in allen drei Ländern als Aus-

gleichs- bzw. Ökokonto-Maßnahme anerkannt. Voraussetzung ist jeweils, dass der

Wald eine naturnahe Baumartenzusammensetzung aufweist und bereits ein gewis-

ses Alter bzw. deutliche Merkmale und Strukturen der Alters- oder Zerfallsphase

erreicht hat. In allen drei untersuchten Bundesländern gibt es außerdem Regelun-

gen, nach denen Wälder, die de facto nicht bewirtschaftbar sind, hierfür nicht heran-

gezogen werden können. Anerkannt wird also nur die Einstellung einer bisher

durchgeführten Nutzung.

3.1.1.3 Problemstellungen und Lösungsansätze

Anhand der Analyse der unter Abschn. 3.1.1.2 dargestellten Evaluationsergebnis-

sen konnte eine Reihe von Problemen identifiziert werden, die sich bei der Anwen-

dung der ÖKVO in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität“ und

„Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ ergeben haben. Hinzu kommen Wünsche

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 59

und Anforderungen an eine Weiterentwicklung der ÖKVO in diesen Wirkungsberei-

chen. Im Folgenden werden die wichtigsten Problemstellungen und Wünsche für

eine Weiterentwicklung der ÖKVO zusammenfassend dargestellt. Zusätzlich werden

mögliche Lösungsansätze formuliert. Hierbei handelt es sich um eine Synthese aus

unterschiedlichen Vorschlägen und Anregungen:

– Vorschläge und Wünsche, die von den beteiligten Akteuren in der Befragung

oder im Workshop formuliert wurden sowie

– Anregungen des beauftragten Gutachterbüros auf Grundlage von Vergleichen

mit anderen Bundesländern sowie der Durchsicht bisher anerkannter Ökokonto-

Maßnahmen.

3.1.1.3.1 Nachvollziehbarkeit der Bewertungen

Bei der Bewertung des Ausgangs- und Zielzustands gibt die Biotopwertliste keine

festen Werte, sondern eine Wertspanne vor. Sowohl die Befragungen im Rahmen

der Evaluation als auch die fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen

haben ergeben, dass bei den Maßnahmenträgern eine starke Tendenz besteht,

beim Ausgangszustand einen möglichst niedrigen Wert innerhalb dieser Spanne

anzusetzen und beim Zielzustand von einem möglichst hohen Wert auszugehen.

Bei der Bewertung des Ausgangszustands werden aufwertende Faktoren wie z. B.

das Vorkommen von Kleinstrukturen oder Arten (z. B. Feldlerche auf Acker) nicht

berücksichtigt, beim Zielzustand wird dagegen häufig von unrealistischen Aufwer-

tungsmöglichkeiten ausgegangen, die nicht dem Entwicklungspotenzial der Fläche

entsprechen.

Dies führt dazu, dass die Bewertungen von Ausgangs- und Zielzustand im Zuge der

Anerkennung der Maßnahme häufig korrigiert werden müssen. Dadurch ergibt sich

ein erhöhter Aufwand für die Zustimmungsbehörden. Außerdem kann dies zu Un-

gleichbehandlungen (je nach Verhandlungsgeschick) führen.

Um die Nachvollziehbarkeit der Bewertungen nach ÖKVO Anlage 2 zu erhöhen,

sind folgende Lösungsansätze denkbar:

– Einführung von Vorgaben bei der Anwendung von Zu- und Abschlägen analog

zum Vorgehen in der „Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Be-

stimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung“ (LfU 2005). In

dieser Veröffentlichung ist für jeden Biotoptyp angegeben, welcher Zu-/Abschlag

bei welchen Voraussetzungen anzuwenden ist, z. B. bei Wacholderheiden

(Grundwert 35, Spanne 21 – 46):

Grundwert x 1,2 bei sehr artenreicher Ausbildung = 42 Wertpunkte

Grundwert x 0,6 bei starker Beeinträchtigung (z. B. Eutrophierung, Brache,

Tritt, Verbuschung) = 21 Wertpunkte

– Herausgabe von Arbeitshilfen und Bewertungsbeispielen zur genaueren Definiti-

on der Voraussetzungen für Auf- und Abwertungen (vgl. Bewertungsbeispiele zu

Fett- und Magerwiesen sowie Äckern auf der LUBW-Homepage, jedoch ohne

Angabe von Berechnungsfaktoren). In diesen sollten Hinweise enthalten sein,

welche Arten und Kleinstrukturen im Normalwert enthalten sind und welche

nicht.

– Hinweis in der ÖKVO, dass die Einordnung in die vorgegebene Wertspanne gut-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 60

achterlich zu begründen ist. Die derzeitige Möglichkeit in der Web-Anwendung

einfach vorgegebene Begründungen übernehmen zu können, darf nicht dazu

führen, dass keine fachliche Begründung mehr erfolgt. Eventuell könnte die

Web-Anwendung so überarbeitet werden, dass bei Auswahl eines Grunds für ei-

ne

Auf-/Abwertung automatisch ein Feld mit einer entsprechenden Begründung

auszufüllen ist.

3.1.1.3.2 Unklarheiten bei der Bewertung

Bei den durchgeführten Befragungen wurde das Bewertungssystem zwar insgesamt

positiv beurteilt. Bei vielen Detailbewertungen gaben die Befragten aber an, dass sie

Schwierigkeiten mit der Bewertung bestimmter Biotoptypen hätten (vgl. Tab. 14).

Dies betraf v. a. Grünland und Wald sowie vereinzelt Acker, Siedlungsbiotope und

Gewässer.

In Einzelfällen wurde die Einstufung lt. Biotopwertliste als zu hoch angesehen, bei

anderen Biotoptypen erschien den befragten die Bewertung als zu gering.

Tab. 14: Unklarheiten/Probleme bei der Bewertung

Bei der Befragung der Akteursgruppen aufgeführte Bewertungsprobleme

Biotoptypen, bei denen die Bewertung Probleme bereitet:

Wälder (v. a. heterogene Bestände)

Schlagfluren, da der vorangegangene Waldbiotoptyp nicht immer bekannt ist und für den Fall,

dass der vorangegangene Waldbiotoptyp geringwertiger als die Schlagflur (z. B. zwergstrauch-

reiche Ausbildungen anstelle vormaliger Fichten-Bestände)

Abgrenzung „Bruchwald“, „Sumpfwald“ und „Auwald“;

Abgrenzung der Grünlandtypen z. B. Umgang mit Übergangsbereichen Übergang von Fett- in

Nasswiese

Bewertung von Streuobst und anderen Baumpflanzungen in Kombination mit extensiven Wiesen

Abgrenzung von naturnahen und naturfernen Bereichen von Seen

Einzelbäume, Baumreihen, Baumgruppen

Differenzierung urbaner Biotoptypen

Berücksichtigung besonderer Artvorkommen auf Flächen bei der Bewertung des Ausgangszustands (z. B. Vorkommen von Feldlerche auf Acker)

Biotoptypen, bei denen die derzeitige Bewertung bzw. Wertspanne als zu hoch angesehen wird:

Wälder (z. B. Buchen-Wald als artenarme Dickung ausgeprägt, mind. 17 ÖP)

Land-Schilfröhricht, Rohrkolben-Röhricht (Differenzierung notwendig)

Neophyten-Dominanzbestand

Brombeer-, Himbeer- und Kratzbeer-Gestrüpp

Lianen- oder Kletterpflanzenbestand

Biotoptypen, bei denen die derzeitige Bewertung bzw. Wertspanne als zu gering angesehen wird:

Magerwiese

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 61

Bei der Befragung der Akteursgruppen aufgeführte Bewertungsprobleme

Kleinseggen-Riede

Gebüsch feuchter Standorte

Streuobstwiesen

Hecken und Gehölze

Acker mit Unkrautvegetation

Fehlende Vorgaben für Erfassungsmethodik und –zeiträume, insbesondere für die Erfassung der Grünlandtypen

Mit Hilfe von Arbeitshilfen und Bewertungsbeispiele können die meisten Unklarhei-

ten und Probleme bei der Bewertung nach ÖKVO Anlage 2 zukünftig vermieden

werden. Evtl. sollte in der ÖKVO bzw. in einer Arbeitshilfe ein Hinweis ergänzt wer-

den, dass für die Erfassung des Ausgangszustands der Biotope und Strukturen, die

„Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg“ anzuwenden ist.

Die Bewertung bzw. Wertspannen einzelner Biotoptypen kann im Rahmen der Eva-

luation nicht überprüft werden. Eine entsprechende Bearbeitung muss im Nachgang

zur Evaluation erfolgen.

3.1.1.3.3 Erweiterung bzw. Reduktion der Liste der ökokontofähigen Maß-

nahmen

Ökokontofähige Maßnahmen für die Wirkungsbereiche Biotope sind abschließend in

Anlage 1 zur ÖKVO im Punkt 1 aufgeführt. Hierbei sind überwiegend Maßnahmen-

bereiche formuliert, die eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen zulassen. Dennoch

besteht vereinzelt der Wunsch nach mehr Flexibilität.

Im Rahmen der Befragung der Akteursgruppen wurde vereinzelt vorgeschlagen

zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen (vgl. Tab. 15) bzw. eine „Öffnungsklausel“

aufzunehmen, so dass auch Maßnahmen ökokontofähig sind, die nicht explizit in

Anlage 1 aufgeführt sind.

Tab. 15: Maßnahmenvorschläge – Erweiterung

Maßnahmenvorschläge - Erweiterung Erläuterungen

Schaffung von Grenzlinienbiotopen (Raine)

mit Festlegung von Ökopunkten pro lfd. m

Anlage von punktförmigen, linienhaften,

niedrigschwelligen Maßnahmen zur Erhö-

hung der Strukturvielfalt & Konnektivität

(z. B. Einrichtung von Blockhal-

den/Stubbenwällen etc.)

In Zusammenhang mit flächigen Aufwertungsmaß-

nahmen, die einen naturschutzfachlichen Mehrwert

erbringen, sind alle Vorschläge bereits über einen

höheren zu erreichenden Zielzustand anrechen-

bar.

Diskutiert werden muss, ob ohne ergänzende flä-

chige Maßnahme, diese Vorschläge fachlich ziel-

führend sind und als Ergänzung in die Maßnah-

menliste aufgenommen werden sollen.

Zulassen von natürlichen Prozessen (z. B.

Vernässungen, die in Folge von Bibertätig-

keiten entstanden sind)

Die Maßnahme wird durchgeführt bevor der Antrag

gestellt werden kann, dies ist bislang grundsätzlich

nicht zulässig. Damit erfolgt die Abgrenzung und

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Maßnahmenvorschläge - Erweiterung Erläuterungen

Bewertung nach Durchführung der Maßnahme,

ebenso die Zustimmung durch die UNB.

Problem: Nachweis und Bewertung des Aus-

gangszustands.

Bauliche, naturnah gestaltete Verbesse-

rungsmaßnahmen gegen Schlamm- und

Nährstoffeintrag bei naturnahen Gewäs-

sern

Ablösung eines Wasserrechts

Diese Maßnahmen können zumindest teilweise

bereits über den Herstellungskostenansatz umge-

setzt werden.

Die Ablösung des Wasserrechts wäre ggf. eine

Erweiterung in Hinblick auf Verbesserung der

Durchgängigkeit, Wiederherstellung einer natürli-

chen Fließgewässerdynamik etc.

Beseitigung von Wanderhindernissen im

Freiland (Mauern, Zäune, Leitungen etc.)

Maßnahmen zur Verbesserung der Was-

serqualität bei Stillgewässern

Bekämpfung von Neophyten

Waldrandgestaltung

Anlage von Bunt- und Ackerbrachen

Böschungspflege (z. B. Rebböschungen)

Die Maßnahmen sind zumindest teilweise bereits

jetzt ökokontofähig (Herstellungskostenansatz).

Waldrandgestaltung ist nur innerhalb der in Anlage

1 Abschnitt 1 ÖKVO genannten Wald-Kulisse öko-

kontofähig.

Daneben wurden auch einige Maßnahmen zur Aufnahme in die ÖKVO vorgeschla-

gen, die als reine Erhaltungs- oder Minimierungsmaßnahmen (z. B. Erhaltung mar-

kanter Einzelbäume, Fassadenbegrünungen) nicht ökokontofähig sind. Andere Vor-

schläge wie die „Streuobstpflege bei verwilderten, ungepflegten Beständen“ sind

bereits jetzt ökokontofähig (soweit aufwertende Erstpflege).

Auf der anderen Seite wurde bei der Befragung z. T. kritisiert, dass nicht alle in der

Liste ökokontofähiger Maßnahmen aufgeführten Maßnahmen überall zu Aufwertun-

gen führen (z. B. Erstaufforstungen). Dementsprechend wurde die Streichung dieser

Maßnahmen angeregt (vgl. Tab. 16). Die aufgeführten Vorschläge zur Streichung

von Maßnahmen sollten geprüft werden. Maßstab bei der Beurteilung der Maßnah-

men ist dabei, ob sie zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen.

Daneben wurde auch die Streichung des Maßnahmentyps „Pufferstreifen entlang

von Gewässern“ gefordert, da dieser inzwischen rechtlich vorgeschrieben ist. Die

Handhabung des Maßnahmentyps ist inzwischen geregelt (vgl. LUBW-Homepage).

Die Umwandlung von Acker in Grünland oder Brache ist in einem 5 m breiten Strei-

fen am Ufer von Gewässern ab 2019 nicht mehr ökokontofähig. Darüber hinausge-

hende Puffersteifen können weiterhin anerkannt werden.

Tab. 16: Maßnahmenvorschläge – Streichung

Maßnahmenvorschläge - Streichung Erläuterung

Sukzession(wald) da hier keine ergänzenden Maßnahmen erforder-

lich sind und Sukzessionswald hoch bewertet ist

(Waldumbau dann nicht lohnenswert)

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Maßnahmenvorschläge - Streichung Erläuterung

Zulassung von natürlicher Dynamik (betrifft

Anlage 1 Abschnitt 1.7 „Erhöhung der Na-

turnähe von Gewässern und ihrer Uferberei-

che“ der ÖKVO)

diese Maßnahme ist zu pauschal formuliert

Förderung und Entwicklung von Grünland

mit Gehölzbestand (Wertholzwiese) und wei-

tere Agroforstmaßnahmen

Die Maßnahmen funktionieren oft nicht und gehen

ggf. auf Kosten hochwertiger Offenlandbestände

Dachbegrünung Der Vegetationsbestand der üblichen Dachbegrü-

nung ist keinem Biotoptyp der Liste in Anlage 2

zuordenbar. Eine Zuordnung zu Sand- oder Ma-

gerrasen wäre zwar naheliegend, die verwendeten

Sedum-Mischungen entsprechen aber nicht der

Artenzusammensetzung diesen Typs und würde

zudem zu einer unangemessenen hohen Aufwer-

tung führen, weil in der Regel die vom Bauwerk

bestandene Fläche einen Überschuss gegenüber

dem Ausgangszustand erzielen würde.

Die Aufwertung von Biotopen durch Pflegemaßnahmen ist ein klassisches Vorge-

hen, um Ökopunkte zu erzielen. Solche Maßnahmen lassen sich insbesondere den

beiden Wirkungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität“ und „Schaffung hö-

herwertiger Biotoptypen“ zuordnen. Ein typisches Beispiel ist die aufwertende Pflege

von brachgefallenem Extensivgrünland (Magerwiese, Magerrasen, Streuwiese,

Nasswiese etc.) durch Beseitigung von Streuauflage, Gehölzaufwuchs oder anderen

verdrängend wirkenden Arten. Ergebnisse sind zumeist artenreichere Bestände,

Bestände mit einem höheren Anteil wertgebender Arten oder Vegetationsbestände,

die eine höhere Bedeutung für die Fauna besitzen als vor der aufwertenden Pflege.

Im Rahmen der Evaluation wurde von einigen Teilnehmern der Wunsch vorgetra-

gen, dass nicht nur eine aufwertende Pflege ökokontofähig sein solle, sondern auch

die Sicherung bereits hochwertiger Biotope der Kulturlandschaft, die für ihren Fort-

bestand auf eine dauerhafte Pflege beziehungsweise auf eine in der Regel nicht

wirtschaftliche landwirtschaftliche Nutzung angewiesen sind. Dem steht jedoch der

Zweck von Ökokonto-Maßnahmen entgegen, nämlich ihre Verwendung als Aus-

gleichs- oder Ersatzmaßnahme bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Hier ist

zwingend eine Aufwertung erforderlich, durch welche der Eingriff kompensiert wer-

den kann.

3.1.1.3.4 Behandlung von Maßnahmen im Wald

Die Regelungen zu Maßnahmen in Wäldern in Anlage 1 gehören nach den durchge-

führten Befragungen zu den umstrittensten Teilen der ÖKVO.

Zum einen wird häufig die Beschränkung auf geschützte Waldbiotope, Waldschutz-

gebiete, Waldrefugien sowie einige weitere Maßnahmen kritisiert. Es wurde in der

Befragung der Akteursgruppen deshalb vorgeschlagen, bestimmte, genau definierte

Maßnahmen im gesamten Wald auf Grundlage eines naturschutzfachlichen Kon-

zepts zuzulassen, z. B. die Hute-, Mittel- und Niederwaldnutzung oder die Förde-

rung von Alt- und Totholz sowie Biotopbäumen. Auch die Anerkennung von Wald-

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kalkungen als ökokontofähige Maßnahme wurde gefordert. Auf der anderen Seite

wurden von vielen Befragten bei der Ausweisung von Waldrefugien größere Mit-

nahmeeffekte ohne tatsächliche naturschutzfachliche Aufwertung vermutet (da die

Wälder sowieso nicht genutzt wurden). Die zukünftige Behandlung von Waldrefugi-

en wird im Abschn. 3.2.5 diskutiert.

Außerdem wurde kritisiert, dass die Waldentwicklung auf naturschutzfachlich wert-

vollen Offenlandstandorten und in lichten Waldbereichen (z. B. verheidete offene

Moore) nicht zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führt. Hierzu ist anzumer-

ken, dass die Entwicklung von Waldbeständen durch Erstaufforstung oder Sukzes-

sion von Offenland laut Anlage 1 zur ÖKVO im Rahmen einer naturschutzfachlichen

Planung erfolgen muss und somit die Zerstörung naturschutzfachlich wertvoller Of-

fenlandstandorte eigentlich nicht möglich sein sollte.

3.1.1.3.5 Behandlung von produktionsintegrierten Kompensationsmaß-

nahmen (PIK-Maßnahmen) sowie der Umstellung auf ökologi-

schen Landbau

Von vielen im Rahmen der Evaluation befragten Personen wird die Erweiterung der

Anlage 1 ÖKVO um PIK-Maßnahmen (zusätzliche Maßnahmenliste) gewünscht.

Einige andere Befragte vertreten dahingegen die Meinung, dass insgesamt bereits

zu viele verschiedene Maßnahmen für den Ausgleich von Eingriffen herangezogen

werden können.

Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen können bereits mit der beste-

henden ÖKVO als Ökokonto-Maßnahmen anerkannt werden. Eine Auswahl ent-

sprechender Maßnahmen findet sich in Tab. 17. Insgesamt gilt es abzuwägen, wel-

che Vor- und Nachteile eine explizite Aufnahme von PIK-Maßnahmen in die ÖKVO

bringen können. Gleiches gilt für die Umstellung auf Ökolandbau. Wichtige Aspekte

sind hierbei die Kontrolle und langfristige Sicherung der Maßnahmen, bei denen

häufig keine Flächentreue (dauerhafte Festlegung einer bestimmten Maßnahmen-

fläche) möglich ist. Regelungen zu verschiedenen Möglichkeiten der Flächensiche-

rung, die speziell auf die Anforderungen von PIK-Maßnahmen abgestimmt sind, sind

aus anderen Bundesländern z. B. Bayern oder Nordrhein-Westfalen vorhanden (in

Bayern sind PIK-Maßnahmen auf jährlich wechselnden Standorten als Ökokon-

tomaßnahme i. d. R. nicht anerkennungsfähig). Aus diesen Bundesländern finden

sich auch Beispiele, wie die regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Maß-

nahmenumsetzung in Verantwortung der Maßnahmenträger durchgeführt werden

kann. Mögliche Ansätze für die weitere Behandlung von PIK-Maßnahmen sind in

Tab. 18 aufgeführt.

Tab. 17: Auswahl von PIK-Maßnahmen, die bereits mit der bestehenden

ÖKVO anerkannt werden können

PIK-Maßnahmen, die aktuell als Ökokonto-Maßnahmen anerkannt werden können

Maßnahmen Randstrukturen

Anlegen von Ackerrandstreifen

Aufwertung von Grünlandsäumen

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PIK-Maßnahmen, die aktuell als Ökokonto-Maßnahmen anerkannt werden können

Aufwertung von Ackersäumen

Maßnahmen Äcker

Acker-Extensivierung

Verzicht auf bzw. Verringerung von Pflanzenschutz- und Düngemittel

Maßnahmen Grünland

Grünland-Extensivierung

Anlage aufwertender Strukturen (z. B. Hecke, Streuobst)

Wiedervernässung von Niedermoorbereichen

Pflege und Entwicklung von Sonderhabitaten (Trockenhänge, Quellmoore)

Wiesen- und Weidemanagement

Tab. 18: Lösungsansätze für PIK-Maßnahmen

Lösungsansätze PIK-Maßnahmen

Erstellung einer (abschließenden oder beispielhaften) Liste von PIK-Maßnahmen, die über die

ÖKVO anerkannt werden können, z. B. für die Bereiche Acker, Grünland, Wald, Saumstrukturen,

Agroforst.

Festlegung von grundsätzlichen fachlichen Anforderungen wie z. B.:

Erstellung eines fachlich fundierten Maßnahmenkonzepts mit Angaben zu Entwicklungszielen, Ziel-

arten und Biotopverbundaspekten

Verpflichtendes regelmäßiges Maßnahmencontrolling (mind. alle 2 Jahre)

Festlegung und Einhaltung von Mindestanforderungen an die Bewirtschaftung (z. B. Orientierung

an Agrarumweltmaßnahmen)

Umsetzungsbeispiel Variante 1:

Bewertung der Maßnahmen über die Differenz der Bewertung von Ist- zu Ziel-Zustand

Maßnahmen ohne Vorgaben frei wählbar – Beschreibung im Maßnahmenantrag.

Umsetzung ist so bereits möglich – es besteht kein weiterer Handlungsbedarf

Umsetzungsbeispiel Variante 2 (BayKompV):

Bewertung der Maßnahmen über die Differenz der Bewertung von Ist- zu Ziel-Zustand

Festlegung von Allgemeinen Mindestanforderungen für die Maßnahmenumsetzung (z. B. Verzicht

auf Einsatz von Düngemittel und Pestizide, Verwendung von Regio-Saatgut, ergänzende Bewirt-

schaftungsvorgaben)

Festlegung von Maßnahmenspezifischen Mindestanforderungen (z. B. Anlage von Habitatstruktu-

ren zur Förderung von Zielarten)

Mindeststandards für Maßnahmen festlegen

Umsetzungsbeispiel Variante 2 (NRW):

Die Bewertung der Maßnahmen erfolgt rechnerisch über die Differenz der Bewertung von Ist- zu

Ziel-Zustand

Es werden Maßnahmenpakete zur Erreichung von bestimmten Zielzuständen festgelegt

Die Erfüllung von weitergehenden Anforderungen kann über Punktzuschläge honoriert werden

Beispiel Maßnahmentyp: extensive Ackernutzung, Ackerrandstreifen zur Förderung von Ackerwild-

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Lösungsansätze PIK-Maßnahmen

kräutern

Mindestanforderungen zur Förderung von Ackerwildkräutern:

keine Pflanzenschutzmittel (PSM)

erweiterter bzw. verdoppelter Saatreihenabstand (auf ca. 24 bis 50 cm) oder Verwendung einer

reduzierten Saatgutmenge (max. 50 - 70 % der regulären Saatgutmenge)

begrenzte, dem Entwicklungsziel angepasste Erhaltungsdüngung mit Wirtschaftsdünger

Einsaat von standortheimischen, autochthonen Wildkrautgemengen (auf geeigneten mageren

Standorten mit Vorkommen von Ackerwildkräutern im Umfeld ist das Aufkommen von Spontanve-

getation der Einsaat vorzuziehen)

Verzicht auf mechanisch-thermische Unkrautbekämpfung sowie Untersaat

vielfältige, mind. viergliedrige Fruchtfolge mit Winterungen und Sommerungen (geeignete Getreide-

arten: Dinkel, Sommergerste, Roggen, Weizen, Triticale und Hafer)

Keine bodenverändernden Maßnahmen wie Entwässerung, Auffüllung, Abgrabung

Mindestdauer auf der selben Fläche: 10 Jahre (danach kann die Fläche gewechselt werden)

Weitergehende Anforderungen zur Förderung von Ackerwildkräutern bzw. für schlaginterne Segre-

gation

Zusatz 1:

Verzicht auf Kalkung, Bewässerung und Striegeleinsatz sowie vollständiger Verzicht auf Dünger-

einsatz

„wendende“ Bodenbearbeitung

Winterstoppel

Zusatz 2:

gezielte Auswahl von Standorten mit hohem Biotopentwicklungspotenzial (z. B. feuchte Senken,

trockene Kuppen innerhalb des Ackerschlags, Sandböden) bzw. mit besonderer Bedeutung für den

Biotopverbund (Kartierung oder Auswertung Luftbild, Dokumentation)

Weitergehende Anforderungen zur Förderung weiterer Artengruppen

Zusatz 3:

Mindestbreite von 9 m zur Förderung von Kiebitz (Anlage nur innerhalb des Schlages, nicht an

Wegrändern)

Einschränkung der Bodenbearbeitung während der Brutzeit

integrierte Brachestreifen (auf 10 % der Fläche) und/oder Belassen von Streifen mit Ernteverzicht

Die Einstellung von PIK-Maßnahmen ins Ökokonto ist nur unter Verzicht der Leis-

tungen aus Agrarmitteln möglich. Für Landwirte dürfte es daher nur in Einzelfällen

von Interesse sein, derartige Maßnahmen - unter Verzicht auf Fördergelder - in das

Ökokonto einzustellen: Bei Einstellung einer Maßnahme in das Ökokonto besteht

zunächst die Unsicherheit, ob diese auf dem Ökopunktemarkt zu einem späteren

Zeitpunkt einen Abnehmer findet und somit eine Refinanzierung der Maßnahme

möglich wird. Auf Fördergelder muss aber bereits mit Einstellung der Maßnahme ins

Ökokonto verzichtet werden.

Da diese Unsicherheit bei Kompensationsmaßnahmen, die unmittelbar einem Ein-

griff zugeordnet werden, nicht besteht, kann die Anwendung von PIK in diesem Be-

reich dagegen für Landwirte von Interesse sein.

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Die Umstellung auf Ökolandbau ist in einzelnen Bundesländern als Ökokonto-

Maßnahme anrechenbar. Beispiele wie dies in den Bundesländern konkret umge-

setzt wird, waren den verfügbaren Unterlagen jedoch nicht zu entnehmen. Mögliche

Lösungsansätze sind in Tab. 19 aufgeführt.

Tab. 19: Lösungsansätze Umstellung auf Ökolandbau

Lösungsansätze Ökolandbau

Grundbewertung: Feste Punktwerte pro m2 für Verzicht auf Kunstdünger und Pestizideinsatz (Wir-

kungsbereich Boden)

Entwicklung von Verbundstrukturen (Säume, Hecken, …) auf konkret festzulegenden Flächen, Be-

wertung erfolgt auf Basis der bestehenden Möglichkeiten der ÖKVO

Beispiel in Anlehnung an BayKompV (jedoch in der BayKompV nicht als geeignete Ökokontomaß-nahme aufgeführt):

Festlegung von Mindestanforderungen:

Umsetzung von konventioneller Bewirtschaftung auf Bewirtschaftung nach den Vorschriften des

zertifizierten Ökologischen Landbaus

Die anerkennungsfähige Aufwertung von Natur und Landschaft wird für Acker- und Grünlandle-

bensräume des umstellenden Betriebes einzelfallbezogen ermittelt. Sie ist abhängig von den stan-

dörtlichen und betrieblichen Voraussetzungen sowie dem naturschutzfachlichen Entwicklungspo-

tenzial. Die Aufwertung ist entsprechend den Biotop- und Nutzungstypen gem. Biotopwertliste in

Wertpunkten bzw. verbal-argumentativ zu bestimmen.

Die Umsetzung von konkreten Maßnahmen erfolgt auf Basis der PIK-Maßnahmen.

3.1.1.3.6 Berücksichtigung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem

landesweiten Biotopverbund

Im Koalitionsvertrag wird eine deutliche Verbesserung der Umsetzung des landes-

weiten Biotopverbundes formuliert. Diese Forderung wurde auch in der schriftlichen

Befragung von einem Teilnehmer wie folgt aufgegriffen: „Es sollten Maßnahmen

aufgenommen oder spezifisch als solche definiert werden (Katalog), die zur Schaf-

fung des Landesweiten Biotopverbunds beitragen.“

Die Förderung von Maßnahmen in Suchräumen des landesweiten Biotopverbunds

könnte durch die Vergabe von pauschalen Zusatzpunkten bei einer entsprechenden

Lage der Maßnahmen erfolgen. Dabei besteht jedoch die Gefahr von Mitnahmeef-

fekten.

Alternativ könnten Maßnahmen in Suchräumen des landesweiten Biotopverbunds

auch durch eine Aufwertung im Rahmen der vorgegebenen Wertspannen erfolgen.

Dabei müsste die höhere Qualität des Zielzustands aber jeweils gutachterlich be-

gründet werden.

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3.1.1.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat

3.1.1.4.1 Ergebnisse aus der Workshop-Arbeitsgruppe

Während der dreistündigen Workshop-Phase wurden kontrovers diskutierte Themen

behandelt, bei denen sich im Rahmen der Befragung kein einheitliches Stimmungs-

bild abgezeichnet hat. Im Folgenden werden die erzielten Ergebnisse und Lösungs-

vorschläge zusammenfassend dargestellt.

Nachvollziehbarkeit der Bewertungen sowie Unklarheiten bei der Bewertung

Das bestehende Bewertungsverfahren wird von den Teilnehmenden prinzipiell be-

fürwortet. Es wird kein grundlegender Änderungsbedarf gesehen. Viele der in der

Befragung identifizierten Probleme ergeben sich bei der praktischen Anwendung

des Verfahrens durch die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie den Plausibili-

tätsprüfungen der Maßnahmenanträge durch die Zustimmungsbehörden.

Lösungsvorschläge für die Probleme bei der Anwendung des Bewertungsverfah-

rens:

– Einführung von Vorgaben bzw. Arbeitshilfen/Checklisten zu einzelnen Maßnah-

men (Gewässer, Grünland, Wald)

– Einführung von Vorgaben bzw. Bewertungshilfen u. a. bezüglich des Zielzu-

stands bei Grünlandaufwertungen (unter welchen Bedingungen können Aufwer-

tungsfaktoren geltend gemacht werden?)

– Einführung von Bewertungshilfen für den Ausgangszustand in Form einer

Checkliste. Hierfür sollen bereits vorhandene Bewertungsverfahren aus anderen

Bereichen des Naturschutzes als Grundlage dienen.

Erweiterung bzw. Reduktion der Liste der ökokontofähigen Maßnahmen

Die Teilnehmenden haben eine Reihe von Vorschlägen zur Erweiterung bzw. Re-

duktion der Ökokontofähigen Maßnahmen diskutiert und folgendes Votum abgege-

ben:

– Waldrefugien: Ähnlich wie in anderen Bundesländern sollte die Ausweisung von

Waldrefugien in Wälder, die de-facto nicht bewirtschaftet werden, nicht als Öko-

konto-Maßnahme anerkannt werden. Vielmehr sollten diese Maßnahmen nur im

Zusammenhang mit einer tatsächlichen Nutzungsaufgabe ökokontofähig sein.

Da eine tatsächliche Nutzungsaufgabe nur schwer von einer vorgegebenen Nut-

zungsaufgabe zu unterscheiden ist, sollte als Beurteilungsgrundlage für die Zu-

stimmungsbehörden eine Definition von „nicht nutzungsfähigen Wäldern“ erstellt

werden, in denen eine Ausweisung von Waldrefugien nicht anerkannt wird. Hier-

bei handelt es sich um Wälder auf Standorten, die eine Nutzung nahezu nicht

zulassen, z. B. steile Felshänge, Wälder auf Blockhalden etc.

– Große Extensivweiden (Schwarzwald): Diese sollten in die ÖKVO aufgenommen

werden.

– Biber: Eine Bewertung von Maßnahmen zur Vernässung/Extensivierung im Zu-

sammenhang mit dem Biber ist in der ÖKVO unter bestimmten Voraussetzungen

bereits abgedeckt.

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Anerkennung von produktionsintegrierten Maßnahmen (PIK) sowie der Um-

stellung auf Ökolandbau

Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen können bereits mit der beste-

henden ÖKVO als Ökokonto-Maßnahmen anerkannt werden. Es besteht jedoch die

Schwierigkeit, dass bei diesen Maßnahmen häufig keine dauerhafte Festlegung auf

eine bestimmte Fläche möglich ist. Hierzu sollte eine Lösung gefunden werden.

Weiterhin ist die Veröffentlichung einer Auflistung zulässiger PIK-Maßnahmen ge-

wünscht, damit ersichtlich wird, welche Maßnahmen(bereiche) zulässig sind und

welche nicht. Diese Auflistung sollte auch Angaben zu den ungefähren Aufwer-

tungsmöglichkeiten in Ökopunkten beinhalten.

Zudem wurde vereinzelt der Wunsch geäußert, dass geprüft werden solle, ob pro-

duktionsintegrierte Maßnahmen oder die Umstellung auf Ökolandbau in die ÖKVO

aufgenommen werden können.

Berücksichtigung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Landesweiten

Biotopverbund

Von den Workshop-Teilnehmenden wurde der Vorschlag, für Maßnahmen zum lan-

desweiten Biotopverbund einen pauschalen Bonus von 2 bis 3 ÖP einzuführen, ab-

gelehnt. Als Begründung wurde angeführt, dass hierdurch andere Maßnahmen rela-

tiv abgewertet würden. Außerdem seien auf diese Weise Mitnahmeeffekte sehr

wahrscheinlich – auf Seiten des Ökokontos würde so oft wie möglich ein Verbund

postuliert, bei den Eingriffen dagegen so selten wie möglich die Zerschneidung ei-

nes solchen (Eingriffe müssten ebenfalls analog mit -2 bis -3 ÖP bilanziert werden).

Es wurde jedoch der Vorschlag gemacht, dass in Einzelfällen besonders hohe Auf-

wertungen durch Verbundwirkung verbal-argumentativ begründet werden können.

Entsprechende Regelungen hierzu sollten in einem Arbeitspapier o. ä. veröffentlicht

werden.

3.1.1.4.2 Rückmeldung Projektbeirat

Die Ergebnisse des Workshops wurden in der dritten Projektbeiratssitzung am

28.06.2018 diskutiert. Der Vorschlag, in mehreren Bereichen Bewertungs- und Ar-

beitshilfen sowie Checklisten zur Verfügung zu stellen, wurde von den Beiratsmit-

gliedern unterstützt.

Kontrovers wurden bei der Beiratssitzung die Waldrefugien diskutiert. Zum einen

wurden Mitnahmeeffekte bei Wäldern befürchtet, die sowieso nicht wirtschaftlich

sinnvoll genutzt werden können, zum anderen wurde die verbindliche Festlegung

des Nutzungsverzichts als förderwürdige Maßnahme angesehen. Der Prozess-

schutz in den Wäldern wurde – unabhängig von den Auswirkungen auf Artvor-

kommen – als „Wert an sich“ betrachtet.

Bezüglich PIK-Maßnahmen (produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen)

empfahl der Projektbeirat als Hilfestellung für Landwirte spezielle (aber nicht zu

aufwändige) Arbeitshilfen zu erstellen. Im Projektbeirat wurde die lange zeitliche

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Bindung bei Ökokonto-Maßnahmen sowie die Thematik der Doppelförderung als

Problem gesehen. Auch die Kontrolle der Maßnahmenumsetzung dürfte angesichts

begrenzter personeller Ressourcen an den unteren Naturschutzbehörden äußerst

schwierig sein.

Da die Ausweitung von PIK-Maßnahmen von Seiten der Landwirtschaft gewünscht

wird, sollten Lösungen für diese Probleme entwickelt werden. So könnten mit Unter-

stützung von Gemeinden, Maschinenringen oder Landschaftserhaltungsverbänden

PIK-Maßnahmen auf wechselnden Grundstücken umgesetzt werden ohne dass sich

der einzelne Landwirt lange binden muss (Konzept der „Ankergrundstücke“).

Die allgemeine Anerkennung der Umstellung auf Ökolandbau wurde mehrheitlich

kritisch gesehen. Soweit sich durch den Ökolandbau nachweisbare Aufwertungen

von Äckern oder Wiesen ergeben, können diese bereits nach der jetzigen Methodik

anerkannt werden. Von einer pauschalen Aufwertung allein durch die Umstellung

kann aber nicht ausgegangen werden.

Der Vorschlag Flächen innerhalb von Biotopverbundachsen durch einen Zuschlag

von 2 bis 3 Ökopunkten zu fördern, wurde auch vom Projektbeirat mehrheitlich nicht

befürwortet. Allerdings kann bereits jetzt bei der Bewertung des Zielzustands inner-

halb der vorgegebenen Spannen die Lage in Biotopverbundbereichen positiv be-

rücksichtigt werden. Dies sollte explizit als aufwertendes Kriterium („besondere Be-

deutung für Biotopverbund“) in die ÖKVO aufgenommen werden, dafür müssen je-

doch weitergehende Regelungen getroffen werden. Ansonsten wäre zu befürchten,

dass alle Maßnahmen als „besonders bedeutend für den Biotopverbund“ betitelt

würden.

3.1.1.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung

3.1.1.5.1 Nachvollziehbarkeit der Bewertungen

Um den Arbeitsaufwand bei der Prüfung von Anträgen zu reduzieren, sollte geprüft

werden, wie der Tendenz entgegengewirkt werden kann, den Ausgangszustand zu

niedrig und den Zielzustand zu hoch zu bewerten (vgl. Abschn. 3.1.1.2.1). Dabei

erscheint es angeraten, striktere Vorgaben für die Anwendung von Zu- und Ab-

schläge zu machen. Als Vorbild könnte dabei die „Bewertung der Biotoptypen Ba-

den-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsrege-

lung“ (LfU 2005) dienen, die konkrete Auf- und Abwertungsfaktoren bei Vorlage be-

stimmter Tatbestände vorgibt (z. B. Grundwert x 1,2 bei artenreicher Ausbildung

oder Grundwert x 0,8 bei artenarmer Ausbildung). Dies würde eine landesweit ein-

heitliche Handhabung sicherstellen und zeitaufwändige Korrekturen der beantragten

Aufwertungen minimieren. Auch bei Vorgabe entsprechender Regeln für die Zu- und

Abschläge muss jedoch eine gutachterliche Begründung erfolgen (z. B. Beifügung

einer Artenliste). Hier sollte die Web-Anwendung dahingehend geändert werden,

dass nicht nur ein vorgegebener allgemeingültiger Grund ausgewählt werden muss,

sondern darüber hinaus eine gutachterliche Begründung mit der Angabe konkreter

Fakten ergänzt werden muss.

Aufgrund der relativ hohen Anzahl an Anträgen, bei denen Korrekturen der ur-

sprünglichen Einstufungen notwendig sind (vgl. Abschn. 3.1.1.2.1), zählen Vorga-

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ben für die Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen zu den prioritären Maß-

nahmen, die vorrangig angegangen werden sollten.

In diesem Zusammenhang wird auch vorgeschlagen, einen Hinweis in die ÖKVO

aufzunehmen, dass die Einordnung in die vorgegebene Wertspanne gutachterlich

zu begründen ist. Die Übernahme einer vorgegebenen pauschalen Begründung, wie

sie in der Web-Anwendung derzeit möglich ist, wird als nicht ausreichend erachtet.

Z. B. könnte die Web-Anwendung derart ergänzt werden, dass bei Auswahl eines

Grunds für eine Auf-/Abwertung automatisch ein Feld für eine entsprechende fachli-

che Begründung auszufüllen ist.

Weiterhin sollte geprüft werden, ob für Maßnahmenanträge, die große Mengen von

Ökopunkten generieren, Maßnahmenanträge mit großer Gebietskulisse und kom-

plexen Inhalte sowie für Maßnahmen, die eine Aufwertung durch prognostizierte

Artvorkommen beinhalten, die Erstellung ergänzender Unterlagen (wie Erläute-

rungsbericht, Bestandsdarstellung und Maßnahmenplanung) gefordert werden soll-

ten.

Hierzu sollten ggf. konkrete Anforderungen formuliert werden z. B.:

– zur Gliederung des Berichts

– Angabe zwingend erforderlicher Inhalte (z. B. nachvollziehbare Begründung und

Dokumentation der Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen)

– Beschreibung der Planunterlagen

– Listung von Inhalten, die nur in besonderen Fällen benötigt werden.

3.1.1.5.2 Bewertungsprobleme

Die Evaluationsergebnisse haben gezeigt, dass in der Praxis durchaus erhebliche

Schwierigkeiten in der Anwendung der Regelungen in den Wirkungsbereichen Bio-

tope bestehen. Viele dieser Schwierigkeiten sind jedoch begründet durch Unsicher-

heiten bei der Umsetzung und Interpretation der bestehenden Regelungen.

Zu den bei der Befragung vorgetragenen Bewertungsproblemen sollten Lösungs-

vorschläge erarbeitet und dann in Form von Arbeitshilfen veröffentlicht werden. Die

zu berücksichtigenden Themen sind in Tab. 14 aufgeführt.

Die Unterstützung bei den Bewertungsproblemen im Wirkungsbereich „Biotope“

durch Arbeitshilfen zählt ebenfalls zu den prioritären Maßnahmen.

3.1.1.5.3 Ökokontofähige Maßnahmen

Die von einigen Seiten gewünschten Erweiterungen bzw. Reduzierungen der Maß-

nahmenliste (vgl. Tab. 15 und Tab. 16 in Abschn. 3.1.1.3.3) sollten geprüft und kon-

krete Vorschläge ausgearbeitet werden.

3.1.1.5.4 Maßnahmen im Wald

Eine Ausdehnung der ökokontofähigen Maßnahmen im Wald kann nicht empfohlen

werden, da bereits heute mehr Ökopunkte im Wald generiert werden als im Offen-

land. Da die Mehrzahl der Eingriffe im Offenland stattfindet, ist davon auszugehen,

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dass bereits jetzt viele Eingriffe im Offenland durch Maßnahmen im Wald kompen-

siert werden. Dieses Ungleichgewicht würde bei einer Zunahme von Waldmaßnah-

men noch verstärkt werden.

Auch Waldkalkungen sollten nicht als ökokontofähige Maßnahme ergänzt werden

(vgl. LUBW-Heft Bodenschutz 24).

Die Ausweisung von Waldrefugien sollte nur noch auf tatsächlich genutzten bzw.

nutzbaren Standorten ökokontofähig sein (vgl. Abschn. 3.2.5).

3.1.1.5.5 PIK/Ökolandbau

Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen wie z. B. die Extensivierung der

Grünlandnutzung sind bereits heute im Rahmen der ÖKVO anerkennungsfähig. Der

Umfang der generierten Ökopunkte ergibt sich aus dem Vergleich von Ausgangs-

und prognostiziertem Zielzustand.

Da die Prognose des Zielzustands für Landwirte nicht einfach zu ermitteln ist, sollten

hierzu Arbeitshilfen erarbeitet und veröffentlicht werden. Dabei können typische

Fallbeispiele dargestellt werden, bei welchem Ausgangszustand mit welchen Maß-

nahmen(paketen) welche Zielzustände erreicht werden können.

Da die langfristige Bindung für viele Landwirte nicht praktikabel sein dürfte, sollten

hierfür Lösungen entwickelt werden, bei denen die Dauerhaftigkeit der Maßnahme

durch die Unterstützung von Gemeinden, Maschinenringen oder Landschaftserhal-

tungsverbänden sichergestellt wird, ohne dass sich der einzelne Landwirt lange bin-

den muss (Konzept der „Ankergrundstücke“). Auch hierfür müssen in einer Arbeits-

gruppe noch konkrete Vorgaben erarbeitet werden.

Wegen des großen Interesses der Landwirtschaft an der Ausweitung von PIK-

Maßnahmen sollte diese Thematik prioritär behandelt werden.

Die pauschale Anerkennung der Umstellung auf Ökolandbau ist kritisch zu sehen,

da mit der Umstellung auf Ökolandbau keine automatische naturschutzfachliche

Aufwertung verbunden ist. Diese Bewirtschaftungsform ist demnach nicht als Öko-

konto-Maßnahme geeignet. Soweit einzelne Maßnahmen zur Schaffung höherwerti-

ger Biotoptypen bzw. zur Verbesserung der Biotopqualität bestehender Biotope füh-

ren, können diese aber bereits jetzt anerkannt werden. Hierzu sollten ebenfalls Ar-

beitshilfen erarbeitet werden.

Des Weiteren muss auch geklärt werden, wie der zusätzliche Arbeitsaufwand für die

Naturschutzbehörde bei der Prüfung der Maßnahmen (z. B. bei Maßnahmen auf

jährlich wechselnden Flächen) so gering wie möglich gehalten werden kann. Außer-

dem sollte geklärt werden, wie das Verbot von Doppelförderungen kontrolliert wer-

den kann.

3.1.1.5.6 Landesweiter Biotopverbund

Entsprechend den Voten im Workshop und durch den Projektbeirat wird keine pau-

schale zusätzliche Bepunktung für Maßnahmen, die in Suchräumen des landeswei-

ten Biotopverbunds liegen, empfohlen.

Soweit sich aufgrund der Lage innerhalb eines Biotopverbundsystems Möglichkeiten

für eine höherwertige Ausprägung eines Biotoptyps ergeben, kann dies aber durch

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 73

einen Zuschlag (innerhalb der vorgegebenen Wertspanne) berücksichtigt werden.

Darauf sollte in der ÖKVO auch hingewiesen werden. Um reine Mitnahmeeffekte zu

vermeiden, ist aber jeweils gutachterlich zu begründen, warum die Lage innerhalb

von Biotopverbundbereichen im konkreten Fall zu einer höherwertigen Ausprägung

führt (z. B. Angabe der zu erwartenden Artvorkommen).

3.1.1.5.7 Übersicht über die Vorschläge

Es werden folgende Schritte zur Weiterentwicklung der Wirkungsbereiche Biotope

empfohlen:

Festlegung von Standards

– Festlegung, wie eine landesweit einheitliche Handhabung der Zu- und Abschlä-

ge innerhalb der vorgegebenen Wertspannen gewährleistet werden kann

– Erarbeitung von Arbeitshilfen zur Bewertung der Ausgangs- und Zielzustände

bestimmter Biotoptypen (vgl. Tab. 14)

– Prüfung der vorgeschlagenen Erweiterungen und Streichungen auf der Maß-

nahmenliste

– Ausarbeitung von Vorschlägen im Umgang mit PIK-Maßnahmen, z. B. Definition

von fachlichen Mindestanforderungen, Klärung von Fragen zur rechtlichen Si-

cherung

– Prüfung der Vorschläge zum Ökolandbau z. B. im Rahmen einer Kompensati-

onsverordnung

– Formulierung von konkreten Anforderungen an die Erstellung ergänzender Un-

terlagen als Grundlage für die Beantragung einer Ökokonto-Maßnahme. Ggf.

sind hierfür auch Ergänzungen in § 3 Abs. 2 ÖKVO erforderlich.

Änderungen an der ÖKVO

– Nr. 1.4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Ergänzung von Voraussetzungen für

die Anerkennung von Waldrefugien als ökokontofähige Maßnahmen

– Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): je nach Ergebnis der Prüfung: Ergänzung oder

Streichung von Maßnahmentypen

– Tabelle 1 in Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): je nach Ergebnis der Prüfung: Änderungen

der Normalwerte und Wertspannen bei einzelnen Biotoptypen, Ergänzung von

Biotoptypen und/oder Vorgaben für die Vergabe von Zu- und Abschlägen

– Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): Ergänzung der „Lage im landesweiten Biotopverbund-

system“ als Kriterium für Zuschläge; Hinweis auf verbal-argumentative Begrün-

dungspflicht für Zuschläge

Herausgabe von Arbeitshilfen

– Arbeitshilfe zu einheitlichen Handhabung von Zu- und Abschlägen innerhalb der

vorgegebenen Wertspannen

– Arbeitshilfen zur Bewertung der Ausgangs- und Zielzustände von bestimmten

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Biotoptypen z. B. von Grünland und Wäldern (vgl. Tab. 14).

– Arbeitshilfe zu PIK-Maßnahmen

– Ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.

Abschn. 4.3.4).

3.1.2 Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz

3.1.2.1 Grundlagen

In der ÖKVO ist in Anlage 2 unter Abschn. 1.3.5 festgelegt, dass „bei kleinflächigen

Ökokonto-Maßnahmen mit großer Flächenwirkung (punktuelle Maßnahmen) eine

Bewertung über die Maßnahmenkosten erfolgen kann. Dabei entsprechen im Regel-

fall 1 Euro Maßnahmenkosten 4 Ökopunkten. Dieser Herstellungskostenansatz ist

dann zulässig, wenn einer punktuellen Maßnahme keine konkrete Wirkungsfläche

zugeordnet werden kann. Dabei müssen die Herstellungskosten in einem adäqua-

ten Verhältnis zum voraussichtlich erzielbaren ökologischen Aufwertungsgewinn

stehen.

Zur Bewertung kleinflächiger (punktueller) Eingriffe kann der Kostenansatz nicht

herangezogen werden“.

In der Biotopwertliste werden folgende Aufwertungsmaßnahmen aufgeführt, für die

der Herstellungskostenansatz in Ansatz gebracht werden kann:

– Aufwertungsmaßnahmen durch Renaturierung verbauter Quellen

– Beseitigung von Wanderungshindernissen in ausgebauten Fließgewässerab-

schnitten

– Herstellung einer Zugänglichkeit für Fledermäuse in Höhlen und Stollen

– Herstellung von Trockenmauern.

3.1.2.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

3.1.2.2.1 Fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen

Insgesamt wurden 24 Maßnahmen geprüft, die als punktuelle Maßnahme mit großer

Flächenwirkung beantragt und anerkannt wurden. Davon wurden im Rahmen der

fachlichen Durchsicht fünf anerkannte Ökokonto-Maßnahmen als Maßnahme einge-

stuft, die entsprechend der Definition der ÖKVO (Anlage 2 Abschn. 1.3.5) nicht als

punktuelle Maßnahme mit großer Flächenwirkung einzustufen ist. Dies sind:

– Renaturierung eines Bachabschnitts durch Entfernung von Verbauungen, Ver-

änderung des Gewässerverlaufs, Uferabflachungen, Einbringen von Störelemen-

ten

– Abriss- und Entsiegelungsarbeiten, Zielzustand 35.62 Ruderalvegetation tro-

ckenwarmer Standorte

– Auffüllungen von Geländesenken rückgängig machen

– Beseitigung von Bauschutt

– Grabenabflachung.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 75

Weitere neun Maßnahmen sind zwar korrekt als punktuelle Maßnahme, die nach

Herstellungskosten bewertet wird, eingestuft. Die fachliche Begründung der Maß-

nahmen wird aber als nicht ausreichend eingeschätzt, es fehlt die Prüfung der An-

gemessenheit der Aufwertung im Verhältnis zu den Kosten. Die Begründungen sind

sehr allgemein gehalten und ohne konkreten Flächenbezug. Vereinzelt gibt es einen

Hinweis, dass eine fachliche Prüfung der Maßnahme durch die UNB erfolgt ist. Es

handelt sich hierbei um:

– Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern durch

die Entfernung bzw. naturnahe Umgestaltung von Absturzbauwerken

– die Sanierung Trockenmauern

– die Neuanlage bzw. Erneuerung von Amphibienleiteinrichtungen.

Zehn der anerkannten Maßnahmen sind hinsichtlich des Wirkungsbereichs korrekt

zugeordnet und ausreichend fachlich plausibel begründet.

In Tab. 66 im Anhang sind alle als punktuelle Maßnahme mit großer Flächenwirkung

anerkannten Maßnahmen mit Angabe der Art der Maßnahmen, dem Ergebnis der

fachlichen Durchsicht sowie der Höhe der generierten Ökopunkte aufgeführt. Ein

Vergleich der Anzahl der Ökokonto-Maßnahmen und der Höhe der Ökopunkte zum

Genehmigungszeitpunkt je Wirkungsbereich findet sich in Abb. 1.

Fazit zur Auswertung der anerkannten Maßnahmen:

Bei der Prüfung der anerkannten Maßnahmen hat sich gezeigt, dass es für die

Maßnahmenträger wie auch für die Zustimmungsbehörden schwierig zu sein

scheint, die Angemessenheit des Verhältnisses von Kosten zu fachlicher Aufwer-

tung einzuschätzen. Im Gegensatz zur Bewertung der flächigen Maßnahmen im

Wirkungsbereich „Aufwertung der Biotopqualität“ fehlen hier erforderliche Orientie-

rungswerte.

Auch bei der Einschätzung, ob eine Maßnahme als punktuelle Maßnahme mit gro-

ßer Flächenwirkung einzustufen ist, gibt es offensichtlich Unsicherheiten wie das

Beispiel der Anlage einer Insel als Rückzugsort und Brutgebiet für Vögel zeigt. An-

dere Maßnahmenanträge, wie z. B. der Rückbau von Gebäuden und die damit ver-

bundene Entsiegelung von befestigten Flächen sind eindeutig falsch eingestuft.

Einerseits eröffnen die ungenauen Vorgaben den unteren Naturschutzbehörden mit

einer hohen Flexibilität zu agieren und auch ungewöhnliche Maßnahmen zuzulas-

sen, wenn es ihnen fachlich angemessen erscheint. Andererseits führt es zu einer

massiven Ungleichbehandlung der Maßnahmenträger, da andere für exakt diesel-

ben Maßnahmen deutlich geringere Ökopunkte erhalten. Dies ist durch das Beispiel

des Gebäudeabbruchs eindeutig belegt. Über den Herstellungskostenansatz konn-

ten hier Abbruch- und Entsiegelungsarbeiten 102.268 Ökopunkte für eine Fläche

von 233 m2 generiert werden. Für dieselbe Fläche könnte unter Berücksichtigung

des angegebenen Zielzustands „dauerhafte Ruderalflur trockenwarmer Standorte“

(Typ 35.62) ein Maximalwert von 3.062 Ökopunkten erreicht werden. Dies ergibt

eine Differenz von 99.206 Punkten bzw. einen Punktwert von rund 439 Punkten pro

m2. Derartige Werte können über einen flächenhaften Ansatz nicht erreicht werden.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 76

Ein möglicher Ansatz für einen Abgleich der ökologischen Angemessenheit könnte

folgender sein:

Bei dem hier aufgeführten Zielzustand würde die Aufwertung pro m2 14 Punkte be-

tragen. 439 Punkte entsprechen dem 31,3 fachen von 14 Punkten. Demnach müss-

te sich die Maßnahme auf eine Fläche von 233 m2 * 31,3 = 7.304,9 m2 auswirken.

Lösungsansätze aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-

Maßnahmen:

Im Folgenden werden Lösungsansätze formuliert, die sich aus der fachlichen

Durchsicht der anerkannten Maßnahmen ergeben haben, unter der Voraussetzung,

dass der Herstellungskostenansatz beibehalten wird:

1. Es ist eine Konkretisierung der Definition von punktuellen Maßnahmen mit

großer Flächenwirkung erforderlich. Alternativ dazu ist auch die Erstellung ei-

ner abschließenden Maßnahmenliste möglich, in der fest gelegt ist, welche

Maßnahmen über den Herstellungskostenansatz beantragt werden dürfen.

2. Auch für die Beurteilung der Kosten im Verhältnis zur ökologischen Aufwertung

sind konkrete Vorgaben zu definieren. Dies kann in unterschiedlicher Art und

Weise erfolgen:

– Bei der Einschätzung der Angemessenheit muss eine Abschätzung der flä-

chenhaften Wirkung in m2 erfolgen. Die zu erreichenden Ökopunkte pro m2

dürfen (wie bei der Bewertung flächiger Maßnahmen) einen vorab festge-

legten Wert nicht überschreiten.

– Festlegung von konkreten Punktwerten pro Maßnahme, eventuell differen-

ziert in Kategorien (Bsp. Rückbau von Querbauwerken: Dimension des

Fließgewässers, Qualität des Fließgewässer, Vorkommen von Arten, die

durch die Maßnahme gefördert werden).

3.1.2.2.2 Recherche und Synopse kreiseigener Regelungen und der Rege-

lungen anderer Bundesländer

Im Ländervergleich wurde der Herstellungskostenansatz, wie er in der ÖKVO gere-

gelt ist, in Hinblick auf die folgende Fragestellungen geprüft:

– Existieren in anderen Bundesländern ebenfalls Bewertungsmethoden, die sich

an der Höhe der Maßnahmenkosten orientieren?

– Welche Voraussetzungen werden ggf. hierfür genannt?

– Falls nein, wie werden Maßnahmen zur Entfernung eines Wehrs oder zum Bau

eines Amphibiendurchlasses und ähnliche Maßnahmen bewertet?

– Wie werden Eingriffe mit einer großen Flächenwirkung in anderen Bundeslän-

dern bewertet?

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 77

Beispiele für die Bewertung punktueller Maßnahmen mit großer Flächenwir-

kung

– In Sachsen wird beim Rückbau von Wehranlagen zwischen dem Baubereich und

dem Umgebungsbereich unterschieden. Im Baubereich erfolgt durch Aufwer-

tungsfaktoren eine besonders starke Anrechnung (Faktor bis 6,0). Zusätzlich

wird die Flussstrecke, die durch den Rückbau aufgewertet wird (insbes. der weg-

fallende Rückstaubereich), mit einem Faktor von 2,0 angerechnet. Grundlage

der Bewertung ist die Gegenüberstellung der Biotopwerte der verbauten Strecke

(Ist-Zustand) im Vergleich zum Biotopwert einer naturnäheren Fließgewässer-

strecke (Soll-Zustand).

– Die signifikante Aufwertung einer Biotopverbundfunktion, z. B. durch die Anlage

einer Grünbrücke oder von Amphibiendurchlässen, kann in Sachsen auf bis zu

100 % der vernetzten Lebensräume als Ausgleich angerechnet werden (Aufwer-

tungsfaktor von max. 1,0 bezogen auf die Grundfläche der vernetzten Lebens-

räume). Dabei sind die Höhe des Faktors und die Größe der angenommenen

Grundfläche verbal-argumentativ zu begründen.

Für Gewässerabschnitte mit spezifischen Habitatfunktionen oder in Abschnitten,

in denen Maßnahmen hinsichtlich ihres Aufwertungseffektes für wandernde

Fischarten höher zu bewerten sind (z. B. nahe des Mündungsbereichs), kann die

erzielte Funktionsaufwertung über einen Funktionsaufwertungsfaktor in Anrech-

nung gebracht werden. Auch hier sind die Höhe des Faktors und die Ausdeh-

nung der angenommenen Grundfläche bzw. Fließstrecke verbal-argumentativ zu

begründen.

– In Nordrhein-Westfalen enthält die „Anleitung für die Bewertung von Kompensa-

tionsmaßnahmen an Fließgewässern und in Auen“ des MNULV aus dem Jahr

2009 Vorgaben zur Bewertung von Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern.

Demnach wird beim Um- oder Rückbau eines Querbauwerks auch die Gewäs-

serstrecke bis zum nächsten ober- und unterstromig gelegenen Querbauwerk

(max. 5 km) mit 0,2 Punkten pro m2 angerechnet. Wenn durch einen Deichrück-

bau eine Fläche wieder regelmäßig überschwemmt wird, kann diese Fläche mit

dem 1,5-fachen ihres normalen Biotopwerts angerechnet werden.

Beispiele für die Bewertung von Maßnahmen mit hohen Herstellungskosten

– Um besonders aufwendig Kompensationsmaßnahmen wie Entsiegelungen oder

den Abriss von Gebäuden zu fördern, gibt es in Sachsen eine Sonderregelung.

Für die mit diesen Maßnahmen verbundene Aufwertung des Landschaftsbilds

darf die aus dem Biotoptyp errechnete Aufwertung mit einem Faktor von 1,5 bis

2,0 multipliziert werden. Die Gesamtaufwertung ergibt sich dann aus der Summe

der Wertpunkte durch die Aufwertung des Biotopstyps und die zusätzlichen

Wertpunkte durch Aufwertung des Landschaftsbilds.

– In Nordrhein-Westfalen kann zur Förderung kostenintensiver Maßnahmen nach

den Vorgaben der LANUV (2008, S. 7) der Zielbiotopwert und damit die anre-

chenbare Aufwertung verdoppelt werden. Diese Regelung gilt für:

Entsiegelung von Flächen

Aufheben von Verrohrungen bei Fließgewässern

Beseitigung von Wehren, Uferbefestigungen sowie betonierten Sohlbefesti-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 78

gungen bei Fließgewässern.

– In Bayern werden Ökokonten mit größeren Flächenpools von Vereinen oder

Gemeinden angelegt. Diese enthalten dann in der Regel einen Pool an Flächen

und Maßnahmen. Dabei sollten sich die Flächen in einer in der BayKompV defi-

nierten Gebietskulisse befinden. Unterschiedliche Kosten bei der Maßnahmen-

herstellung der Aufwertungsflächen können ausgeglichen werden, in dem ein

Durchschnittswert für die Gesamtfläche berechnet wird.

Beispiele für die Bewertung von kleinflächigen Eingriffen mit großer Flächen-

wirkung (z. B. Zerschneidungen)

– Kleinflächige Eingriffe mit großer Flächenwirkung (z. B. Zerschneidungen) wer-

den in Bayern in der Regel verbal-argumentativ behandelt. Aus ihnen kann sich

ein zusätzlicher, über die Bilanzierung der Biotopwerte hinausgehender Kom-

pensationsbedarf ergeben. Darüber hinaus können Wirkzonen abgegrenzt wer-

den. Je nach Intensität der Beeinträchtigung, wird der Kompensationsbedarf für

Biotope innerhalb einer Zone mit einem Faktor von 0,4 oder 0,7 des jeweiligen

Biotopwertes berechnet. Der Kompensationsbedarf ergibt sich hier also nicht al-

lein aus der überbauten Fläche.

– In Sachsen können punktuelle Eingriffe mit großer Flächenwirkung über einen

Ausgleichs-/Ersatzbedarf für Funktionsverluste bzw. -minderungen analog zu

den Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden. Der Kompensationsbe-

darf ergibt sich hier also nicht allein aus der überbauten Fläche.

3.1.2.2.3 Befragung der Akteursgruppen

Im Rahmen der schriftlichen Befragung wurden verschiedene Fragen zum Themen-

komplex punktuelle Maßnahmen mit großer Flächenwirkung im Wirkungsbereich

Biotope gestellt. Die wesentlichen Ergebnisse hierzu sind im Folgenden dargestellt.

Wie Abb. 10 zeigt, hält der überwiegende Teil der Befragten den Herstellungskos-

tenansatz grundsätzlich für sinnvoll bzw. zumindest teilweise sinnvoll. Ein Bedarf,

derartige Maßnahmen gesondert zu regeln wird demnach gesehen.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 79

Abb. 10: Halten Sie den Kostenansatz für sinnvoll?

Jedoch wurden auch verschiedene kritische Anmerkungen zum Herstellungskos-

tenansatz abgegeben. Diese betrafen insbesondere folgende Punkte:

– Der Ansatz wird abgelehnt, da die Festlegung fester Punktewert pro € einen

Systembruch in der Bewertungsmethodik ÖKVO darstellt.

– Kosten stellen nicht zwangsläufig ein Maß für die Qualität der Biotopaufwertung

da.

– Der Kostenansatz wird generell kritisch gesehen, kann aber bei bestimmten

Maßnahmen (z. B. Amphibienschutzeinrichtungen) sinnvoll sein

– Grundsätzlich wird ein solcher Ansatz zu befürworten, es sollte jedoch keine

starre Festlegung auf 4 ÖP je EUR geben. Vielmehr sollte sich die Bewertung

am ökologischen Nutzen orientieren. Dadurch ergäbe sich die Möglichkeit einer

Abwertung, z. B. bei einer Trockenmauer in ungünstiger Lage oder beim Bau ei-

ner Fischtreppe, wenn 100 m weiter ein Wehr besteht.

– Der Herstellungskostenansatz führt zu einem Missverhältnis zwischen Aufwand

und Nutzen

– Die Relation zu flächigen Maßnahmen muss stimmen.

– Grundsätzlich hat eine monetarisierte Bewertung das Problem, dass der Anreiz

verloren geht, Maßnahmen kosteneffizient durchzuführen.

– Mit Hilfe der monetarisierten Bewertung können durch kleinräumige, aber auf-

wändige Maßnahmen sehr viele Ökopunkte erzeugen. Beispielsweise ließe sich

durch die Anlage/Wiederherstellung von Trockenmauern mit wenigen Quadrat-

metern ganze Baugebieten ausgleichen.

– Punktuelle Maßnahmen entziehen sich grundsätzlich einer normierten Bilanzie-

rung. Es sind stets umfangreiche Einzelfallbetrachtungen mit ausführlichen ver-

bal-argumentativen Begründungen erforderlich, um eine fachgerechte Ermittlung

des Aufwertungsgewinns zu ermöglichen.

– Viele Maßnahmenträger versuchen, über den Herstellungskostenansatz mög-

lichst hohe Gewinne zu erzielen. Z.B. Bewertung der Entfernung einer Uferbe-

17%

59%

38%

60%

29%

41%

17%

24%

34%

12%

55%

36%

50%

6%

7%

8%

3%

9%

17%

12%

21%

20%

13%

14%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörden (N=29)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=31)

Gesamt (N=90)

Ja Teilweise Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 80

festigung oder Bewertung eines Gebäudeabbruchs nach den Kosten, korrekt

wäre jedoch eine flächenhafte Bewertung dieser Art von Maßnahmen.

– Flächige Maßnahmen im Offenland sind häufig unattraktiv, wenn sie eine regel-

mäßige und kostenintensive Pflege benötigen. Im Vergleich dazu sind Maßnah-

men über den Kostenansatz oft attraktiv. Dies wird insbesondere dann als Prob-

lem angesehen, wenn großflächige Eingriffe über kleinflächige Ausgleichsmaß-

nahme (Trockenmauern, Amphibientunnel etc.) ausgeglichen werden.

Als Argument für den Herstellungskostenansatz wurde u. a. aufgeführt, dass die

meisten dieser Maßnahmen ohne Herstellungskostenansatz nicht durchführbar wä-

ren, da sie deutlich zu teuer sind. Zudem wird es von einigen Akteuren auch als

Vorteil angesehen, dass durch punktuelle Maßnahmen keine zusätzlichen Flächen

benötigt werden.

Ökokontofähige Maßnahmen nach dem Herstellungskostenansatz

Die Befragten wurden gebeten, möglichst alle Maßnahmen aufzuführen, für die sie

den Herstellungskostenansatz als sinnvoll erachten. Die entsprechende Auflistung

inkl. Begründungen findet sich in Tab. 67 im Anhang. Befürwortet werden insbeson-

dere Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

– Maßnahmen an Gewässern

– Maßnahmen zur Vernetzung von Lebensräumen

– Maßnahmen zur Aufwertung/Schaffung von Lebensräumen sowie Artenschutz-

maßnahmen

Argumentiert wird in den meisten Fällen mit dem hohen naturschutzfachlichen Wert

sowie den hohen Kosten, die über einen Flächenansatz nicht gedeckt würden.

In einer weiteren Frage wurden Beispiele für Maßnahmen gesammelt, für die der

Kostenansatz für nicht sinnvoll gehalten wird (vgl. Tab. 68 im Anhang). An den Ant-

worten zeigt sich, dass einige Maßnahmen, die ein Teil der Akteure für sinnvoll hält

(vgl. Tab. 67 im Anhang) von anderen Akteuren abgelehnt werden. Besonders kont-

rovers diskutiert werden folgende Maßnahmen:

– Neubau oder Sanierung von Trockenmauern

– Anlage von Amphibienleitsystemen

– Beseitigung von Bauwerken an Gewässern

Weitere Kritikpunkte an ökokontofähigen Maßnahmen, die nach dem Herstellungs-

kostenansatz bewertet werden können, finden sich in Tab. 69 im Anhang. An diesen

Kritikpunkten zeigt, sich, dass für die Anwenderinnen und Anwender der ÖKVO

nicht in allen Fällen eindeutig geklärt zu sein scheint, ob eine Maßnahme nach dem

Herstellungskostenansatz oder nach der Biotopbewertung zu bewerten ist. So ist es

auch nicht verwunderlich, dass von verschiedenen Seiten gefordert wird, dass zu-

künftig abschließend geklärt werden soll, für welche Maßnahmen der Herstellungs-

kostenansatz angewendet werden kann.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 81

Bewertung und Prüfung von Maßnahmen nach dem Herstellungskostenansatz

In der Regel können bei Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz be-

wertet werden, vier Ökopunkte für einen Euro Maßnahmenkosten angerechnet wer-

den. Nur 18 % der Befragten halten die Höhe der hierfür vergebenen Punkte für

gerechtfertigt, während 23 % angeben, dass die die Höhe für nicht gerechtfertigt

halten (Abb. 11). Von diesem Bild weichen die Zustimmungsbehörden und die

Sonstigen ab. Hier halten noch mehr Befragte (32 % bzw. 50 %) die Höhe der ver-

gebenen Punkte für nicht gerechtfertigt. Die Maßnahmen- und Vorhabenträger ge-

ben dahingegen überdurchschnittlich häufig an, dass die Höhe der vergebenen

Punkte angemessen ist.

Begründungen für das Antwortverhalten können Tab. 70 im Anhang entnommen

werden. Diese enthalten insbesondere folgende Argumentationen:

– Antwortkategorie „Ja“: Der Flächenansatz hat sich bewährt. Punktuelle Maß-

nahmen mit einer hohen Flächenwirkung sind naturschutzfachlich sinnvoll und

würden aufgrund der hohen Kosten anders nicht umgesetzt werden.

– Antwortkategorien „Teilweise“ und „Nein“: Kritisiert wird die Generierung großer

Summen an Ökopunkten, die nicht immer im Sinne einer entsprechenden natur-

schutzfachlichen Aufwertung gerechtfertigt ist. Zudem wird die fehlende Verhält-

nismäßigkeit im Vergleich zur Bewertung von flächenhaften Maßnahmen be-

mängelt. Gefordert werden bessere Möglichkeiten, Maßnahmen differenziert zu

bewerten, sowie ein Überdenken des Verhältnisses von € zu Ökopunkten.

Der Wert in Ökopunkten von Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz

bewertet werden, wird nach Erfahrung der UNBen nicht immer nachvollziehbar be-

gründet: 11 UNBen geben an, dass der Wert der Maßnahmen in der Regel nur teil-

weise oder gar nicht nachvollziehbar begründet wird. 7 UNBen waren mit den bishe-

rigen Begründungen zufrieden.

In Summe geben neun UNBen an, dass sie selten oder nie Konkretisierungen der

Begründungen von Maßnahmen nach dem Herstellungskostenansatz nachfordern

müssen (Tab. 71 im Anhang). Dahingegen müssen fünf UNBen in ca. der Hälfte der

Fälle Konkretisierungen nachfordern, bei drei UNBen ist dies nahezu immer der Fall.

Als Gründe für notwendige Konkretisierungen nennen einige UNBen, dass in den

Anträgen pauschal vier Ökopunkte je Euro Investitionskosten aufgeführt werden,

ohne dass ein Bezug zur tatsächlich realisierten ökologischen Aufwertung der jewei-

ligen Maßnahme hergestellt wird. Darüber hinaus wurden in Vergangenheit auch

detailliertere Finanzaufschlüsselungen und tiefergehende naturschutzfachliche In-

formationen vermisst.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 82

Abb. 11: Einschätzung, ob die Höhe der Ökopunkte bei Maßnahmen nach

dem Herstellungskostenansatz gerechtfertigt ist

Antworten auf die Frage: „Ist die Höhe der hierfür vergebenen Punkte Ihrer Erfahrung

nach im Sinne einer adäquaten ökologischen Aufwertung gerechtfertigt?“

Von einigen Befragten wird das Verhältnis zwischen der Bewertung von Ökokonto-

Maßnahmen sowie der Bewertung entsprechender Eingriffe kritisiert (Tab. 72 im

Anhang). Hier wird u. a. angeführt, dass für Maßnahmen nach dem Herstellungs-

kostenansatz kein analoges Bilanzierungsverfahren für die Eingriffsseite existiert.

So werden beispielsweise Eingriffe, die mit einer Beeinträchtigung der Durchgän-

gigkeit von Gewässern verbunden sind, anders bewertet als die kostenintensive

Beseitigung eines Wehrs als Ökokonto-Maßnahme. Für den Fall, dass der Herstel-

lungskostenansatz bestehen bleibt, werden deshalb entweder neue Regelungen für

die Eingriffsbewertung oder die Einführung einer funktionalen Kompensation (z. B.

Neubau einer Trockenmauer als Ausgleich für die Beseitigung einer Trockenmauer)

gefordert.

Hilfestellungen und Änderungen der Vorgaben

In der Befragung wurde eine lange Liste an Wünschen für Hilfestellungen bzw. Än-

derungen der Vorgaben für die Bewertung von Maßnahmen nach dem Herstel-

lungskostenansatz gesammelt (Tab. 73 im Anhang). An dieser Liste zeigt sich deut-

lich, dass einige Aspekte von sehr vielen Befragten gefordert werden:

– Bereitstellung von Arbeitspapieren und Vollzugshinweisen sowie von eindeuti-

gen Definitionen wichtiger Begrifflichkeiten (z. B. „große Flächenwirkung“ oder

„Maßnahmenkosten“).

– Stärkung der Möglichkeiten, Maßnahmen differenziert zu bewerten: Insbesonde-

re wird sehr häufig gefordert, das Verhältnis von Ökopunkten pro 1 Euro Maß-

nahmenkosten zu flexibilisieren. Dies soll den UNBen einen größeren Spielraum

bei der Bewertung der Maßnahmen in Abhängigkeit von der naturschutzfachli-

17%

18%

10%

28%

16%

18%

17%

41%

31%

28%

26%

30%

50%

24%

17%

12%

32%

23%

17%

18%

41%

32%

26%

29%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörde (N=29)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=31)

Gesamt (N=90)

Ja Teilweise Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 83

chen Aufwertung geben.

– Stärkere Vorgaben für die Bewertung einzelner Maßnahmen: Einführung von

Obergrenzen, Richtwerten sowie auf- und abwertenden Faktoren für einzelne

Maßnahmentypen.

– Anpassung des Verhältnisses von Ökopunkten pro 1 Euro Maßnahmenkosten:

Gefordert wird eine Abwertung des Verhältnisses von Ökopunkten pro €

und/oder eine Anpassung an die Marktpreise der Ökopunkte.

– Änderungen und Erweiterungen des Herstellungskostenansatzes: Vorgeschla-

gen wird z. B. die Erstellung einer abschließenden Maßnahmenliste sowie die

Erweiterung um einzelne Maßnahmen und die Aufnahme spezieller Vorgaben

(Koppelung an eine naturschutzfachliche Planung, Stärkung des Bodenschut-

zes).

3.1.2.3 Problemstellungen und Lösungsansätze

3.1.2.3.1 Zusammenfassende Problemanalyse

Insgesamt wird aus den Ergebnissen der Befragung und des Workshops sowie aus

dem Votum des Beirats ersichtlich, dass prinzipiell die Notwendigkeit gesehen wird,

Maßnahmen, die mit hohen Herstellungskosten verbunden sind und gleichzeitig

eine hohe naturschutzfachliche Aufwertung bedeuten, angemessen in der ÖKVO zu

berücksichtigen. Diese Sichtweise beschränkt sich bei vielen Befragten nicht aus-

schließlich auf punktuelle Maßnahmen mit einer großen Flächenwirkung, wie es

bislang in der ÖKVO formuliert ist.

Trotzdem werden von den meisten Befragten viele Probleme bei der Anwendung

des Herstellungskostenansatzes benannt. Die vorgebrachte Kritik wird in vielen Fäl-

len auch durch die Arbeitsergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter

Ökokonto-Maßnahmen bekräftig.

Im Folgenden werden häufig genannte Probleme und Kritikpunkte bei der Anwen-

dung des Herstellungskostenansatzes zusammenfassend dargestellt:

1. Systembruch in der Ermittlung von Ökopunkten:

– Beim Herstellungskostenansatz wird die Maßnahme und nicht die erreich-

bare ökologische Aufwertung bewertet. Es wird also nicht die naturschutz-

fachliche Aufwertung im Verhältnis Ist- zu Ziel-Zustand bewertet, sondern

der Aufwand, der zur Herstellung der Maßnahme erforderlich ist. Dies ist

ein vollkommen anderer Ansatz als das Bewertungssystem der flächenbe-

zogenen Aufwertungsmaßnahmen.

– Ein Ungleichgewicht besteht hier insbesondere in Bezug auf die Bewertung

von flächenbezogenen Maßnahmen, die in der Herstellung und/oder in der

Erhaltungspflege sehr kostenintensiv sind. Kosten können bei der Bewer-

tung der flächenbezogenen Maßnahmen nicht berücksichtigt werden. Dies

hat zur Folge, dass kostenintensive flächenbezogene Maßnahmen in der

Regel nicht umgesetzt werden.

2. Dadurch dass punktuelle Eingriffe wie z. B. Zerschneidungseffekte nicht ent-

sprechend bewertet werden, entsteht ein Ungleichgewicht zwischen Eingriffs-

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bewertung und Bewertung der Ökokonto-Maßnahme.

3. Es besteht kein Anreiz, kostengünstige Maßnahmen umzusetzen, auch wenn

diese denselben naturschutzfachlichen Mehrwert erreichen würden.

4. Es besteht die Vermutung, dass der Markt mit Ökopunkten überschwemmt

wird, die durch teure punktuelle Maßnahmen generiert werden. Dadurch ent-

steht ein hoher Überschuss an Ökopunkten.

Da über den Herstellungskostenansatz mehr Punkte im Vergleich zu den flä-

chig bewerteten Biotopaufwertungsmaßnahmen generiert werden können,

führt dies dazu, dass dieser missbräuchlich angewendet wird z. B. für Maß-

nahmen, die dafür nicht vorgesehen sind (Gebäudeabriss).

5. Die Forderung in der Ökokonto-Verordnung, dass die Herstellungskosten in

einem adäquaten Verhältnis zum voraussichtlich erzielbaren ökologischen

Aufwertungsgewinn stehen müssen, ist nicht umsetzbar. Die Herstellungskos-

ten können nicht beliebig verändert werden, es kann nur der anrechenbare

Kostenanteil variiert werden oder die Höhe der Ökopunkte pro Euro.

6. Es bestehen Unklarheiten bei der Definition von punktuellen Maßnahmen mit

großer Flächenwirkung und bei der Begründung der Angemessenheit der er-

zielten Punkte im Vergleich zur naturschutzfachlichen Aufwertung:

– Die Abgrenzung von punktuellen Maßnahmen mit großer Flächenwirkung

und flächenbezogenen Maßnahmen ist nicht ausreichend genau definiert,

so dass der Herstellungskostenansatz missbräuchlich angewendet werden

kann. So wird er auch auf flächenbezogene Maßnahmen angewendet, die

mit hohen Herstellungskosten verbunden sind.

– In der Ökokonto-Verordnung ist explizit ein Beispiel für die Anwendung des

Herstellungskostenansatzes aufgeführt, das nicht der Definition entspricht

(Wiederherstellung einer Trockenmauer).

Eine große Flächenwirkung kann bei der Anlage von Trockenmauern nur

schwerlich nachgewiesen werden. Dies führt dazu, dass andere Maßnah-

men (z. B. Gebäudeabriss) ebenfalls als punktuelle Maßnahme beantragt

werden.

– Es fehlen Rahmenvorgaben für die Bewertung von punktuellen Maßnah-

men. Die naturschutzfachliche Aufwertung von punktuellen Maßnahmen

kann ohne Rahmenvorgaben nicht eingeschätzt und plausibel begründet

werden.

– Die Zustimmungsbehörden bewerten ähnliche Maßnahmen unterschied-

lich, so besteht auch eine ungleiche Behandlung gegenüber den Maßnah-

menträgern.

7. Angemessenheit der zu generierenden Punkte

– Bei punktuellen Maßnahmen (mit großer Flächenwirkung) können deutlich

mehr Ökopunkte erreicht werden, als bei der Bewertung flächenhafter

Maßnahmen (Beispiele hierfür können Abschn. 3.1.2.2.1 entnommen wer-

den).

– Die Höhe der zu generierenden Ökopunkte von punktuellen Maßnahmen

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(mit großer Flächenwirkung) steht nicht immer in einem angemessenen

Verhältnis zur erreichbaren/angestrebten ökologischen Aufwertung. Zudem

fehlt ein Rahmen, der als Grundlage für die Ermittlung der Angemessenheit

der Maßnahmen herangezogen werden kann.

Beispiel: Durch die Anlage von Trockenmauern können sehr hohe Wert-

punktesummen generiert werden, ohne eine entsprechende naturschutz-

fachliche Aufwertung zu erzielen. Gleichzeitig wird die Beseitigung von

Trockenmauern i. d. R. anhand des flächenhaften Eingriffs bewertet, was

deutlich geringer ist als die Herstellungskosten pro laufenden Meter.

– Die Höhe der zu generierenden Ökopunkte steht nicht in einem angemes-

senen Verhältnis zum entsprechenden Eingriff, Bsp. die Beeinträchtigun-

gen durch die Zerschneidungswirkung beim Bau einer Autobahn wird nicht

in Ökopunkten ermittelt, die Anlage einer Grünbrücke generiert aufgrund

der sehr hohen Herstellungskosten jedoch enorm hohe Ökopunkte-

Summen.

– Nach Aussage einiger Maßnahmenträger gibt es Maßnahmen, bei denen

die anrechenbaren Ökopunkte nicht ausreichend sind, um die Kosten zur

Herstellung zu decken. (Dies gilt auch für die Herstellung von flächig be-

werteten Maßnahmen wie z. B. Entsiegelungen, Abbruch von Gebäuden,

die Entsorgung von belasteten Böden, die Herstellung von aufwändig zu

gestaltenden Biotopen)

Können die Kosten für die Herstellung einer Maßnahme nicht gedeckt wer-

den, wird die Maßnahme auch nicht ausgeführt.

8. Die UNBen haben nicht immer die erforderliche Sachkenntnis, um zu beurtei-

len, wie hoch die technischen Kosten von Baumaßnahmen sind. Insbesondere

wenn sie nur unregelmäßig von derartigen Maßnahmenanträgen betroffen

sind. Da die Kosten aber unmittelbar in Ökopunkte umgerechnet werden, ist

dies ein entscheidender Punkt.

9. Die Höhe der Kosten sagt nichts über die Qualität der Biotopaufwertung aus.

3.1.2.3.2 Lösungsansätze

Zur Lösung der in Abschn. 3.1.2.3.1 genannten Probleme bieten sich zwei grundle-

gende Herangehensweisen an:

1. Der Herstellungskostenansatz bleibt bestehen, wird jedoch modifiziert und

teilweise neu geregelt. Als Reaktion auf die bestehenden Kritikpunkte werden

konkrete Rahmenvorgaben erarbeitet, Bewertungsmethoden überdacht und

die Liste der möglichen Maßnahmen angepasst.

2. Der Herstellungskostenansatz wird abgeschafft. In Folge dessen werden neue

Regelungen zur Berücksichtigung von punktuellen Maßnahmen mit großer

Flächenwirkung in der ÖKVO erarbeitet.

Als weitere Variante ist grundsätzlich denkbar, dass der Herstellungskostenansatz

in seiner aktuellen Form (allgemeine Definition in Anlage 2 Ziffer 1.3.5 der ÖKVO)

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 86

bestehen bleibt. Die Festlegung der Bewertung von beantragten Maßnahmen liegt

weiterhin im Ermessensspielraum der zuständigen Behörde. Zur Verbesserung der

Anwendung und Handhabbarkeit können konkrete Vorgaben für die verbal-

argumentative Begründung der geplanten Maßnahmen erarbeitet werden. Allerdings

bleiben damit die zahlreichen aufgeführten Probleme weitgehend bestehen.

Unabhängig von der Wahl des Lösungsansatzes muss in allen Fällen eine Anpas-

sung der Eingriffsbewertung erfolgen, so dass Eingriffe und Ökokonto-Maßnahmen

zukünftig gleich bewertet werden können. Anregungen, wie dies in anderen Bundes-

ländern geregelt wird, finden sich in Abschn. 3.1.2.2.2.

Eine weitere Überlegung ist, ob auch andere besonders kostenintensive Maßnah-

men zukünftig bei den beiden vorangegangenen Lösungsansätzen berücksichtigt

werden sollten, wie dies von einigen Teilnehmern der schriftlichen Befragung vorge-

schlagen wurde.

Im Folgenden sind zu den beiden oben aufgeführten grundsätzlichen Lösungsan-

sätzen einige wichtige Punkte aufgeführt, die zukünftig geregelt werden müssen.

1. Beibehaltung bzw. Modifizierung des Herstellungskostenansatzes

Die Einführung von einigen grundlegenden Regelungen ist auch bei der Bei-

behaltung des Herstellungskostenansatzes erforderlich. Dies wären z. B.:

– Es müssen Regelungen bzw. Vorgaben für eine adäquate Bewertung nach

dem Kostenansatz erarbeitet werden. Dies könnten sein:

Definition der adäquaten Bewertung von Maßnahmen nach dem Her-

stellungskostenansatz z. B. Vorgabe von Richtwerten, Orientierungs-

rahmen

Festlegen von Höchstwerten pro Maßnahmentyp,

Abstufung nach Reichweite bzw. Wertigkeit der Maßnahme anhand von

entsprechenden Beispielen.

– Festlegung von konkreten Maßnahmen, die anhand des Herstellungskos-

tenansatzes bewertet werden dürfen.

– Festlegung der Kosten, die zur Ermittlung der Ökopunkte angerechnet

werden dürfen.

– Abgleich von extremen Abweichungen zwischen der Maßnahmen- und der

Eingriffsbewertung (z. B. Trockenmauern).

2. Alternative Lösungsansätze zum Herstellungskostenansatz

Sollen punktuelle Maßnahmen mit großer Flächenwirkung nicht mehr anhand

der Herstellungskosten bewertet werden, so muss ein Bewertungssystem für

diese Maßnahmentypen gefunden werden. Als Anregung hierzu können die

nachfolgenden Beispiele und Ansätze dienen.

In allen Fällen sollte eine abschließende Maßnahmenliste erstellt werden. Die-

se sollte alle punktuellen Maßnahmen mit großer Flächenwirkung beinhalten,

welche nach dem neuen Bewertungssystem in Ansatz gebracht werden kön-

nen. Ggfs. kann diese Liste kategorisiert werden (z. B. Kategorie Amphibien-

durchlässe, Kategorie Rückbau Querbauwerke in Fließgewässern, Kategorie

Grünbrücke).

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 87

Nachfolgend werden einige Beispiele für kostenunabhängige Bewertungsan-

sätze zur Berücksichtig von punktuellen Maßnahmen mit großer Flächenwir-

kung aufgeführt (Anwendung z. T. in anderen Bundesländern, vgl. Abschn.

3.1.2.2.2):

– Der flächenbezogene Bewertungsansatz wird ohne Ausnahme auf alle

Maßnahmen angewendet. Dazu muss vom Maßnahmenträger ein konkre-

ter Wirkungsbereich abgegrenzt werden. Die Bewertung erfolgt dann an-

hand der Differenz von Ist- zu Ziel-Zustand.

– Festlegung von konkreten Punktwerten für jeden Maßnahmentyp zur Ein-

stufung der Maßnahme.

Varianten hierzu:

Die festen Punktwerte (Normalwert) können anhand von Faktoren auf-

oder abgewertet werden:

Aufwertung für: besonders hohe naturschutzfachliche Bedeutung, z. B.

Artvorkommen, Natürlichkeitsgrad des Gewässers, naturschutzfachliche

Bedeutung des Gewässers in Bezug auf die Artenvielfalt, sonstige Be-

sonderheiten, großer Wirkungsbereich;

Abwertung für: geringe naturschutzfachliche Bedeutung, geringer Wir-

kungsbereich;

Auf- und Abwertung auf Eingriffsseite anhand der Beeinträchtigungsin-

tensität.

Auf- bzw. Abwertungsfaktoren können generell für alle oder nur für aus-

gewählte Maßnahmen eingeführt werden. Denkbar sind auch die Defini-

tion einer Aufwertungsfaktorspanne oder die Einführung eines Höchst-

werts. Die Anwendung derartiger Faktoren bedarf in der Regel einer

verbal-argumentativen Begründung.

Anstelle von Faktoren wird der Normalwert anhand von festen Punkt-

werten auf- oder abgewertet. Diese sind entweder festgelegt (z. B. Vor-

kommen von Rote Liste-Arten) oder deren Anwendung muss wiederum

verbal-argumentativ begründet werden.

– Flächenbezogene Bewertung mit Abgrenzung von Wirkungszonen.

Die Bezugsgröße für diese Wirkzonen kann unterschiedlich definiert wer-

den: Denkbar ist die Festlegung von definierten Flächen um die Maßnahme

herum (m²), von bestimmten Distanzen zur Maßnahme (m) oder eine ande-

re maßnahmenspezifische Abgrenzung von Wirkungszonen.

Beispiel: Eine flächenbezogene Bewertung erfolgt auf der Grundlage der

Biotopwerte. Dabei werden verschiedene Wirkungsbereiche der Maßnah-

me abgegrenzt:

konkrete Maßnahmenfläche,

Wirkungszone 1: Distanzbereich 200 m,

Wirkungszone 2: Distanzbereich 500 m.

Analog hierzu werden auch bei Eingriffen Wirkungszonen abgegrenzt:

überbaute Fläche,

Zone mit starker Beeinträchtigung,

Zone mit geringer Beeinträchtigung.

Diese Zonen können in Abhängigkeit von ihrem Wirkungsrad mit unter-

schiedlichen Aufwertungs- oder Beeinträchtigungsfaktoren belegt werden

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(vgl. Bsp. Sachsen oder Deichrückbau NRW in Abschn. 3.1.2.2.2).

– Flächenbezogene Bewertung mit Definition von Aufwertungsfaktoren:

Die Anlage von Biotopverbundelementen (z. B. Grünbrücken, Amphibien-

durchlässe) wird auf 100 % der vernetzten Lebensräume angerechnet.

Hierzu wird der Biotopwert der vernetzten Lebensräume ermittelt und die-

ser mit einem angemessenen Aufwertungsfaktor multipliziert. Dabei sind

die Höhe des Faktors und die Größe der angenommenen Grundfläche bzw.

der Fließstrecke verbal-argumentativ zu begründen. In besonderen Fällen

kann auch ein höherer Aufwertungsfaktor als der Regelwert von 1,0 in An-

wendung gebracht werden (vgl. Bsp. Sachsen in Abschn. 3.1.2.2.2).

Beim Um- oder Rückbau eines Querbauwerks kann auch die Gewässer-

strecke bis zum nächsten ober- und unterstromig gelegenen Querbauwerk

(z. B. max. 5 km) mit einem festgelegten Punktwert (z. B. 0,2 Punkten pro

m2) angerechnet werden (vgl. Bsp. NRW).

3. Lösungsansätze zur Anwendung des Kostenansatzes auf (klein)flächige Maß-

nahmen mit sehr hohen Herstellungskosten (Anwendung in anderen Bundes-

ländern, vgl. Abschn. 3.1.2.2.2):

Grundsätzlich erfolgt die Bewertung über den flächigen Bewertungsansatz an-

hand der Differenz von Ist- zu Ziel-Zustand der Biotopbewertung. Eine Aufwer-

tung für besonders kostenintensive Maßnahme kann dann über die folgenden

Ansätze erreicht werden:

– Mögliche Aufwertung durch Berücksichtigung weiterer Schutzgüter: z. B.

können bei Entsiegelungsmaßnahmen oder Abriss von Gebäuden Aufwer-

tungsfaktoren für das Landschaftsbild, das Schutzgut Boden, das Schutz-

gut Grundwasser etc. in Ansatz gebracht werden. Durch eine Berücksichti-

gung weiterer Schutzgüter können ausreichend viele zusätzliche Ökopunk-

te generiert werden, so dass die Durchführung kostenintensiver Maßnah-

men attraktiv für die Maßnahmenträger ist.

– Erhöhung der anrechenbaren Aufwertung um einen festzulegenden Faktor,

z. B. Verdoppelung bei Entsiegelungsmaßnahmen, Rückbau von Verroh-

rungen, Beseitigung von Gewässerverbauungen in NRW.

3.1.2.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat

3.1.2.4.1 Workshop

Die Workshop-Gruppe zum Herstellungskostenansatz hat zu Beginn Vor- und Nach-

teile des Herstellungskostenansatzes gesammelt und anschließend Lösungsansät-

ze für die Nachteile diskutiert.

Grundsätzliche Vorteile des Herstellungskostenansatzes wurden darin gesehen,

dass er einen Anreiz für die Finanzierung punktueller Maßnahmen mit einer großen

Flächenwirkung bietet und einfach handhabbar ist. Eine echte „Gerechtigkeit“ bzgl.

der Höhe der Bewertung zwischen Maßnahmen, die nach dem Herstellungskosten-

ansatz bewertet werden, und anderen Ökokonto-Maßnahmen sowie Eingriffsvorha-

ben liegt zwar nicht vor. Dies wäre nach Einschätzung eines Gruppenteilnehmers

als Anforderung jedoch ohnehin zu hoch gegriffen.

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Als Nachteile des Herstellungskostenansatzes wurden folgende Aspekte genannt:

– die hohe Missbrauchsgefahr (Kostentreiber),

– der hohe Flächenverbrauch durch Eingriffsvorhaben, die mithilfe dieses Ansat-

zes durch sehr kleinflächige Maßnahmen kompensiert werden können,

– sowie die Abwertung flächiger Ökokonto-Maßnahmen, die im Vergleich zum

Herstellungskostenansatz in der Bewertung weniger attraktiv, allerdings für den

Naturschutz äußerst wichtig sind.

Zudem wurde gefordert, dass der Maßstab für die Bewertung bei allen Ökokonto-

Maßnahmen die ökologische Aufwertung sein muss. Dies ist in der derzeitigen Pra-

xis des Herstellungskostenansatzes nicht der Fall, sodass hier ein Systembruch

vorliegt.

Nach einem Abwägen des Für und Wider des Herstellungskostenansatzes hat sich

eine Mehrheit der Gruppe gegen eine Beibehaltung dieses Bewertungsansatzes

ausgesprochen (neun TeilnehmerInnen). Sechs Personen waren für eine Beibehal-

tung des Ansatzes in abgewandelter Form.

In zwei Teilgruppen wurden folgende Lösungsansätze erarbeitet:

1. Die erste Gruppe beschäftigte sich mit der Fragestellung, wie der Herstel-

lungskostenansatz beibehalten und optimiert werden kann:

– Es soll ein abschließender Maßnahmenkatalog eingeführt werden, beste-

hend aus Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit von Fließge-

wässern, der Herstellung und Sanierung von Trockenmauern, der Anlage

von Amphibientunneln/-leiteinrichtungen und Kleintierdurchlässen.

– Pro Maßnahmentyp sollen ein Regelwert sowie naturschutzfachliche Auf-

und Abwertungsfaktoren festgelegt werden. Der anerkennungsfähige

Höchstpunktwert pro Maßnahme soll gedeckelt werden. Des Weiteren sind

fachliche Mindestvoraussetzungen (im Fall Trockenmauer z. B.: keine Her-

bizide, Verwendung von gebietstypischem Material, etc.) notwendig.

– Sofern die o.g. maßnahmenspezifischen Optimierungen nicht umsetzbar

sind, sollte ein allgemeiner Regelrahmen von 0,5 bis 2 ÖP/€ eingeführt

werden.

2. Die zweite Gruppe hat sich mit Alternativen zum Herstellungskostenansatz

beschäftigt:

– Die Abschaffung der Ökokontofähigkeit der fraglichen Maßnahmen wurde

als Alternative abgelehnt, da sie für naturschutzfachlich sinnvolle Maßnah-

men wie die Herstellung der Durchgängigkeit an Fließgewässern kaum be-

gründbar wäre. Eine verbal-argumentative Bewertung der Maßnahmen an-

stelle einer Bepunktung wurde als Alternative ebenfalls verworfen, da diese

innerhalb des Systems der ÖKVO nicht funktionieren würde (s. Verzinsung

etc.). Die Festlegung eines konkreten Wertes für jeden Maßnahmentyp

(analog zur Bewertung im Wirkungsbereich „Spezifische Arten“) wird eben-

falls kritisch gesehen, da somit keine Differenzierung in Bezug auf Ausge-

staltung der Maßnahme und ökologische Bedeutung im Einzelfall vorge-

nommen werden kann.

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– Im Ergebnis war die Gruppe der Auffassung, es sollten analog zur Bio-

topwertmethode ein Normalwert und eine Wertspanne für jeden Maßnah-

mentyp bei Festlegung einer abschließenden Maßnahmenliste eingeführt

werden, die jedoch völlig von den Herstellungskosten abgekoppelt sind und

sich ausschließlich am ökologischen Wert orientieren. Die auf- und abwer-

tenden Kriterien lauten dann beispielsweise für den Maßnahmentyp Am-

phibiendurchlass:

Frequentierung der Straße durch Fahrzeuge

Breite der Straße (falls diese sich auf das Tötungsrisiko auswirkt)

Anzahl betroffener Arten

Rote Liste-Status der betroffenen Arten

Anzahl betroffener Individuen

Qualität der Maßnahmenumsetzung (z. B. Abwertung, wenn ein vor-

handenes Bauwerk an der Straße eine optimale Umsetzung verhindert)

In maßnahmenspezifischen Hinweispapieren ist anhand einer Matrix (bzw.

eines Schemas für konkrete Ausprägungen der jeweiligen auf- und abwer-

tenden Kriterien) darzustellen, welcher Wert innerhalb der Wertspanne zu

wählen ist.

3.1.2.4.2 Rückmeldung Projektbeirat

In der Sitzung des Projektbeirats am 28.06.2018 wurden die Ergebnisse des Work-

shops vorgestellt und erläutert. Anschließend wurden diese vom Projektbeirat disku-

tiert. Hier wurden unterschiedliche Positionen bezogen: Einzelne Meinungen waren

für eine unveränderte Beibehaltung, einige für eine Modifizierung und andere für

eine Abschaffung des Herstellungskostenansatzes.

Die Mitglieder sprachen sich mehrheitlich sowohl gegen eine Streichung des Her-

stellungskostenansatzes als auch gegen eine unveränderte Beibehaltung aus. Der

Ansatz soll überarbeitet werden, um Missbrauch zukünftig verhindern zu können. Es

wurde darüber hinaus die Bitte geäußert, zu prüfen, ob zunächst ein Ausschöpfen

von Fachförderungen gefordert werden kann, bevor eine Maßnahme in das Ökokon-

to eingestellt werden kann.

3.1.2.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung

Als Ergebnis des Workshops sowie des Beiratsvotums kommen für eine Weiterent-

wicklung des Herstellungskostenansatzes zwei Lösungsansätze in Frage (vgl. Abb.

12):

1. Der Herstellungskostenansatz bleibt modifiziert bestehen.

2. Der Herstellungskostenansatz wird abgeschafft und durch ein neues Bewer-

tungsmodell ersetzt, das sich ausschließlich am naturschutzfachlichen Mehr-

wert einer Maßnahme orientiert.

Wie aus dem Entscheidungsmodell in Abb. 12 hervorgeht, muss in einem ersten

Schritt darüber entschieden werden, ob weiterhin die Herstellungskosten von punk-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 91

tuellen Maßnahmen betrachtet oder zukünftig komplett mit diesem System gebro-

chen werden soll. In einem zweiten Schritt sollte über die zukünftige Ausgestaltung

des gewählten Modells entschieden werden (z. B. Definition von Maßnahmenlisten,

Regelwerten, auf- und abwertenden Faktoren etc.). In einem dritten Schritt folgt

dann die konkrete Ausarbeitung von Vorgaben. Hierzu zählt auch eine Entschei-

dung darüber, wie die Eingriffsseite zukünftig so bewertet werden kann, dass ver-

gleichbare Eingriffe und Ökokonto-Maßnahmen in einem vertretbaren Verhältnis

zueinander stehen.

Für die grundlegende Entscheidung zum weiteren Umgang mit dem Herstellungs-

kostenansatz (Schritt 1 in Abb. 12) bieten sich auf Grundlage der dargestellten kon-

kreten Lösungsansätze verschiedene Möglichkeiten an. Hierbei sollten Empfehlun-

gen für die Ausgestaltung des Lösungswegs (Schritt 2 in Abb. 12) formuliert werden.

Die konkrete Ausarbeitung der neuen Regelungen kann auf Arbeitsebene erfolgen.

Entsprechende Änderungen müssten in Anlage 2 ÖKVO Abschn. 1.3.5 aufgenom-

men werden.

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Abb. 12: Entscheidungsbaum zum weiteren Umgang mit dem Herstellungs-

kostenansatz

Vorschläge basierend auf den Workshop-Ergebnissen.

Bewertung punktueller Maßnahmen über Kostenansatz beibehalten?

Ja

Herstellungskostenansatz bleibt modifiziert bestehen

Ausgestaltung:

– Einführung eines abschließenden Maßnahmenkatalogs

– Festlegung eines Regelwertes je Maßnahmentyp orientiert an den Herstellungskosten

– Festlegung von auf- und abwertenden Faktoren anhand von naturschutzfachlichen Kriterien

– Festlegung von fachlichen Mindestkriterien

– Hilfsweise, sofern die o.g. maßnahmenspezifische Modifizierung nicht möglich ist: Anpassung des Verhältnisses von Ökopunkt zu €

Nein

Abschaffung des Herstellungskostenansatzes

Ausgestaltung:

– Festlegung einer abschließenden Maßnahmenliste

– Einführung eines Normalwerts und einer Wertspanne orientiert am ökologischen Wert der Maßnahme pro Maßnahmentyp

– Definition von auf- und abwertenden Faktoren pro Maßnahmentyp mit konkreten Vorgaben, wieviele Ökopunkte bei welcher Ausprägung anrechenbar sind

Konkrete Ausarbeitung der zukünftigen Vorgaben

Anpassung der Eingriffsbewertung

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3.1.3 Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifi-

scher Arten“

3.1.3.1 Grundlagen

Ökokontofähige Maßnahmen im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

sind in Anlage 1 zur ÖKVO unter Punkt 2 aufgeführt. Sie beziehen sich auf Maß-

nahmen zur Entwicklung von Lebensräumen der in Tabelle 2 der Anlage 2 ab-

schließend aufgeführten Arten. Gemäß ÖKVO bzw. der Begründung zur ÖKVO

(Fassung vom 19.12.2010) handelt es sich bei den insgesamt 37 Tierarten „um

Landesarten des Zielartenkonzepts (ZAK) Baden-Württemberg, die europarechtlich

geschützt oder zielorientierte Indikatorenarten nach ZAK sind, deren Vorkommen

gut überprüft werden kann und für die erprobte Entwicklungsmaßnahmen zur Verfü-

gung stehen. Die ausgewählten (26) Pflanzenarten sind an Sonderstandorte gebun-

den, stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht und ihre Förderung ist nur durch

spezifische Maßnahmen möglich, die hohe Anforderungen an Planung und Pflege

stellen.“

In Anlage 2 Abschnitt 2 der ÖKVO sind die Voraussetzungen für die Anerkennung

von Maßnahmen des spezifischen Artenschutzes beschrieben. Diese lauten folgen-

dermaßen (vgl. ÖKVO Anlage 2 Abschnitt 2):

– Es muss ein aktuelles Vorkommen der Art im artspezifisch erreichbaren Umfeld

vorliegen.

– Es ist eine fachliche Prognose der Maßnahmenwirksamkeit mit hohen Erfolg-

saussichten vorzulegen. Dies beinhaltet insbesondere den Nachweis gut geeig-

neter standörtlicher Bedingungen sowie der notwendigen Habitat- und Nah-

rungsressourcen.

– Durch die Maßnahmen müssen neue Bestände der Art entstehen. Als neu gilt

sowohl ein Bestand, der räumlich vom bisherigen getrennt ist, als auch ein Be-

stand, der räumlich direkt an einen bestehenden anschließt.

– Die Planung der Maßnahme muss die Entwicklungs- und Erhaltungspflege dar-

stellen.

– Bei Tierarten sind nur Maßnahmen anrechenbar, die eine Reproduktion der be-

treffenden Art auf der Maßnahmenfläche ermöglichen.

– Anpflanzungen und Ansaaten von Pflanzenarten der Tabelle 2 sind nicht zuläs-

sig.

Die Bewertung der Maßnahmen in Ökopunkte errechnet sich zum einen aus der

Flächengröße des neu geschaffenen Bestands und/oder der Anzahl der neu ent-

standenen Populationseinheiten. Eine Kombination der Wirkungsbereiche ‚Verbes-

serung der Biotopqualität‘ bzw. ‚Schaffung höherwertiger Biotoptypen‘ und ‚Förde-

rung spezifischer Arten‘ ist möglich.

In Anlage 2 Tabelle 2 der ÖKVO sind die anrechenbaren Ökopunkte aufgeführt, die

zur Neuentwicklung von Fortpflanzungsstätten der gelisteten Tierarten und zur Neu-

entwicklung von Populationen der gelisteten Pflanzenarten erreicht werden können.

Diese bemessen sich bei Vögeln auf die Neuschaffung pro Revier, bei Amphibien

auf die Neuansiedlung pro Population, bei den Käfern (Held- und Alpenbock) auf die

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Brutbaumgruppe und bei allen anderen Artengruppen (Tagaktive Schmetterlinge,

Heuschrecken, Libellen, Pflanzen) nach der Flächengröße pro m2. Grundsätzlich

werden unabhängig vom Erfolg der Maßnahme 20 % der anrechenbaren Ökopunkte

gutgeschrieben. Die restliche Summe kann erst auf Nachweis der Etablierung der

Art angerechnet werden.

Die Regelung über die Mindestfläche gilt bei Maßnahmen zur „Förderung spezifi-

scher Arten“ nicht, da diese häufig kleinflächig sind, aber ein hohes fachliches Auf-

wertungspotenzial aufweisen (vgl. Begründung zur ÖKVO).

Durch die LUBW ist bereits die Erstellung artspezifischer Hinweispapiere für diesen

Wirkungsbereich geplant. Dabei sollen vor allem zu den folgenden Aspekten fachli-

che Standards festgelegt werden:

– wie die Erfassung der Arten durchzuführen ist,

– welche Missbrauchsgefahren i.R. des Wirkungsbereichs Spezifische Arten be-

stehen (als Hintergrundinformation für die Antragsprüfung der UNBen),

– für welchen Zeitraum und anhand welcher Kriterien eine Art nachgewiesen wer-

den muss, um als ‚etabliert‘ zu gelten,

– dass bei Tierarten die gesamte Revierfläche gesichert werden muss – sofern der

Maßnahmenträger selbst keinen Zugriff auf die gesamte Fläche hat, muss die

übrige Fläche über ergänzende vertragliche Regelungen gesichert werden (da-

mit sich die angrenzenden Flächen nicht nachteilig verändern bzw. die aktuelle

Bewirtschaftung unverändert fortgeführt wird),

– welche Maßnahmen der Maßnahmenträger auch nach der Etablierung weiterhin

durchführen muss (die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Maßnahmenfläche

muss erhalten bleiben).

3.1.3.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

3.1.3.2.1 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen

Mit dem Wirkungsbereich Förderung spezifischer Arten hatten 61 % der Befragten

bereits zu tun. Die Rückmeldungen zu diesem Wirkungsbereich sind sehr kontro-

vers, das heißt, es gibt starke Befürworter, aber auch sehr skeptische Rückmeldun-

gen. Die wichtigsten Themen zum Wirkungsbereich Förderung spezifischer Arten,

die sich aus der schriftlichen Befragung ergeben haben, sind folgende:

– Einschätzung und erforderliche Angaben zum Ausgangszustand bzw. zur Be-

standssituation

– Fragen und Probleme zur Bewertung der Maßnahmen

– Prognose der Maßnahmenwirksamkeit, Etablierung der Arten, erforderliche

Nachweise, Erfolgskontrolle

– Erweiterung/Reduktion der in Tabelle 2 ÖKVO aufgeführten Artenliste

– Allgemeine Anmerkungen/Anregungen.

Themenbereich Ausgangszustand, Bestandssituation

Die Angaben zu aktuellen Vorkommen einer Art basieren zumeist auf bereits vor-

handenen Datengrundlagen, dies geben 14 von 26 Zustimmungsbehörden an.

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Zu prüfen wäre hier, ob die Daten bzgl. Aktualität und in Bezug auf den erforderli-

chen Gebietsumgriff der geplanten Maßnahme tatsächlich als ausreichend erachtet

werden können.

Die Durchführung eigener Bestandserhebungen wird von 11 von 26 Zustimmungs-

behörden angegeben. Als weitere Datenquellen werden benannt:

– Lokale Artenkenner

– Erhebungen aus Managementplänen

– Zielartenkonzept.

Nach Rückmeldung der Zustimmungsbehörden müssen die Angaben zum prognos-

tizierten Zielwert in diesem Wirkungsbereich nur selten korrigiert werden. In der Re-

gel wird auch der Wert der Maßnahme ausreichend begründet.

Zur Frage „Welche zusätzlichen Angaben (…) ggf. erforderlich [wären], um die

Plausibilität des aktuellen Vorkommens prüfen zu können?“ werden folgende Ant-

worten gegeben:

– Die Benennung der Datenquellen und der beteiligten Experten

– die Erfassung durch einen Gutachter oder ehrenamtlichen Artenkenner

– die Durchführung einer Kartierung mind. 1 Vegetationsperiode vor Antragstel-

lung einschließlich Dokumentation

– die Angabe des Jahres in dem die Kartierung durchgeführt wurde

– Angaben zur aktuellen Bestandserhebung, zum Potential des Lebensraums, zur

notwendigen Flächengröße und Biotopvernetzung

– Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da die Anforderungen von der Art und

deren Beweglichkeit abhängen. Maßnahmen für manche Arten (wie z. B. die

Grauammer (Buntbrachen)) sind auch wirksam, wenn diese nicht mehr im nähe-

ren Umfeld siedeln, für andere gilt das dagegen nicht (z. B. Braunkehlchen).

Auch Maßnahmen für den Laubfrosch sind nur da sinnvoll, wo im näheren Um-

kreis Vorkommen nachgewiesen werden konnten.

Von einem Teilnehmer der Befragung wird dagegen darauf hingewiesen, dass dem

Vorhabensträger die (in der ÖKOVO formulierten) Anforderungen oft nicht zugemu-

tet werden können.

In gut 20 % der Fälle müssen die Zustimmungsbehörden weitere Angaben zur Be-

standssituation nachfordern (vgl. Tab. 20). Als Gründe wurden hierfür aufgeführt:

– In der Begründung war nur angegeben, dass gemäß MAP XY die Art im artspe-

zifisch erreichbaren Umfeld vorkommt. Hierzu wurden keine weiteren Angaben

gemacht.

– Aktuelle Bestandserhebungen fehlen.

– Zu ungenaue Angaben.

Ein Teilnehmer äußerte zu dieser Frage, dass „Maßnahmen zur Förderung spezifi-

scher Arten bei Arten, bei welchen neue Populationen geschaffen werden, eine De-

finition des Begriffs lokale Population, eine Abgrenzung einer Fortpflanzungsstätte

und eine Einigung zu Mindestanforderungen an eine solche Maßnahme erfordern“.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 96

Tab. 20: Wie häufig müssen Sie eine Konkretisierung der Angaben nachfor-

dern?

27 UNB haben diese Frage beantwortet.

Antwortmöglichkeiten Anzahl Antworten Prozentual

Nie 5 18 %

Selten 4 15 %

In etwa der Hälfte der Fälle 1 4 %

Häufig 4 15 %

Nahezu immer 1 4 %

Keine Angabe 12 44 %

Summe 27 100 %

Folgende Gründe wurden angeführt, weshalb in der Vergangenheit eine Korrektur

der Bewertung einer Maßnahme in Ökopunkte erforderlich war:

– Es war teilweise mehr als 1 Art auf derselben Fläche.

– Die Fläche war fachlich ungeeignet, um eine Etablierung der Art zu erreichen

(z. B. Kiebitz).

– Die reale Etablierung der Art muss nachvollziehbar nachgewiesen werden.

– Die Abgrenzung der lokalen Population durch den Maßnahmenträger wurde von

der UNB nicht mitgetragen.

Weiterhin konnten die Befragten angeben, welche ergänzenden Angaben in Plänen

oder Erläuterungsberichten zu einer Verbesserung der Beurteilung des Ausgangs-

zustandes für diesen Wirkungsbereich beitragen können. Beispiele hierzu sind:

– Ggf. geographische Lage der Artvorkommen darstellen, Plausibilität evtl. mit

weiteren Entwicklungsmaßnahmen in der Umgebung erläutern

– Angaben darüber, wieso davon ausgegangen wird, dass sich die Art dort ansie-

deln wird, z. B. gesicherter Nachweis in der Umgebung etc.

– Die Angaben im digitalen Antrag genügen nicht für die Beurteilung. In der Regel

werden bereits Erläuterungsberichte von den Antragstellern verfasst (insbeson-

dere bei Maßnahmen im Wirkungsbereich spez. Arten). Wesentliche Punkte wie

z. B. Angaben über das Vorkommen bzw. Ansiedeln einer lokalen Population,

oder auch konkrete Angaben zur Herstellung und Folgepflege der Lebensräume

etc. fehlen. Diese müssen von der UNB nachgefordert werden. Zusätzliche Plä-

ne wären für eine übersichtliche Darstellung der Maßnahme sinnvoll.

Fragen zum Themenkomplex „Bewertung“

Insgesamt haben sich nur rund 40 % der Befragten dazu geäußert, ob die Regelun-

gen zur Bewertung von Maßnahmen in diesem Wirkungsbereich in der Praxis gut

anwendbar sind (Abb. 13). Mit rund 24 % äußern sich die Maßnahmen- und Vorha-

bensträger besonders positiv. Die Rückmeldungen der Zustimmungs- und die Fach-

behörden sind dagegen eher kritisch.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 97

Abb. 13: Sind die Regelungen zur Bewertung von Maßnahmen im Wirkungs-

bereich „Förderung spezifischer Arten“ in der Praxis gut anwend-

bar?

Rund die Hälfte der Befragten, die auf die Frage geantwortet haben, geben an, dass

bei der Bewertung Schwierigkeiten aufgetreten sind (Abb. 14). Nimmt man die Ant-

worten hinzu, dass teilweise Schwierigkeiten aufgetreten sind, liegt man bereits bei

einem Anteil von über 80 %.

In Tab. 74 (vgl. Anlage) sind die von den Teilnehmern genannten Schwierigkeiten

und Probleme, die in Bezug auf die Bewertung gesehen werden, aufgeführt.

Häufig genannt, wird die Höhe der zu erreichenden Ökopunkte, die nicht als ange-

messen empfunden wird. Ebenso die Anrechenbarkeit von 20 % der Wertsumme,

die unabhängig vom Erfolg der Maßnahmen angerechnet werden kann.

Ansonsten werden zahlreiche Probleme genannt, z. B. in Bezug auf die erforderli-

che Konkretisierung von Begrifflichkeiten wie die Abgrenzung eines Reviers oder

einer Population, oder zu Anforderungen, die an den zu erreichenden Zielzustand

und die Darstellung des Ausgangszustandes zu stellen sind. Diese sind im folgen-

den Abschn. Fragen zum Themenkomplex „Etablierung der Arten“ aufgeführt.

0%

18%

0%

24%

13%

12%

0%

41%

14%

24%

16%

19%

0%

6%

14%

12%

16%

12%

100%

35%

72%

40%

56%

57%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörde (N=29)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=32)

Gesamt (N=91)

Ja Teilweise Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 98

Abb. 14: Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten?

Die Teilnehmer wurden aufgefordert, zu den von ihnen benannten Schwierigkeiten

mögliche Lösungsansätze vorzuschlagen. Diese sind in Tab. 75 (Anlage) auszugs-

weise in Bezug auf den Themenbereich Bewertung, Verhältnismäßigkeit zwischen

Bewertung und Eingriff aufgeführt. Unstimmigkeiten gibt es beispielsweise in Bezug

auf die Anrechnung von 20 % der Ökopunkte auch ohne Nachweis der Etablierung

der Art. Weiterhin wird gefragt, wie damit umzugehen ist, wenn die geförderte Art

nach erfolgreicher Etablierung wieder verschwindet und weiteres mehr.

Im Folgenden sind einige Wünsche und Vorschläge zu Arbeitshilfen, Klärung fach-

spezifischer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bewertung von Maßnah-

men aus dem Bereich „Förderung spezifischer Arten“, die von den Teilnehmern der

Befragung eingegangen sind, aufgeführt:

– Es wird die Offenlegung des Bewertungsalgorithmus gewünscht.

– Die Anrechnung von Ökopunkten soll erst nach Artnachweis erfolgen.

– Es wird vorgeschlagen, den Herstellungskostenansatz ohne 80/20-Regelung

anzuwenden und erst nach Nachweis der Etablierung in begründeten und aus-

sichtsreichen Fällen.

– Es werden klare Regeln für die Bewertung (Bemessung der Zahl der ÖP) mit der

Angabe von Spannweiten gewünscht zur Berücksichtigung von verschiedenen

Entwicklungsstadien.

– Es werden folgende Klarstellungen gewünscht:

Sofern der Maßnahmenkomplex noch nicht vollständig abgebucht ist, werden

die zusätzlichen 80 % Ökopunkte für die Etablierung der Art auf dem Konto

des Maßnahmenträgers gutgeschrieben. Wenn der Maßnahmenkomplex

vollständig abgebucht wurde, ist der Maßnahmenkomplex „verbraucht“ und

es werden keine weiteren Ökopunkte gutgeschrieben.

Die Anlage von Tümpeln, Gewässern für Amphibien sollte nicht zusätzlich

über die Bodenbewertung bilanziert werden müssen, da dies dem pauscha-

0%

27%

19%

17%

25%

20%

0%

27%

11%

29%

9%

14%

0%

7%

0%

13%

6%

7%

100%

40%

70%

42%

59%

59%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=15)

Fachbehörde (N=27)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=24)

Zustimmungsbehörden (N=32)

Gesamt (N=88)

Ja Teilweise Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 99

len Ansatz widerspricht und nicht gewünscht sein kann.

– Es besteht grundsätzlicher Diskussionsbedarf zur Anwendung dieses Wirkungs-

bereiches. Als Alternative wird vorgeschlagen, das Vorhandensein besondere

Arten durch einen Aufwertungsfaktor im Biotopwert zu berücksichtigen.

Fragen zum Themenkomplex „Etablierung der Arten“

In Abschnitt 2, Anlage 1 der ÖKVO sind Voraussetzungen für die Anerkennung von

Maßnahmen des spezifischen Artenschutzes aufgeführt.

Zu diesen Anforderungen haben sich in den letzten Jahren der Anwendung zahlrei-

che Fragen und Probleme ergeben, die im Zuge der Befragung von den Teilneh-

mern eingebracht wurden (vgl. Tab. 76, Anlage). Auch zur Erfassung des Zielzu-

stands (Revier, Population), vgl. Tabelle 2 der ÖKVO, haben sich Fragen ergeben.

Die Befragten wurden auch gebeten, zu den von ihnen aufgeführten Schwierigkeiten

mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Die Fragen und Lösungsansätze lassen

sich grob in folgende Inhalte gliedern:

– Fragen zur Prognose der Maßnahmenwirksamkeit und zu den erforderlichen

Angaben zur Einschätzung des Ausgangsbestands

– Fragen zur Erreichung des Zielzustands

– Fragen und Probleme zur Umsetzung und Erhaltung der Maßnahmen.

Im Detail können die Probleme und Lösungsansätze der Tab. 77 im Anhang ent-

nommen werden.

In Tab. 78 (siehe Anlage) sind Wünsche und Vorschläge zu Arbeitshilfen, Klärung

fachspezifischer Fragestellungen usw., die von den Teilnehmern der Befragung ein-

gegangen sind, aufgeführt. Wichtige Punkte sind dabei u. a.:

– Klare Definitionen zu verschiedenen Begrifflichkeiten (Revier, Population etc.)

– Darstellung von Mindestanforderungen an Maßnahmen und an den Nachweis

der Etablierung einer Art.

– Angabe von Maßnahmenbeispielen.

Fragen zum Themenkomplex „Erweiterung/Reduktion der in Tabelle 2 ÖKVO

aufgeführten Artenliste“

Die Förderung spezifischer Arten ist auf die in Tabelle 2 ÖKOVO aufgeführten Arten

beschränkt.

Hierbei wird zum einen bemängelt, dass es sich um eine abschließende Liste han-

delt. Es werden zahlreiche Arten aufgeführt, die ergänzend in die Liste aufgenom-

men werden sollen. Entsprechend der im vorherigen Abschnitt beschriebenen Prob-

leme bzgl. der Bewertung gibt es aber auch zahlreiche Stimmen, die eine Reduktion

dieser Liste anstreben, bis hin zur vollständigen Streichung dieses Wirkungsberei-

ches aus der ÖKVO.

Die Vorschläge zur Erweiterung der Artenliste finden sich in einer zusammenfas-

senden Darstellung in Tab. 79 im Anhang. Dabei werden zum einen Vorschläge

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 100

gemacht, die sich auf Arten beziehen für die eine besondere Verantwortung oder

Gefährdung besteht, dies wären z. B.:

– Verantwortungsarten (z. B. Gelbbauchunke, Moorfrosch, Westliche Smarag-

deidechse, Guter Heinrich)

– Arten des Zielartenkonzepts (ZAK-Landesarten A und B)

– alle Arten der Roten Liste von Baden-Württemberg mit Status 1, 1 oder 2, oder

auch mit Status 3.

Zum anderen werden zahlreiche konkrete Arten genannt, für die ein besonderer

Bedarf gesehen wie z. B. Gelbbauchunke und Nördlicher Kammmolch.

Gründe, weshalb die Arten nicht über die Wertspannen bei den Biotopwerten be-

rücksichtigt werden können, sind in Tab. 80 (Anhang) aufgeführt.

Neben der Erweiterung der Artenliste stand auch die Frage zur Diskussion ob es

Arten gibt, die aus Tabelle 2 der Anlage 2 ÖKVO gestrichen werden sollten? Zu

dieser Frage wurde ebenfalls um eine Begründung gebeten.

11 Teilnehmer lehnten eine Reduktion der Liste kategorisch ab (4 x UNB, 1 x HNB,

6 x Maßnahmen- und Vorhabenträger). 6 Teilnehmer gaben konkrete Vorschläge

zur Streichung von Arten an (vgl. Tab. 81). Dabei wurden z. T. konkrete Arten ge-

nannt wie z. B. der Zitronenzeisig, da die Entwicklung geeigneter Lebensräume für

diese Art nicht innerhalb von kurzen Zeiträumen möglich scheint. Andere Arten wie

Kiebitz oder Braunkehlchen sollen gestrichen werden, weil diese zu hoch bewertet

werden. Ein weiterer Vorschlag betrifft Arten, die extrem selten sind, so dass es

nicht zielführend scheint, diese über das Ökokonto zu fördern (z. B. Zitronenzeisig,

Heldbock, Alpenbock, Schwarzer Apollofalter).

Von Seiten der LUBW wurden folgende Informationen zu diesem Thema einge-

bracht:

„Es soll geprüft werden, ob zusätzliche Arten in die Liste der spezifischen Arten auf-

genommen und welche Arten ggf. gestrichen werden sollten.

– Es sollten nur diejenigen Arten in der Liste enthalten sein, für die den Maßnah-

menträgern zur Sicherstellung einer naturschutzfachlich sinnvollen, überprüfba-

ren sowie dauerhaft wirksamen Maßnahme ausreichend konkrete Vorgaben

gemacht werden können. Dies betrifft bei Tierarten insbesondere die Größe der

zu sichernden Fläche: Wenn eine bestimmte Art eine so große Revierfläche be-

nötigt, dass die Forderung der Sicherung einer solchen Fläche durch den Maß-

nahmenträger unverhältnismäßig wäre, so ist die betreffende Art für das Öko-

konto nicht geeignet.

– Arten, bei denen verstärkt externe Faktoren (z. B. klimatische Effekte) wirksam

sind und deren Etablierung bzw. deren Verschwinden beeinflussen, sowie Arten,

bei denen nur in einzelnen Regionen Prognosesicherheit besteht, sollten eben-

falls keinen Eingang in die ÖKVO finden.“

Sonstige Anmerkungen und Erfahrungen zum Wirkungsbereich „Förderung

spezifischer Arten“

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 101

Unter dieser Fragestellung konnten die Befragten Wünsche, die sie an die ÖKVO

haben, frei formulieren. Aufgeführt sind hier alle Antworten, die sich auf den Wir-

kungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ beziehen. Identische bzw. inhaltlich

sich entsprechende Antworten wurden reduziert (Tab. 21).

Erfahrungen mit Maßnahmen und deren Effektivität sind in Tab. 82 der Anlage zu-

sammenfassend dargestellt. Negative Einschätzungen wurden dabei ausschließlich

von den Zustimmungsbehörden abgegeben (4). Langfristige Erfahrungen liegen

bislang noch nicht vor, bei den Antworten handelt es sich daher überwiegend um

Mutmaßungen und fachliche Einschätzungen. Positive Erfahrungen wurden insbe-

sondere von Maßnahmen- und Vorhabensträgern (3), Planungsbüros (3) sowie von

3 Unteren Naturschutzbehörden aufgeführt.

Tab. 21: Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vor-

hergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?

Antworten

Prüfung der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen: keine uferlose Ausweitung des Kataloges

Erweiterung der Liste zur „Förderung spezifischer Arten“.

Zielartenkonzept für Arten auf Regionen konkretisieren (Verantwortungsarten)

Verbindliche Regelungen von Monitoring/Erfolgskontrolle

Maßnahmen für bestimmte Tierarten mit speziellen Habitatansprüchen und/oder großen Flächenan-sprüchen, z. B. Ödlandschrecke, sind in der ÖKVO nur unzureichend oder gar nicht berücksichtigt. Die ansetzbaren Punktwerte für die Biotoptypen, die diesen Arten als Habitat dienen, sind aus unserer Sicht zu gering, um die naturschutzfachliche Wertigkeit solcher Maßnahmen angemessen zu gewich-ten, zumal, wenn es sich um Zielarten des ZAK handelt. Hier sind Ergänzungen der ÖKVO wün-schenswert.

Die Multifunktionalität/multifunktionale Anrechnung von Ökokonto-Maßnahmen muss gestärkt werden (bislang umgesetzt für CEF- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen i.S.d. Artenschutz- bzw. Gebiets-schutzrechts). Eine multifunktionale Anrechnung muss auch für weitere Kompensationsanforderungen nachvollziehbar eröffnet werden, z. B. Biotopschutz oder forstrechtlicher Ausgleich. Dies muss tech-nisch umgesetzt werden.

Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft:

Aus landwirtschaftlicher Sicht ist die Wertschöpfung, die mit Ökopunkten erreicht werden kann, viel zu hoch. Ökokonto-Maßnahmen erfahren ein Vielfaches an Gewicht im Vergleich zur Landwirtschaftli-chen Nutzung. Zu hoch bewertet sind insbesondere die Etablierung von Lebensräumen spezifischer Arten und die Zuschläge bei Etablierung dieser Arten.

… Ökopunkte für Zielarten nur bei freiwilligen Maßnahmen ohne gesetzliche Verpflichtung (keine CEF/FCS-Maßnahmen)

Es besteht die Tendenz, alle denkbaren fachlich sinnvollen Naturschutzmaßnahmen ökokontofähig zu machen. Dies ist bei bestimmten Maßnahmen nur mit methodischen Klimmzügen möglich. Der LNV weist darauf hin, dass die Eingriffs-Ausgleichsregelung mit ihrer Vermeidungs- und Kompensations-pflicht vorrangig keine Finanzierungsquelle für Naturschutzmaßnahmen darstellt, sondern die rechtli-che Pflicht zur weitest möglichen Reparatur von Lebensraumzerstörung infolge von Baumaßnahmen. Dies gilt auch für das Ökokonto!

Für die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen stehen vielmehr der Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflegerichtlinie zur Verfügung. Über das Ökokonto sollten daher weder Pflege- und Be-wirtschaftungsmaßnahmen und nur in beschränktem Umfang Artenschutzmaßnahmen finanziert wer-den. Einer Ausweitung des Maßnahmenspektrums in der ÖKVO stehen wir deshalb ablehnend ge-genüber.

Es sollten in der Verordnung die Aussagen zu den spezifischen Tierarten vereinheitlicht werden:

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 102

Antworten

Ökokontofähig sind „Maßnahmen zur Entwicklung von Lebensräumen der in Tabelle 2 der Anlage 2

genannten Arten“. (Anlage 1 Abschnitt 2)

„Bei Tierarten sind nur Maßnahmen anrechenbar, die eine Reproduktion der betreffenden Art auf

der Maßnahmenfläche ermöglichen.“ (Anlage 2 Abschnitt 2)

Für „die aufgelisteten Tierarten [sind] Maßnahmen zur Neuentwicklung von Fortpflanzungsstätten

[…] anrechenbar“. (Anlage 2 Tabelle 2)

Anhand dieser Formulierungen geht beispielsweise nicht eindeutig hervor, welche Maßnahmenfläche bei der Kreuzotter anrechenbar ist (Der gesamte Lebensraum? Die Fortpflanzungsstätte – und wie ist in diesem Fall die ‚Fortpflanzungsstätte‘ einer Kreuzotter zu definieren?).

3.1.3.2.2 Ergebnisse der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-

Maßnahmen

Im Rahmen des Arbeitspakets A1 wurden 142 Maßnahmenanträge mit 297 Einzel-

maßnahmen ausgewertet. Davon können 54 Anträge dem Wirkungsbereich „Förde-

rung spezifischer Arten“ zugeordnet werden. 21 Anträge beinhalten ausschließlich

Maßnahmen, die diesem Wirkungsbereich zuzuordnen sind. In den restlichen 33

Maßnahmenanträgen ist dieser Wirkungsbereich als ergänzende Maßnahme zum

Wirkungsbereich „Verbesserung der Biotopqualität“ bzw. „Schaffung höherwertiger

Biotoptypen“ enthalten. Die Auswertungen ergaben folgende Ergebnisse:

1. Die Angabe einer Gebietskulisse bzw. die Vorlage einer eigenen naturschutz-

fachlichen Planung ist für Maßnahmen im Wirkungsbereich „Förderung spezifi-

scher Arten“ nicht erforderlich. Dennoch gibt es zu 15 Maßnahmenanträgen

Hinweise auf weitergehende Unterlagen wie Erläuterungsberichte, detaillierte

Kartierungen, Bezug auf ein vorliegendes Artenschutzkonzept.

2. Bei 38 Maßnahmenanträgen liegen Hinweise auf mögliche Zielkonflikte inner-

halb sowie zu anderen Schutzgütern, hier insbesondere zum Schutzgut Boden

vor. Eine entsprechende Bilanzierung fehlte in der Regel. Innerfachliche Ziel-

konflikte werden dagegen regelmäßig in ausreichendem Maße berücksichtigt.

3. Bei 32 Anträgen erfolgte eine Wertsteigerung von mehr als 10 Ökopunkten pro

m2, dies entspricht einem Anteil von knapp 60 %. Betrachtet man alle ausge-

werteten Maßnahmenanträge liegt dieser Anteil nur bei 36 %. In einzelnen Fäl-

len liegt die Aufwertung pro m2 deutlich über 10 Ökopunkte/m2, in einem Fall

bei rund 62 Ökopunkte/m2. Dies gelang durch die Förderung mehrerer Arten

der Tabelle 2 der ÖKVO auf einer Fläche. Dabei liegen dieser Punktzahl von

62 Ökopunkte/m2 nur die 20 % zugrunde, die vor Nachweis der Etablierung ei-

ner Art anrechenbar sind.

4. Bei der Kombination von Maßnahmen der Wirkungsbereiche „Verbesserung

der Biotopqualität“ und „Förderung spezifischer Arten“ auf einer Fläche, erfolgt

zum einen eine Bewertung anhand der Biotopbewertung und zum anderen

über die Förderung einer spezifischen Art. Für letzteren Punkt sind nicht immer

zusätzliche Maßnahmen angeführt oder diese beschränken sich beispielswei-

se auf das Aufhängen von Nistkästen. Weiterhin war bei der Durchsicht der

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 103

Maßnahmenanträge anhand der vorliegenden Unterlagen kaum prüfbar, ob die

Arten aus dem Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ zusätzlich über

einen entsprechenden Zuschlag beim Zielzustand im Wirkungsbereich „Ver-

besserung der Biotopqualität“ bewertet wurden. Da hier häufig nur ganz allge-

mein angemerkt wurde, dass mit dem Vorkommen von ZAK-Landesarten ge-

rechnet werden kann.

5. In 29 Anträgen konnte die prognostizierte Bestandsentwicklung plausibel dar-

gelegt werden. Bei weiteren 24 Maßnahmen war dies anhand der Angaben im

Maßnahmenantrag nicht seriös überprüfbar bzw. bei 4 Anträgen ist die prog-

nostizierte Bestandsentwicklung nicht nachvollziehbar, die Angaben nicht aus-

reichend und/oder die Arten wurden doppelt bewertet.

Fazit zur fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen in Bezug

auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“:

Insgesamt hat die fachliche Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen in Be-

zug auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ gezeigt, dass:

– bei nur gut der Hälfte der Maßnahmen die prognostizierte Bestandsentwicklung

plausibel begründet schien.

– tendenziell die Gefahr einer doppelten Bewertung besteht, wenn Biotopmaß-

nahmen aus dem Wirkungsbereich „Verbesserung der Biotopqualität“ im Zielzu-

stand aufgrund von zu erwartenden bedeutsamen Artvorkommen mit einem Zu-

schlag versehen werden.

– sehr hohe Punktsummen/m2 generiert werden, wenn mit einer Maßnahme die

Förderung mehrerer in Tabelle 2, Anlage 2 ÖKVO aufgeführten Arten verfolgt

wird.

– erkennbare Zielkonflikte, soweit prüfbar, sachgerecht abgearbeitet wurden.

– für eine sachgerechte Prüfung von Maßnahmenanträgen das Vorliegen eines

ausgearbeiteten Maßnahmenkonzepts in den meisten Fällen erforderlich

scheint.

Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass i. d. R. nur die Eintragungen in

der Webanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto Baden-Württemberg“

ausgewertet wurden. Es fanden keine Ortseinsicht und keine Rücksprache mit den

Zustimmungsbehörden statt. Die festgestellten Defizite können also auch darauf

beruhen, dass entscheidungserhebliche Punkte nicht dokumentiert wurden und so-

mit bei der Durchsicht der anerkannten Maßnahmenanträge nicht berücksichtigt

werden konnten.

Lösungsansätze aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-

Maßnahmen:

1. Ergänzende Unterlagen

Für Maßnahmenanträge, die große Mengen von Ökowertpunkten generieren,

Maßnahmenanträge mit großer Gebietskulisse und komplexen Inhalte sowie

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 104

für Maßnahmen zur „Förderung spezifischer Arten“ insbesondere, wenn diese

mit Maßnahmen zur „Verbesserung der Biotopqualität“ und „Schaffung höher-

wertiger Biotoptypen“ mit Aufwertung durch voraussichtliche Artvorkommen

kombiniert sind, empfiehlt sich ein ergänzender Erläuterungsbericht mit Be-

standsdarstellung und Maßnahmenplanung.

Hilfreich ist zudem, wenn für diese ergänzenden Unterlagen konkrete Anforde-

rungen formuliert werden z. B. bzgl.

– Gliederung des Berichts

– zwingend erforderliche Inhalte (z. B. nachvollziehbare Begründung und Do-

kumentation der Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen)

– Beschreibung der Planunterlagen

– Nennung wahlweiser Inhalte.

2. Zu überdenken wäre außerdem, ob auf eine Summierung der Punktwerte bei

der Förderung mehrerer Arten nach Tabelle 2, Anlage 2 ÖKVO verzichtet oder

anders geregelt werden sollte (z. B. Festlegung Höchstsumme, es wird der

höchste Wert der Zielart angerechnet, die sich auf der Fläche etabliert hat).

Auch sollte ggf. auf einen Zuschlag bei der Bewertung des Zielzustands von

Biotopen aufgrund wertvoller Arten verzichtet werden, wenn auf derselben Flä-

che bereits eine Bewertung über den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer

Arten“ erfolgt.

3. Ein Ansatz wäre auch konkretere Anforderungen an die Maßnahmen zu stel-

len, die für die Förderung der in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO gelisteten Arten

zu erfüllen sind (vgl. auch Ländervergleich Abschn. 3.1.3.2.3).

4. Für manche, der in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO gelisteten Arten scheint

auch eine Bewertung anhand der „Verbesserung der Biotopqualität“ möglich,

welche dann nicht mit der Anforderung an eine Etablierung der Art gebunden

ist und eine angemessene Summe an Ökopunkten generiert (z. B. Wende-

hals).

3.1.3.2.3 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-

lungen und der Regelungen anderer Bundesländer

Auch das Thema „Förderung spezifischer Arten“ wurde im Zuge des Länderver-

gleichs in den Bundesländern Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen unter-

sucht.

In der BayKompV sind keine Regelungen enthalten, nach denen durch Maßnah-

men zur Förderung spezifischer Arten zusätzliche Wertpunkte generiert werden

könnten. Sowohl bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs als auch bei der

Festlegung der Maßnahmen werden Habitate gefährdeter Arten verbal-argumentativ

behandelt. Wertpunkte können dementsprechend nur aus der Bewertung der Bio-

top- und Nutzungstypen generiert werden.

In der Arbeitshilfe zu Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen sind je-

doch Maßnahmenpakete aufgeführt, die der Förderung von Zielarten dienen z. B.

„Maßnahmen zur Schaffung artspezifischer Habitate in Ackerlebensräumen“.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 105

In Sachsen gilt folgende Regelung zur Berücksichtigung seltener Arten:

Eingriffe in Bereiche mit spezifischer Lebensraumfunktion lösen einen zusätzlichen

Ausgleichsflächenbedarf aus. Dieser wird anhand der betroffenen Habitatfläche mit

einem sog. Funktionsminderungsfaktor berechnet, der zwischen 0,5 bis 2,0 liegt.

Diese Fläche wird dann zum sonstigen Kompensationsbedarf hinzugerechnet.

Analog muss die Entwicklung von Lebensräumen für entsprechende Arten als zu-

sätzliche Aufwertung angerechnet werden können. Der Funktionsaufwertungsfaktor

soll dabei aber in der Regel 1,5 nicht übersteigen, also geringer als der Minderungs-

faktor sein.

Diese Vorgehensweise gilt nach der Arbeitshilfe 2 der Handlungsempfehlungen für:

– Lebensräume im Bestand bedrohter Arten oder (bundesweit, landesweit, regio-

nal oder lokal) seltener Arten (einschl. der Räume für Wanderungen) sowie Le-

bensräume streng geschützter Arten,

– Flächen, die sich für die Entwicklung der genannten Lebensräume besonders

gut eignen und die für die langfristige Sicherung der Artenvielfalt benötigt werden

(z. B. potentielle Biotopvernetzungsflächen)

– Lebensräume der in einschlägigen Artenschutzabkommen aufgeführten Arten

(z. B. Anhang IV der FFH-Richtlinie, Bundesartenschutzverordnung, Ramsar-

Konvention).

Gesonderte Wertpunkte für die Förderung spezifischer Arten gibt es in Nordrhein-

Westfalen nicht. Zur Förderung spezieller Tierarten gibt es auch hier, ähnlich wie in

Bayern, Maßnahmenpakete z. B. zur Förderung von Arten der Äcker wie Feldhams-

ter, Feldhase, Feldlerche oder Grauammer (z. B. Anlage von mind. 3 m breiten Bra-

che- oder Getreidestreifen oder Einsaat mit geeignetem Saatgut sowie Verzicht auf

Tiefpflügen. Auch hier beruht die Berechnung der Aufwertung aber auf einem Zielbi-

otopwert.

Beeinträchtigungen von Habitaten spezifischer Tierarten sind gesondert zu ermitteln

und verbal-argumentativ zu bewerten. Sofern erhebliche Beeinträchtigungen beson-

derer faunistischer Funktionen nicht über den „normalen“ Kompensationsumfang

abgedeckt werden können, sind darüber hinaus Maßnahmen vorzusehen, die ge-

eignet sind, die gestörten Funktionsbeziehungen wiederherzustellen.

Wie in der ÖKVO werden auch in der Region Bodensee-Oberschwaben bei der

Förderung spezifischer Arten gesonderte Ökopunkte generiert. Die Liste (Tabelle 2,

Anlage 2 ÖKVO) wurde hier jedoch um 17 regional bedeutsame Arten erweitert.

Außerdem ist eine identische Vorgehensweise bei der Berechnung des Kompensa-

tionsbedarfs und bei der Berechnung der durch Maßnahmen generierten Ökopunkte

vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei Eingriffen in Habitate spezifischer Arten ein

zusätzlicher Kompensationsbedarf analog zu den Werten in Anlage 2 Tabelle 2 der

ÖKVO entsteht.

3.1.3.3 Problemstellungen und Lösungsansätze

Aus der Zusammenstellung der unter Abschn. 3.1.3.2 ausgewerteten Ergebnisse

haben sich in Bezug auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ einige

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Problemstellungen herauskristallisiert, die sich in den folgenden Themenschwer-

punkten zusammenfassen lassen:

1. Anforderungen an die Angaben zur Bestandssituation sowie zur Prognose der

Maßnahmenwirksamkeit

2. Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewertungen

3. Probleme und Fragen zur Zielerreichung, Etablierung der Arten

4. Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste in Tabelle 2, Anlage

2 der ÖKVO

Zu diesen Themen werden im Folgenden die aufgeführten Probleme und mögliche

(z. T. auch alternative) Lösungsansätze dazu dargestellt.

Von einigen Teilnehmern der Befragung wurde an mehreren Stellen darauf hinge-

wiesen, dass dieser Wirkungsbereich komplett aus der ÖKVO gestrichen werden

sollte. Stattdessen könnte eine Förderung der spezifischen Arten auch über einen

entsprechenden Zuschlag bei der Biotopaufwertung erfolgen. Dieser Lösungsansatz

wird in den Übersichtstabellen zu den Problemstellungen nicht gesondert aufgeführt.

3.1.3.3.1 Anforderungen an die Angaben zur Bestandssituation sowie zur

Prognose der Maßnahmenwirksamkeit

Zu diesem Themenbereich werden zahlreiche Probleme aufgeführt, die fachliche

Fragestellungen betreffen bzw. die eine spezielle Fachkunde zur Bearbeitung von

Maßnahmenanträgen in diesem Wirkungsbereich erfordern.

Von den Teilnehmern der schriftlichen Befragung wurden dabei zahlreiche konkrete

Probleme bzw. Schwierigkeiten angesprochen, zu denen weitere Informationen be-

nötigt werden oder zu denen fachlicher Klärungsbedarf gesehen wird.

Im Folgenden sind die Probleme zusammenfassend dargestellt, in Tab. 22 sind Lö-

sungsvorschläge ergänzt.

– Die Beurteilung der Bestandssituation sowie die Prognose der Maßnahmenwirk-

samkeit stellt hohe Anforderungen an die Fachkunde sowohl an den Maßnah-

menträger bzw. Planer wie auch an die Zustimmungsbehörden, um die erforder-

lichen Angaben bzw. Einschätzung vornehmen zu können. Beispiele hierfür sind:

die Einschätzung des artspezifisch erreichbaren Umfelds

die Angabe einer realistischen Prognose zur Etablierung einer Art

die richtige Einschätzung der Maßnahmenfläche hinsichtlich Flächengröße,

Entwicklungspotenzial etc.

die Einschätzung wie weit eine bestehende Population von einem neuen

Vorkommen entfernt sein muss, damit letzteres als eigenständige Population

angesehen werden kann (z. B. Entfernung zwischen bestehendem Amphi-

bientümpel von einem neu anzulegenden Amphibientümpel)

– Es besteht Klärungsbedarf zu verschiedenen fachlichen Fragestellungen, z. B.:

Auf welcher Datenbasis können ausreichend genaue Aussagen zur Be-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 107

standssituation getroffen werden? Die Ergebnisse aus der Befragung der Ak-

teursgruppen ergaben, dass regelmäßig auf vorhandene Bestandsdaten zu-

rückgegriffen wird, es ist allerdings fraglich, ob diese in Bezug auf Aktualität,

Gebietsumgriff etc. als ausreichend erachtet werden können. Nach Einschät-

zung von Referat 25 LUBW dürften bereits vorhandene Datenquellen in der

Regel nicht die genau für den Maßnahmenbereich erforderlichen konkreten

faunistischen oder floristischen Daten liefern. Eine Bestandserhebung ist da-

her in der Regel (zusätzlich) erforderlich.

Welcher Status muss z. B. bei Vogelarten vorliegen, um die Bedingung „Vor-

kommen im artspezifisch erreichbaren Umfeld“ zu erfüllen - durchziehend,

oder Brut in der „Nähe“ etc.? Muss belegt werden, dass sich die Art tatsäch-

lich im Gebiet reproduziert?

Es bestehen Unklarheiten in Zusammenhang mit dem Untersuchungsumfang

z. B. in Bezug auf den erforderlichen Umgriff für Bestandserhebungen, als

Ausgangsvoraussetzung für eine günstige Prognose der Maßnahmenwirk-

samkeit.

Bei einer stark schwankenden Anzahl von Revieren/Populationsdichten ist

unklar, welche Anzahl bei der Beschreibung des Ausgangszustands anzuge-

ben ist. In der Folge ist dann auch unklar wie die Zielerreichung zu definieren

ist.

Auch wenn das Vorkommen der Zielart bekannt ist, kann die Bewertung in

Bezug auf die Verbesserung der Population schwierig sein.

– Die Maßnahmenanträge enthalten häufig nicht alle Angaben, die zu einer Prü-

fung der Plausibilität erforderlich wären, z. B:

fehlende Angaben zur Anzahl, der im Umfeld bereits vorhandenen Populati-

onen/Reviere. Es wird nur allgemein angegeben, dass die Art im artspezi-

fisch erreichbaren Umfeld vorkommt.

Prognose zur Habitatgröße, -struktur, -qualität im Kontext zu anderen be-

troffenen Arten

– Die Anforderungen, die von manchen Zustimmungsbehörden an diesen Wir-

kungsbereich gestellt werden, sind aus Sicht der Maßnahmenträger zu hoch,

z. B.:

Ist die Betrachtung der gesamten Population, um die Bewertung von Umsied-

lungen auszuschließen, vom Maßnahmenträger nicht zu leisten.

Zudem bestehen Unklarheiten an die Anforderungen der Maßnahmenanträ-

ge bzw. diese werden uneinheitlich gehandhabt.

Grundsätzlich bieten sich zu diesen Fragestellungen folgende Lösungsansätze an:

– Klärung der Sachfragen

– Ausarbeitung von Arbeitshilfen mit konkreten Vorgaben (fachliche Anforderun-

gen, Entwicklung von Standards) für jede der in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO

aufgeführten Art (soweit dies möglich ist).

– Die Abstimmung von Maßnahmen aus diesem Wirkungsbereich sollte grund-

sätzlich unter Einbeziehung der übergeordneten Fachbehörde am RP erfolgen.

Teilweise wurde auch der Wunsch geäußert, nicht zu allen Fragestellungen konkre-

te Vorgaben auszuarbeiten. Stattdessen sollten den Zustimmungsbehörden Rah-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 108

menvorgaben z. B. in Form von Vollzugshinweise zur Anwendung des Wirkungsbe-

reiches zur Verfügung gestellt werden. Die Hauptverantwortung bzw. fachliche Ein-

schätzung der vorgeschlagenen Maßnahmenanträge würde somit bei der jeweiligen

UNB als zuständiger Zustimmungsbehörde verbleiben und damit auch gewisse

Spielräume bei der Bewilligung der Maßnahmenanträge belassen.

In Tab. 22 sind zu den oben aufgeführten Problemstellungen konkrete Lösungsan-

sätze zusammengestellt.

Tab. 22: Probleme und Lösungsansätze zu Anforderungen an die Angaben

zur Bestandssituation sowie zur Prognose der Maßnahmenwirk-

samkeit

Probleme Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen

Die Beurteilung der Bestandssitua-tion sowie die Prognose der Maß-nahmenwirksamkeit stellt hohe An-forderungen an die Fachkunde so-wohl an den Maßnahmenträger bzw. Planer wie auch an die Zu-stimmungsbehörden, um die erfor-derlichen Angaben bewerten zu können, z. B.:

Die Einschätzung des artspezi-

fisch erreichbaren Umfelds

Die richtige Einschätzung der

Maßnahmenfläche hinsichtlich

Flächengröße (z. B. auch bei

Pflanzen in Randbereichen eines

Vorkommens), Entwicklungspo-

tenzial etc.

Die Einschätzung wie weit eine

bestehende Population von einem

neuen Vorkommen entfernt sein

muss, damit letzteres als eigen-

ständige Population angesehen

werden kann (z. B. Amphi-

bienlachgewässer)

Ausarbeitung von Arbeitshilfen/Vollzugshinweisen mit kon-

kreten Vorgaben zu den Anforderungen an die in der Prob-

lemanalyse aufgeführten Punkte. Derartige Arbeitshilfen sind

durch die LUBW bereits in Planung (s.o.). Es ist zu prüfen,

ob weitere Inhalte aufzunehmen sind, z. B.:

- Angaben zum artspezifisch erreichbaren Umfeld

- Angaben zur Abgrenzung eigenständiger Populationen

Vorgaben zu Anforderungen an die Fachkunde, die zur Be-

arbeitung von Maßnahmenanträgen im Wirkungsbereich

„Förderung spezifischer Arten“ gestellt wird.

Fachliche Abstimmung mit zuständigem RP ist erforderlich,

da es nicht immer möglich ist, ausreichend genaue Vorga-

ben zu den aufgeführten Problemstellungen zu erarbeiten

(keine pauschalen Antworten möglich)

Es sollte geprüft werden, inwieweit die Bereitstellung von

Daten zur Gesamtpopulation relevanter Arten seitens der

Fachbehörden möglich ist.

Die Prüfung der Maßnahmenanträ-ge bzgl. der Bestandssituation durch die Zustimmungsbehörden wird z. T. als schwierig beschrieben, da die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen, z. B.:

fehlende Angaben zur Anzahl, der

im Umfeld bereits vorhandenen

Populationen/Reviere.

Prognose zur Habitatgröße, -

struktur, -qualität im Kontext zu

anderen betroffenen Arten.

Andererseits wird von Maßnahmen-

Es sollten Mindestanforderungen bzw. Standards für die Da-tenerhebung zur Feststellung der Ausgangssituation formuliert werden. Dies ist in Form von Hinweispapieren durch die LUBW derzeit in Planung (s.o.). Ggf. ist zu prüfen, ob diese zu erwei-tern sind. Vorschläge dafür sind:

Vorgaben zur Durchführung der Erfassung der Arten (Aktua-

lität der Daten, Anzahl erforderlicher Begehungen, Gebiets-

umgriff)

Angaben zu Datengrundlagen: Quelle, beteiligte Experten,

Erfassungsjahr

Vorgaben zum Untersuchungsumfang und zum erforderli-

chen Flächenumgriff

Durchführung einer Kartierung mind. 1 Vegetationsperiode

vor Antragstellung einschließlich Dokumentation der Ergeb-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 109

Probleme Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen

trägern bemängelt, dass die Anfor-derungen von manchen Zustim-mungsbehörden an die einzu-reichenden Unterlagen zu hoch sind.

nisse

Angaben zum Potential des Lebensraums, zur notwendigen

Flächengröße und Biotopvernetzung

Falls keine Standards festgelegt werden, sollte die Abstim-

mung zu den fachlichen Anforderungen (Untersuchungsum-

fang, Abgrenzung Untersuchungsgebiet etc.) zwingend mit

dem zuständigen RP erfolgen.

Die Angabe einer realistischen

Prognose zur Etablierung einer

Art wird als schwierig einge-

schätzt, weil diese von verschie-

denen (z. T. nicht beeinflussba-

ren) Faktoren abhängt.

Auch wenn das Vorkommen der

Zielart bekannt ist, kann die Be-

wertung in Bezug auf die Verbes-

serung der Population schwierig

sein.

Streichung von Arten aus der Liste für die keine ausreichen-

de Prognosesicherheit besteht.

Verzicht auf die Prognose der Ansiedlungswahrscheinlich-

keit. Stattdessen Nachweis Habitatpotenzial und Ansied-

lungsmöglichkeit (Biotopverbund, Mobilität, Verbreitungsge-

biet, Habitateigenschaften, Analogieschlüsse, ggf. nächstge-

legene Vorkommen)

Die Prognose zur Etablierung einer Art muss durch einen

qualifizierten Fachgutachter und in zwingender Abstimmung

mit dem RP erfolgen.

Welcher Status muss z. B. bei

Vogelarten vorliegen, um die Be-

dingung „Vorkommen im artspezi-

fisch erreichbaren Umfeld“ zu er-

füllen - durchziehend, oder Brut in

der „Nähe“ etc.? Muss belegt

werden, dass sich die Art tatsäch-

lich im Gebiet reproduziert?

Erarbeitung artbezogener Mindestanforderungen durch

Fachexperten, Ausarbeitung bzw. Zusammenstellung von

Vorgaben zur Bestandsanalyse, Prognose der Maßnah-

menwirksamkeit und der Zielerreichung für die betroffenen

Arten.

Fachliche Abstimmung mit dem zuständigen RP

Bei einer stark schwankenden

Anzahl der Reviere ist unklar,

welche Anzahl bei der Beschrei-

bung des Ausgangszustands an-

zugeben ist. In der Folge ist dann

auch unklar wie die Zielerreichung

zu definieren ist.

Erarbeitung der Anforderungen durch Fachexperten (Vor-

schlag eines Teilnehmers: Mittelwertbildung über 3, 5 oder 8

Jahre)

Fachliche Abstimmung mit dem zuständigen RP

Die artspezifische Erreichbarkeit von Habitaten ist nur eingeschränkt brauchbar, unter diesen Vorausset-zungen macht die Förderung der meisten in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO aufgeführten Arten keinen Sinn

Klärung der Frage, was unter artspezifischer Erreichbarkeit

z. B. bei den in der ÖKVO aufgeführten Pflanzenarten ver-

standen wird.

Ansaat bzw. Mähgutübertragung zur Förderung der Pflan-

zenarten zulassen

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3.1.3.3.2 Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewertungen

Bei den durchgeführten Befragungen wurde zumindest bei den Zustimmungsbehör-

den mehrfach bemängelt, dass die zu erreichenden Wertsummen deutlich zu hoch

sind. Dagegen gab es keinerlei Hinweise darauf, dass die Wertsummen als zu ge-

ring beurteilt wurden. Unabhängig davon wurden verschiedene Detailfragen in Be-

zug auf die Anwendung der Bewertung aufgeworfen.

Dabei wurde auch der Wunsch geäußert, den Bewertungsalgorithmus, der als

Grundlage für den Bewertungsschlüssel verwendet wurde, offenzulegen, um die

Beurteilung der Wertsummen besser beurteilen zu können.

Als Probleme werden genannt:

– Die Höhe der Wertsummen für die Etablierung von Arten wird in vielen Fällen als

zu hoch angesehen:

ohne vernünftige Sicherung sind die anrechenbaren ÖP zu hoch

Die Wertsummen stehen nicht im Verhältnis zur Eingriffsfläche: Beispiel: für

eine Kiebitzkolonie mit 10 Brutpaaren (4 Mio. ÖP) kann ein Gewerbegebiet

von 40 ha ausgeglichen werden.

Die anrechenbaren Wertsummen sind zum Teil zu hoch (z. B. bei den Vö-

geln, Braunkehlchenrevier 300.000 Ökopunkte) und stehen in keinem guten

Verhältnis zwischen den Arten. Beispiel: Ein Kiebitzrevier wird mit 400.000

ÖP bewertet, dies entspricht z. B. der Umwandlung von Acker in (Fett-)Wiese

auf 4,4 ha.

Die Punktzahlen sind im Vergleich zu anderen Kompensations-/Ökokonto-

Maßnahmen unverhältnismäßig hoch.

– Fragen zur Anwendung der Bewertungen:

Werden bei einer Förderung mehrerer Arten auf einer Maßnahmenfläche tat-

sächlich alle Ökopunkte pro Art summiert? Und wenn ja, ist das gerechtfertigt

und steht es in einem angemessenen Verhältnis zu anderen Maßnahmen?

Beispiel: Bei der Herstellung von mehreren Offenland-Kleingewässern mit

Pufferflächen könnte theoretisch die Situation entstehen, dass sich eine Po-

pulation der Gefleckten Heidelibelle ansiedelt, der Laubfrosch, das Braun-

kehlchen oder die Grauammer (oder gar beide und zusätzlich ein Paar des

Kiebitzes) und die Wanstschrecke.

Die Bewertung mit 100.000/Population z. B. für Amphibien wird als zu pau-

schal betrachtet, es fehlt die Möglichkeit, z. B. nach der Populationsgröße zu

differenzieren.

– Die Anerkennung von 20 % der Wertsumme für die Vorbereitung des Habitats

wird als zu hoch und unklar definiert angesehen:

Bereits bei der Antragstellung werden 20 % der Ökopunkte angerechnet,

auch wenn die Maßnahme nicht sofort umgesetzt wird.

Auch wenn die Arten wieder verschwinden gibt es keinen Abzug, die 20 %

bleiben anrechenbar bzw. die anerkannten Punktsummen nachdem der

Nachweis der Etablierung der Art erbracht wurde.

– Das Verhältnis zwischen Aufwand für die Maßnahmenherstellung zur erreichba-

ren Punktesumme ist nicht angemessen:

Die einfache Abschaltung des Prädatorendrucks (Fuchs) steht nicht im Ver-

hältnis zur Höhe der zu erreichenden Ökopunkte.

Es werden Maßnahmen angereizt, die zwar sehr geringe Investitionskosten,

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aber mit sehr hohen laufenden Betriebskosten verbunden sind. Das ist den

Maßnahmenträgern möglicherweise nicht immer klar.

– Das Verhältnis zwischen Maßnahmenbewertung und Eingriffsbewertung ist nicht

ausgeglichen:

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 ÖKVO ist die Bewertungssystematik für die Ein-

griffsseite analog anzuwenden. Nach bisheriger Kenntnis wurden Beeinträch-

tigungen von spezifischen Arten jedoch nicht entsprechend den Vorgaben

der ÖKVO bewertet. Es sollte daher geprüft werden, ob diese Regelung in

der Praxis umgesetzt wird oder ob nähere Erläuterungen/Hinweise zu dieser

Vorgabe nötig sind.

Für Arten, die nur über Auf-/Abschläge bei der Biotopbewertung berücksich-

tigt werden, erfolgt nach den aktuellen Vorgaben keine in ihrer Werthöhe

analoge Eingriffsbewertung zu den spezifischen Arten. Dies wirkt sich für

solche Arten negativ aus, die in ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit

gleichauf sind mit gewissen ‚spezifischen‘ Arten, jedoch aus verschiedenen

Gründen nicht in Anlage 2 Tabelle 2 ÖKVO aufgenommen worden sind. Die-

se Diskrepanz zwischen den beiden Bewertungsebenen lässt sich jedoch

nicht lösen, sofern der Wirkungsbereich ‚Förderung spezifischer Arten‘ be-

stehen bleiben soll.

– Es ist unklar, welcher Zeitpunkt bei wechselnden Brutbeständen zu wählen ist,

um die Wertsumme der Maßnahme festzustellen. Oder darf grundsätzlich der

Zeitpunkt der maximalen Punktebewertung gewählt werden (Beispiel Kiebitz-

Projekt)?

Auch hier steht immer wieder zur Diskussion, ob ein anderes Bewertungsmodell für

die Behandlung der spezifischen Arten besser geeignet bzw. gerechter wäre.

Grundsätzlich könnten alternative Bewertungsmethoden, wie sie z. B. in anderen

Bundesländern angewendet werden, geprüft werden. Beispiele hierfür liegen z. B.

aus Bayern oder NRW vor: Bewertung über Biotopaufwertung verbunden mit kon-

kreten Maßnahmen zur Habitataufwertung (PIK Bayern, NRW), Zuschlag für Förde-

rung spezifischer Arten.

In der folgenden Tabelle (vgl. Tab. 23) sind zu den oben aufgeführten Problemstel-

lungen konkrete Lösungsansätze zusammengestellt.

Tab. 23: Unklarheiten bzw. Probleme und Lösungsansätze zur Bewertung

von Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten

Probleme Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen

Die Wertsummen sind zu hoch

Die Wertsummen sind im Vergleich zur

Eingriffsfläche unverhältnismäßig hoch,

Beispiel: Für eine Kiebitzkolonie mit 10

Brutpaaren (ergibt 4 Mio. ÖP) kann ein

Prüfung der Wertsummen innerhalb eines Fachgremi-

ums und ggf. anpassen

Die Bewertung spezifischer Arten sollte ausschließlich

durch einen Aufwertungsfaktor im Biotopwert berück-

sichtigt werden.

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Probleme Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen

Gewerbegebiet von 40 ha ausgeglichen

werden.

Die Verhältnismäßigkeit der Wertsum-

men zwischen den Arten ist z. T. nicht

stimmig.

Häufig genannte Arten: Kiebitz und Wen-dehals

Anerkennung der vollen Punktsumme erst nach

mehrmaligem Nachweis (z. B. jährlicher Nachweis in

Folge über einen Zeitraum von mind. 5 Jahre) – dann

Höhe der Wertsumme gerechtfertigt

Ist die Summierung von Wertsummen ge-förderter Arten auf einer Maßnahmenfläche gerechtfertigt?

Beispiel: Anlage Wiesensenke für Gefleck-te Heidelibelle, Laubfrosch, Braunkehlchen

Gem. ÖKVO Anlage 1, Abschnitt 2 können die Maß-

nahmen dieses Wirkungsbereichs miteinander kombi-

niert werden. Die Regelung soll so beibehalten wer-

den.

Die Regelung sollte durch ein Fachgremium geprüft und ggf. geändert werden, Vorschläge hierzu sind:

Es ist eine Höchstsumme pro Maßnahmenfläche fest-

zulegen (entsprechend der Bewertung der Biotope).

Es ist grundsätzlich der Wert mit der höchsten Wert-

summe der etablierten Zielart anzurechnen.

Bei dem Vorkommen von Arten mit den komplett sel-

ben Lebensraumansprüchen erfolgt beispielsweise

eine abgestufte Bewertung (z. B. 1. Zielart zu 100 %,

2. Zielart zu 50 % des Gesamtwertes)

Die Bewertung pro Population wird als zu pauschal erachtet.

Differenzierung der Wertsummen nach Populations-

größen (festgelegte Stufen)

Es sollen klare Regeln für die Bewertung innerhalb

von Entwicklungsstadien eingeführt werden z. B. in

Form von Wertspannen.

Die Anerkennung von 20 % der Wertsum-me für die Vorbereitung des Habitats wird als zu hoch und unklar definiert angese-hen.

Die Anerkennung von 20 % der Wertsum-me auch ohne Artnachweis wird nach Aus-sage einzelner Maßnahmenträger von den Zustimmungsbehörden immer wieder in Frage gestellt.

Anrechnung erst nach Etablierung der Art

20 % der Punkte vorab nur dann, wenn die Maßnah-

me einen Zusatzaufwand erfordert. Ansonsten 100 %

der Punkte bei Etablierung der Art.

Mindestanforderungen an Maßnahmen zur Habi-

tataufwertung definieren (Bsp.: PIK Bayern, NRW)

Textliche Klarstellung, z. B. Einarbeitung in Vollzugs-

hinweise

Verhältnis zwischen Aufwand für Maßnah-menherstellung zur erreichbaren Punkte-summe ist nicht angemessen, als Beispiele wurden genannt:

Nistkästen aufhängen in Streuobstbestand

Prädatorendruck bekämpfen

Herstellungskostenansatz ohne 80/20-Regelung und

Nachweis der Etablierung in begründeten und aus-

sichtsreichen Fällen

Alternative Bewertungsmethode wählen, wie sie z. B.

in anderen Bundesländern angewandt wird: Bewer-

tung über Biotopaufwertung verbunden mit konkreten

Maßnahmen zur Habitataufwertung (PIK Bayern,

NRW)

Mindestanforderungen für Maßnahmen definieren (da

das Aufhängen von Nistkästen derzeit beispielsweise

keine ökokontofähige Maßnahme ist)

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Probleme Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen

Das Verhältnis zwischen Maßnahmenbe-wertung und Eingriffsbewertung ist nicht ausgeglichen. Es bestehen Zweifel, dass die Bewertungssystematik für die Eingriffs-seite analog angewandt wird (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 ÖKVO)

Eine Entschärfung dieses Problems könnte etwa

durch die Festlegung erreicht werden, dass Maßnah-

men zur Förderung spez. Arten ausschließlich Ein-

griffsvorhaben aus dem Wirkungsbereich Förderung

spezifischer Arten zugeordnet werden können.

Erstellung von Vollzugshinweisen, um sicher zu stel-

len, das alle spez. Arten bei Beeinträchtigungen durch

Eingriffsvorhaben untersucht und bilanziert werden.

Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Bewertung des

Eingriffs analog zur Bewertung der Ökontomaßnahme

anwendbar ist.

Es besteht eine Diskrepanz bzgl. der Be-wertung der Arten nach Anlage 2 Tabelle 2 ÖKVO zu anderen naturschutzfachlich hochwertigen Arten, die „nur“ über Auf-/Abschläge bei der Biotopbewertung be-rücksichtig werden

Es soll grundsätzlich eine einheitliche Vorgehenswei-

se bei der Bewertung von Arten über den Wirkungs-

bereich Arten angewendet werden.

Es soll grundsätzlich eine einheitliche Vorgehenswei-

se bei der Bewertung von Arten über Zuschläge bei

der Biotopbewertung angewendet werden.

Eine differenzierte Bewertung der Arten ist ge-

wünscht, da die in Tabelle 2, Anlage 2 ÖKVO aufge-

führten Arten besonders gefördert werden sollen bzw.

die Bewertung anhand der Biotope nicht angemessen

möglich ist.

Welcher Zeitpunkt ist bei wechselnden Brutbeständen zu wählen, um die Wert-summe der Maßnahme festzustellen bzw. darf grundsätzlich der Zeitpunkt der maxi-malen Punktebewertung gewählt werden?

Klärung der Frage und der folgenden Vorschläge:

Mittelwertbildung in einem festgelegten Zeitraum

(z. B. 3, 5 oder 8 Jahre)

Höchster Brutbestand

Geringster Brutbestand

Festlegung von Kategorien (Populationsgrößen)

Welcher Zeitpunkt ist für eine endgültige Bewertung der Maßnahmenfläche zu wäh-len?

Die aktuelle Regelung ist in Absprache mit dem UM

derzeit wie folgt: Solange der Maßnahmenkomplex

noch nicht vollständig abgebucht ist, werden die zu-

sätzlichen 80 % der Ökopunkte für die Etablierung der

Art auf dem Konto des Maßnahmenträgers gutge-

schrieben. Sobald der Maßnahmenkomplex vollstän-

dig abgebucht wurde, können keine weiteren Öko-

punkte gutgeschrieben werden.

Klärung der Frage innerhalb eines Fachgremiums

3.1.3.3.3 Probleme und Fragen zur Zielerreichung, Etablierung der Arten

Im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen zum Wirkungsbereich „Förderung spezifi-

scher Arten“ haben sich zahlreiche grundsätzliche Fragen und Probleme ergeben,

die nun im Zuge der Befragung von den Teilnehmern aufgeworfen wurden.

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Daher wird von den meisten Teilnehmern der Befragung zu diesem Themenbereich

die Ausarbeitung wichtiger Grundlagen und Hinweispapiere gewünscht, z. B.:

– Klare Definitionen zu den wichtigsten Begrifflichkeiten (Revier, Population etc.),

– Darstellung von Mindestanforderungen an die Maßnahmen und die Nachweise

der Etablierung,

– Ausarbeitung von Arbeitshilfen, Praxisbeispielen, Schulungsangebote als Hand-

reichungen für eine einheitliche Vorgehensweise in Baden-Württemberg,

– Ausarbeitung eines Leitfadens, aber (mehr) Spielraum für die Zustimmungsbe-

hörde für z. B. „assisted Migration“ erhalten bzw. einräumen.

Von einem Teilnehmer der Befragung wird vorgeschlagen, dass als Grundlage für

die Ausarbeitung weiterer Regelungen alle bislang durchgeführten Maßnahmen aus

dem Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ systematisch ausgewertet

werden sollten.

Folgende Probleme wurden zu diesem Thema zusammengetragen:

– Es bestehen Bedenken der Vorhabensträger gegenüber diesen Maßnahmen

wegen der hohen Planungsunsicherheiten.

– Die artspezifische Erreichbarkeit von Habitaten ist nur eingeschränkt brauchbar,

unter diesen Voraussetzungen macht die Förderung der meisten Arten in Tabel-

le 2, Anlage 2 der ÖKVO keinen Sinn.

– Es wurden verschiedene Probleme/Fragen zu den konkreten Anforderungen an

die Zielerreichung aufgeworfen:

Wer ist verantwortlich bzw. was ist zu tun, wenn beispielsweise aufgrund von

unbeeinflussbaren Gründen, die Art wieder verschwindet?

Wie ist damit umzugehen, wenn die Ansiedlung z. B. von hochmobilen Arten

nur deshalb gelungen ist, weil diese aufgrund der besseren Bedingungen aus

der weiteren Umgebung abgewandert sind, so dass genau genommen kein

„neues“ Revier geschaffen wurde. Muss der Nachweis erbracht werden, dass

es sich nicht um ein abgewandertes Brutpaar aus dem näheren oder weite-

ren Umfeld handelt? Dieser Nachweis würde die Anforderungen an das Mo-

nitoring deutlich erhöhen, zumindest wenn die Art vorher bereits im Maß-

nahmengebiet vorkam.

Für die Etablierung einer Art muss ein mehrjähriges Vorkommen nachgewie-

sen werden. Für das Gelingen spielen jedoch sehr viele Faktoren eine Rolle.

Auch wenn das Habitat optimal ist, kann die Art über mehrere Jahre aus ver-

schiedensten Gründen ausfallen.

Es fehlen Beschreibungen z. B. bei den Vogelarten ab wann eine Art etabliert

ist bzw. welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um den Antrag für

100 % ÖP für eine Maßnahme stellen zu können.

– Es bestehen zahlreiche Unklarheiten bzw. der Wunsch nach Konkretisierung von

Begrifflichkeiten:

Wie ist ein Revier zu definieren, bzw. wie erfolgt die Abgrenzung/Definition

eines Reviers bei Koloniebrütern? (Bsp.: 1 Revier entspricht 1 Brutpaar oder

z. B. beim Kiebitz einer Kleinkolonie (Zahl der Brutpaare)?

Wie groß muss ein Revier sein?

Ab wann spricht man von Population bzw. wie sind die Populationsgrößen

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z. B. bei Amphibien definiert?

Die Messbarkeit einer Populationseinheit wird als schwierig erachtet. Kann

die Abgrenzung von lokalen Populationen genauer definiert werden?

Welcher Zeitpunkt ist zur Bestimmung der Zielerreichung im Fall von wech-

selnden Brutbeständen zu wählen (höchste erreichte Revierdichte – maxima-

le Punktbewertung)?

Was bedeutet „etabliert“ bzw. erfolgreiche Reproduktion? Es bedarf genauer

Vorgaben wie eine Brut, Bruterfolg, Brutstetigkeit zu definieren ist, da ein

Reproduktionsnachweis noch kein Beweis für eine Etablierung sein muss.

Wie ist die Abgrenzung der Schaffung eines Lebensraums für eine neue Po-

pulation von der Stärkung einer vorhandenen Population definiert?

– Weitere Probleme und Fragen wurden zum Thema Maßnahmenplanung einschl.

Entwicklungs- und Erhaltungspflege und Erfolgskontrolle formuliert:

Es muss sichergestellt werden, dass die Förderung einer Art auch die dauer-

hafte Nutzung bzw. Pflege von Flächen für das gesamte Revier beinhaltet

und sich nicht nur auf die Maßnahmenfläche beschränkt.

Der Erfolg der Maßnahme kann nicht geprüft werden, wenn es keine Nach-

weiskontrollen gibt. Hierzu gibt es keine konkreten Vorgaben. Wie kann z. B.

sichergestellt werden, dass die Art tatsächlich nachgewiesen wurde (unab-

hängiger Gutachter)?

Da das Monitoring als zu teuer erachtet wird, beschränkt sich der Vorhabens-

träger auf die 20 % der erreichbaren Wertsumme. Welche Verpflichtungen

verbleiben für die Maßnahmenfläche, wenn „nur“ die 20 % angerechnet wer-

den?

In Tab. 24 sind zu einigen der aufgeworfenen Fragestellungen konkrete Lösungs-

vorschläge zusammengestellt, die für die weitere Bearbeitung dieses Wirkungsbe-

reiches hilfreich sein können. Diese sollten nach einer Prüfung Eingang finden in die

durch die LUBW geplanten Hinweispapiere zu diesem Wirkungsbereich. In Tab. 25

sind noch einige weitere Fragestellungen zu anderen Themen einschl. Lösungsan-

sätze zu diesem Wirkungsbereich zusammengestellt.

Tab. 24: Fragestellungen und mögliche Lösungsansätze zur Zielerreichung,

Etablierung der Arten

Probleme/Handlungsbedarf Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen

Was bedeutet „etabliert“ bzw. erfolgreiche Re-

produktion? Es bedarf genauer Vorgaben wie

eine Brut, Bruterfolg, Brutstetigkeit zu definieren

ist, da ein Reproduktionsnachweis noch kein

Beweis für eine Etablierung sein muss.

Welcher Zeitpunkt ist zur Bestimmung der Ziel-

erreichung im Fall von wechselnden Brutbe-

ständen zu wählen (höchste erreichte Revier-

dichte – maximale Punktbewertung)?

Wer ist verantwortlich bzw. was ist zu tun, wenn

beispielsweise aufgrund von unbeeinflussbaren

Die Regelungen zur Etablierung einer Art

werden durch ein Fachgremium festgelegt

(Erarbeitung eines artspezifischen Hinweispa-

piers).

Es sollen einheitliche Standards für Bewer-

tungen/Erfassungen formuliert werden, die im

Zusammenhang mit allen Vorhaben, Eingrif-

fen und Kompensationsmaßnahmen anzu-

wenden sind, z. B. einmaliger Vorkommens-

nachweis gem. Trautner: „...Standards zur Er-

fassung von Tierartengruppen...“ oder An-

wendung derselben fachlichen Standards wie

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Probleme/Handlungsbedarf Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen

Gründen, die Art wieder verschwindet?

Auch wenn das Habitat optimal ist kann eine Art

über mehrere Jahre aus verschiedensten Grün-

den ausfallen. Ein Nachweis der etablierten Po-

pulationen/Brutpaare ist daher schwierig.

Ab wann gilt insbesondere bei den Vogelarten

eine Art als etabliert bzw. welche Voraussetzun-

gen müssen vorliegen, um den Antrag für 100 %

ÖP für eine Maßnahme stellen zu können.

bei der Eingriffsbeurteilung.

Folgende Vorschläge werden zum Nachweis der Etablierung gemacht:

Jährlicher Nachweis der Reproduktion inner-

halb von 5 Jahren.

Ein einmaliger Nachweis der Reproduktion

genügt, da dadurch belegt ist, dass das ange-

legte Habitat den Anforderungen der Art ent-

spricht. Bei einigen der aufgeführten Arten

werden höhere Anforderungen als fachlich

nicht korrekt erachtet. Z. B. in Bezug auf Pio-

nierarten (z. B. Kreuzkröte, Wechselkröte,

Laubfrosch, Kiebitz, Sympetrum flaveolum...),

da die Nutzung der Habitate u. a. von der Wit-

terung abhängen.

Wie kann sichergestellt werden, dass die Art

tatsächlich nachgewiesen wurde?

Der Nachweis der Reproduktion muss durch

einen unabhängigen Gutachter erbracht wer-

den.

Es sollten Vorgaben für den Nachweis bzw.

die Dokumentation des Nachweises erarbeitet

und zur Verfügung gestellt werden

Wie ist damit umzugehen, wenn die Ansiedlung

z. B. von hochmobilen Arten nur deshalb gelun-

gen ist, weil diese aufgrund der besseren Be-

dingungen aus der weiteren Umgebung abge-

wandert sind, so dass genau genommen kein

„neues“ Revier geschaffen wurde. Muss der

Nachweis erbracht werden, dass es sich nicht

um ein abgewandertes Brutpaar aus dem nähe-

ren oder weiteren Umfeld handelt? Dieser

Nachweis würde die Anforderungen an das Mo-

nitoring deutlich erhöhen, zumindest wenn die

Art vorher bereits im Maßnahmengebiet vorkam.

Prüfung durch ein Fachgremium und Erarbei-

tung von Standards zum Nachweis der Etab-

lierung einer Art (Erarbeitung eines artspezifi-

schen Hinweispapiers).

Wie ist ein Revier zu definieren, bzw. wie erfolgt

die Abgrenzung/Definition eines Reviers bei Ko-

loniebrütern?)(Bsp.: 1 Revier entspricht 1 Brut-

paar oder z. B. beim Kiebitz einer Kleinkolonie

(Zahl der Brutpaare)?

Wie groß muss ein Revier sein?

Ab wann spricht man von Population bzw. wie

sind die Populationsgrößen z. B. bei Amphibien

definiert?

Kann die Abgrenzung von lokalen Populationen

genauer definiert werden? Soll es sich um eine

eigene Population handeln, oder kann es sich

um eine Teilpopulation einer im Umfeld beste-

henden Gesamtpopulation handeln? Stellt z. B.

die Anlage eines neuen Laichgewässers für die

Kreuzkröte im Umfeld eines bestehenden Ge-

wässers einen neuen Bestand dar?

Erarbeitung von Unterlagen zu den hier aufge-

führten Fragestellungen durch ein Fachgremi-

um (Erarbeitung eines artspezifischen Hin-

weispapiers).

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Probleme/Handlungsbedarf Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen

Es muss sichergestellt werden, dass die Förde-

rung einer Art auch die dauerhafte Nutzung bzw.

Pflege von Flächen für das gesamte Revier be-

inhaltet und sich nicht nur auf die Maßnahmen-

fläche beschränkt. Bei Tierarten muss die ge-

samte Revierfläche gesichert werden – sofern

der Maßnahmenträger selbst keinen Zugriff auf

die gesamte Fläche hat, muss die übrige Fläche

über ergänzende vertragliche Regelungen gesi-

chert werden (damit sich die angrenzenden Flä-

chen nicht nachteilig verändern bzw. die aktuelle

Bewirtschaftung unverändert fortgeführt wird).

Erarbeitung von Regelungen zur langfristigen

Sicherung und Pflege der Maßnahmenflächen

und Dokumentation dieser Regelungen in Ar-

beitshilfen bzw. Vollzugshinweisen.

Tab. 25: Weitere Fragestellungen einschl. Lösungsansätze zu diesem Wir-

kungsbereich

Probleme/Handlungsbedarf Mögliche Lösungsansätze inkl. Alternativen

Es bestehen Bedenken der Vorhabensträ-ger gegenüber diesen Maßnahmen wegen der hohen Planungsunsicherheiten.

Es besteht kein Änderungsbedarf, da die erfolgsun-

abhängige Anrechnung von 20 % der Wertsumme,

dieser Planungsunsicherheit gerecht wird.

Die Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten sind zwar häufig nur mit sehr geringen Investitionskosten verbunden, ziehen aber hohe laufende Betriebskosten nach sich. Es ist fraglich ob die Maßnahmenträger sich dessen immer bewusst sind.

Kein Änderungsbedarf, da dies für Biotopaufwer-

tungsmaßnahmen in demselben Maße gilt wie für

Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten.

Erarbeitung von Maßnahmenbeispielen inkl. Kosten-

schätzungen für Herstellung und Unterhaltung der

Maßnahmen insbesondere für Maßnahmen, die ho-

he laufende Kosten verursachen. Veröffentlichung

als Teil einer Arbeitshilfe für Maßnahmenträger.

Da das Monitoring als zu teuer erachtet wird, beschränkt sich der Vorhabensträger auf die 20 % der erreichbaren Wertsumme.

Welche Verpflichtungen verbleiben für die Maßnahmenfläche, wenn „nur“ die 20 % angerechnet werden?

Entwicklung eines klaren Kriterienkatalogs (fachli-

chen Standards) für den Nachweis und das Monito-

ring

Erfassungs- und Stichprobenvorgaben zur abschlie-

ßenden Bewertung der Maßnahme.

Entwicklung von Vorgaben zur Erhaltung der Habi-

tatqualität der Maßnahmenfläche

Die artspezifische Erreichbarkeit von Habi-taten ist anthropogen überprägt (Disjunkti-on) und als Kriterium lediglich hypothetisch brauchbar

Zulassen von gezielten Ansiedlungsprojekten wenn

nach „Stand der Forschung“ sinnvoll. Z. B. Ansaat

von Pflanzenarten der Tabelle 2 wenn Population in

der Umgebung durch anthropogene Disjunktion sich

nicht mehr ausbreiten kann. Gebiete zum Sammeln

von Samen der Arten müssten in Abstimmung mit

dem zuständigen RP erfolgen.

Die Ansaat von Pflanzenarten ist gem. Anlage 2

Abschnitt 2 ÖKVO derzeit nicht ökokontofähig, da

dies die Gefahr von Florenverfälschungen noch wei-

ter erhöhen würde.

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3.1.3.3.4 Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste in

Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO

Zahlreiche Teilnehmende an der Befragung bemängeln, dass es sich bei der Arten-

liste in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO um eine abschließende Liste handelt. Es wird

hier der Wunsch formuliert, die Liste zu öffnen. Neben einzelnen Arten (vgl. Tab. 27)

werden z. B. Arten der Roten Liste Baden-Württemberg, weitere ZAK-Arten für eine

Erweiterung der Liste vorgeschlagen, diese sind jeweils einschl. Begründungen in

Tab. 26 aufgeführt. Tab. 28 beinhaltet die Vorschläge zur Streichung von Arten.

Offensichtlich bestehen derzeit bei vielen Teilnehmern der Befragung Unklarheiten

darüber, wie die Liste der ökokontofähigen Arten zustande gekommen ist bzw. wel-

che Kriterien der Erstellung der Liste zugrunde liegen.

Für das allgemeine Verständnis beim Umgang mit diesem Wirkungsbereich wäre es

daher hilfreich, Erläuterungen hierzu in die durch die LUBW bereits geplanten Hin-

weispapiere aufzunehmen.

Insbesondere von den Vorhabensträgern wird eindringlich darauf hingewiesen, dass

aus deren Sicht ein großer Bedarf zur Aufnahme weiterer planungsrechtlich bedeut-

samer Arten in den Wirkungsbereich zur Förderung spezifischer Arten besteht. Da-

gegen sehen die Fach- und Zustimmungsbehörden das Ökokonto nicht als das ge-

eignete Instrument an, um den Ausgleich für diese Arten zu erfüllen.

Weiterhin wird die Erweiterung der Artenliste für Arten mit einer besonderen natur-

schutzfachlichen Bedeutung befürwortet. Dem wird entgegengehalten, dass zahlrei-

che dieser Arten auch über eine entsprechende Aufwertung geeigneter Biotoptypen

gefördert werden können.

Eine weitere Gruppe von Arten wird vorgeschlagen, da diese nicht in ausreichen-

dem Maße über eine Biotopaufwertung gefördert werden können, da z. B. die erfor-

derlichen Mindestflächengrößen nicht erreicht werden (wie z. B. bei Gelbbauchun-

ke). Für andere Arten (wie z. B. Moorfrosch) können im Verhältnis zur Bedeutung

der Art keine ausreichend hohen Ökopunktsummen generiert werden.

Insbesondere in Bezug auf Waldzielarten wird argumentiert, dass deren Habitatan-

sprüche eher strukturspezifisch und weniger biotopspezifisch definiert sind. Dem-

entsprechend wären andere Maßnahmen zur Förderung dieser Arten erforderlich,

als die in der Biotopaufwertung enthaltenen. Wobei grundsätzlich eine Aufwertung

von Biotoptypen durch die Anreicherung von Strukturelementen in der ÖKVO bereits

möglich ist.

Im Ergebnis sollten die Vorschläge zur Erweiterung bzw. Streichung der Artenlisten

in Tabelle 2 Anlage 2 der ÖKVO im Nachgang zur Evaluation geprüft und ggf. über-

arbeitet werden.

Tab. 26: Kategorisierte Vorschläge zur Erweiterung/Streichung von Arten

Vorschläge Allgemein Begründung/Erläuterung Problematik

Aufnahme von Verantwor-

tungsarten

Gelbbauchunke: die Kleinstgewässerkomplexe sind nach der

ÖKVO kaum bilanzierbar,

Moorfrosch: einige typische Maßnahmen zu seiner Förderung brin-

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Vorschläge Allgemein Begründung/Erläuterung Problematik

gen nach ÖKVO kaum Punkte, z. B. die Anlage von Tümpeln an-

stelle von Feuchtgebüschen (3 ÖP/m²),

Westliche Smaragdeidechse: die Ökotone sind nach der ÖKVO

kaum bilanzierbar,

Guter Heinrich: Ruderalpflanze

Aufnahme von Arten des

Zielartenkonzepts der

Landesarten A und B

Die Förderung dieser Arten ist mit sehr hohen Kosten für Pflege-

maßnahmen und Requisiten bei hohen Flächen- und Habitatan-

sprüchen verbunden.

Es bedarf einer gezielten Förderung spezifischer Wirtspflanzen im

gleichen, bestehenden Biotoptyp.

Aufnahme von Arten der

Rote Liste RL 1 und 2 BW

In Einzelfällen reicht der Maximalwert in der Biotopwertliste nicht

aus, um die Bedeutung für die Art zu repräsentieren. Speziell bei

Offenlandarten spiegelt der Biotopwert die Bedeutung der Arten

(vgl. Rebhuhn, Kiebitz, Bekassine) für die Artenvielfalt nicht wieder.

In der Regel ist eine Förderung der Art über die Biotopaufwertung

möglich. Ggf. müsste geprüft werden, ob fallweise eine Erhö-

hung/Überschreitung des Biotopwertes angemessen wäre.

Aufnahme von Arten der

Rote Liste 3 BW

Aufnahme von Arten, die

aufgrund ihrer Seltenheit,

Gefährdung oder hohen

Verantwortung gefördert

werden sollten

regionalspezifische Ar-

ten/Verantwortungsarten

in der Regel sind die Arten über die Biotopaufwertung abgedeckt

ggf. einzelne Arten durch Fachexperten prüfen lassen

Aufnahme von

allen streng geschützten

Arten

allen Arten der Anhänge II

und IV der FFH-RL, insbe-

sondere wenn sie gem. RL

einen Gefährdungsstatus

haben

Arten, die in den Geneh-

migungsverfahren eine

hohe Bedeutung haben

Ökokonto-Maßnahmen könnten dann besser zur Kompensation

konkreter Eingriffe genutzt werden, bzw. es erhöht sich die Chance,

dass eine Ökokonto-Maßnahme zu einem konkreten Eingriff und

den hiervon betroffenen Arten passt

Einer generellen Aufnahme europäisch geschützter Arten steht

entgegen, dass diese Arten zwar auf europäischer Ebene gefährdet

sind, im Land teilweise aber durchaus häufig vorkommen.

Das System der Eingriffsbewältigung durch Ökokonto-Maßnahmen

mit seiner Zinsregelung passt nur bedingt auf die vorgezogenen ar-

tenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen des § 44 Abs. 5 Satz

3 BNatSchG, bei denen ein vollständiger Ausgleich in der Natur für

die jeweils betroffene Art zum Zeitpunkt des Eingriffs gefordert wird.

Eine überdurchschnittliche Artenausstattung mit Arten des Anhangs

IV der FFH-Richtlinie oder mit sonstigen streng geschützten Arten

wird bei der Bewertung des Biotoptyps berücksichtigt (vgl. Anlage 2

Nr. 1.1.2).

Viele dieser Arten können bereits über die Aufwertung entspre-

chender Biotoptypen gefördert werden. Viele naturschutzfachlich

hoch bedeutsame Arten gehören nicht zu diesen Kategorien.

die Liste sollte generell für Möglichkeit eröffnen, bezogen auf den Naturraum weitere Arten in

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Vorschläge Allgemein Begründung/Erläuterung Problematik

Neuaufnahmen offen ge-

halten werden

Abstimmung mit UNB und RP vorzuschlagen und neu aufzuneh-

men.

Aufnahme von Tierarten

mit größeren Rauman-

sprüchen, z. B. Rotmilan

Einzelfallprüfung erforderlich

Waldzielarten Die Arten sind meist strukturspezifisch und weniger biotopspezi-

fisch und damit über die Biotoptypen nicht zwangsläufig greifbar.

Die Ansprüche der Arten (bzgl. Handlungsmaßnahmen) gehen über

die Ansprüche des Biotoptyps hinaus.

Ein Biotop, z. B. Waldrefugium, das der Förderung einer hochgra-

dig gefährdeten Art dient ist naturschutzfachlich höher einzustufen,

als eines ohne spezifische Artvorkommen.

Bei hochgradig gefährdeten Arten ist die räumliche Fokussierung

von Maßnahmen auf tatsächliche Vorkommen der Arten sinnvoller,

als auf die Gesamtheit des (vermutlich weiter verbreiteten) Bio-

toptyps.

Grundsätzlich gilt, dass zahlreiche spezielle Artenschutzmaßnah-

men nicht immer die notwendige Flächengröße erreichen bzw. nicht

zu einer entsprechenden Aufwertung im Biotopwertsystem führen.

Beispiel: Anlage von Stillgewässern könnte sogar zu einem Defizit

führen, Nistplätze etc. sind sehr kleinflächig.

Reduktion auf geeignete

Arten.

Es sollten nur diejenigen Arten in der Liste enthalten sein, für die

den Maßnahmenträgern zur Sicherstellung einer naturschutzfach-

lich sinnvollen, überprüfbaren sowie dauerhaft wirksamen Maß-

nahme ausreichend konkrete Vorgaben gemacht werden können.

Dies betrifft bei Tierarten insbesondere die Größe der zu sichern-

den Fläche: Wenn eine bestimmte Art eine so große Revierfläche

benötigt, dass die Forderung der Sicherung einer solchen Fläche

durch den Maßnahmenträger unverhältnismäßig wäre, so ist die

betreffende Art für das Ökokonto nicht geeignet.

Arten, bei denen verstärkt externe Faktoren (z. B. klimatische Effek-

te) wirksam sind und deren Etablierung bzw. deren Verschwinden

beeinflussen, sowie Arten, bei denen nur in einzelnen Regionen

Prognosesicherheit besteht, sollten ebenfalls keinen Eingang in die

ÖKVO finden.

Tab. 27: Vorschläge zur Erweiterung der Artenliste (Anlage 2 der ÖKVO)

Erweiterung Begründungen

Häufig genannte Arten

Gelbbauchunke eher „kleinflächige“ Maßnahmen/Biotope

Kleinstgewässer mit dauerhafter Neugestaltung sind aufgrund des hohen

Betreuungsaufwands unattraktiv

Auerhuhn Auerhuhnlebensraum oftmals außerhalb von Waldbiotopen

teure Maßnahmen, da ständige Pflegeeingriffe erforderlich, Planung

durch Fachbüro erforderlich

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Erweiterung Begründungen

Lebensräume nur teilweise in Anlage 1 ÖKVO aufgeführt

Die Lebensräume der Art im Wald sind nur teilweise ökokontofähig

Roter Apollofalter benötigt Mauerpfeffer als Habitat – die Herstellung großflächiger geeig-

neter Habitatflächen lässt sich durch den Biotopwert nur schwierig reali-

sieren, da die Herstellung (Material, Maschinen) aus ökonomischer Sicht

oft nicht realisierbar ist.

Nördlicher Kamm-

molch

Benötigt spezielle Anforderungen an das Gewässer, die nicht immer über

die Biotopbewertung dargestellt werden können, da die Strukturen „klein-

flächig“ sind (etwas größere, besonnte, mindestens 70 cm tiefe und fisch-

freie Gewässer mit reicher Unterwasservegetation, lehmigem Unter-

grund).

Zauneidechse entsprechende Maßnahmen sind oft sehr kleinräumig und spiegeln sich

daher nicht ausreichend in Ökopunkten wider (z. B. Anlage von Stein-

und Totholzhaufen, artenreicher Ruderalvegetation, kleinflächigen Gebü-

schen)

mehrfach genannte Arten

Biber Es kann kein konkretes Zielbiotop definiert werden

Biber schafft oft in kurzer Zeit Biotope, wo dann der Ausgangszustand

nicht mehr nachvollziehbar ist.

Fledermäuse (z. B.

Kleine Bartfleder-

maus, Braunes

Langohr, Mopsfle-

dermaus)

Totholzanreicherung nicht über Biotopwerte darstellbar

wichtige Teilhabitate an Gebäuden, Förderung von Maßnahmen von Ge-

bäude bewohnenden Arten nicht über Biotopwert möglich

zu spezifische Ansprüche

Kostenansatz nicht attraktiv, schwierige Bewertung, da oft nur punktuell

Feldhamster profitieren nicht von Biotopaufwertung bei Acker

das Aufwertungspotential über Wertespanne im Biotopwert erscheint

nicht hoch genug

die Aufwertung wird oft in Abrede gestellt.

Feldlerche keine Bewertung über die Biotoptypen möglich

Feldlerchenfenster sehr kleinflächig.

Blauflügelige Ödland-schrecke, Blauflügeli-ge Sandschrecke

Gelbbauchunke, Nörd-licher Kammmolch, Bergmolch, Feuersa-lamander

Dohle, Uhu, Stein-schmätzer, Ufer-schwalbe, Flussre-genpfeifer, Bienen-fresser

Es werden spezifische Fortpflanzungshabitate benötigt.

Eine gezielte Anlage (ggf. Pflege) von z. B. vegetationsarmen Tümpeln

oder Brutplätzen in Felswänden/Abbruchkanten ist möglich und oft nötig

(Mangel an dynamischen Lebensräumen in der regulären Landschaft).

Eine Aufnahme von mehreren schützenswerten Arten mit gleichen Habi-

tatansprüchen (Gilden) erhöht die Erfolgsaussichten (windfall gain) und

steigert die Häufigkeit der Umsetzung (Akzeptanz).

Viele der Maßnahmen, die der Förderung der aufgeführten Arten dienen,

sind über die Biotopbewertung nicht ökokontofähig, da z. B. die Anlage

von Tümpeln, Steinhaufen etc. nicht zwingend die Flächengröße von

mind. 2.000 m² erfüllt.

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Erweiterung Begründungen

Feldlerche, Auerhuhn, Flussuferläufer, Fluss-regenpfeifer, Ufer-schwalbe, Bienenfres-ser, Neuntöter

Zauneidechse, Mau-ereidechse

Haselmaus

Kleine Bartfledermaus, Braunes Langohr

Sandlaufkäfer, Erd-bock

Blauflügelige Sand-schrecke, Blauflügeli-ge Ödlandschrecke

Gelbbauchunke, Springfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Nördli-cher Kammmolch, Geburtshelferkröte

Roter Apollofalter

Armleuchteralgen

Zahleiche Arten können nicht über den Biotopwert mit der Möglichkeit

optionaler Angaben gem. ÖKVO gefördert werden, da die dazugehörigen

Maßnahmen nicht die Anforderungen erfüllen, die aus der Biotopbewer-

tung entstehen. Z. B. wird die Flächenmindestgröße nicht immer erreicht

oder es findet keine Aufwertung im Sinne der Biotopwertspanne statt,

obwohl die Maßnahmen naturschutzfachlich sinnvoll und gewünscht sind.

Zu nennen sind insbesondere Feldlerchenfenster, Zauneidechsenmaß-

nahmen oder besonnte, vegetationsfreie Kleingewässer für die Gelb-

bauchunke. Bei der Herstellung von Laichgewässern kann nach Biotop-

bewertung sogar ein (naturschutzfachlich nicht gewünschtes) Defizit ent-

stehen. Hier ist ein pauschaler Ansatz zielführend.

Auch vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Leitarten (z. B. Auerhuhn)

und Verantwortungsarten (z. B. Gelbbauchunke) darunter sind, dürfte ei-

ne besondere Bewertung der Arten gerechtfertigt sein.

Für Vorhabenträger ist ein strategischer Umgang mit „planungsrelevan-

ten Arten“ besonders wichtig. Diese Arten sollten vorgezogen und spezi-

fisch gefördert werden können.

Einige der Arten sollten grundsätzlich aufgrund ihrer besonderen Bedeu-

tung in die Vorhabenzulassung aufgenommen werden. Nur über die

Ökokontofähigkeit lässt sich ein strategischer Umgang mit dem Arten-

schutz (losgelöst vom Eingriff) mit vorgezogen Maßnahmen umsetzen.

Weiterhin ist zu überlegen, ob bestimmte Arten, die vom Klimawandel

profitieren und spezielle Anforderungen an die Habitatstrukturen haben,

nicht ebenfalls aktiv über die Förderung spezifischer Arten gefördert wer-

den sollten, z. B. um durch die Anlage von Trittsteinbiotopen eine ent-

sprechende „Infrastruktur“ zu schaffen.

Tab. 28: Vorschläge zur Streichung von Arten

Vorschläge Streichung Begründung/Erläuterung Problematik

Zitronenzeisig Lebensraum kann kaum innerhalb kurzer Zeiträume entwi-

ckelt werden

Sämtliche Pflanzenarten da diese nicht aktiv eingebracht werden dürfen, lässt sich

deren Ansiedlung auf einer Ökokontofläche kaum prognos-

tizieren. Es reicht hier die Bewertung über die Biotopauf-

wertung, welche notwendig ist, um für diese Arten die not-

wendigen Voraussetzungen zu schaffen

Grundsätzlich streichen oder ge-

ringer bewerten

Da für manche Arten zu hohe Punktzahlen gewährt werden

Extrem seltene Arten (z. B. Zitro-

nenzeisig, Heldbock, Alpenbock,

Schwarzer Apollofalter, Salix star-

keana, Sedum villosum)

Die Eignung für das Ökokonto wird für extrem seltenen

Arten in Frage gestellt, da bei z. T. weniger als 5 Populati-

onen in BW kaum ein Wiederansiedelungspotenzial be-

steht und eine Förderung z. B. über das ASP als sinnvoller

erachtet wird.

Arten, die über den Biotoptyp ge-

schützt und bewertet werden kön-

nen

Arten, die in bestimmten Biotopen vorkommen und über

den Biotoptyp mit geschützt und bewertet werden können.

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3.1.3.3.5 Alternative Lösungsansätze, die aus dem Ländervergleich (Ar-

beitspaket B der Evaluation) abgeleitet wurden.

Der Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ wird von vielen Befragungsteil-

nehmern kritisch gesehen. Eine der in Baden-Württemberg vergleichbaren Methode

findet sich in keinem anderen Bundesland.

Im Folgenden werden Lösungsansätze vorgestellt, wie sie zur Förderung von spezi-

fischen Arten in anderen Bundesländern Anwendung finden (Quellen: Länderver-

gleich Arbeitspaket B, PAN). In der Regel sind diese innerhalb von Arbeitshilfen

geregelt.

In Bayern ist die gezielte Förderung von Arten, die nicht über die „übliche“ Biotop-

aufwertung erreicht werden könne, über die Anwendung von PIK-Maßnahmen mög-

lich, z. B. Maßnahmen zur Schaffung artspezifisch geeigneter Habitate in Ackerle-

bensräumen (vgl. Abschn. 2.1.3 Arbeitshilfe PIK, BayKompV).

Die Bewertung der Maßnahme erfolgt dabei grundsätzlich über die Differenz der

Bewertung von Ist- zu Zielzustand wie es derzeit auch in Baden-Württemberg der

Fall ist. Ergänzend hierzu werden aber grundsätzliche fachliche Anforderungen for-

muliert. Dies sind für Maßnahmen der extensiven Ackernutzung mit Förderung von

ausgewählten Zielarten z. B.:

– Erstellung eines fachlich fundierten Maßnahmenkonzepts mit Angaben zu Ent-

wicklungszielen, Zielarten und Biotopverbundaspekten, Standörtliche Vorausset-

zungen, Pflege-/Bewirtschaftungskonzept

– Verpflichtendes regelmäßiges Maßnahmencontrolling (mind. alle 2 Jahre)

– Festlegung und Einhaltung von Mindestanforderungen an die Bewirtschaftung

(z. B. Orientierung an Agrarumweltmaßnahmen) in Abhängigkeit der angestreb-

ten Zielarten

Außerdem werden Allgemeine Mindestanforderungen für die Maßnahmenumset-

zung vorgegeben. Dies wären beispielsweise:

– Verzicht auf Einsatz von Düngemittel und Pestizide,

– Verwendung von Regio-Saatgut,

– ergänzende Bewirtschaftungsvorgaben

In Abhängigkeit der zu fördernden Zielart können darüber hinaus weitere Anforde-

rungen aus Gründen des Artenschutzes festgesetzt werden, z. B.:

– Belassen von unbeernteten Streifen/flächenhafter Ernteverzicht (z. B. Feldhams-

ter)

– Einschränkung der Bewirtschaftung während der Brutzeit bei bestimmten Zielar-

ten (Gelegeschutz)

– Striegelverzicht im Frühjahr zur Verhinderung von bearbeitungsbedingten Brut-

verlusten von Bodenbrütern

– Festlegungen zur Bodenbearbeitung, zur Aussetzung der landwirtschaftlichen

Bearbeitung etc.

Zur Förderung spezieller Tierarten gibt es in Nordrhein-Westfalen Maßnahmenpake-

te (z. B. Förderung von Arten der Äcker wie Feldhamster, Feldhase, Feldlerche oder

Grauammer beispielsweise durch die Anlage von mind. 3 m breiten Brache- oder

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Getreidestreifen oder Einsaat mit geeignetem Saatgut sowie Verzicht auf Tiefpflü-

gen). Auch hier beruht die Berechnung der Aufwertung auf einem Zielbiotopwert.

Beeinträchtigungen von Habitaten spezifischer Tierarten sind gesondert zu ermitteln

und verbal-argumentativ zu bewerten. Sofern erhebliche Beeinträchtigungen beson-

derer faunistischer Funktionen nicht über den „normalen“ Kompensationsumfang

abgedeckt werden können, sind darüber hinaus Maßnahmen vorzusehen, die ge-

eignet sind, die gestörten Funktionsbeziehungen wiederherzustellen.

3.1.3.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat

3.1.3.4.1 Ergebnisse aus der Workshop-Arbeitsgruppe

In der Workshop-Gruppe zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ ha-

ben sich die TeilnehmerInnen intensiv an den fachlichen Diskussionen, die z. T.

sehr kontrovers verliefen, beteiligt.

Zu Beginn der Diskussion wurde über die geplanten Hinweispapiere, die zu diesem

Wirkungsbereich durch die LUBW erstellt werden sollen. Weiterhin wurde die Vor-

gehensweise zur Auswahl sowie der Bewertung der Arten erläutert.

Im Wesentlichen wurden folgende Themen bearbeitet:

1. Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewertungen

2. Anforderungen an die Angaben zur Bestandssituation sowie zur Prognose der

Maßnahmenwirksamkeit

3. Probleme und Fragen zur Zielerreichung, Etablierung der Arten

4. Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste in Tabelle 2, Anlage

2 der ÖKVO

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Workshop-Arbeitsgruppe zu den einzel-

nen Themen kurz zusammengefasst:

1. Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewertungen

– Einführung von Mindestvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für

Mindestflächengrößen und ein kontinuierliches Monitoring.

– Prüfung folgender Fragestellungen:

ob der Wirkungsbereich spezifische Arten zusätzlich zur Biotopbewer-

tung tatsächlich gerechtfertigt ist und ob die Höhe der Wertsummen an-

gemessen ist.

inwieweit die Nachweise mehrerer Arten auf derselben Fläche anre-

chenbar sind (z. B. Verzicht auf die Summierung von Nachweisen meh-

rerer Arten, die dieselben Lebensraumansprüche aufweisen)

ob Koloniebrüter auf kleiner Fläche tatsächlich pro Brutpaar oder als

Kleinkolonie auf einer kleinen Fläche als Revier bewertet werden.

ob das Verhältnis von Eingriffs- zu Ausgleichs- bzw. Ökokontobewer-

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tung in Bezug auf die spezifischen Arten stimmig ist.

– unterschiedliche Meinungen zur 20 % / 80 %-Regel der ÖKVO:

Grundsätzlich sollte bei Beibehaltung der Regelung der Anspruch an

die 20 % der Ökopunkte an die Erfüllung von fachlichen Mindestanfor-

derungen an die Maßnahmenumsetzung geknüpft werden.

Die Regelung sollte gestrichen werden, damit derartige Maßnahmen

nur noch von Maßnahmenträgern durchgeführt werden, die fachlich

kundig genug sind, um die Erfolgsaussichten richtig einschätzen zu

können. Alternativ wäre auch ein freiwilliger Verzicht auf die 20 % der

Ökopunkte möglich, um bei einer verbleibenden Prognoseunsicherheit

trotzdem die Zustimmung der zuständigen UNB erhalten zu können.

Weiterhin wurde die Überlegung aufgegriffen, ob bei Beibehaltung der

20 %-Regelung auf eine zusätzliche Biotopbewertung der betroffenen

Fläche verzichtet werden sollte (derzeit ist eine zusätzliche Biotopbe-

wertung möglich, allerdings ohne erneute Berücksichtigung der jeweili-

gen Art als aufwertender Faktor im Rahmen der Biotopbewertung).

2. Anforderungen an die Angaben zur Bestandssituation sowie zur Prognose der

Maßnahmenwirksamkeit

– Es ist erforderlich fachliche Standards für die Datenerhebung zur Feststel-

lung der Ausgangssituation festzulegen und in entsprechenden Arbeitshil-

fen zu dokumentieren.

– Es sollte festgelegt werden, für welche Arten als Voraussetzung für die An-

erkennung eines Maßnahmenantrags eine Abstimmung mit dem zuständi-

gen RP zwingend erforderlich ist.

– Die Prüfung der Prognoseunsicherheit für die in der Anlage 2 aufgeführten

Tierarten ist laut dem Artexperten Herrn Trautner nicht erforderlich, da so-

fern die Maßnahmen mit der notwendigen Fachkunde geplant und ausge-

führt werden, eine ausreichende Prognosesicherheit gegeben ist.

3. Probleme und Fragen zur Zielerreichung, Etablierung der Arten

– In den durch die LUBW geplanten Hinweispapieren werden auch Aussagen

zu den Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Etablierung der Arten

getroffen werden.

– Darüber hinaus geprüft werden soll:

ob der Begriff „Population“ bei Amphibien ggf. ersetzt werden sollte und

ob die Bepunktungseinheit „Revier“ bei Koloniebrütern tatsächlich sinn-

voll bzw. gerechtfertigt ist.

– Bestätigt wurde die Regelung in der ÖKVO, dass zur Förderung von Pflan-

zenarten keine Ansaat erlaubt ist. Ggf. sollte dies auch auf ein Verbot von

Mähgutübertragung ausgeweitet werden.

4. Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste in Tabelle 2, Anlage

2 der ÖKVO

Der Themenbereich „Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste

in Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO“ wurde ausschließlich in Bezug auf den Um-

gang mit den Pflanzenarten diskutiert. Ansonsten bestand weitgehend Einig-

keit, dass zum besseren Verständnis dieser Liste, über die Kriterien zur Aus-

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wahl der Arten informiert werden sollte.

– Die Pflanzenarten in Anlage 2 Tab. 2 ÖKVO sollen nicht gestrichen wer-

den, auch wenn nur wenige Maßnahmen zu deren Förderung gesehen

werden.

– In den Hinweispapieren sollten Vorgaben ergänzt werden, dass zum Bei-

spiel Mähgutübertrag nur in direkt angrenzenden Flächen möglich sein soll,

falls Mähgutübertrag überhaupt ökokontofähig ist. Bestätigt wurde die Re-

gelung, dass zur Förderung von Pflanzenarten keine Ansaat erlaubt ist.

– Zudem soll bei der Beantragung von Ökokonto-Maßnahmen für bestimmte

Arten eine zwingende Abstimmung mit dem zuständigen RP erfolgen müs-

sen.

Das abschließende Votum der Arbeitsgruppe lag mehrheitlich bei der Beibehaltung

des Wirkungsbereiches.

3.1.3.4.2 Rückmeldung Projektbeirat

Die Workshop-Ergebnisse zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

wurden im Projektbeirat vorgestellt und diskutiert. Dabei wurden die Ergebnisse des

Workshops im Projektbeirat mehrheitlich unterstützt.

– Die 20 %-Regelung (Anerkennung von 20 % der Ökopunkte bei Zustimmung zu

der Maßnahme, der restlichen 80 % bei Nachweis, dass sich die Arten etabliert

haben) soll beibehalten werden.

– Wenn mehrere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen auf einer Fläche

gefördert werden, sollen zukünftig die Ökopunkte in voller Höhe nur noch für ei-

ne der Arten anerkannt werden. Für weitere Arten sind dann beispielsweise Ab-

schläge vorzusehen.

– Kontrovers wurde diskutiert, ob die Liste der Arten (z. B. um die Pflanzenarten)

gekürzt oder ausgeweitet (z. B. um weitere Arten mit Rote Liste-Status 0, 1 oder

2) werden soll.

– Es wurde gefordert, dass die Artenliste überarbeitet und ein Monitoring vorge-

schrieben wird. Um eine Handhabung nicht zu erschweren, soll die Liste aber

begrenzt bleiben und nicht alle gefährdeten oder geschützten Arten umfassen.

– Insbesondere bei den Pflanzen wurde kontrovers diskutiert, ob diese in der Liste

bleiben sollen oder nicht, und ob eine Etablierung über Mahdgutübertragung an-

erkannt werden soll.

Dem Vorschlag der Workshop-Arbeitsgruppe, die andiskutierten Inhalte vertieft zu

behandeln, wurde vom Projektbeirat zugestimmt.

3.1.3.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung

Durch die LUBW ist bereits die Erstellung artspezifischer Hinweispapiere für den

Wirkungsbereich ‚Förderung spezifischer Arten‘ geplant. Zahlreiche in diesem Wir-

kungsbereich aufgeführte Probleme und Fragestellungen können demnach durch

die Berücksichtigung in diesen Hinweispapieren bereits abgearbeitet werden. Die-

ses Vorhaben hat hohe Priorität für die Fortführung der Maßnahmen zur „Förderung

spezifischer Arten“.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 127

3.1.3.5.1 Anforderungen an die Angaben zur Bestandssituation sowie zur

Prognose der Maßnahmenwirksamkeit

Zu diesem Themenschwerpunkt wurden folgende Lösungsansätze vorgeschlagen,

die vordringlich umgesetzt werden sollten:

– Festlegung von fachlichen Standards für die Datenerhebung zur Feststellung der

Ausgangssituation:

Vorgaben zur Durchführung der Erfassung der Arten (Zeitpunkt, Häufigkeit,

Dokumentation der Ergebnisse)

Angaben zu Datengrundlagen: Quelle, beteiligte Experten, Erfassungsjahr

Vorgaben zum Untersuchungsumfang und zum erforderlichen Flächenumgriff

Angaben zum Potential des Lebensraums, zur notwendigen Flächengröße

und Biotopvernetzung

– Klärung von Begrifflichkeiten und spezifischen fachlichen Fragestellungen (z. B.

Abgrenzung von Populationseinheiten, artspezifische Erreichbarkeit etc., vgl.

Tab. 22).

– Festlegung von Arten, für die eine zwingende fachliche Abstimmung mit dem

zuständigen RP als Voraussetzung für die Anerkennung eines Maßnahmenan-

trages erforderlich ist.

– Bereitstellung der Ergebnisse in Form von Arbeitshilfen/Vollzugshinweisen.

3.1.3.5.2 Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewertungen

Auch die Fragestellungen zum Thema Angemessenheit und Zeitpunkt der Bewer-

tungen sind mit hoher Priorität weiter zu verfolgen und zu bearbeiten, da insbeson-

dere bei den Zustimmungsbehörden diesbezüglich große Bedenken bestehen, de-

nen in angemessenem Maße Rechnung getragen werden sollte.

Im Wesentlichen lässt sich das weitere Vorgehen wie folgt zusammenfassen:

– Prüfung und Ausarbeitung von fachlichen Inhalten:

Ausarbeitung von Mindestvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für die

Maßnahmenplanung (z. B. Mindestflächengrößen) und ein kontinuierliches

Monitoring.

– Fachliche Prüfung von Fragen zur Bewertung und ggf. Anpassung, z. B.:

Höhe und Angemessenheit der Wertsummen für einzelne Arten im Vergleich

zur Biotopbewertung, kompensierbaren Eingriffen und im Vergleich zu Arten,

die ausschließlich über einen Zuschlag bei den Biotopmaßnahmen bewertet

werden (Berücksichtigung: Konkrete Aufwertung, Entwicklung des finanziel-

len Wertes von Ökopunkten, Relation zu tatsächlichen Maßnahmenkosten

inkl. Pflege und Bestandskontrollen)

Prüfung und ggf. Ausarbeitung von Alternativen zur Bewertung beim Nach-

weis mehrerer Arten mit denselben Lebensraumansprüchen auf ein und der-

selben Fläche

Bewertung von Koloniebrütern auf kleiner Fläche pro Brutpaar oder alternativ

als ein Revier pro Kleinkolonie.

Differenzierung der Bewertung nach Populationsgrößen, z. B. bei Amphibien

Zeitpunkt bei wechselnden Brutbeständen, um die (endgültige) Wertsumme

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 128

der Maßnahme festzustellen

– Prüfung der Vorschläge zum Umgangs mit der 20 % / 80 %-Regel der ÖKVO

– Erarbeitung von Vollzugshinweisen zur Regelung des Verhältnisses von Ein-

griffs- zu Ausgleichs- bzw. Ökokontobewertung.

3.1.3.5.3 Probleme und Fragen zur Zielerreichung, Etablierung der Arten

Die Probleme und Fragestellungen zum Thema Zielerreichung, Etablierung der Ar-

ten sind ebenfalls mit hoher Priorität weiter zu verfolgen und zu bearbeiten, da sie

eine wesentliche Grundlage für die Maßnahmenplanung und Bewertung in diesem

Wirkungsbereich darstellen.

Dabei ist durch die durch die LUBW derzeit geplante Erstellung von artspezifischen

Hinweispapieren bereits ein wesentlicher erster Schritt eingeleitet, da in diesen auch

Aussagen zu den Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Etablierung der Ar-

ten getroffen werden.

Weitere dringliche Punkte sind:

– Klärung von Begrifflichkeiten und Erstellung von Fachdokumenten zu:

Revier, Population etc.

Umgang mit Koloniebrütern

Ersatz des Begriffs „Population“ bei Amphibien sinnvoll

– Darstellung von Mindestanforderungen an die Maßnahmen und die Nachweise

der Etablierung

– Festlegung von Anforderungen an Monitoring/Erfolgskontrolle

– Fachliche Prüfung und ggf. Festlegung an den Umgang bei der Etablierung von

Pflanzenarten durch die Möglichkeit der Mähgutübertragung (ggf. beschränkt auf

konkret zu definierende Fälle), sofern die Pflanzenarten nicht aus dem Wir-

kungsbereiche ‚Förderung spezifischer Arten‘ gestrichen werden (s. Abschn.

3.1.3.5.4).

3.1.3.5.4 Vorschläge zur Reduktion bzw. Erweiterung der Artenliste in

Tabelle 2, Anlage 2 der ÖKVO

Eine hohe Dringlichkeit bzgl. der Prüfung der Artenliste in Bezug auf eine mögliche

Erweiterung oder Reduktion der Liste wird hier nicht gesehen.

Trotzdem bleibt die Erkenntnis sowohl aus dem Workshop wie auch aus dem Pro-

jektbeirat, dass die Artenliste überarbeitet wird, diese aber begrenzt bleiben sollte.

Eine Erweiterung auf alle gefährdeten und geschützten Tierarten wird eher abge-

lehnt. Vorrangig gesehen werden dagegen die die Ergänzung von Standards für ein

artenbezogenes Monitoring.

Ebenfalls als wichtig erachtet wird die Prüfung der Pflanzenarten. Es sollte insbe-

sondere aus den im Folgenden aufgeführten Gründen, geprüft werden, ob eine voll-

ständige Streichung der Pflanzenarten aus Tabelle 2 Anlage 2 der ÖKVO angemes-

sen wäre:

– Es ist fachlich kaum begründbar, weshalb einzelne wertgebende Pflanzenarten

über den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ gesondert bewertet

werden und ihr Vorkommen nicht durch eine entsprechende Erhöhung der Wer-

tigkeit des Biotoptyps, in dem sie vorkommt, berücksichtigt werden kann. Der

wichtigste Bewertungsparameter bei der Biotopbewertung ist die Artenausstat-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 129

tung.

– Eine „überdurchschnittliche Artenausstattung“ führt stets zu einer Bewertung im

oberen Bereich der Wertspannen des jeweiligen Biotoptyps, und kann bei „au-

ßergewöhnlich bedeutsamen Artvorkommen“ auch zu einer Bewertung oberhalb

dieser Wertspanne führen. Ortsgebundene Arten, deren Vorkommen konkret ei-

nem Biotoptyp zugeordnet werden können, sollten daher nicht über einen weite-

ren Wirkungsbereich zusätzlich bewertet werden. Dies führt sonst zu einer zu-

sätzlichen Bewertungsebene: Zum einen die Bewertung der Biotope an sich

(meist primär anhand ihrer Artenausstattung), und zum anderen die Bewertung

der Arten selbst.

– Um auf Artebene eine angemessene Bewertung durchführen zu können, müss-

ten sehr viele Artenvorkommen separat bewertet werden (dieses erfolgt bei den

Biotoptypen integrierend und generalisierend für den gesamten Artenbestand),

was einen enormen, in der Praxis nicht leistbaren Aufwand bedeuten würde.

Sehr fraglich erscheint, ob sich dadurch überhaupt eine an-gemessenere Bewer-

tung des Schutzguts ergeben würde. Beschränkt man sich dagegen auf eine

überschaubare Anzahl von Arten, ließe sich nicht rechtfertigen, aus welchem

Grund einzelne Arten separat bewertet werden, andere mit einer entsprechend

hohen wertgebenden Funktion dagegen nicht.

3.1.3.5.5 Ergänzende Unterlagen

Um die Prüfung von Maßnahmenanträgen zu erleichtern, können ergänzende Un-

terlagen mit Bestandsdarstellung und Maßnahmenplanung hilfreich sein. Dies gilt

insbesondere wenn diese große Mengen von Ökowertpunkten generieren, eine

große Gebietskulisse und/oder komplexe Inhalte umfassen, wie es häufig bei Maß-

nahmen zur „Förderung spezifischer Arten“ der Fall ist.

Zu diesen Unterlagen sollten ggf. konkrete Anforderungen formuliert werden, z. B.:

– Gliederung des Berichts

– Zwingend erforderliche Inhalte (z. B. nachvollziehbare Begründung und Doku-

mentation der Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen, Dokumentation der

Bestandserhebungen)

– Mindestanforderungen an die Planunterlagen (Bestand, Maßnahmenplanung).

3.1.4 Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen „Wiederherstel-

lung und Verbesserung von Bodenfunktionen“, „Verbesserung der

Grundwassergüte“ sowie „Wiederherstellung natürlicher Retentions-

flächen“

3.1.4.1 Grundlagen

Die ÖKVO enthält für die Wirkungsbereiche „Wiederherstellung und Verbesserung

von Bodenfunktionen“, „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ und „Ver-

besserung der Grundwassergüte“ (im Weiteren mit „Wirkungsbereiche Ressourcen“

bezeichnet) eigene Bewertungsvorschriften:

– Zur Bewertung von Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung von

Bodenfunktionen wird der Ausgangszustand eines Bodens in eine von fünf

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 130

Wertstufen eingeordnet (0-4). Details hierzu finden sich in einem Leitfaden der

LUBW zur „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“.

Maßnahmen, die das Schutzgut Boden betreffen, werden nach Tabelle 3 der

ÖKVO bewertet. Danach besteht der Gewinn an Ökopunkten je Quadratmeter

im Regelfall in einem festen Punktwert. Im Übrigen werden in der Tabelle 3 auch

Wertspannen angegeben; insoweit ist der Gewinn in Ökopunkten entsprechend

der Verbesserung der Wertstufe zu ermitteln. Aufgrund der herausragenden Be-

deutung von Entsiegelungsmaßnahmen für das Schutzgut Boden werden hierfür

grundsätzlich 16 Ökopunkte je Quadratmeter entsiegelter Fläche festgelegt.

– Wirkt sich eine Maßnahme positiv auf die Grundwassergüte aus, können auf

Standorten mit mittlerer bis sehr hoher Wasserdurchlässigkeit zusätzliche Öko-

punkte generiert werden. Diese betragen je nach Hydrogeologischer Einheit zwi-

schen 1 und 3 Ökopunkte je Quadratmeter.

– Zu den anrechenbaren Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung

natürlicher Retentionsflächen“ zählen wieder hergestellte, zuvor ausgedeichte

oder überschüttete natürliche Retentionsflächen innerhalb der Hochwasserlinie

HQ 10. Für wiederhergestellte Retentionsflächen können jeweils 5 Ökopunkte je

Quadratmeter angerechnet werden.

Ökokontofähige Maßnahmen in den ressourcenbezogenen Wirkungsbereichen sind

abschließend in Anlage 1 zur ÖKVO im Punkt 1 aufgeführt. Sie umfassen z. B. Ent-

siegelungen, die Überdeckung baulicher Anlagen, Oberbodenauftrag, Tiefenlocke-

rung, Dachbegrünungen, Erosionsschutzmaßnahmen oder Nutzungsextensivierun-

gen.

3.1.4.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

3.1.4.2.1 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen

Im Rahmen der schriftlichen Befragung wurden Zustimmungsbehörden, Maßnah-

men- und Vorhabensträger, Fachbehörden, Planungsbüro/Fachgutacher und sons-

tige mit der ÖKVO beschäftigte Personen (insges. 91 Personen/Institutionen) nach

ihren Erfahrungen mit der ÖKVO befragt (vgl. Abschn. 2.3). Bei den ressourcenbe-

zogenen Wirkungsbereichen wurden dabei v. a. Fragen zu folgenden Themenkom-

plexen gestellt:

– Erfahrung mit den Wirkungsbereichen

– Nachvollziehbarkeit von Bewertungen

– Unklarheiten bei der Bewertung der drei Wirkungsbereiche

– Ökokontofähige Maßnahmen.

Fragen zur Erfahrung mit den ressourcenbezogenen Wirkungsbereichen

Nur ca. ein Viertel der Befragten hatte bereits Erfahrungen mit den Wirkungsberei-

chen „Verbesserung der Grundwassergüte“ und „Wiederherstellung natürlicher Re-

tentionsflächen“. Maßnahmen in diesen Wirkungsbereichen werden also offensicht-

lich nicht oft beantragt.

Mit dem Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktio-

nen“ hatten dagegen bereits ca. 60 % der Befragten zu tun. Gegenüber dem Wir-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 131

kungsbereich „Biotope“ (80 – 90 %) wurde aber auch dieser Wirkungsbereich noch

deutlich seltener genannt.

Tab. 29: Mit welchen der in der ÖKVO genannten Wirkungsbereiche hatten

Sie bisher zu tun?

Mehrfachnennungen möglich. 93 Personen/Institutionen haben diese Frage beantwortet.

Wirkungsbereiche Anzahl Antworten Prozentual

Schaffung höherwertiger Biotoptypen 82 88,2 %

Verbesserung der Biotopqualität 73 78,5 %

Förderung spezifischer Arten 57 61,3 %

Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktio-nen

55 59,1 %

Verbesserung der Grundwassergüte 24 25,8 %

Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen 20 21,5 %

Mit keinem der genannten Wirkungsbereiche 3 3,2 %

Fragen zum Thema Nachvollziehbarkeit der Bewertungen

Von den 27 befragten Vertretern der Zustimmungsbehörden hatten bisher 11

(Grundwassergüte) bzw. 16 (Boden) bzw. 8 (Retentionsraum) mit den ressourcen-

bezogenen Wirkungsbereichen zu tun. Auch diese konnten aber nicht immer Anga-

ben zu ihren Erfahrungen machen. Deshalb gibt es nur relativ wenige Antworten auf

die Frage, ob die von den Maßnahmenträgern angegebenen Aufwertungen nach-

vollziehbar waren. Die Antworten deuten jedoch darauf hin, dass bei den Boden-

funktionen und der Grundwassergüte ein stärkerer Korrekturbedarf bestand, wäh-

rend bei der Retentionsfunktion geringere Probleme bestehen (Abb. 15 und Abb.

16).

Zusätzliche Vorgaben wünschen sich beim Boden ca. 50 % der Befragten, bei den

beiden anderen Wirkungsbereichen werden zusätzliche Regelungen von ca. einem

Drittel der Befragten für sinnvoll gehalten (Tab. 30).

Eine Vorgabe, dass die Maßnahmen in den ressourcenbezogenen Wirkungsberei-

chen nur im Rahmen einer naturschutzfachliche Planung ökokontofähig sein sollten,

wird beim Boden und der Retentionsfunktion von 15 – 20 % der Befragten befürwor-

tet, bei der Gewässergüte sind es nur ca. 10 % (Tab. 31).

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 132

Abb. 15: Wie häufig müssen Sie den prognostizierten Wert der Maßnahmen

in Ökopunkten von den Maßnahmenträgern korrigieren lassen?

3

5

4

1

2

3

6

6

6

3

1

1

3

2

2

0

2

2

5

2

1

0

4

2

6

1

1

0

0

0

4

3

6

4

7

3

2

9

7

19

11

16

0 5 10 15 20 25 30

Verbesserung der Biotopqualität undSchaffung höherwertiger Biotoptypen (N=29)

Maßnahmen, die nach demHerstellungskostenansatz bewertet werden

(N=28)

Förderung spezifischer Arten (N=27)

Wiederherstellung natürlicherRetentionsflächen (N=27)

Wiederherstellung und Verbesserung vonBodenfunktion (N=27)

Verbesserung der Grundwassergüte (N=27)

Nie

Selten

In etwa der Hälfte der Fälle

Häufig

Nahezu immer

Keine Angabe

Ich habe bisher keine Anträge in diesem Wirkungsbereich bearbeitet

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 133

Abb. 16: Wird der Wert der Maßnahmen in Ökopunkten von den Maßnah-

menträgern in der Regel nachvollziehbar begründet?

Tab. 30: Reichen diese Vorgaben in der Praxis aus? Falls nein: Welche zu-

sätzlichen Regelungen würden Sie sich wünschen?

Mehrfachnennungen möglich. 75 Personen/Institutionen haben diese Frage beantwortet.

Antwortmöglichkeiten Zustimmung (%)

Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns in den Wirkungsbereichen „Biotope“

68 %

Entwicklung von Standards zur Kontrolle der Ausgangszustände im Wir-kungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

67 %

Entwicklung von Standards zur Kontrolle der tatsächlichen Etablierung der Zielarten im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

69 %

Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Retentionsflächen“

37 %

Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“

49 %

Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“

33 %

Keine Angabe 16 %

8

7

6

0

3

2

17

9

7

2

5

3

1

2

1

0

0

0

1

3

6

7

8

6

2

7

7

18

11

16

0 10 20 30

Verbesserung der Biotopqualität und Schaffunghöherwertiger Biotoptypen (N=29)

Maßnahmen, die nach demHerstellungskostenansatz bewertet werden

(N=28)

Förderung spezifischer Arten (N=27)

Wiederherstellung natürlicherRetentionsflächen (N=27)

Wiederherstellung und Verbesserung vonBodenfunktion (N=27)

Verbesserung der Grundwassergüte (N=27)

Ja

Teilweise

Nein

Keine Angabe

Ich habe bisher keine Ökokonto-Anträge in diesem Wirkungsbereich bearbeitet

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Tab. 31: Auf welche Bereiche sollte die Forderung nach Einbindung von

Ökokonto-Maßnahmen in eine naturschutzfachliche Planung aus-

gedehnt werden?

Mehrfachnennungen möglich. 89 Personen/Institutionen haben diese Frage beantwortet.

Antwortmöglichkeiten Zustimmung (%)

Auf sämtliche Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität und Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ (z. B. auch für Maß-nahmen im Wald)

33 %

Auf Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden 33 %

Auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ 30 %

Auf den Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ 16 %

Auf den Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Boden-funktionen“

20 %

Auf den Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“ 9 %

Eine Ausdehnung ist nicht sinnvoll. 22 %

Keine Angabe 30 %

Fragen zur Bewertung im Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher

Retentionsflächen“

Zur Anwendbarkeit der Bewertungsregelungen in diesem Wirkungsbereich haben

über 80 % der Befragten keine Angabe gemacht. Die meisten anderen Perso-

nen/Institutionen halten die Regelungen für gut oder teilweise gut anwendbar (Abb.

17). Ähnlich verhält es sich mit den Antworten auf die Frage, ob Schwierigkeiten

aufgetreten sind: Auch hier haben sehr viele Befragte keine Angabe gemacht. Die

meisten anderen Befragten gaben an, dass teilweise Schwierigkeiten aufgetreten

sind. Diese betrafen u. a.

– das Fehlen einer HQ10-Grenze bei kleineren Gewässern

– Unklarheiten bei der Definition der Maßnahmen

– die Beschränkung auf die Maßnahme „Rücknahme von Deichen“, wodurch die

Anhebung der Sohle bei eingetieften Gewässern nicht ökokontofähig ist

– die Definition „natürlicher Retentionsflächen“ bei vor langer Zeit verlegten Ge-

wässern

– die Diskrepanz zwischen dem erheblichen Eingriff in die Landschaft und der Ge-

nerierung von großen Mengen an Ökopunkten bei Großprojekten (z. B. Anlage

Polder).

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Abb. 17: Anwendbarkeit der Bewertungsregeln sowie Auftreten von Schwie-

rigkeiten im Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher Re-

tentionsflächen“

Fragen zur Bewertung im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesse-

rung von Bodenfunktionen“

Zur Bewertung von Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung von Bo-

denfunktionen wird der Ausgangszustand eines Bodens in eine von fünf Wertstufen

eingeordnet (0-4). Details hierzu finden sich in einem Leitfaden der LUBW zur „Be-

wertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“. Wie Abb. 18 zeigt, ist die Zufrie-

denheit mit diesen Regelungen vergleichsweise hoch. 39 % der Befragten geben

an, dass die Regelungen gut anwendbar sind. Knapp die Hälfte der Befragten hat

keine Angabe gemacht.

Doch auch bei diesem Wirkungsbereich scheinen in der Praxis Schwierigkeiten auf-

zutreten. 26 % geben an, dass teilweise Schwierigkeiten auftreten, weitere 8 % ha-

ben diese Frage mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet.

Folgende Probleme wurden dabei u. a. genannt:

– Datengrundlagen fehlend, nicht digital verfügbar, zu ungenau oder teilweise wi-

dersprüchlich

– Bewertung komplex und nur bei besonderer Fachkompetenz möglich

– Wertspanne/Differenzierung der Bewertung zu gering (Rückkehr zu einer 6-

stufigen Bewertungsskala, d. h. 0 – 5 Punkte).

83%

4%

9%

3%

82%

2%

8%

8%

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%

Keine Angabe

Nein

Teilweise

Ja

Sind die Regelungen zur Bewertung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ in der Praxis gut anwendbar? (N=90)

Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten? (N=90)

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Abb. 18: Anwendbarkeit der Bewertungsregeln sowie Auftreten von Schwie-

rigkeiten bei der Einordnung des Ausgangszustands eines Bodens

Die Ermittlung des Wertstufengewinns bzw. -verlusts im Wirkungsbereich Boden

erfolgt auf Basis des Leitfadens „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen

Eingriffsregelung“ (LUBW Arbeitsheft 24). Auch in Bezug hierauf geben die Meisten

an, dass die Regelungen in der Praxis gut oder teilweise gut anwendbar sind (Abb.

19).

23 % der Befragten haben die Frage, ob Schwierigkeiten aufgetreten sind mit „Teil-

weise“ weitere 8 % mit „Ja“ beantwortet.

Als Schwierigkeiten wurden in diesem Bereich u. a. benannt:

– fehlende verbindliche landeseinheitliche Standards zur Beurteilung der Wirk-

samkeit und des Aufwertungsgewinns bei Maßnahmen (z. B. zur Wiedervernäs-

sung in Bezug auf Torfmächtigkeit, Wasserstand, und Zersetzungsgrad oder in

Bezug auf Dachbegrünungen)

– fehlende Differenzierungen bei Maßnahmen wie Oberbodenauftrag.

Von mehreren Befragten wurde angegeben, dass die Eingriffe in den Boden man-

gels zur Verfügung stehender bodenbezogener Ausgleichsmaßnahmen häufig

schutzgutübergreifend ausgeglichen werden müssen. Daher solle aus der Sicht des

Bodenschutzes die Suche nach bodenbezogenen Ausgleichsmaßnahmen intensi-

viert und auch im Rahmen naturschutzfachlicher Planungen berücksichtigt werden.

Ein weiterer Befragter regte an, die anrechenbaren Kompensationsmaßnahmen für

das Schutzgut Boden zu erweitern und so den schutzgutbezogenen Ausgleich zu

fördern. Die Berechnung eines Eingriffs in den Boden bei Durchführung von Natur-

schutzmaßnahmen wurde von mehreren Befragten als unverhältnismäßig angese-

hen. Die Möglichkeit des Oberbodenabtrages als Naturschutzmaßnahme solle in

der ÖKVO ausdrücklich vorgesehen werden.

48%

18%

26%

8%

47%

4%

9%

39%

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%

Keine Angabe

Nein

Teilweise

Ja

Sind die Regelungen zur Einordnung des Ausgangszustands eines Bodens in eine vonfünf Wertstufen in der Praxis gut anwendbar? (N=89)

Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten? (N=89)

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Weitere Wünsche der Befragten für zusätzliche Hilfestellungen und Änderungen der

Vorgaben finden sich in Tab. 83 im Anhang.

Abb. 19: Anwendbarkeit der Bewertungsregeln sowie Auftreten von Schwie-

rigkeiten bei der des Wertstufengewinns bzw. -verlusts eines Bo-

dens

Fragen zur Bewertung im Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwasser-

güte“

Zur Anwendbarkeit der Bewertungsregelungen im Wirkungsbereich „Verbesserung

der Grundwassergüte“ haben 70 % der Befragten keine Angabe gemacht. Von den

restlichen Personen/Institutionen sind die Meisten der Meinung, dass die Regelun-

gen gut oder teilweise gut anwendbar sind (Abb. 20).

Gleichzeitig gaben aber die Hälfte der Befragten, die geantwortet haben an, dass es

zumindest teilweise Schwierigkeiten bei der Bewertung gibt. Von mehreren Befrag-

ten wurden Praxisbeispiele, einheitliche Standards und genauere Definitionen der

Voraussetzungen für die Anerkennung von Grundwassermaßnahmen gefordert (vgl.

Tab. 84 im Anhang 6.4).

Ein Befragter gab an, dass Verbesserungen der Grundwassergüte wesentlich von

der Filter/Pufferfunktion der Deckschicht und deren Mächtigkeit abhängig sind und

deshalb diese Kriterien ergänzt werden sollten. Außerdem wurde eine Begrün-

dungspflicht, welche konkrete Aufwertung für das Grundwasser durch die jeweilige

Maßnahme entsteht, angemahnt.

51%

17%

23%

8%

51%

7%

14%

28%

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%

Keine Angabe

Nein

Teilweise

Ja

Sind die Regelungen zur Ermittlung des Wertstufengewinns bzw. -verlusts im WirkungsbereichBoden in der Praxis gut anwendbar? (N=90)

Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten? (N=89)

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Abb. 20: Anwendbarkeit der Bewertungsregeln sowie Auftreten von Schwie-

rigkeiten im Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergü-

te“

Fragen zum Themenkomplex „Ökokontofähige Maßnahmen“

Die Anlage 1 der ÖKVO enthält eine abschließende Aufzählung der ökokontofähi-

gen Maßnahmen. Sie nimmt damit eine zentrale Stelle in der ÖKVO ein.

Die meisten Befragten gaben an, dass die Definition der ökokontofähigen Maßnah-

men in den ressourcenbezogenen Wirkungsbereichen ausreichend detailliert sei

(Abb. 21). Dies entspricht ungefähr dem Durchschnittswert in den anderen Wir-

kungsbereichen. Bemängelt wurde u. a., dass die Vorgaben für Erosionsschutz-

maßnahmen, Oberbodenauftrag und verschlämmungsempfindliche Böden sowie die

Aufwertung der Grundwassergüte nicht konkret genug seien (Tab. 85 im Anhang).

Zweifel am naturschutzfachlichen Wert von Maßnahmen bestanden bei einigen Be-

fragten v. a. beim Oberbodenauftrag, bei Erosionsschutzmaßnahmen und bei der

Tiefenlockerung von Böden. Dementsprechend wurde z. T. auch vorgeschlagen,

diese Maßnahmen aus der Liste ökokontofähiger Maßnahmen zu streichen. Glei-

ches gilt für Dachbegrünungen und die Überdeckungen baulicher Anlagen (z. B.

Tiefgaragen). Vereinzelt werden die Wirkbereiche Grundwassergüte und Boden

auch komplett in Frage gestellt (vgl. Tab. 86 und Tab. 87 im Anhang).

73%

13%

7%

6%

70%

3%

11%

16%

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%

Keine Angabe

Nein

Teilweise

Ja

Sind die Regelungen zur Bewertung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“ in der Praxis gut anwendbar? (N=90)

Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten? (N=89)

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 139

Abb. 21: Ist die Definition ökokontofähiger Maßnahmen in § 2 i.V. mit Anlage

1 der ÖKVO nach Ihrer Erfahrung ausreichend detailliert?

Im Gegenzug wurde aber auch die Ausweitung der ökokontofähigen Maßnahmen

gefordert (Tab. 88 im Anhang). Dies trifft v. a. auf den Wirkungsbereich Boden zu.

Hier wurde u. a. die Anerkennung von Altlastensanierungen, Waldkalkungen und

Verbesserung des Humusgehaltes vorgeschlagen. Auch die Beschränkung der An-

erkennung von Extensivierungsmaßnahmen auf bestimmte Standorte (Böden der

Bewertungsklasse 3 oder 4 bei der Funktion „Sonderstandort für naturnahe Vegeta-

tion“) wurde z. T. kritisiert.

Auch bei der Regelung zur „Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Stand-

ortverhältnisse“ wurde eine Änderung vorgeschlagen. Derzeit ist hier eine Wieder-

vernässung nur in Kombination mit einer Nutzungsextensivierung ökokontofähig.

Auf bereits extensiv genutzten Flächen wird die Maßnahme also nicht anerkannt.

Die Formulierung der Maßnahme in der ÖKVO sollte deshalb geändert werden:

„Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Standortverhältnisse durch Wieder-

vernässung bei gleichzeitiger Nutzungsextensivierung oder auf bereits extensiv oder

nicht genutzten Standorten (sofern dies nicht zu Beeinträchtigung der Biotopqualität

führt)“.

3.1.4.2.2 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-

to-Maßnahmen

Im Rahmen des Arbeitspakets A1 wurden 142 Maßnahmenanträge mit 297 Einzel-

maßnahmen ausgewertet. Davon betrafen 46 den Wirkungsbereich „Wiederherstel-

28%

39%

34%

33%

42%

53%

64%

12%

18%

11%

38%

22%

21%

11%

60%

43%

55%

29%

36%

26%

24%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Zur Verbesserung der Grundwassergüte(N=90)

Zur Wiederherstellung und Verbesserung vonBodenfunktionen (N=89)

Zur Wiederherstellung natürlicherRetentionsflächen (N=89)

Zur Förderung spezifischer Arten (N=90)

Bei Fließgewässern (N=90)

Bei Biotopen im Wald (N=90)

Bei Biotopen im Offenland (N=90)

Ja Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 140

lung und Verbesserung von Bodenfunktionen“ und 21 den Wirkungsbereich „Ver-

besserung der Grundwassergüte“. Maßnahmen aus dem Wirkungsbereich „Wieder-

herstellung natürlicher Retentionsflächen“ waren bei den zu prüfenden Anträgen

nicht dabei.

Bei der Prüfung von Maßnahmenanträgen aus den Wirkungsbereichen „Wiederher-

stellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“ und der „Verbesserung der

Grundwassergüte“ sind folgende Punkte aufgefallen:

– Bei der Bewertung einer Maßnahme wurde angenommen, dass sich eine Ent-

siegelung auch positiv auf die Grundwassergüte auswirkt.

– Maßnahmen mit „Oberbodenauftrag“ dürfen laut ÖKOVO nur bei Böden, die

weder bei der Funktion »natürliche Bodenfruchtbarkeit« noch bei der Funktion

»Sonderstandort für naturnahe Vegetation« bereits eine hohe oder sehr hohe

Funktionserfüllung besitzen (Bewertungsklassen 3 und 4) anerkannt werden.

Aus den Antragsunterlagen geht die Einhaltung dieser Kriterien nicht immer ein-

deutig hervor.

– Die Umwandlung eines Ackers in einen Erlen-Eschen-Auwald bzw. Eichen-

Hainbuchenwald wurde mit 11 Ökopunkten bewertet. Für die „Verbesserung des

Wasseraufnahmevermögens“ können lt. ÖKVO 3 Ökopunkte vergeben werden

und für die „Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Standortverhältnisse

durch Wiedervernässung und Nutzungsextensivierung“ bis zu 8 Ökopunkte. Im

Maßnahmenantrag ist nicht nachzuvollziehen, mit welcher Begründung die 8

Ökopunkte angerechnet werden.

– Maßnahmen, welche die Verbesserung des Wasseraufnahmevermögens an-

streben, sind laut ÖKVO nur auf verschlämmungsempfindlichen Böden oder in-

nerhalb von HQ 10 ökokontofähig. In den Maßnahmenanträgen fehlen häufig die

konkreten Nachweise für diese Form der Aufwertung.

Die fachliche Durchsicht der anerkannten Ökokonto-Maßnahmen deutet also darauf

hin, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung von Maßnahmen nicht immer

gegeben waren bzw. die Voraussetzungen in den Unterlagen nicht ausreichend

belegt werden.

Ein weiteres Problem, dass sich bei der fachlichen Durchsicht der Maßnahme ge-

zeigt hat, sind Zielkonflikte zwischen den Wirkungsbereichen „Biotope“ und „Boden“.

34 der geprüften Ökokonto-Maßnahmen im Wirkungsbereich „Biotope“ führten zu

Beeinträchtigungen des Schutzguts Bodens (z. B. durch Oberbodenabtrag). Dieser

Eingriff ins Schutzgut Boden wurde aber – mit einer Ausnahme – nicht bilanziert und

gegengerechnet.

3.1.4.2.3 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-

lungen und der Regelungen anderer Bundesländer

Behandlung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und

Verbesserung von Bodenfunktionen“

Zur Analyse der Behandlung des Schutzguts Boden in der Eingriffsregelung bzw.

beim Aufbau eines Ökokontos wurden alle in den deutschen Bundesländern vorlie-

genden Regelungen verglichen. Dabei wurden thematisch insbesondere folgende

Punkte näher betrachtet:

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 141

– Allgemeine Behandlung des Schutzguts Boden

– Bewertung des Schutzguts Boden

– Vorgaben für einen schutzgutbezogenen Ausgleich

– Anerkennungsfähige Maßnahmen zum Schutzgut Boden.

Dabei ergaben sich folgende Ergebnisse:

– In den meisten Bundesländern wird beim Schutzgut Boden unterschieden, ob

Böden mit besonderer Bedeutung vorliegen oder nicht. Wenn keine entspre-

chenden Böden vorhanden sind, wird das Schutzgut nicht gesondert behandelt

und über das Biotopwertverfahren mit abgedeckt. Sind dagegen besonders

wertvolle

Bodenfunktionen betroffen, so wird in mehreren Bundesländern eine eigene Ein-

griffs-/Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut durchgeführt. In einigen Bun-

desländern wird auch die Versiegelung von Böden getrennt von den sonstigen

Eingriffen behandelt und ausgeglichen (z. B. Niedersachsen, Thüringen).

– Die Bewertung der Böden erfolgt in aller Regel nach den Bodenfunktionen (Fil-

ter-, Puffer-, Lebensraum-, Ertrags-, Archivfunktion). Teilweise wird auch die Sel-

tenheit des Bodentyps oder die Nutzungsintensität miteinbezogen. Die Bewer-

tung erfolgt meist verbal-argumentativ. Häufig kann auf vorliegende Bewertun-

gen in den Bodeninformationssystemen der Bundesländer zurückgegriffen wer-

den. Eine Umrechnung in Wert-/Ökopunkte erfolgt in Hamburg und Berlin.

– Die Regelungen zum Schutzgutbezug der Kompensationsmaßnahmen sind in

den Bundesländern sehr unterschiedlich. Einige Bundesländer sehen ausdrück-

lich eine getrennte Bilanzierung der Schutzgüter vor. In anderen gibt es nur all-

gemeine Aussagen, dass ein schutzgutbezogener Ausgleich angestrebt werden

soll.

– Anerkennungsfähige Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Schutzguts

Boden sind nur in einzelnen Bundesländern konkret geregelt (vgl. Tab. 32 mit

Maßnahmenbeispielen aus Nordrhein-Westfalen). Häufig wird jedoch der Vor-

rang von Entsiegelungsmaßnahmen betont. Eine Extensivierung der landwirt-

schaftlichen Nutzung wird in aller Regel unabhängig von den betroffenen Böden

anerkannt.

Brandenburg sieht eine Ausgleichszahlung von 10 €/m2 vor, wenn ein Ausgleich

für Versieglungen auf andere Art nicht möglich oder sinnvoll ist. In den anderen

Bundesländern gibt es keine entsprechenden Regelungen.

– Die Problematik, dass Kompensationsmaßnahmen für andere Schutzgüter zu

Eingriffen in den Boden führen können (z. B. durch Oberbodenabtrag) ist nur in

Bayern – und hier nur für eine Spezialmaßnahme – explizit geregelt. In Nord-

rhein-Westfalen ist im Landesnaturschutzgesetz festgelegt, dass bei der Aus-

wahl der Kompensationsflächen Bodenschutzbelange zu berücksichtigen sind.

In Hessen ist vorgegeben, dass Böden mit einem bestehenden hohen Funkti-

onserfüllungsgrad als Kompensationsstandorte ungeeignet sind, wodurch evtl.

Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen minimiert werden.

In den Bundesländern, in denen eine getrennte Bilanzierung des Schutzguts Bo-

den erfolgt, könnten entsprechende Beeinträchtigungen durch Kompensations-

maßnahmen ausgeschlossen werden bzw. zu einem insgesamt höheren Kom-

pensationsbedarf führen.

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Tab. 32: Maßnahmenbeispiele aus Nordrhein-Westfalen

(Quelle: Landesbetrieb Straßenbau NRW / Bosch & Partner GmbH (2012): Arbeitshilfen

zum „Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben

(ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW“)

Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahme

Begründung/Erläuterung Problematik

Entsiegelung und Rückbau

Entsiegeln Erhöhen der Niederschlagsinfiltration

Steigern der Wasserretention und der Grundwasserneubildung

Zu berücksichtigen sind:

Versiegelungsbelag und Unterbau sind zu entfernen

Schadverdichtungen des Unterbodens sind zu beseitigen

Die entsiegelte oberste Bodenschicht muss vegetationstauglich

sein; ggf. Aufbringen einer vegetationstauglichen Bodenschicht

unter Berücksichtigung der angestrebten Bodenfunktion.

Schadstoffgehalte sollten unterhalb der Vorsorgewerte der

BBodSchV liegen

Durch die Entsiegelung dürfen keine unvertretbaren Belastungen

anderer Schutzgüter ausgelöst werden.

Abtragen von Bodenüberfor-mungen und Meliorationen, insbesondere von nicht natürli-chen Bodensubstraten

Rückführen des Bodenwasserhaushaltes auf die spezifischen

bodenbiologischen und chemischen Standortbedingungen

ggf. Auftrag von Oberbodenmaterial

Wiedervernässung

Wiedervernässen von hydro-morphen Böden und Mooren

Schließen von Drainagen und Aufstauen des Wassers in Gräben

Moorrenaturierung nur sinnvoll auf nicht zu stark degradierten

Standorten

vormals (stärker) durch Grundwasser beeinflusste Böden (Gleye

u. a.) können infolge einer Entwässerung gesackt oder in ihrem

Gefüge geschädigt sein; Fachwissen einbeziehen

vormals (stärker) durch Stauwasser beeinflusste Böden (Pseu-

dogleye u. a.) sind durch Oberflächenwasser bzw. oberflächen-

nahes Hangzugwasser wiederzuvernässen, nicht durch Grund-

wasseranstieg

Anheben des fließgewässerab-hängigen Grundwasserspiegels durch Wiederherstellen der natürlichen hydrologischen und morphologischen Fließgewäs-sereigenschaften (z. B.: Verrin-gern der Fließgeschwindigkeit, Anheben der Gewässersohle, Rückbau der Uferbereiche und Buhnen)

Steigern der Wasserretention

zu beachten:

Nutzungsumstellung in der Aue von Acker- zu Feucht-

/Nassgrünland oder Auwald als parallele Maßnahme notwendig

Nutzungswechsel

Waldumbau durch Überführen von Altersklassenwäldern mit Monokulturen und Kahlschlag-wirtschaft in gestufte Mischwäl-

Einschränken der mechanischen Bodenbeeinträchtigungen

Minimieren bzw. Vermeiden von Mineralisationsschüben

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Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahme

Begründung/Erläuterung Problematik

der mit Plenterwirtschaft Reduzieren der Auskämmeffekte von Nadelbaum-Monokulturen

Erhöhen der Bestandsvitalität

Bodenruhe durch Anbau mehr-jähriger landwirtschaftlicher Kulturen ohne mechanische Bodenbearbeitung oder Wald-bewirtschaftung mit langen Umtriebszeiten, plenterartiger Bewirtschaftung ohne Einsatz schwerer Maschinen bei Durch-forstungsmaßnahmen und oh-ne Aufbau von Kurzumtriebs-plantagen (KUP)

Geringere mechanische Belastung der Böden und länger währende Bodenbedeckung mit folgenden Auswirkungen:

Gefügeaufbau und -stabilisierung gemäß crosscompliance

Erhöhen der Niederschlagsinfiltration

Steigern der Wasserspeicherkapazität und der Wasserleitfähigkeit

Verbessern der Durchwurzelbarkeit

Geringeres Schädigen der Bodentiere und -organismen

Anreichern der ausgeräumten Landschaft mit landschaftsglie-dernden Elementen wie He-cken oder Baumreihen

Steigern der Wasserretention

Erosionsschutz

Nutzungsextensivierung/-umwandlung nach gezielter Nährstoffaushagerung

Verringern des Nährstoffgehalts der Böden und folglich der Aus-

tragspotenziale

Einstellen des standorttypischen Stoffhaushaltes mit Rückwirkung

auf die Lebensraumbedingungen für Pflanzen und Tiere

Tiefenlockerung

Mechanisches und biologisches Tiefenlockern, ggf. mit Unter-grundmelioration (z. B. Kal-kung)

Erhöhen der Niederschlagsinfiltration

Steigern der Wasserspeicherkapazität und der Wasserleitfähigkeit

Verbessern der Durchwurzelbarkeit

zu beachten sind die erforderlichen Rahmenbedingungen:

hinreichender Tongehalt

hinreichende, tiefgründige Abtrocknung der Böden vor mechani-

scher Tieflockerung

nachfolgend geringere Auflast durch Befahrung

nachfolgend Gefügestabilisierung durch tief wurzelnde Pflanzen

Produktionsintegrierte Maßnahmen

Die Festsetzung der produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen erfordert eine regelmäßige Kontrolle zur Einhaltung von Auflagen und vereinbarungsgemäßen Durchführung

Humusanreicherung

Einbringen von organischer

Substanz (Zwischenfruchtan-

bau, Grünguthäcksel, Wirt-

schaftsdünger)

Fruchtfolgen mit lang wäh-

render Bodenbedeckung

z. B. durch integrierten Zwi-

schenfruchtanbau

Anlegen einer dauerhaften

Bodenbedeckung durch Ein-

saat, Anpflanzung oder Mul-

Unterstützung der Humusbilanz gemäß cross-compliance

Steigern der biologischen Aktivität und folglich des biologischen

Abbaus von organischen Schadstoffen

Zu bedenken:

Erhöhen des Nährstoffpools und folglich des Nitratauswa-

schungspotenzials

Erhöhung der Gefügestabilität

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Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahme

Begründung/Erläuterung Problematik

chen

Einstellen des pH-Wertes durch Kalkung

Einstellen der standorttypischen Bodenreaktion und Säurepuffe-

rung mit Rückwirkung auf die Vegetation

Zu beachten:

Im Wald wird häufig keine Tiefenwirkung erreicht, stattdessen wird Mineralisation und Gefahr von Stickstoffaustrag gesteigert.

Einschränken der Düngung und Verteilen auf mehrere Teilga-ben bei N-Düngern

Verringern des Nährstoffgehalts der Böden und folglich der Aus-

tragspotenziale in das Grundwasser

Konservierende Bodenbearbei-tung oder Direktsaat auf Acker-flächen

Geringere mechanische Belastung der Böden und länger währende Bodenbedeckung mit folgenden Auswirkungen:

Gefügeaufbau und -stabilisierung gemäß crosscompliance

Erhöhen der Niederschlagsinfiltration

Steigern der Wasserspeicherkapazität und der Wasserleitfähigkeit

Verbessern der Durchwurzelbarkeit

Geringeres Schädigen der Bodentiere und –organismen

Aufhebung von Schadverdichtungen

Erhöhung der Gefügestabilität

Maßnahme kann pflanzenbauliche Probleme bewirken auf

nicht quellfähigen Tonböden

Sandböden u. feinsandigen Schluffböden

staunassen Böden

Bodenruhe zu Zeiten hoher biologischer Aktivität (Frühjahr u. Herbst); wendende Boden-bearbeitung möglichst nur im Sommer (Juli/August)

Schutz der Bodentiere und -organismen vor mechanischer Schä-

digung

Gefügeaufbau und -stabilisierung gemäß crosscompliance

Verringern des Eintrages von Pflanzenschutzmitteln

Einschränken der Beeinträchtigungen des Bodenlebens

Behandlung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Verbesserung der Grund-

wassergüte“

Für die Maßnahmen im Wirkungsbereich Grundwasser wurden die Regelungen in

der Region Bodensee-Oberschwaben sowie in den Bundesländern Bayern, Sach-

sen und Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Dabei ergaben sich folgende Ergebnis-

se:

– Das Schutzgut Grundwasser ist in den Bundesländern Bayern, Sachsen und

Nord-rhein-Westfalen v. a. dann besonders zu berücksichtigen, wenn Gebiete

mit Funktionen von besonderer Bedeutung betroffen sind. Die Bewertung von

Eingriff und Ausgleich erfolgt dann jeweils verbal-argumentativ.

– Besondere Maßnahmen zur Verbesserung von Grundwasserqualität oder

-quantität sind in keinem Bundesland festgelegt. Eine Berechnung von eigenen

(zusätzlichen) Wertpunkten bezüglich des Grundwassers ist weder beim Eingriff

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noch bei den Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.

Behandlung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürli-

cher Retentionsflächen“

Dieser Wirkungsbereich wurde beim Ländervergleich nicht untersucht. Soweit be-

kannt gibt es auch in keinem anderen Bundesland eine mit der ÖKVO vergleichbare

Vorgehensweise für diesen Wirkungsbereich.

3.1.4.3 Problemstellungen und Lösungsansätze

Bei den in Abschn. 3.1.4.2 dargestellten Ergebnissen haben sich in Bezug auf die

ressourcenbezogenen Wirkungsbereiche folgende Schwerpunkte herauskristalli-

siert:

1. Grundsatzkritik an den ressourcenbezogenen Wirkungsbereichen

2. Unklarheiten/Probleme bei der Bewertung in allen drei Wirkungsbereichen

3. Erweiterung bzw. Reduktion der Liste der ökokontofähigen Maßnahmen in

allen drei Wirkungsbereichen

4. Schutzgutbezug bei Kompensationsmaßnahmen (v. a. bei Wirkungsbereich

Boden)

5. Zielkonflikte zwischen Wirkungsbereichen Biotope und Boden

3.1.4.3.1 Themenbereich 1: Grundsatzkritik an den Wirkungsbereichen

Nach Auswertung der Befragungen und der Durchsicht anerkannter Ökokonto-

Maßnahmen werden Maßnahmen in den Bereichen „Wiederherstellung natürlicher

Retentionsflächen“ und „Verbesserung der Grundwassergüte“ vergleichsweise sel-

ten beantragt. Auf der anderen Seite scheint es bei diesen Wirkungsbereichen be-

sonders große Probleme bei der Berechnung der Aufwertung zu geben. Deshalb

wurden diese Wirkungsbereiche teilweise komplett in Frage gestellt und im Work-

shop (siehe unten) grundsätzlich diskutiert.

Der Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“

wird deutlich häufiger genutzt als die anderen beiden ressourcenbezogenen Wir-

kungsbereiche. Zwar gibt es auch hier zahlreiche Schwierigkeiten bei der Bewer-

tung, eine komplette Streichung des Wirkungsbereichs Boden wurde aber nur ver-

einzelt angeregt. Die weit überwiegende Mehrheit der Anregungen bezog sich je-

doch auf Weiterentwicklungen und verbesserte Vorgaben zu diesem Wirkungsbe-

reich. Eine Grundsatzdiskussion zur kompletten Streichung des Wirkungsbereichs

Boden erscheint deshalb nicht notwendig.

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In Bezug auf den Wirkungsbereich Grundwasser und Retentionsraum konnten fol-

gende grundlegende Probleme identifiziert werden:

– geringe Nutzung

– schwierige Bewertung

– Ungleichbehandlung zwischen Eingriff und Ausgleich.

Entsprechend bieten sich folgende grundlegende Lösungswege zum Umgang mit

den Wirkungsbereichen Grundwasser und Retentionsraum an:

1. Die Wirkungsbereiche bleiben uneingeschränkt in der aktuellen Form beste-

hen. Zur Verbesserung der Anwendung und Handhabbarkeit werden konkrete-

re Vorgaben für die Maßnahmen erarbeitet.

2. Die Wirkungsbereiche bleiben bestehen, werden jedoch modifiziert und teil-

weise neu geregelt. Als Reaktion auf die bestehenden Kritikpunkte werden

konkrete Rahmenvorgaben erarbeitet, Bewertungsmethoden überdachte und

die Liste der möglichen Maßnahmen angepasst.

3. Die Wirkungsbereiche Grundwasser und Retentionsraum werden abgeschafft.

3.1.4.3.2 Themenbereich 2: Schutzgutbezug

Bei den Befragungen wurden v. a. von Seiten der Bodenschutzbehörden kritisiert,

dass Eingriffe in den Boden mangels zur Verfügung stehender bodenbezogener

Ausgleichsmaßnahmen häufig schutzgutübergreifend ausgeglichen werden müssen

(d. h. durch biotopbezogene Ausgleichsmaßnahmen).

Auf der anderen Seite kommen von Naturschutzvertretern häufig Bedenken gegen

Bodenmaßnahmen wie Oberbodenauftrag oder Tiefenlockerung von Böden, die nur

einen begrenzten Nutzen für den Boden sowie für Arten und Lebensräume haben.

Hintergrund dieser Probleme ist, dass in der ÖKVO eine schutzgutübergreifende

Nutzung aller generierten Ökopunkte vorgesehen ist. Diese werden addiert und bei

der späteren Ausbuchung ist es nicht mehr von Bedeutung, durch welchen Wir-

kungsbereich die Ökopunkte generiert wurden. Ökokonto-Maßnahmen können also

auch einem Eingriff mit einem völlig anderen Schwerpunkt zugeordnet werden.

Diese Thematik wird in Abschn. 3.1.5 näher behandelt.

3.1.4.3.3 Themenbereich 3: Unklarheiten/Probleme bei der Bewertung und

Einordnung von Maßnahmen

Obwohl die statistischen Auswertungen der Befragungen aufgrund der geringen

Anzahl an Antworten zu den ressourcengebundenen Wirkungsbereichen wenig

aussagekräftig sind, deuten sie darauf hin, dass in über der Hälfte der Fälle die An-

träge nicht vollständig nachvollziehbar waren und nachträglich Korrekturen notwen-

dig waren.

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Dementsprechend wurden z. T. auch Arbeitshilfen und die Vorgabe von Standards

befürwortet. Zum Teil wurde gefordert, dass eine Bearbeitung nur durch zertifizierte

Fachbüros erfolgen darf oder das Maßnahmen bei diesen Wirkungsbereichen im-

mer in ein natur-/bodenschutzfachliches Konzept eingebunden werden.

Mögliche Lösungsansätze sind in Tab. 33 zusammengestellt.

Tab. 33: Unklarheiten/Probleme bei der Bewertung und Einordnung von

Maßnahmen

Probleme Lösungsansätze

Allgemein

Unsicherheiten und häufiger Korrekturbedarf

bei der Berechnung der Ökopunkte

Herausgabe von Arbeitshilfen, Anleitungen und

Beispielen

Vorgabe von Standards

Bearbeitung nur durch zertifizierte Fachbüros

Einbindung in naturschutzfachliches Konzept

Wirkungsbereich Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen

Probleme durch mangelnde oder ungenaue

Datengrundlagen (z. B. im Siedlungsbereich);

(häufig genannt)

Herausgabe von Arbeitshilfen, Anleitungen und

Beispielen

Widersprüche in Datengrundlagen (Unter-

schiede der Wertstufen in der Bodenkartierung

und in der Bodenschätzung bis zu 2 Wertstu-

fen)

Herausgabe von Arbeitshilfen, Anleitungen und

Beispielen mit Vorgabe der anzuwendenden Da-

tengrundlagen

Begriffe z. T. nicht genau definiert, z. B. „ver-

schlämmungsempfindliche Böden“, „Verkür-

zung der Hanglänge“

Verweis auf LUBW-Heft 24

Ggf. Ergänzung der Angaben im LUBW-Heft 24

Probleme bei der Festlegung des Aufwer-

tungsgewinns bei Wiedervernässungen

Herausgabe von Arbeitshilfen, Anleitungen und

Beispielen (Vorgabe von Standards zur Beurtei-

lung der Wirksamkeit und des Aufwertungsge-

winns bei Maßnahmen zur Wiedervernässung in

Bezug auf Torfmächtigkeit, Wasserstand und

Zersetzungsgrad)

Wertspannen zu gering Einführung von Wertspannen in Tabelle 3, ins-

besondere bei Nutzungsextensivierungen, z. B.

1-10 Ökopunkte pro m²

Wert mancher Bodentypen wird über Methodik

nicht ausreichend erfasst (z. B. flachgründiger,

natürlich gewachsener Albboden (Rendzina))

Fachliche Klärung und Herausgabe von Arbeits-

hilfen oder Praxisbeispiele

Wirkungsbereich Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen

Bei kleinen Gewässern oft keine HQ10-Linie

vorhanden

Ermittlung anhand Abflusswerten und DGM mög-

lich

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Probleme Lösungsansätze

Bewertung über Punkte ist nicht kompatibel

zur Förderung über FrWw und zum Hochwas-

serschutzregister nach § 65 (3) WG, denen

Kosten zugrunde liegen

Kompatibilität nicht erforderlich

Definition der Maßnahmen unklar und fachlich

nicht zielgenau, z. B.: Bei vor längerem verleg-

ten Gewässern greift der Wirkungsbereich

nicht, da es sich nicht um natürliche Re-

tentionsflächen handelt.

Begrenzung auf Rücknahme von Deichen

greift zu kurz, Retentionsflächen können auch

auf andere Weise wiederhergestellt werden

(z. B. Sohlanhebung)

Fachliche Klärung, ggf. Herausgabe einer Ar-

beitshilfe mit genauerer Definition der Maßnah-

me

Bei großflächigen Maßnahmen (Poldern) be-

steht Missverhältnis zwischen starkem Eingriff

in die Landschaft und gleichzeitiger Generie-

rung einer großen Menge von Ökopunkten

Fachliche Klärung, ggf. striktere Definition der

Maßnahme oder Einführung eines Maximalbe-

trags

Wirkungsbereich Verbesserung der Grundwassergüte

Maßnahmenträger/Planer tendieren dazu auf

Biotop- oder Bodenmaßnahmen Ökopunkte

für das Grundwasser aufzuschlagen, ohne zu

prüfen, ob sich die Maßnahme tatsächlich im

Einzelfall positiv auf die Grundwassergüte

auswirkt

In der ÖKVO sollte deutlich gemacht werden,

dass der Maßnahmenträger nur bei einer zu er-

wartenden, signifikanten Verbesserung der

Grundwassergüte Anspruch auf zusätzliche

Ökopunkte hat und dass diese Aufwertung ver-

bal-argumentativ begründet werden muss

Verbesserungen der Grundwassergüte ist

u. a. wesentlich abhängig von der Filter/Puffer-

funktion der Deckschicht und deren Mächtig-

keit

Unterscheidung nach geologischem Unter-

grund nicht sinnvoll

Hydrogeologische Einheiten zu wenig ausdif-

ferenziert, konkretere Angaben zur geologi-

schen Situation und zu den Böden notwendig

Überarbeitung der Voraussetzungen für ökokon-

tofähige Maßnahmen in diesem Wirkungsbereich

Unklarheit, ob Grünlandextensivierung in den

Wirkungsbereich fällt

Kein Handlungsbedarf, da in der ÖKVO eindeu-

tig geregelt

3.1.4.3.4 Themenbereich 4: Erweiterung bzw. Reduktion der Liste der

ökokontofähigen Maßnahmen

Ökokontofähige Maßnahmen für den Wirkungsbereich Biotope sind abschließend in

Anlage 1 zur ÖKVO im Punkt 1 aufgeführt. Bei den Befragungen ergaben sich so-

wohl Vorschläge für die Streichung von Maßnahmentypen als auch Erweiterungs-

vorschläge.

Die Maßnahmen zur Erweiterung betreffen sowohl völlig neue Maßnahmen als auch

Maßnahmen, die bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen ökokontofähig sind

(vgl. Tab. 34).

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Tab. 34: Maßnahmenvorschläge – Erweiterung

Maßnahmenvorschläge - Erweiterung Begründung/Erläuterung Problematik

Nutzungsextensivierung (ohne Einschrän-

kung – oder geringere Einschränkung)

bzw. Extensivierung bisher agrarisch in-

tensiv genutzter Flächen

Verzicht auf Beschränkung von Standorten der Be-

wertungsklasse 3 oder 4 der Bodenfunktion „Son-

derstandort für naturnahe Vegetation“

Verbesserung von Schutzgut Boden nicht von hoher

Bedeutung des Standorts abhängig

Wiederherstellung natürlicher oder natur-

naher Standortverhältnisse durch Wieder-

vernässung bei gleichzeitiger Nutzungsex-

tensivierung oder auf bereits extensiv oder

nicht genutzten Standorten (sofern dies

nicht zu Beeinträchtigung der Biotopquali-

tät führt)

Die bestehende Formulierung „Wiederherstellung

von Sonderstandorten für naturnahe Vegetation,

insbesondere durch Wiedervernässung und Nut-

zungsextensivierung“, schließt die Wiedervernäs-

sung bereits extensiv genutzter Flächen aus.

Wiederherstellung natürlicher oder natur-

naher Standortverhältnisse

Andere sinnvolle Maßnahmen (z. B. wenn ein

Lehmbodenauftrag auf einer Sanddüne oder ein

Bodenauftrag auf einem ehemals flachgründigen,

felsigen Hang beseitigt werden) sind nicht erfasst

Waldkalkung hohes Potential für einen schutzgutbezogenen Aus-

gleich bei Eingriffen in Böden.

Verbesserung des Humusgehaltes Gradmesser für Artenreichtum und -vielfalt beim

Bodenleben

Umstellung auf Ökolandbau Extensivierung bisher agrarisch intensiv genutzter

Flächen

Die vorgeschlagenen Maßnahmenerweiterungen wurden im Workshop mit Natur-

schutz- und Bodenfachleuten diskutiert (vgl. Abschn. 3.1.4.4.1).

Der Vorschlag, auch Altlastensanierungen als ökokontofähige Bodenschutzmaß-

nahmen anzuerkennen, kann nicht übernommen werden, da es sich dabei nicht um

eine Maßnahme des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 16 Abs. 1

BNatSchG, sondern um eine technische Umweltschutzmaßnahme handelt.

Vorschläge zur Streichung von Maßnahmen finden sich in Tab. 35.

Die Streichungsvorschläge wurden ebenfalls im Workshop eingehend diskutiert.

Tab. 35: Maßnahmenvorschläge – Streichung

Maßnahmenvorschläge - Streichung Begründung/Erläuterung Problematik

Auftrag von Oberboden (mehrfach ge-

nannt)

Mitnahmeeffekt ohne naturschutzfachliche Aufwer-

tung

dient häufig nur der Abraumentsorgung

Dachbegrünungen (mehrfach genannt) nur Minimierungs- aber keine Kompensationsmaß-

nahme

Überdeckung baulicher Anlagen (mehr-

fach genannt)

nur Minimierungs- aber keine Kompensationsmaß-

nahme

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Maßnahmenvorschläge - Streichung Begründung/Erläuterung Problematik

selbstverständliche Maßnahme, soweit keine bauli-

chen Anlagen über der Tiefgarage

Erosionsschutz Bestandteil der guten fachlichen Praxis und damit

nicht ökokontofähig

Tiefenlockerung häufig wirtschaftlich motiviert

Themenbereich 5: Zielkonflikte zwischen Wirkungsbereichen Biotope und Bo-

den

Ökokonto-Maßnahmen zur Verbesserung der Biotopqualität oder Schaffung höher-

wertiger Biotoptypen sind häufiger mit Eingriffen in den Boden verbunden (z. B.

Oberbodenabtrag zur Schaffung/Wiederherstellung nährstoffarmer Standortbedin-

gungen, Anlage Tümpel, Renaturierung/Aufweitung Fließgewässer).

Die ÖKVO enthält keine explizite Regelung wie mit diesen Fällen umzugehen ist.

Grundsätzlich würde es die Methodik der ÖKVO aber ermöglichen, hier eine Ge-

samtbilanz zu erstellen, d. h. die Abwertung des Bodens von der Aufwertung der

Biotope abzuziehen. Bei den Befragungen wurde eine entsprechende Gegenrech-

nung auch angeregt. Die fachliche Durchsicht der anerkannten Ökokonto-

Maßnahmen hat jedoch gezeigt, dass diese Gegenrechnung in der Regel nicht

durchgeführt wird (nur in 1 von 34 Fällen).

Auf der anderen Seite wurde bei den Befragungen vorgebracht, dass in der ÖKVO

klargestellt werden sollte, dass Maßnahmen, die zunächst mit Veränderungen der

vorhandenen Bodenstruktur verbunden sind, nicht als Eingriff in das Schutzgut Bo-

den gewertet werden dürfen, wenn sie sich in der naturschutzfachlichen Gesamtbi-

lanz als günstig erweisen (z. B. Renaturierung und Wiederherstellung von Gewäs-

sern, die naturgemäß mit Bodenabgrabungen einhergehen).

Die Auswertung der Regelungen in den anderen Bundesländern ergab, dass dieser

Zielkonflikt auch dort i. d. R. nicht thematisiert wird. Lediglich in Bayern ist in der

BayKompV klargestellt, dass bei der Anlage von Trocken- und Magerrasen das Ab-

schieben des Oberbodens als Aushagerungstechnik für den Standort zu vermeiden

ist.

Mögliche Lösungsansätze zur Behebung der Zielkonflikte finden sich in Tab. 36.

Tab. 36: Zielkonflikte zwischen Wirkungsbereichen Biotopen und Boden

Probleme Lösungsansätze

z. T. Eingriffe in den Boden zur Schaffung bzw. Aufwertung von Biotopen notwendig

Explizite Regelung, dass keine Gegenrechnung erfolgen soll,

wenn sich die naturschutzfachliche Gesamtbilanz als positiv er-

weist und ein übergeordnetes naturschutzfachliches Ziel auf an-

dere Weise nicht erreicht werden kann

Regelung, dass bei bestimmten Maßnahmen Eingriffe in den Bo-

den nicht zulässig sind (z. B. Oberbodenabtrag zur Schaffung

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Probleme Lösungsansätze

nährstoffarmer Verhältnisse)

ansonsten keine Gegenrechnung

Klarstellungen in der ÖKVO, dass bei allen Maßnahmen sowohl

der Wirkungsbereich Biotope als auch der Wirkungsbereich Bo-

den zu bilanzieren ist und immer eine Gesamtbilanz zu erstellen

ist

Erläuterung durch Arbeitshilfen und Berechnungsbeispiele

3.1.4.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat

Die dargestellten Lösungsansätze wurden beim Workshop am 26.04.2018 in Karls-

ruhe in einer eigenen Diskussionsgruppe behandelt. Die Ergebnisse dieser Diskus-

sion wurden dem Projektbeirat am 28.06.2018 vorgestellt.

3.1.4.4.1 Ergebnisse aus der Workshop-Arbeitsgruppe

Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Ver-

besserung von Bodenfunktionen“

Unklarheiten/Probleme bei der Bewertung:

– Die in der Befragung geäußerten Unklarheiten und Probleme bei der Anwen-

dung der Bewertungsregeln sind nach Auffassung der VertreterInnen des Bo-

denschutzes größtenteils eindeutig in der Arbeitshilfe zum Wirkungsbereich Bo-

den (Arbeitsheft 24) abgehandelt. Es wird angeregt, Hinweise auf diese Arbeits-

hilfe in die novellierte ÖKVO aufzunehmen und ggfs. einzelne Aspekte in zusätz-

lichen Hinweispapieren/Arbeitshilfe zu erläutern. Zudem sollte auch darüber

nachgedacht werden, einschränkende Regelungen (bspw. beim Oberbodenauf-

trag), die bisher nur in dem Arbeitsheft zu finden sind, in die ÖKVO aufzuneh-

men.

– Es existieren viele Datengrundlagen, diese sind jedoch nicht allen Akteuren be-

kannt. Anwender sollten wenn möglich die Bodenschätzungskarte nutzen und

sofern praktikabel auch die Erfahrungen der Bewirtschafter in ihre Planungen

einbeziehen.

– Eine Zertifizierung von Planungsbüros wurde nicht befürwortet. Der Bearbeiter

des Büros, der eine Ökokonto-Maßnahme für den Wirkungsbereich Boden plant,

muss hierfür qualifiziert sein. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass bei

Maßnahmen im Wirkungsbereich Boden eine bodenkundliche Baubegleitung

durchgeführt wird.

– Eine 6-stufige Bewertungsskala (von 0 bis 5) wird von vielen als sinnvoller er-

achtet als die aktuelle 5-stufige Skala (0 – 4). Mit dieser sei eine differenziertere

Bewertung möglich. Allerdings soll der Wirkungsbereich Boden keine größere

ÖP-Spanne erhalten (derzeit 0-16 ÖP/m²). Die Einführung von Bewertungs-

spannen war innerhalb der Workshop-Gruppe umstritten.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 152

Stärkung des Schutzgutbezugs zwischen Eingriff und Ausgleich:

Ein stärkerer Schutzgutbezug zum Ausgleich von Eingriffen in das Schutzgut Boden

wird prinzipiell gewünscht bzw. befürwortet. Dies scheitert jedoch am Fehlen wirk-

samer Maßnahmen bzw. den begrenzten Möglichkeiten, wirksame Ökokonto- bzw.

Ausgleichs-Maßnahmen zum Bodenschutz durchzuführen. Da die ökokontofähigen

Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Boden-

funktionen“ weitestgehend ausgereizt wurden, können Eingriffe in den Boden nicht

oder nicht allein durch Bodenmaßnahmen ausgeglichen werden. Aus Mangel an

Alternativen, muss der stark gelockerte Schutzgutbezug der ÖKVO beibehalten

werden.

Kurz diskutiert wird die Möglichkeit, Eingriffe, die nicht durch Bodenschutz-

Maßnahmen ausgeglichen werden können, zukünftig über Ersatzzahlungen auszu-

gleichen. Solche Regelungen sind jedoch nicht Bestandteil der ÖKVO und müssten

deshalb im Rahmen der Eingriffsregelung bzw. einer Kompensationsverordnung

diskutiert werden.

Erweiterung der ökokontofähigen Maßnahmen:

Prinzipiell wird die Problematik gesehen, dass es zu wenige Maßnahmen im Wir-

kungsbereich Boden gibt, um alle Eingriffe in dieses Schutzgut auszugleichen.

Gleichwohl gibt es auch nur wenige Möglichkeiten, die aktuell bestehenden Maß-

nahmen auszuweiten bzw. zu ergänzen. Folgende Möglichkeiten zur Erweiterung

der Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt Bodenschutz diskutiert:

– Anerkennung von Nutzungsextensivierungen im Wirkungsbereich Boden auf

anderen Standorten als auf Standorten der Bewertungsklassen 3 oder 4 der Bo-

denfunktion „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“: Eine solche Ausweitung

wird seitens des Bodenschutzes abgelehnt, da auf den bisher ausgeschlossenen

Bodenstandorten keine relevante Verbesserung der Bodenfunktionen zu erwar-

ten ist.

– Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Standortverhältnisse: Bisher sind

diese Maßnahmen auf Standorte beschränkt, bei denen eine Wiedervernässung

und Nutzungsextensivierung stattfindet. Eine Koppelung dieser beiden Bestand-

teile ist nicht unbedingt notwendig. Zukünftig sollte es auch möglich sein, Maß-

nahmen in das Ökokonto einzustellen, bei denen bereits extensiv genutzte

Standorte wiedervernässt werden.

– Beseitigung von standortfremden Bodenaufträgen, wie beispielsweise einer

Lehmabdeckung von Dünen: Solche Maßnahmen sollten sich auf kleine Flächen

beschränken und mit anderen Naturschutzaktivitäten (bspw. einem Naturschutz-

gebiet) gekoppelt werden. Unter dieser Voraussetzung werden solche Maßnah-

men aus bodenschutzfachlicher Sicht für unproblematisch erachtet und können

in die ÖKVO aufgenommen werden.

– Anerkennung Ökolandbau als Bodenmaßnahme: Ökolandbau ist nicht zwangs-

läufig mit einer Verbesserung der Bodenfunktionen verbunden. Eine Anerken-

nung als Ökokonto-Maßnahme wird deshalb abgelehnt. Darüber hinaus ist es

auch schwierig zu kontrollieren, dass keine Doppelförderung stattfindet.

– Konservierende Bodenbearbeitung oder Direktsaat auf Ackerflächen: Bei diesen

Maßnahmen besteht die Gefahr einer Doppelförderung. Eine Anerkennung als

Ökokonto-Maßnahme wird deshalb abgelehnt.

– Verbesserung des Humusgehaltes: Die Wirkung dieser Maßnahme lässt sich

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 153

kaum kontrollieren. Eine Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme wird deshalb

abgelehnt.

– Anerkennung von Waldkalkungen: Dies ist keine Bodenschutzmaßnahme son-

dern Teil der guten fachlichen Praxis im Waldbau. Eine Anerkennung als Öko-

konto-Maßnahme wird deshalb abgelehnt.

– Entsiegelungsmaßnahmen: Von verschiedenen Seiten wird eine Aufwertung von

Entsiegelungsmaßnahmen bspw. mithilfe eines Aufwertungsfaktors befürwortet.

Eine solche Aufwertung soll den Anreiz für Entsiegelungsmaßnahmen erhöhen.

Seitens des Bodenschutzes wird ein solcher Aufwertungsfaktor abgelehnt, da er

nicht in die Systematik der bisherigen Bodenbewertung passt: Bei Entsiege-

lungsmaßnahmen wären dann mehr Ökopunkte erreichbar als die Bewertungs-

skala für Böden maximal vorsieht. Bei einer Aufnahme des Schutzguts Klima in

die ÖKVO wäre jedoch ein entsprechender Zuschlag aufgrund der Klimaschutz-

funktion entsiegelter Böden denkbar.

– Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden in Städten (falls Schutzgut

Klima/Luft in die ÖKVO aufgenommen wird): Städtische Freiflächen haben eine

wichtige Funktion zur Verbesserung des Stadtklimas. Um diese Funktion zu

stärken, wäre es denkbar, die Beseitigung von Aufschüttungen und Überde-

ckungen von Böden in innerstädtischen Grünflächen/Grünanlagen als Ökokonto-

Maßnahme anzuerkennen. Anerkennungswürdig wären jedoch nur Maßnahmen

im Bestand.

Streichung von ökokontofähigen Maßnahmen:

– Oberbodenauftrag: Von Seiten einiger TeilnehmerInnen bestand der Wunsch,

die Maßnahme Oberbodenauftrag zu streichen. Allerdings wurde dieses Thema

kontrovers diskutiert. Einerseits wird die Maßnahme aufgrund von Mitnahmeef-

fekten kritisch gesehen, andererseits wird die Maßnahme insbesondere von Sei-

ten des Bodenschutzes als sinnvoll erachtet und sollte beibehalten werden. Es

wurde argumentiert, dass Dank der Regelungen in der ÖKVO verhindert werden

kann, dass neben den fachlich gewünschten Oberböden auch anderes Boden-

material aufgetragen wird. In der Diskussion konnte keine allseits befriedigende

Lösung gefunden werden.

Es wurde jedoch angemerkt, dass die Durchführung der Maßnahme muss fach-

gerecht erfolgen und die Rahmendbedingungen für die Auswahl der Flächen

eingehalten werden müssen. Entsprechende Regelungen, um Mitnahmeeffekte

und fachlich nicht wünschenswerte Maßnahmen zu verhindern, sind im Arbeits-

heft 24 enthalten. Es wäre zu überlegen, ob die Regelungen (oder ein dezidierter

Hinweis darauf) in die novellierte ÖKVO aufgenommen werden können.

– Dachbegrünung: Diese Maßnahme stellt aus Sicht der meisten Teilnehmenden

keine Bodenschutzmaßnahme dar und könnte aus diesem Grund gestrichen

werden. Nur ein Teilnehmer plädierte für die Erhaltung des Maßnahmentyps.

– Überdeckung baulicher Anlagen, Tiefenlockerung und Erosionsschutz: Alle drei

Maßnahmen sind aus Sicht des Bodenschutzes sinnvoll und begrüßenswert. Da

diese Maßnahmen nur bei Maßnahmen im Bestand genehmigungsfähig sind

(bei Maßnahmen im Rahmen von Eingriffsvorhaben handelt es sich um Minimie-

rungsmaßnahmen) wird auch kein Widerspruch mit den Grundsätzen der ÖKVO

gesehen. Es wäre zu überlegen, ob die Einschränkung auf Maßnahmen im Be-

stand explizit in die novellierte ÖKVO aufgenommen werden kann.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 154

Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Verbesserung der Grund-

wassergüte“

– Bzgl. der hydrogeologischen Einheiten ist eine stärkere Differenzierung erforder-

lich: in welchen Bereichen ist eine Anerkennung von Maßnahmen gerechtfertigt,

in welchen nicht? Hierzu können neben den hydrogeologischen Haupteinheiten

auch andere verfügbare Datenquellen, wie beispielsweise geologische Karten

verwendet werden. Außerdem wird die Notwenigkeit einer besseren verbal-

argumentativen Begründung der ökologischen Aufwertung im Antrag gesehen;

weitere Regelungen sollten jedoch nicht vorgegeben werden.

– Dass Eingriffe in das Grundwasser nicht gesondert bewertet werden, sondern

als „über die Bodenbewertung abgehandelt“ gelten, wurde in der Gruppe nicht

als Problem gesehen und soll in dieser Form beibehalten werden.

Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürli-

cher Retentionsflächen“

Die derzeitigen Regelungen zum Wirkungsbereich Wiederherstellung natürlicher

Retentionsflächen sind aus Sicht der Teilnehmenden einfach und brauchbar gere-

gelt. Eine Notwendigkeit für weitere Regelungen in Bezug auf das Bewertungssys-

tem und die Maßnahmen wurde nicht gesehen. Eine Ausweitung auf HQ100-

Bereiche soll aufgrund der sehr großen Flächen, der Seltenheit des Ereignisses und

der damit verbundenen geringen ökologischen Aufwertung nicht erfolgen. Die Auf-

nahme von Vorlandabtrag als mögliche Maßnahme wurde aufgrund der damit ein-

hergehenden Bodenbeeinträchtigung entschieden abgelehnt.

Ein differenziertes Meinungsbild gab es bzgl. der Sinnhaftigkeit des Wirkungsbe-

reichs: Handelt es sich bei der Beantragung als Ökokonto-Maßnahme nicht eher um

einen Mitnahmeeffekt? Zumindest stellt der Wirkungsbereich ein gutes Mittel dar,

um Gemeinden einen zusätzlichen Anreiz für eine Umsetzung dieser Maßnahmen

zu bieten. Die Mitnahme von Ökopunkten ist aufgrund der mit einer Deichrückverle-

gung einhergehenden naturschutzfachlichen Aufwertung der Flächen zulässig.

3.1.4.4.2 Rückmeldung Projektbeirat

Der Projektbeirat diskutierte die Ergebnisse des Workshops bei seiner 3. Sitzung

am 28.06.2018 in Stuttgart.

Beim Wirkungsbereich „Boden“ wurde v. a. der Oberbodenauftrag kontrovers gese-

hen. Unter anderem wurde vorgebracht, dass der Anteil der Standorte, auf denen

die Maßnahme als ökokontofähig anerkannt wird, zu hoch sei und nicht nur Böden

umfasse, die durch Erosion o. ä. beeinträchtigt seien. Nach Aussage des Umwelt-

ministeriums ist nach derzeitiger Regelung allerdings auf der Mehrzahl der Standor-

te ein Oberbodenauftrag nicht anerkennungsfähig (vgl. Abschn. 3.1.4.5.1).

Als besonders problematisch wurde die Regelung des § 13b BauGB (vereinfachtes

Verfahren) gesehen, nach der unter gewissen Voraussetzungen bei der Aufstellung

von Bebauungsplänen die Eingriffsregelung keine Anwendung findet. Oberboden-

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auftrag mit Material von diesen Flächen kann somit in das Ökokonto eingestellt wer-

den.

Bei den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Grundwassergüte“ und „Wiederher-

stellung natürlicher Retentionsflächen“ kamen aus dem Projektbeirat kamen keine

Anmerkungen zu den Workshop-Ergebnissen.

3.1.4.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung der abiotischen Wirkungsbe-

reiche

Als Ergebnis der Auswertungen der Befragungen und aus den Rückmeldungen der

Workshop-Arbeitsgruppe und dem Projektbeirat kann grundsätzlich festgehalten

werden, das die drei abiotischen Wirkungsbereiche in der ÖKVO verbleiben sollten.

Zwar gab es vereinzelt starke Kritik und Vorschläge zur Abschaffung der Wirkungs-

bereiche. Dabei handelte es sich aber um Einzelmeinungen. Im Workshop und im

Projektbeirat wurde die Beibehaltung der Wirkungsbereiche mit großer Mehrheit

unterstützt. Die Probleme bei der Anwendung der Wirkungsbereiche lassen sich

durch die unten angeführten Weiterentwicklungen der ÖKVO vermeiden bzw. stark

reduzieren.

Ein verstärkter Schutzgutbezug zwischen Eingriff und Kompensation wäre zwar

wünschenswert, ist aber beim Schutzgut Boden mangels ausreichender Potentiale

für Bodenschutzmaßnahmen kaum möglich. Detaillierte Ausführungen zum Funkti-

ons- und Schutzgutbezug sind in Abschn. 3.1.5 enthalten.

Auf Grundlage der Befragungen und Recherchen sowie unter Berücksichtigung der

Ergebnisse des Workshops und der Rückmeldung des Projektbeirats werden fol-

gende Weiterentwicklungen hinsichtlich der abiotischen Wirkungsbereiche vorge-

schlagen:

3.1.4.5.1 Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von

Bodenfunktionen“

Verweis auf LUBW-Arbeitsheft Nr. 24 und ggf. Ergänzung des Hefts

Im LUBW-Arbeitsheft Nr. 24 „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen

Eingriffsregelung“ sind bereits ausführliche Erläuterungen zum Wirkungsbereich

Boden enthalten. Da die Inhalte des Arbeitshefts offensichtlich nicht allgemein be-

kannt sind, sollte in der ÖKVO ein Hinweis auf das Heft ergänzt werden.

Außerdem sollte geprüft werden, ob die sonstigen bei den Befragungen aufgeführ-

ten Probleme durch eine Ergänzung des Hefts geregelt werden können.

Erweiterung ökokontofähiger Bodenschutzmaßnahmen

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Die folgenden Empfehlungen der Workshop-Arbeitsgruppe sollten in die ÖKVO

übernommen werden:

– Anerkennung der Wiedervernässung auf bereits extensiv oder auf gar nicht ge-

nutzten Standorten als ökokontofähige Maßnahme

– Anerkennung der Beseitigung von standortfremden Bodenaufträgen, wie bei-

spielsweise einer Lehmabdeckung von Dünen, unter bestimmten Voraussetzun-

gen (Kleinflächigkeit, Vorliegen eines naturschutzfachlichen Konzepts).

Eine Ausweitung des Maßnahmentyps „Extensivierung“ auf weitere Standorte sowie

die Aufnahme neuer Maßnahmentypen (Waldkalkung etc.) wird entsprechend dem

Votum der Workshop-Arbeitsgruppe nicht vorgeschlagen.

Streichung ökokontofähiger Maßnahmen

Bei Dachbegrünungen handelt es sich um eine stark technisch geprägte Maßnahme

mit einem Aufbau aus mehreren Folien und Vliesen sowie speziellen Substraten

(z. B. Lava, Bims), die keinen Zusammenhang zu den örtlich anstehenden Böden

haben. Sie haben damit keine Bedeutung für das Schutzgut Boden (auch wenn sie

in geringem Umfang natürliche Bodenfunktionen wie Wasserspeicherung ersetzen).

Es wird dementsprechend empfohlen diesen Maßnahmentyp beim Wirkungsbereich

Boden zu streichen.

Weitere Streichungen werden entsprechend dem Ergebnis des Workshops nicht

empfohlen. Durch den oben vorgeschlagenen Verweis auf das LUBW-Arbeitsheft 24

wird jedoch klargestellt, dass die Überdeckung baulicher Anlagen und die Tiefenlo-

ckerung im Rahmen eines laufenden Bauvorhabens Vermeidungs- und Minimie-

rungsmaßnahmen und somit nicht ökokontofähig sind.

Neuregelung Oberbodenauftrag

Der Maßnahmentyp „Oberbodenauftrag“ stößt vor allem bei den Zustimmungsbe-

hörden auf Kritik, da der naturschutzfachliche Mehrwert oft schwer ersichtlich ist.

Nach LUBW-Arbeitsheft 24 wird die Maßnahme nur anerkannt, wenn es sich um

Böden mit mittlerer und geringer Leistungsfähigkeit handelt, die durch einen

Oberbodenauftrag verbessert werden können. Dies wird von den Boden-Fachleuten

nach wie vor befürwortet. Allerdings sind Oberbodenaufträge - entgegen dem offen-

sichtlich weit verbreiteten Eindruck – bereits nach der derzeitigen Regelung (nach

BBodSchV und Heft 24/LUBW) auf der Mehrzahl der Ackerstandorte nicht anerken-

nungsfähig, da die dortigen Böden durch Oberbodenaufträge nicht sinnvoll aufwert-

bar sind. Ein Bodenauftrag zur Bodenverbesserung, insbesondere zum Ausgleich

von Eingriffen, ist nicht zulässig oder aus fachlichen Gründen nicht sinnvoll:

– Bei Böden mit hoher Leistungsfähigkeit

natürliche Bodenfruchtbarkeit: Bewertungsstufe >=3 (Bodenzahl >60)

Sonderstandort für naturnahe Vegetation: Bewertungsstufe >3

– Auf Mooren/Moorböden

– In Wasserschutzgebieten

– In festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 65 WG), insbesondere HQ100-

Gebieten

– In Naturschutzgebieten, Nationalpark, Biosphärengebieten, Natura 2000 Gebie-

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ten, gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, Naturdenkmale

– Auf Grünland und im Wald

Diese Einschränkungen sollten in der ÖKVO oder im Heft 24 verdeutlicht werden.

Des Weiteren sollte überprüft werden, ob diese Regelungen ausreichen, um die

Anerkennung der Maßnahme auf die Standorte zu beschränken, bei denen der Bo-

den in seiner derzeitigen Ausprägung Defizite gegenüber dem natürlichen Zustand

aufweist, die durch einen Oberbodenauftrag kompensiert werden können.

Darüber hinaus sollte in der ÖKVO eine Klarstellung erfolgen, dass der Oberboden,

der im Rahmen einer Bebauung anfällt, bei der die Eingriffsregelung nach § 13b

BauGB keine Anwendung findet, nicht für eine Ökokonto-Maßnahme herangezogen

werden kann.

Die Klärung und Verdeutlichung der Anerkennungsvoraussetzungen für den Maß-

nahmentyp „Oberbodenauftrag“ werden wegen seines hohen Konfliktpotentials als

prioritär angesehen.

Zielkonflikte zwischen Bodenschutz und Arten- und Biotopschutz

Die Zielkonflikte, die sich ergeben, wenn bei einer Maßnahme des Arten- und Bio-

topschutzes in den Boden eingegriffen werden muss, sollten diskutiert und in einer

Arbeitshilfe geregelt werden. Ziel sollte es sein, anhand einer naturschutzfachlichen

Abwägung den Umgang mit Bodeneingriffen bereits im Vorfeld zu regeln, um zum

einen den Aufwand für die Maßnahmenträger möglichst gering zu halten. Zum an-

deren ist unter Anbetracht dessen, dass Bodeneingriffe letztlich wieder über Maß-

nahmen des Arten- und Biotopschutzes ausgeglichen werden müssen, da nur weni-

ge Bodenmaßnahmen zur Verfügung stehen, nicht zielführend hier weiteren Aus-

gleichsbedarf zu produzieren.

3.1.4.5.2 Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“

Grundsätzlich wird die Beibehaltung des Wirkungsbereichs „Verbesserung der

Grundwassergüte“ empfohlen. Allerdings sollten die Voraussetzungen für die Aner-

kennung der Maßnahme überarbeitet werden. Der derzeitige alleinige Bezug auf die

hydrogeologischen Einheiten erscheint zu grob gefasst. Hier sollten zusätzliche Kri-

terien wie die Durchlässigkeit der Deckschicht mit berücksichtigt werden. Außerdem

muss in der ÖKVO klargestellt werden, dass nicht jede Ökokonto-Maßnahme im

zulässigen Raum automatisch Zusatzpunkte für die Verbesserung der Grundwas-

sergüte erhält, sondern dass die positive Auswirkung auf das Grundwasser bei jeder

Maßnahme dargelegt und begründet werden muss, dies müsste ggf. auch in der

Web-Anwendung berücksichtigt werden. Unter dieser Voraussetzung stellt auch der

von verschiedenen Seiten befürchtete Mitnahmeeffekt kein gravierendes Problem

dar (vgl. Abschn. 3.2.5).

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3.1.4.5.3 Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflä-

chen“

Die derzeitigen Regelungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher

Retentionsflächen“ sollten beibehalten werden. Sie sind einfach und gut handhab-

bar. Eine Ausweitung auf Anerkennung von Maßnahmen im HQ100-Über-

schwemmungsgebiet ist fachlich nicht sinnvoll, da statistisch nur alle 100 Jahre vor-

kommende Ereignisse keine Aufwertung des Naturhaushalts darstellen. Auch die

Einschränkung auf „natürliche“ Retentionsflächen, die die künstliche Anlage von

Retentionsflächen (durch Vorlandabtrag oder Anlage von Rückhaltebecken) aus-

schließt, sollte beibehalten werden.

Einzelne Vollzugsprobleme wie

– die Definition „natürlicher Retentionsflächen“ bei vor längerem verlegten Gewäs-

sern

– die Berücksichtigung einer Wiederherstellung von Retentionsflächen durch nicht

in der ÖKVO genannte Maßnahmen (z. B. Sohlanhebungen)

– die Behandlung großflächiger Eingriffsvorhaben (z. B. Polder)

können bei Bedarf in Fachgremien diskutiert und ggf. im Rahmen einer Arbeitshilfe

geregelt werden. Angesichts der geringen Ausnutzung dieses Wirkungsbereichs

handelt es sich dabei aber nicht um ein prioritäres Handlungsfeld.

3.1.4.5.4 Übersicht über die Vorschläge zur Weiterentwicklung der abioti-

schen Wirkungsbereiche

Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte

– Anpassung der Webanwendung mit Pflicht zur Begründung des naturschutzfach-

lichen Mehrwerts bei allen Maßnahmen mit pauschaler Punktvergabe (z. B. bei

Grundwasserschutzmaßnahmen)

Festlegung von Standards

– Es sollte überprüft werden, ob die bestehenden Regelungen ausreichen, um die

Anerkennung der Maßnahme Oberbodenauftrag auf die Standorte zu beschrän-

ken, bei denen der Boden in seiner derzeitigen Ausprägung Defizite gegenüber

dem natürlichen Zustand aufweist, die durch einen Oberbodenauftrag kompen-

siert werden können

– Klärung von Detailfragen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher

Retentionsflächen“

– Neudefinition der Räume, in denen Zusatzpunkte für die „Verbesserung der

Grundwassergüte“ vergeben werden können

Änderungen der ÖKVO

– Ergänzung in § 3 Abs. 2 ÖKVO: Pflicht zu Erläuterung des naturschutzfachlichen

Mehrwerts bei allen Maßnahmen mit pauschaler Punktvergabe (z. B. bei Grund-

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wasserschutzmaßnahmen)

– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO):

Ergänzung eines Hinweises auf das LUBW-Arbeitsheft 24 (oder Übernahme

der dortigen Inhalte in die ÖKVO)

Änderung der Formulierung: „Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher

Standortverhältnisse durch Wiedervernässung bei gleichzeitiger Nutzungsex-

tensivierung oder auf bereits extensiv oder nicht genutzten Standorten (so-

fern dies nicht zu Beeinträchtigung der Biotopqualität führt)“

Streichung von „Dachbegrünungen“ als ökokontofähige Maßnahme im Wir-

kungsbereich „Boden“

Einschränkung der Standorte, auf denen Oberbodenauftrag ökokontofähig ist

Einschränkung, dass der Oberboden, der im Rahmen einer Bebauung anfällt,

bei der nach § 13b BauGB die Eingriffsregelung keine Anwendung findet,

nicht für eine Ökokonto-Maßnahme herangezogen werden kann.

– Nr. 3.2 der Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): Ergänzung von zusätzlichen Voraussetzun-

gen für die Anerkennung von Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasser-

güte.

Herausgabe von Arbeitshilfen

– Arbeitshilfe zum Oberbodenauftrag mit Angabe/Darstellung der Standorte, auf

denen die Maßnahme ökokontofähig ist

– evtl. Ergänzungen des LUBW-Arbeitshefts 24

– ggf. Arbeitshilfe zu Wirkungsbereichen „Verbesserung der Grundwassergüte“

und „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“.

– ggf. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum

3.1.5 Fragestellungen zum Funktions- und Schutzgutbezug

3.1.5.1 Grundlagen

Nach § 15 Abs. 2 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, unver-

meidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-

schaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatz-

maßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beein-

trächtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt

sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestal-

tet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funk-

tionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise

hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.

Sowohl Ausgleichs- als auch Ersatzmaßnahmen knüpfen also an die durch den

Eingriff beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an. Dabei ist die Verbin-

dung bei Ausgleichsmaßnahmen, bei denen eine „gleichartige“ Wiederherstellung

verlangt wird, enger als bei Ersatzmaßnahmen, bei denen nur eine „gleichwertige“

Herstellung vorgegeben ist. Einen Vorrang von der Durchführung von Ausgleichs-

maßnahmen vor der Umsetzung von Ersatzmaßnahmen enthält das BNatSchG

nicht (mehr).

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Ökokonto-Maßnahmen werden in aller Regel Ersatzmaßnahmen darstellen. Dass

eine Ökokonto-Maßnahme funktional genau dem zugeordneten Eingriff entspricht

und in dessen räumlicher Nähe liegt (und somit als Ausgleichsmaßnahme anzu-

sprechen wäre), dürfte nur in Ausnahmefällen möglich sein. Durch eine Ökokonto-

Maßnahme werden also die durch den zugeordneten Eingriff beeinträchtigten Funk-

tionen des Naturhaushalts in der Regel „nur“ in gleichwertiger Weise hergestellt

werden können.

Was unter „gleichwertiger Weise“ zu verstehen ist, ist im BNatSchG nicht näher de-

finiert. Auch das Naturschutzgesetz Baden-Württembergs enthält dazu keine Rege-

lungen.

Die Zuordnung einer Ökokonto-Maßnahme als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme

zu einem Eingriff erfolgt gem. § 9 der ÖKVO im Verfahren der Vorhabenzulassung.

In der ÖKVO finden sich demnach keine Aussagen dazu, für welche Eingriffe die

Ökokonto-Maßnahmen herangezogen werden können. In der Systematik der ÖKVO

ist zwar eine Summierung der in den 6 Wirkungsbereichen generierten Ökopunkte

vorgesehen, womit in der Regel ein schutzgutübergreifender Ansatz quasi vorgege-

ben erscheint. Grundsätzlich kann dem Maßnahmenantrag anhand der Einzelmaß-

nahmen jedoch die Zuordnung der vergebenen Ökopunkte pro Schutzgut entnom-

men werden, so dass bei Bedarf auch ein entsprechender Schutzgutbezug herge-

stellt werden könnte.

Zum Teil ergibt sich zwar aus anderen Vorschriften die Notwendigkeit die vom Ein-

griff konkret betroffenen Lebensräume wiederherzustellen (z. B. nach § 30

BNatSchG geschützte Lebensräume, Lebensräume europarechtlich geschützter

Arten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG). Bei Eingriffen in andere Lebensräume oder

Schutzgüter können Eingriff und Kompensation aber voneinander abweichen, so-

weit sich in der Gesamtbilanz ein Ausgleich ergibt. Dies wird zum Teil kritisch gese-

hen. Im Rahmen der Evaluation soll deshalb geprüft werden, ob in der ÖKVO ein

stärkerer Schutzgut- oder Funktionsbezug vorgegeben werden kann und soll.

3.1.5.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

3.1.5.2.1 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-

to-Maßnahmen

Der Schutzgut- und Funktionsbezug war bei der fachlichen Durchsicht anerkannter

Ökokonto-Maßnahmen nicht prüfungsrelevant, da keine Angaben zur Zuordnung

der anerkannten Maßnahmen zu einem Eingriff vorlagen.

3.1.5.2.2 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-

lungen und der Regelungen anderer Bundesländer

Im Rahmen des Arbeitspakets B wurde die Behandlung des Schutzguts Boden in

den naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen aller Bundesländer ausgewertet.

Dabei wurden auch die Vorgaben für einen schutzgutbezogenen Ausgleich analy-

siert:

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 161

– Nach § 8 Abs. 3 S. 2 der Bayerischen Kompensationsverordnung ist bei Ersatz-

maßnahmen zuerst eine funktionale Kompensation zu prüfen. Wenn diese nicht

möglich ist, können die Beeinträchtigungen durch gleichwertige andere Funktio-

nen möglichst mit Wechselwirkungen zu den beeinträchtigten Funktionen ersetzt

werden. Hier ist also eine Rangfolge festgelegt, nach der zuerst eine Kompensa-

tion mit Funktions- und Schutzgutbezug anzustreben ist und nur nachrangig ein

Ersatz ohne konkreten Bezug zum Eingriff. Bayern ist damit das einzige Bundes-

land, das den Vorrang von schutzgut- und funktionsbezogenen Maßnahmen in

einer Verordnung vorgibt.

– Einige andere Bundesländer haben Arbeitshilfen und Vollzugshinweise heraus-

gegeben, die ebenfalls einen starken Schutzgutbezug beinhalten (ohne dass

dies in einer Verordnung verbindlich geregelt ist). So soll in Brandenburg nach

den „Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung“ für jedes Schutzgut eine ei-

gene Bilanzierung erfolgen. Für nicht kompensierbare Bodenversiegelungen sol-

len Ersatzzahlungen geleistet werden. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein

soll der Ausgleich für Neuversiegelungen schutzgutbezogen erfolgen, für andere

Beeinträchtigungen des Bodens ist ein schutzgutübergreifender Ersatz möglich.

– In Sachsen ist nur dann eine eigene Bilanzierung für ein Schutzgut notwendig,

wenn besondere Funktionen betroffen sind. Der Ausgleich oder Ersatz soll dann

vorrangig schutzgut- und funktionsbezogen erfolgen. Wenn dies nicht vollständig

möglich ist, ist aber auch eine Anrechnung von Wertpunkten über die Schutz-

gutgrenzen hinweg möglich. Ähnliche Regelungen, die einen eigenen Ausgleich

nur bei besonderer Betroffenheit eines Schutzguts vorsehen, gibt es auch in an-

deren Bundesländern.

– In den meisten Ländern wird ein multifunktionaler Ausgleich angestrebt, der sich

positiv auf mehrere Schutzgüter auswirkt. Soweit keine besonderen Funktionen

eines Schutzguts betroffen sind, kann die Kompensation i. d. R. schutzgutüber-

greifend erfolgen.

3.1.5.2.3 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen

Explizite Fragen nach dem Schutzgut- bzw. Funktionsbezug von Ökokonto-

Maßnahmen wurden bei der schriftlichen Befragung der Akteursgruppen nicht ge-

stellt. Einige Teilnehmer äußerten sich aber mit folgenden Hinweisen zu dem The-

ma:

1. Eingriffe ins Offenland sollten i. d. R. nicht durch Ökokonto-Maßnahmen im

Wald kompensiert werden können (und umgekehrt).

2. Ein Kritikpunkt ist, dass Eingriffe in den Boden häufig durch biotopbezogene

Maßnahmen kompensiert werden, womit ein Defizit beim Schutzgut Boden

verbleibt. Von anderer Seite wird dieser schutzgutübergreifende Ansatz aber

auch positiv bewertet.

3. In der schriftlichen Befragung wurde der Verdacht geäußert, dass mit Maß-

nahmen im Wald hohe Ökopunktwerte erzielt werden können. Dies könnte zu

einem hohen Überschuss an verfügbaren Ersatzmaßnahmen im Wald führen,

die dann aufgrund eines Mangels an Maßnahmen im Offenland auch für Ein-

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griffe im Offenland herangezogen werden1.

4. Ein Teilnehmer forderte, dass die Kompensation sich an den betroffenen Funk-

tionen ausrichten sollte und nicht an „abstrakten Punkten, die die Sachzusam-

menhänge nicht wiedergäben“.

5. In einer Rückmeldung wird Bezug auf das Verhältnis der ÖKVO zur Eingriffs-

Ausgleichs-Bilanzierung genommen. Darin wird angemahnt, dass die ÖKVO,

sofern sie zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung verwendet werden sollte, im

Blick auf die Eingriffsregelung dahingehend ergänzt werden müsste, dass der

räumlich-funktionale Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich zu be-

achten ist, und dass eine einzelfallbezogene verbal-argumentative Herleitung

der Maßnahmen und Bewertung zwingend erforderlich ist. Bezug genommen

wird dabei auf das BNatSchG: „Nach der Eingriffsregelung des BNatSchG ist

die Kompensation eines Eingriffs funktional zu vollziehen. Die Methode zur

Begründung von Art und Umfang der Kompensation ist die verbal-

argumentative einzelfallbezogene Bewertung. Kardinale Bewertungsverfahren

als alleinige Bewertungsinstrumente sind bewertungsmethodisch nicht zulässig

(siehe hierzu Schumacher/Fischer-Hüftle: Kommentar zum BNatSchG § 15,

Rn 166). Sie suggerieren eine grundsätzliche Austauschbarkeit von ökologi-

scher Wertigkeit (Qualität) und flächiger Ausdehnung (Quantität), was nicht zu-

trifft. Wird beispielsweise in einen Waldbestand eingegriffen, ist der betroffenen

Tier- und Pflanzenwelt nicht mit der Umwandlung einer um ein Vielfaches grö-

ßeren Ackerfläche in extensives Grünland geholfen. Diese Zusammenhänge

sollten bei einer Anpassung der ÖKVO klargestellt werden.“

Außerhalb der Befragung hat das Zukunftsforum Natur & Umwelt Ortenau e.V. ein

Positionspapier zur Evaluation der ÖKVO erstellt. Darin wird u. a. gefordert, dass

Ausgleichsmaßnahmen im Wald nur anerkannt werden, wenn auch der Eingriff im

Wald erfolgt ist. Eine schutzgutübergreifende Kompensation (biotopbezogener Aus-

gleich für Eingriffe in den Bodenhaushalt) soll sich auf Offenlandbiotope beschrän-

PAN Partnerschaft 162

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1 Eine daraufhin von der LUBW durchgeführte Auswertung ergab, dass - bezogen auf den Wirkungs-

bereich Biotope – bis Ende 2017 fast doppelt so viele Ökopunkte für Waldmaßnahmen (ca. 65,3 Mio

ÖP) ins Ökokonto eingebucht wurden wie für Offenlandmaßnahmen (ca. 39,7 Mio ÖP). Dies unter-

stützt den Verdacht, dass Eingriffe ins Offenland zu einem nicht unerheblichen Anteil im Wald aus-

geglichen werden.

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ken. Hier werden also ebenfalls ein verstärkter Schutzgutbezug bzw. Einschränkun-

gen bei einem schutzgutübergreifenden Ausgleich angemahnt.

3.1.5.3 Problemstellung und Lösungsansätze

3.1.5.3.1 Zusammenfassende Problemanalyse

In der ÖKVO werden die durchgeführten Maßnahmen getrennt nach Wirkungsberei-

chen erfasst. Diese Vorgehensweise ermöglicht grundsätzlich auch einen schutz-

gutbezogenen Ausgleich von Eingriffen.

Andererseits scheint die ÖKVO auf einen stark schutzgutübergreifenden Ansatz hin

angelegt zu sein, da die Punktwerte pro Wirkungsbereich zu einer Gesamtsumme

addiert werden, welche dann für die Kompensation eines Eingriffs herangezogen

werden können. Bei dieser Vorgehensweise ist ein Schutzgut- bzw. Funktionsbezug

weitgehend hinfällig. Hier stellt sich insbesondere die Frage, ob in Bezug auf kon-

krete Eingriffe bzw. Maßnahmen ein besonderer Bedarf bzgl. einer getrennten Bi-

lanzierung besteht. Dies wären nach aktuellem Stand folgende Themen:

– Eingriffe in den Boden, insbesondere Versiegelung von Boden,

– Eingriffe bzw. Kompensationsmaßnahmen, die besondere Arten betreffen

– Eingriff bzw. Kompensation von Maßnahmen im Offenland/Wald.

Ein Überschuss von Ökokonto-Maßnahmen im Wald kann, bei nicht ausreichend

definiertem Schutzgut- bzw. Funktionsbezug dazu führen, dass Eingriffe im Offen-

land durch Maßnahmen im Wald kompensiert werden. Dies wäre insbesondere

dann der Fall, wenn entsprechende Maßnahmen im Offenland fehlen. Hierzu stellt

sich die Frage, welche Auswirkungen ein Ungleichgewicht von Offenland- und

Waldmaßnahmen vor dem Hintergrund hätte, dass im Bundesnaturschutzgesetz

(§ 15 Abs. 2 BNatSchG) gefordert wird, dass beeinträchtigte Funktionen des Natur-

haushalts mindestens in gleichwertiger Weise wiederhergestellt werden müssen.

Weitere Kritik am stark schutzgutübergreifenden Ansatz der ÖKVO kommt von Sei-

ten des Naturschutzes, der einzelne bodenbezogene ökokontofähige Maßnahmen

(z. B. Oberbodenauftrag) sehr kritisch sieht, solange diese auch für die Kompensa-

tion von Eingriffen aus dem Wirkungsbereich Biotope und Arten genutzt werden

können.

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3.1.5.3.2 Lösungsansätze

Grundsätzlich ist eine schutzgutübergreifende Kompensation bei Ersatzmaßnahmen

und damit auch bei Ökokonto-Maßnahmen möglich2. Insofern besteht keine rechtli-

che Verpflichtung den Schutzgut- und Funktionsbezug in Bezug auf Ökokonto-

Maßnahmen zu stärken.

Der Wortlaut von § 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG, wonach Ziel der Ersatzmaßnahme

eine gleichwertige Herstellung gerade der konkret „beeinträchtigten Funktionen des

Naturhaushalts“ ist, sowie die Rückmeldungen bei der schriftlichen Befragung und

im Rahmen des Workshops legen aber nahe, dass Möglichkeiten zur Stärkung des

Schutzgut- und Funktionsbezugs geprüft werden sollten. Auch in der Literatur zu

dieser Thematik wird nach der Auswertung von Dolde Mayen & Partner (2016)

i. d. R. davon ausgegangen, dass „sich der Ersatz am Ideal des Ausgleichs orientie-

ren“ müsse und grundsätzlich versucht werden müsse, „den durch die Beeinträchti-

gungen betroffenen Funktionen möglichst nahezukommen“.

Lösungsansätze für einen stärkeren Schutzgut- und Funktionsbezug zwischen Ein-

griff und Kompensation können aus der Analyse der Regelungen der anderen Bun-

desländer abgeleitet werden. Sie reichen von verbindlichen Regelungen, dass eine

Kompensation schutzgut-/funktionsbezogen erfolgen muss, über Empfehlungen

hinsichtlich der Rangfolge zu prüfender Kompensationsmaßnahmen bis zu Rege-

lungen, die eine übergreifende Kompensation zulassen, aber transparenter machen

(vgl. Abschn.2.2).

Die Maximalposition einer verbindlichen Regelung, die einen schutzgutübergreifen-

den Ersatz komplett untersagen würde, ist kaum praktikabel, da nur in Ausnahme-

fällen passgenaue Ökokonto-Maßnahmen zu einem Eingriff gefunden werden könn-

ten. Ein Eingriff müsste dann ggf. unterschiedlichen Ökokonto-Maßnahmen zur

Kompensation unterschiedlicher Schutzgüter zugeordnet werden. In vielen Fällen

müsste auf Ersatzzahlungen ausgewichen werden, da bei einzelnen Schutzgütern

(z. B. Boden) kein kompletter schutzgutbezogener Ausgleich möglich wäre. Im Übri-

gen ist dieser Ansatz vermutlich auch aus rechtlicher Sicht nicht zulässig, da der

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2 Ausnahme: Kompensation eines Eingriffs in den Naturhaushalt durch Aufwertung des Landschafts-

bilds lt. Urteil des VG Berlin vom 24.09.2015 (24 L 63.15) nicht zulässig

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Gesetzgeber mit der Einführung des Ökokontos den Zusammenhang zwischen Ein-

griff und Kompensation bewusst gelockert hat.

Damit verbleiben noch die nachfolgend aufgeführten drei Varianten für eine Stär-

kung des Schutzgut- und Funktionsbezugs zwischen Eingriff und Kompensation

sowie die Nullvariante:

Variante 1: Verbindliche Regelungen zum Schutzgut- und Funktionsbezug für

bestimmte Ausnahmefälle

Um die o. g. Nachteile eines generellen, verbindlich vorgeschriebenen Schutzgut-

und Funktionsbezugs zu reduzieren, könnte ein strikter Schutzgutbezug auf be-

stimmte Ausnahmefälle beschränkt werden.

Denkbar wäre z. B. die Beschränkung einer verbindlichen schutzgutbezogenen

Kompensation auf Fälle mit besonderer Betroffenheit eines Schutzguts oder einer

Funktion (Variante 1a). Andere Beeinträchtigungen im Rahmen des Eingriffs könn-

ten dann auch schutzgutübergreifend kompensiert werden. Eine besondere Betrof-

fenheit könnte z. B. vorliegen, wenn wertvolle Arten oder Lebensräume von einem

Eingriff betroffen sind. Die Kompensation müsste in diesem Fall funktional, d.h. für

dieselbe Art oder denselben Lebensraumtyp, erfolgen. Somit ließe sich auch ver-

meiden, dass für Beeinträchtigungen wertgebender Arten bodenbezogene Maß-

nahmen als Kompensation eingesetzt werden.

Eine verbindliche Regelung könnte sich auch auf einzelne, besonders häufig kriti-

sierte schutzgutübergreifende Maßnahmen (Variante 1b) beschränken, z. B.

– Festlegung, dass Kompensationsmaßnahmen im Wald nur Eingriffen in den

Wald zugeordnet werden können

– Festlegung, dass Neuversiegelungen nur durch bodenbezogene Maßnahmen

kompensiert werden können bzw. in Ermangelung verfügbarer Maßnahmen

durch Ersatzzahlungen (Der Weg über Ersatzzahlungen ist aus folgenden Grün-

den jedoch kritisch zu sehen:

es müssten dann alle Eingriffe in den Boden, die nicht vollständig über Bo-

denmaßnahmen kompensiert werden können, in die Abwägung zwischen

den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und anderen

Belangen eingestellt werden

auch die Ersatzzahlungen würden aufgrund fehlender Aufwertungsmöglich-

keiten für das Schutzgut Boden in vielen Fällen wiederum für das Schutzgut

Arten und Biotope eingesetzt werden und somit würde dieses Vorgehen kei-

nerlei Vorteil gegenüber einer schutzgutübergreifenden Kompensation bie-

ten.)

Durch den verbindlichen Charakter der Regelungen würde der Schutzgutbezug ein-

deutig gestärkt. In Bezug auf die ÖKVO hieße das jedoch, dass Ökokonto-

Maßnahmen in Bezug auf die verschiedenen Wirkungsbereiche bzw. Lebensraum-

typen klar getrennt beantragt werden müssten.

Die Regelung würde die Nutzung des Ökokontos relativ stark einschränken. Durch

den strikten Schutzgut- und/oder Funktionsbezug wäre immer wieder mit Fällen zu

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rechnen, in denen keine geeignete Ökokonto-Maßnahme vorhanden ist. Dadurch

würden die Vorhaben behindert oder verzögert, ggf. müsste in der Eingriffskaskade

der Schritt der Abwägung gegangen und dann ggf. auf Ersatzzahlungen ausgewi-

chen werden.

Die Variante 1 hat damit ähnliche Nachteile wie eine generelle verbindliche Festle-

gung des Schutzgut- und Funktionsbezugs (wenn auch in geringerem Ausmaß).

Dementsprechend ist auch hier die rechtliche Zulässigkeit einer entsprechenden

Regelung fraglich. Die Weiterverfolgung der Variante 1 wird deshalb nicht empfoh-

len.

Variante 2: Vorgabe einer Rangfolge bei der Festlegung von Ersatzmaßnah-

men einschl. Begründung

Eine weitere Möglichkeit zur Stärkung des Schutzgut- und Funktionsbezug besteht

in der Vorgabe einer Rangfolge bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen. Danach

muss zuerst geprüft werden, ob eine Aufwertung der beeinträchtigten Funktion mög-

lich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Funktions- oder Schutzgutbezug auf-

gelockert werden. Eine schutzgutübergreifende Kompensation ist also möglich, aber

an Bedingungen geknüpft und muss transparent gemacht werden3.

Ein konkreter Vorschlag für eine entsprechende Rangfolge bei der Prüfung von Er-

satzmaßnahmen ist z. B. in Dolde Mayen & Partner (2016)4 enthalten:

– vorrangig Maßnahmen mit funktioneller Kompensation, d. h. Aufwertung der be-

einträchtigten Funktion,

– danach Maßnahmen mit Aufwertung einer möglichst ähnlichen Funktion des

gleichen Schutzgutes,

– danach Maßnahmen mit Aufwertung von Funktionen anderer Schutzgüter mit

Wechselwirkungen zu den beeinträchtigten Funktionen,

– danach Maßnahmen mit Aufwertung von Funktionen anderer Schutzgüter, die

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3 Eine ähnliche Regelung enthält § 8 Abs. 3 S. 2 der Bayerischen Kompensationsverordnung: „Ist bei

Ersatzmaßnahmen eine funktionale Kompensation nicht möglich, können die erheblichen Beeinträch-

tigungen durch gleichwertige andere Funktionen möglichst mit Wechselwirkungen zu den beeinträch-

tigten Funktionen ersetzt werden.“ 4 Vgl. Dolde Mayen & Partner (2016): Funktionsbezug von Ersatzmaßnahmen im Sinne von

§ 15 Abs. 2 BNatSchG. Rechtliche Stellungnahme im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwick-

lung und Umwelt – Abteilung Stadt- und Freiraumplanung des Landes Berlin

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den beeinträchtigten Funktionen möglichst nahe kommen, ohne Wechselwirkung

zu den beeinträchtigten Funktionen.

Konkret würde dies bedeuten, dass bei einem Eingriff in ein Offenland-Feuchtbiotop

zuerst geprüft werden muss, ob eine entsprechende Ökokonto-Maßnahme im Na-

turraum verfügbar ist oder eine konventionelle Kompensationsmaßnahme für diesen

Biotoptyp durchgeführt werden kann. Diese sollte dann vorrangig zugeordnet bzw.

festgesetzt werden. Nur wenn keine entsprechende Maßnahme vorhanden bzw.

umsetzbar ist, kann auf andere Maßnahmentypen zurückgegriffen werden. Dabei

wäre im Detail noch zu klären, wie die Abprüfung der Rangfolge durch den Vorha-

bensträger nachzuweisen ist und welche Prüfschritte hier als zumutbar anzusehen

sind.

Durch diese Regelung würde der Schutzgut- und Funktionsbezug gestärkt ohne die

Flexibilität zu verlieren, die ein Ökokonto auszeichnet. Die Vorgabe einer Reihenfol-

ge kann aber nicht garantieren, dass der Schutzgutbezug tatsächlich hergestellt

wird, da nicht sichergestellt ist, dass eine geeignete Kompensationsmaßnahme ver-

fügbar ist.

Variante 3: Transparente Darstellung der Auswirkungen pro Schutzgut und

einer schutzgutübergreifenden Kompensation

Die Gefahr, dass der Bezug zwischen Eingriff und Ökokonto-Maßnahmen zu nach-

lässig gehandhabt wird, könnte auch dadurch reduziert werden, dass bei der Bear-

beitung der Eingriffsregelung bei der Vorhabenszulassung ein verbal-argumentativer

Vergleich für jedes Schutzgut vorgeschrieben wird. Bei der Wahl der Kompensati-

onsmaßnahme ist der Vorhabensträger zwar prinzipiell frei, soweit eine schutzgut-

/funktionsübergreifende Kompensation gewählt wird, ist dies aber darzustellen. Dies

würde zumindest zu mehr Transparenz führen und nachvollziehbar machen, welche

Funktionen im Einzelfall tatsächlich funktionsintern kompensiert wurden und welche

nicht.

Der schutzgut- bzw. funktionsbezogene Vergleich zwischen Eingriff und Kompensa-

tion kann rein verbal-argumentativ erfolgen (Variante 3a). Dabei würden die be-

troffenen Schutzgüter und Funktionen benannt und bewertet, es erfolgt aber keine

Darstellung der Ökokonto-Bilanz pro Schutzgut.

In Bezug auf die Wirkungsbereiche der ÖKVO bietet es sich jedoch an, den Bedarf

an Ökopunkten aus dem Eingriff mit den im Rahmen der zugeordneten Ökokonto-

Maßnahme generierten Ökopunkten gegenüberzustellen (Variante 3b). Diese Ge-

genüberstellung könnte z. B. ergeben, dass für den Eingriff in den Boden ein Bedarf

von 20.000 ÖP und für den Eingriff in Offenland-Biotope ein Bedarf von 100.000 ÖP

besteht, der Ersatz jedoch allein über eine Wald-Biotopmaßnahme mit 120.000 ÖP

erfolgt. Damit würde transparent, dass der Eingriff insgesamt zwar vollständig kom-

pensiert wird, beim Schutzgut Boden und den Offenlandbiotopen aber ein Defizit

verbleibt.

Nullvariante

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Als weitere Variante ist die Beibehaltung des bisherigen, schutzgut- und funktions-

übergreifenden Ansatzes (Nullvariante) zu sehen. Die bisherige Vorgehensweise

ermöglicht eine flexible und einfache Handhabung des Ökokontos. Sie erleichtert

die Kompensation und damit Umsetzung von Bauvorhaben, da – soweit keine be-

sonders geschützten Bestände oder Artvorkommen betroffen sind – für einen Ein-

griff jede Ökokonto-Maßnahme (mit ausreichenden Wertpunkten) herangezogen

werden kann.

3.1.5.4 Diskussion des Themas in Workshop und Projektbeirat

Der Funktions- und Schutzgutbezug wurde nicht als eigenes Thema im Workshop

diskutiert. In der Arbeitsgruppe, die sich mit den Bodenfunktionen auseinanderge-

setzt hat, wurde das Thema jedoch inhaltlich mit andiskutiert. Die Ergebnisse dazu

werden im folgenden Abschnitt dargestellt.

3.1.5.4.1 Ergebnisse aus der Workshop-Arbeitsgruppe

Im Rahmen des Workshops am 26.04.2018 in Karlsruhe wurde mit Vertretern von

Natur- und Bodenschutzbehörden darüber diskutiert, ob bzw. wie ein stärkerer

Schutzgutbezug bei der Kompensation von Eingriffen in den Boden umgesetzt wer-

den könnte.

Prinzipiell wurde v. a. von den Bodenschutzbehörden dabei ein stärkerer Schutz-

gutbezug gewünscht bzw. befürwortet. Es bestehen allerdings in der Praxis nur be-

grenzte Möglichkeiten, wirksame Ökokonto- bzw. Ausgleichs-Maßnahmen zum Bo-

denschutz durchzuführen. Aus diesem Grund waren sich die Teilnehmer einig, dass

es sich auch zukünftig nicht verhindern lassen wird, dass Eingriffe in den Boden

zumindest teilweise durch Biotop-Maßnahmen ausgeglichen werden. Vor allem von

Seiten der Bodenschutzbehörden wurde es aber als sinnvoll angesehen, durch eine

getrennte Bilanzierung der Eingriffe in Biotope und den Boden diesen schutzgut-

übergreifenden Ausgleich transparent zu machen.

3.1.5.4.2 Rückmeldung Projektbeirat

Die Projektbeiratsmitglieder äußerten erhebliche Bedenken gegen eine Stärkung

des Funktions- und Schutzgutbezugs. Dabei wurden folgende Argumente vorge-

bracht:

– Bereits jetzt bestehen erhebliche Schwierigkeiten Kompensationsflächen zu fin-

den. Dies sollte nicht durch einen verstärkten Schutzgut- und Funktionsbezug

zusätzlich erschwert werden.

– Da vorrangig der Ausgleich nach dem Artenschutzrecht, für die nach § 30

BNatSchG geschützten Biotope und nach dem Waldrecht durchgeführt wird und

dieser jeweils schutzgut- und funktionsbezogen erfolgen muss, ist bereits jetzt

ein hoher Schutzgut- und Funktionsbezug vorhanden. Für den „Restausgleich“,

der über das Ökokonto erfolgen kann, sollten deshalb keine weiteren Einschrän-

kungen vorgegeben werden.

– Die derzeitige Verteilung von Wald und Offenland ist historisch entstanden und

unterliegt ständigen Veränderungen. Es gibt deshalb keinen Grund, dass dieser

konserviert werden muss.

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– Soweit der hohe Anteil an Waldmaßnahmen als Problem gesehen wird, kann

dies durch die Höhe der Bepunktung gesteuert werden (z. B. durch eine Verrin-

gerung der Ökopunkte für Waldmaßnahmen).

– Die Vorgabe einer Rangfolge bei der Prüfung würde den Bearbeitungsaufwand

erhöhen ohne zu wirklichen Verbesserungen zu führen. Vor allem für einen

schutz-gutbezogenen Ausgleich bei Eingriffen in den Boden stehen nicht ausrei-

chend Flächen und Maßnahmen zur Verfügung. Dies ist auch allgemein be-

kannt, so dass auch eine transparentere Bilanzierung keinen Informationsgewinn

bedeuten würde.

3.1.5.4.3 Zusammenfassende Ergebnisse aus der Workshop-Gruppe und

dem Projektbeirat

Aus fachlicher Sicht wäre eine Stärkung des Schutzgut- und Funktionsbezugs, z. B.

durch die Vorgabe einer Rangfolge bei der Festlegung bzw. Zuordnung von Kom-

pensationsmaßnahmen, empfehlenswert, wenngleich dies gesetzlich nicht vorgege-

ben wird.

Angesichts der Tatsache, dass bereits heute Schwierigkeiten bestehen, Flächen für

Kompensationsmaßnahmen zu finden, sollten die Anforderungen an die Zuordnung

von Ökokonto-Maßnahmen zu bestimmten Eingriffen aber nicht zu hoch sein.

Außerdem ist bei Eingriffen in wertvolle, nach § 30 BNatSchG geschützte Biotopbe-

stände und bei den artenschutzrechtlichen Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG

unterliegenden Artvorkommen bereits heute ein Schutzgut- und Funktionsbezug

vorgegeben. Verbleibende Eingriffe betreffen häufig landwirtschaftlich intensiver

genutzte Bestände. Hier ist ein Funktions- und Schutzgutbezug von geringerer Re-

levanz.

Deshalb wird vom Projektbeirat empfohlen die derzeitige Regelung in der ÖKVO im

Wesentlichen beizubehalten. Zur besseren Nachvollziehbarkeit sollten entspre-

chend der Variante 3b die Wirkungsbereiche und Funktionen zukünftig jedoch ge-

trennt erfasst, ausgewertet und bilanziert werden.

Dazu sind vor allem Änderungen in der Web-Anwendung notwendig. Hier sollten

folgende Auswertungsmöglichkeiten integriert werden:

– Summierung der beantragten Wertpunkte getrennt nach Wirkungsbereichen

– Kategorisierte Erfassung nach Funktion der aufgewerteten Flächen (Feuchtge-

biet, Magerstandort, Wald, Lebensraum spezieller Arten, wertvoller Bodenstand-

ort etc.)

– zugeordneter Eingriff (mit Angabe der dort betroffenen Schutzgüter und Funktio-

nen).

Damit wären zukünftig zumindest statistische Auswertungen hinsichtlich der einzel-

nen Funktionen und Schutzgüter möglich. So könnte ausgewertet werden, in wel-

chem Ausmaß Eingriffe in den Boden durch Maßnahmen in anderen Wirkungsbe-

reichen ausgeglichen werden.

Außerdem könnte ein Vorhabenträger bei entsprechenden Auswertungsmöglichkei-

ten leichter eine „passende“ Ökokonto-Maßnahme mit höherem Funktions- und

Schutzgutbezug finden.

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Bei einer Beibehaltung der jetzigen Regelung blieben die folgenden, oben beschrie-

benen Probleme bestehen:

– hohen Überschuss an verfügbaren Ersatzmaßnahmen im Wald, dadurch häufig

Kompensation von Eingriffen im Offenland durch Maßnahmen im Wald

– häufige Kompensation von Eingriffen in den Boden durch Biotopmaßnahmen.

Da im Bereich des Bodens nicht ausreichend Maßnahmen zur Kompensation der

Eingriffe (z. B. Flächen für Entsiegelungen) zur Verfügung stehen, muss die Kom-

pensation über Biotopmaßnahmen akzeptiert werden. Durch die empfohlenen Ände-

rungen wird dieses Vorgehen aber transparent gemacht.

Der Überschuss an Ökokonto-Maßnahmen im Wald ließe sich evtl. durch andere

Maßnahmen steuern, z. B.:

– eine Reduzierung der zu erzielenden Ökopunkte für Aufwertungsmaßnahmen in

Wäldern,

– die Einführung einer Spanne (z. B. in Abhängigkeit von der Aufwertung durch

den Nutzungsverzicht in Waldrefugien) oder

– die Einführung einer Obergrenze der pro Maßnahme zu erzielenden Wertpunkte.

Die Festlegung eines strikteren Funktions- und Schutzgutsbezugs ist hierfür also

nicht zwingend notwendig.

3.1.5.5 Vorschläge zur Weiterentwicklung

Zur Erhöhung der Nachvollziehbarkeit der Ökokonto-Maßnahmen nach Wirkungsbe-

reichen und Funktionsbezug wären Anpassungen in der Webanwendung erforder-

lich, die dann auch eine Erweiterung der Auswertungen ermöglichen.

In der ÖKVO müssen ggf. Vorgaben aufgenommen werden, welche Angaben bei

einer Zuordnung von Ökopunkten zu einem Eingriffsvorhaben hinsichtlich Wir-

kungsbereich, Maßnahmentyp etc. zu machen sind. Die Herausgabe von Arbeitshil-

fen wird nicht als notwendig angesehen.

3.1.6 Fragestellungen zum Umgang mit den Schutzgütern Klima, Luft und

Landschaftsbild

3.1.6.1 Grundlagen

Nach § 2 der ÖKVO müssen sich Ökokonto-Maßnahmen (mindestens) einem von

sechs aufgeführten Wirkungsbereichen zuordnen lassen. Dabei sind mit dem Re-

tentionsraum, der Grundwassergüte und dem Boden auch abiotische Wirkungsbe-

reiche aufgeführt.

Die Schutzgüter Klima/Luft und Landschaftsbild sind dagegen derzeit nicht über die

ÖKVO abgedeckt, da bei Erlass der ÖKVO keine geeigneten quantifizierenden Be-

wertungsmethoden vorlagen, die eine Bilanzierung in der Werteinheit Ökopunkte

ermöglicht hätten.

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3.1.6.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

3.1.6.2.1 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-

lungen und der Regelungen anderer Bundesländer

Im Rahmen des Ländervergleichs wurde die Behandlung der Schutzgüter Klima/Luft

und Landschaftsbild in den Bundesländern Bayern, Sachsen und Nordrhein-

Westfalen ausgewertet. Daneben wurde auch das Modell der Region Bodensee-

Oberschwaben analysiert. Ziel war es dabei zu ermitteln, ob in anderen Bundeslän-

dern bzw. im Kreis Bodensee-Oberschwaben Lösungen zur Integration der Schutz-

güter gefunden wurden, die als Vorbild für die Übernahme des Landschaftsbilds und

des Schutzguts Klima/Luft in die ÖKVO dienen könnten.

Schutzgut Klima/Luft

Die Auswertungen ergaben, dass in keinem der untersuchten Bundesländer und

Regionen eine Bewertung des Schutzguts Klima/Luft in Form von Ökopunkten er-

folgt. Das Schutzgut wird ausschließlich verbal-argumentativ behandelt (i. d. R. 4-

bis 5-stufig).

Ziel beim Schutzgut Klima/Luft ist es jeweils Beeinträchtigungen durch entspre-

chende Maßnahmen zu vermeiden, z. B. durch:

– Dachbegrünung und Durchgrünung von Baugebieten (Modell der Region Bo-

densee-Oberschwaben)

– Minimierung der Inanspruchnahme klimatisch wirksamer Flä-

chen/Vegetationsbestände bzw. Transportbahnen (Handlungsempfehlungen

Sachsen)

– Ausrichtung von Baukörpern entsprechend der Kalt- und Frischlufttransportbah-

nen (Handlungsempfehlungen Sachsen)

– Durchlässigkeit von Baukörpern für den Kalt- und Frischlufttransport (Hand-

lungsempfehlungen Sachsen)

– Verzicht auf Dammlagen oder Errichtung von Durchlassbauwerken im Bereich

von Kalt- und Frischluftleitbahnen (ELES-Arbeitshilfen Nordrhein-Westfalen)

– Einsatz emissionsarmer Maschinen (Handlungsempfehlungen Sachsen)

– Staubschutz (z. B. durch Befeuchten der Erdoberfläche) (Handlungsempfehlun-

gen Sachsen).

Für die Übernahme in die ÖKVO sind diese Vermeidungs- und Minimierungsmaß-

nahmen nicht geeignet.

Konkrete Angaben zu möglichen Kompensationsmaßnahmen im Bereich der

Schutzgüter Klima und Luft sind von den ausgewerteten Bundesländern nur in der

Bayerischen Kompensationsverordnung aufgeführt:

– Schaffung klimarelevanter Strukturen (Gehölze, Gewässer, Grünland)

– Pflanzungen zur örtlichen Klimaverbesserung und zur Schaffung von Frischluft-

schneisen

– Entsiegelung von Flächen mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotopp-

flege.

Landschaftsbild

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 172

In Bayern und Nordrhein-Westfalen wird das Schutzgut Landschaftsbild – wie in den

meisten Bundesländern – verbal-argumentativ behandelt (Ausnahme: Windkraftan-

lagen in Bayern – siehe unten). In Sachsen und in der Region Bodensee-Ober-

schwaben wird dagegen eine Umrechnung in Ökopunkte durchgeführt.

Sachsen

Nach den „Handlungsempfehlungen“ in Sachsen ist das Schutzgut Landschaftsbild

gesondert zu betrachten, wenn Funktionen besonderer Bedeutung betroffen sind,

z. B. historische Kulturlandschaften oder Gebiete mit guter Ausstattung an Infra-

struktureinrichtungen für die landschaftsbezogene Erholung (Rad-, Wanderwege-

netz, Bänke, Wegweiser).

Für die Berechnung des Kompensationsbedarfs wird die Fläche beeinträchtigter

(besonders bedeutsamer) Bereiche mit einem Funktionsminderungsfaktor zwischen

0,5 und 2,0 multipliziert. Im Bereich von Kompensationsmaßnahmen wird ein Funk-

tionsaufwertungsfaktor bis max. 1,5 angerechnet.

Durch die Multiplikation der betroffenen bzw. aufgewerteten Flächen mit dem Funk-

tionsminderungs- bzw. Funktionsaufwertungsfaktor erfolgt eine Umrechnung in

Wertpunkte. Der Ausgleich oder Ersatz soll vorrangig schutzgut- und funktionsbezo-

gen erfolgen. Wenn dies nicht vollständig möglich ist, ist aber auch eine Anrechnung

von Wertpunkten über die Schutzgutgrenzen hinweg möglich.

Konkrete Angabe zu Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftsbilds und zu

dem jeweils anzusetzenden Funktionsaufwertungsfaktor enthalten die Handlungs-

empfehlungen nicht. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass Abrissmaßnahmen

geeignet sein können.

Region Bodensee-Oberschwaben

Im Modell der Region Bodensee-Oberschwaben werden im Wirkungsbereich „Land-

schaftsbild“ sowohl der Eingriff als auch die Ausgleichsmaßnahmen in Ökopunkten

bewertet. Die Berechnung der Ökopunkte beruht im Wesentlichen auf NOHL (1993).

Folgende Faktoren fließen in die Berechnung ein (vgl. Abb. 22):

– Wirkzonen (Nah-/Mittel-/Fernzone) des Eingriffs bzw. der Aufwertung

– abgegrenzte Raumeinheiten (in sich homogene, abgrenzbare Landschaftsein-

heiten)

– beeinträchtigter bzw. aufgewerteter Wirkraum pro Raumeinheit und Wirkzone in

m2 (unter Berücksichtigung von Sichtverschattungen)

– Wert des beeinträchtigten bzw. aufgewerteten Raums: 5-stufige verbal-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 173

argumentative Bewertung

– Erheblichkeitsfaktor zwischen 0 und 1: verbal-argumentative Bewertung anhand

der Intensität des Eingriffs und der Verletzlichkeit des Raums; bei der Bewertung

der Maßnahmenseite „ist der Erheblichkeitsfaktor im positiven Sinne hinsichtlich

der Aufwertung der Landschaft durch Maßnahmen zu verwenden“5

– Wahrnehmungskoeffizient zwischen 0,04 und 0,6: differenziert nach Wirkzone,

Eingriffs-/Maßnahmentyp und Vorbelastung (Berücksichtigung der Abnahme der

Auswirkung mit Zunahme der Entfernung)

– Kompensationsflächenfaktor: pauschal 0,1

Die Berechnung des Eingriffs bzw. der Aufwertung erfolgt dann pro Wirkzone ent-

sprechend der nachfolgenden Abbildung. Dabei stellt die obere Zeile (beeinträchtig-

ter Wirkraum x Bedeutung Raumeinheit) die Bewertung des jeweils vom Eingriff

betroffenen Raums dar, während bei „der Ermittlung des Aufwertungspotentials von

Maßnahmen der ‚beeinträchtigte Wirkraum‘ als ‚aufgewerteter Wirkaum‘ zu verste-

hen“6 ist. Die Faktoren der zweiten Zeile (Erheblichkeitsfaktor x Wahrnehmungsko-

effizient x Kompensationsflächenfaktor) ergeben zusammen die Intensität des Ein-

griffs. Bei der Bewertung von Kompensationsmaßnahmen ist analog vorzugehen:

Der Erheblichkeitsfaktor ist hierbei, wie vorne erläutert, in positivem Sinne hinsicht-

lich der Aufwertung der Landschaft zu verwenden.

Abschließend werden die getrennt nach Wirkzonen ermittelten Ökopunkte addiert.

PAN Partnerschaft 173

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5 Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen 2012, Seite 31

6 Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen 2012, Seite 29

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Abb. 22: Beispiel Landschaftsbildbewertung Modell Region Bodensee-

Oberschwaben

Quelle: Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (2012): Naturschutz-

rechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewertung

und Ökokonten. Seite 29

Diese Berechnungsmethode wurde von NOHL für mastenartige Eingriffe entwickelt

und wird im Modell der Region Bodensee-Oberschwaben auf Eingriffe durch Stra-

ßen, Gewerbegebiete etc. übertragen und gilt auch für die Berechnung der Aufwer-

tung des Landschaftsbilds durch Kompensationsmaßnahmen.

Eine Liste geeigneter Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes enthält

das Modell der Region Bodensee-Oberschwaben nicht.

Betreffen Eingriffe und Maßnahmen mehrere Wirkbereiche, werden die Ökopunkte

der einzelnen Naturgüter addiert. In der Eingriffs-Kompensationsbilanz wird der Ein-

griff in Ökopunkten als Gesamtsumme aller beeinträchtigten Naturgüter der Kom-

pensation in Ökopunkten aller aufgewerteten Naturgüter gegenübergestellt. Die Ver-

rechnung von Ökopunkten erfolgt also über alle Schutzgutgrenzen hinweg (s. hierzu

jedoch Kapitel 3.1.6.4, Landschaftsbild 1. Absatz).

Windenergie-Erlass Bayern

Im Rahmen des Windenergie-Erlasses (BayWEE) sind in Bayern spezielle Regeln

für die Kompensation von Eingriffen ins Landschaftsbild festgelegt. Dabei wird da-

von ausgegangen, dass ein Ausgleich oder Ersatz der Auswirkungen auf das Land-

schaftsbild bei Windenergieanlagen grundsätzlich nicht möglich ist und deshalb Er-

satzzahlungen notwendig werden.

Diese werden unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien festgelegt:

– Wirkraum (Umkreis des Fünfzehnfachen der Anlagenhöhe um die Anlage)

– Bewertung des Landschaftsbild (vierstufig) im Wirkraum

– Anzahl und Höhe der Windkraftanlagen.

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Die zu zahlenden Ersatzgelder variieren von 90 € bis 1.200 € pro laufendem Meter

Gesamtanlagenhöhe. Eine Umrechnung in Wertpunkte ist also auch im Windener-

gie-Erlass nicht vorgesehen. Eine analoge Vorgehensweise zur Ermittlung von

Wertpunkten wäre aber vorstellbar.

Das Vorgehen ähnelt dem Modell in der Region Bodensee-Oberschwaben, ist je-

doch stark vereinfacht.

3.1.6.2.2 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen

Explizite Fragen zu den Schutzgütern Klima, Luft und Landschaftsbild waren bei der

schriftlichen Befragung der Akteursgruppen (Zustimmungsbehörden, Maßnahmen-

und Vorhabensträger, Fachbehörden, Planungsbüro/Fachgutacher und sonstige)

nicht enthalten. 11 Teilnehmer der Befragung (sowohl Vorhabensträger als auch

Planungsbüros und Zustimmungsbehörden) regten aber an, diese Schutzgüter in

die ÖKVO aufzunehmen.

Beim Landschaftsbild wurde z.T. kritisiert, dass das Schutzgut überhaupt nicht in die

Bewertung eingeht, z. T. wurde vorgeschlagen, weitere ökokontofähige Maßnahmen

zu ergänzen, die zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes führen (z. B. die Anla-

ge von Baumreihen). Beim Schutzgut Klima wurde u. a. die Einführung eines

Klimabonus angeregt, z. B. bei Wiedervernässung von Moorböden (Klimaschutz)

oder bei der Verbesserung der Wasserrückhaltung und Grundwasseranreicherung

(Klimaanpassung). Konkrete Vorschläge zum Schutzgut Luft wurden nicht gemacht.

3.1.6.3 Problemanalyse und Lösungsansätze

Im Gegensatz zu den anderen Schutzgütern des BNatSchG sind Klima/Luft und

Landschaftsbild nicht in der ÖKVO enthalten, da bislang keine geeignete quantifizie-

rende Bewertungsmethode vorhanden ist. Maßnahmen für diese Schutzgüter wer-

den somit nicht in Ökopunkten bilanziert, sie können jedoch als konventionelle

Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Ökokontos festgesetzt und beispiels-

weise verbal-argumentativ bewertet werden.

Bei der Entscheidung, ob die ÖKVO um die Schutzgüter Klima/Luft und Land-

schaftsbild erweitert werden soll, sollten folgende Aspekte beachtet werden:

1. Grundsätzlich stellt die Aufnahme eines Schutzguts in die ÖKVO eine „In-Wert-

Setzung“ dar, die dafür sorgt, dass ein Schutzgut im Rahmen der Eingriffsrege-

lung angemessen berücksichtigt wird.

2. Eine verbal-argumentative Behandlung aller Schutzgüter ist auf der Eingriffs-

seite immer erforderlich (vgl. § 15 BNatSchG), dementsprechend wäre eine

Behandlung aller Schutzgüter (unabhängig von einer möglichen Bepunktung)

auch auf der Maßnahmenseite sinnvoll.

3. Es ist sicherzustellen, dass die gewählte Methode sich sowohl auf der Ein-

griffsseite als auch auf der Maßnahmenseite anwenden lässt.

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4. Die angestrebte Lösung sollte ggf. auch in einer Kompensationsverordnung

umsetzbar sein.

5. Die Aufnahme der Schutzgüter in die ÖKVO kann dazu führen, dass sich der

Aufwand für die Einbuchung einer Ökokonto-Maßnahme deutlich erhöht, da

evtl. zusätzliche Fachleute für lufthygienische oder landschaftsästhetische

Fachfragen eingeschaltet werden müssen.

Folgende grundsätzlichen Lösungsansätze für eine Integration der Schutzgüter Kli-

ma/Luft und Landschaftsbild in die ÖKVO lassen sich aus den Ergebnissen der ver-

schiedenen Arbeitspakete ableiten:

– Die Übernahme des Modells, wie es in der Region Bodensee-Oberschwaben

verwendet wird (Bewertung Klima/Luft verbal-argumentativ, Landschaftsbild in

Ökopunkten 7).

– Die gezielte – auf die Systematik der ÖKVO abgestimmte – neue Entwicklung

eines Modells zur Bewertung der Schutzgüter nach Ökopunkten (Bestands- und

Zielwerte).

– Die Erstellung einer abschließenden Liste möglicher Maßnahmen(bereiche), die

zur Aufwertung der Schutzgüter führen mit Festlegung einer erreichbaren

Höchstsumme an Ökopunkten pro Wirkungsbereich oder Maßnahmentyp.

– Erstellung einer abschließenden Liste möglicher Maßnahmen(bereiche), die zur

Aufwertung der Schutzgüter führen, Verzicht auf die Vergabe von Ökopunkten

für diese Wirkungsbereiche, verbal-argumentative Behandlung der Schutzgüter

auf der Eingriffs- wie auf der Maßnahmenseite, schutzgutinterne Kompensation.

PAN Partnerschaft 176

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7 Dabei ist zu berücksichtigen, dass die in dem Modell Bodensee-Oberschwaben vorgesehene schutz-

gutübergreifende Kompensation zwischen dem Landschaftsbild und den anderen Schutzgütern nach

einem Urteil des VG Berlin nicht zulässig ist (siehe Kapitel 3.2.2, 1. Absatz)

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Schutzgut Klima/Luft

Globalklima/Klimawandel

Teilweise wurden im Rahmen der Befragungen angeregt, Maßnahmen zum Klima-

schutz oder zur Klimaanpassung in die ÖKVO aufzunehmen. Im Rahmen der Ein-

griffsregelung ist jedoch das Kleinklima, nicht aber das Großklima (und damit auch

nicht der Klimawandel), zu betrachten. Somit können Maßnahmen gegen den Kli-

mawandel nicht als Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Bei der angesprochenen Wiedervernässung von Mooren liegen zudem noch keine

fundierten Untersuchungen zu den Auswirkungen der Maßnahme auf die Reduktion

klimaschädlicher Gase vor. Der Effekt von Moorrenaturierungsmaßnahmen als Koh-

lenstoff-Senke ist in Baden-Württemberg vermutlich nicht relevant, da ein entspre-

chendes Aufwertungspotential kaum vorhanden ist.

Die Integration von Maßnahmen für das Globalklima in die ÖKVO ist deshalb nicht

möglich.

Lokalklima

Dagegen sind Auswirkungen auf das Lokalklima im Rahmen der Eingriffsregelung

zu berücksichtigen, so dass dieser Aspekt auch für die ÖKVO relevant sein könnte.

Das Modell der Region Bodensee-Oberschwaben erscheint dabei aber nicht zielfüh-

rend. Das Modell macht lediglich Vorgaben für eine 5-stufige Bestandsbewertung

des Schutzguts (vgl. Abb. 23). Eine Umrechnung in Ökopunkte erfolgt nicht. Auf

eine Eingriffsbeurteilung wird verzichtet, „weil klimatische und lufthygienische Ver-

hältnisse großräumig zu betrachten sind und Auswirkungen durch Baugebiete und

Einzelvorhaben nur als geringe Abschläge … zu bilanzieren wären“. Bei einer Auf-

nahme des Schutzguts in die ÖKVO müsste dies anders geregelt werden, da auch

die Eingriffsseite durch die Methodik abgedeckt sein muss.

Eine Bewertung lufthygienisch positiver Maßnahmen ist damit über das Modell – mit

dem eine reine Bestandsbewertung erfolgt – nicht möglich bzw. vorgesehen.

Alternative Modelle zur Berücksichtigung des Schutzguts Klima/Luft anhand einer

Bewertung in Ökopunkten finden sich auch in keinem der anderen untersuchten

Bundesländer.

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Vorgaben für die Bewertung des Schutzguts Klima im Modell Bodensee-

Oberschwaben

Abb. 23: Beispiel Bewertung Schutzgut Klima im Modell Bodensee-

Oberschwaben

Quelle: Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (2012): Naturschutz-

rechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewertung

und Ökokonten. Seite 73

Es bestünden jedoch zwei grundsätzliche Varianten für die Berücksichtigung des

Schutzguts Klima/Luft in der ÖKVO:

Variante 1: Festlegung von Ökopunkten (Zusatzpunkten) für bestimmte Maßnahmen

Für das Schutzgut Klima/Luft könnte eine abschließende Maßnahmenliste erstellt

werden, bei denen aufgrund ihrer positiven Auswirkungen festgelegte Zusatzpunkte

vergeben werden.

Die Anerkennung dieser Maßnahmen wäre jedoch nur in klimatischen Belastungs-

gebieten oder in diesen Gebieten zugeordneten Entlastungsgebieten sinnvoll. Als

Belastungsgebiete kämen dabei v. a. größere Städte bzw. Bereiche mit einer groß-

flächigen Versiegelung in Frage. Entlastungsgebiete wären Bereiche mit Frisch- und

Kaltluftproduktion (z. B. Wälder, Grünland, Äcker), von denen aus über Leitbahnen

Luft in die Belastungsgebiete gelangt. Maßnahmen außerhalb dieser Gebiete führen

i. d. R. zu keinen signifikanten Aufwertungen für das Lokalklima.

Vereinfacht könnte auch ein fest definierter Puffer um Belastungsgebiete als Entlas-

tungsgebiet definiert werden (z. B. 100 – 500 m). Dies würde aber nur bei relativ

ebenem Gelände zu einer fachlich angemessenen Abgrenzung führen. Bei beweg-

tem Gelände gäbe dieser Puffer nicht die tatsächlich klimarelevanten Flächen wie-

der. Zudem wäre fraglich, ob sich ein solches Modell aufgrund sich ändernder Sied-

lungsgrenzen für das ganze Land funktionieren würde. Außerdem besteht bzgl.

§ 13b BauGB die Befürchtung, dass Ökokonto-Maßnahmen, die in einem solchen

Puffer liegen, einfach überplant werden könnten.

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Geeignete Maßnahmen zur Aufwertung des Schutzguts Klima/Luft könnten z. B.

sein:

– Entsiegelungen

– Durchgrünungen

– Wald- und Gehölzentwicklungen.

Soweit entsprechende Maßnahmen in den o. g. Belastungs- oder Entlastungsgebie-

ten liegen und durch die jeweilige Maßnahme im Einzelfall eine signifikante klimati-

sche Verbesserung zu erwarten ist, könnten hierfür Zusatzpunkte vergeben werden.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf das Kleinklima müssten dabei im Rah-

men eines lufthygienischen/klimatologischen Gutachtens geprüft werden. Beispiels-

weise kann eine Gehölzpflanzung positive wie negative (z. B. wenn sie ein Tal ab-

riegelt und damit die Kaltluftzufuhr behindert) Auswirkungen auf das Kleinklima ha-

ben, so dass hier vertiefte Betrachtungen der lokalen Situation notwendig sind. Eine

weitere Förderung von Einzelbäumen als Kompensationsmaßnahme wird von Na-

turschutzseite z. T. kritisch gesehen, da diese bereits heute häufig geplant, aber

dann nicht (vollständig) realisiert werden. Außerdem wird der Wegfall von Bäumen

im späteren Innenbereich dann häufig nicht erfasst, wohingegen bei Verfahren nach

§ 13b BauGB sogar Ökopunkte generiert werden könnten: Baumpflanzungen müss-

ten nicht mehr als Verminderung/Kompensation durchgeführt werden, da die Ein-

griffsreglung als Ganzes entfällt, und könnten stattdessen auf ein Ökokonto einge-

bucht werden. Auch ist fraglich, ob Einzelbäume innerhalb des zu betrachtenden 25-

Jahreszeitraums einen signifikanten klimatischen Effekt haben.

Die Ökokontofähigkeit von technischen Umweltschutzmaßnahmen (Energiespar-

lampen, Wärmedämmung etc.) muss – wie bisher – ausgeschlossen werden. Hier-

bei handelt es sich nicht um Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschafts-

pflege.

Durch die Aufnahme des Schutzguts Klima/Luft in die ÖKVO und die Vergabe von

Zusatzpunkten bei entsprechenden Maßnahmen in Be- und Entlastungsgebieten

würden kleinklimatische und lufthygienische Aspekte eine stärkere Beachtung fin-

den. Durch die Beschränkung auf größere Städte bzw. deren Umfeld würde das

Schutzgut aber in der Praxis vermutlich eine untergeordnete Rolle spielen.

Wenn Zusatzpunkte für die Aufwertung des Schutzgutes Klima/Luft vergeben wer-

den, ist bei der Eingriffsbewertung analog vorzugehen. Dies würde bedeuten, dass

bei Eingriffen in Be- oder Entlastungsgebieten ein zusätzlicher Bedarf an Ökopunk-

ten entstehen würde.

Daraus könnten sich folgende Konsequenzen ergeben:

– Da sich Siedlungsentwicklungen i. d. R. im Anschluss an bestehende bebaute

Gebiete abspielen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass beim Eingriff ein zusätzlicher

Bedarf an Ökopunkten entsteht, relativ hoch (insbesondere für den Fall, dass

vereinfacht ein Puffer um die Siedlungen als Entlastungsgebiet angenommen

würde). Gleichzeitig werden Kompensationsmaßnahmen vermutlich selten in Be-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 180

oder Entlastungsgebieten stattfinden, so dass voraussichtlich nicht allzu viele

Ökopunkte generiert werden. Tendenziell würde der Kompensationsbedarf bei

Miteinbeziehung des Schutzguts Klima/Luft deshalb erhöht. Baumaßnahmen

würden aufgrund des zusätzlichen Kompensationsbedarfs teurer werden.

– Bei einer Siedlungserweiterung eines bestehenden Belastungsgebiets würde

sich ein erhöhter Bearbeitungsaufwand und bei zu hoher Versiegelung, fehlen-

der Durchgrünung oder Beeinträchtigung bestehender Kalt-/Frischluftbahnen ein

zusätzlicher Kompensationsbedarf entstehen. Die Aufnahme des Schutzguts

Klima/Luft würde damit tendenziell eine Siedlungsentwicklung außerhalb beste-

hender Städte begünstigen. Der dadurch entstehende zusätzliche Verkehr (zwi-

schen Wohnung und Arbeitsplatz oder zum Einkaufen) würde sich kontraproduk-

tiv auf das Schutzgut Klima/Luft auswirken.

Diese Aspekte sprechen gegen eine Aufnahme des Schutzguts Klima/Luft in die

ÖKVO in Form einer Bewertung in Ökopunkten.

Variante 2: Verbal-argumentative Behandlung des Schutzguts Klima/Luft

Eine Alternative zur Bewertung in Ökopunkten könnte die standardisierte verbal-

argumentative Bewertung des Schutzguts Klima/Luft im Rahmen der ÖKVO sein.

Bei der Behandlung des Schutzguts Klima/Luft liegt der Schwerpunkt aber in aller

Regel auf Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie der Erhaltung beste-

hender Kalt-/Frischluftbahnen oder einer ausreichenden Durchgrünung eines Bau-

gebiets. Diese der Eingriffsseite zuzurechnenden Aspekte können in der ÖKVO

aber nicht behandelt werden. Eine evtl. Standardisierung der verbal-argumentativen

Behandlung des Schutzguts Klima/Luft muss deshalb im Rahmen der Eingriffsrege-

lung bzw. einer umfassende Kompensationsverordnung geregelt werden.

Bei einer rein verbal-argumentativen Bewertung wäre jedoch keine schutzgutüber-

greifende Kompensation möglich.

Da für das Schutzgut Klima/Luft aufgrund der begrenzten Möglichkeiten jedoch ver-

hältnismäßig wenige Maßnahmen zu erwarten sind, wäre eine ausschließlich

schutzgutinterne Kompensation nicht praxistauglich.

Landschaftsbild

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Beim Schutzgut Landschaftsbild ist zu berücksichtigen, dass aus rechtlicher Sicht

eine Verrechnung von Ökopunkten aus dem Landschaftsbild mit Ökopunkten aus

den anderen Wirkungsbereichen nicht möglich ist. Nach § 15 BNatSchG ist eine

Beeinträchtigung ausgeglichen, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen

des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Land-

schaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Auch für den

Ersatz ist analog geregelt, dass beide Voraussetzungen unabhängig voneinander

erfüllt sein müssen.

Dementsprechend hat es das VG Berlin in seinem Urteil vom 24.09.2015 (24 L

63.15) nicht anerkannt, dass ein verbleibendes Defizit beim Naturhaushalt durch

eine Überkompensation beim Landschaftsbild ausgeglichen wird8. Beim Land-

schaftsbild muss also eine schutzgutinterne Kompensation erfolgen.

Vor diesem Hintergrund bieten sich drei Varianten für die Behandlung des Schutz-

gutes an:

Variante 1: Keine Aufnahme des Schutzgutes in die ÖKVO

Da ein schutzgutübergreifender Ausgleich beim Landschaftsbild nicht möglich ist,

stellt sich die Frage, ob eine Aufnahme in die ÖKVO zielführend ist. Sofern das

Schutzgut Landschaftsbild nicht in die ÖKVO aufgenommen wird, wäre das Land-

schaftsbild bei Eingriffen weiterhin nach anerkannten Methoden (z. B. verbal-

argumentativ) zu bewerten und außerhalb des Ökokontos zu kompensieren.

Variante 2: verbal-argumentative Beschreibung der Auswirkungen einer Ökokonto-

Maßnahme auf das Landschaftsbild (als Vorbereitung einer Bewertung bei der Aus-

buchung)

Für die Aufnahme des Schutzguts Landschaftsbild in die ÖKVO sprechen die damit

verbundene In-Wert-Setzung des Schutzgutes und die Vergleichbarkeit von Eingriff

und Kompensation bei der Ausbuchung bzw. Zuordnung zu einem Eingriff.

Da es beim Landschaftsbild keine allgemein akzeptierte Methode zur Bewertung

von Eingriff und Maßnahme gibt, würde es sich anbieten, bei der Einbuchung der

Ökokonto-Maßnahme deren Aufwertung für das Landschaftsbild lediglich zu be-

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8 Vgl. Dolde Mayen & Partner (2016): Funktionsbezug von Ersatzmaßnahmen im Sinne von

§ 15 Abs. 2 BNatSchG. Rechtliche Stellungnahme im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwick-

lung und Umwelt – Abteilung Stadt- und Freiraumplanung des Landes Berlin

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schreiben, so dass bei der späteren Ausbuchung die Methodik zur Bewertung frei

gewählt werden kann. Die anwendbaren Methoden können dann von einem rein

verbal-argumentativen Vergleich bis zu einer Berechnung von Punkten reichen.

Hierzu wären bei der Einbuchung mindestens folgende Angaben notwendig:

– Beschreibung des betroffenen Landschaftsraums hinsichtlich der Kriterien Viel-

falt, Eigenart, Naturnähe, Schönheit und Beeinträchtigungen (auch Lärm und

Geruch)

– Beschreibung des Wirkraums, also der Einsehbarkeit der Aufwertungsmaßnah-

me

– Beschreibung der aufwertenden Wirkung der Maßnahme auf das Landschafts-

bild, inkl. der Intensität der Aufwertung

Mit diesen Angaben könnte bei einer späteren Ausbuchung nach verschiedenen

Methoden ein Vergleich zwischen den Auswirkungen des Eingriffs und der Ökokon-

to-Maßnahme auf das Landschaftsbild durchgeführt werden.

Variante 3: Erarbeitung eines verbindlichen Bewertungsmodells für die Berechnung

von Ökopunkten beim Schutzgut Landschaftsbild

Um eine einheitliche Behandlung des Schutzgutes Landschaftsbild zu fördern, könn-

te aber auch eine Bewertungsmethodik mit Berechnung von Ökopunkten verbindlich

vorgegeben werden. Die Gefahr, dass die Auswirkungen auf das Schutzgut im

Rahmen einer verbal-argumentativen Behandlung nur oberflächlich behandelt wer-

den, würde damit vermieden.

Es liegen verschiedene Modelle zur Landschaftsbildbewertung vor (NOHL, Roser,

Roth). Das Modell der Region Bodensee-Oberschwaben sieht eine Berechnung in

Ökopunkten vor. Inwieweit sich dieses System in der Praxis bewährt hat, wäre noch

zu prüfen. Grundsätzlich ist es für die Bepunktung der Auswirkungen auf das Land-

schaftsbild aber geeignet:

– Die Angaben zu den Wirkzonen für einzelne Eingriffe ist eindeutig und nachvoll-

ziehbar (z. B. bei Anlagen größer 90/100 m Nahwirkung bis 200 m, Mittelzone

bis 1.500m, Fernwirkung bis 5.000 m).

– Die Kriterien für die Bestandsbewertung des Landschaftsraums sind umfassend:

Harmonie der Landschaft zur Bebauung

Harmonie zur Nutzung und Vegetation

Ausgeprägtheit der Landschaftselemente

Erlebniswert der Landschaft

Lärm - Stille

Kunst-Licht; Kunst-Schatten

Besondere Landschaftsformen von landeskundlicher Bedeutung, Kulturhisto-

rische Elemente.

– Über den Erheblichkeitsfaktor lassen sich die Wirkungsintensität und die Verletz-

lichkeit bzw. Beeinträchtigung des Raums berücksichtigen.

– Über den Wahrnehmungskoeffizient wird das Nachlassen der Auswirkungen mit

zunehmender Entfernung miteinberechnet.

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Auf den im Modell Bodensee-Oberschwaben verwendeten Kompensationsflächen-

faktor könnte man – bei einer ausschließlich schutzgutinternen Bilanzierung – ver-

zichten, da es sich um einen festen Wert handelt, der sowohl auf der Eingriffs- als

auch auf der Kompensationsseite zum Einsatz kommt, also bei einer Bilanzierung

keinen Einfluss hat.

Inwieweit die Berechnungsmethode in Bezug auf Eingriffs- und Ausgleichsseite

gleichermaßen gut praktikabel ist, wäre noch zu prüfen. So wäre z. B. zu diskutie-

ren, ob bei einer Aufwertung in einer bereits hochwertigen Landschaft mehr Öko-

punkte generiert werden sollen wie in einer stark vorbelasteten Landschaft (was

beim Modell Bodensee-Oberschwaben der Fall ist, da der Wert der Landschaft in

die Berechnung eingeht).

Insgesamt müsste anhand vertiefter Untersuchungen eine individuelle Methodik zur

Landschaftsbildbewertung für die ÖKVO entwickelt werden. Hierbei können bereits

bekannte Modelle zur Entwicklung und zum Vergleich herangezogen werden.

Maßnahmenliste

Bei den Varianten 2 und 3 sollte eine abschließende Liste potentiell für das Schutz-

gut geeigneter Maßnahmen in die ÖKVO aufgenommen werden.

Allerdings muss beim Schutzgut Landschaftsbild beachtet werden, dass sich diesel-

be Maßnahme in einem Landschaftsraum positiv und in einem anderen Raum nega-

tiv auf das Landschaftsbild auswirken kann (je nachdem ob sie der Eigenart des

Raums entspricht). Die Landschaftsbildmaßnahmen sollten deshalb zwingend in

eine naturschutzfachliche Planung integriert werden.

Unabhängig vom Landschaftsraum können vermutlich nur wenige Maßnahmen wie

der Rückbau oder die Eingrünung störender technischer Einrichtung in ganz Baden-

Württemberg als ökokontofähig eingestuft werden. Bei allen andern Maßnahmen

wäre im Rahmen der naturschutzfachlichen Planung zu untersuchen, ob sie der

Eigenart des jeweiligen Landschaftsraums entsprechen. Vor allem bei Gehölzpflan-

zungen, die wegen ihrer Fernwirkung vermutlich zu den bevorzugten Landschafts-

bildmaßnahmen zählen würden, wäre außerdem zu prüfen, ob diese sich im Maß-

nahmenraum negativ auf bodenbrütende Arten wie Kiebitz oder Feldlerche auswir-

ken können.

3.1.6.4 Rückmeldung Projektbeirat

Der Projektbeirat sprach sich auf seiner dritten Sitzung am 28.06.2018 gegen eine

Aufnahme des Schutzguts Klima/Luft in die ÖKVO aus. Die lufthygienischen As-

pekte wie die Erhaltung der Frisch- und Kaltluftzufuhr in städtische Belastungsgebie-

ten müssen im Umweltbericht im Rahmen der Bauleitplanung bereits heute behan-

delt und berücksichtigt werden. Vor allem größere Städte legen großen Wert auf die

Erhaltung der klimatischen Ausgleichsfunktionen. Eine zusätzliche In-Wert-Setzung

des Schutzgutes durch Aufnahme ins Ökokonto wird daher nicht als notwendig er-

achtet. Im Rahmen der Eingriffsregelung sei eine Berücksichtigung des Schutzguts

Klima jedoch erforderlich.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 184

Auch beim Schutzgut Landschaftsbild vertrat der Projektbeirat mehrheitlich die

Auffassung, dass dieses derzeit (noch) nicht in die ÖKVO aufgenommen werden

soll. Zwar sei eine stärkere Beachtung und In-Wert-Setzung des Schutzgutes drin-

gend notwendig, für eine Aufnahme in die ÖKVO seien aber noch vertiefte Untersu-

chungen notwendig.

Das Schutzgut Landschaftsbild sei auch eher im Rahmen einer umfassenden Kom-

pensationsverordnung zu regeln als in der ÖKVO. Vor allem bei mastenartigen Ein-

griffen sieht der Projektbeirat einen hohen Regelungsbedarf.

3.1.6.5 Zusammenfassende Ergebnisse

Fazit zum Schutzgut Klima/Luft

Vor diesem Hintergrund – und weil die sich positiv auf Klima und Luft auswirkenden

Maßnahmen grundsätzlich bereits über die Wirkungsbereiche „Boden“ und „Biotope“

abgedeckt sind (wenn auch ohne die Fokussierung auf Be- und Entlastungsgebiete)

– wird eine Aufnahme des Schutzguts in die ÖKVO nicht für erforderlich gehalten.

Fazit zum Schutzgut Landschaftsbild

Da es beim Schutzgut Landschaftsbild noch keine allgemein anerkannte, standardi-

sierte Methode zur Bewertung eines Eingriffs bzw. einer Aufwertungsmaßnahme

gibt, ist eine Aufnahme des Schutzguts zum derzeitigen Zeitpunkt nicht empfehlens-

wert.

Vor allem vor der Festlegung einer verbindlich anzuwendenden Methode (Variante

3) wären noch vertiefte Untersuchungen notwendig. Bei der Prüfung bzw. Entwick-

lung einer Methodik ist zu berücksichtigen, dass diese für alle Arten von Eingriffen

und Aufwertungsmaßnahmen anwendbar sein muss. Sie sollte dementsprechend

auch eher in eine umfassende Kompensationsverordnung aufgenommen werden

also in die ÖKVO.

Variante 2 ist eher kritisch zu sehen. Hier wäre der Bearbeitungsaufwand für die

Naturschutzbehörden vermutlich sehr hoch, da sie bei jedem Antrag prüfen müss-

ten, ob die angewandte Methodik angemessen ist.

3.1.6.6 Vorschläge zur Weiterentwicklung

Es wird empfohlen, die Schutzgüter Klima/Luft und Landschaftsbild weiterhin nicht in

die ÖKVO aufzunehmen.

Beim Landschaftsbild sollte jedoch mittelfristig eine Methodik entwickelt werden, wie

das Schutzgut in der Eingriffsregelung und im Rahmen der ÖKVO berücksichtigt

werden kann. Dabei ist die Vorgabe von einheitlich anzuwendenden Methoden und

Standards zu empfehlen, um eine landesweit einheitliche Behandlung des Schutz-

guts gewährleisten zu können und den Bearbeitungsaufwand für die Zustimmungs-

behörden möglichst gering zu halten.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 185

3.2 Weitere Themen der Evaluierung

Aus der Analyse der Arbeitspakete (vgl. Abschn. 2) ergaben sich bei einer ganzen

Reihe von Themen konkrete Arbeitsaufträge, die im Wesentlichen behördenintern

erörtert und umgesetzt werden können. Die inhaltlichen Beiträge aus den Arbeitspa-

keten zu diesen Themen wurden im Rahmen der Evaluation aufgearbeitet und do-

kumentiert. Im Nachgang zur Evaluierung sollte eine weitere Ausarbeitung und Um-

setzung dieser Themen in der Regel behördenintern erfolgen. Dies kann z. B. in

Form von Arbeitsgruppen und unter Hinzuziehen von Fachexperten erfolgen.

Bei den weiteren Evaluationsthemen gilt es, Sachverhalte fachlich zu prüfen und zu

diskutieren. In einigen Fällen können auch Änderungen an der ÖKVO notwendig

werden. Die Kommunikation der Ergebnisse an die Anwenderinnen und Anwender

kann beispielsweise mittels Arbeitshilfen oder Schulungen erfolgen.

3.2.1 Webanwendung

3.2.1.1 Grundlagen

In der ÖKVO besteht lediglich unter § 7 „Einsicht in das Ökokonto“ ein thematischer

Bezug zur Web-Anwendung: „Das Ökokonto-Verzeichnis ist über einen elektroni-

schen Zugang der unteren Naturschutzbehörde öffentlich einsehbar […]. Die Daten-

formate werden von der obersten Naturschutzbehörde landeseinheitlich festgelegt.“

Regelungen hinsichtlich der im Ökokonto-Verzeichnis zu vermerkenden Inhalte fin-

den sich unter § 4 „Aufnahme in das Ökokonto-Verzeichnis.“ Vorgaben zur Struktur

des Ökokonto-Verzeichnis existieren nicht.

Eine Anleitung zum Antragsverfahren Ökokonto in der Web-Anwendung wurde von

der LUBW mit dem „Benutzer-Leitfaden für Maßnahmenträger“ und dem „Benutzer-

Leitfaden für untere Naturschutzbehörden“ zur Verfügung gestellt.

3.2.1.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

Im Zuge der fachlichen Durchsicht der anerkannten Ökokonto-Maßnahmen wurden

Probleme/Schwierigkeiten in Bezug auf die Web-Anwendung identifiziert und Vor-

schläge zur Verbesserung der Web-Anwendung entwickelt (siehe auch Anhang

6.5). Dabei stand das Ziel im Vordergrund, die für eine Plausibilitätsprüfung der un-

teren Naturschutzbehörden erforderlichen Informationen in der Web-Anwendung

effektiver abbilden zu können.

Zudem wurden bei der schriftlichen Befragung verschiedene Akteure (Behördenver-

treter, Unternehmen etc.) zu Schwierigkeiten/Problemen im Zusammenhang mit der

Web-Anwendung und zu möglichen Verbesserungsvorschlägen befragt. Die Ergeb-

nisse sind in den nachfolgenden Abschnitten dargestellt.

Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Bedarfs an statistischen Kennzahlen soll-

ten zudem Vorschläge zur Verbesserung der Web-Anwendung in Bezug auf die

Möglichkeiten zur Ermittlung gewünschter statistischer Kennzahlen entwickelt wer-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 186

den (vgl. auch Anhang 6.5). Verbesserungsvorschläge der Web-Anwendung in Be-

zug auf statistische Kennzahlen finden sich demnach auch in Abschn. 3.2.2 zu den

statistischen Kennzahlen.

3.2.1.3 Problemstellungen und Lösungsansätze

Grundsätzlich konnten folgende Probleme/Schwierigkeiten in Bezug auf die Web-

Anwendung identifiziert werden:

1. Hohe Komplexität des Programms in Verbindung mit mangelnder Hilfestel-

lung

2. Defizite in Bezug auf Struktur und Funktionen der Web-Anwendung

3. mangelnde ALK-Datenaktualisierung

4. Eingeschränkte Funktionalität der Web-GIS-Anwendung

5. Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Bewertung des Ausgangs- und

Zielzustands

Eine detaillierte Aufstellung der Probleme/Schwierigkeiten mit konkreten Hinweisen

auf mögliche Verbesserungen gibt die nachfolgende Tabelle (Tab. 37).

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Tab. 37: Erfordernisse zur Verbesserung der Web-Anwendung

Quelle in Klammern: Funktionsgruppierungen; ZB: Zustimmungsbehörden (untere Naturschutzbehörden); FB: andere Fachbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT: Vor-

habenträger; PL: Planungsbüro/Fachgutachter; SO: Sonstige

Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag

1 Hohe Komplexität des Programms in Verbindung mit mangelnder Hilfestellung

1a hohe Komplexität

Grundsätzlich wird das Programm als sehr komplex empfunden. Dies gilt insbesondere für Nutzer, die das Programm nicht regelmäßig anwenden. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang insbesondere die fehlende Übersichtlichkeit des Programms.

Nach Aussage der LUBW Referat 25 wurde der Anwenderzugang für die Zustimmungsbehörden bei der Entwicklung bewusst sehr schlank gehalten, um eine einfache Bedienung und einen geringen Aufwand zu gewährleisten. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere der Anwenderzugang für Maßnahmenträger als komplex empfunden wird, da für eine Antragstellung diverse Angaben zu machen sind.

Fragebogen (ZB, MT)

Struktur bzw. Aufbau der Website zur Bearbeitung eines Maßnah-

menkomplexes verbessern (Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit

durch intuitive Menüführung)

Schulungen mit Vermittlung von Basiswissen

(ausführliche) Online-Hilfe

1b Mangelnde Hilfestellung

Als problematisch wird auch empfunden, dass kein direkt bekannter Ansprechpartner („Kümmerer“) für Rückfragen bei LUBW bekannt ist. Teilweise sind die Rückmeldungen auf schriftliche Anfragen an [email protected] verzögert.

Fragebogen (ZB, FB)

Festlegen eines Ansprechpartners bei technischen bzw. fachlichen

Problemen (inkl. eines Vertreters)

Festlegen von Bearbeitungsfristen zur Beantwortung von Fragen

ggf. Telefonsprechstunde/Hotline mit guter Erreichbarkeit

erweiterte FAQ-Liste in der LUBW-Rubrik „Service“ bei „Fragen

und Antworten“

2 Defizite in Bezug auf Struktur und Funktionen der Web-Anwendung

2a Defizite in der Anwender-freundlichkeit

Grundsätzlich wird die Web-Anwendung von vielen Nutzern als we-nig anwenderfreundlich gesehen. Unter anderem werden dafür fol-gende Begründungen angegeben:

Unübersichtlichkeit, umständliche Navigation

Eingabe von Daten schwer handhabbar. Dies betrifft z. B. die Ein-

gabe verschiedener Biotoptypen.

Fragebogen (ZB, FB, MT, VT, PL, SO)

Grundsätzlich sollten systembedingte Fehler oder Störungen (Insta-bilität etc.) behoben werden.

Aufgrund der hohen Komplexität der ÖKVO, sind jedoch eine grund-sätzliche Erhöhung der Übersichtlichkeit und eine Vereinfachung der Eingabefunktionen nur bedingt durchführbar. Sofern eine Verbesse-rung für einzelne Funktionen sinnvoll und möglich ist, wird dies in

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 188

Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag

Starre, statische, unflexible Programmfunktionen

Fehlfunktionen der Software: Instabilität, Programmabstürze, häu-

fige Fehlermeldungen, niedrige Geschwindigkeit der Web-

Anwendung

den nachfolgend aufgeführten Punkten erläutert.

Da unklar bleibt, was unter „starren Programmfunktionen“ zu verste-hen ist, kann hierzu kein konkreter Lösungsvorschlag angeboten werden.

2b fehlende Kor-rekturmöglich-keiten

Insbesondere von Seiten der UNB werden mangelnde Korrekturmög-lichkeiten als Problem gesehen, z. B.:

Die Löschung abgelehnter Anträge durch die UNB ist nicht mög-

lich.

Sobald Maßnahmen „in Umsetzung“ sind, besteht keine Korrek-

turmöglichkeit mehr. Beispielsweise können bei realen Änderun-

gen an der Maßnahmenfläche im Nachhinein keine Änderungen

mehr im Programm gemacht werden. Vielmehr ist bei einer Ände-

rung der Maßnahme ein Änderungsantrag zu stellen. Eine Korrek-

tur der Zinserträge ist ebenfalls nicht möglich.

Die Angaben zu Vorname/Nachname des Maßnahmenträgers sind

nicht mehr änderbar, sobald diese einmal ins Programm eingege-

ben wurden. Dies gilt auch für einen Zeitpunkt vor der offiziellen

Antragsstellung.

Fragebogen (ZB, SO)

Ermöglichen nachträglicher Änderungen/Korrekturen (u. a. von

anerkannten Maßnahmen) durch die Zustimmungsbehörde (Kor-

rekturmodus).

Vor Antragstellung sollten auch durch den Maßnahmenträger

sämtliche Daten geändert werden können, z. B. Angaben zum

Maßnahmenträger.

Schaffung einer Möglichkeit für die UNB, nicht anerkennungsfähige

Anträge zu löschen (in Arbeit/in Planung)

Um die Nachvollziehbarkeit von Änderungen zu gewährleisten,

wäre eine automatisiert erstellte zusammenfassende Historie als

Dokument (pdf) hilfreich.

2c eingeschränkte Benutzerrechte

anerkannte Maßnahmen können nur vom Maßnahmenträger „in Um-setzung“ gesetzt werden

Fragebogen (ZB)

Möglicherweise handelt es sich hier weniger um eine Schwachstel-

le der Web-Anwendung als um ein Kommunikationsproblem zwi-

schen Zustimmungsbehörde und Maßnahmenträger in Bezug auf

die Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe. Sofern das Defizit da-

rin besteht, dass Maßnahmenträger Maßnahmen versehentlich

nicht „in Umsetzung“ setzen, wäre nach der Zustimmung eine au-

tomatisierte Email an den Maßnahmenträger mit einem entspre-

chenden Hinweis sinnvoll.

Alternativ könnte eine anerkannte Maßnahme auch durch die Zu-

stimmungsbehörde „in Umsetzung“ gesetzt werden, dies sollte

dann aber zwingend mit einem automatisierten Schreiben (Email)

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 189

Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag

an den Maßnahmenträger verbunden sein.

2d Unklarheiten bzgl. der Ver-antwortlichkeit

Den Nutzern ist zum Teil unklar, welcher Nutzer für welche Arbeits-schritte zuständig ist, z. B. Verantwortlichkeit für die Löschung der Punkte bei Verkauf etc.

Fragebogen (MT, VT, PL, SO)

siehe Punkt 1 („Komplexität des Programms / mangelnde Hilfestel-lung“)

2e fehlende upload-Funktion

Es besteht keine Möglichkeit zum upload von Dateien (außer von Bildern). Insbesondere komplexere Maßnahmenplanungen sind je-doch ausschließlich anhand der knappen Eingaben in der Web-Anwendung nur schwer nachvollziehbar.

Fragebogen

(ZB, SO)

Plausibilitäts-prüfung

Schaffung einer Möglichkeit zum Upload von Dateien (Karten, Er-

läuterungsberichte, Artenlisten, Pläne, etc.) ggf. mit Einschränkung

der Einsehbarkeit ausschließlich auf die zuständige Zustimmungs-

behörde.

ggf. Festlegen konkreter Anforderungen für ergänzende Unterla-

gen, z. B. Gliederung eines Berichts, zwingend erforderliche Inhal-

te eines Berichts, Vorgaben für Dokumentformate (PDF, JPG).

Hilfreich könnte auch die Einrichtung eines Anlageverzeichnisses

sein. Dieses würde aus gesetzten Häkchen und weiteren schriftli-

chen Angaben generiert werden. Die ausgegebene Liste stellt

dann übersichtlich dar, welche Nachweise und Unterlagen abge-

geben werden müssen (Vollständigkeitsgarantie).

2f fehlende Be-nachrichti-gungsfunktion

Bei Beantragung einer neuen Maßnahme bzw. Änderungen an einer Maßnahme erfolgt aktuell keine automatisierte Nachricht an die UNB. Der Ausdruck der Anträge wird von den Maßnahmenträgern oftmals erst nach erfolgter Abstimmung postalisch versendet. Dies führt da-zu, dass elektronisch gestellte Anträge unbemerkt bleiben.

Fragebogen (ZB)

Automatisch generierte Email-Nachricht bei Antragseingang, An-

tragsänderung- oder Aktualisierungsmitteilung an die UNB (Ände-

rung durch LUBW in Arbeit/Planung).

Ziel ist eine deutliche Vereinfachung der Kommunikation und eine Vermeidung unnötiger Verzögerungen.

2g fehlende Funk-

tionen zur Ab-

stimmung

Die Abstimmung der Anträge mit der UNB bzw. mit weiteren Behör-den in der Anwendung ist schwierig, da nur ein Kommentarfeld hier-für existiert.

Fragebogen (ZB)

Erweiterung der Kommentarfunktion zur Erleichterung der Abstim-

mung zwischen UNB und Maßnahmenträger. Prüfung, wie bzw.

unter welchen Bedingungen eine direkte Eingabe von Änderungs-

vorschlägen durch die UNB ergänzt werden kann.

Die Eingabe von Änderungsvorschlägen durch die UNB sollten

entsprechend kenntlich gemacht werden (z. B. durch eine farbliche

Hinterlegung, farbige Schrift), außerdem sollte dies mit einer auto-

matisierten Benachrichtigung an den Maßnahmenträger mit Anga-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 190

Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag

ben dazu, welches Feld durch die UNB geändert wurde, verbun-

den sein.

2h Zeichenbe-grenzung für Eingabefelder

Die Zeichenbegrenzung der Eingabefelder „Begründung“ (Menü-punkte Ausgangszustand/Zielzustand) ist mit 2.000 Zeichen insbe-sondere bei komplexeren Maßnahmen zu gering, um eine gute Nachvollziehbarkeit der Planung zu gewährleisten.

SO, MT Neben einer Erhöhung der Zeichenbegrenzung, könnte auch eine

Möglichkeit zum upload von Dateien die Nachvollziehbarkeit der

Planungen erhöhen (s. Punkt 2e)

2i keine Forma-tierungsmög-lichkeiten

In den Textfeldern bestehen keine Formatierungsmöglichkeiten. Fragebogen (ZB)

Einbindung von einfachen Formatierungsmöglichkeiten (fett, kur-

siv, Tiret)

2j fehlende Ko-pierfunktionen

Im Maßnahmenträger-Zugang besteht keine Möglichkeit, einen Maß-nahmenkomplex im Status „neu angelegt“ zu kopieren, um die bei-den Teile dann unterschiedlich bearbeiten zu können (z. B. für zeit-lich aufeinander folgende Zustimmungsanträge)

Fragebogen (ZB, FB

Einrichten eines Werkzeugs mit der Funktion: „kopieren eines

Maßnahmenkomplexes im Status „neu angelegt“ erstellen

2k mangelnde Schnittstelle zur Bauleitpla-nung

Die Umbuchung von Ökokonto-Maßnahmen vom naturschutzrechtli-chen ins baurechtliche Ökokonto und umgekehrt ist rechtlich zuläs-sig, jedoch technisch nicht möglich. In den bauplanungsrechtlichen Abteilungen der Webanwendung besteht keine automatisierte Mög-lichkeit der Eingriffsverrechnung mit der Ökokonto-Maßnahme. Eine Löschung von einem Teil der Ökopunkte einer naturschutzrechtli-chen Ökokonto-Maßnahme zur Einbuchung in das bauplanungs-rechtliche Ökokonto ist technisch aktuell nicht möglich.

Fragebogen (ZB)

Schaffung der Möglichkeit zur Löschung von einem Teil der Öko-

punkte einer naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahme zum

Zwecke des Einsatzes im Rahmen der Bauleitplanung.

(Ggf. Schaffung eines identischen Systems mit einer Umbuchungs-

funktion für beide Bereiche.)

2l Fehlende Mög-lichkeit der Dokumentati-on, Gegen-rechnung von Wechselwir-kungen

Bei Ökokonto-Maßnahmen, die selbst mit Eingriffen in andere Schutzgüter verbunden sind, kann diese Problematik nicht erfasst werden.

Beispiel: Bei einer Maßnahme zur Erhöhung der Biotopqualität, die zu Beeinträchtigungen des Bodens führt, kann der Wert des Verlusts von Bodenfunktionen nicht im System in Abzug gebracht werden. Die gewünschte Gegenrechnung kann aktuell nur durch das Anlegen eines fiktiven Eingriffs erfolgen.

Lt. Plausibilitätsprüfung erfolgte eine Beeinträchtigung des Schutz-guts Boden durch eine Vielzahl an Maßnahmen. Diese Beeinträchti-gungen wurden überwiegend nicht bilanziert.

Fragebogen (ZB)

Plausibilitäts-prüfung

Schaffung einer Option zur Eintragung von Beeinträchtigungen

einzelner Schutzgüter durch eine Ökokonto-Maßnahme (Änderung

durch die LUBW in Arbeit/Planung)

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 191

Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag

3 mangelnde ALK-Datenaktualisierung

3a Aktualisie-rungsrhythmus unzureichend

Die ALK-Datenaktualisierung erfolgt nur einmal im Jahr. Dies führt dazu, dass die ALK-Daten der LUBW häufig nicht mit den ALK-Daten der Gemeinden/Maßnahmenträger übereinstimmen.

Fragebogen (ZB, SO)

Aktualisierung der ALK-Daten im mind. vierteljährlichem Rhyth-

mus.

4 Eingeschränkte Funktionalität der Web-GIS-Anwendung

4a Eingeschränkte Digitalisie-rungsfunktiona-litäten

Die GIS-Daten Eingabe wird von vielen Akteuren als kompliziert empfunden. Kritisiert werden auch fehlende Funktionalitäten beim Kartenmodul. Schwierigkeiten entstehen aufgrund der eingeschränk-ten Funktionalitäten der Web-GIS-Anwendung vor allem bei der Ein-gabe von Ausgangszuständen mit hoher Komplexität (z. B. Einzelob-jekte wie Bäume) bzw. der Darstellung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen auf einer Fläche.

Fragebogen (ZB, FB, MT, VT, PL, SO)

Einrichtung weiterer „Zeichentools“ zur Optimierung und Vereinfa-

chung der Digitalisierung im Web-GIS, z. B. duplizieren von Flä-

chen.

4b Unklare Ab-grenzung Aus-gangs- und Zielzustand

Kartographische Abgrenzungen des Ausgangszustandes und Zielzu-stands sind bei komplexen Biotoperfassungen sehr unübersichtlich.

Es ist nur schwer nachvollziehbar, welche Flächen dem Ausgangs-zustand und welche Flächen dem Zielzustand zuzuordnen sind, da die Abgrenzungen im Antrags-PDF mit den gleichen Farben darge-stellt werden. Besonders komplexe Planungen (mosaikartige Struktu-ren mit zahlreichen Ausgangs- und Zielzuständen) sind nicht nach-vollziehbar darstellbar, so dass auch deshalb zusätzlich umfangrei-che Erläuterungsberichte mit dem Antrag eingereicht werden, die aber dann nicht in der Online-Plattform beigefügt werden können.

Fragebogen (MT, VT, PL, SO, UNB)

Die unübersichtliche Darstellung der Abgrenzungen des Aus-

gangszustands und Zielzustands sollte in der GIS-basierten An-

wendung so verbessert werden, dass unterschiedliche Ausgangs-

und Zielzustände flächenscharf darstellbar sind:

Bei einer Teilung der Maßnahmenfläche (unterschiedliche Aus-

gangs- und oder Zielzustände) wäre es wünschenswert, dass eine

neue Flächenabgrenzung je m² entsteht, damit der Biotoptyp ent-

sprechend für diese neue Fläche angegeben werden kann. Bisher

können bei einer Teilung der Fläche keine zwei getrennten Biotope

nach m² ausgewählt werden. Dies schränkt die Anwendung der

GIS-Funktion deutlich ein.

4c Import von Shapefiles komplex

Importierte Daten müssen regelmäßig redaktionell überarbeitet wer-den. Dies liegt u. a. daran, dass im Shapefile die Anzahl der max. Zeichen formatbedingt bei 255 liegt. Bei einer Eingabe über die An-wendung sind 2.000 Zeichen zulässig.

Fragebogen (ZB, FB, MT, VT, PL, SO)

Ermöglichen des Imports von Feature-classes aus File-

Geodatabases: Dieses Format würde eine gleiche Anzahl der max.

Zeichen pro Feld entsprechend der Web-Anwendung erlauben.

4d Flächige Ab-grenzung von Maßnahmen

Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet wer-den, sind in der Regel punktuelle oder lineare Maßnahmen. Diese werden im Kartendienst jedoch häufig als Fläche erfasst (z. B. Zu-

Plausibilitäts-prüfung

Schaffung einer Möglichkeit zur Erfassung von Punkt- und Linien-

daten im Web-GIS bzw. zum Import von Punkt- oder Liniendaten.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 192

Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag

im Herstel-lungskosten-ansatz

ordnung zu einem Flurstück). Dadurch ergeben sich Flächenüber-schneidungen und falsche Flächengrößen bei Auswertungen.

5 Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Bewertung des Ausgangs- und Zielzustands

5a Wirkungsberei-che Biotope

Zum Teil bestehen lt. Plausibilitätsprüfung Defizite hinsichtlich der Überprüfbarkeit der Bewertung des Ausgangs- bzw. Zielzustands.

Bei etwa 40 % der überprüften Flächen lag der festgelegte Aus-gangswert unter dem Normalwert. Auch wurden Zielzustände bei etlichen Maßnahmenflächen höher als der Normalwert eingestuft. Die Korrektheit dieser Bewertung ist i. d. R. nicht kontrollierbar. So ist anhand der Angaben in der Web-Anwendung nicht ersichtlich, ob zur Bewertung des Zielzustands das Fein- oder Planungsmodul verwen-det wurde.

Plausibilitäts-prüfung

Verpflichtendes Auswahlfeld mit Angabe zur Anwendung von Fein-

oder Planungsmodul

Verpflichtendes Kommentarfeld zur Eingabe der Begründung von

abweichenden Zu- oder Abschlägen vom Normalwert

5b Wirkungsberei-che Biotope

Ausweisung Waldrefugien

Die Ausweisung von Waldrefugien fußt auf den strengen Kriterien des Alt- und Totholzkonzeptes Baden-Württembergs, z. B. zum not-wendigen Alter des Bestands. Entsprechende Angeben können ak-tuell nur als Freitext in das Begründungsfeld übernommen werden und sind in der Eingabemaske nicht verpflichtend auszufüllen.

Plausibilitäts-prüfung

Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes (ja/nein) „Waldrefugium“ im

Menüpunkt Wirkungsbereich Biotopmaßnahme – Zielzustand (evtl.

nur bei bestimmten Ziel-Biotoptypen erscheinend, z. B. Buchen-

wälder, Eichenwälder)

Ergänzung eines Pflicht-Freitext-Feldes „Begründung der Auswei-

sung als Waldrefugium“ und Ergänzung einer Hilfestellung zu den

Auswahlkriterien in der Web-Anwendung bzw. im Benutzer-

Leitfaden.

5c Wirkungsberei-che Biotope Arten

Die Bewertung von zu erwartenden Artvorkommen im Planungsmo-dul (Aufwertung aufgrund überdurchschnittlicher Artenausstattung) ist lt. ÖKVO nur bei fachlich begründeten, aktuellen Vorkommen hochwertiger Rote-Liste-Arten im nahen Umfeld erlaubt. Lt. Plausibili-tätsprüfung fehlen in den Anträgen häufig Angaben zur Entfernung der nächsten Vorkommen und die Quelle der Artnachweise.

Plausibilitäts-prüfung

Ergänzung von Pflichtfeldern

Auswahlfeld ja/nein: „aktuelles Vorkommen der Art im artspezifisch

erreichbaren Umfeld vorliegend“

Auswahlfeld: Geländeerfassung, andere Datengrundlage (zu letz-

terem ergänzende Freitexteingabe, zur Eingabe der Art der Daten-

grundlage)

Stand der Datenerhebung (Jahresangabe)

Freitext-Pflichtfeld: „fachliche Prognose der Maßnahmenwirksam-

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 193

Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag

keit“

5d Wirkungsbe-reich Boden

Maßnahmen mit „Oberbodenauftrag“ dürfen laut ÖKVO nur bei Bö-den, die weder bei der Funktion „natürliche Bodenfruchtbarkeit“ noch bei der Funktion „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ bereits eine hohe oder sehr hohe Funktionserfüllung besitzen (Bewertungs-klassen 3 und 4) anerkannt werden. Angaben zum Bestand des Schutzgutes Boden werden im Freitextfeld „Beschreibung Aus-gangszustand/Begründung“ dargestellt, in das oftmals nicht sämtli-che notwendigen Angaben eingetragen werden. Somit geht aus den Antragsunterlagen die Einhaltung der o. g. Kriterien nicht immer ein-deutig hervor.

Plausibilitäts-prüfung

Ergänzung eines Pflichtfeldes zur Bestandsbewertung Boden im

Menüpunkt „Wirkungsbereich Boden“ untergliedert in die Boden-

funktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im

Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Sonderstandort

für naturnahe Vegetation.

Ergänzung des Benutzer-Leitfadens bzgl. der notwendigen Anga-

ben zur Bestandsbewertung.

Verlinkung auf Arbeitsheft 24 ergänzen

5e Herstellungs-kostenansatz

Lt. Plausibilitätsprüfung werden bei punktuellen Maßnahmen, die nach Herstellungskostenansatz berechnet werden, Maßnahmen häu-fig nicht ausreichend begründet. Beispielsweise wird der ökologische Aufwertungsgewinn nicht dargestellt, zum Teil wird kein Hinweis auf die Reichweite der Wirkung der Maßnahme gegeben. Die unzu-reichende Begründung von punktuellen Maßnahmen mit Bewertung nach Herstellungskostenansatz stellte häufig die Zulässigkeit der Bewertung über diesen Bewertungsansatz in Frage.

Plausibilitäts-prüfung

Ergänzung des Benutzer-Leitfadens bzgl. der notwendigen Inhalte

der Maßnahmenbegründung

Hilfestellung in der Eingabemaske bzgl. der notwendigen Inhalte

der Maßnahmenbegründung, z. B. unterhalb des Feldes „Begrün-

dung“

Ergänzung Freitext-Pflichtfeld: „Reichweite der Wirkung der Maß-

nahmen“

Laut ÖKVO entsprechen bei der Anwendung des Herstellungskos-tenansatzes „im Regelfall 1 Euro Maßnahmenkosten 4 Ökopunkten.“ In der Web-Anwendung entspricht jedoch 1 € Herstellungskosten standardmäßig 4 Ökopunkten. Eine Abweichung vom Regelfall ist hier nicht möglich.

Fragebogen Ergänzung einer Möglichkeit zur Abweichung vom „Regelfall“; Er-

gänzung Freitext-Pflichtfeld: „Begründung Abweichung von Regel-

fall“

6 Schwierigkeiten in Bezug auf die fachliche Prüfung von Maßnahmenanträgen sowie die Ermittlung gewünschter statistischer Kennzahlen

(eine ausführliche Beschreibung der Thematik findet sich im Text zu den statistischen Kennzahlen Abschn. 3.2.2)

6a Maßnahmen-träger

Die Angaben zum Maßnahmenträger können aktuell nur indirekt aus den Kontodaten aus den Feldern Vorname/Präfix“, „Nachna-me/Firma“ und „Zusatz“ übernommen werden.

Fragebogen, Plausibilitäts-prüfung

Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „Maßnahmenträger“: Ge-

meinden/Städte, Sonstige öffentliche Verwaltung, Energieversor-

ger, Immobilien/Wohnungsbau, Baustoffhersteller, Forstbetriebe, -

unternehmen, Sonstige Unternehmen, Landwirte, Sonstige Privat-

personen, Vereine/Verbände etc.

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Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag

6b fachliche Be-treuung

Angaben zur fachlichen Betreuung werden aktuell nur unzureichend erfasst. Ein Eingabefeld zur fachlichen Qualifikation existiert aktuell nicht.

Fragebogen, Plausibilitäts-prüfung

Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „Typ Institution“, z. B. Pla-

nungsbüro, Universität, Fachbehörde, Privatperson, Sonstige etc.

Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „berufliche Qualifikation“,

z. B. Biologe, Landschaftsarchitekt, Forstwirt, Geograph, Sonstiges

6c Lage in Schutzgebie-ten/Gebietskulisse

Aktuell kann anhand der ausgegebenen pdfs nicht ermittelt werden, ob sich ein Maßnahmenkomplex innerhalb oder außerhalb eines Schutzgebietes befindet. Statistische Auswertungen zur Flächengrö-ße bzw. zum Anteil von Ökokonto-Flächen in Schutzgebieten sind somit nicht möglich.

Um Überschneidungen von Schutzgebieten mit Ökokonto-Flächen zu prüfen, können diese im Kartendienst der Webanwendung einge-blendet werden. Behördenintern sind Auswertungen zur Überschei-dung von Ökokonto-Maßnahmen und Schutzgebieten auch über das UIS-Berichtssystem möglich.

Fragebogen, Plausibilitäts-prüfung

Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes (ja/nein) „Lage in Schutz-

gebiet“ mit Nennung verschiedener Schutzgebietstypen, ggf. unter

Angabe der %-Anteile innerhalb eines Schutzgebietes.

6e Wirkungsberei-che Biotope

Aktuell ist anhand der in der Web-Anwendung eingegebenen Da-tensätze nicht ermittelbar, wie viele Maßnahmenkomplexe im Wald oder im Offenland liegen.

Fragebogen Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „Kategorie Landnutzung“:

Auswahlfelder Wald, Offenland, Gewässer“. Für Wald-Offenland-

Komplexe müsste zusätzlich eine Eingabemöglichkeit für %-Anteile

eingerichtet werden.

6f Wirkungsbe-reich Boden

Flächenangaben beziehen sich in der Web-Anwendung beim Wir-kungsbereich Boden immer auf die gesamte Fläche und nicht auf ggf. abgegrenzte Teilflächen, auf denen tatsächlich die Maßnahme aus dem Wirkungsbereich Boden durchgeführt wird. Die Berechnung korrekter Flächenstatistiken in Bezug auf den Wirkungsbereich Bo-den ist somit nicht möglich.

Fragebogen Wenn eine Maßnahme nur in Teilbereichen eine Aufwertung im

Wirkungsbereich Boden (oder in einem anderen Wirkungsbereich)

beinhaltet, muss derzeit eine weitere Maßnahme innerhalb des

Maßnahmenkomplexes in der Eingabemaske angelegt werden

(dazu ist die Option zum Anlegen mehrerer (Einzel-)Maßnahmen

u. a. da).

Die Zuordnung der Bodenmaßnahmen im Menüpunkt „Wirkungs-

bereich Boden“ sollte teilflächenscharf erfolgen. Optimal wäre eine

Zuordnung zu den im „Wirkungsbereich Biotope“ abgegrenzten

Flächen, sofern hier Flächen abgegrenzt wurden.

6g Wirkungsbe-reich

Wie beim Schutzgut Boden beziehen sich Flächenangaben in der Web-Anwendung immer auf die gesamte Fläche und nicht auf ggf.

Fragebogen Wenn eine Maßnahme nur in Teilbereichen eine Aufwertung im

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 195

Nr. Themenfeld Erläuterung Probleme/Schwierigkeiten Quelle Lösungsvorschlag

Natürliche Re-tentionsflächen

abgegrenzte Teilflächen, auf denen tatsächlich die Maßnahme durchgeführt wird. Zudem wird nicht dokumentiert, ob sich die Maß-nahme vollständig innerhalb der Hochwasserlinie HQ10 befindet. Die Berechnung korrekter Flächenstatistiken in Bezug auf den Wirkungs-bereich Retention ist somit nicht möglich.

Wirkungsbereich Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen

(oder in einem anderen Wirkungsbereich) beinhaltet, muss derzeit

eine weitere Maßnahme innerhalb des Maßnahmenkomplexes in

der Eingabemaske angelegt werden (dazu ist die Option zum An-

legen mehrerer (Einzel-)Maßnahmen u. a. da).

Die Zuordnung der Retentionsmaßnahmen im Menüpunkt „Wir-

kungsbereich Retention“ sollte teilflächenscharf erfolgen. Optimal

wäre eine Zuordnung zu den im „Wirkungsbereich Biotope“ abge-

grenzten Flächen, sofern hier Flächen abgegrenzt wurden.

6h Maßnahmen-typen

Auswertungen zu speziellen Maßnahmentypen, z. B. Typen die in der ÖKVO (Anlage 1) aufgelistet sind (Beispiel „Beseitigung beschat-tender Gehölze“), lassen sich nur mit hohem Nachbearbeitungsauf-wand aus den Daten der Web-Anwendung filtern.

Fragebogen Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „Maßnahmentyp“: Möglich-

keit zur Mehrfach-Auswahl aus einer Liste gem. Anlage 1 der

ÖKVO.

6i Plausibili-tät/Qualität der Eingabe

Den Eingaben der Web-Anwendung kann nicht entnommen werden, ob für die Bewertung des Zielzustands das Planungsmodul oder das Feinmodul verwendet wurde. Demnach kann nicht ermittelt werden, wie oft im Zielzustand ein vom Normalwert abweichender Wert an-gegeben wurde.

Plausibilitäts-prüfung

Ergänzung eines Auswahl-Pflichtfeldes „Modul“: Auswahlfelder

Planungsmodul, Feinmodul

Um eine vom Normalwert abweichende Bewertung im Zielzustand besser nachvollziehen zu können, könnte in der Eingabemaske standardmäßig der Normalwert eingetragen werden. Falls der Nutzer Abweichungen vom Normalwert eintragen will, könnte dies in extra Feldern ausgewählt werden.

Wert des Zielzustands unterhalb des Normalwerts aufgrund vorlie-

gender abwertender Kriterien

Wert des Zielzustands oberhalb des Normalwerts aufgrund vorlie-

gender aufwertender Kriterien

In einem neuen Feld „Zielwert [Ökopunkte/m²]“ könnte dann der ge-wünschte Wert nach Auf-/Abwertung eingetragen werden.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 196

Unabhängig von möglichen Problemen/Schwierigkeiten in Bezug auf die Web-

Anwendung schlagen die befragten Akteure zusätzlich folgende Verbesserungen

vor:

– Insbesondere für Behörden wäre in Anbetracht der zunehmenden Anzahl an

Maßnahmen die Einrichtung einer Such- und Filterfunktion (z. B. über Zeitraum,

Status etc.) sinnvoll. Dies würde auch dazu dienen, schnell herauszufinden, ob

es bereits vergleichbare Ökokonto-Maßnahmen im Land gibt. (Anmerkung: Im

UIS-Berichtssystem ist dies für Behörden allerdings schon möglich.)

– Im Sinne der Effizienzsteigerung wird von einigen Zustimmungsbehörden vorge-

schlagen, in die Web-Anwendung eine automatische Generierung des Gebüh-

renbescheids nach einheitlichem Standard zu integrieren. Dies ist aus rechtli-

chen Gründen jedoch nicht möglich. Zudem wird eine Wiedervorlage-Funktion

angeregt, um künftig bei einer Vielzahl anerkannter Maßnahmen die erteilten

Auflagen zur Erfolgskontrolle/Monitoring überwachen zu können.

– Um dem Vier-Augen-Prinzip gerecht werden zu können, wird vorgeschlagen,

dass die geplanten Maßnahmen erst durch die höhere Behörde oder die LUBW

freigegeben werden.

– Für Kaufinteressenten von Ökopunkten wäre eine Plattform differenziert nach

Naturraum zum Austausch mit Anbietern nützlich. Auch eine Möglichkeit zur Re-

servierung von Ökokonto-Maßnahmen wäre für diese Akteursgruppe von Inte-

resse.

– Zur Optimierung der Schnittstelle zwischen Planern und Maßnahmenträgern,

wäre aus Sicht der Planer ein Planer-Zugang hilfreich, der mehrere Auftraggeber

(Maßnahmenträger) verwalten kann. Sofern die Eingabe über einen Planer er-

folgt, wäre ein zusätzlicher Zugang für den Maßnahmenträger sinnvoll.

Von einzelnen Akteuren werden ferner Defizite in Bezug auf die Gestaltung der

Website außerhalb der Web-Anwendung gesehen. So wird der Link-Zugang zu der

Eingabemaske für Maßnahmenanträge in der Web-Anwendung auf der Homepage

der LUBW als schwer auffindbar beschrieben.

3.2.1.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung

Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte

Folgende Inhalte sollten von einem verwaltungsinternen Gremium bearbeitet und

entschieden werden:

– Prüfung der Möglichkeit einer grundlegenden Änderung der Struktur bzw. des

Aufbaus der Web-Anwendung: Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit durch Einrich-

ten einer intuitiven Menüführung.

– Prüfung, ob ein fester Ansprechpartner bei technischen bzw. fachlichen Fragen

festgesetzt werden sollte.

– Schaffung einer Möglichkeit zum Upload von Dateien (Karten, Erläuterungsbe-

richte, Artenlisten, Pläne, etc.) inkl. Festlegen konkreter Anforderungen für er-

gänzende Unterlagen.

– Prüfung von Vorschlägen zur Optimierung der Funktionalitäten der Web-GIS-

Anwendung, z. B. Einrichtung weiterer Zeichentools, Schaffung einer Möglichkeit

zur Erfassung von Punkt- und Liniendaten.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 197

– Ergänzung von Pflichtfeldern mit Angaben, die zur Vereinfachung der Prüfung

von Maßnahmenanträgen beitragen, z. B. Maßnahmenträger, Institution, Lage in

Schutzgebiet, weitergehende Angaben bei Bewertung des Ausgangs- bzw. Ziel-

zustands außerhalb des Normalwertes. Zur Prüfung einzelner Maßnahmenan-

träge können Schutzgebiete im Kartendienst der Webanwendung eingeblendet

und so hinsichtlich einer Überschneidung mit Ökokonto-Flächen überprüft wer-

den. Für statistische Auswertungen mehrerer Anträge wäre eine ergänzende

Angabe im Webformular jedoch hilfreich.

Ergänzung Benutzer-Leitfaden

Als Hilfestellung zur Beantragung von Maßnahmen in der Web-Anwendung existiert

der „Benutzer-Leitfaden für Maßnahmenträger“. Grundsätzlich sollte mit der Um-

strukturierung der Web-Anwendung das Ziel verfolgt werden, die intuitive Menüfüh-

rung und Nutzerfreundlichkeit der Website so zu optimieren, dass der Benutzer-

Leitfaden überflüssig wird. Allenfalls wäre eine Ergänzung des Leitfadens mit fachli-

chen Inhalten und Beispielen für Feldinhalte sinnvoll.

Textliche Änderungen der ÖKVO

Sollten Pflichtangaben ergänzt werden, die bislang nicht in der ÖKVO aufgeführt

sind, wären entsprechende Änderungen der ÖKVO unter § 3 Abs. zu ergänzen. Bei

den vorliegenden Vorschlägen, handelt es sich nach aktueller Einschätzung i.d.R.

um Erweiterungen der Web-Anwendung, die in der ÖKVO bereits abgedeckt sind.

3.2.2 Statistische Kennzahlen

3.2.2.1 Grundlagen

Die Verfügbarkeit statistischer Kennzahlen ist aus verschiedensten Gründen von

zentraler Bedeutung. In Zentrum dieses Themenfeldes steht daher zum einen die

Ermittlung des Bedarfs an statistischen Kennzahlen aus der Sicht verschiedener

Akteursgruppen sowie von Politik und Verwaltung. Der ermittelte Bedarf ist an-

schließend zu prüfen und zu bewerten. Zudem ist zu prüfen inwieweit die benötigten

Kennzahlen unter den aktuellen Voraussetzungen ermittelt werden können bzw.

welche Änderungen ggf. erforderlich wären, um diese vorzugsweise anhand auto-

matisierter Abfragen generieren zu können.

3.2.2.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

Im Rahmen der schriftlichen Befragung (Arbeitspaket C) wurden verschiedenen

Akteuren (Behördenvertreter, Unternehmen etc.) zwei Fragen zur Ermittlung des

Bedarfs an statistischen Kennzahlen gestellt. Dabei wurde zum einen abgefragt, zu

welchem Zweck statistische Kennzahlen benötigt werden, zum anderen welche

Kennzahlen konkret benötigt werden. Zudem wurden vorhandene Landtagsanträge

bzw. die Stellungnahme der LUBW vom 21.04.17 zum Landtagsantrag 1899 in Be-

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 198

zug auf politisch erwünschte statistische Kennzahlen ausgewertet (vgl. Tab. 39). Auf

Basis dieser Grundlagen wurde eine Liste mit erwünschten statistischen Kennzah-

len erstellt und ermittelt, ob:

– die Kennzahlen anhand der in die Web-Anwendung eingegebenen Informatio-

nen generiert werden können,

– die gewünschten Kennzahlen fachlich sinnvoll und/oder politisch relevant sind.

Abschließend wurde dann geprüft, an welchen Stellen die Web-Anwendung ange-

passt werden müsste, um die statistischen Kennzahlen ermitteln zu können.

Zweck statistischer Kennzahlen

In Tab. 38 findet sich eine Zusammenstellung, zu welchem Zweck verschiedene

Akteure statistische Kennzahlen benötigen.

Tab. 38: Angaben zum Zweck statistischer Kennzahlen

Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen (FG): ZB: Zustimmungsbehörden (un-

tere Naturschutzbehörden); FB: andere Fachbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT:

Vorhabenträger; PL: Planungsbüro/Fachgutachter; SO: Sonstige

FG Zweck Erläuterung

ZB, FB

politische Anfragen

Berichterstattung an

Behördenleitung

Öffentlichkeitsarbeit

Gremien, Termine mit

Verbänden

Für sämtliche Behördenvertreter ist es ein großes Anliegen mit statistischen Kennzahlen auf politische Anfragen Externer (Poli-tik, Verbände) reagieren zu können bzw. der Behördenleitung Bericht erstatten zu können. Zudem können statistische Kenn-zahlen als Basis von Diskussionen in Gremien, zur Gestaltung von Vorträgen und zur Vorbereitung von Terminen mit Verbän-den dienen.

ZB Vergleichbarkeit,

Gleichbehandlung der

Antragsteller

Um eine Gleichbehandlung der Antragsteller in den verschiede-nen Landkreisen zu gewährleisten, wird von den UNB ein Ver-gleich zwischen Anträgen im eigenen Landkreis und anerkann-ten Anträgen in anderen Regionen bzw. anderen Landkreisen als hilfreich angesehen.

ZB, FB

Erfahrungsaustausch Für die Bearbeitung der Anträge wäre es auf Ebene der UNB hilfreich, einen Kontakt zu KollegInnen mit ähnlichen Fällen her-stellen zu können, um Anforderungen an die Angaben zu den Maßnahmen, Bewertungen etc. abgleichen bzw. fachlich disku-tieren zu können. Dies gilt insbesondere für Fälle, die erstmals in einem Landkreis auftreten. Unter anderem könnte dieser Erfah-rungsaustausch dazu dienen, die Verhältnismäßigkeit und Zu-mutbarkeit spezifischer Maßnahmen besser prüfen zu können.

ZB Datengrundlage für

Steuerung als Auf-

sichtsbehörde

Kennzahlen zu Ökokonto-Maßnahmen können Informationen zur Entwicklung bestimmter Biotoptypen in den Landkreisen liefern, beispielsweise zur Entwicklung von FFH-Grünland. Diese Infor-mationen wiederum könnten als Basis zur Steuerung von Maß-nahmen dienen, z. B. zur gezielten Förderung bestimmter Maß-nahmentypen oder zur Förderung des Biotopverbunds.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 199

FG Zweck Erläuterung

ZB Nachverfolgbarkeit

durchgeführter Maß-

nahmen

Grundsätzlich ist durch die UNBs ein Überblick aller Kompensa-tionsmaßnahmen im Landkreis erwünscht. Kennzahlen zum Verkauf und Zuordnung von Ökopunkten würden die Nachver-folgbarkeit, welche Maßnahmen im Lkr. durchgeführt wurden, erleichtern. Optimal wäre nach Aussagen der UNBs eine Zuord-nung der Maßnahmenfläche zum jeweiligen Eingriff.

ZB, FB, SO

Evaluation der ÖKVO

allgemein

bzw. im Speziellen in

Bezug auf das Schutz-

gut Boden

Insbesondere Naturschutzverbände, aber auch Behörden und Forschungseinrichtungen wünschen sich statistische Kennzah-len, um die Eingriffskompensation und die ÖKVO im Allgemei-nen bewerten zu können.

Den Antworten verschiedener Akteure lässt sich weiter entneh-men, dass allgemeine Angaben zum Stellenwert des Schutzgu-tes Boden in der ÖKVO bislang noch nicht ausreichend vorlie-gen, z. B. Anzahl der Umsetzung bodenbezogener Maßnahmen.

ZB, FB

Berichtspflichten: FFH-

Monitoring

Berichte zur Umset-

zung der WRRL

Einzelne Behördenvertreter äußern den Wunsch, aus den Ein-gaben in der Datenbank der ÖKVO Informationen zu weiteren Themengebieten generieren zu können, z. B. für das FFH-Monitoring oder für Berichte zur Umsetzung der WRRL.

PB, SO, ZB, MT, VT

Beratung und Betreu-

ung von Antragstellern

Risikobewertung im

Vorfeld der Projektrea-

lisierung

Ein Großteil der Akteure geht davon aus, dass mit geeigneten statistischen Kennzahlen eine gezieltere und bessere Beratung von Antragstellern, z. B. Waldbesitzern, Landwirten oder Trägern von Großvorhaben möglich ist. Dies betrifft insbesondere Kenn-zahlen zu Kosten von Maßnahmen, der Bewertung von Öko-punkten pro qm oder den gezahlten Preisen für Ökopunkte.

Kennzahlen zu Standorten und zum Erfolg spezifischer Maß-nahmen, insb. Artenschutz/Kohärenzsicherung würden für Un-ternehmen eine präzisere Risikobewertung im Vorfeld der Pro-jektrealisierung ermöglichen.

PB Umsetzung der Pflege

Planungsbüros gehen davon aus, dass die Ausgabe geeigneter statistischer Kennzahlen sie beim Pflegemanagement der Maß-nahmenflächen unterstützen könnte.

3.2.2.3 Problemstellungen und Lösungsansätze

In der nachfolgenden Tab. 39 sind konkrete Fragen verschiedener Akteure einschl.

der möglichen Lösungsansätze aufgelistet, zu deren Beantwortung die Erhebung

statistischer Kennzahlen notwendig ist. Die Fragestellungen werden dabei soweit

wie möglich zusammengefasst und in verschiedene Themenbereiche gegliedert.

Diese Themenbereiche entsprechen weitgehend der Struktur der Web-Anwendung,

z. B. Menüpunkte „Kontodaten“, „Bewertung“.

Für jede Frage wird grob abgeschätzt, inwiefern die gewünschten statistischen

Kennzahlen aus den aktuell im Eingabeformular erfassten Daten generiert werden

können (Feld „A“ = Auswertbarkeit) und welche Auswertungen aktuell möglich sind

(Feld „mögliche Auswertungen“). Zusätzlich wird erläutert, welche Probleme aktuell

im Hinblick auf die gewünschten Auswertungen bestehen (Feld „Proble-

me/Schwierigkeiten“). Diese können zum Beispiel in zu knappen Ausführungen im

Benutzer-Leitfaden liegen oder aber durch die Struktur der Web-Anwendung be-

gründet sein. Einen Schwerpunkt der Tabelle bildet zudem die Darstellung von Lö-

sungsmöglichkeiten in Bezug auf die aufgezeigten Probleme (Feld „Lösungsvor-

schlag“). Dies umfasst zum einen die Verbesserung/Ergänzung des Benutzer-

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 200

Leitfadens für Maßnahmenträger und zum anderen die Verbesserung der Web-

Anwendung. Sofern sich keine sinnvollen Lösungsmöglichkeiten ergeben bzw. mög-

liche Lösungsvorschläge mit erheblichem Mehraufwand für die Anwender verbun-

den wären, wird auf diese Problematik hingewiesen.

Das Hauptproblem zur Ermittlung statistischer Kennzahlen liegt momentan darin,

dass die Inhalte der Datenbank zu den Ökokonto-Flächen, die über die Web-

Anwendung eingegeben werden, nicht in einem Format ausgegeben werden kön-

nen, das mit gängigen Programmen wie Access, Excel oder Ähnlichem auswertbar

ist. Für Behörden existiert die Möglichkeit, über das UIS-Berichtssystem Ökokonto-

Daten als Excel-Datei oder Shapefile zu speichern. Das Berichtssystem bietet der-

zeit jedoch nur für einen Teil der Ökokonto-Daten Auswertungsoptionen und bedarf

der Überarbeitung. Die Ausgabe von Informationen erfolgt aktuell ausschließlich

über die Ausspielung von pdf-Dateien zu einzelnen Maßnahmen bzw. einzelnen

Maßnahmenkomplexen. Zur Ermittlung statistischer Kennzahlen, die sich auf meh-

rere Maßnahmenkomplexe beziehen, z. B. „Gesamtfläche der Ökokontoflächen“,

müssen die Informationen aus den einzelnen pdf-Dateien händisch zusammenge-

schrieben und in ein auswertbares Format übertragen werden. Diese Vorgehens-

weise ist sehr arbeitsaufwändig und für komplexere Fragestellungen nicht mit einem

vertretbaren Zeitaufwand leistbar. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die An-

zahl der Ökokonto-Maßnahmen stetig zunimmt, wäre es daher dringend anzuraten,

eine Möglichkeit zur Ausspielung der Datensätze in die Web-Anwendung zu integ-

rieren. Empfehlenswert wäre aufgrund der Komplexität der Datenstruktur eine Aus-

gabe als Access-Datenbank.

Ein weiteres zentrales Problem zur Ermittlung statistischer Kennzahlen besteht da-

rin, dass nicht alle Angaben, die für eine statistische Auswertung interessant wären,

über die Web-Anwendung in der erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Hier

sind insbesondere folgende Aspekte zu nennen:

– Aktuell existiert in der Eingabemaske für den Wirkungsbereich Biotope keine

flächenscharfe Abgrenzung des Zielzustands für Biotoptypen. Sofern auf einer

Bestandsfläche bzw. mehreren Bestandsflächen unterschiedliche Ziel-

Biotoptypen entwickelt werden, werden diese unterschiedlichen Ziel-Biotoptypen

in der Regel nicht GIS-technisch abgegrenzt, da dies derzeit aufwändig über die

Eingabe mehrerer Einzelmaßnahmen erfolgen muss. Vielmehr wird der Ziel-

Biotoptyp prozentual angegeben. Lt. Benutzerhandbuch ist dies nur zulässig,

wenn die verschiedenen Zieltypen flächenmäßig nicht in differenzierbare Bio-

toptypen unterteilt werden können („Biotoptypengemenge“). In der Praxis wird

dies jedoch häufig wie oben beschrieben gehandhabt. Beispielsweise werden

auf einer Intensivwiese und einem daran angrenzenden Intensivacker eine Ma-

gerwiese und ein Kleingewässer angelegt. Diese Ziel-Biotoptypen werden nicht

abgegrenzt, sondern es wird angegeben, dass z. B. auf 10 % der Gesamtfläche

des Maßnahmenkomplexes ein Kleingewässer und auf 90 % der Fläche ein Ma-

gerrasen entwickelt werden soll. Dies hat zur Folge, dass nicht klar ist, ob das

Kleingewässer auf dem Acker oder auf dem Intensivgrünland entsteht.

Bei den Wirkungsbereichen Arten, Boden, und Grundwasser bezieht sich die Be-

rechnung der Ökopunkte (anhand der qm) auf die gesamte Einzelfläche eines

Maßnahmenkomplexes. Beispielsweise hat eine Einzelfläche eine Größe von

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 201

1.000 m². Die Ökopunkte für eine Maßnahme aus dem Wirkungsbereich Boden

beziehen sich automatisch auf die gesamten 1.000 m², auch wenn nur auf der

Hälfte der Fläche Maßnahmen aus dem Wirkungsbereich Boden geplant sind.

Dies führt dazu, dass die Antragsteller in vergleichbaren Fällen neue Einzel-

maßnahmen anlegen, um falsche Flächenangaben zu vermeiden.

Um korrekte statistische Auswertungen erstellen zu können, wäre eine flächen-

scharfe GIS-technische Abgrenzung des Ausgangs- und Zielzustands der Maß-

nahmen differenziert nach den verschiedenen Wirkungsbereichen innerhalb ei-

nes einzigen Shapefiles notwendig. Die Erstellung eines entsprechenden Shape-

files wäre jedoch mit erhöhten Anforderungen an die technische Qualifikation der

Antragsteller und mit einer deutlichen Erweiterung der Funktionalitäten der Web-

GIS-Anwendung verbunden.

– Bei einem Großteil der Felder der Web-Anwendung mit Inhalten, die relevant für

die gewünschten statistischen Kennzahlen sind, handelt es sich um freie Text-

felder, z. B. bei den Angaben zum Maßnahmenträger oder zur fachlichen Be-

treuung. Dies erschwert die Auswertbarkeit der Angaben in den Maßnahmenan-

trägen deutlich, da nachträglich eine Kategorisierung der Eingaben erfolgen

muss. Grundsätzlich wäre ein Ersetzen der freien Textfelder durch Auswahlfel-

der sinnvoll.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 202

Tab. 39: Erfordernisse für statistische Kennzahlen

Auswertbarkeit (A): + = auswertbar, ± = eingeschränkt auswertbar, – = nicht auswertbar

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

1 Kontodaten

1a Maßnah-menträger

Welche Träger haben bisher Maßnahmen in das Ökokonto einge-stellt?

Wie viele Maßnahmen-träger sind öffentlich bzw. privat? Wie vertei-len sich die Anteile öf-fentlich/privat an den Maßnahmenkomplexen?

± Anzahl der anerkann-

ten Ökokonto-

Maßnahmenkomplexe

pro Maßnahmenträger

Prozentualer Anteil

der Maßnahmenträger

an den anerkannten

Ökokonto-

Maßnahmenkomple-

xen

Die Angaben zum Maßnahmenträger können aktuell nur indirekt aus den Kontodaten übernommen werden. Dazu ist eine manuelle Zuordnung der Felder „Vorname/Präfix“, „Nachna-me/Firma“ und „Zusatz“ zu verschie-denen Träger-Kategorien (z. B. Ge-meinden/Städte, Energieversorger, Landwirte etc.) notwendig.

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

Zur besseren Auswertbarkeit von Fragestellungen in Bezug auf verschiedene Kategorien von Maßnahmenträger, wäre es sinnvoll ein Pflicht-Auswahlfeld „Maßnahmenträger“ in der Eingabemaske zu den Kontodaten zu ergänzen. Dieses Auswahlfeld könnte gem. den statistischen Auswertungen der LUBW folgende Maßnahmenträger enthalten:

Gemeinden/Städte, Sonstige öffentliche Verwaltung,

Forstbetriebe, -unternehmen, Landwirte, Energieversorger,

Immobilien/Wohnungsbau, Baustoffhersteller, Sonstige Un-

ternehmen, Vereine/Verbände, Privatpersonen etc.

1b fachliche Betreuung

Ist eine Auswertung ein-zelner Fragen mit Unter-scheidung zwischen „Qualifizierung“ der fach-lichen Betreuung mög-lich?

– – Die Angaben zur fachlichen Betreuung werden in der Web-Anwendung in der Eingabemaske zu den Kontodaten eingetragen. Bei den Eingabefeldern handelt es sich überwiegend um reine Adressfelder (z. B. Anrede, Name, Straße, PLZ). Lediglich das Feld „Insti-tution“ kann zum Teil Rückschlüsse auf die Qualifikation der fachlichen Betreuung zulassen. Allerdings han-delt es sich dabei nicht um ein Pflicht-feld. Es findet sich demnach kein Feld, das Aufschluss über die berufliche Qualifikation der fachlichen Betreuung gibt.

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

Um Angaben zur fachlichen Qualifikation der Betreuung auswerten zu können, wäre es sinnvoll das Feld „Institution“ in ein Pflichtfeld (Auswahlfeld) umzuwandeln. Zudem wäre die Anlage zusätzlicher Pflichtfelder zu empfehlen:

Auswahlfeld „Typ Institution“, z. B. Planungsbüro, Universi-

tät, Fachbehörde, Privatperson, Sonstige etc.

Auswahlfeld „berufliche Qualifikation“, z. B. Biologe, Land-

schaftsarchitekt, Forstwirt, Geograph, Sonstiges

Auch wäre ein zusätzliches Freitext-Feld „Internetadresse“ (analog zu den Angaben zum Maßnahmenträger) zu empfeh-len.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 203

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

2 Stammdaten der Maßnahmenkomplexe

2a Öffentliche Fördermit-tel

Bei wie vielen Maßnah-men wird ein Teil der Maßnahme mit öffentli-chen Geldern gefördert?

+ Anzahl der Maßnah-

menkomplexe, die öf-

fentliche Fördermittel

erhalten haben

Anzahl der Maßnah-

menkomplexe grup-

piert nach prozentua-

lem Anteil der För-

dermittel

(Beispiel: 1 Maßnah-

menkomplex zu 30%,

2 zu 50% und 3 zu

70% gefördert)

Die entsprechenden Angaben wer-

den in der Web-Anwendung erfasst,

können aktuell jedoch nur als jeweils

ein pdf pro Maßnahmenkomplex

(getrennt nach Einzelmaßnahmen)

ausgegeben werden.

Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)

Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-

Anwendung: Zur Optimierung der Auswertbarkeit sollte ei-

ne Möglichkeit zur Ausspielung der Datensätze aus der

Web-Anwendung in einem auswertbaren Format (z. B. Ac-

cess) geschaffen werden.

2b Art der Verfügbar-keit der Flächen

Wie ist die Art der Ver-fügbarkeit auf den Öko-konto-Flächen?

Wie verteilen sich die prozentualen Anteile von Eigentum, dinglicher Berechtigung und Pacht?

+ Anzahl bzw. prozen-

tualer Anteil der drei

Kategorien an allen

Maßnahmenkomple-

xen

Die entsprechenden Angaben werden

in der Web-Anwendung als Auswahl-

feld erfasst. Allerdings gibt es ein

Kombi-Feld, das jeweils eine anteilige

Flächenverfügbarkeit über Eigentum

und dingliche Berechtigung beinhal-

tet. Hierzu fehlt dann eine konkrete

Flächenangabe

Dem Antrag in Papierform sind im-

mer die entsprechenden Verträge.

Grundbuchauszüge beigefügt. Diese

sind nicht in der Datenbank zur

Web-Anwendung hinterlegt und so-

mit nur mit erhöhtem Aufwand über-

prüfbar.

Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)

Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-

Anwendung (wie oben beschrieben).

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

Zum Auswahlfeld „Anteil Eigentum oder Dingliche Berech-

tigung“, Flächenangabe ergänzen.

Zum Auswahlfeld „Pacht oder andere gleichwertige Nut-

zungsberechtigung“, Flächenangabe ergänzen.

Auswahlfeld „Teilweise Eigentum, Pacht oder Dingliche

Berechtigung“ löschen (ist durch die Ergänzung der Flä-

chenangabe bei den o.g. Feldern obsolet)

Um sämtliche Antragsunterlagen unmittelbar verfügbar zu

haben, würde es sich anbieten, in der Eingabemaske zu

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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

den Stammdaten für den Maßnahmenkomplex eine Mög-

lichkeit zu schaffen Grundbuchauszüge, Pachtverträge etc.

als pdf-Dokument hochzuladen. Die Einsehbarkeit hochge-

ladener Dokumente sollte jedoch unbedingt auf die zu-

ständige Zustimmungsbehörde beschränkt sein.

2c Anzahl Maßnah-men

Wie hoch ist die Anzahl der Maßnahmen?

Wie hat sich die Anzahl der Maßnahmenkomple-xe seit Inkrafttreten der ÖKVO entwickelt?

+ Anzahl der Maßnah-

menkomplexe insge-

samt und Anzahl der

Einzelmaßnahmen

Zeitliche Entwicklung

der Anzahl der aner-

kannten Ökokonto-

Maßnahmenkomple-

xe: Gesamtzahl der

Maßnahmenkomplexe

pro Jahr, pro Halbjahr

etc.

Die entsprechenden Angaben wer-

den in der Web-Anwendung erfasst,

können aktuell jedoch nur als jeweils

ein pdf pro Maßnahmenkomplex

(getrennt nach Einzelmaßnahmen)

ausgegeben werden.

Bei manchen Einzelmaßnahmen

handelt es sich um reine Pflege-

maßnahmen ohne Ökopunkte

ergibt in der Gesamtsumme fehler-

hafte Auswertung

Teilweise werden auf derselben Flä-

che mehrere Einzelmaßnahmen aus

unterschiedlichen Wirkungsberei-

chen angelegt, dies führt zu miss-

verständlichen Aussagen bei der

Summierung der Einzelmaßnahmen

Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)

Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-

Anwendung (wie oben beschrieben).

2e Fläche Wie groß ist die Gesamt-fläche der Ökokontoflä-chen?

+ Gesamtfläche der

Ökokontoflächen

Manche Maßnahmenträger tragen

Flächen mit Aufwertungen in mehre-

ren Wirkungsbereichen nicht als ei-

ne Einzelmaßnahme mit Aufwertung

in mehreren Wirkungsbereichen ein,

sondern jeweils als Einzelmaßnah-

me mit Aufwertung in einem Wir-

kungsbereich. Bei bestimmten Aus-

Umstrukturierung Web-Anwendung (Web-GIS)

Um korrekte statistische Auswertungen erstellen zu kön-

nen, wäre eine flächenscharfe GIS-technische Abgrenzung

der Ausgangs- und Zielzustände der Maßnahmen differen-

ziert nach den verschiedenen Wirkungsbereichen inner-

halb eines einzigen Shapefiles notwendig. Die Erstellung

eines entsprechenden Shapefiles wäre jedoch mit erhöh-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 205

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

wertungen, beispielsweise bei der

Auswertung der Maßnahmenflächen

nach Wirkungsbereichen, werden

Flächen von derartig eingetragenen

Einzelmaßnahmen mehrfach in der

Statistik abgebildet und die ermittelte

Gesamtflächengröße stimmt so nicht

mit der tatsächlichen Flächengröße

aller Ökokonto-Maßnahmen überein.

Die Ursache für diese Art der Einga-

be dürfte darin liegen, dass sich bei

den Wirkungsbereichen Arten, Bo-

den, und Grundwasser die Berech-

nung der Ökopunkte (anhand der

qm) auf die gesamte Einzelfläche

eines Maßnahmenkomplexes be-

zieht. Beispielsweise besteht eine

Einzelmaßnahme mit 1.000 m² zu 50

% aus einer versiegelten Fläche und

zu 50 % aus Extensivgrünland. Eine

Bodenmaßnahme (z. B. Entsiege-

lung) bezieht sich nur auf 50 % der

Fläche, also 500 m². Die Maßnahme

im Wirkungsbereich Boden kann

aber im Menü für die Einzelmaß-

nahme nur der Gesamtfläche der

Einzelmaßnahme mit 1.000 m² zu-

geordnet werden. Um ein korrektes

Ergebnis zu erhalten, müsste die

Maßnahmenfläche in zwei Teilflä-

chen aufgeteilt werden und für beide

Teilflächen müssten jeweils die zu-

ten Anforderungen an die technische Qualifikation der An-

tragsteller und mit einer deutlichen Erweiterung der Funkti-

onalitäten der Web-GIS-Anwendung verbunden.

Sofern diese Umstrukturierung nicht gewünscht ist, wäre

eine zusätzliche Funktion in der Web-GIS-Anwendung

sinnvoll: Aktuell können digitalisierte Flächen nicht dupli-

ziert werden, sondern müssen neu digitalisiert werden, was

zu Abweichungen in der Abgrenzung der Flächen führt. Ei-

ne zusätzliche Funktion „Übernahme Fläche“ im Online-

GIS wie es für ALK-Flächen auch gibt, würde zumindest

garantieren, dass für die Wirkungsbereiche Boden, Re-

tention und Grundwasser extra angelegte Einzelflächen die

gleichen Abgrenzungen aufweisen wie die ggf. angelegten

Biotopflächen. (Eine anschließende Teilung der Fläche, so-

fern nicht die gesamte Biotopfläche übernommen werden

soll, wäre mit dem „Schere-Werkzeug“ des Online-GIS

möglich.) Ergänzend hierzu sollten derartige Maßnahmen

gesondert gekennzeichnet werden, damit diese bei einer

Summierung aller Einzelflächen die Doppelungen entspre-

chend berücksichtigt werden können.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 206

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

treffenden Wirkungsbereiche ange-

geben werden.

2e Sich überlappende Flächen von Ein-

zelmaßnahmen verfälschen das Flä-

chenergebnis. Dieses Problem be-

trifft hauptsächlich die Auswertung

der Maßnahmenfläche pro Maß-

nahmentyp oder Wirkungsbereich,

Eine Auswertung der Gesamtfläche

aller Ökokonto-Maßnahmen insge-

samt ist dagegen möglich.

Kleinere Überlappungen sind aller

Wahrscheinlichkeit nach das Ergeb-

nis der Online-GIS Anwendung, die

nur eingeschränkte Digitalisierungs-

funktionen beinhaltet. Die einfache

Struktur hat zwar den Vorteil, dass

auch Anwender ohne GIS-Erfahrung

auf einfache Weise Flächen digitali-

sieren können, jedoch werden

dadurch Ungenauigkeiten gefördert

(vgl. auch Teilbericht zur Web-

Anwendung, Punkt 4a und 4b). Die-

se Art der Flächenunschärfe spielt

nach Erfahrungswerten der LUBW

für umfangreichere Auswertungen

nur eine untergeordnete Rolle.

Lt. LUBW gibt es auch Fälle, bei

denen sich Einzelmaßnahmen tat-

sächlich überlappen. Beispiel: Eine

Fläche wird wiedervernässt. Ein Teil

Umstrukturierung Web-Anwendung (Web-GIS)

Einrichtung weiterer „Zeichentools“ zur Optimierung und

Vereinfachung der Digitalisierung im Web-GIS, z. B. dupli-

zieren von Flächen.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 207

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

der Fläche wird im Ausgangszu-

stand extensiv genutzt, ein anderer

Teil intensiv. Der intensiv genutzte

Teil wird i.R. der Maßnahme exten-

siviert. Außerdem liegen einige Flä-

chen der bisher intensiv genutzten

Teilfläche topografisch zu hoch für

eine Vernässung. Dadurch ergeben

sich Überlappungen von Einzelmaß-

nahmen.

2e Flächen von Maßnahmen zur Förde-

rung spezifischer Arten (nach Tab. 2

ÖKVO) sowie Flächen von punktuel-

len Maßnahmen (kleinflächige Maß-

nahmen mit großer Flächenwirkung

nach Anlage 2 Nr. 1.3.5 ÖKVO)

werden bei der Antragstellung nicht

immer gemäß der tatsächlichen

Maßnahmenfläche abgegrenzt. So

kann für eine punktuelle Maßnahme

von wenigen Quadratmetern Fläche

das gesamte Flurstück eingetragen

sein.

Umstrukturierung Web-Anwendung (Web-GIS)

Eingabe von Punktdaten für punktuelle Maßnahmen er-

möglichen

flächenscharfe GIS-technische Abgrenzung des Ausgangs-

und Zielzustands der Maßnahmen differenziert nach den

verschiedenen Wirkungsbereichen innerhalb eines einzi-

gen Shapefiles

2e Der durch öffentliche Mittel geförder-

te Anteil von Aufwertungsmaßnah-

men ist im Wert zur Flächengröße

enthalten, obwohl er der Ökokonto-

Maßnahme nicht zugerechnet wer-

den kann.

Anmerkung PAN: Die Ökopunkte be-ziehen sich auf die gesamte Fläche,

Zusätzliche rechnerische Auswertungen

Diese Problematik könnte rechnerisch gelöst werden: Die

anhand der angegebenen Anteile berechnete „mit öffentli-

chen Mitteln finanzierte“ Fläche müsste bei den statisti-

schen Auswertungen von der Gesamtfläche in Abzug ge-

bracht werden.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 208

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

obwohl diese z. T. mit öffentlichen Mit-teln generiert wurden. Dies hat zur Folge, dass auch die gesamte Fläche rechtlich gesichert werden muss. Al-lerdings werden von den auf der Flä-che erzeugten Ökopunkten anteilsmä-ßig die Ökopunkte abgezogen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Somit wäre eine reine Flächenberech-nung nicht falsch. Falsch wäre hinge-gen eine Berechnung der Kosten von Ökopunkten/m²

2e Anteile der Ökokonto-Maßnahme,

die bereits einem Eingriff zugeordnet

wurden und damit nicht mehr im

Ökokonto eingestellt sind, sind noch

im Wert zur Flächengröße enthalten.

Zusätzliche rechnerische Auswertungen

Diese Problematik könnte rechnerisch gelöst werden: Es

könnte für die Ökokonto-Maßnahme ein durchschnittlicher

Wert von Ökopunkten pro m² und damit eine theoretische

Fläche bereits zugeordneter Ökopunkte berechnet werden.

Diese „bereits zugeordnete“ Fläche könnte bei den statisti-

schen Auswertungen von der Gesamtfläche in Abzug ge-

bracht werden.

Alternativer Lösungsansatz

Verzicht auf Summierung aller Ökopunkte, stattdessen

nach Wirkungsbereichen und Zielbiotopen getrennte

Summierung der Ökopunkte

2f Lage - Naturraum

Wie hoch ist die Anzahl der Maßnahmenkomple-xe je Naturraum?

± Anzahl Maßnahmen-

komplexe pro Natur-

raum

Anzahl Maßnahmen-

komplexe, die sich

über zwei Naturräume

erstrecken unter Nen-

Maßnahmen im Pufferbereich der

Naturraumgrenzen werden in der

Web-Anwendung zwei Naturräumen

zugeordnet. Daher kommt es in den

Auswertungen der Anzahl der Natur-

räume zu Doppelnennungen.

Zusätzliche GIS-technische Auswertungen

Außerhalb der Web-Anwendung könnten statistische Wer-

te anhand einer Verschneidung mit den Naturraumgrenzen

ermittelt werden. So könnte durch Flächenverschneidun-

gen ermittelt werden zu welchen Anteilen ein Maßnahmen-

komplex jeweils in einem Naturraum liegt. Beispielsweise

befinden sich im Naturraum Schwäbische Alb sechs Maß-

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 209

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

nung der betreffenden

Naturräume

nahmenkomplexe. Dazu kommt ein Maßnahmenkomplex,

der zu 70 % innerhalb des Naturraums Schwäbisches

Keuper-Lias-Land liegt. Somit ist die Anzahl der Komplexe

im Naturraum Schwäbische Alb 6,3.

2f Wie viele Ökopunkte wurden pro Naturraum vergeben?

± Anzahl Ökopunkte pro

Naturraum

Ökopunkte in Maßnahmenkomplexen, die sich über zwei Naturräume erstre-chen, werden zwei Naturräumen zu-geordnet.

Zusätzliche GIS-technische Auswertungen

Die Ermittlung von Ökopunkten auf Basis GIS-technischer

Verschneidungen analog zur Ermittlung der Anzahl von

Ökokonto-Maßnahmen pro Naturraum wäre mit Fehlern

behaftet. So wäre die Verteilung der Anzahl der Ökopunkte

gemäß prozentualem Anteil des Maßnahmenkomplexes

am Naturraum nicht korrekt, da keine Aussage darüber

möglich ist, welcher Teil der Fläche (in welchem Natur-

raum) wie viele Ökopunkte generiert.

Umstrukturierung Web-Anwendung (Web-GIS)

Um das Problem der korrekten Zuordnung von Maßnah-

men zu Naturräumen zu beheben, müssten die Flächen

wie unter Punkt 2e beschrieben eindeutig nach Ausgangs-

und Zielzustand differenziert digitalisiert werden.

2g Lage - Schutzge-biete

Wie viele Maßnahmen-komplexe befinden sich in Schutzgebieten? Wie hoch ist der Anteil von Maßnahmenkomplexen in Schutzgebieten?

– – Aktuell wird in der Web-Anwendung nicht festgehalten, ob sich ein Maß-nahmenkomplex innerhalb oder au-ßerhalb eines Schutzgebietes befindet.

Zusätzliche GIS-technische Auswertungen

Außerhalb der Webanwendung können analog zur Vorge-

hensweise bei den Naturräumen (siehe Punkt 2f) Ver-

schneidungen mit Schutzgebietsabgrenzungen vorge-

nommen und so beispielsweise Auswertungen zu Ökokon-

to-Maßnahmen innerhalb von Naturschutzgebieten erstellt

werden. Exakte Aussagen, z. B. zur Anzahl von Ökopunk-

ten innerhalb bestimmter Schutzgebiete ließen sich jedoch

– wie bei den Verschneidungen mit den Naturräumen –

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 210

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

nicht treffen (siehe vorherige Fragestellung).

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

Für eine direkte Auswertung dieser Fragestellung, könnten

in der Web-Anwendung Pflicht-Auswahlfelder mit Angaben

zur Lage in Schutzgebieten angelegt werden. Allerdings

müsste für jeden Schutzgebietstypus ein Auswahlfeld

(ja/nein) angelegt werden.

Die Auswertbarkeit müsste sich dennoch auf grobe Anga-

ben beschränken (z. B. innerhalb Naturschutzgebiet:

ja/nein). Für exakte Aussagen zur Anzahl von Ökopunkten

innerhalb verschiedener Schutzgebiete, müssten die Flä-

chen wie unter Punkt 2e beschrieben eindeutig nach Aus-

gangs- und Zielzustand differenziert digitalisiert werden.

2h Lage - Landkreis

Wie hoch ist die Anzahl der Maßnahmenkomple-xe je Landkreis/Stadt?

+ Anzahl der Maßnah-menkomplexe je Land-kreis/Stadt

Über die öffentlichen Verzeichnisse bei den Kreisen sowie behördenintern über das Berichtssystem ist diese Auswertung bereits möglich.

3 Wert (Ökopunkte), Zwischenbewertung, Handel, Eingriffszuordnung, Abbuchung

3a Zuordnung der Maß-nahme zu Eingriff

Wie viele Ökokonto-Maßnahmen und wie viele Ökopunkte wurden bisher Eingriffen zuge-ordnet?

Um welche Art des Ein-griffsvorhabens handelt es sich?

± Angaben zur Anzahl

der in Teilen oder voll-

ständig abgebuchten

und zu Eingriffen zu-

geordneten Maßnah-

menkomplexen

Anzahl Maßnahmen-

komplexe/Ökopunkte

pro Eingriffsart

Die Zuordnung erfolgt durch die Zulas-sungsbehörde des Eingriffsvorhabens über deren Zugang zur Webanwen-dung. Dort findet eine Angabe der Ein-griffsart statt, nach der ausgewertet werden kann.

Lt. Auswertungen der LUBW wurden vermutlich auch Bebauungspläne als Eingriffsvorhaben in die Web-Anwendung eingetragen. Dabei han-delt es sich um einen Fehler, da Ein-griffsvorhaben i.R. der Bauleitplanung

Ergänzung Benutzer- Leitfaden für Zulassungsbehörden

Hier wäre es sinnvoll darauf hinzuweisen, dass Eingriffsvor-haben i.R. der Bauleitplanung nicht in das Kompensations-verzeichnis nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung eingetragen werden.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 211

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

nicht in das Kompensationsverzeichnis nach der Kompensationsverzeichnis-Verordnung eingetragen werden.

3b Kosten Wie hoch ist die An-

zahl der gehandelten

bzw. abgebuchten

Ökopunkte pro Natur-

raum?

± Anzahl der gehandelten bzw. abgebuchten Öko-punkte pro Naturraum

Die Anzahl der pro Naturraum gehan-delten bzw. abgebuchten Ökopunkte könnte mit Einschränkungen in Bezug auf die Genauigkeit (Problematik Na-turraumpuffer) ermittelt werden.

siehe Abschnitt 2f

Wie hoch war deren

Preis?

In welchem Verhältnis

stehen Angebot und

Nachfrage zu ÖP?

– – Es ist fraglich, ob die Maßnahmenträ-ger Aussagen zum Preis von Öko-punkten und Angaben zur Nachfrage (z. B. Anzahl der Anfragen) veröffentli-chen möchten (Datenschutz).

Anfragen von Trägern von Eingriffs-vorhaben zum Erwerb von Ökopunk-ten laufen nicht über die Eingabemas-ke des Ökokontos.

3c Ökopunkte Welche Gesamtanzahl

Ökopunkte haben die

Einzelmaßnahmen er-

halten?

Wie schlüsseln sich

die erhaltenen Öko-

punkte nach den Wir-

kungsbereichen (Ar-

ten, Biotope, Boden,

Grundwasser) auf?

Wie viele Ökokonto-

± Anzahl anerkannte

Ökopunkte zum Zu-

stimmungszeitpunkt

(Summe der Einzel-

maßnahmen)

Anzahl anerkannte

Ökopunkte zum Zu-

stimmungszeitpunkt

pro Wirkungsbereich

Anzahl anerkannte

Ökopunkte zum Zu-

stimmungszeitpunkt

Auswertungen aufgrund der Struktur

(pdf) der aus der Web-Anwendung

ausgegebenen Daten arbeitsauf-

wändig.

Manche Maßnahmenträger erfassen

Maßnahmen unterschiedlicher Wir-

kungsbereiche auf derselben Fläche

innerhalb einer Einzelmaßnahme,

andere legen hierfür getrennte Ein-

zelmaßnahmen an. Eine Auswer-

tung nach Wirkungsbereichen bzw.

Einzelmaßnahmen ist daher nicht

Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)

Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-

Anwendung (wie oben beschrieben).

Vereinheitlichung der Anlage von Einzelmaßnahmen in der

Web-Anwendung: Entweder Anlage einer Fläche pro Wir-

kungsbereich oder Anlage sämtlicher Wirkungsbereiche auf

einer Fläche.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 212

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

Maßnahmen erbringen

ausschließlich Aufwer-

tungen in einem Wir-

kungsbereich?

bei Einzelmaßnahmen

mit Aufwertung

1. - in 1, 2, 3 oder 4

Wirkungsbereichen

2. - punktuelle Maßnah-

men

möglich.

Wie hoch sind die

durchschnittlichen

Maßnahmenkosten im

Vergleich mit der pau-

schalen Anrechnung

von 4 ÖP/€ bei punk-

tuellen Maßnahmen?

– – In der Datenbank der Web-Anwendung existieren keine Angaben zu den Kosten der gehandelten Öko-punkte. Ebenso wenig existieren (au-ßer für die punktuellen Maßnahmen nach Herstellungskostenansatz) Kos-tenangaben zu den Maßnahmen.

Die Kosten der Maßnahme sind zu Beginn der Antragstellung bzw. zum Zeitpunkt der Genehmigung noch nicht im Einzel-nen absehbar und müssten daher im Nachhinein ergänzt bzw. laufend aktualisiert werden. Dies ist für den Antragstel-ler kaum leistbar. Zudem ist fraglich, ob die Antragsteller ent-sprechende Aussagen zu den Kosten überhaupt veröffentli-chen möchten (Datenschutz).

3d Abbuchung Ökokonto-Maßnah-men

Ist zwischen Eingriff

und Ökokontofläche

eine Wirkungsbe-

reichs-bezogene Zu-

ordnung möglich?

Beispiel: Kann ein

Eingriff in Extensiv-

grünland durch Öko-

punkte ausgeglichen

werden, die durch die

Entwicklung von Ex-

tensivgrünland gene-

riert wurden?

– – Da zu den Eingriffsvorhaben im Kom-pensationsverzeichnis keine Informati-onen zu beeinträchtigten Schutzgütern geführt werden, können keine Auswer-tungen hinsichtlich der Wirkungsbe-reichsbezogenen Zuordnung durchge-führt werden.

Auch handelt es sich bei der Abbu-chung aktuell um eine reine Abbu-chung von Ökopunkten. Angaben, in welchen Wirkungsbereichen und durch welche Maßnahmen die abgebuchten Punkte generiert wurden, sind aktuell nicht vorgesehen und nicht möglich.

Umstrukturierung Web-Anwendung (Web-GIS)

Um zukünftig derartige Auswertungen zu ermöglichen, müss-te die Summierung der Ökopunkte pro Maßnahme getrennt nach Wirkungsbereich und Maßnahmentyp bzw. Zielbiotop erfolgen.

Weiterhin wäre eine Änderung der Vorgehensweise bei der Abbuchung der Ökopunkte erforderlich: Wie die Ermittlung der Ökopunkte müsste dann auch die Abbuchung flächenbe-zogen erfolgen, so dass eine genaue Zuordnung der abge-buchten Ökopunkte zu einer Maßnahme bzw. einem Wir-kungsbereich möglich wäre.

Dies wäre jedoch mit einem deutlichen technischen Aufwand für die Maßnahmenträger verbunden. Außerdem müsste die Web-Anwendung für die Abbuchung von Ökopunkten ent-sprechend weiterentwickelt werden.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 213

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

4 Maßnahmen

4a Bewertung Wie hoch sind die Auf-wertungen verschiede-ner Wirkungsbereiche auf einer Maßnahmen-fläche?

± Anzahl Ökopunkte pro

Wirkungsbereich für

den gesamten Maß-

nahmenkomplex bzw.

pro Einzelmaßnahme

Aktuell kann für jede Einzelmaßnahme eines Maßnahmenkomplexes für jeden Wirkungsbereich die Aufwertung in Ökopunkten angegeben werden. Auf Basis dieser Angaben lassen sich wei-tergehende Auswertungen, z. B. für den gesamten Maßnahmenkomplex durchführen.

Die entsprechenden Angaben werden in der Web-Anwendung erfasst, kön-nen aktuell jedoch nur als jeweils ein pdf pro Maßnahmenkomplex (getrennt nach Einzelmaßnahmen) ausgegeben werden.

Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)

Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-

Anwendung (wie oben beschrieben).

Können Angaben zur Höhe der Bewertung (ÖP/m²) beim Aus-gangszustand und beim Zielzustand gemacht werden?

Können Angaben zur durchschnittlich gene-rierten Anzahl von Öko-punkten pro m² gemacht werden?

± Ökopunkte/m² im

Ausgangs- und Ziel-

zustand pro Einzel-

maßnahme bzw. pro

Maßnahmenkomplex

für die Wirkungsberei-

che Biotope (für Maß-

nahmen mit Pau-

schalbeträgen, z. B.

Ausweisung von

Waldrefugien, ist dies

jedoch nicht möglich)

Summe generierte

Ökopunkte pro m² pro

Einzelmaßnahme

bzw. pro Maßnah-

Zur Problematik bzw. Unschärfe von Flächenauswertungen siehe Fragestel-lung 2e.

siehe Fragestellung 2e.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 214

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

menkomplex

4b Biotopty-pen

Wie viele Streuobst-Maßnahmen gibt es? Welche Fläche nehmen diese ein?

± Anzahl der Maßnah-

menkomplexe mit

Streuobst als Aus-

gangszustand bzw.

als Zielzustand

Eine reine Auswertung der Anzahl von Maßnahmenkomplexen eines be-stimmten Biotoptyps als Ausgangs- bzw. Zielzustand ist möglich. Ebenso die Ermittlung der Gesamtfläche von Streuobst im Ausgangs- oder Zielzu-stand. Nicht möglich ist ein flächen-scharfer Vergleich des Ausgangs- und Zielzustands von Streuobstflächen (siehe obige Ausführungen).

Wie viele Ökokonto-Maßnahmen liegen im Wald, im Offenland, in Gewässern?

Wie groß ist deren Flä-che?

Für welchen Wirkungs-bereich wurden sie an-erkannt?

– – Diese Frage lässt sich nicht ohne wei-teres auswerten, da der Antragsteller in der Web-Anwendung keine Anga-ben zur Lage im Offenland, Wald, Ge-wässer machen muss.

Für die Auswertung der Biotop-und Nutzungsänderung durch die Maß-nahmen besteht zusätzlich die Schwie-rigkeit der n:n-Beziehung von Bio-toptypen im Ausgangs- und Zielzu-stand.

Weiterhin stellt die ungenaue Erfas-sung der Maßnahmen nach Herstel-lungskostenansatz ein Problem für flächenbezogene Auswertungen dar.

Zusätzliche GIS-technische Auswertungen

Außerhalb der Web-Anwendung können Verschneidungen mit den ALK-Daten zur Flächennutzung vorgenommen und so beispielsweise Auswertungen zu Ökokonto-Maßnahmen im Offenland, im Wald durchgeführt werden, zu Fließgewäs-sern ist dies jedoch nicht möglich.

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

In der Eingabemaske könnte ein Auswahlfeld „Kategorie Landnutzung“ Wald/Offenland/Gewässer ergänzt werden, das entsprechende Auswertungen erleichtern würde. Für Wald-Offenland-Komplexe müsste zusätzlich eine Eingabe-möglichkeit für %-Anteile eingerichtet werden.

Alternative Lösung

Zuordnung der Biotoptypen in die Kategorien Wald, Offen-land und Gewässer (evtl. entsprechend der Zuordnungen für den landesweiten Biotopverbund). Auf dieser Basis wäre dann zumindest eine überschlägige Auswertung getrennt nach Ausgangs- und Zielzustand möglich.

[Anmerkung LUBW Referat 25: Dieser Vorschlag löst u.E.

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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

nicht die in der Spalte ‚Probleme/Schwierigkeiten‘ genannte Thematik der n:n-Beziehungen: Bei Ökokonto-Maßnahmen der Biotop-Wirkungsbereiche liegen häufig komplexe n:n-Beziehungen verschiedener Biotoptypen im Ausgangs- und Zielzustand vor (eine Ökokonto-Maßnahme kann im Aus-gangs- und Zielzustand aus mehreren Biotopen bestehen), aufgrund derer eine verlässliche Aussage zu Nutzungsände-rungen kaum möglich ist.]

4c Arten Wie viele Ökokonto-Maßnahmen, vorgezo-gene Ausgleichsmaß-nahmen (CEF-Maßnahmen) bzw. Maß-nahmen zur Kohärenzsi-cherung wurden durch-geführt?

+ Anzahl potentieller

Kohärenzsicherungs-

maßnahmen (Diffe-

renzierung nach Arten

möglich)

Anzahl potentieller

vorgezogene Aus-

gleichsmaßnahmen

(CEF-Maßnahmen)

(Differenzierung nach

Arten möglich)

Anzahl Ökokonto-

Maßnahmen zur „För-

derung spezifischer

Arten“ (Differenzie-

rung nach Arten mög-

lich)

Die entsprechenden Angaben werden in der Web-Anwendung erfasst, kön-nen aktuell jedoch nur als jeweils ein pdf pro Maßnahmenkomplex (getrennt nach Einzelmaßnahmen) ausgegeben werden

Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)

Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-

Anwendung (wie oben beschrieben).

4c Wo befinden sich diese Maßnahmen?

± siehe Frage 2f Allgemeine Erläuterungen zur Lage in Naturräumen, Schutzgebieten, Land-kreisen siehe Erläuterungen unter Frage 2f.

Die Angaben zur potentiellen Verwen-

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

Ergänzung Erläuterungen zu CEF- und Kohärenzmaß-

nahmen in den Erläuterungen der Voraussetzungen für die

Anerkennung von Maßnahmen für spezifische Arten nach

Anlage 2 ÖKVO im Menüpunkt „Wirkungsbereich Förde-

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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

dung als vorgezogenen Ausgleichs-maßahmen und Kohärenzsicherungs-maßnahmen erfolgt in der Eingabe-maske im Menüpunkt „Stammdaten der Maßnahmenkomplexe“.

rung spezifischer Arten“ der Web-Anwendung.

4c Wie viele Ökopunkte wurden für den Wir-kungsbereich „Förde-rung spezifischer Arten“ vergeben?

+ Ökopunkte pro Öko-

konto-Maßnahme für

den Wirkungsbereich

„Förderung spezifi-

scher Arten“

Die entsprechenden Angaben werden in der Web-Anwendung erfasst, kön-nen aktuell jedoch nur als jeweils ein pdf pro Maßnahmenkomplex (getrennt nach Einzelmaßnahmen) ausgegeben werden

Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)

Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-

Anwendung (wie oben beschrieben).

Summierung der Ökopunkte nach Wirkungsbereichen

4c Waren die Maßnahmen erfolgreich?

± Anzahl/Anteil der

Maßnahmen mit Zwi-

schenbewertung bei

denen das Feld Art 4c

etabliert mit „ja“ aus-

gefüllt wurde.

Eine Auswertung des Erfolgs von Maßnahmen kann nur für Maßnah-menkomplexe mit durchgeführter Zwi-schenbewertung durchgeführt werden.

Einführung regelmäßiger Zwischenbewertungen (z. B. in

einem Zeitraum von 3 bis 5 Jahren) und Angaben zum

Maßnahmenkomplex auch nach Abbuchung der Ökopunk-

te beibehalten. Eine Einführung verpflichtender Zwischen-

bewertungen erscheint jedoch nicht zielführend. Die Durch-

führung einer Zwischenbewertung nach Etablierung der Art

liegt ohnehin im Interesse des/der MaßnahmenträgerIn, da

auf diesem Weg die vollständige Anzahl an Ökopunkten für

die Maßnahme anerkannt wird. Bei Maßnahmen, für die

zum Zeitpunkt der Auswertung noch keine Zwischenbewer-

tung vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass das

Maßnahmenziel noch nicht erreicht wurde.

4d Boden Wie viele Maßnahmen aus dem Wirkungsbe-reich Boden wurden durchgeführt?

Wie hoch ist der Anteil der ÖP des Wirkungsbe-reichs Boden an allen Wirkungsbereichen?

+ siehe Frage 3c Die entsprechenden Angaben werden in der Web-Anwendung erfasst, kön-nen aktuell jedoch nur als jeweils ein pdf pro Maßnahmenkomplex (getrennt nach Einzelmaßnahmen) ausgegeben werden

Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)

Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-

Anwendung (wie oben beschrieben).

Summierung der Ökopunkte nach Wirkungsbereichen

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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

4d Welche bodenbezoge-nen Maßnahmentypen wurden in welcher An-zahl durchgeführt?

– siehe Frage 4f – siehe Frage 4f

4d Wie hoch wurden die bodenbezogenen Maß-nahmen bewertet?

± Summe Anzahl Öko-

punkte für bodenbe-

zogene Maßnahmen

Durchschnittlicher

Wert Ökopunkte pro

Flächenangaben beziehen sich beim Wirkungsbereich Boden auf die ge-samte Einzelfläche, nicht auf ggf. vor-handene Unterteilung von Einzelflä-chen in weitere Teilflächen bzw. nach prozentualen Anteilen. Eine korrekte Bewertung kann bei betroffenen Teil-flächen somit nur erfolgen, sofern für den Wirkungsbereich eine gesonderte Einzelmaßnahme angelegt wird. (siehe 2e)

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

Es sollte, wie für die Biotopmaßnahme, die Möglichkeit

gegeben sein, eine konkrete Flächenangabe zu machen.

Ansonsten müsste für diesen Wirkungsbereich eine zu-

sätzliche Einzelmaßnahme angelegt werden. Letzteres ist

nicht wünschenswert, da auf diese Art und Weise Flächen-

überschneidungen entstehen, die zu Fehlern in der Ge-

samtflächenstatistik führen.

Summierung der Ökopunkte nach Wirkungsbereichen

4e Retentions-flächen

Wie viele Maßnahmen

aus dem Wirkungsbe-

reich Retentionsflä-

chen wurden durchge-

führt?

+ siehe Frage 3c Die entsprechenden Angaben werden in der Web-Anwendung erfasst, kön-nen aktuell jedoch nur als jeweils ein pdf pro Maßnahmenkomplex (getrennt nach Einzelmaßnahmen) ausgegeben werden

Umstrukturierung Web-Anwendung (Datenausgabe)

Verbesserung der Datenausspielung aus der Web-

Anwendung (wie oben beschrieben).

Summierung der Ökopunkte nach Wirkungsbereichen

4e Wie hoch wurden die-

se Maßnahmen be-

wertet?

± Summe Anzahl Öko-

punkte für Maßnah-

men im Wirkungsbe-

reich „Wiederherstel-

lung natürlicher Re-

tentionsflächen“

Flächenangaben beziehen sich beim Wirkungsbereich Retentionsflächen auf die gesamte Einzelfläche, nicht auf ggf. vorhandene Unterteilung von Ein-zelflächen in weitere Teilflächen bzw. nach prozentualen Anteilen. (vgl. Wir-kungsbereich Boden)

Eine korrekte Bewertung kann somit nur erfolgen, sofern sich die gesamte Einzelfläche innerhalb der Hochwas-serlinie HQ10 befindet bzw. wenn eine

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

Es sollte, wie für die Biotopmaßnahme, die Möglichkeit

gegeben sein, eine konkrete Flächenangabe zu machen.

Ansonsten müsste für diesen Wirkungsbereich eine zu-

sätzliche Einzelmaßnahme angelegt werden. Letzteres ist

nicht wünschenswert, da auf diese Art und Weise Flächen-

überschneidungen entstehen, die zu Fehlern in der Ge-

samtflächenstatistik führen.

Summierung der Ökopunkte nach Wirkungsbereichen

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 218

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

extra Maßnahmenfläche für diesen Wirkungsbereich abgegrenzt wird.

4f Maßnah-mentypen

Wie hoch sind die

durchschnittlich er-

reichbaren ÖP pro

Maßnahmentyp? Wel-

che Ökokonto-

Maßnahmen bringen

viele Ökopunkte und

welche Maßnahmen

eher nicht?

Wie hoch ist die

Summe der ÖP nach

Maßnahmentyp? (z. B.

Entsiegelungen)

Wie verteilen sich die

Maßnahmen auf die

Wirkungsbereiche?

In welcher Weise und

in welchem Umfang

werden bislang Öko-

punkte eingesetzt

werden, um Gewäs-

serrandstreifen zu

ökologisieren?

– – Auswertungen zu speziellen Maßnah-mentypen, z. B. Typen die in der ÖKVO (Anlage 1) aufgelistet sind (Bei-spiel „Beseitigung beschattender Ge-hölze“), lassen sich nur mit hohem Nachbearbeitungsaufwand aus den Daten der Web-Anwendung filtern.

Standardisierte Eingabefelder existie-ren zum Ausgangs- und Zielzustand für die Wirkungsbereiche Biotope, die Maßnahme selbst wird jedoch in zwei Freitext-Feldern in der „Durchfüh-rungsbeschreibung“ erläutert. Für eine Auswertung müssten diese Angaben zunächst klassifiziert werden.

Zudem sind die Maßnahmen auf einer Fläche unterschiedlich groß, d.h. nicht nur der Wert der Maßnahme/des Maßnahmenkomplexes sondern auch der Ökopunkte/m²-Wert ist entschei-dend, um anzugeben, welche Maß-nahmentypen die meisten/die wenigs-ten Ökopunkte erbringen. Ein Maß-nahmenkomplex kann aus mehreren Einzelmaßnahmen bestehen. Zudem können mehrere Einzelmaßnahmen auf derselben Fläche liegen.

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

Eine bessere Auswertbarkeit kann durch die Ergänzung

eines Pflichtfeldes „Maßnahmentyp“ in der Eingabemaske

zur „Durchführungsbeschreibung“ erreicht werden.

Dazu sollte über das Feld „Maßnahmentyp“ eine Mehrfach-

auswahl von Maßnahmentypen ermöglicht werden, indem,

die auf einer Liste (gem. Anlage 1 der ÖKVO) beruhen. Die

Liste sollte wenn möglich auf der zweiten Hierarchiebene

der ÖKVO basieren, z. B. „1.4. Förderung und Entwicklung

naturnaher Wälder“

4g Plausibili-tätskontrol-le/Qualität der Einga-

Wie häufig wird für den Zielzustand ein Wert oberhalb des Normal-

± Anzahl bzw. prozen-

tualer Anteil der Maß-

nahmenkomplexe, bei

Die Auswertung dieser Fragestellun-gen ist aktuell nur eingeschränkt mög-lich.

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

Um nachvollziehen zu können, ob das Feinmodul oder das Planungsmodul zur Bewertung verwendet wurde, sollten

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 219

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

ben wertes gewählt?

denen der Zielwert

höher ist als der Nor-

malwert (Unterschi-

dung Planungsmo-

dul/Feinmodul)

Es könnte in der Datenbank mittels einer Abfrage gefiltert werden, bei wie vielen Maßnahmenkomplexen der prognostizierte Wert des Zielzustands höher ist als der Normalwert. Dabei muss zwischen Planungsmodul und Feinmodul unterschieden werden. Ob die Bewertung des Zielzustands aber tatsächlich zu hoch ist, könnte nur an-hand weiterer Datengrundlagen ge-prüft werden.

Geprüft werden kann, ob eine Begrün-dung für die Bewertung des Aus-gangszustands und des Zielzustands vorliegt. Allerdings ist diese Auswer-tung kompliziert, da die Begründung für die Aufwertung aktuell nur dem Freitext-Feld „Begründung“ entnom-men werden kann, sofern diese ausge-füllt wurde. Zwar existieren Vorschläge für „auf (+) und ab(-)wertende Attribu-te“, die in das Freitext-Feld „Beschrei-bung Ausgangszustand/Begründung“ bzw. „Begründung Zielzustand“ über-nommen werden können, jedoch ist eine Eingabe einer Begründung aus den Vorschlägen nicht zwingend vor-gegeben. [Anmerkung LUBW Referat 25: Bei den „Vorschlägen für auf- und abwertende Attribute“ handelt es sich um die in der ÖKVO Anlage 2 Tabelle 1 beispielhaft genannten Attribute zur Bewertung ober- oder unterhalb des Normalwertes. Die Aufzählung der

zwei Auswahlfelder zum „Anhaken“ (Pflichtfelder)

Planungsmodul

Feinmodul

angelegt werden. Um die Aufwertung des Zielzustands bes-ser nachvollziehen zu können, könnte in der Eingabemaske standardmäßig der Normalwert eingetragen werden. Falls Abweichungen vom Standardwert vorliegen, könnte dies in extra Feldern ausgewählt werden.

Wert des Zielzustands unterhalb des Normalwerts auf-

grund vorliegender abwertender Kriterien

Wert des Zielzustands oberhalb des Normalwerts aufgrund

vorliegender aufwertender Kriterien

In einem neuen Feld „Zielwert [Ökopunkte/m²]“ könnte dann der gewünschte Wert des Zielzustands unterhalb bzw. ober-halb des Normalwerts eingetragen werden.

Wichtig für die Nachvollziehbarkeit bzw. für spätere Auswer-tungen wäre in diesem Zusammenhang auch ein Pflichtfeld zur Begründung des Werts des Zielzustands unterhalb bzw. oberhalb des Normalwerts. Eine verpflichtende Übernahme von Begründungen aus dem bestehenden Feld „auf (+) und ab(-)wertende Attribute“ würde sich zum Ausfüllen dieses Pflichtfeldes anbieten.

Aus fachlicher Sicht sollten diese festgelegten Begriffe je-doch mit konkreten Fakten in einem Freitextfeld mit konkre-ten Inhalten belegt werden.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 220

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

Bewertungsattribute ist nicht abschlie-ßend, im Einzelfall sind weitere Bewer-tungsfaktoren heranzuziehen. Bei dem Begründungfeld in der Anwendung handelt es sich jedoch um ein Pflicht-feld. Ohne Eintragung in dieses Feld kann kein Antrag gestellt werden.]

4g Wie häufig wird der Ziel-zustand zu hoch bewer-tet?

– – Bei der Fragestellung handelt es sich um eine fachliche Frage, die nicht au-tomatisiert ausgewertet werden kann. Dazu müsste eine Überprüfung des Antrags anhand weiterer Datenquellen bzw.- anhand einer Geländebegehung erfolgen.

4g Wie häufig gibt es die Kombination Abwertung des Ausgangszustands & Aufwertung des Ziel-zustands?

– – Eine Kombination der Ab-/Aufwertung des Ausgangs/-Zielzustands ist gem. den obigen Ausführungen aktuell nur sehr eingeschränkt möglich. Um in der Zukunft entsprechende Auswertungen durchführen zu können, wären zusätz-liche Eingabefelder in der Web-Anwendung (s. o.) notwendig.

s. o.

4g Wie häufig wird das Feinmodul bzw. das Planungsmodul falsch angewandt?

– – Aktuell kann nicht aus der Datenbank entnommen werden, ob der angege-bene Zielwert dem Feinmodul oder dem Planungsmodul entspringt. Der obere Wert der Wertspanne des Pla-nungsmoduls bei einer Aufwertung entspricht i. d. R. dem Normalwert des Feinmoduls. Beispielsweise liegen beim Biotoptyp 13.80 Naturnahe Be-reiche eines Sees, Weihers oder Tei-ches der Normalwert des Feinmoduls bei 53 und der Normalwert des Pla-

Ergänzung Benutzer- Leitfaden für Maßnahmenträger

Im Benutzer-Leitfaden für Maßnahmenträger zum Antrags-verfahren Ökokonto sollte ein Abschnitt zur Verwendung des Feinmoduls bzw. Planungsmoduls eingefügt werden.

[Anmerkung LUBW Referat 25: In Anlage 2 der ÖKVO ist die Verwendung der beiden Module beschrieben.]

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

Für eine zukünftige Auswertbarkeit dieser Fragestellung wä-ren zum einen die Anforderungen aus der Fragstellung 4g

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 221

Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

nungsmoduls bei 40 Ökopunkten mit einer Wertspanne von 24 – 53 Öko-punkten. Wird für diesen Biotoptyp als Zielwert 53 Ökopunkte vergeben, so wird entweder der Normalwert prog-nostiziert (Feinmodul) oder es handelt sich um eine Aufwertung des Pla-nungsmoduls. Ob eine Aufwertung stattfand ist aktuell nur aus dem Feld „Begründung“ zu ermitteln, welches jedoch nicht zwangsläufig Angaben hierzu enthält.

Eine falsche Verwendung des Fein- bzw. Planungsmoduls könnte auch darauf beruhen, dass den Anwendern nicht klar ist welches Modul verwendet werden darf. In der Ökokonto-Verordnung wird zwischen den Wir-kungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität“ und „Schaffung höher-wertiger Biotoptypen“ unterschieden, in der Web-Anwendung sind diese unter dem Titel „Wirkungsbereich Bio-topmaßnahme“ zusammengefasst. Je nach Wirkungsbereich in der Ökokon-to-Verordnung sind jedoch Feinmodul oder Planungsmodul anzuwenden: „Das Feinmodul dient der Bestimmung des Ausgangs- und des Zielwertes bei dem Wirkungsbereich Verbesserung der Biotopqualität sowie zur Bestim-mung des Ausgangswertes bei dem Wirkungsbereich Schaffung höherwer-tiger Biotoptypen. Außerdem ist es zur

(zusätzliche Felder in Eingabemaske für Werte des Aus-gangs- und Zielzustands oberhalb/unterhalb des Normwerts) zu berücksichtigen. Zudem wären folgende Änderungen in der Eingabemaske der Web-Anwendung sinnvoll:

In der Web-Anwendung sollte bei den Angaben zu den Wer-ten bei Feinmodul und Planungsmodul erläutert werden, wann welcher Wert zum Einsatz kommt, z. B. Feinmodul = Zielwert bereits erreicht (bei Zwischenbewertungen), Fein-modul = Zielwert wird in kurzer Zeit entstehen oder Pla-nungsmodul = Zielwert wird im Zuge der Maßnahme erst allmählich entstehen.

Um nachvollziehen zu können, ob das Feinmodul oder das Planungsmodul zur Bewertung verwendet wurde, sollten zwei Auswahlfelder zum „Anhaken“ (Pflichtfelder)

Planungsmodul

Feinmodul

angelegt werden.

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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

Bestimmung des Zielwertes bei dem Wirkungsbereich Schaffung höherwer-tiger Biotoptypen heranzuziehen, so-weit diese Biotoptypen im Zuge der Maßnahme in kurzer Zeit entstehen.“

(Anlage 2 Abschnitt 1 ÖKVO)

5 Sonstiges

5a Biotopver-bund

Wie viele Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Schaffung des Landes-weiten Biotopverbunds?

– – In der Datenbank der Web-Anwendung sind keine Angaben zum Biotopverbund enthalten, z. B. zur La-ge in Biotoptopverbundachsen. Aus-wertungen aus der Datenbank sind somit nicht möglich.

Zusätzliche GIS-technische Auswertungen

Außerhalb der Webanwendung kann ein Abgleich mit Daten der Biotopverbundplanung erfolgen. Dazu müssten jedoch die Ziel-Biotope dem jeweiligen Biotopverbund-Haupttyp (z. B. Offenland feucht/trocken) zugeordnet werden.

Alternativ: Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemas-ke)

Hinterlegen der Suchräume des landesweiten Biotopver-

bunds als Zusatzinformation in der Web-Anwendung.

Schaffung eine Auswahlfelds „Lage im landesweiten Bio-

topverbund“ (ja/nein), das anhand eines Abgleichs der

Suchräume der Web-Anwendung mit den Ziel-Biotoptypen

ausgefüllt werden könnte.

Dieser Lösungsvorschlag erfordert jedoch eine hohe fachli-che Kompetenz des Antragstellers in Bezug auf das The-menfeld Biotopverbund.

5b Umset-zungsstand

Wie ist der Umsetzungs-stand der Maßnahmen?

Gibt es Monitoring-Ergebnisse?

± Anzahl/Anteil bean-

tragter Maßnahmen,

anerkannter Maß-

nahmen und aner-

kannter Maßnahmen

mit Zwischenbewer-

Aus der Datenbank kann aktuell ent-nommen werden, ob die Maßnahme beantragt bzw. anerkannt ist. Für an-erkannte Maßnahmen kann ausgesagt werden, ob mit der Maßnahmenums-etzung bereits begonnen wurde. Der Erfolg einer Maßnahme kann derzeit

Umstrukturierung Web-Anwendung (Eingabemaske)

Ergänzung eines Feldes in der Web-Anwendung zum

Stand der Umsetzung, z. B. als Auswahlfeld mit 25 %-

Schritten.

Das Themenfeld Stand der Umsetzung steht auch in en-

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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

tung sowie anerkann-

ter Maßnahmen, mit

deren Umsetzung be-

gonnen wurde

Ergebnisse der Zwi-

schenbewertung

auch nicht bzw. nur sehr einge-schränkt aus einer durchgeführten Zwischenbewertung abgeleitet wer-den.

Eine turnusmäßige Zwischenbewer-tung im Sinne eines Monitorings wäre sowohl für die Antragsteller als auch die UNBs mit einem sehr hohen Ar-beits- und Kostenaufwand verbunden.

gem Zusammenhang mit der Vorgehensweise der Verzin-

sung der Ökopunkte. Aktuell beginnt die Verzinsung einer

Ökokonto-Maßnahme mit Beginn der Herstellung, aber un-

abhängig vom Umfang der Herstellung (siehe auch Detail-

bericht zum Thema „Verzinsung“). Mögliche Änderungen

der Regelungen zur Verzinsung, beispielsweise Beginn der

Verzinsung erst nach Fertigstellung von Teilen der Maß-

nahme, könnten nur umgesetzt werden, wenn der Stand

der Umsetzung dokumentiert würde.

5c Wechsel-wirkungen

Wie hoch ist die An-

zahl an Maßnahmen,

bei denen neben den

ökologischen Aufwer-

tungen auch Beein-

trächtigungen in ande-

ren Wirkungsberei-

chen bzw. für andere

Funktionen vorliegen?

– – In der Datenbank der Web-Anwendung sind keine Angaben zu Wechselwirkungen enthalten.

Die Prüfung der Wechselwirkungen sollte anhand der ggf. regelmäßig durchzuführenden Plausibilitätsprüfungen in fest-gelegten Zeitabständen (z. B. alle 5 Jahre) erfolgen.

5d Landwirt-schaft

Anzahl Maßnahmen,

für die landwirtschaft-

lich genutzte Flächen

in Anspruch genom-

men werden?

Anzahl Maßnahmen,

bei denen anschlie-

ßend keine weitere

landwirtschaftliche

Nutzung mehr möglich

ist?

Anzahl produktionsin-

– – Diesbezügliche Auswertungen sind aktuell nur eingeschränkt möglich. Angaben zur landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Flächen (vor bzw. nach Herstellung der Maßnahme) können allenfalls aus den Angaben zum Ausgangs- und Zielzustand der Biotoptypen entnommen werden. PIK-Maßnahmen wären Maßnahmen bei denen Ausgangs- und Zielzustand jeweils eine landwirtschaftliche Nut-zung zulassen.

Diese Auswertungen wären jedoch mit deutlichem Aufwand bzw. auch mit

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Nr. Thema Fragestellung A mögliche Auswertungen

Probleme/Schwierigkeiten Lösungsvorschlag

tegrierter Maßnah-

men?

Unsicherheiten verbunden (siehe Ant-worten zu Frage 4b).

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 225

Von einem Großteil der Akteure wird zusätzlich zu den oben aufgeführten Fragestel-

lungen eine Ausgabe bestimmter Kennzahlen für einen bestimmten auswählbaren

Bereich (z. B. Gemeinde, größere Maßnahmenkomplexe) in tabellarischer Form

gewünscht. Relevante Kennzahlen für diese Tabellen sind:

– Nr. Maßnahmenkomplex

– Art der Maßnahme

– Zeitpunkt Beginn der Maßnahme

– Flächengröße

– Summe Ökopunkte

– Lage

Entsprechende Kennzahlen werden aktuell bereits über die öffentlich einsehbaren

Verzeichnisse der Kreise zur Verfügung gestellt. Alternativ wäre denkbar, die Aus-

wertungen in einer Access-Datenbank durchzuführen, sofern eine Funktion geschaf-

fen wird, die Datenbank der Web-Anwendung in einem entsprechenden Format

auszugeben. Im öffentlich einsehbaren Verzeichnis der Stadt- und Landkreise kön-

nen die Maßnahmen bereits nach Gemeinden oder nach der Anzahl der Ökopunkte

sortiert werden. Im UIS-Berichtssystem sind für die Behörden ebenfalls Auswertun-

gen nach bestimmten Gemeinden möglich. Das Berichtssystem bietet derzeit jedoch

nur für einen Teil der Ökokonto-Daten Auswertungsoptionen und bedarf der Überar-

beitung.

3.2.2.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung

Folgende Inhalte sollten in einem verwaltungsinternen Gremium, das mit Fachleuten

aus den Bereichen EDV, Webdesign, Datenbanken, Ökokonto zusammengesetzt

ist, geprüft werden:

– Datenausgabe: Es sollte geprüft werden, inwieweit die in die Web-Anwendung

eingegebenen Daten bereits jetzt in einem besser auswertbaren Format, z. B.

Excel oder Access, ausgegeben werden können. Ansonsten wäre zu prüfen, ob

bzw. welche anderen Möglichkeiten es gibt, den Export der Daten zu verbes-

sern.

– Datenstruktur: Umsetzbarkeit der Änderungsvorschläge in Bezug auf die Daten-

struktur prüfen, z. B. Erweiterung von Feldern, Ersetzen von Freitext-Feldern

durch Auswahlfelder, Summierungen von Flächen oder Ökopunkten anhand von

Wirkungsbereichen.

– GIS-Funktionalitäten: Umsetzbarkeit der Änderungsvorschläge bzgl. der Struktur

der zu erfassenden GIS-Daten und die damit verbundene Weiterentwicklung der

Funktionalitäten des Web-GIS. Korrekte statistische Auswertungen wären nur

anhand einer flächenscharfen GIS-technischen Abgrenzung des Ausgangs- und

Zielzustands der Maßnahmen differenziert nach den verschiedenen Wirkungsbe-

reichen innerhalb eines einzigen Shapefiles möglich.

– Prüfung, ob die abgebuchten Ökopunkte bestimmten Maßnahmen und Wir-

kungsbereichen und damit flächenscharf abgrenzbaren Bereiche zugeordnet

werden sollten (= wirkungsbereichs- und/oder flächenbezogene Zuordnung zwi-

schen Eingriff und Ökokontofläche).

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 226

– ÖKVO: Die Einführung neuer Pflichtangaben in der Web-Anwendung zur Opti-

mierung der Auswertung statistischer Kennzahlen hätte ggf. eine Änderung der

ÖKOVO § 3 Abs. (2) zur Folge.

3.2.3 Effizienz der Verfahrensabläufe

3.2.3.1 Grundlagen

Gemäß der Begründung der ÖKVO besteht eine Zielsetzung der Evaluation unter

anderem darin, Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich des Verfahrens herauszufin-

den und darauf aufbauend Vorschläge zur Weiterentwicklung der bestehenden Ver-

ordnung einschließlich der Anforderungen an die Ressourcen zu entwickeln. Hierzu

ergaben sich insbesondere aus der schriftlichen Befragung einige wesentliche As-

pekte.

Die maßgeblichen Vorgaben zum Verfahren sind in der ÖKVO unter § 3 „Antrags-

verfahren“ und § 4 „Aufnahme in das Ökokonto-Verzeichnis“ festgelegt. In den ent-

sprechenden Paragraphen ist klar geregelt, dass die Zustimmung zu Ökokonto-

Maßnahmen den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) obliegt (= Zustimmungsbe-

hörde). Zudem ist die UNB verantwortlich dafür, dass die Maßnahme in das von der

UNB zu führende Ökokonto-Verzeichnis eingestellt wird. Ferner wird in den genann-

ten Paragraphen festgesetzt, welche Inhalte im Maßnahmenantrag zwingend ent-

halten sein müssen (z. B. Angaben zum Maßnahmenträger, Naturraum, Flurstücke

etc.), und welche Inhalte im Ökokonto-Verzeichnis zu vermerken sind (z. B. Datum

der Einbuchung, Ausgangzustand, Höhe der zu erzielenden Ökopunkte etc.).

Weitere Normen zur Durchführung des Verfahrens finden sich in § 6 „Rechte und

Pflichten des Maßnahmenträgers“, § 7 „Einsicht in das Ökokonto“, § 8 „Bewertung“,

§ 9 „Zuordnung von Ökokonto-Maßnahmen“, § 10 „Handelbarkeit“, § „11 Anerkann-

te Stellen“ und § 12 „Verhältnis zum Baurecht“.

Regelungen zu den Verfahrensabläufen z. B. hinsichtlich der Kommunikation zwi-

schen Maßnahmenträger und Vorhabensträger sind in der ÖKVO allerdings nicht

enthalten. Es existieren auch keine zusätzlichen Regelwerke bzw. Anleitungen wie

z. B. Vollzugshinweise zur ÖKVO mit entsprechenden Inhalten.

3.2.3.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

3.2.3.2.1 Ergebnisse aus der schriftlichen Befragung

Im Rahmen der schriftlichen Befragung im Arbeitspaket C wurden insgesamt 91 mit

der ÖKVO befasste Personen bzw. Institutionen nach ihren Erfahrungen mit der

ÖKVO befragt. Dabei wurde zwar nicht gezielt nach der Effizienz der Verfahrensab-

läufe gefragt, jedoch tangieren einige Fragen bzw. die Antworten auf diese Fragen

das Themenfeld.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 227

Themenfeld „Web-Anwendung“

Die Kommentare zur Web-Anwendung (Tab. 40) zeigen deutlich, dass hier Optimie-

rungsbedarf in Bezug auf die Funktionen zur Abstimmung zwischen UNB und Maß-

nahmenträger (z. B. automatische Benachrichtigung, Kommentarfunktionen) be-

steht. Zudem herrscht teilweise offenbar Unklarheit bzgl. der Zuständigkeiten für die

Eingaben in der Web-Anwendung). Vorschläge zur Verbesserung der Web-

Anwendung finden sich in Tab. 41.

Tab. 40: Fragen/Kommentare zur Web-Anwendung

Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt

Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-

ge

FG Welche Schwierigkeiten sind bei der Arbeit mit der Webanwendung aufgetreten?

ZB Wir möchten darauf hinweisen, dass es nach wie vor keine automatisierte Nachricht an

die UNB gibt, sobald eine neue Maßnahme beantragt oder Änderungen getätigt wurden.

Den Ausdruck schicken viele ja erst her, wenn die Abstimmung bereits erledigt ist. Also

bleiben Anträge oftmals länger unbemerkt.

die Abstimmung der Anträge mit der UNB in der Anwendung ist schwierig, da fehlendes

Kommentarfeld

Benachrichtigung, Arbeitsschritte nicht klar, wer macht was über welchen Zugang (Lö-

schung der Punkte bei Verkauf u. ä., zuständige Behörde bei Kompensationsverzeichnis

nicht die UNB)?

SO Kein direkt bekannter Ansprechpartner („Kümmerer“) für Rückfragen bei LUBW bekannt. Teilweise nur verzögerte Rückmeldung auf schriftliche Anfragen an [email protected] .

Tab. 41: Verbesserungsvorschläge zur Web-Anwendung

Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt

Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-

ge

FG Durch welche Ergänzungen oder Änderungen könnte die Webanwendung verbessert werden?

ZB Automatische Email- Nachricht bei Antragseingang.

Änderungs-/Aktualisierungsmitteilung per Mail

Automatische Beteiligung der Landwirtschaftsbehörde und des Wasserwirtschaftsamtes.

Automatische Generierung des Gebührenbescheids nach einheitlichem Standard, ab-

hängig von ÖPs.

Freigeben durch höhere Behörde oder LUBW (Vier Augen- Prinzip).

Um künftig bei einer Vielzahl anerkannter Maßnahmen die erteilten Auflagen zur Erfolgs-

kontrolle/Monitoring überwachen zu können, wird eine Wiedervorlage-Funktion angeregt.

Erleichterung der Abstimmung zwischen UNB und Maßnahmenträger in der Anwendung

durch Erweiterung der Kommentarfunktion oder durch die Möglichkeit direkt Änderungs-

vorschläge einzugeben

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FG Durch welche Ergänzungen oder Änderungen könnte die Webanwendung verbessert werden?

SO Es sollte eine Kommunikation über die Online-Plattform z. B. durch automatische E-Mails

stattfinden (bei Status „„in Abstimmung“„ an Gutachter und Maßnahmenträger, Benach-

richtigung an UNB bei Online-Antragstellung (bisher wird UNB erst informiert, wenn An-

trag auf dem Postweg eingeht)).Dies würde die Kommunikation deutlich vereinfachen und

unnötige Verzögerungen vermeiden.

Themenfeld „Maßnahmenumsetzung“

Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass bezüglich des Umsetzungsbeginns der

Maßnahmen nur vereinzelt Probleme in Bezug auf das Themenfeld „Effizienz“ be-

stehen (Tab. 42).

Tab. 42: Fragen/Kommentare zum Zeitpunkt des Umsetzungsbeginns der

Maßnahmen

Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt

Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-

ge

FG Laut ÖKVO muss innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Welche weiteren Erfahrungen haben Sie hierzu ge-macht?

ZB In einigen Fällen hatten Maßnahmenträger bereits vor offizieller Genehmigung mit der

Umsetzung begonnen. Wir regen an, in Fällen, in denen die Naturschutzbehörde von An-

fang an eingebunden war und der Zustand dokumentiert war, dies zuzulassen.

Maßnahmenträger haben bei mit der UNB grundsätzlich bereits abgestimmten Maßnah-

men schon mehrmals eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor Fertig-

stellung des Antrags und vor Eintrag in die Eingabemaske erbeten.

FB Sehr unterschiedlich, je nach Verlauf der i. d. R. mit den Maßnahmen verbundenen Ver-

fahren und Überlegungen. In der Regel wird der für die Ausgangslage passende Zeitraum

genutzt (Stilllegung = sofort; Aufforstung je nach Genehmigungsverfahren und Witte-

rung/Arbeitsabläufe; Aufwertung von Biotopen nach forstbetrieblichen Rahmenbedingun-

gen). Eine längere Frist ist im Wald i. d. R. unproblematisch und gelegentlich sogar hilf-

reich, um die rechtlichen Rahmenbedingungen vor weiteren Entscheidungen entspre-

chend vorzubereiten bzw. herzustellen.

Es divergiert sehr stark.

SO Verzögerungen sind unvorhersehbar aber eher die Regel - und meist auf Dritte (Dienst-

leister) und höhere Gewalt (Klima/Wetter) zurückzuführen

Viele Maßnahmen werden gar nicht oder nicht korrekt umgesetzt, vor allem bei baurecht-

lichem Ausgleich.

Unserer Erfahrung nach wurde die Umsetzung der Maßnahmen zeitnah begonnen. Den-

noch wäre es sinnvoll hierfür einen angemessenen Zeitraum vorzugeben. Um die Qualität

der Maßnahmen zu sichern, sollten diese noch näher spezifiziert werden müssen.

Gut, sollte beibehalten werden.

Nach drei Jahren oder sogar später. Spezieller Fall: Die Maßnahme wird anerkannt und

länger als 5 Jahre bevorratet. Es wurden daher schon Maßnahmen beinahe gelöscht,

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FG Laut ÖKVO muss innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Welche weiteren Erfahrungen haben Sie hierzu ge-macht?

wenn sie nicht als „In Umsetzung“ gekennzeichnet wurden. Das ist bei der „Bevorratung“

problematisch.

Regelmäßig relativ rasche Umsetzung, um auch die Verzinsung in Anspruch nehmen zu

können.

Die Umsetzung ist abhängig vom konkreten Vorhaben. Mit Beginn der Projektrealisierung

bzw. bei vorgezogenen Maßnahmen auch entsprechend vorher werden nach unseren Er-

fahrungen im Allgemeinen auch die Kompensationsmaßnahmen realisiert.

Es ist nicht ersichtlich aus der Verordnung.

der Erfolg einer Bodenmaßnahme ist oft zeitabhängig (Witterung), ein Warten auf eine

Genehmigung trotz vorliegender baurechtlicher und naturschutzrechtlicher Genehmigung

ist kontraproduktiv

Die Idee zur Einführung einer verpflichtenden Dokumentation von erfolgten Prüfun-

gen im Ökokonto-Verzeichnis wird von den Befragten aufgrund des hohen Auf-

wands eindeutig abgelehnt (siehe Tab. 43).

Tab. 43: Fragen/Kommentare zur Dokumentation erfolgter Prüfungen im

Ökokonto-Verzeichnis

Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt

Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-

ge

FG Sollten erfolgte Prüfungen (z. B. Prüfung der Bewertung des Ausgangszustands etc.) im Ökokonto-Verzeichnis dokumentiert werden? Welche weiteren Ergänzungen wä-ren Ihrer Erfahrung nach sinnvoll?

ZB Bürokratie abbauen nicht weiter aufbauen!!!

Das kann nur mit ausreichendem, zusätzlichem Personal und Mitteln gewährleistet wer-

den.

SO Sicherstellung einer einheitlichen Umsetzung. Einvernehmliche Beteiligung der ULB (Be-

achtung von § 15 Abs. 3 BNatschG)

Eine weitere Erhöhung des mit Ökokonto-Maßnahmen verbundenen Verwaltungsauf-

wands halten wir angesichts der vorliegenden Erfahrungen weder für erforderlich noch für

die Umsetzung (und damit naturschutzfachliche Aufwertung) hilfreich. Stattdessen sollte

ernsthaft geprüft werden, wo Verwaltungsaufwand abgebaut werden kann. Dieser Frage

geht die vorliegende Evaluation bislang in unzureichender Weise nach.

Themenfeld „Ökokontofähige Maßnahmen“

Schwierigkeiten bei der Prüfung von Ökokonto-Anträgen treten lt. Angaben der UNB

vor allem bei Planungen auf, die nicht unmittelbar in der Kernkompetenz des Natur-

schutzes liegen, z. B. Maßnahmen im Wald oder aus dem „Wirkungsbereich Boden“

(Tab. 44):

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 230

Tab. 44: Fragen/Kommentare zu Schwierigkeiten bei der Prüfung der Öko-

konto Anträge

Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt

Antworten erfolgten ausschließlich durch Zustimmungsbehörden

Wie häufig kommt es bei der Prüfung der Ökokonto-Anträge vor, dass nicht eindeutig beurteilt werden kann, ob eine beantragte Maßnahme ökokontofähig gemäß Anlage 1 der ÖKVO ist? Können Sie Gründe für Schwierigkeiten bei der Beurteilung nennen?

Überschneidung der Wirkungsbereiche, Beteiligung anderer Fachbehörden

Ökokontofähige Maßnahmen im Wald sind auf geschützte Waldbiotope, Waldschutzgebiete, Waldrefugien sowie einige weitere Maßnahmen beschränkt. Stellen diese Regelungen Ihrer Erfahrung nach sicher, dass nur Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung der Wälder führen? Können Sie Beispiele nennen?

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist dies oft schwer abzugrenzen, da der waldbauliche und forstliche

Sachverstand fehlt, insbesondere ist unklar wo die Grenzen der guten fachlichen Praxis sind. Auch

ist es oft schwierig, die Umsetzbarkeit der Maßnahme zu beurteilen. Hier ist eine Beteiligung des

Forstamts unumgänglich.

Die Zusammenarbeit mit dem Forst ist nicht immer erfolgreich.

Sind die Regelungen zur Ermittlung des Wertstufengewinns bzw. -verlusts im Wirkungsbe-reich Boden in der Praxis gut anwendbar? Sind hierbei Schwierigkeiten aufgetreten? Wenn ja: Welche Schwierigkeiten treten auf?

Wenn die untere Bodenschutzbehörde zuarbeitet, treten keine Schwierigkeiten auf. Ansonsten The-ma kaum durch Naturschutzkompetenz abgedeckt.

Welche zusätzlichen Hilfestellungen bzw. Änderungen der Vorgaben wünschen Sie sich für die Bewertung von Maßnahmen im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“?

Diese Anträge sollten immer getrennt laufen und bei der Bodenschutzbehörde eingehen.

Unterstützung durch untere Bodenschutzbehörde

Themenfeld „allgemeine Zufriedenheit und weitere Hinweise zur ÖKVO“

Die ausführlichen Antworten auf die Nachfrage zu Änderungswünschen an der

ÖKVO zeigt eindeutig, dass Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Verfahren-

sabläufe besteht (siehe Tab. 45).

Tab. 45: Fragen/Kommentare zu weiteren Änderungswünschen

Es werden ausschließlich Kommentare aus dem Themenbereich Effizienz aufgeführt

Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-

ge

FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?

ZB […] ist insgesamt viel zu bürokratisch. Wenn man nur wenige Male im Jahr damit zu tun

hat, muss man sich jedes Mal wieder intensiv einlesen. Aktuell wurde von der LUBW mit-

geteilt, dass die Zuordnung von Ökopunkten zu einem Eingriffsvorhaben auch dann

schon möglich ist, wenn mit der Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde

(sofern die in § 4 Abs. 2 Satz 2 ÖKVO genannten 5 Jahre noch nicht überschritten sind).

Das heißt man kann sich Punkte anrechnen lassen, ohne bisher etwas gemacht zu ha-

ben. Das ist also das Ökokonto, das jedermann ohne rechtliche Verpflichtung im Vorfeld

der Natur Gutes tun kann, was er sich später anrechnen lassen kann? Das hat damit

nicht viel zu tun. Das Ökokonto ist eine reine Handelsplattform, die von findigen Planern

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FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?

exzessiv genutzt werden kann. Von etlichen Interessenten bei Gemeinden und Fachpla-

nern haben wir die Auskunft bekommen: viel zu bürokratisch. Aufwand und Nutzen ste-

hen nicht im Verhältnis. daher wird es kaum genutzt.

Personell von UNB nicht bewältigbar und Daten werden nicht genutzt, da nur unüber-

sichtlich nacheinander aufgereiht, keine einheitliches Az. usw..

Vier Augen- Prinzip. Automatische Beteiligung der anderen Fachbehörden. Zertifizierung

der Büros. Gebührenrahmen, automatische Benachrichtigung, Mittel, Personal. Ggf. Ein-

griffsregelung ersetzen durch Kompensationsabgabe an Naturschutzfonds in Zusam-

menarbeit mit zertifizierten Büros (unter Regel- Auflage von Eingrünung aller Bauten in

Außenbereich).

Bewertungsmodul ist ok. UNB hat nicht die Zeit, um sich in die wirtschaftlich bedeutenden

Konsequenzen der Anerkennung entsprechend einzuarbeiten. Da nur sehr wenig Fälle,

kann auch nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden.

Vorschlag: Zentralisierung der Einbuchung.

Bürokratie abbauen nicht weiter aufbauen!!!

FB Zur Berücksichtigung agrarstruktureller Belange (§15) sind die ULB frühzeitig einzubin-

den. Dies ist in die Verordnung aufzunehmen. Keine Ökokonto-Maßnahmen auf Parzel-

len, die innerhalb von Bewirtschaftungseinheiten liegen. In Anlage 2 müssen ökokon-

tofähige Landnutzungsformen des Ackerbaus aufgenommen werden um § 15 Abs.3

Rechnung tragen zu können.

Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Eingriffsregelung (z. B. bei der LUBW) zur

Beratung der unteren Naturschutzbehörden bei schwierigen Einzelfällen wäre sinnvoll:

Nach unserer Erfahrung wäre es für die UNBen der 44 Stadt- und Landkreise wichtig,

sich bei Maßnahmenanträgen, die mit komplexen Fachfragen verbunden sind, an ein

zentrales Kompetenzzentrum wenden zu können. Die Plausibilitätsprüfung der Ökokonto-

Maßnahmen im Zuge des Anerkennungsverfahrens erfordert ein sehr breites und zum

Teil auch tief gehendes Fachwissen, unter anderem aus den Bereichen Fauna, Flora und

Vegetation, aber auch Standort- und Bodenkunde, Hydrologie, Land- und Forstwirtschaft

usw. Bei schwierigen Fragestellungen sollte den MitarbeiterInnen der UNBen hierbei Un-

terstützung angeboten werden.

SO Einführung einer Bearbeitungsfrist der zuständigen Behörden für eingereichte Ökokonto-

Maßnahmen-Anträge.

Fristen für die Behörden bis zur Genehmigung.

Beschränkung der Bearbeitungszeit von ÖKVO-Maßnahmenanträgen durch die UNB

analog zu Eingriffsvorhaben auf 4 Wochen. Eine Bearbeitungsdauer von regelmäßig

mehreren Jahren ist völlig inakzeptabel.

Einführung Bearbeitungsfristen der UNB für eingereichte Maßnahmenanträge (Frist, in-

nerhalb derer eine Entscheidung der zuständigen Behörde erfolgen muss).

Einführung einer angemessenen Frist in der die Behörde über Maßnahmenbewilligung

entscheidet (hier treten aktuell mitunter massive Verzögerungen auf - gerne auch mehr

Mitarbeiter)

Wegen der hohen Verantwortung der Sachbearbeiter bei der UNB und den hohen wirt-

schaftlichen Werten, über die entschieden wird, wäre ein Kontrollsystem sinnvoll (4-

Augen-Prinzip). Dies wurde auch schon von UNBs vorgeschlagen.

Bearbeitung erfolgt zersplittert bei den UNB, die zwangsläufig nur geringe Fallzahlen und

damit Erfahrungen haben. Im Gegensatz dazu steht die enorme wirtschaftliche Bedeu-

tung. Eine Konzentration der Einbuchungen bei den HNB erscheint sinnvoll. Abbuchun-

gen müssen allerdings auf der verfahrensführenden Ebene bleiben, also i.d.R. den UNB.

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FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?

Zusammenführung von bau- und naturschutzrechtlichem Ökokonto; Vertrauensschutz in

die Ökokonto-Verordnung d.h. Maßnahmen dürfen nicht nachträglich abgewertet werden;

Einführung einer Frist, innerhalb derer eine Behörde Entscheidungen treffen muss

Regelung der Informationsweitergabe an den Maßnahmenträger: Mitteilung des Zeitpunk-

tes der Zuordnung einer Ausgleichsmaßnahme zu einem Eingriffsvorhaben

ULB für Agrarstruktur zuständig: Der BLHV fordert neben dem Schutz für landw. Flächen

auch eine grundsätzlich bessere Rücksichtnahme agrarstruktureller Belange. Der Ver-

weis des Landes auf den § 15 (3) BNatSchG reicht nicht aus, denn diese rechtliche

Grundlage wird von den UNB allein schon wegen fehlender Sachkenntnis nicht sachge-

recht beachtet. Die Beurteilung agrarstruktureller Belange darf künftig nicht dem Natur-

schutz-Sachbearbeiter im Landratsamt überlassen bleiben. Die ÖKVO sollte ein Vierau-

genprinzip mit einvernehmlicher Beteiligung der Landwirtschaftsverwaltung verlangen.

3.2.3.2.2 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-

to-Maßnahmen (Arbeitspaket A1)

Im Rahmen des Arbeitspaketes A1 wurden insgesamt 142 Ökokonto-

Maßnahmenkomplexe hinsichtlich ihrer Plausibilität geprüft. Aus den Ergebnissen

dieser Begutachtung ergaben sich folgende Ideen zu möglichen Verbesserungen

der Antragstellung, die in thematischem Zusammenhang mit der „Effizienz der Ver-

fahrensabläufe“ stehen:

1. Einführung einer Möglichkeit zur Abgabe ergänzender Unterlagen

Die fachliche Prüfung von Maßnahmen nur auf Basis der Eingaben in der

Web-Anwendung ist bei komplexen Anträgen nur begrenzt möglich. Es wird

daher empfohlen, für ausgewählte Maßnahmenanträge die Erstellung ergän-

zender Unterlagen z. B. in Form eines Erläuterungsberichts mit Bestandsdar-

stellung und Maßnahmenplanung einzuführen. Dies empfiehlt sich insbesonde-

re für:

– Maßnahmenanträge, die große Mengen an Ökopunkten generieren,

– Maßnahmenanträge mit großer Gebietskulisse und komplexen Inhalten,

– Maßnahmenanträge, die die Förderung von Arten beinhalten.

Für diese Unterlagen sollten konkrete Anforderungen bzgl. Struktur und Inhalt

festgelegt werden.

Außerdem sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, diese Unterlagen (wie

auch andere Unterlagen), dem Maßnahmenantrag digital beizufügen.

2. Erstellung von Arbeitshilfen und Vollzugshinweisen

Bei der Plausibilitätsprüfung wurden Probleme bei der Bewertung von Aus-

gangs- und Zielzustand sichtbar. Dies zeigt die Notwendigkeit, zum Bewer-

tungsverfahren ergänzende Informationen in Form von Arbeitshilfen, Schu-

lungsunterlagen und Vollzugshinweisen zur Verfügung zu stellen. Folgende

Themenbereiche sind hier von besonderer Relevanz:

– Nennung von Beispielen zur Anwendung von Zu- und/oder Abschlägen bei

der Bewertung von Ist- und Zielzuständen. Dies betrifft in erster Linie Bio-

toptypen, die sehr breite Wertspannen aufweisen, z. B. Grünland.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 233

– Erläuterung von Sonderfällen bei der Bestandsbewertung von Biotopen

z. B.: Umgang mit der Bewertung von Streuobstbeständen, Berücksichti-

gung von Artvorkommen bei der Bewertung etc.

– Umgang bei der Betroffenheit von mehreren Wirkungsbereichen auf ein

und derselben Maßnahmenfläche.

Zudem wurden im Rahmen der Plausibilitätsprüfung Schwächen der Web-

Anwendung identifiziert und Vorschläge zur Verbesserung ausgearbeitet. Diese sind

detailliert im Bericht zum Themenbereich „Webanwendung“ dargestellt. Die nachfol-

gend genannten Problemfelder hängen inhaltlich mit dem Themengebiet „Effizienz

der Verfahrensabläufe“ zusammen.

– Hohe Komplexität des Programms in Verbindung mit mangelnder Hilfestellung

– Fehlende Benachrichtigungsfunktion bei Änderungen am Datenbestand

– Fehlende Funktionen zur Abstimmung zwischen Antragstellern und Genehmi-

gungsbehörden

– Fehlende upload-Funktion, z. B. von Gemeindebestätigungen, Planunterlagen

etc.

– Fehlende Korrekturmöglichkeiten

– Mangelnde Schnittstelle zur Bauleitplanung

– Fehlende (maßnahmenübergreifende) Such- und Filterfunktion

– Datenausgabe ausschließlich als pdf

Eine ausführliche Analyse der Probleme und die Vorstellung von Lösungsansätzen

findet sich in Abschn. 3.2.3.3.1.

3.2.3.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse

Grundsätzlich konnten folgende Probleme/Schwierigkeiten in Bezug auf die Effizi-

enz der Verfahrensabläufe identifiziert werden:

1. Effizienzbezogene Defizite, die über Anpassungen der Web-Anwendung gelöst

werden können

2. Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Ökokonto-Anträge

3. Probleme in Bezug auf den Verfahrensablauf im Antragsverfahren (Kommuni-

kation, Termine) von Ökokonto-Maßnahmen

3.2.3.3.1 Effizienzbezogene Defizite der Web-Anwendung

Die Web-Anwendung wird von vielen Nutzern grundsätzlich als sehr komplex und

wenig anwenderfreundlich eingeschätzt. Eine ausführliche Beschreibung der Prob-

leme/Schwierigkeiten und entsprechende Lösungsvorschläge gibt der Bericht zum

Themenbereich „Webanwendung“. Im Folgenden werden ausschließlich die Defizite

in der Webanwendung aufgeführt, die im Zusammenhang mit dem Thema „Effizienz

der Verfahrensabläufe“ stehen.

1. Problem: Hohe Komplexität des Programms in Verbindung mit mangelnder

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 234

Hilfestellung

Von den Nutzern der Web-Anwendung wird problematisch empfunden, dass

bei der LUBW kein direkt bekannter Ansprechpartner („Kümmerer“) für Rück-

fragen benannt ist, der bei schwierigen Fällen Hilfestellung geben kann. Teil-

weise sind die Rückmeldungen auf schriftliche Anfragen an oekokon-

[email protected] verzögert, was sich wiederum negativ auf die Bearbeitungs-

dauer bei der Erstellung der Anträge auswirkt. Ein Themenfeld, bei dem die

Nutzer einen erhöhten Bedarf an Hilfestellung benötigen, ist die Verteilung der

Verantwortlichkeiten bei den Eingaben in der Web-Anwendung, z. B. Verant-

wortlichkeit für die Löschung der Punkte bei Verkauf etc.

Lösungsansatz:

Verbesserung des Aufbaus der Website bzw. der Anwenderfreundlich-

keit (intuitive Menüführung)

Festlegen eines Ansprechpartners bei technischen bzw. fachlichen

Problemen (inkl. eines Vertreters)

Festlegen von Bearbeitungsfristen zur Beantwortung von technischen

oder fachlichen Fragen zur Web-Anwendung

ggf. Telefonsprechstunde/Hotline mit guter Erreichbarkeit

erweiterte FAQ-Liste in der LUBW-Rubrik „Service“ bei „Fragen und

Antworten“

2. Problem: Fehlende Benachrichtigungsfunktion / fehlende Funktionen zur Ab-

stimmung zwischen UNB und Maßnahmenträger

Bei Beantragung einer neuen Maßnahme bzw. Änderungen an einer Maß-

nahme erfolgt aktuell keine automatisierte Nachricht an die UNB. Der Ausdruck

der Anträge wird von den Maßnahmenträgern oftmals erst nach erfolgter Ab-

stimmung versendet. Dies führt dazu, dass Anträge unbemerkt bleiben.

Lösungsansatz: Automatisch generierte Email-Nachricht (Aktualisierungs-

mitteilung) bei Antragseingang oder Antragsänderung an die UNB bzw. an den

Maßnahmenträger (Hinweis: Änderung durch LUBW bereits in Arbeit/Planung).

Ziel ist eine deutliche Vereinfachung der Kommunikation und eine Vermeidung

unnötiger Verzögerungen.

Die Abstimmung der Anträge mit der UNB in der Web-Anwendung ist schwie-

rig, da keine entsprechenden Felder hierfür existieren.

Lösungsansatz: Erweiterung der Kommentarfunktion zur Erleichterung der

Abstimmung zwischen UNB und Maßnahmenträger. Die Eingabe von Ände-

rungsvorschlägen durch die UNB sollten entsprechend kenntlich gemacht wer-

den (z. B. durch eine farbliche Hinterlegung, farbige Schrift), außerdem sollte

dies mit einer automatisierten Benachrichtigung an den Maßnahmenträger mit

Angaben dazu, welches Feld durch die UNB geändert wurde, verbunden sein.

3. Problem: Fehlende Korrekturmöglichkeiten

Insbesondere von Seiten der UNB werden mangelnde Korrekturmöglichkeiten

als Problem gesehen. Vielmehr ist bei einer Änderung der Maßnahme ein auf-

wändiger Änderungsantrag zu stellen.

Lösungsansatz:

Ermöglichen nachträglicher Änderungen/Korrekturen (u. a. von aner-

kannten Maßnahmen) durch die Zustimmungsbehörde (Korrekturmo-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 235

dus).

Vor Antragstellung sollten auch durch den Maßnahmenträger sämtliche

Daten geändert werden können, z. B. Angaben zum Maßnahmenträger.

Schaffung einer Möglichkeit für die UNB, nicht genehmigungsfähige An-

träge zu löschen (in Arbeit/in Planung)

Um die Nachvollziehbarkeit von Änderungen zu gewährleisten, wäre ei-

ne automatisiert erstellte zusammenfassende Historie als Dokument

(pdf) hilfreich.

4. Problem: Fehlende Upload-Funktion / Einführung einer Möglichkeit zur Abgabe

ergänzender Unterlagen

Es besteht keine Möglichkeit zum Upload von Dateien. Insbesondere komple-

xere Maßnahmenplanungen sind jedoch ausschließlich anhand der knappen

Eingaben in der Web-Anwendung nur schwer nachvollziehbar.

Lösungsansatz:

Schaffung einer Möglichkeit zum Upload von Dateien (Karten, Erläute-

rungsberichte, Artenlisten, Pläne, Fotos, etc.) ggf. mit Einschränkung

der Einsehbarkeit ausschließlich auf die zuständige Zustimmungsbe-

hörde.

Festlegen konkreter Anforderungen für ergänzende Unterlagen

5. Problem: Fehlende (maßnahmenübergreifende) Such- und Filterfunktion

Insbesondere für Behörden wäre in Anbetracht der zunehmenden Anzahl an

Maßnahmen die Einrichtung einer Such- und Filterfunktion (z. B. über Zeit-

raum, Status etc.) sinnvoll. Dies würde auch dazu dienen, schnell herauszufin-

den, ob es bereits vergleichbare Ökokonto-Maßnahmen im Land gibt.

Lösungsansatz: Implementierung einer Such- und Filterfunktion in die Web-

Anwendung

6. Problem: Datenausgabe ausschließlich als pdf

Die Datenausgabe aus der Web-Anwendung erfolgt aktuell ausschließlich

durch pdf-Dateien zu einzelnen Maßnahmen bzw. einzelnen Maßnahmenkom-

plexen. Diese Dateien können (aufgrund des Dateiformats) weder durch die

Nutzer weiterbearbeitet werden, noch können aus ihnen ohne zeitaufwändige

Zwischenschritte statistische Auswertungen generiert werden (siehe auch de-

taillierte Beschreibung im Bericht zum Thema „Statistische Kennzahlen“).

Maßnahmenträger können jedoch über ihren Anwenderzugang eine Shapefile

mit ihren Maßnahmenflächen exportieren.

Für Behörden existiert die Möglichkeit, über das UIS-Berichtssystem Ökokon-

to-Daten als Excel-Datei oder Shapefile zu speichern. Das Berichtssystem bie-

tet derzeit jedoch nur für einen Teil der Ökokonto-Daten Auswertungsoptionen

und bedarf der Überarbeitung.

Lösungsansatz: Ausgabe in einem Format, das mit gängigen Programmen

wie Access, Excel oder Ähnlichem auswertbar bzw. weiter bearbeitbar ist und

Weiterentwicklung des behördeninternen UIS-Berichtssystems.

7. Problem: Mangelnde Schnittstelle zur Bauleitplanung

Die Umbuchung von Ökokonto-Maßnahmen vom naturschutzrechtlichen ins

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baurechtliche Ökokonto und umgekehrt ist rechtlich zulässig. Es besteht je-

doch keine technische Möglichkeit der Eingriffsverrechnung mit der Ökokonto-

Maßnahme. Eine Löschung von einem Teil der Ökopunkte einer naturschutz-

rechtlichen Ökokonto-Maßnahme ist aktuell nicht möglich.

Lösungsansatz:

Schaffung der Möglichkeit zur Löschung von einem Teil der Ökopunkte

einer naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahme zum Zwecke des

Einsatzes im Rahmen der Bauleitplanung.

(Ggf. Schaffung eines identischen Systems mit einer Umbuchungsfunk-

tion für beide Bereiche.)

Im Sinne der Effizienzsteigerung wird von einigen UNB vorgeschlagen, in die Web-

Anwendung eine automatische Generierung des Gebührenbescheids nach einheitli-

chem Standard zu integrieren. Zudem wird eine Wiedervorlage-Funktion angeregt,

um künftig die erteilten Auflagen zur Erfolgskontrolle/Monitoring effizienter überwa-

chen zu können.

3.2.3.3.2 Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Ökokonto-Anträge

Grundsätzlich kommt es eher selten vor, dass nicht eindeutig beurteilt werden kann,

ob eine beantragte Maßnahme gemäß Anlage 1 der ÖKVO ökokontofähig ist.

Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Ökokonto-Anträge ergeben sich vor allem

bei Überschneidungen von Wirkungsbereichen oder bei Themengebieten, für die

Spezialwissen erforderlich ist. Folgende Problemstellungen treten im Einzelnen auf:

1. Problem: Fehlende organisatorisch geregelte Unterstützung der Unteren Na-

turschutzbehörden bei komplexen Fachfragen

– Zum Teil erfordert die Plausibilitätsprüfung von Ökokonto-Maßnahmen ein

breites und tiefgehendes Fachwissen unter anderem aus den Bereichen

Fauna, Flora und Vegetation, aber auch Standort- und Bodenkunde, Hydro-

logie oder Land- und Forstwirtschaft. Eine organisatorisch geregelte Unter-

stützung der Unteren Naturschutzbehörden bei komplexen Fachfragen fehlt

bislang.

Lösungsansatz: Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums Ein-

griffsregelung (z. B. bei der LUBW) zur Beratung der UNB bei schwierigen

Einzelfällen (vgl. auch Abschn. zu mangelnder Hilfestellung in der Web-

Anwendung).

– Maßnahmen aus dem Wirkungsbereich Boden sind zum Teil durch die

UNB fachlich nur eingeschränkt zu prüfen, entsprechendes Spezialwissen

fehlt. Eine enge Zusammenarbeit mit der Unteren Bodenschutzbehörde

trägt hier wesentlich zum Erfolg von Ökokonto-Maßnahmen bei.

Lösungsansatz: Sämtliche Anträge aus dem Wirkungsbereich „Wieder-

herstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“ sollten sowohl bei der

UNB als auch bei der Bodenschutzbehörde eingehen. Die Untere Boden-

schutzbehörde sollte der UNB standardmäßig Unterstützung bieten. Ent-

sprechend sollten bei Maßnahmen aus den Wirkungsbereichen „Wieder-

herstellung natürlicher Retentionsflächen“ und „Verbesserung der Grund-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 237

wassergüte“ die Unteren Wasserbehörden mit eingebunden werden.

– Bei ökokontofähigen Maßnahmen im Wald ist von Seiten der UNB oft nur

schwer zu beurteilen, ob diese zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung

führen, da vertieftes waldbauliches und forstliches Fachwissen fehlt. Insbe-

sondere ist unklar wo die Grenzen der guten fachlichen Praxis liegen und

inwiefern die Maßnahmen umsetzbar sind. Bei der Betreuung und Prüfung

von Ökokonto-Maßnahmen im Wald ist somit eine enge Zusammenarbeit

zwischen UNB und Forst erforderlich.

Lösungsansatz: Automatische Beteiligung der Forstämter bei Wald-

Maßnahmen. Eine automatisierte Beteiligung der Forstämter oder von

Fachbehörden wäre durch die Ergänzung von Pflicht-Auswahlfeldern in der

Web-Anwendung mit den Eingabemöglichkeiten ja/nein für „Forst“, „Was-

ser“, „Landwirtschaft“ und „Boden“ möglich. Das Ankreuzen des Feldes

könnte eine Email-Benachrichtigung an die entsprechenden Behörden initi-

ieren und z. B. einen Zugang zum Antrag freischalten.)

2. Problem: Dezentralisierte Einbuchung in das Ökokonto führt zu geringen Fall-

zahlen und mangelnder Routine.

Die Prüfung der Ökokonto-Maßnahmenanträge erfolgt durch die jeweils zu-

ständigen UNBen. Folglich haben manche UNBen nur geringe Fallzahlen und

können somit kaum auf Erfahrungswerte zurückgreifen. Darunter könnte theo-

retisch zum einen die Gleichbehandlung von Maßnahmenanträgen in ver-

schiedenen Landkreisen leiden. Zum anderen stellt die mangelnde Routine

auch für die UNB ein Problem dar, da diese sich immer wieder zeitaufwändig

in die komplexen Regelungen der ÖKVO und in die Bearbeitung der Maßnah-

menanträge über die Web-Anwendung einarbeiten müssen.

Lösungsansatz:

Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums Eingriffsregelung (z. B.

bei der LUBW) zur Beratung der UNB bei schwierigen Einzelfällen (vgl.

auch Punkt 1 und Abschn. 3.2.3.3.1).

Zentralisierung der Einbuchung z. B. auf die Ebene der Regierungsprä-

sidien. Abbuchungen müssten jedoch auf der verfahrensführenden

Ebene (UNB) bleiben. Dieser Lösungsansatz wird allerdings auch kri-

tisch gesehen, da die konkrete Ortskenntnis in der Regel bei den UN-

Ben liegt und bei den Regierungspräsidien momentan keine ausrei-

chenden Arbeitskapazitäten verfügbar sind.

3. Problem: Mangelnde Kontrolle der Entscheidungen der UNB

Die Anerkennung von Ökokonto-Maßnahmen hat eine enorme wirtschaftliche

Bedeutung, entsprechend hoch ist die Verantwortung der Sachbearbeiter bei

den Unteren Naturschutzbehörden.

Lösungsansatz:

Einführung eines Kontrollsystems (Vier-Augen-Prinzip). Dabei wäre

noch zu klären, ob dieses auf Ebene der Unteren Naturschutzbehörde

stattfinden sollte oder ob es sinnvoll wäre, die Kontrolle über die Regie-

rungspräsidien oder eine zuständige an der LUBW zu organisieren.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 238

4. Problem: Mangelnde Berücksichtigung agrarstruktureller Belange.

Der § 15 (3) BNatSchG wird nach Auffassung der Landwirtschaft bei der Prü-

fung der Anträge durch die UNB nicht ausreichend beachtet. Zudem sind in der

ÖKVO bislang keine ökokontofähigen Landnutzungsformen des Ackerbaus

enthalten.

Lösungsansatz:

Einführung eines Vieraugenprinzips mit einvernehmlicher Beteiligung

der Landwirtschaftsverwaltung in der ÖKVO, vgl. auch Punkt 1.

ökokontofähige Landnutzungsformen u. a. auch Ackerbau sind in der

ÖKVO bereits enthalten und möglich.

Verstärkung des Kontakts zwischen UNB und ULB zur gezielten „An-

werbung“ von ökokontofähigen Maßnahmen auf landwirtschaftlich ge-

nutzten Flächen.

3.2.3.3.3 Probleme in Bezug auf die zeitliche Umsetzung von Ökokonto-

Maßnahmen

Als Kennzahl für die Ermittlung der Effizienz der Verfahrensabläufe kann der Zeit-

punkt des Beginns der Umsetzung von Ökokonto-Maßnahmen gelten. Die Ergeb-

nisse der Befragung zeigen, dass der Umsetzungsbeginn verschiedener Maßnah-

menkomplexe stark variiert. Jedoch wird entsprechen der Befragungsergebnisse in

der Regel sofort bzw. innerhalb der ersten zwei bis drei Jahre nach der Genehmi-

gung mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Sofern auf einer Ökokonto-

Fläche auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für ein bestimmtes Bauvorhaben

realisiert werden, wird die Maßnahme oftmals sogar unmittelbar nach Genehmigung

vollständig umgesetzt. Trotz dieser insgesamt positiven Bilanz bestehen folgende

Problemstellungen:

1. Problem: Lange Bearbeitungsdauer der Behörden bei der Prüfung von Anträ-

gen.

Zum Teil kommt es aufgrund von knapper Personalausstattung, hoher Kom-

plexität der Maßnahmenanträge und einem hohen Abstimmungsaufwand zu

Verzögerungen bei der Prüfung und Genehmigung von Maßnahmenanträgen.

Lösungsansatz:

Einführung von Bearbeitungsfristen für eingereichte Maßnahmenanträ-

ge. Ein Vorschlag war z. B. analog zu Eingriffsvorhaben eine Frist von 4

Wochen. Da ein Maßnahmenantrag in Bezug auf Größe und Komplexi-

tät der fachlichen Inhalte sehr unterschiedlich sein können, scheint die

Einführung einer festgelegten Bearbeitungsfrist in vielen Fällen nicht re-

alistisch umsetzbar. Alternativ wäre ein Ansatz, eine Frist für die Rück-

meldung an den Antragsteller nach Antragseingang und Antragsände-

rung festzulegen. Als Konsequenz daraus könnte sich ergeben, dass

die verfügbaren Personalkapazitäten erhöht werden müssen.

Fachliche Unterstützung der UNB bei der Prüfung von Anträgen durch

die LUBW bzw. das zuständige RP und weitere Fachbehörden (vgl. Ab-

schn. 3.2.3.3.2)

Der Erfolg einer Ökokonto-Maßnahme ist oftmals abhängig von der Jahreszeit

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 239

bzw. Witterung, z. B. bei Bodenmaßnahmen. Insofern kann sich in bestimmten

Fällen eine zeitliche Verzögerung durch die Zustimmungsbehörde durch eine

besonders lange zeitliche Verzögerung in Bezug auf die Maßnahmenumset-

zung auswirken.

Lösungsansatz:

Maßnahmenanträge mit Maßnahmen, die nur in einem sehr engen Zeit-

fenster und relativ zeitnah durchgeführt werden können, sollten nach

Einschätzung von Teilnehmern der schriftlichen Befragung prioritär ge-

prüft werden.

Dem könnte man entgegensetzen, dass eine Prüfung in der Reihenfol-

ge des Eingangs bei der Zustimmungsbehörde eine übliche und allseits

anerkannte Vorgehensweise ist. Unter Berücksichtigung des oben ge-

nannten Lösungsansatzes, dass ggf. Bearbeitungsfristen eingeführt

werden, würde sich letzteres Problem ggf. erübrigen.

In einigen Fällen wird von den Maßnahmenträgern um eine Zustimmung zum

vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor Fertigstellung des Antrags und vor dem

Eintrag in die Eingabemaske gebeten.

Lösungsansatz: Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, bei Maß-

nahmen, in denen die UNB eng in die Maßnahmenplanung eingebunden ist.

2. Problem: Versehentliche Löschung von „bevorrateten“ Maßnahmen

Laut ÖKVO muss innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mit der Umset-

zung der Maßnahmen begonnen werden. Offenbar ist diese Regelung nicht

sämtlichen Maßnahmenträgern bekannt. Bei „bevorrateten“ Maßnahmen,

wenn sie nicht als „in Umsetzung“ gekennzeichnet sind, besteht ansonsten die

Gefahr einer versehentlichen Löschung der Maßnahme in der Web-

Anwendung.

Lösungsansatz:

Deutlicher Hinweis auf Umsetzungsfrist im anerkannten Maßnahmenan-

trag

Einführung einer automatisierten Benachrichtigung per email, um den

Maßnahmenträger rechtzeitig daran zu erinnern, dass seine Maßnahme

in Kürze gelöscht wird, sofern er nicht mit der Maßnahmenumsetzung

beginnt.

Einführung einer automatisierten regelmäßigen Benachrichtigung per

email (z. B. 1mal jährlich), solange die Maßnahme noch nicht als „in

Umsetzung“ gemeldet ist, um die Maßnahmenträger daran zu erinnern,

dass der erfolgte Umsetzungsbeginn gemeldet werden sollte.

3.2.3.3.4 Zusammenfassende Ergebnisse

Insgesamt wird die Beantragung, Prüfung und Genehmigung von Ökokonto-

Maßnahmen sowohl von Maßnahmenträgern als auch von den Genehmigungsbe-

hörden als kompliziert und zeitaufwändig empfunden. Daher wird von mehreren

Beteiligten angeregt zu prüfen, inwiefern der Verwaltungsaufwand generell abge-

baut werden könnte.

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Eine Vereinfachung des Verfahrens ist aufgrund der komplexen Inhalte der ÖKVO

nur begrenzt möglich. Verbesserungsmöglichkeiten bestehen in erster Linie in

– einer Optimierung der technischen Umsetzung (Web-Anwendung)

– Anbieten von zusätzlichen Hilfestellungen für Maßnahmenträger und untere Na-

turschutzbehörden

– Festlegung von Abläufen, organisatorischen Strukturen und Zuständigkeiten

– Nutzen von Synergieeffekten (z. B. Zusammenlegung von baurechtlichem und

naturschutzrechtlichem Ökokonto)

Auf der anderen Seite werden von einigen Befragten die Einführung einer Kontrolle

der Genehmigungsbehörden (Vier-Augen-Prinzip) und eine standardmäßige Beteili-

gung weiterer Fachbehörden (z. B. Forst, Landwirtschaft) gewünscht, was zu einem

zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen würde.

Bei einer Weiterentwicklung des Ökokontos sollte daher genau abgewogen werden,

ob der Nutzen einer Einführung zusätzlicher Regelungen einen ggf. eintretenden

zusätzlichen bürokratischen Aufwand rechtfertigt.

3.2.3.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung

Zusammengefasst handelt es sich dabei um folgende inhaltliche Schwerpunkte:

– Prüfung der Vorschläge zur Optimierung der Web-Anwendung

– Prüfung der Einführung eines zentralen Kompetenzzentrums Eingriffsregelung

(z. B. bei der LUBW)

– Prüfbedarf, der ggf. eine Änderung der ÖKVO zur Folge hätte:

Prüfung einer standardisierten Einbindung weiterer Fachbehörden in das

Genehmigungsverfahren bei den Wirkbereichen „Wiederherstellung natürli-

cher Retentionsflächen“ (Untere Wasserbehörde), „Verbesserung der

Grundwassergüte“ (Untere Wasserbehörde), „Wiederherstellung und Ver-

besserung von Bodenfunktionen“ (Untere Bodenschutzbehörde), bei Maß-

nahmen im Wald (Forstämter) und bei Maßnahmen auf landwirtschaftlich ge-

nutzten Flächen (Untere Landwirtschaftsbehörde).

Prüfung der Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer zentraleren Bearbeitung der

Ökokonto-Anträge.

Prüfung der Einführung eines Vier-Augen-Prinzips bei der Genehmigung von

Ökokonto-Anträgen.

Prüfung und Ausarbeitung der Vorschläge in Bezug auf Kommunikation und

Bearbeitung der Maßnahmenanträge (vgl. Abschn. 3.2.3.3.3).

3.2.4 Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der Maß-

nahmenanträge

3.2.4.1 Grundlagen

Das Thema „Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der Maßnah-

menanträge, einschl. Anforderungen an die Maßnahmenbeschreibung und -planung

in Bezug auf den Zielzustand“ setzt sich mit Defiziten bei der Antragsstellung von

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Ökokonto-Maßnahmen auseinander, die sich einerseits aus der Durchsicht und Prü-

fung von anerkannten Maßnahmenanträgen ergeben haben und andererseits aus

der schriftlichen Befragung rückgemeldet wurden.

Im Rahmen der Evaluation werden die Probleme zusammengetragen und mögliche

Lösungsansätze vorgeschlagen. Die Ausarbeitung und technische Umsetzung sollte

möglichst kurzfristig im Anschluss an die Evaluation durchgeführt werden.

In § 3 „Antragsverfahren“ der ÖKVO sind unter Abs. 2 Nr. 5 und 6 die Bereiche be-

nannt für die besondere Anforderungen an die Fachkunde bestehen. Diese umfas-

sen „auf die Wirkungsbereiche bezogene Angaben zum Ausgangszustand, bei bio-

top- und bodenbezogenen Wirkungsbereichen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4)

auch zum Ausgangswert in Ökopunkten“, sowie „auf die Wirkungsbereiche bezoge-

ne Beschreibungen der vorgesehenen Maßnahmen und ihre Bewertung in Öko-

punkten“. In der Begründung zur ÖKVO heißt es weiterhin: „Neben Fachbüros für

Naturschutz und Landschaftspflege kommen hierfür auch Personen und Institutio-

nen in Frage, die über entsprechende Kenntnisse verfügen, beispielsweise Forstleu-

te bei der Aufwertung von Waldflächen“.

Gemäß § 11 der ÖKVO kann die oberste Naturschutzbehörde Stellen anerkennen,

die „die Gewähr bieten, dass die Aufgaben nach Absatz 1 ordnungsgemäß erfüllt

werden“. Dies wären:

– Planung und Durchführung von Ökokonto-Maßnahmen,

– Pflege und Unterhaltung von Ökokonto-Maßnahmen oder

– Weitergabe oder Veräußerung von Maßnahmenflächen oder Ökopunkten.

Es besteht für den Maßnahmenträger aber kein Zwang, eine dieser anerkannten

Stellen für die fachliche Unterstützung bei der Antragsstellung in Anspruch zu neh-

men.

In § 3 sind weitere formelle Inhalte gelistet, die im Maßnahmenantrag enthalten sein

müssen. Fachliche Anforderungen an die Maßnahmen, erforderliche Begründungen,

die Lage der Flächen, die Art der Maßnahme etc. sind an mehreren Stellen in den

Anlagen 1 und 2 der ÖKVO enthalten. Unter anderem sind hier auch die Vorausset-

zungen definiert, die für die Ökokontofähigkeit einer Maßnahme zu erfüllen sind.

Aufgabe der Zustimmungsbehörden ist es, die Ökokontofähigkeit der beantragten

Maßnahmen anhand dieser Vorgaben zu prüfen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass

zahlreiche der bereits vorliegenden Maßnahmenanträge qualitativ nicht ausreichend

sind, um die Angaben und Bewertungen angemessen beurteilen zu können. Bei

mangelhafter Qualität der Maßnahmenanträge entsteht aber für die Zustimmungs-

behörden ein erheblicher Mehraufwand zur Prüfung der Anträge bzw. sind diese gar

nicht überprüfbar.

Andererseits sollten die Anforderungen an die Maßnahmenanträge derart sein, dass

der Aufwand für die Maßnahmenträger zur Planung und Erstellung der Anträge im-

mer noch in einem angemessenen Rahmen bleiben.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 242

3.2.4.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

3.2.4.2.1 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-

to-Maßnahmen (Arbeitspaket A1)

Im Rahmen des Arbeitspaketes A1 wurden insgesamt 142 Ökokonto-

Maßnahmenanträge in Hinblick auf verschiedene Fragestellungen anhand abge-

stimmter naturschutzfachlicher Kriterien überprüft. Aus den Ergebnissen dieser Prü-

fung lassen sich verschiedene Vorschläge für mögliche Verbesserungen der An-

tragstellung insbesondere in Bezug auf die fachliche Qualität wie auch auf die Voll-

ständigkeit der erforderlichen Angaben ableiten.

Ergebnisse zum Themenkomplex Fachkunde

Bei insgesamt 104 Anträgen wurden fachlich qualifizierte Stellen angegeben (Aner-

kannte Stelle gemäß § 11 ÖKVO bzw. Fachplaner, Planungsbüro), die an der Er-

stellung des Maßnahmenantrags beteiligt waren. Weitere 9 Anträge wurden durch

Mitarbeiter forstlicher Institutionen bearbeitet, zu den restlichen 29 Anträgen liegen

keine konkreten Informationen zur fachlichen Qualifikation vor.

Rund 40 % der Maßnahmen, die von Maßnahmenträgern beantragt wurden, für die

kein Nachweis einer Fachkunde vorliegt, sind mangelhaft (Stufen: nicht plausibel,

mit gravierenden Mängeln, mit Mängeln). Bei den Anträgen, die nachweislich durch

Fachkundige erstellt wurden, liegt dieser Anteil bei 47 %.Eine Auswertung zu die-

sem Thema findet sich in Tab. 46.

Ein direkter Zusammenhang zwischen fachlicher Qualifikation und Qualität bzw.

Plausibilität der Maßnahmenanträge lässt sich aus diesem Ergebnis nicht direkt

ableiten. Um konkretere Aussagen treffen zu können, müssten hierzu weitere Aus-

wertungen durchgeführt werden. Beispielsweise könnte man spekulieren, dass die

Anträge, die durch Fachkundige erstellt wurden, häufiger auch Maßnahmen mit

fachlich komplexen Zusammenhängen betreffen, wodurch die Fehleranfälligkeit

deutlich steigt. Die Einführung einer Zertifizierung für Fachkundige würde hierfür

aber keine Verbesserung erwarten lassen. Dagegen könnten entsprechende Ar-

beitshilfen zu komplexen Fragestellungen, wie sie zu verschiedenen Themenstel-

lungen im Rahmen der Evaluation vorgeschlagen werden, eindeutige Vorgaben bei

der Bewertung bzw. Begründung von Ist- und Zielzuständen etc. zielführender sein.

Tab. 46: Auswertung der Maßnahmenanträge bzgl. der Fachkunde

Fachkunde: Dem Maßnahmenantrag kann keine Angabe zur beruflichen Qualifizierung

entnommen werden

%-Anteil Maßn. gesamt: Summe der Maßnahmen/Gesamtmaßnahmen (= 315) in %

%-Anteil Maßn. Fachk.: Summe der Maßnahmen/Summe der Maßnahmen mit nachge-

wiesener Fachkunde (= 268) bzw. Summe der Maßnahmen ohne nachgewiesener

Fachkunde (= 47) in %

Fettdruck: es ist jeweils der höhere prozentuale Anteil des Prüfungsergebnisses im

Vergleich zwischen nachgewiesener und fehlender Angabe der Fachkunde angegeben

Ergebnis Prüfung Fachkunde Summe Maß-nahmen

%-Anteil Maßn. gesamt

%-Anteil Maßn. Fachk.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 243

Ergebnis Prüfung Fachkunde Summe Maß-nahmen

%-Anteil Maßn. gesamt

%-Anteil Maßn. Fachk.

nicht plausibel kein Nachweis 1 0,3 % 2,1 %

nachgewiesen 6 1,9 % 2,2 %

gravierende Mängel kein Nachweis 5 1,6 % 10,6 %

nachgewiesen 68 21,6 % 25,8 %

mit Mängel kein Nachweis 13 4,1 % 27,7 %

nachgewiesen 51 16,2 % 19,0 %

geringe Mängel kein Nachweis 17 5,4 % 36,2 %

nachgewiesen 94 29,8 % 35,1 %

ohne Mangel kein Nachweis 11 3,5 % 23,4 %

nachgewiesen 49 15,6 % 18,3 %

Summe gesamt 315

kein N. 47

nachgew. 268

100,0 % 200,0 %

100,0 %

100,0 %

Naturschutzfachliche Planung

Im 1. Abschnitt Anlage 1 der ÖKVO ist als Anforderung an die Ökokontofähigkeit

von Maßnahmen zur „Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger

Biotoptypen“ für Offenlandbiotope formuliert, dass neben Ökokonto-Maßnahmen in

definierten Gebietskulissen auch außerhalb dieser Gebiete Maßnahmen u. a. auf

der Grundlage sonstiger naturschutzfachlicher Planungen ökokontofähig sind. Es

fehlt allerdings bislang ein Hinweis darauf, welche konkreten Anforderungen an eine

„sonstige naturschutzfachliche Planung“ gestellt werden.

Zu 86 von 142 geprüften Maßnahmenanträgen lag keinerlei Hinweis auf eine natur-

schutzfachliche Planung vor (vgl. Tab. 47). Nur bei 4 Anträgen war dem Maßnah-

menantrag eindeutig zu entnehmen, dass dem Antrag eine naturschutzfachliche

Planung zugrunde lag. Eine Auswertung der 142 Anträge in Bezug auf die einzelnen

Maßnahmen ergibt in Bezug auf festgestellte Mängel folgendes Ergebnis:

Tab. 47: Auswertung naturschutzfachliche Planung

Ergebnis Maßnahmenprüfung Planung Summe Maßnahmen

nicht plausibel nein 4

gravierende Mängel nein 53

mit Mängel nein 45

mit geringen Mängeln nein 69

mit geringen Mängeln ja 4

ohne Mangel nein 36

ohne Mangel ja 2

Summe Maßnahmen 213

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 244

Der Anteil der Maßnahmen mit eindeutigen Mängeln (= nicht plausibel, gravierende

Mängel, mit Mängel) für die keinerlei Planung vorliegt, ist sehr hoch (102 Maßnah-

men). Die wenigen Maßnahmenanträge mit naturschutzfachlicher Planung weisen

insgesamt höchstens geringfügige Fehler auf. Die Ausarbeitung von ergänzenden

planerischen Unterlagen scheint demnach zu einer Verbesserung der fachlichen

Qualität eines Maßnahmenantrages beizutragen.

Die fachliche Prüfung von Maßnahmen nur auf Basis der vorliegenden Anträge oh-

ne ergänzende Unterlagen stößt zudem stellenweise an klare Grenzen. Dies betrifft

insbesondere Maßnahmenanträge

– die eine große Gebietskulisse und komplexe Inhalte in Bezug auf die Bestandsi-

tuation und die Zielentwicklung aufweisen.

– die die Förderung spezifischer Arten beinhalten („Förderung spezifischer Arten“

oder zur „Verbesserung der Biotopqualität“ und „Schaffung höherwertiger Bio-

toptypen“ mit Aufwertung durch voraussichtliche Artvorkommen).

– die hohe Summen an Ökopunkten generieren.

Für derartige Maßnahmenanträge wird der Bedarf gesehen, ergänzende Unterlagen

mit ausführlichen Erläuterungen auszuarbeiten. Zudem besteht hier ein besonders

hoher Bedarf an die Formulierung qualitativer Anforderungen.

Bewertung Ausgangs- und Zielzustand

Bei der Prüfung der Antragsunterlagen wurden mehrfach Fehler bei der Bewertung

von Ausgangs- und Zielzuständen festgestellt (Fehler, die auch ohne Ortseinsicht zu

erkennen waren). In der Regel ist dann die Bewertung des Ausgangszustands zu

niedrig und die des Zielzustands zu hoch. Dadurch erhöhen sich unberechtigter-

weise die zu generierenden Ökopunkte für eine Maßnahme. Begründungen für die

Bewertungen sind in der Regel zwar vorhanden, diese sind aber häufig nicht plausi-

bel oder beschränken sich auf allgemeine Angaben (Vorkommen Roter Liste-Arten

in der näheren Umgebung u. ä., ohne Nennung konkreter Arten).

Die fachliche Prüfung der Bewertung des Ausgangs- und Zielzustands ausschließ-

lich anhand der Maßnahmenanträge ist nur in eingeschränktem Maße möglich. Um

die Bewertungen zweifelsfrei prüfen zu können, wäre eine Geländeeinsicht erforder-

lich. Dies ist aber auch für die Zustimmungsbehörden nicht in jedem Fall leistbar.

Beschreibung der Maßnahmen

Die Beschreibung der Maßnahmen ist häufig nicht ausreichend:

– Dies betrifft zum einen die Beschreibung für den Gesamtantrag des Maßnah-

menkomplexes und zum anderen die Beschreibung der Einzelmaßnahmen.

– Bei der Beschreibung der Einzelmaßnahmen fehlen Angaben oder sind nicht

ausreichend konkret, dies betrifft z. B. Angaben zur Herstellung bzw. zur an-

schließenden Pflege der Flächen. Dementsprechend kann nicht geprüft werden,

ob die Erreichung des angegebenen Entwicklungszieles realistisch ist.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 245

Lösungsansätze

Folgende Lösungsansätze lassen sich aus den vorab beschriebenen Problemen

ableiten:

– Es müssen konkrete (Mindest-)Anforderungen an die sonstige naturschutzfachli-

che Planung formuliert werden, z. B. zu Bestandserfassung (Kartiermethodik,

Datenaufbereitung), Darstellung der Bewertungsergebnisse, Maßnahmenpla-

nung etc.

– Im Maßnahmenantrag (Web-Anwendung) sollte ein verpflichtendes Feld ergänzt

werden, in dem dargelegt werden muss, dass bestehende naturschutzfachliche

Planungen bzw. naturschutzfachliche Entwicklungsziele in bestehenden Schutz-

gebieten bei der Maßnahmenplanung insbesondere hinsichtlich aufgetretener

naturschutzfachlicher Zielkonflikte berücksichtigt wurden.

– Es wird empfohlen, für ausgewählte Maßnahmenanträge (große Gebietskulisse,

komplexe Maßnahmenplanung, Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“,

hohe Ökopunktsummen) die verpflichtende Erstellung ergänzender Unterlagen

(naturschutzfachliche Planung) z. B. in Form eines Erläuterungsberichts mit Be-

standsdarstellung und Maßnahmenplanung einzuführen. Für die Erstellung die-

ser Unterlagen sollten konkrete Anforderungen formuliert werden z. B.:

zwingend erforderliche Inhalte wie z. B. Dokumentation der Bestandssituati-

on, nachvollziehbare Begründungen zur Bewertung von Ausgangs- und Ziel-

zuständen, Angaben zur fachlichen Prognose der Maßnahmenwirksamkeit

etc., Erläuterungen zur Herstellung der Maßnahmen sowie zur anschließen-

den Entwicklungs- und Erhaltungspflege.

Beschreibung der einzureichenden Planunterlagen, z. B. Bestandsplan,

Maßnahmenplan

Listung von Inhalten, die nur in besonderen Fällen benötigt werden (z. B. für

Maßnahmenanträge zur Förderung spezifischer Arten).

– Die Festlegung von konkreten Vorgaben für die Einstufung von Ausgangs- und

Zielzuständen würde die fachliche Prüfung der Maßnahmenanträge deutlich er-

leichtern (z. B. in Bezug auf die Vergabe von Ab- oder Zuschlägen).

– Die Durchführung von Geländekontrollen zu Maßnahmenanträgen, die in ihrer

Gesamtheit hohe Ökopunktsummen generieren bzw. die eine hohe Aufwer-

tungsspanne bzw. hohe Abweichungen vom Normalwert aufweisen, sind für eine

Prüfung der Plausibilität der Maßnahmen einzuführen.

– Web-Anwendung: Ergänzung einer Hilfefunktion mit Beispielen für die Eintra-

gung in das Begründungsfeld für die Bewertung von Ausgangs- und Zielzustän-

den.

Aus der Prüfung von Erläuterungsberichten, die ergänzend zu einigen Maßnahmen-

anträgen erstellt wurden, ergaben sich folgende positiven Ergebnisse, aus denen

sich Empfehlungen für die Anforderungen an die Erstellung naturschutzfachlicher

Planungen ableiten lassen:

– Darstellung von wichtigen Grundlagendaten z. B.:

Es wird angegeben, welche Datengrundlagen verwendet wurden

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 246

Die Darstellung eines erweiterten Gebietsumgriffs mit wesentlichen Informa-

tionen z. B. zu Schutzgebieten, amtlicher Biotopkartierung, vorhandenen Art-

nachweisen etc.

– Ergänzende Bestandsdarstellungen:

Bestandskarten mit Biotoptypenkartierung und Artnachweisen für den Maß-

nahmenbereich

Ergänzende Darstellung von Artnachweisen im weiteren Umfeld des Maß-

nahmenantrags inkl. Artenlisten

Übersichtliche Darstellung der Bestandsdaten z. B. in tabellarischer Form

(als Artenlisten zu Flora, Fauna, Biotoptypen) mit Angaben zum Rote Liste-

Einstufung, Schutzstatus, Anzahl der Nachweise

Ergänzende Erläuterungen zu wichtigen Standortfaktoren (Boden, Expositi-

on, Nutzung)

Erläuterung zur Bewertung des Ausgangszustands

– Ergänzende Informationen zur Maßnahmenplanung:

Kartographische Darstellung komplexer Maßnahmenkonzepte

Textliche Erläuterung zur Lösung von Zielkonflikten

Ergänzende Erläuterungen zur Bewertung des Zielzustandes

Differenzierte Beschreibung von Herstellungsmaßnahmen sowie der erfor-

derlichen Pflegeleistungen z. B. differenziert in kurz- und langfristige Pflege-

maßnahmen

3.2.4.2.2 Ergebnisse aus der schriftlichen Befragung

Aus der schriftlichen Befragung (Arbeitspaket C) können insbesondere aus Rück-

meldungen der Zustimmungsbehörden wichtige Aspekte zu den Themenfeldern

Fachkunde, naturschutzfachliche Planung und fehlende Angaben in den Maßnah-

menanträgen entnommen werden.

Grundsätzlich wird mehrfach von den Befragten darauf hingewiesen, dass es als

problematisch erachtet wird, wenn in der ÖKVO höhere Anforderungen formuliert

werden, als dies im Rahmen der Eingriffsregelung der Fall ist. Es bestehen hier die

Bedenken, dass dadurch die Akzeptanz zur Durchführung von Ökokonto-

Maßnahmen schwindet.

Jeweils etwa die Hälfte der UNBen gibt an, dass in der Vergangenheit Angaben zum

Bestand, der Artausstattung oder zur geplanten Pflege der Fläche fehlten (Tab. 48).

Acht von 20 UNBen sagen, dass es an detaillierten Angaben zur Herstellung der

geplanten Maßnahme mangelte.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 247

Tab. 48: Welche Angaben fehlten in der Vergangenheit, um die Plausibilität

des Werts der Maßnahmen in ÖP prüfen zu können?

Mehrfachnennungen möglich. 20 UNBen haben diese Frage beantwortet.

Antwortmöglichkeiten Anzahl Antworten

Es fehlten detaillierte Informationen zum Bestand. 11

Es fehlten ausreichende Angaben zur Artenausstattung. 10

Es fehlten detaillierte Angaben zur Herstellung der geplanten Maßnahmen. 8

Es fehlten Angaben zur geplanten Pflege der Ökokontoflächen nach Her-stellung der Maßnahmen.

11

Keine Angabe 5

Nur wenige Zustimmungsbehörden geben an, dass in der Vergangenheit Maßnah-

menanträge abgelehnt werden mussten. Es wird angemerkt, dass auf die Beantra-

gung fachlich ungeeigneter Maßnahmen aufgrund einer entsprechenden Beratung

der UNBen im Vorfeld i. d. R. verzichtet wird.

Als Gründe für die Ablehnung von Anträgen werden zum einen fachliche Gründe

genannt zum anderen verschiedene Formfehler:

– Fachliche Gründe:

fehlende fachliche Begründung,

fehlendes Konzept,

fachlich ungeeignet,

keine ökokontofähige Maßnahme

falsche Bewertung

Pflege nicht gesichert

mangelnde Erfolgsaussichten

Aufforstung statt Offenhaltung,

– Formfehler:

Maßnahme ist bereits anderweitig verrechnet, Bestehende rechtliche Ver-

pflichtung zur Herstellung der Maßnahme

Flächengröße zu gering

Mindestkriterien nicht erfüllt

Maßnahmenbeginn vor Einführung der Ökokonto-Verordnung

forstrechtliche Unzulässigkeit der Maßnahmenumsetzung im Wald

Themenfeld „Fachkunde“

Etwas mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, dass zukünftig noch näher definiert

werden sollte, was unter einem Fachkundigen verstanden wird (Abb. 24). Dies wir

insbesondere von den Fachbehörden gewünscht. Dagegen sind 60 % der Maß-

nahmen- und Vorhabenträger der Ansicht, dass hier kein zusätzlicher Handlungs-

bedarf besteht und auch bei den Planungsbüros/Fachgutachtern sind 47 % der Mei-

nung, dass die aktuelle Definition des Fachkundigen ausreicht.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 248

Die meisten Befragten (44 %) beantworten die Frage nach einer einheitlichen Zerti-

fizierung für Fachkundige mit „Nein“. Nur von 40 % wird sie bejaht (Abb. 25). Auch

hier sprechen sich die Maßnahmen- und Vorhabenträger deutlich gegen eine Zertifi-

zierung aus, während die Zustimmungs- und Fachbehörden eher zu einer Zertifizie-

rung tendieren.

Dabei ist eine überwiegende Mehrheit derjenigen, die eine weitere Definition des

Fachkundigen für unnötig halten, auch der Meinung, dass es keine Zertifizierung für

Fachkundige geben sollte. Umgekehrt will die Mehrheit derjenigen, die zukünftig

gerne eine nähere Definition des Fachkundigen hätten, auch eine landesweit ein-

heitliche Zertifizierung.

Insbesondere für die Bearbeitung von Maßnahmen aus den Bereichen Bodenfunkti-

on und Grundwassergüte wird vereinzelt von Fachbehörden die Forderung gestellt,

dass die Maßnahmen „… nur durch ein zertifiziertes Fachbüro ausgearbeitet werden

dürfen“.

Abb. 24: Sollte zukünftig noch näher definiert werden, was unter einem

Fachkundigen verstanden wird?

50%

41%

61%

36%

48%

51%

17%

47%

29%

60%

45%

39%

33%

12%

11%

4%

6%

10%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüros/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörden (N=28)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=31)

Gesamt (N=90)

Ja Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 249

Abb. 25: Sollte es zukünftig eine landesweit einheitliche Zertifizierung für

Fachkundige im Sinne der ÖKVO geben?

Themenfeld „Naturschutzfachliche Planung“

Etwa ein Drittel der Befragten ist der Ansicht, dass die Forderung nach Einbindung

von Ökokonto-Maßnahmen in eine naturschutzfachliche Planung insbesondere auf

folgende Bereiche ausgedehnt werden sollte:

– Auf sämtliche Maßnahmen in den Wirkungsbereichen „Verbesserung der Bio-

topqualität und Schaffung höherwertiger Biotoptypen“ (z. B. auch für Maßnah-

men im Wald).

– Auf Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden.

– Auf den Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

Ein großes Interesse hierzu besteht insbesondere bei den Zustimmungs- und Fach-

behörden.

Begründungen der Befragten zu ihrem Antwortverhalten sind zusammengefasst in

den folgenden beiden Tabellen enthalten. Tab. 49 enthält die positiven Statements,

Tab. 50 die Begründungen für die ablehnende Haltung.

Tab. 49: Begründungen für die Ausweitung der Forderung einer natur-

schutzfachlichen Planung an weitere Wirkungsbereiche

Begründung zur Frage: „Auf welche Bereiche sollte die Forderung nach Einbindung von

Ökokonto-Maßnahmen in eine naturschutzfachliche Planung ausgedehnt werden?“

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT:

Vorhabenträger; FB: Fachbehörde; PL: Planungsbüro/Fachgutachter; SO: Sonstige

FG Als Gründe für eine Ausweitung wurden aufgeführt:

ZB Entwicklungsmaßnahmen auch im Zuge des Ökokontos können nur so sinnvoll räumlich

gelenkt werden

33%

24%

43%

20%

48%

40%

50%

41%

39%

68%

39%

44%

17%

35%

18%

12%

13%

16%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörden (N=28)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=31)

Gesamt (N=89)

Ja Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 250

FG Als Gründe für eine Ausweitung wurden aufgeführt:

Dies begründet das Planungsziel und verhindert Maßnahmen aus vorwiegend wirtschaft-

lichen Interessen

Bessere Koordination und Übersichtlichkeit auf höherer Ebene

Eine Einbindung in eine übergeordnete fachliche Planung ist grundsätzlich erforderlich,

um den naturschutzfachlichen Mehrwert von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen

(wirksamere und zusammenhängende Maßnahmen) zu erreichen.

Oft wird nur geschaut, dass eine Maßnahme viele Punkte generiert. Die Sinnhaftigkeit der

Maßnahmen spielt kaum eine Rolle.

… grundsätzlich sollten naturschutzfachliche Konzepte die Grundlage naturschutzfachli-

chen Handelns sein.

Sinnvolle Vernetzung der Vorkommen Zerschneidungswirkung / Erhöhung Tötungsri-

siko muss vermieden werden.

Bei Oberbodenauftrag sollten Anforderungen erhöht werden, da oftmals „günstige Ent-

sorgung“

Grundsätzlich ist eine Kulisse sinnvoll, dürften aber für sinnvolle Maßnahmen kein Aus-

schlusskriterium sein. Denn naturschutzfachlich gibt es hochwertige Insel und Trittsteinbi-

otope die durchaus sinnvolle Ökokonto-Maßnahmen wären.

FB Hinweis: Die Waldbiotopkartierung erfasst keine Potenzialflächen für Waldbiotope. Mit

einer entsprechenden Erweiterung der Kartierung auf Potenzialflächen könnte eine ent-

sprechende Planungsgrundlage für den Wald geschaffen werden. Gilt analog auch fürs

Offenland.

Errichtung eines landesweiten Biotopverbunds auf der Basis des Fachplans Landesweiter

Biotopverbund ist als gesetzliche Vorgabe im Landesrecht neu hinzugekommen.

Verbundeffekt sollte gegeben sein

Häufig müssen die Eingriffe in den Boden mangels zur Verfügung stehender bodenbezo-

gener Ausgleichsmaßnahmen schutzgutübergreifend ausgeglichen werden. Daher sollte

aus der Sicht des Bodenschutzes die Suche nach bodenbezogenen Ausgleichsmaßnah-

men intensiviert und auch im Rahmen naturschutzfachlicher Planungen berücksichtigt

werden.

Wichtig, Maßnahmen in ein Gesamtkonzept einzubinden, Steigerung Effektivität, Umset-

zung Biotopverbund.

Ökokonto-Maßnahmen sollten aus naturschutzfachlichen Konzepten/Planungen entwi-

ckelt bzw. in naturschutzfachliche Konzepte/Planungen eingebunden sein. Daher sollte

das Vorhandensein einer naturschutzfachlichen Planung für sämtliche Ökokonto-

Maßnahmen (nicht nur wie bisher für Biotopmaßnahmen im Offenland, sondern für alle

Wirkungsbereiche) gefordert werden. Flächenentsiegelungen könnten von dieser Pflicht

ggf. befreit werden, da Maßnahmen zur Entsiegelung immer als naturschutzfachlich sinn-

voll angesehen werden können.

Insbesondere bei teuren Maßnahmen, die Synergien zum Artenschutzprogramm, Arten-

hilfskonzepten ermöglichen

Zielkonflikte und Widersprüche ausräumen. Der Nachweis, dass Schutz- und Erhaltungs-

ziele gesetzlich geschützter Biotope ausreichend geprüft wurden, muss er-

bracht/dokumentiert werden.

PL Die Beschränkung auf Schutzgebiete und Planungen engt die Möglichkeit von Ökokonto-

Maßnahmen räumlich zu sehr ein. Zwar sollen durch die Beschränkung vermutlich räum-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 251

FG Als Gründe für eine Ausweitung wurden aufgeführt:

lich isoliert liegende Maßnahmenflächen verhindert werden, allerdings ist der Naturschutz

auf jede Fläche angewiesen.

Es könnten ggfls. dann mehr Ökokonto-Maßnahmen im Wald zugelassen werden, wenn

diese in eine naturschutzfachliche Planung eingebunden sind

Die vorliegenden naturschutzfachlichen Planungen sind nicht flächendeckend, aktuell und

feinkörnig genug. Daher ist ein Spielraum auf lokaler Ebene erforderlich. Bei Retentions-

flächen, Boden und Grundwasser fehlen ausreichend detaillierte Planungen.

VT Zunehmender Qualitätsverlust von bestimmten Biotoptypen

SO Ökokonto-Maßnahmen auf der Grundlage von Fachplanungen haben mehr naturschutz-

fachliche Grundlage.

Letztendlich ziemlich egal, da v. a. Kommunen Punkte brauchen und alles was nicht im

naturschutzrechtlichen Ökokonto geht dann ins baurechtliche verschoben wird.

Generell ist aus naturschutzfachlicher Sicht die räumliche Bündelung von Kompensati-

onsmaßnahmen gegenüber einer dispersen Verteilung von Maßnahmen auf Kleinflächen

anzustreben. Aktuelle qualifizierte Maßnahmenkonzepte der Landschaftsplanung, v. a.

der im Benehmen mit der HNB aufgestellten Landschaftsrahmenpläne, können hierfür ei-

ne Grundlage bieten. Wegen des flächendeckenden und schutzgutübergreifenden Be-

trachtungsfokus der Landschaftsplanung sollte auch außerhalb des Offenlands sowie be-

züglich des Artenschutzes, der Gewässer- und Retentionsflächenentwicklung, der

Grundwassersanierung sowie des Bodenschutzes vorrangig eine Bezugnahme auf die

hierfür in der Landschaftsplanung vorgesehenen Entwicklungsräume erfolgen, sofern die-

se vorliegen bzw. hierzu Aussagen getroffen werden.

Tab. 50: Begründungen für die Ablehnung der Ausweitung der Forderung

einer naturschutzfachlichen Planung auf weitere Wirkungsbereiche

Begründung zur Frage: „Auf welche Bereiche sollte die Forderung nach Einbindung von

Ökokonto-Maßnahmen in eine naturschutzfachliche Planung ausgedehnt werden?“

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT:

Vorhabenträger; FB: Fachbehörde; PL: Planungsbüro/Fachgutachter; SO: Sonstige

FG Als Gründe für die Ablehnung einer Ausweitung werden aufgeführt:

ZB Spielräume sollen belassen werden.

FB Zu starke Einschränkung

MT, VT, FB, PL

Übergeordnete Planungen können aufgrund langer Planungszeiträume recht träge sein

(z. B. Landschaftsplan 1990) und spiegeln daher oft die aktuellen Gegebenheiten bzw.

neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht wieder. Beispiel: Bevorzugung von Gehölzan-

reicherungen statt Maßnahmen im Offenland (s. Insektensterben)

MT, VT, PL

Es sollte Ausnahmen für das Fehlen eines Konzeptes in begründeten Fällen geben. Es

werden wunderbar naturschatzfachlich geeignete Flächen abgewiesen, weil das Konzept

fehlt. Dies kann dann auch ein veralteter Landschaftsplan sein. Das ist unverhältnismä-

ßig. Wenn z. B. das Vorkommen einer seltenen Art plötzlich bekannt wird oder eine Flä-

che mit besonderen Standortfaktoren aus der Nutzung genommen werden kann, möchte

man schneller agieren und nicht erst ein Gesamtkonzept entwickeln müssen.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 252

FG Als Gründe für die Ablehnung einer Ausweitung werden aufgeführt:

SO Flexibilität erhalten. Naturschutzfachliche Planungen machen bei der Erstellung und Um-setzung allen Beteiligten Aufwand.

Darüber hinaus spielt die naturschutzfachliche Planung aus Sicht einer Fachbehör-

de auch eine große Rolle bei der Frage nach dem naturschutzfachlichen Mehrwert:

„Von großer Wichtigkeit ist […] eine naturschutzfachliche Planung: Maßnahmen,

denen keine fundierte naturschutzfachliche Planung zu Grunde liegt und die deshalb

nur eine bilanzierte, aber keine tatsächliche ökologische Aufwertung bewirken, sind

zukünftig unbedingt zu vermeiden.“

Als Beispiel wird aufgeführt: „In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach disku-

tiert, ob die Umwandlung eines intensiv genutzten Ackers in eine Fettwiese ökokon-

tofähig ist. U.E. ist es fraglich, welche naturschutzfachliche Planung hinter der Um-

wandlung eines Ackers in eine Fettwiese stehen soll. Bei der Umwandlung von

Acker in Fettwiese dürfte in vielen Fällen kein naturschutzfachlicher Mehrwert er-

kennbar sein.“

Auch bei Maßnahmen in Wäldern wird von Seiten einer Zustimmungsbehörde be-

mängelt, dass ohne Einbindung der Maßnahme in ein fachliches Konzept, eine Be-

urteilung des naturschutzfachlichen Mehrwerts nur schwer möglich ist.

Eine knappe Mehrheit derjenigen, die sich inhaltlich zu der Frage geäußert haben,

geben an, dass vorgegebene Mindeststandards hilfreich wären (Abb. 26). Vorschlä-

ge für vorgegebene Mindeststandards können Tab. 51 entnommen werden.

Abb. 26: Wären vorgegebene Mindeststandards für die „sonstigen natur-

schutzfachlichen Planungen“ als Grundlage für Ökokonto-

Maßnahmen hilfreich für Ihre Arbeit?

67%

35%

38%

20%

28%

33%

0%

35%

21%

56%

31%

30%

33%

29%

41%

24%

41%

37%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörde (N=29)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=32)

Gesamt (N=91)

Ja, vorgegebene Mindeststandards wären hilfreich.

Nein, die bisherigen Vorgaben reichen aus.

Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 253

Tab. 51: Vorschläge für Mindeststandards für die „sonstigen naturschutz-

fachlichen Planungen“

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT:

Vorhabenträger; FB: Fachbehörde; PL: Planungsbüro/Fachgutachter; SO: Sonstige

FG Welche Mindeststandards sollten aufgenommen werden?

ZB MAPs oder PEPL für Schutzgebiete: Natura 2000-Gebiete, NSG, ND

Fachkonzeption

Landesweiter Biotopverbund reicht als fachliches Kriterium nicht aus, Gesamtzusammen-

hang zwischen Maßnahmenplanung und Umgebung bzw. Einbindung oft nur mangelhaft

begründet

Flächengröße

Pflegevorgaben

Es bedarf m.E. keiner weiteren Standards. Soweit die Förderung bestimmter Arten oder

die Planung plausibel ist, wird das von der UNB als naturschutzfachliche Planung aner-

kannt.

MT, VT, FB, PL

Ganzheitliche Betrachtung der Maßnahme in Bezug auf die Wirkung/Vernetzung dem

Leitbild entsprechend.

Kurzer Planungsbericht

Konzept zur Ökopunktebilanzierung

der Maßnahmenkatalog, der durch die Web-Anwendung erzeugt wird

FB LUBW-Unterlagen zum Fachplan Landesweiter Biotopverbund (Arbeitsbericht und Ar-

beitshilfe)

Standards zur Grünordnungsplanung

Grundlage Gesamtkonzept

Es sollten sowohl konkretere Kriterien und Anforderungen an eine solche naturschutz-

fachliche Planung als auch die erforderlichen Inhalte sowie der Umfang festgelegt wer-

den. Beispielsweise sollte näher ausgeführt werden, dass das naturschutzfachliche Ziel

der Maßnahme detailliert erläutert werden muss. Nicht ausreichend sind Planungen mit

schlagwortartigen Begründungen, die auf jede Fläche angewandt werden können, wie

z. B. „Erhöhung der Artenvielfalt“, „Verbesserung des Biotopverbunds“ und „Vergröße-

rung der Strukturvielfalt“, ohne dass der konkret erzielte ökologische Mehrwert ersichtlich

wird.

Bei Maßnahmenkomplexen soll konkret dargelegt werden, welche ökologischen Aufwer-

tungen insgesamt im Planungsgebiet zu erwarten sind und wodurch. Bei den Einzelmaß-

nahmen soll konkret dargelegt werden, zu welchen ökologischen Verbesserungen sie im

Planungsgebiet führen bzw. weshalb sie im Rahmen des Maßnahmenkomplexes erfor-

derlich sind.

Erläuterungen im Internet, FAQ vorhanden

Größe der Fläche

Lage der Fläche im Verbund

landwirtschaftsverträgliche Extensivierungsmaßnahmen

PL Aktualität;

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 254

FG Welche Mindeststandards sollten aufgenommen werden?

fachliche Qualifizierung „weitgehende Übereinstimmung mit aktuellem Wissensstand“

SO Die sonstige naturschutzfachliche Planung sollte von einer Naturschutzbehörde als

Grundlage für Ökokonto-Maßnahmen geprüft und anerkannt worden sein (z. B. Biodiver-

sitätschecks oder Planungen auf der Grundlage des Fachplans Biotopverbund Offen-

land).

Um die Mindeststandards zukünftig erreichen zu können, ist ein weiterer Vorschlag:

die Durchführung von „Planspielen für Behörden und Planer zur Erreichung mög-

lichst landeseinheitlicher Beurteilungs- und Bewertungsstandards.“

Acht UNBen bejahten die Frage, ob die fachliche Beurteilung von Ökokonto-

Maßnahmen durch zusätzliche Pläne und Erläuterungsberichte erleichtert werden

könnte. Sieben sind der Ansicht, dass dies nicht der Fall wäre. Fast die Hälfte der

UNBen hat hierzu keine Angabe gemacht.

Konkrete Vorschläge zu Inhalten, die in den zusätzlichen Plänen und Erläuterungs-

berichten enthalten sein sollten, sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt:

– besser lesbare Pläne, Übersichtskarte zu allen Teilmaßnahmen,

– Auszüge aus übergeordneten Planungen,

– bessere Beschreibung der Standortverhältnisse,

– fundierte Angaben zum Bestand, insbesondere zur Artausstattung:

Aussagen zum Artenbestand von Flora und Fauna,

Erhebungen eine Vegetationsperiode vor Antragstellung,

ggf. Darstellung der geographischen Lage der Artvorkommen,

Angaben darüber, weshalb davon ausgegangen wird, dass sich die Art im

Maßnahmengebiet ansiedeln wird, z. B. anhand eines gesicherten Nachwei-

ses der Art in der Umgebung etc.

Verwendung von Kartierbögen.

– Erläuterung der Plausibilität evtl. anhand von weiteren Entwicklungsmaßnahmen

in der Umgebung,

– detaillierte Beschreibungen,

– konkrete Angaben zur Herstellung und Folgepflege der Lebensräume,

– Angaben zum Monitoring.

Themenfeld „Bewertung Ausgangs- und Zielzustand“

Angaben zu Schwierigkeiten bei der Bewertung des Ausgangs- und Zielzustands

wurden im Zusammenhang mit verschiedenen Fragestellungen rückgemeldet. Im

Folgenden sind die wichtigsten Kommentare aus den Befragungen gelistet:

– Zur Frage „Welche Angaben fehlten in der Vergangenheit, um die Plausibilität

des Werts der Maßnahmen in Ökopunkten prüfen zu können?“ wurden von den

Zustimmungsbehörden (ZB) folgende Rückmeldungen gegeben:

Standortwald, Forsteinrichtung, Bodenwerte, Grundwasserstand, Zustim-

mung von Landwirtschafts-, Wasserwirtschafts- und Forstamt, Angaben

übergeordneter Planungen (Biotopverbund, MaP, Schutzgebietskonzepte,

GEP, Landschaftsplan etc.),

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 255

i.d.R. fehlten Angaben nicht, sondern die Angaben wurden aus Sicht der

UNB überzogen zugunsten des Antragstellers ausgelegt,

Kartiermethodik,

Fachlich hinreichende Begründung zur Wirksamkeit,

fehlende Kenntnisse über lokale Verhältnisse,

bei Gewässermaßnahmen fehlende Längs- und Querschnitte sowie Bo-

denanalysen und –bewertungen (Bohrstockanalysen).

– Der Ausgangszustand ist laut Angaben der ZB nicht ausreichend gut dokumen-

tiert, dies erschwert die Prüfung und Beurteilung von Ökokonto-Anträgen. Bei-

spiele: Waldmaßnahmen, Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten und

Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden.

– Auch in Bezug auf Oberbodenauftrag werden von den ZB Probleme gesehen:

Es ist oft unklar wie der Eingriff verrechnet wurde, insbesondere bei Material

aus anderen Landkreisen,

Ist das Material evtl. belastet, wird es richtig eingebaut (bodenkundliche Bau-

begleitung?). Wer kontrolliert die korrekte Umsetzung der Maßnahme? Ist die

Maßnahme tatsächlich anrechenbar, da der Oberboden sowieso wiederver-

wendet werden muss?

Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

– Von einigen Maßnahmenträgern lt. Angaben der Fachbehörden (FB) werden

unrealistische Prognosen bezüglich etablierbarer Populationen/Reviere getrof-

fen, teilweise ist die gewählte Maßnahmenfläche für die betreffende Art gar völlig

ungeeignet.

Bei den meisten Maßnahmenanträgen wird nicht angegeben, wie viele Populati-

onen/Reviere im Ausgangszustand im Umfeld bereits vorhanden sind, sondern

lediglich, dass die betreffende Art im artspezifisch erreichbaren Umfeld bereits

vorkommt. Eine solche Aussage ist für die Plausibilitätsprüfung völlig unzu-

reichend.

– Von den ZB werden zur Frage „Welche zusätzlichen Angaben wären ggf. erfor-

derlich, um die Plausibilität des aktuellen Vorkommens prüfen zu können?“ fol-

gende Hinweise gegeben:

Benennung der Datenquellen und der beteiligten Experten

Kartierung mind. 1 Vegetationsperiode vor Antragstellung mit Dokumentation

lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt von den Arten und deren

Beweglichkeit ab. So dürften z. B. Maßnahmen für die Grauammer (Buntbra-

chen) auch wirken, wenn die Art nicht in der Nähe siedelt (zuletzt hier im

Kreis Neuansiedlung), Maßnahmen für das Braunkehlchen wirken erfah-

rungsgemäß nicht mehr, Maßnahmen für den Laubfrosch sollten aber nur

dort erfolgen, wo im näheren Umkreis Vorkommen sind. Das ist aber dem

Vorhabensträger oft nicht zuzumuten.

Jahresangabe der Kartierung

Aktuelle Bestandserhebungen, Potential des Lebensraums, notwendige Flä-

chengröße und Biotopvernetzung

Wenn ein Vorkommen von einem Gutachter oder auch von ehrenamtlichem

Artenkenner kartiert wurde, werden diese Angaben i.d.R. von uns akzeptiert.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 256

Maßnahmen nach Herstellungskostenansatz

– Folgende Gründe wurden von den ZB benannt, weshalb bzw. zu welchen Be-

langen in der Vergangenheit Konkretisierungen der Angaben nachgefordert wer-

den mussten?

Es fehlten Angaben zu den übergeordneten Planungen.

Der räumliche Wirkungsbereich war unzureichend beschrieben.

Biologie und Lebensraumanforderungen waren nicht ausreichend berück-

sichtigt.

Technische Ausführungsbeschreibungen haben gefehlt.

FFH-Vorprüfung hat gefehlt.

Untersuchung auf Neozonen bei Durchgängigkeitsmaßnahmen (z. B. Signal-

krebs) hat gefehlt.

Themenfeld „Beschreibung der Maßnahmen“

13 von 28 UNBen antworten mit „Ja“ auf die Frage, ob die Beschreibungen der ge-

planten Maßnahmen in der Regel ausreichend detailliert sind, 10 mit „Nein“. Am

häufigsten wird bemängelt, dass Angaben zur Pflege der Maßnahmenflächen feh-

len. Im Folgenden ist zusammenfassend dargestellt, welche Angaben in den Maß-

nahmenbeschreibungen von den Zustimmungsbehörden vermisst werden:

– Es fehlen Angaben zur Pflege, die erforderlich wäre, um das angestrebte Ziel zu

erreichen, z. B. zu:

Angaben differenziert nach Entwicklungspflege, Erhaltungsmaßnahmen

Art, Dauer und Zeitpunkt der Pflege bzw. Bewirtschaftungsvorgaben

– Es fehlt eine Beschreibung zur Durchführung der Maßnahme, z. B.:

Lage der einzelnen Elemente

Beachtung von Belangen des Artenschutzes bei der Herstellung der Maß-

nahmen

Angaben zur Herkunft des Saatguts

Baustraßen

indirekte Wirkungen

– Es fehlen Vorschläge für ggf. notwendige Nachbesserungen z. B. aufgrund mög-

licher Beeinträchtigungen (z. B. Umgang mit Neophyten-Problematik).

Auch im Zusammenhang mit anderen Fragestellungen werden Probleme bzgl. der

Maßnahmenbeschreibungen aufgeführt:

– Maßnahmen, die das Umfeld nicht sachkundig genug betrachten (z. B. Berück-

sichtigung von Beeinträchtigungen durch Gehölz-Neuanlagen, Ufergehölzent-

wicklung in Wiesenbrütergebieten und offenen Ackerfluren mit Nachweisen von

Arten wie Feldlerche oder Rebhuhn).

3.2.4.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse

3.2.4.3.1 Fachkunde/Qualifikation

Weder aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmenanträge

noch aus der schriftlichen Befragung kann ein dringender Handlungsbedarf hinsicht-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 257

lich formaler Anforderungen (wie die Einführung einer Zertifizierung für Fachkundi-

ge) an die Fachkunde bzw. Qualifikation der Bearbeiter von Maßnahmenanträgen

abgeleitet werden.

Empfehlung

Für zukünftige Auswertungen wird empfohlen, im Maßnahmenantrag ein (Auswahl-)

Feld zu ergänzen, in dem die berufliche Qualifikation der fachlichen Betreuung an-

gegeben werden muss.

Anstelle einer Zertifizierung der fachlichen Betreuung wird stattdessen mehrfach

vorgeschlagen, fachliche Mindestanforderungen z. B. an die Erstellung einer natur-

schutzfachlichen Planung zu formulieren (vgl. Abschn. 3.2.4.3.2). Weiterhin scheint

der Ansatz sachbezogene Arbeitshilfen zu verschiedenen Themenstellungen, wie

sie an verschiedener Stelle in der Evaluation vorgeschlagen und im Abschn. Klä-

rung von Verständnisfragen zum Verfahren zusammengestellt sind, Erfolg verspre-

chender zu sein.

3.2.4.3.2 Anforderungen an die naturschutzfachliche Planung

Aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen geht klar hervor,

dass zahlreiche Maßnahmen deutliche Mängel in Hinblick auf die Plausibilität ihrer

naturschutzfachlichen Eignung aufweisen. Anträge, zu denen eine naturschutzfach-

liche Planung vorlag, wiesen dagegen deutlich weniger Mängel auf. Andererseits

wird von einigen Befragten auch rückgemeldet, dass es Unsicherheiten in Bezug auf

die konkreten Anforderungen an eine naturschutzfachliche Planung gibt bzw. was

konkret unter einer „sonstigen naturschutzfachlichen Planung“ zu verstehen ist.

Empfehlungen

1. Problem: Zum Einen bestehen immer wieder Unklarheiten bzgl. des Begriffs

„sonstige naturschutzfachliche Planung“, zum Anderen fehlt in den Maßnah-

menanträgen häufig ein Hinweis, ob und wenn ja, welche naturschutzfachliche

Planung als Grundlage für die Antragstellung verwendet wurde.

Auf der Homepage der LUBW findet sich bei den Fragen und Antworten fol-

gender Hinweis zur Erläuterung des Begriffs „sonstige naturschutzfachliche

Planung“ (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-

landschaft/okokonto-naturschutzrecht#collapse-wdlk_-2).

Damit ist bereits ausreichend konkret definiert, was unter einer sonstigen na-

turschutzfachlichen Planung zu verstehen ist. Das wären zusammengefasst:

– zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorhandene naturschutzfachliche Pla-

nungen,

– eine eigens für den Maßnahmenantrag erstellte naturschutzfachliche Pla-

nung

– der Maßnahmenantrag, sofern er von der Zustimmungsbehörde als natur-

schutzfachliche Planung als ausreichend erachtet wird.

Lösungsansätze:

– Ergänzung eines verpflichtenden (Auswahl-)Feldes in der Web-

Anwendung, in dem anzugeben ist, welche Planung als Grundlage für den

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 258

Maßnahmenantrag verwendet wurde.

– Ergänzung eines verpflichtenden Feldes in der Web-Anwendung, in dem

bestätigt wird, dass ggf. vorhandene Zielkonflikte zwischen geplanter Maß-

nahme und vorh. naturschutzfachlicher Planung berücksichtigt wurden.

(Freies Textfeld für weitere Erläuterungen).

– Übersichtliche inhaltliche Gliederung aller Erläuterungen, Arbeitshilfen, Bei-

spielen etc. zur ÖKVO auf einer Seite der Homepage, um das Auffinden

von konkreten Inhalten zu verbessern (evtl. Suchfunktion ergänzen).

2. Problem: Mangelhafte Qualität der Maßnahmenanträge, fehlende Darstellung

der Bestandssituation in Hinblick auf den Gebietsumgriff, Einbindung der Maß-

nahme in einen naturschutzfachlichen Gesamtzusammenhang.

Insgesamt legen die Ergebnisse aus den Befragungen und der fachlichen

Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen Nahe, dass die Erstellung na-

turschutzfachlicher Planungen zu einer Verbesserung der Qualität der bean-

tragten Maßnahmen führen kann. Andererseits wird von mehreren Befragten

auch angemahnt, dass für die Erstellung von naturschutzfachlichen Planungen

zusätzlicher Aufwand für alle Beteiligten entsteht und hierdurch zu starke Be-

schränkungen entstehen könnten.

Lösungsansatz:

Schlanke Planungen beschränkt auf die wesentlichen Inhalte für Gebiete mit

besonderen Anforderungen. Die Erstellung naturschutzfachlicher Planungen

könnte auf folgende Fälle (unabhängig vom Wirkungsbereich) ausgeweitet

werden:

– Es ist keine ausreichend detaillierte naturschutzfachliche Planung vorhan-

den und es handelt sich um einen Maßnahmenantrag der:

eine große Gebietskulisse und komplexe Inhalte in Bezug auf die Be-

standsituation und die Zielentwicklung aufweist.

die Förderung spezifischer Arten beinhaltet.

eine Aufwertung durch voraussichtliche Artvorkommen in den Wir-

kungsbereichen „Verbesserung der Biotopqualität“ und „Schaffung hö-

herwertiger Biotoptypen“.

hohe Summen an Ökopunkten generiert.

nach Herstellungskostenansatz bewertet wird.

– Es ist eine ausreichend detaillierte naturschutzfachliche Planung vorhan-

den und es bestehen Zielkonflikte zwischen beantragter Maßnahme und

vorhandener Planung.

3. Problem: Es fehlen fachliche Anforderungen an die naturschutzfachliche Pla-

nung, die lt. Lösungsansatz unter Punkt 2 als Grundlage für bestimmte Öko-

konto-Maßnahmen erstellt werden sollte.

Die Definition von Mindestanforderungen soll dazu beitragen, dass die für die

Prüfung der Antragsunterlagen notwendigen Angaben vollständig inhaltlich ab-

gearbeitet werden. Um den Aufwand für die Beteiligten zu minimieren ist je-

doch von hoher Bedeutung, dass sich die naturschutzfachliche Planung auf die

wesentlichen Inhalte beschränkt. Die Darstellung der Mindestanforderungen

kann dazu beitragen, dass keine unnötigen Inhalte produziert werden. Eine

Doppelung der Inhalte aus dem Maßnahmenantrag soll z. B. vermieden wer-

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 259

den (Verweise auf die Planung möglich).

Lösungsansätze:

– Festlegung von zwingend erforderlichen Inhalten wie z. B.:

Dokumentation der Bestandssituation mit Aussagen zum Artenbestand

von Flora und Fauna (z. B. in Form von Artenlisten) inkl. Angaben zur

Lage der Vorkommen, Beschreibung der Standortverhältnisse

Darstellung und Begründung der Bewertungen von Ausgangs- und Ziel-

zuständen,

Angaben zur fachlichen Prognose der Maßnahmenwirksamkeit etc.,

Angaben zur Herstellung der Maßnahmen sowie zur anschließenden

Entwicklungs- und Erhaltungspflege.

– Beschreibung erforderlicher Planunterlagen, z. B. Bestandsplan, Maßnah-

menplan

– Listung von Inhalten, die nur in besonderen Fällen benötigt werden (z. B.

für Maßnahmenanträge zur Förderung spezifischer Arten und für Maßnah-

men, die nach Herstellungskostenansatz bewertet werden).

3.2.4.3.3 Anforderungen an die Dokumentation und Bewertung von Aus-

gangs- und Zielzuständen

Die Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen wird häufig nicht ausreichend

plausibel dargestellt. Dies ergibt sich aus der fachlichen Durchsicht anerkannter

Maßnahmenanträge sowie aus den Rückmeldungen der schriftlichen Befragung.

1. Problem: Es fehlen Angaben zur Bestandssituation, dadurch kann die angege-

bene Bewertung (Höhe der Ökopunkte) nicht geprüft werden, bzw. die Inter-

pretation der Bestandsdaten wird von den Zustimmungsbehörden nicht als

fachlich angemessen beurteilt.

Lösungsansatz:

– Es muss klar gestellt werden, dass allgemein formulierte Begründungen für

Ab- oder Zuschläge in der Bewertung von Ausgangs- und Zielzuständen

nicht ausreichen, sondern dass diese mit konkreten Inhalten/Daten (Artan-

gaben, Bestandsdaten) hinterlegt werden müssen. Entsprechenden

Vorgaben/Hinweise oder auch Beispiele könnten in der Web-Anwendung

z. B. über einen Hilfe-Button aufgerufen werden.

– Erstellung von Anleitungen/Regelungen zu Bestandserfassung (insbeson-

dere im Wirkungsbereich Förderung spezifischer Arten), z. B.: Kartierme-

thodik, Kartierbögen, Zeitraum. Erstellung von Arbeitshilfen zu den Wir-

kungsbereichen Förderung spezifischer Arten, Erfassung und Bewertung

von Biotopen, Bewertung von punktuellen Maßnahmen mit großer Flä-

chenwirkung anhand der Herstellungskosten.

2. Problem: Die Bewertung des Zielzustands bzw. die fachliche Prognose der

Maßnahmenwirksamkeit wird nicht ausreichend plausibel begründet. Es fehlen

häufig Angaben, auf welcher Basis die positive Prognose des Zielzustands er-

folgt.

Lösungsansatz:

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 260

– Die Angaben, die im Maßnahmenantrag zur Begründung der Bewertung

des Zielzustandes gemacht werden müssen, sollten konkretisiert und bei-

spielhaft dargestellt werden. Die entsprechenden Vorgaben/Hinweise

könnten in der Web-Anwendung z. B. über einen Hilfe-Button aufgerufen

werden.

– In der Web-Anwendung sollte das Feld für den Wirkungsbereich „Förde-

rung spezifischer Arten“, in dem die Begründung für den Maßnahmenerfolg

eingetragen werden muss, entsprechend umbenannt werden. Aktuell ist

dieses Feld mit „Bemerkung“ überschrieben, besser wäre hier das Wort

„Begründung“ zu verwenden.

– Erstellung von Anleitungen/Regelungen zu Bestandserfassung (insbeson-

dere im Wirkungsbereich Förderung spezifischer Arten), z. B.: Kartierme-

thodik, Kartierbögen, Zeitraum. Erstellung von Arbeitshilfen zu den Wir-

kungsbereichen Förderung spezifischer Arten, Erfassung und Bewertung

von Biotopen, Bewertung von punktuellen Maßnahmen mit großer Flä-

chenwirkung anhand der Herstellungskosten

3.2.4.3.4 Anforderungen an die Beschreibung der Maßnahmen

1. Problem: Die Beschreibung der Maßnahmen ist häufig nicht ausreichend. Dies

betrifft zum einen die Beschreibung für den Gesamtantrag des Maßnahmen-

komplexes und zum anderen die Beschreibung der Einzelmaßnahmen.

Lösungsansatz:

– Klar definieren, welche Inhalte in der Beschreibung des Maßnahmenkom-

plexes und welche Inhalte in der Beschreibung zu den Einzelmaßnahmen

erwartet werden.

Zum Beispiel Beschreibung Maßnahmenkomplex:

Kurze Gebietsbeschreibung

Gebietsbezogene Entwicklungsziele

Listung der Einzelmaßnahmen

Zum Beispiel Beschreibung Einzelmaßnahme:

Kurze Bestandsbeschreibung der Fläche(n) inkl. Beeinträchtigungen

Angaben zu Artvorkommen, bei Maßnahmen im Wirkungsbereich spezi-

fische Arten auch Beschreibung der Artvorkommen im Umfeld und Er-

läuterung der Maßnahmenwirksamkeit

Einzelmaßnahmenbezogenes Entwicklungsziel

2. Problem: Die Beschreibungen zur Durchführung der Maßnahmen sind häufig

nicht ausreichend, um das angegebene Entwicklungsziel hinreichend zu be-

gründen.

Lösungsansatz:

– In der Web-Anwendung besteht bereits jetzt die Möglichkeit für die Be-

schreibung der Durchführung der Maßnahme mehrere Felder anzulegen.

Es wird empfohlen, hier bereits 3 Felder als Pflichtfelder anzulegen mit fol-

genden Überschriften:

Beschreibung der Herstellung der Maßnahme

Beschreibung der Maßnahmen zur kurzfristigen Entwicklungspfle-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 261

ge/Folgepflege

Beschreibung der langfristigen Unterhaltungspflege

3.2.4.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung

Es gibt einige Probleme hinsichtlich der Qualität der beantragten Maßnahmen. Die

Angaben sind häufig nicht vollständig oder nicht in ausreichender Qualität, um die

Maßnahme fachlich prüfen zu können.

Grundsätzlich können einige der Probleme über folgende Ansätze verbessert wer-

den:

– Erweiterung und Konkretisierung von Angaben bei der digitalen Erfassung der

Maßnahmenanträge in der Web-Anwendung

– Verbesserung der fachlichen Hilfestellungen in der Web-Anwendung z. B. durch

konkretere Vorgaben bei der Begründung der Bewertungen, Abrufen von Bei-

spielhaften Einträgen über einen Hilfe-Button etc.

– Bereitstellung von Arbeitshilfen (z. B. zur Bewertungsmethodik, Vergabe von Zu-

und Abschlägen, Bestandserfassung)

– verpflichtende Anwendung von naturschutzfachlichen Planungen auf weitere

Maßnahmen und Wirkungsbereiche

– Festlegung von Inhalten, Gliederungen zu naturschutzfachlichen Planungen, die

als Grundlage für den Maßnahmenantrag erstellt werden, aber: Beschränkung

auf wesentliche Inhalte, das Ziel sollte eine schlanke Planung sein, kein aufge-

blähtes Planwerk.

Es wird dagegen kein Handlungsbedarf bzgl. einer Zertifizierung als Grundlage für

die Bearbeitung von Ökokonto-Maßnahmen gesehen. Stattdessen wird vorgeschla-

gen, sachbezogene Arbeitshilfen zu verschiedenen Themenstellungen, wie sie an

verschiedenen Stellen in der Evaluation vorgeschlagen und im Abschn. 3.2.7 ‚Klä-

rung von Verständnisfragen zum Verfahren‘ zusammengestellt sind, zur Verfügung

zu stellen. Um zukünftig Fragestellungen bzgl. der fachlichen Qualifikation einfacher

auswerten zu können, wird vorgeschlagen, im Maßnahmenantrag ein Feld zu er-

gänzen, in dem die berufliche Qualifikation der Fachlichen Betreuung angegeben

werden muss.

Ausarbeitung der Lösungsvorschläge

Die unter Abschn. 3.2.4.3 vorgeschlagenen Empfehlungen/Lösungsansätze sollten

geprüft und ausgearbeitet werden. Dies sind im Wesentlichen:

– Entscheidungen zum Thema Fachkunde und Aufnahme der Ergebnisse in die

Maßnahmenanträge (Web-Anwendung)

– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zum Thema Naturschutz-

fachliche Planung (Formulierung von Mindestanforderungen, Ergänzungen in

der Web-Anwendung)

– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zum Thema Dokumentati-

on und zur Begründung von Bewertungen des Ausgangs- und Zielzustands

– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zur differenzierteren Be-

schreibung der Maßnahmen insbesondere in Bezug auf Herstellung und Pflege

und Unterhaltungspflege.

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Änderungen an der ÖKVO

Zu einigen der vorgeschlagenen Empfehlungen ist dann ggf. eine Änderung der

ÖKVO erforderlich (§ 3 ÖKVO Abschn. (2)).

3.2.5 Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige Maßnahmen und

Umgang mit Mitnahmeeffekten

3.2.5.1 Grundlagen

Maßnahmen sind nach § 2 Abs. 1 BNatSchG nur dann ökokontofähig, wenn sie

– zu einer Verbesserung der Biotopqualität,

– zur Schaffung höherwertiger Biotoptypen,

– zur Förderung spezifischer Artvorkommen oder

– zur Wiederherstellung oder Verbesserung bestimmter abiotischer Funktionen

führen. Sie müssen also eine naturschutzfachliche Aufwertung erbringen.

Nach § 16 Abs. 1 BNatSchG darf außerdem keine anderweitige rechtliche Verpflich-

tung zur Durchführung der Maßnahmen bestehen und es dürfen dafür keine öffentli-

chen Fördermittel in Anspruch genommen worden sein (Vermeidung von Doppelför-

derungen).

Nach § 2 Abs. 3 ÖKVO sind Maßnahmen nicht ökokontofähig,

1. die ausschließlich der guten landwirtschaftlichen Praxis oder der ordnungsge-

mäßen Waldbewirtschaftung entsprechen,

2. die einen vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft sichern, aber keine

Aufwertung des Naturhaushalts bewirken,

3. die auf Flächen durchgeführt werden sollen, welche für andere, den Maßnah-

menzielen entgegenstehende Zwecke überplant sind, für die ein entsprechen-

des Zulassungs- oder Bauleitplanverfahren förmlich eingeleitet wurde oder für

die eine entsprechende Entscheidung in einem vorgelagerten Verfahren vor-

liegt.

Im Rahmen der Evaluation sollte geprüft werden, ob alle derzeit zulässigen ökokon-

tofähigen Maßnahmen diesen Anforderungen entsprechen, insbesondere ob sie

wirklich zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen.

Soweit die Ökopunkte nach dem Biotopwertverfahren ermittelt werden, d. h. durch

eine Bewertung des Ausgangs- und des Zielzustands, sind Fälle, bei denen Öko-

punkte ohne eine tatsächliche Aufwertung entstehen, kaum denkbar.

Anders ist dies bei Maßnahmen, bei denen pauschal Punkte vergeben werden (also

kein Vergleich von Ausgangs- und Zielzustand stattfindet). Hier besteht potentiell die

Möglichkeit, dass Ökopunkte generiert werden, ohne dass es zu einer naturschutz-

fachlichen Aufwertung kommt.

Unter Mitnahmeeffekten versteht man in der Regel, dass eine Förderung (hier: Ge-

nerierung von Ökopunkten) für Maßnahmen in Anspruch genommen wird, obwohl

diese Maßnahme auch ohne diese Förderung durchgeführt worden wäre. Mitnah-

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 263

meeffekte stellen damit auf die Motivation einer Handlung ab und sind somit schwer

zu ermitteln.

Unter „Mitnahmeeffekt“ wird hier außerdem die Einstellung von Maßnahmen ins

Ökokonto verstanden, die keine ökologische Aufwertung erbringen, da es sich bei-

spielsweise um einen Nutzungsverzicht einer Fläche handelt, die vorher bereits

nicht mehr genutzt worden war.

Von der Frage der naturschutzfachlichen Aufwertung und der Mitnahmeeffekte zu

unterscheiden sind Probleme bei der Umsetzung der ÖKVO. Wenn eine Maßnahme

gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. die Anlage von Gewässerrandstreifen), kann sie

nicht als Ökokonto-Maßnahme anerkannt werden. Soweit dies doch geschieht, han-

delt es sich um ein Vollzugsproblem. Anpassungen der ÖKVO sind hier nicht not-

wendig.

3.2.5.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

3.2.5.2.1 Ergebnisse aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokon-

to-Maßnahmen

Bei der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen wurde geprüft, ob

die beantragten Maßnahmen grundsätzlich ökokontofähig waren (Frage F3). Dabei

ging es zum einen um die Frage, ob die Maßnahmen einem gültigen Maßnahmen-

typ der ÖKVO zugeordnet werden konnten (was bis auf wenige Ausnahmen der Fall

war). Zum anderen wurde gefragt, welcher naturschutzfachliche Mehrwert sich

durch die Maßnahme ergibt (Frage F5). Dabei wurde auch die Höhe der Wertsteige-

rung ermittelt.

Aussagen dazu, ob Mitnahmeeffekte, wie unter Abschn. 3.2.5.1 beschrieben, vorlie-

gen bzw. die gültigen Maßnahmen tatsächlich zu Aufwertungen des Naturhaushalts

führen, können aus der fachlichen Durchsicht der anerkannten Maßnahmen jedoch

nicht abgeleitet werden.

3.2.5.2.2 Ergebnisse aus der Recherche und Synopse kreiseigener Rege-

lungen und der Regelungen anderer Bundesländer

Bei der Auswertung der Regelungen in ausgewählten Bundesländern und im Kreis

Bodensee-Oberschwaben wurde unter anderen die Frage behandelt, ob ein Nut-

zungsverzicht im Wald als Kompensation anerkannt wird. Dies war in allen unter-

suchten Bundesländern (also Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen) der Fall.

Allerdings gibt es in allen drei Bundesländer auch Regelungen, nach denen Wälder,

die de facto nicht bewirtschaftbar sind, hierfür nicht herangezogen werden können.

Anerkannt wird also nur die Einstellung einer bisher durchgeführten Nutzung.

Sonstige Auswertungen zu den Themen „ökokontofähige Maßnahmen“ und „Mit-

nahmeeffekte“ wurden bei den Länder- bzw. Kreisrecherchen nicht durchgeführt.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 264

3.2.5.2.3 Ergebnisse aus der Befragung der Akteursgruppen

Bei der Beteiligung der Akteursgruppen wurde gezielt danach gefragt, ob Fallkons-

tellationen gesehen werden, bei denen die Gefahr besteht, dass Ökokonto-

Maßnahmen keine naturschutzfachliche Aufwertung bringen. Dies wurde von etwa

der Hälfte der Befragten bejaht (Abb. 27). Besonders hoch wurde diese Gefahr von

den Zustimmungs- und Fachbehörden eingeschätzt.

Abb. 27: Sehen Sie Fallkonstellationen, bei denen die Gefahr besteht, dass

Ökokonto-Maßnahmen nach Anlage 1 ÖKVO keine naturschutz-

fachliche Aufwertung erbringen?

Als Beispiele für entsprechende Maßnahmentypen wurden genannt:

– Waldrefugien (siehe unten: naturschutzfachliche Aufwertung durch Ökokonto-

Maßnahmen im Wald)

– Oberbodenauftrag: Hierfür werden derzeit (auf bestimmten Standorten) pauschal

4 Ökopunkte pro m2 anerkannt. Als Kritik wurde hier von Verbänden, Zustim-

mungs- und Fachbehörden geäußert, dass lediglich überschüssiges Bodenmate-

rial entsorgt würde ohne dass es zu einer Verbesserung für den Naturhaushalt

kommt.

– Weitere Bodenmaßnahmen (Dachbegrünung, Überdeckung baulicher Anlagen,

Tiefenlockerung, Erosionsschutz): Hier wurde vorgetragen, dass es sich um Mi-

nimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen handelt bzw. die Maßnahmen Be-

standteil der guten fachlichen Praxis seien (Erosionsschutz).

In vielen Fällen wurden bei dieser Frage auch Maßnahmentypen aufgeführt, die

zwar grundsätzlich zu einer Aufwertung führen, bei denen aber die Bepunktung als

zu hoch angesehen wird (z. B. im Rahmen des Herstellungskostenansatzes).

Auch die nachfolgenden Maßnahmen führen nach Angaben der Befragten nicht

immer zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung:

– Anlage anthropogener Stillgewässer (z. B. Baggerseen)

67%

41%

54%

28%

61%

51%

17%

29%

32%

60%

10%

29%

17%

29%

14%

12%

29%

20%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter(N=17)

Fachbehörden (N=28)

Maßnahmen- undVorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=31)

Gesamt (N=89)

Ja Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 265

– Böschungsbegrünungen

– Maßnahmen auf kleineren Flächen, die heute bereits kaum noch landwirtschaft-

lich genutzt werden.

Da bei diesen Maßnahmentypen, die Ökopunkte durch den Vergleich von Aus-

gangs- und Zielzustand ermittelt werden, dürften Ökopunkte hier aber nur entste-

hen, wenn tatsächlich eine Aufwertung stattgefunden hat.

Die naturschutzfachliche Aufwertung durch Ökokonto-Maßnahmen im Wald wurde

bei der Befragung noch einmal gesondert untersucht. Dabei bezweifelten 16 % der

Befragten, dass nur Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die zu einer

naturschutzfachlichen Aufwertung der Wälder führen (Abb. 28). 32 % waren der

Auffassung, dass dies nur teilweise der Fall sei.

Abb. 28: Stellen diese Regelungen Ihrer Erfahrung nach sicher, dass nur

Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die zu einer na-

turschutzfachlichen Aufwertung der Wälder führen?

Vor allem die Anerkennung von Waldrefugien auf Standorten, auf denen auch

bisher kaum eine Nutzung erfolgt, wurde von vielen Zustimmungsbehörden kritisch

gesehen. Soweit nicht die vollständige Abschaffung dieses Maßnahmentyps

gefordert wurde, wurde zumindest eine Reduzierung der Ökopunkte (bisher

pauschal 4 ÖP pro m2) bzw. die Angabe einer Spanne hierfür empfohlen.

Ansonsten wurden bei dieser Frage häufig Vollzugsprobleme (z. B. Schwierigkeiten

bei der Bewertung von Maßnahmen in sekundären Eichenwäldern) angegeben.

Trotz der teilweise weitreichenden Kritik an der geringen naturschutzfachlichen Auf-

wertung durch einzelne Maßnahmentypen befürworteten nur 21 % der Befragten

eine Streichung von Maßnahmen (Abb. 29).

0%

18%

21%

36%

19%

21%

33%

59%

34%

24%

29%

32%

17%

12%

14%

8%

23%

16%

50%

12%

31%

32%

29%

31%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörden (N=29)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=31)

Gesamt (N=90)

Ja Teilweise Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 266

Abb. 29: Gibt es in Anlage 1 aufgeführte Maßnahmen, die Ihrer Ansicht nach

gestrichen werden sollten?

Aufgeführt wurden hier u. a.:

– Verbesserung der Biotopqualität in geschützten Waldbeständen

– Wertholzwiesen (da Monokultur)

– Erstaufforstungen

– Sukzession

– Oberbodenauftrag

– Maßnahmen an technischen Bauwerken, z. B. Dachbegrünung und Überde-

ckung baulicher Anlagen

– Tiefenlockerung, Erosionsschutz

– Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwassergüte

– Gewässerrandstreifen

– Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“.

3.2.5.2.4 Workshop

Die Themen „ökokontofähige Maßnahmen“ und „Mitnahmeeffekte“ wurden im Work-

shop bei den Arbeitsgruppen zu den Wirkungsbereichen „Biotope“ und „abiotische

Ressourcen“ behandelt (vgl. Abschn. 2.4.2):

– In Bezug auf Waldrefugien empfahl die Workshopgruppe „Biotope“, dass die

Maßnahme zukünftig auf Standorten, die derzeit nicht bewirtschaftet werden und

auch nicht sinnvoll bewirtschaftet werden können (z. B. steile Felshänge, Wälder

auf Blockhalden etc.), nicht mehr anerkannt werden soll. Hierzu müsste eine De-

finition von „nicht nutzungsfähigen Wäldern“ in die ÖKVO aufgenommen werden.

– Der Maßnahmentyp „Oberbodenauftrag“ wurde in der Workshop-Gruppe „Abioti-

sche Ressourcen“ kontrovers diskutiert. Einerseits wurde die Maßnahme auf-

grund von Mitnahmeeffekten kritisch gesehen, andererseits insbesondere von

50%

12%

17%

8%

25%

21%

33%

59%

47%

76%

34%

50%

17%

29%

37%

16%

41%

29%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Sonstige (N=6)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17)

Fachbehörden (N=30)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25)

Zustimmungsbehörden (N=32)

Gesamt (92)

Ja Nein Keine Angabe

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 267

Seiten des Bodenschutzes als sinnvoll erachtet. Einigkeit bestand darüber, dass

die Durchführung der Maßnahme fachgerecht erfolgen muss und die Rahmen-

bedingungen für die Auswahl der Flächen (vgl. LUBW-Arbeitsheft 24 „Das

Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) eingehalten

werden müssen.

– Der Maßnahmentyp „Dachbegrünung“ kann nach Auffassung der Mehrheit der

Workshop-Gruppe beim Wirkungsbereich Boden gestrichen werden.

– Die anderen kritisierten Bodenschutzmaßnahmen (Überdeckung baulicher Anla-

gen, Tiefenlockerung und Erosionsschutz) sollen beibehalten werden. Es sollte

aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Maßnahmen nur bei

Maßnahmen im Bestand genehmigungsfähig sind (bei aktuellen Maßnahmen

handelt es sich um Minimierungsmaßnahmen).

– Hinsichtlich der Wirkungsbereiche „Verbesserung der Grundwassergüte“ und

„Wiederherstellung natürlicher Retentionsräume“ wurde ebenfalls über Mitnah-

meeffekte diskutiert. Letztendlich sprach sich die Workshop-Gruppe aber für kei-

ne grundsätzlichen Änderungen bei diesen Wirkungsbereichen aus.

3.2.5.2.5 Rückmeldung Projektbeirat

In der dritten Projektbeiratssitzung am 28.6.2018 in Stuttgart wurden die Ergebnisse

des Workshops diskutiert. Auch hier wurde der Maßnahmentyp „Waldrefugien“ kont-

rovers gesehen. Zum einen wurden Mitnahmeeffekte bei Wäldern befürchtet, die

sowieso nicht wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können, zum anderen wurde die

verbindliche Festlegung des dauerhaften Nutzungsverzichts als förderwürdige Maß-

nahme angesehen.

Auch beim Oberbodenauftrag gab es unterschiedliche Meinungsäußerungen. Unter

anderem wurde vorgebracht, dass der Anteil der Standorte, auf denen die Maß-

nahme als ökokontofähig anerkannt wird, zu hoch sei. Nach Aussage des Umwelt-

ministeriums ist nach derzeitiger Regelung allerdings auf der Mehrzahl der Standor-

te ein Oberbodenauftrag nicht anerkennungsfähig (vgl. Abschn. 3.1.4.5.1). Die an-

deren Ergebnisse des Workshops zu diesem Thema (vgl. Abschn.3.1.4.4.1) wurden

von den Beiratsmitgliedern unterstützt.

3.2.5.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse

Probleme in Bezug auf mögliche Mitnahmeeffekte werden v. a. in Bezug auf die

folgenden Maßnahmentypen gesehen:

– Ausweisung von Waldrefugien

– Oberbodenauftrag

– Dachbegrünung (beim Wirkungsbereich Boden)

– Wiederherstellung von Retentionsraum

– Verbesserung der Grundwassergüte.

Waldrefugien

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 268

Nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 der ÖKVO sind Biotopmaßnahmen, welche die Auf-

wertung von Biotopen beziehungsweise die Schaffung höherwertiger Biotoptypen in

Waldschutzgebieten oder Waldrefugien bewirken, ökokontofähig. Die Schaffung von

Bannwäldern und Waldrefugien wird dabei einmalig mit 4 Ökopunkten je Quadrat-

meter bewertet.

Waldrefugien sind nur ökokontofähig, sofern sie dem Alt- und Totholzkonzept von

ForstBW (AuT-Konzept) entsprechen. Nach dem AuT-Konzept sind Waldrefugien

auf Dauer eingerichtete Waldflächen, die ihrer natürlichen Entwicklung bis zum Zer-

fall überlassen werden. Für die Ausweisung sind nach dem AuT-Konzept vor allem

alte sowie extensiv bewirtschaftete Wälder geeignet.

Der Maßnahmentyp wird v. a. im Kommunalwald relativ häufig genutzt, da er ohne

Probleme bei der Flächenbeschaffung umsetzbar ist.

Als Kritik wird geäußert, dass durch die Ausweisung von Waldrefugien in de facto

nicht nutzbaren Wäldern keine naturschutzfachliche Aufwertung stattfindet. Maß-

nahmen, die nur den vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft sichern, aber

keine Aufwertung des Naturhaushalts bewirken, sind nach § 2 Abs. 3 ÖKVO jedoch

nicht ökokontofähig. Von verschiedenen Seiten wurde daher vorgeschlagen, dass

Wälder auf nicht nutzbaren Standorten (z. B. Felshänge) aus der Maßnahmenliste

der ÖKVO herausgenommen werden.

Dem gegenüber steht die Auffassung, dass es – technisch gesehen – keine „nicht

nutzbaren Standorte“ gibt. Die Rahmenbedingungen, die dazu führen, dass be-

stimmte Standorte derzeit nicht wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können, kön-

nen sich in Zukunft wieder ändern. Nur der dauerhafte Nutzungsverzicht durch die

Ausweisung von Waldrefugien (wie er auch als Ökokonto-Maßnahme definiert ist)

stelle die natürliche Entwicklung des Waldes bis zur Reife- und Zerfallsphase sicher.

Trotz dieser Entgegnung erscheinen die Argumente für eine Neuregelung und Ein-

schränkung des Maßnahmentyps „Waldrefugien“ überzeugender. Entsprechend der

Vorgabe in § 2 Abs. 3 ÖKVO sind Maßnahmen, die nur den vorhandenen Zustand

von Natur und Landschaft sichern, nicht ökokontofähig. Wenn ein Waldbestand de

facto nicht genutzt werden kann, stellt die Ausweisung als Waldrefugium und der

damit verbundene Nutzungsverzicht keine weitere Aufwertung dar. Entsprechend

den Ergebnissen des Workshops und den Regelungen in anderen Bundesländern

wird deshalb empfohlen, zukünftig die Ausweisung von Waldrefugien in nicht ge-

nutzten und nicht nutzbaren Wäldern nicht mehr als ökokontofähig einzustufen. Da-

zu müsste eine entsprechende Regelung in Anlage 1 der ÖKVO aufgenommen

werden und die betroffenen Standorte nach fachlichen Gesichtspunkten festgelegt

werden. Zur Umsetzung wäre die Herausgabe einer Arbeitshilfe empfehlenswert.

Die Neuregelung des Maßnahmentyps „Waldrefugien“ wird wegen seines hohen

Konfliktpotentials als prioritär angesehen.

Oberbodenauftrag

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 269

Für Oberbodenauftrag werden derzeit bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen

(gem. § 12 BBodSchV und Heft 24/LUBW) pauschal 4 Ökopunkte pro m2 vergeben.

Ausgeschlossen sind Standorte mit Böden, die bei den Funktionen »natürliche Bo-

denfruchtbarkeit« und »Sonderstandort für naturnahe Vegetation« bereits eine hohe

oder sehr hohe Funktionserfüllung besitzen.

Der Maßnahmentyp stößt vor allem bei den Zustimmungsbehörden auf Kritik, da der

naturschutzfachliche Mehrwert oft schwer ersichtlich ist. Oberbodenauftrag stelle

eine Standortveränderung dar, die zu einer Nivellierung der Landschaft führe, und

solle naturschutzfachlich als Eingriff gewertet werden. Als besonders problematisch

wird die Regelung des § 13b BauGB (vereinfachtes Verfahren) gesehen, nach der

unter gewissen Voraussetzungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die

Eingriffsregelung keine Anwendung findet. Oberbodenauftrag mit Material von die-

sen Flächen kann somit in das Ökokonto eingestellt werden.

Im LUBW-Arbeitsheft 24 wird die teilweise Anerkennung der Maßnahme damit be-

gründet, dass Böden mit mittlerer und geringer Leistungsfähigkeit durch einen

Oberbodenauftrag verbessert werden können. Dies wird von den Boden-Fachleuten

nach wie vor befürwortet. Außerdem führt Oberbodenauftrag zu einem erhöhten

Wasserrückhalt. Allerdings sind Oberbodenaufträge - entgegen dem offensichtlich

weit verbreiteten Eindruck – bereits nach der derzeitigen Regelung (nach

BBodSchV und Heft 24/LUBW) auf der Mehrzahl der Ackerstandorte nicht anerken-

nungsfähig, da die dortigen Böden durch Oberbodenaufträge nicht sinnvoll aufwert-

bar sind (vgl. Abschn. 3.1.4.5.1).

Diese Einschränkungen sollten in der ÖKVO oder im Heft 24 verdeutlicht werden.

Des Weiteren sollte überprüft werden, ob diese Regelungen ausreichen, um die

Anerkennung der Maßnahme auf die Standorte zu beschränken, bei denen der Bo-

den in seiner derzeitigen Ausprägung Defizite gegenüber dem natürlichen Zustand

aufweist, die durch einen Oberbodenauftrag kompensiert werden können.

In diesem Zusammenhang sollte auch die Frage geklärt werden, ob generell davon

ausgegangen werden kann, dass die Verbesserung der Bodenfunktionen und ein

erhöhter Wasserrückhalt durch einen Oberbodenauftrag auf der einen Seite die Ni-

vellierung der Landschaft auf der anderen Seite in der Bedeutung für den Natur-

haushalt übersteigen. Sofern dies der Fall ist, sollte der Maßnahmentyp Oberbo-

denauftrag in der ÖKVO erhalten bleiben. Wenn jedoch davon auszugehen ist, dass

der Vorteil für die Bodenfunktionen eine entsprechende Nivellierung der Landschaft

nicht rechtfertigen kann, sollte der Maßnahmentyp aus der ÖKVO gestrichen wer-

den.

Außerdem sollte in der ÖKVO eine Klarstellung erfolgen, dass der Oberboden, der

im Rahmen einer Bebauung anfällt, bei der nach § 13b BauGB die Eingriffsregelung

keine Anwendung findet, nicht für eine Ökokonto-Maßnahme herangezogen werden

kann.

Die Klärung und Verdeutlichung der Anerkennungsvoraussetzungen für den Maß-

nahmentyp „Oberbodenauftrag“ werden wegen seines hohen Konfliktpotentials als

prioritär angesehen.

Dachbegrünung (beim Wirkungsbereich Boden)

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 270

Bei Dachbegrünungen handelt es sich um eine stark technisch geprägte Maßnahme

mit einem Aufbau aus mehreren Folien und Vliesen sowie speziellen Substraten

(z. B. Lava, Bims), die keinen Zusammenhang zu den örtlich anstehenden Böden

haben. Sie haben damit keine Bedeutung für das Schutzgut Boden (auch wenn sie

in geringem Umfang natürliche Bodenfunktionen wie Wasserspeicherung ersetzen).

Die Vergabe von Zusatzpunkten beim Wirkungsbereich „Boden“ wurde bei Dachbe-

grünungen deshalb im Rahmen der Befragungen häufiger kritisiert und auch im

Rahmen des Workshops und des Projektbeirats als problematisch angesehen. Die

Empfehlung lautet daher hier, die Maßnahme künftig zu streichen. Da Dachbegrü-

nungen nur bei Maßnahmen im Bestand ökokontofähig sind und vermutlich selten

als Maßnahmentyp genutzt werden, werden sich dadurch nur geringe Auswirkungen

auf die Praxis ergeben.

Wiederherstellung natürlicher Retentionsräume und Verbesserung der

Grundwassergüte

Bei der Rückverlegung von Deichen oder der Extensivierung von Nutzungen entste-

hen in der Regel höherwertige Biotoptypen, so dass beim Wirkungsbereich „Bioto-

pe“ Ökopunkte generiert werden. Außerdem gibt es über den Wirkungsbereich

„Wiederherstellung natürlicher Retentionsräume“ und „Verbesserung der Grund-

wassergüte“ bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen jeweils bis zu 3 Zusatz-

punkte.

Es wird kritisiert, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht wegen der erzielbaren Zu-

satzpunkte durchgeführt werden, sondern diese nur „mitgenommen“ werden.

Andererseits wird argumentiert, dass die Zusatzpunkte im Einzelfall aber eine gute

Argumentationshilfe sein können, um eine bestimmte Maßnahme bzw. einen be-

stimmten Maßnahmenort auszuwählen. Die „Mitnahmeeffekte“ können als Steue-

rungsinstrumente also durchaus erwünscht sein (z. B. bei der Vergabe von Zusatz-

punkten, wenn eine Extensivierung auf empfindlichen Grundwasserstandorten

durchgeführt wird).

Insgesamt wurde bei Workshop und in der Beiratssitzung empfohlen, die Regelun-

gen zur „Wiederherstellung von Retentionsräumen“ und „Verbesserung der Grund-

wassergüte“ grundsätzlich beizubehalten. Bei beiden Wirkungsbereichen ist zwar

durchaus von Mitnahmeeffekten auszugehen. Die naturschutzfachliche Aufwertung

steht bei beiden Maßnahmentypen aber außer Frage.

Weitere Maßnahmentypen

Bei den anderen kritisierten Maßnahmentypen handelt es sich häufig um Bewer-

tungs- und Vollzugsprobleme:

– Im Rahmen eines aktuellen Projekts sind Tiefgaragenüberdeckungen oder die

Auflockerung verdichteter Flächen klassische Vermeidungs- und Minimierungs-

maßnahmen. Sie sind damit nicht ökokontofähig. Bei Maßnahmen im Bestand,

z. B. auf alten Kasernenflächen, bei denen keine gesetzliche Verpflichtung zur

Sanierung der Böden besteht, können die Maßnahmen dagegen anerkannt wer-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 271

den.

– Soweit die Anlage von Gewässerrandstreifen gesetzlich vorgeschrieben ist, ist

eine entsprechende Maßnahme nach § 2 Abs. 3 ÖKVO nicht ökokontofähig.

– Beim Herstellungskostenansatz ist die Anzahl der zu erzielenden Ökopunkte von

den Maßnahmenkosten abhängig. Dabei besteht z. T. ein Missverhältnis zwi-

schen den zu erzielenden Punkten und der tatsächlichen naturschutzfachlichen

Aufwertung. Dieses Problem muss jedoch durch eine Anpassung der Be-

punktung gelöst werden (vgl. Abschn. 3.1.2). Die Aufwertung des Naturhaushalts

und damit die Ökokontofähigkeit stehen bei diesen Maßnahmen (z. B. Wieder-

herstellung der Durchgängigkeit an Fließgewässern) außer Frage.

Diese Bewertungs- und Vollzugsprobleme müssen durch entsprechende Arbeitshil-

fen oder Schulungen gelöst werden.

3.2.5.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung

Zusammenfassend wird bei den Themenbereichen „ökokontofähige Maßnahmen“

und „Mitnahmeeffekte“ folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

Festlegung von Standards

– Definition nicht nutzbarer Waldstandorte, bei denen die Ausweisung eines Wald-

refugiums nicht ökokontofähig ist

– Es sollte überprüft werden, ob die bestehenden Regelungen ausreichen, um die

Anerkennung der Maßnahme Oberbodenauftrag auf die Standorte zu beschrän-

ken, bei denen der Boden in seiner derzeitigen Ausprägung Defizite gegenüber

dem natürlichen Zustand aufweist, die durch einen Oberbodenauftrag kompen-

siert werden können.

Änderungen an der ÖKVO

Die erforderlichen Änderungen an der ÖKVO sind in den entsprechenden Abschnit-

ten 3.1.4.5.4 und 3.1.1.5.7 aufgeführt.

Herausgabe von Arbeitshilfen

– Arbeitshilfe zur Festlegung von nicht nutzungsfähigen Waldstandorten

– Arbeitshilfe zum Oberbodenauftrag

3.2.6 Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen

3.2.6.1 Grundlagen

Die Verzinsung von Ökokonto-Maßnahmen ist in § 5 der ÖKVO wie folgt geregelt:

„Vom Beginn einer eingestellten Maßnahme bis zu ihrer Zuordnung, jedoch höchs-

tens für einen Zeitraum von zehn Jahren, werden Ökopunkte verzinst. Die jährliche

Verzinsung beträgt 3 Prozent ohne Zinseszins. Grundlage der Berechnung sind die

zum Zeitpunkt einer Bewertung festgestellten Ökopunkte“.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 272

Diese Regelung hat zur Folge, dass eine Ökokonto-Maßnahme ab dem Beginn der

Herstellung verzinst wird – unabhängig vom Umfang der Maßnahmenherstellung

und dem Zeitpunkt der vollständigen Fertigstellung.

3.2.6.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen

Fragen im Zusammenhang mit der Verzinsung der Maßnahmen wurden in keinem

der Arbeitsschritte zur Grundlagenermittlung explizit untersucht. Einige Teilnehmen-

de an der Befragung haben sich jedoch in ihren Kommentaren auf diese Thematik

bezogen (Tab. 52). Folgende Kritikpunkte wurden hierbei geäußert:

– Verzinsung der Maßnahmen bzw. eines gesamten Maßnahmenkomplexes ab

dem Beginn der Herstellung und unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung

wird kritisch gesehen.

– Höhe der Verzinsung.

Zum Zeitpunkt, ab dem eine Ökokonto-Maßnahme zukünftig verzinst werden sollte,

wurden von den Befragten folgende Vorschläge gemacht:

– Verzinsung erst ab Fertigstellung einer Einzelmaßnahme (Mehrfachnennung).

– Verzinsung der Maßnahmen nur bei nachgewiesenem Erfolg.

– Unterteilung umfangreicher Maßnahmen in Teilmaßnahmen, die ab Fertigstel-

lung verzinst werden.

– Beginn der Verzinsung erst bei weitgehender Umsetzung der Maßnahmen.

– Übernahme der 20/80 %-Regelung aus dem Wirkungsbereich „Förderung spezi-

fischer Arten“ für sämtliche Wirkungsbereiche: Zu Beginn erhält der Maßnah-

menträger 20 % der errechneten Ökopunkte, zum Zeitpunkt der Zielerreichung

dann die übrigen 80 %. In diesem Fall erhält der Maßnahmenträger bis zur Fer-

tigstellung der Maßnahmen nur Zinsen auf 20 % der Ökopunkte.

Um eine rasche Herstellung der Maßnahmen zu fördern, wird zudem ein Stopp der

Verzinsung bei verzögerter Umsetzung vorgeschlagen.

Des Weiteren wird von den Befragten mehrfach angemerkt, dass die Höhe der Ver-

zinsung nicht angemessen ist und deshalb reduziert werden sollte.

Tab. 52: Kommentare zur Verzinsung der Maßnahmen

Antworten gruppiert nach Funktionsgruppierungen

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; FB: Fachbehörden; SO: Sonsti-

ge

FG Kommentar

ZB Mit Beginn der Maßnahmenumsetzung werden Ökopunkte einer gesamten Maßnahme

verzinst. Das Interesse des Maßnahmenträgers an einer zeitnahen Fertigstellung der

Maßnahme ist daher nicht gegeben. Bei umfangreichen Maßnahmen ist eine Umsetzung

innerhalb eines Kalenderjahres gar nicht möglich (z. B. Errichtung von hunderten Torf-

bauwerken zur Wiedervernässung von Moorgebieten). Vorgeschlagen wird daher, den

Beginn der Verzinsung erst nach Fertigstellung und Abnahme durch die untere Natur-

schutzbehörde zu regeln. Durch Einteilung umfangreicher Projekte in Teilmaßnah-

men/Bauabschnitte könnte eine angemessene, dem Baufortschritt/Umsetzung entspre-

chende Lösung erreicht werden.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 273

FG Kommentar

Verzinsung erst nach erfolgter Umsetzung

Anpassung der Verzinsung (Deutliche Reduzierung der Verzinsung)

FB In der Evaluation sollte geprüft werden, wie sich in der ÖKVO verankern lässt, dass eine

zügige und kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt. Um die tatsächliche Um-

setzung der Maßnahmen zu prüfen/sicherzustellen, sollte eine Pflicht zur Kontrolle durch

die UNB oder durch unabhängige Sachverständige aufgenommen werden. Denkbar wäre

auch ein Stopp der Verzinsung oder eine Zurücknahme der Genehmigung, wenn die Um-

setzung zu zögerlich erfolgt (hierfür wären entsprechende Grenzwerte/Bedingungen fest-

zulegen).

Vorzugsweise sollte folgende Regelung in die ÖKVO aufgenommen werden: Zinsen wer-

den erst ab dem angezeigten bzw. nachgewiesenen Maßnahmenerfolg gewährt: Wenn

der Maßnahmenträger Zinsen haben möchte, muss er nachweisen, welche Aufwertung

inzwischen eingetreten ist. Sofern dieser Vorschlag nicht umgesetzt werden kann, sollte

bei Maßnahmenkomplexen, die aus mehr als einer Einzelmaßnahme bestehen, zumin-

dest geregelt werden, in welchem Umfang mit den Einzelmaßnahmen begonnen werden

muss, um Zinsen für den gesamten Maßnahmenkomplex zu erhalten. Die Verzinsung

sollte bei dieser Lösungsvariante erst bei weitgehender Umsetzung des Maßnahmen-

komplexes erfolgen. Die Verzinsung sollte im Übrigen auf 2 % reduziert werden.

Sinnvoll wäre auch die Einführung der 20/80 %-Regelung aus dem Wirkungsbereich

‚Förderung spezifischer Arten‘ für sämtliche Wirkungsbereiche: Zu Beginn erhält der

Maßnahmenträger 20 % der errechneten Ökopunkte, zum Zeitpunkt der Zielerreichung

dann die übrigen 80 %.

SO § 4 Abs. 2 Satz 2 sollte i. V. mit § 3 Abs. 6 und § 5 wie folgt geändert werden: Die Fertig-

stellung der Maßnahme ist der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und in das

Ökonkonto-Verzeichnis aufzunehmen (Datum der Einbuchung). Begründung: Der Beginn

der Maßnahme als Einbuchungsdatum verschafft den Maßnahmenträgern einen unge-

rechtfertigten Mehrwert durch Beginn der Verzinsung, ohne dass dem ein ökologischer

Mehrwert gegenüber steht, umso mehr dann, wenn nach dem „ersten Spatenstich“ über

Monate und Jahre nichts weiter erfolgt. [Dieser Kommentar wurde 2x von zwei verschie-

denen Befragten aus der Funktionsgruppierung der Sonstigen abgegeben]

Eine Verzinsung von Ökokonto-Maßnahmen in Höhe von 3 % vom ersten Spatenstich an,

der naturschutzfachlich überhaupt keine Relevanz hat, ist in Zeiten von Nullzinsen für

SparerInnen nicht akzeptabel. Wenn es unbedingt eine Verzinsung geben soll, muss sie

an einschlägige Leitzinsen geknüpft werden, so dass die 3 % nur die Obergrenze darstel-

len. Und der Beginn des Verzinsungszeitraumes darf erst mit der behördlich festgestellten

Fertigstellung der Maßnahme beginnen. [Dieser Kommentar wurde 2x von zwei verschie-

denen Befragten aus der Funktionsgruppierung der Sonstigen abgegeben]

Anpassung der Verzinsung, deutliche Reduzierung der Verzinsung

Mit der Verzinsung von Maßnahmen und somit der Honorierung vorgezogener

Kompensationsmaßnahen eng verbunden, sind Fragen rund um die Kontrolle der

Maßnahmenumsetzung sowie des Maßnahmenerfolgs. In den Kommentaren in Tab.

52 zeigt sich, dass von verschiedenen Seiten gefordert wird, eine solche Honorie-

rung zukünftig an die Kontrolle der Umsetzung und ggfs. der Zielerreichung zu kop-

peln.

Insgesamt scheinen Kontrolle und Qualitätssicherung aus Sicht der Befragten bisher

nicht ausreichend geregelt zu sein. 67 % der Befragten geben an, dass die bisheri-

gen Vorgaben nicht ausreichen und dass es wünschenswert wäre, zusätzliche

Standards vorzugeben (Abb. 30). Nur die Maßnahmen- und Vorhabenträger wei-

chen deutlich von dieser Meinung ab. Hier sind 44 % der Meinung, dass die not-

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 274

wendigen Kontrollen in der ÖKVO bzw. im NatSchG ausreichend detailliert vorge-

geben sind. Andererseits wünschen sich ebenfalls 44 % der Maßnahmen- und Vor-

habenträger standardisierte Vorgaben für die Durchführung von Kontrollen.

Gefragt nach gewünschten zusätzlichen Regelungen nennt mehr als Zweidrittel der

antwortenden Personen/Institutionen Standards zur Kontrolle des Aufwertungsge-

winns in den Wirkungsbereichen „Biotope“ sowie der Ausgangszustände und der

tatsächlichen Etablierung der Zielarten im Wirkungsbereich „Förderung spezifische

Arten“ (Tab. 53). Knapp die Hälfte wünscht sich Standards zur Kontrolle des Aufwer-

tungsgewinns im Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bo-

denfunktionen“. Für zusätzliche Regelungen zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns

in den Wirkungsbereichen „Retentionsflächen“ und „Verbesserung der Grundwas-

sergüte“ sprechen sich rund ein Drittel der Befragten aus.

Abb. 30: In der ÖKVO werden relativ wenige Vorgaben zur Kontrolle der

Ausgangszustände und der Maßnahmenumsetzung gemacht. Rei-

chen diese Vorgaben in der Praxis aus?

17%

83%

0%

20%

67%

13%

20%

67%

13%

12%

44%

44%

15%

73%

12%

15%

67%

18%

0% 20% 40% 60% 80% 100%

Keine Angabe

Nein, es wäre wünschenswert, Standards fürdie Kontrolle vorzugeben.

Ja, die notwendigen Kontrollen sind in derÖKVO

/ im NatSchG ausreichend detailliertvorgegeben.

Gesamt (N=93) Zustimmungsbehörden (N=33)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25) Fachbehörden (N=30)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17) Sonstige (N=6)

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 275

Tab. 53: Falls nein: Welche zusätzlichen Regelungen würden Sie sich wün-

schen?

Mehrfachnennungen möglich. 75 Personen/Institutionen haben diese Frage beantwortet.

Antwortmöglichkeiten Zustimmung (%)

Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns in den Wirkungsbereichen „Biotope“

68 %

Entwicklung von Standards zur Kontrolle der Ausgangszustände im Wir-kungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

67 %

Entwicklung von Standards zur Kontrolle der tatsächlichen Etablierung der Zielarten im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

69 %

Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Retentionsflächen“

37 %

Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“

49 %

Entwicklung von Standards zur Kontrolle des Aufwertungsgewinns im Wir-kungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“

33 %

Keine Angabe 16 %

3.2.6.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse

Aus den o. g. Kommentaren von Teilnehmenden an der schriftlichen Befragung

können folgende drei Problemstellungen abgeleitet werden:

1. Es ist fraglich, ob der Beginn der Verzinsung in voller Höhe der Ökopunkte ab

Beginn der Herstellung einer Maßnahme angemessen ist.

2. Es ist fraglich, ob eine Verzinsung in Höhe von 3 % angemessen ist.

3. Es wird die Frage aufgeworfen, ob im Zusammenhang mit der Verzinsung eine

Kontrolle der Maßnahmenumsetzung bzw. der Zielerreichung erforderlich ist.

Zudem besteht in Bezug auf Kontrolle und Qualitätssicherung ein Bedarf an

zusätzlichen Regelungen und Standards. Dies betrifft insbesondere die Kon-

trolle des Aufwertungsgewinns in den Wirkungsbereichen „Biotope“ sowie der

Ausgangszustände und der tatsächlichen Etablierung der Zielarten im Wir-

kungsbereich „Förderung spezifische Arten“

Nachfolgende Lösungsansätze ergeben sich ebenfalls aus den Kommentaren der

Befragten:

Zu 1.:

– Ein unproblematisch umzusetzender Lösungsansatz liegt in der Verzinsung der

Ökopunkte ab dem Zeitpunkt der vollständigen Fertigstellung einer Maßnahme.

Im Fall von Maßnahmenkomplexen können auch die einzelnen Maßnahmen ab

der jeweiligen Fertigstellung verzinst werden. Dieser Lösungsweg lässt sich

fachlich gut begründen, da erst nachdem eine Maßnahme vollständig hergestellt

wurde, ein tatsächlicher naturschutzfachlicher Mehrwert entsteht. Dieser wird mit

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 276

der Verzinsung der Maßnahme anerkannt.

Ein ähnliches Vorgehen findet sich auch in anderen Bundesländern. So ist bei-

spielsweise der Beginn der Verzinsung in Bayern lt. BayKompV wie folgt gere-

gelt: „Für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen zeitlichen Realisierung erfolgt

ein Zuschlag an Wertpunkten nach Abs. 1 in Höhe von drei v. H. der nach Abs. 1

festgestellten Aufwertung ohne Zinseszins über einen Zeitraum von höchstens

zehn Jahren. Die Verzinsung beginnt in dem Kalenderjahr der Herstellung der

Maßnahme, die durch die untere Naturschutzbehörde nach § 15 Abs. 1 Satz 2

bestätigt wurde. Das Kalenderjahr der Herstellung der Maßnahme und das Ka-

lenderjahr der Abbuchung der Ökokonto-Maßnahme werden vollständig berück-

sichtigt“)

– Als ein weiterer Vorschlag wurde die Übernahme der Regelung aus dem Wir-

kungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ auf alle anderen Wirkungsbereiche

genannt: Mit der Anerkennung der Maßnahme werden 20 % der Ökopunkte zu-

gewiesen und ab Beginn der Maßnahmenherstellung auch verzinst, ohne dass

weitere Nachweise erbracht werden müssen. Eine Zuweisung der restlichen

80 % der Ökopunkte erfolgt erst mit dem Nachweis der vollständigen Maßnah-

menherstellung.

– Alle weiteren Lösungsvorschläge (Verzinsung ab weitgehender Fertigstellung

oder Verzinsung nur bei nachgewiesenem Erfolg bzw. nachgewiesener Zieler-

reichung) sind mit zusätzlichem Regelungsbedarf verbunden. In diesen Fällen

müssten klare Definitionen für die gestellten Bedingungen („weitgehende Um-

setzung“ oder „nachgewiesener Erfolg“) formuliert und in Arbeitshilfen erläutert

werden. Ein solches Vorgehen wäre mit einem deutlich erhöhten Aufwand für al-

le Beteiligten verbunden.

Zu 2.: Sofern für Punkt 1. eine angemessene Lösungen gefunden werden kann,

erscheint die Höhe der Verzinsung fachlich angemessen (in Bayern und Schleswig-

Holstein wird beispielsweise ebenfalls mit 3 % ohne Zinseszins verzinst).

Zu 3.: Bei einem Beginn der Verzinsung nach festgelegten Kriterien, wie z. B. der

Fertigstellung und Abnahme der Maßnahme durch die untere Naturschutzbehörde

oder nach erfolgter Zielerreichung, müssten Standards für die Kontrollen festgelegt

werden. Denkbar wären beispielsweise die Erstellung eines Durchführungsberichts

durch den Maßnahmenträger, eine gemeinsame Begehung vor Ort oder die Doku-

mentation der Bestandsentwicklung z. B. anhand von Vegetationsaufnahmen. Unter

Umständen müssen für jeden Wirkungsbereich eigene Standards für die notwendi-

gen Kontrollen festgelegt werden. Dies würde auch dem in der Befragung geäußer-

ten Bedarf an zusätzlichen Regelungen und Standards zu Kontrollen und Qualitäts-

sicherung in den einzelnen Wirkungsbereichen Rechnung tragen.

3.2.6.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung

Mögliche Änderungen in Bezug auf den Zeitpunkt des Beginns der Verzinsung von

Ökokonto-Maßnahmen sind zu prüfen. Die vorgenannten Lösungsansätze können

dabei als Grundlage dienen.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 277

Die Umsetzung neuer Regelungen müsste dann über entsprechende Änderungen in

der ÖKVO in § 5 (Verzinsung) erfolgen.

3.2.7 Klärung von Verständnisfragen zum Verfahren

3.2.7.1 Grundlagen

Aus zahlreichen Rückmeldungen von Teilnehmern der schriftlichen Befragung zeig-

te sich, dass bei verschiedenen Akteuren (z. B. untere Naturschutzbehörden, Fach-

behörden, Planungsbüros etc.) Verständnisprobleme in Bezug auf verschiedenste

Themen bzw. Sachfragen in Bezug auf die Anwendung der ÖKVO bestehen.

Dabei handelt es sich um Fragestellungen, die inhaltlich in der ÖKVO oder über

bereits verfügbare Arbeitshilfen geklärt sind, in der Anwendung aber trotzdem Prob-

leme bereiten. Diese Themen werden in diesem Abschnitt zusammengestellt. Aus

den Ergebnissen können Hinweise abgeleitet werden, zu welchen Sachverhalten

verstärkt Hilfsangebote bereitgestellt werden sollten, ob in Form von Schulungsan-

geboten, Arbeitshilfen oder Vollzugshinweisen für die Zustimmungsbehörden.

3.2.7.2 Zusammenstellung der Ergebnisse aus der schriftlichen Befra-

gung

Im Folgenden sind die wichtigsten Verständnisprobleme in Bezug auf die inhaltliche

Anwendung des Verfahrens aufgeführt, die sich bei der Auswertung der schriftlichen

Befragung ergaben:

– Fragen zum Verfahren

Aktuell bestehen deutliche Unklarheiten bzgl. der Zuständigkeiten, der Vor-

gehensweise und der Dokumentation der Überprüfung von Ökokonto-

Maßnahmen.

Es besteht der Wunsch, häufig verwendete Begrifflichkeiten wie naturschutz-

rechtliches Ökokonto, baurechtliches Ökokonto, Kompensationsverzeichnis

zu erläutern.

Grundsätzlich wird die Web-Anwendung als sehr komplex und unübersicht-

lich wahrgenommen. Als problematisch wird auch empfunden, dass kein di-

rekter Ansprechpartner für Rückfragen bei der LUBW bekannt ist und Rück-

meldungen auf schriftliche Anfragen verzögert eintreffen.

– Fragen zu den Wirkungsbereichen

Bei allen befragten Funktionsgruppen besteht ein ausdrücklicher Wunsch

nach Definition und Konkretisierung ökokontofähiger Maßnahmen. Dies be-

trifft sämtliche Wirkungsbereiche, wobei ein besonderer Klärungsbedarf im

Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ und im Wirkungsbereich

„Biotope“ besteht.

In der schriftlichen Befragung wurde für den Themenbereich Herstellungs-

kostenansatz gezielt nach gewünschten Hilfestellungen gefragt. Dabei wird

deutlich, dass ein Bedarf nach Arbeitshilfen, Schulungen und exakteren Defi-

nitionen der Maßnahmen besteht.

Bei der Bewertung im Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ be-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 278

stehen Unklarheiten bezüglich der Bewertung im Falle einer Nicht-

Etablierung von Arten und im Falle der Etablierung mehrerer Zielarten.

Ebenso bestehen Unklarheiten bei der Bewertung von Biotopen insbesonde-

re in Bezug auf Typen mit sehr breiten Bewertungsspannen, außerdem für

verschiedene einzelne Biotoptypen.

3.2.7.3 Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse

Im Folgenden sind einige Vorschläge zusammengestellt, die, basierend auf den

Ergebnissen der schriftlichen Befragung, zur Lösung einiger dringlicher Probleme

bzw. Unklarheiten zu verschiedenen Aspekten des Verfahrens beitragen können:

– Erweiterung des Angebots an Arbeitshilfen und Vollzugshinweisen zur Anwen-

dung der ÖKVO

– Erweiterung des Angebots an Schulungen einschl. Ausarbeitung von Schu-

lungsunterlagen

– Implementierung eines zentralen Kompetenzzentrums zu den Themen: Ökokon-

to, Eingriffsregelung, Eingriffs-/Ausgleichsregelung nach Baurecht

– Übersichtliche Darstellung aller verfügbaren Hilfestellungen zu den Themen:

Ökokonto, Eingriffsregelung und Eingriffs-/Ausgleichsregelung nach Baurecht

auf einer Seite der Homepage der LUBW

– Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit der Web-Anwendung

– Ergänzung von Hinweisen in der ÖKVO z. B. zur Anwendung von Kartieranlei-

tungen zur Erfassung und Bewertung von Biotopen. Dies ist allerdings nur erfor-

derlich, falls keine Arbeitshilfen zu diesem Themenbereich erstellt werden. Dann

würde es ausreichen, derartige Hinweise in die Arbeitshilfen aufzunehmen.

Erweiterung des Angebots an Arbeitshilfen und Vollzugshinweisen

Zu folgenden Aspekten der ÖKVO stehen bereits Arbeitshilfen zur Verfügung, dies

sind:

– Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Arbeits-

heft Nr. 24 (LUBW 2012c)

– Naturschutzrechtliches Ökokonto bei der Fließgewässerrenaturierung – Grund-

lagen zur Bewertung von Ökokonto-Maßnahmen und Maßnahmenbeispiele

(LUBW 2016)

– Benutzer-Leitfaden zur Web-Anwendung für Maßnahmenträger (LUBW 2017e)

Diese Arbeitshilfen weisen bzgl. ihrer Struktur der Inhalte Unterschiede auf. Erstge-

nannter Leitfaden umfasst ausschließlich den Wirkungsbereich Boden, der zweite

Leitfaden umfasst sämtliche Wirkungsbereiche im Zusammenhang mit dem Thema

Fließgewässerrenaturierung, z. B. „Förderung spezifischer Arten“ oder „Wiederher-

stellung natürlicher Retentionsflächen“. Der dritte Leitfaden ist für Maßnahmenträ-

ger, die die Internetanwendung zur Antragstellung und Maßnahmenverwaltung von

Ökokonto-Maßnahmen nutzen.

Für spezielle und komplexe Themengebiete wie die Fließgewässerrenaturierung

stellt ein Leitfaden, der sämtliche Wirkungsbereiche behandelt eine sinnvolle Hilfe-

stellung dar. Eine Erstellung entsprechender Leitfäden für sämtliche relevanten

Themengebiete, z. B. Renaturierung Moore, Entwicklung Extensivgrünland etc. er-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 279

scheint jedoch aufgrund der Fülle an möglichen Themengebieten zum einen nicht

leistbar und zum anderen auch nicht erforderlich. Um eine möglichst umfassende

Darstellung möglicher Ökokonto-Maßnahmen zu erreichen, wäre daher eine Auf-

gliederung nach Wirkungsbereichen zu empfehlen. Dies könnte in Form einzelner

Arbeitshilfen pro Wirkungsbereich oder als übergreifende Arbeitshilfe mit je-

weils einem eigenen Kapitel für jeden Wirkungsbereich erfolgen.

Folgende Themen sollten differenziert nach Wirkungsbereich in den Arbeitshilfen/in

der Arbeitshilfe enthalten sein:

1. Anleitungen zur Bestandserfassung und Bewertung

– Angaben zur Methodik, verfügbaren Grundlagen etc. z. B. Anwendung der

„Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg“ (LUBW,

2016)

– Entwicklung von Methodenstandards zu den Bestandserhebungen (z. B.

Anzahl Durchgänge, Jahreszeit etc.) bzw.

– Vorgaben bzw. Beispiele zur Bewertung (z. B. Definition der „fachlichen

Prognose der Maßnahmenwirksamkeit“ im Wirkungsbereich „Förderung

spezifischer Arten“) bzw. Hinweise auf bestehende Bewertungsanleitungen

(z. B. „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-

lung“)

2. Detaillierte Beschreibung Ökokonto-Maßnahmen gem. Anlage 1 der ÖKVO

– Angabe von fachlichen Mindestanforderungen an die Ökokonto-

Maßnahmen, z. B. Mindestflächengrößen insbesondere im Bereich Förde-

rung spezifischer Arten, Standortpotenzial

– Angaben zur Maßnahmenherstellung, differenziert nach:

Herstellungsmaßnahmen

kurzfristiger Entwicklungspflege

langfristiger Unterhaltungspflege.

3. Leitfaden zur Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen

– Angaben zur Methodik der Überprüfung der Ökokontoflächen (z. B. Häufig-

keit, Methodenstandards Monitoring) vgl. auch Anleitungen zur Bestandser-

fassung und Bewertung

– Hinweise zur Dokumentation der Prüfungsergebnisse.

Zielgruppen für die Anwendung der Arbeitshilfen wären Zustimmungsbehörden,

Fachbehörden, Maßnahmenträger, Vorhabenträger und Planungsbü-

ros/Fachgutachter.

Die nachfolgenden Abschnitte enthalten eine Aufstellung der Inhalte für die ein be-

sonderer Bedarf nach Hilfestellung besteht.

– Wirkungsbereich „Biotope“

Mit den Anleitungen zur Biotopkartierung (Offenland: Kartieranleitung Offenland-

Biotopkartierung Baden-Württemberg, 2016; Wald: Waldbiotopkartierung Baden-

Württemberg Kartierhandbuch, 2010) liegen ausreichend detaillierte Erfas-

sungsanleitungen für Biotope vor. Allerdings zeigen die Ergebnisse der fachli-

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 280

chen Durchsicht der Maßnahmen, dass deutliche Unklarheiten bzgl. der Ver-

wendung des Fein- und Planungsmoduls bestehen. Hier sollte deutlich darauf

hingewiesen werden bei welchen zu entwickelnden Biotoptypen und unter wel-

chen Voraussetzungen die Verwendung des Planungsmoduls zulässig ist. Zu-

dem wäre das Bereitstellen einer genauen Definition der Voraussetzungen für

Auf- und Abwertungen des Ausgangs- und Zielzustands zu empfehlen (vgl. Ab-

schn. 3.1.1.3). Ein weiterer Schwerpunkt sollte eine detaillierte Beschreibung

und Definition ökokontofähiger Maßnahmen gem. Anlage 1 der ÖKVO sein, wel-

che bislang nicht vorliegt. Der Fokus sollte dabei insbesondere auf den The-

mengebieten „Förderung und Entwicklung naturnaher Wälder“ und „Erhöhung

der Naturnähe von Gewässern und ihrer Uferbereiche“ liegen. Zudem sollten

Hinweise zur Methodik der Überprüfung der Ökokontoflächen differenziert nach

Ziel-Biotoptyp gegeben werden.

– Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“

Es besteht ein dringender Bedarf nach Anleitungen zu Bestandserfassung (z. B.

Untersuchungsumfang, erforderlicher Flächenumgriff für Bestandserhebungen)

und Bewertung (z. B. Bewertung bei stark schwankenden Populationsdichten)

der in Anlage 2 (zu § 8) Tabelle 2 der ÖKVO gelisteten Arten (vgl. Abschn.

3.1.3.3). Zum Teil könnten diese aus bestehenden Standardwerken entnommen

werden, z. B. für die Artengruppe der Vögel aus den Methodenstandards des

DDA. Bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Entwicklung von Lebensräumen der

gelisteten Arten bestehen aktuell keine Angaben in der ÖKVO. Dementspre-

chend sollte ein Maßnahmenkatalog mit detaillierter Beschreibung möglicher

Maßnahmen und ggf. Maßnahmenbeispiele für Herstellung und Unterhaltung der

Maßnahmen erstellt werden. Auch bezüglich der Überprüfung durchgeführter

Maßnahmen bestehen noch größere Unklarheiten, die in dem Leitfaden behan-

delt werden sollten. Dies betrifft zum einen die Methodenstandards zur Überprü-

fung der Etablierung von Arten, aber auch den Umgang mit den Ergebnissen der

Überprüfung. Der Schwerpunkt sollte hier auf einer Definition von Begrifflichkei-

ten (z. B. Etablierung, Population, Revier) und dem Festlegen von Grenzwer-

ten/Mindestanforderungen (z. B. Angaben zum artspezifisch erreichbaren Um-

feld, Angaben zur Abgrenzung eigenständiger Populationen, Angaben zur not-

wendigen Flächengröße und Biotopvernetzung) liegen. Auch der Umgang mit

Sonderfällen sollte thematisiert werden, beispielsweise falls als Ergebnis der

Maßnahme mehrere unerwartete Zielarten auftreten.

– Wirkungsbereich „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“

Für den Wirkungsbereich Boden liegt mit dem Leitfaden „Das Schutzgut Boden

in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ bereits ein Leitfaden zur Bewer-

tung des Schutzgutes und zu möglichen Ökokonto-Maßnahmen vor. Die Be-

schreibung und Definition der genannten Maßnahmen könnte jedoch zum Teil

mehr in die Tiefe gehen, z. B. bei den Maßnahmen „Dachbegrünung“, „Nut-

zungsextensivierung“. Hinweise zur Überprüfung des Erfolgs der Maßnahmen

werden im Leitfaden nicht gegeben und sollten entsprechend ergänzt werden.

Dies betrifft allerdings nur wenige Maßnahmen mit einem längeren Entwick-

lungszeitraum, z. B. „Erosionsschutz“ oder „Wiedervernässung“.

– Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“

Gem. Anlage 2 (zu § 8) der ÖKVO (Abschnitt 3 Boden und Grundwasser) wer-

den auf Standorten mit mittlerer bis sehr hoher Wasserdurchlässigkeit je nach

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 281

hydrogeologischer Einheit ein bis drei Ökopunkte je Quadratmeter vergeben, so-

fern sich „eine Maßnahme zusätzlich positiv auf die Grundwassergüte“ auswirkt.

Es bleibt jedoch offen, um welche Maßnahmen es sich hierbei handeln könnte.

Daher wäre das Erstellen eines Maßnahmenkatalogs geeigneter Maßnahmen

mit Verweis auf die zulässigen Maßnahmen aus den anderen Wirkungsberei-

chen zu empfehlen.

Ein weiteres wesentliches Element ist die Bereitstellung von Vollzugshinweisen.

Diese sollten im Wesentlichen Erläuterungen zu Verfahrensabläufen, Zuständigkei-

ten und rechtlichen Vorgaben enthalten, dies wären beispielsweise:

– Welcher Akteur ist für die Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmenumset-

zung verantwortlich?

– Welcher Akteur in der Web-Anwendung zuständig für das „Umschalten“ der an-

erkannten Maßnahme auf „in Umsetzung“?

– Wie ist das weitere Vorgehen, falls sich die Fläche nicht planmäßig entwickelt?

– Welche Möglichkeiten der Flächensicherung gibt es?

Sehr hilfreich wäre zudem, wenn der Benutzer-Leitfaden zur Web-Anwendung

(LUBW 2017e) erweitert werden würde, um anhand von Beispielen die notwendigen

einzugebenden fachlichen Inhalte besser erläutern zu können.

Persönlicher Ansprechpartner und/oder Implementierung eines Kompetenz-

zentrums zum Thema Ökokonto/Eingriffsregelung

Die Bearbeitung der Eingriffsregelung ist ein zentrales Aufgabenfeld der unteren

und höheren Naturschutzbehörden. Zur Unterstützung der Zustimmungsbehörden

bei Verständnisfragen zum Verfahren, wären feste Ansprechpartner für technische

bzw. fachliche Probleme (sowie Vertreter) hilfreich. Dabei könnte auch die Klärung

von Fragen im Rahmen einer Telefonsprechstunde angeboten werden.

Die Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums Eingriffsregelung (z. B. bei der

LUBW) könnte den organisatorischen Rahmen für unmittelbare Hilfestellungen bie-

ten. Im Aufgabenbereich dieses Kompetenzzentrums könnte auch die Durchführung

von Schulungen liegen (siehe nachfolgender Abschn.).

Erweiterung des Angebots zur Durchführung von Schulungen

Um die Qualität der Maßnahmenanträge weiter zu verbessern, hat sich die Durch-

führung von Schulungen bewährt. Es wird hier empfohlen, das bestehende Angebot

an Schulungen und Workshops für unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Zustim-

mungsbehörden, Planungsbüros/Fachgutachter) zu prüfen und ggf. zu erweitern.

Schulungen bieten sich zu folgenden Fragstellungen/Problemstellungen an:

– Methodik Web-Anwendung

– Spezielle Schulungen zu den unterschiedlichen Wirkungsbereichen, vorrangig

zu nennen sind hier:

Bewertungsmethodik Wirkungsbereich Biotope

Bestandserfassung im Wirkungsbereich Biotope

Verschiedenste Aspekte zum Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Ar-

ten“

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 282

Wirkungsbereich „Bodenfunktionen“

Wirkungsbereich „punktuelle Maßnahmen mit großer Flächenwirkung“

Da verschiedene Akteure nicht immer die Zeit für ganztägige Schulungen haben,

könnten sich auch Online Tutorials, z. B. für die Web-Anwendung als sinnvoll er-

weisen. Hierdurch könnte eine größere Anzahl an Akteuren erreicht werden.

Übersichtliche Darstellung aller verfügbaren Hilfestellungen auf der Homepa-

ge der LUBW

Aktuell finden sich die Hilfestellungen (Ansprechpartner, FaQ, Beispiele, Erläuterun-

gen) auf der Homepage der LUBW auf verschiedenen Unter-Menüpunkten der Seite

„Eingriffsregelung, Ökokonto“ (www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-

landschaft/eingriffsregelung-oekokonto). Beispielsweise befindet sich die Rubrik

„Fragen und Antworten“ und „Dokumente“ im Menüpunkt „Service“, die „Hinweise

zur Anwendung der ÖKVO“ sind dann unter dem Menüpunkt „Ökokonto im Natur-

schutzrecht“ eine Hierarchieebene darunter zu suchen. Die o. g. Arbeitshilfen, z. B.

„Naturschutzrechtliches Ökokonto bei der Fließgewässerrenaturierung“ werden zwar

genannt, sind aber nicht auf die Homepage zum naturschutzrechtlichen Ökokonto

verlinkt.

Empfehlenswert wäre es demnach die Homepage hinsichtlich der Auffindbarkeit von

Hilfestellungen zu optimieren. Ziel wäre eine übersichtliche inhaltliche Gliederung

aller Erläuterungen, Arbeitshilfen, Beispielen etc. zur ÖKVO auf einer Seite der

Homepage.

Umstrukturierung der Web-Anwendung zu den Ökokonto-

Maßnahmenanträgen

Um die Eingabe der Maßnahmenanträge in die Web-Anwendung zu vereinfachen,

ist eine Optimierung der Web-Anwendung anzuraten. Im Vordergrund sollte dabei

die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit durch Einrichten einer intuitiven Menü-

führung stehen. Zudem könnte die Hilfsfunktion durch intelligente Zeiger oder Erläu-

terungen ausgebaut werden (vgl. auch Abschn. 3.2.1).

3.2.7.4 Vorschläge zur Klärung von Verständnisfragen

Die Ausarbeitung der vorgeschlagenen Lösungsansätze sollte verwaltungsintern

unter fallweiser Einbeziehung von Experten erfolgen. Folgende Lösungsvorschläge

wären zu diskutieren bzw. weiter auszuarbeiten:

– Festlegung der konkreten Inhalte zu den erforderlichen Arbeitshilfen

– Festlegung bzw. ggf. Erweiterung von Inhalten für Schulungen, Ausarbeitung

von Schulungsunterlagen

– Prüfung der Einführung eines zentralen Kompetenzzentrums zur Eingriffsrege-

lung (z. B. bei der LUBW)

– Optimierung der Struktur der LUBW-Homepage zum Thema Ökokonto insbe-

sondere in Hinblick auf eine verbesserte Auffindbarkeit von verfügbaren Hilfe-

stellungen

– Prüfung von Möglichkeiten zu einer Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit

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der Web-Anwendung.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 284

3.3 Ergänzende Themen

Aus den Ergebnissen der schriftlichen Befragung können zwei Themen abgeleitet

werden, die aus Sicht vieler Teilnehmer der Befragung von großer Relevanz sind,

jedoch nicht Bestandteil dieser Evaluierung sind, da sie inhaltlich nicht in der ÖKVO

geregelt werden. Dies sind:

– Verhältnis zwischen Eingriff, Ausgleich und Ökokonto-Maßnahmen: In § 8 der

ÖKVO ist geregelt, dass die Bewertungsmethode in Anlage 2 ÖKVO sowohl bei

der Ermittlung der Eingriffsschwere als auch für die Bewertung der Ökokonto-

Maßnahme selbst herangezogen wird. Im Fall der Eingriffsbewertung trifft diese

Bestimmung nur dann zu, wenn eine Ökokonto-Maßnahme einem Eingriffsvor-

haben zugeordnet werden soll. Alle weiteren wichtigen Aspekte in Bezug auf die

Bewertung und Kompensation von Eingriffen finden sich in der naturschutzrecht-

lichen Eingriffsregelung im Außenbereich (vgl. LfU 1999). Das Verhältnis zwi-

schen Eingriff, Ausgleich und Ökokonto-Maßnahme fällt damit nicht in die allei-

nige Zuständigkeit der ÖKVO und ist nicht Bestandteil dieser Evaluierung. Eine

abschließende Klärung des Verhältnisses zwischen Eingriff, Ausgleich und Öko-

konto-Maßnahme muss daher außerhalb dieser Evaluation erfolgen. Ein geeig-

netes Instrument zur Klärung dieser Inhalte wäre z. B. die Erstellung einer alle

Belange betreffenden Kompensationsverordnung. In einer solchen Verordnung

müsste auch geklärt werden, ob Kompensation zukünftig stärker schutzgutbezo-

gen erfolgen sollte.

– Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht: Die Regelungen des naturschutzfach-

lichen Ökokontos werden in vielen jedoch nicht allen Teilen Baden-

Württembergs auch für das baurechtliche Ökokonto angewendet. Die Antworten

auf die schriftliche Befragung zeigen, dass in der Praxis ein großer Bedarf an ei-

ner Vereinheitlichung und ggfs. auch Zusammenführung der beiden Ökokonten

besteht. Dieser Regelungsbedarf betrifft jedoch zu einem großen Teil das Bau-

recht und ist aus diesem Grund nicht Bestandteil der laufenden Evaluierung der

ÖKVO.

Nachfolgend werden alle Ergebnisse und Antworten zu diesen beiden Themen do-

kumentiert. Eine weitere Bearbeitung und Bewertung erfolgt aus den oben genann-

ten Gründen nicht.

3.3.1 Verhältnis zwischen Eingriff, Ausgleich und Ökokonto-Maßnahmen

3.3.1.1 Ergebnisse der schriftlichen Befragung

In der schriftlichen Befragung wurden den befragten Personen/Institutionen ver-

schiedene Aussagen zur Eingriffs- und Kompensationsbewertung vorgelegt. Fol-

gende Aussagen erhielten etwa gleich viel Zustimmung (Abb. 31):

– (A) „Die bisherige Bewertung von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen stehen

in einem angemessenen Verhältnis zueinander.“

– (C) „Ökokonto-Maßnahmen werden in Relation zu Eingriffen in ähnlicher Dimen-

sion zu hoch bewertet.“

– (D) „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die ÖKVO vor allem auf die Bewer-

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 285

tung von Ökokonto-Maßnahmen ausgelegt ist. Aspekte, die für die Bewertung

von unterschiedlichen Eingriffsvorhaben relevant sind, treten hierbei in den Hin-

tergrund. Somit besteht Änderungsbedarf, weil die Bewertung von Eingriff und

Ökokonto-Maßnahmen bisher nicht nach denselben Regeln erfolgt.“

Der vierten Aussage (Aussage (B) – „Ökokonto-Maßnahmen werden in Relation zu

Eingriffen in ähnlicher Dimension zu gering bewertet“) stimmen nur 8 % der Befrag-

ten zu.

Betrachtet man die Funktionsgruppierungen getrennt, so zeigt sich folgendes Bild:

– Zustimmungsbehörden:

Das Antwortverhalten der Zustimmungsbehörden entspricht in etwa dem des

Durchschnitts. Jeweils rund ein Drittel der Befragten stimmt den Aussagen A, C

und D zu. Nur 3 % stimmen der Aussage B zu.

– Maßnahmen- und Vorhabenträger:

Die meisten Befragten (36 %) in dieser Gruppierung sind der Ansicht, dass die

Bewertung von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen in einem angemessenen

Verhältnis zueinander stehen. Weitere 24 % stimmen Aussage D zu. Auffallend

ist die überdurchschnittlich hohe Zustimmung zu der Aussage, dass Ökokonto-

Maßnahmen zu gering bewertet werden (Aussage B), während der Aussage C

(Ökokonto-Maßnahmen werden zu hoch bewertet) deutlich weniger zugestimmt

wird.

– Fachbehörden:

Die meisten Fachbehörden (34 %) sind der Ansicht, dass Ökokonto-Maßnahmen

in Relation zu Eingriffen in ähnlicher Dimension zu hoch bewertet werden. Eine

ähnlich hohe Zustimmung erhält Aussage D. Aussage A (Bewertung von Eingrif-

fen und Ökokonto-Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zuei-

nander) erhält nur eine Zustimmung von 10 %.

– Planungsbüros/Fachgutachter:

Jeweils über 40 % der Planungsbüros/Fachgutachter stimmen den Aussagen A

und D zu. Den Aussagen B und C stimmen nur 6 % bzw. 12 % zu.

– Sonstige:

Die Meisten (33 %) stimmen Aussage D zu. Alle anderen Aussagen erhalten ei-

ne Zustimmung von 17 %.

Beispiele und Gründe, warum bzw. in welchen Fällen die Bewertungen von Eingrif-

fen und Ökokonto-Maßnahmen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander

stehen, können Tab. 54 entnommen werden.

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Abb. 31: Eingriffs- und Kompensationsbewertung – Welchen der folgenden

Aussagen hierzu können Sie zustimmen?

Mehrfachnennungen möglich.

[…]*Somit besteht Änderungsbedarf, weil die Bewertung von Eingriff und Ökokonto-

Maßnahmen bisher nicht nach denselben Regeln erfolgt.

17%

33%

17%

17%

17%

6%

47%

12%

6%

41%

34%

31%

34%

7%

10%

16%

24%

12%

16%

36%

23%

30%

33%

3%

33%

22%

29%

27%

8%

28%

0% 10% 20% 30% 40% 50%

Keine Angabe

(D) Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die ÖKVO vor allem auf die Bewertung von

Ökokonto-Maßnahmen ausgelegt ist. Aspekte, die für die Bewertung von unterschiedlichen

Eingriffsvorhaben relevant sind, treten hierbei in den Hintergrund […]*

(C) Ökokonto-Maßnahmen werden in Relationzu Eingriffen in ähnlicher Dimension zu hoch

bewertet.

(B) Ökokonto-Maßnahmen werden in Relationzu Eingriffen in ähnlicher Dimension zu gering

bewertet.

(A) Die bisherige Bewertung von Eingriffen undÖkokonto- Maßnahmen stehen in einemangemessenen Verhältnis zueinander.

Gesamt (N=89) Zustimmungsbehörden (N=30)

Maßnahmen- und Vorhabensträger (N=25) Fachbehörde (N=29)

Planungsbüro/Fachgutachter (N=17) Sonstige (N=6)

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 287

Darüber hinaus haben die Befragten bei einigen anderen Fragen Antworten mit Be-

zug zum Verhältnis zwischen Eingriff und Ausgleich gegeben. Diese finden sich in

Tab. 55 und Tab. 56.

Tab. 54: Nennung von Beispielen und Gründen dafür, dass die Bewertungen

von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen nicht in einem angemes-

senen Verhältnis zueinander stehen.

Sortiert nach Antworten der Funktionsgruppierungen zu den einzelnen Wirkungsberei-

chen

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger;

VT: Vorhabenträger; FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonsti-

ge

FG Können Sie ggf. Beispiele und Gründe nennen, warum bzw. in welchen Fällen die Be-wertungen von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen?

Förderung spezifischer Arten

ZB 400.000 ÖP/Kiebitzrevier, also 4 Mio ÖP für eine Kolonie (10 Brutpaare), stehen unseres

Erachtens nicht im Verhältnis zur Eingriffsfläche (40 ha Gewerbegebiet)

Berechnete ÖP für Ansiedlung einzelner Arten ist ohne vernünftige Sicherung zu hoch.

Alleine die Vorbereitung eines Habitats mit 20 % zu bewerten ist viel zu hoch und unklar

definiert.

FB Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 ÖKVO ist die Bewertungssystematik für die Eingriffsseite analog

anzuwenden. Nach unserer bisherigen Kenntnis wurden Beeinträchtigungen von spezifi-

schen Arten bisher jedoch nicht entsprechend den Vorgaben der ÖKVO bewertet […] An

dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass für Arten, die nur über Auf-/Abschläge bei

der Biotopbewertung berücksichtigt werden, nach den aktuellen Vorgaben keine in ihrer

Werthöhe analoge Eingriffsbewertung zu den spezifischen Arten erfolgt. Dies wirkt sich für

solche Arten negativ aus, die in Ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit gleichauf sind mit

gewissen ‚spezifischen‘ Arten, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht in Anlage 2 Ta-

belle 2 ÖKVO aufgenommen worden sind. Diese Diskrepanz zwischen den beiden Bewer-

tungsebenen lässt sich u.E. jedoch nicht lösen, sofern der Wirkungsbereich ‚Förderung

spezifischer Arten‘ bestehen bleiben soll.

Wirkungsbereiche Boden, Grundwassergüte und Retention

ZB .Eingriff in Schutzgut Boden z.T. sehr hoch bewertet (z. B. bei Maßnahmen an Gewäs-

sern. Hier steht eine relativ hohe negative Bilanzierung des Bodens dem Aufwertungsge-

winn der Gewässerrenaturierung entgegen)

FB Für den Wirkungsbereich Boden werden bei einer Entsiegelung pauschal 16 Ökopunkte

angerechnet, unabhängig davon, wie groß die ökologische Aufwertung tatsächlich ist. Bei

einer Versiegelung wird die tatsächliche Beeinträchtigung bilanziert. Aufgrund der großen

Bedeutung von Entsiegelungen sollte der „Bonus“ bei derartigen Maßnahmen jedoch er-

halten bleiben.

In den Wirkungsbereichen der ÖKVO ist für Ökokonto-Maßnahmen eine additive Bewer-

tung möglich, wohingegen auf der Eingriffsseite nicht alle Wirkungsbereiche bewertet

werden bzw. nicht nach den Bewertungsregeln der ÖKVO bewertet werden können. Bei-

spiel: Beeinträchtigungen der Grundwassergüte gelten – im Gegensatz zu Aufwertungen

des Grundwassers bei Ökokonto-Maßnahmen – als ‚über die Bodenbewertung abgedeckt'

(vgl. Anlage 2 Abschnitt 3.2 der ÖKVO: „Eingriffe in das Grundwasser werden durch die

Bewertung des Schutzguts Boden abgedeckt“) […]Fraglich ist auch, ob die Bewertung ei-

ner eingriffsbedingten Reduktion des Retentionsvolumens abgedeckt ist.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 288

FG Können Sie ggf. Beispiele und Gründe nennen, warum bzw. in welchen Fällen die Be-wertungen von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen?

PL Probleme gibt es wenn Eingriff und Ausgleich in unterschiedlichen Bewertungsmethoden

berechnet wurden und z. B. Boden und Wasser getrennt behandelt werden (schwierige

Umrechnung)

Wirkungsbereiche Biotope

ZB Herstellung der Durchgängigkeit an Fließgewässern sowie AuT werden sehr hoch bewer-

tet, inbes. im Vergleich zu Eingriffen, die im Offenland durchgeführt werden (aber auch im

Verhältnis zu anderen Ökokonto-Maßnahmen, bes. Offenland-Maßnahmen).

Flächige Maßnahmen im Offenland sind meist unattraktiv, wenn sie eine regelmäßige und

kostenintensive Pflege benötigen. Maßnahmen über den Kostenansatz dagegen sind oft

attraktiv. Das Problem ist jedoch, dass großflächige Eingriffe über kleinflächige Aus-

gleichsmaßnahme wie z. B. Trockenmauer, Amphibientunnel etc. ausgeglichen werden

können.

Beispiele: Bäume in 25 Jahren geben zu viele Punkte […], Pflanzung junger Bäume für

die Fällung alter Bäume,

MT, VT, PL

Bei Baugebieten ist es schwer vermittelbar, wenn man die doppelte Flächengröße für

Ausgleichsmaßnahmen benötigt. Maximal 1:1 kann nachvollzogen werden. Bei den häufi-

gen Lebensräumen hier (Streuobst, Offenland) ist dies aber fast unmöglich.

VT Teilweise wird die zwei- bis dreifache Fläche als Ausgleich verlangt

FB Anlage von Hecken bei Autobahnböschung deckt einen kompletten Autobahnausbau ab.

Derzeit können einige Eingriffe anhand der ÖKVO nicht ausreichend bilanziert werden,

beispielsweise langfristige Eingriffe mit einer Änderung des Biotoptyps wie z. B. im Kie-

sabbau.

Eingriffe werden gerne minimal angesetzt, Ökokonto-Maßnahmen dagegen mit dem ma-

ximal erreichbaren Biotoptypwert, auch wenn dieser aufgrund verschiedenster Umstände

gar nicht entwickelt werden kann.

Herstellungskostenansatz

ZB Flächige Maßnahmen im Offenland sind meist unattraktiv, wenn sie eine regelmäßige und

kostenintensive Pflege benötigen. Maßnahmen über den Kostenansatz dagegen sind oft

attraktiv. Das Problem ist jedoch, dass großflächige Eingriffe über kleinflächige Aus-

gleichsmaßnahme wie z. B. Trockenmauer, Amphibientunnel etc. ausgeglichen werden

können.

MT, VT, FB, PL

Teure, nur schwer begründbare Gewässermaßnahmen mit hoher monetärer Bewertung

(nach dem Prinzip: je teurer, desto mehr Ökopunkte) - oft ginge es auch weniger aufwän-

dig!

FB Punktuelle Eingriffe werden nicht wie punktuelle Maßnahmen nach dem Herstellungskos-

tenansatz bewertet (Anlage 2 Abschnitt 1.3.5 ÖKVO). Wie sollten beispielsweise die Be-

einträchtigungen durch den Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage an einem Fließge-

wässer bewertet werden (s.u.)? Für Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz

bewertet werden, existiert aktuell kein in seinem Bewertungsumfang analoges Bilanzie-

rungsverfahren auf der Eingriffsseite. Insbesondere zur Bewertung der Zerschneidungs-

wirkung von Eingriffen liegt momentan überhaupt kein geeignetes Bewertungsinstrument

vor. Der Zerschneidung durch eine Straße wird beispielsweise nicht derselbe Umfang an

ÖP (hier in Form von negativen ÖP) zugewiesen, wie dem Bau eines Amphibiendurchlas-

ses als Ökokonto-Maßnahme. Auch die Beeinträchtigung der Durchgängigkeit bei Eingrif-

fen in Fließgewässern wird nicht analog zur Entfernung eines Wehres oder zum Bau einer

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 289

FG Können Sie ggf. Beispiele und Gründe nennen, warum bzw. in welchen Fällen die Be-wertungen von Eingriffen und Ökokonto-Maßnahmen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen?

Fischauf-/Fischabstiegsanlage bewertet. Das gleiche gilt im Übrigen auch für andere

Maßnahmen, die nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden, z. B. für die Sa-

nierung oder den Neubau einer Trockenmauer im Vergleich zur Beseitigung einer sol-

chen. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden: Nach unserer Auffassung sollten

derartige Maßnahmen in Zukunft nicht mehr ökokontofähig sein. Sofern diesem Vorschlag

nicht gefolgt werden kann, sollte eine der beiden folgenden Vorgaben in die ÖKVO aufge-

nommen werden: a) Eingriffe müssen genauso hoch (in Form von negativen ÖP) bewertet

werden wie die jeweils analogen Maßnahmen, d.h. wenn der durchschnittliche Wert einer

Fischaufstiegsanlage 40.000 ÖP beträgt, so ist die Beeinträchtigung der Durchgängigkeit

eines Fließgewässers durch ein Eingriffsvorhaben mit 40.000 Minus-ÖP zu bewerten; o-

der b) die betreffenden Maßnahmen dürfen ausschließlich i.R. einer funktionalen Kom-

pensation eingesetzt werden, d.h. die Sanierung einer Trockenmauer kann nur dem Ein-

griff in eine andere Trockenmauer zugeordnet werden, der Bau eines Amphibiendurchlas-

ses nur einem Eingriff mit zerschneidender Wirkung, usw. Eine Bewertung nach dem Her-

stellungskostenansatz wäre somit hinfällig.

SO Manche nach dem Kostenansatz bewertete Maßnahmen (Trockenmauern)

Schutzgüter Klima, Luft und Landschaft

ZB Das Landschaftsbild fließt nicht in die Bewertung ein.

PL Gerade bei Landschaftsbild und Klima können die Maßnahmen nicht dem Eingriff Rech-

nung tragen, weil diese keine Bewertung finden in der ÖKVO;

Allgemeine Anmerkungen

ZB Bewertung aller Schutzgüter

Planer verlieren sich in der Generierung von Punkten, ohne die Realisierbarkeit und tat-

sächliche Wirkung der Maßnahmen zu betrachten.

Höchstens Problem "time-lag"

ZB, FB

Bei großflächigen Maßnahmen stehen die Bewertungen des Eingriffs und Ausgleichs in

großem Missverhältnis.

MT, VT

Mitarbeiter der Behörden sind nicht entsprechend geschult, bzw. halten an abweichen-

den/älteren Bewertungsverfahren fest

MT, VT, FB, PL

Anforderungen an Ökopunktemaßnahmen müssen den Anforderungen an Kompensati-

onsmaßnahmen gleichgestellt werden

VT Die Eingriffe werden tendenziell zu niedrig und der Ausgleich bzw. Ökokonto-Maßnahme

werden zu optimistisch bewertet

FB Die Bewertungsmodelle beim Baurechtsökokonto und naturschutzfachlichen Ökokonto

triften teilweise nach wie vor weit auseinander. Zudem ist die Schwankung zwischen den

Büros/UNBen/Vorhaben vermutlich höher als das Problem, dass evtl. die Eingriffsbewer-

tung sich nicht mit der Bewertung beim naturschutzrechtlichen Ökokonto deckt. Ich halte

diese Frage für nicht relevant.

Bei Eingriffen werden i.d.R. nur die Normalwerte verwendet (Pauschalbewertung).

Bei großflächigen Maßnahmen stehen die Bewertungen des Eingriffs und Ausgleichs in

großem Missverhältnis.

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 290

Tab. 55: Weitere Änderungswünsche mit Bezug zum Verhältnis zwischen

Eingriff und Ausgleich.

Frage: Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden be-

reits genannten Änderungswünsche hinaus?

Sortiert nach Antworten der jeweiligen Funktionsgruppierungen

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger;

VT: Vorhabenträger; FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonsti-

ge

FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?

ZB Maßnahmen und die Bewertung der Maßnahmen (Ökopunkte) sollten entsprechend der

Genehmigung dann auch bei Eingriffszuordnung grundsätzlich anerkannt werden. (Si-

cherheit für Maßnahmenträger bei Verkauf Ökopunkte; Reduzierung Verwaltungsaufwand

durch mehrfaches Betrachten und Bewerten).

Ansatz für Schutzgüter Boden/Grundwasser ist bei der E/A-Bilanzierung sehr hoch mit

entsprechenden Folgen für die Kompensationsforderung

ZB, PL

Konkrete Regelungen i. Zsh. mit KompVZ

MT, VT

Kleine Schlechterstellung gegenüber der Praxis der Eingriffsregelung.

Die Multifunktionalität/multifunktionale Anrechnung von Ökokonto-Maßnahmen muss ge-

stärkt werden (bislang umgesetzt für CEF- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen i.S.d.

Artenschutz- bzw. Gebietsschutzrechts). Eine multifunktionale Anrechnung muss auch für

weitere Kompensationsanforderungen nachvollziehbar eröffnet werden, z. B. Bio-

topschutz oder forstrechtlicher Ausgleich. Dies muss technisch umgesetzt werden.

Optionale Angaben (CEF-Maßnahmen/Kohärenzsicherungsmaßnahmen) sollten losge-

löst von den Ökopunkten angerechnet werden können. Das würde letztlich bedeuten,

dass die Fläche in zwei unterschiedlichen Vorhaben zu Kompensationszwecken einge-

setzt werden kann (in einem Vorhaben als CEF-Maßnahme ohne Zuordnung der Öko-

punkte in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und in einem weiteren Vorhaben würden

dann die Ökopunkte zur Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung einge-

setzt). Eine getrennte Anrechnung der unterschiedlichen „Anrechnungsberechtigungen“

wird in der Praxis bislang nicht akzeptiert, was zu erheblichen Mehrkosten für Vorhaben-

träger führt.

Einführung einer Freistellungserklärung, nach der Eingriffsverursacher die Verantwortung

an dafür geeignete Institutionen übertragen können.

Natur auf Zeit: Im Falle der Erarbeitung einer umfassenden Kompensationsverordnung

sollte das Konzept Natur Zeit umgesetzt werden.

Dem [Befragten, Anonymisierung durch die Autoren] wäre wichtig, dass die Regelungen

zu den Ökokonto-Maßnahmen/Ökopunkten in einer umfassenden Kompensationsverord-

nung nach bayerischem Vorbild (einschl. Vollzugshinweisen für die einzelnen Vorhaben-

träger) aufgehen, die insbesondere:

- einheitliche Bewertungssysteme für die Eingriffsbewertung (alle Schutzgüter) und die Bewertung der Kompensations-/Ökokonto-Maßnahmen enthält (Vermeidung von Doppelaufwand)

- die Möglichkeit der Übertragung der Verantwortung für die Unterhaltung und Si-cherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Absatz 4 BNatSchG an insolvenzunfähige Dritte mit befreiender Wirkung vorsieht.

- Regelungen zum erforderlichen Unterhaltungszeitraum und zum Erfordernis der dinglichen Sicherung trifft

MT, VT,

Einführung umfassender Regelungen zur Abarbeitung der Anforderungen der Eingriffsre-

gelung. Dabei müssen Kriterien zur Bewertung weiterer Schutzgüter eingeführt werden

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 291

FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?

PL (Klima, Luft, Landschaftsbild). Ökokonto-Maßnahmen, die günstige Wirkungen auf weite-

re Schutzgüter des Naturhaushalts haben, müssen entsprechend bewertet werden kön-

nen.

Die Multifunktionalität/multifunktionale Anrechnung von Ökokonto-Maßnahmen muss ge-

stärkt werden (bislang umgesetzt für CEF- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen i.S.d.

Artenschutz- bzw. Gebietsschutzrechts). Eine multifunktionale Anrechnung muss auch für

weitere Kompensationsanforderungen nachvollziehbar eröffnet werden, z. B. Bio-

topschutz oder forstrechtlicher Ausgleich.

Insgesamt sollte an der Gleichstellung des Ökokontos mit der naturschutzrechtlichen Ein-

griffsregelung gearbeitet werden. Das Ökokonto darf nicht schlechter gestellt werden, d.h.

die Anforderungen an Ökokonto-Maßnahmen dürfen nicht wesentlich höher sein als die

Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen in Landschaftspflegerischen Begleitplä-

nen (z. B. Anforderungen Ökokontofähigkeit im Wald oder die teilweise sehr strenge Aus-

legung des Begriffs „sonstige naturschutzfachliche Planung“ im Offenland). Eine beson-

dere Erwartungshaltung an das Ökokonto ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, werden

die Anforderungen allerdings zu hoch, führt das dazu, dass Ökokonto-Maßnahmen auf-

grund der zu hohen Planungs- und Umsetzungskosten uninteressant werden.

Einführung einer Freistellungserklärung (wie z. B. in Hessen umgesetzt).

Klarstellung: Die Zuordnung von Ökopunkten zu einem Eingriffsvorhaben ist auch dann

möglich, wenn mit der Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde – sofern

die in § 4 Abs. 2 Satz 2 ÖKVO genannten fünf Jahre noch nicht überschritten sind.

MT, PL

Erster und mit Abstand wichtigster Wunsch: DIE ÖKVO MUSS !!! ZU EINER KOMPVO

WERDEN! Gleiches Recht für alle Kompensationsmaßnahmen!!!

FB Anstelle des Begriffs „Ökopunkt“ sollte der Begriff „Eingriffszertifikat“ verwendet werden,

um zu verdeutlichen, dass durch Ökokonto-Maßnahmen kein Mehrwert entsteht, sondern

diese lediglich zum Ausgleich von Eingriffen dienen. Dies ist unserer Erfahrung nach in

der Öffentlichkeit und z.T. auch in Fachkreisen noch nicht ausreichend präsent. Immer

wieder argumentieren Maßnahmenträger, Planer, Naturschutzverbände u. a. Interessen-

vertreter damit, man würde mit Ökokonto-Maßnahmen ausschließlich „etwas Gutes tun“,

ohne zugleich auch die Eingriffsseite zu sehen.

PL Es gibt eine Reihe von Maßnahmen mit Eingriffen in den Naturhaushalt, die verfahrens-

frei ablaufen. Dazu gehören z. B. der Ausbau oder die Befestigung von Feldwegen oder

die Entfernung von nicht geschützten Bäumen. In manchen Fällen handelt es sich um

ausgleichspflichtige Eingriffe; da es aber kein Verfahren gibt, in dessen Rahmen der Aus-

gleich abgehandelt werden könnte, entfällt er. Hier sind geeignete Mechanismen vorzu-

sehen. Grundsätzlich gibt es hier das Problem einer „Asymmetrie“. Wenn Bäume ge-

pflanzt werden oder eine Teerfläche entsiegelt wird, so ist das als Kompensation anre-

chenbar. Wenn umgekehrt Bäume ohne Schutzstatus beseitigt werden oder eine Fläche

verfahrensfrei neu versiegelt wird, ist das nicht immer ausgleichspflichtig. Diese Situation

widerspricht eigentlich dem Ziel der Ausgleichsregelung: „no net loss“. Ob und wie dies

bereinigt werden kann, ist offen.

SO Grundsätzlich gilt: Die ÖKVO kann nur so gut sein wie die Anwendung, rechtliche Siche-

rung, öffentliche Kontrolle und Sanktion der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsre-

gelungen und Kompensationsmaßnahme (denn Ökokonto-Maßnahmen sind Kompensa-

tionsmaßnahmen in spe) [Antwort wurde von zwei Befragten aus der Gruppe der Sonsti-

gen abgegeben].

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 292

Tab. 56: Weitere Kommentare und Anmerkungen aus der schriftlichen Be-

fragung mit Bezug zum Verhältnis zwischen Eingriff und Ausgleich

Antworten auf diverse Fragen der schriftlichen Befragung sowie schriftlich übermittelte

Stellungnahmen mit Bezug zum Verhältnis zwischen Eingriff und Ausgleich.

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger;

VT: Vorhabenträger; FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonsti-

ge

FG Kommentare und Anmerkungen

MT, PL

Viele UNB benachteiligen Ökokonto-Maßnahmen systematisch gegenüber direkt zuge-

ordneten Kompensationsmaßnahmen, insbesondere durch erheblich umfangreichere

Kontrollen und langwierige (in vielen Fällen über mehrere Jahre) Prüfungen. ÖkVO-

Maßnahmen werden aussterben, wenn aus der ÖkVO nicht eine allgemeingültige

KompVO wird, so dass alle Kompensationsmaßnahmen die gleichen Anforderungen er-

füllen müssen.

PL Die ÖKVO ist u. E. nicht zur Bilanzierung von Eingriffen und Ausgleich vorgesehen. Ihr

Ziel ist vorrangig die Bewertung vorgezogener Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (§ 1

ÖKVO). Sie spezifiziert auch nicht, wie Angaben über eine geplante Zuordnung zu einem

Eingriffsvorhaben gemacht werden sollen (§ 3 Abs. 2 Satz 4) und stellt in diesem Sinne

keine Kompensationsverordnung dar. Sie mag zur Plausibilisierung von Eingriff und Aus-

gleich unter den unten aufgeführten Einschränkungen anwendbar sein. Soll sie zur Ein-

griffs-Ausgleichs-Bilanzierung verwendet werden, müsste sie im Blick auf die Eingriffsre-

gelung dahingehend ergänzt werden, dass der räumlich-funktionale Zusammenhang zwi-

schen Eingriff und Ausgleich zu beachten ist, und dass eine einzelfallbezogene verbal-

argumentative Herleitung der Maßnahmen und Bewertung zwingend erforderlich ist.

Nach der Eingriffsregelung des BNatSchG ist die Kompensation eines Eingriffs funktional

zu vollziehen. Die Methode zur Begründung von Art und Umfang der Kompensation ist

die verbal-argumentative einzelfallbezogene Bewertung. Kardinale Bewertungsverfahren

als alleinige Bewertungsinstrumente sind bewertungsmethodisch nicht zulässig (siehe

hierzu Schumacher/Fischer-Hüftle: Kommentar zum BNatSchG § 15, Rn 166). Sie sugge-

rieren eine grundsätzliche Austauschbarkeit von ökologischer Wertigkeit (Qualität) und

flächiger Ausdehnung (Quantität), was nicht zutrifft. Wird beispielsweise in einen Waldbe-

stand eingegriffen, ist der betroffenen Tier- und Pflanzenwelt nicht mit der Umwandlung

einer um ein Vielfaches größeren Ackerfläche in extensives Grünland geholfen. Diese

Zusammenhänge sollten bei einer Anpassung der ÖKVO klargestellt werden.

Fazit: Wir empfehlen aus fachlicher Sicht die ÖKVO so zu ergänzen, dass die Grundzüge

der Eingriffsregelung beachtet werden. Dies bedeutet neben der quantifizierenden Bewer-

tung die zwingende Berücksichtigung des Einzelfallbezuges, der räumlich-funktionalen

Zusammenhänge zwischen Eingriff und Kompensation sowie die ausreichende verbal-

argumentative Begründung.

3.3.1.2 Prüf- und Klärungsbedarf

Zusammengefasst werden von den Befragten folgende Fragen aufgeworfen, die bei

einer ganzheitlichen Betrachtung von Eingriff und Ausgleich geprüft und bedacht

werden sollten:

– Grundsätzlich ist in der ÖKVO § 8 festgelegt, dass die Bewertung „des Eingriffs

(§ 9 Abs. 1 Satz 2) und die Festsetzung des Wertes einer Maßnahme in Öko-

punkten (§ 9 Abs. 2 Satz 1) nach den Regelungen in Anlage 2“ erfolgen. Trotz-

dem gibt es Bedenken, dass bei der Bewertung von Eingriff und Ökokonto-

Maßnahme Differenzen bestehen:

Stimmt die Relation zwischen Maßnahmenbewertung und hierdurch kom-

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 293

pensierbarer Dimension des Eingriffs bzw. besteht hier Korrekturbedarf? Bei-

spielsweise können (hoch bepunktete) punktuelle Ökokonto-Maßnahmen für

den Ausgleich großflächiger Eingriffe herangezogen werden.

Wird die Kompensationsmaßnahme genauso bewertet wie der entsprechen-

de Eingriff oder gibt es für die Maßnahme mehr Punkte? Ein Beispiel hierfür

ist die Anlage von Trockenmauern: Da die Anlage von Trockenmauern als

Ökokonto-Maßnahme nach dem Herstellungskostenansatz bewertet werden

kann, wird diese deutlich höher bewertet als der entsprechende Eingriff bei

der Beseitigung einer Trockenmauer.

Sind die aktuellen Bewertungsregeln geeignet, um jeden Eingriff bewerten zu

können (z. B. Zerschneidungseffekte, langfristige Eingriffe mit Änderung des

Biotoptyps wie z. B. Kiesabbau etc.)?

– Können/Sollen die verschiedenen bestehenden Regelungen zu einer einheitlich

anzuwendenden Kompensationsverordnung zusammen geführt werden? Vortei-

le hiervon wären z. B.:

Reduzierung Verwaltungsaufwand,

einheitliche Bewertungssysteme für alle Arten von Kompensationsmaßnah-

men, Eingriffsbewertung und Ökokonto-Maßnahmen

Gleichbehandlung aller Schutzgüter

– Ist eine Stärkung der Multifunktionalität/multifunktionale Anrechnung von Öko-

konto-Maßnahmen auf weitere Bereiche (z. B. forstrechtlicher Ausgleich) mög-

lich?

– Ist die Anrechenbarkeit einer Ökokonto-Maßnahme auf mehrere Eingriffe mög-

lich bzw. soll dies zukünftig ermöglicht werden? Z. B. sind CEF-

Maßnahmen/Kohärenzsicherungsmaßnahmen losgelöst von den Ökopunkten

anrechenbar. Ökokonto-Maßnahmen können dann einem weiteren (zusätzli-

chen) Eingriff zugeordnet werden.

– Sind die Anforderungen an Ökokonto-Maßnahmen höher als die für Kompensa-

tionsmaßnahmen innerhalb der Eingriffsregelung?

3.3.2 Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

3.3.2.1 Ergebnisse der schriftlichen Befragung

Die vorliegende Evaluierung bezieht sich ausschließlich auf das naturschutzrechtli-

che Ökokonto. Aus diesem Grund wurden in der schriftlichen Befragung keine Fra-

gen zum baurechtlichen Ökokonto gestellt. Da in der Praxis jedoch häufig die Be-

wertungsregeln für Ökokonto-Maßnahmen aus dem Naturschutzrecht auch auf das

Baurecht übertragen werden und zudem beide Ökokonten nebeneinander geführt

werden, haben einige Befragte in ihren Antworten Bezug zum baurechtlichen Öko-

konto genommen (vgl. Tab. 57, Tab. 58 und Tab. 59). Aus diesen Antworten gehen

zusammengefasst folgende Kritikpunkte, Anregungen und Anmerkungen hervor:

– Bei den Anwenderinnen und Anwendern besteht ein großer Bedarf, die Ökokon-

ten nach Naturschutzrecht und nach Baurecht zu vereinheitlichen und die Zu-

ständigkeiten für Genehmigung und Kontrolle bei Umbuchungen zwischen den

Ökokonten eindeutig zu regeln (Tab. 57).

– Es wird die Kritik geäußert, dass Maßnahmen, die nicht den fachlichen Anforde-

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rungen der ÖKVO entsprechen, im baurechtlichen Ökokonto möglich sind. Durch

die Möglichkeit der Umbuchung zwischen den beiden Ökokonten können fachli-

che Anforderungen unterlaufen werden (vgl. insbesondere Tab. 59).

– Bei den Anwenderinnen und Anwendern besteht ein großer Bedarf, die Online-

Verwaltung der Maßnahmen beider Ökokonten zu vereinheitlichen (Tab. 58).

Tab. 57: Änderungswünsche mit Bezug zum Verhältnis zwischen dem na-

turschutzrechtlichen und dem baurechtlichen Ökokonto

Sortiert nach Antworten der Funktionsgruppierungen

FG: Funktionsgruppierung; ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger;

VT: Vorhabenträger; FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonsti-

ge

FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?

ZB In einem Fall hat eine Gemeinde eine naturschutzrechtlich anerkannte Ökokonto-

Maßnahme aus dem Nachbarkreis gekauft und sich baurechtlich anerkenne lassen. Wel-

che Behörde ist für die Überprüfung, Kontrolle zuständig? Diejenige, in deren Zuständig-

keitsbereich anerkannt wurde (und die damit die Akten führt) oder diejenige, in deren Be-

reich die Maßnahme liegt (die aber keine Eingriffsakte führt und in deren Zuständigkeits-

bereich die Maßnahme nicht mehr naturschutzrechtlich geführt wird?

Meine Anmerkungen beruhen in der Hauptsache auf Erfahrungen in der Anwendung der

ÖKVO im baurechtlichen Bereich. Es ist mir bewusst, dass im Baurecht die ÖKVO nicht

angewendet werden muss, sie ist aber in unserem LKR bei allen Gemeinden Standard!

Eine Vereinheitlichung des bau- und naturschutzrechtlichen Ökokontos bzw. der jeweili-

gen Eingriffsregelung ist m.E. dringend erforderlich. Ich habe den Eindruck, dass der Wi-

derstand der Gemeinde nicht so groß wäre, schließlich wenden sie die ÖKVO ja ständig

an.

Anpassung an die Bauleitplanung um ein einheitliches Bewertungssystem zu haben.

ZB,MT Grundsätzlich ist das Konzept ein guter Ansatz, wichtig wären […] Angleichung des Bau-

rechtlichen Ökokontos

MT, VT, FB

Anpassung an Baurecht

MT, VT, FB, PL

Zusammenführung von bau- und naturschutzrechtlichem Ökokonto

„richtiges“ Eingriffsmodel, d. h. Anpassung an das Modell bei der Bauleitplanung (LfU

2005)

FB Weitere Vereinheitlichung von baurechtlichem und naturschutzfachlichem Ökokonto,

mehr Flexibilität und Schwerpunktlegung auf die Schaffung und Erhaltung von wichtigen

(nicht nur seltenen) Lebensräumen, wie beispielsweise dem Wald.

Strengere Beachtung der Trennung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs von baurecht-

lichen oder anderen Ausgleichsanforderungen.

Sollte auch für die Bauleitplanung gelten!!

FB,PL Eine weitere Annäherung der baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Ökokonten ist

der Vereinfachung halber zu begrüßen.

PL Die Parallelität zweier ähnlicher Bewertungsmethoden schafft Verwirrung. Warum wird

nicht eine gemeinsame Methode für baurechtliche und naturschutzrechtliche Projekte

eingerichtet?

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 295

FG Welche weiteren Änderungswünsche haben Sie über die im Vorhergehenden bereits genannten Änderungswünsche hinaus?

SO Solange es keine Vorgaben zur Eingriffs- und Kompensationsbewertung im Baugesetz-

buch gibt, muss die Anwendung der ÖKVO BW durch die Kommunen bei ihrer Ausgestal-

tung immer mit bedacht werden. Die Evaluierung der Anwendung der ÖKVO durch die

Kommunen bei Ökokonto- und Kompensationsmaßnahmen ist daher noch wichtiger (weil

flächenmäßig bedeutender und weit schlechter kontrolliert) als die Evaluierung der An-

wendung nach Naturschutzrecht. Grundsätzlich gilt: Die ÖKVO kann nur so gut sein wie

die Anwendung, rechtliche Sicherung, öffentliche Kontrolle und Sanktion der naturschutz-

und baurechtlichen Eingriffsregelungen und Kompensationsmaßnahme (denn Ökokonto-

Maßnahmen sind Kompensationsmaßnahmen in spe). [Antwort wurde von zwei Befrag-

ten aus der Gruppe der Sonstigen abgegeben]

Vereinheitlichung naturschutz- und bauleitplanungsrechtliches Ökokonto

Tab. 58: Kritik und Änderungswünsche hinsichtlich der Online-Verwaltung

von Ökokonto-Maßnahmen nach Naturschutzrecht und Baurecht

Sortiert nach Antworten der Funktionsgruppierungen

ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT: Vorhabenträger;

FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonstige

F Kritik und Änderungswünsche

ZB Eine Anwendungsfunktion zur Übernahme eines Maßnahmenkomplexes (oder Teilmenge

an Ökopunkten) in das Kommunales Ökokonto wäre hilfreich.

Übertragung der Anwendung für das naturschutzrechtliche Konto auf das bauplanungs-

rechtliche

Umbuchung von naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zu bauplanungsrechtli-

chen oder anders herum nicht einfach möglich

Die Umbuchung von Ökokonto-Maßnahmen vom naturschutzrechtlichen ins baurechtli-

che Ökokonto und umgekehrt ist rechtlich zulässig. Technisch lässt sich dies allerdings

nicht durchführen. Es wird daher für beide Bereiche ein identisches System mit einer

Umbuchungsfunktion für dringend erforderlich gehalten.

Umbuchung ermöglichen

MT, VT, PL

Technische Zusammenführung der beiden Ökokonten (baurechtliches und naturschutz-

rechtliches Ökokonto). Für Ökokonto-Maßnahmen nach BauGB muss die landesweite

Plattform freiwillig anwendbar sein.

Löschung von einem Teil der Ökopunkte einer naturschutzrechtlichen Ökokonto-

Maßnahme zum Zwecke des Einsatzes im Rahmen der Bauleitplanung.

MT,PL Baurechtliche Ökokonto-Maßnahmen müssen (mind. freiwillig) im Online-Modul geführt

werden können.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Evaluationsthemen

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 296

Tab. 59: Weitere Anmerkungen und Anregungen zum Verhältnis zwischen

naturschutzrechtlichem und baurechtlichem Ökokonto.

Sortiert nach unterschiedlichen Fragen in der schriftlichen Befragung

ZB: Zustimmungsbehörden; MT: Maßnahmenträger; VT: Vorhabenträger;

FB: Fachbehörden; PL: Planungsbüros/Fachgutachter; SO: Sonstige

F Anmerkungen und Anregungen

Sollten erfolgte Prüfungen (z. B. Prüfung der Bewertung des Ausgangszustands etc.) im Ökokonto-Verzeichnis dokumentiert werden?

PL Wäre besonders wichtig im baurechtlichen Bereich – auch wenn das nicht Gegenstand

der Evaluation ist.

Ökokontofähige Maßnahmen im Wald sind auf geschützte Waldbiotope, Waldschutzgebiete, Wald-refugien sowie einige weitere Maßnahmen beschränkt. Stellen diese Regelungen Ihrer Erfahrung nach sicher, dass nur Maßnahmen in das Ökokonto eingestellt werden, die zu einer naturschutz-fachlichen Aufwertung der Wälder führen?

ZB Waldmaßnahmen sind im Fokus des kommunalen Ökokontos in der Bauleitplanung und

werden gut eingebucht. Bei einer Umbuchung ins naturschutzfachliche Ökokonto müssen

zwar grundsätzlich auch die hierfür geltenden Kriterien erfüllt werden, gibt aber doch

Grund zu Diskussionen.

FB Die Beschränkung ist weiterhin sinnvoll und wirksam. Allerdings wird sie oft umgangen,

indem der naturschutzfachliche Ausgleich mit dem baurechtlichen oder forstrechtlichen

Ausgleich verknüpft wird, wodurch dann auch Wälder einbezogen werden, die nicht zu

den oben aufgeführten Kategorien zählen, und in denen dann die geforderte naturschutz-

fachliche Aufwertung nicht erzielt wird.

Auf welche Bereiche sollte die Forderung nach Einbindung von Ökokonto-Maßnahmen in eine na-turschutzfachliche Planung ausgedehnt werden?

SO Letztendlich ziemlich egal, da v. a. Kommunen Punkte brauchen und alles was nicht im

naturschutzrechtlichen Ökokonto geht dann ins baurechtliche verschieben.

3.3.2.2 Prüf- und Klärungsbedarf

Zusammengefasst wird von den Befragten folgender Klärungs- und Prüfbedarf ge-

äußert:

– Behebung bestehender Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeiten bei Um-

buchungen zwischen den beiden Ökokonten.

– Ist eine Vereinheitlichung der beiden Ökokonten möglich?

– Vereinheitlichung und bessere Kompatibilität bei der Online-Verwaltung der

Maßnahmen in den beiden Ökokonten.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 297

4 Zusammenstellung der Vorschläge zur Weiterentwicklung

der Ökokonto-Verordnung und des Verfahrens

In den folgenden Textabschnitten werden die wichtigsten Vorschläge zur Weiter-

entwicklung der ÖKVO zusammengestellt. Diese sind nach dem Handlungsbedarf in

Bezug auf die Bearbeitung eines Themas sortiert.

Dabei ergibt sich für manche Evaluationsthemen ein großer Bearbeitungsbedarf,

während andere Themen durch einige kleine Änderungen verwaltungsintern abge-

arbeitet werden können. Für manche der Themen hat sich als Ergebnis der Evalua-

tion gezeigt, dass sich trotz anfänglich hohem Diskussionsbedarf doch kein nen-

nenswerter Änderungsbedarf ergeben hat.

Unabhängig vom Umfang der notwendigen Bearbeitung betreffen manche Evalua-

tionsergebnisse Kernthemen der ÖKVO. Die aufgeworfenen Probleme sollten aus

diesem Grund zügig gelöst und in einer Novellierung der ÖKVO neu geregelt wer-

den. Andere Ergebnisse betreffen Fragen zur Anwendung der ÖKVO sowie zum

Ablauf des Verfahrens. Zur Klärung dieser Fragestellungen/Themen bedarf es in der

Regel keiner Änderungen in der ÖKVO, sondern diese können je nach Bedarf kurz-

bis mittelfristig durch die Bereitstellung von entsprechenden Arbeitshilfen und ande-

re Hilfestellungen gelöst werden. Prinzipiell gilt, dass in allen Fällen überprüft wer-

den muss, ob Änderungen in Folge der Evaluierungsergebnisse auch Auswirkungen

auf die Eingriffsbewertung haben.

Tab. 60 enthält einen Vorschlag zur Priorisierung der bearbeiteten Themen der Eva-

luation. Dabei wird differenziert in die Bedeutung, die einem Thema bei der Weiter-

entwicklung der Ökokonto-Verordnung zufällt sowie die Dringlichkeit des Hand-

lungsbedarfs in Bezug auf die zeitliche Dimension, in der die Bearbeitung des The-

mas erfolgen sollte.

Die Priorisierung in Bezug auf Bedeutung und Dringlichkeit der Themen wurde an-

hand folgender Kriterien vorgenommen:

– Eine erste Priorisierung der Themen erfolgte bereits bei der Themenauswahl

und der Bearbeitung der Themen. Dabei wurde den Themen eine besonders

hohe Priorität beigemessen, zu denen sich nach Auswertung der schriftlichen

Befragung der Akteursgruppen ein besonders großer Diskussionsbedarf ergab.

Dementsprechend wurden diese Themen intensiv innerhalb des Workshops be-

arbeitet und anschließend im Projektbeirat erörtert.

Innerhalb des Evaluationsprozesses fand eine weitere Differenzierung der Dring-

lichkeit von Einzelaspekten innerhalb dieser Themenschwerpunkte statt. Das

Ergebnis spiegelt sich in der in Tab. 60 dargestellten Priorisierung dieser The-

men wieder.

– Auch aus der fachlichen Durchsicht anerkannter Ökokonto-Maßnahmen ergab

sich eine Dringlichkeit zur Bearbeitung von Themen, die zu einem großen Teil

durch die Ergebnisse der schriftlichen Befragung bestätigt wurden. Teilweise

handelt es sich hierbei um Themen, die innerhalb des Workshops bearbeitet

wurden. Des Weiteren wurden die Themen „Anforderungen an die Fachkunde

und die Ausgestaltung der Maßnahmenanträge“ und „Webanwendung“ anhand

der genannten Analysen als dringlich eingestuft.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 298

Den Themen wurde zudem eine hohe Priorität zugeordnet, da Verbesserungen

in den hier aufgeführten Bereichen zu einer verbesserten (da standardisierten)

Prüfung der Maßnahmenanträge und demnach auch zu einer Vereinheitlichung

der Bewertung und Anerkennung von Maßnahmen beitragen sollen.

Dies gilt in gleichem Maße für die Themen „Effizienz von Verfahrensabläufen“

und „Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen“.

– Die Themen mit mittlerer Priorität umfassen insbesondere Themen, die nicht zur

Lösung akuter Probleme beitragen. Nichtsdestotrotz haben sie eine wichtige Be-

deutung und sollten daher in einem angemessenen Zeitrahmen bearbeitet wer-

den. Statistische Kennzahlen beispielsweise haben mittel- bis längerfristig eine

wichtige Bedeutung, nehmen aber nicht in jedem Fall Einfluss auf die ÖKVO an

sich. Sofern zur Erstellung statistischer Kennzahlen jedoch zusätzliche Daten –

über die in § 3 Abs. 2 ÖKVO genannten Daten hinaus – erforderlich sind, müs-

sen diese in der ÖKVO als Pflichtangaben bei der Antragstellung ergänzt wer-

den. Das Schutzgut Landschaftsbild wird zwar von vielen Teilnehmerinnen und

Teilnehmern am Evaluationsverfahren als wichtiges Thema angesehen, vom

Beirat wurde aber dennoch empfohlen, dieses Schutzgut derzeit nicht in die

ÖKVO aufzunehmen, da hierfür erst weitere vertiefende Untersuchungen durch-

geführt werden sollen (vgl. Abschn. 3.1.6). Bei den Verständnisfragen ergibt sich

ein Handlungsbedarf, der teilweise bereits über die Themen mit sehr hoher und

hoher Priorität abgedeckt ist. Ansonsten besteht nur ein geringer Handlungs-

druck, da es sich nicht um Probleme handelt, die über die Bereitstellung von zu-

sätzlichen Arbeitshilfen und allgemein zugänglichen Informationen gelöst werden

können. Einen direkten Einfluss auf die ÖKVO nehmen sie nicht und es besteht

auch kein Bedarf an fachlich-inhaltlichen Diskussionen.

– Bei den Themen mit geringer bzw. ohne Handlungspriorität hat sich im Laufe

des Verfahrens gezeigt, dass diese entweder nicht weiter behandelt werden sol-

len oder dass keine offenen Punkte verblieben sind bzw. mit geringem Aufwand

Lösungen gefunden werden können.

Tab. 60: Übersicht über die Priorität und die Dringlichkeit zur Bearbeitung

der Evaluationsthemen

1: sehr hohe Priorität; 2: hohe Priorität; 3: mittlere Priorität; 4: geringe Priorität

a: sehr dringlich zu bearbeiten, da Modifizierung in ÖKVO erforderlich;

b: dringlich (möglichst kurzfristig umzusetzen, aber kein Änderungsbedarf innerhalb der

ÖKVO);

c: mittelfristig zu bearbeiten (z. B. Vorbereitung von Themen für zukünftige Überarbei-

tungen der ÖKVO)

Thema Priorität Dringlichkeit

Spezielle Fragestellungen zur Bewertung von Ist- und Zielzustän-den von Biotopen:

Anpassung von Bewertungen 3 a

Methodik der Bewertung von Biotopen 1 a

Waldmaßnahmen 1 a

Erweiterung bzw. Reduktion von Anlage 1 der ÖKVO (Ökokon-

tofähige Maßnahmen)

2 a

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 299

Thema Priorität Dringlichkeit

Spezielle Fragestellungen zum Herstellungskostenansatz 1 a

Spezielle Fragestellungen zum Wirkungsbereich „Förderung spezi-fischer Arten“

1 a

Spezielle Fragestellungen zu den Wirkungsbereichen:

„Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen“ 2 a

„Verbesserung der Grundwassergüte“ 3 a

„Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“ – –

Fragestellungen zum Funktions- und Schutzgutbezug 4 a/b

Fragestellungen zum Umgang mit dem Schutzgut Klima und Luft – –

Fragestellungen zum Umgang mit dem Schutzgut Landschaftsbild 3 c

Webanwendung 2 a/b

Statistische Kennzahlen 3 a/b

Effizienz der Verfahrensabläufe 2 a/b

Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der Maß-nahmenanträge

2 a/b

Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige Maßnahmen und Umgang mit Mitnahmeeffekten

1 a

Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen 2 a

Klärung von Verständnisfragen zum Verfahren 3 c

Im Folgenden werden nun die wichtigsten Vorschläge zur Weiterentwicklung der

Evaluationsthemen zusammenfassend dargestellt. Detailliertere Erläuterungen und

Ausführungen finden sich in dem jeweiligen Themenkapitel unter Abschn. 3.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 300

4.1 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen

mit sehr hohem Handlungsbedarf

4.1.1 Bewertung von Ist- und Zielzuständen von Biotopen (zur ausführlichen

Darstellung s. Abschn. 3.1.1)

Wie in Tab. 60 dargestellt, werden die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs hier the-

menspezifisch unterschiedlich eingeschätzt. Für eine einfachere Handhabung wird

der Themenkomplex jedoch vollständig im Bereich mit sehr hoher Bedeutung und

hoher Handlungspriorität abgehandelt.

Folgende Schritte zur Weiterentwicklung der Wirkungsbereiche Biotope sollten im

Einzelnen unternommen werden:

Festlegung von Standards:

– Festlegung, wie eine landesweit einheitliche Handhabung der Zu- und Abschlä-

ge innerhalb der vorgegebenen Wertspannen gewährleistet werden kann

– Erarbeitung von Arbeitshilfen zur Bewertung der Ausgangs- und Zielzustände

bestimmter Biotoptypen

– Prüfung der vorgeschlagenen Erweiterungen und Streichungen auf der Maß-

nahmenliste

– Ausarbeitung von Vorschlägen im Umgang mit PIK-Maßnahmen, z. B. Definition

von fachlichen Mindestanforderungen, Klärung von Fragen zur rechtlichen Si-

cherung.

Änderungen an der ÖKVO

– Nr. 1.4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Ergänzung von Voraussetzungen für

die Anerkennung von Waldrefugien als ökokontofähige Maßnahmen

– Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): ggf. Ergänzung oder Streichung von Maßnah-

mentypen

– Tabelle 1 in Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): ggf. Änderungen der Normalwerte und

Wertspannen bei einzelnen Biotoptypen, Ergänzung von Biotoptypen und/oder

Vorgaben für die Vergabe von Zu- und Abschlägen

– Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): Ergänzung der „Lage im landesweiten Biotopverbund-

system“ als Kriterium für Zuschläge; Hinweis auf verbal-argumentative Begrün-

dungspflicht für Zuschläge.

Herausgabe von Arbeitshilfen

– Arbeitshilfe zu einheitlichen Handhabung von Zu- und Abschlägen innerhalb der

vorgegebenen Wertspannen

– Arbeitshilfen zur Bewertung der Ausgangs- und Zielzustände von bestimmten

Biotoptypen z. B. von Grünland und Wäldern

– Arbeitshilfe zu PIK-Maßnahmen

– Ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.

Abschn. 4.3.4).

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4.1.2 Herstellungskostenansatz (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn.3.1.2)

Für eine Weiterentwicklung des Herstellungskostenansatzes kommen zwei Lö-

sungsansätze in Frage:

1. Der Herstellungskostenansatz bleibt modifiziert bestehen.

2. Der Herstellungskostenansatz wird abgeschafft und durch ein neues Bewer-

tungsmodell ersetzt, das sich ausschließlich am naturschutzfachlichen Mehr-

wert einer Maßnahme orientiert.

Entwicklung eines alternativen Konzepts

– Entscheidung über den prinzipiellen Lösungsansatz

– Entwicklung von Vorschlägen für die zukünftige Ausgestaltung des gewählten

Modells (z. B. Definition von Maßnahmenlisten, Regelwerten, auf- und abwer-

tenden Faktoren etc.)

– Empfehlungen für die zukünftige Bewertung der Eingriffsseite.

Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte

– Konkrete Ausarbeitung von Vorgaben für die zukünftige Bewertung von Eingrif-

fen und Ökokonto-Maßnahmen in Bezug auf punktuelle Maßnahmen mit einer

großen Flächenwirkung.

Änderungen an der ÖKVO

– Änderungen am Herstellungskostenansatz müssten in Anlage 2 ÖKVO Abschn.

1.3.5 aufgenommen werden.

4.1.3 Wirkungsbereich „Förderung spezifischer Arten“ (zur ausführlichen

Darstellung s. Abschn. 3.1.3)

Festlegung von Standards

– Festlegung von fachlichen Standards für die Datenerhebung zur Feststellung der

Bestandssituation sowie zur Prognose der Maßnahmenwirksamkeit, z. B.:

Vorgaben zur Durchführung der Erfassung der Arten

Angaben zu Datengrundlagen

Vorgaben zum Untersuchungsumfang und zum erforderlichen Flächenumgriff

Angaben zum Potential des Lebensraums, zur notwendigen Flächengröße

und Biotopvernetzung

– Klärung von Begrifflichkeiten und spezifischen fachlichen Fragestellungen zur

Einschätzung der Bestandssituation sowie zur Etablierung von Arten (z. B. Ab-

grenzung von Populationseinheiten, artspezifische Erreichbarkeit, Definition Re-

vier, Umgang mit Koloniebrütern etc.)

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 302

– Ausarbeitung von Mindestvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für die

Maßnahmenplanung (z. B. Darstellung von Mindestanforderungen u. a. in Bezug

auf Mindestflächengrößen), die Nachweise der Etablierung und die Anforderun-

gen an ein Monitoring/Erfolgskontrolle

– Formulierung von konkreten Anforderungen an ergänzende Unterlagen zu Be-

standsdarstellung und Maßnahmenplanung

– Fachliche Prüfung von Fragen zur Bewertung und ggf. Anpassung im Rahmen

der Evaluation

– Prüfung der Tierarten in der Artenliste in Bezug auf eine mögliche Erweiterung

oder Reduktion der Liste

– Prüfung, ob eine vollständige Streichung der Pflanzenarten aus Tabelle 2 Anlage

2 der ÖKVO angemessen wäre (Anregung Projektteam)

– Soweit Pflanzenarten nicht gestrichen werden: Prüfung des Umgangs bei der

Etablierung von Pflanzenarten durch Mähgutübertragung

– Festlegung von Arten, für die eine zwingende fachliche Abstimmung mit dem

zuständigen RP als Voraussetzung für die Anerkennung eines Maßnahmenan-

trages erforderlich ist.

Änderungen an der ÖKVO

In Abhängigkeit von den Ergebnissen der o. g. Prüfungen werden folgende Ände-

rungen an der ÖKVO notwendig:

– Anlage 2 Abschnitt 2 (zu § 8 ÖKVO):

Änderungen an den Voraussetzungen für die Anerkennung von Maßnahmen

Änderungen an der Berechnung der erreichbaren Ökopunkte

Änderungen an der Möglichkeit, Maßnahmen zu kombinieren

Änderungen an der 20 %-Regelung

– Anlage 2 Tabelle 2 (zu § 8 ÖKVO): Änderungen an der Artenliste und der Höhe

der erreichbaren Punkte pro Art.

Herausgabe von Arbeitshilfen und Vollzugshinweisen

– Ausarbeitung der bereits durch die LUBW geplanten artspezifischen Hinweispa-

piere unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Evaluation (vgl. Abschn.

3.1.3) bzw. der Ergebnisse der o. g. Prüfungen

– Erarbeitung von Vollzugshinweisen zur Regelung des Verhältnisses von Ein-

griffs- zu Ökokontobewertung

– ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.

Abschn. 4.3.4).

4.1.4 Klärung von Fragen zum Thema ökokontofähige Maßnahmen und

Umgang mit Mitnahmeeffekten (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn.

3.2.5)

Zusammenfassend wird bei den Themenbereichen „ökokontofähige Maßnahmen“

und „Mitnahmeeffekte“ folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

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PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 303

Festlegung von Standards

– Definition nicht nutzbarer Waldstandorte, bei denen die Ausweisung eines Wald-

refugiums nicht ökokontofähig ist. Alternativ hierzu könnten die Voraussetzungen

für die Anerkennung von Waldrefugien weiter konkretisiert werden, um zu ver-

meiden, dass lediglich Flächen ins Ökokonto eingestellt werden, die ohnehin

nicht bewirtschaftet werden.

– Prüfung/Neudefinition von Standorten, auf denen ein Oberbodenauftrag fachlich

sinnvoll ist und zu einer Aufwertung führt und somit ökokontofähig ist.

Änderungen an der ÖKVO

– Ergänzung in § 3 Abs. 2 ÖKVO: Pflicht zu Erläuterung des naturschutzfachlichen

Mehrwerts bei allen Maßnahmen mit pauschaler Punktvergabe (z. B. bei Grund-

wasserschutzmaßnahmen)

– Nr. 1.4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Ergänzung von Voraussetzungen für

die Anerkennung von Waldrefugien als ökokontofähige Maßnahmen

– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Ergänzung eines Hinweises auf das

LUBW-Arbeitsheft 24 (oder Übernahme der dortigen Inhalte in die ÖKVO)

– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Streichung von „Dachbegrünungen“

als ökokontofähige Maßnahme im Wirkungsbereich „Boden“

– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): ggf. Einschränkung der Standorte, auf

denen Oberbodenauftrag ökokontofähig ist

– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO): Einschränkung, dass der Oberboden,

der im Rahmen einer Bebauung anfällt, bei der nach § 13b BauGB die Eingriffs-

regelung keine Anwendung findet, nicht für eine Ökokonto-Maßnahme herange-

zogen werden kann.

Herausgabe von Arbeitshilfen

– Arbeitshilfe zur Festlegung von nicht nutzungsfähigen Waldstandorten

– Arbeitshilfe zum Oberbodenauftrag mit Angabe/Darstellung der Standorte, auf

denen die Maßnahme ökokontofähig ist (evtl. Anpassung des LUBW-

Arbeitshefts 24)

– ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.

Abschn. 4.3.4).

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4.2 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen

mit hohem Handlungsbedarf

4.2.1 Wirkungsbereiche „Wiederherstellung und Verbesserung von Boden-

funktionen“ und „Verbesserung der Grundwassergüte“ (zur ausführli-

chen Darstellung s. Abschn. 3.1.4)

Auch wenn der Wirkungsbereich „Verbesserung der Grundwassergüte“ nur mit mitt-

lerer Priorität einzustufen ist, wird dieser Themenkomplex hier mit behandelt, da die

Bearbeitung bzw. Klärung der aufgeworfenen Fragestellungen parallel erfolgen

kann.

Verwaltungsinterne Bearbeitung

– Anpassung der Webanwendung mit Pflicht zur Begründung des naturschutzfach-

lichen Mehrwerts bei allen Maßnahmen mit pauschaler Punktvergabe (z. B. bei

Grundwasserschutzmaßnahmen)

Festlegung von Standards

– Prüfung/Neudefinition von Standorten, auf denen ein Oberbodenauftrag fachlich

sinnvoll ist und zu einer Aufwertung führt und somit ökokontofähig ist, sowie Klä-

rung weiterer Bodenschutz-Fragen

– Neudefinition der Räume, in denen Zusatzpunkte für die „Verbesserung der

Grundwassergüte“ vergeben werden können.

Änderungen der ÖKVO

– Ergänzung in § 3 Abs. 2 ÖKVO: Pflicht zu Erläuterung des naturschutzfachlichen

Mehrwerts bei allen Maßnahmen mit pauschaler Punktvergabe (z. B. bei Grund-

wasserschutzmaßnahmen)

– Nr. 4 der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 ÖKVO):

Ergänzung eines Hinweises auf das LUBW-Arbeitsheft 24 (oder Übernahme

der dortigen Inhalte in die ÖKVO)

Änderung der Formulierung: „Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher

Standortverhältnisse durch Wiedervernässung bei gleichzeitiger Nutzungsex-

tensivierung oder auf bereits extensiv oder nicht genutzten Standorten (so-

fern dies nicht zu Beeinträchtigung der Biotopqualität führt)“

Streichung von „Dachbegrünungen“ als ökokontofähige Maßnahme im Wir-

kungsbereich „Boden“

ggf. Einschränkung der Standorte, auf denen Oberbodenauftrag ökokon-

tofähig ist

Einschränkung, dass der Oberboden, der im Rahmen einer Bebauung anfällt,

bei der nach § 13b BauGB die Eingriffsregelung keine Anwendung findet,

nicht für eine Ökokonto-Maßnahme herangezogen werden kann.

– Nr. 3.2 der Anlage 2 (zu § 8 ÖKVO): Ergänzung von zusätzlichen Voraussetzun-

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gen für die Anerkennung von Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasser-

güte.

Herausgabe von Arbeitshilfen

– Arbeitshilfe zum Oberbodenauftrag mit Angabe/Darstellung der Standorte, auf

denen die Maßnahme ökokontofähig ist

– evtl. Ergänzungen des LUBW-Arbeitshefts 24

– ggf. Arbeitshilfe zu Wirkungsbereichen „Verbesserung der Grundwassergüte“

und „Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen“.

– ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.

Abschn. 4.3.4).

4.2.2 Webanwendung (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.2.1)

Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte

Folgende Inhalte sollten von einem verwaltungsinternen Gremium bearbeitet und

entschieden werden:

– Prüfung der Möglichkeit einer grundlegenden Änderung der Struktur bzw. des

Aufbaus der Web-Anwendung: Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit durch Einrich-

ten einer intuitiven Menüführung.

– Prüfung, ob ein fester Ansprechpartner bei technischen bzw. fachlichen Fragen

festgesetzt werden sollte.

– Schaffung einer Möglichkeit zum Upload von Dateien (Karten, Erläuterungsbe-

richte, Artenlisten, Pläne, etc.) inkl. Festlegen konkreter Anforderungen für er-

gänzende Unterlagen.

– Prüfung von Vorschlägen zur Optimierung der Funktionalitäten der Web-GIS-

Anwendung, z. B. Einrichtung weiterer Zeichentools, Schaffung einer Möglichkeit

zur Erfassung von Punkt- und Liniendaten.

– Ergänzung von Pflichtfeldern mit Angaben, die zur Vereinfachung der Prüfung

von Maßnahmenanträgen beitragen, z. B. Maßnahmenträger, Institution, Lage in

Schutzgebiet, weitergehende Angaben bei Bewertung des Ausgangs- bzw. Ziel-

zustands außerhalb des Normalwertes.

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Arbeitshilfen, Checklisten und Umset-

zungsbeispielen

Als Hilfestellung zur Beantragung von Maßnahmen in der Web-Anwendung existiert

der „Benutzer-Leitfaden für Maßnahmenträger“. Grundsätzlich sollte mit der Um-

strukturierung der Web-Anwendung das Ziel verfolgt werden, die intuitive Menüfüh-

rung und Nutzerfreundlichkeit der Website so zu optimieren, dass der Benutzer-

Leitfaden überflüssig wird. Allenfalls wäre eine Ergänzung des Leitfadens mit fachli-

chen Inhalten und Beispielen für Feldinhalte sinnvoll.

Textliche Änderungen der ÖKVO

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Sollten Pflichtangaben ergänzt werden, die bislang nicht in der ÖKVO aufgeführt

sind, wären entsprechende Änderungen der ÖKVO unter § 3 Abs. zu ergänzen. Bei

den vorliegenden Vorschlägen, handelt es sich nach aktueller Einschätzung i.d.R.

um Erweiterungen der Web-Anwendung, die in der ÖKVO bereits abgedeckt sind.

4.2.3 Effizienz Verfahrensabläufe (zur ausführlichen Darstellung s. Ab-

schn.3.2.3)

Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte

Zusammengefasst sollten folgende Lösungsansätze weiter ausgearbeitet und um-

gesetzt werden:

– Prüfung der Vorschläge zur Optimierung der Web-Anwendung

– Prüfung der Einführung eines zentralen Kompetenzzentrums Eingriffsregelung

(z. B. bei der LUBW, vgl. Abschn. 4.3.4)

– Prüfung einer standardisierten Einbindung weiterer Fachbehörden in das Ge-

nehmigungsverfahren bei den Wirkbereichen „Wiederherstellung natürlicher Re-

tentionsflächen“ (Untere Wasserbehörde), „Verbesserung der Grundwassergüte“

(Untere Wasserbehörde), „Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunk-

tionen“ (Untere Bodenschutzbehörde), bei Maßnahmen im Wald (Forstämter)

und bei Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Untere Landwirt-

schaftsbehörde).

– Prüfung der Einführung eines Vier-Augen-Prinzips bei der Genehmigung von

Ökokonto-Anträgen. Die Einführung eines Vier-Augen-Prinzips hätte jedoch nicht

nur Vorteile, da schon derzeit zwei Prüfungen erfolgen müssen: Zum einen prüft

die Zustimmungsbehörde eine beantragte Maßnahme im Rahmen der Einbu-

chung in das Ökokonto. Zum anderen findet eine Prüfung bei der Zuordnung der

Ökopunkte zu einem Eingriffsvorhaben durch die zuständige Zulassungsbehörde

statt. Die Einführung weiterer Kontrollinstanzen würde zudem dem Ziel einer

Verkürzung der Bearbeitungszeit für die Anerkennung von Maßnahmenanträgen

entgegenlaufen.

– Prüfung und Ausarbeitung der Vorschläge in Bezug auf Kommunikation und Be-

arbeitung der Maßnahmenanträge (vgl. Abschn. 3.2.3.3.3).

4.2.4 Anforderungen an die Fachkunde und die Ausgestaltung der Maß-

nahmenanträge (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn.3.2.4)

Ausarbeitung von Lösungen und Festlegung von Standards

Die in Abschn. 3.2.4.3 dargelegten Lösungsansätze sollten geprüft und ggf. ent-

sprechende Standards ausgearbeitet werden:

– Entscheidungen zum Thema Fachkunde und Aufnahme der Ergebnisse in die

Maßnahmenanträge (Web-Anwendung) (vgl. Abschn. 3.2.4.3.1)

– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zum Thema naturschutz-

fachliche Planung (vgl. Abschn. 3.2.4.3.2)

– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zum Thema Begründung

von Bewertungen des Ausgangs- und Zielzustands (vgl. Abschn. 3.2.4.3.3)

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– Inhaltliche Ergänzungen in den Maßnahmenanträgen zur differenzierteren Be-

schreibung der Maßnahmen in Bezug auf Herstellung, Pflege und Unterhal-

tungspflege (vgl. Abschn. 3.2.4.3.4).

Herausgabe von Arbeitshilfen/Webanwendung

– Bereitstellung von Arbeitshilfen z. B. zur Bewertungsmethodik, zur Vergabe von

Zu- und Abschlägen und zur Bestandserfassung.

– Durchführung notwendiger Änderungen in der Web-Anwendung bzw. Ergänzun-

gen im Benutzer-Leitfaden zur Webanwendung.

– ggfs. Bündelung dieser Aufgaben in einem zentralen Kompetenzzentrum (vgl.

Abschn. 4.3.4).

4.2.5 Klärung von Fragen zur Verzinsung der Maßnahmen (zur ausführlichen

Darstellung s. Abschn.3.2.6)

Festlegung von Standards

Die unter Abschn. 3.2.6.3 aufgeführten, möglichen Änderungen in Bezug auf den

Zeitpunkt des Beginns der Verzinsung von Ökokonto-Maßnahmen sollten geprüft

und ggfs. ausgearbeitet sowie umgesetzt werden.

Änderungen an der ÖKVO

Die Umsetzung neuer Regelungen müsste über entsprechende Änderungen in der

ÖKVO in § 5 (Verzinsung) erfolgen.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 308

4.3 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen

mit mittlerem Handlungsbedarf

4.3.1 Umgang mit dem Schutzgut Landschaftsbild (zur ausführlichen Darstel-

lung s. Abschn. 3.1.6)

Es wird empfohlen, das Schutzgut Landschaftsbild weiterhin nicht in die ÖKVO auf-

zunehmen. Es sollte jedoch ggf. eine Methodik entwickelt werden, wie das Schutz-

gut in der Eingriffsregelung und im Rahmen der Ökokonto-Verordnung berücksich-

tigt werden kann. Dabei ist die Vorgabe von einheitlich anzuwendenden Methoden

und Standards zu empfehlen, um eine landesweit einheitliche Behandlung des

Schutzguts gewährleisten zu können und den Bearbeitungsaufwand für die Zustim-

mungsbehörden möglichst gering zu halten.

4.3.2 Statistische Kennzahlen (zur ausführlichen Darstellung s. Abschn. 3.2.2)

Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte

Folgende Inhalte sollten in einem verwaltungsinternen Gremium, das mit Fachleuten

beispielsweise aus den Bereichen EDV, Webdesign, Datenbanken, Ökokonto zu-

sammengesetzt ist, geprüft werden:

– Datenausgabe: Es sollte geprüft werden, inwieweit die in die Web-Anwendung

eingegebenen Daten bereits jetzt in einem besser auswertbaren Format, z. B.

Excel oder Access, ausgegeben werden können. Ansonsten wäre zu prüfen, ob

bzw. welche anderen Möglichkeiten es gibt, den Export der Daten zu verbes-

sern.

– Datenstruktur: Umsetzbarkeit der Änderungsvorschläge in Bezug auf die Daten-

struktur prüfen, z. B. Erweiterung von Feldern, Ersetzen von Freitext-Feldern

durch Auswahlfelder, Summierungen von Flächen oder Ökopunkten anhand von

Wirkungsbereichen.

– GIS-Funktionalitäten: Umsetzbarkeit der Änderungsvorschläge bzgl. der Struktur

der zu erfassenden GIS-Daten und die damit verbundene Weiterentwicklung der

Funktionalitäten des Web-GIS. Korrekte statistische Auswertungen wären nur

anhand einer flächenscharfen GIS-technischen Abgrenzung des Ausgangs- und

Zielzustands der Maßnahmen differenziert nach den verschiedenen Wirkungsbe-

reichen innerhalb eines einzigen Shapefiles möglich.

– Prüfung, ob die abgebuchten Ökopunkte bestimmten Maßnahmen und Wir-

kungsbereichen und damit flächenscharf abgrenzbaren Bereiche zugeordnet

werden sollten (= wirkungsbereichs- und/oder flächenbezogene Zuordnung zwi-

schen Eingriff und Ökokontofläche). In diesem Fall wäre zudem zu klären, wie

mit den durch Verzinsung generierten Ökopunkten zu verfahren ist.

Änderungen an der ÖKVO

Ggfs. Aufnahme von Vorgaben zur transparenten Darstellung abgebuchter Öko-

punkte, die aus bestimmten Maßnahmentypen und Wirkungsbereichen stammen.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 309

4.3.3 Verständnisfragen zum Verfahren (zur ausführlichen Darstellung s. Ab-

schn. 3.2.7)

Verwaltungsinterne Klärung bestimmter Sachverhalte

Folgende Lösungsvorschläge wären zu diskutieren bzw. weiter auszuarbeiten:

– Festlegung der konkreten Inhalte zu den erforderlichen Arbeitshilfen

– Festlegung bzw. ggf. Erweiterung von Inhalten für Schulungen, Ausarbeitung

von Schulungsunterlagen

– Prüfung der Einführung eines zentralen Kompetenzzentrums zur Eingriffsrege-

lung (z. B. bei der LUBW, vgl. Abschn. 4.3.4)

– Optimierung der Struktur der LUBW-Homepage zum Thema Ökokonto insbe-

sondere in Hinblick auf eine verbesserte Auffindbarkeit von verfügbaren Hilfe-

stellungen.

4.3.4 Einrichtung eines zentralen Kompetenzzentrums

Viele Probleme, die im Rahmen der durchgeführten Evaluation erkannt wurden,

können durch fachlich kompetente und regelmäßig erreichbare Ansprechpartner, die

zu Fachfragen Hilfestellung geben können, gelöst werden. Die Einrichtung eines

zentralen Kompetenzzentrums könnte hierfür ein geeigneter Lösungsansatz sein.

Die Bündelung von Kompetenzen in Hinblick auf die Anwendung, Auslegung und

Ausgestaltung der Regelungen der ÖKVO wäre nicht nur für die Nutzer der ÖKVO

von großem Vorteil. Dies wären unter anderem:

– Feste Ansprechpartner mit guter Erreichbarkeit zur regelmäßigen und auch kurz-

fristigen Beantwortung von Spezialfragen rund um die Beantragung und Bewer-

tung von Maßnahmen und die Auslegung der ÖKVO.

– Verbesserung der Effizienz durch Entwicklung von standardisierten Verfahren-

sabläufen (bspw. zur Einbindung weiterer Fachbehörden).

– Unterstützung der Zustimmungsbehörden bei komplexen Fachfragen zu den

Wirkungsbereichen.

– Unterstützung bei der Nutzung der Web-Anwendung

– Einführung eines Kontrollsystems und Prüfung kritischer Maßnahmenanträge im

Sinne eines Vier-Augen-Prinzips. Ggfs. auch Zentralisierung der Einbuchung

von Maßnahmen in das Ökokonto-Verzeichnis.

– Homogenisierung der Bewertung von Maßnahmenanträgen, so dass regionale

Unterschiede und somit Ungleichgewichte in der Bewertung zukünftig stärker

vermieden werden können.

– Entwicklung und Herausgabe von Arbeitshilfen, Checklisten und Umsetzungs-

beispielen zu den Regelungen der ÖKVO.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Vorschläge Weiterentwicklung

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 310

4.4 Vorschläge zur Weiterentwicklung von Evaluationsthemen

mit geringem bzw. ohne Handlungsbedarf

4.4.1 Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen

Die derzeitigen Regelungen zum Wirkungsbereich „Wiederherstellung natürlicher

Retentionsflächen“ sollten beibehalten werden. Sie sind einfach und gut handhab-

bar. Klärungsbedarf besteht nur in Detailfragen.

4.4.2 Funktions- und Schutzgutbezug (zur ausführlichen Darstellung s. Ab-

schn.3.1.5)

Aus fachlicher Sicht wäre eine Stärkung des Schutzgut- und Funktionsbezugs zwar

wünschenswert, aber es wird derzeit kein Handlungsbedarf für erforderliche Ände-

rungen im Rahmen der ÖKVO gesehen, da für die wesentlichen Eingriffe (in nach

§ 30 BNatSchG geschützte Biotopbestände und bei artenschutzrechtlichen Eingrif-

fen des § 44 Abs. 1 BNatSchG) bereits heute ein Schutzgut- und Funktionsbezug

vorgegeben ist.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird jedoch empfohlen die Wirkungsbereiche dif-

ferenzierter zu erfassen (z. B. Wald – Offenland) und bei der Zuordnung zu einem

Eingriff, die dort betroffenen Wirkungsbereiche zu dokumentieren, damit diese An-

gaben entsprechend ausgewertet und bilanziert werden können. Dies kann anhand

von Änderungen in der Web-Anwendung und entsprechenden Vorgaben in der Ver-

ordnung erfolgen.

Änderungen an der ÖKVO

Ggfs. Aufnahme von Vorgaben, welche Angaben bei einer Zuordnung von Öko-

punkten zu einem Eingriffsvorhaben hinsichtlich Wirkungsbereich, Maßnahmentyp

etc. gemacht werden müssen.

4.4.3 Umgang mit dem Schutzgut Klima/Luft (zur ausführlichen Darstellung s.

Abschn. 3.1.6)

Das Schutzgut Klima/Luft soll auch weiterhin nicht in die ÖKVO aufgenommen wer-

den. Es besteht demnach kein weiterer Handlungsbedarf.

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 311

5 Literatur- und Quellenverzeichnis

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 314

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 315

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Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege zur

Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) vom 19. Juli

2016 (AllMBl. S. 1642)

ÖKVO / Ökokonto-Verordnung (2010): Verordnung des Ministeriums für Umwelt,

Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig

durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen vom 19.

Dezember 2010 (GBl. 2010 S. 1089)

Begründung zur ÖKVO (2010): Auszüge aus der Begründung zur ÖKVO (Fassung

vom 19. Dezember 2010, 19 S.)

KompVzVO / Kompensationsverzeichnis-Verordnung (2011): Verordnung des Minis-

teriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Führung von Kom-

pensationsverzeichnissen vom 17. Februar 2011 (GBl. 2011 S. 79).

Umsetzungsrelevante Auszüge aus der Begründung zur KompVzVO (Fassung vom

14. Februar 2011, 7 Seiten).

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WÜRTTEMBERG (2011b): Fachliche Hinweise zur Anerkennung der Pflege

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Online abrufbar unter http://www.fachdokumente.lubw.baden-

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endversion.pdf?command=downloadContent&filename=fachliche_hinweise-

endversion.pdf&FIS=200 (zuletzt gesehen am 23.07.2018)

Datengrundlagen zur Auswertung der kreiseigenen Bewertungsverfahren und

Regelungen sowie Verfahren anderer Bundesländer

Verwendete Datengrundlagen Bayern

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 316

Datengrundlage Quelle

Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Land-schaft (Bayerische Kompensationsverordnung – BayKompV) vom 7. August 2013

Alle abrufbar unter:

http://www.stmuv.bayern.de/the-men/naturschutz/bay_komp_vo/

Begründung zur Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)

Biotopwertliste zur Anwendung der BayKompV - Stand 28.02.2014 (mit redaktionellen Änderungen vom 31.03.14)

Vollzugshinweise zur BayKompV für den staatlichen Straßenbau - Stand 28.02.2014

Vollzugshinweise Kompensation und Hochwasserschutz zur Anwen-dung der BayKompV - Stand: 01.04.2014

Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen ge-mäß § 9 Abs. 2 BayKompV - Stand: 16.10.2014

Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation gem. BayKompV - Stand: 28.10.2014

Vollzugshinweise zum Ausgleich bestimmter vertikaler Eingriffe gem. BayKompV - Stand 28.05.2015

Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - Vollzugshinweise Ländliche Entwicklung - Stand: 17.06.2015

Arbeitshilfe zu einfachen Bauvorhaben im Außenbereich

Arbeitshilfe zur Biotopwertliste

Arbeitshilfe zur produktionsintegrierten Kompensation

Das Schutzgut Boden in der Planung. Bewertung natürlicher Boden-funktionen und Umsetzung in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bayerisches Landesamt für Umwelt 2003

https://www.lfu.bayern.de/boden/boden_planung/index.htm

Umweltatlas Bayern

Online-Angebot des Bayerisches Landesamts für Umwelt mit Informa-tionen und Bewertungen zum Schutzgut Boden

http://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de

Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Bauen im Einklang mit der Natur. Ein Leitfaden (Ergänzte Fassung). Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfra-gen 2003

https://www.stmi.bayern.de/buw/staedtebau/oekologie/leitfadeneingriffsrege-lung/index.php

Hinweise zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald für Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem Naturschutzrecht.

Bayerische Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Juli 2013.

Nicht online verfügbar, aber im Büro vorhanden

Windenergie-Erlass (BayWEE): Hinweise zur Planung und Genehmi-gung von Windenergieanlagen (WEA)

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, für Umwelt und Verbraucher-schutz, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesund-heit und Pflege vom 19. Juli 2016

http://www.stmwi.bayern.de/filead-min/user_upload/stmwivt/Publikatio-nen/2016/Windenergie-Erlass_2016.pdf

Verwendete Datengrundlagen Berlin

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Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 317

Datengrundlage Quelle

Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Ber-lin. (Verfasser: TU BERLIN; Hrsg.: SENATSVERWALTUNG FÜR

STADTENTWICKLUNG UND UMWELT Aktualisierung 2013)

http://www.stadtentwicklung.ber-lin.de/umwelt/landschaftsplanung/bbe/index.shtml

Umweltatlas Berlin. Karte 01.13 Planungshinweise zum Bodenschutz (Ausgabe 2015) (SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG UND

UMWELT 2015)

http://www.stadtentwicklung.ber-lin.de/umwelt/umweltatlas/din_113.htm

Planungshinweise zum Bodenschutz. Leitbild und Maßnahmenkatalog

für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin (SENATSVERWALTUNG FÜR

STADTENTWICKLUNG UND UMWELT 2015)

http://www.stadtentwicklung.ber-lin.de/umwelt/umweltatlas/download/gerstenberg2015_Leitbild_Ma%C3%9Fnahmenkatalog.pdf

Umweltprüfungen. Berliner Leitfaden für die Stadt- und Landschafts-planung (SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG 2006)

http://www.stadtentwicklung.ber-lin.de/umwelt/landschaftsplanung/uvp/de/eingriffs-regelung.shtml

Verwendete Datengrundlagen Brandenburg

Datengrundlage Quelle

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) (Hrsg.: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLUV) 2009)

http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.322347.de

Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Land-wirtschaft. „Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation“ und „Erhö-hung des Entsiegelungsfaktors bei der Kompensation durch den Abriss von Hochbauten“ vom 1. Juni 2016

Verordnung zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Maßnahmen- und Flächenpools in Brandenburg (Flächenpoolver-ordnung - FPV) vom 24. Februar 2009

http://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212442

Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Stra-ßenbauvorhaben im Land Brandenburg (HB LBP). Stand: 03/2015. (Hrsg.: MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND LANDESPLANUNG – MIL Ab-teilung 4 – Verkehr)

http://www.ls.brandenburg.de/media_fast/4055/HB%20LBP%2002-2009_1.%20-Fortschr%2010-2009.-15742053.pdf

Anforderungen des Bodenschutzes bei Planungs- und Zulassungsver-fahren im Land Brandenburg - Handlungsanleitung. – In: Fachbeiträge des Landesumweltamtes Nr. 78 - Bodenschutz 1. Potsdam, Mai 2003.

http://www.lugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/lua_bd78.pdf

Verwendete Datengrundlagen Bremen

Datengrundlage Quelle

Handlungsanleitung zur Anwendung der Eingriffsregelung für die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) inkl. Anhang. Auftraggeber: Freie Hansestadt Bremen vertreten durch den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr. Auftragnehmer: GOTTFRIED WILHELM LEIBNIZ UNIVERSITÄT

HANNOVER INSTITUT FÜR UMWELTPLANUNG. 2006

http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen213.c.24260.de

Page 318: Evaluation der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg · Evaluation nur bei Vorliegen ausreichend repräsentativer Erfahrungswerte durchge-führt werden soll. Zur Ermittlung, ob

Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 318

Datengrundlage Quelle

Erfassung und Bewertung des derzeitigen ökologischen Bestandes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde). Forschungs- und Ent-wicklungsvorhaben im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen, vertre-ten durch den Senator für Bau und Umwelt. Auftragnehmer: UNIVERSITÄT HANNOVER - INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSPFLEGE UND

NATURSCHUTZ (ILN 2000)

http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Erfas-sung%20und%20Bewertung%20des%20derzeitigen%20%F6kologischen%20Bestandes%20der%20Freien%20-Hansestadt%20Bremen.PDF

Erfassung und Bewertung des derzeitigen ökologischen Bestandes

Karte 4: Biotische Ertragsfunktion und andere Bodeneigenschaften

Bestand und Bewertung

http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/kar-te_a41_Biotische_Ertragsfunktion%20Bewertung.pdf

NIBIS Niedersächsisches Bodeninformationssystem http://nibis.lbeg.de/cardomap3/

Verwendete Datengrundlagen Hamburg

Datengrundlage Quelle

Erläuterungen zur Eingriffsregelung allgemein http://www.hamburg.de/eingriffsregelung/

Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Hamburg

Ergebnis des Staatsräte-Arbeitskreises am 28. Mai 1991 (STAATSRÄTEMODELL)

Anlage 1

http://www.isebek-initia-tive.de/uploads/sn/FHH_ 910528_Staatsraetemodell.pdf

Hinweise zur Handhabung des Staatsrätemodells. UMWELTBEHÖRDE. NATURSCHUTZAMT HAMBURG, Stand 12.07.1999

http://www.isebek-initia-tive.de/uploads/sn/FHH_-990712_Handhabungshinweise_Staatsraetemodell.pdf

Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB. Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung.

BUND/LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENSCHUTZ (LABO). Stand: Ja-nuar 2009

http://www.hamburg.de/boden/1602240/bodenschutz-in-der-umweltpruefung/

Verordnung zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

(Ökokontoverordnung - ÖkokontoVO)

Vom 3. Juli 2012

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/por-tal/page/bshaprod.psml;jsessionid=4B66E7B1F266B47-F90F2929BD9705175.jp15?showdoccase=1&st=lr&-doc.id=jlr-%C3%96koKVHA-pP2&doc.part=X&doc.origin=bs

Verwendete Datengrundlagen Hessen

Datengrundlage Quelle

Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichs-abgaben (Kompensationsverordnung - KV), gültig vom 14.09.2005 bis zum 31.12.2018.

https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/naturschutz/ eingriff-kompensation/ kompensation

Page 319: Evaluation der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg · Evaluation nur bei Vorliegen ausreichend repräsentativer Erfahrungswerte durchge-führt werden soll. Zur Ermittlung, ob

Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 319

Datengrundlage Quelle

Hinweise für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Wald vom 21.07.2009

Arbeitshilfe zur Verordnung über die Durchführung von Kompensati-onsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben (Kompensationsverordnung – KV) vom 01.09.2005

Leitfaden Verwendung der Ersatzzahlungen in Hessen

Bodenschutz in der Bauleitplanung. Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen.

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND

VERBRAUCHERSCHUTZ. Stand: Februar 2011

https://www.hlnug.de/themen/boden/vorsorge/bodenschutz-in-der-planung.html

Verwendete Datengrundlagen Mecklenburg-Vorpommern

Datengrundlage Quelle

Hinweise zur Eingriffsregelung,

Schriftenreihe des LANDESAMTES FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND

GEOLOGIE MECKLENBURG – VORPOMMERN Heft 3/1999

Alle abrufbar unter:

http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Umwelt/Naturschutz-und-Landschaftspflege/Eingriffs-regelungen-und-%C3%96kokontoma%C3%9Fnahmen/

Korrekturblatt (Stand:19.12.2001)

zur DV-technischen Version der „Hinweise zur Eingriffsregelung“

Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Wind-kraftanlagen, Antennenträger und vergleichbare Vertikalstrukturen;

LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE 2006

Leitfaden zur Erstellung und Prüfung Landschaftspflegerischer Be-gleitpläne zu Straßenbauvorhabgen in Mecklenburg-Vorpommern.

Erstellt im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (FROEHLICH & SPORBECK 2002)

Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in Mecklenburg-Vorpommern.

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND NATURSCHUTZ DES LANDES

MECKLENBURG-VORPOMMERN. 1995

https://www.umweltkarten. mv-regierung.de/meta/ LABL_95.pdf

Verordnung zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen, zur Einrichtung von Verzeichnissen und zur Anerkennung von Flä-chenagenturen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Ökokontoverord-nung - ÖkoKtoVO M-V) Vom 22. Mai 2014

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-%C3%96koKVMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

Verwendete Datengrundlagen Niedersachsen

Datengrundlage Quelle

Der Schutz des Bodens in der Eingriffsregelung (BREUER 2015).

Beiträge zur Eingriffsregelung VI. Informationsdienst Naturschutz Nie-dersachsen

Nicht online erhältlich; Zu bestellen unter:

http://nlwkn-webshop.webshopapp.com/

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Aus- und Neubau von Stra-ßen

Page 320: Evaluation der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg · Evaluation nur bei Vorliegen ausreichend repräsentativer Erfahrungswerte durchge-führt werden soll. Zur Ermittlung, ob

Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 320

Datengrundlage Quelle

(NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDE FÜR STRAßENBAU UND VERKEHR &

NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ - GESCHÄFTSBEREICH NATURSCHUTZ 2006).

Beiträge zur Eingriffsregelung V. Informationsdienst Naturschutz Nie-dersachsen

Landwirtschaftliche Bauten: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Wa-rum, wo und wie? (BREUER 2006).

Beiträge zur Eingriffsregelung V. Informationsdienst Naturschutz Nie-dersachsen

Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR

ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN, Überarbeitete Fassung (Stand: 14.11.2001)

http://www.zile.niedersachsen.de/download/2566/Leitlinie_Naturschutz_und_Landschaftspflege_in_Verfahren_-nach_dem_FlurbG.pdf

Arbeitshilfe zur Anwendung der Eingriffsregelung bei Bodenabbauvor-haben auf der Grundlage des „Leitfadens zur Zulassung des Abbaus von Bodenschätzen nach dem NNatG und dem NWG“

Herausgeber: NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM, NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE; Stand: 24.09.2002

http://www.umwelt.niedersachsen.de/download/6396/Arbeitshilfe_zur_Anwendung _der_ Eingriffsregelung_bei_ Bodenabbauvorhaben_ Stand_24.9.2002_.pdf

Ergänzung "Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Ein-griffsregelung in der Bauleitplanung" (BREUER 2015).

Beiträge zur Eingriffsregelung VI. Informationsdienst Naturschutz Nie-dersachsen

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/servlets/download?C=38881017&L=20

Verwendete Datengrundlagen Nordrhein-Westfalen

Datengrundlage Quelle

Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. LANUV 2008

Alle abrufbar unter:

https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/?no_ cache=1

Hinweise zur Kompensation im Zusammenhang mit Wald. Handha-bung der Eingriffsregelung nach Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und Baugesetzbuch und der Ersatzaufforstungen nach Lan-desforstgesetz Nordrhein-Westfalen bei Eingriffen in den Wald und der Kompensation im Wald. MUNLV 2008. Stand 16. Juli 2008

Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen

Anleitung für die Bewertung von Kompensationsmaßnahmen an Fließ-gewässern und in Auen, MUNLV 2009

http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/Anleitung_f%C3%BCr_die_Bewertung_von_Kompensationsma%C3%9F nahmen_an_Flie%C3%9F gew%C3%A4ssern_und_in_den_Auen

Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Lan-desnaturschutzgesetzes vom 18. April 2008

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000728#FN1

Page 321: Evaluation der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg · Evaluation nur bei Vorliegen ausreichend repräsentativer Erfahrungswerte durchge-führt werden soll. Zur Ermittlung, ob

Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 321

Datengrundlage Quelle

ELES-Arbeitshilfen: Arbeitshilfen zum „Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Ein-griffe

durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW“. Stand: Oktober 2012 (Bosch & Partner sowie Lan-desbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen)

https://www.strassen.nrw.de/umwelt/publikationen.html

Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)

Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft (ADAM, NOHL, VALENTIN, 1986; Hrsg. MUNLV)

Nicht online verfügbar (nicht ausgewertet)

Bewertungsrahmen für die Straßenplanung (ARGE EINGRIFF/AUSGLEICH 1994; Hrsg.: MWMTV, MUNLV) - veraltet

Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotopty-pen (LUDWIG, MEINIG, 1991)

Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Bewertungsrahmen für unterirdische Rohrleitungen für nicht wassergefährdende Stoffe (FROELICH und SPORBECK, SMEETS und DAMASCHEK, REINSCH 2002; im Auftrag des BGW und DVGW)

Verwendete Datengrundlagen Rheinland-Pfalz

Datengrundlage Quelle

Landesnaturschutzgesetz vom 06.10.2015 http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+RP&psml=bsrlpprod.psml

Rundschreiben zu „Vollzug des Landesnaturschutzgesetzes - Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ersatzzahlungen“ des MULEWF vom 05.11.2015

https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Themen/Naturschutz/Eingriff_und_Kompensation/Rundschreiben/schneid_1_.pdf

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) vom Dezember 1998

Die HVE sind in rechtlicher Hinsicht überholt. Auf der Homepage des LfU wird jedoch mitgeteilt, dass die HVE weiterhin für die fachliche Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft herangezogen wer-den können.

https://lfu.rlp.de/fileadmin/lfu/Natur-schutz/Dokumente/HVE.pdf

https://lfu.rlp.de/de/naturschutz/flaechennutzungen-und-biotoppflege/eingriffs-regelung/

Hinweise zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald vom 20.03.2003

https://www.wald-rlp.de/de/bewahren/naturschutz-im-wald/oekokonto.html

Themenhafte Vorsorgender Bodenschutz. Bodenfunktionsbewertung

für die Planungspraxis.

LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU RHEINLAND-PFALZ (LGB). Stand 2016

https://mueef.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcen-schutz/bodenschutz/rundschreiben-und-arbeitshilfen/arbeitshilfen/

Page 322: Evaluation der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg · Evaluation nur bei Vorliegen ausreichend repräsentativer Erfahrungswerte durchge-führt werden soll. Zur Ermittlung, ob

Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 322

Verwendete Datengrundlagen Saarland

Datengrundlage Quelle

Leitfaden Eingriffsbewertung vom November 2001 https://www.saarland.de/8880.htm

Geoportal Saarland (Bodeninformationssystem) http://geoportal.saarland.de/por-tal/de/fachanwendungen/bodenschutz.html

Verwendete Datengrundlagen Sachsen

Datengrundlage Quelle

Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. Im Auftrag des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Dresden; Juli 2003

Alle abrufbar unter:

https://www.umwelt.sach-sen.de/umwelt/natur/8516.htm

Fallbeispiel zur Anwendung der Handlungsempfehlung

Hinweise zu naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Wald

Entsiegelungserlass

Ermittlung des ökologischen Wertes von Wehrrückbauten

Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Gutachten zur allgemeinen Bewertung der naturschutzrechtlichen Ein-griffsregelung bei der Umnutzung stillgelegter oder entwidmeter Bahntrassen zu Rad- und Wanderwegen

Leitfaden Bodenschutz bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Aktualisierung (Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie 2008)

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/13847

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Ökokonto und das Kompensationsflächenka-taster (Sächsische Ökokonto-Verordnung – SächsÖKoVO) vom 2. Juli 2008

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10363-Saechsische-Oekokonto-Verordnung

Einführungserlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Verordnung zum Ökokonto und Kompensati-onsflächenkataster vom 8. August 2008

https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/15205.htm

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Lan-desentwicklung über den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Land-schaft (Naturschutz-Ausgleichsverordnung – NatSchAVO) vom 30. März 1995

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3131-Natur-schutz-Ausgleichsverordnung

Bodeninstrument Sachsen.

SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE, 2009

https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/boden/Bodenbewertungsinstru-ment_Sachsen_092014%281%29.pdf

Page 323: Evaluation der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg · Evaluation nur bei Vorliegen ausreichend repräsentativer Erfahrungswerte durchge-führt werden soll. Zur Ermittlung, ob

Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 323

Verwendete Datengrundlagen Sachsen-Anhalt

Datengrundlage Quelle

Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 12.03.2009 (inkl. Anlagen 1 und 2)

http://www.landesrecht. sachsen-anhalt.de/jportal/ ?quelle=jlink&query=VVST-791620-MLU-20090312-SF&psml=bssahprod.psml&max=true

Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchge-führter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung) vom 21. Januar 2005 (letzte Änderung am 15.01.2015)

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/ portal/t/16j8/page/ bssahprod.psml/media-type/html?action=controls. jw.MaxMinDocument&showdoccase=1&max=true

Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landesamtes für Umwelt-schutz Sachsen-Anhalt (BFBV-LAU). Vorläufige Handlungsempfehlung zur Anwendung des Bodenfunktionsbewertungsverfahrens.

LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT. Stand: Mai 2013 (Änderung im Anhang 2014)

https://lau.sachsen-anhalt.de/boden-wasser-abfall/bodenschutz/ bodenfunktionsbewertung/

Verwendete Datengrundlagen Schleswig-Holstein

Datengrundlage Quelle

Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermitt-lung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen Landschaftspflegeri-scher Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben (Kompensationser-mittlung Strassenbau) inkl. Erläuterungsteil I und II (LANDESAMT FÜR STRAßENBAU UND -VERKEHR, 2004)

http://www.schleswig-holstein.de/DE/ Landesregierung/LBVSH/ Aufgaben/Umwelt/dossier_ umwelt.html?cms_notFirst= true&cms_docId=1837698

Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht

inkl. Anlage: Hinweise zur Anwendung der naturschutzrechtlichen

Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung

(MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND

LÄNDLICHE RÄUME, INNENMINISTERIUM, 2013)

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fach inhalte/E/eingriffsregelung/ nfl12_Eingriffsregelung_01_natur.html

Grundsätze zur Planung von und zur Anwendung der naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung bei Windkraftanlagen

(MINISTERIUM FÜR ENERGIEWENDE, LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND

LÄNDLICHE RÄUME, STAATSKANZLEI, INNENMINISTERIUM, MINISTERIUM FÜR

WIRTSCHAFT, ARBEIT, VERKEHR UND TECHNOLOGIE, 2016)

Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des

Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaß-nahmen

(Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO)

Vom 28. März 2017

Page 324: Evaluation der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg · Evaluation nur bei Vorliegen ausreichend repräsentativer Erfahrungswerte durchge-führt werden soll. Zur Ermittlung, ob

Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 324

Verwendete Datengrundlagen Thüringen

Datengrundlage Quelle

Die Eingriffsregelung in Thüringen. Bilanzierungsmodell. THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND

UMWELT. Stand: August 2005

http://www.thueringen.de/th8/tmuen/naturschutz/recht/eingriff/index.aspx

Flächenpools in Thüringen. Vorbereitete Angebote für unterschiedliche Eingriffe. THÜRINGER MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, NATURSCHUTZ UND

UMWELT. Stand: August 2005

Verwendete Datengrundlagen Region Bodensee-Oberschwaben

Datengrundlage Quelle

Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurtei-lung, Kompensationsbewertung und Ökokonten. Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen

https://www.bodenseekreis.de/uplo-ads/tx_organisationguidejw/Handlungsanlei-tung_Bewertungssystematik_2013_2013_07_22.pdf

Page 325: Evaluation der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg · Evaluation nur bei Vorliegen ausreichend repräsentativer Erfahrungswerte durchge-führt werden soll. Zur Ermittlung, ob

Evaluationsbericht Ökokonto-Verordnung Literatur- und Quellenverzeichnis

PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH 325