2013.06.24 (RB) AM Preisbildung-RB [Kompatibilitätsmodus] · 2013. 6. 24. · Juni 2013 Management...
Transcript of 2013.06.24 (RB) AM Preisbildung-RB [Kompatibilitätsmodus] · 2013. 6. 24. · Juni 2013 Management...
-
Management im GesundheitswesenIndustrie
Preisbildung
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie 1
Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH
FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management)
&European Observatory on Health Systems and Policies
-
Datum Inhalt der Lehrveranstaltung Dozent/in10.04.2013 Einführungsveranstaltung Busse
17.04.2013Medizintechnik-Industrie
MarktentwicklungBusse
24.04.2013 Regulatorische Rahmenbedingungen I Busse
08.05.2013 Regulatorische Rahmenbedingungen II Busse
15.05.2013 Kundenmanagement Busse
22.05.2013 Telemedizin und e-Health Henschke
2
22.05.2013 Telemedizin und e-Health Henschke
29.05.2013Pharmazeutische Industrie
MarktentwicklungBusse
05.06.2013 Regulatorische Rahmenbedingungen I Busse
19.06.2013 Regulatorische Rahmenbedingungen II Busse
24.06.2013 Preisbildung Henschke
26.06.2013 Evaluation und Pharmakoökonomie Busse
03.07.2013 Kundenmanagement Busse
10.07.2013 Klausur Henschke
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Der Begriff „Preis“ auf dem Arzneimittelmarkt
Hersteller Großhändler Apotheke Patient
Herstellerabgabe-preis
Großhandels-(höchst)preis
Apothekenverkaufs-preis
Gesamtmarkt: Arzneimittelpreisverordnung
3
Erstattungspreisauf Herstellerebene
Erstattungspreisauf Großhandelsebene
Erstattungspreisauf Ebene des
Endverbrauchers
GKV: Festbetrag, (Höchstbetrag,) Erstattungs-betrag*, Rabatte (kollektiv und kassenindividuell)
* gilt auch für PKV
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Preisbildung
Gesamtmarkt
1) Arzneimittelpreisverordnung
2) Festbeträge
[allg. Preismoratorium/ Preissenkung]
[in Rabatte eingebautes Preismoratorium]
4
3) Erstattungsbetrag (lt. AMNOG; auch „Rabatt“)
3) Rabattregelungen a) kollektiv
b) kassenindividuell
4) Berücksichtigung von anderer Regulierung bei Preisbildung
Nur GKV
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Preisbildung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
• Hersteller können Preis (genauer: Herstellerabgabepreis) für Arzneimittel frei bestimmen
• Margen der Großhändler und der Apotheken werden in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) reguliert
• Rabatte in der GKV (nicht in PKV)
– aller Krankenkassen werden im SGB V festgelegt
5
– aller Krankenkassen werden im SGB V festgelegt
– individuelle Rabatte möglich
• de facto Preisbildung oft durch GKV-Festbeträge mitbestimmt
• Ab 2011: bei AM mit einem Zusatznutzen (nach früher Nutzenbewertung von AM mit neuen Wirkstoffen oder nach Zulassung eines neuen Anwendungsgebiets) � Erstattungsbetrag ab Monat 13 (auch für PKV)
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Arzneimittel
Rx – Präparat
verschreibungspflichtig nicht-verschreibungspflichtig
OTC - Präparat
Arzneimittelpreisverordnung
Mit Einschränkungen:
Abgabe zu Lasten der GKV
Selbstmedikation
Hersteller
Großhändler und Apotheken
freie Preisbildung
Arzneimittelpreis-verordnung vom
1. 1. 2004
Arzneimittelpreis-verordnung vom
31. 12. 2003
freie Preisbildung
6
Mit Einschränkungen: verhandelte Preise
(genau gesagt: Rabatte) nach AMNOG
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Arzneimittel
R x – P räparat
verschreibungspflichtig nicht-verschreibungspflichtig
OT C - P räparat
GKV-Verschreibung
7
Abgabe zu L asten der G K V
S elbstmedikation
Hers teller
G roßhändler und
A potheken
freie P reis bildung
Arzneimittelpreis -verordnung vom
1. 1. 2004
Arzneimittelpreis -verordnung vom
31. 12. 2003
freie P reis bildung
RabattePreismoratorien
RichtgrößenZuzahlungen
Festbeträge
generische Substitution
Parallelimporte
PKV bzw.Selbstzahler
Rabatt wg. Er-stattungsbetrag
Rabatt wg. Er-stattungsbetrag
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Großhändler
Apotheke
Herstellerabgabe-preis
Großhandels-(höchst)preis
Apothekenverkaufs-preis
Vertriebswege verschreibungspflichtiger Medikamente
8
He
rste
ller Großhändler
Krankenhaus
Versandhandels-apotheke P
atie
nt
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
§ 1 Anwendungsbereich der Verordnung
(1) Für Arzneimittel, die im voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden (Fertig-arzneimittel) und deren Abgabe nach § 43 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes den Apotheken vorbehalten ist, werden durch diese Verordnung festgelegt
1. die Preisspannen des Großhandels bei der Abgabe im Wiederverkauf an Apotheken oder Tierärzte (§ 2),
2. die Preisspannen sowie die Preise für besondere Leistungen der Apotheken bei der
Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) - Auszug
9
2. die Preisspannen sowie die Preise für besondere Leistungen der Apotheken bei der Abgabe im Wiederverkauf (§§ 3, 6 und 7),
3. die Preisspannen der Tierärzte bei der Abgabe im Wiederverkauf an Tierhalter (§ 10)
(2) (…)
(3) Ausgenommen sind die Preisspannen und Preise der Apotheken, wenn es sich um eine Abgabe handelt
1. durch Krankenhausapotheken,2. an Krankenhäuser …
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
§ 2 AMPreisV
(1) „Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch den Großhandel an Apotheken oder Tierärzte darf auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer höchstens ein Zuschlag von 3,15 Prozent, höchstens jedoch 37,80 Euro, zuzüglich eines Festzuschlags von 70 Cent sowie die
Großhandelszuschläge für Fertigarzneimittel
Seit 2012
10
jedoch 37,80 Euro, zuzüglich eines Festzuschlags von 70 Cent sowie die Umsatzsteuer erhoben werden. Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, durch den Großhandel an Apotheken oder Tierärzte dürfen auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer höchstens Zuschläge nach Absatz 2 oder 3 sowie die Umsatzsteuer erhoben werden.“
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Großhandelszuschläge für Fertigarzneimittel (Abs. 2 u. 3 AMPreisV)
Herstellerabgabepreis Prozentuale Höchstzuschläge
bis € 3,00 15%
von € 3,75 bis € 5,00 12%
von € 6,67 bis € 9,00 9%
Bis 2011
11
von € 6,67 bis € 9,00 9%
von € 11,57 bis € 23,00 7%
von € 26,83 bis € 1200,00 6%
Herstellerabgabepreis Höchstzuschläge in €
von € 3,01 bis € 3,74 € 0,45
von € 5,01 bis € 6,66 € 0,60
von € 9,01 bis € 11,56 € 0,81
von € 23,01 bis € 26,82 € 1,61
von € 1200,01 € 72,00
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Apothekenzuschläge für Fertigarzneimittel
§ 3 AMPreisV
• (1) „Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch die Apotheken sind zur Berechnung des Apothekenabgabepreises ein Festzuschlag von 3 Prozent zuzüglich 8,35 Euro sowie die Umsatzsteuer zu erheben. Soweit Fertigarzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch die Apotheken zur
12
zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch die Apotheken zur Anwendung bei Tieren abgegeben werden, dürfen zur Berechnung des Apothekenabgabepreises abweichend von Satz 1 höchstens ein Zuschlag von 3 Prozent zuzüglich 8,10 Euro sowie die Umsatzsteuer erhoben werden. Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, durch die Apotheken dürfen zur Berechnung des Apothekenabgabepreises höchstens Zuschläge nach Absatz 3 oder 4 sowie die Umsatzsteuer erhoben werden.“
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Apothekenabschlag
• gesetzliche Krankenkassen erhalten pro Packung einen Apothekenabschlag
• Höhe wird verhandelt zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV)
und dem GKV-Spitzenverband
• Paketlösung (Mai 2013) für 2013-2015
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie 13
• Paketlösung (Mai 2013) für 2013-2015
• 2013: Ziel € 1,80 (Erste Halbjahr 2013 � € 1,75/
Zweite Halbjahr 2013 � € 1,85)
• 2014: € 1,80
• 2015: € 1,77
-
Auswirkungen des AMNOG auf die Preiskalkulationfür Rx-Präparate
2010 2011 2012
Hersteller-abgabepreis (netto)
Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens (APU)
100€ 100€ 100€
Vertriebs-
+ Großhandelszuschlag (AMPreisV) 6€ 6€ 3,85€
= (Netto) Großhandelsverkaufspreis 106€ 106€ 103,85€
14
Vertriebs-und Distributions-kosten
- GH Abschlag (0,85% vom APU) 0,85€
= (Netto) Apothekeneinkaufspreis 106€ 105,15€ 103,85€
+ Apothekenaufschlag (AMPreisV):3% + 8,10€ (Achtung in 2013: 8,35!)
11,28€ 11,25€ 11,22€
= (Netto) Apothekenverkaufspreis 117,28€ 116,40€ 115,07€
Umsatz-steuer
+ 19% MwSt 22,28€ 22,12€ 21,86€
= (Brutto)Apothekenverkaufspreis 139,56€ 138,52€ 136,93€
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Aufschläge der Apotheken
8
12
16
20Fe
stzu
sch
lag
de
r A
po
the
ken
[€
]
Wirkungen der Arzneimittelpreisverordnung 2004 vs. 2003(bis 2003 gültig für alle Arzneimittel)
15
0
4
0 10 20 30 40 50 60
Herstellerabgabepreis (o. Mwst & Großhandelshöchstzuschlag) [€]
Fest
zusc
hla
g d
er
Ap
oth
eke
n
Apotheke bis 31.12.2003 Apotheke seit 01.01.2004
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
60%
70%
80%
90%
100%
Umsatzsteuer
GKV-Rabatt Apotheke
Apothekenanteil
Großhandelsanteil
GKV-Rabatt Hersteller
Anteile am Apothekenabgabepreis (2010)
16
0%
10%
20%
30%
40%
50%
10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130
Apothekenverkaufspreis in Euro
Herstellerpreisanteil
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Mehrwertsteuer auf Arzneimittel in der EU in 2012
Dänemark
AM-Steuersatz allg. MwSt.-Satz
25,0 25,0
Bulgarien
Deutschland
Tschechische Republik
Lettland
Italien
Österreich
Slowakei
20,0
19,0
14,0
12,0
10,0
10,0
10,0
20,0
19,0
20,0
22,0
21,0
20,0
20,0
Niederlande 6,0 19,0
Ungarn
Litauenerstattungsfähige AMnicht erstattungsf. AM
Spanien
Luxemburg
Frankreich
5,0
5,021,0
4,0
3,0
27,0
21,0
18,0
15,0
AM-Steuersatz allg. MwSt.-Satz
Zypern 5,0 15,0
17
Rumänienverschreibungspflichtignicht-verschreibungspfl.
Finnland
Estland
Slowenien
Polen
Griechenland
Portugal
Belgien
9,024,0
9,0
9,0
8,5
8,0
6,5
6,0
6,0
25,0
23,0
20,0
20,0
23,0
23,0
23,0
21,0
Frankreicherstattungsfähige AMnicht erstattungsf. AM
Schwedenverschreibungspfl.nicht verschreibungspfl.
IrlandAM zur oralen Anwend.AM zur nicht-oralen Anw.
Großbritannien AM im Rahmen d. NHSNicht verschr.pfl. AM
Malta
2,17,0
0,025,0
0,023,0
0,020,0
0,0
19,6
25,0
23,0
20,0
18,0
Qu
elle
: ww
w.a
bd
a.d
e
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
150
200
250
300P
acku
ng
en in
Mill
ion
en
Abgegebene Packungenverschreibungspflichtiger Arzneimittel 2007 nach Preis
0
50
100
0 - 10 10 - 20 20 - 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 - 70 70 - 80 80 - 90 90 - 100 100 undmehr
Apothekenverkaufspreis in Euro
Pac
kun
gen
in M
illio
nen
18
Quelle: Berechnungen der Abteilung Vertragsanalyse des BKK-Bundesverbandes
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
• Erstattungsobergrenze der GKV für Gruppen von vergleichbaren Arzneimitteln
• keine Form der direkten Preisregulierung
Arzneimittelfestbeträge
19
• Industrie ist weiterhin in ihrer Preisgestaltung frei
�patentgeschützte „echte“ Innovationen sind hiervon ausgenommen
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
1.) Gemeinsamer Bundesausschuss legt Gruppen von „ähnlichen“ Arzneimitteln fest
2.) Gemeinsamer Bundesausschuss bestimmt „Vergleichs-größen“ um den Vergleich unterschiedlicher Wirkstoffe zu
Arzneimittelfestbeträge - Vorgehen
20
größen“ um den Vergleich unterschiedlicher Wirkstoffe zu ermöglichen
3.) GKV-Spitzenverband bestimmt Festbeträge
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
• Gruppenbildung erfolgt auf Basis der chemischen, pharmako-logischen und therapeutischen Eigenschaften der Wirkstoffe:
– Stufe 1: „derselbe Wirkstoff“
Arzneimittelfestbeträge – 1. Gruppierung des G-BA
21
– Stufe 2: „pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen“
– Stufe 3: „therapeutisch vergleichbare Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen“
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Arzneimittelfestbeträge – 1. Gruppierung des G-BA
Stufe Präparat gesetzliche Bedingungen Kennzeichen der Wirkstoffe
I Originalpräparat und Generika
gleicher Wirkstoff - identisch
II
Originalpräparat, Generika, Analog-
präparate und deren
pharmakologisch vergleichbar
- gleiche Wirkungsart und -dauer
- gleiche Darreichungsform
therapeutisch vergleichbar- vergleichbare Anwendungsgebiete
- vergleichbarer Wirkungsmechanismus
22
IIpräparate und deren
Generika oder verschiedene
Originalpräparate
- vergleichbarer Wirkungsmechanismus
insb. chemisch verwandt- gleiche oder ähnliche Struktur mit
gleichen funktionalen Gruppen
Monopräparate - Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff
IIIInsb. Wirkstoff-kombinationen
therapeutisch vergleichbar- vergleichbare Anwendungsgebiete
- vergleichbarer Wirkungsmechanismus
Wirkstoffkombinationen - Kombination aus mehreren Wirkstoffen
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Arzneimittel ist zu Lasten der GKVverordnungsfähig
Patentschutzabgelaufen
Unter Patentschutz
Handelt es sich um ein Präparatmit therapeutischer Verbesserung?
i.d.R.
Arzneimittelfestbeträge – Gruppierung des G-BA
23
mit therapeutischer Verbesserung?(Zusatznutzen)
Gruppierung
Keine Gruppierung
Ja Nein
i.d.R.
seit 2011 Vereinbarung von Erstattungsbeträgen
(nach früher Nutzenbewertung)
festbetragsfähig
Nein Ja
seit 2011„Preis ohne Mehrkosten zur
Vergleichstherapie“
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
• Berücksichtigung unterschiedlicher Bioverfügbarkeiten
(= wie schnell und in welchem Umfang steht der Wirkstoff dem Körper zur Verfügung):
z. B.:
– feste orale Darreichungsform (Tabletten)
Arzneimittelfestbeträge – 1. Gruppierung des G-BA
24
– feste orale Darreichungsform (Tabletten)
– flüssige orale Darreichungsform (Saft)
– flüssige parenterale Darreichungsform (Injektionslösung)
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
• Für die Preissetzung werden später folgende Informationen benötigt:
– Preis zum Zeitpunkt der Festbetragsfestsetzung,
– Wirkstärke in mg,
– Packungsgröße
Arzneimittelfestbeträge2. Vergleichsgrößenbestimmung des G-BA
25
– Packungsgröße
– Verordnungsvolumen
• Problem: Gruppen der Stufen 2 und 3 enthalten Arzneimittel mit unterschiedlichen Wirkstoffen
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Arzneimittelfestbeträge2. Vergleichsgrößenbestimmung des G-BA
26
Quelle: Stargardt T et al. Arzneimittelfestbetrge: Gruppenbildung, Preisberechnung … Gesundheitswesen 2005; 67: 469–478
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Durch den GKV-Spitzenverband:
3.1 Bestimmung einer Standardpackung
Arzneimittelfestbeträge 3. Bestimmung der Höhe der Festbeträge
27
3.2 Normierung aller Wirkstoffstärken / Packungsgrößen-kombinationen auf die Standardpackung (Regression)
3.3 Bestimmung des Festbetrages für die Standardpackung
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
• Standardpackung in jeder Gruppe:
– Packungsgrößen-/ Wirkstoffkombination, die von den meisten Herstellern angeboten wird
– bei mehreren potentiellen Standardpackungen entscheidet die Verordnungsmenge
Arzneimittelfestbeträge3.1 Bestimmung der Standardpackung
28
die Verordnungsmenge
• Normierung der Abgabepreise aller Hersteller in Relation zum Preis der jeweiligen Standardpackung
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
• Mehrstufig:
p = a * w b * pk c
p = Preis
Arzneimittelfestbeträge3.2 Regressionsverfahren
29
p = Preis
w = Wirkstoff
pk = Packungsgröße in Zähleinheiten der Standardpackung
a, b, c � zu schätzende Parameter
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Arzneimittelfestbeträge3.2 Regressionsverfahren - Beispiel
30
Quelle: Stargardt T et al. Arzneimittelfestbetrge: Gruppenbildung, Preisberechnung … Gesundheitswesen 2005; 67: 469–478
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
• Erneute Durchführung der Regression mit den Packungen aller Hersteller
– Bestimmung des Preises einer fiktiven Standardpackung des Herstellers C anhand der errechneten Gleichung
– Normierung
Arzneimittelfestbeträge3.2 Regressionsverfahren - Beispiel
31
– Normierung
– Regressionsrechnung
a = b = c =
p^ = 0,00007249 * w2,410 * pk0,778
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Arzneimittelfestbeträge3.2 Regressionsverfahren - Beispiel
32
Quelle: Stargardt T et al. Arzneimittelfestbetrge: Gruppenbildung, Preisberechnung … Gesundheitswesen 2005; 67: 469–478
AEP = Apotheken(netto)einkaufspreis; im Bsp. €11,00+ 3% (€0,33) + €8,10 = €19,43 + 16% (damalige MWSt., €3,11) = €22,54
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
M = Pkz / Pk * 100 + VOz / VO * 100
PKz Anzahl der auf dem Markt erhältlichen Fertigarzneimittelpackungen der Festbetraggruppe oberhalb des
Versorgungsmaßzahl „M“
Arzneimittelfestbeträge3.3 Festbetragsbestimmung der Standardpackung
33
Fertigarzneimittelpackungen der Festbetraggruppe oberhalb des Festbetrages
PK Anzahl der auf dem Markt erhältlichen Fertigarzneimittelpackungen der Festbetragsgruppe
VOz Anzahl der Verordnungen oberhalb der Festbetragsgruppe
VO Anzahl der Verordnungen der Festbetragsgruppe
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
M = Pkz / Pk * 100 + VOz / VO * 100
Extremfälle:
Versorgungsmaßzahl „M“
Arzneimittelfestbeträge3.3 Festbetragsbestimmung der Standardpackung
34
Extremfälle:
M=200 (kein Arzneimittel ist zum Festbetrag verfügbar)
M=0 (alle Arzneimittel sind zum Festbetrag verfügbar)
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Bestimmung des Festbetrages der Standardpackung:
133,3 < M < 160
• wobei mindestens 20% der Packungen und 20% Verordnungen zum Festbetrag verfügbar sein müssen
Arzneimittelfestbeträge3.3 Festbetragsbestimmung der Standardpackung
35
Pkz / Pk < 80
VOz / VO < 80
• Hochpreisige Packungen mit Marktanteil
-
• Festbeträge werden regelmäßig angepasst (mit Rücksicht auf die Versorgungsmaßzahl)
• liegt der Preis 30% unterhalb des Festbetrages kann das Arzneimittel von den regulären Zuzahlungen befreit werden
Arzneimittelfestbeträge3.3 Festbetragsbestimmung der Standardpackung
36
den regulären Zuzahlungen befreit werden
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Wirkung der Instrumente auf den GKV-Erstattungsbetrag
Berechnung des Erstattungsbetrages der GKV für Rx-Präparate in €
(Herstellerabgabepreis) 5,00 50,00 100,00
Apothekenverkaufspreis 16,51 74,60 139,56
Festbetrag - 74,60 139,56- Herstellerrabatt (6%) 0,30 - -
basierend auf Juli 2010
37
- Herstellerrabatt (6%) 0,30 - -
- Apothekenrabatt 2,30 2,30 2,30
- MwSt.-Anteil der Rabatte 0,49 0,44 0,44
- Zuzahlungen der Versicherten 5,00 7,46 10,00
Erstattungsbetrag GKV 8,42 64,40 126,82
GKV-Änderungsgesetz (§ 130a SGB V): Herstellerrabatt 16% für alle AM ohne Festbetrag (01.08.2010-31.12.2013) + Preisstopp (rückwirkender Stichtag 01.08.2009)
Apothekenabschlag (§130 Abs. 1 SGB V): seit 01.01.2011: 2,05€Achtung vgl. Folie 13! (1. Halbjahr 2013 € 1,75, 2. Halbjahr 2013: € 1,85 …)
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Wirkung der Instrumente auf den GKV-Erstattungsbetrag
Berechnung des Erstattungsbetrages der GKV für Rx-Präparate in €
(Herstellerabgabepreis) 5,00 50,00 100,00
Apothekenverkaufspreis 16,82 73,71 136,93
Festbetrag - 73,71 136,93- Herstellerrabatt (16%) 0,80 - -
basierend auf 2012
38
- Herstellerrabatt (16%) 0,80 - -
- Apothekenrabatt 2,05 2,05 2,05
- MwSt.-Anteil der Rabatte 0,54 0,39 0,39
- Zuzahlungen der Versicherten 5,00 7,37 10,00
Erstattungsbetrag GKV 8,43 63,90 124,49
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
• unter Berücksichtigung aller relevanten Regulierungsinstrumente (vor allem Festbeträge und Richtgrößen)
• unter Berücksichtigung von Einflüssen der Preisgestaltung auf andere Länder
Festlegung der Herstellerabgabepreise
39
• unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für PKV-Patienten im Rahmen der Festbeträge keine Preisbeschränkung herrscht
24. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie
-
Kein Festbetrag Festbetrag
Rabattverträge §130a
Abs. 8
Großhandelszuschlag Ja Ja Ja
Apothekenzuschlag Ja Ja Ja
Herstellerrabatt
§130a Abs. 1 Ja Nein Nein
Vergleichende Regelungenfür verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel
§130a Abs. 1
Apothekenrabatt
§130 Ja Ja Ja
Zuzahlung Versicherte
§61 SGB V 5 – 10 Euro
5 – 10 Euro
kann entfallen, bei
Preis ≤ 70% des
Festbetrages
kann halbiert oder
aufgehoben werden
Zuzahlung Versicherte über
den Festbetrag hinaus Nein Ja Nein
4024. Juni 2013 Management im Gesundheitswesen: Industrie